Rede von
Hermann
Rind
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, Steuern für besondere Zwecke zu erheben und getrennt zu verwalten, ist nicht neu. So, wie der Gesetzentwurf formuliert ist, wäre allerdings eine Befreiung von einem Teil der Lohn- und Einkommensteuer gegeben.
In der Begründung steht zwar, daß etwas anderes gewollt ist, nämlich ein Wahlrecht des Bürgers. Aber wenn es so gewollt ist, ist es im Gesetzentwurf falsch formuliert.
Wenn ich aber unterstelle, daß die Antragsteller nicht vorhaben, die Steuerbelastung der Bürger zu verändern, wenn diese sich für oder gegen die sogenannte Militärsteuer entscheiden,
dann muß ich Ihnen sagen, daß das Ende einer geordneten Finanzpolitik erreicht wird, wenn wir Steuerzuweisungen in Töpfchen einzuordnen beginnen.
Ich sehe schon die Forderung, nach der sogenannten Militärsteuer eine sogenannte Straßensteuer zu erheben, die jeder verweigern kann, der eine beschleunigte Verkehrskonversion mit einer Schienensteuer erreichen will. Die Reihe derartiger umwelt-, gesundheits- und friedenspolitisch motivierter Spezialsteuern ließe sich beliebig verlängern.
Ich verstehe, daß sich die Kollegen vom Bündnis 90 in der Finanzpolitik noch nicht zurechtfinden. Die Vorstellung, daß in einem Töpfchen die sogenannte Militärsteuer und in einem anderen die Rüstungskonversionssteuer bürokratisch aufwendig verwaltet werden und daß sie dann, ohne die Höhe der Einnahmen zu kennen, den verschiedenen Aufgabenbereichen zugeteilt werden, läßt mich schlichtweg erschaudern: Da stehen leere Töpfchen herum; da laufen Töpfchen über. Woher mit dem Geld für die Aufgaben in diesem Bereich? Wohin mit dem Geld, das für den anderen Bereich nicht gebraucht wird, aber vorhanden ist und — nach dem Wortlaut Ihres Gesetzes — für andere Staatsaufgaben nicht eingesetzt werden darf?
Der richtige Weg, um Ausgaben für die Verteidigung zu vermindern, ist die Fortsetzung der Friedenspolitik. Die Entscheidung über den Anteil seiner Steuergroschen für Rüstungsausgaben und damit für die Verteidigung fällt der Bürger alle vier Jahre bei der Bundestagswahl. Er ist sich dabei bewußt, welche Position die Parteien zu den Fragen der Friedens-, Rüstungs-und Verteidigungspolitik beziehen. Diese Wählerentscheidung ist eine Gewissensentscheidung auch über das, was Sie vom Bündnis 90 Militärsteuern nennen.
Abschließend sei bemerkt: Wenn Sie in Ihrem Entwurf schreiben, für Kriegsgegner und Pazifisten sei die Beteiligung der Steuerzahler an den Kosten des Golfkrieges unzumutbar, dann nehmen Sie bitte zur
Kenntnis: Kriegsgegner und Pazifisten sind ebenso in den Reihen derjenigen zu finden, die mithelfen wollen, den Aggressor und Mörder Saddam Hussein in seine Schranken zu weisen, bevor er, durch einen gelungenen Überfall auf Kuwait ermutigt, weitere Greueltaten verüben könnte.
Diese Mitbürger und Mitbürgerinnen werden nicht akzeptieren, daß Sie zu Unrecht das Monopol auf Friedensliebe und Kriegsgegnerschaft beanspruchen.
Wir werden in den Beratungen diesem Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht nähertreten.
Vielen Dank.