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    Plenarprotokoll 12/21 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Föderalversammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, Herrn Dubcek 1305A Begrüßung des Vizepräsidenten des litauischen Parlaments und einer Delegation 1305 B Erweiterung der Tagesordnung 1305 C Tagesordnungspunkt 4: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (Drucksache 12/336) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis (Drucksache 12/193) 1305 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie dem Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (Drucksache 12/288) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN I. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung von Unterlagen und Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit II. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung staatsbezogener Parteiakten der SED, der Blockparteien und von Massenorganisationen in der ehemaligen DDR — Drucksache 12/283 — c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzliche Regelung von Sicherheitsüberprüfungen sowie künftiger beruflicher Einsatzmöglichkeiten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (Drucksache 12/284) Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 1306 C Dr. Willfried Penner SPD 1307 C Gerhard Reddemann CDU/CSU 1308B, 1314 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 1310 C Dr. Jürgen Schmieder FDP 1312 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 1313 C Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . 1314 A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 1315B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 1316D Dr. Eberhard Brecht SPD 1317 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 1317 C Johannes Gerster CDU/CSU 1317 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Rolf Schwanitz SPD 1319C Dr. Burkhard Hirsch FDP 1321 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1322 C Dr. Rudolf Krause (Bonese) CDU/CSU 1323 A Dorle Marx SPD 1324 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI 1326A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1327 D Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden (Drucksache 11/4893) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" — Berichtszeitraum 1986 bis 1988 — Anlage: Neufassung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung vom 24. Februar 1986 — Frauenförderungs-Richtlinie —- Kabinettsbeschluß vom 25. September 1990 (Drucksache 11/8129) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 1328D Dr. Marliese Dobberthien SPD 1331 A Ilse Frank CDU/CSU 1333 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 1335 A Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1336 B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 1337 D Dr. Konrad Elmer SPD 1340 C Hanna Wolf SPD 1340 D Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1342 B Renate Rennebach SPD 1344 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 1344 C Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . . 1346A, 1347 C Elke Ferner SPD 1347 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einrichtung eines Versicherungsausschusses (Drucksachen 12/152 Nr. 1, 12/270) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/91 (Drucksache 12/378) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 7 zu Petitionen (Drucksache 12/173) . . 1348A Tagesordnungspunkt 3 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 12/351 vom 12. April 1991 — Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Lebensrecht ungeborener Kinder und den Gesundheitsgefahren bei Abtreibungen MdlAnfr 7, 8 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSn Roswitha Verhülsdonk BMFuS 1348 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 1349 A ZusFr Hubert Wilhelm Hüppe CDU/CSU . 1349 D ZusFr Uta Würfel FDP 1350B Konsequenzen aus der Ankündigung deutscher Ärzte zur Verweigerung der Behandlung amerikanischer Soldaten im Zusammenhang mit dem Golfkrieg MdlAnfr 9 Ilse Falk CDU/CSU Antw PStSn Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1350D Schicksal der bisherigen Mitarbeiter der Herder-Institute der früheren DDR MdlAnfr 14 Gerhard Reddemann CDU/CSU Antw StMn Ursula Seiler-Albring AA . . 1351A ZusFr Gerhard Reddemann CDU/CSU . . 1351 B Entscheidung des BMV gegen die Einführung des Halbpreispasses bei der Bundesbahn MdlAnfr 40 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1351 C Vorgaben der Bundesregierung für die Tarifgestaltung der Bundesbahn MdlAnfr 41 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . 1351 D ZusFr Lydia Westrich SPD 1351 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 III Auftragsstopp für die Bundesbahn-Ausbesserungswerke Saarbrücken und Kaiserslautern; Vergabe der Aufträge an die Ausbesserungswerke der Reichsbahn; Beurteilung der Vorteile der Standorte im Saarland gegenüber Standorten in Ballungsgebieten MdlAnfr 42, 43 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 1352A, C ZusFr Elke Ferner SPD 1352A, C Vereinbarkeit des beschleunigten Ausbaus des Straßenverkehrsnetzes in den neuen Bundesländern mit den Zielen des Klimaschutzprogramms; Schutz der Straßenalleen MdlAnfr 44, 45 Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1352D, 1354 A ZusFr Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 1353A, 1354 A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 1353 C Einfuhrgenehmigung für den Handel mit geschützten Tierarten MdlAnfr 46 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1354 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 1354 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Geheime Einstufung des Berichts der Bundesregierung zu den Irak-Rüstungsexportgeschäften unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Waffenstillstandsbedingungen im Irak Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 1355 A Peter Kittelmann CDU/CSU 1356 B Hermann Bachmaier SPD 1357 B Dr. Heinrich Kolb FDP 1358 A Ursula Jelpke PDS/Linke Liste 1359 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 1360A Horst Eylmann CDU/CSU 1362 B Uta Zapf SPD 1363 B Ernst Hinsken CDU/CSU 1364 A Ernst Schwanhold SPD 1365 B Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 1366B Günter Verheugen SPD 1367 A Rainer Haungs CDU/CSU 1368 A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/192) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/376) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 1369 C Hermann Bachmaier SPD 1371 B Cornelia Yzer CDU/CSU 1373 A Jörg van Essen FDP 1375 B Jutta Braband PDS/Linke Liste 1376 B Dietmar Schütz SPD 1377 A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft (GBLG) (Drucksache 12/314) Karl-Heinz Schröter SPD 1379 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 1381 D Jan Oostergetelo SPD . . . . 1383D, 1386A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 1384 B Detlef Kleinert (Hannover) FDP 1385 D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 1387 C Gudrun Weyel SPD 1389 A Dr. Gerald Thalheim SPD . . 1389 C Detlef Kleinert (Hannover) FDP . . . . 1390A Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 1391 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 1392 C Horst Sielaff SPD 1393 A Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/ CSU 1394 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1991 — KOVAnpG 1991) (Drucksache 12/335) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 1395 D Barbara Weiler SPD 1396 B Dr. Eva Pohl FDP 1397 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1398 B Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . . . 1398 D Dieter Heistermann SPD 1399 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags des Abgeordneten Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belebung des Neubaues und der Modernisierung von Wohnungen in den alten und neuen Bundesländern (Drucksache 12/338) Achim Großmann SPD 1399D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 1401 C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . 1403 B Dr. Walter Hitschler FDP 1404 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1405 B Dr. Walter Hitschler FDP 1405 C Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 1406A Siegfried Scheffler SPD 1407 B Peter Götz CDU/CSU 1409 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 1411B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit (Drucksache 12/303) Gerhard Scheu CDU/CSU 1411D Günther Heyenn SPD 1412 D Dr. Gisela Babel FDP 1414 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA . 1415B Nächste Sitzung 1416C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1417* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) 1417* B Anlage 3 Betreibung eines Geheimdienstes in Angola mit Hilfe von Staatsangehörigen der ehemaligen DDR MdlAnfr 13 — Drs 12/351 — Ortwin Lowack CDU/CSU SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* C Anlage 4 Intervention zum Schutz der von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden; humanitäre Hilfe für die aus dem Irak in die Türkei flüchtenden Kurden MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/351 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* D Anlage 5 Korrektur des Truppenstatuts zur Herstellung der Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den verbündeten Streitkräften mit den Bediensteten der Bundeswehr MdlAnfr 17 — Drs 12/351 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1418* D Anlage 6 Einrichtung einer Untertagedeponie in den Kali-Stollen bei Bernburg (Sachsen-Anhalt); alternative Standorte MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/351 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1419* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1305 21. Sitzung Bonn, den 18. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 18.04.91 Wolfgang Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 18.04.91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 18.04.91 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 18.04.91 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 18.04.91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 18.04.91 Dr. Glotz, Peter SPD 18.04.91 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Ibrügger, Lothar SPD 18.04.91 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 18.04.91 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.04.91 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 18.04.91 Hans-Ulrich Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 18.04.91 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 18.04.91 Elke Lintner, Eduard CDU/CSU 18.04.91 Meckel, Markus SPD 18.04.91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 18.04.91 * Pützhofen, Dieter CDU/CSU 18.04.91 Reuschenbach, Peter W. SPD 18.04.91 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 18.04.91 Erich Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 18.04.91 Schmidt-Zadel, Regina SPD 18.04.91 Seehofer, Horst CDU/CSU 18.04.91 Skowron, Werner H. CDU/CSU 18.04.91 Dr. Sperling, Dietrich SPD 18.04.91 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 18.04.91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 18.04.91 Wimmer (Neuötting), SPD 18.04.91 Hermann * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) Andrea Lederer (PDS): Zum vorliegenden Gesetzentwurf hat die Abgeordnetengruppe der PDS/Linke Liste keine prinzipiellen Einwände, zumal er sich mit Konsequenz aus dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über soziale Sicherheit ergibt. Das jetzige Abkommen betrifft die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung bei kürzerem und längerem Aufenthalt von Bürgern im jeweils anderen Land und löst Anlagen zum Stenographischen Bericht damit die Abkommen mit Polen aus der Zeit der Existenz zweier deutscher Staaten ab. Der Kernpunkt ist die Ersetzung des Eingliederungsprinzips durch das Leistungsexportprinzip im Bereich der Rentenversicherung. Auch wenn damit - bezogen auf die polnischen Bürger - neue Unterschiede zwischen Ost und West aufgemacht und manifestiert werden, halten wir - mit Blick auf das gemeinsame Haus Europa - eine Vereinheitlichung von Regelungen zwischen den Staaten im EG-Raum und darüber hinaus für einen sicherlich kleinen, jedoch unerläßlichen Baustein. Wir halten es auch für richtig, daß mit dem Gesetzentwurf zugleich eine Wanderung ins Gebiet der Altbundesländer wegen günstigerer Rentenberechnung verhindert wird. Diesen Effekt lesen wir aus der Regelung, daß die sich in den neuen Bundesländern aufhaltenden Polen nicht anders behandelt werden als die ehemaligen DDR-Bürger. Bekanntlich erfolgt für diese die Überleitung der Renten erst zum 1. Januar 1992. Der vorgeschlagenen Überweisung in den Ausschuß stimmen wir zu. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/351 Frage 13): Treffen Mitteilungen des Bonner General-Anzeigers vom 14. März 1991 zu, wonach „600 Deutsche, Überreste der Honecker'schen ,Angola-Hilfe, für einen funktionierenden MPLA-Geheimdienst und für die notwendigen Kommunikationswege " sorgen, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, dem angesichts der Notwendigkeit einer friedlichen Lösung des Angola-Konflikts ein Ende zu bereiten? Die Bundesregierung hat keine Informationen, die auf einen Aufenthalt von mehreren Hundert Deutschen in Angola hindeuten. Der unbekannte und subversive Aufenthalt einer derart großen Personengruppe erscheint mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unmöglich. Sie würde vermutlich bereits nach kurzer Zeit erkannt werden, zumal sich Europäer aufgrund der Bürgerkriegslage lediglich in städtischen Zentren aufhalten könnten. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 15 und 16) : Welche konkreten Schritte - außer der Einbestellung des irakischen Botschafters und Vortragen eines Protestes - hat die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit unternommen, um wirksame Schutzmaßnahmen für die von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden einzuleiten? 1418* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bilateral sowie über die Gremien des Europarates und der NATO eingeleitet, um die Türkei aufzufordern, den vor den Brutalitäten der irakischen Soldateska fliehenden Kurden in der Türkei den humanitären Schutz und Beistand zu gewähren, wie dieses im Rahmen der „Wertegemeinschaft" des Europarates und der NATO notwendig und geboten ist? Der Bundesminister des Auswärtigen hat in seinen Schreiben vom 2./3. und 5. April 1991 die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ersucht, — den Irak zur Respektierung der Menschenrechte auch gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen, insbesondere der Rechte der kurdischen Minderheit, aufzufordern, — sich für den uneingeschränkten Schutz der Minderheitenrechte in Irak einzusetzen, — den Irak dringend aufzufordern, die Verfolgungsmaßnahmen gegen die kurdische Minderheit und andere Bevölkerungsteile sofort einzustellen und deren Rückkehr in ihre Wohngebiete unter Aufsicht von Beobachtern der Vereinten Nationen sicherzustellen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat auf seiner 2982. Sitzung am 5. April 1991 hierzu Resolution 688 (1991) verabschiedet. Den Anliegen der Bundesregierung wurde Rechnung getragen. Der Irak wird vom Sicherheitsrat in dieser Resolution unter anderem dazu aufgefordert, die Unterdrückung der irakischen Zivilbevölkerung, insbesondere in den kurdischen Siedlungsgebieten, sofort einzustellen. Aufgrund des Beschlusses der EG-Außenminister vom 15. April 1991, der auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgeht, hat der amtierende EG-Ratspräsident, der Außenminister Luxemburgs, Jacques Poos, in einem Schreiben am 16. April an den Generalsekretär der Vereinten Nationen festgestellt, daß die Brutalität der Verfolgung und das noch nie dagewesene Ausmaß der Flüchtlingswelle von uns erfordern, es bei der Verurteilung des irakischen Regimes nicht bei Erklärungen zu belassen. Der Ratspräsident ersuchte den Generalsekretär in seinem Schreiben, die Frage der persönlichen Verantwortung der irakischen Führung insbesondere im Hinblick auf die' Konvention gegen Völkermord und die Möglichkeit, die Verantwortlichen vor ein internationales Gericht zu stellen, zu überprüfen. Der Europäische Rat hat zusätzlich bei seiner Sondersitzung am 8. April in Luxemburg vorgeschlagen, Schutzzonen in Irak einzurichten, in denen die Menschen vor Verfolgung sicher sind. Von hier aus könnte sich dann die Rückkehr der geflüchteten Menschen in ihre Siedlungsgebiete unter internationaler Aufsicht vollziehen. Die Bundesregierung begrüßt die Absicht der Alliierten, in Übereinstimmung mit Resolution 688 (1991) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, im Norden des Iraks Lager einzurichten und den Schutz dieser Lager militärisch zu sichern. Der Bundesminister des Auswärtigen hat im Namen der Bundesregierung in der Erklärung am 17. April 1991 vor dem Deutschen Bundestag über „Die Lage im Irak und die Situation der irakischen Flüchtlinge, insbesondere der Kurden" an die Mitgliedsstaaten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen appelliert, diese Absicht zu unterstützen. Die Türkei hat den irakisch-kurdischen Flüchtlingen von Anfang an substantielle humanitäre Hilfe gewährt. Die Bundesregierung hat die türkische Regierung am 4. April gebeten, die Grenze für die Flüchtlinge vollständig zu öffnen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat außerdem unmittelbar Kontakt mit seinem türkischen Amtskollegen aufgenommen und ihn gebeten, die Flüchtlinge in die Täler herabsteigen zu lassen. Sie können die Höhenlagen nunmehr verlassen. Wie bekannt ist, befinden sich derzeit bereits mehr als 500 000 irakische Flüchtlinge auf türkischem Boden. Bundesminister Genscher wird am 19. April 1991 zu einem Arbeitsbesuch in die Türkei reisen, u. a. um sich vor Ort ein eigenes Bild von der Situation zu machen und mit der türkischen Regierung die aktuellen Probleme zu besprechen. Die Bundesregierung hat im übrigen am 17. April 1991 beschlossen, zusätzlich zu den bereitgestellten 29 Millionen DM weitere Finanzmittel in Höhe von 415 Millionen DM als humanitäre Soforthilfe, vor allem für die verfolgten Kurden, zur Verfügung zu stellen. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/351 Frage 17): Wie weit sind die Verhandlungen über die Korrektur von Truppenstatut und Zusatzabkommen, die im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag notwendig sind und die zum Beispiel die Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den alliierten Streitkräften mit den Beschäftigten bei der Bundeswehr herstellen sollen? Die von der Bundesregierung beabsichtigten Revisionsverhandlungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) sollen in Kürze eingeleitet werden. Die Bundesregierung hat zur Vorbereitung der Verhandlungen die Bundesländer um Mitwirkung bei der Erarbeitung einer gemeinsamen deutschen Verhandlungsposition gebeten. Seit kurzem liegen die Stellungnahmen der Bundesländer vollständig vor; damit können die deutschen Interessenschwerpunkte und Verhandlungsziele abschließend definiert werden, so daß der Antrag zur Überprüfung des ZA-NTS nach Artikel 82 ZA-NTS gestellt werden kann. Im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen wird die Bundesregierung auch auf die Gleichbehandlung der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer mit den Beschäftigten der Bundeswehr hinwirken. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1419* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 47 und 48): Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, in den Kali-Stollen bei Bernburg/Sachsen-Anhalt eine Untertagdeponie einzurichten? Welche Standorte kommen nach Auffassung der Bundesregierung für die von ihr im „Aktionsprogramm Ökologischer Aufbau" des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für erforderlich gehaltenen zwei bis drei Untertagdeponien in Frage? Zu Frage 47: Der Bundesregierung sind Überlegungen der Kaliindustrie in den neuen Ländern bekannt, die Eignung von Kalibergwerken für eine Ablagerung von Abfällen zu prüfen. Ihr ist nicht bekannt, ob und inwieweit die Pläne für den Standort Bernburg weiterverfolgt werden. Zu Frage 48: Die Entscheidung der Standorte für Abfallentsorgungsanlagen, auch für Untertagedeponien, ist ausschließlich von Landesbehörden zu treffen. Die Bundesregierung hat hierbei keine Zuständigkeiten; sie hat im übrigen keine belastbaren Informationen über die Eignung von Grubenräumen für die Errichtung von Untertagedeponien.
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    Rede von Dr. Angela Merkel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden sowie die institutionalisierte Frauenförderung sind in den letzten Jahren wichtige Pfeiler zur Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und



    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    Männern geworden. Sie sind auch im Hinblick auf die neuen Bundesländer entscheidende Instrumente, wenn es darum geht, die Interessen der Frauen bei der schwierigen Umstellung von zentraler Verwaltungswirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft nicht zu kurz kommen zu lassen.
    Der Bericht über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden ist im Deutschen Bundestag im Juni 1989 von der Bundesregierung vorgelegt worden. Er geht zurück auf eine Enquête-Kommission „Frau und Gesellschaft" aus dem Jahre 1980.
    Der Bericht beschreibt die Entwicklung der für Frauen- und Gleichstellungsfragen zuständigen Einrichtungen in Bund, Ländern und Gemeinden und bietet damit eine Bestandsaufnahme der verschiedenartigen Einrichtungen. Allerdings kann er nur eine Momentaufnahme der Situation im Frühjahr 1989 sein. Die Entwicklung ist inzwischen weitergegangen, und neue Probleme stehen an, insbesondere auch im Zusammenhang mit den neuen Bundesländern. Daher halte ich eine Fortschreibung des Berichts für notwendig.
    Der Bericht stellt die Erfahrungen der Gleichstellungsstellen in den verschiedenen Bereichen zusammen. Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung der verschiedenen Institutionen konnte er nur in begrenztem Umfang machen, denn die Organisationsgewalt steht den jeweiligen Verwaltungsträgern zu, in die die Bundesregierung nicht eingreifen will und aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingreifen darf. Der Bericht enthält aber allgemeine Erfahrungswerte, die den zuständigen Entscheidungsträgern durchaus als Hilfestellung dienen können.
    Anhand des Berichts wird deutlich, daß in der Bundesrepublik Deutschland — unterstützt von Frauen aus allen Parteien und von Frauen aus der Frauenbewegung — seit Beginn der 80er Jahre eine einzigartige Entwicklung stattgefunden hat, die noch keineswegs abgeschlossen ist: die Institutionalisierung der Frauenpolitik auf allen politischen Ebenen. Einzigartig ist diese Entwicklung einerseits im Vergleich zu anderen „neuen" Politikfeldern: Nirgends sonst wurden in gleicher Weise institutionelle Instrumente geschaffen wie in der Frauenpolitik. Einzigartig ist die Entwicklung aber auch im internationalen Vergleich: In keinem anderen Land besteht ein ebenso dichtes wie weitgespanntes Netz von Institutionen mit ähnlichen Einwirkungsmöglichkeiten wie in der Bundesrepublik Deutschland.
    Einen enormen Anstieg der Zahl der Gleichstellungsstellen hat es vor allem auf der kommunalen Ebene gegeben. 1982 wurde die erste kommunale Gleichstellungsstelle in Köln eröffnet. In den Städten, Gemeinden und Kreisen sind es heute insgesamt 900 Gleichstellungsstellen. Etwa 330 Stellen wurden innerhalb der letzten anderthalb Jahre allein in den neuen Bundesländern geschaffen.
    Es ist der Hartnäckigkeit vieler Frauen aus allen Fraktionen des Bundestages zu verdanken, daß auch innerhalb der Bundesregierung „Frauenpolitik" aufgewertet wurde. Nachdem Ende der 70er Jahre ein Arbeitsstab Frauenpolitik eingerichtet wurde, hat die
    CDU/CSU-FDP-Koalition das damalige Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit 1986 zu einem Frauenministerium erweitert. Durch die Schaffung des Bundesministeriums für Frauen und Jugend unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Frauenpolitik am Ausgang dieses Jahrhunderts. Es bleibt unser Ziel, die politischen Rahmenbedingungen bis zum Jahre 2000 so zu gestalten, daß Gleichberechtigung auch gelebt werden kann.
    Das Ziel des Frauenministeriums ist es, die Interessen und Anliegen von Frauen in die politische Arbeit der Bundesregierung einzubringen und auf die Beseitigung rechtlicher und tatsächlicher Benachteiligung hinzuwirken. Deshalb ist das Bundesministerium in Fragen der Frauenförderung in der Bundesverwaltung und bei allgemeinen Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung federführend. Aber ich verstehe Frauenpolitik auch als eine Querschnittsaufgabe; wir werden überall dort mitarbeiten, wo es um die Interessen von Frauen geht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Als wichtiges Beispiel möchte ich hier nennen: Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Schutz von Frauen vor Gewalt, soziale Sicherung der Frauen oder Fragen der Frauen in besonderen Lebenssituationen.
    Auch in den Bundesländern hat die Frauenpolitik seit den 80er Jahren eine ständige Aufwertung erfahren. Es gibt heute bereits in sieben Bundesländern Ministerien, die die Zuständigkeit für Frauen im Namen tragen. Interessant ist daran, daß diese Ministerien alle nach der Einrichtung des Bundesfrauenministeriums entstanden sind.
    Die Gleichstellungsstellen der Länder haben es — ebenfalls im Rahmen der Querschnittsaufgabe — mit einer Vielzahl von Themen zu tun. Dazu gehören Frauenhilfsprogramme, Frauenqualifizierungsprogramme und Programme für Existenzgründerinnen, natürlich die Verbesserung der Kinderbetreuung, Frauenhäuser, Projekte für Frauen im ländlichen Raum, Analysen von Schulbüchern auf Rollenklischees und vieles mehr.
    In vielen Bereichen sind diese Gleichstellungsstellen heute zum selbstverständlichen Bestandteil des Verwaltungsapparates und zu einem konstruktiven Element im politischen Entscheidungsprozeß geworden. In manchen Ländern und Kommunen müssen sie aber leider noch immer um ihre Anerkennung kämpfen und stoßen auf Schwierigkeiten und Widerstände.
    Ich fordere deshalb die politisch Verantwortlichen auf, die Entwicklung nicht zu behindern, sondern sie zu unterstützen, aber vor allem die Gleichstellungsstellen so auszugestalten, daß sie im Interesse der Frauen auch wirklich arbeiten können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Für die Bundesregierung steht fest: Gleichstellungsstellen sind notwendig. Ihre Aufgabenstellung sollte möglichst umfassend sein. Wichtig ist vor allem, daß ihre Aufgabenstellung und ihre Organisationsform miteinander im Einklang stehen. Die personelle Ausstattung muß der Bedeutung der Aufgabe ent-



    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    sprechen, und die organisatorische Einbindung muß auch Einmischung ermöglichen.
    Ich halte es für wichtig, daß die Gleichstellungsstellen in den neuen Bundesländern schnell über ihre Anfangsschwierigkeiten hinwegkommen. Dabei ist es eine gute Grundlage, daß nach § 29 des Kommunalverfassungsgesetzes diese Gleichstellungsstellen rechtlich verankert sind. Das ist in den meisten westdeutschen Bundesländern nicht der Fall. Länder, in denen es noch keine solchen gesetzlichen Grundlagen gibt, sollten prüfen, ob hier nicht ein Punkt ist, wo man von der Entwicklung im Osten Deutschlands lernen kann.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    In den neuen Bundesländern muß darauf geachtet werden, daß diese Stellen in den neuen Kommunalverfassungen auch erhalten bleiben. An die kommunalen Spitzenverbände der alten Bundesländer, richte ich die Bitte, bei ihrer Beratung von Kommunalpolitikern in den neuen Bundesländern auf den Erhalt dieser Stellen hinzuwirken und ihre sinnvolle Einbindung auch weiterhin zu garantieren.
    Das zweite Mittel, Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern zu erreichen, ist die berufliche Förderung von Frauen. Sie ist heute bereits integraler Bestandteil moderner Personalkonzepte. In der Bundesverwaltung sind seit 1986, also seit Verabschiedung der Richtlinie zur Frauenförderung, Erfolge erzielt worden.
    Die Zahl der beschäftigten Frauen erhöhte sich im Berichtszeitraum — 1986 bis 1988 — kontinuierlich um rund 4 000 auf 290 000, obwohl der Personalbestand insgesamt um fast 20 000 zurückging. Diese Entwicklung setzte sich auch 1989 und 1990 fort. Im vergangenen Jahr waren im unmittelbaren Bundesdienst 306 200 Frauen beschäftigt. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten stieg von 24,9 % 1986 auf heute 27,3 %. Die Zahl der Beamtinnen des gehobenen Dienstes erhöhte sich von 12,4 % auf 13,9 %, der Beamtinnen des höheren Dienstes von 7,5 % auf 8,8 %.
    Der Bericht verdeutlicht die Bemühungen der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, die Chancen der Frauen in der Bundesverwaltung entsprechend den Richtlinien zu verbessern. Dazu gehören folgende Punkte:
    Immer mehr Ressorts setzen Frauen in den Personalreferaten und Auswahlgremien ein.
    Die Ausschreibungs- und Einstellungspraxis ist wesentlich offener geworden.
    Die Teilzeitbeschäftigung hat beachtlich zugenommen, bei Beamten von Bundesbehörden und Bundesgerichten während des Berichtszeitraums um 35,8 %, d. h. von 843 Teilzeitbeschäftigten 1986 auf 1 145 im Jahre 1988. Im gesamten öffentlichen Dienst — das habe ich gestern schon einmal gesagt — liegt die Teilzeitquote mit 18,3 % inzwischen gut 8 Prozentpunkte über dem Anteil in der Gesamtwirtschaft.
    Der Anteil von Frauen in Führungspositionen stieg seit 1986 ebenfalls an. Im Berichtszeitraum erhöhte sich z. B. die Zahl der Referatsleiterinnen bei obersten
    Bundesbehörden allerdings nur von 74 auf 88 bei rund 2 000 Referatsleiterstellen. Wir sehen also, daß wir noch einen langen Weg vor uns haben.
    Frauen in höheren Positionen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, sind insgesamt viel zu gering vertreten. So gibt es in den obersten Bundesbehörden leider immer noch nicht mehr als sieben Unterabteilungsleiterinnen in insgesamt 276 Unterabteilungen und zwei Abteilungsleiterinnen in allen obersten Bundesbehörden.

    (Zuruf von der FDP: Hört! Hört!)

    Deshalb unternehmen wir gezielte Anstrengungen, um die Situation von Frauen in der Bundesverwaltung weiter zu verbessern.
    So hat das Bundeskabinett auf Initiative des Bundesfrauenministeriums mit der Verabschiedung des Berichts im September 1990 zugleich eine Neufassung der Frauenförderrichtlinie beschlossen, die im Oktober in Kraft getreten ist.

    (Uta Würfel [FDP]: Sehr gut!) Ich habe Ihnen gestern darüber berichtet.

    Mehr als 50 % der Ressorts haben inzwischen eine Frauenbeauftragte eingesetzt. Die anderen werden in den nächsten Wochen folgen; das entspricht dieser Richtlinie. Noch vor der Sommerpause wird die Frauenbeauftragte des Ministeriums für Frauen und Jugend zu einem Informationsaustausch aller Frauenbeauftragten bei obersten Bundesbehörden einladen und damit den vorgesehenen interministeriellen Arbeitskreis der Frauenbeauftragten einberufen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Bundesregierung wird die Frauenförderung in der Bundesverwaltung in dieser Legislaturperiode auf eine gesetzliche Grundlage stellen.
    Ich möchte jedoch an dieser Stelle sagen, daß starre Quotenregelungen, wie sie in einigen Bundesländern eingeführt worden sind, uns nicht als geeignetes Mittel erscheinen, Interessen der Frauen in der Demokratie durchzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sie sind verfassungsrechtlich bedenklich und untauglich, den vielfältigen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und einer flexiblen Personalpolitik gerecht zu werden. Was wir brauchen, sind machbare Zielvorstellungen und erreichbare Richtwerte.

    (Zuruf von der SPD: Machbare, ja!)

    Ich werde mich als Frauenministerin mit Nachdruck dafür einsetzen, daß gezielte Frauenförderungsmaßnahmen die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitsbereich für Frauen in Zukunft noch vergrößern. Wir können damit einen wirklichen Beitrag für eine moderne und leistungsstarke Verwaltung erbringen.
    Das geplante Gleichberechtigungsgesetz wird für Frauenförderungsmaßnahmen, für die Kompetenzen der Frauenbeauftragten in Bundesbehörden und für die Verbesserung der Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst gesetzliche Regelungen schaffen. Ich bin mir deshalb gewiß, daß wir mit dem Gleichberechtigungsgesetz für die Frauen in diesem Lande einen großen



    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    Schritt vorankommen werden und zu geeigneter Zeit dann auch wieder über Frauenförderung sprechen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nun erteile ich der Abgeordneten Frau Dobberthien das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marliese Dobberthien


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden ist eine 40seitige Fleißarbeit, wenngleich mir zweieinhalb Jahre für seine Erstellung reichlich lange erscheinen. Die Entstehungsgeschichte dieses Berichtes bestätigt, was Willy Brandt einmal sagte: Die Emanzipation ist wie eine Schnecke auf dem Glatteis.
    Stolze elf Jahre sind vergangen seit der Vorlage des Abschlußberichts der Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft". Vor viereinhalb Jahren wurde auf dieser Grundlage im Bundestag das Berichtsersuchen zu den Gleichstellungsstellen beschlossen, vor zwei Jahren wurde dieser Bericht vorgelegt, und immerhin ist er heute das erste Mal im Parlament. Der Eindruck drängt sich auf, daß hier ein frauenpolitisches Anliegen blockiert werden soll. Diese Taktik lassen wir Frauen uns aber nicht gefallen. Machen wir also dem Schneekle Beine!

    (Beifall bei der SPD)

    Soweit sich der Bericht auf die Erfahrungen der kommunalen Frauenbeauftragten stützt und sich darauf beschränkt, die aus den Ländern und Gemeinden mitgeteilten Erfahrungen wiederzugeben, ist er durchaus informativ. Dennoch kritisieren wir den Bericht, weil er, statt Mißstände aufzuzeigen und Fehlverhalten in den Verwaltungen anzuprangern, sich vornehm zurückhält, weil er, statt eine klare Sprache zu sprechen, beschönigt und weil er, statt konkrete Ansätze zur Veränderung aufzuzeigen, Männer und männlich geprägte Institutionen aus der Verantwortung entläßt. Dabei haben wir doch alle gelernt, daß nur Glasnost, also Transparenz, die Perestrojka, Umgestaltung, ermöglicht.
    Deshalb will ich an dieser Stelle einige Kritikpunkte nennen, die den Bericht in einem weniger rosa-, nein, pardon, lilafarbenen Licht erscheinen lassen: Durch das Verschweigen von Problemen, und zwar insbesondere von patriarchalischen Blockadestrategien, werden die tatsächlichen Schwierigkeiten des Arbeitsalltages der Frauenbeauftragten in den Kommunen beschönigt. Aber ohne Basiskenntnis keine politische Weisheit. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion und nicht etwa, wie es eigentlich notwendig gewesen wäre, das damalige BMJFFG oder die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion im September 1989 die kommunalen Frauenbeauftragten zu einer frauenpolitischen Konferenz eingeladen, an der 200 kommunale Frauenbeauftragte aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen. Hier konnten wir aus erster Hand erfahren, wie diese tüchtigen Gleichstellungsbeauftragten den Bericht der Bundesregierung bewerten — und ich sage Ihnen: nicht sonderlich gut.
    Zum Beispiel wurde dort kritisiert, daß der Bericht der Bundesregierung prononcierte Aussagen darüber vermissen läßt, wie die Arbeit der Frauenbüros durch männlich dominierte Verwaltungen erschwert und gehemmt wird. Kein Wort über den weitverbreiteten Mangel an Problembewußtsein und Sensibilität für die vielfache verdeckte oder offene Frauendiskriminierung auch in der öffentlichen Verwaltung.
    Um hier Abhilfe zu schaffen, müßten nicht, wie im Bericht vorgeschlagen, Frauen, sondern viel besser die männlichen Beamten und Angestellten in den Verwaltungen fortgebildet werden.

    (Beifall bei der SPD, der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    An mancher Stelle des Berichts sind die Banalitäten und Rücksichtnahmen auf männliche Befindlichkeiten kaum zu überbieten. Zum Beispiel heißt es in dem Bericht, es habe sich gezeigt,
    daß die Kommunalverwaltungen keineswegs frei sind von — manchmal unbewußten — Benachteiligungen von Frauen.
    Abmildernd beeilt sich der Bericht, auf „gewisse Fortschritte" der letzten Jahre zu verweisen.
    Es hätte der Bundesregierung gut angestanden, bei der Bewertung des Arbeitsalltages von Gleichstellungsstellen auch auf die Erfahrungen von Vorkämpferinnen institutioneller Frauenpolitik zurückzugreifen. Beispielsweise berichtet Eva Rühmkorf, die erste Leiterin einer Gleichstellungsstelle in der Bundesrepublik, nach zehnjähriger Arbeit:
    Es gehört zum Alltag von Frauen, die in Gleichstellungsstellen arbeiten, daß ihre Anregungen als unseriös, übertrieben oder abwegig bewertet, daß Ergebnisse der Frauenforschung als unwissenschaftlich abqualifiziert werden.
    Männliche Abwehrstrategien — so sagt sie — reichen
    von Lächerlichmachen, Ignorieren, Negieren und Infragestellen bis zu offener Ablehnung nach dem Motto, dies seien doch alles überzogene Forderungen einer Minderheit, Randgruppenprobleme also, die an den wahren Interessen der Mehrheit der Frauen vorbeigingen.
    Aber statt einen solchen Mißbrauch verbreiteter männlicher Definitionsmacht zu kritisieren und damit den Weg zu Veränderungen zu ebnen, übt die Bundesregierung vornehme Zurückhaltung. So wird der Bericht sehr dünn, wo Bewertungen der bisherigen Erfahrungen der Gleichstellungsstellen und Empfehlungen für die weitere Arbeit fällig sind, obwohl der Berichtsauftrag des Bundestages ausdrücklich die Auswertung der Erfahrungen sowie die Vorlage von Vorschlägen für die Ausgestaltung von Gleichstellungsstellen beinhaltet.
    Dabei wird der Bereich, für den die Bundesregierung direkt zuständig ist, wie für die Gleichstellungsstellen auf Bundesebene, besonders knapp und unkonkret abgehandelt und am stärksten beschönigt, als sei hier kaum noch eine Verbesserung vonnöten.
    Laut Bericht muß zwar die Zusammenarbeit zwischen dem — damaligen — BMJFFG und den ande-



    Dr. Marliese Dobberthien
    ren Bundesministerien noch verbessert werden; dennoch hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, auch nur einen einzigen konkreten Ansatz zu nennen, wie dieses Ziel zu erreichen ist.
    Diese vornehme Zurückhaltung im Berichtsteil „Bewertung und Empfehlungen" halte ich für höchst unangemessen. Denn in der Sache geht es um nichts anderes als immerhin um die Erfüllung eines Verfassungsauftrages, nämlich um die Verwirklichung des Gleichberechtigungsgebotes nach Art. 3 des Grundgesetzes.
    Bezüglich der Länder und Gemeinden zieht sich die Bundesregierung mit fehlender Zuständigkeit aus der Affäre. Statt echter Empfehlungen werden einfach Grundsätze aufgeführt, von denen die Bundesregierung behauptet, geleitet zu werden.
    Hier einige Kostproben: Grundsatz a) ist die Notwendigkeit besonderer Einrichtungen auf allen Verwaltungsebenen zur effektiven Verwirklichung der Gleichberechtigung. Aber wo sind sie? Dieser Anspruch wird auf Bundesebene bei weitem nicht erfüllt. Denn wie heißt es im Bericht?
    In den Obersten Bundesbehörden und den nachgeordneten Behörden stehen die Überlegungen zur Einsetzung von Frauenbeauftragten oder Gleichstellungsstellen noch ganz am Anfang.
    Jeder Kommentar erübrigt sich hier.
    Als Grundsatz b) wird die möglichst umfassende Aufgabenstellung der Gleichstellungsstellen genannt, mit der nach den Grundsätzen c) und d) sowohl die Organisationsform als auch die Kompetenzen im Einklang stehen sollen. Aber wo sind denn diese Grundsätze verwirklicht? Statt das alte BMJFFG anständig aufzuwerten, hat der Kanzler eine Dreiteilung verordnet nach dem Motto: „Divide et impera. " Formulierungen aus dem Bericht, wie
    Die personelle Ausstattung muß dem Umfang und der Bedeutung der Aufgaben entsprechen
    oder
    Eine wirksame Aufgabenerfüllung ist nur mit entsprechenden Befugnissen möglich
    sind Musik in meinen Ohren. Aber offensichtlich mißt die Bundesregierung Frauen keine sonderliche Bedeutung zu.

    (Ursula Männle [CDU/CSU]: Und das Saarland?)

    — Das Saarland mißt ihnen große Bedeutung zu.

    (Ursula Männle [CDU/CSU]: Das haben wir bei der Abschaffung gemerkt!)

    — Das haben wir auch kritisiert.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Also nicht reden, sondern handeln!)

    Denn sonst hätte das Bundesministerium für Frauen und Jugend nicht weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter — gerade eben halb so viel — als z. B. das Frauenministerium in dem viel kleineren, sozialdemokratisch geführten Land Niedersachsen. Das BMFJ hat lediglich 27,25 Planstellen. Dann müßte im Bericht nicht lapidar festgestellt werden:
    In den meisten Arbeitsbereichen liegt die federführende Zuständigkeit nicht beim BMJFFG, sondern bei einem anderen Fachressort.
    Meine Damen und Herren, zwar ist die Frauenpolitik tatsächlich eine Querschnittsaufgabe, aber die Bundesregierung ist nicht einmal bei einem solchen Thema, das ausschließlich Frauen betrifft, bereit, dem zuständigen Ministerium die Federführung zuzuweisen, wie es beispielsweise beim § 218 der Fall war.

    (Ursula Männle [CDU/CSU]: Das betrifft nicht ausschließlich die Frauen!)

    Auch sonst ist Frau Merkel bei aller Tüchtigkeit genauso wie ihre Vorgängerinnen auf die Gnade des Bundeskanzlers oder eines Ministerkollegen angewiesen: Ihr Initiativrecht kann sie nämlich nur im Benehmen mit dem Bundeskanzler wahrnehmen, ihr Rederecht kann sie nur im Benehmen mit dem federführenden Minister wahrnehmen, und auf das Vertagungsrecht für eine Vorlage mit frauenpolitischer Relevanz darf sie nur pochen, wenn der Bundeskanzler nichts dagegen hat. Sie werden es schwer haben, Frau Merkel.
    Außerdem ist es reichlich anmaßend, wenn der Bericht den ehemaligen politischen Bauchladen mit begrenzten Kompetenzen namens BMJFFG, dieses Ministerium, das 1986 ein zweites „F" für „Frauen" im Titel erhielt,

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Das erste Mal!)

    als erstmaliges Frauenministerium bezeichnet. Im Interesse der geschichtlichen Wahrheit sollte auf eine Begriffsklitterung verzichtet werden.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Ihr habt gar nichts getan!)

    — Wir haben den ersten Arbeitsstab Frauenpolitik eingerichtet, wir haben die erste Gleichstellungsstelle der Bundesrepublik eingerichtet, wir haben die Frauenpolitik vorangetrieben.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Aber im Ministerium nichts getan! 13 Jahre Null-Lösung!)

    Was ist zu tun? Wenn es gelingen soll, die Gleichstellungspolitik aus dem Ghetto der Frauenpolitik zu befreien und zu einem Anliegen beider Geschlechter zu machen, dann muß sie eine gemeinsame Aufgabe werden.