Rede von
Friedrich
Bohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht sollten wir den Vorgang insofern ein wenig verständlicher machen, als wir noch einmal darauf hinweisen, daß es im Moment nur um eine Geschäftsordnungsdebatte geht. Es gibt einen Antrag vom Bündnis 90, der vorsieht, daß ein Untersuchungsausschuß zu dem hier genannten Themenkomplex eingesetzt werden soll. Dieser Antrag hat nicht die Zahl Unterschriften, die nach unserem Grundgesetz notwendig ist, um einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, weil das Bündnis 90 nicht so viele Mitglieder in diesem Hause hat, daß damit ein Untersuchungsausschuß eingesetzt werden kann.
Nun will das Bündnis 90, daß dieser Punkt heute hier behandelt wird. Die Begründung dafür war mir
allerdings nicht so ganz klar. Sie haben mehr zu Ihrem Antrag in der Sache gesprochen und begründet, weshalb Sie einen Untersuchungsausschuß an sich für erforderlich hielten. Darüber wird man sicherlich streiten können, auch unterschiedlicher Meinung sein können. Aber die Begründung, warum heute die vereinbarte Tagesordnung um diesen Punkt erweitert werden soll, haben Sie nicht geliefert. Weil Sie sie nicht lieferten, konnten Sie uns auch nicht überzeugen.
Von unserer Seite ist folgendes zu sagen. Dieses Thema ist vom Bundeskanzler in der Regierungserklärung angesprochen worden und ist damit auch Thema der Aussprache, die morgen und übermorgen stattfindet. Auch in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages ist in der letzten Woche dazu gesprochen worden. Ohne Zweifel werden weitere Berichte erforderlich sein. Es wird auch zu prüfen sein — das ist hier angekündigt worden — , inwieweit sich gesetzgeberische Notwendigkeiten ergeben.
— Herr Ullmann, in einer Geschäftsordnungsdebatte sind Zwischenfragen nicht möglich.
Das alles ist selbstverständlich. Darüber wird in diesem Hause und in den Gremien zu beraten sein. Nicht dargetan ist, weshalb wir dafür einen Untersuchungsausschuß brauchen. Ich sagte eben schon, darüber könne man unterschiedlicher Meinung sein. Ich mache darauf aufmerksam: Nach den Erfahrungen, die wir in der vergangenen Legislaturperiode im Hinblick auf die Drittwirkung der Untersuchungsausschüsse gemacht haben, ist es sehr zweckmäßig, sich den Wortlaut des Einsetzungsbeschlusses sehr genau anzuschauen und ihn zu prüfen, damit wir auch vor Gerichten bestehen können.
Das führt mich im übrigen dazu, zu empfehlen, den Antrag noch einmal sehr genau durchzugehen.
Im übrigen ist kein Anlaß, jetzt und heute diesen Ausschuß einzusetzen, auch nicht, darüber zu beraten. Das kann zu einem späteren Zeitpunkt gerne geschehen — aber dann auch nach der notwendigen Vorbereitungszeit.
Dies alles führt mich dazu, ohne jede Aufgeregtheit dem Hohen Haus für meine Fraktion zu empfehlen, den Punkt heute nicht auf die Tagesordnung zu nehmen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.