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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 18. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1065 A Begrüßung des ehemaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Walter Arendt 1092 C Zusätzliche Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1152 C Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verf ah-ren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Drucksache 12/194) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz (Drucksache 12/195) 1065 B Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebter Sportbericht der Bundesregierung (Drucksache 11/8459) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI 1065 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 1068 A Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . 1070 A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 1071 C Gerhart Rudolf Baum FDP 1072 D Wieland Sorge SPD 1074 C Klaus Reichenbach CDU/CSU 1076 A Klaus Lohmann (Witten) SPD 1078 B Ferdinand Tillmann CDU/CSU 1079 C Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe — Achter Jugendbericht — (Drucksache 11/6576) Dr. Angela Merkel, Bundesminister BMFJ 1081 B Erika Simm SPD 1083 B Norbert Eimer (Fürth) FDP 1083 C Ronald Pofalla CDU/CSU 1084 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 1086 D Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 1088 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 1090 C Claudia Nolte CDU/CSU 1092 D Dr. Konrad Elmer SPD 1094 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der Verstärkung der Befugnisse des Parlaments im Bereich der Haushaltskontrolle im Rahmen der Strategie des Parlaments im Hinblick auf die Europäische Union (Drucksache 11/8541) Karl Diller SPD 1096 D Dr. Conrad Schroeder (Freiburg) CDU/CSU 1098A Karl Diller SPD 1099 B Dr. Werner Hoyer FDP 1099 C Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . 1099 D Ulrich Irmer FDP 1100 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 12/266 vom 15. März 1991 — Verhinderung des Zusammenbruchs der Suchtkrankenhilfe in der ehemaligen DDR wegen Finanzierungsschwierigkeiten MdlAnfr 33, 34 Regina Schmidt-Zadel SPD Antw PStSekr Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1101D ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . 1102C ZusFr Gabriele Iwersen SPD 1102D ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 1103A Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hamburg—Flensburg (mit Abzweigung nach Kiel) MdlAnfr 39 Manfred Opel SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 1103B ZusFr Manfred Opel SPD 1103 B Jürgen Koppelin FDP 1103D Trassenführung und Finanzierung der Hochleistungsschnellbahn Paris—Mannheim MdlAnfr 41, 42 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 1103D, 1104 C ZusFr Elke Ferner SPD 1104A, 1104D ZusFr Dr. Rose Götte SPD 1104 B ZusFr Manfred Reimann SPD 1104 B ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 1104 C, 1105 A Verstärkung der Waggontypen und Transportsysteme der Bundesbahn im Zuge der geplanten stärkeren Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene ab 1991 bis zum Jahr 2000 MdlAnfr 45 Dr. Rose Götte SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . . 1105B ZusFr Dr. Rose Götte SPD 1105B Entwicklung des Eisenbahngüterverkehrs seit 1980; neue Waggontypen und Spezialangebote der Bundesbahn MdlAnfr 48 Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . . 1105 C ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 1105D ZusFr Manfred Reimann SPD 1106 A ZusFr Dr. Rose Götte SPD 1106 A ZusFr Reinhold Hiller (Lübeck) SPD . . . 1106B ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 1106 C ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 1106 C Weitergabe technischen Wissens über den Bau von Spezialwaggons durch das Bundesbahn-Ausbesserungswerk Kaiserslautern an die private Konkurrenz MdlAnfr 49 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . 1106D ZusFr Hans Wallow SPD 1106D ZusFr Dr. Rose Götte SPD 1107 A ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 1107B ZusFr Manfred Reimann SPD 1107 C ZusFr Elke Ferner SPD 1107 C Festlegung von Mindestanforderungen für die Abwassereinleitung mit gefährlichen Stoffen MdlAnfr 59, 60 Marion Caspers-Merk SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1108A, D ZusFr Marion Caspers-Merk SPD 1108C, 1109A Schutz der nach der Ramsar-Konvention gemeldeten Feuchtgebiete MdlAnfr 61, 62 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1109A, D ZusFr Ulrike Mehl SPD 1109C, D Sondermüllexporte aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern in die ehemalige DDR, insbesondere zu den Firmen KoKo und Intrak MdlAnfr 63 Arne Fuhrmann SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1110B ZusFr Arne Fuhrmann SPD 1110 D ZusFr Reinhold Hiller (Lübeck) SPD . . 1111A Gründe für die Verdoppelung der Zahl der Staatssekretäre im Bundesbauministerium; Reduzierung nach Erledigung zusätzlicher Aufgaben MdlAnfr 66, 67 Achim Großmann SPD Antw BMin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer BMBau 1111B, 1112A ZusFr Achim Großmann SPD . 1111 C, 1112 A ZusFr Otto Reschke SPD 1111D Zusammenhang zwischen dem Umbau und der Verdoppelung der Zahl der Staatssekretäre im Bundesbauministerium; finanzieller Aufwand MdlAnfr 68, 69 Dieter Maaß (Herne) SPD Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 III Antw BMin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer BMBau 1112B ZusFr Dieter Maaß (Herne) SPD 1112 B ZusFr Otto Reschke SPD 1112 D Zahl der Bediensteten pro Staatssekretär im Bundesbauministerium im Vergleich zum Bundesverteidigungsministerium; Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Leitungsbereich des Bundesbauministeriums seit 1988 MdlAnfr 70, 71 Walter Rempe SPD Antw BMin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer BMBau 1113A, B ZusFr Walter Rempe SPD 1113A, B Aufteilung der Aufgaben der Parlamentarischen Staatssekretäre für die Fragestunde des Bundestages im Sinne des Job-sharings, insbesondere im Bundesbauministerium MdlAnfr 72 Franz Müntefering SPD Antw BMin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer BMBau 1113 B ZusFr Franz Müntefering SPD 1113 C ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 1113 D ZusFr Achim Großmann SPD 1113 D ZusFr Otto Reschke SPD 1114 A ZusFr Uwe Lühr FDP 1114 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur sozialen Lage der Menschen in den fünf neuen Bundesländern Gunter Weißgerber SPD 1114 C Franz Müntefering SPD (zur GO) . . . 1115D Friedrich Bohl CDU/CSU (zur GO) . . . 1116A Dr. Bruno Menzel FDP (zur GO) 1117 B Heinz Rother CDU/CSU 1117 C Konrad Weiß (Berlin) PDS/Linke Liste . 1118C Dr. Bruno Menzel FDP 1120 A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 1121 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 1122D Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 1124 C Rainer Eppelmann CDU/CSU 1125 C Dr. Angela Merkel, Bundesminister BMFJ 1126C Dr. Christine Lucyga SPD 1127B Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Bundesminister BMBau 1128 D Dr. Eberhard Brecht SPD 1130 A Dr. Gisela Babel FDP 1131 B Claudia Nolte CDU/CSU 1132 B Wolfgang Thierse SPD 1133 B Rolf Rau CDU/CSU 1134 A Jochen Feilcke CDU/CSU 1135 A Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Berichts der Enquete-Kommission „Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 5. November 1987: Chancen und Risiken des Einsatzes von Expertensystemen in Produktion und Medizin (Drucksache 11/7990) b) Beratung des Berichts der Enquete-Kommission „Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 5. November 1987: Bedingungen und Folgen von Aufbaustrategien für eine solare Wasserstoffwirtschaft (Drucksache 11/7993) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/CSU 1136C Peter Paterna SPD 1139 A Jürgen Timm FDP 1141 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 1143B Edelgard Bulmahn SPD 1144 D Martin Grüner FDP 1147 C Brigitte Baumeister CDU/CSU 1148 C Josef Vosen SPD 1149 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1151D Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht „Hochschulpolitische Zielsetzungen" (Drucksache 11/8506) Dr. Ursula Lehr CDU/CSU 1152D Eckart Kuhlwein SPD 1154 A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . . 1155D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 1157B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . 1157 C Dr. Egon Jüttner CDU/CSU 1158 B Dr. Peter Eckardt SPD 1159B Josef Hollerith CDU/CSU 1161 A Eckart Kuhlwein SPD 1162 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 1162D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen vom September 1990 „Abfallwirtschaft" (Drucksache 11/ 8493) Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . . 1164 A Dr. Liesel Hartenstein SPD 1166A, 1168D, 1171B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Volker Kauder CDU/CSU 1166 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 1167 A Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 1168 B Birgit Homburger FDP 1169A, 1171 C Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . . 1171 C Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 1173 B Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 1175 A Dr. Liesel Hartenstein SPD 1175 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerd Poppe, Vera Wollenberger und der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen: Zur aktuellen Situation der Kurden am 16. März 1991, dem 3. Jahrestag von Halabja (Drucksache 12/279) Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Lage der Kurden nach dem Golfkrieg (Drucksache 12/282) Freimut Duve SPD 1177 B Heinrich Lummer CDU/CSU 1178B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 1178 C Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 1179B Burkhard Zurheide FDP 1180B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 1181B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 1182D Nächste Sitzung 1184 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1185* A Anlage 2 Anwendung der Gesetze für den schnellen Ausbau des Straßen- und Schienennetzes für die ehemalige DDR auch in den alten Bundesländern MdlAnfr 35 — Drs 12/266 — Volker Kauder CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 1185* C Anlage 3 Übernahme der Bahnpolizei durch den BGS; bei der Bundesbahn verbleibender Personalanteil MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/266 — Fritz Rudolf Körper SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 1185* C Anlage 4 Herstellung von Eisenbahnschwellen aus Tropenholz MdlAnfr 38 — Drs 12/266 — Claire Marienfeld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 1186* A Anlage 5 Behindertengerechte Gestaltung der Zugabteile der Reichsbahn MdlAnfr 40 — Drs 12/266 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 1186* A Anlage 6 Vermeidung von Katastrophen durch die Sperrung von Bundesstraßen beim Transport gefährlicher Güter; Verlegung von Gefahrguttransporten auf die Schiene MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/266 — Joachim Tappe SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 1186* B Anlage 7 Gütertransportkapazität einschließlich Tonnenkilometer der Bundesbahn in den Jahren seit 1980 im Vergleich zum Straßengüterverkehr; Steigerung bis zum Jahr 2000; Abbau von Arbeitsplätzen in den Bundesbahn-Ausbesserungswerken Kaiserslautern und Saarbrücken angesichts der notwendigen Ersatzarbeitsplätze für die vom Rüstungsabbau betroffenen Regionen MdlAnfr 46, 47 — Drs 12/266 — Horst Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 1186* C Anlage 8 Anmeldefristen für Wünsche der Bundesländer zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans; Bundesländer ohne Anmeldungen MdlAnfr 50, 51 — Drs 12/266 — Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 1187* A Anlage 9 Kosten der mutwillig angerichteten Schäden in öffentlichen Nahverkehrsmitteln 1989 und 1990; Bekämpfung des Vandalismus MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/266 — Robert Antretter SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 1187* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 V Anlage 10 Beteiligung an Maßnahmen zur Verringerung der ökologischen Folgen der Ölkatastrophe im Persischen Golf MdlAnfr 54 — Drs 12/266 — Ortwin Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1187* D Anlage 11 Ausweisung zusätzlicher Nationalparks und Biosphären-Reservate MdlAnfr 55, 56 — Drs 12/266 — Arne Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1188* A Anlage 12 Umsetzung der Vorschläge der EnqueteKommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes; Ausbau der Kernenergie MdlAnfr 57, 58 — Drs 12/266 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1188* C Anlage 13 Bau und Finanzierung von Wohnungen bis 1992 in Westdeutschland MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/266 — Peter Conradi SPD SchrAntw BMin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer BMBau 1189* A Anlage 14 Aufteilung der Aufgaben der Parlamentarischen Staatssekretäre für die Fragestunde des Bundestages im Sinne des Job-Sharings, insbesondere im Bundesbauministerium MdlAnfr 73 — Drs 12/266 — Franz Müntefering SPD SchrAntw BMin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer BMBau 1189*C Anlage 15 Abwechselnder Einsatz von Parlamentarischen Staatssekretären des BMBau in der Fragestunde des Deutschen Bundestages; Schaffung einer Sachbearbeiter-Stelle für dadurch notwendige Koordinierungsaufgaben MdlAnfr 74, 75 — Drs 12/266 — Otto Reschke SPD SchrAntw BMin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer BMBau 1189* C Anlage 16 Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung und Aufstockung der Finanzhilfen des Bundes zur Städtebauförderung MdlAnfr 76, 77 — Drs 12/266 — Günter Graf SPD SchrAntw BMin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer BMBau 1189*D Anlage 17 Verdacht des Mißbrauchs öffentlicher Forschungsmittel durch die Imhausen-Chemie GmbH und durch die Salzgitter-Industriebau GmbH MdlAnfr 78 — Drs 12/266 — Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 1190* B Anlage 18 Zweckentfremdung der Forschungsmittel des BMFT für die Imhausen Chemie als Personalkosten; Gewährung von Forschungsmitteln für Unternehmen mit Rüstungsexporten MdlAnfr 79, 80 — Drs 12/266 — Siegmar Mosdorf SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 1190* C Anlage 19 Verstärkung der Hilfen zur Bekämpfung der Cholera-Epidemie in Peru MdlAnfr 81, 82 — Drs 12/266 — Manfred Reimann SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1191* A Anlage 20 Verstärkung der Hilfen zur Bekämpfung der Cholera-Epidemie in Peru MdlAnfr 83, 84 — Drs 12/266 — Lydia Westrich SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1191* C Anlage 21 Einsatz von Minensuchbooten im Persischen Golf MdlAnfr 85, 86 — Drs 12/266 — Dr. Günther Müller CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1192* B VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Anlage 22 Verwendung der Ausgleichszahlungen für den Golfkrieg durch Syrien für militärische Aufrüstung, insbesondere für die Beschaffung von SCUD-Raketen; Sicherstellung der Nutzung der deutschen Finanzhilfe ausschließlich für private Zwecke MdlAnfr 87, 88 — Drs 12/266 — Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1192* C Anlage 23 Beantragung der rumänischen Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für die Rückerstattung von 1949 enteignetem Grundbesitz in Rumänien unter Gefährdung der deutschen Staatsangehörigkeit; Erhaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Erwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit bei Antragstellung und Wohnsitz im Inland MdlAnfr 89, 90 — Drs 12/266 — Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1193* A Anlage 24 Vereinbarkeit der Verbringung des früheren SED-Generalsekretärs Honecker in die Sowjetunion mit den deutsch-sowjetischen Verträgen MdlAnfr 91 — Drs 12/266 — Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1193* C Anlage 25 Hauptgesichtspunkte des von der türkischen Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zulassung der kurdischen Sprache; Sicherstellung der kulturellen Autonomie der kurdischen Minderheit MdlAnfr 92, 93 — Drs 12/266 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1193* D Anlage 26 Rechtsgrundlage für den Einsatz von Minensuchbooten der Bundeswehr im Persischen Golf MdlAnfr 94 — Drs 12/266 — Andrea Lederer PDS/Linke Liste SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1194* A Anlage 27 Verhinderung der Verwendung der im Rahmen der Golfhilfe gewährten Mittel an Syrien, Israel, Jordanien, Ägypten und Türkei für militärische Zwecke MdlAnfr 95, 96 — Drs 12/266 — Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1194* C Anlage 28 Funktion und Besetzung des Deutschen Presserates MdlAnfr 97 — Drs 12/266 — Ortwin Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 1194* D Anlage 29 Vorübergehende Bereitstellung von Lehrstellen im öffentlichen Dienst in den alten Bundesländern für junge Menschen aus der ehemaligen DDR entgegen den im Einigungsvertrag vorgesehenen Regelungen zur beruflichen Bildung MdlAnfr 98 — Drs 12/266 — Manfred Opel SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 1195* B Anlage 30 Soziale und kulturelle Zonenrandförderungen in den nächsten Jahren; Situation der Förderungsempfänger nach Auslaufen der Zonenrandförderung MdlAnfr 99, 100 — Drs 12/266 — Reinhold Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 1195* C Anlage 31 Personelle Konsequenzen aus der früheren Verflechtung der ehemaligen DDR-Grenztruppen mit dem Ministerium für Staatssicherheit für die in den BGS übernommenen Bediensteten, insbesondere im Hinblick auf Verbeamtung MdlAnfr 101, 102 — Drs 12/266 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 1195* D Anlage 32 Nichtbeantwortung von Bewerbungen westdeutscher Juristen für Justiz- und Ministerialverwaltung in den neuen Bundesländern MdlAnfr 103, 104 — Drs 12/266 — Dr. Hans de With SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 1196* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 VII Anlage 33 Förderung der Erwachsenen- und Jugendbildung im Zonenrandgebiet von 1986 bis 1990; Förderung sozialer Maßnahmen ab 1991 MdlAnfr 105, 106 — Drs 12/266 — Bodo Seidenthal SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 1196* D Anlage 34 Förderung von Sprache und Kultur der sorbischen Minderheit in Deutschland MdlAnfr 107 — Drs 12/266 — Angela Stachowa PDS/Linke Liste SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 1197* A Anlage 35 Landesentschädigungen für Vereine und Gemeinden in Bayern, deren Anträge nach der derzeitigen Abwicklungspraxis nicht gefördert werden MdlAnfr 108 — Drs 12/266 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 1197* B Anlage 36 Einführung einer Vermögenstrafe zur Bekämpfung der Drogenkriminalität MdlAnfr 109, 110 — Drs 12/266 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 1197* D Anlage 37 Regelung der ungeklärten Eigentumsfragen für private Nutzer von Grundstücken in den neuen Bundesländern MdlAnfr 111 — Drs 12/266 — Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 1198* C Anlage 38 Strafverfahren gegen den sich in der Sowjetunion aufhaltenden früheren Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker MdlAnfr 112 — Drs 12/266 — Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 1199* A Anlage 39 Verbleib des Aktenbestandes der Entsorgungsfirmen KoKo und Intrak in der DDR MdlAnfr 113 — Drs 12/266 — Arne Fuhrmann SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 1199 C Anlage 40 Verwendung der aus dem Verkauf von Segmenten der Berliner Mauer erzielten Erlöse MdlAnfr 114, 115 — Drs 12/266 — Dr. Jürgen Schmude SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 1199* C Anlage 41 Abbau der bürokratischen Hemmnisse im Zusammenhang mit der Vergabe von Mitteln zur Förderung kommunaler Investitionen in Brandenburg MdlAnfr 116, 117 — Drs 12/266 — Michael von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 1200' A Anlage 42 Finanzausstattung der neuen und alten Bundesländer laut Darstellung von Professor Engels in der „Wirtschaftswoche" (Heft 11/ 1991); personelle Stärke des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern MdlAnfr 118, 119 — Drs 12/266 — Martin Grüner FDP SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 1200* B Anlage 43 Ausgabenvolumen des Bundeshaushalts 1990; Auflistung der Bereiche mit Einsparungen MdlAnfr 120, 121 — Drs 12/266 — Joachim Poß SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 1200* D Anlage 44 Verwirklichung der Naturschutz-Ziele der Bundesregierung bei den von der Treuhandanstalt verwalteten Flächen unter Beteiligung der zuständigen Bundesländer und unter Einbeziehung der von den sowjetischen Streitkräften und der ehemaligen NVA genutzten Flächen MdlAnfr 122, 123 — Drs 12/266 — Uwe Lühr FDP SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 1201* B Anlage 45 Festsetzung des steuerfrei zu belassenden Existenzminimums eines Kindes unterhalb des Sozialhilfebedarfs MdlAnfr 124 — Drs 12/266 — Dr. Rose Götte SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 1201*D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 1065 18. Sitzung Bonn, den 21. März 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 21. 03. 91 Braband, Jutta PDS 21.03.91 Conradi, Peter SPD 21.03.91 Francke (Hamburg), CDU/CSU 21.03.91 Klaus Geiger, Michaela CDU/CSU 21.03.91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 21.03.91 Dr. Glotz, Peter SPD 21.03.91 Grünbeck, Josef FDP 21.03.91 Dr. Gysi, Gregor PDS 21.03.91 Henn, Bernd PDS 21.03.91 Hilsberg, Stephan SPD 21.03.91 Hörster, Joachim CDU/CSU 21.03.91 Horn, Erwin SPD 21.03.91 * * Hübner, Heinz FDP 21.03.91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 21.03.91 Kleinert (Hannover), FDP 21.03.91 Detlef Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 21.03.91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 21.03.91 Kretkowski, Volkmar SPD 21.03.91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 21.03.91 Marx, Dorle SPD 21.03.91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 21.03.91 Franz-Josef Müller (Düsseldorf), SPD 21.03.91 Michael Paintner, Johann FDP 21.03.91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21.03.91 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 21.03.91 Susanne Rappe (Hildesheim), SPD 21.03.91 Hermann Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 21.03.91 Dr. Riege, Gerhard PDS 21.03.91 Rühe, Volker CDU/CSU 21.03.91 Dr. Scheer, Hermann SPD 21.03.91 Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 21.03.91 Dr. Schreiber, Harald CDU/CSU 21.03.91 * * Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 21.03.91 Schwanitz, Rolf SPD 21.03.91 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 21.03.91 Christian Sielaff, Horst SPD 21.03.91 Dr. von Teichman und FDP 21.03.91 Logischen, Cornelia Wieczorek-Zeul, SPD 21.03.91 Heidemarie Zierer, Benno CDU/CSU 21.03.91 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU) (Drucksache 12/266 Frage 35): Ist die Bundesregierung bereit, die für den Aufbau des Straßennetzes in den neuen Bundesländern vorgesehenen schnellgreifenden gesetzlichen Maßnahmen auch auf Straßenbaumaßnahmen in den alten Bundesländern und den notwendigen Ausbau des Schienennetzes der Deutschen Bundesbahn anzuwenden? Die Bundesregierung bereitet zur Zeit einen Gesetzentwurf vor, mit dem der Bundesverkehrswegebau (Schiene, Wasserstraße, Straße) in den neuen Bundesländern, aber auch übergreifend zu den Wirtschaftszentren der alten Bundesländer beschleunigt werden soll. Die Bundesregierung ist sich einig mit allen Bundesländern, daß die dabei in den neuen Ländern gewonnenen Erfahrungen Grundlage für Überlegungen für ein strafferes Planungsrecht im gesamten Bundesgebiet sein sollen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 36 und 37): Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen soll die beabsichtigte Übernahme der Bahnpolizei durch den BGS erfolgen? In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, Personal der Bahnpolizei bei der Deutschen Bundesbahn zu belassen? Zu Frage 36: Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf für die Übernahme der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn durch den Bundesgrenzschutz vorlegen, sobald die eingeleitete Abstimmung mit den Ländern über die Abgrenzung der künftigen Zuständigkeiten zwischen dem Bundesgrenzschutz und den Landespolizeien abgeschlossen ist. Die Modalitäten für die beabsichtigte Übernahme sind im wesentlichen in dem Bericht der vom Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister des Innern eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe vom 28. August 1990 aufgeführt, der dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages (Ausschußdrucksache 012) vorliegt. Zusätzliche Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Übernahmeprozeß werden bis zur tatsächlichen Aufgabenübertragung mit dem Bundesminister des Innern und der Deutschen Bundesbahn abgestimmt. Zu Frage 37: Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß die Mitarbeiter der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn auf freiwilliger Basis zum Bundesgrenzschutz überwechseln. 1186* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage der Abgeordneten Claire Marienfeld (CDU/ CSU) (Drucksache 12/266 Frage 38) : Werden von der Deutschen Bundesbahn Tropenhölzer für Eisenbahnschwellen verwendet? Die Deutsche Bundesbahn hat seit dem Lieferjahr 1990 auf den Einkauf von Tropenhölzern für Eisenbahnschwellen verzichtet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 40): Trifft es zu, daß Behinderte nicht mehr in die sogenannten Behindertenabteile der Reichsbahn einsteigen können, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, auf die Reichsbahn einzuwirken, daß Behinderten die uneingeschränkte Nutzung nach wie vor gewährleistet wird? Nach Auskunft der Deutschen Reichsbahn (DR) gibt es für die Benutzung der in den kombinierten Sitz-/Gepäckwagen der Deutschen Reichsbahn vorhandenen Abteile und Toiletten für Rollstuhlfahrer keinerlei einschränkende Bedingungen für Behinderte. Sollte Ihnen, Frau Kollegin, ein konkreter Fall bekannt sein, daß Rollstuhlfahrern oder Müttern mit Kleinstkindern der Zugang verwehrt wurde, so bitte ich um Mitteilung. Ich werde dann der Sache nachgehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 43 und 44): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf Grund der Richtlinien für die „Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen für den Transport gefährlicher Güter auf Straßen", die Bundesstraßen (z. B. die B 27) zu sperren, um eine Situation, wie am 7. Februar 1991 in der Gemeinde Wehretal (Ortsteil Hoheneiche) geschehen und die nur dank glücklicher Umstände nicht in einer Katastrophe endete, zu vermeiden? Was gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit zu tun, um eine Verlegung von Gefahrguttransporten, besonders im überregionalen Durchgangsverkehr, auf die Schiene, und wo dies nicht möglich ist, auf die Bundesautobahnen zu erreichen? Zu Frage 43: Für die Sperrung bestimmter Straßen für Gefahrguttransporte ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde des Landes zuständig. Zur Vorbereitung der Anordnung ist von ihr ein Entwurf mit Begründung und Umleitungsempfehlung zu erstellen unter Beteiligung der Straßenbaubehörde, der Polizei, der Wasserbehörde sowie gegebenenfalls weiterer zuständiger Behörden und amtlicher Sachverständiger. Die Anordnung selbst bedarf der Zustimmung durch die oberste Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle. Zu Frage 44: Bereits seit 1970 dürfen bestimmte hochgefährliche Güter von bestimmten Mengen an auf der Straße nur dann befördert werden, wenn ein Transport mit der Bahn oder dem Binnenschiff nicht möglich ist. Diese Regelung wurde zuletzt am 1. Juli 1990 geändert und auch auf bestimmte leichtentzündliche flüssige Stoffe ausgedehnt. Außerdem haben im vergangenen Jahr der Verband der Chemischen Industrie, der Verband Chemiehandel und der Mineralölwirtschaftsverband mit der Deutschen Bundesbahn Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen mit dem Ziel, auf freiwilliger Grundlage möglichst viele Gefahrguttransporte auf die Schiene zu verlagern, soweit dies sicherheitstechnisch vorteilhaft und wirtschaftlich vertretbar ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Horst Sielaff (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 46 und 47): Wie hat sich die Gütertransportkapazität einschließlich der Tonnenkilometer der Deutschen Bundesbahn in den Jahren seit 1980 im Vergleich zu der Kapazität und den Tonnenkilometern im Güterstraßentransport entwickelt, und mit welchen Kapazitätsveränderungen bezogen auf Schiene und Straße rechnet die Bundesregierung ab 1991 jährlich bis zum Jahr 2000 bei der angestrebten Verlagerung eines größeren Teils des Gütertransports auf die Schiene? Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Absicht, in den von Rüstungsabbau betroffenen Regionen Ersatzarbeitsplätze zu schaffen, wenn gleichzeitig auch in solchen Regionen in bundeseigenen Betrieben wie z. B. den Ausbesserungswerken Kaiserslautern und Saarbrücken der Deutschen Bundesbahn Arbeitsplätze abgebaut werden? Zu Frage 46: Im Jahr 1980 betrug die Verkehrsleistung der Eisenbahnen im Güterverkehr 64,9 Mrd. tkm, im Jahr 1989 62,1 Mrd. tkm. Davon stieg im Containerverkehr der Deutschen Bundesbahn die Verkehrsleistung von 2,76 Mrd. tkm in 1980 auf 5,66 Mrd. tkm in 1989, im Huckepackverkehr von 2,12 Mrd. tkm in 1980 auf 5,02 Mrd. tkm in 1989. Im Jahr 1980 betrug die Verkehrsleistung im gewerblichen Fernverkehr der Straße 41,1 Mrd. tkm, im Jahre 1989 52,6 Mrd. tkm. Die zukünftige Entwicklung der Verkehrsleistung im Güterverkehr wird in der Untersuchung „Analyse und Prognose des Güterverkehrs im Rahmen eines Verkehrswegeplans Deutschland" des Institutes Kes- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 1187* sel + Partner für den Gesamtdeutschen Verkehrswegeplan abgeschätzt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die zur Bewältigung der Nachfrage erforderlichen Kapazitäten werden im Rahmen der Arbeiten am Gesamtdeutschen Verkehrswegeplan ermittelt. Zu Frage 47: Von der Deutschen Bundesbahn (DB) ist derzeit nicht vorgesehen, die Zahl ihrer Güterwagen-Ausbesserungswerke zu verändern oder den Fortbestand einzelner Werke in Frage zu stellen. Das gilt auch für die Ausbesserungswerke Kaiserslautern und Saarbrücken-Burbach. Ein Abbau von Arbeitsplätzen in den dortigen Betrieben findet nach Mitteilung der Hauptverwaltung der DB nicht statt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/ CSU) (Drucksache 12/266 Fragen 50 und 51): Welche Anmeldefristen hat die Bundesregierung den Bundesländern in bezug auf die Anmeldung ihrer Wünsche zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes gesetzt, und in welcher Form müssen die Anmeldungen eingebracht werden? Von welchen Bundesländern liegen bisher keine Anmeldungen vor? Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat die Meldungen zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 1985 beziehungsweise zur Aufstellung des Gesamtdeutschen Verkehrswegeplanes für die Bundesfernstraßen zum 1. Dezember 1990 von den alten beziehungsweise 1. Februar 1991 von den neuen Bundesländern mit einer Nachfrist zum 8. März 1991 erbeten. Die Meldungen sollten auf der Basis eines Listenmusters sowie anhand von Kartendarstellungen im Maßstab M = 1: 10 000 beziehungsweise 1: 25 000 erfolgen. Für den Bereich der Schienenstrecken von Deutscher Reichsbahn und Deutscher Bundesbahn galt als Frist der 8. März 1991 ohne weitere Vorgaben für die Form der Anmeldungen. Zu Frage 51: Lediglich von den Bundesländern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern liegen zum Bereich Schiene noch keine Meldungen vor. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß für diese Bundesländer von der Deutschen Reichsbahn ein umfassender Forderungskatalog eingegangen ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 52 und 53): Auf welche finanzielle Größenordnung belaufen sich die in den Jahren 1989 und 1990 mutwillig angerichteten Schäden in den öffentlichen Nahverkehrseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und in Westberlin? Gibt es Verkehrsverbände oder andere ÖPNV-Träger, die durch geeignete Maßnahmen dem Problem des Vandalismus in den Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs erfolgreich begegnen konnten, und um welche Verkehrsverbünde bzw. sonstigen Träger handelt es sich dabei gegebenenfalls? Zu Frage 52: Weder der Bundesregierung noch dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen liegen Erkenntnisse über den Umfang der durch mutwillige Einwirkungen in Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs hervorgerufenen Schäden vor. Zu Frage 53: Die Verkehrsunternehmen versuchen, durch besonders widerstandsfähige Bauweisen und Materialien dem Problem des Vandalismus entgegenzuwirken und erforderliche Reinigungsarbeiten sowie Reparaturen so schnell vorzunehmen, daß möglichst keine Nachahmer angeregt werden. Im Hamburger Verkehrsverbund ist ein S-Bahn-Zug im Einsatz, dessen Wände mit durchpigmentierter farbiger Selbstklebefolie beklebt sind und dessen Sitzmöbel mit materialverstärkten mehrfarbigen Polsterbezügen versehen sind. Beschmierte Wände lassen sich verhältnismäßig leicht und ohne Einsatz großer Mengen von Lösungsmitteln reinigen. Auf den Bezugsstoffen der Sitze sind Verschmutzungen kaum sichtbar. Die Fahrgäste haben positiv reagiert, ein erster Erfahrungsbericht zu dem Projekt ist veranlaßt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/266 Frage 54): Was tut die Bundesregierung um mitzuhelfen, daß furchtbare ökologische Folgen durch das im Auftrag Saddam Husseins in den Persischen Golf geleitete Öl begrenzt und teilweise sogar vermieden werden? Bundesminister Prof. Dr. Töpfer hat vom 8. bis 12. März Katar, Bahrein, Saudi-Arabien und den Iran besucht. Er hat sich vor Ort ein Bild von den kriegsbedingten Umweltschäden gemacht und mit den betroffenen Regierungen erörtert, in welcher Weise die Bundesregierung über den bisherigen Umfang hinaus Hilfe leisten kann. Die Bundesregierung hat bereits am 2. Februar 1991 zwei Experten der Sonderstelle Ölunfälle See/ Küste in Begleitung von zwei Hilfskräften nach Katar entsandt. Sie hat den Golfstaaten seit diesem Zeitpunkt Geräte im Wert von ca. 8 Mio. DM, darunter 6 300 Meter Ölsperren und 8 Skimmer, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das modernste deutsche Ölbekämpfungsschiff „Mellum" wird nach einer notwendigen technischen Umrüstung in den Golf verlegt. Der Einsatz der „Mellum" soll von einem deutschen Spezialflugzeug vor Ort unterstützt werden. Dieses Flug- 1188* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 zeug soll darüber hinaus auch für die Überwachung der von den Ölbränden ausgehenden Luftverschmutzung eingesetzt werden. Die deutschen Hilfsmaßnahmen werden damit einen Gesamtwert von ca. 20 Mio. DM erreichen. In der Ratssitzung der EG-Umweltminister am 18. März 1991 hat die Bundesregierung eine Initiative für gemeinsame Hilfsmaßnahmen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und den konsequenten Ausbau des EG-Instrumentariums zur Bewältigung von Umweltkatastrophen eingebracht. Der EG-Umweltrat hat beschlossen, weitere Initiativen zur wissenschaftlichen, technischen und personellen Unterstützung der betroffenen Staaten zu ergreifen. Zu diesem Zweck soll die EG-Kommission das bei der europäischen Industrie vorhandene Hilfspotential für die Gemeinschaft koordinieren. Darüber hinaus wird die EG-Kommission Vorschläge erarbeiten, wie das bestehende EG-Instrumentarium auf Umweltschäden aller Art ausgedehnt werden kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 55 und 56): Beabsichtigt die Bundesregierung die Ausweisung zusätzlicher Nationalparks auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, und um welche Planungen handelt es sich ggf.? Ist die Bundesregierung bereit, Initiativen zur Ausweisung von Biosphären-Reservaten zu unterstützen und die dafür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen? Zu Frage 55: Für die Ausweisung und den Schutz von Nationalparks sind die Länder zuständig (§§ 12, 14 BNatSchG); eigene Planungen der Bundesregierung zur Ausweisung zusätzlicher Nationalparks bestehen deshalb nicht. Zurückgehend auf das Nationalparkprogramm der damaligen DDR gibt es Bemühungen, einen grenzüberschreitenden Nationalpark „Unteres Odertal" entstehen zu lassen. Seitens des zuständigen Landes Brandenburg und seitens der Bundesregierung wird dieses Projekt unterstützt. Auch die politische Seite stimmt dem Vorhaben zu. Die niedersächsische Regierung plant, angrenzend an den Nationalpark Hochharz (Sachsen-Anhalt) auf ihrer Seite einen Nationalpark auszuweisen. Zu Frage 56: Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich Initiativen zur Ausweisung von Biosphärenreservaten (BR) und somit den weiteren Ausbau des mittlerweile aus neun Gebieten bestehenden Biosphärenreservatenetzes. Diesem Anliegen wird dadurch Rechnung getragen, daß im Rahmen der anstehenden Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes die Aufnahme des Biosphärenreservates als Schutzkategorie erfolgen soll. Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundes beschränken sich aufgrund der Naturschutzkompetenz der Länder auf Beratung, Förderung von Forschungsvorhaben sowie die Planung und Durchführung von internationalen Aktivitäten. Anlage 12 Antwort des Pari. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 57 und 58): Aus welchem Grund verfolgt die Bundesregierung nicht das im Rahmen der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre " ermittelte „Ausstiegsszenario", nach dem die notwendige Reduktion des CO2-Ausstoßes um 30 % bis zum Jahre 2005 mit dem Ausstieg aus der Atomenergie bei entsprechenden politischen Weichenstellungen möglich ist? Hält die Bundesregierung das im Rahmen der Enquete-Kommission ermittelte Ausbauszenarium, das bis zum Jahre 2005 mehr als eine Verdoppelung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten zur Kernenergieerzeugung vorsieht, für realistisch? Zu Frage 57: Die Bundesregierung hat bereits vor Abschluß der Beratungen der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" und damit vor dem Vorliegen der von der Enquete-Kommission entwickelten Szenarien am 13. Juni 1990 einen Grundsatzbeschluß zur Verminderung der CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 um 25 Prozent gegenüber 1987 gefaßt. Dieses Ziel hat sie am 7. November 1990 vor dem Hintergrund der deutschen Vereinigung angesichts der in den neuen Bundesländern bestehenden erheblich höheren CO2-Minderungspotentiale auf 25 bis 30 Prozent erweitert. Gleichzeitig mit ihrem Beschluß vom 7. November 1990 über die Erweiterung des CO2Minderungsziels hat die Bundesregierung einen umfangreichen und keinen Sektor ausklammernden Maßnahmenkatalog verabschiedet und damit die Eckpunkte für ihr CO2-Minderungsprogramm gesetzt. Dieses Minderungsprogramm geht von der Überzeugung aus, daß das gesetzte ehrgeizige Ziel nur erreicht werden kann, wenn alle vorhandenen Möglichkeiten zur Minderung der CO2-Emissionen konsequent genutzt werden. Die Bundesregierung teilt in diesem Zusammenhang die auch von der Enquete-Kommission vertretene Auffassung, daß dem rationellen und sparsamen Einsatz von Energie auf allen Stufen der Energieversorgung eine prioritäre Bedeutung zukommt. Neben dem rationellen und sparsamen Einsatz von Energie sieht sie weitere Schwerpunkte in der Substitution CO2-emissionsintensiver Energieträger durch Energieträger bzw. Energieversorgungssysteme mit geringeren spezifischen oder keinen CO2-Emissionen. Dies bedeutet einen zielgerichteten Austausch sowohl zwischen den fossilen Energieträgern untereinander, zwischen fossilen und erneuerbaren Energieträgern, aber auch den Einsatz der Kernenergie zur Erzeugung von Strom. Zur Nutzung der Kernenergie hat die Bundesregierung in ihrem bereits zitierten Beschluß vom 7. November 1990 zur Reduzierung der CO2-Emissio- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 1189' nen in der Bundesrepublik Deutschland zum Jahre 2005 festgestellt: Die Bundesregierung stellt fest, daß die Kernenergie einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von CO2-Emissionen leistet. Die weitere Nutzung der Kernenergie ist verantwortbar. Die Kernenergie wird auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Zur längerfristigen Sicherung des Beitrags der Kernenergie wird die Bundesregierung ihre nationalen und internationalen Anstrengungen zur Gewährleistung der Sicherheit der kerntechnischen Anlage auf höchstem Niveau und zur Verwirklichung der erforderlichen Entsorgungsanlagen fortsetzen. Zu Frage 58: Die genauen Anteile einzelner Energieträger an der Energieversorgung werden sich im Rahmen der bereits angelaufenen Umsetzung des CO2-Minderungsprogramms der Bundesregierung ergeben. Eine exakte Vorhersage des Kernenergieanteils im Jahre 2005 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. eine Verdopplung der Kapazitäten zur Stromerzeugung aus Kernenergie ist nach den vorliegenden Planungen der Elektrizitätswirtschaft nicht realistisch. Anlage 13 Antwort der Bundesministerin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 64 und 65): Wieviel der von der Bundesregierung 1989 versprochenen 1 Million neuer Wohnungen wurden in Westdeutschland 1990 gebaut, und mit welchen Mitteln will die Bundesregierung die noch fehlenden Wohnungen in den Jahren 1991 und 1992 in Westdeutschland bauen lassen? Wie viele Baugenehmigungen für Wohnungen wurden 1990 erteilt, und wie viele neue Wohnungen wurden im selben Jahr fertiggestellt? Weder für die Baugenehmigungen noch für die Fertigstellungen in den alten Bundesländern liegen bisher endgültige Ergebnisse des Jahres 1990 vor. Die Zahl der Genehmigungen beläuft sich unter Einbeziehung der noch ausstehenden und deshalb hilfsweise geschätzten Ergebnisse von Niedersachsen für November und Dezember auf ca. 387 000 Wohneinheiten. Bei den Fertigstellungen stehen die Zahlen für den Monat Dezember, in dem erfahrungsgemäß der überwiegende Teil der Jahresergebnisse gemeldet wird, noch aus. Nach bisherigen Schätzungen dürften zwar weniger als 300 000 Wohnungen fertiggestellt worden sein. Wegen des hohen Zuwachses der Wohnungsbaugenehmigungen 1990 kann jedoch davon ausgegangen werden, daß 1991 und 1992 zusammengenommen mehr als 700 000 Wohneinheiten fertiggestellt werden, so daß die angestrebte 1 Million neuer Wohnungen im Zeitraum 1990 bis 1992 erreicht wird. In den fünf neuen Bundesländern sowie Berlin-Ost wurden im Laufe des Jahres 1990 62 468 Wohnungen fertiggestellt, davon 60 055 im Neubau. Daten über Wohnungsbaugenehmigungen liegen hier nicht vor. Anlage 14 Antwort der Bundesministerin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Franz Müntefering (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 73): Wie sind in anderen Bundesministerien mit zwei Parlamentarischen Staatssekretären die Arbeitsgebiete aufgeteilt, und wird auch dort die Möglichkeit des job-sharings genutzt? Da eine Aufgabenverteilung in dem von Ihnen unterstellten Sinn im Bauministerium nicht besteht, kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Anlage 15 Antwort der Bundesministerin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Otto Reschke (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 74 und 75): Soll das Modell, die Aufgaben von Parlamentarischen Staatssekretären durch abwechselnden Einsatz von mehreren Amtsinhabern wahrnehmen zu lassen, vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auch auf andere Häuser übertragen werden? Ist es zutreffend, daß im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Stelle eines Sachbearbeiters besetzt werden soll, der u. a. die Tätigkeit der vier Staatssekretäre zu koordinieren hat? Zu Frage 74: Da der in der Frage unterstellte Sachverhalt nicht auf das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zutrifft, kann er auch nicht auf andere Ministerien übertragen werden. Zu Frage 75: Nein. Im Leitungsbereich ist die freigewordene Stelle eines Sachbearbeiters nachzubesetzen, zu dessen Aufgaben es auch gehört, die reibungslose Abwicklung der im Leitungsbereich anfallenden Geschäftsvorfälle sicherzustellen. Anlage 16 Antwort der Bundesministerin Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 76 und 77): Kann die Bundesregierung verbindlich erklären, daß — vor dem Hintergrund, daß sie die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zu den Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung nur bis zum 30. Juni 1991 vollzogen hat — diese Verwaltungsvereinbarung über den 30. Juni 1991 hinaus verlängert wird? 1190' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Bundesfinanzhilfe zur Städtebauförderung um weitere 50 % der ursprünglich erwarteten Bundesfinanzhilfen aufstocken will, wie es der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Carstens, einem örtlichen CDU-Vertreter gegenüber erklärt hat, und wenn ja, wann kann das Land Niedersachsen mit zusätzlicher Finanzhilfe zur Städtebauförderung rechnen? Zur Sicherung der Anschlußfinanzierung des Städtebauförderungsprogramms 1991 in den alten Bundesländern wurde bereits im dritten Nachtragshaushalt 1990 ein Teilbetrag i. H. v. 330 Millionen DM für die Städtebauförderung zur Verfügung gestellt. Diese Finanzhilfen sind den Ländern inzwischen auf der Grundlage der bis zum 30. Juni 1991 verlängerten Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung zugeteilt worden. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 1991 sieht einen Verpflichtungsrahmen von 760 Millionen DM für die Städtebauförderung in den alten und neuen Bundesländern vor. Dieser Verpflichtungsrahmen soll für den Zeitraum der Finanzplanung bis 1994 verstetigt werden. Von den 760 Millionen DM für 1991 fallen — unter Anrechnung der bereits im dritten Nachtragshaushalt 1990 zur Verfügung gestellten 330 Mio DM — 380 Millionen DM auf die alten Bundesländer. Das Land Niedersachsen erhält hiervon rund 44 Millionen DM (11,58 v. H.). Weitere Bundesfinanzhilfen, die auch für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt werden können, erhält das Land Niedersachsen nach dem Strukturhilfegesetz (652 Millionen DM). Mein Ministerium hat sich inzwischen wegen des Abschlusses einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung für 1991 und die kommenden Jahre mit den Ländern in Verbindung gesetzt. Die Verteilung der Städtebauförderungsmittel für 1991 wird auf der Grundlage der noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung erfolgen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 78): Welche juristischen Schritte hat die Bundesregierung wegen des Verdachts auf Mißbrauch öffentlicher Forschungsmittel gegen die Imhausen-Chemie GmbH und gegen die SalzgitterIndustriebau GmbH eingeleitet, die die Restmittel für das Förderprojekt „Entwicklung eines Rohrreaktorverfahrens zur katalytischen Höchstdruckhydrierung von Braun- und Steinkohlen" wiederum der Imhausen-Chemie zukommen ließ, obgleich ihr bekannt sein mußte, daß die Bundesregierung die Förderbeziehungen beendet hatte, und was wird sie unternehmen, um die zu Unrecht gezahlten Mittel wieder dem Bundeshaushalt zuzuführen? Die Förderung des o. g. Entwicklungsprojektes bei der Imhausen-Chemie GmbH wurde nach Bekanntwerden des Verdachts eines Verstoßes gegen § 34 Außenwirtschaftsgesetz durch den Bundesminister für Forschung und Technologie zum 22. 2. 1989 abgebrochen. Da bei dem Vorhaben weiterhin ein Bundesinteresse bestand, die vorgesehene wissenschaftliche Zielsetzung zu erreichen, wurde es durch die Salzgitter-Industriebau GmbH, die auf diesem Gebiet mit der Imhausen-Chemie GmbH zusammengearbeitet hat, weitergeführt. Aufgrund der Übertragung des Projektes von der Imhausen-Chemie GmbH auf die Salzgitter-Industriebau GmbH entstanden in der Übergangszeit Kosten, die aus rechtlichen Gründen zu erstatten waren. Von Salzgitter-Industriebau wurden deshalb an Imhausen in 1989 noch Zahlungen in Höhe von 616 656,76 DM für Restwerte von Versuchseinrichtungen, Analysengeräte etc. geleitet. Salzgitter-Industriebau hat damit rechtmäßig im Rahmen der Vereinbarungen zu Projektüberleitung gehandelt. Spätere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim ergaben gegenüber der Imhausen-Chemie GmbH jedoch den Verdacht des Betrugs zum Nachteil des BMFT. Der BMFT hat daraufhin rechtliche Schritte zur Rückforderung der bis zum Abbruch des Projektes an Imhausen gezahlten Fördermittel wegen der nicht zweckentsprechenden Verwendung von Bundesmitteln eingeleitet. Der BMFT steht bereits seit längerem im ständigen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Siegmar Mosdorf (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 79 und 80): Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt sie es, daß das Unternehmen Imhausen-Chemie Lahr Forschungsgelder des Bundesministeriums für Forschung und Technologie für die „Entwicklung eines Rohrreaktorverfahrens zur katalytischen Höchstdruckhydrierung von Braun- und Steinkohle " zweckentfremdet als Personalkosten für Mitarbeiter der Imhausen-Chemie, die an der Planung der Giftgasfabrik Rabita beteiligt sind, einsetzte? Welche Unternehmen, die Rüstungsgüter in den Irak geliefert haben, erhielten Forschungsgelder durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie? Zu Frage 79: Die Förderung der o. g. Entwicklung bei der Imhausen-Chemie GmbH wurde nach Bekanntwerden des Verdachts eines Verstoßes gegen § 34 Außenwirtschaftsgesetz durch den Bundesminister für Forschung und Technologie am 22. 2. 1989 abgebrochen. Am 13. 8. 1990 wurde der BMFT von den Ermittlungsbehörden informiert, daß während der Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz der Verdacht entstanden ist, daß von der ImhausenChemie GmbH möglicherweise BMFT-Fördermittel vor dem Projektabbruch falsch abgerechnet worden seien. Wobei ein Teil der rechtswidrigen erhaltenen BMFT-Mittel wohl dadurch erlangt wurde, daß Imhausen-Mitarbeiter, die tatsächlich am Projekt Pharma 150 arbeiteten, über das BMFT-Projekt abgerechnet wurden. Als weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim den Betrugverdacht erhärteten, hat der BMFT unverzüglich rechtliche Schritte zur Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 1191' Rückforderung von Fördermitteln eingeleitet. Der BMFT steht im ständigen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft. Zu Frage 80: Soweit Ihre Frage genehmigte Ausfuhren betrifft, ist die Bundesregierung wegen der notwendigen Vertraulichkeit des Exportgenehmigungsverfahrens nicht in der Lage, Auskunft über Einzelfälle zu erteilen. Gegen eine Reihe deutscher Unternehmen sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der ungenehmigten Lieferung von Waren der Ausfuhrliste an den Irak eingeleitet worden. Eine öffentliche Mitteilung, ob und bei welchen Firmen sich dieser Verdacht bestätigt, ist vor dem rechtskräftigen Abschluß des jeweiligen Verfahrens nicht möglich. Der Bundesminister für Wirtschaft wird jedoch in diesen Tagen den Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages umfassend über alle wesentlichen Verdachtsfälle vertraulich unterrichten. Im übrigen können alle Empfänger von BMFT-Fördermitteln mit Themen und Förderbeträgen dem allgemein zugänglichen BMFT-Förderkatalog entnommen werden. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Reimann (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 81 und 82) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie es von ihrem christlich geprägten Standpunkt als menschlich-gerecht empfindet, daß einerseits für den Krieg am Golf 17,5 Mrd. DM einschließlich des bundesdeutschen Anteils an der EG-Hilfe aufgewendet werden, andererseits aber die Bundesregierung für die Hilfe zur Bekämpfung der Cholera-Epidemie in Peru nur 500 000 DM bereitstellt? Plant die Bundesregierung neue kurzfristige oder langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Cholera, und wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt? Zu Frage 81: Die Bundesregierung hat für die Bekämpfung der Cholera-Epidemie aus Mitteln des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Beschaffung von Medikamenten, Impfstoffen und medizinischen Hilfsgütern zunächst 500 000 DM zur Verfügung gestellt, sodann weitere 250 000 DM, um der verstärkten Notwendigkeit zur Chlorierung des Trinkwassers in nördlichen Provinzstädten Perus entsprechen zu können. Aus Mitteln der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts wurden ferner etwas über 350 000 DM zur Beschaffung dringend benötigter Medikamente und Impfstoffe sowie zur Finanzierung des Lufttransports von zwei privaten Medikamentenspenden (Humedica/ Kaufbeuren und Medeor/Frankfurt) von zusammen ca. 5 t nach Peru bereitgestellt. Darin eingeschlossen ist ferner die Übernahme der Flugkosten von 8 deutschen Ärzten des „Komitees Ärzte für die Dritte Welt" Frankfurt/Main nach Peru, die bei der Cholera-Bekämpfung mitwirken. Mit der Gesamtsumme von ca. 1,1 Millionen DM steht die Bundesrepublik Deutschland in der internationalen Gebergemeinschaft weit vorne. Die EG-Leistungen (deutscher Anteil regelmäßig 27 %) beziffern sich derzeit auf 1 Million ECU, d. h. 2 Millionen DM. Zu Frage 82: Die Bundesregierung verfolgt den weiteren Verlauf der Cholera-Epidemie in Peru, um ggfs. mit weiteren — möglichst strukturbildenden — Sofortmaßnahmen im Bereich vorbeugender Hygiene helfen zu können. Darüber hinaus mißt die Bundesregierung der vorbeugenden und weltweiten Bekämpfung von Diarrhöen (Durchfallerkrankungen allgemein), die weltweit mehr Todesopfer als die Cholera fordern, große Bedeutung zu. Die WHO führt in 115 Ländern der Erde solche Programme durch und erreicht damit fast 98 % der Bevölkerung in den Entwicklungsländern. Im Jahr 1990 beteiligte sich die Bundesregierung am WHO-Haushalt (Biennium 1990/91) mit 7,9 % (= 24 Millionen US-$ = ca. 36 Millionen DM). Im Jahr 1991 beträgt ihr Anteil 9,19 % oder anders ausgedrückt über 28,5 Millionen US-$ (z. Z. ca. 43 Millionen DM). Anlage 20 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Lydia Westrich (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 83 und 84): Ist die Bundesregierung bereit, über die bisherigen 500 000 DM hinausgehende Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung der Cholera-Epidemie in Peru zur Verfügung zu stellen? Sind der Bundesregierung weltweite Aktionen bekannt zur Eindämmung und Vorbeugung der Cholera, und an welchen wird sie sich beteiligen? Zu Frage 83: Die Bundesregierung hat für die Bekämpfung der Cholera-Epidemie aus Mitteln des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Beschaffung von Medikamenten, Impfstoffen und medizinischen Hilfsgütern zunächst 500 000 DM zur Verfügung gestellt, sodann weitere 250 000 DM, um der verstärkten Notwendigkeit zur Chlorierung des Trinkwassers in nördlichen Provinzstädten Perus entsprechen zu können. Aus Mitteln der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts wurden ferner etwas über 350 000 DM zur Beschaffung dringend benötigter Medikamente und Impfstoffe sowie zur Finanzierung des Lufttransports von zwei privaten Medikamentenspenden (Humedica/Kaufbeuren und Medeor/Frankfurt) von zusammen ca. 5 t nach Peru bereitgestellt. Darin eingeschlossen ist ferner die Übernahme der Flugkosten von 8 deutschen Ärzten des „Komitees Ärzte für die Dritte Welt" Frankfurt/Main nach Peru, die bei der Cholera-Bekämpfung mitwirken. 1192* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Mit der Gesamtsumme von ca. 1,1 Millionen DM steht die Bundesrepublik Deutschland in der internationalen Gebergemeinschaft weit vorne. Die EG-Leistungen (deutscher Anteil regelmäßig 27 Prozent) beziffern sich derzeit auf 1 Millionen ECU, d. h. 2 Millionen DM. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung den Verlauf der Cholera-Epidemie in Peru um ggfs. mit weiteren — möglichst strukturbildenden — Sofortmaßnahmen helfen zu können. Zu Frage 84: Ein weltweites Programm zur Bekämpfung der Cholera wird derzeit nicht betrieben. Nach Auffassung der WHO ist die Cholera im Vergleich zu anderen Durchfallerkrankungen (Diarrhöe) weniger häufig und damit weniger bedeutend. Andere Diarrhöen fordern weltweit jährlich erheblich mehr Opfer an Menschenleben als die Cholera. Die WHO legt daher einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte auf die Bekämpfung der Diarrhöe, wobei Behandlung und Prophylaxe dieser Durchfallerkrankungen weitestgehend die gleichen Merkmale und Erfordernisse wie bei der Cholera aufweisen. Die WHO stellte für dieses Programm im Biennium 1990/91 insgesamt ca. 22,7 Millionen US-$ und im Biennium 1992/93 voraussichtlich ca. 24,5 Millionen DM zur Verfügung. Für die Ausbildung von medizinischem Personal, Projektplanung und Ergebnisauswertung werden gut 75 Prozent, für die Forschung knapp 25 Prozent des Haushalts für die Durchführung dieses Programms aufgewendet. Das WHO-DiarrhöeBekämpfungsprogramm wird derzeit in 115 Ländern der Erde durchgeführt und erreicht damit etwa 98 Prozent der Bevölkerung in den Entwicklungsländern. Die WHO arbeitet auf diesem Gebiet eng mit UNICEF zusammen. Im Jahr 1990 beteiligte sich die Bundesrepublik Deutschland am gesamten WHO-Haushalt mit 7,9 Prozent (= 24 Millionen US-$ = ca. 36 Millionen DM). Im Haushaltsjahr 1991 beträgt der deutsche Anteil 9,19 Prozent oder anders ausgedrückt über 28,5 Millionen US-$, die z. Z. einem Gegenwert von 43,5 Millionen DM entsprechen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Günther Müller (CDU/CSU) (Drucksache 12/266 Fragen 85 und 86) : Welche verfassungsrechtlichen Bestimmungen hinderten die Bundesregierung, einen Einsatz von Minensuchbooten im persischen Golf im Oktober 1990 anzuordnen? Welche verfassungsrechtlichen Bestimmungen erlauben es der Bundesregierung, den Einsatz eines Minensuchverbandes im März 1991 in der Golfregion anzuordnen? Zu Frage 85: Der Bundesregierung lag im Oktober 1990 kein Ersuchen zur Entsendung von Minensuchbooten in den Persischen Golf vor. Zu Frage 86: Der Einsatz des Minenabwehrverbandes erfolgt nach Einstellung der Kampfhandlungen in der Golfregion ausschließlich zur Erfüllung einer Friedensaufgabe. Als Teil einer koordinierten humanitären Aktion trägt er zur Wiederherstellung sicherer Seeverbindungswege und damit auch zur Sicherheit der deutschen Seeschiffahrt in der Region bei. Diese Aufgabe erfolgt in voller Übereinstimmung mit Geist und Buchstaben der Resolution 678 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 29. November 1990, mit der die Wiederherstellung des Zustandes vom 1. August 1990 gefordert wurde. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gerd Poppe (Bündnis 90/GRÜNE) (Drucksache 12/266 Fragen 87 und 88) : Wie wertet die Bundesregierung Berichte der „Frankfurter Rundschau" vom 12. März 1991 und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 13. März 1991, denen zufolge israelische und amerikanische Regierungskreise davon ausgehen, daß Syrien die von den Alliierten erhaltenen Golfkriegs-Ausgleichszahlungen für die militärische Aufrüstung und hier insbesondere für die Beschaffung und Modernisierung von SCUD-Raketen verwendet bzw. verwenden wird? Hat der Bundesminister des Auswärtigen, Genscher, bei seinem Besuch in Syrien am 13. Februar 1991 die zugesagte Finanzhilfe an Syrien in Höhe von rund 100 Millionen DM an die Bedingung geknüpft, daß dieses Geld ausschließlich für zivile Zwecke benutzt werden darf, und daß Syrien hierfür einen Verwendungsnachweis erbringen muß? Zu Frage 87: Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, wie Syrien Gelder verwendet, die es im Rahmen seines politischen und militärischen Engagements am Golf von dritten Staaten erhalten hat. Sie kann daher die in den zitierten Zeitungsartikeln enthaltenen Angaben nicht bestätigen. Zu Frage 88: Die von Minister Genscher Syrien am 13. Februar 1991 zugesagten 100 Mio. DM werden als Warenhilfe gewährt. Durch Regierungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland und aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit der die Warenhilfe umsetzenden Kreditanstalt für Wiederaufbau wird sichergestellt werden, daß aus der Warenhilfe keine militärischen Güter angeschafft werden. Regierungsverhandlungen hierüber haben noch nicht stattgefunden. Üblicherweise werden bei Warenhilfe keine Gelder zur Verfügung gestellt. Es soll lediglich die Möglichkeit geschaffen werden, anhand einer verbindlichen Warenliste Einkäufe zu tätigen, deren Bezahlung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau aus den Mitteln der Warenhilfe finanziert wird. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 1193' Anlage 23 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 12/266 Fragen 89 und 90): Trifft die Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 5. März 1991 zu, daß das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit der nach dem neuen rumänischen Bodengesetz möglichen Rückerstattung von 1949 kollektiviertem Grundbesitz in Rumänien geraten hat, daß hierzu unter Einhaltung einer Frist bis zum 22. März 1991 die Beantragung der rumänischen Staatsbürgerschaft Voraussetzung sei, ohne daß jedoch darauf hingewiesen wurde, daß damit der Besitz und der Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft gefährdet wird, und — wenn dies zutrifft — warum weicht die Bundesregierung damit von dem bisher praktizierten Grundsatz ab, wonach die Individualrechte deutscher Staatsangehöriger gegenüber einem anderen Staat von der Bundesregierung wahrgenommen werden? Trifft der von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bukarest verbreitete Rechtsstandpunkt zu, wonach bestätigt wird, „daß nach § 25 Abs. 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz ein Deutscher durch den Rückerwerb der rumänischen Staatsbürgerschaft die deutsche nicht verliert, wenn die Antragstellung im Inland erfolgt und der Antragsteller Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Inland hat"? Zu Frage 89: Das Auswärtige Amt hat mit einer Presseerklärung vom 1. März 1991 darauf aufmerksam gemacht, daß in Rumänien am 20. Februar 1991 ein neues Bodengesetz in Kraft getreten ist, welches die Enteignungen von 1945 bzw. die 1949 erfolgte Kollektivierung der Landwirtschaft rückgängig macht und die Rückerstattung des Bodens an die ehemaligen Eigentümer vorsieht. Der Text lautet auszugsweise wie folgt: Nach Art. 36 des Bodengesetzes sind auch rumänische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland ebenso wie frühere rumänische Staatsangehörige, die bereit sind, die rumänische Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen, anspruchsberechtigt, sofern sie die generellen Voraussetzungen des Bodengesetzes erfüllen. Generelle Voraussetzungen des Bodengesetzes sind der Wohnort in Rumänien und die Bereitschaft, den Boden zu bearbeiten bzw. zu verpachten. Rumäniendeutsche Aussiedler, die die rumänische Staatsangehörigkeit noch besitzen, können demnach ihre Ansprüche direkt geltend machen. Für Rumäniendeutsche, die von den im Gesetz gebotenen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen, kommt folgendes Verfahren in Betracht: — Gemäß dem rumänischen Dekret Nr. 137/1990 können ehemalige rumänische Staatsangehörige durch eine einfache Erklärung bei der jeweiligen rumänischen Botschaft die rumänische Staatsangehörigkeit zurückerhalten. Voraussetzung ist nur, daß der Verlust der rumänischen Staatsangehörigkeit vor dem 22. Dezember 1989 eingetreten ist. Die Erklärung wird vom rumänischen Innenministerium geprüft. — Mit einem von der rumänischen Botschaft auszustellenden Nachweis über die Antragstellung zum Rückerwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit kann bei der Landverteilungskommission der Antrag auf Rückgabe des enteigneten Grundbesitzes gestellt werden. Beizufügen wäre eine Erklärung, daß man beabsichtigt, nach dem erfolgten Rückerwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit den Wohnsitz in Rumänien zu nehmen. Der Rückerwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit führt allerdings zum Verlust der deutschen, wenn bei Eintritt des Erwerbs der rumänischen Staatsangehörigkeit kein Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mehr besteht. Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage hiermit beantwortet ist. Zu Frage 90: Der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit hat nach § 25 Abs. 1 RuStAG den Verlust der deutschen nur dann zur Folge, wenn dieser Erwerb auf Antrag erfolgt und der Antragsteller weder Wohnsitz noch dauernden Aufenthalt im Inland hat. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 12/266 Frage 91) : Ist die Verbringung des früheren Generalsekretärs der SED, Erich Honecker, gegen den ein Strafverfahren anhängig ist und ein Haftbefehl vorliegt, aus der Obhut der in Deutschland stationierten sowjetischen Streitkräfte in die UdSSR mit Wissen und Einverständnis der Bundesregierung erfolgt, und wenn nicht, ist dieses Verhalten der Sowjetunion mit den jetzt in Kraft getretenen deutsch-sowjetischen Verträgen vereinbar? Antwort zum ersten Teil der Frage: Nein. Die Bundesregierung ist am Vormittag des 13. März 1991 durch den sowjetischen Botschafter in Bonn von der Entscheidung der sowjetischen Regierung unterrichtet worden, den früheren Staatsratsvorsitzenden Honecker wegen einer ernsthaften Verschlechterung seines Gesundheitszustandes kurzfristig in ein Moskauer Krankenhaus einzuliefern. Honecker wurde noch am selben Vormittag nach Moskau ausgeflogen. Dies ist ohne Einverständnis der Bundesregierung geschehen. Zum zweiten Teil der Frage verweise ich auf die Antwort des Bundesministers der Justiz auf Ihre Bleichlautende Frage Nr. 112. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 92 und 93): Was sind die wesentlichen Gesichtspunkte des am 21. Januar 1991 von der türkischen Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zulassung der kurdischen Sprache, und trifft es zu, daß der Gebrauch nur für die private Unterhaltung und im Bereich der Musik erlaubt werden soll? 1194' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Ist dieser Gesetzentwurf nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, die Forderung nach kultureller Autonomie der kurdischen Minderheit in der Türkei einzulösen? Zu Frage 92: Mit Gesetzentwurf vom 31. Januar 1991 beabsichtigt die türkische Regierung eine Modifizierung des bisher geltenden „Gesetzes Nr. 2932 über Veröffentlichungen in einer anderen Sprache als türkisch". Neu gegenüber der alten Regelung ist Art. 6, der den Gebrauch von lokalen Sprachen und Dialekten im privaten Bereich sowie ihre Verwendung für den Gesang und die Herstellung von Bild- und Tonträgern freigibt. Zu Frage 93: Die Bundesregierung tritt seit langem für die Rechte der Kurden im Rahmen der Weiterentwicklung der politischen und sozialen Verhältnisse in der Türkei ein. Sie ist der Auffassung, daß die von der türkischen Regierung geplante Neuregelung einen ersten Schritt in die richtige Richtung auf Wahrung der kulturellen Rechte der Kurden hin darstellt. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordenten Andrea Lederer (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/266 Frage 94): Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Entsendung von Minensuchbooten der Bundeswehr in den Golf, und mit welchen Staaten wurden diesbezügliche Absprachen getroffen? Der Einsatz des Minenabwehrverbandes erfolgt nach Einstellung der Kampfhandlungen in der Golfregion ausschließlich zur Erfüllung einer Friedensaufgabe. Als Teil einer koordinierten humanitären Aktion trägt er zur Wiederherstellung sicherer Seeverbindungswege und damit auch zur Sicherheit der deutschen Seeschiffahrt in der Region bei. Diese Aufgabe erfolgt in voller Übereinstimmung mit Geist und Buchstaben der Resolution 678 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 29. November 1990, mit der die Wiederherstellung des Zustandes vom 1. August 1990 gefordert wurde. Die Bundesregierung hat, was die Entsendung der Minensuchboote anbelangt, keine Absprachen mit anderen Staaten getroffen. Die Bundesregierung hält allerdings eine Koordinierung der Minenräumung im Golf zwischen allen beteiligten Staaten für zweckmäßig. Diese Koordinierung erfolgt im Rahmen der WEU und in enger Abstimmung mit den USA. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/266 Fragen 95 und 96): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der Verlautbarung, daß Syrien die im Rahmen der Golfhilfe von den USA, der Golfallianz und der EG (also auch der Bundesrepublik Deutschland) erhaltenen Hilfsgelder zum Erwerb militärischer Mittel verwendet? Verfügt die Bundesregierung über Informationen, in welcher Weise die Syrien, Israel, Jordanien, Ägypten und der Türkei im Rahmen des Einzelplanes 60 zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt werden sollen, und auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung zu kontrollieren und gegebenenfalls zu verhindern, daß die für 1991 zugesagten 800 Millionen DM von den genannten Staaten für militärische Zwecke eingesetzt werden? Zu Frage 95: Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, wie Syrien Gelder verwendet, die es im Rahmen seines politischen und militärischen Engagements am Golf von dritten Staaten erhalten hat. Im 3. Finanzprotokoll EG-Syrien (1987-1991) sind für Syrien Mittel in Höhe von 146 Mio. ECU vorgesehen. Dieses Finanzprotokoll war seit 1987 wegen des Verdachts von Verwicklungen amtlicher syrischer Stellen in terroristische Aktivitäten blockiert. Im Zuge der Ereignisse am Golf hat der EG-Rat (im Februar 1991) der Kommission das Mandat für die Aushandlung des Protokolls erteilt; das Finanzprotokoll bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Bei den für Syrien im Rahmen des 3. EG-Finanzprotokolls vorgesehenen Mitteln handelt es sich ausnahmslos um Projekthilfe, die nur für zwischen der EG und Syrien auszuhandelnde zivile Projekte verwendet werden können. Zu Frage 96: Bei den Israel überwiesenen Geldern handelt es sich um eine Soforthilfe, die ausschließlich humanitären Zwecken dient. In der dieser humanitären Soforthilfe zugrundeliegenden, inzwischen durch Notenwechsel vollzogenen vertraglichen Vereinbarung ist völkerrechtlich verbindlich niedergelegt, daß mit dem Geld lediglich nicht-militärische Ausgaben im sozialen und humanitären Bereich in Israel gedeckt werden, soweit diese in Israel als Folge der Ereignisse am Golf getätigt werden mußten. Alle anderen Länder (Syrien, Jordanien, Ägypten und die Türkei) erhalten Warenhilfe. Durch Regierungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland und aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit der die Warenhilfe umsetzenden Kreditanstalt für Wiederaufbau wird sichergestellt, daß diese Länder keine militärischen- oder Luxusgüter anschaffen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/266 Frage 97): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 1195' Welche Funktion soll nach Auffassung der Bundesregierung der Deutsche Presserat haben, und kann er seine Aufgabe auf Grund einer sehr einseitigen Besetzung mit Verbands- und Gewerkschaftsfunktionären überhaupt erfüllen? Der Deutsche Presserat ist ein auf privatrechtlicher Grundlage wirkendes Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört insbesondere die Beseitigung von Mißständen in der Presse und die Prüfung von Beschwerden über die Berichterstattung. Als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse hat er eine wesentlich andere Funktion als die auf öffentlicher Grundlage bestehenden Rundfunkkontrollgremien. Seine paritätische Zusammensetzung aus Persönlichkeiten der Verleger- und Journalistenverbände kann schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht auf die gesellschaftlich relevanten Gruppen erweitert werden. Die Bundesregierung hält die Tätigkeit des Deutschen Presserates für unersetzlich, sieht aber keine Möglichkeit, dem Presserat Funktionen vorzugeben oder zu dessen übernommenen Funktionen wertende Stellung zu nehmen. Die Satzung des Deutschen Presserates stellt sicher, daß auf beiden Seiten nicht Funktionäre der Verbände tätig sind, sondern nur Persönlichkeiten berufen werden dürfen, die selbst verlegerisch bzw. beruflich tätig sind. Das ist gerade der erhebliche Fortschritt, der mit der Reorganisation des Presserates im Jahre 1985 erzielt worden ist. Von einer „einseitigen Besetzung mit Verbands- und Gewerkschaftsfunktionären" , wie dies in Ihrer Frage unterstellt wird, kann schon deswegen keine Rede sein. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Manfred Opel (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 98): Ist die Bundesregierung gewillt, unbeschadet der Tatsache, daß, wie im Einigungsvertrag ausdrücklich vorgesehen, die Ausbildung grundsätzlich vor Ort in den neuen Bundesländern geschehen soll, vorübergehend Lehrstellen beim öffentlichen Dienst in den alten Bundesländern vermehrt für junge Menschen aus den neuen Bundesländern zur Verfügung zu stellen, um die berufliche Bildung nach Kräften fördern zu können? Mit Blick auf die Herstellung der deutschen Einheit sind die Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Bundes personell und organisatorisch verstärkt worden, so daß größere Leistungsangebote als bisher möglich sind. Sie kommen dem erhöhten Bedarf der in vielen Bereichen größer gewordenen Bundesverwaltung zugute und stehen auch Bewerbern aus dem Osten offen. Zugleich wird damit den Interessen der Länder in der Weise Rechnung getragen, daß — je nach Möglichkeit und Bedarf — der Bund für die neuen Länder und Kommunen mit aus- und fortbildet. So sind beispielsweise die Fachhochschule des Bundes und das Bundesverwaltungsamt ermächtigt worden, für die allgemeine innere Verwaltung künftig über den Bedarf des Bundes hinaus Beamtenanwärter auszubilden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Reinhold Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 99 und 100): In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung die bisherigen sozialen und kulturellen Zonenrandförderungen in den nächsten Jahren finanziell und inhaltlich zu gestalten? Wie gestaltet sich nach Auffassung der Bundesregierung die zukünftige Situation bei den bisherigen Empfängern der laufenden Förderung (bisher ca. 60 Mio. DM) wie Theater, Orchester, regelmäßiger Kulturveranstaltungen usw. in den nächsten Jahren und nach Auslaufen der Zonenrandförderung, und wie will die Bundesregierung die zukünftige Existenz dieser Träger sichern? Zu Frage 99: Entsprechend dem Ergebnis der Kabinettbeschlüsse vom 20. Februar 1991 zum Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 1991 mit Finanzplanung bis 1994 soll die bis 1994 auslaufende kulturelle und soziale Zonenrandförderung mit insgesamt 270 Millionen DM dotiert werden. Dieser Gesamtplafonds wird sich auf die Jahre bis 1994 wie folgt verteilen. 1991 120 Millionen DM 1992 100 Millionen DM 1993 30 Millionen DM 1994 20 Millionen DM Die Mittel sind vorrangig dazu bestimmt, solche Bau- und Einrichtungsmaßnahmen im ehemaligen Zonenrandgebiet abzuwickeln, — für die in Vorjahren bereits verbindliche Zuwendungszusagen erteilt oder die in Vorjahren bereits mit Bundesmitteln anfinanziert worden sind, — bei denen die Bundesländer mit Zustimmung des Bundes in Kenntnis des Bedarfs an Bundesmitteln formell den vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt hatten. Zu Frage 100: Die Haushaltsansätze 1991 und 1992 des Gesamtplafonds von 270 Millionen DM sind dazu bestimmt und geeignet, den laufenden Unterhalt der großen und mittleren Kulturträger des ehemaligen Zonenrandgebietes zunächst weiter mit zu garantieren. Hierdurch soll den Ländern Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Möglichkeit gegeben werden, ihre Haushalte so umzustrukturieren, daß die künftig ausfallende Bundesförderung aufgefangen werden kann. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 101 und 102): Welche Anstrengungen hat der Bundesminister des Innern unternommen, um die strukturellen Verflechtungen zwischen den ehemaligen Grenztruppen der DDR und dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit aufzudecken, und zu welchen personellen Konsequenzen hat dies innerhalb des Bundesgrenzschutzes geführt? 1196* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Wieviel ehemalige Angehörige der Grenztruppen der DDR im allgemeinen und der Paßkontrolleinheiten sowie der Grenzabschnittsposten im besonderen sind seit dem 3. Oktober 1990 vom Bundesgrenzschutz übernommen worden, und bei wie vielen ist eine Ernennung zum Beamten auf Probe vorgesehen? Zu Frage 101: Beim Aufbau eines Grenzschutzes in der ehemaligen DDR nach dem Vorbild des Bundesgrenzschutzes waren Vertreter des Bundesministeriums des Innern beratend beteiligt. Sie haben dabei darauf hingewirkt, daß nicht die damals noch bestehenden Grenztruppen der Nationalen Volksarmee zum Grenzschutz umgeformt, sondern eine neue Grenzschutzorganisation gebildet wurde. Die Personalauswahl beruhte auf Ausschreibungen und einer Bewerberauslese. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, daß nicht nur Angehörige der Grenztruppen, sondern insbesondere auch Mitarbeiter der Volkspolizei und des Zolls Berücksichtigung fanden. In den Ausschreibungsunterlagen war darauf hingewiesen worden, daß Personen, die Schußwaffen zum Nachteil von Gesundheit und Leben von Menschen angewandt haben, nicht in den Grenzschutz eingestellt werden können. Dies galt auch für ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit, ausgenommen ausschließlich im Bereich der Paßkontrolle und Fahndung eingesetzte Spezialisten. Der Bundesminister des Innern hatte außerdem klargestellt, daß ehemalige Angehörige der Grenztruppen in leitenden Funktionen bei der Einstellung in den Grenzschutz ebenfalls nicht Berücksichtigung finden sollten. Nach der Übernahme des Grenzschutzes der DDR durch den Bundesgrenzschutz am 3. Oktober 1990 ist das übernommene Personal in jedem Einzelfall überprüft worden. Sofern dabei ein Tatbestand festgestellt wurde, nach dem ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erschien, wurde von dem Recht der außerodentlichen Kündigung nach Anlage I Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 des Einigungsvertrages Gebrauch gemacht. Zu Frage 102: Mit der Übernahme des Grenzschutzes der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurden etwa 3 600 ehemalige Angehörige der Grenztruppen und 1 050 ehemalige Beschäftigte der Paßkontrolleinheiten übernommen. Nach dem Abschluß der Überprüfungsverfahren und der im Anschluß daran ausgesprochenen außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen befinden sich zur Zeit noch etwa 3 000 ehemalige Angehörige der Grenztruppen einschließlich 40 ehemalige Grenzabschnittsposten und ca. 1 000 ehemalige Angehörige der Paßkontrolleinheiten im Bundesgrenzschutz Ost. Eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe der Angehörigen des Bundesgrenzschutzes Ost ist — bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen — für Juli 1991 vorgesehen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans de With (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 103 und 104): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Bewerbungen westdeutscher Juristen für den Justizbereich und die Ministerialverwaltung in den fünf neuen Bundesländern, aber auch bei der Clearingstelle beim Bundesminister des Innern, monatelang nicht beantwortet werden? Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung, soweit ihre Geschäftsbereiche beteiligt sind, dieses Verhalten? Soweit dem Bundesminister der Justiz Bewerbungen von Juristen zugeleitet wurden, sind zu Beginn der Bearbeitung solcher Eingänge Listen der Bewerber erstellt und an die neuen Länder abgegeben worden. Seit einiger Zeit werden alle eingehenden Bewerbungen bzw. Anfragen unverzüglich einzeln weitergeleitet. Der Einsender erhält Abgabenachricht. Auch bei der Clearingstelle eingegangene Bewerbungen wurden in der Anfangsphase listenmäßig erfaßt und den neuen Ländern zugeleitet. Seit einigen Wochen werden die Bewerbungsunterlagen an die in Betracht kommenden Ressorts aller neuen Länder, soweit nicht die Beschäftigung in einem bestimmten Land gewünscht wird, ebenfalls unverzüglich weitergeleitet. Bewerbungen für eine Tätigkeit im kommunalen Bereich werden dem Berliner Büro der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Straße des 17. Juni 110, 1000 Berlin 12, das als Vermittlungs- und Anlaufstelle für Personalbedarf der Kommunen tätig ist, übersandt. Die Gründe für die noch ausstehenden Antworten der neuen Länder auf Bewerbungen liegen offenkundig darin, daß die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Beantwortung der einigen tausend Bewerbungen in den Ländern noch nicht erfüllt sind. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Bodo Seidenthal (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 105 und 106): In welcher Höhe wurden welche Einrichtungen und Maßnahmen der Erwachsenen- und außerschulischen Jugendbildung in den einzelnen ehemaligen Zonenrandländern in dem Zeitraum 1986 bis 1990 gemäß Zonenrandförderungsgesetz gefördert? Welche sozialen Maßnahmen in den einzelnen ehemaligen Zonenrandländern werden 1991 und in den Folgejahren auf Grund rechtlicher Verpflichtungen durch die Bundesregierung gefördert? Zu Frage 105: Im Benehmen mit den vier Zonenrandländern sind in den Jahren 1986 bis 1990 mehrere hundert Einrichtungen und Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung aus den kulturellen Zonenrandmitteln des Bundes gefördert worden. Ich verweise hierzu auf die Ihnen zugegangenen Förderungsübersichten des ehemaligen Bundesministeriums für innerdeutsche Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 1197* Beziehungen „Soziale und kulturelle Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung im Zonenrandgebiet" für die Jahre 1986 bis 1989. Die entsprechende Übersicht für das Jahr 1990 ist derzeit in Vorbereitung und wird Ihnen in Kürze zugehen. Zu Frage 106: Für kulturelle und soziale Bau- und Einrichtungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet sind bis Ende 1990 durch das ehemalige Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen Verpflichtungsermächtigungen wie folgt bereitgestellt worden: für 1991 rd. 49,9 Millionen DM für 1992 rd. 17,0 Millionen DM für 1993 rd. 1,8 Millionen DM. Die Bewilligung dieser Verpflichtungsermächtigungen an die Maßnahmeträger unterlag der Zuständigkeit der mit der Abwicklung der Förderung befaßten Bundes- und Länderressorts. Diese habe ich für den 10. April 1991 zu einer Bund-Länder-Referentenbesprechung nach Bonn geladen, bei der der Bericht über die Verwendung der Verpflichtungsermächtigungen im einzelnen erstattet werden soll. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Angela Stachowa (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/266 Frage 107): Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts der katastrophalen finanziellen Situation in den Ländern Sachsen und Brandenburg der besonderen Verantwortung des Staates (lt. Einigungsvertrag) nachzukommen und zu sichern, daß der einzigen slawischen Minderheit in Deutschland, dem sorbischen Volk, die notwendige materielle und finanzielle Unterstützung zu ihrem Erhalt, der Bewahrung vor dem nationalen Aus, und zur Förderung ihrer Sprache und Kultur in Kontinuität zuteil wird? Die Bundesregierung ist sich der besonderen Verantwortung für die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur und der sorbischen Tradition bewußt, die nach der Protokollnotiz Nr. 14 zu Art. 35 des Einigungsvertrages zu gewährleisten ist. Sie hat im Entwurf des Bundeshaushaltes 1991 Mittel in Höhe von 12 Millionen DM zur Förderung der sorbischen Kultur veranschlagt. Eine weitere finanzielle Unterstützung aus dem Substanzerhaltungsprogramm Kultur ist möglich, sofern die Länder Sachsen und Brandenburg zur Sicherung des Fortbestandes sorbischer Einrichtungen dieser Hilfe bedürfen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 108): Wie viele Anträge mit einem von der Bundesregierung zu beziffernden Fördervolumen werden bei der jetzt vorgesehenen Abwicklungsregelung der Bundesregierung in Bayern nicht gefördert werden, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die in der Prioritätenliste c erfaßten Vereine und Gemeinden, die im Vertrauen auf eine siebenjährige Abwicklungsregelung Anträge gestellt haben, unter Umständen mit Hilfe der Landesregierung zu entschädigen? Entsprechend dem Ergebnis der Kabinettbeschlüsse vom 20. Februar 1991 zum Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 1991 mit Finanzplanung bis 1994 soll die bis 1994 auslaufende kulturelle und soziale Zonenrandförderung mit insgesamt 270 Millionen DM dotiert werden. Dieser Gesamtplafonds wird sich auf die Jahre bis 1994 wie folgt verteilen: 1991 120 Millionen DM 1992 100 Millionen DM 1993 30 Millionen DM 1994 20 Millionen DM. Die Mittel sind vorrangig dazu bestimmt, solche Bau- und Einrichtungsmaßnahmen im ehemaligen Zonenrandgebiet abzuwickeln, — für die in Vorjahren bereits verbindliche Zuwendungszusagen erteilt oder die in Vorjahren bereits mit Bundesmitteln anfinanziert worden sind, — bei denen die Bundesländer mit Zustimmung des Bundes in Kenntnis des Bedarfes an Bundesmitteln formell den vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt hatten. Außerdem sollen die Haushaltsansätze für 1991 und 1992 zunächst noch den laufenden Unterhalt der großen und mittleren Kulturträger des ehemaligen Zonenrandgebietes mit garantieren, so daß den Ländern ausreichend Zeit für eine Umstrukturierung ihrer Haushalte zur Übernahme der künftig ausfallenden Bundesförderung verbleibt. Zonenrandmittel für die Inanspruchnahme neuer größerer Bau- und Einrichtungsmaßnahmen stehen schon 1991 voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere auch den Sportstättenbereich, aus dem den Ländern Neuanträge mit einem Zuschußbedarf an Bundesmitteln von mehr als 100 Millionen DM vorliegen. Nach den entsprechenden Mitteilungen der Länder werden die eingangs genannten Beträge im wesentlichen für die Deckung der bezeichneten Abwicklungsbereiche eingesetzt werden müssen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 109 und 110): War der Bundesregierung bei der Beantwortung meiner schriftlichen Frage 26 (Drucksache 12/213) durch Schreiben vom 5. März 1991 und der darin enthaltenen Behauptung, die — in den Koalitionsvereinbarungen vorgesehene — Vermögensstrafe zur Bekämpfung der Drogenkriminalität begegne nach ihrer Auffassung „keinen grundrechtlichen Bedenken", bekannt, daß sie sich damit im klaren Widerspruch zu führenden StGB-Kommentatoren befindet? Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen ihrer schriftlichen Äußerung zur Frage 26 (Drucksache 12/213) nicht nur ein einzelnes Mitglied des Strafrechtslenkungsausschusses des Eu- 1198* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 roparates (CDPC) Vorbehalte gegen die Vermögensstrafe hat, sondern daß ausweislich der inzwischen vorliegenden „Draft Convention on Confiscation" Rechtshilfe von den anderen Europaratsstaaten bei der Durchsetzung der Vermögensstrafe nicht erwartet werden kann? Zu Frage 109: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf Ihre Schriftliche Frage, Herr Abgeordneter Professor Dr. Meyer, erneut bekräftigt, daß das Institut der Vermögensstrafe jedenfalls bei Anwendung im Bereich der schweren Betäubungsmittelkriminalität und der sonstigen besonders gefährlichen Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität keinen grundrechtlichen Bedenken begegnet. Diese verfassungsrechtlich begründete Antwort ist selbstverständlich unter Berücksichtigung eines hiervon teilweise abweichenden strafrechtlichen Schrifttums zu dieser Frage erfolgt. Zu Frage 110: In der Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage hat die Bundesregierung mitgeteilt, daß anläßlich einer öffentlichen Anhörung zu Fragen der Bekämpfung der Drogenkriminalität vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am 15. März 1990 von einem Mitglied des Strafrechtslenkungsausschusses des Europarates (CDPC) mitgeteilt worden sei, daß im europäischen Bereich teilweise Vorbehalte gegen eine Vermögensstrafe bestünden. Nach dem am 8. November 1990 in Straßburg gezeichneten „Abkommen über das Waschen, das Aufspüren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten" war in der Schriftlichen Frage nicht gefragt worden. Allerdings war der Bundesregierung im Zuge der Vorarbeiten zu diesem Abkommen bekannt geworden, daß die Vermögensstrafe im Hinblick auf ihre Rechtsnatur nicht in den Anwendungsbereich dieses Abkommens fallen und ihre Vollstreckung im Wege der Rechtshilfe in den anderen Vertragsstaaten voraussichtlich nicht in Betracht kommen werde. Auf diese Zusammenhänge sind bereits die Antworten der Bundesregierung vom 19. März 1990 (Drucksache 11/6776) auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin und vom 8. Juni 1990 (Drucksache 11/7401) auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch eingegangen. Gleichwohl ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese bei der Vollstreckung der Vermögensstrafe im europäischen Bereich möglicherweise zu erwartende Lücke im rechtshilferechtlichen Bereich hinnehmbar sein dürfte, weil die sonstigen von der Bundesregierung beabsichtigten Maßnahmen der Gewinnabschöpfung sämtlich unter das Straßburger Übereinkommen fallen dürften. Auch wenn die Vermögensstrafe von der Rechtshilfe im europäischen Bereich ausgenommen würde, könnte der Straftäter durch sie in vielen Fällen empfindlich getroffen werden und ein wirksamer Beitrag dazu geleistet werden, ihm künftig jedenfalls die inländischen wirtschaftlichen Grundlagen für seine kriminellen Aktivitäten zu entziehen. Im übrigen finden die grenzüberschreitenden Bemühungen im Bereich der Bekämpfung der Drogenkriminalität auch nicht nur über die gegenseitige Anerkennung deutscher Strafen, sondern auch im Wege der Zusammenarbeit auf den anderen Gebieten der Verbrechensverhütung und ggf. der Strafverfolgung statt. Anhaltspunkte dafür, daß insoweit die Kooperationsbereitschaft im europäischen Raum bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität wegen des Instituts der Vermögensstrafe in Frage gestellt sein könnte, liegen nicht vor. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS/ Linke Liste) (Drucksache 12/266 Frage 111): Wie viele private Nutzer von Grundstücken in den neuen Bundesländern sind von ungeklärten Eigentumsfragen betroffen, und wann wird die Bundesregierung eine solche gesetzliche Verordnung schaffen, die Rechtssicherheit für die Bürger garantiert? Über die Zahl der Anmeldungen nach der Anmeldeverordnung und dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen liegen bisher keine Angaben vor, die sich auf fundierte Erhebungen stützen können. Es wird im allgemeinen von 1 bis 1,2 Millionen vorliegenden Anmeldungen ausgegangen. Über die Zahl der Anmeldungen, die Grundstücke betreffen, an denen schuldrechtliche oder dingliche Nutzungsrechte bestehen, ist ebenfalls nichts bekannt. In diesem Bereich sind auch keine groben Schätzungen möglich. Dingliche oder schuldrechtliche Nutzungsverhältnisse an Grundstücken, die Gegenstand von Restitutionsansprüchen sind, sind in ihrem Bestand geschützt, sofern der Erwerb der Rechte im Sinne des § 4 Vermögensgesetz in redlicher Weise erfolgt ist. Bei dinglichen Nutzungsrechten führt dies zum Ausschluß der Restitution; der ehemalige Eigentümer wird auf die Entschädigung verwiesen. Bei schuldrechtlichen Nutzungsrechten wird das Grundstück zwar dem Alteigentümer zurückübertragen, wobei aber der Alteigentümer in die sich aus dem schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis ergebenden Verpflichtungen eintreten muß. Über den Bestand der Nutzungsverhältnisse an derartigen Grundstücken wird also im Rahmen des Verfahrens entschieden, das nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vorgesehen ist. Zuständig hierfür sind die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, deren Arbeit die Bundesregierung personell und technisch soweit wie möglich unterstützt, um zügige Entscheidungen über geltend gemachte Ansprüche sicherzustellen. Nur auf diesem Weg ist die erforderliche Rechtssicherheit im Bereich der offenen Vermögensfragen herzustellen; daher besteht für eine ergänzende rechtliche Regelung keine Notwendigkeit. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 1199' Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 12/266 Frage 112) : Ist es mit den jetzt auch vom Obersten Sowjet der UdSSR ratifizierten deutsch-sowjetischen Verträgen vereinbar, daß die ir Deutschland stationierten sowjetischen Streitkräfte deutschE Staatsangehörige der deutschen Justiz auf deutschem Boder entziehen, und wenn nein, welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um den schwerster Verbrechen verdächtigten deutschen Staatsangehörigen Erich Honecker endlich dem gegen ihn anhängigen Strafverfahren zuzuführen? Nach dem deutsch-sowjetischen Vertrag über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, der seit dem 3. Oktober 1990 Anwendung findet, haben die sowjetischen Truppen, ihre Mitglieder und deren Familienangehörige die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und deutsches Recht zu achten und sich jeder Einmischung in deutsche innere Angelegenheiten zu enthalten. Sie müssen die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften respektieren und befolgen und sich jeglicher mit den Aufgaben und Zielen des Vertrages unvereinbaren Tätigkeit enthalten. Maßnahmen, durch die deutsche Staatsangehörige der Strafverfolgung entzogen werden, sind mit den vertraglichen Verpflichtungen nicht vereinbar. Bereits am 14. Dezember 1990 hat die Bundesregierung der sowjetischen Regierung ein Überstellungsersuchen der Berliner Justizbehörden betreffend Erich Honecker übergeben. In dem Ersuchen wurden die sowjetischen Behörden gebeten, eine Erklärung dahin abzugeben, daß sie mit der Überstellung Erich Honeckers an die Berliner Justizbehörden einverstanden sind. Außerdem wurden die sowjetischen Behörden um Zustimmung gebeten, daß Erich Honecker in dem sowjetischen Militärhospital Beelitz von deutschen Ärzten auf seine Transportfähigkeit untersucht werden könne. Eine Antwort auf dieses Ersuchen ist nicht eingegangen. Von der Absicht der sowjetischen Behörden, Honecker wegen einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes in ein Krankenhaus nach Moskau zu verlegen, ist die Bundesregierung in den Vormittagsstunden des 13. März 1991 durch den sowjetischen Botschafter unterrichtet worden. Honecker wurde noch am selben Vormittag nach Moskau ausgeflogen. Die Bundesregierung hat nach intensiven Beratungen aller rechtlichen und außenpolitischen Gesichtspunkte den sowjetischen Botschafter am 14. März 1991 in das Bundeskanzleramt einbestellt und ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, daß Honecker unverzüglich in die Bundesrepublik zurückverlegt wird. Der Bundesminister des Auswärtigen hat bei seinem Besuch in Moskau vom 17. bis 18. März 1991 die Erwartungen der Bundesregierung hinsichtlich der Verbringung Honeckers in die Sowjetunion mit großem Ernst dargelegt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Arne Fuhrmann (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 113): Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des Verbleibs, des Umfangs und Gehalts des Aktenbestands der o. a. Firmen? *) Die Aktenbestände über alle kaufmännischen Vorgänge, die von der Firma Intrak GmbH oder deren Tochtergesellschaft AWUS GmbH durchgeführte Müllimporte aus der damaligen Bundesrepublik und anderen Ländern in die damalige DDR betreffen, befinden sich am Sitz der betreffenden Firmen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen über Umfang und Gehalt des Aktenbestandes vor. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Schmude (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 114 und 115): Ist die Bundesregierung bereit, dem „Kuratorium zur Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf von Segmenten der Berliner Mauer" zumindest diejenigen Erlöse zur Verfügung zu überlassen, die aus dem Verkauf solcher Mauersegmente stammen, die am 3. Oktober 1990 bereits abgebaut und für den Verkauf bereitgelegt worden waren? Weshalb zieht die Bundesregierung nicht in Betracht, den in dem Beschluß des Ministerrats der DDR vom 2. Mai 1990 über die Verwendung der Verkaufserlöse von Mauersegmenten zum Ausdruck kommenden politischen Willen zu beachten? Nach Artikel 21 Abs. 1 des Einigungsvertrags sind die ehemaligen Grenzschutzanlagen der DDR als Verwaltungsvermögen des Zentralstaates in das Vermögen des Bundes übergegangen. Dieses Vermögen ist nach Artikel 21 Abs. 4 des Einigungsvertrags für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Beitrittsgebiet zu verwenden. Dies gilt auch für die Verwendung der Erlöse aus der Veräußerung von Vermögenswerten. Nach diesen Regelungen ist der Veräußerungserlös von Mauersegmenten, die am 3. Oktober 1990 bereits abgebaut und für den Verkauf bereitgelegt, aber noch nicht veräußert waren, dem Bundeshaushalt zuzuführen. Es ist vorgesehen, mit diesen Einnahmen einen Teil der erheblichen Abbruch- und Rekultivierungskosten im Zusammenhang mit der Beseitigung der Grenzanlagen auszugleichen. Damit wird sichergestellt, daß diese Einnahmen entsprechend der Regelung in Artikel 21 Abs. 4 des Einigungsvertrags ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Beitrittsgebiet verwandt werden. Mit diesen Regelungen, an die die Bundesregierung gebunden ist, ist die separate Verwendung der Verkaufserlöse außerhalb des Haushalts entsprechend dem Beschluß des Ministerrats der DDR vom 2. Mai 1990 nicht vereinbar. *) vgl. Frage 63 (Seite 1110B). 1200' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Michael von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 12/266 Fragen 116 und 117): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Landesregierung Brandenburg das 5 Milliarden DM umfassende Programm der Bundesregierung für kommunale Investitionen durch bürokratische Hemmnisse verzögert, und daß durch ein umständliches Antragsverfahren zahlreiche Gemeinden von der Förderung ausgeschlossen werden, wobei ein Teil der Finanzmittel für Landkreise abgezweigt werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Landesregierung so einzuwirken, daß Investitionen aus Bundesmitteln nicht behindert und einzelne Gemeinden bei der Mittelverteilung nicht benachteiligt werden? Der Bundesregierung ist der von Ihnen geschilderte Tatbestand nicht bekannt. Auf Anfrage hat das Finanzministerium des Landes Brandenburg erklärt, daß die Landesregierung Brandenburg zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, abweichend von den in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Regelungen zu verfahren. Es gibt bezüglich der Mittel für die kommunalen Investitionen kein Antragsverfahren. Die den Gemeinden entsprechend den Einwohnerzahlen zustehenden Beträge wurden gemeinsam mit dem Innenministerium des Landes Brandenburg ermittelt. Die Überweisungen an die kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Landkreise sind durch das Finanzministerium des Landes bereits vollständig vorgenommen worden. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß die auch vom Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung entsprechend umgesetzt wird. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Martin Grüner (FDP) (Drucksache 12/266 Fragen 118 und 119) : Trifft die Darstellung von Professor Engels in der Wirtschaftswoche Nr. 11 vom 8. März 1991 zu, wo er in seinem Kommentar zum Finanzausgleich zwischen neuen und alten Bundesländern wörtlich ausführt: „ Zählt man alle Ausgleichsleistungen zusammen, dann können die öffentlichen Haushalte im Osten jetzt, pro Einwohner gerechnet, etwa gleich viel ausgeben wie im Westen. Da die Ausgaben im wesentlichen aus Personalkosten (einschließlich Renten) bestehen und diese im Osten immer noch weit niedriger als im Westen liegen, ist die Finanzausstattung jetzt mehr als üppig. Der öffentliche Dienst ist im Osten personell weit überbesetzt: 1,7 Millionen Beschäftigte, verglichen mit 4,9 Millionen in den alten Ländern mit vierfacher Bevölkerung. Diesen Luxus können sich die neuen Bundesländer nun auch weiterhin leisten. Wo Hessen zwei Lehrer, Polizisten oder Professoren anstellt, da kann sich Thüringen drei leisten."? Hat die Bundesregierung Einfluß auf die personelle Stärke des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern, und wie nimmt sie ihn ggf. wahr? Zu Frage 118: Die Darstellung von Professor Engels trifft nur zum Teil zu und dies auch nur formal. Der Prozeß der Haushaltsaufstellung in den neuen Bundesländern und ihren Gemeinden ist noch nicht abgeschlossen. Daher liegen weder endgültige Haushaltspläne noch die zugehörigen Stellenpläne für die neuen Bundesländer und ihre Gemeinden vor. Soweit Haushaltsentwürfe bestehen, sind sie inhaltlich nicht vergleichbar, da sie unterschiedlichen Planungsstadien entstammen und sich beträchtlich hinsichtlich ihrer Zielsetzungen unterscheiden. Auch fehlen Angaben zur Struktur der Einnahmen und Ausgaben. Auf der Grundlage der bislang vorliegenden Haushaltsplanungen sind daher noch keine endgültigen Aussagen zu den Haushalten der neuen Länder einschließlich ihrer Gemeinden möglich. Insbesondere sind zur Zeit keine genauen Aussagen zur Höhe der Personalausgaben und des Personalumfangs im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet möglich. Soweit wegen der gravierenden Systemmängel der früheren sozialistischen Kommandowirtschaft in den Verwaltungen der neuen Länder und ihrer Gemeinden noch ein personeller Überhang besteht, sind diese Gebietskörperschaften bestrebt, ihn so schnell wie möglich abzubauen. Dies kann jedoch nur im Rahmen bestehender Rechtsvorschriften, insbesondere unter Berücksichtigung des bestehenden Kündigungsschutzes, erfolgen. Der bestehende Personalumfang im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet ist aus diesen Gründen nicht mit dem in den alten Ländern und ihren Gemeinden vergleichbar. Zu Frage 119: Die Bund/Länder-Clearingstelle für die Verwaltungshilfe hat für die Landesverwaltungen der neuen Bundesländer „Empfehlungen zum Aufbau und den Aufgaben der obersten und der nachgeordneten Landesbehörden sowie zum Stellenbedarf in der Aufbauphase 1991/92" erarbeitet. In bezug auf die Kommunalverwaltung finanziert die Bundesregierung Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, und zwar — für ein Organisationsmodell für Landkreise (mit Aufgabenbeschreibung und Personalbedarf), — für ein Organisationsmodell für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften bis 5 000 EW (mit Aufgabenbeschreibung und Personalbedarf). Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Joachim PoB (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 120 und 121) : Welches Ausgabenvolumen hatte nach den Ist-Ergebnissen der Bundeshaushalt 1990, und um wieviel weniger war das als das Soll 1990? In welchen wesentlichen Ausgabebereichen in Ost- und in Westdeutschland waren die „Einsparungen" erfolgt? Zu Frage 120: Nach den jetzt vorliegenden Daten hatte der Bundeshaushalt 1990 im Ist ein Ausgabevolumen von Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1991 1201' 380,057 Milliarden DM. Dies sind 16,090 Milliarden DM weniger als das Soll 1990. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß endgültige Zahlen zum Haushaltsabschluß 1990 auch jetzt noch nicht vorliegen. Die Daten haben sich aber soweit gefestigt, daß sich noch Abweichungen von maximal 1/2 Milliarde DM ergeben können. Zu Frage 121: Die Unterschreitung des Gesamthaushaltssolls hat sich als Saldo aus einer Vielzahl von Mehr- und Minderausgaben ergeben. Ins Gewicht fallende Minderausgaben sind dabei in folgenden wesentlichen Ausgabebereichen, getrennt nach alten und neuen Bundesländern angefallen: Von den Minderausgaben im Abschnitt A des Bundeshaushalts (alte Bundesländer) von rd. 6,3 Milliarden DM entfallen 2,4 Milliarden DM auf den Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit, 722 Millionen DM entstanden bei den Zinsausgaben (Kap. 3205), 160 Millionen DM beim Wohngeld. Von den Minderausgaben in Abschnitt B des Bundeshaushalts (neue Bundesländer) von 9,8 Milliarden DM entfallen 3,8 Milliarden DM ebenfalls auf den Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit, 1,7 Milliarden DM auf den Bereich der Marktordnungsmaßnahmen und 1,9 Milliarden DM auf den Schuldendienst. Wenn ich Ihnen nur die Mehr- und Minderausgaben ab einer Größenordnung von 50 Millionen DM bekanntgeben wollte, müßte ich Ihnen eine Aufstellung von nahezu 2 Seiten vorlesen. Darf ich, Herr Kollege Poß, deshalb den Vorschlag machen, Ihnen eine Kopie der Vorlage des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages betreffend den Abschluß des Bundeshaushalts 1990 zuzuleiten. In dieser Vorlage sind alle Abweichungen vom Soll in einer Größenordnung von mehr als 50 Millionen DM in einer Anlage dargestellt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Lühr (FDP) (Drucksache 12/266 Fragen 122 und 123): Werden die von der Treuhand verwalteten Flächen bei der Verwirklichung der Ziele der Bundesregierung im Naturschutz berücksichtigt, und wie werden die für den Naturschutz ebenfalls zuständigen Bundesländer an den Entscheidungen über die Flächenverwertung beteiligt? Werden die von der ehemaligen NVA und von den sowjetischen Streitkräften genutzten Flächen in die Verwirklichung der Naturschutzziele der Bundesregierung einbezogen und auch für Maßnahmen des Naturschutzes den Ländern zur Verfügung gestellt? Zu Frage 122: Sowohl bei der Verwaltung als auch bei Verwertung der der Treuhandanstalt unterstellten forst-, land- und fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen werden die in Verordnungen und Programmen festgelegten Ziele des Naturschutzes berücksichtigt. Grundlage sind die vom Bundesumweltministerium und den Ländern zur Verfügung gestellten und zu erwartenden listen- und kartenmäßigen Darstellungen. Die für Naturschutz zuständigen Landesminister werden bei größeren Flächenansprüchen unmittelbar informiert und um Äußerung gebeten. Bei Investitionsflächen prüft der zuständige Landrat gemäß § 2 Abs. 2 Investitionsgesetz. Im Genehmigungsverfahren zu Vorhaben sind die Naturschutzbehörden beteiligt. Zu Frage 123: Für die von der Bundeswehr übernommenen Flächen der ehemaligen NVA im Beitrittsgebiet gelten auch im Hinblick auf die Verwirklichung der Naturschutzziele der Bundesregierung die gleichen Bedingungen wie im alten Bundesgebiet. Soweit eine militärische Anschlußnutzung vorgesehen ist, unterstehen sie vornehmlich dieser Zweckbestimmung. Maßnahmen zur Pflege dieser Liegenschaften sind in erster Linie auf Funktionsfähigkeit der Anlagen zur Erfüllung der Verteidigungsaufgaben ausgerichtet. Im Rahmen der Zweckbindung werden natürliche und naturnahe Biotope als wichtige Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tierarten durch die mit der Betreuung beauftragten Standortverwaltungen und Bundesforstämter geschützt und gepflegt. Die für Bundesaufgaben nicht benötigten Grundstücke sind gemäß Art. 21 Einigungsvertrag zurückzugeben bzw. zu veräußern. Auf den Flächen der sowjetischen Streitkräfte wird entsprechend verfahren. Soweit ein Anschlußbedarf für Bundesaufgaben nicht besteht, die Rückgabe oder Veräußerung aber noch nicht erfolgen kann, oder die sowjetischen Streitkräfte die Liegenschaften noch beanspruchen, berücksichtigt die Bundesforstverwaltung die Verwirklichung der Naturschutzziele der Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufgaben und der gegebenen Möglichkeiten. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage der Abgeordneten Dr. Rose Götte (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 124): Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, das nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes steuerfrei zu belassende Existenzminimum eines Kindes so zu definieren, daß es unterhalb des Sozialhilfebedarfs liegt? Ihre Frage, die sich offenbar auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai und 12. Juni 1990 bezieht, beantworte ich mit „nein" . Nach Auffassung der Bundesregierung muß allerdings vermieden werden, daß ein und dieselben Aufgaben steuerlich doppelt berücksichtigt werden. So können Ausgaben für den Wohnungsbedarf sachgerecht nur insoweit in das steuerliche Existenzminimum des Kindes einbezogen werden, als sie nicht bereits im steuerlichen Existenzminimum der Eltern enthalten sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Rempe, Sie haben keine weitere Zusatzfrage?


Rede von Walter Rempe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe keine mehr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Dann schaffen wir es, Frau Bundesministerin, wollen wir in der Zeit bleiben, noch eine Frage zu behandeln. Ich rufe die Frage 72 des Kollegen Franz Müntefering auf:
    Trifft es zu, daß die Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die beiden Parlamentarischen ihrer insgesamt vier Staatssekretäre veranlaßt hat, sich ihre Aufgaben in der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Sinne des jobsharings monatlich (alternierend) wechselweise zu teilen, und welche Konsequenzen hat dies für die Bezahlung der Staatssekretäre?
    Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Bundesminister: Herr Abgeordneter, Ihre Vermutung trifft nicht zu. Die Parlamentarischen Staatssekretäre unterstützen die
    Ministerin bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben. Dazu gehören eine Fülle unterschiedlicher Verpflichtungen in den parlamentarischen Gremien, in der Bundesregierung, im Bundesbauministerium, in Fachgremien und in der Öffentlichkeit. Eine Organisationsverfügung, wie die von Ihnen angeführte, erleichtert in diesem Zusammenhang die Planung und erhöht die Effektivität der Aufgabenerfüllung.

    (Vorsitz: Vizepräsidentin Renate Schmidt)