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    Plenarprotokoll 12/21 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Föderalversammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, Herrn Dubcek 1305A Begrüßung des Vizepräsidenten des litauischen Parlaments und einer Delegation 1305 B Erweiterung der Tagesordnung 1305 C Tagesordnungspunkt 4: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (Drucksache 12/336) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis (Drucksache 12/193) 1305 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie dem Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (Drucksache 12/288) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN I. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung von Unterlagen und Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit II. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung staatsbezogener Parteiakten der SED, der Blockparteien und von Massenorganisationen in der ehemaligen DDR — Drucksache 12/283 — c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzliche Regelung von Sicherheitsüberprüfungen sowie künftiger beruflicher Einsatzmöglichkeiten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (Drucksache 12/284) Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 1306 C Dr. Willfried Penner SPD 1307 C Gerhard Reddemann CDU/CSU 1308B, 1314 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 1310 C Dr. Jürgen Schmieder FDP 1312 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 1313 C Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . 1314 A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 1315B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 1316D Dr. Eberhard Brecht SPD 1317 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 1317 C Johannes Gerster CDU/CSU 1317 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Rolf Schwanitz SPD 1319C Dr. Burkhard Hirsch FDP 1321 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1322 C Dr. Rudolf Krause (Bonese) CDU/CSU 1323 A Dorle Marx SPD 1324 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI 1326A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1327 D Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden (Drucksache 11/4893) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" — Berichtszeitraum 1986 bis 1988 — Anlage: Neufassung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung vom 24. Februar 1986 — Frauenförderungs-Richtlinie —- Kabinettsbeschluß vom 25. September 1990 (Drucksache 11/8129) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 1328D Dr. Marliese Dobberthien SPD 1331 A Ilse Frank CDU/CSU 1333 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 1335 A Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1336 B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 1337 D Dr. Konrad Elmer SPD 1340 C Hanna Wolf SPD 1340 D Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1342 B Renate Rennebach SPD 1344 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 1344 C Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . . 1346A, 1347 C Elke Ferner SPD 1347 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einrichtung eines Versicherungsausschusses (Drucksachen 12/152 Nr. 1, 12/270) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/91 (Drucksache 12/378) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 7 zu Petitionen (Drucksache 12/173) . . 1348A Tagesordnungspunkt 3 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 12/351 vom 12. April 1991 — Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Lebensrecht ungeborener Kinder und den Gesundheitsgefahren bei Abtreibungen MdlAnfr 7, 8 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSn Roswitha Verhülsdonk BMFuS 1348 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 1349 A ZusFr Hubert Wilhelm Hüppe CDU/CSU . 1349 D ZusFr Uta Würfel FDP 1350B Konsequenzen aus der Ankündigung deutscher Ärzte zur Verweigerung der Behandlung amerikanischer Soldaten im Zusammenhang mit dem Golfkrieg MdlAnfr 9 Ilse Falk CDU/CSU Antw PStSn Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1350D Schicksal der bisherigen Mitarbeiter der Herder-Institute der früheren DDR MdlAnfr 14 Gerhard Reddemann CDU/CSU Antw StMn Ursula Seiler-Albring AA . . 1351A ZusFr Gerhard Reddemann CDU/CSU . . 1351 B Entscheidung des BMV gegen die Einführung des Halbpreispasses bei der Bundesbahn MdlAnfr 40 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1351 C Vorgaben der Bundesregierung für die Tarifgestaltung der Bundesbahn MdlAnfr 41 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . 1351 D ZusFr Lydia Westrich SPD 1351 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 III Auftragsstopp für die Bundesbahn-Ausbesserungswerke Saarbrücken und Kaiserslautern; Vergabe der Aufträge an die Ausbesserungswerke der Reichsbahn; Beurteilung der Vorteile der Standorte im Saarland gegenüber Standorten in Ballungsgebieten MdlAnfr 42, 43 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 1352A, C ZusFr Elke Ferner SPD 1352A, C Vereinbarkeit des beschleunigten Ausbaus des Straßenverkehrsnetzes in den neuen Bundesländern mit den Zielen des Klimaschutzprogramms; Schutz der Straßenalleen MdlAnfr 44, 45 Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1352D, 1354 A ZusFr Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 1353A, 1354 A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 1353 C Einfuhrgenehmigung für den Handel mit geschützten Tierarten MdlAnfr 46 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1354 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 1354 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Geheime Einstufung des Berichts der Bundesregierung zu den Irak-Rüstungsexportgeschäften unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Waffenstillstandsbedingungen im Irak Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 1355 A Peter Kittelmann CDU/CSU 1356 B Hermann Bachmaier SPD 1357 B Dr. Heinrich Kolb FDP 1358 A Ursula Jelpke PDS/Linke Liste 1359 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 1360A Horst Eylmann CDU/CSU 1362 B Uta Zapf SPD 1363 B Ernst Hinsken CDU/CSU 1364 A Ernst Schwanhold SPD 1365 B Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 1366B Günter Verheugen SPD 1367 A Rainer Haungs CDU/CSU 1368 A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/192) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/376) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 1369 C Hermann Bachmaier SPD 1371 B Cornelia Yzer CDU/CSU 1373 A Jörg van Essen FDP 1375 B Jutta Braband PDS/Linke Liste 1376 B Dietmar Schütz SPD 1377 A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft (GBLG) (Drucksache 12/314) Karl-Heinz Schröter SPD 1379 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 1381 D Jan Oostergetelo SPD . . . . 1383D, 1386A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 1384 B Detlef Kleinert (Hannover) FDP 1385 D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 1387 C Gudrun Weyel SPD 1389 A Dr. Gerald Thalheim SPD . . 1389 C Detlef Kleinert (Hannover) FDP . . . . 1390A Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 1391 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 1392 C Horst Sielaff SPD 1393 A Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/ CSU 1394 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1991 — KOVAnpG 1991) (Drucksache 12/335) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 1395 D Barbara Weiler SPD 1396 B Dr. Eva Pohl FDP 1397 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1398 B Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . . . 1398 D Dieter Heistermann SPD 1399 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags des Abgeordneten Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belebung des Neubaues und der Modernisierung von Wohnungen in den alten und neuen Bundesländern (Drucksache 12/338) Achim Großmann SPD 1399D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 1401 C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . 1403 B Dr. Walter Hitschler FDP 1404 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1405 B Dr. Walter Hitschler FDP 1405 C Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 1406A Siegfried Scheffler SPD 1407 B Peter Götz CDU/CSU 1409 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 1411B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit (Drucksache 12/303) Gerhard Scheu CDU/CSU 1411D Günther Heyenn SPD 1412 D Dr. Gisela Babel FDP 1414 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA . 1415B Nächste Sitzung 1416C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1417* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) 1417* B Anlage 3 Betreibung eines Geheimdienstes in Angola mit Hilfe von Staatsangehörigen der ehemaligen DDR MdlAnfr 13 — Drs 12/351 — Ortwin Lowack CDU/CSU SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* C Anlage 4 Intervention zum Schutz der von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden; humanitäre Hilfe für die aus dem Irak in die Türkei flüchtenden Kurden MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/351 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* D Anlage 5 Korrektur des Truppenstatuts zur Herstellung der Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den verbündeten Streitkräften mit den Bediensteten der Bundeswehr MdlAnfr 17 — Drs 12/351 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1418* D Anlage 6 Einrichtung einer Untertagedeponie in den Kali-Stollen bei Bernburg (Sachsen-Anhalt); alternative Standorte MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/351 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1419* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1305 21. Sitzung Bonn, den 18. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 18.04.91 Wolfgang Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 18.04.91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 18.04.91 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 18.04.91 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 18.04.91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 18.04.91 Dr. Glotz, Peter SPD 18.04.91 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Ibrügger, Lothar SPD 18.04.91 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 18.04.91 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.04.91 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 18.04.91 Hans-Ulrich Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 18.04.91 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 18.04.91 Elke Lintner, Eduard CDU/CSU 18.04.91 Meckel, Markus SPD 18.04.91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 18.04.91 * Pützhofen, Dieter CDU/CSU 18.04.91 Reuschenbach, Peter W. SPD 18.04.91 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 18.04.91 Erich Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 18.04.91 Schmidt-Zadel, Regina SPD 18.04.91 Seehofer, Horst CDU/CSU 18.04.91 Skowron, Werner H. CDU/CSU 18.04.91 Dr. Sperling, Dietrich SPD 18.04.91 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 18.04.91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 18.04.91 Wimmer (Neuötting), SPD 18.04.91 Hermann * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) Andrea Lederer (PDS): Zum vorliegenden Gesetzentwurf hat die Abgeordnetengruppe der PDS/Linke Liste keine prinzipiellen Einwände, zumal er sich mit Konsequenz aus dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über soziale Sicherheit ergibt. Das jetzige Abkommen betrifft die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung bei kürzerem und längerem Aufenthalt von Bürgern im jeweils anderen Land und löst Anlagen zum Stenographischen Bericht damit die Abkommen mit Polen aus der Zeit der Existenz zweier deutscher Staaten ab. Der Kernpunkt ist die Ersetzung des Eingliederungsprinzips durch das Leistungsexportprinzip im Bereich der Rentenversicherung. Auch wenn damit - bezogen auf die polnischen Bürger - neue Unterschiede zwischen Ost und West aufgemacht und manifestiert werden, halten wir - mit Blick auf das gemeinsame Haus Europa - eine Vereinheitlichung von Regelungen zwischen den Staaten im EG-Raum und darüber hinaus für einen sicherlich kleinen, jedoch unerläßlichen Baustein. Wir halten es auch für richtig, daß mit dem Gesetzentwurf zugleich eine Wanderung ins Gebiet der Altbundesländer wegen günstigerer Rentenberechnung verhindert wird. Diesen Effekt lesen wir aus der Regelung, daß die sich in den neuen Bundesländern aufhaltenden Polen nicht anders behandelt werden als die ehemaligen DDR-Bürger. Bekanntlich erfolgt für diese die Überleitung der Renten erst zum 1. Januar 1992. Der vorgeschlagenen Überweisung in den Ausschuß stimmen wir zu. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/351 Frage 13): Treffen Mitteilungen des Bonner General-Anzeigers vom 14. März 1991 zu, wonach „600 Deutsche, Überreste der Honecker'schen ,Angola-Hilfe, für einen funktionierenden MPLA-Geheimdienst und für die notwendigen Kommunikationswege " sorgen, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, dem angesichts der Notwendigkeit einer friedlichen Lösung des Angola-Konflikts ein Ende zu bereiten? Die Bundesregierung hat keine Informationen, die auf einen Aufenthalt von mehreren Hundert Deutschen in Angola hindeuten. Der unbekannte und subversive Aufenthalt einer derart großen Personengruppe erscheint mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unmöglich. Sie würde vermutlich bereits nach kurzer Zeit erkannt werden, zumal sich Europäer aufgrund der Bürgerkriegslage lediglich in städtischen Zentren aufhalten könnten. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 15 und 16) : Welche konkreten Schritte - außer der Einbestellung des irakischen Botschafters und Vortragen eines Protestes - hat die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit unternommen, um wirksame Schutzmaßnahmen für die von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden einzuleiten? 1418* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bilateral sowie über die Gremien des Europarates und der NATO eingeleitet, um die Türkei aufzufordern, den vor den Brutalitäten der irakischen Soldateska fliehenden Kurden in der Türkei den humanitären Schutz und Beistand zu gewähren, wie dieses im Rahmen der „Wertegemeinschaft" des Europarates und der NATO notwendig und geboten ist? Der Bundesminister des Auswärtigen hat in seinen Schreiben vom 2./3. und 5. April 1991 die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ersucht, — den Irak zur Respektierung der Menschenrechte auch gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen, insbesondere der Rechte der kurdischen Minderheit, aufzufordern, — sich für den uneingeschränkten Schutz der Minderheitenrechte in Irak einzusetzen, — den Irak dringend aufzufordern, die Verfolgungsmaßnahmen gegen die kurdische Minderheit und andere Bevölkerungsteile sofort einzustellen und deren Rückkehr in ihre Wohngebiete unter Aufsicht von Beobachtern der Vereinten Nationen sicherzustellen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat auf seiner 2982. Sitzung am 5. April 1991 hierzu Resolution 688 (1991) verabschiedet. Den Anliegen der Bundesregierung wurde Rechnung getragen. Der Irak wird vom Sicherheitsrat in dieser Resolution unter anderem dazu aufgefordert, die Unterdrückung der irakischen Zivilbevölkerung, insbesondere in den kurdischen Siedlungsgebieten, sofort einzustellen. Aufgrund des Beschlusses der EG-Außenminister vom 15. April 1991, der auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgeht, hat der amtierende EG-Ratspräsident, der Außenminister Luxemburgs, Jacques Poos, in einem Schreiben am 16. April an den Generalsekretär der Vereinten Nationen festgestellt, daß die Brutalität der Verfolgung und das noch nie dagewesene Ausmaß der Flüchtlingswelle von uns erfordern, es bei der Verurteilung des irakischen Regimes nicht bei Erklärungen zu belassen. Der Ratspräsident ersuchte den Generalsekretär in seinem Schreiben, die Frage der persönlichen Verantwortung der irakischen Führung insbesondere im Hinblick auf die' Konvention gegen Völkermord und die Möglichkeit, die Verantwortlichen vor ein internationales Gericht zu stellen, zu überprüfen. Der Europäische Rat hat zusätzlich bei seiner Sondersitzung am 8. April in Luxemburg vorgeschlagen, Schutzzonen in Irak einzurichten, in denen die Menschen vor Verfolgung sicher sind. Von hier aus könnte sich dann die Rückkehr der geflüchteten Menschen in ihre Siedlungsgebiete unter internationaler Aufsicht vollziehen. Die Bundesregierung begrüßt die Absicht der Alliierten, in Übereinstimmung mit Resolution 688 (1991) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, im Norden des Iraks Lager einzurichten und den Schutz dieser Lager militärisch zu sichern. Der Bundesminister des Auswärtigen hat im Namen der Bundesregierung in der Erklärung am 17. April 1991 vor dem Deutschen Bundestag über „Die Lage im Irak und die Situation der irakischen Flüchtlinge, insbesondere der Kurden" an die Mitgliedsstaaten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen appelliert, diese Absicht zu unterstützen. Die Türkei hat den irakisch-kurdischen Flüchtlingen von Anfang an substantielle humanitäre Hilfe gewährt. Die Bundesregierung hat die türkische Regierung am 4. April gebeten, die Grenze für die Flüchtlinge vollständig zu öffnen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat außerdem unmittelbar Kontakt mit seinem türkischen Amtskollegen aufgenommen und ihn gebeten, die Flüchtlinge in die Täler herabsteigen zu lassen. Sie können die Höhenlagen nunmehr verlassen. Wie bekannt ist, befinden sich derzeit bereits mehr als 500 000 irakische Flüchtlinge auf türkischem Boden. Bundesminister Genscher wird am 19. April 1991 zu einem Arbeitsbesuch in die Türkei reisen, u. a. um sich vor Ort ein eigenes Bild von der Situation zu machen und mit der türkischen Regierung die aktuellen Probleme zu besprechen. Die Bundesregierung hat im übrigen am 17. April 1991 beschlossen, zusätzlich zu den bereitgestellten 29 Millionen DM weitere Finanzmittel in Höhe von 415 Millionen DM als humanitäre Soforthilfe, vor allem für die verfolgten Kurden, zur Verfügung zu stellen. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/351 Frage 17): Wie weit sind die Verhandlungen über die Korrektur von Truppenstatut und Zusatzabkommen, die im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag notwendig sind und die zum Beispiel die Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den alliierten Streitkräften mit den Beschäftigten bei der Bundeswehr herstellen sollen? Die von der Bundesregierung beabsichtigten Revisionsverhandlungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) sollen in Kürze eingeleitet werden. Die Bundesregierung hat zur Vorbereitung der Verhandlungen die Bundesländer um Mitwirkung bei der Erarbeitung einer gemeinsamen deutschen Verhandlungsposition gebeten. Seit kurzem liegen die Stellungnahmen der Bundesländer vollständig vor; damit können die deutschen Interessenschwerpunkte und Verhandlungsziele abschließend definiert werden, so daß der Antrag zur Überprüfung des ZA-NTS nach Artikel 82 ZA-NTS gestellt werden kann. Im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen wird die Bundesregierung auch auf die Gleichbehandlung der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer mit den Beschäftigten der Bundeswehr hinwirken. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1419* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 47 und 48): Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, in den Kali-Stollen bei Bernburg/Sachsen-Anhalt eine Untertagdeponie einzurichten? Welche Standorte kommen nach Auffassung der Bundesregierung für die von ihr im „Aktionsprogramm Ökologischer Aufbau" des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für erforderlich gehaltenen zwei bis drei Untertagdeponien in Frage? Zu Frage 47: Der Bundesregierung sind Überlegungen der Kaliindustrie in den neuen Ländern bekannt, die Eignung von Kalibergwerken für eine Ablagerung von Abfällen zu prüfen. Ihr ist nicht bekannt, ob und inwieweit die Pläne für den Standort Bernburg weiterverfolgt werden. Zu Frage 48: Die Entscheidung der Standorte für Abfallentsorgungsanlagen, auch für Untertagedeponien, ist ausschließlich von Landesbehörden zu treffen. Die Bundesregierung hat hierbei keine Zuständigkeiten; sie hat im übrigen keine belastbaren Informationen über die Eignung von Grubenräumen für die Errichtung von Untertagedeponien.
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    Rede von Hermann Bachmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei einigem guten Willen könnte ein verbessertes und den Belangen der Umwelt stärker Rechnung tragendes Umweltstrafrecht schon längst im Bundesgesetzblatt stehen und seine Wirkung, umweltkriminelles Verhalten zu verhindern, bereits entfalten.
    Bereits im Februar des vergangenen Jahres — der Herr Bundesjustizminister hat darauf hingewiesen — haben wir die heute in erster Lesung erneut zu beratenden Gesetzentwürfe behandelt. Im Mai des vergangenen Jahres wurde durch den Rechtsausschuß
    des Deutschen Bundestages auch eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Von unserer Seite wurde während dieser Beratungen immer wieder deutlich gemacht, daß wir in beiden Gesetzentwürfen Lösungsansätze sehen, die bei einigem guten Willen, Herr Bundesjustizminister, so miteinander verzahnt werden können, daß ein qualitativ wesentlich besseres Umweltstrafrecht geschaffen wird.
    Nachdem wieder ein Jahr nutzlos verstrichen ist, sollten wir uns schleunigst an die Arbeit machen und bald die dringend gebotenen Fortschreibungen und Korrekturen am Umweltstrafrecht vornehmen, damit den Umweltkriminellen besser als bisher das Handwerk gelegt werden kann.
    Schwachstellen und Lücken des geltenden Umweltstrafrechts müssen geschlossen und Rechtsunklarheiten beseitigt werden. Wir brauchen ein Umweltstrafrecht, durch das Luft, Wasser und Boden in gleicher Weise strafrechtlich geschützt werden. Alle diejenigen, die in Versuchung stehen, sich um ihres persönlichen Vorteils willen an der Umwelt kriminell zu vergehen, müssen wissen, daß sich umweltkriminelles Verhalten nicht auch noch auszahlt, nicht auch noch lohnt.
    Umweltkriminalität ist — man kann es nicht oft genug wiederholen — in vielen Fällen eine gesteigerte Form der Wirtschaftskriminalität, und zwar deshalb, weil viele der Schäden, die durch umweltkriminelles Verhalten unserer Mitwelt zugefügt werden, nicht wieder behoben werden können und weil Lebensgrundlagen unwiderruflich zerstört werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Umweltstrafrecht aus dem Jahre 1980 und seine Übernahme in das Kernstrafrecht war eine entscheidende Weichenstellung. Dadurch wurde die strafrechtliche Behandlung der Umweltkriminalität aus der Grauzone des Nebenstrafrechts herausgenommen; es wurde deutlich gemacht, daß Umweltstraftaten keine Kavaliersdelikte sind, sondern daß diejenigen, die den natürlichen Lebensgrundlagen in krimineller Weise Schaden zufügen, auch als Straftäter behandelt werden müssen.
    Bereits damals hat der Gesetzgeber übrigens ins Auge gefaßt, daß nach den zu machenden Erfahrungen mit diesem neuen Umweltstrafrecht spätere Ergänzungen und Erweiterungen des strafrechtlichen Umweltschutzes notwendig werden können.
    Jetzt gilt es, die Konsequenzen zu ziehen, die aus den Erfahrungen der letzten Jahre unabweisbar geboten sind. Es geht einfach nicht mehr an, daß jährlich zwar immer mehr Umweltdelikte polizeilich erfaßt werden, der Anteil der Anklagen und Verurteilungen an diesen Delikten jedoch ebenso kontinuierlich zurückgeht. Wenn der weitaus größte Teil aller Umweltstrafverfahren schon durch die zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt wird und in den Fällen, in denen es dennoch zu Bestrafungen kommt, die ausgesprochenen Strafen im absolut untersten Bereich des gesetzlichen Strafrahmens liegen, dann ist Abhilfe geboten.
    Auch die Struktur der erfaßten Delikte zeigt eine erhebliche Schieflage des Anwendungsbereiches des Umweltstrafrechtes. Den Löwenanteil bilden die Was-



    Hermann Bachmaier
    serverschmutzungsdelikte, während die Verstöße gegen andere Umweltmedien, wie insbesondere gegen die Luft, kaum in Erscheinung treten. Schon eine Grobanalyse der Delikte zeigt, daß kleinere Verstöße des beruflichen und privaten Alltags im Vordergrund stehen, jedoch gewerblich-industrielles Fehlverhalten in den Statistiken ebensowenig in Erscheinung tritt wie Verstöße aus dem öffentlichen Verantwortungsbereich.
    Auffallend ist auch, daß diejenigen, die in großem Stil um des wirtschaftlichen Vorteils willen der Umwelt nachhaltigen Schaden zufügen. weit seltener in den Verurteilungsstatistiken auftauchen, als man dies auf Grund der großen und schweren Umweltverschmutzungen annehmen müßte.
    Ein verbessertes materielles Umweltstrafrecht kann zwar nicht alle Fehlentwicklungen bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität beseitigen und insbesondere nicht das Vollzugsdefizit ausgleichen. Wir wissen aber nach einer gründlichen Analyse der Defizite bei der Anwendung des Umweltstrafrechtes, daß besser und konkreter gefaßte Umweltstraftatbestände einen entscheidenen Beitrag dazu leisten können, Umweltkriminalität besser als bislang zu bekämpfen.
    Die im Mai des vergangenen Jahres durch den Rechtsausschuß des Bundestages durchgeführte Sachverständigenanhörung hat uns in unserer Auffassung bestätigt, daß wir mit unserem Gesetzentwurf auf dem richtigen Wege sind. Schwerpunkte unseres Entwurfes sind:
    Erstens. Der bislang vielzu eng gefaßte Tatbestand der Luftverschmutzung wird so neu gefaßt, daß er gefahrangemessen wirkt und in seiner Anwendung wesentlich praktikabler wird als bislang.
    Zweitens. Ein eigenständiger Bodenschutztatbestand, der bislang im Umweltstrafrecht fehlt — der Herr Bundesjustizminister hat darauf hingewiesen —, ist auch nach unserem Entwurf neu einzuführen und in seiner Ausgestaltung dem Tatbestand der Gewässerverunreinigung und dem neugefaßten Luftverschmutzungstatbestand anzugleichen. Damit würde eine entscheidende Lücke im Gesetz endlich beseitigt.
    Drittens. Der Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung wird um einen Straftatbestand gegen den umweltgefährdenden Umgang mit gefährlichen Gütern erweitert, so daß in Zukunft das Gefährdungspotential für eine Bestrafung entscheidend ist und nicht die Frage, ob es sich um Abfall oder um wirtschaftlich verwertbare Güter handelt.
    Viertens. Wir möchten einen neuen Tatbestand der strafrechtlichen Amtsträgerhaftung einführen, um eine unbestrittene Grundlage für die Bestrafung von Amtsträgern in den Fällen zu schaffen, in denen öffentlich Bedienstete vorsätzlich oder leichtfertig die ihnen zum Schutze der Umwelt obliegenden Pflichten verletzt haben. Es geht also nicht darum, gestaltendes Handeln der öffentlichen Verwaltungen und derjenigen, die mit dem Umweltschutz betraut sind, in irgendeiner Weise zu gängeln oder einzuschränken. Es geht vielmehr darum, vorsätzliches oder leichtfertiges
    Fehlverhalten auch im Bereich des öffentlichen Dienstes in die Strafbarkeit einzubeziehen.
    Fünftens. Der Strafrahmen für den Straftatbestand der schweren Umweltgefährdung soll deutlich von bislang fünf auf zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Bei besonders rücksichtslosem Verhalten möchten wir eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr einführen, so daß dieses kriminelle Verhalten endlich als Verbrechen bestraft werden kann.
    Sechstens. Die bislang nur äußerst begrenzt gegebene Möglichkeit, die durch Straftaten erlangten wirtschaftlichen Vorteile abzuschöpfen, soll verbessert werden, so daß Umweltstraftäter keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr aus der von ihnen begangenen Straftat ziehen können.
    Während der nunmehr anstehenden Ausschußberatungen werden wir unsere Vorschläge so ergänzen, daß sie sich in die Novellierungen einfügen, die im Zuge der Bekämpfung der illegalen Rüstungsexporte beabsichtigt sind. Hier haben wir schon einen ersten Schritt getan. Jetzt bedarf es des zweiten Schrittes, der die strukturellen Hemmnisse der Gewinnabschöpfung beseitigen soll.
    Siebtens. Unser Gesetzentwurf lockert — hier unterscheiden wir uns ganz nachhaltig vom Gesetzentwurf der Regierung — behutsam die bislang weithin gegebene absolute Abhängigkeit der Umweltstraftatbestände von bestehenden oder nicht bestehenden Verwaltungsakten, ohne allerdings die notwendige Verzahnung mit dem Verwaltungsrecht, also die notwendige sogenannte Verwaltungsrechtsakzessorietät, zu beseitigen. Mein Kollege Schütz wird gerade zu diesem sehr wichtigen Punkt, bei dem es auch um die Frage der Einheit der Rechtsordnung geht, noch nähere Ausführungen machen.
    Achtens. Die Straftatbestände wurden von uns so neu gefaßt, daß reine Bagatellverstöße nicht mehr dem Strafrecht, sondern ausschließlich dem Bußgeldrecht unterworfen werden. Die Strafverfolgungsorgane sollen dadurch in die Lage versetzt werden, sich stärker als bisher um die wirklich gravierenden Umweltdelikte kümmern zu können.
    Meine Damen und Herren, wie Sie aus einem Vergleich der beiden Gesetzentwürfe ersehen können, gibt es durchaus — ich habe bereits darauf hingewiesen — Berührungspunkte zwischen unseren Vorstellungen und den Vorschlägen der Regierung. Nur, meine ich — dies hat im übrigen auch die bereits erwähnte Sachverständigenanhörung bestätigt — , ist die Regierung mit ihrem Entwurf auf halbem Wege stehengeblieben. Die ursprünglich im Referentenentwurf enthaltenen Verbesserungen waren in einigen Punkten weit eher geeignet, den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu verbessern, als dies im jetzigen Regierungsentwurf geschehen ist. Wir werden darüber reden.
    Wir fordern Sie im Interesse eines dringend gebotenen verbesserten strafrechtlichen Umweltschutzes auf, mit uns in einen konstruktiven Dialog einzutreten, so daß wir möglichst bald die Gesetze haben, die wir zur Bekämpfung der Umweltkriminalität so dringend benötigen.



    Hermann Bachmaier
    Ich habe bereits im vergangen Jahr bei der damaligen ersten Lesung der Gesetzentwürfe darauf hingewiesen und möchte dies auch heute tun: Das Umweltstrafrecht stellt kein Allheilmittel im Kampf um verbesserte Lebensgrundlagen dar. Seine Aufgabe ist es viel mehr, extrem sozialschädliche Verhaltensweisen auch im Umweltbereich in der schärfsten, dem Staat möglichen Form zu ahnden. Das Umweltstrafrecht kann aber auch einen Beitrag dazu leisten, unser Bewußtsein für die gesellschaftliche Verwerflichkeit einer immer weiter fortschreitenden Umweltzerstörung zu schärfen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächster hat Cornelia Yzer das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Cornelia Yzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Legislaturperiode ist eine Fülle von Maßnahmen ergriffen worden, die einen verbesserten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gewährleisten werden. Unser Ziel muß es sein, die bestehenden zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen zum Umweltschutz jetzt zügig durch ein effektiveres Umweltstrafrecht zu ergänzen.
    Wirft man einen Blick auf die Praxis der Umweltstrafverfolgung, so ist positiv zu vermerken, daß die Ermittlungsbehörden in hohem Maße sensibilisiert sind. Im Jahre 1988 stieg die Zahl der erfaßten Umweltstraftaten gegenüber 1987 um 17,8 %. Im Jahre 1989 war ein weiterer Anstieg um 18 % zu verzeichnen.
    Diese Erhöhung dürfte nicht auf einen deutlichen Anstieg der Umweltstraftaten zurückzuführen sein, sondern vielmehr auf eine verbesserte Registrierung der Straftaten durch die Ermittlungsbehörden, die besser als in der Vergangenheit gerüstet sind. Hierauf deutet auch die hohe Aufklärungsquote im Umweltbereich hin, die 1989 76 % betrug gegenüber 45 % bei der Gesamtkriminalität.
    Nunmehr müssen wir den Strafverfolgungsbehörden das notwendige Rüstzeug an die Hand geben, um strafwürdiges Handeln im Umweltbereich wirksam zu ahnden. Hierzu gehört eine Konkretisierung der Umweltstraftatbestände und die Schließung von Strafrechtslücken, wie sie der vorliegende Entwurf der Bundesregierung vorsieht. Unser Ziel muß es sein, möglichst alle Umweltmedien gleichwertig durch das Strafrecht zu schützen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bedeutsam wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Einführung des Tatbestandes der Bodenverunreinigung sein. Zur Zeit ist festzustellen, daß ein ausreichender Schutz des Bodens nicht gewährleistet ist. Zum Teil sind in der Praxis in Fällen Verfahrenseinstellungen erfolgt, in denen zwar der Boden schwer verunreinigt war, nicht aber das Grundwasser.
    Der Entwurf sieht nunmehr einen Bodenverunreinigungstatbestand vor, und dieser ist verwaltungsakzessorisch. Dies ist vom Grundsatz her zu begrüßen.
    Zu berücksichtigen ist allerdings, daß derzeit ein umfassendes Bodenverwaltungsrecht und insbesondere Bodenschutzstandards fehlen. Insofern muß die Schaffung der Strafrechtsnorm einhergehen mit der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Verabschiedung eines Bodenschutzgesetzes.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, wir müssen auch stärker gegen den Abfalltourismus vorgehen. Der bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestand reicht zwar auf internationaler Ebene aus, weil er etwa die Anforderungen der Baseler Konvention, die die Bundesregierung in Kürze zeichnen wird, erfüllt, aber in der Praxis ist festzustellen, daß der ungenehmigte Export und Import von Abfällen schärfer, d. h. strafrechtlich, geahndet werden muß.
    Notwendig ist in diesem Zusammenhang auch die Erweiterung des Straftatbestandes der schweren Umweltgefährdung auf den illegalen Umgang mit gefährlichen Stoffen. Ansonsten wird es auch künftig nicht zu vermeiden sein, daß der Versuch unternommen wird, den Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung dadurch zu umgehen, daß Abfälle als Wirtschaftsgut deklariert werden.
    Bei allen Reformbestrebungen sollte aber auch nicht vergessen werden, meine Damen und Herren, daß dem Strafrecht eine Ultima-ratio-Funktion zukommt. Es kann nicht darauf ankommen, rechtsgutbeeinträchtigende Handlungen, die bislang durch das Ordnungsrecht eine wirksame und angemessene Ahndung erfahren haben, pauschal dem Strafrecht zu unterwerfen.

    (Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Das ist auch wahr!)

    Dies wäre in der Tat — wie es ein Sachverständiger in der Anhörung am 17. Mai 1990 bezeichnete — publikumswirksame Augenwischerei. Bagatelldelikte müssen auch künftig dem Ordnungswidrigkeitenrecht überantwortet werden.
    Ein Beispiel, wie nicht verfahren werden kann, ist die im Entwurf der SPD-Fraktion pauschal geforderte Aufhebung des Kraftfahrzeugprivilegs beim Straf tat-bestand der Luftverunreinigung. Dies hätte zur Folge, daß künftig das Überschreiten von ASU-Werten strafrechtlich sanktioniert würde. Dies nenne ich Überkriminalisierung in Reinkultur.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Hermann Bachmaier [SPD]: Das prüfen wir noch nach! — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das ist zu schwierig für die Kollegen!)

    — Herr Kollege, Sie können es gern prüfen. Ich bin Ihnen auch gern behilflich.

    (Dietmar Schütz [SPD]: Ich nehme das Angebot an!)

    Ein weiteres Beispiel: Der neue Tatbestand der Bodenverunreinigung soll nach den Vorstellungen der SPD jede Bodenbeeinträchtigung erfassen. Damit wäre auch das formell rechtswidrige Bauen strafbar.

    (Hermann Bachmaier [SPD]: Malen Sie keine Gespenster an die Wand!)




    Cornelia Yzer
    — Sie, Herr Kollege Bachmaier, tun dies, indem Sie einen Entwurf vorlegen, der solche Regelungen beabsichtigt.
    Insofern werden wir auch die einzelnen Vorschläge des Regierungsentwurfs, der in der letzten Legislaturperiode unter großem Zeitdruck erarbeitet und nunmehr unverändert wieder eingebracht wurde, nochmals darauf prüfen müssen, inwieweit die Grenzen der Ultima-ratio-Funktion des Strafrechts nicht überschritten werden. Wer hier überzieht, erweist der Umwelt keinen Dienst.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    In diesem Zusammenhang muß darauf verwiesen werden, daß eine hohe Zahl von Ermittlungsverfahren im Umweltbereich derzeit mit Einstellungen enden. Sicherlich erfolgt die Einstellung häufig, weil die Ermittlungsbehörden auf Beweisprobleme technischer oder naturwissenschaftlicher Art stoßen. Tatsache ist aber auch, daß die weite Fassung der Umweltstraftatbestände nach geltendem Recht zu Ermittlungen veranlaßt, die sich bei näherer Betrachtung als nicht mit strafrechtlichen Mitteln sanktionswürdig erweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

    Unter diesem Aspekt werden wir auch die im Entwurf vorgesehene Neufassung des Tatbestandes der Luftverunreinigung überprüfen müssen. Wir müssen die Frage stellen, ob allein das Freisetzen von Schadstoffen ohne Auslösung von Schädigungen in jedem Fall strafwürdig ist oder ob nicht doch am Tatbestandsmerkmal der Geeignetheit der Schadensverursachung festgehalten werden muß.
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß allein das Freisetzen von Stoffen nicht zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung der von der Norm erfaßten Schutzgüter führen muß. Maßgebend sind zudem die spezifischen Eigenschaften von Stoffen, Einwirkungsbedingungen und Wirkungszusammenhänge sowie letztendlich auch der Zeitfaktor.
    Grundlage aller Überlegungen zur Reform des Umweltstrafrechts, meine Damen und Herren, muß sein, daß am Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät prinzipiell festgehalten wird. Das Festhalten an diesem Grundsatz dient dem Gebot der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit. Wir müssen uns davor hüten, Umweltstrafrecht so kompliziert zu gestalten, daß nur noch Stabsabteilungen von Großunternehmen die strafrechtliche Relevanz bestimmter Handlungen beurteilen können, während über Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen das Damoklesschwert schwerer und nicht vorhersehbarer Bestrafung schwebt.

    (Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Richtig!)

    Kontraproduktiv würde sich auch der von der SPD- Fraktion in ihrem Entwurf geforderte Amtsträgerstraftatbestand auswirken. Bereits heute wird sanktionswürdiges Handeln von Amtsträgern im Bereich des Gewässerschutzes und der Abfallentsorgung auf Grund des Allgemeindeliktcharakters der betreffenden Vorschriften strafrechtlich geahndet. Künftig wird auch der Bereich des Bodenschutzes erfaßt werden. Bei Nichteinschreiten von Amtsträgern gegen Umweltstraftaten Dritter kommt im übrigen eine Strafbarkeit wegen Unterlassens in Betracht.

    (Hermann Bachmaier [SPD]: In Betracht kommt vieles!)

    Für einen besonderen Amtsträgerstraftatbestand besteht daher kein Handlungsbedarf.
    Dies belegt auch das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Gutachten von Professor Rogall, das in den letzten Tagen erschienen ist. Dessen Aussage lautet klar — ich zitiere — :
    Es konnte nicht festgestellt werden, daß eine Strafverfolgung an den Strukturen des geltenden Rechts scheitert.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ein besonderer Amtsträgerstraftatbestand könnte dagegen die Handlungsflexibilität und Entscheidungsfreudigkeit des Amtsträgers hemmen

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr, ganz richtig! — Hermann Bachmaier [SPD]: Das Argument wird durch ständiges Wiederholen nicht besser!)

    und damit gerade das im Umweltbereich besonders bedeutende Kooperationsprinzip empfindlich stören. Daher ist einem Kooperationsmodell der Vorzug vor strafrechtlichen Regelungen zu geben, wobei — und auch dies sagt das Gutachten von Rogall aus — der Gesetzgeber — also wir — aufgerufen bleibt, die Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns durch Präzisierungen im Verwaltungsrecht genauer als bisher festzulegen.

    (Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Richtig!)

    Abschließend ist festzustellen, daß der vorliegende Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Umweltstrafrechts einen erfolgversprechenden Ansatz zur Verbesserung der Ahndung von Umweltstraftaten bietet. Sicherlich ist der Entwurf in einigen Punkten noch aktualisierungsbedürftig.

    (Dietmar Schütz [SPD]: Das ist so!)

    Eine Anpassung an die Entwicklung der Gesetzgebung seit Einbringung des Entwurfs wird erforderlich sein.
    Noch nicht berücksichtigt ist beispielsweise das Vertragsgesetz zu dem Übereinkommen über den physischen Schutz vor Kernmaterial. Aber im Sinne einer dringend notwendigen Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens war es richtig, zunächst auf die Änderungen zu verzichten und diese nunmehr im Laufe des Verfahrens einzubringen. Dabei wird in den Beratungen auch die Umweltsituation in den neuen Bundesländern zu berücksichtigen sein. Sozialistische Mißwirtschaft hat dort eine katastrophale Umweltsituation hinterlassen.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Sofortmaßnahmen, die von der Bundesregierung ergriffen wurden, können nur die Spitze des Eisbergs treffen. Zahlreiche Anlagen mußten stillgelegt werden, weil ihr weiterer Betrieb ökologisch nicht mehr zu verantworten war. Aber es wird Jahre dauern, bis



    Cornelia Yzer
    bei den noch in Betrieb befindlichen Anlagen im Wege der Sanierung erreicht werden kann, daß auch unter ökologischen Gesichtspunkten der Stand der Technik oder zumindest die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
    Dieser Situation müssen wir bei der Novellierung des Umweltstrafrechts Rechnung tragen. Wir müssen darauf achten, daß durch die Erweiterung des Katalogs der Fahrlässigkeitsdelikte keine Lage eintritt, die die Menschen in den neuen Bundesländern unüberschaubaren Strafverfolgungsrisiken aussetzt oder die die dringend notwendige unternehmerische Initiative in den neuen Bundesländern hemmt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Wir alle wissen, daß die Schaffung von Normen allein noch nicht zu einer Abwehr von Umweltgefährdungen führt. Entscheidend ist letztendlich deren Vollzug. Hier werden die Länder unmittelbar nach Verabschiedung der Novelle zum Umweltstrafrecht aufgefordert sein, ihre Ermittlungsbehörden sowohl sachlich als auch personell in einer Weise auszustatten, daß eine effektive Umsetzung der Strafrechtsvorschriften ermöglicht wird.
    Wir ergreifen derzeit alle denkbaren Maßnahmen, um den dringend notwendigen Aufbau einer funktionsfähigen Verwaltung und Justiz in den neuen Bundesländern zu unterstützen. Ein verbessertes Umweltstrafrecht wird auch für die neuen Bundesländer zusätzlichen Personalbedarf schaffen, insbesondere auch für Spezialisten auf dem Gebiet des Umweltrechts, die selbst in den westlichen Bundesländern noch rar sind. Dessen müssen wir uns alle bewußt sein, wenn wir jetzt ein effektiveres Strafrecht fordern. Wir müssen mit unserer Forderung die Bereitschaft zur Solidarität mit den neuen Bundesländern auch in dieser Frage verbinden; denn eines dürfen wir nicht dulden: einen aus unterschiedlicher Personalausstattung resultierenden unterschiedlichen Umweltstrafrechtsvollzug in den Ländern.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)