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    Plenarprotokoll 12/13 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 13. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. März 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 643 A Tagesordnungspunkt 1: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen (Drucksachen 12/204, 12/216) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (Drucksachen 12/205, 12/214) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 12/206, 12/215) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung (Drucksachen 12/209, 12/218) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit (Drucksache 12/208) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1991 (Drucksache 12/197) g) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (Drucksache 12/210) 643 C Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1991 (Haushaltsgesetz 1991) (Drucksache 12/100) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1990 bis 1994 (Drucksache 12/101) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991) (Drucksache 12/221) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. März 1991 Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Hans H. Gattermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991) (Drucksache 12/219) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Hans H. Gattermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) (Drucksache 12/220) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 645 A Oskar Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 656B Hans H. Gattermann FDP . 659C, 712A, 723B, 728A, 733 C Friedrich Bohl CDU/CSU 665 A Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . 670A, 708C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . . . 673B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 677D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 681 B Jochen Borchert CDU/CSU 687 C Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 689C, 690C, 718A, 720C Ingrid Matthäus-Maier SPD 692 B Bernd Henn PDS/Linke Liste 692 C Werner Zywietz FDP 694 D Helmut Esters SPD 695 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . 695D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 696A Joachim Poß SPD 697 D Gunnar Uldall CDU/CSU 702 B Hans Peter Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 704 B, 708A, 713A Rudi Walther SPD 707C, 708B Ingrid Matthäus-Maier SPD 707 D Hermann Rind FDP 709 A Rudi Walther SPD 709 D Achim Großmann SPD 712D Dr. Emil Schnell SPD 713B Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 716D Ernst Schwanhold SPD 717 A Arnulf Kriedner CDU/CSU 719A Manfred Hampel SPD 721 A Arnulf Kriedner CDU/CSU 722A Dr. Hermann Otto Solms FDP 722 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 724 D Jürgen Koppelin FDP 725 C Reiner Krziskewitz CDU/CSU 728 C Gunnar Uldall CDU/CSU 730A Joachim Poß SPD 731 C Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 732A Dankward Buwitt CDU/CSU 732 D Beratung und Abstimmung über den Antrag der PDS/Linke Liste auf Änderung der Tagesordnung und des Tagesortes Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 654 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 655A Dr. Peter Struck SPD 655 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . . 655 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 655 D Nächste Sitzung 734 C Berichtigung 734 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 735* A Anlage 2 Deichsicherheit an der Unterelbe angesichts der zu erwartenden Änderung der Tidedynamik MdlAnfr 68, 69 — Drs 12/159 —Dr. Margrit Wetzel SPD SchrAntw PStSekr Neumann BMFT 335* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. März 1991 643 13. Sitzung Bonn, den 12. März 1991 Beginn: 10.01 Uhr
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    Berichtigung 12. Sitzung, Seite III, linke Spalte, 6. Zeile von unten: Bei dem Namen ,Eimer (Fürth)' ist statt „SPD" „FDP" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 12. 03. 91 * Augustin, Anneliese CDU/CSU 12. 03. 91 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 12. 03. 91 ** Brandt, Willy SPD 12. 03. 91 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 12. 03. 91 * Dr. Däubler-Gmelin, SPD 12. 03. 91 Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 12. 03. 91 Funke, Rainer FDP 12. 03. 91 Göttsching, Martin CDU/CSU 12. 03. 91 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 12. 03. 91 Dr. Guttmacher, FDP 12. 03. 91 Karlheinz Dr. Hennig, Ottfried CDU/CSU 12. 03. 91 Heyenn, Günther SPD 12. 03. 91 Horn, Erwin SPD 12. 03. 91 ** Ibrügger, Lothar SPD 12. 03. 91 ** Jaunich, Horst SPD 12. 03. 91 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12. 03. 91 Krause (Dessau), CDU/CSU 12. 03. 91 Wolfgang Dr. Kübler, Klaus SPD 12. 03. 91 Lowack, Ortwin CDU/CSU 12. 03. 91 ** Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 12. 03. 91 Erich Dr. Müller, Günther CDU/CSU 12. 03. 91 * Paintner, Johann FDP 12. 03. 91 Rawe, Wilhelm CDU/CSU 12. 03. 91 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 12. 03. 91 * Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 12. 03. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 12. 03. 91 * Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 12. 03. 91 Dr. Schneider CDU/CSU 12. 03. 91 (Nürnberg), Oscar Schulte (Hameln), SPD 12. 03. 91 ** Brigitte Sielaff, Horst SPD 12. 03. 91 Dr. Sperling, Dietrich SPD 12. 03. 91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 12. 03. 91 Weiß (Berlin), Konrad Bündnis 90/ 12. 03. 91 DIE GRÜNEN Welt, Hans-Joachim SPD 12. 03. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Neumann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 68 und 69): Zu Frage 68: Das Forschungsprojekt „Rezente Wasserstandsänderungen an der Deutschen Nordseeküste - Numerische Simulation" wurde vom Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) für einen Zeitraum von drei Jahren (1. 7. 1987-30. 6. 1990) gefördert. Die Arbeiten haben gezeigt, daß die angewandten numerischen Modelle gute Ergebnisse bezüglich des Tideablaufs (Normaltiden und Sturmfluten) liefern und somit für die Vorhersage von Änderungen des Tideverhaltens in der Deutschen Bucht, verursacht durch einen Meeresspiegelanstieg, verwendet werden können. Die Simulationen eines erhöhten Meeresspiegels ergaben, daß insbesondere in den flachen Gebieten der Deutschen Bucht mit Änderungen der Tidedynamik zu rechnen ist. Dies trifft sowohl für Normaltiden als auch für Sturmfluten zu. Es ist mit Veränderungen der Erosions- und Sedimentationsmuster in den Wattengebieten und Verschiebungen der Brackwasserzonen in den Ästuaren (Flußmündungsgebiete) zu rechnen, die zur Quantifizierung jedoch weiterer Untersuchungen bedürfen. Unmittelbare Konsequenzen für den Deichbau ergeben sich aus den Ergebnissen des Vorhabens bisher nicht. Im zwischenzeitlich geförderten Anschlußprojekt „Simulationen von Wasserstandsänderungen an der Deutschen Nordseeküste und in den Ästuaren" sollen die Folgen eines beschleunigten Meeresspiegelanstiegs auf die Ästuare (z. B. Verlagerung der Schwebstoffzonen, Veränderung der Strömungsverhältnisse unter Berücksichtigung sich hydrologisch verändernder Bedingungen im Ober- und Unterlauf des Ästuars, Änderung der Windstaukurven und Strömungsverhältnisse bei Extremwetterlagen) untersucht werden. Auf die Frage, ob es möglich ist, zusätzliche Zerstörungspotentiale durch Veränderungen der Tidedynamik infolge einer Vertiefung der Unterelbe auf 15 m unter MTNV zu berechnen, ist folgendes zu sagen: Der Bundesminister für Verkehr läßt von der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes zur Zeit eine Fahrwasseranpassung der Elbe unterhalb von Hamburg aus Anlaß der weltweit gestiegenen Anforderungen des Containerschiffsverkehrs untersuchen. Verschiedene Fahrwasservarianten und deren Auswirkungen auf die Tideenergie werden nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zuverlässig mit mathematischen Simulationsmodellen berechnet. Hiermit wird die Grundlage für die Optimierung von ökonomischen und ökologischen Fragestellungen der Verkehrsplanung ermöglicht. Der Begriff „Zerstörungspotentiale" ist fachwissenschaftlich nicht gebräuchlich und sollte in diesem Zu- 736* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. März 1991 sammenhang nicht verwendet werden. Zu der Frage, ob es Wasserbaumaßnahmen gibt, die grundsätzlich geeignet sind, dem Zerstörungspotential des allgemeinen Tidenhöhenanstiegs sowie sturmfluterzeugenden Windlagen entgegenzuwirken und umgekehrt, antworte ich folgendes: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, durch Wasserbaumaßnahmen, wie z. B. Buhnen, die Rauheiten im Randbereich des Flußbettes zu erhöhen und damit eine entsprechend erhöhte Tideenergieumwandlung herbeizuführen. Dabei ist jedoch abzuwägen, ob diese Maßnahmen ökonomisch und ökologisch angemessen sind, insbesondere weil eine sehr geringe Änderung der mittleren Tidewasserstände zu erwarten ist. Eine abschließende Beurteilung wird nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgen. Bei Sturmfluten herrschen meteorologisch bedingt bereits stark erhöhte Wasserstände im Elbe-Ästuar, so daß bei diesen Bedingungen die örtlich nur im Fahrrinnenbereich vorgenommene Vertiefung einen noch geringeren Einfluß hat. Zu Frage 69: Meeresspiegeländerungen sind im Rahmen natürlicher Schwankungen seit langen Jahren bekannt. Gegenwärtig hat es den Anschein, als ob wir uns in einer Phase des Meeresspiegelanstiegs befinden. So ist seit Beginn dieses Jahrhunderts der Meeresspiegel im Bereich der Nordsee um 14 plus/minus 5 cm gestiegen. Ob hierfür ausschließlich natürlich oder auch durch menschliche Aktivitäten angestoßene Ursachen verantwortlich sind, kann derzeit — so sagen es die den Bundesminister für Forschung und Technologie beratenden Wissenschaftler — nicht eindeutig beantwortet werden. Auch sind sich die Wissenschaftler darin einig, daß die zukünftige Veränderung des Meeresspiegels neben geologischen Bedingungen (Hebungen/Senkungen der norddeutschen Tiefebene) ganz wesentlich auch von der künftigen Entwicklung des Klimas abhängt. In welchem Ausmaß aufgrund von Klimaänderungen der Meeresspiegel steigt, ist in der Wissenschaft allerdings umstritten. Prognosen reichen von 15 cm bis 150 cm für das kommende Jahrhundert. Die wohl komplexeste Modellrechnung u. a. zu diesem Themenkreis hat das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Klimarechenzentrum kürzlich vorgelegt. Hier gehen die Wissenschaftler von einer thermisch bedingten Anhebung des Meeresspiegels von 16 cm für die nächsten 100 Jahre aus. Welche Folgen hiermit verbunden sind, soll im Rahmen eines BMFT-Förderschwerpunkts „Folgen einer möglichen Klimaänderung" wissenschaftlich bearbeitet werden. Zu der Frage, ,gibt es Maßnahmen zur Verhinderung einer Verschiebung der Brackwasser-Zonen, die aufgrund veränderter Tidedynamik entgegenwirken können, wenn ja, welche?' folgendes: Der Bundesregierung liegen abgesicherte Erkenntnisse über Verschiebungen der Brackwassergrenze in der Unterelbe bisher nicht vor. Alle Maßnahmen an Küstengewässern stellen einen Eingriff in äußerst sensible hydrodynamische und ökologische Systeme dar und bedürfen als Planungsgrundlage umfassender ökosystemarer Untersuchungen. Es wird auf die Antwort in Zusatzfrage 68.2 verwiesen. Die Frage, durch welche Maßnahmen ein Vordringen der Salzfront flußaufwärts und eine Beeinträchtigung des Grundwassers im Einflußbereich der Unterelbe zu verhindern wäre, kann ich sagen: Ökosystemare Untersuchungen schließen die Erkundung der Auswirkung einer potentiellen Verschiebung der Brackwasserzone auf das ufernahe Grundwasser mit ein. Eine Beurteilung wird nach Vorliegen entsprechender Untersuchungsergebnisse im Einvernehmen mit den für den Grundwasserschutz zuständigen Elbeanliegerländern erfolgen.
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    Rede von Joachim Poß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, ich nehme das zur Kenntnis, was Sie gesagt haben. Ich hoffe, daß Sie mir die eine Minute Redezeit gutschreiben, die inzwischen abgelaufen ist, und daß Sie auch zur Kenntnis nehmen, daß ich mich, glaube ich, einer Sprache bediene, die gerade in der CSU durchaus üblich ist,

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

    was nicht heißt, daß ich auf das CSU-Niveau hinabsteige; aber Elemente davon sind, wie mir scheint, in der CSU durchaus üblich.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Aber jetzt schrammen Sie an der Dummheit vorbei!)

    Dieser Finanzminister hat auch keine Skrupel — das darf man doch wohl sagen — , den Bürgern jetzt noch wesentlich mehr abzunehmen, als sein Vorgänger Dr. Stoltenberg den Bürgern bei der Steuerreform
    1990, der sogenannten größten Steuerreform aller Zeiten,

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Das war sie ja auch, und die war gut!)

    als Entlastung angekündigt hatte. Zusammen mit den Beschlüssen vom Januar wird die Koalition von den Bürgern durch die Anhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und der Telefonsteuer, durch die Ergänzungsabgabe, die Anhebung der Mineralölsteuer sowie die Erhöhung der Versicherungsteuer und der Tabaksteuer 43 Milliarden DM abkassieren.
    Damit aber nicht genug: Das wahre Ausmaß der Steuerlüge wird deutlich angesichts der jüngsten Außerungen aus dem Hause Waigel zur Erhöhung der Mehrwertsteuer. Im Koalitionsbeschluß vom 26. Februar 1991 hieß es: Ab 1993 ist im Hinblick auf die Steuerharmonisierung in der EG und die Neuregelung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern die Umsatzsteuer voraussichtlich anzuheben. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Kollege Manfred Carstens,

    (Hinsken [CDU/CSU]: Auch ein guter Mann!)

    hat in einer Erklärung vor wenigen Tagen in der „Süddeutschen Zeitung" deutlich gemacht, was darunter zu verstehen ist: Er gehe davon aus, daß es sich bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1993 um eine zweistufige Erhöhung auf 16 % handeln werde. — Hat der Finanzminister das, was seine Parlamentarischen Staatssekretäre verbreiten, auch wieder nicht zur Kenntnis genommen, weil er zu selten in Bonn ist?

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sie leiden unter Halluzinationen!)

    Beim Wirtschaftsforum der „Süddeutschen Zeitung" in München hat Dr. Waigel selbst dargelegt, daß die Ergänzungsabgabe nur eine Brücke zu der fest eingeplanten Mehrwertsteuererhöhung sein soll. Das bedeutet, daß auf die Bürger noch einmal 29 Milliarden DM zusätzlich an Steuererhöhungen zukommen und daß damit in den nächsten drei Jahren Steuererhöhungen und Abgaben im Umfang von 72 Milliarden DM beschlossen werden. Das ist weit mehr als die völlige Rücknahme aller von der Regierungskoalition bisher so groß propagierten Steuersenkungen in den letzten Jahren.
    Aber auch bei der Mehrwertsteuer scheut sich Dr. Waigel, den Bürgern reinen Wein einzuschenken. Wahrheitswidrig behauptet er, daß die von der Bundesregierung für 1993 angekündigte Erhöhung der Mehrwertsteuer aus Gründen der Steuerharmonisierung in der Europäischen Gemeinschaft erforderlich sei. Dabei lassen die EG-Vorschläge ausdrücklich eine Beibehaltung des derzeit in der Bundesrepublik geltenden Mehrwertsteuersatzes zu.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Aber die SPD-Finanzminister und -Ministerpräsidenten hätten es gerne!)

    Ein skandalöser Verstoß gegen das Prinzip einer gerechten und sozialen Besteuerung ist die geplante Abschaffung der Vermögen- und der Gewerbekapitalsteuer. Es ist unerträglich, daß die Regierung in



    Joachim Poß
    einer Zeit, in der alle Bürger durch Steuererhöhungen herangezogen werden, um die riesigen Haushaltslöcher zu stopfen, für wenige hunderttausend Spitzenverdiener und Großunternehmen die Steuern um 9 Milliarden DM jährlich senken und diese Steuern abschaffen will. Über 70 % der Vermögensteuerzahler sind Privatpersonen. Völlig zu recht hält deshalb Ihr Kollege, der CDU-Abgeordnete Heinz-Adolf Hörsken, das Argument, mit der Abschaffung der Vermögensteuer werde die Investitionskraft der Wirtschaft gestärkt, schlicht für Quatsch. Herr Dick von der CSU hat sich ähnlich eingelassen.
    Auch das von der Bundesregierung vorgetragene Argument, die Abschaffung der Vermögensteuer würde dem gewerblichen Mittelstand zugute kommen, ist falsch. Die betriebliche Vermögensteuer zahlen im wesentlichen die Großunternehmen. Zum Beispiel zahlt ein verheirateter Einzelunternehmer mit zwei Kindern erst ab einem Betriebsvermögen von 500 000 DM Vermögensteuer. Aber es geht der Bundesregierung ja gar nicht um die betriebliche Vermögensteuer, sondern sie will durch die Abschaffung der Vermögensteuer die 41 reichsten Personen in diesem Land um durchschnittlich 3 Millionen DM Jahr für Jahr entlasten.

    (Zuruf von der SPD: Das ist unerhört! — Dr. Waigel [CDU/CSU]: In welchem Gesetzentwurf steht das?)

    Durch die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Vermögensteuer und der Gewerbekapitalsteuer würden vor allem diejenigen in Westdeutschland entlastet, die von der deutschen Einheit bisher am meisten profitiert haben.

    (Matthäus-Maier [SPD]: Eben! Zweimal gewinnen!)

    Diese Steuerentlastung widerspricht dem Prinzip der Solidarität, nach dem alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ihren finanziellen Beitrag erbringen müssen.

    (von Larcher [SPD]: Wer hat, dem wird gegeben!)

    Der Verzicht auf die Erhebung der Vermögensteuer und der Gewerbekapitalsteuer bringt für die Unternehmen in Ostdeutschland nur eine unwesentliche Entlastung; denn sie zahlen wegen der notwendigen Investitionen zunächst nur wenig Steuern.

    (Zuruf des Abg. Dr. Waigel [CDU/CSU])

    — Das mit den Finanzbeamten wird im nächsten Jahr anders sein. Da werden Sie ja mithelfen, Herr Waigel.
    Eine Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer gefährdet substantiell die Gewerbesteuer und damit die finanzielle Autonomie der Gemeinden. Damit ist auch die Rolle der Gemeinden selbst in unserem Gemein-
    und Staatswesen angesprochen.

    (von Larcher [SPD]: Herr Waigel ist eben kein Bürgermeister! Das fehlt ihm noch! — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sind Sie denn einer?)

    Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, diese Pläne aufzugeben. Der von der Regierungskoalition
    so genannte „Solidaritätszuschlag" auf die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer ist nichts anderes als eine Ergänzungsabgabe ohne Einkommensgrenze. Bundesfinanzminister Waigel meidet das Wort „Ergänzungsabgabe" wie der Teufel das Weihwasser und setzt mit der Wortschöpfung „Solidaritätszuschlag" seine Täuschungsmanöver fort.

    (Matthäus-Maier [SPD]: Jawohl!)

    Im übrigen beweist er damit ein gespaltenes Verhältnis zur Verfassung, in der dieser Begriff vorgesehen ist. Er will krampfhaft den Eindruck vermeiden, er habe diesen Vorschlag von der SPD übernommen.
    In der Sache besteht aber tatsächlich ein gravierender Unterschied zwischen der Ergänzungsabgabe des Bundesfinanzministers und der von der SPD vorgeschlagenen Ergänzungsabgabe. Von der Ergänzungsabgabe des Dr. Waigel werden alle Lohn- und Einkommensbezieher betroffen, also auch die Bezieher mittlerer und kleinerer Einkommen — und damit selbstverständlich auch die Bürger in den neuen Bundesländern.

    (Hinsken [CDU/CSU]: Da haben Sie gelogen! Das stimmt nicht!)

    Arbeitnehmer mit einem Verdienst bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 6 500 DM brutto monatlich werden durch die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge sogar doppelt belastet.
    Die von der SPD vorgeschlagene Ergänzungsabgabe sollte hingegen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 DM bei Ledigen bzw. 120 000 DM bei Verheirateten wirksam werden. Das entspricht in etwa einem Bruttoarbeitslohn von 70 000 bzw. 140 000 DM.
    Die Alternative ist also klar: Die Regierungskoalition will eine allgemeine Belastung für alle. Die SPD will eine Belastung vor allem derjenigen, die eine besonders große steuerliche Leistungsfähigkeit besitzen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Neid-Diskussion!)

    Für die SPD ist es ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, daß jetzt vor allem die Besserverdienenden einen Finanzierungsbeitrag leisten, die von der bisherigen Steuerpolitik dieser Regierung besonders profitiert haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Noch in einem anderen Punkt macht sich der Bundesfinanzminister angreifbar. Er behauptet, er versichert sogar, die Ergänzungsabgabe werde nur für ein Jahr, vom 1. Juli 1991 bis zum 30. Juni 1992, erhoben.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Ja! — Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Sie wollen sie für länger, das ist mir klar!)

    Ein Blick in den heute verteilten Gesetzentwurf beweist das Gegenteil. Dort steht in § 3 ausdrücklich, daß die Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer der Veranlagungszeiträume 1991 bis 1992 und bei Arbeitnehmern, die einen Lohnsteuer-Jahresaus-



    Joachim Poß
    gleich durchführen, nach der Lohnsteuer der Ausgleichsjahre 1991 und 1992 erhoben wird.

    (Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Unterjährig 3,75 %! Haben Sie das wieder nicht gelesen?)

    Herr Waigel, behaupten Sie jetzt auch schon das Gegenteil dessen, was in Ihrem eigenen Gesetzentwurf steht?

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sie wissen doch, wie das mit den 3,75 % technisch läuft! Das braucht man Ihnen doch nicht zu sagen!)

    — Wir werden in der Folgezeit genau diesen Punkt noch näher untersuchen, Herr Waigel.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Jetzt lacht er selber über seine Aussage!)

    Bei der von der Koalition vorgesehenen Mineralölsteuererhöhung geht es um ein reines Abkassierungsmodell, dem die Koalition ein ökologisches Etikett zu geben versucht. Das haben Vorredner schon ausgeführt. Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Mineralölsteuer dient in erster Linie dazu, die Abschaffung der Vermögensteuer zu finanzieren.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Wo haben Sie denn das her?)

    Um einem einzigen der 41 reichsten Vermögensbesitzer dieses Steuergeschenk zu bezahlen, sollen nach den Plänen der Bundesregierung 10 000 Autofahrer Jahr für Jahr eine bis zu 25 Pfennig höhere Mineralölsteuer zahlen. Die Autofahrer müssen also über die höhere Mineralölsteuer die Steuergeschenke für Spitzenverdiener und Großunternehmen bezahlen. Dies stellt den Flugbenzinskandal weit in den Schatten.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Uldall?

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    Rede von Joachim Poß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Vielleicht hat sich das erledigt. Sie können sich gleich noch einmal melden, weil ja der Zwischenruf schon von Ihrem Kollegen Waigel gekommen ist. — Aber bitte.