Rede:
ID1200906700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 12009

  • date_rangeDatum: 21. Februar 1991

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    Plenarprotokoll 12/9 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 Inhalt: Verzicht der Abg. Dr. Worms und Dr. Geisler (Radeberg) auf die Nlitqliedschaft im Deutschen Bundestag 339 A, B Eintritt des Abg. Hüppe und der Abg. Frau Michalk in den Deutschen Bundestag . . 339 A, B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 339 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Vogel 345 A Tagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Finanzpolitik im vereinten Deutschland Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . , 340 A Thierse SPD 345 A Borchert CDU/CSU 348 B Dr. Briefs PDS/Linke Liste 350 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 352 A Reuschenbach SPD 354 C Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE . . 356 A Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . 358 A, 362 A Wagner, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 358 C Wedemeier, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 361 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 365 C Dr. Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 367 B Esters SPD 368 B Dr. Rose CDU/CSU 370 B Bernrath SPD 373 A de Maizière CDU/CSU 374 D Frau Marx SPD 376 C Dr. Thalheim SPD (Erklärung nach § 30 GO) 377 B Präsidentin Dr. Süssmuth 355 D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen (Drucksache 12/103) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (Drucksache 12/105) Dr. Kinkel, Bundesminister BMJ 378 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 379 D Helmrich CDU/CSU 383 D Dr. Heuer PDS/Linke Liste 385 C Frau Leutheusser-Schnarrenberger FDP . 386 D Dr. Ullmann Bündnis 90/GRÜNE . . . . 388 A Dr. Freiherr von Stetten CDU/CSU . . . 389 B Türk FDP 391 C Nitsch CDU/CSU 392 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Altestenrates: Rechtsstellung von Bündnis 90/GRÜNE im 12. Deutschen Bundestag (Drucksache 12/149) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Altestenrates: Rechtsstellung der PDS/Linke Liste im 12. Deutschen Bundestag (Drucksache 12/150) Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten der PDS/Linke Liste: Fraktionsstatus gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 12/86) Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten von Bündnis 90/GRÜNE Erteilung eines Grundmandats für die Besetzung der Gremien — Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission — Mitglieder des Vertrauensgremiums gem. § 10a Abs. 2 BHO — Mitglieder des Gremiums gem. § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz) (Drucksache 12/109) Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Gysi und der Abgeordneten von PDS/ Linke Liste: Berücksichtigung aller Gruppen und Fraktionen des Bundestages bei der Besetzung der Ausschüsse und sonstigen vom Bundestag zu bestimmenden Besetzungen (Drucksache 12/115) Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten von Bündnis 90/GRÜNE: Änderung der Geschäftsordnung für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache 12/110) Dr. Riege PDS/Linke Liste 393 D Frau Köppe Bündnis 90/GRÜNE 394 D Bohl CDU/CSU 395 C Dr. Struck SPD 396 B Dr. Gysi PDS/Linke Liste 396 D Lühr FDP 397 B Tagesordnungspunkt 3: Einsetzung von Gremien und Wahlen a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Einsetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Drucksache 12/108) b) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 12/106) c) Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Drucksachen 12/88, 12/112, 12/137) Ergebnis 431 A d) Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/89, 12/113, 12/138) Ergebnis 431 B e) Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (Drucksachen 12/90, 12/114, 12/139) Ergebnis 407 B f) Wahl der Wahlmänner für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Wahlmännerausschuß) (Drucksache 12/91 [neu]) Ergebnis 431 B g) Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuß) (Drucksache 12/92 [neu]) Ergebnis 431 C h) Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 a des Grundgesetzes (Drucksache 12/93) i) Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksachen 12/94, 12/111, 12/141) j) Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 3 Abs. 2 Wahlprüfungsgesetz (Drucksachen 12/95, 12/142) k) Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und § 2 der Verordnung über die Bundesschuldenverwaltung (Drucksachen 12/96, 12/144) 1) Wahl der vom Bundestag zu bestimmenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt gemäß § 313 Abs. 1 und 2 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 12/97, 12/145) m) Wahl der vom Deutschen Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Infrastrukturrats beim Bundesminister für Post und Telekommunikation gemäß § 32 des Poststrukturgesetzes (Drucksachen 12/98, 12/146) n) Wahl der vom Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Programmbeirats der Deutschen Bundespost gemäß §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung des Beirats zur Bestimmung der Anlässe für die Ausgabe von Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag der Deutschen Bundespost (Programmbeirat) (Drucksachen 12/99, 12/147) o) Wahl der vom Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Kunstbeirats der Deutschen Bundespost gemäß §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung des Beirats für die graphische Gestaltung der Postwertzeichen der Deutschen Bundespost (Drucksachen 12/102, 12/148) 399 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Wahlvorschlag für die Wahl der Schriftführer gemäß § 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 12/87) 399 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entsendung von Beobachtern in das Europäische Parlament (Drucksache 12/107) Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entsendung von Beobachtern in das Europäische Parlament (Drucksache 12/118) Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten von Bündnis 90/GRÜNE: Entsendung von Beobachtern in das Europäische Parlament (Drucksache 12/134) Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten von PDS/Linke Liste: Entsendung von Beobachtern in das Europäische Parlament (Drucksache 12/135) Dr. Rüttgers CDU/CSU 401 D Dr. Struck SPD 402 C Dr. Hoyer FDP 402 D Dr. Riege PDS/Linke Liste 403 B Poppe Bündnis 90/GRÜNE 403 D Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Situation in Jugoslawien Irmer FDP 404 B Dr. Glotz SPD 405 B Vogel (Ennepetal) SPD 405 D Dr. Modrow PDS/Linke Liste 406 C Poppe Bündnis 90/GRÜNE 407 C Frau Dr. von Teichmann und Logischen FDP 408 C Verheugen SPD 409 C Schäfer, Staatsminister AA 410 C Dr. Stercken CDU/CSU 411 D Dr. Soell SPD 412 B Reddemann CDU/CSU 413 B Koschnick SPD 414 A Dr. Müller CDU/CSU 415 A Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . 415 D Vizepräsidentin Schmidt 416 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung (Drucksache 12/104) Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten (Drucksache 12/120) Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten (Drucksache 12/119) Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lederer und der Abgeordneten von PDS/ Linke Liste: Rüstungsexportverbot ins Grundgesetz — Stopp der Rüstungsproduktion (Drucksache 12/116) Kittelmann CDU/CSU 416 D Bachmaier SPD 418 C Kittelmann CDU/CSU 419 D Eylmann CDU/CSU 421 C Dr. Gysi PDS/Linke Liste 423 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 Dr. Kolb FDP 424 A Frau Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 425 C Möllemann, Bundesminister BMWi . . 426 D Eylmann CDU/CSU 428 D Dr. Ullmann Bündnis 90/GRÜNE . . . 429 B Poppe Bündnis 90/GRÜNE 430 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags des Abgeordneten Thierse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verlängerung der Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistungen auf Altkredite im Bereich der Landwirtschaft der neuen Bundesländer (Drucksache 12/13) Dr. Thalheim SPD 431 D Dr. Krause (Bonese) CDU/CSU 434 A Oostergetelo SPD . . . . 436 A, 438 C, 442 A Dr. Thalheim SPD . . . . 436 B, 441 A, 442 B Kalb CDU/CSU 436 C Dr. Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 436 D Türk FDP 438 A Dr. Feige Bündnis 90/GRÜNE 439 C Gallus, Parl. Staatssekretär BML 440 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 12/22) 443 C Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (Drucksache 12/42) Dr. Kinkel, Bundesminister BMJ 443 D Dr. Pick SPD 445 B Seesing CDU/CSU 445 D Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste 447 A Frau Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . . . 448 A Frau Leutheusser-Schnarrenberger FDP . 448 B Schmidt (Salzgitter) SPD 449 A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Köppe, Dr. Feige, Poppe, Frau Schenk, Schulz (Berlin), Dr. Ullmann, Weiß (Berlin) und Frau Wollenberger (Bündnis 90/GRÜNE) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Befreiung von Militärsteuern (Drucksache 12/74) Frau Köppe Bündnis 90/GRÜNE 450 B Rind FDP 451 A von Larcher SPD 451 C Eimer (Fürth) FDP 452 C Frau Braband PDS/Linke Liste 452 D Conradi SPD 453 C, 455 B Jäger CDU/CSU 454 D Hansen FDP 455 A Dr. Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 455 D Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Finanzierung der Schiffsentsorgung in deutschen Seehäfen nach MARPOL — Anlage I und II (Drucksache 12/117) 456 C Nächste Sitzung 456 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 457* A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der — Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes — Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung — Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) — Wahl der Wahlmänner für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Wahlmännerausschuß) — Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuß) teilgenommen haben 457* A Anlage 3 Gewählte Wahlmänner nach § 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 459* C Anlage 4 Gewählte Mitglieder des Richterwahlausschusses nach § 5 des Richterwahlgesetzes 459* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 339 9. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 457* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. FDP 21. 02. 91 Adam-Schwaetzer Antretter SPD 21.02.91 Frau Blunck SPD 21. 02. 91 Dehnel CDU/CSU 21.02.91 Frau Eymer CDU/CSU 21. 02. 91 Frau Fuchs (Verl) SPD 21. 02. 91 Dr. Gautier SPD 21. 02. 91 Genscher FDP 21.02.91 Hilsberg SPD 21.02.91 Opel SPD 21.02.91 Dr. Ortleb FDP 21.02.91 Frau Schulte (Hameln) SPD 21. 02. 91 * * Dr. Soell SPD 21. 02. 91* Spilker CDU/CSU 21.02.91 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 21. 02. 91 Frau Wieczorek-Zeul SPD 21. 02. 91 Frau Würfel FDP 21. 02. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der — Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes — Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung — Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) — Wahl der Wahlmänner für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Wahlmännerausschuß) — Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuß) teilgenommen haben: Fraktion der CDU/CSU Adam Dr. Altherr Frau Augustin Augustinowitz Austermann Bargfrede Dr. Bauer Frau Baumeister Bayha Belle Frau Dr. Bergmann-Pohl Bierling Dr. Blank Frau Blank Dr. Blens Bleser Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Böhmer Börnsen (Bönstrup) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Brähmig Breuer Frau Brudlewsky Brunnhuber Bühler (Bruchsal) Büttner (Schönebeck) Buwitt Carstensen (Nordstrand) Clemens Frau Dempwolf Deres Deß Frau Diemers Dörflinger Doppmeier Doss Dr. Dregger Echternach Ehlers Ehrbar Frau Eichhorn Engelmann Eppelmann Eylmann Frau Falk Dr. Faltlhauser Feilcke Dr. Fell Fischer (Hamburg) Frau Fischer (Unna) Francke (Hamburg) Frankenhauser Dr. Friedrich Fritz Fuchtel Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Geis Dr. Geißler Dr. von Geldern Gerster (Mainz) Gibtner Glos Dr. Göhner Göttsching Götz Dr. Götzer Gres Frau Grochtmann Gröbl Grotz Dr. Grünewald Günther (Duisburg) Freiherr von Hammerstein Hames Haschke (Großhennersdorf) Haschke (Jena-Ost) Frau Hasselfeldt Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Rednitzhembach) Hedrich Heise Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Dr. h. c. Herkenrath Hinsken Hintze Hörsken Hörster Dr. Hoffacker Hollerith Dr. Hornhues Hornung Hüppe Jäger Frau Jaffke Jagoda Dr. Jahn (Münster) Janovsky Frau Jeltsch Dr. Jobst Dr.-Ing. Jork Dr. Jüttner Jung (Limburg) Junghanns Dr. Kahl Kalb Kampeter Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Kauder Keller Kiechle Kittelmann Klein (Bremen) Klein (München) Klinkert Köhler (Hainspitz) Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Kohl Kolbe Frau Kors Koschyk Kossendey Kraus Dr. Krause (Börgerende) Dr. Krause (Bonese) Krause (Dessau) Krey Kriedner Kronberg Dr.-Ing. Krüger Krziskewitz Lamers Dr. Lammert Lamp Lattmann Dr. Laufs Laumann Frau Dr. Lehr Lenzer Dr. Lieberoth Frau Limbach Link (Diepholz) Lintner Dr. Lippold (Offenbach) Dr. sc. Lischewski Lohmann (Lüdenscheid) Louven Lowack Lummer Dr. Luther Maaß (Wilhelmshaven) Frau Männle Magin Dr. Mahlo de Maizière Frau Marienfeld Marschewski Marten Dr. Mayer (Siegertsbrunn) Meckelburg Meinl Frau Dr. Merkel Frau Dr. Meseke Dr. Meyer zu Bentrup Frau Michalk Michels Dr. Mildner Dr. Möller 458* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 Molnar Dr. Müller Müller (Kirchheim) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Dr. Neuling Neumann (Bremen) Nitsch Frau Nolte Dr. Olderog Ost Oswald Otto (Erfurt) Dr. Päselt Dr. Paziorek Pesch Petzold Pfeffermann Pfeifer Frau Pfeiffer Dr. Pfennig Dr. Pflüger Dr. Pinger Pofalla Dr. Pohler Frau Priebus Dr. Probst Dr. Protzner Pützhofen Raidel Dr. Ramsauer Rau Rauen Rawe Reddemann Regenspurger Reichenbach Dr. Reinartz Frau Reinhardt Repnik Dr. Rieder Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Romer Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rother Dr. Ruck Rühe Dr. Rüttgers Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Scharrenbroich Frau Schätzle Schartz (Trier) Schemken Scheu Schmalz Schmidbauer Schmidt (Fürth) Dr. Schmidt (Halsbrücke) Schmidt (Mühlheim) Frau Schmidt (Spiesen) Schmitz (Baesweiler) von Schmude Dr. Schockenhoff Graf von Schönburg-Glauchau Dr. Scholz Freiherr von Schorlemer Dr. Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulz (Leipzig) Schwalbe Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seibel Seiters Skowron Dr. Sopart Frau Sothmann Spranger Dr. Sprung Dr. Stavenhagen Frau Steinbach-Hermann Dr. Stercken Stockhausen Dr. Stoltenberg Strube Stübgen Frau Dr. Süssmuth Susset Tillmann Dr. Töpfer Dr. Uelhoff Uldall Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Vondran Dr. Waffenschmidt Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Werner (Ulm) Wetzel Frau Wiechatzek Dr. Wieczorek (Auerbach) Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Wonneberger Frau Wülfing Würzbach Frau Yzer Zeitlmann Zierer Zöller Fraktion der SPD Frau Adler Andres Frau Barbe Bartsch Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Bernrath Beucher Bindig Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Ritterhude) Brandt Frau Brandt-Elsweier Dr. Brecht Büchler (Hof) Dr. von Billow Büttner (Ingolstadt) Frau Bulmahn Frau Burchardt Bury Frau Caspers-Merk Catenhusen Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Dr. Diederich (Berlin) Diller Frau Dr. Dobberthien Duve Ebert Dr. Eckardt Dr. Ehmke (Bonn) Eich Dr. Elmer Erler Esters Ewen Frau Ferner Frau Fischer (Gräfenhainichen) Fischer (Homburg) Formanski Frau Fuchs (Köln) Fuhrmann Frau Ganseforth Gansel Gerster (Worms) Gilges Frau Gleicke Dr. Glotz Frau Dr. Götte Graf Großmann Habermann Hacker Frau Hämmerle Hampel Frau Hanewinckel Frau Dr. Hartenstein Hasenfratz Heistermann Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Huonker Ibrügger Frau Iwersen Frau Jäger Frau Janz Dr. Janzen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Jungmann (Wittmoldt) Frau Kastner Kastning Kirschner Frau Klappert Frau Klemmer Klose Dr. sc. Knaape Körper Frau Kolbe Kolbow Koltzsch Koschnick Kubatschka Dr. Kübler Kuessner Dr. Küster Kuhlwein Lambinus Frau Lange von Larcher Leidinger Lennartz Frau Dr. Leonhard-Schmid Lohmann (Witten) Frau Dr. Lucyga Maaß (Herne) Frau Marx Frau Mascher Matschie Dr. Matterne Frau Matthäus-Maier Meckel Frau Mehl Meißner Dr. Meyer (Ulm) Mosdorf Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Frau Müller (Völklingen) Müller (Zittau) Müntefering Neumann (Bramsche) Neumann (Gotha) Frau Dr. Niehuis Dr. Niese Niggemeier Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo Ostertag Frau Dr. Otto Paterna Dr. Penner Peter (Kassel) Dr. Pfaff Pfuhl Dr. Pick Poß Purps Reimann Rempe Frau von Renesse Frau Rennebach Reschke Reuschenbach Reuter Rixe Roth Schäfer (Offenburg) Frau Schaich-Walch Dr. Scheer Scheffler Schily Schloten Schluckebier Schmidbauer (Nürnberg) Frau Schmidt (Aachen) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Frau Schmidt-Zadel Dr. Schmude Dr. Schnell Dr. Schöfberger Frau Schröter Schröter Schütz Dr. Schuster Schwanhold Schwanitz Seidenthal Frau Seuster Sielaff Frau Simm Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Frau Dr. Sonntag-Wolgast Sorge Dr. Sperling Frau Steen Steiner Stiegler Dr. Struck Tappe Frau Terborg Dr. Thalheim Thierse Tietjen Frau Titze Toetemeyer Urbaniak Vergin Verheugen Dr. Vogel Voigt (Frankfurt) Vosen Wagner Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 459' Wallow Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Frau Dr. Wegner Weiermann Frau Weiler Dr. Wernitz Weis (Stendal) Weißgerber Welt Frau Weyel Frau Wester Frau Westrich Frau Wettig-Danielmeier Frau Dr. Wetzel Dr. Wieczorek Wieczorek (Duisburg) Wiefelspütz Wimmer (Neuötting) Dr. de With Wittich Frau Wohlleben Frau Wolf Frau Zapf Dr. Zöpel Zumkley Fraktion der FDP Frau Albowitz Frau Dr. Babel Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard van Essen Dr. Feldmann Friedhoff Friedrich Funke Frau Dr. Funke-Schmitt-Rink Gallus Ganschow Gattermann Gries Grüner Günther (Plauen) Dr. Guttmacher Hackel Hansen Dr. Haussmann Heinrich Dr. Hirsch Dr. Hitschler Frau Homburger Frau Dr. Hoth Dr. Hoyer Hübner Irmer Kleinert (Hannover) Kohn Dr. Kolb Koppelin Kubicki Dr.-Ing. Laermann Frau Leutheusser-Schnarrenberger Lüder Lühr Dr. Menzel Möllemann Nolting Otto (Frankfurt) Paintner Frau Peters Frau Dr. Pohl Richter (Bremerhaven) Rind Dr. Röhl Schäfer (Mainz) Frau Schmalz-Jacobsen Schmidt (Dresden) Dr. Schmieder Schüßler Schuster Frau Sehn Frau Seiler-Albring Frau Dr. Semper Dr. Solms Dr. Starnick Frau Dr. von Teichman und Logischen Thiele Dr. Thomae Timm Türk Frau Walz Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Zurheide Zywietz Gruppe PDS/Linke Liste Frau Bläss Frau Braband Dr. Briefs Frau Dr. Enkelmann Dr. Gysi Dr. Heuer Frau Dr. Höll Frau Jelpke Dr. Keller Dr. Modrow Dr. Riege Dr. Schumann (Kroppenstedt) Dr. Seifert Frau Stachowa Gruppe Bündnis 90/GRÜNE Dr. Feige Frau Köppe Poppe Frau Schenk Schulz (Berlin) Dr. Ullmann Frau Wollenberger Anlage 3 Gewählte Wahlmänner nach § 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht von der Fraktion der CDU/CSU: Abg. Dr. Bötsch Abg. Helmrich Abg. Marschewki Abg. Dr. Olderog Abg. Dr. Scholz Abg. Dr. Göhner von der Fraktion der SPD: Abg. Dr. Vogel Abg. Frau Dr. Däubler-Gmelin Abg. Thierse Abg. Dr. de With Abg. Dr. Schmude von der Fraktion der FDP: Abg. Kleinert (Hannover) Ersatzwahlmänner: Abg. Dr. Blens Abg. Dr. Möller Abg. Molnar Abg. Kolbe Abg. Frau Rahardt-Vahldieck Abg. Geis Ersatzwahlmänner: Abg. Frau Fuchs (Köln) Abg. Rappe (Hildesheim) Abg. Stiegler Abg. Hacker Ersatzwahlmänner: Abg. Frau LeutheusserSchnarrenberger Abg. Gattermann Anlage 4 Gewählte Mitglieder des Richterwahlausschusses nach § 5 des Richterwahlgesetzes von der Fraktion der CDU/CSU: Benno Erhard (Bad Schwalbach) Abg. Marschewski Abg. Helmrich Abg. Dr. Schroeder (Freiburg) Abg. Dr. Geißler Abg. de Maizière Abg. Dr. Göhner Abg. Dr. Götzer Abg. Dr. Blank von der Fraktion der SPD: Abg. Frau Dr. DäublerGmelin Abg. Dr. de With Abg. Stiegler Abg. Dr. Pick Abg. Hacker Abg. Singer von der Fraktion der FDP: Abg. Kleinert (Hannover) Stellvertreter: Abg. Dr. Blens Abg. Jagoda Abg. Dr. Möller Abg. Hörster Abg. Eylmann Abg. Dr. Freiherr von Stetten Lothar Barthel (Gera) Abg. Dr. Bötsch Stellvertreter: Abg. Frau Matthäus-Maier Abg. Lambinus Abg. Bachmaier Abg. Wiefelspütz Abg. Schwanitz Abg, Kirschner Stellvertreter: Abg. Irmer
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Freiherr Wolfgang von Stetten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Monaten alle mit Schrecken erkennen müssen, daß die alten Strukturen in den fünf neuen Bundesländern mit rasanter Geschwindigkeit zerbrechen und der Erhalt von alten Betrieben bzw. der Neuaufbau von Betrieben und damit die Erhaltung von Arbeitsplätzen bzw.
    die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen nicht Schritt halten konnten.
    Wir haben oft beklagt, daß die Treuhandanstalt, die die Aufgabe hat, das ehemalige volkseigene Vermögen und dabei besonders die Betriebe zu privatisieren, zu langsam und zu ineffektiv gearbeitet habe. Die Treuhand hat sich — meines Erachtens zu Recht — u. a. durch ein Memorandum gegen viele unberechtigte Vorwürfe zur Wehr gesetzt und auf ungenügende oder fehlende gesetzliche Bestimmungen hingewiesen, die ihre Arbeit erschweren, hemmen oder gar unmöglich machen.
    Als einen Schritt hat die Regierung das Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen — kurz Enthemmungsgesetz oder Artikelgesetz oder, wie Frau Däubler-Gmelin sagt, eines der Reparaturgesetze — vorgelegt. Wir haben es vorhin beraten.
    Als zweiter Schritt folgte das nicht minder wichtige Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen. Über den Namen bin ich etwas unglücklich, zumal wenn es in der Abkürzung als „Spaltungsgesetz" bezeichnet wird. Dies ist im Zuge der Wiedervereinigung nicht gerade glücklich.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir kennen den Begriff der Spaltung zwar aus der 6. Richtlinie der EG und auch aus dem Steuerrecht, ebenso aus dem Diskussionsentwurf zur Bereinigung des Umwandlungsrechts. Das vielleicht schönere Wort Entflechtung hat schon § 6 b des Vermögensgesetzes verbraucht. Vielleicht können wir das Gesetz „Auf - und Abspaltungsgesetz" nennen, wenn wir uns an dem Wort Spaltung reiben.
    Übrigens, Frau Däubler-Gmelin: Das Gesetz liegt seit gestern vor. Ich weiß nicht, ob Sie es draußen nicht bekommen haben. Es ist also nichts, was Ihnen vorenthalten wurde.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Was ist denn mit den Arbeitnehmerrechten? Das war ja meine Frage!)

    — Soweit ich das überblicke, sind sie in dem Gesetzentwurf enthalten. Wir werden gleich noch darauf kommen.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Ich hole es einmal!)

    — Sie können es von mir haben. Bitte schön.
    Das Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990 hat das volkseigene Vermögen quasi auf die Treuhand übertragen. Die Kombinate wurden, soweit nicht bereits in Aktiengesellschaften umgewandelt, zum 1. Juli 1990 in Aktiengesellschaften im Aufbau und die Kombinatsbetriebe und andere in Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Aufbau per Gesetz verwandelt. Das Vermögen aus der Fondsinhaberschaft und der in Rechtsträgerschaft gehaltene Grund und Boden wurden zum selben Zeitpunkt in das Privateigentum der neuen Kapitalgesellschaften überführt. Dies hat die großen, oft unübersichtlichen verschachtelten sozialistischen Betriebe erhalten, die in der Regel nicht



    Dr. Freiherr von Stetten
    lebensfähig sind und auch aus räumlichen und betriebswirtschaftlichen sowie rechtlichen Gründen getrennt werden müssen.
    Ich will Sie jetzt nicht mit juristischen Einzelheiten langweilen, aber das deutsche Recht kennt nicht die Aufteilung einzelner Betriebsteile durch einen Akt, die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge. Dies kennen wir nur im Erbfall, bei der Verschmelzung oder Umwandlung. Nach deutschem Recht müßte bei einem Teilbetriebsverkauf jedes einzelne Grundstück und jeder einzelne Vermögensgegenstand — bis hin zum Bleistift — für sich übertragen werden.

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Das ist schon immer falsch gewesen!)

    — Das war falsch, aber es ist nun einmal so. So haben wir es im Gesetz. Dann müssen wir unser BGB ändern. Das wäre nicht schwierig.
    Jede einzelne Forderung müßte abgetreten werden, und bei der Übernahme von Verbindlichkeiten ist in der Regel die Zustimmung der Gläubiger erforderlich. Dies ist ein nicht durchzuführendes Unterfangen und führte in der Vergangenheit zu Untätigkeit oder Betriebsübertragungen, die rechtlich mangelhaft waren.
    Der vorliegende Gesetzentwurf soll mit diesen Schwierigkeiten aufräumen, indem er der Treuhand — Herr Kollege, diesmal nur der Treuhand — die Möglichkeit gibt, die ihr unterstehenden Gesellschaften vereinfacht zu teilen, nämlich durch eine partielle Universalsukzession oder Spezialsukzession. Dies sind übrigens Möglichkeiten, die im französischen und britischen Recht schon verankert sind, im Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom Juni 1990 enthalten und durch die oben genannte EG-Richtlinie gedeckt sind.
    Nach dem Gesetz gibt es nun zwei Möglichkeiten, und zwar erstens die Aufspaltung. Dabei teilt die bestehende Kapitalgesellschaft als übertragender Rechtsträger unter eigener Auflösung und Abwicklung ihr gesamtes Vermögen und überträgt es im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf mindestens zwei andere Kapitalgesellschaften, die dadurch neu entstehen. Die bestehende Kapitalgesellschaft löst sich nach entsprechenden Eintragungen ohne neuen Rechtsakt automatisch auf.
    Zweitens. Bei der Abspaltung bleibt die übertragene Kapitalgesellschaft bestehen und überträgt nur Teile ihres Vermögens — Betriebsteile — auf eine oder mehrere neu zu gründende Gesellschaften. Mit den entsprechenden Eintragungen sind die neuen Kapitalgesellschaften gegründet, die alte Kapitalgesellschaft, die Muttergesellschaft, bleibt verkleinert erhalten. Dies gilt auch, wenn die Treuhand nur mittelbar, gegebenenfalls über verschiedene Mütter und Töchter, bei einer Enkelgesellschaft beteiligt ist.
    Jetzt ist wichtig zu bemerken, daß die jeweiligen Kapitalanteile der alten bzw. neuen Gesellschaften bei der Treuhand verbleiben. Diese kann nun die neuen Gesellschaften vorübergehend getrennt führen oder die Anteile ganz oder teilweise an einen oder mehrere Investoren verkaufen oder im Rahmen des Gesetzes über offene Vermögensfragen auf diejenigen übertragen, die einen Anspruch auf Rückübertragung wegen früherer Enteignung haben.
    Um die Entflechtung zu erleichtern und zu beschleunigen, wird auf die Verpflichtung zur Auflösung bzw. Aufdeckung stiller Reserven verzichtet. Diese müssen erst im Falle einer späteren Realisierung der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterworfen werden.
    Entsprechend bei den Verschmelzungs- und Umwandlungshandlungen gilt § 613 a BGB auch bei der Aufspaltung und Abspaltung, da im Gegensatz zur Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen gemäß der Bestimmung des neuen § 6 b des Vermögensgesetzes kein Verwaltungsakt vorliegt, sondern die Übertragung durch Rechtsgeschäft vorgenommen wird.
    Sinnvoll wäre es zwar, wenn die Geltung des § 613 a BGB für zwei Jahre in den neuen fünf Bundesländern ausgesetzt würde, wie in der Koalitionsvereinbarung angestrebt.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Solange dies nicht der Fall ist, werden Problemfälle, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will, bleiben. Förderlich ist die Geltung der Bestimmungen des § 613 a BGB für den Entschluß, eine auf- oder abgespaltene Gesellschaft zu übernehmen, nicht. Sie sind ein Investitionshindernis in den neuen Ländern.
    Die Mitwirkung der Betriebsräte ist durch das Betriebsverfassungsgesetz — insbesondere durch § 111 — gesichert; es bedurfte keiner eigenen Feststellung.
    In § 10 sollte noch klargestellt werden, daß es sich bei der Gesellschaft oder den Gesellschaften nach der Auf- und Abspaltung um neue Betriebe gemäß § 112 a Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes oder — wenn das nicht gewünscht wird — um eine Umstrukturierung handelt. Festzuhalten ist aber gleichzeitig, daß die Vierjahresfrist für die Erzwingbarkeit eines Sozialplanes ab der Entstehung der abspaltenden Gesellschaft — in der Regel gemäß § 11 des Treuhandgesetzes vom 1. Juli 1990 — läuft.
    Bedenken bestehen gegen § 13 des Gesetzes in der jetzigen Fassung, weil hier für Betriebsräte ein Rest- bzw. Übergangsmandat als Sonderrecht — warum eigentlich? — geschaffen wird, das zu erheblichen Interessenkollisionen und Investitionshemmnissen führen kann. Es geht schlichtweg nicht, daß z. B. ein einzelner Betriebsrat bei einer Aufspaltung in zwei konkurrierende Einzelunternehmen beiden als Betriebsrat angehört.
    Das Gesetz soll der Erleichterung der Entflechtung dienen und Ansporn zu Investitionen sein und nicht durch Sonderregelungen zum Betriebsverfassungsgesetz Investoren abschrecken. Wir sollten ehrlich sein und den Mut haben, § 13 ersatzlos zu streichen. Dann gilt für die Betriebsräte das Betriebsverfassungsgesetz mit der ergangenen Rechtsprechung. Dadurch sind die Rechte der Arbeitnehmer ausreichend geschützt. Das Betriebsverfassungsgesetz hat sich bewährt und sollte nicht geändert werden.
    Sinn und Zweck des Gesetzes werden durch die Bestimmungen klar zum Ausdruck gebracht. Es ist



    Dr. Freiherr von Stetten
    praktikabel und führt zu schnellen, übersichtlichen Entscheidungen. Die Eintragungsvorschriften verhindern Unklarheiten. Durch die notarielle Beurkundungspflicht — im übrigen bereits durch das Aktiengesetz und GmbH-Gesetz gegeben — werden Vertragsfachleute einbezogen. Zur Beschleunigung kann auf die umständlichen Spaltungsberichte und Prüfung der Spaltung durch Erklärung gegenüber dem Registergericht verzichtet werden, selbstverständlich nicht dagegen auf den Spaltungsplan.
    Die Gläubiger und Inhaber von Sonderrechten sind ausreichend geschützt, und zwar im Gegensatz zu der Meinung, die Frau Däubler-Gmelin vertritt.
    Ich darf hier einfach auf den § 11 verweisen. In § 11 Abs. 1, Frau Däubler-Gmelin, in Verbindung mit § 10 steht das alles.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das stimmt nicht!)

    — Darüber werden wir uns dann noch unterhalten.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das steht überhaupt nicht darin!)

    — Ich behaupte, daß darin steht, daß die gesamten beteiligten Gesellschaften als Gesamtgläubiger haften.

    (Dr. de With [SPD]: Das machen wir im Aus schuß!)

    — Aber ich darf ja wohl erwidern, wenn Frau Däubler-Gmelin sagt, es stimme nicht. Dann darf ich doch aus dem Kopf einen Paragraphen zitieren, Herr Kollege de With.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Und ich bleibe dabei!)

    — Gut, dann werden wir weitersehen.
    Meine Damen und Herren, durch entsprechende Strafvorschriften und Haftungsvorschriften werden die Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaft und die Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausreichend zu Ordnung und Recht angehalten.
    Wichtig ist auch, daß Betriebsübertragungen oder Betriebsteilübertragungen, die vor dem 1. Januar 1991 in rechtlich nicht einwandfreier Weise durchgeführt wurden, durch dieses Gesetz rückwirkend geheilt werden. Wichtig ist ebenfalls — das muß ich auch erwähnen — : Das „Spaltungsgesetz" ist kostenneutral. Es wird den Registerbehörden einige Arbeit machen; aber hierfür werden ja Gebühren erhoben.
    Das Auf- und Abspaltungsgesetz ist ein sinnvolles Gesetz zur Bewältigung der Aufgaben der Treuhand und wird zur schnelleren Entflechtung der sozialistischen Betriebseinheiten führen. Es erleichtert eine Neuordnung, fördert die Investitionsmöglichkeiten und trägt damit zum Aufschwung in den fünf neuen Bundesländern bei.
    Das Gesetz verdient Ihre Zustimmung. Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Türk, Sie haben das Wort.

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    Rede von Jürgen Türk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute vor allen Dingen — so sehe ich das — über Koalitionsentwürfe zur Beseitigung von Privatisierungs- und Investitionshemmnissen. Das ist für die neuen Bundesländer unbedingt erforderlich. Ich freue mich, daß der neue Bundesjustizminister kurz nach seiner Amtsübernahme diese Entwürfe auf den Tisch gelegt hat.

    (Beifall bei der FDP)

    Es sind in der Tat Hemmnisse für Investitionen und in der Arbeit der Treuhand zu beseitigen. Die Entwürfe stehen zur Diskussion und zur kurzfristigen Entscheidung. Hier sollte endlich parteiübergreifend im Interesse der neuen Bundesländer zusammengearbeitet werden.
    Einige Anmerkungen zum Gesetzentwurf über die Spaltung der Treuhandunternehmen: Es ist in der Tat notwendig, daß in Kürze die Möglichkeit entsteht, Kapitalgesellschaften ohne zeitaufwendige Umwege in wirtschaftliche — das betone ich — Einheiten aufteilen zu können. Zu prüfen ist aber, ob ein schnellerer Ablauf bis zur Eintragung in das Handelsregister erreicht werden kann.
    Ebenfalls wäre im Ausschuß darüber zu beraten, den Gesetzestext — das wurde heute schon einmal gesagt — für Normalbürger verständlicher zu machen, einfacher zu fassen. Das gilt allerdings für alle Gesetzentwürfe.
    Zweitens zum Entwurf eines Artikelgesetzes zur Hemmnisbeseitigung. Zunächst zu Art. 1: Die Schwierigkeiten, wie bei Ansprüchen Dritter zu verfahren ist, wurden erkannt und im wesentlichen beseitigt.
    Zu Art. 2 und 3: Die Regelung mit der Bestellung eines Erbbaurechtes an Stelle des Kaufs eines Grundstückes ist sinnvoll und förderlich. Allerdings ist insbesondere die Verfahrensweise zur Beantragung und Erteilung der Investitionsbescheinigung zu vereinfachen.

    (Beifall bei der FDP)

    Zur Beschleunigung des Verfahrens sind dort Fristen einzubauen.
    Zu Art. 7, der sich auf Produktionsgenossenschaften des Handwerks bezieht: Hier ist zu überlegen, ob die DDR-Verordnung vom 8. März 1990 noch bis Ende 1992 gelten kann; denn auch hier sind selten Auswüchse zu beobachten.
    Über die genannten Gesetzesartikel hinaus sollte überlegt werden, ob nicht ein Weiteres hinzugefügt werden muß, nämlich die Ablösung alter Geschäftsleitungen zu regeln; denn lange überfällig ist der Aufbau fähiger, unbelasteter Geschäftsleitungen. Das merkt keiner mehr, aber das ist so. Diese neuen, unbelasteten Geschäftsleitungen sollten, wenn das Ganze klappen soll, vorzugsweise aus folgenden Kräften bestehen: jungen und frischen Ostdeutschen mit Ideen — denn die haben wir, auch wenn es manchmal bezweifelt wird — , Westdeutschen natürlich mit marktwirtschaftlicher Erfahrung und — die nehme ich auch nicht aus — alten Ostdeutschen mit Standortkenntnis-



    Türk
    sen. Bewertungsmaßstab: Kompetenz und Loyalität. Bezahlung — das getraue ich mich hier auch zu sagen — : nach westdeutschen Maßstäben. Der Stimulus muß halt sein. Ziel: Entfilzung alter, uneffektiver Strukturen.

    (Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Vogel [SPD])

    Ich bin auch sicher, daß diese neuen Leute eine wesentliche Verstärkung der Treuhand darstellen würden.
    Nun zur Arbeit der Treuhandanstalt selbst: Die Treuhand sieht ihre Aufgabe hauptsächlich — und so ist sie angelegt — in der Privatisierung. Notwendig ist aber eine regionale Gestaltung von Wirtschaftsstrukturen, die neben der Abschaffung uneffektiver Arbeitsplätze vor allem effektive erhält und neue schafft. Ich bin überzeugt, daß die Treuhand dieser gewaltigen Aufgabe mit ihrer jetzigen Struktur und Besetzung nicht gewachsen sein kann.

    (Sehr wahr! bei der FDP)

    Sie bezeichnet sich selbst als weltgrößtes Unternehmen. Das ist sicherlich nicht mit 800 Beschäftigten in der Berliner Zentrale und 600 in den Niederlassungen zu beherrschen,

    (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: So ist es!)

    zumal bei der Notwendigkeit, schnell und trotzdem gut zu sein.
    Ein weiteres großes Hemmnis für Investoren ist sicherlich die Nachbewertungsklausel. Hier besteht der Anspruch, schnell und definitiv zu bewerten. Also muß kurzfristig eine Vielzahl von Betriebsprüfern geworben und eingesetzt werden.
    Es kann festgestellt werden, daß die schlechten Ergebnisse der Treuhandarbeit zum einen durch die beschriebenen Hemmnisse bedingt waren; zum anderen — das ist für mich der Hauptgrund — ist die Treuhand falsch ausgerichtet, d. h. sie kann nicht nur vermögensbildende Einrichtung sein.