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    Plenarprotokoll 11i220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 17379 A Absetzung des Punktes 2 von der Tagesordnung 17379B Stellungnahmen zur geschäftsordnungsrechtlichen Situation Bohl CDU/CSU 17379 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17380 B Baum FDP 17381 A Häfner GRÜNE 17381 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit Dr. Graf Lambsdorff FDP 17382 D Brück SPD 17384 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 17384 D Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 17388A Stratmann-Mertens GRÜNE 17392 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17393 A Dr. Waigel, Bundesminister BMF 17394 A Dr. Ehrenberg SPD 17395 A Huonker SPD 17396 A Frau Matthäus-Maier SPD 17399 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17400 C Rühe CDU/CSU 17404 B Klose SPD 17406 D Breuer CDU/CSU 17408 A Rühe CDU/CSU 17410 A Seiters, Bundesminister BK 17410 D Stratmann-Mertens GRÜNE 17411 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 17413 A Stobbe SPD 17414 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 17417 A Schreiner SPD 17418 B Dr. Penner SPD 17419 B Frau Matthäus-Maier SPD 17420 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 17421 A Gattermann FDP 17423 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 17423 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17425 A Dr. Sperling SPD 17425 B Frau Unruh fraktionslos 17426 D Wüppesahl fraktionslos 17428A Mischnick FDP 17430 B Namentliche Abstimmungen 17431 B, C Ergebnisse 17431C, 17433 B Nächste Sitzung 17434 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17435* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Czaja, Dewitz, Sauer (Salzgitter), Lowack, Windelen, Jäger, Lummer, Schulze (Berlin), Nelle, Rossmanith, Dr. Kappes und Böhm (Melsungen) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur vereinbarten Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit (Drucksache 11/7657) 17435* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 17379 220. Sitzung Bonn, den 9. August 1990 Beginn: 10.07 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 09. 08. 90 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 09. 08. 90 Buschfort SPD 09.08.90 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 09. 08. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 09. 08. 90 Duve SPD 09.08.90 Frau Folz-Steinacker FDP 09. 08. 90 Frau Garbe GRÜNE 09. 08. 90 Frau Geiger CDU/CSU 09. 08. 90 Grünbeck FDP 09.08.90 Dr. Göhner CDU/CSU 09. 08. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 09. 08. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 09. 08. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 09. 08. 90 Hoss GRÜNE 09.08.90 Kalisch CDU/CSU 09.08.90 Dr. Knabe GRÜNE 09. 08. 90 Kreuzeder GRÜNE 09.08.90 Lennartz SPD 09.08.90 Lenzer CDU/CSU 09.08.90 Frau Luuk SPD 09. 08. 90 Dr. Mahlo CDU/CSU 09. 08. 90 Meneses Vogl GRÜNE 09. 08. 90 Niegel CDU/CSU 09.08.90 Dr. Pfennig CDU/CSU 09. 08. 90 Pfuhl SPD 09.08.90 Rauen CDU/CSU 09.08.90 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 09. 08. 90 Frau Rock GRÜNE 09. 08. 90 Frau Schilling GRÜNE 09. 08. 90 Schmidt (München) SPD 09. 08. 90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 09. 08. 90 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 09. 08. 90 Dr. Schöfberger SPD 09. 08. 90 Schreiber CDU/CSU 09.08.90 Schulhoff CDU/CSU 09.08.90 Frau Dr. Segall FDP 09. 08. 90 Dr. Soell SPD 09. 08. 90 Frau Trenz GRÜNE 09. 08. 90 Waltemathe SPD 09.08.90 Dr. de With SPD 09. 08. 90 Zink CDU/CSU 09.08.90 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Czaja, Dewitz, Sauer (Salzgitter), Lowack, Windelen, Jäger, Lummer, Schulze (Berlin), Nelle, Rosmanith, Dr. Kappes und Böhm (Melsungen) (alle CDU/CSU) zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur vereinbarten Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit (Drucksache 11/7657) (Zusatztagesordnungspunkt 1) Unser Abstimmungsverhalten zu Drucksache 11/7657 verbinden wir mit der nachdrücklichen Aufforderung Anlagen zum Stenographischen Bericht an die Bundesregierung, in einer Zusatzvereinbarung die Wahlberechtigung aller deutschen Staatsangehörigen, wo immer sie leben, zu ermöglichen, und stützen uns dabei auf folgende Gründe: 1. Der jetzige § 12 des Bundeswahlgesetzes entspricht nicht in allen Teilen den verfassungsrechtlichen Erfordernissen einer ersten gesamtdeutschen Wahl. Diese ist von einmaliger, überragender Bedeutung, da sie als einen „wichtigen Schritt zur Herstellung der Deutschen Einheit die Wahl des Deutschen Bundestages durch das ganze Deutsche Volk" regeln soll (so zweiter Präambelsatz des Vertrages). Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist das Deutsche Volk im Sinne des Grundgesetzes, von dem nach Art. 20 GG „alle Staatsgewalt ausgeht" , die Summe aller deutschen Staatsangehörigen. Dies hat eben erst (in Sachen Kommunalwahlrecht für Ausländer) vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts Prof. Papier namens der Bundesregierung vorgetragen. Allen, die deutsche Staatsangehörige sind, muß, soweit sie es wünschen, die Beteiligung an der Wahl möglich sein. Dies verlangt das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG. 2. Die Wahlberechtigung ist in der Bundesrepublik Deutschland und in den westlichen Demokratien nicht an den Wohnsitz im Wahlgebiet gebunden. Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind u. a. alle deutschen Staatsangehörigen in den 21 Mitgliedstaaten des Europarates, einschließlich aller deutschen Staatsangehörigen im EG-Gebiet und deutschen Staatsangehörigen in anderen Staaten, sofern sie nicht mehr als 10 Jahre dort ihren ordentlichen Wohnsitz haben, in der Regel wahlberechtigt. Vom Prinzip der „Seßhaftigkeit" wurde bei der Wahlberechtigung seit langem zugunsten des Demokratieprinzips abgegangen. Größere Gruppen deutscher Staatsangehöriger vom Wahlvorgang auszuschließen wäre nicht systemgerecht. Nicht wahlberechtigt sind jetzt deutsche Staatsangehörige, die über 10 Jahre im Ausland leben, insbesondere aber auch - bei gesamtdeutschen Wahlen besonders gravierend - alle deutschen Staatsangehörigen, „die vor Inkrafttreten der (Ost-) Verträge die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen" (BVerfG E 40,171). Das gilt nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht auch für deren Nachkommen. Allen deutschen Staatsangehörigen, auch jenen, die bei Beginn der Vertreibungsmaßnahmen die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und die sich darauf berufen, sowie ihre Nachkommen, - auch wenn ihnen später die polnische Staatsangehörigkeit oktroyiert wurde - „steht diese Staatsangehörigkeit weiter zu" (BVerfG E 40,171). Denn es kann u. a. auch den Ostverträgen nicht die Wirkung beigemessen werden, „daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität, also sowohl der territorialen wie der personalen Hoheitsgewalt der Sowjetunion und Polens endgültig unterstellt worden seien" (BVerfG E 40,171). 17436* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 Das Bundesverfassungsgericht begründet dies auch mit völkerrechtlichen Hinweisen, u. a. mit den von polnischer Seite entgegengenommenen Erklärungen des Bundesaußenministers Scheel im November 1970, mit der über den Notenwechsel mit den Verbündeten vor Vertragsunterschrift unterrichteten Warschauer Regierung, mit dem für die Vertragsmächte erkennbaren Willen der Bundesrepublik, „nicht über den territorialen Status Deutschlands zu verfügen", mit dem Wortlaut von Art. IV des Warschauer Gewaltverzichtsvertrages (BVerfGE 40,171-174). „Nach alledem haben die Vertragspartner die Bundesrepublik Deutschland nicht für befugt halten können, Verfügungen zu treffen, die eine friedensvertragliche Regelung vorwegnehmen". Politische Absichtserklärungen, die weitergehen, können die Vertragsentscheidungen eines gesamtdeutschen Souveräns nicht präjudizieren und die Rechtslage der besonders bedrängten Deutschen nicht verändern. Unser Grundgesetz und seine Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht haben bis zu einer rechtmäßigen Entscheidung des gesamtdeutschen Souveräns mit rechtlicher Verbindlichkeit für das Handeln der deutschen Verfassungsorgane festgeschrieben, daß „Deutschland" rechtlich als Staat und Völkerrechtssubjekt vorerst in den Grenzen von 1937 fortbesteht. 3. Das Wahlrecht gehört zu den wichtigsten Rechten eines Staatsangehörigen. Die Ausgrenzung gerade der bedrängten deutschen Staatsangehörigen durch Ausschluß von der Ausübung des Wahlrechts bei den ersten gesamtdeutschen Wahlen würde einen besonders gravierenden Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, gegen das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG, gegen die von Verfassungs wegen auch für diese Deutschen bestehende Schutzpflicht bedeuten und nicht systemgerecht sein. „Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG) untersagt den unberechtigten Ausschluß von Staatsbürgern von der Teilnahme an der Wahl (BVerfG E 36,141). Er verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen ... Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen" (BVerfG E 28,229; 36,141). Anders als bei früheren Wahlen müssen diese deutschen Staatsangehörigen bei Wahlen „zur Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands" und zu deren Vorbereitung wahlberechtigt sein, da das gesamte Deutsche Volk aufgefordert bleibt, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Man darf die Deutschen in diesen vorerst noch nicht „aus Deutschland entlassenen Teilen" jenseits von Oder und Neiße nicht anders behandeln als die im Gebiet der DDR lebenden Deutschen oder gar als Deutsche z. B. in der Türkei oder in Argentinien. Ob eine spätere Verfassungsänderung den Deutschlandbegriff „aushebeln" könnte, wird anhand von Art. 25 GG und Art. 79 Abs. 3 GG zu prüfen sein; sie kann aber keinesfalls Grund- und Menschenrechte deutscher Staatsangehöriger beseitigen oder ungeschützt sein lassen. Jedenfalls sind jetzt die Deutschen aus allen Teilen Deutschlands am Wahlvorgang zu beteiligen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Häfner, ich kann den Ausdruck „Wahlrechtsputsch" hier nicht zulassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD — Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE]: Das ist aber ein sachlicher Ausdruck! — Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Unglaublich! Pöbelhaft ist das! — Zuruf von den GRÜNEN: Es bleibt aber ein Putsch!)



Rede von Gerald Häfner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich werde die Gelegenheit nutzen, inhaltlich auszuführen, wie ich dieses Wahlrecht beurteile und warum ich solche drastischen Worte wähle. — Die Wahl ist vorerst das einzige Verfahren, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihren politischen Willen mit rechtlicher Verbindlichkeit äußern können; deshalb ist das, was wir hier machen, hochsensibel. Das Wahlrecht muß allen die gleiche Chance zur Beeinflussung des politischen Geschehens, zur Beeinflussung der Zusammensetzung der Parlamente und damit indirekt auch der Zusammensetzung der Regierung sowie allen politischen Kräften die gleiche Chance des Machterwerbs einräumen. Es ist mit dem Wahlrecht unvereinbar, wenn seine Ausgestaltung bestimmte Parteien gezielt diskriminiert und andere fördert. Genauso aber wollen die Altparteien — hier paßt das Wort wieder einmal — in einer großen Koalition von CDU/CSU, FDP und SPD das Wahlrecht dieses Mal hinbiegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie wissen auch, daß es falsch ist, wenn Sie alle hier behaupten, die Verschiebung der Beratung heute sei nur darauf zurückzuführen, daß in der Volkskammer in Ost-Berlin nicht genügend Parlamentarier anwesend gewesen seien. Im Gegenteil: Es gab dort einige Menschen mit Rückgrat.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Richtig, PDS!)

Es gab dort, z. B. in der SPD, einige Menschen, mehr als hier, die diesem Gesetz ihre Zustimmung verweigert haben.
17382 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990
Häfner
Ich verrate Ihnen vielleicht kein Geheimnis, wenn ich betone: Auch bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung gestern hier im Rechtsausschuß wurden von allen Seiten erhebliche Bedenken geäußert, die nicht entkräftet werden konnten. Wir haben gestern im Rechtsausschuß dasselbe festgestellt: Mitglieder der SPD haben deshalb gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt, Mitglieder der CDU und der FDP haben erhebliche Bedenken geäußert. Deshalb sollten Sie die jetzt gebotene Gelegenheit nutzen, noch einmal nachzudenken.
Übrigens, einen positiven Aspekt hat die Verschiebung auch noch, nämlich daß der weitere Versuch, Frau Präsidentin, der jedenfalls in die Nähe eines Putsches gekommen wäre,

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

den Wahltermin auf den 14. Oktober vorzuziehen und so den Folgen der eigenen Politik nämlich dem wachsenden Mißbehagen und der wachsenden Wut über die soziale Katastrophe in der DDR, zu entgehen, nun endgültig vom Tisch sein dürfte.
Warum nenne ich den Wahlrechtsentwurf so, wie er vorgelegt worden ist, unzulässig und undemokratisch? — Erstens: Die Fünfprozentklausel, in dem einheitlichen Wahlgebiet angewendet, wirkt sich für Parteien in der DDR so aus, daß es nur fiktiv 5 %, real aber fast 24 % sind, die die Parteien überwinden müssen. Eine solche Anwendung der Klausel ist nicht hinnehmbar, auch mit dem nun vorgesehenen Huckepackverfahren nicht. Sie bedeutet einen Verstoß gegen das Prinzip des gleichen Zählwerts und des gleichen Erfolgswerts der Stimmen, also gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Sie ist deshalb schlichtweg verfassungswidrig. Die Möglichkeit von Listenverbindungen, die Sie nun als Hintertür eingebaut haben, ändert daran nichts. Der Sprecher der Bundesregierung hat dies im Rechtsausschuß gestern so erläutert: Wir machen einen sehr hohen Zaun, den sehr viele nicht werden überwinden können. Wir geben aber, damit das verfassungsrechtlich hinnehmbar wird, den Parteien die Möglichkeit, eine „Räuberleiter" zu bilden, um diesen Zaun zu überwinden. Die Listenverbindung also eine Räuberleiter!
Schauen wir uns doch einmal an, wer überhaupt als Räuber im Sinne dieses Gesetzes handeln kann. Die DDR-Parteien kommen sämtlich nicht füreinander in Frage, weil ja nur solche Parteien Listenverbindungen mit Parteien oder Gruppierungen in der DDR bilden können, die nicht im gleichen Wahlgebiet antreten, also nur bundesdeutsche Parteien. Welche bundesdeutschen Parteien aber?

(Zuruf von der CDU/CSU: Die Grünen!)

CDU, SPD, FDP und GRÜNE haben alle Partner, gleichnamige oder ihnen nahestehende Parteien, im Osten, d. h., sie alle kommen für die Räuberleiter nicht in Frage. Es bleibt einzig die CSU, die sich als Räuber betätigen und von diesem Recht Gebrauch machen kann.

(Bohl [CDU/CSU]: Das ist keine Erklärung mehr! Sie machen eine Aussprache zur Sache, Herr Häfner! Sie halten sich nicht an die Vereinbarung, die wir hier getroffen haben!)

Daß wir, die Grünen, Ihnen dennoch ein Schnippchen geschlagen haben, liegt daran, daß die grüne Partei der DDR auf eine eigene Kandidatur verzichtet und dem Bündnis der Bürgerbewegungen beitritt. Nur so können wir eine Listenverbindung mit dem Bündnis eingehen. Aber man kann wegen Art. 21 der Verfassung von einer Partei nicht verlangen, daß sie Verbindungen eingeht, die sie möglicherweise von sich aus nicht gewählt hätte, die ihr vom Wahlrecht aufgezwungen werden.

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Immer diese Pseudomoral!)

Der Versuch, das Wahlrecht nicht als ein Recht auszugestalten, das allen wirklich gleiche Chancen einräumt, sondern es so auszugestalten, daß bestimmte Parteien damit ihre liebgewonnene Macht sichern können, auch wenn sie im Falle CSU/DSU geistig und zunehmend auch politisch längst im Absterben begriffen sind,

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Ach, da lacht ja ein alter Hutmacher!)

und andere Parteien mit der Krücke eines so zurechtgebogenen Wahlrechts faktisch von der Wahl auszuschließen, kann und darf keinen Bestand haben.
Ich bitte Sie: Nutzen Sie die Zeit, die uns jetzt gegeben wurde, um die Sache noch einmal zu überdenken, und lassen Sie uns hier zu anderen Lösungen kommen! Brauchbare Vorschläge unserer Fraktion hierzu liegen längst auf dem Tisch.

(Beifall bei den GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich rufe den Zusatztagesordnungspunkt 1 auf:
    Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit
    Wie soeben schon gesagt, sind für die Beratung vier Stunden vorgesehen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Graf Lambsdorff.