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    Plenarprotokoll 12/12 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 12. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 Inhalt: Waffenruhe im Golfkrieg 519 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Ewen und Rode (Wietzen) 519B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 519B Zusätzliche Überweisung einer Vorlage an weitere Ausschüsse 538A, 598 D Zusätzliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung 630 D Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Bericht der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie" (Drucksache 11/8520) Frau Dr. Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretär BMG 520B Catenhusen SPD 522 B Kohn FDP 524 C Catenhusen SPD 525 B Frau Dr. Fischer PDS/Linke Liste . . . 527 C Seesing CDU/CSU 529A Frau Bulmahn SPD 531 C Kohn FDP 533 C Dr. Lischewski CDU/CSU 534B Dr. Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 535 C Frau Blunck SPD 535 D Frau Adler SPD 536 C Tagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Hilfe für die Kinder von Tschernobyl (Drucksache 12/165) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Jutta Braband und der Abgeordneten der Gruppe PDS/Linke Liste: Hilfe für die Kinder von Tschernobyl (Drucksache 12/170) Frau Mehl SPD 538 B Frau Braband PDS/Linke Liste 539 B Werner (Ulm) CDU/CSU 540 B Müller (Düsseldorf) SPD 541 B Frau Köppe Bündnis 90/GRÜNE 541D Frau Dr. Funke-Schmitt-Rink FDP . . . 542 C Dr. Elmer SPD 543 D Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste 545 A Müller (Düsseldorf) SPD 545 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 546C Dr. Elmer SPD 547 A Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD und des Antrags des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe Bündnis 90/ GRÜNE: Einrichtung eines baltischen II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 Informationsbüros in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/164, 12/166) Weisskirchen Miesloch) SPD 548 A Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . 549 C Poppe Bündnis 90/GRÜNE 550 D Dr. Menzel FDP 552 B Dr. Modrow PDS/Linke Liste 553 C Schäfer, Staatsminister AA 554 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/159 vom 22. Februar 1991 — Höhe des Übergangsgeldes bei der Entlassung von Beschäftigten in volkseigenen Landwirtschaftsbetrieben MdlAnfr 13 Stockhausen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF . . 555 B ZusFr Stockhausen CDU/CSU 555 C Gründe für die Aufrechterhaltung der Beleuchtung an den früheren innerdeutschen Grenzübergängen MdlAnfr 14 Stockhausen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF . . 555D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 556 A Haltung der Bundesregierung zum PrognosGutachten über die Kosten einer Verlegung von Bundestag und Bundesregierung nach Berlin MdlAnfr 15 Wallow SPD Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF . . 556A ZusFr Wallow SPD 556B ZusFr Lüder FDP 556 C ZusFr Dr. Sperling SPD 556D ZusFr Opel SPD 556 D ZusFr Beucher SPD 557 A ZusFr Schily SPD 557 A Verhalten der Bundesvermögensverwaltung beim Verkauf der durch den Abzug der französischen Streitkräfte freigewordenen Liegenschaften in Baden-Baden MdlAnfr 17, 18 Frau Caspers-Merk SPD Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF . . . 557 B ZusFr Frau Caspers-Merk SPD 557 C ZusFr Dr. Sperling SPD 557 D Bevorzugung privater Interessenten beim Verkauf von durch Truppenabzug freiwerdender Liegenschaften durch die Bundesvermögensverwaltung MdlAnfr 19, 20 Erler SPD Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF 558A, 560A ZusFr Erler SPD 558B, 560 B ZusFr Müntefering SPD 558 D ZusFr Frau Iwersen SPD 559A ZusFr Opel SPD 559 A ZusFr Dr. Sperling SPD 559 B ZusFr Frau Dr. Lucyga SPD 559 C ZusFr Stockhausen CDU/CSU 559 D Unterstützung mittlerer Betriebe bei der Übernahme der Aufgaben des Feriendienstes durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 21 Beucher SPD Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF . . 560C ZusFr Beucher SPD 560 D Zusammensetzung der Käufergruppen der durch die Treuhandanstalt privatisierten Betriebe; Hauptschwierigkeiten bei der Privatisierung MdlAnfr 22, 23 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF . 561B, 563B ZusFr Dr. Sperling SPD 561 C, 563 C ZusFr Frau Weiler SPD 562 A ZusFr Schwanhold SPD 562B, 563 D ZusFr Opel SPD 562 C, 564 C ZusFr Dr. Seifert PDS/Linke Liste . . . 562 C ZusFr Dr. Jens SPD 562D, 564 B ZusFr Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 563 A ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . . 563 A ZusFr Grünbeck FDP 564 A ZusFr Müntefering SPD 564 B Beteiligung der Treuhandanstalt an der Sanierung von Betrieben MdlAnfr 28, 29 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF 564D, 565 B ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 564D, 565 C ZusFr Mischnick FDP 565 B Verkauf der Liegenschaften der ehemaligen Botschaften, Missionen, Handelsvertretungen und Kulturinstitute der DDR im Ausland Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 III und Zurverfügungstellung der erzielten Mittel an die neuen Bundesländer MdlAnfr 32 Bierling CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF . . 565D ZusFr Bierling CDU/CSU 566A ZusFr Toetemeyer SPD 566A Übertragung der „Freien Presse/Chemnitz" und der „Mitteldeutschen Zeitung/Halle" an den Kölner Verleger Alfred Neven DuMont MdlAnfr 33 Schily SPD Antw PStSekr Dr. Grünewald BMF . . 566B ZusFr Schily SPD 566 B ZusFr Dr. Sperling SPD 566 D ZusFr Dr. Struck SPD 567 A Aktuelle Stunde betr. Verhalten der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Treuhandanstalt Dr. Jens SPD 567 B Roth (Gießen) CDU/CSU 568 A Dr. Briefs PDS/Linke Liste 568 D Grünbeck FDP 569 C Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE . . 570B Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 571 B Kriedner CDU/CSU 572 B Zywietz FDP 573 C Schwanhold SPD 574 C Dr. Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 575 C Austermann CDU/CSU 576 C Müller (Zittau) SPD 577 C Frau Jaffke CDU/CSU 578 C Rossmanith CDU/CSU 579 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Endberichts der Enquete-Kommission „Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 1987 und vom 5. Februar 1988 (Drucksachen 11/244 [neu], 11/1754, 11/7200) Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 580 B Großmann SPD 583 A Eimer (Fürth) SPD 585 C Frau Jelpke PDS/Linke Liste 587 D Frau Geiger, Parl. Staatssekretär BMZ . 589B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 590 B Geis CDU/CSU 592 B Dr. Blank CDU/CSU 592 D Dr. Pick SPD 594 B Geis CDU/CSU 595 C Frau Dr. Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretär BMG 597 A Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Franz Müntefering, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nutzung mietenpolitischer Verordnungsermächtigungen für die neuen Länder durch die Bundesregierung (Drucksache 12/156) b) Beratung des Antrags der Gruppe der PDS/Linke Liste: Mietstopp in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/158) Großmann SPD 599 A Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 600D Dr. Seifert PDS/Linke Liste 602 C Dr. Hitschler FDP 603 B Frau Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . . 604 C Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 605 C Frau Gleicke SPD 607 B Frau Wiechatzek CDU/CSU 608 C Müntefering SPD 609 D Dr. Hitschler FDP 610B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Privatisierung von Bundesbeteiligungen hier: Veräußerung der Aktienmehrheit an der Prakla-Seismos AG (Drucksache 12/73) Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . . 611 C Frau Bulmahn SPD 611D, 616D Frau Bulmahn SPD 612 B Müller (Wadern) CDU/CSU 614 B Dr. Briefs PDS/Linke Liste 615B Zywietz FDP 615D Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags des Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Auf- und Ausbau der öffentlichen Verwaltung und der Justiz in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/162) Gerster (Mainz) CDU/CSU 617 D Schwanitz SPD 620A Dr. Hirsch FDP 621 C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 Dr. Heuer PDS/Linke Liste 622 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 623 D Dr. de With SPD 625 A Gres CDU/CSU 627 A Dr. Kinkel, Bundesminister BMJ 628 B Wiefelspütz SPD 629 D Tagesordnungspunkt 8: Überweisung im vereinfachten Verfahren Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1989 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1989) — (Drucksache 12/8) 630B Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Egon Susset, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Johann Paintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik — Landwirtschaftsanpassungsgesetz — und anderer Gesetze vom ... 1991 (Drucksache 12/161) 630 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 1 zu Petitionen (Drucksache 12/129) . . 630D Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 2 zu Petitionen (Drucksache 12/130) . . 630D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 3 zu Petitionen (Drucksache 12/131) . . 630D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 4 zu Petitionen (Drucksache 12/132) . . 631A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 5 zu Petitionen (Drucksache 12/133) . 631A Nächste Sitzung 631 C Berichtigung 631 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 633* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 633* C Anlage 3 Beseitigung der Hauptschwierigkeiten der Treuhandanstalt; Auflagen bei der Privatisierung der Betriebe MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/159 — Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Grünewald BMF . 633* D Anlage 4 Kriterien für die Entscheidung der Treuhandanstalt über Privatisierung, Sanierung oder Stillegung von Betrieben; Zahl der betreuten Betriebe MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/159 — Frau Dr. Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Grünewald BMF . 634* B Anlage 5 Beseitigung der unklaren Rechtssituation beim Verkauf belasteter enteigneter Grundstücke und Immobilien MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/159 — Dr. Brecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. Grünewald BMF . 634* C Anlage 6 Einnahmen, Ausgaben und Kreditaufnahmen der neuen Bundesländer 1991 MdlAnfr 34 — Drs 12/159 — Opel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Grünewald BMF . 635* A Anlage 7 Verzicht auf eine Erhöhung der Postablieferung MdlAnfr 35 — Drs 12/159 — Paterna SPD SchrAntw PStSekr Dr. Grünewald BMF . 635* B Anlage 8 Unterbringung der mit dem Konkurs des Feriendienstes arbeitslosen Mitarbeiter in einem Unternehmen ihrer Branche MdlAnfr 36 — Drs 12/159 — Frau Gleicke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 635* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 V Anlage 9 Bereitstellung von 100 Mio DM für die Erweiterung des Übernachtungsangebots in den neuen Bundesländern MdlAnfr 37 — Drs 12/159 — Frau Weiler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 635* D Anlage 10 Aufbau eines zentralen Informations- und Reservierungssystems (IRS) in den neuen Bundesländern; Förderung der sog. ,,Touristischen Informationsnorm" (TIN) auch in den alten Bundesländern MdlAnfr 38, 39 — Drs 12/159 — Ewen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 636* A Anlage 11 Existenzgründungshilfen für den Hotel- und Gastronomiebereich in den neuen Bundesländern MdlAnfr 40 — Drs 12/159 — Frau Steen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 636* C Anlage 12 Beteiligung deutscher Firmen oder Personen an der Aufrüstung des Irak mit Chemiewaffen MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/159 — Grüner FDP SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 636* D Anlage 13 Realisierung der vom Bundeswirtschaftsminister angekündigten Sanierungsstrategien für Treuhandbetriebe MdlAnfr 43 — Drs 12/159 — Roth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 637* B Anlage 14 Gewährleistung der Vergabe öffentlicher Aufträge für den Bau von Wohnungen in der Sowjetunion für aus der ehemaligen DDR zurückkehrende Soldaten an Bauunternehmen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/159 — Frau Dr. Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 637* C Anlage 15 Rüstungsexporte der Firma MBB an Pakistan MdlAnfr 46 — Drs 12/159 — Schily SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 638* C Anlage 16 Nichteinsatz von Sonderzügen wegen Personalmangels bei der Bundesbahn MdlAnfr 55 — Drs 12/159 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 638* D Anlage 17 Eröffnung eines neuen Grenzübergangs in Waidhaus und Bau einer Ortsumgehung MdlAnfr 56 — Drs 12/159 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 639* A Anlage 18 Neuorganisation der Güterwagen-Ausbesserungswerke von Bundes- und Reichsbahn; Sicherung leistungsfähiger BundesbahnAusbesserungswerke durch die Altersstruktur der Belegschaft MdlAnfr 57, 58 — Drs 12/159 — Frau Ferner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 639* B Anlage 19 Verhältnis zwischen besetzten und unbesetzten Ausbildungsplätzen in allen Güterwagen-Ausbesserungswerken der Bundesbahn; Zahl der nach der Ausbildung übernommenen Arbeitskräfte MdlAnfr 59 — Drs 12/159 — Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 639* C Anlage 20 Verbot des Einsatzes der umweltschädlichen Magnesiumchloridlauge als Streumaterial auf den Straßen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 60 — Drs 12/159 — Bierling CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 639* C Anlage 21 Strukturentwicklungsprogramme, insbesondere im Bereich Wohnungsbauförderung, für VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 strukturschwache Kommunen nahe der ehemaligen Zonengrenze MdlAnfr 61 — Drs 12/159 —Frau Kastner SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 639* D Anlage 22 Entwicklung der Bautätigkeit in den neuen Bundesländern; Umfang der in Anspruch genommenen Fördermittel MdlAnfr 62, 63 — Drs 12/159 — GroBmann SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 640* A Anlage 23 Verhinderung eines weiteren Baurückgangs in den neuen Bundesländern; Entwicklung der Beschäftigtenzahl in der Bauwirtschaft 1990 MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/159 — Rempe SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 640* C Anlage 24 Haltung der Bundesregierung zur Akkreditierung des Halbbruders des irakischen Diktators Saddam Hussein, Barzan Ibrahim alTikriti, als Botschafter bei der UN-Menschenrechtskommission in Genf; Gründe für die Bestandsaufnahme von Waffensystemen in der Sowjetunion erst nach Inkrafttreten des Vertrages über konventionelle Streitkräfte in Europa (Art. IV) MdlAnfr 70, 71 — Drs 12/159 — Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 641* A Anlage 25 Beurteilung der Reaktion des Auswärtigen Amtes auf die Kontaktaufnahme des Schulleiters der Deutschen Schule in Barcelona mit einem Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 72, 73 — Drs 12/159 — Toetemeyer SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 641 D Anlage 26 Förderung einer demokratischen Entwicklung und sozialer Gerechtigkeit in Kuwait nach dem Abzug der irakischen Besatzung MdlAnfr 74 — Drs 12/159 — Wallow SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 642* A Anlage 27 Berücksichtigung der ökologischen Schäden in der Golfregion bei den Friedensbemühungen der Kriegsparteien MdlAnfr 75 — Drs 12/159 — Weis (Stendal) SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 642* B Anlage 28 Einstellung der Militärhilfe an den Sudan angesichts der fortwährenden Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 76, 77 — Drs 12/159 — Verheugen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 642* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 519 12. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1991 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 9. Sitzung, Seite III, Zeile 7: Statt „Vogel (Ennepetal) SPD" ist „Vogel (Ennepetal) CDU/CSU" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 28.02.91 Bartsch, Holger SPD 28.02.91 Beckmann, Klaus FDP 28.02.91 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 28.02.91 * Wilfried Brandt, Willy SPD 28.02.91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 28.02.91 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 28.02.91 Herta Dr. Diederich (Berlin), SPD 28.02.91 Niels Diller, Karl SPD 28.02.91 Esters, Helmut SPD 28.02.91 Francke (Hamburg), CDU/CSU 28.02.91 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 28.02.91 Dr. Gautier, Fritz SPD 28.02.91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 28.02.91 Dr. Glotz, Peter SPD 28.02.91 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 28.02.91 Hilsberg, Stephan SPD 28.02.91 Jungmann (Wittmoldt), SPD 28.02.91 Horst Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 28.02.91 Kastning, Ernst SPD 28.02.91 Kuessner, Hinrich SPD 28.02.91 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 28.02.91 Elke Lintner, Eduard CDU/CSU 28.02.91 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 28.02.91 Klaus W. Lowack, Ortwin CDU/CSU 28.02.91 Männle, Ursula CDU/CSU 28.02.91 Michels, Meinolf CDU/CSU 28.02.91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 28.02.91 * Müller (Pleisweiler), SPD 28.02.91 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 28.02.91 Oostergetelo, Jan SPD 28.02.91 Purps, Rudolf SPD 28.02.91 Reschke, Otto SPD 28.02.91 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 28.02.91 Rühe, Volker CDU/CSU 28.02.91 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 28.02.91 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 28.02.91 Schanz, Dieter SPD 28.02.91 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 28.02.91 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.02.91 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 28.02.91 Seidenthal, Bodo SPD 28.02.91 Seiler-Albring, Ursula FDP 28.02.91 Dr. Soell, Hartmut SPD 28.02.91 * Spilker, Karl Heinz CDU/CSU 28.02.91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 28.02.91 Dr. von Teichmann und FDP 28.02.91 Logischen, Cornelia Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Titze, Uta SPD 28.02. 91 Vosen, Josef SPD 28.02. 91 Wagner (Eppelborn), SPD 28.02. 91 Hans Georg Waltemathe, Ernst SPD 28.02. 91 Walther, Rudi SPD 28.02. 91 Dr. Wegner, Konstanze SPD 28.02. 91 Weißgerber, Gunter SPD 28.02. 91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 28.02. 91 ' ' Wieczorek (Duisburg), SPD 28.02. 91 Helmut Wieczorek-Zeul, SPD 28.02.91 Heidemarie Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 28.02. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 90/28.02.91 GRÜNE Würfel, Uta FDP 28.02.91 Zierer, Benno CDU/CSU 28.02.91 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Ausschuß für Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 2. Sitzung am 21. Februar 1991 gemäß § 107 der Geschäftsordnung die in der Anlage 6 zu der Geschäftsordnung veröffentlichten „Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung des § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB" auch für die 12. Wahlperiode beschlossen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 24 und 25): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen bzw. wird sie noch ergreifen, um die Hauptschwierigkeiten der Treuhandanstalt zu beseitigen? Macht die Treuhandanstalt verbindliche Auflagen über die Fortführung der Wirtschaftstätigkeit und die Zahl der zu erhaltenden Arbeitsplätze, wenn sie Betriebe durch Rückgabe an Alteigentümer oder durch Verkauf an andere private Interessenten privatisiert, und wie sehen diese Auflagen ggf. aus? Zu Frage 24: Die Bundesregierung unterstützt die Treuhandanstalt bei der effizienten Gestaltung ihrer Arbeit. Sie übt ihre Rechts- und Fachaufsicht so aus, daß die Möglichkeiten der Treuhandanstalt zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben optimiert werden. Um die Ausführung des gesetzlichen Privatisierungsauftrages der Treuhandanstalt zu erleichtern, hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und der Förderung von Investitionen vorgelegt. Das Gesetz soll bis Ende März dieses Jahres in Kraft treten. 634* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 Zu Frage 25: Es ist zu unterscheiden zwischen Reprivatisierung, also Rückgabe an den Alteigentümer, und Privatisierung. Zur Reprivatisierung: Gemäß § 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen haben Alteigentümer unter den dort genannten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe ihres ehemaligen Betriebes. Eine Beschränkung dieses Anspruchs, etwa durch Auflagen seitens der Treuhandanstalt, ist daher nicht möglich. Jedoch ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß der Alteigentümer mit der Rückübertragung in alle für das Unternehmen bestehenden Rechtsverhältnisse eintritt, also auch in die Arbeitsverhältnisse als Arbeitgeber. Zur Privatisierung: Die Privatisierungspolitik der Treuhandanstalt zielt darauf ab, Unternehmen im ganzen und nicht nur Teilbereiche von ihm zu verkaufen. Hiermit wird eine Übernahme der Belegschaft durch den Erwerber angestrebt. Dies geschieht zum Teil auch dann, wenn damit Abzüge beim erzielten Kaufpreis verbunden sind. Um Arbeitsplätze in den veräußerten Betrieben zu sichern, bemüht sich die Treuhandanstalt, die Erwerber vertraglich zur Übernahme der Arbeitnehmer zu verpflichten. Teilweise werden an diese oder ähnliche Auflagen Vertragsstrafen geknüpft. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Leonhard (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 26 und 27): Nach welchen Kriterien entscheidet die Treuhandanstalt in ihrer praktischen Arbeit, ob ein Grundstück oder Betrieb an Alteigentümer zurückgegeben oder an andere Interessenten verkauft wird bzw. ob ein Betrieb saniert oder stillgelegt wird? Wie viele Betriebe hat die Treuhandanstalt bis jetzt an frühere Eigentümer bzw. deren Erben zurückgegeben, durch Verkauf an private Unternehmen privatisiert, mit Eigenmitteln saniert oder stillgelegt? Zu Frage 26: Die Treuhandanstalt hat bei jedem Verkauf eines Betriebes oder eines Grundstückes zu klären, ob Rückübertragungsansprüche angemeldet worden sind. Ist dies der Fall, kann ein Verkauf an einen anderen Interessenten nicht erfolgen. Eine Ausnahme davon ist nach dem Einigungsvertrag (Gesetz über besondere Investitionen) bisher nur beim Verkauf von Grundstücken möglich. Danach kann man über einen angemeldeten Rückgabeanspruch dann hinweggehen, wenn auf einem Grundstück gewichtige Investitionen vorgenommen werden sollen. Für die Entscheidung, ob und wie ein Grundstück oder ein Unternehmen, dessen Rückgabe gefordert wird, zurückzugeben ist, sind grundsätzlich die Amter zur Regelung offener Vermögensfragen zuständig. Die Treuhandanstalt hat hier nur die Möglichkeit, auf einvernehmliche Regelungen nach § 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen hinzuwirken, um das Verfahren zu beschleunigen. Der Entscheidung über eine Liquidation gehen intensive Bemühungen zur Privatisierung des Unternehmens und Versuche einer zur Privatisierung führenden Sanierung voraus. Die Liquidation eines Unternehmens wird dann betrieben, wenn sich ein Unternehmen nach gründlicher Prüfung als nicht sanierungsfähig erweist. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn für die Produkte eines Unternehmens kein Markt zu erkennen ist. Zu Frage 27: Bislang wurden rund 3 000 Betriebe an frühere Eigentümer bzw. deren Erben zurückgegeben. Die Niederlassungen der Treuhandanstalt haben bislang 428 Betriebe privatisiert. In dieser Zeit wurden von der Zentrale 260 Unternehmen in private Hände gegeben. Ein genauer Stand der Abwicklung wird gegenwärtig von der Treuhandanstalt erarbeitet, so daß ich noch keine weiteren Angaben machen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Brecht (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 30 und 31) : Was wird die Bundesregierung tun, um die unklare Rechtssituation bei belasteten und ehemals vom DDR-Staat rechtswidrig vereinnahmten Grundstücken aufzuheben? Wie soll beim Verkauf von Häusern in den neuen Bundesländern verfahren werden, wenn einerseits die Hypothekenkonten bei den Sparkassen nicht mehr existieren, andererseits keine rechtsgültige Urkunde vorliegt, auf deren Grundlage die Belastung im Grundbuch gelöscht werden kann? Zu Frage 30: Der Fortbestand oder das Erlöschen von Belastungen im Falle der Rückgabe von Grundstücken ist im Grundsatz in § 18 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen geregelt. Diese Regelung bedarf weiterer Konkretisierung. Diese soll noch im Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung erfolgen. Im einzelnen gilt folgendes: Bei der Freigabe aus staatlicher Verwaltung tritt der Eigentümer in alle bestehenden Rechtsverhältnisse in bezug auf das Grundstück ein. Er hat also zunächst die bestehenden Grundpfandrechte, die zum 1. Juli 1990 im Verhältnis 2 : 1 auf DM umgestellt wurden, zu übernehmen. Aufbaukredite braucht er allerdings nur insoweit zu übernehmen, als die Kreditaufnahme einer werterhöhenden oder werterhaltenden Baumaßnahme diente. Bei der Rückübertragung aus Volkseigentum an den früheren Eigentümer sind diejenigen dinglichen Belastungen, die im Zeitpunkt des Übergangs ins Volkseigentum bestanden haben und im Verhältnis 2 : 1 auf DM umgestellt wurden, wieder im Grundbuch einzutragen. Soweit der Gläubiger vom Staat befriedigt worden ist, geht die Forderung auf den Entschädigungsfonds über. Für Aufbauhypotheken gilt selbstverständlich auch hier die zuvor erwähnte wichtige Einschränkung, daß sie nur in der Höhe zu übernehmen sind, in welcher die Kreditaufnahme einer Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 635* werterhöhenden oder werterhaltenden Baumaßnahme diente. Zu Frage 31: In welcher Weise im Grundbuch eingetragene Hypotheken beim Verkauf von Häusern in den neuen Bundesländern zur Löschung gebracht werden können, läßt sich nicht allgemein beantworten. Die Löschung setzt voraus, daß die durch die Hypothek gesicherte Forderung zurückgezahlt oder auf andere Weie erloschen ist. Ist dies der Fall, hat der Grundstückseigentümer gegen den Hypothekengläubiger einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung. In dem Fall, in dem der Gläubiger, also in der Regel das Kreditinstitut, nicht mehr über die entsprechenden Unterlagen verfügt, wird der Eingentümer an Hand seiner Unterlagen dartun müssen, daß er die Hypothek schon getilgt hat. Bei unbekanntem Gläubiger kann das Aufgebotsverfahren nach §§ 1170, 1171 BGB durchgeführt werden. Ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen angezeigt sind, läßt sich an Hand des bisher vorliegenden Tatsachenmaterials noch nicht beurteilen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Opel (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 34): Mit welchen Ausgaben, Einnahmen und Kreditaufnahmen rechnet die Bundesregierung für die jeweiligen neuen Bundesländer für 1991? Die Haushaltspläne der neuen Bundesländer liegen erst mit recht unterschiedlichen Planungsständen vor. Insbesondere ist das vorliegende Datenmaterial nicht miteinander vergleichbar. Der Bundesregierung ist es deshalb zur Zeit nicht möglich, über die in 1991 voraussichtlichen tatsächlichen Ausgaben, Einnahmen und die Nettokreditaufnahme der neuen Bundesländer Auskunft zu geben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 35): Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung im Rahmen der nun doch beabsichtigten Steuererhöhungen, um die allseits als falsch bezeichnete Erhöhung der Postablieferung überflüssig zu machen? Die für die Jahre 1991 bis 1994 vorgesehene jährliche Sonderablieferung der Deutschen Bundespost in Höhe von 2 Milliarden DM ist Teil des Konsolidierungskonzepts der Bundesregierung. Dieses Konzept hat es ermöglicht, im Entwurf des Bundeshaushalts 1991 die Nettokreditaufnahme innerhalb des im Eckwertbeschluß vom 14. November 1990 festgesetzten Rahmens von 70 Milliarden DM zu halten. Die nunmehr notwendigen Einnahmeverbesserungen sollen die finanzielle Bewegungsfreiheit für zusätzlichen Bedarf auf Grund des Golfkonflikts sowie der wirtschaftlichen Entwicklung in Osteuropa und in den neuen Bundesländern schaffen. Diese Bewegungsfreiheit darf nicht dadurch eingeengt werden, daß bereits beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen wieder rückgängig gemacht werden. Es ist daher nicht beabsichtigt, auf die Sonderablieferung der Deutschen Bundespost zu verzichten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage der Abgeordneten Frau Gleicke (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 36): Wie soll gewährleistet werden, daß die rund 18 000 Mitarbeiter des Feriendienstes (FEDI), die mit dem Konkurs ihres Unternehmens arbeitslos geworden sind, möglichst schnell eine Beschäftigung in ihrer Branche finden, der allgemein die besten Chancen eingeräumt werden, zu einem Motor der wirtschaftlichen Entwicklung zu werden? Der Konkurs des Feriendienstes des ehemaligen FDGB (FEDI-Tours GmbH) ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß es der Gesellschaft nicht gelungen ist, ein tragfähiges Unternehmenskonzept zu entwickeln, das einen Verzicht auf die früheren hohen Subventionen vorgesehen hätte. Die Treuhandanstalt (THA) sah sich daher veranlaßt, ihre Stützungszahlungen einzustellen. Die beruflichen Aussichten für Beschäftigte der ehemaligen Ferienheimé dürften insgesamt vergleichsweise günstig sein, da die Ausgangsbedingungen für eine dynamische Entwicklung des Fremdenverkehrs in den touristisch attraktiven Gebieten der neuen Länder weiter relativ gut sind. Die Entwicklung wird um so positiver verlaufen, je eher es der THA gelingt, die in ihrer Verfügung stehenden Beherbergungsstätten zu privatisieren, also in einen unternehmerischen Verantwortungsbereich zu überführen. Dann wird sich herausstellen, welche Häuser kostendeckend weitergeführt werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage der Abgeordneten Frau Weiler (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 37): Stimmt es, daß die Bundesregierung beabsichtigt, in den fünf neuen Bundesländern 100 Mio. DM für die Erweiterung des bestehenden Übernachtungsangebots im Bereich kleiner und mittlerer Anbieter zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, wie sollen diese Mittel konkret eingesetzt werden? 636* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 Das Beherbergungsgewerbe hat — wie jeder andere Wirtschaftszweig auch — Zugang zu dem umfangreichen Förderinstrumentarium zugunsten der gewerblichen Wirtschaft. Da es sich in der Regel um kleinere und mittlere Unternehmen handelt, stehen insbesondere die mittelstandspolitischen Hilfen zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung wird darüber hinaus das Instrument der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden. Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden im wesentlichen die Wirtschaftsministerien der neuen Länder. Der Umfang der Förderung des Beherbergungsgewerbes läßt sich im voraus nicht beziffern. Er ergibt sich aus der Inanspruchnahme der generellen Fördermittel. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 38 und 39): Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, 10 Mio. DM für den Aufbau eines zentralen IRS (Informations- und Reservierungssystems) in den fünf neuen Bundesländern aufzubringen? Ist die Bundesregierung bereit, die Ergebnisse der sogenannten Fried-Studie über den Aufbau eines zentralen IRS, die sogenannte Touristische Informationsnorm (TIN) so zu fördern, daß sie auch in den fünf neuen Bundesländern schnell einzusetzen ist, und ist die Bundesregierung ferner bereit, die Einführung von TIN auch in den Ländern der alten Bundesrepublik Deutschland finanziell zu unterstützen? Zu Frage 38: Verbesserte Informationen über das touristische Angebot der neuen Länder und insbesondere erleichterte Buchungsmöglichkeiten sind dringend erforderlich. Die Bundesregierung prüft daher Möglichkeiten einer Hilfestellung beim Aufbau eines geeigneten Reservierungssystems. Die Prüfung schließt Fragen der Finanzierung ein. Zu Frage 39: Der Deutsche Fremdenverkehrsverband hat mit Schreiben vom 6. Februar 1991 an das Bundesministerium für Wirtschaft einen prüffähigen Antrag zur Förderung einer Grundlagenstudie über die Touristische Informations-Norm vorgelegt. Das Bundeswirtschaftsministerium ist grundsätzlich bereit, einen wesentlichen Förderbetrag zur Finanzierung dieser Studie zu leisten. Voraussetzung ist die Zustimmung und Beteiligung der hiervon betroffenen Organisationen Deutscher Fremdenverkehrsverband, Deutscher Hotel-und Gaststättenverband sowie Deutscher ReisebüroVerband. Auch ist die Zustimmung und Beteiligung der 16 west- und ostdeutschen Länder an diesem Projekt erforderlich, damit von Beginn an die Erfordernisse der regionalen Fremdenverkehrsgebiete in ganz Deutschland berücksichtigt werden können. Am 6. März 1991 wird in Berlin unter Vorsitz des Bundeswirtschaftsministeriums der Länderausschuß Fremdenverkehr sich mit dieser Frage befassen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage der Abgeordneten Frau Steen (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 40): Welche Hilfen zur Existenzgründung in den fünf neuen Bundesländern, insbesondere im Bereich Hotel und Gastronomie, hat die Bundesregierung vorgesehen, damit auch Personen, die die derzeit von den Banken geforderten hohen Sicherheiten nicht bieten können, in die Lage versetzt werden, eine selbständige Existenz zu gründen und die damit eine erhebliche Lücke im bestehenden Angebot schließen würden? Gerade im Hinblick auf das Sicherheitenproblem in der ehemaligen DDR hat die Bundesregierung den schnellen Aufbau von Bürgschaftsbanken in den neuen Bundesländern durchgesetzt. Die Bürgschaftsbanken gewähren Bürgschaften bis zur Höhe von 1 Million DM im Einzelfall zur Absicherung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen. Bei Fällen über 1 Million DM übernimmt die Berliner Industriebank Bürgschaften zugunsten von selbständigen Unternehmen. Diese Bürgschaftsprogramme stehen auch Existenzgründern im Hotel- und Gastronomiebereich offen. Außerdem können Existenzgründer im Rahmen des Eigenkapitalhilfe-Programms der Bundesregierung für die neuen Bundesländer zinsgünstige Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei 10 tilgungsfreien Jahren u. a. für die Errichtung und den Aufbau einer Existenz im Hotel- und Gaststättenbereich erhalten, für die keine Sicherheiten zu leisten sind. Die von Ihnen vermutete Lücke bei den Förderprogrammen der Bundesregierung für die neuen Bundesländer besteht also nicht, sondern hier werden im Gegenteil hochwirksame Hilfen angeboten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Grüner (FDP) (Drucksache 12/159 Fragen 41 und 42): Welche Tatsachen oder nachrichtendienstliche Informationen rechtfertigen die Aussage, daß deutsche Firmen oder Einzelpersönlichkeiten mit dafür verantwortlich zu machen sind, daß der Irak über Chemiewaffen verfügt? Trifft es zu, daß die seit Wochen verbreiteten Meldungen unzutreffend sind, wonach deutsche Techniker für die Reichweitenverlängerung der sowjetischen Scud-Raketen verantwortlich seien, durch die Israel mit chemiewaffenbestückten Geschossen zu erreichen wäre? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 63i' Zu Frage 41: Der Bundesregierung liegen Informationen über die Art der von einigen deutschen Unternehmen und Einzelpersonen nach Irak gelieferten Waren bzw. Anlagen und Anlagenteilen vor, die den zuverlässigen Schluß zulassen, daß damit in bestimmten irakischen Anlagen Chemiewaffen hergestellt werden sollten. Da bislang noch keines der eingeleiteten Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, ist es der Bundesregierung jedoch nicht möglich, zu Einzelheiten Stellung zu nehmen. Ebenso ist eine öffentliche Erörterung nachrichtendienstlicher Informationen nicht möglich. Zu Frage 42: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung haben eine Reihe deutscher Unternehmen ohne Ausfuhrgenehmigung Waren für Projekte in den Irak geliefert, die mit der Reichweitensteigerung der Scud-Raketen in Verbindung gebracht werden. Gegen mehrere Unternehmen sind daher entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, zu deren Stand die Bundesregierung keine Auskunft geben kann. Die auf Israel abgefeuerten Scud-Raketen weisen nach ersten Berichten keine Bauteile aus deutscher oder westlicher Produktion auf; auch die Verarbeitung spricht nicht für Einsatz westlicher Technologie. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 43) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die vom Bundesminister für Wirtschaft am 12. Februar angekündigten „aktiven Sanierungsstrategien" für Treuhandbetriebe zu realisieren? Minister Möllemann hat in seinem Strategiepapier vorgeschlagen, die seitens der Treuhandanstalt angelaufenen „passiven Sanierungsstrategien" durch aktive Strategien zu ergänzen. Sanierungsfähige Unternehmen müssen sich auch dann, wenn sie derzeit noch nicht privatisiert werden können, durch neue Investitionen, Produktverbesserungen und die Erschließung neuer Märkte umstrukturieren. Dazu müssen die Unternehmen zunächst alle eigenen Möglichkeiten, wie die Ausschöpfung eigener Kreditspielräume bzw. den Einsatz eigener Vermögensmassen — vor allem die Verwertung nicht betriebsnotwendiger Grundstücke — ausschöpfen. Die Treuhandanstalt muß in ihrer Eigentümerfunktion im Einzelfall jeweils entscheiden, ob und inwieweit eine zusätzliche Begleitung notwendig ist. Mit dem Vorstand der Treuhandanstalt besteht hierin Übereinstimmung. Es ist nunmehr Aufgabe der Treuhandanstalt selbst, möglichst schnell entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Dazu muß sie vorrangig die vorliegenden Sanierungskonzepte auf Sanierungsfähigkeit der Unternehmen prüfen und auf deren unverzügliche Durchführung hinwirken. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lucyga (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 44 und 45): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die vom Bundesminister für Wirtschaft angekündigte Vergabepräferenz für ostdeutsche Wohnungsbauunternehmen beim Bau von Wohnungen in der Sowjetunion für die aus der ehemaligen DDR zurückkehrenden sowjetischen Soldaten zu verwirklichen? Ist die Bundesregierung bereit, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen in den neuen Bundesländern durch eine Quotenregelung sicherzustellen, oder welche anderen Maßnahmen wird sie ergreifen, um Auftragsvergaben an ostdeutsche Unternehmen durch den Bund zu gewährleisten? Zu Frage 44: Im Protokoll über die Umsetzung des Wohnungsbauprogramms vom 13. Dezember 1990 wurde vereinbart, daß der Verteidigungsminister der UdSSR als Auftraggeber ein Vergabeverfahren nach international üblichen, wettbewerblichen Bedingungen für alle Baumaßnahmen durchführen wird. Zur Unterstützung wurden mit dem Auftraggeber Beratungsgremien aus der deutschen Bauindustrie, dem Bauhandwerk, den Baumaschinenherstellern und der Consultingwirtschaft vereinbart. Die Bundesregierung hat von Anfang an alle interessierten Unternehmen insbesondere aus dem Beitrittsgebiet umfassend über die Bedingungen der Vergabe und die konkreten Schritte informiert und wird dies auch weiterhin fortsetzen. Sie hat dafür Sorge getragen, daß in den Beratungsgremien Unternehmen aus dem Beitrittsgebiet überproportional vertreten sind; derzeit stammen mehr als 60 % aller in diesen Gremien beschäftigten Mitarbeiter aus dem Beitrittsgebiet. Bei den konkreten Baumaßnahmen, die im Mai dieses Jahres beginnen werden, wünscht die Bundesregierung eine breite Beteiligung von Unternehmen aus dem Beitrittsgebiet, sei es als Generalunternehmer, in Form von Bietergemeinschaften oder im Unterauftragsverhältnis. Sie hat diesen Wunsch auch gegenüber potentiellen westlichen Generalunternehmen verdeutlicht. Dabei dürften die Chancen für ostdeutsche Unternehmen insbesondere in Bietergemeinschaften groß sein, da dort Bauerfahrung und Sprachkenntnisse ostdeutscher Unternehmen mit Kosten- und Terminmanagement westlicher Firmen zusammengefaßt werden können. Die Bundesregierung hat bei der Treuhandanstalt die grundsätzliche Bereitschaft erwirkt, zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit für die in ihrem Besitz befindlichen Unternehmen grundsätzlich die Vergabe von Rückgarantien vorzusehen. Bei dem soeben abgeschlossenen Präqualifikationsverfahren für die ersten vier Baustandorte wurde wegen des engen Terminplans u. a. Bauerfahrung in der 638* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 UdSSR als wichtiges Auswahlkriterium festgelegt, ein Kriterium, das sich zugunsten ostdeutscher Unternehmen auswirkt. Dies wird durch das Ergebnis der inzwischen erfolgten Auswahl bestätigt: Von den insgesamt 24 ausgewählten Unternehmen haben sich 2 Gruppierungen, die ausschließlich aus ostdeutschen Unternehmen zusammengesetzt sind, qualifizieren können. Sieben von neun westdeutschen Anbietern haben Unternehmen aus dem Beitrittsgebiet in Bietergemeinschaften berücksichtigt. Auch von den 13 ausländischen Unternehmen haben drei Unternehmen schon jetzt ostdeutsche Unternehmen als Partner eingebunden, bei weiteren ist eine Beteiligung ostdeutscher Firmen zu erwarten. Auf Basis dieses Ergebnisses ist die Bundesregierung zuversichtlich, daß bei den ab April zu entscheidenden Vergaben der Bauarbeiten gute Auftrags- und Beschäftigungsmöglichkeiten für das Beitrittsgebiet erreicht werden können. Zu Frage 45: Auch beim öffentlichen Auftragswesen bemüht sich die Bundesregierung im Rahmen des Möglichen um Sonderregelungen zugunsten der Unternehmen in den neuen Bundesländern. Eine Quotenregelung verstieße allerdings gegen EG-Recht, wonach „Regionalpräferenzen" nicht zulässig sind. Immerhin sollte nicht außer Betracht bleiben, daß die ostdeutsche Wirtschaft bei bestimmten öffentlichen Aufträgen ohnehin einen spürbaren Wettbewerbsvorteil hat, weil die in sog. Technischen Lieferbedingungen festgelegten Spezifikationen auf bereits implementierte Systeme abstellen müssen (Kompatibilität); dies gilt z. B. noch für Teilbereiche im Telekommunikationssektor oder bei eisenbahnspezifischen Beschaffungen. Zur Erleichterung der Vergaben durch die öffentliche Hand, aber auch zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen im Beitrittsgebiet hat die Bundesregierung folgende Sonderregelungen erlassen: a) Generelle Zulassung der freihändigen Vergabe für Bundesbeschaffungen im Baubereich bis 200 000 DM, im Lieferbereich bis 50 000 DM Auftragswert, gegenwärtig befristet bis 30. Juni 1991. Darüber hinaus kann bis zu den in der Liefer- und Baukoordinierungsrichtlinie der EG festgelegten Mindestwerten (ca. 400 000 DM im Liefer- und ca. 10 Mio. DM im Baubereich) ebenfalls freihändig vergeben werden, wenn zuvor die beabsichtigte Vergabe in den einschlägigen Ausschreibungsorganen sowie in überregionalen Zeitungen formlos bekannt gegeben worden ist. b) Fortführung der im Sommer 1990 eingeführten Präferenzrichtlinien für kleine und mittlere Unternehmen (befristet bis 31. Dezember 1992) für Bau- und Lieferaufträge, wobei erwartet wird, daß die Unternehmensstruktur danach der in den alten Bundesländern gleichen wird. Inhalt ist insbesondere eine auftragsbezogene Mehrpreisgewährung bis zu 6 % des Auftragswerts sowie ein Eintrittsrecht in das wirtschaftlichste Angebot bei Losvergaben. Darüber hinaus enthalten die Verdingungsordnungen eine Reihe mittelstandsfördernder Instrumente, die auch und gerade den Unternehmen im Beitrittsgebiet zugute kommen: Die Verpflichtung zum Wechsel im Bieterkreis bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe; Zulassung von Bietergemeinschaften; Verpflichtung, Aufträge wenn immer möglich in Lose aufzuteilen; Verpflichtung der Hauptauftragnehmer zur Vergabe von Unteraufträgen in bestimmtem Umfang. Worauf es jetzt ankommt ist, daß alle öffentlichen Auftraggeber, insbesondere die neuen Länder und Kommunen, sowie die an öffentlichen Aufträgen interessierten Unternehmen die soeben aufgezeigten Möglichkeiten aktiv nutzen. Ebenso wichtig erscheint aber auch, daß die private Wirtschaft, wo immer sie in den neuen Bundesländern tätig wird, ihrerseits ebenfalls partnerschaftlich auf die dort ansässigen Unternehmen zugeht und ihnen Aufträge hier und da selbst dann erteilt, wenn sie der westliche Konkurrent möglicherweise ein wenig perfekter auszuführen verspricht. Denn jetzt geht es vor allem darum, daß die Leistungen auch weitgehend in den neuen Ländern selbst erstellt werden, um Arbeitsplätze dort zu schaffen und zu sichern. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Schily (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 46): Hat die Bundesregierung im Jahre 1991 Rüstungsexporte in Staaten genehmigt, die nicht der NATO angehören, insbesondere Rüstungsexporte der Firma Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) an Pakistan (vgl. Bericht des Magazins „DER SPIEGEL", Ausgabe vom 18. Februar 1991, S. 114f.)? Bis zum 12. Februar sind Genehmigungen für Waren des Abschnitts A Teil I der Ausfuhrliste (Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial) im Wert von 655 Millionen DM für Ausfuhren in Länder, die nicht der Nato angehören, erteilt worden. Davon entfallen auf Pakistan 21,4 Millionen DM und Indien 0,4 Millionen DM. Angaben über erteilte Ausfuhrgenehmigungen für einzelne Unternehmen können nicht gemacht werden, da die entsprechenden Daten als zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind. Soweit der Spiegel vom 18. Februar 1991 erteilte Ausfuhrgenehmigungen an die Firma MBB im Zusammenhang mit dem Kooperationsprojekt Milan berichtet, trifft diese Meldung zu. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 12/159 Frage 55): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 639* Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Sonderzüge in diesem Jahr auf Grund von Personalproblemen nicht fahren können? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn sind bislang keine Sonderzüge aufgrund von Personalproblemen ausgefallen. Sie geht davon aus, daß sie auch künftig diese Sonderleistungen erbringen kann. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 56): Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der tschechoslowakischen Seite, unabhängig von dem Bau der Autobahn A 6 sofort und unverzüglich einen neuen Grenzübergang in Waidhaus und eine Ortsumgehung von Waidhaus in Angriff zu nehmen? Die Bundesrepublik Deutschland und die CSFR haben am 1. Juli 1990 ein Regierungsabkommen geschlossen, das vorsieht, zur Entlastung des bestehenden Grenzübergangs Waidhaus einen neuen Übergang auf der Trasse der künftigen Autobahn Nürnberg—Prag zu errichten. Die Zufahrt zu diesem Grenzübergang wird auf deutscher Seite gleichzeitig eine Ortsumgehung von Waidhaus sein. Das nach dem bayerischen Landesplanungsgesetz erforderliche Raumordnungsverfahren wird bis Mitte 1991 eingeleitet werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ferner (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 57 und 58): Welche bestehenden Güterwagenausbesserungswerke werden nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen sein, wenn die Deutsche Bundesbahn unter Beachtung der Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn eine bedarfsgerechte Anpassung ihrer Werke vornimmt, und in welchem Ausmaß? Wie muß nach Ansicht der Bundesregierung die Altersstruktur der Belegschaft eines leistungsfähigen Bundesbahnausbesserungswerkes aussehen, um dessen Fortbestand zu sichern? Zu Frage 57: Von der Deutschen Bundesbahn ist derzeit nicht vorgesehen, die Zahl ihrer Güterwagen-Ausbesserungswerke zu verändern oder den Fortbestand einzelner Werke in Frage zu stellen. Zu Frage 58: Der Bestand eines Bundesbahn-Ausbesserungswerks hängt nicht von der Altersstruktur der Belegschaft, sondern allein vom Arbeitsaufkommen für die Instandhaltung ab. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 59): Wie ist das Verhältnis von besetzten zu unbesetzten Ausbildungsplätzen in allen Güterwagenausbesserungswerken der Deutschen Bundesbahn in absoluten Zahlen, und wie viele Arbeitskräfte wurden nach Abschluß ihrer Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im jeweiligen Werk übernommen? Bei insgesamt 204 Ausbildungsplätzen in den Güterwagenausbesserungswerken der Deutschen Bundesbahn beträgt das Verhältnis von besetzten zu unbesetzten Plätzen 168 zu 36. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Bierling (CDU/CSU) (Drucksache 12/159 Frage 60): Ist es möglich, den in den letzten Wochen auch hei geringem Schneefall wieder praktizierten umweltschädigenden und korrosionsfördernden Einsatz von Magnesiumchloridlauge im Straßennetz der neuen Bundesländer für den nächsten Winter zu untersagen? Nein; bei dem heutigen Ausrüstungsstand der Straßenmeistereien in den neuen Ländern mußte auf das bisher praktizierte Verfahren zurückgegriffen werden, um die Glättebeseitigung möglichst effektiv durchführen zu können. Es ist aber vorgesehen, die Ausstattung in diesem Jahr so voranzutreiben, daß im kommenden Winter möglichst viele Feuchtsalz-Streugeräte eingesetzt werden können, mit denen die auszubringende Salzmenge ergeblich reduziert werden kann. Dieser Schritt geschieht im Sinne eines verbesserten Umweltschutzes und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Winterdienstes. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage der Abgeordneten Frau Kastner (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 61): Plant die Bundesregierung Strukturentwicklungsprogramme für strukturschwache Kommunen unmittelbar an der ehemaligen Zonengrenze, insbesondere im Bereich Wohnungsbauförderung, um diesen Kommunen mittelfristig aus dem teilungsbedingten Schattendasein herauszuhelfen, und wenn ja, in welchem Umfang? Die Bundesregierung ist der Aufassung, daß der Wegfall der innerdeutschen Grenze dem ehemaligen Grenzraum besondere Chancen einer guten wirtschaftlichen Entwicklung eröffnet. Sie plant deshalb keine neuen strukturpolitischen Programme für Kommunen in diesem Raum. Unbeschadet davon werden strukturpolitisch wichtige Maßnahmen in förderbedürftigen Regionen weitergeführt. Daher verbleiben die strukturschwachen Regionen des ehemaligen Zonenrandgebietes in der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung 640* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 der regionalen Wirtschaftsstruktur", soweit sie die Förderkriterien erfüllen. Das Gebiet östlich der ehemaligen Zonengrenze ist — mit Förderpräferenz — voll in die Gemeinschaftsaufgabe einbezogen. In der Wohnungspolitik hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die auf vielen Wohnungsmärkten bestehende Angebotsknappheit abzubauen. Als Beispiel nenne ich die Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Die Bundesregierung hat stets einen gewissen Teil der Finanzhilfen, die sie jährlich den Ländern zur Mitfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus bereitstellt, ausschließlich an die Zonenrandländer gegeben. Dies gilt auch noch für das Programmjahr 1991. Die Durchführung der Wohnungsbauförderung ist nach der Verfassung aber Aufgabe der Länder. Sie entscheiden über den Einsatz der Landes- und Bundesmittel und damit auch über die konkrete regionale Verteilung. Sie können dabei Schwerpunkte setzen, z. B. zugunsten strukturschwacher Regionen oder Gemeinden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Großmann (SPD) (Drucksache 12/ 159 Fragen 62 und 63): Wie hat sich die Bautätigkeit (Fertigstellungen im Neubau, Investitionen in Modernisierung und Renovierung) in den neuen Bundesländern 1990 entwickelt? Welche Fördermittel des Bundes zur Belebung der Bautätigkeit in den neuen Ländern sind bisher tatsächlich in Anspruch genommen worden? Zu Frage 62: Im vergangenen Jahr wurden 62 468 Wohnungen in den neuen Bundesländern errichtet, davon 60 055 durch Neubau, 1569 durch Rekonstruktion und 844 durch Um- und Ausbau. Im Jahr zuvor waren es 92 347 Wohnungen gewesen. Zu Frage 63: Zur Sicherung der Finanzierung des Wohnungsneubaues in den neuen Ländern sind zu Lasten des Bundes und der neuen Länder Bürgschaften bereitgestellt worden. Von dem für Kredite zur Finanzierung bis zum 3. Oktober 1990 begonnener Mietwohnungen von Kommunen, kommunaler Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften (Komplexer Wohnungsbau) bereitgestellten Bürgschaftsrahmen in Höhe von 5,01 Milliarden DM sind bis zum 18. Februar 1991 2,187 Milliarden DM in Anspruch genommen worden. Zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum steht das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau betreute Programm mit aus dem Bundeshaushalt zinsverbilligten Darlehen im Gesamtrahmen von 10 Milliarden DM zur Verfügung. Mit Stand 18. Februar 1991 lagen der KfW 20 195 Anträge über 1,608 Milliarden DM vor. 919,6 Millionen DM sind davon bereits zugesagt worden. Die Auszahlungen, die mit Baubeginn erfolgen können, betragen 150,06 Millionen DM. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Rempe (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 64 und 65): Was tut die Bundesregierung über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus, um einen weiteren Rückgang der Bautätigkeit in den neuen Bundesländern zu verhindern? Wie hat sich die Beschäftigtenzahl in der Bauwirtschaft der neuen Länder im letzten Jahr entwickelt? Zu Frage 64: Die Chancen der Bauwirtschaft stehen nach Ansicht der Wirtschaftsforschungsinstitute in den neuen Bundesländern gut. Ihrer Meinung nach kann schon im Verlauf dieses Jahres eine Stabilisierung der Lage erreicht werden. Laut Ifo-Institut hat sich die Geschäftslage der Branche in den neuen Bundesländern verbessert. Die Bauwirtschaft geht davon aus, daß es für sie bereits in den nächsten Monaten zu einem Aufschwung kommt. Für das Gesamtjahr 1991 hält sie einen Zuwachs der realen Bauinvestitionen um 10 bis 15 % für erreichbar. Investitionskapital steht ausreichend zur Verfügung, wozu die Bundesregierung wesentlich beigetragen hat. Mitentscheidend für den Einsatz dieses Kapitals ist allerdings, wie schnell die Umstellung auf marktwirtschaftliche Verhältnisse gelingt. Dazu gehören die Bildung wettbewerbsfähiger Betriebe, der Aufbau und die Funktionsfähigkeit von Verwaltungsstrukturen und der Abbau von Investitionshemmnissen. Was den Abbau von Investitionshemmnissen anbetrifft, so hat der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 30. Januar dieses Jahres unterstrichen, daß Grundstücke für notwendige Investitionen rasch zur Verfügung stehen müssen. Mit dem vom Bundeskabinett am 6. Februar 1991 verabschiedeten „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen" ist ein weiterer wesentlicher Schritt in diese Richtung getan worden. Das Bundeskabinett hat eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, durch die der Bauwirtschaft in den neuen Bundesländern zusätzliche Impulse vermittelt werden. Dazu gehören beispielsweise Finanzhilfen in Höhe von 1 Milliarde DM für den Wohnungsbau sowie die Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen, Zuschüsse für Mietwohnungen, mit deren Bau vor dem 3. Oktober 1990 begonnen wurde und mit denen sichergestellt werden soll, daß diese Wohnungen auch fertiggestellt werden können. Diese Fördermaßnahmen korrespondieren mit der Bereitstellung eines Bürgschaftsrahmens von 5 Milliarden DM, dessen Ausfall Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Ebenso Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 641* sollen Zuschüsse für Eigenheimer in Höhe von 154 Millionen DM die Fertigstellung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sichern, deren Bau vor dem 1. Juli 1990 begonnen wurde. Die Bundesmittel für die Städtebauförderung werden auf 760 Millionen DM aufgestockt. Die Hälfte dieser Mittel fließt in die neuen Bundesländer. Darüber hinaus sollen gemäß den Koalitionsbeschlüssen vom 25. Februar 1991 zur Förderung von privaten und kommunalen Investitionen sowie für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern 1991 voraussichtlich zusätzlich 7 Milliarden DM und 1992 weitere 12 Milliarden DM zur Verfügung gestellt werden. Mindestens für dieses Jahr sollen weitere 5 Milliarden DM für kommunale Investitionen eingesetzt werden. Zu Frage 65: Die Zahl der Beschäftigten in der Bauwirtschaft wurde in den neuen Bundesländern nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes im Jahr 1990 statistisch nicht erfaßt. Die Erfassung hat aber mit dem Januar 1991 begonnen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/159 Fragen 70 und 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Halbbruder des irakischen Diktators Saddam Hussein, Barzan Ibrahim al-Tikriti, als Geheimdienstchef in Bagdad Tausende von unschuldigen Irakern durch persönlichen Befehl hinrichten ließ, und hat die Bundesregierung gegen seine Akkreditierung als UN-Botschafter des Iraks bei der UN-Menschenrechtskommission in Genf Einwände erhoben? Weshalb hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, beim Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa in Artikel IV einen Passus zu akzeptieren, wonach die im Vertrag vorgesehenen Reduzierungen von Waffensystemen erst nach Inkrafttreten des Vertrags auf der Basis der dann noch vorhandenen Systeme vorgenommen werden, so daß sich die Sowjetunion berechtigt fühlt, riesige Mengen an Waffen und Munition, die nach dem Vertrag zu vernichten wären, lediglich in anderen Teilen der Sowjetunion, außerhalb des Vertragsgebiets, zu stationieren, und warum wurde in den Vertrag nicht der Bestand zu einem bestimmten Zeitpunkt als Ausgangspunkt für die notwendigen Reduzierungen zugrunde gelegt? Zu Frage 70: Der Vertreter der Republik Irak in der 47. Menschenrechtskommission trägt den Namen Abdul Munim Al-Kadhi. Der in der Frage genannte Barzan Ibrahim Al-Tikriti ist als Leiter der Ständigen Vertretung des Irak beim Büro der Vereinten Nationen in Genf akkreditiert. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß AlTikriti „Tausende von unschuldigen Irakern durch persönlichen Befehl hinrichten ließ". Zu Frage 71: Im KSE-Vertrag wird — im Gegensatz zu der in der Fragestellung enthaltenen gegenteiligen Annahme — der Umfang der von den Vertragsstaaten vorzunehmenden Reduzierungen vertragsbegrenzten Geräts klar festgelegt. Die Vertragsstaaten haben demgemäß bei Vertragsunterzeichnung am 19. 11. 1990 ihren Ist-Bestand an vertragsbegrenztem Gerät gemeldet. Der Umfang ihrer jeweiligen Reduzierungsverpflichtung ergibt sich nach Art. VIII.7 aus der Differenz zwischen diesem Ist-Bestand — oder dem Ist-Bestand bei Inkrafttreten des Vertrags, falls dieser höher sein sollte — und den für die Vertragsstaaten jeweils festgelegten zukünftigen Höchststärken. Mit dieser Regelung entspricht der Vertrag gerade der in der Fragestellung erhobenen Forderung nach Zugrundelegung des Waffenbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt als Ausgangspunkt für die zu erbringenden Reduzierungen. Für die Sowjetunion ergeben sich aus der Differenz zwischen Ist- und Sollbestand umfangreiche Reduzierungsverpflichtungen, die sie durch Zerstörung oder — in begrenztem Umfang — Konversion oder auch durch Weitergabe von Gerät an Mitglieder ihrer eigenen Vertragsgruppe erfüllen muß. Es trifft zu, daß die SU bereits vor Unterzeichnung dés KSE-Vertrags KSE-relevantes Gerät in erheblichem Umfang in ihren asiatischen Landesteil verbracht hat. Diese Verlagerung steht nicht im Widerspruch zu vertraglichen Verpflichtungen, da solche vor Abschluß des Vertrags nicht bestanden. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 72 und 73): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Generalkonsul der Bundesrepublik Deutschland sich wegen der Kontaktaufnahme des Schulleiters der Deutschen Schule Barcelona mit einem Bundestagsabgeordneten beschwerdeführend an das Auswärtige Amt gewandt und um entsprechende Weisung gebeten hat? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in einem Erlaß des Auswärtigen Amtes vom 20. Dezember 1990 der Generalkonsul gebeten worden ist, dem Schulleiter mitzuteilen, daß „die Einflußnahme über einen Abgeordneten nicht toleriert" werden kann und im Wiederholungsfall als „Fehlverhalten des Schulleiters mit dienstrechtlichen Konsequenzen" anzusehen sei, und welche Folgerungen gedenkt sie aus diesem m. E. verfassungswidrigen Vorgang zu ziehen? Der Schulleiter der DS Barcelona hat sich in der Sitzung des Schulvorstandes am 11. Dezember 1990 gegen eine vom Auswärtigen Amt im Einvernehmen mit den Bundesländern geforderte Anpassung der Satzung der Schule an die für alle deutschen Schulen im Ausland maßgebliche Mustersatzung gewandt. Hierüber hat das Generalkonsulat pflichtgemäß berichtet. Es hat sich dabei aber nicht wegen der Kontakte des Schulleiters mit einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschwerdeführend an das Auswärtige Amt gewandt oder gar um entsprechende Weisung gebeten. Das Auswärtige Amt hat auf den Bericht reagiert, und zwar weil es erwarten muß, daß ein von ihm als Schulleiter vermittelter, beamteter Lehrer die kulturpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt, zumindest aber nicht dagegen agiert. 642* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1991 Die Haltung des Schulleiters in der Vorstandssitzung vom 11. Dezember 1990 wurde mit Erlaß vom 20. Dezember 1990 gerügt. Diese Rüge hat der Generalkonsul dem Schulleiter übermittelt. Er hat dabei nicht ausgeführt, daß „die Einflußnahme über einen Abgeordneten nicht toleriert" werden könne. Der Schulleiter hat vielmehr in einem klarstellenden Gespräch mit dem Generalkonsul in Barcelona am 29. Januar 1991 ausdrücklich bestätigt, daß dieser ihm weder im Gespräch am 10. Januar in Ausführung des Erlasses vom 20. Dezember noch bei einer anderen Gelegenheit das Recht bestritten habe, mit einem Mitglied des deutschen Bundestages in Verbindung zu treten. Weder das Auswärtige Amt noch der GK haben also in irgendeiner Weise das selbstverständliche Recht jedes Staatsbürgers in Frage gestellt, mit einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages Kontakt aufzunehmen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Wallow (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 74): Was unternimmt die Bundesregierung, um in Kuwait nach einem eventuellen Abzug der irakischen Besatzung eine demokratische Entwicklung und soziale Gerechtigkeit zu fördern? In den Resolutionen des SR der VN wird die Wiederherstellung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität Kuwaits sowie die Wiedereinsetzung der rechtmäßigen Regierung Kuwaits (Res. 661 Art. 2, Präambel der Res. 662) gefordert. Die Bundesregierung tritt für die volle Implementierung der Beschlüsse des SR der VN ein. Ein Mitglied der kuwaitischen Exilregierung in Taef hat bereits angekündigt, daß beabsichtigt ist, die teilweise suspendierte Verfassung von 1962 wieder in Kraft zu setzen. Sie sieht u. a. Wahlen zu einem Parlament vor. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 75): Was hat die Bundesregierung getan, damit diese Erkenntnisse *) alle Kriegsparteien bei ihren Bemühungen um einen Waffenstillstand und Frieden berücksichtigen? Bereits seit Beginn des Golfkonflikts hat sich die Bundesregierung für seine friedliche Beilegung gem. den Resolutionen des SR eingesetzt. Der Schlüssel zu einem baldigen Ende des Krieges liegt nach wie vor bei Saddam Hussein. Nur ein bedingungsloser Rückzug seiner Truppen aus Kuwait sowie die Erfüllung der Res. des SR würde die Voraussetzungen für das Ende der Kampfhandlungen schaffen. *) s. hierzu Frage 5 Anlage 28 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 76 und 77): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Initiative, die auf bilateraler oder multilateraler Ebene zu einer deutlichen politischen und wirtschaftlichen Reaktion auf die fortwährende massive Verletzung der Menschenrechte durch die Regierung des Sudan führt? Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für vertretbar, die Ausstattungs- und Ausbildungshilfe an den Sudan im Rahmen der militärischen Auslandshilfe der Bundesrepublik Deutschland fortzusetzen? Zu Frage 76: Die Bundesregierung hat in zahlreichen Gesprächen die sudanesische Regierung an ihre Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte erinnert. Auf der 47. Tagung der Menschenrechtskommission in Genf haben wir uns mit Erfolg dafür eingesetzt, daß die Lage der Menschenrechte im Sudan weiterhin im Rahmen des vertraulichen 1503-Verfahrens unter Beobachtung bleibt. In ihrer Rede zu TOP 12 (Menschenrechte in aller Welt) ist die Präsidentschaft der EG auch in unserem Auftrag auf die problematische Menschenrechtssituation im Sudan eingegangen. Die Menschenrechtslage im Sudan hat zu einer spürbaren Einschränkung der Entwicklungshilfe, Nichtzusagen neuer Projekte und zum Teil auch zu einem Abbau des mit Entwicklungshilfeprojekten befaßten entsandten Personals geführt. Unser Botschafter in Khartoum hat der Regierung des Sudan mitgeteilt, daß nur bei einer Änderung der Menschenrechtspolitik die Möglichkeit bestehe, künftig wieder verstärkte Entwicklungshilfe zu erhalten. Nicht zuletzt dem gemeinsamen Druck der westlichen Geberländer ist es zu verdanken, daß in letzter Zeit politische Gefangene entlassen wurden. Die Bundesregierung wird diese Linie auch weiterhin verfolgen. So wurde der sudanesische Botschafter am 6. Februar 1991 in das Auswärtige Amt einbestellt. Ihm wurde mit Nachdruck dargelegt, daß wir von der sudanesischen Regierung die Beachtung der Menschenrechte erwarten. Zu Frage 77: Die dem Sudan im Rahmen des vom Auswärtigen und Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 8. März 1988 gebilligten Dreijahresprogramms der Ausstattungshilfe gewährte Unterstützung wurde eingestellt. Die Abwicklung wird derzeit durchgeführt. Dabei wird berücksichtigt, daß begonnene Maßnahmen im humanitären Bereich (Krankenhausausstattung) zu Ende geführt werden können. Weitere Hilfsmaßnahmen bedürften der erneuten Billigung durch die o. a. Ausschüsse. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Deutschen Bundestag neue Hilfsmaßnahmen für den Sudan im Rahmen der Ausstattungshilfe vorzuschlagen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Mischnick.


Rede von Wolfgang Mischnick
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Staatssekretär, halten Sie es in diesem Zusammenhang für vertretbar, daß in einem Betrieb, der nach Meinung der Treuhand sanierungsfähig ist, über vier Monate keine Entscheidung gefällt wird, ob eine Altlast abgenommen wird, deshalb keine Neuinvestitionen vorgenommen werden können und deshalb die Konkursfähigkeit kurz vor der Tür steht?
Dr. Grünewald, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege Mischnick, das halte ich nicht für vertretbar. Wir müssen ganz dringlich, gerade in solchen Fällen, zu schnelleren Handlungen und Entscheidungen auch bei der Treuhand finden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Dann kommen wir zu Frage 29 der Abgeordneten Frau Dr. Skarpelis-Sperk:
    Hat die Treuhandanstalt die Möglichkeit, sich konzeptionell und finanziell an Sozialplänen sowie an Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften zu beteiligen, und inwieweit nutzt sie diese Möglichkeiten?
    Dr. Grünewald, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Unternehmen der Treuhandanstalt haben wie andere Unternehmen die Möglichkeit, Sozialpläne zu vereinbaren. Als alleinige Eigentümerin hat die Treuhandanstalt Gestaltungsspielräume, auf die betrieblichen Sozialpläne einzuwirken. Bei der Nutzung dieses Gestaltungsspielraums werden die Eigenständigkeit der Unternehmen und die Notwendigkeit, zu wirtschaftlich und sozial gleichermaßen verträglichen Lösungen zu kommen, beachtet.