Rede von
Friedrich
Bohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen, den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zu diesem Thema an den Ausschuß Deutsche Einheit zu überweisen.
Nach § 88 unserer Geschäftsordnung ist es möglich, solche Anträge zu überweisen. Nach der Auslegung, die unsere Geschäftsordnung durch den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung erfahren hat
und die von unserem Plenum in der Sitzung am 14. März 1985 bestätigt worden ist, gilt folgendes:
Der Ausschuß geht freilich davon aus, daß den Antragstellern von Entschließungsanträgen zu Aussprachen der genannten Art ein Widerspruchsrecht gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 GO-BT nicht zusteht.
§ 88 GO-BT bezieht sich in seinem Absatz 1 ausdrücklich nur auf Entschließungsanträge
im Sinne von § 75 Abs. 2 GO-BT zu Vorlagen gemäß § 75 Abs. 1 GO-BT.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. August 1990 17463
Bohl
— Aber der Einser-Jurist Vogel wird doch juristische Darlegungen ertragen wollen. Das müßte doch möglich sein.
Diese Vorschrift ist deshalb auf Entschließungsanträge zu Aussprachen, zu denen es keine Vorlagen gemäß § 75 Abs. 1 GO-BT gibt, nicht zwingend anwendbar.
Aus dieser Vorschrift ergibt sich also, daß es selbstverständlich möglich ist, zu überweisen.
Nachdem dies von Ihnen rechtlich offensichtlich auch nicht mehr bestritten wird, möchte ich darauf hinweisen, daß es auch sehr sinnvoll ist, so zu verfahren.
Es ist nach unserer Geschäftsordnung vorgesehen, über Entschließungsanträge auch direkt abstimmen zu lassen, wenn es zu den Verhandlungsgegenständen auch Vorlagen gibt. Es ist nicht vorgesehen, über Entschließungsanträge gegen die Mehrheit abzustimmen, wenn es solche Vorlagen nicht gibt.
Genau das ist hier der Fall. Wir haben keinen Gesetzentwurf, über den wir abstimmen,
oder eine andere Vorlage. Sie stellen vielmehr einen Entschließungsantrag zu laufenden Verhandlungen der Bundesregierung mit der Regierung der DDR. Sie haben keinen Anspruch darauf, daß der Deutsche Bundestag heute über Ihren Entschließungsantrag abstimmt. Das ist die Rechtslage.
Wir gehen davon aus, daß es sich auch bei dem zweiten Entschließungsantrag um sehr detaillierte Forderungen und Wünsche der SPD handelt, die ebenfalls einer intensiven Diskussion im Ausschuß zugeführt werden können. Dazu sind wir bereit und haben den nächsten Dienstag als Termin für diese Beratungen bereits vorgesehen.
In diesem Sinne beantrage ich, zweckmäßigerweise beide Anträge dem Ausschuß Deutsche Einheit zu überweisen.
Vielen Dank.