Rede:
ID1201910700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Als: 1
    2. nächste: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Frau: 1
    7. Christina: 1
    8. Schenk: 1
    9. das: 1
    10. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. März 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1203 A Nachträgliche Überweisung des Achten Jugendberichts an den Ausschuß für Familie und Senioren 1203A Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung (Drucksachen 12/104, 12/209, 12/218, 12/289) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten (Drucksachen 12/120, 12/289) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Lederer und der Abgeordneten der PDS/ Linke Liste: Rüstungsexportverbot ins Grundgesetz — Stopp der Rüstungsproduktion (Drucksachen 12/119, 12/116, 12/289) Dr. Rudolf Sprung CDU/CSU . . 1203D, 1224 D Hermann Bachmaier SPD 1205 B Dr. Heinrich Kolb FDP 1208 B Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 1209A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 1210D Otto Schily SPD 1212A, 1224 C Dr. Willfried Penner SPD 1213D Dr. Walter Hitschler FDP 1213D Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 1214D Wolfgang Roth SPD 1216D, 1217D Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . . 1218B Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 1218 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste 1219 A Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 1220B Horst Eylmann CDU/CSU 1220D Otto Schily SPD 1221D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 1223 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1224 A Birgit Homburger FDP 1224 C Dr. Burkhard Hirsch FDP (Erklärung nach § 31 GO) 1225A Tagesordnungspunkt 11: Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1989 — (Drucksachen 11/7759, 12/210 Nr. 90, 12/245) 1226C Zusatztagesordnungspunkte 4 bis 6: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 8, 9 und 10 (Drucksachen 12/260, 12/ 261, 12/291) 1226D Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenver- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. März 1991 sicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1991 (Drucksachen 12/197, 12/286, 12/287) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung zu dem Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1990) und dem Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksachen 11/8504, 12/286) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1227 C Barbara Weiler SPD 1228 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 1229 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 1230 C Dr. Eva Pohl FDP 1231 B Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1232 B Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 1233 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 1233 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die in den Jahren 1986 bis 1988 gemachten Erfahrungen mit dem Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Drucksache 11/ 8517) Hannelore Rönsch, Bundesminister BMFuS 1235A Dr. Ulrich Böhme (Unna) SPD 1237 C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1239 C Dr. Walter Hitschler FDP 1241A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 1241B Heinz Hübner FDP 1242 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 1244 A Eva-Maria Kors CDU/CSU 1245 B Dr. Rose Götte SPD 1246C, 1251 C Dr. Walter Hitschler FDP 1248 A Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1248D Dr. Rose Götte SPD 1250 C Stefan Schwarz CDU/CSU 1251A Nächste Sitzung 1252 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1253* A Anlage 2 Redaktionelle Berichtigungen zur Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 12/289 —, zu Protokoll gegeben von dem Berichterstatter zu Drucksache 12/104 Abgeordneter Dr. Rudolf Sprung (CDU/CSU) 1254* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten, Antrag der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten) . . 1254*C Anlage 4 Amtliche Mitteilung 1254*C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. März 1991 1203 19. Sitzung Bonn, den 22. März 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 22. 03. 91 Beucher, Friedhelm Julius SPD 22. 03. 91 Braband, Jutta PDS 22. 03. 91 Büchler (Hof), Hans SPD 22. 03. 91 Conradi, Peter SPD 22. 03. 91 Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius FDP 22. 03. 91 Dr. Diederich (Berlin), Nils SPD 22. 03. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 22. 03. 91 Formanski, Norbert SPD 22. 03. 91 Francke (Hamburg), Klaus CDU/CSU 22. 03. 91 Friedhoff, Paul FDP 22. 03. 91 Fuchs (Köln), Anke SPD 22. 03. 91 Gattermann, Hans H. FDP 22. 03. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 22. 03. 91 Geiger, Michaela CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. von Geldern, Wolfgang CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 22. 03. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 22. 03. 91 Grünbeck, Josef FDP 22. 03. 91 Henn, Bernd PDS 22. 03. 91 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 22. 03. 91 Hilsberg, Stephan SPD 22. 03. 91 Hörster, Joachim CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 22. 03. 91 Horn, Erwin SPD 22. 03. 91** Jung (Düsseldorf), Volker SPD 22. 03. 91 Jungmann (Wittmoldt), Horst SPD 22. 03. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 22. 03. 91 Klappert, Marianne SPD 22. 03. 91 Kleinert (Hannover), Detlef FDP 22. 03. 91 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 22. 03. 91 Kohn, Roland FDP 22. 03. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 22. 03. 91 Koppelin, Jürgen FDP 22. 03. 91 Kossendey, Thomas CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Krause (Börgerende), Günther CDU/CSU 22. 03. 91 Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans FDP 22. 03. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 22. 03. 91 Dr. Leonhard-Schmid, Elke SPD 22. 03. 91 Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang CDU/CSU 22. 03. 91 Marten, Günter CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef SPD 22. 03. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mildner, Klaus Gerhard CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 22. 03. 91 Müller (Düsseldorf), Michael SPD 22. 03. 91 Müntefering, Franz SPD 22. 03. 91 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 22. 03. 91 Niggemeier, Horst SPD 22. 03. 91 Paintner, Johann FDP 22. 03. 91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 22. 03. 91 Rahardt-Vahldieck, Susanne CDU/CSU 22. 03. 91 Rappe (Hildesheim), Hermann SPD 22. 03. 91 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 22. 03. 91 Reschke, Otto SPD 22. 03. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 22. 03. 91 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 22. 03. 91 Rother, Heinz CDU/CSU 22. 03. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 22. 03. 91 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 22. 03. 91 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 22. 03. 91 Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 22. 03. 91 Dr. Schreiber, Harald CDU/CSU 22. 03. 91** Schulte (Hameln), Brigitte SPD 22. 03. 91** Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter CDU/CSU 22. 03. 91 Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 22. 03. 91 Seiler-Albring, Ursula FDP 22. 03. 91 Dr. Solms, Hermann Otto FDP 22. 03. 91 Dr. von Teichman und Logischen, Cornelia FDP 22. 03. 91 Dr. Ullmann, Wolfgang Bündnis 22. 03. 91 90/GRÜNE Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 22. 03. 91 Vosen, Josef SPD 22. 03. 91 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 22. 03. 91 Walz, Ingrid FDP 22. 03. 91 Welt, Hans-Joachim SPD 22. 03. 91 Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram CDU/CSU 22. 03. 91 Wieczorek-Zeul, SPD 22.03.91 Heidemarie Wolf, Hanna SPD 22. 03. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 22. 03. 91 90/GRÜNE Zapf, Uta SPD 22. 03. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 22. 03. 91* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 1254* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. März 1991 Anlage 2 Redaktionelle Berichtigungen zur Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 12/289 —, zu Protokoll gegeben von dem Berichterstatter zu Drucksache 12/104 Abgeordneter Dr. Rudolf Sprung (CDU/CSU) (1) Zu Seite 7 (paginiert) Artikel i Nr. 4 § 34 Abs. 4: Hier sind die Sätze 3, 4 und 5 zu streichen. Diese Sätze sind mit den vom mitberatenden Rechtsausschuß beschlossenen und vom federführenden Ausschuß für Wirtschaft übernommenen Sätzen 1 und 2 des § 34 Abs, 4 materiell deckungsgleich. Die Sätze 3, 4 und 5 sind daher gegenstandslos; sie sind zu streichen, um eine Wiederholung zu vermeiden. (2) Zu Seite 9 (paginiert) Im Artikel 1 § 41 Abs. 5 Zeile 1 ist zu streichen „nach § 49 Abs. 1 antragsberechtigte". Nach „Bundesminister" muß es um der Klarheit willen „der Finanzen" heißen. Die Streichung ist notwendig, weil nach § 40 Abs. 1 nicht der Bundesminister der Finanzen, sondern der Behördenleiter des Zollkriminalinstitutes das Antragsrecht hat. (3) Zu Seite 5 (paginiert) In der rechten Spalte ist in den Satz „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen" nach dem Wort „hat" einzufügen: „mit Zustimmung des Bundesrates". Diese Einführung ist erforderlich, weil der Ausschuß bei seinen Beratungen dieses Gesetzentwurfes davon ausgegangen war, daß es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt. (4) Der Titel des zu beschließenden Gesetzes — Drucksache 12/104 — sollte lauten: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze" Nach den im federführenden Ausschuß gefaßten Beschlüssen beschreibt diese Bezeichnung präziser die dadurch erfolgte Erweiterung des Gesetzentwurfes gegenüber dem ursprünglichen Entwurf — Drucksache 12/104 — . Außerdem sind in der Eile einige offensichtliche technische Unrichtigkeiten aufgetreten (Numerierung etc.), deren Korrektur der Präsident im Benehmen mit dem federführenden Ausschuß veranlassen wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten, Antrag der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten) Als Befürworter der Landesverteidigung, des Bündnisses und auch erweiterter deutscher Verantwortung in der Welt ist für mich eine Begrenzung der deutschen Waffenexporte über das Bündnis hinaus, insbesondere in Entwicklungsländer, Voraussetzung für eine breite Akzeptanz dieser Verteidigungspolitik. Der Gesetzentwurf der Koalition ist dazu ein wichtiger, insbesondere schneller Schritt in die richtige Richtung. Ich stimme ihm deswegen zu. Der SPD-Gesetzentwurf und SPD-Antrag erfordert wesentlich mehr Zeit für eine realistische Verwirklichung und enthält zudem auch falsche Ansätze. Ich lehne ihn deswegen ab. Da die Rüstungskooperation im Bündnis unverzichtbar ist, ist eine gemeinsame Rüstungsexportpolitik des Bündnisses — möglichst aber auch darüber hinaus — Voraussetzung dafür, vor allem den Rüstungsexport in die Dritte Welt drastisch zu reduzieren. Hieran über die heutigen Beschlüsse hinaus weiterzuarbeiten, bleibt mein wesentliches politisches Ziel. Anlage 4 Amtliche Mitteilung Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 12/152 Nr. 23-30, 33-37, 39-41, 43-45, 48, 49
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ulrich Böhme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ehe und Familie, Frau Ministerin, werden nicht erst heute besonders akzeptiert. Das war auch schon früher so. Ich erinnere mich noch sehr gut: Vor 25 Jahren kam unser erstes Kind, unsere Tochter, auf die Welt. Damals hätte ich mir nicht träumen lassen, daß ich heute über Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sprechen würde. Ich war zu dieser Zeit noch Student. Meine Frau war schon berufstätig und ernährte unsere Familie. Nachdem für meine Ehefrau der gesetzliche Mutterschutz verstrichen war — das waren damals sechs Wochen nach der Geburt —, standen wir vor der Alternative: Entweder gibt meine Frau ihre Arbeit auf, was wir uns finanziell kaum leisten konnten, oder sie arbeitet weiter, während ich mich um die gerade geborene Tochter kümmere. Genau das haben wir gemacht. Wir wählten also diesen Weg. Damit hatte ich das unvergeßliche Erlebnis, tagtäglich das Heranwachsen meines Kindes mitzuerleben und auch mitzugestalten. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, daß dieser enge Kontakt mit meinem Kind in den ersten Lebensjahren unsere auch heute noch großartige Beziehung nachhaltig geprägt hat.
    Ich möchte mit diesem Beispiel die Väter in unserem Land ermutigen, das Angebot des Erziehungsurlaubs wahrzunehmen.

    (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ GRÜNE sowie bei der CDU/CSU und der FDP)

    Aus dem heute vorliegenden Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit dem Gesetz zur Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in den Jahren 1986 bis 1988 geht hervor, daß nur ganz wenige Väter den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Das liegt natürlich vor allem an der wirtschaftlichen Situation unserer Familien, vor allem der jungen Familien. Die Einkommenssituation erlaubt es zumeist einfach nicht, daß die Väter die Betreuung der Neugeborenen übernehmen.
    Um Vätern einen Anreiz zu geben, den Erziehungsurlaub zu nutzen, haben wir Sozialdemokraten — ein bißchen haben Sie versucht, uns schlecht zu machen, obwohl das Freitagmittag so eine Sache ist —

    (Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Das ist schon eine Sache, aber wahr!)

    bereits 1985 in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, daß bei einer Aufteilung des Erziehungsurlaubs zwischen den Ehepartnern ein erhöhtes Erziehungsgeld bei einer längeren Bezugsdauer gezahlt werden sollte. Das ist nach wie vor richtig und notwendiger denn je.



    Dr. Ulrich Böhme (Unna)

    Die Mittel, die zur Zeit für die Familienpolitik aufgewendet werden, reichen also bei weitem noch nicht aus. Wir wollen bitte nicht aufrechnen, was auf die Familien zukommt. Sie haben über die Länder gesprochen. Ich könnte vom Schüler-BAföG sprechen. Führen Sie das doch wieder ein.

    (Beifall bei der SPD)

    Aber diese Dinge bringen uns nicht weiter. Lassen Sie uns die Sache gemeinsam voranbringen.
    Hinzu kommen die finanziellen Belastungen — auch das muß ich hier sagen, wenn Sie schon so ein klein bißchen aggressiv waren — , die sich durch die unsozialen Steuererhöhungen der Bundesregierung direkt auf das Familieneinkommen auswirken. Das trifft junge Familien natürlich ganz besonders hart.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Babel [FDP]: Wollen Sie nun Senkung oder Erhöhung?)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kritik aus Ihren eigenen Reihen ist doch fast so groß wie unsere Kritik.
    Es ist schon seit langem unser Bestreben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und zu fördern. Wie wichtig das ist, zeigt ja gerade die hohe Akzeptanz der Institution Erziehungsurlaub. Laut dem heute vorliegenden Bericht haben über 90 % der jungen Eltern Erziehungsurlaub genommen. Die hohe Akzeptanz also beweist, wie wichtig es ist, diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
    Vom Wort her heißt Urlaub jedoch, daß man ihn nach einer gewissen Zeit auch wieder beenden will, daß man also wieder arbeiten will.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Natürlich!)

    Die zentrale Frage ist deshalb: Warum kehrt nur etwa die Hälfte der Frauen wieder in das Berufsleben zurück — nur die Hälfte? Der Bericht der Bundesregierung gibt darauf sogar eine Antwort. Es heißt auf Seite 2 wörtlich — Sie können das nachschlagen; ich zitiere —:
    Als Gründe für die Nichtwiederaufnahme der Erwerbstätigkeit werden die ausschließliche Betreuung des Kindes in den ersten Lebensjahren und unzureichende Rahmenbedingungen wie fehlende Betreuungsmöglichkeit für das Kind oder ein mangelndes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen aufgeführt.
    Es fehlen also eindeutig Betreuungsmöglichkeiten wie Kinderkrippen, zumal der Erziehungsurlaub nicht bis zum Eintritt in den Kindergarten gewährt wird. Sie haben dazu vorhin etwas gesagt. Das haben wir mit spitzen Ohren gehört. Wir werden Ihre Taten an Ihren Worten messen. Wir fordern dies schon seit langem.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Kinderkrippen sind Länderaufgabe!)

    Die Verlängerung auf drei Jahre hat der damals zuständige Staatssekretär Pfeifer am 24. Oktober 1990 angekündigt. Wir werden sehen, was daraus wird.
    Obwohl den Frauen rechtlich die Möglichkeit zur Rückkehr in den Beruf eingeräumt ist, können viele dies doch nicht tun, weil sie für ihr Kind keinen Kindergartenplatz bekommen können. Noch schwieriger gestaltet sich die Suche nach einem Platz in einem Kinderhort für Kinder in der Grundschule. Oder sollte hier etwa — und das ist, wie gesagt, nur eine Frage, keine Unterstellung — doch die Überlegung eine Rolle gespielt haben, daß der Arbeitsmarkt durch die Frauen, die dann zu Hause bleiben, entlastet wird? Das wäre schädlich und schändlich.
    Ein weiteres Hindernis, weshalb viele Frauen nicht mehr in das Arbeitsleben zurückkehren können, ist der Mangel an sozialrechtlich abgesicherten und arbeitsrechtlich geschützten Teilzeitarbeitsplätzen, wie es auch in diesem Bericht nachzulesen ist.
    Verschärft wird die Problematik durch das nicht ausreichende Weiterbildungsangebot. So heißt es im vorliegenden Bericht auf Seite 17 — ich zitiere:
    Weiterbildungsangeboten und Wiedereinarbeitungshilfen für die Rückkehrerinnen aus dem Erziehungsurlaub maßen die Betriebe keine allzu große Bedeutung bei.
    Das heißt doch, daß hier eklatante strukturelle Defizite bestehen und so die Rückkehrchancen der Frauen zu einer gleichwertigen Arbeit stark gemindert werden.
    Für die mit Recht geforderten Verbesserungsmaßnahmen müssen daher größere Anreize geschaffen werden, nämlich — ich zitiere wieder aus dem heute vorliegenden Bericht —:
    Erstens. „Besondere Schulung oder Wiedereinarbeitungshilfen", zweitens „Gelegenheit zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen während des Erziehungsurlaubs" , drittens für „Einführungsschulung bei Wiederaufnahme der Tätigkeit" . Das ist auch aus dem Bericht auf Drucksache 11/8517.
    Wir Sozialdemokraten haben auf unserem Berliner Parteitag im Dezember 1989 den Rechtsanspruch auf weitere Qualifikation und Förderung nach Eignung und Neigung in unserem Programm festgeschrieben; dafür werden wir uns einsetzen, und dafür werden wir kämpfen.
    Der Bericht geht überwiegend von der herkömmlichen Familie aus, und das ist auch in Ordnung so, aber er hinkt gewaltig unserer gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. Dies zeigt sich daran, daß er auf Konstellationen, die inzwischen gar keine Sonderfälle mehr sind, nicht eingeht. Ich meine die nichtehelichen Lebensgemeinschaften und die vielen Alleinerziehenden. Ich verstehe nicht, weshalb noch immer nichteheliche Väter von dem Recht auf Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub ausgenommen sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Frau Ministerin, das müßte geändert werden, denke ich.
    Alleinerziehende sind nicht nur mehr belastet, bei Ihnen wirkt sich auch der Mangel an geeigneten Teilzeitarbeitsplätzen und an Kinderbetreuungsmöglichkeiten besonders schlimm aus.
    Ich halte auch deshalb eine Erhöhung des Erziehungsgeldes auf mindestens 1 000 DM für notwendig. Vor allem vor dem Hintergrund, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Diskussion um den



    Dr. Ulrich Böhme (Unna)

    § 218 ist eine Erhöhung der monatlichen Zuwendung notwendig, um die soziale Indikation als Ursache für Abtreibungen möglichst zu verhindern.
    Auch eine bessere Unterstützung von Adoptiveltern ist dringend notwendig. Sie sind darauf eingegangen; die bisherige Förderung reicht nicht aus, da die Adoptivkinder meist später in die Familien kommen und auch die Situation des Zusammenlebens eine andere ist als in den normalen Familien.
    Wir sollten also nicht zu selbstzufrieden und zu selbstgerecht darüber sein, daß die Inanspruchnahme von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in den Jahren 1986 bis 1988 erfreulich hoch war, denn die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kindererziehung ist noch längst nicht zufriedenstellend geregelt. Dies wird auch immer stärker den Frauen aus den neuen Bundesländern bewußt, soweit sie nicht schlimmerweise sowieso schon arbeitslos geworden sind.
    Damit die zahlreichen Kindertageseinrichtungen in den neuen Bundesländern nicht verlorengehen, haben wir Sozialdemokraten 3 Milliarden DM zu deren Erhaltung zusätzlich gefordert; im Ausschuß für Frauen und Jugend haben Sie diesen Antrag abgelehnt. Überlegen Sie sich das bitte noch einmal.
    Der jetzt bekannt gewordene aktuelle Geburtenrückgang in den neuen Bundesländern ist auch ein Anzeichen dafür, daß dort die Situation der jungen Eltern alles andere als von Zuversicht geprägt ist.
    Sie haben mit dieser Ablehnung der Erhaltung dieser Kindertageseinrichtungen den jungen Menschen, den jungen Familien dort nicht viel Mut gemacht. Denken Sie an den Grundgesetzauftrag, vergleichbare Lebensverhältnisse in allen Bundesländern zu schaffen.
    Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den alten wie in den neuen Bundesländern, also in unserer gemeinsamen Republik, ist nötig:
    Erstens die Ausweitung des Elternurlaubs und eine deutliche Erhöhung des Erziehungsgeldes.
    Zweitens ist nötig der Ausbau von Kindertagesstätten für die bis zu Dreijährigen, vor allem für diejenigen, die den Elternurlaub und das Erziehungsgeld nicht in Anspruch nehmen wollen.
    Drittens ist der Ausbau der Kindergartenplätze für Kinder vom dritten Lebensjahr an nötig sowie die Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder auf einen Kindergartenplatz.
    Viertens ist der Ausbau von Kinderhorten für Kinder im schulpflichtigen Alter bis zu zwölf Jahren nötig.
    Fünftens ist ein verstärkter Ausbau von Ganztagsschulen nötig.
    Und es sind — sechstens — Veränderungen im Arbeitsleben von Eltern, die den Ablauf des Familienalltags für ihre Kinder und sich humaner und partnerschaftlicher gestalten wollen, sowie grundsätzlich die Verbesserung der Bedingungen des Aufwachsens für Kinder einschließlich einer positiven, umweltfreundlichen, lebens- und liebenswerten Gestaltung des Wohnumfeldes und ihres unmittelbaren Lebensbereichs.
    Es gibt also noch viel zu tun. Wir nehmen diesen Bericht heute zur Kenntnis. Das Gute loben wir, und das Viele, das noch zu tun sein wird, werden wir in unserer parlamentarischen Arbeit einfordern.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste — Dr. Geißler [CDU/CSU]: Die Rede hätten Sie im Landtag von Nordrhein-Westfalen halten müssen!)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste hat die Abgeordnete Frau Christina Schenk das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Berufsehre bringt mich dazu, mit einer grundsätzlichen Bemerkung zu beginnen. Frau Rönsch, Sie haben hier versucht, eine monokausale Erklärung für den derzeit in Westdeutschland erfolgenden Geburtenanstieg zu geben. In Ostdeutschland findet etwas ganz anderes statt, nämlich ein drastischer Geburtenrückgang; von mehr als einem Drittel ist die Rede. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, daß Korrelationen grundsätzlich nicht geeignet sind, Kausalitäten zu beweisen. Die Gesetze der Statistik geben das leider nicht her.
    Man mag das bedauern. Aber es ist so.
    Ich beginne mit meinen geplanten Ausführungen. Die Leistungen für Frauen nach der Geburt eines Kindes waren in der ehemaligen DDR wesentlich besser als hier. Das heißt, sie waren wesentlich besser als das, was Frauen in der ehemaligen DDR heute geboten wird.
    DDR-Frauen bekamen nach der Geburt eines Kindes einen Schwangerschaftsurlaub von fünf Monaten bei voller Lohnfortzahlung. Ab 1. Januar 1991 müssen sie sich mit zwei Monaten begnügen. Das heißt: Drei Monate bezahlte Zeit fürs Kind werden den Frauen in der DDR durch die Vereinigung schlicht und ergreifend weggenommen.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Zwei Jahre bei uns!)

    Auch die Leistungen nach dem Schwangerschaftsurlaub waren in der ehemaligen DDR besser geregelt als hier: Es gab eine bezahlte Freistellung bis zum Ende des 12. Lebensmonats des Kindes bei einer Fortzahlung des Lohnes in Höhe des Krankengeldes. Das ist mit dem Erziehungsgeld von 600 DM ganz grundsätzlich überhaupt nicht vergleichbar.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Wie hoch war denn das Krankengeld in der alten DDR?)

    — Wir können uns gern darüber unterhalten.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Würden Sie mir bitte sagen, wie hoch es war?)

    — In den ersten sechs Wochen 90 %, danach 70 %.
    Die Frauen in der DDR haben ihre ökonomische Unabhängigkeit während der Freistellung behalten, und nach der Freistellung konnten sie ganz selbstverständlich an ihren Erwerbsarbeitsplatz zurückkehren, weil es genügend Tagesstätten für Kinder gab. Sogenannte Wiedereingliederungsprogramme bzw. ent-



    Christina Schenk
    sprechende Modellversuche brauchte es da also nicht zu geben; das hatten die DDR-Frauen nicht nötig.

    (Lühr [FDP]: Richtig toll war es in der DDR!)

    Das ist ein gravierender Unterschied zur Situation hier, ein gravierender Unterschied zum sogenannten „Erziehungsgeld", das mit der Bezeichnung „ Gebährprämie " wohl besser zu beschreiben wäre.
    Anläßlich des heutigen Berichts der Bundesregierung erheben wir folgende Kritik:
    Der Erziehungsurlaub ist mit 600 DM im Monat auch nicht annähernd finanziell ausreichend abgesichert. Kein Mensch kann von diesen 600 DM leben, und kaum ein Mann, der einen auch nur einigermaßen gut bezahlten Erwerbsarbeitsplatz hat, wird diesen zugunsten eines mit 600 DM dotierten Erziehungsurlaubs von 18 oder 24 Monaten freiwillig aufgeben. Das können Sie schon daran sehen, daß von den 1,4 % Männern, die den Erziehungsurlaub 1988 in Anspruch genommen haben, drei Viertel sowieso schon erwerbslos waren.
    Im Westen gilt es als normal, daß Familien im wesentlichen vom Gehalt des Mannes leben. Bei uns war das anders. Aber eine Familie im Westen — und in Zukunft wird es im Osten nicht anders sein — kann es sich gar nicht leisten, das Gehalt des Mannes 18 bzw. 24 Monate lang gegen das 600 DM hohe Erziehungsgeld einzutauschen, weswegen natürlich die Frau auf ihre ohnehin schlechter bezahlte Erwerbstätigkeit verzichten muß.
    Das Erziehungsgeld ist nichts anderes als ein Köder, mit dessen Hilfe die Geburtenrate erhöht und Frauen der Schritt in die Hausfrauenfalle, der in dieser Gesellschaft für Frauen mit Kindern ohnehin fast unvermeidbar ist, kurzfristig versüßt werden soll.
    Nach 18 bzw. 24 Monaten ist der Köder weg bzw. erhält er keinen Nachschub mehr; die Falle allerdings bleibt noch lange Zeit zu. Denn es gibt in der Bundesrepublik kaum Tagesstätten für zweijährige Kinder. In den Kindergarten kommen sie frühestens mit drei Jahren, falls überhaupt.
    Die Öffnungszeiten der meisten Kindergärten in der BRD sind — und zwar, wie ich meine, absichtlich — so gestaltet, daß Frauen ihre Erwerbstätigkeit nicht wieder aufnehmen können. Das geht ja auch aus dem Bericht hervor: 53 % aller zuvor erwerbstätigen Frauen können ihre Erwerbstätigkeit nach Ablauf des Erziehungsurlaubs nicht wieder aufnehmen, weil sie keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben bzw. bekommen. Von denen, die wieder erwerbstätig werden, gehen die meisten in nichtexistenzsichernde, ungeschützte Teilzeitarbeitsverhältnisse.
    Wenn die Regierung in ihrem Bericht nun stolz behauptet, der Erziehungsurlaub habe positive Beschäftigungseffekte, dann ist das Ausdruck für ein ganz bestimmtes Frauenbild. Offensichtlich gefallen der Regierung Frauen als auswechselbare, nur vorübergehend Erwerbstätige. Nur 47 % der Frauen gelingt die Berufsrückkehr. Das Auffüllen der so entstehen-
    den Lücke wird dann als arbeitsmarktpolitischer Erfolg verkauft.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Die Frauen machen, was sie wollen!)

    Wer jetzt hier die Meinung vertritt, die Betreuung in Tagesstätten sei gar nicht gut für Kinder, sie würden viel besser von ihren Müttern zu Hause betreut — eine Position die hier erst kürzlich von Frau Nolte vertreten worden ist — , der oder die muß uns heute erklären, warum dieser Gesellschaft, warum diesem Staat die hockqualifizierte, angeblich allseits geschätzte private Betreuungsarbeit von Frauen nicht mehr wert ist als 600 DM im Monat.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Aber das Erziehungsgeld muß es nun einmal geben! Es besteht Wahlfreiheit!)

    Wir leben schließlich in einer Gesellschaft, in der die Wertschätzung, die eine Arbeit genießt, durch finanzielle Leistungen ausgedrückt wird. Der Hochschulprofessor verdient mehr als die Lehrerin; die Lehrerin verdient mehr als die Putzfrau. Das, was die Bundesregierung „Erziehungsgeld" nennt, ist weit unterhalb des Lohnes einer Putzfrau.
    Durch die geringe Höhe des Erziehungsgeldes kommt die Geringschätzung der Arbeit von Frauen an Kindern anschaulich zum Ausdruck. Diese Arbeit ist dem Staat nicht mehr wert als 600 DM im Monat. Schöne Sonntagsreden und die Blumen zum Muttertag korrigieren diesen Eindruck nicht. Im Gegenteil: Sie bestätigen nur das schlechte Gewissen, das die Herren dieses Landes Frauen mit Kindern gegenüber — wie ich meine: zu Recht — haben. Aber es ist für den Staat schließlich billiger, mit diesem schlechten Gewissen zu leben, als die Arbeit von Frauen anständig zu bezahlen oder Tagesstätten für Kinder aufzubauen oder auch nur zu erhalten.
    Meine Damen und Herren, wir brauchen beides. Wir brauchen ein Erziehungsgeld, von dem Menschen, die Kinder betreuen, in ökonomischer Unabhängigkeit und in Würde leben können. Und wir brauchen Kinderbetreuungseinrichtungen, in die die Kinder gerne gehen. Ein Abrutschen in die ökonomische Abhängikeit vom Ehegatten oder vom Sozialamt haben mit einem Leben in Freiheit und Selbstbestimmung gar nichts zu tun. Vätern wird so ein Leben fast nie zugemutet; Frauen wollen es sich nicht länger zumuten lassen.
    Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der hierzulande gerne verschwiegen wird, kommt hinzu, auch bei ausreichender Bezahlung. Eine jahrelange ausschließliche Beschäftigung mit Kind und Haushalt gefällt nur sehr wenigen Frauen. Die Beschränkung auf Teilzeitarbeit verhindert jegliches Fortkommen im Beruf. Das ist trivial. Wenn das Hausfrauendasein so vergnüglich und chancenreich wäre, dann würden sich dafür schließlich auch mehr Männer bewerben. Den allermeisten Männern ist das allerdings viel zu trist.
    Ganz grundsätzlich gilt: Was für die Bezugsperson schlecht ist, ist auch schlecht für das Kind. Damit schließt sich dann der Kreis. Kinder brauchen Tagesstätten, wo sie anderen Kindern begegnen und wo sie



    Christina Schenk
    sich von der ausschließlichen emotionalen Abhängigkeit von ihren Eltern emanzipieren können.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)

    Kindertagesstätten sind unabdingbar für die Sozialisation von Kindern.