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    Plenarprotokoll 12/21 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Föderalversammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, Herrn Dubcek 1305A Begrüßung des Vizepräsidenten des litauischen Parlaments und einer Delegation 1305 B Erweiterung der Tagesordnung 1305 C Tagesordnungspunkt 4: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (Drucksache 12/336) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis (Drucksache 12/193) 1305 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie dem Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (Drucksache 12/288) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN I. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung von Unterlagen und Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit II. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung staatsbezogener Parteiakten der SED, der Blockparteien und von Massenorganisationen in der ehemaligen DDR — Drucksache 12/283 — c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzliche Regelung von Sicherheitsüberprüfungen sowie künftiger beruflicher Einsatzmöglichkeiten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (Drucksache 12/284) Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 1306 C Dr. Willfried Penner SPD 1307 C Gerhard Reddemann CDU/CSU 1308B, 1314 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 1310 C Dr. Jürgen Schmieder FDP 1312 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 1313 C Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . 1314 A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 1315B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 1316D Dr. Eberhard Brecht SPD 1317 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 1317 C Johannes Gerster CDU/CSU 1317 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Rolf Schwanitz SPD 1319C Dr. Burkhard Hirsch FDP 1321 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1322 C Dr. Rudolf Krause (Bonese) CDU/CSU 1323 A Dorle Marx SPD 1324 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI 1326A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1327 D Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden (Drucksache 11/4893) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" — Berichtszeitraum 1986 bis 1988 — Anlage: Neufassung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung vom 24. Februar 1986 — Frauenförderungs-Richtlinie —- Kabinettsbeschluß vom 25. September 1990 (Drucksache 11/8129) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 1328D Dr. Marliese Dobberthien SPD 1331 A Ilse Frank CDU/CSU 1333 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 1335 A Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1336 B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 1337 D Dr. Konrad Elmer SPD 1340 C Hanna Wolf SPD 1340 D Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1342 B Renate Rennebach SPD 1344 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 1344 C Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . . 1346A, 1347 C Elke Ferner SPD 1347 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einrichtung eines Versicherungsausschusses (Drucksachen 12/152 Nr. 1, 12/270) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/91 (Drucksache 12/378) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 7 zu Petitionen (Drucksache 12/173) . . 1348A Tagesordnungspunkt 3 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 12/351 vom 12. April 1991 — Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Lebensrecht ungeborener Kinder und den Gesundheitsgefahren bei Abtreibungen MdlAnfr 7, 8 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSn Roswitha Verhülsdonk BMFuS 1348 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 1349 A ZusFr Hubert Wilhelm Hüppe CDU/CSU . 1349 D ZusFr Uta Würfel FDP 1350B Konsequenzen aus der Ankündigung deutscher Ärzte zur Verweigerung der Behandlung amerikanischer Soldaten im Zusammenhang mit dem Golfkrieg MdlAnfr 9 Ilse Falk CDU/CSU Antw PStSn Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1350D Schicksal der bisherigen Mitarbeiter der Herder-Institute der früheren DDR MdlAnfr 14 Gerhard Reddemann CDU/CSU Antw StMn Ursula Seiler-Albring AA . . 1351A ZusFr Gerhard Reddemann CDU/CSU . . 1351 B Entscheidung des BMV gegen die Einführung des Halbpreispasses bei der Bundesbahn MdlAnfr 40 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1351 C Vorgaben der Bundesregierung für die Tarifgestaltung der Bundesbahn MdlAnfr 41 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . 1351 D ZusFr Lydia Westrich SPD 1351 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 III Auftragsstopp für die Bundesbahn-Ausbesserungswerke Saarbrücken und Kaiserslautern; Vergabe der Aufträge an die Ausbesserungswerke der Reichsbahn; Beurteilung der Vorteile der Standorte im Saarland gegenüber Standorten in Ballungsgebieten MdlAnfr 42, 43 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 1352A, C ZusFr Elke Ferner SPD 1352A, C Vereinbarkeit des beschleunigten Ausbaus des Straßenverkehrsnetzes in den neuen Bundesländern mit den Zielen des Klimaschutzprogramms; Schutz der Straßenalleen MdlAnfr 44, 45 Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1352D, 1354 A ZusFr Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 1353A, 1354 A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 1353 C Einfuhrgenehmigung für den Handel mit geschützten Tierarten MdlAnfr 46 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1354 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 1354 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Geheime Einstufung des Berichts der Bundesregierung zu den Irak-Rüstungsexportgeschäften unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Waffenstillstandsbedingungen im Irak Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 1355 A Peter Kittelmann CDU/CSU 1356 B Hermann Bachmaier SPD 1357 B Dr. Heinrich Kolb FDP 1358 A Ursula Jelpke PDS/Linke Liste 1359 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 1360A Horst Eylmann CDU/CSU 1362 B Uta Zapf SPD 1363 B Ernst Hinsken CDU/CSU 1364 A Ernst Schwanhold SPD 1365 B Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 1366B Günter Verheugen SPD 1367 A Rainer Haungs CDU/CSU 1368 A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/192) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/376) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 1369 C Hermann Bachmaier SPD 1371 B Cornelia Yzer CDU/CSU 1373 A Jörg van Essen FDP 1375 B Jutta Braband PDS/Linke Liste 1376 B Dietmar Schütz SPD 1377 A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft (GBLG) (Drucksache 12/314) Karl-Heinz Schröter SPD 1379 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 1381 D Jan Oostergetelo SPD . . . . 1383D, 1386A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 1384 B Detlef Kleinert (Hannover) FDP 1385 D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 1387 C Gudrun Weyel SPD 1389 A Dr. Gerald Thalheim SPD . . 1389 C Detlef Kleinert (Hannover) FDP . . . . 1390A Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 1391 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 1392 C Horst Sielaff SPD 1393 A Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/ CSU 1394 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1991 — KOVAnpG 1991) (Drucksache 12/335) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 1395 D Barbara Weiler SPD 1396 B Dr. Eva Pohl FDP 1397 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1398 B Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . . . 1398 D Dieter Heistermann SPD 1399 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags des Abgeordneten Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belebung des Neubaues und der Modernisierung von Wohnungen in den alten und neuen Bundesländern (Drucksache 12/338) Achim Großmann SPD 1399D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 1401 C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . 1403 B Dr. Walter Hitschler FDP 1404 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1405 B Dr. Walter Hitschler FDP 1405 C Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 1406A Siegfried Scheffler SPD 1407 B Peter Götz CDU/CSU 1409 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 1411B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit (Drucksache 12/303) Gerhard Scheu CDU/CSU 1411D Günther Heyenn SPD 1412 D Dr. Gisela Babel FDP 1414 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA . 1415B Nächste Sitzung 1416C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1417* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) 1417* B Anlage 3 Betreibung eines Geheimdienstes in Angola mit Hilfe von Staatsangehörigen der ehemaligen DDR MdlAnfr 13 — Drs 12/351 — Ortwin Lowack CDU/CSU SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* C Anlage 4 Intervention zum Schutz der von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden; humanitäre Hilfe für die aus dem Irak in die Türkei flüchtenden Kurden MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/351 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* D Anlage 5 Korrektur des Truppenstatuts zur Herstellung der Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den verbündeten Streitkräften mit den Bediensteten der Bundeswehr MdlAnfr 17 — Drs 12/351 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1418* D Anlage 6 Einrichtung einer Untertagedeponie in den Kali-Stollen bei Bernburg (Sachsen-Anhalt); alternative Standorte MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/351 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1419* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1305 21. Sitzung Bonn, den 18. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 18.04.91 Wolfgang Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 18.04.91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 18.04.91 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 18.04.91 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 18.04.91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 18.04.91 Dr. Glotz, Peter SPD 18.04.91 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Ibrügger, Lothar SPD 18.04.91 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 18.04.91 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.04.91 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 18.04.91 Hans-Ulrich Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 18.04.91 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 18.04.91 Elke Lintner, Eduard CDU/CSU 18.04.91 Meckel, Markus SPD 18.04.91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 18.04.91 * Pützhofen, Dieter CDU/CSU 18.04.91 Reuschenbach, Peter W. SPD 18.04.91 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 18.04.91 Erich Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 18.04.91 Schmidt-Zadel, Regina SPD 18.04.91 Seehofer, Horst CDU/CSU 18.04.91 Skowron, Werner H. CDU/CSU 18.04.91 Dr. Sperling, Dietrich SPD 18.04.91 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 18.04.91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 18.04.91 Wimmer (Neuötting), SPD 18.04.91 Hermann * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) Andrea Lederer (PDS): Zum vorliegenden Gesetzentwurf hat die Abgeordnetengruppe der PDS/Linke Liste keine prinzipiellen Einwände, zumal er sich mit Konsequenz aus dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über soziale Sicherheit ergibt. Das jetzige Abkommen betrifft die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung bei kürzerem und längerem Aufenthalt von Bürgern im jeweils anderen Land und löst Anlagen zum Stenographischen Bericht damit die Abkommen mit Polen aus der Zeit der Existenz zweier deutscher Staaten ab. Der Kernpunkt ist die Ersetzung des Eingliederungsprinzips durch das Leistungsexportprinzip im Bereich der Rentenversicherung. Auch wenn damit - bezogen auf die polnischen Bürger - neue Unterschiede zwischen Ost und West aufgemacht und manifestiert werden, halten wir - mit Blick auf das gemeinsame Haus Europa - eine Vereinheitlichung von Regelungen zwischen den Staaten im EG-Raum und darüber hinaus für einen sicherlich kleinen, jedoch unerläßlichen Baustein. Wir halten es auch für richtig, daß mit dem Gesetzentwurf zugleich eine Wanderung ins Gebiet der Altbundesländer wegen günstigerer Rentenberechnung verhindert wird. Diesen Effekt lesen wir aus der Regelung, daß die sich in den neuen Bundesländern aufhaltenden Polen nicht anders behandelt werden als die ehemaligen DDR-Bürger. Bekanntlich erfolgt für diese die Überleitung der Renten erst zum 1. Januar 1992. Der vorgeschlagenen Überweisung in den Ausschuß stimmen wir zu. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/351 Frage 13): Treffen Mitteilungen des Bonner General-Anzeigers vom 14. März 1991 zu, wonach „600 Deutsche, Überreste der Honecker'schen ,Angola-Hilfe, für einen funktionierenden MPLA-Geheimdienst und für die notwendigen Kommunikationswege " sorgen, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, dem angesichts der Notwendigkeit einer friedlichen Lösung des Angola-Konflikts ein Ende zu bereiten? Die Bundesregierung hat keine Informationen, die auf einen Aufenthalt von mehreren Hundert Deutschen in Angola hindeuten. Der unbekannte und subversive Aufenthalt einer derart großen Personengruppe erscheint mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unmöglich. Sie würde vermutlich bereits nach kurzer Zeit erkannt werden, zumal sich Europäer aufgrund der Bürgerkriegslage lediglich in städtischen Zentren aufhalten könnten. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 15 und 16) : Welche konkreten Schritte - außer der Einbestellung des irakischen Botschafters und Vortragen eines Protestes - hat die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit unternommen, um wirksame Schutzmaßnahmen für die von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden einzuleiten? 1418* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bilateral sowie über die Gremien des Europarates und der NATO eingeleitet, um die Türkei aufzufordern, den vor den Brutalitäten der irakischen Soldateska fliehenden Kurden in der Türkei den humanitären Schutz und Beistand zu gewähren, wie dieses im Rahmen der „Wertegemeinschaft" des Europarates und der NATO notwendig und geboten ist? Der Bundesminister des Auswärtigen hat in seinen Schreiben vom 2./3. und 5. April 1991 die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ersucht, — den Irak zur Respektierung der Menschenrechte auch gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen, insbesondere der Rechte der kurdischen Minderheit, aufzufordern, — sich für den uneingeschränkten Schutz der Minderheitenrechte in Irak einzusetzen, — den Irak dringend aufzufordern, die Verfolgungsmaßnahmen gegen die kurdische Minderheit und andere Bevölkerungsteile sofort einzustellen und deren Rückkehr in ihre Wohngebiete unter Aufsicht von Beobachtern der Vereinten Nationen sicherzustellen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat auf seiner 2982. Sitzung am 5. April 1991 hierzu Resolution 688 (1991) verabschiedet. Den Anliegen der Bundesregierung wurde Rechnung getragen. Der Irak wird vom Sicherheitsrat in dieser Resolution unter anderem dazu aufgefordert, die Unterdrückung der irakischen Zivilbevölkerung, insbesondere in den kurdischen Siedlungsgebieten, sofort einzustellen. Aufgrund des Beschlusses der EG-Außenminister vom 15. April 1991, der auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgeht, hat der amtierende EG-Ratspräsident, der Außenminister Luxemburgs, Jacques Poos, in einem Schreiben am 16. April an den Generalsekretär der Vereinten Nationen festgestellt, daß die Brutalität der Verfolgung und das noch nie dagewesene Ausmaß der Flüchtlingswelle von uns erfordern, es bei der Verurteilung des irakischen Regimes nicht bei Erklärungen zu belassen. Der Ratspräsident ersuchte den Generalsekretär in seinem Schreiben, die Frage der persönlichen Verantwortung der irakischen Führung insbesondere im Hinblick auf die' Konvention gegen Völkermord und die Möglichkeit, die Verantwortlichen vor ein internationales Gericht zu stellen, zu überprüfen. Der Europäische Rat hat zusätzlich bei seiner Sondersitzung am 8. April in Luxemburg vorgeschlagen, Schutzzonen in Irak einzurichten, in denen die Menschen vor Verfolgung sicher sind. Von hier aus könnte sich dann die Rückkehr der geflüchteten Menschen in ihre Siedlungsgebiete unter internationaler Aufsicht vollziehen. Die Bundesregierung begrüßt die Absicht der Alliierten, in Übereinstimmung mit Resolution 688 (1991) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, im Norden des Iraks Lager einzurichten und den Schutz dieser Lager militärisch zu sichern. Der Bundesminister des Auswärtigen hat im Namen der Bundesregierung in der Erklärung am 17. April 1991 vor dem Deutschen Bundestag über „Die Lage im Irak und die Situation der irakischen Flüchtlinge, insbesondere der Kurden" an die Mitgliedsstaaten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen appelliert, diese Absicht zu unterstützen. Die Türkei hat den irakisch-kurdischen Flüchtlingen von Anfang an substantielle humanitäre Hilfe gewährt. Die Bundesregierung hat die türkische Regierung am 4. April gebeten, die Grenze für die Flüchtlinge vollständig zu öffnen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat außerdem unmittelbar Kontakt mit seinem türkischen Amtskollegen aufgenommen und ihn gebeten, die Flüchtlinge in die Täler herabsteigen zu lassen. Sie können die Höhenlagen nunmehr verlassen. Wie bekannt ist, befinden sich derzeit bereits mehr als 500 000 irakische Flüchtlinge auf türkischem Boden. Bundesminister Genscher wird am 19. April 1991 zu einem Arbeitsbesuch in die Türkei reisen, u. a. um sich vor Ort ein eigenes Bild von der Situation zu machen und mit der türkischen Regierung die aktuellen Probleme zu besprechen. Die Bundesregierung hat im übrigen am 17. April 1991 beschlossen, zusätzlich zu den bereitgestellten 29 Millionen DM weitere Finanzmittel in Höhe von 415 Millionen DM als humanitäre Soforthilfe, vor allem für die verfolgten Kurden, zur Verfügung zu stellen. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/351 Frage 17): Wie weit sind die Verhandlungen über die Korrektur von Truppenstatut und Zusatzabkommen, die im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag notwendig sind und die zum Beispiel die Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den alliierten Streitkräften mit den Beschäftigten bei der Bundeswehr herstellen sollen? Die von der Bundesregierung beabsichtigten Revisionsverhandlungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) sollen in Kürze eingeleitet werden. Die Bundesregierung hat zur Vorbereitung der Verhandlungen die Bundesländer um Mitwirkung bei der Erarbeitung einer gemeinsamen deutschen Verhandlungsposition gebeten. Seit kurzem liegen die Stellungnahmen der Bundesländer vollständig vor; damit können die deutschen Interessenschwerpunkte und Verhandlungsziele abschließend definiert werden, so daß der Antrag zur Überprüfung des ZA-NTS nach Artikel 82 ZA-NTS gestellt werden kann. Im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen wird die Bundesregierung auch auf die Gleichbehandlung der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer mit den Beschäftigten der Bundeswehr hinwirken. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1419* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 47 und 48): Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, in den Kali-Stollen bei Bernburg/Sachsen-Anhalt eine Untertagdeponie einzurichten? Welche Standorte kommen nach Auffassung der Bundesregierung für die von ihr im „Aktionsprogramm Ökologischer Aufbau" des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für erforderlich gehaltenen zwei bis drei Untertagdeponien in Frage? Zu Frage 47: Der Bundesregierung sind Überlegungen der Kaliindustrie in den neuen Ländern bekannt, die Eignung von Kalibergwerken für eine Ablagerung von Abfällen zu prüfen. Ihr ist nicht bekannt, ob und inwieweit die Pläne für den Standort Bernburg weiterverfolgt werden. Zu Frage 48: Die Entscheidung der Standorte für Abfallentsorgungsanlagen, auch für Untertagedeponien, ist ausschließlich von Landesbehörden zu treffen. Die Bundesregierung hat hierbei keine Zuständigkeiten; sie hat im übrigen keine belastbaren Informationen über die Eignung von Grubenräumen für die Errichtung von Untertagedeponien.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
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    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um die Bedeutung des von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurfes über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft zu verdeutlichen, muß eingangs die gegenwärtige Situation der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern ein wenig beleuchtet werden.
    Wer das tut, der redet heute nicht mehr über Planerfüllungen oder Höchstleistungen der sozialistischen Landwirtschaft, wie es noch vor zwei Jahren der Fall war, sondern über Hoffnungslosigkeit in der Landwirtschaft, über Probleme der strukturellen Anpassung, über Arbeitslosigkeit und über nicht erfüllte Versprechungen.
    Das Landwirtschaftswunder in den neuen Ländern, wie es sich die Bundesregierung erhofft hatte, blieb aus.

    (Zuruf von der CDU/CSU: „Landwirtschaftswunder" hat doch kein Mensch gesagt!)

    Die Bereitschaft ehemaliger LPG-Landwirte, einen Neubeginn auf der Basis eines Familienbetriebes zu wagen, ist gering. Das läßt sich an ein paar Zahlen leicht belegen.
    In meinem Heimatkreis, dem Kreis Oranienburg in Brandenburg, gibt es gegenwärtig 1 897 in der Landwirtschaft Vollbeschäftigte. Davon sind nur 60 bereit, einen Familienbetrieb zu gründen. Das betrifft, wenn man die Fläche betrachtet, nur 5,4 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Kreises. Wer die Voraussetzungen betrachtet, mit denen sich diese Bauern dem Wettbewerb stellen wollen, der wird ihren Mut bewundern.
    Ein Ergebnis der spezialisierten Landwirtschaft in der DDR ist die Tatsache, daß in den neuen Bundesländern zwei Generationen von Bauern nicht mehr vorhanden sind. Es gibt vielmehr Traktoristen, es gibt Melker, es gibt Instandhalter. Aber es gibt kaum noch Landwirte, die die gesamte Landwirtschaft beherrschen.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist sehr traurig!)

    Wo es sie gibt, sind sie älter als 45 Jahre und nicht mehr bereit, sich dem Wettbewerb zu stellen.
    Hinzu kommt, daß die betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten nicht vorhanden sind und daß der Berg an komplizierten Problemen mit den Fördermitteln von diesen Menschen nicht mehr beherrschbar ist.
    Neben diesen objektiven Problemen gibt es bei vielen Bauern die Angst, sich zu verschulden und plötzlich völlig selbständig privates Risiko zu tragen. Der Blick in den Westen Deutschlands mit den Sorgen und Problemen und den nicht gerade rosigen Zukunftsaussichten der hiesigen Landwirte beflügelt in keiner Weise die Neuschaffung von Familienbetrieben.
    Wenn wir also den Bauern, die unter Zwang kollektiviert wurden, nicht wieder Zwang antun wollen



    Karl-Heinz Schröter
    — diesmal zur vollständigen Entkollektivierung —, dann muß es uns gelingen, durch eine ausgewogene Gesetzgebung einen Rahmen zu schaffen, der den gleichberechtigten Bestand von verschiedenen Betriebsformen ermöglicht. Es gilt, den ländlichen Raum zu erhalten und nicht Tiefladerlandwirten aus den alten Bundesländern bzw. aus dem Ausland den Weg zu ebnen.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das, was Sie wollen, ist doch schon längst überholt!)

    Die Liquidation der LPG ist sicher der schlechteste Weg zur Erreichung dieses Ziels. Er würde nur dazu führen, daß unter dem Druck, in kürzester Zeit Geld zu beschaffen, die noch vorhandenen Vermögenswerte verschleudert würden. Berechtigte Ansprüche von Inventareinbringern könnten nur noch teilweise realisiert werden, und wertvolles Vermögen für den Neubeginn ginge verloren. Deshalb müssen die Hemmnisse beseitigt werden, die den Aufbau gesunder Strukturen behindern. Was sind solche Hemmnisse?
    Zunächst — das trifft verstärkt gerade in meinem Bundesland Brandenburg mit sehr schlechten Bodenwertzahlen zu — ist es die fehlende Finanzstärke der Betriebe. Wer arm ist, der lebt teuer. Das gilt ganz besonders für die Landwirtschaft. Denn wer nicht in der Lage ist, z. B. in moderne Melktechnik zu investieren, der wird herbe Einbußen beim Milchpreis als Quittung haben, weil er verschiedene Qualitätsparameter nicht einhält. Wer nicht in der Lage ist, seine 15 bis 20 Jahre alte mobile Landtechnik zu erneuern, der muß mit hohen Instandsetzungskosten rechnen, der muß zusätzlich hohen Kraftstoffverbrauch und viele Stunden Arbeitszeit verkraften.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Was hat das denn mit der Gruppenlandwirtschaft zu tun?)

    — Wir kommen noch dazu, Herr Kollege.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bis jetzt hat er das Gesetz noch nicht einmal erwähnt!)

    Wer kein Eigenkapital hat, um diese Nachteile durch Modernisierung zu kompensieren, der muß Kredite aufnehmen. Wer Kredite absichern will, der braucht dazu gegenwärtig Grund und Boden. Wie Sie aber wissen, hatten Landwirtschaftsbetriebe in der DDR keinen eigenen Grund und Boden.
    Nun gibt es zwar das auch nach dem Einigungsvertrag fortgeltende Recht, daß Landwirtschaftsbetriebe ein Vorkaufsrecht haben, aber die Treuhand ist nicht in der Lage, in der erforderlichen Zeit die vielen Anträge auf Kauf von bebauten Flurstücken zu bearbeiten. Hier beginnt sich ein mühseliger Kreis zu schließen. Durch das endlose Verfahrensprozedere geht das verloren, was die Landwirte in den neuen Bundesländern genausowenig haben wie Kapital, nämlich Zeit. Jeder Tag, der ohne Ergebnisse vergeht, schläfert die Arbeitsmoral ein und führt zu Lethargie. Wer an einigen Stellen des neuen Bundesgebietes noch Strohschwaden vom vergangenen Jahr sieht, weiß, wozu das führt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das könnten durchaus stillgelegte Flächen sein!)

    Hinzu kommen Milchquotenregelungen, die an der Realität vorbeigehen. Brandenburg, bekannt als die Streusandbüchse, mußte unter der SED-Regierung alles anbauen, was staatliche Planauflagen vorsahen — auf unseren leichten Böden natürlich auch Weizen, ja sogar Zuckerrüben. Jetzt, wo betriebswirtschaftlich kalkuliert werden muß, stellt sich die Situation völlig anders dar. Brandenburgs Zukunft könnte mit Berlin im Herzen des Landes natürlich die Milchproduktion sein. Jedoch wird diese Perspektive wie in anderen neuen Bundesländern mit einem hohen Grünlandanteil durch eine viel zu geringe Milchquote versperrt.
    Kein Brandenburger Bauer versteht, daß Milch und Milchprodukte aus den Altländern herangefahren werden müssen, wo die einheimischen Bauern doch durchaus allein in der Lage wären, den Bedarf zu dekken.

    (Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, Teilung kann nur durch Teilen überwunden werden. Auch eine Milchquote kann so geteilt werden, daß den Bauern in den neuen Bundesländern der Start erleichert wird.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Allein im Kreis Oranienburg führt die Kürzung der Milchquote um 20 % zu Gewinnausfällen von 5 Millionen DM im Jahre 1991.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Was hat das mit dem Gesetzentwurf zu tun? — Überhaupt nichts!)

    Vor dem Hintergrund der geschilderten Probleme halten wir Sozialdemokraten die Schaffung eines leicht überschaubaren Gesetzes zur Bildung von Gruppenbetrieben für unabdingbar.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt das Gesetz!)

    Dabei ist für uns folgendes besonders wichtig: Der Gruppenbetrieb soll ein Zusammenschluß von selbständigen bäuerlichen Betriebseinheiten in Haupt-und Nebenerwerb zum Zweck der gemeinsamen wirtschaftlichen Nutzung der eingebrachten Produktionskapazitäten sein.

    (Siegfried Hornung jetzt wieder mit den Quoten zu tun?)

    Die gesellschaftlichen Regelungen müssen auf die Anforderungen der Landbevölkerung bei uns abgestellt sein und ihre Denkweise widerspiegeln.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Umweltverträgliche Landbewirtschaftung, artgerechte Tierhaltung und die Verhinderung einer Massentierhaltung setzen bewußtes und verantwortungsvolles wirtschaftliches Verhalten voraus.

    (Dr. Reinhart Göhner [CDU/CSU]: Das ist nicht abhängig vom Gesellschaftsrecht!)

    Damit an dieser Stelle keine Zweifel aufkommen, meine Damen und Herren: Wir Sozialdemokraten sind für die Chancengleichheit aller Eigentums- und Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft, solange sie die oben aufgezeichneten Nebenbedingungen erfüllen. Doch allein durch eine Betonung dieser



    Karl-Heinz Schröter
    Chancengleichheit ist sie noch lange nicht hergestellt. Es gibt nach wie vor erhebliche Unterschiede im Steuer- und im Förderungsbereich. Hier sehen wir Sozialdemokraten den Ansatzpunkt für sinnvolle Veränderungen.
    Unter den besonderen Bedingungen der Landwirtschaft in den neuen Ländern muß die Wahl einer Rechtsform von kooperativen Unternehmen die direkte Beteiligung der Landwirte an der Betriebsleitung, die begrenzte Haftung für Verbindlichkeiten des Gemeinschaftsunternehmens sowie die Gleichbehandlung mit individuell geführten Betrieben in wirtschaftlichen, sozialen und steuerlichen Belangen gewährleisten.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir dafür die Voraussetzungen.
    Der Deutsche Bauernverband in Bonn unterstützt diese Zielsetzung. Erst in diesen Tagen vertrat der künftige Generalsekretär Dr. Born auf einer Tagung in Magdeburg die Auffassung, daß sich das Bild des Familienbetriebes künftig noch weiter differenzieren werde,

    (Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Das ist sicher richtig! — Siegfried Hornung [CDU/ CSU]: Und daraus leiten Sie das ab, was Sie gesagt haben?)

    und zwar vom kleinen Nebenerwerbsbetrieb bis hin zu größeren Privatbetrieben mit eigenen oder sogar einigen Fremdarbeitskräften. Darin, so meint er, hätten auch gemeinschaftlich geführte Betriebe, etwa in Form der Gruppenlandwirtschaft, ihren Platz.

    (Jan Oostergetelo [SPD]: Das war ein wörtliches Zitat! — Dr. Reinhard Göhner [CDU/ CSU]: Das hat doch nichts mit dem Gesellschaftsrecht zu tun!)

    Wir teilen diese Auffassung.
    Der Bauernverband e. V. und der Genossenschaftsverband e. V. in Berlin haben den Gesetzentwurf in einem Sonderheft veröffentlicht. Die Verbände haben ihre Mitglieder, die Landes- und Kreisverbände aufgefordert, den Entwurf zu diskutieren und ihre Auffassung darzulegen. Wir begrüßen diese bereits geführte breite Diskussion unseres Gesetzentwurfs. Im Interesse der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in den neuen Bundesländern kann das nur von Vorteil sein. Wir werden diesen Dialog aufgreifen; Verbesserungsvorschläge werden wir gern aufnehmen und in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages einbringen.
    Wir stimmen voll mit den Verbänden überein, die in der Einleitung zum Sonderheft schrieben: Soll der Anpassungsprozeß der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern gemeistert werden, müssen auch für Deutschland neue Lösungswege für zukunftsträchtige wettbewerbsfähige Strukturen unter dem Blickwinkel der Chancengleichheit eröffnet werden.
    Ich bitte deshalb das Hohe Haus, den von uns eingebrachten Entwurf des Gesetzes, den der Kollege Thalheim noch näher erläutern wird, an den Ausschuß
    für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. An Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, appelliere ich, die Beratungen in den Ausschüssen konstruktiv und zügig mit uns zu führen. Die Bürger der neuen Bundesländer haben nämlich in fataler Weise erleben müssen, welche Folgen das kritiklose Übernehmen der Erfahrungen anderer mit sich bringen kann. Ich erinnere dabei nur an die Probleme der Rinderoffenstallkampagnen und andere.
    Die SED hatte vor 30 Jahren per Dekret bestimmt, daß die kollektive Landwirtschaft die effektivste zu sein hat. Sie ließ keinen Wettbewerb zu. Wir dürfen jetzt keinen Umkehrschluß zulassen. Gleichberechtigte Betriebsformen sollen im fairen Wettbewerb beweisen können, welche Struktur unter Wahrung strenger ökologischer und tierhalterischer Prämissen Bestand hat und welche dort die besten ökonomischen Ergebnisse erwirtschaftet.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Und Sie meinen, dazu braucht man Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft?)

    Bitte beweisen Sie mit uns gemeinsam, daß der Sachverstand und die unterschiedlichen Erfahrungen, die in diesem Hohen Haus vorhanden sind, in der Lage sein werden, für unser ganzes Land zu Lösungen und zu neuen Strukturen zu kommen, die unsere Landwirtschaft im EG-Maßstab wettbewerbsfähig macht.

    (Horst Sielaff [SPD]: Hoffentlich verweigert sich die CDU da nicht!)

    Die Damen und Herren von der CDU haben schon durch ihr Interesse bekundet, daß sie ganz bestimmt gemeinsam mit uns an dieser wichtigen Frage arbeiten werden. Ich entnehme den regen Äußerungen, daß Sie im Ausschuß gemeinsam mit uns sicherlich zu vernünftigen Lösungen kommen werden.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Auch dem Kollegen Karl-Heinz Schröter herzlichen Glückwunsch zu seiner Jungfernrede!
Jetzt hat der Kollege Wolfgang von Stetten das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Freiherr Wolfgang von Stetten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn das Ihre Jungfernrede war, lieber Kollege Schröter, dann will ich nicht so viel sagen. Sie haben zwar viel gesagt, aber über das Gesetz haben Sie fast nichts gesagt. Sie haben angekündigt, der Kollege Thalheim werde das machen; ich freue mich darauf. Ich kann leider nicht auf Ihre Ausführungen antworten.
    Meine Damen und Herren, niemand will dem Kollegen, der das Gesetz entworfen hat, den guten Willen und das Bemühen, zu einer guten Lösung zu kommen, abstreiten.

    (Zurufe von der SPD: Sie hören nicht zu!)




    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
    — Sie hören ja selber nicht zu. Das wäre doch auch ganz gut.

    (Horst Sielaff [SPD]: Natürlich höre ich zu! Sie sind so laut!)

    — Danke schön. Ich werde leiser reden, damit Sie schlafen können.
    Ich bin der Meinung, daß der gute Wille bei diesem Gesetz alles ist, was erwähnenswert ist, denn dieses Gesetz ist mindestens überholt. Eigentlich sollte es zurückgezogen werden. In diesem Gesetz steht — abgesehen von einigen Einschränkungen und steuerlichen Wunschgedanken — nichts, was nicht auch im Bürgerlichen Gesetzbuch, in den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, zu finden wäre, die ja gemäß § 1 Abs. 2 dieses Gesetzentwurfes auch für die Gruppenbetriebe der Landwirtschaft gelten sollen.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Ganz genauso ist es! — Horst Sielaff [SPD]: Sie haben nicht alles gelesen!)

    Zusätzlich ist in dem zur Verabschiedung anstehenden Gesetz, dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, die Möglichkeit gegeben, Landwirtschaft in den verschiedenen vorhandenen Formen der Gesetze durchzuführen, jetzt sogar durch Umwandlung in einem Akt, in Form der Genossenschaft, der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Kommanditgesellschaft, der offenen Handelsgesellschaft, oder der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft. Das müßte genügen.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Die SPD hat die Koalitionsvereinbarung nicht gelesen!)

    — Das kann gut sein.
    Wir sollten nun nicht in einem Sondergesetz eine neue Form landwirtschaftlicher Gruppengesellschaften gründen, und wenn schon, meine Damen und Herren, die Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben, dann bitte mit mehr Sorgfalt. Wir haben es aber nicht nötig. Es könnte den fatalen Eindruck der Ab- und damit Ausgrenzung landwirtschaftlicher Unternehmen beinhalten, indem sie — fernab jeder Gesellschaftsrechtsform — unter eine sterile Glocke gestellt werden. Wir sollten im Rahmen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes beispielhafte Gesellschaftsverträge mitgeben und vielleicht die eine oder andere Idee dieses Gesetzes berücksichtigen.
    Es ist im übrigen auch nicht richtig, meine Damen und Herren, daß die Frage der landwirtschaftlichen Zuschüsse nur im Rahmen dieses neuen Gesetzes gelöst werden könne. Die Zahl der sich unschädlich zusammenschließenden Betriebe wird von Brüssel abhängen. Daraus ergibt sich unter Umständen auch die nationale Förderung. Wenn dem so ist, sollte die steuerliche Behandlung angepaßt werden.
    Dies aber ist alles in den bereits nach dem Gesetz möglichen Gesellschaftsformen vorhanden und bedarf nicht der einengenden Beschränkung einer Gruppenlandwirtschaftsgesellschaft.
    § 1 des Entwurfs entspricht § 705 mit der völlig unbegründeten Ausnahme, daß die Gesellschafter der Gruppenbetriebe mindestens zehn Jahre zusammenbleiben müssen. Dies kann jeder nach freier Übereinkunft als Gesellschafter festsetzen.
    Willkürlich, wie schon ausgeführt, ist die Beschränkung der Gesellschafter auf die Zahl 10. Willkürlich ist auch die Beschränkung der Gesellschafter bzw. der Gesellschafterinnen auf volljährige oder unbeschränkt geschäftsfähige Landwirte. Gerade ein minderjähriger oder gegebenenfalls ein in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Landwirt — durch Tod der Eltern oder durch Unfall — könnte durch die Einbringung seiner Landwirtschaft in eine Gesellschaft eine lebensfähige Grundlage für sich in der Zukunft bilden.
    § 3 Abs. 4 reicht sicher nicht aus, um zu bestimmen, wie die Gesellschafter steuerlich und sozial den Inhabern landwirtschaftlicher Famillienbetriebe gleichgestellt bleiben. Hier bedarf es einer Reihe von Anpassungen anderer Gesetze, die in einem solchen Gesetz zumindest zu nennen sind.
    § 5 läßt im übrigen offen, was der Satz „die zur gemeinsamen Nutzung eingebrachten Grundstücke sind Eigentum der Gesellschafterinnen" bedeuten soll. Sollten diese Grundstücke, was wohl gemeint ist, Eigentum der Gesellschafter bleiben, muß dies auch ausgedrückt werden; denn wenn ich etwas in eine Gesellschaft einbringe, dann ist es in der Gesellschaft.

    (Zuruf von der SPD)

    — Nein, das steht nicht drin.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das entspricht der Äußerung von dem ZweierleiEigentum!)

    — Meine Damen und Herren, in Zukunft gibt es nicht mehr zweierlei Eigentum. Entweder ist und bleibt es Eigentum, oder es wird in die Gesellschaft eingebracht und ist damit weg.
    Das Verbot der Gesellschaft, Grundstücke zu erwerben oder zu pachten, ist unklar ausgedrückt; denn welche Kriterien sollten damit gemeint sein: „wenn die Gesellschafter/innen am Erwerb oder an der Pachtung dieser Grundstücke nicht interessiert sind". Wie stark interessiert? Zu welchem Preis?

    (Horst Sielaff [SPD]: Formulieren Sie das doch klarer, wenn Sie dafür sind!)

    — Bringen Sie doch einen anständigen Gesetzentwurf, dann brauchen wir nicht darüber zu rätseln.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Horst Sielaff: Aber ablehnen wollen Sie es!)

    Ich frage Sie auch — ich weiß nicht, ob Sie das Gesetz gelesen haben — : Schließt Abs. 3 des § 5 den Abs. 2 aus, oder ergänzt er ihn nur?
    § 6 läßt offen, wie eine Bewertung bei Grundstükken, Sachen, Tieren, Rechten zu erfolgen hat.
    Da gemäß § 7 Einlagen nur die eingebrachten beweglichen Sachen und das eingebrachte Kapital sind, nach denen sich dann auch der Anteil am Gesellschaftsvermögen und die Verteilung von Gewinn und Verlust berechnen soll, darf doch gefragt werden, was mit den eingebrachten Grundstücken geschieht. Wer-



    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
    den sie bei der Verteilung von Gewinn und Verlust überhaupt nicht berücksichtigt?

    (Horst Sielaff [SPD]: Das wird der Thalheim Ihnen alles erklären, damit Sie es begreifen!)

    Oder gibt es als sogenannten Vorausgewinn oder als Nutzungsentschädigung nach der Größe der Einbringung eine Vergütung?
    Bei den Personengesellschaften des BGB und des HGB wird automatisch davon ausgegangen, daß die Gesellschafter ihre Arbeitsleistung einbringen. § 8 des Gesetzes sieht eine Vereinbarung über die Mindestarbeitsleistung vor, ohne sich darüber auszulassen, ob der Gesellschafter Anspruch auf Vergütung einer Mehrarbeitsleistung hat.
    Warum gemäß § 8 Abs. 2 der Arbeitskräfteeinsatz pro Gesellschafter auf 1,5 beschränkt wird, ist mir völlig unverständlich, weil der Arbeitskräftebedarf wohl kaum von der Zahl der Gesellschafter, sondern von der Größe und von der Art des Betriebes abhängt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie wissen selbst, daß es dabei auf die Intensität des Betriebes ankommt, den Viehbesatz und den Veredlungsgrad. Diese Beschränkung ist bar jeder Logik und kommt einem Beschäftigungsverbot gleich — und das gerade in den ehemaligen Ländern der DDR, wo wir jeden Arbeitsplatz dringend brauchen.
    Meine Damen und Herren, in der Tat sind auch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht immer ganz sauber. Zwischen der gemeinschaftlichen Geschäftsführung gemäß § 709, der nur im Innenverhältnis gilt, und der Vertretungsmacht, § 714, die nur für das Außenverhältnis gedacht ist, wird allerdings sauber unterschieden. Das vorliegende Gesetz aber kennt überhaupt keine Vertretung nach außen, sondern regelt lediglich die Geschäftsführung, so daß die Gesellschaft mangels Vertretungsmacht nach außen gar nicht auftreten kann, es sei denn, einem einzelnen Gesellschafter würde für bestimmte Geschäfte Vollmacht erteilt werden.

    (Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Beschäftigungsprogramm für Notare!)

    Es ist zugegeben, daß die Frage der Haftung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft nicht gerade übersichtlich geregelt ist. Nachdem eine Haftungsbegrenzung im Innenverhältnis durch § 707 BGB zunächst gegeben ist, führt § 735 BGB bei der Auflösung der Gesellschaft zu einer Nachschußpflicht, falls die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen. Ohne jetzt im einzelnen näher darauf einzugehen, sehen Lehre und Rechtsprechung die Möglichkeit vor, die persönliche Haftung durch Vertrag gegenüber Dritten einzuschränken, zumindest für diejenigen, die die Gesellschaft nach außen nicht vertreten. Vergleichen Sie hierzu die Kommentierung. Aber über eine Klarstellung in dieser Frage im BGB könnte durchaus zu reden sein. Das wäre eine vernünftige Lösung.
    Hier steht der Gesetzentwurf in einer Mischung zwischen Genossenschaftsrecht und Kommanditgesellschaft, der aber auch für den Handelnden — übrigens: warum auch bei dem Handelnden? — wie bei einem Geschäftsführer der GmbH die Haftungsbeschränkung vorsieht. Auflösung und Ausscheiden werden zunächst wörtlich aus den Bestimmungen für die OHG gemäß § 131 HGB übernommen, um teilweise die durch Gesellschaftsvertrag möglichen Ausnahmen festzusetzen. Die Auseinandersetzung ist überhaupt nicht geregelt. Also wird sie vermutlich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches — der §§ 331 ff. bzw. 352 ff. — geschehen.
    Unklar — um es vornehm auszudrücken — sind auch die Bestimmungen über die Möglichkeit der Streichung einer Gesellschaft aus dem Verzeichnis der Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft, weil erstens die Voraussetzung — Verstoß der Gesellschaft; es können wohl nur die Gesellschafter für die Gesellschaft verstoßen — unklar ist und insbesondere nicht festgehalten ist, wessen Bedenken gegen wessen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit erheblich sein müssen und wer gegebenenfalls Anspruch auf gerichtliche Nachprüfung dieser Zustände hat und was mit der gestrichenen Gesellschaft geschieht. Ist sie ein Nullum, oder ist sie in Liquidation, oder was sonst?
    Meine Damen und Herren, wir sollten dieses Gesetz nicht passieren lassen, weil wir sonst — das lassen Sie mich etwas spöttisch sagen — eine landwirtschaftlichbürgerliche offene Kommanditgesellschaft auf Genossenschaftsbasis mit beschränkter Haftung ins Leben rufen. Ich glaube, das sollten wir nicht tun. Es besteht kein Bedarf, weder in der alten Bundesrepublik noch in unseren neuen Ländern. Wir sollten mit den jetzigen Gesellschaftsformen auskommen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Abg. Jan Oostergetelo [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)