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    Plenarprotokoll 12/11 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 11. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1991 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung zum Aufbau der Justiz in den neuen Bundesländern und weitere aktuelle Fragen Dr. Kinkel, Bundesminister BMJ 483 A Singer SPD 484 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 485 C Dr. Kinkel, Bundesminister BMJ 485 D Dr. Penner SPD 486B Dr. Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 486C Gansel SPD 487A Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 487 B Gansel SPD 487 B Stockhausen CDU/CSU 487 D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 487D Frau Adler SPD 487D Gallus, Parl. Staatssekretär BML 488A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 488 C Frau Dr. Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretär BMG 488D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 489A Gallus, Parl. Staatssekretär BML 489 B Klinkert CDU/CSU 489 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 489D Frau Dr. Hartenstein SPD 490A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 490B Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Ausbildungssituation in den neuen Bundesländern Frau Fischer (Gräfenhainichen) PDS/Linke Liste 502 A Frau Eichhorn CDU/CSU 503 A Dr. Guttmacher FDP 503 C Frau Bläss PDS/Linke Liste 504 C Dr. Küster SPD 505 C Dr. Päselt CDU/CSU 506 C Hansen FDP 507 D Rixe SPD 509 A Doss CDU/CSU 509 D Frau Odendahl SPD 510D Meckelburg CDU/CSU 511 C Engelmann CDU/CSU 512 C Dr. Ortleb, Bundesminister BMBW . . . 513C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/159 vom 22. Februar 1991 — Kontrolle und Qualitätssicherung der Arbeit privater Pflegedienste im häuslich-ambulanten Bereich MdlAnfr 1, 2 Frau Walz FDP Antw PStSekr Seehofer BMA 491 C ZusFr Frau Walz FDP 491 D ZusFr Frau Dr. Götte SPD 492 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1991 Änderung der im Einigungsvertrag getroffenen Regelung über die Krankenversicherung für Arbeitnehmer MdlAnfr 4 Frau Wohlleben SPD Antw PStSekr Frau Dr. Bergmann-Pohl BMG 493A ZusFr Frau Wohlleben SPD 493 B Weiterbeschäftigung von in Jugendweihekommissionen engagierten Lehrern im Schuldienst MdlAnfr 8 Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste Antw PStSekr Dr. Lammert BMBW . . . . 493D ZusFr Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste . . . 493D Verbot des Engagements von Lehrern bei Jugendweiheveranstaltungen im Hinblick auf die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gemäß Art. 4 GG MdlAnfr 12 Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste Antw PStSekr Dr. Lammert BMBW . . . . 494B ZusFr Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste . . . 494B Bekanntgabe der Reduzierung von Standorten der Bundeswehr MdlAnfr 47 Opel SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 494 C ZusFr Opel SPD 494 D ZusFr Erler SPD 495 B ZusFr Frau Adler SPD 495D ZusFr Koppelin FDP 496 A Verlegung des Sitzes der Pionierschule von München nach Passau MdlAnfr 48 Dr. Rose CDU/CSU Antw PStSekr Wimmer BMVg 496B ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 496 C Schließung der ehemaligen Militärtechnischen Schule der Landstreitkräfte in Prora auf Rügen MdlAnfr 51, 52 Steiner SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 497A, D ZusFr Steiner SPD 497B, 498A ZusFr Dr. Sperling SPD 497D, 498B ZusFr Grünbeck FDP 498 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 499 A Einheitliche Regelung der Herabsetzung der Einberufungsgrenze für Wehrpflichtige auf 25 Jahre MdlAnfr 53, 54 Heistermann SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg . . . 499A, 500B ZusFr Heistermann SPD 499B, 500 B ZusFr Erler SPD 499 C ZusFr Nolting FDP 499 D ZusFr Steiner SPD 499 D ZusFr Dr. Sperling SPD 500 C Vereinbarkeit der Diskriminierung von Lesben mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 GG; Haltung der Bundesregierung im Falle einer Mitarbeiterin der Deutschen Krebshilfe e. V. MdlAnfr 10, 11 Frau Schenk Bündnis 90/GRÜNE Antw PStSekr Dr. Göhner BMJ . . 500D, 501 C ZusFr Frau Schenk Bündnis 90/GRÜNE 500D, 501D ZusFr Frau Wolf SPD 501 B Nächste Sitzung 514 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 515* A Anlage 2 Beseitigung des Spielraums bei der Anrechnung von Krankenkassenleistungen nach §§ 55, 56 und 57 SGB V auf das Pflegegeld nach § 69 BSHG MdlAnfr 3 — Drs 12/159 — Frau Kastner SPD SchrAntw PStSekr Frau Verhülsdonk BMFuS 515* C Anlage 3 Erkenntnisse über die ökologischen Schäden durch den Golfkrieg MdlAnfr 5 — Drs 12/159 — Weis (Stendal) SPD SchrAntw PStSekr Schmidbauer BMU . . 515* D Anlage 4 Verzicht auf die Verpackung der Post-Paketsets MdlAnfr 6 — Drs 12/159 — Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMPT 516* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1991 III Anlage 5 Genehmigung der vom Aufsichtsrat der GD TELEKOM beschlossenen Zugangstarife zum Telefonnetz und Mietleistungstarife für den D-2-Mobilfunkbetreiber durch den Bundespostminister MdlAnfr 7 — Drs 12/159 — Paterna SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMPT 516* B Anlage 6 Bewilligung der beantragten Sportfördermittel für das ehemalige Zonenrandgebiet; Kriterien für die Annahme neuer Förderungsanträge MdlAnfr 9 — Drs 12/159 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Lintner BMI 516* D Anlage 7 Einnahmen aus dem Verkauf von Segmenten der „Berliner Mauer" ; Verwendung der Mittel zur Verbesserung des Gesundheitswesens und der Denkmalpflege MdlAnfr 49, 50 — Drs 12/159 — Dr. Schmude SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . . 517* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1991 483 11. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1991 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter SPD 27.02.91 Beckmann FDP 27. 02. 91 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 27. 02. 91* Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 27. 02. 91 Clemens CDU/CSU 27. 02.91 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 27. 02. 91 Dr. Diederich (Berlin) SPD 27. 02. 91 Diller SPD 27. 02. 91 Esters SPD 27. 02.91 Francke (Hamburg) CDU/CSU 27. 02. 91 Frau Fuchs (Verl) SPD 27. 02. 91 Dr. Gautier SPD 27. 02. 91 Hilsberg SPD 27. 02. 91 Jung (Düsseldorf) SPD 27. 02. 91 Jungmann (Wittmoldt) SPD 27. 02. 91 Frau Karwatzki CDU/CSU 27. 02. 91 Kastning SPD 27. 02. 91 Kuessner SPD 27. 02. 91 Frau Dr. Leonhard-Schmid SPD 27. 02. 91 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 27. 02. 91 Dr. Müller CDU/CSU 27. 02. 91* Dr. Neuling CDU/CSU 27. 02. 91 Oostergetelo SPD 27. 02.91 Purps SPD 27. 02.91 Reschke SPD 27. 02.91 Rühe CDU/CSU 27. 02.91 Dr. Rüttgers CDU/CSU 27. 02. 91 Dr. Schäuble CDU/CSU 27. 02. 91 Schanz SPD 27. 02. 91 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 27. 02. 91 Schmidt (Fürth) CDU/CSU 27. 02. 91 Dr. Schnell SPD 27. 02. 91 Seidenthal SPD 27. 02. 91 Frau Seiler-Albring FDP 27. 02. 91 Dr. Soell SPD 27. 02. 91* Spilker CDU/CSU 27. 02. 91 Spranger CDU/CSU 27. 02. 91 Frau Titze SPD 27. 02. 91 Wagner (Eppelborn) SPD 27. 02. 91 Waltemathe SPD 27. 02. 91 Walther SPD 27. 02. 91 Frau Dr. Wegner SPD 27. 02. 91 Weis (Stendal) SPD 27. 02. 91 Dr. Wieczorek SPD 27. 02. 91** Wieczorek (Duisburg) SPD 27. 02. 91 Frau Würfel FDP 27. 02. 91 Zierer CDU/CSU 27. 02. 91* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Frau Verhülsdonk auf die Frage der Abgeordneten Frau Kastner (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 3): Welche Schritte plant die Bundesregierung, um den rechtlichen Beurteilungsspielraum bei der Anrechnung der Leistungen der Krankenkassen nach §§ 55, 56 und 57 SGB V auf das Pflegegeld nach § 69 BSHG auszufüllen, und wie beurteilt sie die bisher häufig praktizierte Umsetzung der vollen Anrechnung durch den Sozialhilfeträger? Soweit die häusliche Pflegehilfe für Schwerpflegebedürftige nach §§ 55, 56 SGB V als Sachleistung erbracht wird, ist die Anrechnungsvorschrift des § 69 Abs. 5 Satz 2 BSHG in der Fassung des Gesundheitsreformgesetzes zu beachten. Danach kann das nach § 69 Abs. 3 BSHG gewährte Pflegegeld um bis zu 50 v. H. gekürzt werden. Über das Maß der Kürzung bis zu der angeführten Obergrenze ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. In dieser Hinsicht hat es bisher keine Probleme gegeben. Anders ist es bei der Anrechnung der Geldleistung nach § 57 SGB V auf das Pflegegeld nach § 69 BSHG, für die § 69 Abs. 3 Satz 3 BSHG maßgebend ist. Danach wird ein Pflegegeld nicht gewährt, soweit der Pflegebedürftige gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhält. Bei dem Wort „gleichartig" in dieser Bestimmung handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff. Hier ist den Entscheidungsträgern - das sind in diesem Fall die Gemeinden - ein Beurteilungsspielraum eingeräumt. Die zuständigen Stellen in den Bundesländern führen das Bundessozialhilfegesetz als eigene Angelegenheit aus. Sie unterliegen nicht den Weisungen der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß sowohl aus der Interessenlage der betroffenen Menschen heraus wie auch aus dem Gesetzesvollzug eine unterschiedliche Handhabung dieser Bestimmung in der Praxis zu Problemen führt und deshalb eine einheitliche Linie wünschenswert erscheint. In der nächsten Woche wird die Konferenz der obersten Landessozialbehörden die Problematik beraten. Die Bundesregierung wird im Licht der Ergebnisse dieser Besprechung prüfen, ob noch eine gesetzliche Klarstellung erforderlich ist. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 5): Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesministerien der Verteidigung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die derzeitigen ökologischen Schäden in der Golfregion, das heißt im Irak, in Kuwait, im nördl. Saudi-Arabien und im Persischen Golf, wobei nicht allein die Schäden, die durch den Ausfluß von 01 im Persischen Golf entstehen, und entstanden sind, gemeint sind? Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat in Abstimmung mit dem Bun- 516* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1991 desminister für Verteidigung erstmals am 20. Februar 1991 und erneut am 27. Februar 1991 vor dem Umweltausschuß des Deutschen Bundestages über die ökologische Situation am Persischen Golf berichtet. Auf diese Berichte wird Bezug genommen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/159 Frage 6): Trifft es zu, daß die Bundespost die von ihr vertriebenen Paketverpackungen einzeln in Folien einschweißt, und wie gedenkt die Bundesregierung dafür zu sorgen, daß die Bundespost künftig auf diese umweltfeindliche Verpackung verzichtet? Das an Postschaltern angebotene Verpackungsmaterial für Pakete und Päckchen, das sog. Pack-Set, wird nicht in Folien eingeschweißt. Die angesprochenen Postverpackungen werden als Einzelstücke oder in Gebinden zu unterschiedlichen Stückzahlen angeboten. Dabei findet die Plastik-Tragetasche nur bei Einzelabgabe von Pack-Sets Verwendung; sie dient dem Zusammenhalt von Faltschachteln, Paketkarte, Aufschriftdoppel, Kordel und Klebestreifen, die von verschiedenen Firmen geliefert und von der Deutschen Bundespost zu einer Einheit zusammengefaßt werden. Für die Plastik-Tragetasche des „Pack-Sets" wird nur der umweltverträgliche Kunststoff „Polyäthylen" verwendet. Dieser Kunststoff enthält keinerlei umweltgefährdende Inhaltsstoffe und eignet sich demzufolge uneingeschränkt zur problemlosen Verbrennung bzw. Ablagerung auf Deponien, weil er mit der Zeit verrottet und dabei keine Schadstoffe entstehen. Die Plastik-Tragetasche trägt einen Aufdruck mit entsprechenden Hinweisen zur Umweltverträglichkeit des Materials. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 7): Beabsichtigt der Bundesminister für Post und Telekommunikation nach Kenntnis der Bundesregierung, die ihm gegenwärtig zur Genehmigung vorliegenden, vom Aufsichtsrat der GD Telekom beschlossenen Zugangstarife zum Telefonnetz und Mietleitungstarife für den D-2-Mobilfunkbetreiber zu genehmigen, und wenn nicht, welche Kriterien und welches Kostendekkungsprinzip liegen dieser Prüfung dann zugrunde? Dem Bundesminister für Post und Telekommunikation liegt seit Mitte November 1990 der Antrag auf Genehmigung der von der Deutschen Bundespost TELEKOM beschlossenen Entgelte für die Nutzung von Monopolleistungen durch den D 2-Mobilfunkbetreiber vor. Das Postverfassungsgesetz sieht in § 28 Abs. 1 ein solches Genehmigungsrecht vor. Der Bundesminister für Post und Telekommunikation hatte der Deutschen Bundespost TELEKOM umgehend mitgeteilt, daß die Prüfung dieser Entgelte aufgrund des komplexen Sachverhalts nicht innerhalb der für das Genehmigungsverfahren von Monopoltarifen üblichen 3-Wochen-Frist durchgeführt werden kann. Zur Vorbereitung der Entscheidung über die Genehmigung der Leistungsentgelte hat der Bundesminister für Post und Telekommunikation noch im November 1990 eine Konferenz von Sachverständigen eingesetzt. Sie soll insbesondere prüfen, ob und inwieweit die Leistungsentgelte die Vorgaben erfüllen, die der Deutschen Bundespost TELEKOM bezüglich der Tarifbildung im Mobilfunk erteilt wurden. Die Vorgaben sehen vor, daß die Entgelte für Monopolleistungen für die speziellen Zwecke des Mobilfunks kostengerecht festzulegen sind. Die Sachverständigenkonferenz wird in Kürze ihre Empfehlungen dem Bundesminister für Post und Telekommunikation vorlegen. Auf dieser Grundlage wird dieser über die Genehmigung befinden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lintner auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 12/159 Frage 9) : In welchem Zeitrahmen werden die nach den Grundsätzen der sozialen Zonenrandförderung beantragten Sportfördermittel der Sportvereine im ehemaligen Zonenrand- und Grenzgebiet erfüllt werden, und nach welchen Entscheidungskriterien werden noch Förderungsanträge angenommen? Entsprechend dem Ergebnis der Kabinettbeschlüsse vom 20. Februar 1991 zum Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 1991 mit Finanzplanung bis 1994 soll die bis 1994 auslaufende kulturelle und soziale Zonenrandförderung mit insgesamt 270 Millionen DM dotiert werden. Aus diesen Mitteln sollen auch die Sporteinrichtungen im ehemaligen Zonenrandgebiet gefördert werden, — für die in Vorjahren bereits verbindliche Zuwendungszusagen erteilt worden sind, — die in Vorjahren mit Bundesmitteln anfinanziert worden sind, oder bei denen die Bundesländer in Kenntnis des Bedarfs an Bundesmitteln den vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt haben. Sportmaßnahmen, bei denen diese Kriterien der auslaufenden Förderung nicht vorliegen, können danach in eine Bundesförderung nicht mehr einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere neue Projekte. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1991 517 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 12/159 Fragen 49 und 50): Welche Erlöse aus dem Verkauf von Segmenten der „Berliner Mauer" hat die Bundesregierung für die Zeit bis zum 2. Oktober 1990 und für die Zeit ab 3. Oktober 1990 eingenommen? Warum führt die Bundesregierung diese Beträge nicht den durch Beschluß des Ministerrats der DDR vom 2. Mai 1990 bestimmten Zwecken der Verbesserung der materiellen Bedingungen im Gesundheitswesen und der Denkmalspflege zu? Zu Frage 49: Die Bundesrepublik Deutschland hat aus dem Verkauf von Teilen der „Berliner Mauer", die vor dem 3. Oktober 1990 abgebrochen wurden, keine Einnahmen erzielt. Die Erlöse sind dem „Kuratorium zur Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf von Segmenten der Berliner Mauer" zugeflossen. Das Kuratorium bemüht sich darum, das Verfügungsrecht über die Erlöse zu erhalten, die aus Verkäufen nach dem 3. Oktober 1990 stammen. Die vom ehemaligen Außenwirtschaftsministerium der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Verkauf beauftragte Firma VHG Bau mbH (früherer Name: Außenhandelsbetrieb LIMEX) hat nach dem 3. Oktober 1990 noch in ihrem Besitz befindliche Mauersegmente veräußert. Die Erlöse, die auf ein Konto des Kuratoriums bei einem Geldinstitut überwiesen wurden, unterliegen z. Zt. einer Verfügungssperre, weil über die Fortführung des Kuratoriumszwecks nicht entschieden ist. Aus dem Verkauf von Mauersegmenten, die nach dem 3. Oktober 1990 auf Veranlassung des Bundesministeriums der Verteidigung abgebrochen wurden, hat die Bundesregierung seit dem 3. Oktober 1990 Einnahmen in Höhe von 444 000, — DM erzielt. Davon wurden 9 000, — DM den allgemeinen Bundeseinnahmen zugeführt, 435 000, — DM sind vor dem Hintergrund der mit dem Abbau der Bundeswehr entstehenden Kosten dem EPl 14 zugeflossen. Zu Frage 50: Die für die Errichtung der Mauer in Anspruch genommenen Grundstücke sind nach Art. 21 des Einigungsvertrages in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland übergegangen. Die abgebrochenen Mauersegmente sind nach den vermögensrechtlichen Bestimmungen des Bundes als bewegliches Bundesvermögen von demjenigen Ressort zu verwerten, dem das Vermögen zuzuordnen ist. Entsprechend hat das Bundesministerium der Verteidigung den Verkauf des Abbruchmaterials und die Einnahmen des Erlöses geregelt. Die Einnahmen sind zur Minderung der mit dem Mauerabbruch verbundenen erheblichen Aufwendungen bestimmt.
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    Eine weitere Zusatzfrage.


Rede von Heinz-Alfred Steiner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ich bin hier hartnäckig. Sie haben zugestanden, daß es eine gemeinschaftliche Aufgabe ist, hier zu helfen. Sehen Sie eine Möglichkeit, im Verteidigungsministerium in Absprache mit dem Arbeitsministerium und dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Übergangslösung zu finden, die dann sicherstellen könnte, daß die Schule auch über den 30. Juni hinaus erhalten bleibt?
Wimmer, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Steiner, wir haben diesen Übergang bereits jetzt auf unserer Seite praktiziert. Wir hätten diese militärische Einrichtung bereits zum Jahresende schließen können. Aus dem Umstand heraus, daß sie noch bis zum Juni geöffnet bleibt, in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung, können Sie messerscharf schließen, daß wir dieser Verantwortung aus unserer Sicht in jedem Fall nachkommen wollen. Es kommt aber darauf an, daß hier auch bei anderen die Bereitschaft vorhanden ist, sie letztlich aus unserer Verantwortung herauszunehmen, weil sie bei uns auch nicht ressortieren kann. Wir sind an die Haushaltsordnung dieses Landes genauso gebunden wie andere.

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    Herr Abgeordneter Sperling, eine Zusatzfrage.