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    Plenarprotokoll 12/21 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Föderalversammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, Herrn Dubcek 1305A Begrüßung des Vizepräsidenten des litauischen Parlaments und einer Delegation 1305 B Erweiterung der Tagesordnung 1305 C Tagesordnungspunkt 4: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (Drucksache 12/336) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis (Drucksache 12/193) 1305 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie dem Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (Drucksache 12/288) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN I. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung von Unterlagen und Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit II. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung staatsbezogener Parteiakten der SED, der Blockparteien und von Massenorganisationen in der ehemaligen DDR — Drucksache 12/283 — c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzliche Regelung von Sicherheitsüberprüfungen sowie künftiger beruflicher Einsatzmöglichkeiten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (Drucksache 12/284) Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 1306 C Dr. Willfried Penner SPD 1307 C Gerhard Reddemann CDU/CSU 1308B, 1314 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 1310 C Dr. Jürgen Schmieder FDP 1312 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 1313 C Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . 1314 A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 1315B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 1316D Dr. Eberhard Brecht SPD 1317 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 1317 C Johannes Gerster CDU/CSU 1317 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Rolf Schwanitz SPD 1319C Dr. Burkhard Hirsch FDP 1321 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1322 C Dr. Rudolf Krause (Bonese) CDU/CSU 1323 A Dorle Marx SPD 1324 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI 1326A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1327 D Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden (Drucksache 11/4893) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" — Berichtszeitraum 1986 bis 1988 — Anlage: Neufassung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung vom 24. Februar 1986 — Frauenförderungs-Richtlinie —- Kabinettsbeschluß vom 25. September 1990 (Drucksache 11/8129) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 1328D Dr. Marliese Dobberthien SPD 1331 A Ilse Frank CDU/CSU 1333 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 1335 A Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1336 B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 1337 D Dr. Konrad Elmer SPD 1340 C Hanna Wolf SPD 1340 D Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1342 B Renate Rennebach SPD 1344 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 1344 C Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . . 1346A, 1347 C Elke Ferner SPD 1347 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einrichtung eines Versicherungsausschusses (Drucksachen 12/152 Nr. 1, 12/270) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/91 (Drucksache 12/378) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 7 zu Petitionen (Drucksache 12/173) . . 1348A Tagesordnungspunkt 3 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 12/351 vom 12. April 1991 — Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Lebensrecht ungeborener Kinder und den Gesundheitsgefahren bei Abtreibungen MdlAnfr 7, 8 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSn Roswitha Verhülsdonk BMFuS 1348 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 1349 A ZusFr Hubert Wilhelm Hüppe CDU/CSU . 1349 D ZusFr Uta Würfel FDP 1350B Konsequenzen aus der Ankündigung deutscher Ärzte zur Verweigerung der Behandlung amerikanischer Soldaten im Zusammenhang mit dem Golfkrieg MdlAnfr 9 Ilse Falk CDU/CSU Antw PStSn Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1350D Schicksal der bisherigen Mitarbeiter der Herder-Institute der früheren DDR MdlAnfr 14 Gerhard Reddemann CDU/CSU Antw StMn Ursula Seiler-Albring AA . . 1351A ZusFr Gerhard Reddemann CDU/CSU . . 1351 B Entscheidung des BMV gegen die Einführung des Halbpreispasses bei der Bundesbahn MdlAnfr 40 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1351 C Vorgaben der Bundesregierung für die Tarifgestaltung der Bundesbahn MdlAnfr 41 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . 1351 D ZusFr Lydia Westrich SPD 1351 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 III Auftragsstopp für die Bundesbahn-Ausbesserungswerke Saarbrücken und Kaiserslautern; Vergabe der Aufträge an die Ausbesserungswerke der Reichsbahn; Beurteilung der Vorteile der Standorte im Saarland gegenüber Standorten in Ballungsgebieten MdlAnfr 42, 43 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 1352A, C ZusFr Elke Ferner SPD 1352A, C Vereinbarkeit des beschleunigten Ausbaus des Straßenverkehrsnetzes in den neuen Bundesländern mit den Zielen des Klimaschutzprogramms; Schutz der Straßenalleen MdlAnfr 44, 45 Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1352D, 1354 A ZusFr Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 1353A, 1354 A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 1353 C Einfuhrgenehmigung für den Handel mit geschützten Tierarten MdlAnfr 46 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1354 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 1354 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Geheime Einstufung des Berichts der Bundesregierung zu den Irak-Rüstungsexportgeschäften unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Waffenstillstandsbedingungen im Irak Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 1355 A Peter Kittelmann CDU/CSU 1356 B Hermann Bachmaier SPD 1357 B Dr. Heinrich Kolb FDP 1358 A Ursula Jelpke PDS/Linke Liste 1359 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 1360A Horst Eylmann CDU/CSU 1362 B Uta Zapf SPD 1363 B Ernst Hinsken CDU/CSU 1364 A Ernst Schwanhold SPD 1365 B Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 1366B Günter Verheugen SPD 1367 A Rainer Haungs CDU/CSU 1368 A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/192) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/376) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 1369 C Hermann Bachmaier SPD 1371 B Cornelia Yzer CDU/CSU 1373 A Jörg van Essen FDP 1375 B Jutta Braband PDS/Linke Liste 1376 B Dietmar Schütz SPD 1377 A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft (GBLG) (Drucksache 12/314) Karl-Heinz Schröter SPD 1379 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 1381 D Jan Oostergetelo SPD . . . . 1383D, 1386A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 1384 B Detlef Kleinert (Hannover) FDP 1385 D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 1387 C Gudrun Weyel SPD 1389 A Dr. Gerald Thalheim SPD . . 1389 C Detlef Kleinert (Hannover) FDP . . . . 1390A Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 1391 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 1392 C Horst Sielaff SPD 1393 A Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/ CSU 1394 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1991 — KOVAnpG 1991) (Drucksache 12/335) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 1395 D Barbara Weiler SPD 1396 B Dr. Eva Pohl FDP 1397 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1398 B Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . . . 1398 D Dieter Heistermann SPD 1399 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags des Abgeordneten Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belebung des Neubaues und der Modernisierung von Wohnungen in den alten und neuen Bundesländern (Drucksache 12/338) Achim Großmann SPD 1399D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 1401 C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . 1403 B Dr. Walter Hitschler FDP 1404 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1405 B Dr. Walter Hitschler FDP 1405 C Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 1406A Siegfried Scheffler SPD 1407 B Peter Götz CDU/CSU 1409 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 1411B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit (Drucksache 12/303) Gerhard Scheu CDU/CSU 1411D Günther Heyenn SPD 1412 D Dr. Gisela Babel FDP 1414 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA . 1415B Nächste Sitzung 1416C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1417* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) 1417* B Anlage 3 Betreibung eines Geheimdienstes in Angola mit Hilfe von Staatsangehörigen der ehemaligen DDR MdlAnfr 13 — Drs 12/351 — Ortwin Lowack CDU/CSU SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* C Anlage 4 Intervention zum Schutz der von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden; humanitäre Hilfe für die aus dem Irak in die Türkei flüchtenden Kurden MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/351 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* D Anlage 5 Korrektur des Truppenstatuts zur Herstellung der Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den verbündeten Streitkräften mit den Bediensteten der Bundeswehr MdlAnfr 17 — Drs 12/351 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1418* D Anlage 6 Einrichtung einer Untertagedeponie in den Kali-Stollen bei Bernburg (Sachsen-Anhalt); alternative Standorte MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/351 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1419* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1305 21. Sitzung Bonn, den 18. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 18.04.91 Wolfgang Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 18.04.91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 18.04.91 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 18.04.91 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 18.04.91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 18.04.91 Dr. Glotz, Peter SPD 18.04.91 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Ibrügger, Lothar SPD 18.04.91 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 18.04.91 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.04.91 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 18.04.91 Hans-Ulrich Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 18.04.91 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 18.04.91 Elke Lintner, Eduard CDU/CSU 18.04.91 Meckel, Markus SPD 18.04.91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 18.04.91 * Pützhofen, Dieter CDU/CSU 18.04.91 Reuschenbach, Peter W. SPD 18.04.91 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 18.04.91 Erich Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 18.04.91 Schmidt-Zadel, Regina SPD 18.04.91 Seehofer, Horst CDU/CSU 18.04.91 Skowron, Werner H. CDU/CSU 18.04.91 Dr. Sperling, Dietrich SPD 18.04.91 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 18.04.91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 18.04.91 Wimmer (Neuötting), SPD 18.04.91 Hermann * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) Andrea Lederer (PDS): Zum vorliegenden Gesetzentwurf hat die Abgeordnetengruppe der PDS/Linke Liste keine prinzipiellen Einwände, zumal er sich mit Konsequenz aus dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über soziale Sicherheit ergibt. Das jetzige Abkommen betrifft die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung bei kürzerem und längerem Aufenthalt von Bürgern im jeweils anderen Land und löst Anlagen zum Stenographischen Bericht damit die Abkommen mit Polen aus der Zeit der Existenz zweier deutscher Staaten ab. Der Kernpunkt ist die Ersetzung des Eingliederungsprinzips durch das Leistungsexportprinzip im Bereich der Rentenversicherung. Auch wenn damit - bezogen auf die polnischen Bürger - neue Unterschiede zwischen Ost und West aufgemacht und manifestiert werden, halten wir - mit Blick auf das gemeinsame Haus Europa - eine Vereinheitlichung von Regelungen zwischen den Staaten im EG-Raum und darüber hinaus für einen sicherlich kleinen, jedoch unerläßlichen Baustein. Wir halten es auch für richtig, daß mit dem Gesetzentwurf zugleich eine Wanderung ins Gebiet der Altbundesländer wegen günstigerer Rentenberechnung verhindert wird. Diesen Effekt lesen wir aus der Regelung, daß die sich in den neuen Bundesländern aufhaltenden Polen nicht anders behandelt werden als die ehemaligen DDR-Bürger. Bekanntlich erfolgt für diese die Überleitung der Renten erst zum 1. Januar 1992. Der vorgeschlagenen Überweisung in den Ausschuß stimmen wir zu. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/351 Frage 13): Treffen Mitteilungen des Bonner General-Anzeigers vom 14. März 1991 zu, wonach „600 Deutsche, Überreste der Honecker'schen ,Angola-Hilfe, für einen funktionierenden MPLA-Geheimdienst und für die notwendigen Kommunikationswege " sorgen, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, dem angesichts der Notwendigkeit einer friedlichen Lösung des Angola-Konflikts ein Ende zu bereiten? Die Bundesregierung hat keine Informationen, die auf einen Aufenthalt von mehreren Hundert Deutschen in Angola hindeuten. Der unbekannte und subversive Aufenthalt einer derart großen Personengruppe erscheint mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unmöglich. Sie würde vermutlich bereits nach kurzer Zeit erkannt werden, zumal sich Europäer aufgrund der Bürgerkriegslage lediglich in städtischen Zentren aufhalten könnten. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 15 und 16) : Welche konkreten Schritte - außer der Einbestellung des irakischen Botschafters und Vortragen eines Protestes - hat die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit unternommen, um wirksame Schutzmaßnahmen für die von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden einzuleiten? 1418* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bilateral sowie über die Gremien des Europarates und der NATO eingeleitet, um die Türkei aufzufordern, den vor den Brutalitäten der irakischen Soldateska fliehenden Kurden in der Türkei den humanitären Schutz und Beistand zu gewähren, wie dieses im Rahmen der „Wertegemeinschaft" des Europarates und der NATO notwendig und geboten ist? Der Bundesminister des Auswärtigen hat in seinen Schreiben vom 2./3. und 5. April 1991 die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ersucht, — den Irak zur Respektierung der Menschenrechte auch gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen, insbesondere der Rechte der kurdischen Minderheit, aufzufordern, — sich für den uneingeschränkten Schutz der Minderheitenrechte in Irak einzusetzen, — den Irak dringend aufzufordern, die Verfolgungsmaßnahmen gegen die kurdische Minderheit und andere Bevölkerungsteile sofort einzustellen und deren Rückkehr in ihre Wohngebiete unter Aufsicht von Beobachtern der Vereinten Nationen sicherzustellen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat auf seiner 2982. Sitzung am 5. April 1991 hierzu Resolution 688 (1991) verabschiedet. Den Anliegen der Bundesregierung wurde Rechnung getragen. Der Irak wird vom Sicherheitsrat in dieser Resolution unter anderem dazu aufgefordert, die Unterdrückung der irakischen Zivilbevölkerung, insbesondere in den kurdischen Siedlungsgebieten, sofort einzustellen. Aufgrund des Beschlusses der EG-Außenminister vom 15. April 1991, der auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgeht, hat der amtierende EG-Ratspräsident, der Außenminister Luxemburgs, Jacques Poos, in einem Schreiben am 16. April an den Generalsekretär der Vereinten Nationen festgestellt, daß die Brutalität der Verfolgung und das noch nie dagewesene Ausmaß der Flüchtlingswelle von uns erfordern, es bei der Verurteilung des irakischen Regimes nicht bei Erklärungen zu belassen. Der Ratspräsident ersuchte den Generalsekretär in seinem Schreiben, die Frage der persönlichen Verantwortung der irakischen Führung insbesondere im Hinblick auf die' Konvention gegen Völkermord und die Möglichkeit, die Verantwortlichen vor ein internationales Gericht zu stellen, zu überprüfen. Der Europäische Rat hat zusätzlich bei seiner Sondersitzung am 8. April in Luxemburg vorgeschlagen, Schutzzonen in Irak einzurichten, in denen die Menschen vor Verfolgung sicher sind. Von hier aus könnte sich dann die Rückkehr der geflüchteten Menschen in ihre Siedlungsgebiete unter internationaler Aufsicht vollziehen. Die Bundesregierung begrüßt die Absicht der Alliierten, in Übereinstimmung mit Resolution 688 (1991) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, im Norden des Iraks Lager einzurichten und den Schutz dieser Lager militärisch zu sichern. Der Bundesminister des Auswärtigen hat im Namen der Bundesregierung in der Erklärung am 17. April 1991 vor dem Deutschen Bundestag über „Die Lage im Irak und die Situation der irakischen Flüchtlinge, insbesondere der Kurden" an die Mitgliedsstaaten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen appelliert, diese Absicht zu unterstützen. Die Türkei hat den irakisch-kurdischen Flüchtlingen von Anfang an substantielle humanitäre Hilfe gewährt. Die Bundesregierung hat die türkische Regierung am 4. April gebeten, die Grenze für die Flüchtlinge vollständig zu öffnen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat außerdem unmittelbar Kontakt mit seinem türkischen Amtskollegen aufgenommen und ihn gebeten, die Flüchtlinge in die Täler herabsteigen zu lassen. Sie können die Höhenlagen nunmehr verlassen. Wie bekannt ist, befinden sich derzeit bereits mehr als 500 000 irakische Flüchtlinge auf türkischem Boden. Bundesminister Genscher wird am 19. April 1991 zu einem Arbeitsbesuch in die Türkei reisen, u. a. um sich vor Ort ein eigenes Bild von der Situation zu machen und mit der türkischen Regierung die aktuellen Probleme zu besprechen. Die Bundesregierung hat im übrigen am 17. April 1991 beschlossen, zusätzlich zu den bereitgestellten 29 Millionen DM weitere Finanzmittel in Höhe von 415 Millionen DM als humanitäre Soforthilfe, vor allem für die verfolgten Kurden, zur Verfügung zu stellen. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/351 Frage 17): Wie weit sind die Verhandlungen über die Korrektur von Truppenstatut und Zusatzabkommen, die im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag notwendig sind und die zum Beispiel die Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den alliierten Streitkräften mit den Beschäftigten bei der Bundeswehr herstellen sollen? Die von der Bundesregierung beabsichtigten Revisionsverhandlungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) sollen in Kürze eingeleitet werden. Die Bundesregierung hat zur Vorbereitung der Verhandlungen die Bundesländer um Mitwirkung bei der Erarbeitung einer gemeinsamen deutschen Verhandlungsposition gebeten. Seit kurzem liegen die Stellungnahmen der Bundesländer vollständig vor; damit können die deutschen Interessenschwerpunkte und Verhandlungsziele abschließend definiert werden, so daß der Antrag zur Überprüfung des ZA-NTS nach Artikel 82 ZA-NTS gestellt werden kann. Im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen wird die Bundesregierung auch auf die Gleichbehandlung der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer mit den Beschäftigten der Bundeswehr hinwirken. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1419* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 47 und 48): Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, in den Kali-Stollen bei Bernburg/Sachsen-Anhalt eine Untertagdeponie einzurichten? Welche Standorte kommen nach Auffassung der Bundesregierung für die von ihr im „Aktionsprogramm Ökologischer Aufbau" des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für erforderlich gehaltenen zwei bis drei Untertagdeponien in Frage? Zu Frage 47: Der Bundesregierung sind Überlegungen der Kaliindustrie in den neuen Ländern bekannt, die Eignung von Kalibergwerken für eine Ablagerung von Abfällen zu prüfen. Ihr ist nicht bekannt, ob und inwieweit die Pläne für den Standort Bernburg weiterverfolgt werden. Zu Frage 48: Die Entscheidung der Standorte für Abfallentsorgungsanlagen, auch für Untertagedeponien, ist ausschließlich von Landesbehörden zu treffen. Die Bundesregierung hat hierbei keine Zuständigkeiten; sie hat im übrigen keine belastbaren Informationen über die Eignung von Grubenräumen für die Errichtung von Untertagedeponien.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst mit einigen eher formal erscheinenden Anmerkungen zum vorliegenden Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden beginnen. Der Weg bis zur heutigen Berichterstattung ist lang und zäh gewesen: Enquete-Bericht 1980, Ausschußempfehlung 1986, knapp zwei Jahre nach Fertigstellung schließlich die Debatte im Bundestag. Dies alles zeugt meines Erachtens nicht gerade davon, daß der Gleichstellungspolitik die besondere Aufmerksamkeit der Bundesregierung bzw. der jeweils zuständigen Ministerien zuteil wurde.
    Nicht nur wegen des verschleppten Verfahrens scheint mir der Bericht veraltet zu sein; nein, er enthält auch alte Politik. Dies zeigt sich vor allem an der Neigung, Frauenpolitik zu institutionalisieren und dabei vorrangig an Einrichtungen zu übertragen, die — das ist gewiß nicht nur meine Einschätzung — im wesentlichen Alibi-Charakter haben.
    Über die Erfahrungen mit Gleichstellungsstellen sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Publikationen veröffentlicht worden, insbesondere von Leiterinnen solcher Stellen oder von Frauenbeauftragten. Ich kann hier nicht im einzelnen darauf eingehen. Eine Tendenz ist allerdings übereinstimmend: Zwar ist es der Frauenbewegung der 70er und 80er Jahre gelungen, den Regierenden Zugeständnisse in der Gleichstellungspolitik zugunsten von Frauen abzutrotzen; gleichzeitig wurden allerdings im Laufe der Jahre solche Gleichstellungseinrichtungen etabliert, die nicht im Ansatz die Forderungen der Frauenbewegung nach Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheiten sowie eigenen Verantwortungsbereichen eingelöst haben. Ein Stück Befriedungspolitik steckt ebenso in den Gleichstellungsstellen wie in den meisten Konzepten zur Frauenförderung.
    Da der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung für den Zeitraum 1986 bis 1988 heute zur Debatte steht, will ich mich im folgenden dazu äußern. Der Bericht ist genau so, wie Frau es entsprechend der zugrunde liegenden Richtlinie erwarten konnte: Von nichts kommt nichts.
    Die Ergebnisse sind dann auch mehr als bescheiden: Verbesserungen der beruflichen Situation der Frauen seien zu erkennen. Gleichzeitig wird konstatiert, der Frauenanteil in Führungspositionen habe
    sich nur geringfügig erhöht; auf der Ebene der Abteilungsleiter und -leiterinnen seien Frauen nach wie vor „eine verschwindende Minderheit".
    Nehmen wir Berichte aus den Ländern hinzu, ist leicht festzustellen, daß sich in der grundlegenden Tendenz nichts geändert hat, daß nämlich der Anteil von Frauen in dem Maße abnimmt, wie Führungsaufgaben und Kompetenz zunehmen. Daran ändern auch Prozentzahlen nichts.
    Trotz dieser kläglichen Bilanz werden in der Neufassung der Frauenförderungs-Richtlinie, am 25. September 1990 durch das Kabinett beschlossen, keine grundlegenden Konsequenzen erkennbar. Im Gegenteil: Es wird festgehalten an schwammigen, unverbindlichen Formulierungen, die eine Fülle von Interpretationen zulassen. Entsprechend großzügig sind die Entscheidungsspielräume der Verantwortlichen. Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden. Auf die Erhöhung ihres Anteils soll hingewirkt werden. Durch die Formulierung von Stellenausschreibungen sollen Frauen sich aufgefordert fühlen, sich zu bewerben.
    Daß dies auch ganz anders geht, verdeutlicht ein Blick ins bremische Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst von 1990. Danach müssen Stellenausschreibungen so gestaltet werden, daß Frauen aufgefordert werden, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation sind sie vorrangig einzustellen; vorrangig sind sie auch bei Beförderungen zu berücksichtigen. Beides gilt, solange in den jeweiligen Dienststellen Frauen unterrepräsentiert sind.
    Davon ist der Kabinettsbeschluß Lichtjahre entfernt, ebenso wie von den in diesem Gesetz fixierten Quotierungsvorschriften: Bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen müssen Frauen mit einem Anteil von mindestens der Hälfte berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Entsendung in Gremien, öffentliche Ämter, Kommissionen u. ä.
    Offensichtlich haben für das Bundeskabinett weder die dürftigen Ergebnisse aus der eigenen Verwaltung noch die Erfahrungsberichte aus den einzelnen Ländern mit bisherigen Frauenförderungskonzepten, z. B. aus Nordrhein-Westfalen und Bremen, ausreichende Denkanstöße dafür geliefert, die Gleichstellung von Mann und Frau zumindest in ihrem Einzugsbereich gründlich zu fördern und damit Vorreiterfunktionen im Interesse einer emanzipatorischen Entwicklung wahrzunehmen. Das Kabinett verharrt statt dessen bei Halbherzigkeiten.
    Neu gegenüber der vorhergehenden Regelung ist u. a., daß nun endlich auch für den Bereich der Bundesverwaltung Frauenbeauftragte vorgesehen sind. Typisch ist aber auch hier: Frauenbeauftragte können bestellt werden. Da ist nicht von einer Wahl durch die Frauen, deren Interessen es zu vertreten gilt, die Rede. Aber auch an eine Interessenvertretung durch die Frauenbeauftragte ist nicht wirklich gedacht. Sie überwacht, schlägt vor, wirkt mit, berät und unterstützt und wird zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend unterrichtet. Ein Widerspruchsrecht gegenüber Dienststellenleitung und Personalrat ist ebensowenig vorgesehen wie Beteili-



    Petra Bläss
    gungsrechte und eigenständige Entscheidungsrechte.
    Ob sich Frauenförderungsrichtlinien oder Gleichstellungsstellen — egal auf welcher Ebene — zur bloßen Alibieinrichtung oder zu einer wirkungsvollen Durchsetzungsinstanz -für Fraueninteressen entwikkeln, das hängt vor allem davon ab, in welchem Maße ihnen Kompetenzen, möglichst gesetzlich abgesichert, zugeschrieben sind. Insbesondere für Gleichstellungsstellen heißt das für mich: ein Initiativ- und Vetorecht, die Möglichkeit des Einbringens eigener Vorlagen mit Zeichnungsrecht, die Verfügung über einen eigenen Haushalt, eine selbständige Öffentlichkeitsarbeit, eine Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung sowie die Beteiligung bei allen wichtigen politischen Entscheidungen der jeweiligen Ebene. Ebenso müssen ihre Rechtsstellung sowie ihre Ansiedlung im Leitungsbereich eindeutig festgelegt sein, um die angedachte Querschnittsfunktion überhaupt ermöglichen zu können. Nur unter diesen Voraussetzungen kann sich die Gleichstellungsstelle zu einem planvollen und wirksamen Instrumentarium zur Verbesserung der Situation von Frauen entwikkeln, besteht überhaupt die Chance, einen frauenpolitischen Einfluß auf Entscheidungen auszuüben.
    Die Verlagerung frauenpolitischer Aufgaben auf kompetenzlose Verwaltungseinheiten bietet kaum Möglichkeiten, der vielfältigen Frauendiskriminierung angemessen zu begegnen. Sie eignet sich eher zur Verschleierung. Solange beispielsweise der Sonderstatus kommunaler Gleichstellungsstellen nicht in die jeweiligen Gemeindeordnungen der Länder einfließt, muß Frau von ihrer grundsätzlichen Rechtlosigkeit ausgehen.
    In jedem Fall kann die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle nur ein erster Schritt auf dem mühsamen und langwierigen Weg dahin sein, daß Frauengleichstellungspolitik eine ganz normale und anderen Politikfeldern gleichgestellte Angelegenheit in den politisch-administrativen Systemen wird.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD und des Bündnisses 90/GRÜNE)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schenk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Diskussion findet zu einem Zeitpunkt statt, zu dem es den Frauen in der ehemaligen DDR so schlecht wie nie zuvor geht. Der Anteil der Frauen an der Gruppe derer, die ihren Arbeitsplatz bereits verloren haben, liegt über 55 %; ABM-Stellen gehen hingegen nur zu 38,5 % an Frauen. Der Anteil von Frauen im sogenannten Vorruhestand ist doppelt so hoch wie der gleichaltriger Männer. Der Anspruch von Frauen auf einen Erwerbsarbeitsplatz, also unser Recht auf ökonomische Selbständigkeit, wird nicht mehr ernst genommen. Immer häufiger ertönt die unverschämte und durch nichts zu belegende Behauptung, die Teilhabe von Frauen an der Erwerbsarbeit sei diktiert gewesen von der Notwendigkeit, Geld hinzuzuverdienen, und Frauen hätten dies im Grunde genommen so nicht gewollt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt auch!)

    Solche Äußerungen zeugen von eklatanter Unkenntnis der Verhältnisse in der ehemaligen DDR.
    Wir waren in der DDR schon weiter. Wir hatten nicht nur das Recht auf Arbeit, sondern hatten auch Erwerbsarbeitsplätze. Wir hatten nicht nur das hier erst für die ferne Zukunft geplante Recht auf einen Kindergartenplatz, sondern hatten Tagesstättenplätze für alle. Wir hatten das Recht auf Abtreibung, und wir hatten einen Mutterschutz, von dem westdeutsche Frauen weit entfernt sind. Das allerdings — das muß ich hinzufügen — hat uns nicht genügt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Es ist ja nicht zu fassen!)

    Wir wollten mehr. Wir wollten den theoretischen Anspruch des Staates auf gleichberechtigte Teilnahme von Frauen in die Praxis umsetzen. Deswegen forderte der Unabhängige Frauenverband lange vor der Vereinnahmung der DDR die Einrichtung von Frauengleichstellungsstellen, mit deren Hilfe wir tatsächliche Gleichstellung erreichen wollten: über das Recht auf Erwerbsarbeit hinaus den Zugang von Frauen zu Leitungspositionen über die Quotierung. Über die formalen politischen Rechte hinaus Quotierung der Führungspositionen in Staat und Gesellschaft und über die kollektive Kinderbetreuung hinaus eine Erwerbsarbeitsstruktur, die Frauen und Männern die Wahrnehmung ihrer Verantwortung für Produktions- und Reproduktionsarbeit ermöglicht! Das machte Sinn, und das hat die Frauen vom Unabhängigen Frauenverband dazu motiviert, sich zu organisieren und auf die Straße zu gehen.
    Heute, nach dem Anschluß, stehen wir vor den Trümmern unserer Hoffnungen und müssen in der uns aufgedrückten kapitalistischen Gesellschaftsordnung um Dinge kämpfen, die wir bei allen Unzulänglichkeiten des sogenannten realen Sozialismus in der DDR längst hatten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist das schön!)

    Was uns in dem neuen Staat, der ebensowenig der unsere ist wie der alte, erwartet, ist alles andere als rosig. Das Forum Ökonomie und Arbeit der GRÜNENnahen Frauen-Anstiftung stellt folgendes fest:
    Die Zahl der erfaßten geringfügig Beschäftigten stieg allein in den alten Bundesländern innerhalb von drei Jahren auf 7,9 Millionen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hält diese skandalöse Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse seit Wochen geheim.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Deshalb wissen Sie es ja auch!)

    Geringfügige Beschäftigung ist nur eine der vielen Formen ungeschützter und nicht existenzsichernder Erwerbsarbeit. Sie trifft zu 70 % Frauen. Armut und/oder Abhängigkeit der Frauen jetzt und im Alter ist damit vorprogrammiert. Heute wird die Armut zum Vorteil der Arbeitgeber pri-



    Christina Schenk
    vatisiert, morgen muß die Allgemeinheit durch
    steigende Sozialleistungen dafür bezahlen.
    Meine Damen und Herren, ich denke, die Zahlen liefern den Beleg dafür, wie wenig wirksam die Frauengleichstellungsstellen und die Förderpläne der Bundesregierung, über die wir heute hier reden, sind. Wenn das Bundesfrauenministerium bzw. früher das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Gleichstellungsstelle der Bundesregierung ist, wie es in dem Bericht so schön heißt, frage ich mich: Warum gibt es überproportionale Frauenerwerbslosigkeit? Warum gibt es keine Kindertagesstätten?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die gibt es doch!)

    Warum gibt es ein frauenfeindliches Steuerrecht? Warum haben Frauen Renten, von denen sie nicht leben können? Warum ist die Unterstützung der Frauenbewegung, deren wichtige Rolle im Bericht immerhin Erwähnung findet, durch die Bundesregierung völlig unzureichend?

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    Warum gibt es überall in der Werbung Sexismus? Warum haben Frauen noch immer nicht das Recht zum Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft? Warum nimmt die Frauenministerin ihr Initiativrecht, das noch dazu durch den Zwang zur Einvernehmlichkeit mit dem Bundeskanzler eingeschränkt ist, in bezug auf den § 218 nicht wahr? Warum setzt sie sich nicht endlich für das Verbot der Verwaltigung von Frauen durch ihre Ehemänner ein?
    Ich denke, die Ergebnisse bisheriger Gleichberechtigungspolitik sind ausgesprochen dürftig. Ich denke auch, daß in dieser Begriffswahl einiges deutlich wird. Ich dachte eigentlich, die Gleichberechtigung sei hier bereits realisiert und es gehe inzwischen um die Gleichstellung. Nichts davon!
    Meine Damen und Herren, die Antwort auf die Frage, warum das so ist, ist ausgesprochen einfach. Gleichstellungsbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen werden von männerdominierten Gremien ausgewählt. Sie sind im allgemeinen Männern unterstellt und ständig in Gefahr, ihre Stellung zu verlieren, wenn sie ihre ohnehin geringen Kompetenzen ausschöpfen. Ich erinnere hier nur an Gabriele Stegmeister, die bei Oberbürgermeister Rommel und dem Stuttgarter Gemeinderat, natürlich mehrheitlich mit Männern besetzt, in Ungnade fiel.
    Männer erwarten von Frauenbeauftragten, daß sie dem Patriarchat möglichst wenig Schaden zufügen. Für sie gilt das Gegenteil vom Normalen, das Gegenteil vom Üblichen: Sie werden gelobt, wenn sie ihre Aufgabe vernachlässigen, sie werden gefeuert, wenn sie ihr pflichtbewußt und mit Engagement nachkommen. Gegen diese mißliche Situation hilft nur eines: eine ganz konsequente Anhebung der Kompetenzen der Frauenbeauftragten auf allen Ebenen; die Durchsetzung der Quotierung in politischen Gremien.
    Übrigens, was die Quotierung angeht: Von starrer Quotierung redet hier niemand. Man kann sich auch Quotierungsmodelle ausdenken, die für den entsprechenden Fall, für die entsprechende Ebene, für die entsprechende Situation, für die entsprechende Institution passen.
    Es hilft nur ein Antidiskriminierungsgesetz für Frauen. Patriarchalische Strukturen, Mechanismen, Strategien werden nicht durch bloßes Zureden aufgehoben, sondern es müssen wirksame Instrumentarien dagegengesetzt werden. Das geht nicht ohne zwingende Verbindlichkeiten. Frauenbeauftragte können die ihnen zugewiesene Aufgabe, die in Art. 3 Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung in die Wirklichkeit umzusetzen, nur dann erfüllen, wenn es detaillierte gesetzliche Vorgaben gibt, deren Durchsetzung sie zu überwachen haben. Mit so schwammigen Formulierungen wie „Förderung der Chancengleichheit" oder „Berücksichtigung der besonderen Lebenszusammenhänge von Frauen" können Sie nichts anfangen. Bemerkungen wie: „Die Bundesregierung unternimmt in ihrem Bereich alle Anstrengungen, um die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen zu verwirklichen" sind mehr als lächerlich.
    Die Frauen vom Unabhängigen Frauenverband werden sich in einer Situation, in der sie um Jahre zurückgeworfen werden, dennoch für ihre Forderungen einsetzen, und zwar mit Nachdruck. Unsere Lage ist schwieriger als zuvor, aber eines haben wir durch die Öffnung der Grenze auf jeden Fall gewonnen, nämlich viele Mitstreiterinnen und Freundinnen im Westen. Das macht die Situation etwas besser und eröffnet trotz allem neue Perspektiven.
    Danke.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)