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    Plenarprotokoll 12/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. März 1991 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht; erste Grundmietenverordnung ; Betrieb skostenumlageverordnung und weitere aktuelle Fragen) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 1039 B Doris Odendahl SPD 1040 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 1040 C Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 1041 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 1041 C Eckart Kuhlwein SPD 1041D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 1041D Dirk Hansen FDP 1041 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 1042 A Iris Gleicke SPD 1042 B Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Bundesminister BMBau 1042C Clemens Schwalbe CDU/CSU 1043 C Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Bundesminister BMBau 1043 C Achim Großmann SPD 1044 A Dr. Walter Hitschler FDP 1044 A Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Bundesminister BMBau 1044 A Dr. Franz Möller CDU/CSU 1044 D Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Bundesminister BMBau 1044 D Wolfgang Roth SPD 1045 A Dr. Lutz G. Stavenhagen, Staatsminister BK 1045 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 1045 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 1045D Dr. Willfried Penner SPD 1046B Dr. Ottfried Hennig, Parl. Staatssekretär BMVg 1046B Dr. Peter Struck SPD 1046C Dr. Ottfried Hennig, Parl. Staatssekretär BMVg 1046C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/266 vom 15. März 1991 — Verhinderung der weiteren Zerstörung alter sorbischer Kulturlandschaften, -denkmäler und Dörfer sowie der Verdrängung der Sorben aus ihren angestammten Gebieten durch den Braunkohlenabbau, insbesondere in der Niederlausitz MdlAnfr 9 Angela Stachowa PDS/Linke Liste Antw PStSekr Klaus Beckmann BMWi . . 1047 A ZusFr Angela Stachowa PDS/Linke Liste . 1047 C Reaktion der EG-Kommission auf ein deutsches Atrazin-Verbot MdlAnfr 10, 11 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Georg Gallus BML . . . 1047D ZusFr Susanne Kastner SPD 1048 A ZusFr Günther Bredehorn FDP 1049 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. März 1991 Auftreten der Viehseuche BSE in Frankreich; Verbesserung der Vorsorgemaßnahmen, insbesondere bei der Tiermehlverfütterung MdlAnfr 12, 13 Brigitte Adler SPD Antw PStSekr Georg Gallus BML . . . 1049C, D ZusFr Brigitte Adler SPD . . . . 1049C, 1050 A ZusFr Günther Bredehorn FDP 1050 C Verzicht auf Durchführung von Waffenschauen der Bundeswehr, z. B. vom 18. bis 14. April 1991 in Villingen-Schwenningen MdlAnfr 17 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 1050 D ZusFr Klaus Kirschner SPD 1051B Beibehaltung des Standorts des Militärgeschichtlichen Forschungsamts und des Bundesarchivs-Militärarchivs in Freiburg MdlAnfr 18, 19 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg . 1051D, 1052 B ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 1052A, 1052 C Zahlungsverzug des Bundesamtes für Zivildienst gegenüber Zivildienstleistenden aus „haushaltsrechtlichen Gründen" ; Aufgabenvorbereitung für die erstmalig gewählten Vertrauensmänner MdlAnfr 26, 27 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Peter Hintze BMFJ . . . . 1053 A ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 1053 D ZusFr Manfred Opel SPD 1054 D Verbleib der für die Ausbildung von Ärzten im Praktikum und medizinischem Personal in den neuen Bundesländern versprochenen Mittel MdlAnfr 28 Renate Jäger SPD Antw PStSekr Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1055 A ZusFr Renate Jäger SPD 1055 C Gewährleistung der Qualitätskontrolle privat organisierter Krankenpflegedienste MdlAnfr 31, 32 Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1055D, 1056A ZusFr Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU 1056 C Nächste Sitzung 1057 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1059* A Anlage 2 Investitionsschwerpunkte der Bundespost im Gebiet der Oberpostdirektion Regensburg 1991 MdlAnfr 1 — Drs 12/266 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . 1059* C Anlage 3 Beschleunigte Überprüfung und Neuordnung der Zusatzversorgungssysteme der früheren DDR; Anhebung der Sozialversicherungsrenten zum 1. Juli 1991 MdlAnfr 2, 3 — Drs 12/266 — Günther Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Horst Seehofer BMA . 1059* D Anlage 4 Schutz des tropischen Regenwaldes MdlAnfr 4 — Drs 12/266 — Claire Marienfeld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Michaela Geiger BMZ . 1060* C Anlage 5 Genehmigung zum Export von Anlagenteilen für die Herstellung chemischer Produkte nach Libyen, Syrien und den Iran; Erkenntnisse über die Produktion von Giftgas MdlAnfr 6, 7 — Drs 12/266 — Hermann Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 1060' D Anlage 6 Beteiligung der PREUSSAG AG an der irakischen Giftgasproduktion MdlAnfr 8 — Drs 12/266 — Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 1061* B Anlage 7 Anteil der Lieferungen aus Beständen der ehemaligen NVA am deutschen Beitrag zur Befreiung Kuwaits MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/266 — Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 1061* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. März 1991 III Anlage 8 Kosten der Kommandeurtagung der Bundeswehr im Bonner Maritim-Hotel MdlAnfr 20 — Drs 12/266 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 1061*D Anlage 9 Reduzierung der Bundeswehr-Truppenstärke erst nach Inkrafttreten des Wiener KSE-Abkommens angesichts der im Zweiplus-Vier-Vertrag eingegangenen Verpflichtung; sozialverträglicher Abbau der ehemaligen NVA-Truppen MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/266 — Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 1062* A Anlage 10 Nächste NATO-Manöver auf dem Gebiet der östlichen Türkei; beteiligte Bundeswehreinheiten MdlAnfr 23 — Drs 12/266 — Andrea Lederer PDS/Linke Liste SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 1062* D Anlage 11 Anzahl der Ersatzdienstleistenden in den einzelnen Institutionen; Verweigerung der Erledigung von Pflegeaufgaben MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/266 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Peter Hintze BMFJ . . 1063* A Anlage 12 Zahl der Verfahren gemäß § 63 Arzneimittelgesetz; Art der betroffenen Präparate MdlAnfr 29, 30 — Drs 12/266 — Horst Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 1063* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. März 1991 1039 17. Sitzung Bonn, den 20. März 1991 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 20. 03. 91 Braband, Jutta PDS 20. 03. 91 Conradi, Peter SPD 20. 03. 91 Francke (Hamburg), CDU/CSU 20. 03. 91 Klaus Dr. Glotz, Peter SPD 20. 03. 91 Günther (Plauen), FDP 20. 03. 91 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS 20. 03. 91 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 20. 03. 91 Henn, Bernd PDS 20. 03. 91 Hilsberg, Stephan SPD 20. 03. 91 Hörster, Joachim CDU/CSU 20. 03. 91 Horn, Erwin SPD 20. 03. 91 ** Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 20. 03. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 20. 03. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 20. 03. 91 Kleinert (Hannover), FDP 20. 03. 91 Detlef Kolbe, Manfred CDU/CSU 20. 03. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 20. 03. 91 Franz-Josef Müller (Düsseldorf), SPD 20. 03. 91 Michael Paintner, Johann FDP 20. 03. 91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 20. 03. 91 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 20. 03. 91 Susanne Rappe (Hildesheim), SPD 20. 03. 91 Hermann Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 20. 03. 91 Dr. Riege, Gerhard PDS 20. 03. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 20. 03. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 20. 03. 91 Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 20. 03. 91 Dr. Schreiber, Harald CDU/CSU 20. 03. 91 ** Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 20. 03. 91 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 20. 03. 91 Christian Dr. von Teichman und FDP 20. 03. 91 Logischen, C. Wieczorek-Zeul, SPD 20.03.91 Heidemarie Yzer, Cornelia CDU/CSU 20. 03. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 20. 03. 91 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 1) : Welche Investitionen werden die Unternehmen der Bundespost im Gebiet der Oberpostdirektion Regensburg im laufenden Jahr vornehmen, und welche Investitionsschwerpunkte sind für den Bereich der mittelfristigen Finanzplanung nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge festgelegt? Durch die Deutsche Bundespost TELEKOM werden im Gebiet der Oberpostdirektion Regensburg in 1991 vorwiegend Investitionen für den Ausbau und die Digitalisierung der Vermittlungs- und Übertragungstechnik, den Mobilfunk, den weiteren Ausbau des Breitbandverteildienstes und des Telefonnetzes getätigt. Hierzu sind zudem umfangreiche Investitionen im Bereich des Hochbaus erforderlich. Diese Investitionsschwerpunkte gelten auch für den Bereich der mittelfristigen Finanzplanung. Die Mittel, die für 1991 in den o. a. Investitionsbereichen im Bereich der Oberpostdirektion Regensburg geplant sind, belaufen sich für diesen Unternehmensbereich auf über 530 Millionen DM. Da das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTBANK keine mittlere Lenkungsebene besitzt, kann nicht auf Strukturdaten bezogen auf OPD-Bereiche zurückgegriffen werden. Es liegen als Summe nur die Investitionen für 1991 bezogen auf das Bundesland Bayern vor. Sie betragen 1991 für dieses Unternehmen über 46 Millionen DM. Exakte Angaben für einzelne Bezirke des Unternehmens Deutsche Bundespost POSTDIENST sind für mittelfristige Finanzplanungen zur Zeit nicht möglich, insbesondere wegen der noch zu erarbeitenden Einführung des neuen Frachtkonzepts. Für 1991 betragen die Investitionen des Unternehmens Deutsche Bundespost POSTDIENST über 27 Millionen DM in diesem Bezirk. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Horst Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Günther Heyenn (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 2 und 3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Empfängern und Empfängerinnen von Leistungen aus Zusatzversorgungssystemen der früheren DDR wegen der anstehenden Überprüfung und Neuordnung dieser Systeme einstweilen noch keine oder keine volle Erhöhung ihrer Sozialversicherungsrenten erhalten haben? Ist die Bundesregierung in der Lage, die Überprüfung und Neuordnung der Zusatzversorgungssysteme der früheren DDR soweit voranzubringen, daß die Sozialversicherungsrenten dieses Personenkreises zum 1. Juli 1991 wie die anderen Renten erhöht werden können? 1060* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. März 1991 Im Rentenangleichungsgesetz der ehemaligen DDR wurde festgelegt, daß die Renten aus der Rentenversicherung nicht zu erhöhen sind, wenn der Rentenberechtigte noch eine Rente aus einer Zusatzversorgung erhält. Dadurch sollte verhindert werden, daß diese Rentenberechtigten eine höhere Gesamtrente (Rentenversicherungsrente und Zusatzversorgungsrente) erhalten können, als ihnen möglicherweise zusteht. Erst nach der Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung steht fest, wie hoch künftig die Gesamtversorgung ist. Die sich aus der Rentenangleichung zum 1. Juli 1990 ergebenden Erhöhungsbeiträge für die Renten aus der Pflichtversicherung sind zum Teil höher als niedrige Zusatzversorgungsrenten. Damit die Bezieher solcher Zusatzversorgungsrenten nicht durch die z. Z. noch nicht mögliche Überführung der Ansprüche aus Zusatzversorgungssystemen benachteiligt werden, wurde in der am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen 1. Rentenanpassungsverordnung für das Beitrittsgebiet bestimmt, daß auch bei Beziehern einer Zusatzversorgung die Rente aus der Pflichtversicherung rückwirkend zum 1. Juli 1990 anzugleichen war. Die sich nach der Angleichung ergebende Rente wurde zum 1. Januar 1991 um 15 % angepaßt. Die Erhöhungsbeträge für die Zeiten von Juli bis Dezember 1990 wurden auf die gleichartige Zusatzversorgung angerechnet; nur der die Zusatzversorgung übersteigende Betrag wurde nachgezahlt, soweit ein Sozialzuschlag nicht gezahlt worden ist. Ab 1. Januar 1991 werden die sich ergebenden Erhöhungsbeträge ebenfalls auf eine gleichartige Zusatzversorgung angerechnet. Gleichartige Zusatzversorgungen werden nur noch in dem Umfang gezahlt, als sie die sich aus der Rentenangleichung und Rentenanpassung ergebenden Erhöhungsbeträge übersteigen. Der bisherige Gesamtbetrag aus Sozialversicherungsrente und gleichartiger Zusatzversorgung bleibt jedenfalls als Besitzstand gewährleistet. Die Bundesregierung hält dies in Anbetracht der Komplexität der Tatbestände für eine angemessene Zwischenlösung. Selbstverständlich werden auch alle Renten aus der Rentenversicherung, die neben einer Leistung aus einem Zusatzversorgungssystem bezogen werden, an der zum 1. Juli 1991 vorgesehenen 2. Rentenanpassung teilnehmen. Über die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang die Erhöhungsbeträge auf die Zusatzversorgungen angerechnet werden sollen, hat die Bundesregierung noch nicht entschieden. Die Bundesregierung wird dies im Rahmen ihrer Entscheidung über die 2. Rentenanpassungsverordnung tun. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung, einen Vorschlag für die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der früheren DDR in dem Entwurf des Renten-Überleitungsgesetzes zu machen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Claire Marienfeld (CDU/ CSU) (Drucksache 12/266 Frage 4): Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zum Schutz des tropischen Regenwaldes? Die Grundzüge der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung im Tropenwaldbereich wurden bereits im Tropenwaldbericht vom Mai 1990 dargelegt. Gemäß Bundestagsbeschluß vom 26. Oktober 1990 (BT-Drucksache 11/8009), der die Bundesregierung zu regelmäßigen Stellungnahmen über Maßnahmen zum Tropenwaldschutz entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission — „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" — auffordert, beabsichtigt die Bundesregierung im Mai 1991 einen Bericht hierzu vorzulegen. 1990 wurden von der Bundesregierung insgesamt 314,6 Millionen DM (194,0 Millionen Finanzielle und 120,6 Millionen Technische Zusammenarbeit) für Maßnahmen der Walderhaltung und Forstentwicklung zugesagt. Mit über 15 % der nach FAO-Angaben international für entsprechende Entwicklungshilfeprogramme bereitgestellten Mittel ist die Bundesrepublik damit wichtigster bilateraler Geber im Tropenwaldbereich. Darüber hinaus engagiert sie sich in der multilateralen Zusammenarbeit impulsgebend für entsprechende Maßnahmen. Beispiel hierfür ist die Initative von Bundeskanzler Kohl für ein gemeinsames Aktionsprogramm zum Schutz der Amazonaswälder anläßlich des Europäischen Rates im Juni 1990 in Dublin. Diesen deutschen Vorschlag griff der Wirtschaftsgipfel im Juli 1990 in Houston auf. Die Weltbank wurde ersucht, den Vorschlag für ein Pilotprogramm zur Erhaltung der Regenwälder zu erarbeiten. Die Bundesregierung wird dieses Programm über mehrere Jahre mit rund 250 Millionen DM unterstützen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 6 und 7): In welchem Umfang und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung Anlagenteile für die Herstellung chemischer Produkte nach Libyen, Syrien und dem Iran genehmigt, und in welcher Weise hat sich die Bundesregierung Sicherheit darüber verschafft, daß diese Exporte nur zu zivilen Zwecken verwendet werden? Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse, daß Syrien und/ oder der Iran Giftgas zu entwickeln beabsichtigen oder besitzen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den gegenwärtigen Stand der Absichten oder Fähigkeiten Libyens, Giftgas zu produzieren? Zu Frage 6: Für Ausfuhren nach Libyen sind in den Jahren 1989 und 1990 drei Genehmigungen im Gesamtwert von 169 525, — DM erteilt worden. Geliefert wurden Er- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. März 1991 1061* satzteile für eine Industrieanlage in Abu Kammash, die keinen funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb einer Chemiewaffenanlage erkennen ließ. Die zivile Endverwendung wurde ausdrücklich vom Empfänger bestätigt und unter Einschaltung der Nachrichtendienste besonders sorgfältig überprüft. Hinweise auf eine militärische Nutzung lagen und liegen nicht vor. Nach Syrien wurde im Jahr 1985 eine Lieferung von Standard-Glasbausteinen im Wert von ca. 50 000 DM genehmigt. Die Anlage, zu der die Zulieferung erfolgte, ist als solche nach Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft zur Herstellung von Kampfstoffen nicht geeignet. Auf die Vorlage einer Endverbleibserklärung ist seinerzeit verzichtet worden, da die zivile Auslegung der Anlage der Behörde in einem anderen Zusammenhang bereits bekannt war. Für Ausfuhren in den Iran sind zwischen 1985 und 1989 sieben Ausfuhrgenehmigungen für fünf Antragsteller im Gesamtwert von 4,9 Mio DM genehmigt worden. Die Anlagenteile wurden jeweils an verschiedene Empfänger geliefert. Die Endverwendung für zivile Zwecke wurde durch entsprechende Erklärungen des Ausführers und/oder des Empfängers bestätigt. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Antragsverfahrens Informationen aus vertraulicher Quelle berücksichtigt. Zu Frage 7: Der Bundesregierung liegen Informationen über Kampfstoffprogramme in Syrien und Iran vor. Ebenso geht sie davon aus, daß Libyen weiterhin versucht, sich chemische Kampfstoffe zu verschaffen. Einzelheiten zu den angesprochenen Kampfstoffprogrammen der drei Länder können nur im Rahmen einer vertraulichen Unterrichtung der jeweiligen Ausschüsse des Deutschen Bundestages genannt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Frage der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 8): Treffen die Angaben des „SPIEGEL" vom 4. März 1991 über die Beteiligung der PREUSSAG AG an der irakischen Giftgasproduktion nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, und inwieweit wurden für die zur Diskussion stehenden Ausfuhren Exportgenehmigungen durch das Bundesamt für Wirtschaft erteilt? Der Bundesregierung liegen Informationen über die mögliche Beteiligung deutscher Unternehmen an illegalen, und das heißt nicht genehmigten, Ausfuhren von Ausrüstungsteilen zur Produktion chemischer Kampfstoffe im Irak vor. Der Deutsche Bundestag wurde über den Stand des von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt eingeleiteten Ermittlungsverfahrens im Dezember 1988 und Dezember 1989 unterrichtet. Gegenstand der Ermittlungen sind auch die von der PREUSSAG AG in den Irak ausgeführten Lieferungen. Wie den Veröffentlichungen in der Tagespresse vom 13. März 1991 zu entnehmen war, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen erhoben. Es ist der Bundesregierung nicht möglich, zu Einzelheiten öffentlich Stellung zu nehmen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 15 und 16) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen zum deutschen Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen zur Befreiung Kuwaits auch Lieferungen aus Beständen der ehemaligen NVA gehören? Mit welchen Werten wurden derartige Lieferungen in der Berechnung eines deutschen Anteils von ca. 11 Mrd. DM berücksichtigt? Zu Frage 15: Im Rahmen der Golfkrise hat die Bundesregierung auch Unterstützungsleistungen durch Abgabe von Material aus Beständen der ehemaligen NVA erbracht. Zu Frage 16: Innerhalb eines Gesamtunterstützungsrahmens von rund 17,3 Mrd. DM wurde Material aus Beständen der ehemaligen NVA im Wert von rund 780 Millionen DM abgegeben (Stand: 1. 3. 1991). Dabei handelt es sich im wesentlichen um Feldzeugmaterial, Kraftfahrzeuge, ABC-Abwehr- und Sanitätsmaterial. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/266 Frage 20): Wie hoch waren die Kosten der Kommandeurstagung im Maritim-Hotel in Bonn insgesamt, speziell die Kosten für die Unterbringung im Hotel, und hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß die Kommandeure der Bundeswehr in einem der vornehmsten und teuersten Hotels der bisherigen Bundeshauptstadt nächtigen und tagen, während gleichzeitig die Steuern massiv erhöht werden? Generell werden Kommandeurtagungen der Bundeswehr in einem zeitlichen Abstand von 1 bis 11/2 Jahren an jeweils anderen Tagungsorten durchgeführt. Die Teilnehmerzahl liegt bei rund 500 Kommandeuren und Beamten in entsprechenden Dienststellungen. Dies begrenzt die in Betracht zu ziehenden Tagungsstätten. 1062* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. März 1991 Die Entscheidung für das Maritim-Hotel in Bonn wurde im November 1990 getroffen. Dadurch war zugleich sichergestellt, daß mit Blick auf die Golf-Krise eine erforderlich werdende ständige Verfügbarkeit wichtiger Entscheidungsträger gewährleistet war. Außerdem war es dadurch möglich, den Aufwand für Absicherung sowohl der Tagungsstätte selbst als auch der in diesem Fall nur einen Übernachtungsstätte auf das unabdingbare Ausmaß zu reduzieren und ansonsten notwendige Fahrten zwischen Tagungsstätte und mehreren Hotels sowie deren jeweils getrennte, aufwendigere Absicherung zu vermeiden. Andere Tagungsstätten im Raum Bonn erfüllten die zuvor angesprochenen Kriterien nicht. Was die Kosten dieser Tagung betrifft, so ist eine präzise Aussage derzeit nicht möglich. Sobald die Gesamtabrechnung vorliegt, werde ich Ihnen die Höhe der entstandenen Kosten schriftlich mitteilen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans Modrow (PDS/ Linke Liste) (Drucksache 12/266 Fragen 21 und 22): Bedeutet die Feststellung zum Verteidigungshaushalt, die Reduzierung der Personalstärke der Bundeswehr werde erst nach dem Inkrafttreten des ersten Wiener Reduzierungsabkommens in Angriff genommen, daß die Bundesregierung die Erfüllung der im Zwei-plus-vier-Vertrag eingegangenen Verpflichtung, bis Ende 1994 die Bundeswehr auf eine Personalstärke von 370 000 Mann zu reduzieren, nunmehr vom Inkrafttreten des Wiener KSE-Abkommens abhängig macht, und welche Vorstellungen gibt es bei der Bundesregierung, diese Verpflichtung des Zwei-plus-vier-Vertrages rechtzeitig und vertragsgemäß zu erfüllen? Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, die die Personalplanstellen der bisherigen Bundeswehr 1991 unverändert bei 430 000 Mann beibehält, die ehemalige NVA aber rigoros reduziert, um diesen Abbau für die Betroffenen sozial verträglich zu machen und ihnen eine neue Berufschance zu geben? Zu Frage 21: Die Bundeswehrplanung geht vor dem Hintergrund der politischen Veränderungen in Europa davon aus, daß der Gesamtumfang deutscher Streitkräfte im Frieden künftig 370 000 Soldaten beträgt. Zieldatum für die Einnahme dieses reduzierten Friedensumfanges ist der 31. Dezember 1994. Die hierzu erforderlichen Arbeiten der Personal- und Strukturplanung sind fortgeschritten. Grundlage für diese planerischen Festlegungen sind die Ergebnisse des Treffens zwischen Bundeskanzler Kohl und Präsident Gorbatschow im Kaukasus und die Erklärung der Bundesrepublik Deutschland am 30. August 1990 in Wien, die in Artikel 3 des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland übernommen wurde. In dieser Erklärung heißt es, daß die Reduzierung des Personalumfangs der deutschen Streitkräfte mit dem Inkrafttreten des ersten KSE-Vertrages beginnen soll. Zu Frage 22: Der Regierungsentwurf zum Haushalt 1991 sieht für die Bundeswehr Finanzmittel für jahresdurchschnittlich 275 000 Berufs- und Zeitsoldaten vor, davon 30 000 aus dem Beitrittsgebiet. Zusätzlich sind im Regierungsentwurf Finanzmittel für 212 000 Grundwehrdienstleistende enthalten, davon 32 000 aus dem Beitrittsgebiet. Gegenüber dem Haushalt 1990 wurden die Veranschlagungsstärken für den Anteil der bisherigen Bundeswehr deutlich reduziert; bei den Berufs- und Zeitsoldaten um 13 000 und bei den Grundwehrdienstleistenden um 35 000 Veranschlagungsstärken. Am 3. Oktober 1990 wurden ca. 50 000 ehemalige Berufs- und Zeitsoldaten der NVA in die Bundeswehr übernommen, davon sind z. Z. noch ca. 29 000 im Dienst. Langfristig ist ein Bestand von 25 000 Längerdienern vorgesehen und für einen vorübergehenden Zeitraum zusätzlich 5 000 Soldaten zur Wahrnehmung befristeter Aufgaben. Bisher haben sich ca. 23 000 ehemalige Berufs- und Zeitsoldaten der NVA um Übernahme als „SaZ 2" beworben, bislang konnten 12 000 Bewerbungen mit einem positiven Ergebnis beschieden werden. Die Übernahmen werden voraussichtlich Ende April 1991 abgeschlossen sein. Die soziale Lage der im Dienst befindlichen und ausgeschiedenen Soldaten der ehemaligen NVA wird durch die im Einigungsvertrag festgelegten Maßnahmen bestimmt. Dabei geht es für Ausscheidende insbesondere um die materielle Sicherung und die Integration in das zivile Berufsleben. Von besonderer Bedeutung sind dabei die gesetzlichen Regelungen für das Übergangsgeld in Höhe von 70 To der durchschnittlichen letzten Bezüge zur Sicherstellung des laufenden Lebensbedarfs und die Leistungen für eine zivilberufliche Qualifikation. Für ehemalige NVA-Soldaten, die nicht übernommen werden, ist im Einigungsvertrag festgelegt, daß für deren Eingliederung in das zivile Berufsleben die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes gelten, insbesondere für Maßnahmen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Dabei gewährt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr zusätzliche Hilfestellung. Die Betroffenen sind in vielen Informationsvorträgen über die Leistungen und Möglichkeiten dieser gesetzlichen Förderungsbestimmungen unterrichtet worden. Zudem haben die Arbeitsämter und die Berufsförderungsdienste in den Bundesländern bereits in den wenigen Monaten seit dem Beitritt ein umfangreiches und differenziertes Qualifikationsangebot entwickelt, insbesondere auch für die ehemaligen NVA-Soldaten. Diese Angebote werden umfassend und auf allen Ebenen in Anspruch genommen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage der Abgeordneten Andrea Lederer (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/266 Frage 23): Für welchen Zeitraum sind die nächsten NATO-Manöver auf dem Gebiet der östlichen Türkei geplant, und welche Einheiten der Bundeswehr werden daran teilnehmen? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. März 1991 1063* Nach gegenwärtigem Planungsstand sind bis 1995 in der Osttürkei zwei Übungsvorhaben der beweglichen Eingreiftruppe der NATO-AMF vorgeplant. Es sind dies, im September 1994 die Übung ARROW EXPRESS, im März 1995 die Übung AEGIS EXPRESS. An beiden Vorhaben beteiligt sich die Bundeswehr im wesentlichen mit dem verstärkten Fallschirmjägerbataillon 263 bzw. 253, der 2. Staffel des Jagdbombergeschwaders 43 und den dazugehörigen Versorgungsanteilen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/266 Fragen 24 und 25): Wie ist derzeit die Zahl der Ersatzdienstleistenden — in absoluten Zahlen und prozentual — auf die einzelnen Institutionen verteilt, in denen sie ihren Dienst leisten, und um welche Institutionen handelt es sich dabei im einzelnen genau? Wie viele Ersatzdienstleistende haben während der letzten Monate — vor allem während der Golfkrise — in unseren Krankenhäusern die Erledigung ihrer Pflegeaufgaben verweigert? Zu Frage 24: Die Zahl der Zivildienstleistenden bei den Spitzenverbänden im Bereich Zivildienst ergibt sich aus folgender Aufstellung: (Stand: 15. Februar 1991) Plätze in v. H. Zahl der Belegung aller Zivildienstleistenden in v. H. Plätze = belegte Plätze 1) Arbeiterwohlfahrt 8 609 7,0 5 412 62,9 2) Deutscher Caritasverband 21 121 17,4 12 004 56,8 3) Deutsches Rotes Kreuz 13 021 10,7 8 419 64,7 4) Deutscher Paritätischer Wohlfahrts- verband 18 127 15,0 9 834 54,3 5) Diakonisches Werk der EKD 23 454 19,3 13 546 57,8 6) Deutsche Krankenhaus- gesellschaft 8 892 7,3 4 974 55,9 7) Deutsches Jugend- herbergswerk 1 424 1,1 975 68,5 8) Arbeiter- Samariter-Bund 5 830 4,8 3 443 59,1 9) Plätze außerhalb von Spitzenverbänden 21 167 17,4 11 716 55,4 Gesamtzahl aller Plätze 121 646 100,0 70 323 57,8 Die Zahlen beziehen sich nur auf die bisherigen Bundesländer. Die Zugehörigkeit der Zivildienstplätze (ca. 31 000) in Verbänden und Institutionen in den neuen Bundesländern wird zur Zeit noch registriert und überprüft. In den bisherigen Bundesländern bestehen über 22 000 Beschäftigungsstellen des Zivildienstes. Zu Frage 25: Nach den Feststellungen des Bundesamtes für den Zivildienst haben von 96 401 Zivildienstleistenden seit dem 15. Januar 1991 lediglich 673 rechtswidrig den Dienst verweigert. Davon hatten etwa 7,5 Prozent Pflegedienstaufgaben in Krankenhäusern zu erledigen. Alle übrigen waren mit anderen Arbeiten betraut. Die Ermittlung des Anteils der im Pflegedienst tätigen Dienstverweigerer beruht wegen der Kürze der zur Verfügung stehendenZeit auf einer überschlägigen Zählung, weil das Bundesamt für den Zivildienst bisher nur die Gesamtzahl ohne besondere Aufzeichnungen für einzelne Tätigkeitsbereiche statistisch erfaßt hat. Gegen die Dienstverweigerer werden Disziplinarverfahren eingeleitet. Erst nach rechtskräftigem Abschluß dieser Verfahren läßt sich genauer feststellen, in welchem Umfange Aufgaben im Pflegebereich vernachlässigt worden sind. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Horst Jaunich (SPD) (Drucksache 12/266 Fragen 29 und 30): In wieviel Fällen läuft derzeit ein von der Bundesoberbehörde eingeleitetes Verfahren gemäß § 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG)? Um welche Präparate bzw. Präparategruppen handelt es sich, und wie ist der jeweilige Verfahrensstand? Zu Frage 29: Beim Bundesgesundheitsamt als der zuständigen Bundesoberbehörde zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken — soweit nicht das Paul-Ehrlich-Institut zuständig ist — laufen zur Zeit 67 Verfahren im Rahmen des Stufenplans nach § 63 des Arzneimittelgesetzes. Beim Paul-Ehrlich-Institut als der zuständigen Bundesoberbehörde für Sera, Impfstoffe, Testallergene, Testsera und Testantigene läuft zur Zeit ein Verfahren. Zu Frage 30: Die vom Bundesgesundheitsamt eingeleiteten Verfahren betreffen sowohl Fertigarzneimittel der Allopathie als auch der Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie. Gestatten Sie, daß ich wegen der Vielzahl beispielhaft nur einige der betroffenen Grup- 1064* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. März 1991 pen nenne; Analgetika, Antirheumatika, blutdrucksenkende Mittel, Blut und Blutzubereitungen, Organotherapeutika, Organextrakte, Zubereitungen aus pflanzlichen Arzneimitteln. Hierzu zählen insgesamt ca. 10 000 Präparate. Von den 67 Verfahren befinden sich 26 in Gefahrenstufe I, in der ein Informationsaustausch stattfindet, und 41 in Gefahrenstufe II des Stufenplanverfahrens. In diesen Fällen besteht ein begründeter Verdacht auf ein gesundheitliches Risiko. Daher wurde in 7 Fällen bereits das Ruhen der Zulassung angeordnet. Bei dem in die Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts fallenden Verfahren sind Sera, Impfstoffe, Testallergene und Hyposensibilisierungs-Lösungen betroffen. Hier liegt die Gefahrenstufe I vor, in der ein Informationsaustausch wegen einer BSE-Gefährdung mit den pharmazeutischen Unternehmern und den zuständigen obersten Landesgesundheits- und -veterinärbehörden stattfindet.
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    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Kollegin Wetzel, eine Zusatzfrage?


Rede von Dr. Margrit Wetzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ja, ich habe einige Zusatzfragen. — Der Kommentar, daß die Antwort zwar sehr ausführlich war, aber leider wohl graue Theorie beinhaltet, ist mir leider nicht verstattet.
Meine erste Zusatzfrage: Ist der Bundesregierung tatsächlich nicht bekannt, daß es — wie das Bundesamt für Zivildienst zumindest mir gegenüber inzwischen bestätigt hat — auch in den alten Bundesländern zu einem erheblichen Zahlungsverzug kommt, daß die übliche Zahlungsweise so aussieht, daß für das vergangene Quartal in der Mitte des folgenden Quartals abgerechnet wird, daß es bei diesen Zahlungen erhebliche Rückstände gibt und es deshalb zumindest in mir bekannten Einzelfällen — ich hätte mich gefreut, wenn ich von Ihnen weitere Fälle erfahren hätte — zu Überlegungen gekommen ist, daß Zivildienstleistende versetzt werden müssen und in ihrem Aufgabenbereich, für den sie vorgesehen sind, nicht mehr eingesetzt werden können, weil die Zahlungen nicht erfolgen können? Halten Sie das für richtig?
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär: Erst einmal zum Tatbestand, Frau Kollegin: Es ist so, daß bei der Zahlung der gesetzlich vorgesehenen Mittel nach § 6 Abs. 2 ZDG für die Beschäftigungsstellen ein Zah-



Parl. Staatssekretär Peter Hintze
lungsverzug nicht vorliegt. Zahlungen im Bereich der Aufwandszuschüsse — das sind Mittel, auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, d. h. für die nur insoweit ein Anspruch besteht, als hierfür Haushaltsmittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen — können wie auch in den vergangenen Jahren dagegen nur im Rahmen des verfügbaren Mittelansatzes ausgegeben werden. Die Zahlungen von Aufwandszuschüssen für neue Platzbelegungen in den ersten Monaten dieses Jahres und ein Teil von Zahlungen aus dem letzten Quartal 1990 konnten nicht durchgeführt werden, weil der vorgesehene Haushaltsansatz für 1991 erst nach der Beschlußfassung durch das Parlament in vollem Umfang zur Verfügung steht. Dies ist eine gesetzlich vorgesehene Einschränkung bei der vorläufigen Haushaltsführung, die in diesem Jahr durch die späte Terminierung der parlamentarischen Beratung des Haushalts in Kauf genommen werden muß.

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    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Noch eine Zusatzfrage.