Rede von
Dr.
Wolfgang
Ullmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dann erlauben Sie mir, noch auf eine Passage der Koalitionsvereinbarung einzugehen, über die ich mich sehr wundere. Da geht es um Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes. Die Koalitionspartner sind übereingekommen, Bundestag und Bundesrat sollen aus ihrer Mitte ein paritätisch zusammengesetztes Gremium berufen, das gemeinsam darüber beraten soll, welche Verfassungsänderungen den gesetzgebenden Körperschaften vorgeschlagen werden. Der Beschlußvorschlag ist Grundlage für Initiativen zur Verfassungsänderung nach Art. 76 des Grundgesetzes.
Ich wundere mich maßlos, weil die Passage über Grundgesetzänderungen in meinem Grundgesetz unter Art. 79 steht. Das sage ich nicht zum Zweck der Schulmeisterei, sondern ich frage die Koalitionspartner: Was haben Sie sich bei diesem Minimalismus eigentlich gedacht? Wir haben heute gehört, wie das Verhältnis von Bund und Ländern aussieht. Wir haben gehört, wie die Finanzverfassung des Bundes ist.
Der Herr Bundeskanzler hat ausdrücklich gesagt: Hier muß vor 1995 etwas geschehen. Er hat in seiner Regierungserklärung etwas sehr Einleuchtendes vorgeschlagen, nämlich einen sozialen Dialog aller gesellschaftlich wichtigen Kräfte. Wenn der Bundeskanzler einen so einleuchtenden Vorschlag macht, dann wundere ich mich, wieso die Koalitionsvereinbarung dann nicht das Verfahren wählt, das in jeder Demokratie für einen solchen sozialen Dialog aller gesellschaftlich relevanten Kräfte gewählt wird.
— Jetzt erkläre ich, Herr Bötsch.