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    Plenarprotokoll 12/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. März 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1203 A Nachträgliche Überweisung des Achten Jugendberichts an den Ausschuß für Familie und Senioren 1203A Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung (Drucksachen 12/104, 12/209, 12/218, 12/289) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten (Drucksachen 12/120, 12/289) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Lederer und der Abgeordneten der PDS/ Linke Liste: Rüstungsexportverbot ins Grundgesetz — Stopp der Rüstungsproduktion (Drucksachen 12/119, 12/116, 12/289) Dr. Rudolf Sprung CDU/CSU . . 1203D, 1224 D Hermann Bachmaier SPD 1205 B Dr. Heinrich Kolb FDP 1208 B Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 1209A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 1210D Otto Schily SPD 1212A, 1224 C Dr. Willfried Penner SPD 1213D Dr. Walter Hitschler FDP 1213D Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 1214D Wolfgang Roth SPD 1216D, 1217D Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . . 1218B Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 1218 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste 1219 A Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 1220B Horst Eylmann CDU/CSU 1220D Otto Schily SPD 1221D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 1223 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1224 A Birgit Homburger FDP 1224 C Dr. Burkhard Hirsch FDP (Erklärung nach § 31 GO) 1225A Tagesordnungspunkt 11: Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1989 — (Drucksachen 11/7759, 12/210 Nr. 90, 12/245) 1226C Zusatztagesordnungspunkte 4 bis 6: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 8, 9 und 10 (Drucksachen 12/260, 12/ 261, 12/291) 1226D Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenver- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. März 1991 sicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1991 (Drucksachen 12/197, 12/286, 12/287) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung zu dem Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1990) und dem Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksachen 11/8504, 12/286) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1227 C Barbara Weiler SPD 1228 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 1229 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 1230 C Dr. Eva Pohl FDP 1231 B Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1232 B Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 1233 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 1233 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die in den Jahren 1986 bis 1988 gemachten Erfahrungen mit dem Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Drucksache 11/ 8517) Hannelore Rönsch, Bundesminister BMFuS 1235A Dr. Ulrich Böhme (Unna) SPD 1237 C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1239 C Dr. Walter Hitschler FDP 1241A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 1241B Heinz Hübner FDP 1242 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 1244 A Eva-Maria Kors CDU/CSU 1245 B Dr. Rose Götte SPD 1246C, 1251 C Dr. Walter Hitschler FDP 1248 A Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1248D Dr. Rose Götte SPD 1250 C Stefan Schwarz CDU/CSU 1251A Nächste Sitzung 1252 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1253* A Anlage 2 Redaktionelle Berichtigungen zur Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 12/289 —, zu Protokoll gegeben von dem Berichterstatter zu Drucksache 12/104 Abgeordneter Dr. Rudolf Sprung (CDU/CSU) 1254* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten, Antrag der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten) . . 1254*C Anlage 4 Amtliche Mitteilung 1254*C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. März 1991 1203 19. Sitzung Bonn, den 22. März 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 22. 03. 91 Beucher, Friedhelm Julius SPD 22. 03. 91 Braband, Jutta PDS 22. 03. 91 Büchler (Hof), Hans SPD 22. 03. 91 Conradi, Peter SPD 22. 03. 91 Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius FDP 22. 03. 91 Dr. Diederich (Berlin), Nils SPD 22. 03. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 22. 03. 91 Formanski, Norbert SPD 22. 03. 91 Francke (Hamburg), Klaus CDU/CSU 22. 03. 91 Friedhoff, Paul FDP 22. 03. 91 Fuchs (Köln), Anke SPD 22. 03. 91 Gattermann, Hans H. FDP 22. 03. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 22. 03. 91 Geiger, Michaela CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. von Geldern, Wolfgang CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 22. 03. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 22. 03. 91 Grünbeck, Josef FDP 22. 03. 91 Henn, Bernd PDS 22. 03. 91 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 22. 03. 91 Hilsberg, Stephan SPD 22. 03. 91 Hörster, Joachim CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 22. 03. 91 Horn, Erwin SPD 22. 03. 91** Jung (Düsseldorf), Volker SPD 22. 03. 91 Jungmann (Wittmoldt), Horst SPD 22. 03. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 22. 03. 91 Klappert, Marianne SPD 22. 03. 91 Kleinert (Hannover), Detlef FDP 22. 03. 91 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 22. 03. 91 Kohn, Roland FDP 22. 03. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 22. 03. 91 Koppelin, Jürgen FDP 22. 03. 91 Kossendey, Thomas CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Krause (Börgerende), Günther CDU/CSU 22. 03. 91 Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans FDP 22. 03. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 22. 03. 91 Dr. Leonhard-Schmid, Elke SPD 22. 03. 91 Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang CDU/CSU 22. 03. 91 Marten, Günter CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef SPD 22. 03. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mildner, Klaus Gerhard CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 22. 03. 91 Müller (Düsseldorf), Michael SPD 22. 03. 91 Müntefering, Franz SPD 22. 03. 91 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 22. 03. 91 Niggemeier, Horst SPD 22. 03. 91 Paintner, Johann FDP 22. 03. 91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 22. 03. 91 Rahardt-Vahldieck, Susanne CDU/CSU 22. 03. 91 Rappe (Hildesheim), Hermann SPD 22. 03. 91 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 22. 03. 91 Reschke, Otto SPD 22. 03. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 22. 03. 91 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 22. 03. 91 Rother, Heinz CDU/CSU 22. 03. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 22. 03. 91 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 22. 03. 91 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 22. 03. 91 Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 22. 03. 91 Dr. Schreiber, Harald CDU/CSU 22. 03. 91** Schulte (Hameln), Brigitte SPD 22. 03. 91** Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter CDU/CSU 22. 03. 91 Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 22. 03. 91 Seiler-Albring, Ursula FDP 22. 03. 91 Dr. Solms, Hermann Otto FDP 22. 03. 91 Dr. von Teichman und Logischen, Cornelia FDP 22. 03. 91 Dr. Ullmann, Wolfgang Bündnis 22. 03. 91 90/GRÜNE Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 22. 03. 91 Vosen, Josef SPD 22. 03. 91 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 22. 03. 91 Walz, Ingrid FDP 22. 03. 91 Welt, Hans-Joachim SPD 22. 03. 91 Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram CDU/CSU 22. 03. 91 Wieczorek-Zeul, SPD 22.03.91 Heidemarie Wolf, Hanna SPD 22. 03. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 22. 03. 91 90/GRÜNE Zapf, Uta SPD 22. 03. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 22. 03. 91* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 1254* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. März 1991 Anlage 2 Redaktionelle Berichtigungen zur Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 12/289 —, zu Protokoll gegeben von dem Berichterstatter zu Drucksache 12/104 Abgeordneter Dr. Rudolf Sprung (CDU/CSU) (1) Zu Seite 7 (paginiert) Artikel i Nr. 4 § 34 Abs. 4: Hier sind die Sätze 3, 4 und 5 zu streichen. Diese Sätze sind mit den vom mitberatenden Rechtsausschuß beschlossenen und vom federführenden Ausschuß für Wirtschaft übernommenen Sätzen 1 und 2 des § 34 Abs, 4 materiell deckungsgleich. Die Sätze 3, 4 und 5 sind daher gegenstandslos; sie sind zu streichen, um eine Wiederholung zu vermeiden. (2) Zu Seite 9 (paginiert) Im Artikel 1 § 41 Abs. 5 Zeile 1 ist zu streichen „nach § 49 Abs. 1 antragsberechtigte". Nach „Bundesminister" muß es um der Klarheit willen „der Finanzen" heißen. Die Streichung ist notwendig, weil nach § 40 Abs. 1 nicht der Bundesminister der Finanzen, sondern der Behördenleiter des Zollkriminalinstitutes das Antragsrecht hat. (3) Zu Seite 5 (paginiert) In der rechten Spalte ist in den Satz „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen" nach dem Wort „hat" einzufügen: „mit Zustimmung des Bundesrates". Diese Einführung ist erforderlich, weil der Ausschuß bei seinen Beratungen dieses Gesetzentwurfes davon ausgegangen war, daß es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt. (4) Der Titel des zu beschließenden Gesetzes — Drucksache 12/104 — sollte lauten: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze" Nach den im federführenden Ausschuß gefaßten Beschlüssen beschreibt diese Bezeichnung präziser die dadurch erfolgte Erweiterung des Gesetzentwurfes gegenüber dem ursprünglichen Entwurf — Drucksache 12/104 — . Außerdem sind in der Eile einige offensichtliche technische Unrichtigkeiten aufgetreten (Numerierung etc.), deren Korrektur der Präsident im Benehmen mit dem federführenden Ausschuß veranlassen wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten, Antrag der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten) Als Befürworter der Landesverteidigung, des Bündnisses und auch erweiterter deutscher Verantwortung in der Welt ist für mich eine Begrenzung der deutschen Waffenexporte über das Bündnis hinaus, insbesondere in Entwicklungsländer, Voraussetzung für eine breite Akzeptanz dieser Verteidigungspolitik. Der Gesetzentwurf der Koalition ist dazu ein wichtiger, insbesondere schneller Schritt in die richtige Richtung. Ich stimme ihm deswegen zu. Der SPD-Gesetzentwurf und SPD-Antrag erfordert wesentlich mehr Zeit für eine realistische Verwirklichung und enthält zudem auch falsche Ansätze. Ich lehne ihn deswegen ab. Da die Rüstungskooperation im Bündnis unverzichtbar ist, ist eine gemeinsame Rüstungsexportpolitik des Bündnisses — möglichst aber auch darüber hinaus — Voraussetzung dafür, vor allem den Rüstungsexport in die Dritte Welt drastisch zu reduzieren. Hieran über die heutigen Beschlüsse hinaus weiterzuarbeiten, bleibt mein wesentliches politisches Ziel. Anlage 4 Amtliche Mitteilung Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 12/152 Nr. 23-30, 33-37, 39-41, 43-45, 48, 49
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    Rede von Hannelore Rönsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ehe und Familie sind heute so populär wie seit dem Beginn der 70er Jahre nicht mehr. Nach fast 20 Jahren hat 1990 in der alten Bundesrepublik die Zahl der Geburten eine Rekordzahl erreicht. Am vergangenen Dienstag meldete das Statistische Bundesamt, daß die Zahl der geborenen Kinder gegenüber dem Vorjahr um 6,8 % auf jetzt 724 000 Kinder gestiegen ist. Ich meine, das ist ein entscheidender Hinweis; denn seit 1986 haben wir Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub. Jungen Menschen wird jetzt die Chance geboten, das zu sein, was sie sein wollen, nämlich Eltern, Familien mit Kindern.
    Das Erziehungsgeld hilft, die wirtschaftliche Lage zu sichern und den Erziehungsurlaub mit Beschäftigungsgarantie wahrzunehmen. Das verschafft einen zeitlichen Spielraum, um den Kindern in den ersten Jahren die notwendige Nestwärme zu geben.
    Die Zahlen des Bundesamtes und auch der jetzige Bericht der Bundesregierung belegen: Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sind gemeinsam mit der Anerkennung der Kindererziehungszeiten im Rentenrecht familienpolitische Meilensteine, mit denen wir den Wandel in der Familienpolitik herbeiführen konnten.
    Es galt, aus der Talsohle der minderen Beachtung der Familie durch die Politik während der 70er Jahren herauszukommen und hinzukommen zu der Anerkennung der Leistungen, die die Familien für die Gesellschaft erbringen.

    (Dr. Götte [SPD]: Es galt, herauszukommen aus Ihrem Tief!)

    — Frau Kollegin Götte, die 70er Jahre wurden nicht von unserer Bundesregierung geführt, sondern von einer sozial-liberalen Koalition. Sie hätten seinerzeit die Chance gehabt, Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub einzuführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

    An dieser Stelle will ich sagen, wer der Mentor dieses Bundeserziehungsgeldes gewesen ist: Ich sehe hier Heiner Geißler sitzen, bei dem ich mich auf das herzlichste dafür bedanken darf, daß er umgehend das wahrgemacht hat, was die Sozialdemokraten zwar immer versprochen haben; sie konnten sich aber finanztechnisch nicht durchsetzen. Es mag sein, daß die Familienpolitiker diesen großen Wunsch hatten. Ich
    hätte mir gewünscht, die Familienpolitiker hätten schon damals, vor 1983, Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub eingeführt. Heiner Geißler war der Vorgänger in meinem Amt als Familienminister, der es umgehend durchgesetzt hat. Dafür, Heiner Geißler, herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Scharrenbroich [CDU/CSU]: Mutterschaftsurlaub!)

    Ich meine, daß die Ergebnisse aus dem Familienbericht für sich sprechen. 95 bis 97 % aller Eltern haben in den ersten Jahren Erziehungsgeld in Anspruch genommen. Bis heute sind es rund 3 Millionen Eltern. Diese kaum zu steigernde Akzeptanz hat sich seitdem weiter verbessert.
    Eines Besseren mußten wir auch Sie, Frau Dr. Götte von der Opposition, belehren; denn 1985 haben Sie nicht einmal diesem Gesetz zugestimmt.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wir hätten uns gewünscht, daß die Sozialdemokraten seinerzeit mit zugestimmt hätten. Die damals von ihrer Seite aus geäußerten Befürchtungen, nicht alle Eltern könnten das Erziehungsgeld bekommen, die Alleinerziehenden würden benachteiligt und viele müßten auf den Erziehungsurlaub verzichten, haben wir Ihnen eindeutig widerlegen können. Der Bericht weist es aus.
    Wir hatten frühzeitig Vorkehrungen getroffen, damit alleinerziehende Elternteile die gleiche Chance haben wie Verheiratete. Nachher stellte sich sogar heraus, daß die Alleinerziehenden das Angebot noch wesentlich stärker wahrgenommen haben als verheiratete Paare.
    Wir wissen zudem: Das Erziehungsgeld greift über die volle Dauer, inzwischen über 18 Monate; denn über 80 % der Berechtigten erhalten das volle Erziehungsgeld im gesamten Bezugszeitraum; lediglich 11 % beziehen später ein gemindertes Erziehungsgeld.
    Auch beim Kündigungsschutz haben sich die Befürchtungen, die von den Sozialdemokraten seinerzeit geäußert wurden, an keiner Stelle bewahrheitet. Nur 0,1 % der Eltern waren 1988 im Erziehungsurlaub von einer Kündigung bedroht. Zumeist handelte es sich dann dabei nicht um echte Kündigungen, sondern um Betriebsstillegungen. Ich ziehe daraus den Schluß, daß kein Anlaß zur Sorge besteht und daß der Kündigungsschutz gerade für die Paare, die den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, absolut wirksam ist.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: So ist es!)

    Seit 1986 haben wir das Erziehungsgeld kontinuierlich verbessert. Ich will noch einmal an die wichtigsten Punkte erinnern, weil offensichtlich doch sehr viel sehr schnell in Vergessenheit gerät. Die Bezugsdauer des Erziehungsgeldes konnten wir in drei Stufen von zunächst 10 auf dann 18 Monate verlängern. Ab 1993 werden dann 24 Monate aus der Bundeskasse gezahlt. Auch da muß ich mich wieder an die Opposition wenden: Ich würde mich außerordentlich freuen, wenn die sozialdemokratischen Länder den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Rheinland-



    Bundesminister Hannelore Rönsch
    Pfalz nachzögen und ein Landeserziehungsgeld zahlten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Auch da ist die Opposition wieder gefragt.


    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Landesstiftungen!)

    Kommen Sie doch Ihrer Familienpolitik nach! Machen Sie dies in Landesstiftungen! Die Opposition hat an dieser Stelle die Gelegenheit, ihrer Aufgabe nachzukommen.
    Anfangs gab es auch bei mehreren Kindern höchstens 600 DM. Das war ein Umstand, der uns betrübt hat; wir haben es aber inzwischen bereinigt. Jetzt hat jedes Kind einen eigenen Anspruch. Auch bei Mehrlingsgeburten oder der Geburt eines weiteren Kindes während des Erziehungsurlaubs wird das Erziehungsgeld gezahlt. Ich halte diese Korrektur für richtig und notwendig. Wir haben dies, unmittelbar nachdem es möglich war, durchgeführt.
    Gleiches gilt für Adoptivkinder. Mit der Rahmenfrist bis zum Ende des dritten Lebensjahres ist gewährleistet, daß Eltern auch dann Erziehungsgeld in Anspruch nehmen können, wenn sie das Kind nicht unmittelbar nach der Geburt adoptieren konnten.
    Für Auszubildende besteht heute nicht mehr das Dilemma, das am Anfang bestand, daß sie sich zwischen der Weiterführung der Ausbildung und dem Bezug von Erziehungsgeld entscheiden mußten. Heute können sie das Erziehungsgeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie die Ausbildung fortsetzen. Damit besteht dann auch die Gewähr, daß die berufliche Qualifikation der meist jungen Frauen nicht hinter dem Wunsch nach einem Kind zurücksteht.
    Die Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub setzte ein Signal auch für andere Bereiche. Ich nannte bereits die vorbildlich mit eigenen Leistungsgesetzen vorgehenden Länder und kann an der Stelle noch einmal sagen: Sagen Sie Ihren sozialdemokratischen Ministerpräsidenten, daß sie den CDU-geführten Ländern nachfolgen sollen. Man kann ja mit dem halben Jahr anfangen; das wäre doch immerhin schon etwas.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Mehrere Tarifverträge, aber auch viele große Unternehmen gestatten heute die Freistellung von Eltern über die Zeit des Erziehungsurlaubs hinaus. Ich meine, daß dies eindeutig Anerkennung verdient. Es unterstreicht auch die gewachsene Sensibilität, mit der die Tarifpartner der Familienleistung jetzt gegenüberstehen.
    Bereits im Berichtszeitraum bis 1988 nutzten die Unternehmen zudem die Zeit des Erziehungsurlaubs ihrer Mitarbeiter zu 49 % , um die Stelle befristet neu zu vergeben. Dadurch hatten natürlich viele jüngere Leute die Gelegenheit, die Chance zum Berufseinstieg. Die Bereitschaft, zukünftig auch bis zu drei Jahren befristete Zeitverträge abzuschließen, könnte, wie ich mir vorstelle, den Effekt auf den Arbeitsmarkt noch weiter verstärken.
    Das Bundeserziehungsgeldgesetz bildet heute neben dem Kindergeld das Rückgrat im Familienlastenausgleich. Das ist eine Leistung, auf die wir ausgesprochen stolz sind und die noch ergänzt werden kann; aber dafür haben wir auch noch in den kommenden Jahren Zeit.
    Weniger zufrieden bin ich allerdings mit der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs durch die Väter. Denn eines der Ziele war ja, daß sich die Väter mehr als früher an der Erziehung der Kinder beteiligen. Deshalb erhielten sie auch einen Anspruch auf Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub. Doch der Anteil der Männer, die diese Leistung in Anspruch nehmen, ist nach wie vor ausgesprochen gering: Er liegt leider nur bei 1,5 %. Ich hoffe aber sehr, daß sich dies in der Zukunft ändert; denn ich meine, daß es auch einem Vater sehr gut bekommt, wenn er sich zumindest für ein paar Monate der Erziehung seines Kindes oder seiner Kinder widmet und wenn er sich in der Familienphase um Haushalt und Familie kümmert.
    Ganz sicher fördert es auch die Lebensbeziehung zu dem Kind und läßt den Ehemann für die Leistungen, bei denen es sehr oft für selbstverständlich gehalten wird, daß sie die Frau im Haushalt und in der Familie erbringt, in der Zukunft aufgeschlossener sein, wenn er selber die Familienphase einmal erlebt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Von besonderer Bedeutung ist das Erziehungsgeld in den neuen Bundesländern. Bekanntlich haben wir es dort in voller Höhe eingeführt. Es scheint mir aber der Hinweis richtig, daß fast alle Eltern die volle Leistung auch in ihrer einkommensabhängigen Phase erhalten werden. Dies verbessert die wirtschaftliche Situation der Familien mit kleinen Kindern wesentlich, die in diesen Wochen und Monaten in den neuen Bundesländern mit Sicherheit vor großen Schwierigkeiten stehen.
    Ich weiß aber auch, daß die Auszahlung des Erziehungsgeldes in den neuen Bundesländern noch nicht so richtig funktioniert. Das Ministerium für Familie und Senioren unternimmt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Kommunen alles — wir werden in den nächsten Wochen noch einmal eine gesonderte Werbekampagne starten — , damit dieser Mißstand so schnell wie möglich beseitigt wird, damit der Anspruch auf Erziehungsgeld den Familien bewußt wird.

    (Zustimmung des Abg. Müller [Wesseling] [CDU/CSU])

    Die bevorstehende Verbesserung der Erziehungsgeldleistungen auf zwei Jahre ab 1993 und die Ausdehnung des Erziehungsurlaubs mit Beschäftigungsgarantie auf drei Jahre schon ab 1992 sind gewaltige Anstrengungen. Sie setzen natürlich auch neue Maßstäbe.
    Je länger wir diese Leistungen anbieten, desto näher kommen wir aber dem Ziel der kinder- und familienfreundlichen Lebenswelt. Eltern, die um das Erziehungsgeld wissen, können viel überzeugter ja zum Leben sagen. Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sind zusammen mit dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen, mit dem Wohngeld oder den Mitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind" —



    Bundesminister Hannelore Rönsch
    auch da, Heiner Geißler, herzlichen Dank — wichtige Hilfen zum Schutze des ungeborenen Lebens.
    Wenn wir die Tötung des ungeborenen Lebens nicht hinnehmen wollen, müssen wir konsequent die Lebenshilfe für Mütter und Väter, für die Familien, die mit Kindern leben wollen, ausbauen. Für dieses Ziel werde ich mich auch in der Zukunft einsetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Geißler [CDU/CSU]: Das ist wichtiger als Strafrecht!)

    Allerdings appelliere ich an Ihrer Stelle erneut an die Länder; denn ein Hilfspaket an junge Familien ist dann unzureichend geschnürt, wenn nach Ablauf der dreijährigen Erziehungsphase und des Erziehungsurlaubs kein Kindergartenplatz bereitsteht. Auch da muß man an die sozialdemokratisch geführten Länder appellieren. Wir sind hier in Nordrhein-Westfalen. Die Presseerklärungen, Pressemeldungen und Verlautbarungen aus den letzten Tagen waren ausgesprochen erschreckend.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Man kann nicht appellieren! Von der SPD ist niemand da! — Hämmerle [SPD]: Sind wir denn niemand?)

    — Die SPD ist noch mit drei Kolleginnen und Kollegen vertreten.

    (Scharrenbroich [CDU/CSU]: Aber eine spricht mit CDU-Kollegen! — Frau Hämmerle [SPD]: Aber das sind ganz bedeutende Kollegen!)

    — Mit Sicherheit. — Ich hoffe, daß die Präsenz nicht Ihr Interesse an der Familienpolitik widerspiegelt. Ich erwarte mir offenere Ohren für Familienpolitik und nehme an, daß die anderen Kollegen vielleicht an ihrem Schreibtisch darüber nachdenken, wie man familienpolitische Leistungen noch verbessern kann.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Die sind jetzt im Osterurlaub!)

    Der Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz nach dem dritten Lebensjahr müßte auch — — Vielleicht könnten die Kolleginnen, die jetzt da sind, zuhören; es ist ein bißchen schwierig, Frau Dr. Götte. — Frau Dr. Götte, ich habe Sie gerade direkt angesprochen und wäre ganz dankbar gewesen — weil die Sozialdemokraten nur noch mit drei Personen hier vertreten sind — , wenn Sie vielleicht zuhören könnten, weil es um Familienpolitik geht und wir deshalb in der Auseinandersetzung sind.
    Ich möchte am Schluß zusammenfassen und möchte die familienpolitischen Leistungen und die Ergebnisse aus dem Familienbericht noch einmal darstellen, damit das diesmal vielleicht etwas länger im Gedächtnis bleibt. Die Ergebnisse des Berichts über die Erziehungsgeldleistungen und den Erziehungsurlaub aus den Jahren 1986 bis 1988 sind für uns und auch für die anderen — wenn sie ihn richtig lesen — absolut überzeugend. Unsere damaligen Kritiker, die momentan wieder reden, sind allesamt widerlegt. Die Leistung wird von fast allen Familien akzeptiert und in Anspruch genommen. Für die Familien in den fünf neuen Bundesländern bedeutet das Erziehungsgeld einen wesentlichen Teil des Familieneinkommens. Das alles bestärkt uns in der Überzeugung, daß wir seinerzeit
    den richtigen Weg beschritten haben. Es motiviert uns natürlich, diese Leistungen in den nächsten Jahren auszubauen. Wir rechnen bei dem Ausbau der familienpolitischen Leistungen dann auch mit den Stimmen der Opposition.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster hat das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Ulrich Böhme.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ulrich Böhme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ehe und Familie, Frau Ministerin, werden nicht erst heute besonders akzeptiert. Das war auch schon früher so. Ich erinnere mich noch sehr gut: Vor 25 Jahren kam unser erstes Kind, unsere Tochter, auf die Welt. Damals hätte ich mir nicht träumen lassen, daß ich heute über Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sprechen würde. Ich war zu dieser Zeit noch Student. Meine Frau war schon berufstätig und ernährte unsere Familie. Nachdem für meine Ehefrau der gesetzliche Mutterschutz verstrichen war — das waren damals sechs Wochen nach der Geburt —, standen wir vor der Alternative: Entweder gibt meine Frau ihre Arbeit auf, was wir uns finanziell kaum leisten konnten, oder sie arbeitet weiter, während ich mich um die gerade geborene Tochter kümmere. Genau das haben wir gemacht. Wir wählten also diesen Weg. Damit hatte ich das unvergeßliche Erlebnis, tagtäglich das Heranwachsen meines Kindes mitzuerleben und auch mitzugestalten. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, daß dieser enge Kontakt mit meinem Kind in den ersten Lebensjahren unsere auch heute noch großartige Beziehung nachhaltig geprägt hat.
    Ich möchte mit diesem Beispiel die Väter in unserem Land ermutigen, das Angebot des Erziehungsurlaubs wahrzunehmen.

    (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ GRÜNE sowie bei der CDU/CSU und der FDP)

    Aus dem heute vorliegenden Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit dem Gesetz zur Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in den Jahren 1986 bis 1988 geht hervor, daß nur ganz wenige Väter den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Das liegt natürlich vor allem an der wirtschaftlichen Situation unserer Familien, vor allem der jungen Familien. Die Einkommenssituation erlaubt es zumeist einfach nicht, daß die Väter die Betreuung der Neugeborenen übernehmen.
    Um Vätern einen Anreiz zu geben, den Erziehungsurlaub zu nutzen, haben wir Sozialdemokraten — ein bißchen haben Sie versucht, uns schlecht zu machen, obwohl das Freitagmittag so eine Sache ist —

    (Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Das ist schon eine Sache, aber wahr!)

    bereits 1985 in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, daß bei einer Aufteilung des Erziehungsurlaubs zwischen den Ehepartnern ein erhöhtes Erziehungsgeld bei einer längeren Bezugsdauer gezahlt werden sollte. Das ist nach wie vor richtig und notwendiger denn je.



    Dr. Ulrich Böhme (Unna)

    Die Mittel, die zur Zeit für die Familienpolitik aufgewendet werden, reichen also bei weitem noch nicht aus. Wir wollen bitte nicht aufrechnen, was auf die Familien zukommt. Sie haben über die Länder gesprochen. Ich könnte vom Schüler-BAföG sprechen. Führen Sie das doch wieder ein.

    (Beifall bei der SPD)

    Aber diese Dinge bringen uns nicht weiter. Lassen Sie uns die Sache gemeinsam voranbringen.
    Hinzu kommen die finanziellen Belastungen — auch das muß ich hier sagen, wenn Sie schon so ein klein bißchen aggressiv waren — , die sich durch die unsozialen Steuererhöhungen der Bundesregierung direkt auf das Familieneinkommen auswirken. Das trifft junge Familien natürlich ganz besonders hart.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Babel [FDP]: Wollen Sie nun Senkung oder Erhöhung?)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kritik aus Ihren eigenen Reihen ist doch fast so groß wie unsere Kritik.
    Es ist schon seit langem unser Bestreben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und zu fördern. Wie wichtig das ist, zeigt ja gerade die hohe Akzeptanz der Institution Erziehungsurlaub. Laut dem heute vorliegenden Bericht haben über 90 % der jungen Eltern Erziehungsurlaub genommen. Die hohe Akzeptanz also beweist, wie wichtig es ist, diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
    Vom Wort her heißt Urlaub jedoch, daß man ihn nach einer gewissen Zeit auch wieder beenden will, daß man also wieder arbeiten will.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Natürlich!)

    Die zentrale Frage ist deshalb: Warum kehrt nur etwa die Hälfte der Frauen wieder in das Berufsleben zurück — nur die Hälfte? Der Bericht der Bundesregierung gibt darauf sogar eine Antwort. Es heißt auf Seite 2 wörtlich — Sie können das nachschlagen; ich zitiere —:
    Als Gründe für die Nichtwiederaufnahme der Erwerbstätigkeit werden die ausschließliche Betreuung des Kindes in den ersten Lebensjahren und unzureichende Rahmenbedingungen wie fehlende Betreuungsmöglichkeit für das Kind oder ein mangelndes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen aufgeführt.
    Es fehlen also eindeutig Betreuungsmöglichkeiten wie Kinderkrippen, zumal der Erziehungsurlaub nicht bis zum Eintritt in den Kindergarten gewährt wird. Sie haben dazu vorhin etwas gesagt. Das haben wir mit spitzen Ohren gehört. Wir werden Ihre Taten an Ihren Worten messen. Wir fordern dies schon seit langem.

    (Dr. Geißler [CDU/CSU]: Kinderkrippen sind Länderaufgabe!)

    Die Verlängerung auf drei Jahre hat der damals zuständige Staatssekretär Pfeifer am 24. Oktober 1990 angekündigt. Wir werden sehen, was daraus wird.
    Obwohl den Frauen rechtlich die Möglichkeit zur Rückkehr in den Beruf eingeräumt ist, können viele dies doch nicht tun, weil sie für ihr Kind keinen Kindergartenplatz bekommen können. Noch schwieriger gestaltet sich die Suche nach einem Platz in einem Kinderhort für Kinder in der Grundschule. Oder sollte hier etwa — und das ist, wie gesagt, nur eine Frage, keine Unterstellung — doch die Überlegung eine Rolle gespielt haben, daß der Arbeitsmarkt durch die Frauen, die dann zu Hause bleiben, entlastet wird? Das wäre schädlich und schändlich.
    Ein weiteres Hindernis, weshalb viele Frauen nicht mehr in das Arbeitsleben zurückkehren können, ist der Mangel an sozialrechtlich abgesicherten und arbeitsrechtlich geschützten Teilzeitarbeitsplätzen, wie es auch in diesem Bericht nachzulesen ist.
    Verschärft wird die Problematik durch das nicht ausreichende Weiterbildungsangebot. So heißt es im vorliegenden Bericht auf Seite 17 — ich zitiere:
    Weiterbildungsangeboten und Wiedereinarbeitungshilfen für die Rückkehrerinnen aus dem Erziehungsurlaub maßen die Betriebe keine allzu große Bedeutung bei.
    Das heißt doch, daß hier eklatante strukturelle Defizite bestehen und so die Rückkehrchancen der Frauen zu einer gleichwertigen Arbeit stark gemindert werden.
    Für die mit Recht geforderten Verbesserungsmaßnahmen müssen daher größere Anreize geschaffen werden, nämlich — ich zitiere wieder aus dem heute vorliegenden Bericht —:
    Erstens. „Besondere Schulung oder Wiedereinarbeitungshilfen", zweitens „Gelegenheit zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen während des Erziehungsurlaubs" , drittens für „Einführungsschulung bei Wiederaufnahme der Tätigkeit" . Das ist auch aus dem Bericht auf Drucksache 11/8517.
    Wir Sozialdemokraten haben auf unserem Berliner Parteitag im Dezember 1989 den Rechtsanspruch auf weitere Qualifikation und Förderung nach Eignung und Neigung in unserem Programm festgeschrieben; dafür werden wir uns einsetzen, und dafür werden wir kämpfen.
    Der Bericht geht überwiegend von der herkömmlichen Familie aus, und das ist auch in Ordnung so, aber er hinkt gewaltig unserer gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. Dies zeigt sich daran, daß er auf Konstellationen, die inzwischen gar keine Sonderfälle mehr sind, nicht eingeht. Ich meine die nichtehelichen Lebensgemeinschaften und die vielen Alleinerziehenden. Ich verstehe nicht, weshalb noch immer nichteheliche Väter von dem Recht auf Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub ausgenommen sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Frau Ministerin, das müßte geändert werden, denke ich.
    Alleinerziehende sind nicht nur mehr belastet, bei Ihnen wirkt sich auch der Mangel an geeigneten Teilzeitarbeitsplätzen und an Kinderbetreuungsmöglichkeiten besonders schlimm aus.
    Ich halte auch deshalb eine Erhöhung des Erziehungsgeldes auf mindestens 1 000 DM für notwendig. Vor allem vor dem Hintergrund, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Diskussion um den



    Dr. Ulrich Böhme (Unna)

    § 218 ist eine Erhöhung der monatlichen Zuwendung notwendig, um die soziale Indikation als Ursache für Abtreibungen möglichst zu verhindern.
    Auch eine bessere Unterstützung von Adoptiveltern ist dringend notwendig. Sie sind darauf eingegangen; die bisherige Förderung reicht nicht aus, da die Adoptivkinder meist später in die Familien kommen und auch die Situation des Zusammenlebens eine andere ist als in den normalen Familien.
    Wir sollten also nicht zu selbstzufrieden und zu selbstgerecht darüber sein, daß die Inanspruchnahme von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in den Jahren 1986 bis 1988 erfreulich hoch war, denn die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kindererziehung ist noch längst nicht zufriedenstellend geregelt. Dies wird auch immer stärker den Frauen aus den neuen Bundesländern bewußt, soweit sie nicht schlimmerweise sowieso schon arbeitslos geworden sind.
    Damit die zahlreichen Kindertageseinrichtungen in den neuen Bundesländern nicht verlorengehen, haben wir Sozialdemokraten 3 Milliarden DM zu deren Erhaltung zusätzlich gefordert; im Ausschuß für Frauen und Jugend haben Sie diesen Antrag abgelehnt. Überlegen Sie sich das bitte noch einmal.
    Der jetzt bekannt gewordene aktuelle Geburtenrückgang in den neuen Bundesländern ist auch ein Anzeichen dafür, daß dort die Situation der jungen Eltern alles andere als von Zuversicht geprägt ist.
    Sie haben mit dieser Ablehnung der Erhaltung dieser Kindertageseinrichtungen den jungen Menschen, den jungen Familien dort nicht viel Mut gemacht. Denken Sie an den Grundgesetzauftrag, vergleichbare Lebensverhältnisse in allen Bundesländern zu schaffen.
    Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den alten wie in den neuen Bundesländern, also in unserer gemeinsamen Republik, ist nötig:
    Erstens die Ausweitung des Elternurlaubs und eine deutliche Erhöhung des Erziehungsgeldes.
    Zweitens ist nötig der Ausbau von Kindertagesstätten für die bis zu Dreijährigen, vor allem für diejenigen, die den Elternurlaub und das Erziehungsgeld nicht in Anspruch nehmen wollen.
    Drittens ist der Ausbau der Kindergartenplätze für Kinder vom dritten Lebensjahr an nötig sowie die Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder auf einen Kindergartenplatz.
    Viertens ist der Ausbau von Kinderhorten für Kinder im schulpflichtigen Alter bis zu zwölf Jahren nötig.
    Fünftens ist ein verstärkter Ausbau von Ganztagsschulen nötig.
    Und es sind — sechstens — Veränderungen im Arbeitsleben von Eltern, die den Ablauf des Familienalltags für ihre Kinder und sich humaner und partnerschaftlicher gestalten wollen, sowie grundsätzlich die Verbesserung der Bedingungen des Aufwachsens für Kinder einschließlich einer positiven, umweltfreundlichen, lebens- und liebenswerten Gestaltung des Wohnumfeldes und ihres unmittelbaren Lebensbereichs.
    Es gibt also noch viel zu tun. Wir nehmen diesen Bericht heute zur Kenntnis. Das Gute loben wir, und das Viele, das noch zu tun sein wird, werden wir in unserer parlamentarischen Arbeit einfordern.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste — Dr. Geißler [CDU/CSU]: Die Rede hätten Sie im Landtag von Nordrhein-Westfalen halten müssen!)