Plenarprotokoll 11/217
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
217. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
Inhalt:
Aufhebung der Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die unmittelbaren Wahlen zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat 17139A, C
Begrüßung der Botschafter des Vereinigten Königreichs und der Französischen Republik 17139B
Begrüßung des Speakers des Repräsentantenhauses der Republik Indonesien mit einer Delegation 17139D
Glückwünsche zu den Geburtstagen der
Frau Bundesminister Dr. Lehr und des Abg.
Jaunich 17139D
Erweiterung des Tagesordnung 17140 A
Bekanntgabe der Entscheidung der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik über die gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze 17157 B
Bekanntgabe des Ergebnisses der Abstimmung der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik über den Staatsvertrag 17203 C
Begrüßung des Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik, Herrn Lothar de Maizière 17248 D
Begrüßung des Ministerpräsidenten der Republik Ungarn, Herrn Dr. József Antall, und einer Regierungsdelegation 17264 C
Zusatztagesordnungspunkt:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
zu den äußeren Aspekten der deutschen Einheit
zu den deutsch-polnischen Beziehungen
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses Deutsche Einheit (Drucksache 11/7465) —
in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 23:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksachen 11/7171, 11/7350, 11/7351, 11/7412, 11/7464, 11/7413)
b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1990) (Drucksachen 11/7150, 11/7321, 11/7400)
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (2. ERP-Nachtragsplangesetz 1990) (Drucksachen 11/7185, 11/7325, 11/7326)
Dr. Kohl, Bundeskanzler 17141A
Präsidentin Dr. Süssmuth 17148C
Dr. Ehmke (Bonn) SPD 17151A
Bohl CDU/CSU 17153A
Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 17155A
Genscher, Bundesminister AA 17157 B
Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 17160A
Hüser GRÜNE (zur GO) 17161B
Häfner GRÜNE (zur GO) 17161D
Dr. Vogel SPD 17162 D
Dr. Bötsch CDU/CSU 17170A
Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17175 C
Dr. Graf Lambsdorff FDP 17179 A
Conradi SPD 17183B
Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17184 D
Dreßler SPD 17185D
Dr. Blüm CDU/CSU 17188B, C
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 17190A
Dreßler SPD 17191 B
Seehofer CDU/CSU 17191D
Dr. Graf Lambsdorff FDP (Erklärung nach
§ 30 GO) 17196D
Häfner GRÜNE 17197 A
Dr. Dregger CDU/CSU 17199C
Dr. Soell SPD 17200 D
Brandt SPD 17203 D
Dr. Dregger CDU/CSU 17204 C
Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 17209 D
Stratmann-Mertens GRÜNE 17212 B
Roth SPD 17213 D
Frau Matthäus-Maier SPD 17214 C
Dr. Hornhues CDU/CSU 17215D
Dr. Glotz SPD 17218D
Cronenberg (Arnsberg) FDP 17221 D
Dr. Blüm, Bundesminister BMA 17223 D
Dr. Knabe GRÜNE 17225 A
Dreßler SPD 17225 D
Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 17227 A
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 17229A
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 17229 B
Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 17230 D
Frau Unruh fraktionslos 17232 C
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 17235 A
Schäfer (Offenburg) SPD 17237 D
Baum FDP 17240 C
Frau Kottwitz GRÜNE 17242 C
Dr. Czaja CDU/CSU 17244 A
Stratmann-Mertens GRÜNE 17245 B
Frau Renger SPD 17247 A
Dr. Laufs CDU/CSU 17249A
Roth SPD 17250 C
Cronenberg (Arnsberg) FDP 17251B
Gattermann FDP 17251 D
Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17253 B
Stratmann-Mertens GRÜNE 17254 B
Wüppesahl fraktionslos 17255 C
Amling SPD 17256A
Frau Matthäus-Maier SPD 17258 C
Stratmann-Mertens GRÜNE 17261 A
Lintner CDU/CSU 17262 C
Frau Matthäus-Maier SPD 17263 A
Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 17264 D
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 17265 B
Dr. Knabe GRÜNE 17266 B
Mischnick FDP 17267 A
Dr. Penner SPD 17268 A
Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 17268 B
Sauer (Salzgitter) CDU/CSU (Erklärung
nach § 31 GO) 17269 C
Dewitz CDU/CSU (Erklärung nach § 31
GO) 17269 D
Niegel CDU/CSU (Erklärung nach § 31
GO) 17270D
Hüser GRÜNE (zur GO) 17272 A
Bohl CDU/CSU (zur GO) 17272 A
Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 17272 A
Mischnick FDP (zur GO) 17272 A
Jahn (Marburg) SPD (Erklärung nach § 31
GO) 17272 C
Bohl CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 17274 A
Schreiner SPD (Erklärung nach § 31 GO) 17274 C
Frau Garbe GRÜNE (Erklärung nach § 31
GO) 17275 B
Dr. Knabe GRÜNE (Erklärung nach § 31
GO) 17276A
Frau Wieczorek-Zeul SPD (Erklärung nach
§ 31 GO) 17276C
Hüser GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 17276 D
Stratmann-Mertens GRÜNE (Erklärung
nach § 31 GO) 17277 A
Dr. Mechtersheimer GRÜNE (Erklärung
nach § 31 GO) 17277 B
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 III
Frau Vennegerts GRÜNE (Erklärung nach
§ 31 GO) 17279 D
Dr. Briefs GRÜNE (Erklärung nach § 31
GO) 17280 B
Vizepräsident Westphal 17175 B
Namentliche Abstimmungen . 17271D, 17277 C
Ergebnisse 17277D, 17281A, 17282D
Nächste Sitzung 17284 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 17285* A Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dr. Wittmann, Dewitz, Lowack, Rossmanith, Dr. Czaja, Windelen, Dr. Kappes, Kalisch, Jäger, Dr. Mahlo, Engelsberger, Niegel (alle CDU/CSU) . . . 17285* A
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17287* D
Anlage 4
Erklärung nach § 31 des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17287* D
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Bötsch, Dr. Waigel, Kraus, Spilker, Stücklen, Dr. Jobst, Frau Geiger, Frau Männle, Dr. Warnke, Frau Hasselfeldt, Dr. Dollinger, Dr. Probst, Glos, Scheu, Seehofer, Klein, Lintner, Zeitlmann, Brunner, Dr. Schneider, Kalb, Gröbl, Höffkes, Geis, Dr. Uelhoff, Frau Rönsch (Wiesbaden), Jung (Limburg), Roth (Gießen), Frau Augustin, Lenzer, Hauser (Krefeld), Dr. Laufs, Dr. Becker (Frankfurt), Schulze (Berlin), Dr. Fell, Dr.-Ing. Kansy, Frau Limbach, Dr. Möller, Dr. Schwörer, Doss, Kolb, Dr. Unland, Hinrichs, Dr. Daniels (Bonn), Buschbom, Lattmann, Frau Roitzsch (Quickborn), Zierer, Dr. Rose, Dr. Kunz (Weiden), Regenspurger, Dr. Götz, Frau Fischer, Kiechle, Oswald, Spranger, Dr. Müller, Höpfinger, Dr. Faltlhauser, Hinsken, Link (Frankfurt), Dr. Abelein, Helmrich, Keller (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17288' A
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17288* B
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/ 7465) 17288* D
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17289* B
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17289* D
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17290* C
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17291* A
IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Vondran (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17292* A
Anlage 13
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner (Ulm), Frau Dr. Wisniewski, Wilz, Sauter (Epfendorf), Dörflinger, von Schmude, Graf von Waldburg-Zeil, Ruf, Jung (Lörrach), Bühler (Bruchsal), Dr. Olderog, Hedrich, Schemken, Reddemann, Pfeffermann, Michels, Ganz (St. Wendel), Feilcke, Rauen, Maaß, Link (Diepholz), Hornung (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) 17292* C
Anlage 14
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Adler, Antretter, Frau Blunck, Dr. von Bülow, Frau Bulmahn, Conradi, Erler, Duve, Frau Fuchs (Köln), Frau Ganseforth, Gilges, Dr. Glotz, Häuser, Müller (Düsseldorf), Frau Dr. Niehuis, Oesinghaus, Peter (Kassel), Reuter, Rixe, Schmidt (Salzgitter), Verheugen, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Wieczorek, Frau Wieczorek-Zeul (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17293* A
Anlage 15
Erklärung des Abgeordneten Bamberg (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik . . . . 17294* D
Anlage 16
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. von Bülow (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17295* A
Anlage 17
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17297* B
Anlage 18
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17298* C
Anlage 19
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17299* B
Anlage 20
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Schmidt (Salzgitter) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17299 * C
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 17139
217. Sitzung
Bonn, den 21. Juni 1990
Beginn: 9.01 Uhr
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 17285*
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Dr. Blank CDU/CSU 22. 06. 90
Eich GRÜNE 22. 06. 90
Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 22. 06. 90
Pauli SPD 22. 06. 90
Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 22. 06. 90
Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 22. 06. 90
Sieler (Amberg) SPD 22. 06. 90
Toetemeyer SPD 22. 06. 90
Frau Trenz GRÜNE 22. 06. 90
Vosen SPD 22. 06. 90
Dr. Zimmermann CDU/CSU 22. 06. 90
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dr. Wittmann,
Dewitz, Lowack, Rossmanith, Dr. Czaja, Windelen,
Dr. Kappes, Kalisch, Jäger, Dr. Mahlo, Engelsberger,
Niegel (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die
Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche
Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutschpolnischen Grenze (Drucksache 11/7465)
I. Grundposition
1. Wir wollen den raschen Zusammenschluß der zwei Staaten in Deutschland durch Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 GG. Die Politiker, die aufrichtig und entschieden die sich bietenden Möglichkeiten ergriffen und die Strukturen vorbereiteten, haben Geschichte gemacht. Wir sind ihnen dafür uneingeschränkt dankbar. Wir lehnen aber eine weitere Parlamentserklärung zu deutsch-polnischen Grenzfragen ab. Das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta und der konkretisierte Gewaltverzicht des Warschauer Vertrages schützen Polen und binden uns.
2. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist zwingendes Völkerrecht. Träger ist nach allgemeinem Völkerrecht das ganze deutsche Staatsvolk auf seinem Staatsgebiet. Nach Art. 25 GG geht diese Norm allen Gesetzen vor. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schrieb die gemeinsame politische Auffassung, „daß Deutschland in den Grenzen von 1937 als Staat fortbesteht, mit rechtlicher Verbindlichkeit für das Handeln der deutschen Verfassungsorgane fest". (Willi Geiger; so auch BVerfGE; lt. Blumenwitz darüber weitgehende Einigkeit der Staats- und Völkerrechtslehre)
3. „Dieses Deutschland besteht nicht nur aus der Bundesrepublik Deutschland und der DDR; dazu gehören Berlin und die deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße" — bis zu einer völkerrechtlich unanfechtbaren neuen Lage, „die durch einen Friedensschluß zwischen den ehemaligen Kriegsparteien her-
Anlagen zum Stenographischen Bericht
beigeführt werden kann" (Willi Geiger). Dabei ist „eine für das vereinte Deutschland verbindliche Regelung der polnischen Westgrenze Sache des gesamtdeutschen Souveräns und kann daher erst nach der deutschen Wiedervereinigung erfolgen" (Bundeskanzler Kohl).
4. Annexionen sind nach neuerem Völkerrecht kein Rechtstitel zum Gebietserwerb. Ohne Brandmarkung der fortbestehenden Unrechtsfolgen der völkerrechtlich strikt verbotenen Massenvertreibungen vieler Millionen Deutscher mit Verlusten von Leib, Leben und Gut, ohne Versuche eines tragfähigen Ausgleichs mit den aus ihrer Heimat ebenfalls zum Teil unter Zwang in das okkupierte Gebiet gebrachten Polen drohen verheerende Präzedenzwirkungen für andere Gebietsfragen in Europa, dem Nahen Osten und in aller Welt.
Vor unangebrachtem Druck und Versuchen, den allseits geforderten staatsrechtlichen Zusammenschluß der Bundesrepublik Deutschland und der DDR unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechts des ganzen Deutschen Volkes von der Abtretung der Ostprovinzen abhängig zu machen, können und müssen uns die Normen des Völkerrechts und unser Bündnis schützen.
5. Das politische Handeln findet im Rechtsstaat seine Grenzen an der Verfassung. Zwei Teile Deutschlands können den gesamtdeutschen Souverän nicht präjudizieren. Parlamentserklärungen und deren Bekräftigung sowie Notifizierung nach außen ohne zähe Verhandlungen und Ausgleichsversuche zu Gunsten der Menschen und ihres Rechtes auf die Heimat des dazu berufenen Souveräns sind nicht zu billigen oder zu unterstützen. Sie haben keine Bindewirkung für den Gesamtdeutschen Souverän, dessen Positionen unsere Verfassungsorgane zu wahren haben (BVerfGE 36, 16). Sie können nicht bestehen vor
— der völkerrechtlichen Norm des Selbstbestimmungsrechts der Völker, die sich nach Allgemeinem Völker-, Völkervertrags- sowie Verfassungsrecht auf das gesamte Staatsvolk des vorerst rechtlich fortbestehenden Deutschland mit Gebietsstand von 1937 bezieht;
— dem Wahrungsgebot des Grundgesetzes und der Verantwortung für alle Rechtspositionen ganz Deutschlands bis zu frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelungen und freier Ausübung der Selbstbestimmung durch unser gesamtes Staatsvolk;
— Art. 7 Abs. 1 letzter Satz des Deutschlandvertrages, den die Ostvertragspartner als unberührt hinnahmen und über den nach der Ratifizierung nicht hinweggegangen werden kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen;
— dem Notenwechsel zu den Ostvertragswerken vom August und November 1970 mit den Verbündeten bzgl. Fortgeltung des Londoner Abkommens und der Berliner Vierererklärung;
— dem strikten Verbot der Massenvertreibung vieler Millionen Menschen und der Verpflichtung, die
17286' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
Folgen dieses völkerrechtlichen Delikts soweit als möglich zu beseitigen.
II. Gründe
1. Nach der militärischen Kapitulation der Wehrmacht gab es noch keine friedensvertraglichen Regelungen. Vertragliche Regelungen sind aber angesichts der fortdauernden Unrechtsfolgen des Zweiten Weltkriegs und der von Anfang an nichtigen geheimen Zusatzabkommen vom 23. August 1939, 28. September 1939 (zwischen Hitler und Stalin) und vom 27. Juli 1944 (zwischen Stalin und dem kommunistisch-revolutionären Lubliner Komitee) notwendig. Politisch und geschichtlich wäre die Zeit reif zu einem historischen Ausgleich mit den östlichen Nachbarn.
2. Der bisherige im Versailler Vertrag festgelegte Gebietsstand Deutschlands von 1937 ist bisher rechtlich unbestritten und unverändert. Die Absichten von Teheran und Jalta, Deutschland zu zerstückeln, setzten sich nicht durch.
Die bisherige rechtliche Verbindlichkeit des Gebietsstandes ergibt sich u. a. aus
— dem Londoner Protokoll 1944 und der Berliner Vierererklärung vom 5. Juni 1945,
— dem Notenwechsel mit den Verbündeten vom August und November 1970 zu den Ostvertragswerken,
— der Ausgestaltung der Ostverträge als Gewaltverzichtsverträge (Außenminister Gromyko 29. Juli 1970) und aus dem die bestehenden Grenzlinien nur „beschreibenden" Wortlaut (kein Wort der „Anerkennung" — vgl. Scheel 9. Februar 1972 vor dem Bundesrat),
— der auch in den Ostverträgen verankerten Unberührtheit des Deutschlandvertrages, dessen Pflichten und Rechte die Bundesrepublik Deutschland in allen Teilen, nicht zuletzt wegen der Verantwortung für Deutschland, binden,
— der Präambel, Art. 16, 23, 25, 116 und 146 GG,
— zahlreichen verbindlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, u. a. vom 31. Juli 1973, 7. Juli 1975 und 21. Oktober 1987,
— dem Fehlen eines völkerrechtlich wirksamen Dokuments, daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität, also sowohl der territorialen wie der personalen Hoheitsgewalt der Sowjetunion und Polens endgültig unterstellt worden seien (BVerfGE 40, 171).
3. Konstitutive Dokumente für eine Grenzregelung liegen nicht vor. Absichtserklärungen zu einer „Anerkennung" müßten sich dem Grunde nach entweder auf rechtswidrige Faktizitäten oder auf das nichtige Geheimabkommen vom 27. Juli 1944 stützen das von Deutschland und Polen hinter dem Rücken der Völker Gebiete abzutrennen und Polen sowjetischer Hegemonie zu unterstellen versuchte. Nach dem schrecklichen Krieg und nach der deutschen Beteiligung an den Geheimen Abkommen darf das die Mitverantwortung zur Überwindung der Unrechtsfolgen tragende freie Deutsche Volk nicht diese auch die Polen,
uns und Europa treffenden Unrechtsfolgen „anerkennen".
Die grausame Faktizität kann auch nicht allein durch verbale, an sich wünschenswerte Entschuldigungen wegen der Massenvertreibung überwunden werden. Auch nach einem Krieg brauchen beide Seiten einen tragbaren und befriedigenden Ausgleich. Aus Faktischem allein kann nie Recht werden.
Eine „Garantie" für diese Faktizität würde evtl. den Bemühungen um eine friedliche Revision der Unrechtsfolgen entgegenstehen. Das würde das Grundrecht der freien Meinungsäußerung verletzen.
4. Eine totale Preisgabe Ostdeutschlands muß zu einem ständig wachsenden Revisionismus führen. So war es nach der totalen Preisgabe von Elsaß-Lothringen (nach 1871) in Frankreich und so waren die Folgen von Versailles in der Weimarer Republik. Churchill meinte in dem mit dem Nobelpreis gekrönten Werk „Der Zweite Weltkrieg", daß gegenüber einer solchen Behandlung „Rumpfdeutschlands" die Fragen von Elsaß-Lothringen und des „Polnischen Korridors" „Kleinigkeiten" bei der Befriedung Europas gewesen wären. In Gegenwart und Zukunft sind ausschließlich Bemühungen um eine friedliche Revision mit politischen Mitteln denkbar; aber sie wären trotzdem ein Unruheherd für die Deutschen, die östlichen Nachbarn und Europa, also kein Beitrag für eine dauerhafte europäische Friedensordnung. Eine totale Preisgabe der berechtigten ostdeutschen Anliegen kann nicht von Dauer sein und dürfte noch in dem nächsten Jahrzehnt zu vorgeschlagenen friedlichen Änderungen führen.
III. Strukturelemente des Ausgleichs
1. Wir aber wollen statt dessen die freie Vereinbarung eines für die Menschen und die beteiligten Völker tragbaren Ausgleichs. Wir wollen die Überwindung der Gegensätze und fortbestehender Unrechtsfolgen. Dies soll Ausgangspunkt einer dauerhaften Verständigung sein. Sie soll einem dringend notwendigen gemeinsamen Wiederaufbau dienen.
Vertreibung und Unterjochung müssen ein für allemal ausgeschlossen bleiben. Grausame Untaten Deutscher und einen schrecklichen Krieg wollen wir nicht verleugnen oder vertuschen. Aber auch an Deutschen wurden viele Grausamkeiten begangen. Untaten und Leiden den Menschen sind gegeneinander nicht aufrechenbar. Wir sind aber zu gemeinsamen Strukturen und enger freier Zusammenarbeit vor der Geschichte verpflichtet! Ohne Böses zu vergessen, gilt es Gegensätze von zwei Jahrhunderten, Überheblichkeit, Minderwertigkeitskomplexe und Distanz zueinander, nicht selten Haß, Furcht und Unversöhnlichkeit zu überwinden. Mit der Entwicklung von Strukturelementen eines historischen Ausgleichs und von Bauelementen eines deutsch-polnischen Brückenpfeilers in Europa muß sehr bald begonnen werden, auch wenn es sehr schwer ist.
2. Schon jetzt ist ohne das enge Zusammenwirken von Fachleuten aus Ost und West, vorerst auf Zeit, später auf Dauer, ein Ausweg aus den Folgen des Zweiten Weltkrieges und 50 Jahren zentralistischer Planwirtschaft nicht möglich. Es geht um Überwindung des Verfalls der Natur und Landschaft, der Woh-
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 17287*
nungsnot, der katastrophalen Zustände im Krankenhauswesen, der Versorgung der Kleinkinder und Alten, der gravierenden Schäden in der Wasserwirtschaft und in der Landwirtschaft in den umstrittenen Gebieten und darüber hinaus. Dies muß von einer engen kulturellen, geistigen und gesellschaftlichen Begegnung begleitet sein.
Die Diskriminierung Deutscher in der Heimat muß aufhören. Die Mazowiecki-Kohl-Erklärung ist baldigst zu implementieren. Die Pflege der nationalen Eigenart der Deutschen im Kindergarten, in der Schule, im Gottesdienst, in Kulturvereinigungen und beim Menschenrecht auf politische Mitgestaltung muß im Alltag voll praktiziert werden.
Mit Krediten, Beteiligungen und durch personale Zusammenarbeit sind vor allem kleine und mittlere, besonders handwerkliche Betriebe aus- und aufzubauen, auch solche, die Deutsche führen. Der Not der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zerstörung ist Einhalt zu gebieten.
3. In Gebietsfragen ist nach Anerkennung der rechtlichen Ausgangslage ein vernünftiger Kompromiß zu vereinbaren und stufenweise zu verwirklichen. Hüben und drüben von Grenzen, wo immer sie gezogen werden, müssen für Polen und Deutsche umfassende autonome Rechte der Volksgruppen und Selbstverwaltung geplant und vereinbart sowie europäisch gewährleistet werden. Dafür brauchen die Volksgruppen eigene finanzielle und Steuermittel, die arbeits- und wirtschaftsrechtliche Verankerung der Autonomie, ebenso im administrativen Bereich und in der Justiz.
Wenn dies gelänge, könnten in einem freien europäischen Staatenbund, der die Grenzen nicht beseitigt, aber ihnen ihre isolierende Wirkung nimmt, auch eine größere Zahl von Polen in einem gesamtdeutschen Staatswesen leben und wirken — ihnen müßten die Rechte auf Autonomie und auf die Heimat gewährleistet werden — ebenso Deutsche, die bereits in der Heimat leben oder die ihr verletztes Recht auf die Heimat wieder in Anspruch nehmen wollen, in einem toleranten und freien polnischen Staatswesen.
Auch könnte in einem Teil der umstrittenen Gebiete ein freies und souveränes Territorium geschaffen werden, in welchem die einzelnen Volksgruppen ihre eigenen Anliegen autonom selbst entscheiden, die gemeinsamen Anliegen jedoch durch gemeinsame Staatsorgane mit europäischer Streitschlichtungsstelle. Wenn Grenzen nicht trennen sollen, so wäre dies die wünschenswerteste europäische Zukunftsperspektive.
Für die betroffene Bevölkerung sollten vorweg freie und kontrollierte Abstimmungen über differenzierte Alternativen vereinbart werden — in jedem Falle auch mit der Eventualmöglichkeit eines eigenen europäischen staatlichen Gemeinwesens in einem Teil des umstrittenen Gebiets. Auf deutscher Seite sind dabei die von ihrer Heimat mit Zwang Vertriebenen und ihre Nachkommen ebenso wie die Deutschen daheim zu beteiligen. Die Vereinbarung über die Mitwirkung aller Menschen in den umstrittenen Gebieten, also mehrerer betroffener Nationalitäten, hat nichts mit einer bei uns grundgesetzlich nicht vorgesehenen plebiszitären Demokratie und nichts mit einer Preisgabe der Heimat am Beginn der Verhandlungen zu tun. Für solche Abstimmungen gibt es in den letzten hundert Jahren viele gute und schlechte Beispiele.
4. Ein Vertrag mit Polen kann nicht nur wenige gebietsbezogene Artikel enthalten. Die Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten sind ein Teil des deutschen Staatsvolkes. Die Sperre des Artikels 79 Abs. 3 des Grundgesetzes, erwachsen aus Erfahrungen der NS- Zeit, macht es unabdingbar, daß auch die auslandsbezogenen Grundrechte der Deutschen in ihrem Wesensgehalt gewährleistet werden. Darunter fallen u. a. die verschiedenen Optionsrechte, die Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen diplomatischen Schutzes für eigene Staatsangehörige, vor allem auch für deren angemessene Entschädigung wegen völkerrechtswidriger Konfiskationen aus nationalen Gründen oder Wiedereinräumung ihres Eigentums (so BVerfGE 40, 167), aber auch für Personenschäden; ebenso müssen wirksame Volksgruppenrechte vereinbart werden. Ohne politische Hast sollten Konsultationen mit den Vertretern der Betroffenen über die diffizilen Tatbestände stattfinden. Die Verletzung individueller Rechte bei einer Gebietsübertragung muß zur Anfechtung des Vertrages durch Verfassungsbeschwerden führen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze
(Drucksache 11/7465)
Meine Zustimmung zur heutigen Erklärung des Deutschen Bundestages erfolgt unter dem Vorbehalt, daß ein künftiger gesamtdeutscher Souverän eine Grenzanerkennung nur unter der Klarstellung von Volksgruppen- und Heimatrechten für Deutsche, entsprechend internationalen Verträgen und Völkerrecht, vornimmt, einen Verzicht auf wechselseitige Reparationen vereinbart und einen „friedlichen Wandel" gemäß KSZE-Abkommen in einem freien Europa als möglich bezeichnet.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des
Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze
(Drucksache 11/7465)
Der Entschließung — Drucksache 11/7465 — habe ich zugestimmt, weil aus der Haltung der Vier Mächte hervorgeht, daß es ohne Entschließung jetzt keine
17288* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
deutsche Einheit geben wird. Es wäre nicht zu verantworten, das „Tor zur deutschen Einheit zuzuschlagen" oder den deutschen Einigungsprozeß zu verschleppen.
Ich gehe davon aus, daß im Rahmen eines umfassenden deutsch-polnischen, vom gesamtdeutschen Parlament zu verantwortenden Vertragswerks die Deutschen in Polen Volksgruppenrechte erhalten, die denen vergleichbar sind, die in Dänemark gelten und die auch in Ungarn auf den Weg gebracht wurden, um ein gedeihliches Zusammenleben in einem freiheitlichen und demokratischen Europa zu garantieren.
Beim Aufbau des vereinten Europa werden die Grenzen ihren trennenden Charakter verlieren und wird Art. 1 der KSZE-Schlußakte volle Gültigkeit haben, in dem die Teilnehmerstaaten festlegen, „daß ihre Grenzen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, durch friedliche Mittel und durch Vereinbarung verändert werden können".
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Bötsch, Dr. Waigel, Kraus, Spilker, Stücklen, Dr. Jobst, Frau Geiger, Frau Männle, Dr. Warnke, Frau Hasselfeldt, Dr. Dollinger, Dr. Probst, Glos, Scheu, Seehofer, Klein, Lintner, Zeitlmann, Brunner, Dr. Schneider, Kalb, Gröbl, Höffkes, Geis, Dr. Uelhoff, Frau Rönsch (Wiesbaden), Jung (Limburg), Roth (Gießen), Frau Augustin, Lenzer, Hauser (Krefeld), Dr. Laufs, Dr. Becker (Frankfurt), Schulze (Berlin), Dr. Fell, Dr.-Ing. Kansy, Frau Limbach, Dr. Möller, Dr. Schwörer, Doss, Kolb, Dr. Unland, Hinrichs, Dr. Daniels (Bonn), Buschbom, Lattmann, Frau Roitzsch (Quickborn), Zierer, Dr. Rose, Dr. Kunz (Weiden), Regenspurger, Dr. Götz, Frau Fischer, Kiechle, Oswald, Spranger, Dr. Müller, Höpfinger, Dr. Faltlhauser, Hinsken, Link (Frankfurt), Dr. Abelein, Helmrich, Keller (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze
(Drucksache 11/7465)
Wir stimmen der Gemeinsamen Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) in der Erwartung zu, daß die Gemeinsame Erklärung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und dem Ministerpräsidenten der Volksrepublik Polen Tadeusz Mazowiecki vom 14. November 1989 auch in ihrem den Rechten der Personen deutscher Abstammung gewidmeten Kapitel voll verwirklicht werden wird.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses
Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur
deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465)
Für mich ist dies keine einfache Stunde.
Ich bin 1937 in Elbing, damals Westpreußen, geboren und habe bis zum Einmarsch der Sowjetarmee im Januar 1945 auf dem Hofgut meiner Eltern und Großeltern in Christburg bei Marienburg gelebt, wie Generationen meiner Familie zuvor.
Ich bin ein Heimatvertriebener. Aber ich bin nicht heimatlos. Ich habe eine neue Heimat und will in meiner alten Heimat keinen neuen Heimatlosen schaffen.
Ich stimme dem Grenzverlauf mit Polen zu, nicht leichten Herzens, aber in der festen Überzeugung, das einzig Richtige zu tun.
Man kann sich viele Lösungen vorstellen, aber es gibt nur einen gangbaren Weg, nicht zurück, sondern nach vorn, in die Zukunft. Wir müssen den verhängnisvollen Kreislauf von Haß, Rache und Vergeltung durchbrechen und die aktive Versöhnung mit Polen suchen. Man kann auch verzichten, um etwas zu gewinnen. Und die deutsche Einheit in den Grenzen von 1989 ist ein Gewinn!
Ich werde dieser Erklärung zustimmen im Vertrauen auf ein gemeinsames Europa der offenen Grenzen.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze
(Drucksache 11/7465)
Zur Begründung meines Abstimmungsverhaltens über die Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze erkläre ich folgendes: In der Frage der Stellungnahme zur polnischen Westgrenze, beruhend auf der von Stalin 1945 durchgesetzten Westverschiebung Polens, hat sich der Bundeskanzler genötigt gesehen, eine bittere Entscheidung zu treffen.
Es muß unbestritten sein: Polen hat ein Recht auf gesicherte Grenzen. Europa und die Welt haben ein Recht darauf, überzeugt sein zu können, daß Deutschland in Freiheit und gleichberechtigter guter Nachbarschaft seinen Beitrag zur Sicherung des Friedens leistet. Dem soll die vorliegende Entschließung dienen. Diesen Zielen, wie sie auch der Bundeskanzler in seiner heutigen Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht hat, stimme ich aus tiefster Überzeugung zu.
Die vorliegende Entschließung nimmt jedoch ausdrücklich Bezug auf den vom totalitären Ulbricht-Regime abgeschlossenen Görlitzer Vertrag, der auf der Annahme des völkerrechtlichen Untergangs Deutschlands beruht und der von allen demokratischen Parteien des frei gewählten Deutschen Bundestages als ungültig erklärt worden ist.
Darüber hinaus muß es insbesondere darum gehen, durch eine in die Zukunft gewandte Politik nach Jahr-
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 17289*
hunderten gegenseitig zugefügten Unrechts und Leidens — von den polnischen Teilungen über die Alvenslebensche Konvention, den Hitler-Stalin-Pakt und die Verbrechen Hitlers bis zu dem der Vertreibung — die Grundlage für eine gemeinsam gestaltete gute Nachbarschaft in deutsch-polnischer Solidarität für die Freiheit zu legen, die an die guten Traditionen deutsch-polnischer Gemeinsamkeit anknüpft.
Dieses Ziel kann nicht durch eine vorab erfolgende bloße einseitige Mitteilung über die Bereitschaft zur Anerkennung des Grenzverlaufs erreicht werden, sondern nur durch einen Zug um Zug im Zusammenhang damit erreichte Übereinkunft über
— Volksgruppenrechte, die den in ihrer alten Heimat verbliebenen Deutschen ein Leben in ähnlicher Weise sichern wie Franzosen im Aostatal, Deutschen in Eupen/Malmédy, Dänen in Südschleswig oder wie sie heute in Ungarn begründet werden;
— Grenzen, die nicht einen Rückschritt zum trennenden Nationalismus der Vergangenheit bedeuten, sondern offen und in europäischer Solidarität ein Zusammenleben in loyalem Miteinander von Polen und Deutschen in ihrer Heimat ermöglichen;
— die Bereinigung finanzieller Forderungen, die die gemeinsame Zukunft nicht mehr belasten dürfen.
Diesen Zielen einer gemeinsamen deutsch-polnischen Zukunft in europäischer Solidarität dient diese Entschließung des Bundestages nicht. Sie dient damit weder Deutschen noch Polen. Das hier gewählte Verfahren kann im Gegenteil geeignet sein, die Erreichung dieser Ziele zu erschweren. Ich kann der Entschließung daher nicht zustimmen.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses
Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur
deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465)
Der Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze vermag ich aus schwerwiegenden grundsätzlichen und Gewissensgründen nicht zuzustimmen.
Die Beschreibung der Grenze auf der Grundlage des 1950 vom Deutschen Bundestag einmütig gegen die Kommunisten für null und nichtig erklärten Görlitzer Vertrages kann ich nur als Selbstdemütigung des Deutschen Bundestages verstehen. Sie erweckt darüber hinaus den unzutreffenden Eindruck, als seien die ostdeutschen Gebiete schon seit damals polnisches Territorium; dies wird durch die Verwendung des Begriffs „bekräftigt" zusätzlich suggeriert. In Wahrheit hat Polen diese Gebiete völkerrechtswidrig annektiert. Polnisch werden die Oder-Neiße-Gebiete erst mit dem Inkrafttreten des zwischen dem vereinten Deutschland und Polen zu schließenden Vertrages.
Die Entschließung ist inhaltlich unausgewogen. Sie enthält nur die im Vertrag zu erbringende deutsche Leistung, den Gebietsverzicht, nicht aber die von Polen erstrebten Gegenleistungen zugunsten der deutschen Volksgruppe in den Oder-Neiße-Gebieten, zugunsten des Heimatrechts der Vertriebenen, zugunsten einer offenen Grenze nach westeuropäischem Vorbild und zur Ablehnung von reparationsähnlichen Forderungen der polnischen Seite. Ich halte es für einen schweren Fehler, daß die Kohl/Mazowiecki-Erklärung vom November 1989, in der ein großer Teil dieser deutschen Forderungen zumindest im Ansatz enthalten ist, nicht Bestandteil der Entschließung geworden ist.
Diese Unausgewogenheit kann bei den Betroffenen Verbitterung und als Folge davon neue revisionistische Strömungen auslösen. Sie können zur Gefahr für das Heranwachsen einer deutsch-polnischen Aussöhnung werden. Als Befürworter einer solchen deutschpolnischen Aussöhnung, ja Freundschaft bedaure ich besonders, daß die Entschließung in ihrem vorliegenden Text solche Entwicklungen begünstigt.
Im übrigen verweise ich auf die grundsätzlichen Erwägungen in der Erklärung des Kollegen Sauer (Salzgitter) und anderer zu dieser Entschließung.
Aus allen diesen Gründen werde ich gegen die Entschließung stimmen, obwohl ich die Deutschlandpolitik des Bundeskanzler Helmut Kohl nachhaltig unterstütze und seine erheblichen persönlichen Bemühungen um die deutsch-polnische Aussöhnung dankbar begrüße.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses
Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur
deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465)
Der Bundeskanzler hat in der Debatte des Deutschen Bundestages vom 19. Februar 1976 unter anderem gesagt, er sei — ich zitiere —
kein deutscher Nationalist und kein engagierter Feind Polens, sondern ein engagierter Freund der polnischen Geschichte, der polnischen Zukunft und vor allem des polnischen Volkes.
Der Herr Bundeskanzler war an der Ratifizierung des Warschauer Vertrages, unter anderem als Ministerpräsident eines Bundeslandes, entscheidend mitbeteiligt. Die Erklärung, die er heute dem Deutschen Bundestag zur Annahme empfohlen hat, liegt also durchaus in der Kontinuität seiner Politik und seiner persönlichen Auffassung.
Ich respektiere die Polenfreundlichkeit des Bundeskanzlers, aber ich teile seine Politik in dieser Frage nicht. Zumindest habe ich eine gesunde Skepsis. Die Geschichte spricht leider gegen jeden Optimismus.
Am Ende des Ersten Weltkrieges wollten alle beteiligten Mächte die Wiederherstellung des polnischen
17290* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
Staates, auch Deutschland. Es waren die Polen, gleichgültig ob sie Paderewski, Dmovski oder Pilsudski, Korfanty oder sonstwie hießen, die durch ihren Fanatismus und die brutale Polonisierung vieler Millionen Deutscher, Ukrainer, Weißrussen und Balten den Keim zu schweren Erschütterungen und Auseinandersetzungen in Europa gelegt haben. Schon damals wurde Millionen Menschen unsägliches Leid angetan.
So möchte ich klarstellen: Keiner von uns bringt Verständnis für die hitlerischen Eroberungen und die brutale Politik gegen Polen auf. Aber das Unheil, das den Polen durch Deutsche beigefügt wurde, rechtfertigt und rechtfertigte in keiner Weise die grausame Vertreibung, Entrechtung und die Tötung von vielen Millionen Deutschen, die die größte Vertreibung und Fluchtbewegung der Geschichte der Menschheit bedeuteten.
Der Entschließungsantrag nimmt auf den Görlitzer Vertrag Bezug. Worum es tatsächlich ging, zeigt die Warschauer Deklaration vom 6. Juni 1950, die Grundlage des Görlitzer Abkommen ist. Aus dieser Deklaration darf ich zitieren: Man habe
von dem Wunsche erfüllt, das unter Führung der Sowjetunion stehende Friedenslager im Kampfe gegen die Umtriebe der imperialistischen Kräfte zu stärken, sowie in Anbetracht der Errungenschaften der Deutschen Demokratischen Republik bei der Festigung der neuen demokratischen Ordnung der Entwicklung der Kräfte, die sich um die nationale Front des demokratischen Deutschland scharen,
die Grenze vereinbart.
Die Deklaration ist von Walter Ulbricht unterzeichnet. Im Ratifizierungsverfahren ließ sich der damalige Ministerpräsident Otto Grotewohl in Interpretationen des Abkommens zu dem Schlußsatz hinreißen:
Es lebe der Freund aller friedliebenden Menschen der ganzen Welt: Josef Stalin!
Dies nun soll Grundlage der Entschließung des Deutschen Bundestags sein? Es tut mir leid, aber niemand kann mich dazu zwingen, in Kenntnis der Geschichte so etwas als frei gewählter Abgeordneter des Deutschen Bundestags zu akzeptieren. Die Stalinsche Politik war eine der grausamsten Epochen der Menschheit. Sich auf ihre Ergebnisse zu berufen ist Hohn für die zahllosen Opfer.
Es waren die Vertriebenen, die in der heute schon mehrfach zitierten Charta vom August 1950, in einer Zeit großen Elends, feierlich auf jede Gewaltanwendung verzichtet und den europäischen Geist beschworen haben. Diese Erklärung — ein wahres Dokument der Zeitgeschichte, der Versöhnung, einer großen Vision — war unendlich viel besser als der Entschließungsantrag, der uns heute zur Verabschiedung vorgelegt wird.
Dieser Antrag enthält keinerlei Perspektive für die Deutschen, die im Land geblieben sind oder bleiben mußten. Er bietet keine Perspektive dafür, wie das Vertreibungsunrecht gesühnt oder entschädigt werden soll. Er enthält keine Perspektive für die Entwicklung eines einst blühenden und heute heruntergewirtschafteten Teils Europas.
Ich fürchte, daß diese Erklärung nicht dem Frieden dient, sondern daß sie die Grundlage sein wird, neue Forderungen an die Deutschen zu stellen. In der Debatte von heute ist viel Gutes gesagt worden. Vor allem möchte ich die Einfühlsamkeit des Kollegen Bohl in das Schicksal der Vertriebenen herausheben. Nur bedaure ich, daß nichts davon in dem Entschließungsantrag enthalten ist.
Es ist die polnische Regierung, die sich geweigert hat, durch Taten ihren Versöhnungswillen zu bekunden und die an Geschichtsklitterungen festhält. Sie muß wissen, daß auch wir das Recht haben, als freie und umfassend informierte Abgeordnete zu entscheiden und daß wir vor allem nicht bereit sind, unter Druck zu entscheiden. Ich lehne deshalb die vorliegende Erklärung ab.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlußempfehlung des
Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze
(Drucksache 11/7465)
1. Das Grundgesetz fordert uns auf, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Dies war und ist für mich Verpflichtung und ständiger Auftrag.
2. Die Verabschiedung des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion ist der entscheidende Schritt, um die Deutschen in diesen beiden Teilen unseres Vaterlandes wieder zusammenzuführen: Wir brauchen daher den Zusammenschluß nach Artikel 23 GG in kürzester Frist.
3. Die Ostverträge sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Gebietsabtretungs-, sondern Gewaltverzichtsverträge. Der 2. Senat hat am 31. Juli 1973 im Leitsatz Nr. 7 festgestellt:
Art. 23 GG verbietet, daß sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einvernehmen mit dem Vertragspartner die Aufnahme anderer Teile Deutschlands verwirklichen kann.
Diesem verfassungsrechtlichen Gebot fühle ich mich tatsächlich und rechtlich verpflichtet.
4. a) Die deutschen Heimatvertriebenen haben in der Stuttgarter Charta von 1950 ein geeintes Europa gefordert, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können. Sie haben auf Rache und Vergeltung verzichtet. Sie haben an das unendliche Leid erinnert, welches das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat. Dieser Erklärung schließe ich mich in jeder Hinsicht an.
b) Zu ihrer Verwirklichung ist m. E. jedoch erforderlich
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 17291*
— die Gewährleistung von Minderheitsrechten
— die ausdrücklich garantierte Möglichkeit, die nationale und kulturelle Identität zu wahren
— sich vor allem unbeeinträchtigt der deutschen Sprache zu bedienen, Brauchtum und Tradition zu pflegen
— die betroffene Bevölkerung ihre eigenen Angelegenheiten selbst entscheiden zu lassen.
Da diese Forderungen in o. g. Entschließungsantrag nicht enthalten sind, kann ich ihm nicht zustimmen.
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlußempfehlung des
Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze
(Drucksache 11/7465)
Zum ersten Male geben in diesen Tagen zwei frei gewählte deutsche Parlamente zur Oder-Neiße-Linie Bleichlautende Erklärungen ab, die nicht unter dem Vorbehalt eines Friedensvertrages stehen und damit diese Linie als Grenze verbindlich anerkennen. So sehr mir die Aussöhnung mit Polen am Herzen liegt, einer solchen Grenzanerkennung kann ich nicht zustimmen. Sie wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Sie wird darüber hinaus der völlig neuen Situation, in der sich Europa seit einigen Monaten befindet, nicht gerecht:
1. Um die von uns allen gewünschte Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen zu erreichen, brauchen wir einen gerechten und fairen Ausgleich der Interessen beider Völker. In den beabsichtigten Grenzanerkennungserklärungen geben nur die Deutschen etwas. Ist das wirklich fair und gerecht?
2. Die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsche Ostgrenze und polnische Westgrenze bedeutet den Verlust von Schlesien, Oberschlesien, Ostbrandenburg, Pommern und Ostpreußen. Diese Gebiete umfassen 25 Prozent des alten deutschen Reichsgebiets vor (!) Hitlers Gewaltmaßnahmen. Besteht nicht die Gefahr, daß eine derartige, auf Druck von außen zustande gekommene Grenzanerkennungserklärung als „Super-Versailles" wieder auf Jahrzehnte die europäische Politik belasten könnte?
3. Durch die Abmachungen der Alliierten, vor allem in Potsdam, ist Polen nur die Verwaltung, nicht die Einverleibung der ostdeutschen Gebiete zugestanden worden. Nicht einmal die Sieger, die 1945 noch unter dem unmittelbaren Eindruck der Kriegsverbrechen Hitlers standen, hatten den Willen, Polen den Erwerb der Oder-Neiße-Gebiete zu ermöglichen. Wodurch ist unsere Rechtsposition zwischen 1945 und heute verschlechtert worden?
4. Die gewaltsame Vertreibung der Deutschen und Geheimabkommen von Diktatoren können kein neues Recht schaffen. Frieden darf man nicht auf altem Unrecht aufbauen. Würde eine Grenzanerkennung nicht den fatalen Eindruck erwecken, die Massenvertreibungen, die 2,3 Millionen Deutsche das Leben kosteten, sollten sanktioniert werden?
5. Was spricht gegen eine freie Abstimmung aller betroffenen Polen und Deutschen über die Zukunft der Gebiete östlich von Oder und Neiße? Warum fragt man nicht die Betroffenen, ob die Abstimmungsgebiete zu Polen, zu Deutschland (bzw. zur Sowjetunion) oder zu einem neuen europäischen Territorium gehören sollen? Ist es wirklich sicher, daß die betroffenen Polen gegen eine deutsche oder europäische Lösung stimmen würden, obwohl diese für sie Wohlstand und soziale Sicherheit bedeuten würde?
6. Die KSZE-Schlußakte, die von Ost und West anerkannt wird, enthält ausdrücklich das Recht auf friedliche Grenzänderungen durch zwischenstaatliche Vereinbarungen. Warum sollen die Deutschen auf diese völkerrechtlich einwandfreie Option verzichten?
7. In jedem Fall muß allen Volksgruppen in den von Polen verwalteten deutschen Gebieten umfassende Selbstverwaltung und allen Menschen ihr „Recht auf die Heimat" gewährleistet werden. Wird durch die überhastete Grenzanerkennung nicht die Chance, wirkliche Volksgruppenrechte für die unter polnischer Staatsgewalt lebenden Deutschen zu erreichen, weggegeben?
8. Was geschieht, wenn die Annexion Ostpolens durch die Sowjetunion eines Tages rückgängig gemacht wird? Ist eine Korrektur des Unrechts, das Stalin Deutschen und Polen gewaltsam zugefügt hat, in dieser Zeit des Umbruchs in Osteuropa wirklich unwahrscheinlich?
9. Müssen wir uns nicht, wenn wir die Aussöhnung in den Mittelpunkt unserer Politik stellen, auch mit unseren Vertriebenen aussöhnen? Was würden die Menschen in Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen sagen, wenn ihre Heimat abgetreten würde? Welcher Politiker versucht heute eigentlich noch ernsthaft, die Gefühle der Vertriebenen zu verstehen?
10. Manche werden sagen, in dieser Frage könne man sich nicht dem Zeitgeist entgegenstellen. Aber wäre das letztlich nicht genau die Mentalität, die die SED- Diktatur in der DDR und das Dritte Reich ermöglicht hat? Gibt es in der völlig neuen Situation, in der wir uns heute in Europa befinden, wirklich keinen kreativeren Weg zum Aufbau einer tragfähigen Freundschaft mit Polen als eine Grenzanerkennungserklärung?
Insgesamt fürchte ich, daß wir mit der vorliegenden Grenzanerkennungserklärung der Freundschaft zwischen Deutschland und Polen langfristig keinen Dienst erweisen. Sie entspricht nicht den legitimen Interessen Polens, nicht den legitimen Interessen Deutschlands und auch nicht den legitimen Interessen Europas. Wir sollten das neue Europa nicht auf den Willkürmaßnahmen Stalins aufbauen.
17292* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Vondran (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze
(Drucksache 11/7465)
Die Polen, die nach dem Krieg in die ihnen zugefallenen deutschen Ost-Gebiete umgesiedelt oder dort geboren sind, sollen wissen, daß sie in sicheren Grenzen leben. Deshalb ist eine Anerkennung der OderNeiße-Linie notwendig. Jede andere Entscheidung würde altes Unrecht durch neues Unrecht ersetzen.
Aber diese Anerkennung sollte Teil einer auf Versöhnung gerichteten Politik sein. Dieses Ziel wird verdunkelt, wenn ein vom politischen Willen Stalins diktierter Vertrag zum Bezugspunkt genommen wird.
Genau dies geschieht in der dem Bundestag vorgelegten Entschließung zur Oder-Neiße-Frage. Sie stellt nicht nur auf die ostpolitischen Verträge von 1970, sondern vor allem auf das Görlitzer Abkommen von 1950 ab. Für Demokraten völlig unverständlich schreibt sie damit eines der traurigsten Kapitel europäischer Nachkriegsgeschichte fort: Das Görlitzer Abkommen ist Inbegriff stalinistischer Politik, die als Gegenstück zur Annexion Ostpolens durch die UdSSR die deutsch-polnische Grenze nach Westen verlegte.
Der Geist dieses Vertrages wird aus der Warschauer Deklaration vom 6. Juni 1950 deutlich, die ihm vorausging. „Das unter der Führung der Sowjetunion gegen die Anschläge der imperialistischen Kräfte kämpfende Friedenslager zu stärken", wird dort als Vertragsziel genannt. Das Abkommen berücksichtigte die „Erfolge, die die Deutsche Demokratische Republik in der Festigung der neuen demokratischen Ordnung und in der Entwicklung aller in der nationalen Front des demokratischen Deutschlands vereinten Kräfte erzielt" habe.
Welches Unrecht damit bemäntelt wurde, liegt längst offen. Die Geschichte hat ihr Urteil über die Politik gesprochen. Aus gutem Grund haben alle Fraktionen des Deutschen Bundestages mit Ausnahme der Kommunisten bereits am 13. Juni 1950 diese Erklärung als „beschämende Hörigkeit gegenüber einer fremden Macht" gebranntmarkt. Zukunft ist auf einer solchen Basis nicht zu gestalten.
Besonders schmerzlich ist auch, daß die dem Bundestag vorgelegte Entschließung dem Schutz der unter polnischer Hoheit verbliebenen Minderheiten, insbesondere ihrem Recht auf Pflege der deutschen Kultur und Sprache, kein Wort widmet. Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Mazowiecki haben dies am 14. November 1989 in ihrer gemeinsamen Erklärung getan. Die Entschließung fällt hinter den bereits erreichten Stand der deutsch-polnischen Beziehungen zurück.
Eine realistische Chance, die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen, ist leider nicht zu erkennen. Der Wortlaut der Entschließung ist das Ergebnis internationaler Verhandlungen, nicht des Ausdrucks einer freien Willensbildung deutscher Parlamentarier. Im laufenden politischen Prozeß der
Deutschen Einheit führt dennoch kein Weg daran vorbei. Die Entschließung ist der Preis der deutschen Einheit. Wenn ich ihr zustimme, so aus Einsicht in diese Notwendigkeit, nicht aber aus der Überzeugung, daß dadurch der deutsch-polnischen Verständigung oder dem Aufbau einer europäischen Friedensordnung ein guter Dienst erwiesen wird.
Anlage 13
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Werner (Ulm), Frau Dr. Wisniewski, Wilz, Sauter (Epfendorf), Dörflinger, von
Schmude, Graf von Waldburg-Zeil, Ruf, Jung (Lörrach), Bühler (Bruchsal), Dr. Olderog, Hedrich,
Schemken, Reddemann, Pfeffermann, Michels, Ganz
(St. Wendel), Feilcke, Rauen, Maaß, Link (Diepholz),
Hornung (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die
Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit: Gemeinsame Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465)
Mit seiner Entschließung vom 21. Juni 1990 (Drucksache 11/7465) bringt der Deutsche Bundestag erneut und unwiderruflich unsere Entschlossenheit zum Ausdruck, mit unseren polnischen Nachbarn ein neues Kapitel gemeinsamer Geschichte aufzuschlagen. Diese Absicht liegt nach unserer festen Überzeugung auch der gleichlautenden Erklärung der Volkskammer der DDR zugrunde. Wir wissen, daß die vertragliche Regelung der offenen Fragen, darunter die beabsichtigte Grenzanerkennung, nur in einem umfassenden deutsch-polnischen Vertragswerk erfolgen kann. Dies ist einem gesamtdeutschen Parlament vorbehalten. Die zügige Durchführung des Einigungsprozesses, die internationale Lage und im besonderen die Haltung der Vier Mächte macht unsere heutige klare Absichtserklärung notwendig.
Die Zukunft der deutsch-polnischen Beziehungen muß bestimmt sein von einem partnerschaftlichen Miteinander im europäischen Rahmen. Dies wollen wir.
Wir stimmen dieser Entschließung in der festen Erwartung zu, daß diese und die folgenden Bundesregierungen die völkerrechtlichen Normen und menschenrechtlichen Prinzipien zur Grundlage und Voraussetzung der Vertragsverhandlungen machen. Wir erwarten konkret, daß ein solches Vertragswerk enthält:
— das Grundrecht auf Freizügigkeit
— die Niederlassungsfreiheit auf beiden Seiten
— das Heimatrecht für diejenigen, die aus ihrer Heimat vertrieben worden sind
— eine Regelung der individuellen Entschädigung für enteignete Vermögenswerte
— die Garantie der Volksgruppenrechte für die deutsche Minderheit
— die Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 17293*
Eine wirkliche Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen wird möglich werden, wenn Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit und gegenseitiger Verständigungswille Grundlage unserer Beziehungen werden.
Anlage 14
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Frau Adler, Antretter, Frau
Blunck, Dr. von Bülow, Frau Bulmahn, Conradi, Erler, Duve, Frau Fuchs (Köln), Frau Ganseforth, Gilges, Dr. Glotz, Häuser, Müller (Düsseldorf), Frau
Dr. Niehuis, Oesinghaus, Peter (Kassel), Reuter, Rixe,
Schmidt (Salzgitter), Verheugen, Weisskirchen
(Wiesloch), Dr. Wieczorek, Frau Wieczorek-Zeul
(alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die
Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demoraktischen Republik
Wir sind für die Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Wir lehnen aber den Weg ab, den die Bundesregierung zur Erreichung dieses Zieles einschlägt. Wir verweisen ausdrücklich auf den Beschluß der Führungsgremien unserer Partei, der SPD, vom 14. Juni 1990, in dem es heißt: „Die politische Auseinandersetzung um den Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist keine Auseinandersetzung über Ja oder Nein zur deutschen Einheit, sondern über den richtigen Weg und über die vom Bundeskanzler zu verantwortende Politik. " Wir sind davon überzeugt: Die Regierung Kohl hat zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten den falschen Weg eingeschlagen.
Wir wissen, daß die Mehrheit unserer Fraktion sich nach langen ernsthaften Abwägungen letztlich für ein Ja entschieden hat. Wir respektieren diese Entscheidung, wie diese Mehrheit unsere Entscheidung respektiert. Wir werden uns nicht gegeneinander ausspielen lassen.
Unsere Ablehnung gründet sich auf drei Motivbündel:
Erstens. Dieser Staatsvertrag verordnet der Wirtschaft der DDR eine Schock-Therapie. Wir wissen, daß es für die Überleitung einer Planwirtschaft in eine Marktwirtschaft keine Modelle gibt und daß jeder Umwandlungsprozeß mit Risiken belastet sein wird. Wir befürchten aber, daß der Staatsvertrag in der vorliegenden Fassung krisenhafte ökonomische Entwicklungen verstärken und eine dramatische Massenarbeitslosigkeit auslösen könnte, deren soziale Folgen die Demokratie in beiden Teilen Deutschlands gefährden müßten. Die Betriebe in der DDR werden der Konkurrenz des Weltmarktes abrupt ausgesetzt, ohne daß ihnen die Chance zur Anpassung an die neuen Bedingungen gegeben worden wäre; und dies in einer Situation, in der die Infrastruktur der DDR, insbesondere das Schienen-, Straßen- und Kommunikationsnetz, völlig unzureichend ist. Immer noch fehlt ein Konzept zum planmäßigen, ökologisch orientierten Ausbau der Infrastruktur, mit dem bereits Ende vorigen Jahres hätte begonnen werden müssen. Ohne eine solche Infrastruktur werden private Investitionen ein frommer Wunsch bleiben. Experten sagen einen Flächenbrand von wirtschaftlichen Zusammenbrüchen vorher. Die beharrlichen Bestrebungen der SPD haben zu einer Verbesserung der Überlebensbedingungen für die Betriebe der DDR geführt. Wenn wir heute, am Ende dieses Prozesses, aber die Chancen und Risiken abwägen, die durch den Staatsvertrag ausgelöst werden, kommen wir zu dem Ergebnis: Die Bundesregierung hat der Gefahr der Massenarbeitslosigkeit mit all ihren unwägbaren politischen und menschlichen Auswirkungen nicht ausreichend entgegengewirkt. Dies gilt im besonderen für die Frauen in der DDR, die zu einem hohen Prozentsatz im Erwerbsleben stehen und deren Arbeits- und Lebensbedingungen durch diesen Staatsvertrag noch krasser verschlechtert werden als für Männer. Auf Grund der finanziellen Situation der Betriebe und der Gemeinden ist zu befürchten, daß Kindertageseinrichtungen in großem Umfang geschlossen werden und damit die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit für Frauen drastisch eingeschränkt werden. Ein deutliches Absinken des Familieneinkommens wäre die unvermeidbare Konsequenz.
Der Weg, den die Bundesregierung geht, wird zu einer Explosion der konsumtiven Ausgaben im Bundeshaushalt der Bundesrepublik führen. Zukunftsinvestitionen in eine neue Infrastruktur der DDR werden grob vernachlässigt. Das wird zur Folge haben, daß der Teil Deutschlands, den wir heute noch DDR nennen, ein „Wirtschaftsgebiet zweiter Ordnung" wird: ein bloßer Absatzmarkt, ein Land der abhängigen Filialen. Wir halten es für unverantwortlich, daß traditionsreiche deutsche Industriegebiete so herabgestuft werden. Damit wird eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung aus der „Region DDR" heraus unverantwortlich erschwert.
Der Staatsvertrag ermöglicht im übrigen einen leichtfertigen Umgang mit Grund und Boden in der DDR. Es fehlen die notwendigen Sicherungen gegen Bodenspekulation. Es fehlen Verbote der Weiterveräußerung, Planungsinstrumente der öffentlichen Hand, Vorkaufsrechte der Gemeinden. Die Gefahr ist groß, daß unter solchen Bedingungen eine vorausschauende und verantwortungsvolle Stadtentwicklung unzumutbar erschwert wird.
Mit unseren Bedenken gegen die ökonomischen Wirkungen dieses Staatsvertrages vertreten wir sowohl die Interessen der Menschen in der Bundesrepublik als auch die Interessen der Menschen in der DDR. Wir denken an die hohen Kosten, die dieser Staatsvertrag gerade den Durchschnittsverdienern der Bundesrepublik aufbürden wird. So haben wir bereits heute den höchsten Realzins in der Geschichte der Bundesrepublik; und der Hypothekenzins ist um nahezu zwei Prozent gestiegen. Die Bundesregierung täuscht unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, wenn sie diesen Tatbestand mit all seinen schwerwiegenden Wirkungen auf Wohnungsbau und Mieten kleinredet. Wir denken aber genauso an die Bürgerinnen und Bürger in der DDR, von denen viele ohne eine Chance der Umstellung betroffen sein werden von Arbeitslosig-
17294' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
keit, Mietsteigerung und einer Verschlechterung ihrer Lebensverhältnisse. Eine Vereinigung der beiden deutschen Staaten, die in der ersten entscheidenden Phase auf den Knochen der Durchschnittsverdiener in beiden Teilen Deutschlands durchgeführt wird, wollen wir nicht mittragen, weil wir der Überzeugung sind, daß auch eine gerechtere und sozial verträglichere Organisation der deutschen Einheit möglich gewesen wäre.
Zweitens. Der Staatsvertrag bringt in der vorliegenden Form unseres Erachtens ernste Gefahren für die europäische und internationale Einbindung der Bundesrepublik und des größeren Deutschland. Dies liegt besonders an der Dynamik, die dieser Staatsvertrag auslösen wird. Wir gehen davon aus, daß es in der Logik dieses Vertrages liegt, daß sich die DDR in relativ kurzer Frist genötigt sieht, die Beitrittserklärung gemäß Art. 23 des Grundgesetzes zu stellen. Gleichzeitig sind die internationalen Verhandlungen, in denen über ein neues Europäisches Sicherheitssystem verhandelt wird, noch keineswegs zu einem erkennbaren Ende geführt. Wir halten es für mehr als fragwürdig, mit dem ökonomischen Instrumentarium eine fast unbremsbare Dynamik auszulösen, während gleichzeitig auf der internationalen Ebene den Zukunftsinteressen unseres Staates noch längst nicht Genüge getan ist.
Wir stellen nicht in Abrede, daß die heute offenen Fragen der Sicherheitspolitik in einigen Monaten geklärt sein können. Aber wir stellen fest, daß am Tag der Abstimmung über den Staatsvertrag zentrale Probleme, die die Sicherheit der Bundesrepublik betreffen, vollständig ungeklärt sind. Dazu gehören das künftige Europäische Sicherheitssystem, der Grad der Souveränität Gesamtdeutschlands, der Abzug von Nuklear- und Chemiewaffen und Umfang und Dauer der Anwesenheit ausländischer Truppen auf deutschem Boden.
Gleichzeitig schafft der Staatsvertrag Fakten, die bei unseren Nachbarn im Osten, insbesondere in der Sowjetunion, den Eindruck verstärken könnten, daß ihre Sicherheitsinteressen nicht gewahrt werden. Wir wollen weder vergessen noch verdrängen, daß HitlerDeutschland im Zweiten Weltkrieg die Sowjetunion überfallen hat und daß bei diesem Überfall 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Sowjetunion ihr Leben lassen mußten. Aus diesem Grund halten wir es für unverantwortlich, daß die Bundesregierung durch eine haltlose Forcierung des Tempos beim Einigungsprozeß die politischen Verwerfungen und Konflikte in der Sowjetunion weiter verstärkt. Die Bundesregierung läßt zu, daß der Rhythmus und die Geschwindigkeit der deutschen Vereinigung ohne Rücksicht auf Rhythmus und Geschwindigkeit der internationalen Vereinbarungen über ein Europäisches Sicherheitssystem bestimmt wird. Jetzt werden die Grundlagen für ein Europa mit neuem Gesicht gelegt. Anfangsphasen einer neuen Zeit haben konstitutiven Charakter. Verwerfungen in diesen Anfangsphasen lassen sich nie mehr gänzlich reparieren. Für die unkalkulierbaren Risiken einer solchen Politik wollen wir keine Mitverantwortung übernehmen.
Drittens. Die Bundesregierung hat bei der Vorbereitung dieses Staatsvertrages ein Verfahren gewählt,
das die Rechte von Bundestag und Bundesrat mißachtet. Sie hat versucht, das Parlament von der Gestaltung des Staatsvertrages auszuschließen. Die Einsetzung eines Ausschusses „Deutsche Einheit" , die schließlich am 13. Mai dieses Jahres auf das ständige Drängen der Opposition hin zustande kam, geschah zu einem Zeitpunkt, als eine Fülle von Entscheidungen längst nicht mehr revidierbar war. Der beispiellose Zeitdruck hat die Bundesländer daran gehindert, eine verantwortliche Prüfung des Staatsvertrages vorzunehmen; im Vorgehen der Bundesregierung liegt eine schwerwiegende Verletzung des demokratischen und föderativen Prinzips. Die historische Aura des Augenblicks wurde dazu benutzt, um das nüchterne Wirken des demokratischen Prozesses zwischen Regierung und Opposition, zwischen Bund und Ländern auszuhebeln. Unsere Ablehnung des Staatsvertrags ist deshalb auch eine Kritik des Verfahrens, das Bundeskanzler und Bundesregierung bei der Vorbereitung des Staatsvertrags gewählt haben.
Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten, wie sie durch diesen Staatsvertrag begonnen wird, ist kein Zusammenfügen, sondern ein Zusammenfallen. Nichts zeigt dies deutlicher als das Beiseiteschieben der Männer und Frauen, die in der DDR die Revolution in Gang gesetzt haben. Die Einheit der Deutschen muß von den Menschen selbst gestaltet werden. Wir wollen die Einheit; aber wir wollen die Einheit nicht als Anschluß. Aus all diesen Gründen haben wir uns nach ernsthafter Selbstprüfung entschieden, zu diesem Staatsvertrag nein zu sagen.
Anlage 15
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Bamberg (SPD) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-,
Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Ich erkläre, daß ich unabhängig von den hier zum Teil kollektiv vorgetragenen Ablehnungsbegründungen anderer Abgeordneter dem Staatsvertrag nicht zustimme und begründe dies wie folgt:
Neben den zu erwartenden negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen auf Grund eines in übergroßer Eile konzipierten Staatsvertrages wird vor allem auch die Fehlentwicklung des bundesdeutschen Verkehrssystems auf die DDR übertragen, bzw. dort eingeleitet. Trotz der durch eine falsche verkehrspolitische Weichenstellung bei uns eingetretenen, in der Hauptsache straßenverkehrsbedingten Umweltgefährdungen, der Unfallproblematik, dem Verfall unserer Städte soll bei dem Ausbau der Verkehrswege in der DDR wiederum die Straße Vorrang vor der Schiene bekommen.
Als Verkehrspolitiker habe ich mich vom Beginn meiner parlamentarischen Tätigkeit an kompromißlos für eine andere Verkehrspolitik eingesetzt; für eine
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 17295*
Politik, die mit gesetzlichen, ordnungspolitischen Maßnahmen (Leber-Plan) die Wettbewerbsvorteile der Straße vor der Schiene abbauen hilft. Dies habe ich zuletzt bei meiner Ablehnung des Bundesfernstraßenplans 1986 (siehe Protokoll) zum Ausdruck gebracht. Ich bleibe auch meiner in dieser Frage persönlichen Glaubwürdigkeit wegen bei meiner grundsätzlichen Haltung.
Anlage 16
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. von Bülow (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik
Ich stimme abweichend von der Mehrheit meiner Fraktion dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion nicht zu. Ich bin für einen schnellen Weg zur deutschen Einheit. Ich halte die Übernahme von großen Teilen des bundesrepublikanischen Wirtschafts-, Währungs- und Handelsrechts für unverzichtbar. Ich halte schließlich auch die Herbeiführung der Währungs- und Wirtschaftseinheit zum 1. Juli für unverzichtbar, nachdem die Bundesregierung den Bürgern diesen Schritt zu diesem Datum seit langem in Aussicht gestellt hat, damit die Rahmenbedingungen festgelegt und nun der gesamte Rechtsverkehr sich darauf bereits eingestellt hat.
Ich habe jedoch den eingeschlagenen Weg der sofortigen Wirtschafts- und Währungsunion ohne Übergangsfristen von Anfang an für verantwortungslos sowohl den Bürgern der DDR als auch denen der Bundesrepublik gegenüber gehalten und bin nicht bereit, für die Folgen die Verantwortung zu übernehmen.
Den Bürgern der DDR wurde im Wahlkampf die Umstellung ihrer Sparguthaben bis zu DM 4 000 im Verhältnis 1: 1 versprochen. Das scheint viel Geld zu sein und hat den eingeschlagenen Kurs populär gemacht. Was den Bürgerinnen und Bürgern der DDR jedoch verschwiegen wurde, ist die viel wichtigere Frage nach den Folgen der sofortigen Währungsunion im Verhältnis 1 : 1 für den Fortbestand ihrer Arbeitschancen in der DDR-Industrie.
Die DDR-Wirtschaft ist nach vierzig Jahren kommunistischer Zentralverwaltungswirtschaft und Ankoppelung an die noch schlechter wirtschaftende sowjetische Industrie auf dem Weltmarkt nicht wettbewerbsfähig. Im Exportgeschäft mit den westlichen Ländern mußte die DDR in den letzten Jahren im Schnitt für jede erlöste DM mehr als das Vierfache an OstmarkKosten aufwenden. Hätte man den Absturz weiter Teile der DDR-Industrie vermeiden wollen, so hätte man einen Weg gehen müssen, der einen Währungsverbund im Verhältnis von allenfalls 3: 1 zwischen Ostmark und DM als Ausgangsbasis eines marktwirtschaftlichen Umbaus der DDR-Industrie genommen hätte. Bei voller Gewerbefreiheit und Niederlassungsfreiheit auch für ausländische Unternehmen hätte dieser Kurs einerseits der DDR-Industrie einen zumindest vorübergehenden Außenschutz gegen die seit Jahrzehnten im internationalen Wettbewerb gestählte Konkurrenz der westlichen Industriestaaten gegeben. Dieser Kurs hätte sofort und in großem Umfang westliches Kapital und Know-how ins Land gezogen. Damit hätte die DDR-Industrie, ausgehend von einer geschwächten Basis, den technologischen Anschluß an die westliche Produktion und den Zugang zu den Weltmärkten gefunden, beides unabdingbare Voraussetzungen für einen schnell ablaufenden Prozeß des Umbaus alter und des Aufbaus neuer Unternehmen. Der ohnehin anstehende dramatische Abbau des personellen Überhangs in allen Betrieben hätte geschmeidiger vorgenommen und mit dem Aufbau neuer Arbeitsplätze Hand in Hand gehen können. Schließlich hätten die Führungskräfte aus der Periode der zentralen Befehlswirtschaft eine Chance gehabt, sich den Bedingungen einer hochentwickelten Marktwirtschaft Schritt für Schritt lernend oder weichend anpassen zu können.
Die Erfahrung aller westlicher Industrienationen zeigt, daß man das Austauschverhältnis zwischen Volkswirtschaften nicht in das Belieben der Politik stellen kann. Wechselkurse können nicht gegen den Markt festgesetzt werden. Eine Wirtschaft, die allenfalls zum Umstellungskurs 1: 4 oder 1 : 3 wettbewerbsfähig ist, kann zum 1 : 1-Start nicht antreten. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Aufwertung der Ostmark um rund 300 %. Eine solche Aufwertung auf einen Schlag überstehen auch westliche Volkswirtschaften nicht. Der Markt wird diese Aufwertung mit einer messerscharfen Ausmerzung der leistungsunfähigen Betriebe, verbunden mit einer noch nie dagewesenen Arbeitslosigkeit, beantworten. Zu diesen Bedingungen hat eben nahezu keine DDR-Fertigung noch eine Chance am Markt. Die billigeren und qualitativ hochwertigeren Westprodukte werden die DDR-Waren vom Markt fegen. Westwaren machen die Bevölkerung glücklich, doch im gleichen Zuge auch arbeitslos. Ein ökonomischer Zwang zur Produktion in der DDR besteht nicht, ganz im Gegenteil, wenn man sieht, mit welchen infrastrukturellen Schwierigkeiten der potentielle Investor täglich zu kämpfen hat. Dies jedoch den Bürgerinnen und Bürgern der DDR nicht ehrlich gesagt zu haben, bürdet schwerste Verantwortung auf die Bundesregierung.
Die Bundesregierung war gewarnt durch die Sachverständigen, durch die Vertreter der deutschen Wirtschaft, durch die Bundesbank und anfangs wohl auch durch das Wirtschafts- und Finanzministerium. Doch die politische Dynamik hat sich über den ökonomischen Sachverstand hinweggesetzt.
Die vielen Verbesserungen, die die SPD in Ost und West gemeinsam hat durchsetzen können, federt die katastrophalen Folgen des erbarmungslosen Wettbewerbs zwischen konkurrenzunfähiger Ostware und heiß begehrter Westware nur ab. Doch das eigentliche Problem, die Konkurrenzfähigkeit, läßt sich gegen den Markt nicht erzwingen. Der Grundfehler der ökonomisch nicht tragfähigen Startbasis der Währungs- und Wirtschaftsunion ist nicht mehr reparabel.
17296* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
Dementsprechend läßt sich die westliche Industrie nur sehr begrenzt auf das Engagement in der DDR ein. Die Vertriebs- und Handelsorganisationen erschließen zwar zügig den DDR-Markt für Produkte aus westlicher Fertigung. Doch die Investitionen bleiben aus. Man wartet den Konkurs der DDR-Betriebe ab, um dann aus den Verwertungsresten das eine oder andere brauchbare herauszusuchen. Man muß sich nicht mit alten Führungskadern herumschlagen und kann von der Belegschaft die Leistungsfähigsten herauslesen. Vergleicht man die euphorischen Sprüche der Koalition, etwa den des baden-württembergischen Ministerpräsidenten, man könne das Problem des DDR-Umbaus mit links erledigen, mit dem schon verzweifelt klingenden Flehen des Bundeswirtschaftsministers wenige Tage vor dem Stichtag, die westliche Industrie möge doch endlich ihre Zurückhaltung aufgeben, so zeichnet sich hier bereits der Offenbarungseid der eingeschlagenen Politik ab. Die Unternehmen verhalten sich nach den Marktsignalen angemessen. Das Engagement in der technisch veralteten, personell überbesetzten DDR-Industrie rechnet sich auf weite Strecken nicht. Und der Standort DDR liegt im übrigen im Konkurrenzkampf mit vielen anderen Standorten rund um den Erdball.
Die DDR-Betriebe selbst sind auf den 1. Juli nur in den seltensten Fällen vorbereitet. Dazu hätte es umfangreicher, vorausgehender personeller, organisatorischer und finanzieller Entscheidungen bedurft. Dazu hätte der Eigentümer dieser sogenannten volkseigenen Betriebe seinen Einfluß geltend machen müssen. Das alte von der SED eingesetzte Führungspersonal sitzt unangefochten und auf Eignung zur Überführung der Betriebe in die Marktwirtschaft nicht überprüft in den Sesseln. Die Hauptentscheidungskanäle über die SED-Partei-Schiene und die Staatssicherheit sind zwar gekappt. Doch es fehlen die neuen Informations- und Entscheidungsstränge. Die Unternehmen der DDR leben seit Monaten in einer Art rechtsfreiem Raum. Die Zentrale in Berlin vermeidet fachliche Kontakte und ist vermutlich in Sachen Markt, Marketing, Finanzen, Personal noch inkompetenter als die Unternehmensleitungen vor Ort selbst. Die Belegschaften akzeptieren die alten Führungsstrukturen nicht mehr und machen sich auf eigene Faust an die Rettung ihrer Teilbetriebe. Eine realistische Einschätzung der Chancen am Markt ist unter den gegebenen Bedingungen unmöglich. In der Mehrzahl der Fälle fehlt der die Führung übernehmende westliche Partner. Es fehlt auch die für westliche Betriebe so wichtige Hausbank, die analysierend, beratend und die Zukunft beleihend zur Seite steht.
So führt die von der Bundesregierung unter dem Druck des Wahlkampfes in der DDR verordnete übergangslose Einpassung der DDR-Wirtschaft in den gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraum zum Zusammenbruch eines unnötig großen Teiles der DDR-Industriestruktur. Es werden Unternehmen pleite machen, die hätten gerettet werden können. Die Folge wird eine ungeahnte Arbeitslosigkeit sein, die wiederum zu Übersiedlerwellen führen wird, die die Bundesrepublik nicht verkraften kann. Das Ziel, die Übersiedler mit der Einführung der DM zu halten, wird verfehlt. Die gesamte Operation wird den Steuerzahler ein Vielfaches von dem kosten, was der Bundesminister der Finanzen in den Haushaltsplan eingesetzt hat. Noch schlimmer ist, daß die noch vorhandenen guten technischen Kräfte der DDR das Land verlassen werden. Der Wiederaufbau der heruntergewirtschafteten Industrielandschaft der DDR wird ungeheuer erschwert, wenn nicht ganz unmöglich gemacht.
Die Vorstellung, es werde sich ein zweites Wirtschaftswunder in der DDR wie 1948 nach der Währungsreform in der Bundesrepublik einstellen, ist mehr als naiv. Damals wurde die Schaffung der DM verbunden mit der Befreiung der Wirtschaft von den Beschränkungen der Kriegswirtschaft. Doch diese Wirtschaft war im Gegensatz zur heutigen DDR eine private Wirtschaft mit selbständig operierenden Unternehmen und entsprechend geschultem Führungspersonal. Die ganze Kultur des selbständig Wirtschaftens war in den zwölf Hitlerjahren nicht unterbrochen wie im Falle der DDR, wo ein vierzigjähriger Ausrottungskurs gegen Selbständige dieser Kultur zunächst einmal ein Ende setzte. Außerdem lag ganz Europa 1948 in Schutt und Asche. Es fehlte an Waren und an Kaufkraft. Konkurrenz ausländischer Produkte gab es nicht. Wie anders die Lage in der DDR nach dem 1. Juli: Ein Überangebot westlicher Waren aus hochentwickelten Volkswirtschaften steht sofort zur Verfügung.
Insider der DDR-Industrie schätzen, daß 60 bis 80 der DDR-Betriebe in Konkurs gehen werden. Das Auskunfteiunternehmen Creditreform schätzt auf der Grundlage einer Computerauswertung der Anfrageaktivitäten westlicher Firmen mit einem Zusammenbrechen von 60 % der Betriebe. Man stelle sich die Auswirkungen einer derartigen Prognose in der Bundesrepublik vor!
Auch in der Forschung wird die Arbeitslosigkeit rapide ansteigen. Die naturwissenschaftliche DDR- Forschung ist an die Kombinate gekoppelt. Diese Kombinate werfen in ihrer Not diese nicht überlebenswichtige Last von heute auf morgen ab, ohne daß es hierfür Auffangkonstruktionen gäbe. Ähnliches gilt für viele soziale Einrichtungen.
Die Unternehmen der DDR sind im Vergleich mit ihren westlichen Konkurrenten nahezu ausnahmslos sanierungsreif. Sie müßten von modernen Konkursmanagern aus der Konkurssituation durch kunstvolle Detailchirurgie in überlebensfähige Einheiten zerlegt und mit neuem oder fortgebildetem Management und Kapital versehen werden. Nur so könnte wenigstens ein Teil der Arbeitsplätze aus der alten Industriestruktur gerettet werden. Diese Rettung käme den älteren Arbeitnehmern zugute, die im Konkursfalle den Arbeitsplatz verlieren und kaum noch die Chance haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Doch statt die mittelfristig konkurrenzfähigen DDR-Betriebe nach diesem Muster umzubauen und auf den Weltmarkt vorzubereiten, wird diese Industrie einem Herzinfarkt durch Westkonkurrenz ausgesetzt. Die Bestimmungen im Vertrag, die ein Konkursabwendungsverfahren vorsehen, können hier nur begrenzt helfen. Die Vielzahl der Fälle und die Schwierigkeit, entsprechende personelle Kapazitäten aufzubauen, wird ein Großteil scheitern lassen, es sei denn, die Bundeskasse hält in einem Umfang vor, den ich mir
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 17297
schlechterdings nicht vorstellen kann. Auch die 7 Milliarden DM, die für die Strukturanpassung vorgesehen sind, werden nur einen Tropfen auf den heißen Stein ausmachen können, ganz abgesehen davon, daß die Kompetenz zur Abarbeitung des Programms sich erst noch zeigen müßte.
Die Anhänger der sofortigen Währungs- und Wirtschaftsunion meinen, der Bevölkerung der DDR sei angesichts der offenen Grenzen eine andere Politik nicht zu vermitteln gewesen. Doch die Menschen in der DDR wie in der Bundesrepublik müssen die Wahrheit ertragen können, daß der Umstellungsprozeß einer nach westlichen Maßstäben heruntergewirtschafteten und todkranken Zentralverwaltungswirtschaft mindestens drei bis fünf Jahre dauert. Ein Bergsteiger, der sich mehr als 300 Höhenmeter pro Stunde vornimmt, wird nicht weit kommen. Entweder man nimmt sich im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen diese Zeit und nimmt für eine Übergangszeit auch Zollkontrollen in Kauf, oder man akzeptiert den Flächenbrand an Arbeitslosigkeit. Doch die Politik hatte nicht den Mut, den Bürgern der DDR die ganze Wahrheit zu sagen. Dazu hätte beitragen können ein runder Tisch nicht nur in Ostberlin sondern auch in Bonn. Dort hätten in der gegebenen Notsituation alle Parteien einmütig und in Abstimmung mit der westdeutschen Industrie einen Kurs des zügigen, Abstürze vermeidenden Überganges festlegen können und gemeinsam auch die bitteren Teile der Roßkur tragen müssen. Doch hochmütig hat der Bundeskanzler das Angebot der Opposition ausgeschlagen. Er habe keine Belehrung nötig, schon gar nicht von der Sozialdemokratie, so seine Einlassung. Da der Bundeskanzler auch die Warnungen der Wirtschafts- und Bankenwelt ausgeschlagen hat, muß er die Verantwortung für die nun unausweichlich werdenden Folgen des im wesentlichen übergangslosen Anschlusses der DDR in die Wirtschafts- und Währungsunion tragen.
Ich möchte schließen in der Hoffnung, daß meine auf Grund über dreißigjähriger Kontakte zu Freunden in der DDR gewonnenen Erkenntnisse und Befürchtungen sich so nicht bewahrheiten mögen. Derzeit sehe ich mehr Hinweise der Bestätigung denn der Entwarnung.
Anlage 17
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem
Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer
Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik
1. Der Staatsvertrag ist der vorläufige Endpunkt einer insgesamt konzeptionslosen Politik, einer Politik, die vor allem die realen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu lange mißachtet hat, die beim Zusammenwachsen zweier gänzlich verschiedener Volkswirtschaften für die Menschen in beiden Teilen Deutschlands entstehen.
2. Die Regierung Kohl hat aus parteipolitischen Gründen das Tempo beim staatlichen Einigungsprozeß forciert.
Bei den Initiativen zur notwendigen Modernisierung der DDR-Wirtschaft waren Bundesregierung und CDU/CSU-FDP-Koalition hingegen meist zögerlich und hinderlich. So sind Bundesregierung und Koalition nach dem 9. November über Monate hinweg dem Irrglauben aufgesessen und haben ihn verbreitet, es werde schon alles allein dadurch geregelt, daß „wir in die DDR das Beste bringen, was wir haben, die D- Mark" ; so hat die Bundesregierung lange Zeit mögliche private Investoren dadurch entmutigt, daß ständig von den fehlenden Rahmenbedingungen gesprochen wurde usw.
3. Angesichts der ohnehin großen objektiven Probleme beim Zusammenwachsen zweier so unterschiedlicher Volkswirtschaften und Gesellschaften wird die Politik der Regierung Kohl die ohnehin katastrophalen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen noch verschärfen:
— den Ruin der Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe in der DDR,
— hohe Arbeitslosigkeit,
— Anstieg der Übersiedler- und einer Art Gastarbeiterwanderung aus der DDR,
— Enttäuschung bei Millionen DDR-Bürgern über die kritischen Folgen des ungeplanten Einigungsprozesses, die die Bundesregierung lange verschwiegen hat.
4. Durch die harte Intervention von Sozialdemokraten sind wenigstens einige neue Anstöße und Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Vertrag in Gang gekommen. Vor allem ist erreicht worden, daß die Regierungen in Ost und West ihre Verantwortung für die kommenden Struktur- und Beschäftigungskrisen zu erkennen beginnen.
5. Dennoch, was Übereile bei den „Staatskonstruktionen" einerseits und Zögerlichkeit bei allem, was die Arbeitsproduktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Menschen in der DDR hätte fördern können, andererseits jetzt in der DDR anrichten, ist nicht mehr zu vermeiden gewesen. Die Bundesregierung trägt dafür die Verantwortung.
6. Der Staatsvertrag enthält viele Regelungen, die nach dem bisherigen Ablauf notwendig geworden sind. Er enthält aber auch viele Vereinbarungen, die unerträglich sind.
7. Ich nenne als ein Beispiel den Kern des Vertragswerks: die Währungsumstellung. Es ist unbestritten, daß wir im Westen den Menschen in der DDR, die nach dem Krieg unverschuldet das schlechtere Los gezogen haben, helfen wollen und müssen. Daß sich die Höhe unserer Hilfe jedoch danach richtet, wieviel jemand in der DDR auf dem Konto hat, ist völlig unverständlich:
Wer in der DDR z. B. ein Geldvermögen von 400 000 Ost-Mark besitzt, der erhält nach Einführung der Währungsunion grob gerechnet DM 200 000 West. In diesem Betrag sind rund 100 000 DM Subvention von westdeutscher Seite enthalten. Wir helfen diesem vermögenden Menschen also mit einem beträchtlichen
17298* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
Betrag. Wer hingegen nichts auf dem Konto hat oder wer viel weniger besitzt, geht leer aus bzw. bekommt weniger Geld-Hilfe aus dem Westen. Wer hat, dem wird mehr gegeben. Das ist das Motto der Währungsunion.
Die Einheit Deutschlands mit einer solchen Ungerechtigkeit zu beginnen ist skandalös. Dahinter steckt bei einigen die schlimme Absicht, gleich mit der Währungsreform die Aufteilung in Reich und Arm zu verschärfen, oder — im weniger schlimmen Falle — eine bedenkliche Gedankenlosigkeit.
Die jetzt praktizierte Währungsumstellung ist auch unfair gegenüber den westdeutschen Lohnsteuer- und Mehrwertsteuerzahlern. Viele von ihnen sind nicht im Besitz von großen Geldvermögen. Sie zahlen aber die Hunderttausende DM wie auch immer mit, die gerade auch viele systemtreue Bürger in der DDR nach der Währungsunion geschenkt bekommen. Daß die Vertreter der alten Blockpartei CDU, die meist zu den Begünstigten dieser Regelung zählen, diese Art der Hilfe aus dem Westen gut finden, ist verständlich, aber nicht akzeptabel.
Unsere notwendige Hilfe hätte unabhängig vom Kontostand allen Menschen gleich zugute kommen müssen. Die Konten hätten zum echten Wechselkurs getauscht werden können. Das wäre einigermaßen gerecht gewesen.
8. Die gewünschte Einheit beginnt so mit einer massiven Ungerechtigkeit. Sie beginnt auch mit einer Täuschung der Arbeitnehmer. Ihnen wird im Staatsvertrag versprochen, ihre Löhne würden 1 : 1 umgetauscht. In sehr vielen Fällen wird dies gerade für eine Sekunde, vielleicht für ein paar Wochen gelten. Dann wird neu verhandelt. Angesichts der hohen zu erwartenden Arbeitslosigkeit wird die Macht der arbeitenden Menschen auf dem Arbeitsmarkt schwach sein.
Es ist nicht gut, in einem historischen Vertragswerk eine so billige Täuschung der Betroffenen festzuschreiben.
9. Das waren nur zwei Beispiele einer Fülle von sachlich fragwürdigen und ungerechten Regelungen des Staatsvertrages. Sie fordern wegen ihrer zentralen Rolle im Vertragswerk eigentlich dazu heraus, nein zu sagen.
10. Dennoch bleibt mir angesichts der verfahrenen Situation nichts anderes übrig, als den Vertrag passieren zu lassen. Ihn anzuhalten hieße die wirtschaftliche und soziale Not der Menschen in der DDR und die Lasten für die Steuerzahler bei uns noch weiter zu vergrößern. Ich bin als Abgeordneter in einem wirklichen Dilemma. Mir bleibt angesichts der Hauptsorge um die wirtschaftliche Modernisierung in der DDR und die drohende Verschlimmerung der Lage nur übrig, dem Vertrag zuzustimmen.
Ich tue dies auch in der Hoffnung, daß mit der deutschen Spaltung auch die Spaltung Europas überwunden wird und die Sowjetunion nicht aus Europa hinaus- und in eine neue Konfrontation hineingedrängt wird.
Ich tue dies in der Hoffnung, daß da und dort sichtbare nationalistische Gefühle überwunden werden
und daß sich auch jene Menschen in unserem Land wohl und zu Hause fühlen, die sich zuallererst als Bürgerinnen und Bürger Europas und der Welt empfinden und denen deshalb die mit der gewonnenen Einheit Deutschlands verbundenen nationalen Gefühle fremd sind.
Ich stimme dem Staatsvertrag und der Einheit in der Hoffnung zu, daß wir die Kraft gewinnen, uns wieder mehr den wirklichen Problemen der Menschen auf dieser Erde zuzuwenden: der Zerstörung von Umwelt und Natur, dem Hunger, dem Krieg und Leid in der Welt.
Anlage 18
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Ich werde für den Staatsvertrag stimmen.
Die Anerkennung der polnischen Westgrenze und die Verabschiedung des Staatsvertrages machen den Weg frei für die Vereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit. Darüber freue ich mich, und es ist wunderbar, in dieser Zeit mitgestalten zu können: Darum sage ich „JA" zum Staatsvertrag.
Die Entwicklungen in der DDR haben uns alle überrascht. Unsere historische Pflicht ist es nun, die sich bietende Chance zu nutzen, für die Menschen in Ost und West und für Europa.
Angesichts dieser Verantwortung war es nicht richtig, Herr Bundeskanzler, die Frage der deutschen Einheit zeitweise zu Ihrer Privatsache zu machen und nicht alle demokratischen Kräfte einzubinden, obwohl diese Regierung von den Ereignissen mindestens so überrascht wurde wie wir anderen auch.
Am 9. November habe ich den Innenminister Schäuble im Deutschen Bundestag am frühen Nachmittag aufgefordert, als Vorbedingung für weitere Verhandlungen mit der DDR absolute Reisefreiheit, den Abriß der Mauer und die Zusicherung von freien demokratischen Wahlen zu verlangen. Das wurde als „hypothetische" Feststellungen abgetan. Wenige Stunden später fiel die Mauer, und die Freude in Ost und West und hier im Bundestag war überwältigend. Damit war der Weg frei für Freizügigkeit und letztendlich auch freie Wahlen.
Der breite Konsens, den Erhard Eppler 1989 in seiner mit viel Beifall bedachten Rede vor dem Deutschen Bundestag zum Gedenken an den 17. Juni forderte, muß wiederhergestellt werden.
In dieser Situation parteipolitisches Kapital schlagen zu wollen, ist der Sache vollkommen unangemessen.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990 17299*
Am vorigen Sonntag konnten erstmals der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR gemeinsam des 17. Juni gedenken. Auch das ist ein Stück Einheit. Diese vollzieht sich nun, und damit vollendet sich auch das Lebenswerk Willy Brandts. Natürlich wäre ein langsameres Zusammenwachsen besser gewesen, aber die Fakten lassen es nicht zu und fordern rasches Handeln.
Das erfordert von uns allen unsere ganze Solidarität, und wer einen will, muß teilen wollen. Sorgen wir gemeinsam dafür, daß dies im sozialen Frieden geschieht. Die Hilfe muß sozial gerecht erbracht und wirksam werden, damit sie Gewinn für morgen ist. Ich habe die Vision, daß die deutsch-polnische Freundschaft so selbstverständlich wird wie die deutsch-französische nach dem Krieg.
Ich habe die Vision, daß das geeinte Deutschland nun erstmals in seiner Geschichte als Nationalstaat Motor für Friede, Freiheit und Abrüstung sein wird, so daß die Gegensätze von Ost und West überwunden werden und wir mit neuer Kraft der südlichen Hemisphäre helfen, ihre lebensbedrohenden Probleme zu bewältigen.
Wir sollten mit gesamtdeutschen Wahlen die Teilung Deutschlands und Europas hinter uns lassen und das Tor zur Zukunft aufstoßen, die Europa heißt.
Anlage 19
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-,
Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Ich lehne zentrale Bestimmungen des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ab, denn sie setzen mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion als erstem Schritt zur Realisierung der deutschen Vereinigung die falsche Priorität und fügen den ohnehin zu bewältigenden großen Problemen zusätzliche hinzu; die Bundesregierung hat andere Möglichkeiten zur Realisierung der Vereinigung aus parteiegoistischen Gründen nicht einmal versucht und damit auch den freigewählten demokratischen Organen der DDR keine andere Wahl gelassen, als diesen Weg mitzugehen.
Die übereilten Schritte zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion korrespondieren mit dem Versuch, das vereinigte Deutschland in eine in ihren Grundstrukturen im wesentlichen unveränderte NATO einzubinden, die an der atomaren Abschreckung festhalten will. Damit wird an auch für den Westen überkommenen sicherheitspolitischen Strukturen festgehalten — in einer Zeit, in der sich der Warschauer Pakt auflöst und die Militärblöcke überflüssig geworden sind.
Meine Partei hat mehrheitlich beschlossen, dem Staatsvertrag wegen folgender mir einsichtiger Gründe zuzustimmen: Sie hat mit Erfolg auf Verbesserungen des Vertragswerkes hingewirkt. Angesichts der aktuellen Erwartungen der Mitbürgerinnen und Mitbürger in der DDR ist die Zustimmung eine Voraussetzung dafür, in der vor uns liegenden Zeit in ganz Deutschland politisch gestaltungsfähig zu bleiben. Eine sozialdemokratische Nicht-Zustimmung, die konsequenterweise im Bundestag, im Bundesrat und in der DDR-Volkskammer hätte vertreten werden müssen, einschließlich der Möglichkeit eines Scheiterns des Vertragswerks, würde angesichts der bereits geschaffenen Fakten zu chaotischen Zuständen in der DDR führen.
Weil ich die genannten Gründe anerkenne, werde ich mich in der Abstimmung trotz meiner ablehnenden Haltung zum Staatsvertrag dem Mehrheitsvotum meiner Fraktion anschließen.
Anlage 20
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Schmidt (Salzgitter) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem
Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer
Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik
Als Wahlkreisabgeordneter eines direkt an die DDR grenzenden Wahlkreises mit vielen persönlichen Kontakten habe ich die Entwicklung der zurückliegenden Monate einerseits mit großer Freude, anderseits mit großer Sorge begleitet. Der Bundeskanzler und die Regierungsparteien haben aus meiner Sicht mit ihrem rücksichtslosen Wahlkampf in der DDR und mit immer neuen haltlosen Versprechungen den Menschen und den neuen Politikern in der DDR weisgemacht, daß erstens mit Einführung der D-Mark und zweitens mit Abschluß des Staatsvertrags alle gravierenden Probleme bewältigt sein würden. Vor allem hierdurch ist das hektische Tempo entstanden, das heute zu vielen lückenhaften, unsoliden und unsozialen Entwicklungen — speziell auch im Staatsvertrag — geführt hat.
Ich halte den Staatsvertrag für einen unfertigen Zwischenschritt, der von der Regierung dazu benutzt wird, den Anschlußbeschluß der Volkskammer nach Artikel 23 des Grundgesetzes in allernächster Zeit herbeizuführen und noch in diesem Jahr gesamtdeutsche Wahlen durchzuführen.
Die faktische Lage der DDR-Wirtschaft, deren Zusammenbruch in weiten Teilen durch den Staatsvertrag nicht aufgehalten wird, die soziale Lage in der DDR, die die Folgen der wirtschaftlichen Entwicklung nicht abfedern wird, sowie die ungeklärte internationale Absicherung des Einigungsprozesses verstärken meine Skepsis über den eingeschlagenen Weg zur deutschen Einheit.
17300* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1990
Als SPD-Abgeordneter habe ich — ebenso wie die Vertreter der Länder und der Städte in der Bundesrepublik — über Monate keine Chance erhalten, auch nur in Teilbereichen der Entwicklung Vorschläge einzubringen oder gar mitzubestimmen.
Nach meiner Überzeugung hätten die jetzt nicht auszuschließenden chaotischen Verhältnisse durch einen besonneneren Weg gemildert werden können. Der Großteil der Vorschläge, die von der SPD erst in
den letzten ... vorgelegt werden konnte und die dann von der Regierungsseite nicht mehr einbezogen wurden, zeigt die aus meiner Sicht notwendig gewesenen Schritte.
Ich kann und will mich durch Zustimmung zum Vertragsgesetz nicht mitschuldig machen an den Folgen des von mir abgelehnten Weges. Darum stimme ich dagegen. Trotzdem werde ich — wie bisher — meine ganze Kraft für eine baldige Verwirklichung der deutschen Einheit einsetzen.