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ID1121501300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/215 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 215. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, den Richtlinien für Aktuelle Stunden und der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 18. Juni 1990 16921 A Tagesordnungspunkt 4 g: g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksachen 11/7209, 11/7247) . . . 16921 A Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 11/4230, 11/7218) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 11/4568, 11/7219) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen (Drucksachen 11/4609, 11/7221) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN zur Erklärung der Bundesregierung zu einer möglichen Beteiligung deutscher Firmen an einer C-Waffen-Produktion in Libyen (Drucksachen 11/4012, 11/4817) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Müller (Pleisweiler), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rüstungsexporte deutscher Unternehmen in den Irak, Rumänien, Ägypten und Argentinien (Drucksachen 11/4519, 11/ 7183) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Müller (Pleisweiler), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verminderung der Rüstungsexporte und verbesserte Rüstungsexportkontrolle (Drucksachen 11/4842, 11/7178) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Müller (Pleisweiler), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Keine Genehmigung für Waffenexporte in den Nahen und Mittleren Osten (Drucksachen 11/4843, 11/7179) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Vennegerts, Frau Frieß und der Fraktion DIE GRÜNEN zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverord- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 nung (Drucksachen 11/4303, 11/4685, 11/4851, 11/7180) i) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Rüstungsgeschäfte und der nuklearmilitärischen Zusammenarbeit mit Argentinien (Drucksache 11/5286) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp des Exports von Atomkraftwerksteilen in den Iran (Drucksachen 11/1171, 11/3002, 11/7174) Kittelmann CDU/CSU . . . . 16922C, 16938 D Müller (Pleisweiler) SPD . . . 16925C, 16939 C Funke FDP 16927 B Frau Vennegerts GRÜNE 16928 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 16931 B Bachmaier SPD 16932 D Dr. Hüsch CDU/CSU 16934 C Gansel SPD 16936 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 16938 C, 16939 D Dr. Hüsch CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 16939 C Tagesordnungspunkt 21: a) Beratung des Antrags des Abgeordneten Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einbeziehung von unabhängigen Wissenschaftlern und politischen Mandatsträgern in die Vorbereitung des geplanten Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/6984) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot militärischer Flugübungen während des Abtransports US-amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/7154) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Götte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Flugverbot während des C-Waffen-Abtransports (Drucksache 11/7261) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aussetzung des für den Sommer 1990 geplanten Abzugs US-amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland Frau Dr. Götte SPD 16941 D Dr. Feldmann FDP 16943 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 16944 C Frau Beer GRÜNE 16945 C Dr. Feldmann FDP 16946 C Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg . . 16948A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: MBB die Erlaubnis zur Kriegswaffenproduktion entziehen (Drucksachen 11/4498 [neu], 11/7047) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Veröffentlichungspraxis der Bundesregierung zu Rüstungsexporten (Drucksachen 11/4499, 11/7053) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rüstungsexporte und Lizenzvergaben im Kleinwaffenbereich, insbesondere bei G-3 Gewehren (Drucksachen 11/6313, 11/6861) Frau Vennegerts GRÜNE 16949 D Kittelmann CDU/CSU 16950 D Müller (Pleisweiler) SPD 16951 D Grünbeck FDP 16952 A Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . . 16952 D Namentliche Abstimmungen 16954 A Ergebnisse 16959B, 16960 C Tagesordnungspunkt 23: a) Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Dr. Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Innenpolitische Aspekte der Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft (Drucksachen 11/4220, 11/5615) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Problemen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus (Drucksache 11/4992) 16954 B Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Drucksache 11/7103) b) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 III Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Drucksache 11/7193) c) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 11/7198) d) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes (Drucksache 11/7199) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verlängerung des Erziehungsurlaubs (Drucksache 11/7152) Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . . 16955B Frau Dr. Götte SPD 16956 A Frau Verhülsdonk CDU/CSU 16956 C Frau Dr. Götte SPD 16957 A Frau Schoppe GRÜNE 16957 C Nolting FDP 16958 B Nächste Sitzung 16961 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1963* A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede des Bundesministers Dr. Stoltenberg zum Tagesordnungspunkt 18 (Anträge zum Grundwehrdienst und Zivildienst) . . . . 16963* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zum Tagesordnungspunkt 23 (Große Anfrage betr. innenpolitische Aspekte der Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft und Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Problemen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus) 16964* C Anlage 3 a Amtliche Mitteilungen 16971 * B Anlage 4 Zeitlicher Rahmen für das Genehmigungsverfahren der weitgehend fertiggestellten Schneller-Brüter-Reaktoranlage in Kalkar MdlAnfr 5 — Drs 11/7228 — Jäger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 16972* A Anlage 5 Einführung der verkürzten Wehrdienstzeit ab Oktober 1990; Auswirkung auf die Personalstärke der Bundeswehr MdlAnfr 21, 22 — Drs 11/7228 — Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 16972* D Anlage 6 Aufklärungsquote bei illegalen Schwangerschaftsabbrüchen in der Kriminalstatistik 1989 MdlAnfr 24 — Drs 11/7228 — Jäger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16973* A Anlage 7 Untersuchung italienischer Gemüse- und Obstsorten angesichts der laut Bericht des italienıschen Gesundheitsministers festgestellten hohen Belastung von im Gaststättenbereich verwendeten Lebensmitteln MdlAnfr 25, 26 — Drs 11/7228 — Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 16973* B Anlage 8 Sechsspuriger Ausbau der Autobahntrasse (einschließlich Tunnel) bei Leonberg angesichts der ständigen Verkehrsbehinderungen MdlAnfr 30, 31 — Drs 11/7228 — Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 16973* D Anlage 9 Menge des täglich in der Lingener Dekontaminationsanlage aufgearbeiteten verstrahlten Molkepulvers; Ende und Gesamtkosten der Aktion MdlAnfr 38, 39 — Drs 11/7228 — Leidinger SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 16974* A Anlage 10 Kriterien für die Ermittlung des Emissionsgrenzwerts bei Mitverbrennung von Abfällen; Verzicht auf eine Bürgerbeteiligung bei Erteilung einer Änderungsgenehmigung MdlAnfr 40, 41 — Drs 11/7228 — Erler SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 16974* C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Anlage 11 Folgen der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit für die Wohnungspolitik, insbesondere beim Verkauf von Wohnungen gemeinnütziger Unternehmen an Privatunternehmen MdlAnfr 44, 45 — Drs 11/7228 — Großmann SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 16974* D Anlage Hun ger und Umweltzerstörung in der Dritten Welt; Verbesserung der Ernährungslage in Entwicklungsländern durch eine auf die Erhaltung der natürlichen Ökosysteme abgestellte Ressourcennutzung MdlAnfr 46, 47 — Drs 11/7228 — Michels CDU/CSU SchrAntw PStSekr Repnik BMZ 16975* A Anlage 13 Hunger und Unterernährung in Ländern der Dritten Welt; Hilfen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 48, 49 — Drs 11/7228 — Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Repnik BMZ 16975* C Anlage 14 Äußerungen des polnischen Gewerkschaftsführers Lech Walesa in der holländischen Wochenzeitung „Elsevier" vom März 1990 über die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 — Drs 11/7228 — Kalisch CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 16976* A Anlage 15 Zuleitung der Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz; Erörterung der Referenten-Entwürfe mit Kommunen, Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden MdlAnfr 54, 55 — Drs 11/7228 — Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16976* B Anlage 16 Europäisches Übereinkommen über das Asylrecht MdlAnfr 60 — Drs 11/7228 — Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16976* C Anlage 17 Übernahme der Bundesgrenzschutzbeamten nach Wegfall der Grenze zur DDR durch die Bundesländer MdlAnfr 61 — Drs 11/7228 — Seidenthal SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16977* A Anlage 18 Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Flughafensicherheit auf den Bundesgrenzschutz MdlAnfr 62 — Drs 11/7228 — Wartenberg (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16977* B Anlage 19 Übernahme von Beschäftigten des Zolls und des BGS in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden bzw. Vorruhestandsregelung für die über 50jährigen Mitarbeiter MdlAnfr 63, 64 — Drs 11/7228 — Lutz SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16977* C Anlage 20 Mitarbeit des im Zusammenhang mit dem Schmücker-Mord u. a. für das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz als V-Mann „Flach" tätigen Christian H. bei Sicherheitsbehörden im In- und Ausland MdlAnfr 65, 66 — Drs 11/7228 — Such GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16978* A Anlage 21 Mehreinnahmen aus der Besteuerung des geldwerten Vorteils von Schwerbehinderten für Fahrleistungen des Arbeitgebers zwischen Wohnung und Arbeitsplatz MdlAnfr 67 — Drs 11/7228 — Häuser SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16978* B Anlage 22 Steuermindereinnahmen der Kommunen durch die Steuerreform MdlAnfr 68 — Drs 11/7228 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16978* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 V Anlage 23 Einbeziehung des Schnupftabaks in die vom Rat der Gesundheitsminister beschlossene Einführung des Warnhinweises „Tabak gefährdet die Gesundheit" ; Verhinderung der Erhebung einer Schnupftabaksteuer; Stand der Gespräche über den beabsichtigten Personalabbau bei den Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte MdlAnfr 69, 70 — Drs 11/7228 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16978* D Anlage 24 Steuerliche Behandlung der Kosten für die Adoption von Kindern aus der Dritten Welt MdlAnfr 71 — Drs 11/7228 —Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16979* B Anlage 25 Freigabe des militärisch genutzten Geländes der bisher ausschließlich für die US-Streitkräfte arbeitenden MIP-Instandsetzungsbetriebe GmbH in Mainz MdlAnfr 72 — Drs 11/7228 — Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16979* C Anlage 26 Verwendung der Zollbeamten an der innerdeutschen Grenze bei Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion mit der DDR MdlAnfr 73, 74 — Drs 11/7228 — Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16979* D Anlage 27 Verwendung der Bundesgrenzschutz- und Zollbeamten nach Wegfall der Grenze zur DDR MdlAnfr 75, 76 — Drs 11/7228 — Graf SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16980* C Anlage 28 Lösung der Probleme im Bundesgrenzschutz- und Zollbereich nach Wegfall der Grenze zur DDR MdlAnfr 77 — Drs 11/7228 — Seidenthal SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16981* A Anlage 29 Eingaben von BGS- und Zollbeamten an den zuständigen Minister MdlAnfr 78 — Drs 11/7228 — Frau Weiler SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16981* B Anlage 30 Initiativen der Welthungerkonferenz zur Beseitigung des Hungers in der Welt MdlAnfr 79, 80 — Drs 11/7228 — Hornung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Repnik BMZ 16981* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16921 215. Sitzung Bonn, den t Juni 1990 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 01. 06. 90 Dr. Ahrens SPD 01. 06. 90 * Andres SPD 01. 06. 90 Dr. Apel SPD 01. 06. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 01. 06. 90 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 01. 06. 90 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 01. 06. 90 Brandt SPD 01. 06. 90 Büchner (Speyer) SPD 01. 06. 90 * Dr. von Bülow SPD 01. 06. 90 Cronenberg (Arnsberg) FDP 01. 06. 90 Dewitz CDU/CSU 01. 06. 90 Dr. Diederich (Berlin) SPD 01. 06. 90 Ehrbar CDU/CSU 01. 06. 90 Eich GRÜNE 01. 06. 90 Frau Eid GRÜNE 01. 06. 90 Engelhard FDP 01. 06. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 01. 06. 90 Frau Frieß GRÜNE 01. 06. 90 Frau Fuchs (Köln) SPD 01. 06. 90 Frau Fuchs (Verl) SPD 01. 06. 90 Gattermann FDP 01. 06. 90 Gerstein CDU/CSU 01. 06. 90 Dr. Glotz SPD 01. 06. 90 Dr. Götz CDU/CSU 01. 06. 90 Graf SPD 01. 06. 90 Dr. Haack SPD 01. 06. 90 Haack (Extertal) SPD 01. 06. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 01. 06. 90 Frau Hämmerle SPD 01. 06. 90 Harries CDU/CSU 01. 06. 90 Haungs CDU/CSU 01. 06. 90 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 01. 06. 90 Freiherr Heereman von CDU/CSU 01. 06. 90 Zuydtwyk Heimann SPD 01. 06. 90 Hiller (Lübeck) SPD 01. 06. 90 Hoss GRÜNE 01. 06. 90 Kalisch CDU/CSU 01. 06. 90 Dr. Kappes CDU/CSU 01. 06. 90 Frau Kastner SPD 01. 06. 90 Kleinert (Hannover) FDP 01. 06. 90 Kolb CDU/CSU 01. 06. 90 Kretkowski SPD 01. 06. 90 Dr. Kübler SPD 01. 06. 90 Linsmeier CDU/CSU 01. 06. 90 Lohmann (Witten) SPD 01. 06. 90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 01. 06. 90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 01. 06. 90 Meyer SPD 01. 06. 90 Möllemann FDP 01. 06. 90 Dr. Müller CDU/CSU 01. 06. 90 * Niegel CDU/CSU 01. 06. 90 * Niggemeier SPD 01. 06. 90 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Pfeffermann CDU/CSU 01. 06. 90 Pfeifer CDU/CSU 01. 06. 90 Porzner SPD 01. 06. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 01. 06. 90 Rawe CDU/CSU 01. 06. 90 Reuschenbach SPD 01. 06. 90 Dr. Riesenhuber CDU/CSU 01. 06. 90 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 01. 06. 90 Dr. Scheer SPD 01. 06. 90 Frau Schilling GRÜNE 01. 06. 90 Schmidt (München) SPD 01. 06. 90 * Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 01. 06. 90 Schröer (Mülheim) SPD 01. 06. 90 Schulhoff CDU/CSU 01. 06. 90 Singer SPD 01. 06. 90 Stobbe SPD 01. 06. 90 Tietjen SPD 01. 06. 90 Frau Unruh fraktionslos 01. 06. 90 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 01. 06. 90 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 01. 06. 90 Dr. Weng (Gerlingen) FDP 01. 06. 90 Werner (Ulm) CDU/CSU 01. 06. 90 Wieczorek (Duisburg) SPD 01. 06. 90 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 01. 06. 90 Wimmer (Neuötting) SPD 01. 06. 90 Wissmann CDU/CSU 01. 06. 90 Frau Wollny GRÜNE 01. 06. 90 Wüppesahl fraktionslos 01. 06. 90 Würtz SPD 01. 06. 90 Zierer CDU/CSU 01. 06. 90 * Dr. Zimmermann CDU/CSU 01. 06. 90 Zink CDU/CSU 01. 06. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede des Bundesministers Dr. Stoltenberg zum Tagesordnungspunkt 18 (Anträge zum Grundwehrdienst und Zivildienst) *) Dr. Stoltenberg, Bundesminister der Verteidigung: Die tiefgreifenden Veränderungen in den Ost-WestBeziehungen waren seit Jahrzehnten Ziel unserer Sicherheitspolitik im Bündnis. Dies gibt uns die Chance, das Maß der gemeinsamen Verteidigungsanstrengungen neu zu bestimmen. Die Erfahrung zeigt uns, daß vertragliche Vereinbarungen über Abrüstung und vor allem gegenseitige Kontrolle der sicherste Weg zu größerer Stabilität und damit zur Erhaltung des Friedens sind. *) Vergleiche Plenarprotokoll 11/214 Seite 16898 C/D 16964 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Der Umfang unserer Streitkräfte im Rahmen der Allianz ist vor allem eine Funktion der Bedingungen äußerer Sicherheit, die den Fortgang des europäischen Friedensprozesses beeinflussen. Integrale Bestandteile sind Rüstungskontrolle und Abrüstung. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist eng verknüpft mit dem jeweils erforderlichen Streitkräfteumfang und der Verpflichtung, Wehrgerechtigkeit zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat bereits vor sechs Monaten entschieden, in Verbindung mit den zu erwartenden Ergebnissen der Wiener Verhandlungen den aktiven Umfang der Streitkräfte gegenüber heute um etwa ein Fünftel bis zu 400 000 Soldaten zu senken. Der Bundestag hat im vergangenen Jahr den Grundwehrdienst von 15 Monaten unter den jetzt bestehenden Bedingungen bekräftigt. Wir streben über den schnellen Abschluß der ersten Verhandlungsrunde in Wien hinaus unverzüglich weitere Verhandlungen über Abrüstung und Rüstungskontrolle in Europa an. Dabei geht es auf der Grundlage der Gegenseitigkeit sowohl um die Armeen anderer Staaten als auch um die Bundeswehr. Auch im Umfang der Streitkräfte darf es keine Singularisierung Deutschlands geben. Diese Position des westlichen Bündnisses wird gerade jetzt von Präsident Bush in den Gesprächen mit Präsident Gorbatschow in Washington bekräftigt. Wir hoffen, daß die Washingtoner Erörterungen die jüngste Verlangsamung der Wiener Gespräche durch die Sowjetunion beenden und für eine neue Dynamik bei den Ost-WestBeziehungen insbesondere auf dem Feld der Rüstungskontrolle prositive Impulse bringen. Auf den Zusammenhang der Abrüstungsverhandlungen, ihrer Ergebnisse und künftiger Entscheidungen über den Umfang der Bundeswehr bzw. der Streitkräfte in Deutschland hat Bundeskanzler Helmut Kohl in einer Grundsatzrede in Berlin am vergangenen Wochenende auf dem Deutschen Katholikentag hingewiesen. Der Bundeskanzler erklärte u. a.: „Wir werden in dem Maße, in dem es zu Abrüstung kommt, Schritt für Schritt die Kosten für die Bundeswehr senken können. Das fängt damit an, daß wir jetzt, wenn es bei den Wiener Verhandlungen zur Reduzierung von Truppenstärken kommt, die Wehrpflicht in der Zahl der Monate reduzieren können. Das ist ein klares Ziel." Der Bundeskanzler hat diesen Zusammenhang unterstrichen, indem er hinzufügte, daß dies nur dann geschähe, wenn ganz klar sei, daß Ost und West gleichgewichtig abrüsteten. Er hat sich eindeutig gegen jede Form von Vorleistungen ausgesprochen. Dies entspricht dem Kabinettsbeschluß vom Dezember 1989. Wir werden also nach der Sommerpause zu prüfen haben, welche Ergebnisse in Wien erreicht sind. Dies wird die abschließende Stellungnahme der Bundesregierung zur Wehrpflichtdauer bestimmen. Gerade in dieser Zeit eines großen Umbruchs sind wir auf politische Handlungsfähigkeit, Offenheit für neue Entwicklungen auch in der Bestimmung der politischen Eckdaten für unsere Streitkräfte ebenso angewiesen wie auf Gemeinsamkeit im Bündnis. Wir brauchen weiterhin eine glaubwürdige Konzeption für Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit, und sie steht im Einklang mit dem Willen zum Ausgleich mit dem Osten und der Bereitschaft, an neuen, ganz Europa umfassenden Sicherheitsstrukturen aktiv mitzuwirken. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zum Tagesordnungspunkt 23 (Große Anfrage betr. Innenpolitische Aspekte der Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft und Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Problemen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus) Spranger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Europa ist auf einem guten Wege. Diese Feststellung läßt sich nicht nur mit Blick auf die politischen Umwälzungen in den mittel- und osteuropäischen Staaten treffen, sondern hat ihre Bedeutung auch für die Europäischen Gemeinschaften, die in dieser Zeit der grundlegenden politischen Veränderungen einen ganz wesentlich stabilisierenden Faktor und eine erhebliche Anziehungskraft auf die Länder des früheren Ostblocks ausüben. Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes zum Jahresende 1992 wird den europäischen Gedanken auch vielen unserer Bürger wieder ein Stück näherbringen. Erfahrbar wird Europa für jeden einzelnen gerade auch an seinen Grenzen; der Wegfall der Binnengrenzen in den Europäischen Gemeinschaften und die damit verbundene Aufhebung der Grenzkontrollen — teilweise vorweggenommen durch das Schengener Abkommen — werden dazu beitragen, den hier erzielten Fortschritt jedem einsichtig zu machen, der diese Grenzen passiert. Ich freue mich, daß es jetzt auch gelungen ist, die deutsche Entwicklung in das Schengener Übereinkommen über den Wegfall der Grenzkontrollen einzubeziehen. Ab heute, dem 1. Juni 1990, können Deutsche aus der DDR im Rahmen der Gegenseitigkeit ohne Visum nach Frankreich und in die BeneluxStaaten reisen. Die kommende Vereinigung Deutschlands wird hiermit bereits voll berücksichtigt. Nach der Ratifizierung des Übereinkommens wird die jetzige DDR dem „Schengener Raum" angehören, also dem Raum in Europa, für den Grenzkontrollen aufgehoben sind. Mit dem Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Gemeinschaften entfällt allerdings eine Filterfunktion, so daß Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind. Die Konzeption der Bundesre- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16965 gierung, auf die sie sich mit den Partnerstaaten des Schengener Abkommens verständigt hat, sieht insbesondere eine Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen und eine verbesserte Zusammenarbeit der Polizei und der Zollverwaltungen in den Vertragsstaaten vor. Diese Kontrollen an den Außengrenzen beschränken sich auf das notwendige Maß, das für den Schutz der Sicherheit und öffentlichen Ordnung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist eine weitere Vereinfachung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen einschließlich der Auslieferung und eine Angleichung des Betäubungsmittel- und Waffenrechts. Vor allem mit Blick auf das ständig wachsende Drogenproblem müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften die Praxis ihrer Strafverfolgung angleichen, um zu verhindern, daß nach Aufhebung der Grenzkontrollen bestimmte Länder noch mehr zum Ziel- oder Ausgangspunkt des illegalen Drogenhandels innerhalb des gemeinsamen Binnenmarktes werden. Mit dem Abbau der Grenzkontrollen steht die Bekämpfung des Terrorismus vor einer neuen Herausforderung. Auch hier wird ein kooperatives Vorgehen aller EG-Mitgliedstaaten unerläßlich sein. Das Europäische Parlament hat in der „Entschließung zu den Problemen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus" darauf hingewiesen, daß die besonderen Bindungen zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft auch Initiativen mit dem Ziel eines europäischen Rechts- und Justizraumes und schließlich auch einer europäischen Polizei erfordern sollen, um die Europäische Union zu verwirklichen. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Entschließung des Europäischen Parlaments, deren Grundüberlegungen auch Leitgedanken unserer Politik waren und sind. Die entschlossene Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen des Rechts sowie die Förderung und strikte Umsetzung der internationalen Konventionen zur Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens bleiben eine vordringliche Aufgabe. Die Bedrohung durch international agierende Terrorgruppen hat sich nicht verringert, wie die Mordanschläge auf zwei australische Staatsbürger durch die nordirische Terrorgruppe „IRA" im niederländischen Roermond am vergangenen Sonntag zeigen. Die Bundesregierung wird sich deshalb auch weiterhin mit ganzer Kraft der Überwindung des Terrorismus in allen seinen Erscheinungsformen widmen und ihren Beitrag dazu leisten, daß der euopäische Integrationsprozeß weiter fortschreitet und beim Abbau der Binnengrenzkontrollen durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen Sicherheitsdefizite verhindert werden. Eine wichtige Ausgleichsmaßnahme, die mit dem Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen verbunden ist, soll ein auf Datenverarbeitung gestütztes Informations- und Fahndungssystem sein. Die in den Mitgliedstaaten gespeicherten Fahndungsdaten sollen den anderen Partnern in der Europäischen Gemeinschaft zum Abruf im automatisierten Verfahren unter Beachtung unseres Datenschutzgesetzes zur Verfügung stehen. Im übrigen bemüht sich die Bundesregierung um eine Vereinheitlichung des Datenschutzes in den Europäischen Gemeinschaften. Sie hat als Mitgliedstaat des Europarats das von dieser Staatengemeinschaft vereinbarte Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten vom 28. Januar 1981 ratifiziert. Auch hier nähern wir uns schrittweise einheitlichen Regelungen und Verfahrensweisen. Meine Damen und Herren, Europa stellt uns vor eine Vielzahl wichtiger weiterer Aufgaben, so beispielsweise auch in der Flüchtlings- und Asylpolitik. Besonders drängend ist eine Harmonisierung der Flüchtlings- und Asylrechtspolitik in Europa. Beratungen dazu haben in den Europäischen Gemeinschaften, im Europarat und zwischen den Staaten des Schengener Abkommens stattgefunden. Zielsetzung unserer Politik ist und bleibt, das Asylrecht den Personengruppen zu gewähren, für die dieses Recht nach dem Grundgesetz allein gedacht ist, nämlich den politischen Verfolgten. Dies erfordert auf EG-Ebene eine verbesserte Zusammenarbeit in der Gemeinschaft bei der Durchführung des Asylverfahrens und eine Angleichung der Asylpolitik. Erreicht werden soll, daß jeweils nur ein Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Weiteres Ziel wird es sein, Verfahrens- und Anerkennungsstandards für Asylsuchende in den Europäischen Gemeinschaften so aneinander anzugleichen, daß Asylentscheidungen eines Mitgliedstaates für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. Ein erster Schritt in Richtung auf eine solche Vereinheitlichung ist das im Entwurf vorliegende Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrages. Dieses Übereinkommen soll noch während der irischen Präsidentschaft, also vor dem 30. Juni d. J. unterzeichnet werden. Ein weiteres wichtiges Feld mit europäischer Dimension ist die Gestaltung der Medienordnung, also die Ordnung von Rundfunk, Fernsehen und Presse. Die europäische Politik muß auf die technische und wirtschaftliche Entwicklung im Medienbereich Antworten finden. Die EG-Fernsehrichtlinie und das Übereinkommen des Europarats über grenzüberschreitendes Fernsehen, das inzwischen 15 Staaten gezeichnet haben, sehen Regelungen im Bereich der Werbung, des Jugendschutzes und der Förderung europäischer Produktionen im Programm vor. Die Bundesregierung hat erreicht, die Werbung im Fernsehen einzugrenzen, den hohen Standard der deutschen Vorschriften zum Jugendschutz zu sichern und das Gegendarstellungsrecht europaweit zu gewährleisten. Außerdem hat die Bundesregierung im Blick auf die innerstaatliche Kompetenzordnung zur EG-Fernsehrichtlinie klarstellen lassen, daß die Regelung über einen Mehrheitsanteil europäischer Werke in den Fernsehprogrammen — die sogenannte Quotenregelung — keine rechtliche, sondern eine politische Ziel- 16966* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Setzung ist. Die EG-Fernsehrichtlinie ist bis Oktober nächsten Jahres in nationales Recht umzusetzen. Das Übereinkommen des Europarats über grenzüberschreitendes Fernsehen wird die Bundesregierung aller Voraussicht noch spätestens im Frühherbst dieses Jahres in Straßburg unterzeichnen und dann die Ratifizierung veranlassen. Die Bundesregierung ist auch weiterhin der Ansicht, daß die Zulassung einer Vielzahl neuer Rundfunkveranstalter zu einem Wettbewerb auf diesem Gebiet geführt hat, der vorher nicht vorhanden war. Bei der Presse und dem Buchwesen können Wettbewerbsverfälschungen auf Grund administrativer Maßnahmen eintreten, wenn die Personal- und Sachkosten in den Mitgliedstaaten stark voneinander abweichen. Auch hier wird die Bundesregierung bei erkennbar negativer Entwicklung auf die europäischen Institutionen Einfluß nehmen, um die Vielfalt bei der Presse und im Verlagswesen zu erhalten. Fortschritt in Europa mit dem Ziel einer politischen Union läßt sich nur erreichen, wenn auch die europäischen Institutionen im notwendigen und vertretbaren Umfange gestärkt werden. Die Initiative von Bundeskanzler Kohl und Präsident Mitterrand für eine politische Union muß unter anderem die Rolle des Europäischen Parlaments neu bestimmen, um die demokratische Legimität einer europäischen Union zu stärken. Die Rechte der nationalen Parlamente — und damit auch des Deutschen Bundestages —, ihre Regierungen in Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaften zu kontrollieren, dürfen dadurch allerdings nicht beeinträchtigt werden. Das Europa der Zukunft muß und wird eine föderative Struktur haben; d. h. die Europäischen Gemeinschaften werden keine Kompetenzen erhalten, die geeignet wären, das bundesstaatliche Prinzip der Bundesrepublik Deutschland oder das Selbstverantwortungsrecht der Gemeinden in Frage zu stellen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß die Prinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität als Leitlinien für ein Europa begriffen werden, das seine Lebenskraft und Identität nicht nur aus den Mitgliedstaaten insgesamt, sondern vor allem aus den weiteren Untereinheiten wie den Ländern in föderativ verfaßten Staaten, den Regionen und Landschaften sowie auch den Städten und Gemeinden bezieht. Dr. Nöbel (SPD): Die Große Anfrage der SPD-Fraktion zu den innenpolitischen Aspekten der Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft ist gerade heute besonders aktuell, weil im Zuge der deutsch-deutschen Entwicklung die europäische Dimension nicht vernachlässigt werden darf. Die Stärkung des Europäischen Parlaments, die Auswirkungen der Verwirklichung des EG-Binnenmarktes auf die föderative Struktur der Bundesrepublik Deutschland und des künftigen Deutschlands, insbesondere auf dessen kommunale Selbstverwaltung, die Fragen und Probleme durch den Wegfall der Grenzkontrollen, Rauschgiftkriminalität, Waffenkriminalität, Menschenhandel, die schwierigen Fragen des Datenschutzes, Flüchtlings- und Asylrecht, kommunales Wahlrecht der Ausländer, Probleme der Medienstruktur und vieles mehr sind ganz wichtige politische Problemfelder. Das Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985 sieht den Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu Frankreich und den Beneluxstaaten zum 1. Januar 1990 bzw. EG-weit zum 1. Januar 1993 vor. Nach dem Willen der beteiligten Staaten sollten durch völkerrechtlich verbindlich festgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen, z. B. Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen, grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, Rechtshilfe in Strafsachen, Anpassung des Betäubungmittel- und Waffenrechts sowie ein gemeinsames Informationssystem, Sicherheitsrisiken ausgeschlossen werden. Der geplante Termin für den Abbau der Binnengrenzkontrollen am 1. Januar 1990 konnte wegen einiger nicht abschließend geklärter Fragen nicht eingehalten werden. Ein neuer Termin ist noch nicht fixiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit den im Schengener Übereinkommen vorgesehenen Regelungen für den Zoll, den Verkehr, der Inneren Sicherheit, des Asyl- und Flüchtlingsrechts, des Datenschutzes und der Deutschland- bzw. Europapolitik intensiv beschäftigt. Wir haben auch gemeinsam mit Vertretern der Bundesregierung dreimal getagt und dabei folgende Fragen erörtert: Innere Sicherheit. Die von den Vertragsstaaten vorgeschlagenen Maßnahmen für die polizeiliche Zusammenarbeit (Art. 39 ff. des Schengener Übereinkommens) werden sich, wie schon jetzt erkennbar ist, in der polizeilichen Praxis als nicht praktikabel erweisen. Dies gilt insbesondere für die Regelungen der Observation und der polizeilichen Nachteile. Deshalb betrachtet die SPD-Bundestagsfraktion die im Schengener Übereinkommen festgelegten Regelungen nur als einen ersten Schritt, der zwingend dazu führen muß, die schon jetzt erkennbaren Sicherheitsdefizite weiter abzubauen. Große Bedeutung kommt nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion der Fremdsprachenausbildung der an der Grenze verbleibenden Beamten sowie der Vermittlung der notwendigen Rechtskenntnisse der Vertragsstaaten zu. Im übrigen muß die angestrebte Harmonisierung der verschiedenen Rechtsbereiche (Betäubungsmittelrecht, Waffenrecht) konsequent durchgeführt werden. Sichtvermerkspolitik. Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, ihre Sichtvermerkspolitik im Einvernehmen zu harmonisieren. Wenn jedoch herausragende Gründe der nationalen Politik eine dringende Entscheidung erfordern, kann eine Vertragspartei ausnahmsweise von der gemeinsamen Sichtvermerkspolitik gegenüber einem Drittstaat abweichen. Die Bundesregierung beabsichtigt entsprechend den Beschlüssen des Deutschen Bundestages die Visumspflicht für ungarische und tschechoslowakische Staatsangehörige abzuschaffen. DDR-Bürger sollen künftig nicht nur mit einem Paß der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch mit einem DDR-Paß Freizügigkeit im Bereich der Staaten des Schengener Übereinkommens genießen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16967* Schengener Informationssystem. Die Vertragsparteien errichten und unterhalten gemeinsam ein Informationssystem für die Suche nach Personen und Sachen. Der Aufbau eines solchen Informationssystems erfordert nach Vertragsunterzeichnung einen Zeitraum von 11/2 bis 2 Jahren. Sollten die Parlamente der Vertragsstaaten ihre Zustimmung zu den Verträgen bereits vorher signalisieren, könnte mit dem Aufbau dieses Informationssystems sofort begonnen werden. Dabei ist unter Berücksichtigung der Forderungen der nationalen Datenschutzinstanzen der französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg vom 16. März 1989 ein wirksamer Datenschutz sicherzustellen. Vor Verwirklichung dieser Datenschutzmaßnahmen dürfen — auch nicht zur Durchführung eines sogenannten Probebetriebs — personenbezogene Daten an das Schengener Informationssystem nicht übermittelt werden (vergleiche Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, Drs. 11/5023 vom 31. 7. 1989) . Abbau der Warenkontrollen. Das Schengener Übereinkommen sieht auch einen Abbau der Kontrollen des Warenverkehrs vor. Künftig sollen nur noch in Einzelfällen Personen stichprobenartig einer Warenkontrolle unterzogen werden. Für den Transport von Müll und Sondermüll sowie für die mit der CocomListe geltenden Beschränkungen sind aber Kontrollen auch künftig möglich. Abbau von Grenzabfertigungspersonal. Durch den Abbau von Personen- und Warenkontrollen an den Grenzen werden für die Beamten des Zolls und des Grenzschutzeinzeldienstes, die bisher ihren Dienst an der Grenze versehen haben, neue Aufgaben zugewiesen werden müssen. So sind z. B. Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen der Vertragsstaaten geplant. Auf Anregung der SPD soll geprüft werden, ob Zollbeamte künftig stärker bei der Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer eingesetzt werden können. Verkehr. Mit allen Schengener Vertragsstaaten sind bilaterale Kontingente für den Güterverkehr vereinbart. Die vereinbarten Erleichterungen bei der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer hat bisher zu keinen Sicherheitsbeeinträchtigungen geführt. Die Sicherheitskontrollen werden durch die Vertragsstaaten selbst durchgeführt. An der Straßenverkehrsabgabe wolle die Bundesregierung zumindest in den nächsten drei Jahren festhalten, danach sei erst eine EG-weite Lösung möglich. Innerdeutsche Entwicklung. Die in der Protokollnotiz der Bundesrepublik Deutschland zum Schengener Übereinkommen formulierte Einbeziehung Gesamtdeutschlands in das Schengener Übereinkommen ist nach Auffassung aller Gesprächsteilnehmer rechtlich verbindlich und damit eine ausreichende Grundlage. Politisches Asyl. Nach dem Schengener Übereinkommen wird künftig der Staat, in den ein Asylbewerber einreist, die Asylberechtigung prüfen und anschließend entscheiden. Damit soll dann das Asylverfahren abgeschlossen sein. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt aber der Vorbehalt, daß für den Fall, daß ein in einem Vertragsstaat abgelehnter Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland einreist, eine erneute Prüfung gemäß Art. 16 GG möglich ist. Auf Anfrage können die Vertragsstaaten über einen noch einzurichtenden Informationsdienst persönliche Daten von Asylbewerbern abfragen. Materielle Daten können nur mit dem Einverständnis des Betroffenen weitergegeben werden. Wir empfehlen, dem Schengener Übereinkommen angesichts der besonderen Bedeutung, die dem Fortgang der europäischen Einigung zukommt, zuzustimmen, wenn Bundesfinanzminister und Bundesinnenminister die auf Zoll und Bundesgrenzschutz zukommenden strukturellen und sozialen Probleme lösen. Wie wichtig uns Sozialdemokraten die europäischen Anliegen sind, zeigt auch eine Entschließung der Vorsitzenden der SPD-Fraktionen des Bundes, der Landtage und Bürgerschaften vom 2./3. März 1989 in Brüssel: Für ein demokratisches Europa 1. Die Vorsitzenden der SPD-Fraktionen in Bund und Ländern stellen fest: Ein Europa der Bürger setzt die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen voraus. Im Zuge der bisherigen Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften sind Kompetenzen der Länderparlamente und des Bundestages auf die europäische Exekutive übertragen worden, was zu einem Verlust an demokratischer Legitimation geführt hat. Das Europäische Parlament hat keine ausreichenden parlamentarischen Befugnisse. Die Landtage und Bürgerschaften sind allenfalls mittelbar an europapolitischen Entscheidungen beteiligt; das gilt auch, wenn regionale Belange unmittelbar betroffen sind. 2. Die Fraktionsvorsitzenden fordern: a) Eine weitere Stärkung des Europäischen Parlaments mit dem Ziel der Gesetzgebungskompetenz und der Wahl der Kommission durch das Parlament. b) Die Bildung einer europäischen Regionalversammlung als 2. Kammer des Europaparlaments. Die europäische Regionalversammlung könnte zunächst mehrmals jährlich tagen und insbesondere über den Haushalt der EG, grundlegende Richtlinien, Regional- und Strukturprogramme, Entwicklungen im Sozial-, Umwelt- und Kulturbereich sowie über andere regionale Fragen beraten. Mittelfristig muß über eine Änderung der EG-Verträge eine 2. Kammer mit Gesetzgebungsbefugnissen geschaffen werden. In dieser 2. Kammer müssen die Abgeordneten der Regionen und der kleineren Mitgliedsländer repräsentativ nach der Einwohnerstärke vertreten sein. 3. Die Fraktionsvorsitzenden bitten die Parlamentspräsidenten und die Mitglieder des Europaparlaments, diese Initiative zu unterstützen. Dr. Olderog (CDU/CSU): Die deutschlandpolitische Diskussion beherrscht unsere Schlagzeilen. Der Staatsvertrag mit der DDR und die Währungsunion stehen im Vordergrund des Interesses und der politi- 16968* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 schen Auseinandersetzung. Das hat auch seine Berechtigung, denn das, was wir hier diskutieren und festlegen, hat unmittelbare Auswirkung auf das Leben vieler Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß alles, was in diesen Tagen in Deutschland geschieht, immer vor dem Hintergrund der Veränderungen in Europa und des europäischen Einigungsprozesses zu sehen ist. Gerade in diesen Tagen ist es wichtig, unseren Nachbarn und Freunden in Europa zu zeigen, daß wir bei allen Bemühungen, die Einheit Deutschlands wiederherzustellen, den europäischen Einigungsgedanken nicht aus den Augen verlieren. Die Initiative von Bundeskanzler Kohl und Präsident Mitterrand, die Europäischen Gemeinschaften zu einer politischen Union weiterzuentwickeln, beweist, daß die Bundesregierung sich dieser Notwendigkeit voll bewußt ist. Wir werden in nächster Zeit Zeugen einer Entwicklung werden, die die wirtschaftliche und vor allem auch politische Rolle der Europäischen Gemeinschaften weiter stärken wird und an deren Ende dann ein europäischer Bundesstaat stehen soll. Was in unseren Kräften steht, werden wir tun, um zum Gelingen dieser großen Aufgabe beizutragen. Der Weg nach Europa wird einen tiefgreifenden Umbau der Verträge erforderlich machen, die die Grundlage für die Europäische Gemeinschaft bilden. So ist unverkennbar, daß das Europäische Parlament in Straßburg noch nicht die Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnisse hat, die einer Volksvertretung im europäischen Rahmen zustehen müssen. Wenn es gelingt, die demokratische Legitimität der europäischen Organe zu stärken, wird dies dem Europagedanken insgesamt zugute kommen. Dabei kann es nicht darum gehen, die Zuständigkeit der nationalen Parlamente zu beschneiden. Debatten in Sachen Europa werden wir in diesem Haus auch in Zukunft führen, um die europäischen Angelegenheiten zu fördern. In gleicher Weise wird auch über die künftigen Aufgaben der übrigen Organe der Europäischen Gemeinschaften, also des Rates, der Kommission und des Europäischen Gerichtshofes, nachzudenken sein. Wichtig erscheint zu überlegen, auf welchen Gebieten die jetzt noch bestehende Verpflichtung zu einstimmigen Entscheidungen der Mitgliedstaaten durch Mehrheitsentscheidungen ersetzt werden kann, damit Erfahrungen aus der Vergangenheit mit handlungsunfähigen Regierungen aufgrund von Brüsseler Entscheidungen nicht wiederholt werden müssen. Was uns als Leitgedanke für Europa vorschwebt, ist eine Europäische Union nach den Grundsätzen des Föderalismus. Das bedeutet, daß auch der fortschreitende Zusammenschluß Europas nichts daran ändern wird, daß es auch in Zukunft sich selbst verwaltende Städte und Gemeinden gibt und daß auch die Staatlichkeit der Länder erhalten bleibt. Gerade die Selbstverantwortung und Selbstverwaltung der Staaten, Länder, Regionen und Kommunen soll die Gewähr für ein lebenskräftiges Europa sein. Dabei sollen jeweils nur die Zuständigkeiten auf die nächsthöhere Ebene übertragen werden, die dort besser als in der kleineren Einheit wahrgenommen werden können. Dieses vielfältige Europa soll ein Gebiet ohne Grenzen sein; das Schengener Übereinkommen zwischen Frankreich, den Benelux-Staaten und der Bundesrepublik Deutschland hat hier den Zustand vorweggenommen, der in der Europäischen Gemeinschaft mit der Vollendung des Binnenmarktes Ende 1992 eintreten soll. Natürlich entstehen mit dem Wegfall der Binnengrenzen Probleme. So muß eine Lösung für den bei uns zwar verbotenen, anderswo aber erlaubten Handel mit sogenannten „weichen Drogen" gefunden werden, und es sind vor allem wirksame Maßnahmen gegen den Terrorismus zu treffen. Besonders zu begrüßen ist, daß das Europäische Parlament in seiner „Entschließung zu den Problemen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus" entschieden jeden terroristischen Anschlag, der sich gegen die Bürger oder gegen geschützte Güter in den europäischen Mitgliedstaaten richtet, verurteilt hat. Mit Recht weist das Europäische Parlament darauf hin, daß die besonderen Bindungen zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft so ausgebaut werden müssen, daß schließlich auch ein einheitlicher europäischer Rechts- und Justizraum mit einer einheitlich organisierten europäischen Polizei entsteht. Vereinfacht und beschleunigt werden müssen auch die Verfahren in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaften zur Auslieferung von Personen, die für Terrorakte verantwortlich sind. Nur dann wird die Gemeinschaft in der Lage sein, die ständige Bedrohung durch Akte des Terrorismus schrittweise zu überwinden. Tragfähige Ansätze für eine Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich bringt das vor der Unterzeichnung stehende Schengener Übereinkommen; der Aufbau eines gemeinsamen Polizei-Informationssystems durch die Bundesrepublik, Frankreich und die drei Benelux-Staaten ist ein erster Schritt zu mehr Sicherheit in diesem Teil Europas. Natürlich brauchen wir dann auch eine gemeinsame Regelung für den Datenschutz, die die Interessen des einzelnen Bürgers angemessen berücksichtigt. Ich bin sicher, daß wir im europäischen Rahmen auch hier etwas Vernünftiges erreichen werden. Die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft spricht noch eine ganze Reihe von anderen Fragen an, die bei der fortschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auch nur auf dieser Ebene gelöst werden können. Ein herausragendes Beispiel ist die Flüchtlings- und Asylpolitik in Europa; obwohl die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft von diesem Problem unterschiedlich betroffen sind, ist doch jetzt — nicht zuletzt durch den Wegfall der Binnengrenzen — ein gemeinsames Bewußtsein dafür vorhanden, daß insbesondere dem Mißbrauch des Asylrechts nur durch gemeinsames Handeln begegnet werden kann. Beispielsweise sind umfassende Informationen, die zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ausgetauscht werden, darüber notwendig, wie die Gefahr politischer Verfolgung in den Ländern zu Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16969* beurteilen ist, aus denen der Hauptteil der Asylbewerber zu uns kommt. Hier sind die notwendigen Schritte eingeleitet; über ihre Wirksamkeit muß die Praxis entscheiden. Von grundsätzlicher Bedeutung wird sein, ob es gelingt, ein einheitliches europäisches Asylrecht zu schaffen. Diesem Ziel etwas näher kommen werden die Staaten der Europäischen Gemeinschaften mit einem im Entwurf vorliegenden Übereinkommen, mit dem der zuständige Staat bestimmt werden soll, der für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist. Ich brauche wohl nicht besonders zu betonen, daß die rasche Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaften auch zu Problemen bezüglich der innerstaatlichen Kompetenzordnung führen kann. Insbesondere kann es geschehen, daß unser Bund-LänderVerhältnis durch Initiativen aus Brüssel betroffen ist. Die Fernsehrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften, mit der europäischen Werken in Fernseh-Programmen ein Mehrheitsanteil eingeräumt werden soll, könnte dafür ein Beispiel sein. Wie hier die Zuständigkeiten von Bund und Ländern abzugrenzen sind, wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Auch was das kommunale Wahlrecht für Ausländer angeht, bleibt abzuwarten, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Im Rahmen einer Europäischen Politischen Union, wie sie jetzt durch die Initiative von Bundeskanzler Kohl und Präsident Mitterrand wieder nähergerückt ist, werden wir sicher auch ein allgemeines Wahlrecht auf allen Ebenen für Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in allen Mitgliedstaaten bekommen, in denen diese Bürger ihren Wohnsitz haben. Wenn wir Europa wollen — und ich bin der Meinung, dazu gibt es überhaupt keine Alternative —, dann müssen wir uns darüber im klaren sein, daß eine Vielzahl von Lebensbereichen in unserem Land sich verändern wird. Wir werden uns aber immer dafür einsetzen, daß sich die Harmonisierung in Europa mit Augenmaß vollzieht. Europa lebt aus seiner Vielfalt; niemand sollte den Ehrgeiz haben, die Lebensweise der Bürger Europas, ihre Überzeugungen und Wertvorstellungen aneinander anzugleichen. Bewährtes muß bewahrt werden. Wenn die Verantwortlichen für Europa diese Einsicht beherzigen und zur Richtschnur ihres Handelns machen, wird sich Europa so entwickeln, wie wir uns das wünschen. Lüder (FDP): Innenpolitik muß Freiheit wahren, Freiräume für den Bürger schaffen, Instrumente zur Sicherung der Freiheit entwickeln und bereitstellen. In einem zusammenwachsenden Europa, in einer europäischen Gemeinschaft der Bürger, in der Grenzbarrieren abgebaut werden, ist Innenpolitik nicht mehr allein national zu gestalten. Die Vielfalt der Themen, die in den Materialien zu dieser Debatte vorliegen, zeigt, daß wir nicht nur innenpolitische Aspekte der Fortentwicklung der europäischen Gemeinschaft anzusprechen haben. Was wir brauchen ist eine europäische Innenpolitik, parlamentarisch begleitet durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten. Wir Demokraten wollen ein Europa der Demokratie und ein demokratisches Europa. Wir Parlamentarier wollen die Rechte der Parlamente gerade auf dem Feld der Innenpolitik gewahrt wissen, sowohl der nationalen Parlamente als auch des Europäischen Parlaments, dessen Rechte gerade hier, dessen Befugnisse gerade auf diesem Feld wohl ausgeweitet werden müssen. Die Innenminister Europas bemühen sich um europäische innere Sicherheit. Das ist notwendig und richtig. Eine parlamentarische Kontrolle dieser Zusammenarbeit aber ist zur Zeit nirgendwo vorgesehen. Das ist falsch und dem parlamentarischen System abträglich. Hier sollten wir die Debatte nutzen zum Nachdenken darüber, wie die Parlamente in Europa ihrer Verantwortung besser gerecht werden können. Europäische Innenpolitik darf nicht aus der Ängstlichkeitsperspektive der Furcht vor wachsender Kriminalität gestaltet werden. Kriminalitätsbekämpfung gehört dazu, wenn wir von europäischer Innenpolitik sprechen, gerade bei der organisierten Kriminalität, bei Betäubungsmittelkriminalität, und zur Bekämpfung des Terrorismus ist grenzüberschreitendes Zusammenarbeiten notwendig. Aber Kriminalitätsbekämpfung muß Mittel zur Wahrung der Freiheitsrechte der Bürger sein, darf aber nicht zum Motor oder zur Lokomotive europäischer Innenpolitik werden. Die europäische Innenpolitik muß aus dem Selbstbewußtsein überzeugter Liberalität entwickelt werden, jener Liberalität, die über die Parteigrenzen hinweg im letzten Jahrhundert die rechtsstaatlichen Grundsätze der europäischen Demokratien entwickelt hat und die letztlich dazu beitrug, daß die Freiheitsbewegungen in Osteuropa und die Revolution in der DDR zur politisch gestaltenden Kraft in Europa wurden. Über das Schengener Vertragsgebiet hinaus, das im Mittelpunkt der Großen Anfrage steht, über die wir heute debattieren, wollen wir die ganze Europäische Gemeinschaft in ihrer Entwicklung zum Binnenmarkt im Blick haben, wollen wir, daß die Europäische Gemeinschaft zu einem freiheitlich geordneten Bund zusammenwächst. Wir dürfen aber auch die Nachbarn in Wien und Budapest, in Prag, Oslo und Bern als europäische Demokraten nicht als „Drittausländer" vor hochkontrollierten Schranken draußen vorlassen, wenn wir Europäer zusammenfinden wollen. Europa braucht klare Regelungen zur innenpolitischen Sicherung der Freiheitsrechte. Der Schutz der Privatheit durch grenzübergreifenden europäischen Datenschutz gehört zentral dazu. Deswegen unterstützen wir insbesondere die Erklärung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage, daß sie sich dafür einsetzt, daß alle Staaten des Europarates die Datenschutzkonvention des Europarates ratifizieren und miteinander an der Weiterentwicklung der Datenschutzbestimmungen arbeiten sollen. Europäische Innenpolitik lebt auch von der Vielfalt der Kulturen Europas und wächst aus unterschiedlichen nationalen Geschichtsentwicklungen zusammen. Vielfalt muß in Europa zur Geltung kommen, nicht Einförmigkeit. Zur Vielfalt gehört auch, daß es — im wesentlichen historisch bedingt — unterschiedlich stark ausgeprägte Asylschutzbestimmungen gibt. Europa muß sich einig bleiben darin, daß Schutz den 16970' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Flüchtlingen gewährt wird, für die die Vereinten Nationen die internationale Flüchtlingskonvention entwickelt haben, die auch bei uns gilt. Mit Nachdruck aber unterstreiche ich die Feststellung der Bundesregierung in ihrer Antwort, daß der auf Grund unserer historischen Erfahrungen zum Teil weiter gefaßte Schutz für politisch Verfolgte, den Art. 16 Grundgesetz gewährt, bei uns auch im vereinten Europa uneingeschränkt zur Anwendung kommt. Nicht Furcht vor Asylbewerbern darf unsere Asylpolitik bestimmen, sondern die volle Bereitschaft, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren, muß dominieren. Durch gemeinsame Anstrengungen von Bundesregierung, Bundestag und Ländern ist es gelungen, seit der Amtszeit des jetzigen Bundesinnenministers die Asylverfahren wesentlich zu verkürzen. Im Durchschnitt dauert das Asylverfahren jetzt nur noch 10 Monate. Das zeigt, daß selbstbewußte und an der Verfassung orientierte Politik Mißbrauch eindämmen und dabei zugleich den wirklich Betroffenen Schutz gewähren kann. Europäische Innenpolitik muß Freiheitspolitik sein. Nur so schaffen wir die Grundlage für eine lebenswerte europäische Gemeinschaft. Such (GRÜNE): Gelegentlich erhalten wir Entschließungen des Europäischen Parlaments, die wir als vorbildlich für den Schutz von Bürger- und Bürgerinnenrechten vor staatlichen Zugriffen ansehen können. Die vorliegende Entschließung steht nicht in dieser Tradition. Sie forciert ein Europa der Exekutive auf Kosten von Bürgerrechten. Sie ist in ihrer Intention unseren Vorstellungen von einem Europa der Bürger und Bürgerinnen entgegengesetzt. Von den Problemen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus ist im Titel die Rede, aber von diesen Problemen erfahren wir nur insoweit, als bedauert wird, es gebe keinen einheitlichen und zentralen Zugriff auf Europaebene. Probleme bei der Behandlung des Terrorismus, wie sie von uns seit Jahren in diesem Parlament vorgetragen wurden, werden auch hier ausgeblendet. Für uns kann eine weitere Effektivierung und Zentralisierung der polizeilichen Befugnisse auf Europaebene ebensowenig eine geeignete Strategie sein wie das „Modell Deutschland" in Gestalt des Kronzeugen. Was wir zum Problemfeld des Terrorismus brauchen, ist eine gesellschaftliche und staatliche Strategie, die nicht ewig in der Reproduktion des Bekämpften landet. Erst recht nicht unterstützen können wir einen Ausbau staatlicher Gewaltapparate, die sich mit dem Schein einer vermeintlichen Terrorismusbekämpfung eine Legitimation zu verschaffen suchen. Statt sich mit den bisherigen Problemen der „Terrorismusbekämpfung" zu befassen — das zeigt ein zweiter Blick auf die Vorlage des Europäischen Parlaments —, geht es um die Bekämpfung des Terrorismus wohl nur am Rande. Oder sollen darunter ab jetzt auch die organisierte Kriminalität und der Drogenhandel und die Auslieferungspraxis der einzelnen Staaten fallen? Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung werden Vereinheitlichungen der Rechtspraxis und der polizeilichen Befugnise vorgeschlagen, die bisher nicht in allen EG-Staaten durchgängig Beifall finden. Bekannt ist ja auch, daß in vielen Staaten Delikte, die der deutsche Skandalparagraph 129a des Strafgesetzbuches als „Terrorismus" definiert, nicht mit diesem Bannfluch belegt werden und nicht sogleich zu Auslieferungen in den Zufluchtsländern führen. Vor allem aber der Versuch, uns diesmal mit der Notwendigkeit der „Terrorismusbekämpfung" eine europäische Polizei gegen die Widerstände der jeweiligen Bevölkerungen schmackhaft zu machen, erntet unser entschiedenes Nein. Den gleichen Ungeist einer Einschränkung der Bürgerrechte und einer Stärke der Exekutive atmet die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD zu den innenpolitischen Dimensionen der Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft. Sie suggeriert, eine weitere politische Vereinheitlichung stärke geradezu die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und der parlamentarischen Vertretungen. Wer mit den Einzelheiten vertraut ist, kann dies nur als Täuschung der Öffentlichkeit ansehen. Was sich der Ministerrat unter Ausschaltung der nationalen Parlamente und natürlich auch auf Kosten der Länder und Kommunen an Regelungsvollmachten verschafft hat, hat unverkennbar absolutistische Züge. Ein Europäisches Parlament, das über alles debattieren, aber letztlich nichts entscheiden darf, kann für diesen Verlust demokratischer Substanz wohl kaum ein adäquater Ersatz sein. Mit frommen Formeln wie „Europa und die Gemeinden sind aufeinander angewiesen" verkleistert die Bundesregierung diesen Zentralisierungsprozeß. In das Zentrum der Aufmerksamkeit müssen in diesen Wochen und Monaten einige Bereiche und Pläne gerückt werden, die auch Gegenstand der Großen Anfrage sind. Dabei drücken aber allein schon die Fragestellungen der SPD aus, daß hier an wirkliche Kurskorrekturen der bisherigen Europapolitik nicht gedacht wird. Zu nennen sind z. B. die immer wieder unterstellten „erheblichen Defizite für die innere Sicherheit bei Wegfall der Grenzkontrollen". Einen schlüssigen Beweis für diese These ist man bis heute schuldig geblieben. Gleiches gilt für den Nachweis, die vorgeschlagenen Instrumentarien könnten tatsächlich den Bürgern mehr Lebenssicherheit garantieren. Es sind wohl eher die ungeklärten Berufsperspektiven der Bundesgrenzschutz- und Zollbeamten in einem Europa ohne „innere Grenzen", die der SPD in die Feder geflossen sind. Zweitens ist auf die bevorstehende Unterzeichnung des Schengener Zusatzabkommens noch in diesem Monat hinzuweisen. Hierzu hat sich bedauerlicherweise wieder einmal eine große Koalition im Bundestag herausgebildet, nachdem auch die SPD umgefallen ist. Wir können diesem Abkommen auch weiterhin nicht zustimmen und wundern uns, wie ernst die SPD ihre Ausländerpolitik und ihren Widerstand gegen das Ausländergesetz der Bundesregierung eigentlich gemeint hat, wenn sie der bedenklichen Abschottungspraxis gegenüber Ausländern, Asylbewerbern und Einwanderern, die als „Festung Europa" mit dem Schengener Zusatzabkommen festgeschrieben wird, nun offenbar zustimmen will. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16971* In der Antwort der Bundesregierung sind natürlich noch weitere Zumutungen enthalten. Das Unterlaufen der EG-Richtlinie zum kommunalen Wahlrecht verschweigt sie ebenso dezent wie die Weigerung, den Beschluß des Bundestages vom 19. Januar 1989 hierzu umzusetzen. Zu erinnern ist auch an das Vorhaben, mittels des Ausländerzentralregisters und des Ausländergesetzes praktisch Datenschutzrechte von Ausländern auszuhebeln, um die Abweisungen zu beschleunigen. In diesem Sinne ist das Schengener Informationssystem nicht nur datenschutzrechtlich interessant, sondern Grundlage der Flüchtlingsabwehr auf EG-Ebene. Um bei dieser Dimension zu bleiben: Die SPD fragt nach den Konzepten zur Harmonisierung der europäischen Datenschutzvorschriften auf dem Hintergrund uneinheitlicher Standards in den Mitgliedstaaten. Hier ist ins Gedächtnis zu rufen, daß gerade in dieser Woche die Koalitionsfraktionen ein Gesetz durch den Bundestag gejagt haben, das wohl kaum den „sich aus dem Grundgesetz ergebenden hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen der Bundesrepublik Deutschland" Rechnung trägt. In der Tat gibt es noch Staaten der EG, für die der Schutz der informationellen Selbstbestimmung immer noch weitgehend ein Fremdwort ist. Aber Harmonisierung des Datenschutzes auf der Folie des soeben verabschiedeten Gesetzes kann aus Sicht von Bürgerrechten keine unterstützenswerte Maxime sein. Wir sind sowohl gegen die jetzt möglichen Datentransfers für angebliche Zwecke der „Sicherheit" wie gegen den Freifahrschein für die Privatwirtschaft, sich Datenoasen im europäischen Ausland aufzubauen. Bekanntlich ist von einem Datenschutz in der DDR immer noch nicht zu reden, weswegen wir auch der neueren Variante des Schengener Zusatzabkommens und der Einbeziehung der DDR deutliche Skepsis entgegenbringen. Ein letzter Punkt, auf den ich für unsere Fraktion aufmerksam machen möchte, ist der Bereich des öffentlichen Dienstrechtes. Den bisherigen Abschottungstendenzen — die SPD geht in ihrer Anfrage darauf ein — haben wir in dieser Woche mit einem Antrag an den Bundestag ein Konzept entgegengesetzt, das nicht nur eine Beendigung des Berufsbeamtentums in einem vereinigten Deutschland fordert, sondern ebenso auf dem Grundsatz der EG-Freizügigkeit beruht. Wir sind nämlich gegen eine sogenannte Harmonisierung auf europäischer Ebene, die auf der Abschottung gegenüber unerwünschten „Teilhabern" beruht und die Vorteile und Privilegien im eigenen Hause konserviert. Anlage 3 a Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz — WoBauErlG) Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle (Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz — StVUnfStatG) Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz — KJHG) Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Im Jahre 1990 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Nachtragsplangesetz 1990) Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts Fünftes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindÄndG) Drittes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG) Gesetz zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt (Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz — RAÜG) Gesetz zum dem Übereinkommen vom 29. September 1988 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation, der Regierung Japans und der Regierung Kanadas über Zusammenarbeit bei Detailentwurf, Entwicklung, Betrieb und Nutzung der ständig bemannten zivilen Raumstation Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Nachtragshaushaltsgesetz 1990) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bekräftigt seine im 1. Durchgang erhobene Forderung, angesichts der absehbaren erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte aus der deutschlandpolitischen Entwicklung in anderen Bereichen bis auf weiteres keine neuen haushaltsbelastenden Maßnahmen zu beschließen. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 11. Mai 1990 ihren Antrag auf Drucksache 11/6921 und mit Schreiben vom 23. Mai 1990 ihren Entschließungsantrag auf Drucksache 11/6473 zurückgezogen. Der Ältestenrat sieht nach Konstituierung des Ausschusses Deutsche Einheit die folgenden ihm überwiesenen Anträge der Fraktion der SPD als erledigt an: Drucksache 11/950 Drucksache 11/6462 Drucksache 11/6952 Drucksache 11/7026 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/4493 Drucksache 11/4988 Innenausschuß Drucksache 11/5067 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/3762 Drucksache 11/4021 Drucksache 11/6118 Drucksache 11/6121 Drucksache 11/6124 Drucksache 11/6444 16972* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/3089 Drucksache 11/3908 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/1632 Drucksache 11/5049 Drucksache 11/6142 Drucksache 11/6144 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/6629 Nr. 2.1-2.3 Drucksache 11/6738 Nr. 2.2-2.5, 2.7, 2.8 Drucksache 11/6864 Nr. 3.3-3.10, 3.12-3.16 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/5051 Nr. 22-34, 37, 38 Drucksache 11/5145 Nr. 3.25 —3.32 Drucksache 11/5197 Nr. 2.6-2.9 Drucksache 11/5277 Nr. 2.9-2.14 Drucksache 11/5351 Nr. 2.3 Drucksache 11/5497 Nr. 2.13, 2.15-2.20 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/6423 Nr. 2.15 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 7228 Frage 5): Steht die Bundesregierung nach wie vor zu dem von der Regierung des früheren Bundeskanzlers Schmidt initiierten Projekt des Schnellen Brutreaktors in Kalkar, und wie beurteilt die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den zeitlichen Rahmen für das Genehmigungsverfahren der weitgehend fertiggestellten Anlage? Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit der Kernenergie für eine sichere Energieversorgung. Angesichts der Bedrohung unseres Klimas durch anthropogene Kohlendioxidemissionen gewinnt sie auch unter Umweltaspekten zusätzliche Bedeutung. Brutreaktoren können dabei bereits mittelfristig einen wichtigen Versorgungsbeitrag liefern und stellen daher eine wichtige energiepolitische Option dar. Die Bundesregierung hat dies mit der Verabschiedung des 3. Programms „Energieforschung und Energietechnologien" im Februar dieses Jahres noch einmal deutlich unterstrichen. Die weitere Entwicklung der Technologie der Brutreaktoren kann daher nicht unterbrochen werden. Sie wurde inzwischen durch gemeinsame Arbeiten der wichtigsten europäischen Forschungszentren, Hersteller und der Energieversorgungsunternehmen auf eine breitere — europäische — Basis gestellt und durch entsprechende Verträge ausgestaltet. Der Betrieb des SNR 300 hat auch im Rahmen dieses Konzeptes eine wichtige Funktion als technisch modernster, sicherheitstechnisch am umfassendsten geprüfter Versuchs- und Demonstrationsreaktor. Insofern hat sich seine forschungspolitische Bedeutung gegenüber früheren Bewertungen nicht verändert. Zur weiteren Durchführung des Projektes SNR 300 in Kalkar hat die Bundesregierung mit den am Projekt beteiligten Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft und der Herstellerindustrie vereinbart, im Jahre 1991 den erreichten Projektstatus erneut zu bewerten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister erteilte Bundesweisung hat verfahrensleitenden Charakter. Sie dient der Durchsetzung allgemeiner Rechts- und Verfahrensgrundsätze in ihrem konkreten Anwendungsbezug zum SNR 300. Mit der Bestätigung der Weisung durch das Bundesverfassungsgericht ist endgültig klargestellt, daß sich MWMT bei seinen Prüfungen im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens von diesen Rechts- und Verfahrensgrundsätzen leiten lassen muß. Die Sachentscheidung über den Erlaß der beiden zur Inbetriebnahme des SNR 300 derzeit noch ausstehenden Teilgenehmigungen wird durch die Weisung nicht vorweggenommen. Insoweit ist das Verfahren gegenwärtig noch nicht entscheidungsreif. Es sind noch verschiedene technische Fragen zu klären, zu denen die Genehmigungsbehörde Gutachten vergeben hat. Allerdings trägt die Weisung dazu bei, daß die Begutachtung sachgerecht und verfahrensökonomisch erfolgen kann. Insbesondere hat die Weisung dafür gesorgt, daß sicherheitstechnisch nicht notwendige, zeitaufwendige Prüfungen zu Gegenständen, die bereits im Rahmen früherer Teilerrichtungsgenehmigungen eingehend untersucht worden sind, unterbleiben. Unter diesem Aspekt könnte die Weisung durchaus einen Beschleunigungseffekt für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens haben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 11/7228 Fragen 21 und 22): Ist die Bundesregierung bereit, die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Wehrdienstzeit von zwölf Monaten zum 1. Oktober 1990 einzuführen? Welche Auswirkung hätte eine Wehrdienstreduzierung auf zwölf Monate für den Personalumfang der Bundeswehr, und gibt es entsprechende Planungen? Zu Frage 21: Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluß vom 6. Dezember 1989 festgelegt, bei einem erfolgreichen Abschluß der VKSE-Verhandlungen die vorgesehene Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate aufzuheben und 15 Monate beizubehalten. Wenn eine solche Vereinbarung vorliegt, ist ferner zu prüfen und zu entscheiden, in welchem Umfang begrenzte Korrekturen des Personalumfangs bis zu einer Größenordnung von 400 000 aktiven Soldaten möglich und vertretbar sind. In Verbindung mit der längerfristigen Entwicklung der Ost-West-Beziehungen und den Ergebnissen der angestrebten Folgeverhandlungen nach VKSE I ist zu entscheiden, ob eine weitergehende Verringerung des Friedensumfanges der Bw erfolgen kann. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16973* Diese würde dann auch die Prüfung einer Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes beinhalten. Der Bundesminister der Verteidigung hebt hervor, daß auf Grund des Verhandlungsstandes gegenwärtig die Voraussetzungen für eine solche Entscheidung noch nicht gegeben sind. Zu Frage 22: Insgesamt würde ein Friedensumfang von höchstens 350 000 aktiven Soldaten möglich sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/7228 Frage 24): Wie errechnet die Bundesregierung die in der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 1989 angegebene Aufklärungsquote bei Schwangerschaftsabbrüchen von 96,2 %, und kann diese Zahl angesichts der Erkenntnisse über die nur durch Zufall aufgedeckten Tötungen ungeborener Kinder durch einen verantwortungslosen Arzt in Memmingen überhaupt als realistisch angesehen werden? Die von Bund und Ländern gemeinsam erhobene Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfaßt nur die der Polizei bekanntgewordenen Straftaten. Die in der PKS wiedergegebenen Aufklärungsquote ergibt sich aus einer Gegenüberstellung dieser Straftaten mit der Zahl der in demselben Zeitraum polizeilich aufgeklärten Fälle. Im Bereich der Straftaten nach den §§ 218, 218b, 219, 219a StGB wurden der Polizei im Jahre 1989 lediglich 78 Fälle bekannt. Im gleichen Zeitraum wurden 75 Fälle aufgeklärt. Daraus errechnet sich die Aufklärungsquote für 1989 von 96,2 %. Neben den bekanntgewordenen Straftaten existiert ein Dunkelfeld nichtentdeckter oder nichtangezeigter Fälle. Dieses Dunkelfeld kann in der PKS keine Berücksichtigung finden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 11/7228 Fragen 25 und 26): Ist der Bundesregierung der kürzlich vorgelegte Bericht des italienischen Gesundheitsministers über hochbelastete Lebensmittel, die in Speisegaststätten verwendet werden, bekannt, und wenn ja, welche Konsequenzen werden hieraus für den Verkauf italienischer Gemüse- und Obstsorten in der Bundesrepublik Deutschland gezogen? Ist es daraufhin in den Bundesländern zu entsprechenden Untersuchungen gekommen, und in welcher Form erfolgt insoweit die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern? Der Bundesregierung liegen keine offiziellen Informationen über den in der Anfrage erwähnten Bericht sowie über Art und Ausmaß der behaupteten Lebensmittelverunreinigungen vor. Sie hat jedoch Hinweise aus der Presse zum Anlaß genommen, die italienische Botschaft hierüber um nähere Auskünfte zu bitten. Die Bemühungen um eine Aufklärung des Sachverhaltes bei den zuständigen italienischen Stellen sind bisher ohne greifbares Ergebnis geblieben. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit jedoch weiter verfolgen und ggf. unter Einschaltung der Länder die notwendigen Maßnahmen treffen. Im übrigen sind von den für die Durchführung des Lebensmittelrechts zuständigen obersten Landesbehörden in der zurückliegenden Zeit keine Untersuchungsbefunde aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung mitgeteilt worden, die den Schluß zulassen, daß importiertes Obst und Gemüse aus Italien hohe Belastungen mit Schadstoffen oder Rückständen von Pflanzenschutzmitteln aufweist. Wäre dies der Fall gewesen, hätten wir entsprechend den „Allgemeinen Grundsätzen für die Zusammenarbeit" zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und den Ländern eine entsprechende Mitteilung erhalten müssen. Die Bundesregierung wird die Länder umgehend unterrichten, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte in dieser Richtung bekannt werden sollten. Im übrigen habe ich veranlaßt, daß die Deutsche Botschaft in Rom sich nach dem in ihrer Anfrage genannten Bericht erkundigt, und umgehend Bericht erstattet. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 11/7228 Fragen 30 und 31): Sind der Bundesregierung die Verzögerungen und daraus resultierende ständige Verkehrsbehinderungen im Zusammenhang mit der Planfeststellung des Autobahnverlaufs im Bereich Engelberg—Tunnel Leonberg bekannt? Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, den Abbau der Verkehrsbehinderungen im Bereich des Autobahntunnels Leonberg — evtl. als Zwischenlösung — dadurch zu beseitigen, daß die vorhandene Trasse (einschließlich Erweiterung der vorhandenen Tunnelbauten) sechsspurig ausgebaut wird? Zu Frage 30: Der Bundesregierung sind die Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren für den 6streifigen Ausbau der A 81 im Abschnitt Anschlußstelle Stuttgart-Feuerbach—Autobahndreieck Leonberg bekannt. Die Verzögerungen sind auf eine Vielzahl von Einwendungen gegen diese Maßnahme und daraus resultierende notwendige ergänzende Untersuchungen und Einholung weiterer Gutachten zurückzuführen. Die Bundesregierung hofft, daß noch in diesem Jahr der Planfeststellungsbeschluß für diese Maßnahme erlassen werden kann. Zu Frage 31: Die Bundesregierung erwartet noch in diesem Jahr den Planfeststellungsbeschluß für den 6streifigen 16974* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Ausbau der A 81 zwischen der Anschlußstelle Stuttgart-Feuerbach und dem Autobahndreieck Leonberg. Es erscheint der Bundesregierung daher bei dem heutigen langen Planungsvorlauf für eine Maßnahme wenig sinnvoll und zudem technisch und ökonomisch nicht vertretbar, einen 6streifigen Ausbau der Bestandstrasse der A 81 überhaupt noch — auch als Zwischenlösung — in Erwägung zu ziehen, zumal bereits unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit in den Vorjahren auf Teilabschnitten Standstreifen angelegt wurden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Leidinger (SPD) (Drucksache 11/7228 Fragen 38 und 39) : Wie hoch ist die Menge des in der Lingener Dekontaminationsanlage bisher aufgearbeiteten verstrahlten Molkepulvers pro derzeitigem Tagesdurchsatz der Anlage, und mit welchem Zeitplan ist nun mit dem Beginn des Abzugs und mit dem Ende der Aufarbeitung des in Feldkirchen/Niederbayern eingelagerten Molkepulvers zu rechnen? Welche Gesamtkosten entstehen nunmehr insgesamt für die Dekontamination sowie für Lagerung, Transport und Bewachung des in Bundeswehreinrichtungen in Feldkirchen und Meppen eingelagerten kontaminierten Molkepulvers tatsächlich, und welche Kosten sind bisher einschließlich Lagerung, Transport und Bewachung im einzelnen entstanden? Zu Frage 38: Von den seinerzeit in Obhut des Bundes übernommenen 5 000 Tonnen Molkepulver sind derzeit mehr als 1 100 Tonnen dekontaminiert und ihrer ursprünglichen Verwertung als Viehfutter zugeführt worden. Die Dekontaminierung des in Meppen lagernden Molkepulvers wird voraussichtlich im Juli 1990 abgeschlossen. Der Abzug der auf dem Gelände der Gäuboden-Kaserne stehenden 92 Waggons wird voraussichtlich ab Anfang August 1990 beginnen können. Mit dem Abschluß der gesamten Dekontaminierungsarbeiten ist für Ende 1990 zu rechnen. Zu Frage 39: Die bisher für die Dekontaminierung des Molkepulvers angefallenen Kosten belaufen sich auf insgesamt 35,979 Millionen DM. Davon entfallen auf Planung und Errichtung der Pilot- und der Hauptanlage 31 024 500 DM Transporte und Wagenmiete 1 942 500 DM Bewachung 2 463 000 DM Vorbereitung und wissenschaftliche Begleituntersuchungen 549 000 DM Pilotanlage und Hauptanlage werden von der Fa. Noell als Generalunternehmer errichtet und betrieben. Bisher wurde von einem Kostenrahmen für das Gesamtprojekt in Höhe von 39 Millionen DM ausgegangen. Entsprechende Haushaltsmittel hat das Parlament im Haushalt des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereitgestellt. Ob sich die Kosten für das Gesamtprojekt in diesem Kostenrahmen halten werden, läßt sich derzeit noch nicht abschließend beantworten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Erler (SPD) (Drucksache 11/7228 Frage 40 und 41): Muß zuerst ein Gesamtemissionsgrenzwert der bestehenden Anlage ermittelt werden, wenn bei der Mitverbrennung von Abfallstoffen bis zu 25 % der Gesamtfeuerungswärmeleistung der Anlage der Misch-Grenzwert der Gesamtemissionen nach der 17. BImSchV für diese Anlage ermittelt wird? Kann bei der Erteilung einer Änderungsgenehmigung für die bestehende Anlage, in der zusätzlich Abfall verbrannt werden soll, auf die normale Bürgerbeteiligung, wie sie für die Erteilung der Betriebsgenehmigung vorgeschrieben wäre, verzichtet werden? Zu Frage 40: Der Ermittlung des Misch-Grenzwertes nach § 5 Abs. 3 der Verordnung liegt der Gedanke zugrunde, daß sich die Abgase der Gesamtanlage aus den Abgasen einer Anlage zur Verbrennung von regulären Brennstoffen einerseits und zur Verbrennung von Abfällen andererseits zusammensetzen. Für die Verbrennung der regulären Brennstoffe finden die Emissionsgrenzwerte der 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen VO) oder der TA Luft und für die Verbrennung der Abfälle die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV entsprechend ihrem Anteil an der Feuerungswärmeleistung Anwendung. Zu Frage 41: Nach § 15 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darf die zuständige Behörde von der Auslegung des Antrags und der Unterlagen sowie von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens nur absehen, wenn nicht zu besorgen ist, daß durch die Änderung zusätzliche oder andere Emissionen oder auf andere Weise Gefahren, Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeigeführt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Großmann (SPD) (Drucksache 11/7228 Fragen 44 und 45): Worin liegt das erhöhte Risiko von wohnungswirtschaftlicher Spekulation und Umwandlungswillkür bei einem Verkauf von Wohnungen aus den Beständen ehemals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen an private Unternehmer, das die Bundesregierung dazu veranlaßt hat, davor zu warnen? Zieht die Bundesregierung daraus die Schlußfolgerung, daß die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit ein schwerer wohnungspolitischer Fehler war? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16975* Zu Frage 44: Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich gemeinnützige Wohnungsunternehmen ihres gewachsenen Selbstverständnisses wegen, aber auch aufgrund ihrer Unternehmensverfassung und ihrer Eigentümerstruktur und nicht zuletzt wegen der gewährten Steuerfreiheit generell in besonderer Weise dem Wohnungsversorgungsauftrag gegenüber ihren Mietern verpflichtet fühlen. Leider hat das Verhalten des DGB und der BGAG gezeigt, daß diese Erwartung nicht in allen Fällen gerechtfertigt ist. Zu Frage 45: Aus der Unternehmensgruppe Neue Heimat sind auch in den Jahren, als das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz uneingeschränkt in Kraft war, große Wohnungsbestände veräußert worden. Dies zeigt, daß die Neuregelung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts zum 1. Januar 1990 auf die Veräußerungstätigkeit des Gewerkschaftskonzerns BGAG keinen Einfluß gehabt hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Repnik auf die Fragen des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 11/7228 Fragen 46 und 47): Welche politische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Problem von Hunger und Unterernährung in der Dritten Welt vor allem im Hinblick auf die Stabilität der Entwicklungsländer bei? Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen Hunger und Umweltzerstörung, und ist eine Verbesserung der Ernährungslage vor allem in Entwicklungsländern nicht entscheidend abhängig von einer Ressourcennutzung, die auf die Erhaltung der natürlichen Ökosysteme abgestellt ist? Zu Frage 46: Die Ernährungsprobleme in den Ländern der Dritten Welt entstehen nicht in einem sozialen, politischen oder ökonomischen Vakuum. Sie sind deshalb im Zusammenhang dessen zu sehen, was insgesamt die Entwicklungsproblematik darstellt. Die Ernährungssicherung aus eigener Kraft ist für die Bundesregierung vorrangiges Ziel der Entwicklungspolitik, insbesondere in Afrika, und wird von ihr aktiv unterstützt. Sie dient auch der Stabilisierung der Entwicklungsländer. Der Stabilität dieser Länder — auch über Regierungswechsel hinweg — mißt die Bundesregierung hohe Bedeutung als Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz entwicklungspolitischer Instrumente bei. Zu Frage 47: Armut und Hunger gehören in den Entwicklungsländern zu den wichtigsten Ursachen für Umweltzerstörung. Die Bundesregierung sieht es als Aufgabe der Entwicklungshilfe an, den verderblichen Kreislauf: Armut — Bevölkerungswachstum — zunehmender Druck auf die natürlichen Ressourcen — verschärfte Armut — an vielen Stellen gleichzeitig aufzubrechen. Eine dauerhafte Erhöhung der landwirtschaftlichen Erzeugung zur Verbesserung der Ernährungslage in den Entwicklungsländern ist nur durch Anwendung nachhaltiger Produktionsmethoden in der Landwirtschaft zu erreichen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Repnik auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 11/7228 Fragen 48 und 49): Da die Welternährungskonferenz 1974 in Rom beschlossen hat, Hunger und Unterernährung auf der Welt innerhalb von zehn Jahren zu beseitigen, drängt sich die Frage auf, wie viele Menschen hungern heute in der Dritten Welt, und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? In welchen Ländern leben sie, und welche Bevölkerungsgruppen leiden besonders an Hunger und Unterernährung? Zu Frage 48: Die Welternährungskonferenz 1974 hatte sich zum Ziel gesetzt, Hunger und Unterernährung innerhalb eines Jahrzehnts zu beseitigen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Der Welternährungsrat der VN geht von 550 Millionen Menschen, rd. 10 % der Erdbevölkerung, aus, die nicht ausreichend ernährt sind. Zwar wurden weltweit genügend Nahrungsmittel zur ausreichenden Ernährung aller Menschen erzeugt. Einem Überschuß in den Hauptproduktionsländern steht jedoch eine Nahrungsmittellücke in vielen Entwicklungsländern, vor allem in Afrika und in den bevölkerungsreichen Ländern Asiens, gegenüber. Dies ist Folge zu hohen Bevölkerungswachstums, unzureichender Agrarproduktion, oft verursacht durch eine falsche Landwirtschaftspolitik, unzureichende Verteilung, fehlende Devisen für Importfinanzierung sowie mangelnder Kaufkraft der ärmeren Bevölkerungsschichten. Eine stärkere Förderung der Eigenproduktion von Nahrungsmitteln — soweit sie ökonomisch und ökologisch vertretbar ist — muß deshalb Ziel der Entwicklungspolitik bleiben. Daneben müssen Wege gefunden werden, durch Schaffung von Arbeitsplätzen die Kaufkraft ärmerer Bevölkerungsschichten zu erhöhen. Es kann nicht im langfristigen Interesse der Entwicklungsländer liegen, daß der steigende Nahrungsmittelbedarf durch steigende Nahrungsmittelimporte gedeckt wird. Entsprechende Erklärungen der Entwicklungsländer, u. a. anläßlich der UN-Sondergeneralversammlung zur kritischen Wirtschaftslage in Afrika 1986, lassen erkennen, daß auch sie heute Maßnahmen für notwendig halten, die einerseits die Produktivität der Bauern, insbesondere der Kleinbauern, erhöhen und andererseits der Übernutzung der natürlichen Ressourcen entgegenwirken. Zu Frage 49: Der Zuwachs der Hungernden war in den 80er Jahren in Afrika am größten, der absoluten Zahl nach ist jedoch Asien nach wie vor die Region, in der die meisten Menschen unterernährt sind. 16976* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Von 100 Hungernden befinden sich 57 in Asien, 27 in Afrika, 11 in Lateinamerika, 5 im Nahen Osten. Besonders gefährdet ist die Nahrungsmittelversorgung in den Bürgerkriegsländern Äthiopien, Sudan, Mosambik, Angola und Afghanistan. Besonders notwendig ist die Nahrungsmittelhilfe in den Flüchtlingsaufnahmeländern Äthiopien, Malawi, Somalia und Pakistan. Andere Länder will ich nicht nennen, da wir grundsätzlich — soweit es Nahrungsmittelhilfe betrifft — eine jährliche Einzelfallprüfung des jeweiligen Bedarfs auf Grund bestimmter Ereignisse (u. a. Ernteergebnisse) vornehmen. Eine Aufzählung von möglichen Empfängern würde diese nur in einer für sie selbst gefährlichen Anspruchs- und Erwartungshaltung stärken. Besonders von Unterversorgung befallene Gruppen sind landlose Bauern, Kleinbauern in marginalen Anbaugebieten und städtische Arme. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 11/7228 Fragen 50 und 51) : Ist der Bundesregierung nachstehende Äußerung des polnischen Gewerkschaftsführers Lech Walesa, „Ich schrecke nicht einmal vor einer Erklärung zurück, die mich in Deutschland nicht populär machen wird. Wenn die Deutschen — auf die eine oder andere Weise — von neuem Europa destabilisieren, dann darf nicht auf die Teilung Deutschlands zurückgegriffen werden, sondern muß dieses Land schlicht und einfach von der (Land)Karte gestrichen werden. Der Osten und der Westen verfügen über die notwendige fortgeschrittene Technologie, um dieses Urteil auszuführen. Wenn Deutschland wieder anfängt, gibt es keine andere Lösung." veröffentlicht in der holländischen Wochenzeitung „Elsevier' vom März 1990, bekannt? Welche diplomatischen Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dieser Äußerung gezogen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die holländische Zeitung „Elsevier" ein Interview mit Lech Walesa veröffentlicht hat, in dem sich die zitierten Äußerungen finden. Herr Walesa hat kein staatliches Amt. Zur Erwägung diplomatischer Konsequenzen bestand deshalb kein Raum. Inzwischen hat der Pressesprecher von Lech Walesa erklärt, seine Äußerungen in der holländischen Zeitung „Elsevier" seien falsch interpretiert worden. Lech Walesa habe auf die verheerenden Folgen eines dritten Weltkrieges für ganz Europa hinweisen wollen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 11/7228 Fragen 54 und 55): Wann wird die Bundesregierung die zur Durchführung des Ausländergesetzes notwendigen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften dem Bundesrat zuleiten (Rechtsverordnungen nach §§ 3, 4, 9, 10, 38, 40, 64, 76, 80, 81; Verwaltungsvorschriften nach §§ 63 und 104)? Ist die Bundesregierung bereit, die Referentenentwürfe zu diesen Verordnungen mit Kommunen, Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden zu erörtern und deren Stellungnahmen zu berücksichtigen? Die erforderlichen ausländerpolitischen Entscheidungen sind in und mit dem Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts getroffen worden. Bei den Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geht es nicht mehr um ausländerpolitische Weichenstellungen, sondern um die Vollziehbarkeit und einheitliche Anwendung des beschlossenen Gesetzes. Die Bundesregierung wird deshalb gemeinsam mit den Ländern, die ja im wesentlichen das Ausländergesetz auszuführen haben, den Erlaß der Verordnungen und Verwaltungsvorschriften vorbereiten und die erforderlichen Verfahrensfragen klären. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 11/7228 Frage 60) : Hat die Bundesregierung ein Übereinkommen über das Asylrecht mit den Regierungen von Frankreich, Großbritannien, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark und Irland getroffen, das auf der nächsten EG-Ministerratstagung unterzeichnet werden soll, und wenn ja, warum hat sie dieses bislang nicht den parlamentarischen Gremien der Bundesrepublik Deutschland zur Beratung zugeleitet? Die Bundesregierung befindet sich in Verhandlungen über einen Entwurf eines Übereinkommens über die Bestimmung des Staates, der für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrages zuständig ist. Dabei geht es nicht um eine Harmonisierung des materiellen Asylrechts. Vielmehr sollen folgende Ziele erreicht werden: — Es wird verhindert, daß sich kein Staat als zuständig für die Prüfung des Asylantrages ansieht, wodurch dem Asylbewerber der in der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 vorgesehene Schutz versagt würde (sog. „refugee in orbit"). — Es wird vermieden, daß ein Asylbewerber gleichzeitig oder nacheinander in mehreren Mitgliedstaaten Asylanträge stellt. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat dieses Übereinkommen ausdrücklich begrüßt. Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages ist laufend über die entsprechenden Beratungen der Einwanderungsminister unterrichtet worden, zuletzt mit Bericht vom 27. März und 30. Mai 1990. Es ist beabsichtigt, das Übereinkommen noch während der irischen Präsidentschaft zu zeichnen. Es ist vorgesehen, Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16977* vorher eine Entscheidung des Kabinetts herbeizuführen. Im übrigen wird im Rahmen des Ratifikationsverfahrens die verfassungsmäßig vorgesehene Beteiligung des Parlaments erfolgen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Seidenthal (SPD) (Drucksache 11/7228 Frage 61) : Kann die Bundesregierung Auskunft über den Stand der Verhandlungen mit den Bundesländern geben, die eine verstärkte Übernahme von Beamten des BGS in die Länderpolizei ermöglichen? Im Zusammenhang mit den aus Anlaß des Kontrollabbaus an den EG-Binnengrenzen notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen haben sich die Bundesländer grundsätzlich bereit erklärt, eine gewisse Anzahl betroffener Beamter des Grenzschutzeinzeldienstes (GSE) in die Landespolizei zu übernehmen. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Länder auch GSE-Beamten, die derzeit an der innerdeutschen Grenze tätig sind, die Möglichkeit eines Überwechselns eröffnen werden. Diese Fragen werden zur Zeit im Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz erörtert. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Wartenberg (Berlin) (SPD) (Drucksache 11/7228 Frage 62): Hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, die Aufgaben der Bahnpolizei und der Flughafensicherung sozialverträglich auf den Grenzschutzeinzeldienst zu übertragen? Die Bundesregierung prüft derzeit die Frage einer Übernahme neuer Aufgaben für den Bundesgrenzschutz; dabei geht es insbesondere um die Bahnpolizei, den Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn und die Aufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach § 29 c Luftverkehrsgesetz. Bei der Übernahme neuer Aufgaben würden sozialverträgliche Lösungen für die vom Wegfall der Kontrollen an der innerdeutschen Grenze betroffenen Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes unter Wahrung der Interessen der bisherigen Mitarbeiter der Bahnpolizei und des Bahnfahndungsdienstes sowie der zur Fluggastkontrolle im Bereich der Luftsicherheitsaufgaben eingesetzten Angestellten der Länder anzustreben sein. Anlage 19 Antwort des Pari. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 11/7228 Fragen 63 und 64): Wird die Bundesregierung Beschäftigten des Bundesgrenzschutzes und des Zolls ab dem 50. Lebensjahr eine großzügige Vorruhestandsregelung anbieten, und wenn ja, welche Konditionen wird diese haben? Wird die Bundesregierung die Übernahme von Beschäftigten des Zolls und des BGS in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden unterstützen? Zu Frage 63: Die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands wie auch der Prozeß der wachsenden europäischen Integration werden sich auch auf Aufgaben und Organisationsstrukturen der öffentlichen Verwaltung auswirken. Das gilt gerade auch für die von Ihnen angesprochenen Bereiche. Dabei wird es vorrangig um eine sinnvolle Weiterverwendung der betroffenen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in anderen Funktionsbereichen der öffentlichen Verwaltung gehen. Ergänzend werden auch Vorruhestandsregelungen erwogen. Alle hiermit zusammenhängenden Fragen werden von der Bundesregierung gegenwärtig geprüft. Über nähere Einzelheiten einer etwaigen Vorruhestandsregelung kann nach dem derzeitigen Stand der Prüfung noch nichts gesagt werden. Zu Frage 64: Vom absehbaren Wegfall der Kontrollen an der innerdeutschen Grenze sind sowohl Bedienstete des Bundesgrenzschutzes als auch der Zollverwaltung betroffen. Für die BGS-Bediensteten bestehen grundsätzlich Weiterverwendungsmöglichkeiten im Bundesgrenzschutz, sei es bei Dienststellen des Grenzschutzeinzeldienstes an den EG-Außengrenzen (insbesondere Flughäfen), sei es bei den Verbänden und sonstigen Einheiten des Bundesgrenzschutzes; den Bediensteten droht kein Verlust des Arbeitsplatzes. Erforderlich ist jedoch eine entsprechende Bereitschaft zur Mobilität. In Betracht kommt auch, daß betroffene Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes bei entsprechender Aufnahmebereitschaft der Länder zur Landespolizei überwechseln. Der Bundesminister des Innern führt dazu in Anknüpfung an Verhandlungen im Zuge des Kontrollabbaus an den EG-Binnengrenzen mit den Innenministern/-senatoren der Länder Gespräche. Bei den betroffenen Arbeitnehmern des Bundesgrenzschutzes handelt es sich überwiegend um mitverdienende Ehefrauen und um Teilzeitkräfte, die für eine überörtliche Versetzung nicht in Betracht kommen. Für diesen Personenkreis wird — wie bereits bei den entsprechenden Bemühungen zur Problemlösung im Bereich der EG-Binnengrenzen — auf Ortsebene und ggf. unter Einschaltung der Arbeitsvermittlung geprüft, ob sich Anschlußverwendungen bei anderen Dienststellen oder Arbeitgebern im Nahbereich finden lassen. 16978* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Auf Initiative des Bundesministers der Finanzen wird sich der Bund-Länder/Arbeitskreis für Beamtenrechtsfragen auf seiner bevorstehenden Sitzung Ende Mai in Bremen u. a. mit laufbahnrechtlichen Fragen eines Wechsels von Zollbeamten in den Dienst der Länder und Kommunen befassen. Weitere Maßnahmen des Bundesministers der Finanzen sind vom Beratungsergebnis abhängig. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Such (GRÜNE) (Drucksache 11/7228 Fragen 65 und 66) : Für welche Sicherheitsbehörden des Bundes, der Länder oder des Auslands ist Christian H., der im Zusammenhang des Schmücker-Mordes u. a. für das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz als V-Mann „Flach" arbeitete, seither in freier Mitarbeit oder fester Anstellung nach Kenntnis der Bundesregierung tätig geworden? In welchen Zeiträumen und in welchen Aufgabengebieten war bzw. ist H. für diese Stellen jeweils tätig? Zu Frage 65: Christian H. ist für keine Sicherheitsbehörde des Bundes tätig geworden. Ob Herr H. für Sicherheitsbehörden der Länder oder des Auslands tätig wurde, kann schon mangels Zuständigkeit von der Bundesregierung nicht beantwortet werden. Zu Frage 66: Im Hinblick auf die Antwort zur vorausgegangenen Frage entfällt die Beantwortung dieser Frage. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Häuser (SPD) (Drucksache 11/7228 Frage 67): Wie viele Steuereinnahmen sind daraus zu erwarten, daß seit dem 1. Januar 1990 diejenigen Schwerbehinderten, die sich nicht alleine fortbewegen können und deshalb vom Arbeitgeber von Zuhause abgeholt und wieder zurückgebracht werden, diesen Nachteilsausgleich als geldwerten Vorteil versteuern müssen? Statistische Unterlagen über die Zahl schwerbehinderter Arbeitnehmer, die sich wegen der Behinderung nicht allein fortbewegen können und die vom Arbeitgeber von zuhause abgeholt und wieder zurückgebracht werden, liegen nicht vor. Die Steuermehreinnahmen, die sich aus der Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei diesem Personenkreis ergeben, können deshalb nicht beziffert werden. Unabhängig davon besteht für den Arbeitgeber gemäß § 40 II. Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, die von ihm übernommenen Fahrtkosten mit einem Pauschsteuersatz von 15 vH zu versteuern. In diesem Fall sind die Arbeitgeberleistungen auch von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung freigestellt. Anlage 22 Antwort des Pari. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 7228 Frage 68): In welcher Größenordnung sind die von verschiedenen Seiten geäußerten Befürchtungen eingetroffen, anläßlich der dritten Stufe der Steuerreform werde es zu erheblichen Steuermindereinnahmen für die Kommunen kommen, bzw. welche Zahlen liegen bereits bisher vor, die das Gegenteil dieser Behauptungen dokumentieren? Die in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten geäußerten Befürchtungen, anläßlich der dritten Stufe der Steuerreform werde es zu erheblichen Steuermindereinnahmen für die Kommunen kommen, treffen nicht zu. Die erfolgreiche Wachstumspolitik der Bundesregierung hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Finanzsituation der Gebietskörperschaften und auch der Gemeinden geführt. Die Steuermindereinnahmen der Gemeinden auf Grund der Steuerreform werden nach der neuesten Steuerschätzung wesentlich geringer ausfallen, als bei Verabschiedung des Steuerreformgesetzes prognostiziert worden war. Diese positive Einschätzung der Steuerentwicklung wird von den kommunalen Spitzenverbänden geteilt. Ging man auf Grund der Steuerschätzung vom Mai 1988 für 1990 gegenüber 1989 noch von einem Rückgang des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer um 4,0 v. H. bzw. rd. 1,2 Mrd. DM aus, so wird der Rückgang nach der Steuerschätzung vom 17. Mai 1990 nur 1,3 v. H. bzw. rd. 0,4 Mrd. DM betragen. Die Steuereinnahmen der Gemeinden insgesamt werden 1990 im Vergleich zum Vorjahr mit 2,6 v. H. bzw. rd. 1,8 Mrd. DM deutlich schneller steigen, als dies nach der Steuerschätzung vom Mai 1988 der Fall sein sollte. Damals wurde für 1990 lediglich ein Wachstum der Steuereinnahmen der Gemeinden insgesamt von 0,9 v. H. bzw. rd. 0,6 Mrd. DM geschätzt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/7228 Fragen 69 und 70): Wie hat sich die Bundesregierung im Rat der Gesundheitsminister am 13. November 1989 bei der Einführung des Warnhinweises „Tabak gefährdet die Gesundheit" auch zu Lasten des Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16979* Schnupftabaks verhalten, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Schnupftabaksteuer, die die EG-Kommission beabsichtigt, zu verhindern? Wie ist der Stand der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über beabsichtigten Personalabbau bei den Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte, und in welcher Weise wird die Bundesregierung ihre tarifvertraglichen Pflichten erfüllen, bei Rationalisierungen Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bevorzugt zu beschäftigen? Zu Frage 69: Die Bundesregierung hat am 13. November 1989 der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung von Tabakerzeugnissen, durch die die Angabe des allgemeinen Warnhinweises „Rauchen gefährdet die Gesundheit" bzw. „Tabak gefährdet die Gesundheit" bei allen Tabakerzeugnissen vorgeschrieben wird, zugestimmt. Zum Harmonisierungsvorschlag der EG-Kommission für die Schnupftabakbesteuerung vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß es wegen der eng begrenzten regionalen Bedeutung des Schnupftabaks keiner Harmonisierungsmaßnahmen bedarf. Zu Frage 70: Nach Artikel 56 Abs. 7 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bestimmen die Behörden der Stationierungsstreitkräfte allein über Art und Zahl der benötigten Arbeitsplätze und damit auch über den Umfang und die Notwendigkeit von Personalreduzierungen. Wegen der von den US-Stationierungsstreitkräften angekündigten Personalmaßnahmen hat die Bundesregierung auf Arbeitsebene engen Kontakt mit den US-Streitkräften und setzt sich dafür ein, daß nachteilige Folgen und insbesondere Entlassungen nach Möglichkeit vermieden werden. Eine Verpflichtung des Bundes, wonach Arbeitnehmer, die von den Stationierungsstreitkräften entlassen werden, bei der Einstellung in den deutschen öffentlichen Dienst bevorzugt zu berücksichtigen sind, besteht nur dann, wenn die Entlassung der Arbeitnehmer Folge eines Truppenabzugs oder einer Auflösung oder Verlegung von Dienststellen aus militärischen Gründen ist. Bei Rationalisierungsmaßnahmen besteht eine solche Verpflichtung nicht. Dies schließt nicht aus, daß Arbeitnehmer, die im Rahmen von Rationalisierungsmaßnahmen entlassen werden, sich um Einstellung in den deutschen öffentlichen Dienst bewerben und nach Eignung und Befähigung auch Berücksichtigung finden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/7228 Frage 71): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Kosten, die für die Adoption eines Kindes aus der Dritten Welt, das nur durch die Adoption vor einem menschenunwürdigen, die physische und psychische Gesundheit gefährdenden Leben gerettet werden kann, steuerlich als außergewöhnliche und auf Grund einer gegebenen Hilfsnotwendigkeit auch als zwangsläufige Aufwendung im Sinne von § 33 EStG geltend gemacht werden können oder andernfalls steuerlich den Spenden von Privatpersonen an anerkannte Hilfsorganisationen für die Dritte Welt, wie z. B. Misereor oder Brot für die Welt, gleichzustellen sind? Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 13. und 20. März 1987 — Bundessteuerblatt 1987 Teil II, Seite 495 und Seite 596 —) handelt es sich bei der Adoption um einen freiwilligen Vorgang, so daß die damit verbundenen Aufwendungen nicht zwangsläufig entstehen und damit keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Die mit einer Adoption von Kindern im Ausland verbundenen Aufwendungen stellen nach Auffassung der Bundesregierung auch keinen mit Spenden von Privatpersonen an anerkannte Hilfsorganisationen für die Dritte Welt vergleichbaren Sachverhalt dar. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/7228 Frage 72): Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenwirken mit den US-Behörden die Freigabe bisher militärisch genutzter Teile des Betriebsgeländes in Mainz-Mombach bzw. Mainz-Gonsenheim mit Vorrang zu betreiben, um rechtzeitig eine zivile Nutzung durch MIP zu ermöglichen, bzw. hat sie dazu schon Initiativen eingeleitet? Die Bundesregierung ist offen für das Anliegen der MIP-Instandsetzungsbetriebe GmbH, Mainz, Teile des bisher ausschließlich für Aufträge der US-Streitkräfte genutzten Betriebsgeländes in Mainz-Mombach bzw. Mainz-Gonsenheim einer zivilen Nutzung zuzuführen. Die Oberfinanzdirektion Koblenz ist beauftragt worden, gemeinsam im Benehmen mit den US-Streitkräften und der MIP zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die im Eigentum des Bundes stehenden, den US-Streitkräften im Rahmen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut überlassenen Betriebsgrundstücke für eine zivile Nutzung zur Verfügung zu stellen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/7228 Fragen 73 und 74): Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für die künftige Beschäftigung der mit dem Stichtag der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 2. Juli 1990 freizustellenden Zollbeamten an der Grenze zur DDR, und inwieweit sind die Beamten bisher über solche Pläne verbindlich informiert worden? Wie sollen der mit dem Wegfall der Wirtschaftsgrenze zur DDR verbundene Personalabbau und erforderlich werdende Umsetzungen beim Zoll unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht sozialverträglich gestaltet werden? 16980* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 Zu Frage 73: Endgültige Aussagen über die Zukunft der Zollverwaltung an der innerdeutschen Grenze können wegen noch offener Fragen bei der Verwirklichung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zur Zeit nicht getroffen werden. Es zeichnet sich jedoch folgende Entwicklung ab: Die Regierungen der beiden deutschen Staaten streben an, die Voraussetzungen für einen vollständigen Wegfall der Kontrollen an der innerdeutsche Grenze zu schaffen. Im Hinblick darauf, daß die innerdeutsche Grenze EG-Außengrenze ist, könnten aber für eine Übergangszeit noch Kontrollen für bestimmte Waren notwendig sein. Dennoch ist damit zu rechnen, daß die Aufgaben der Zollverwaltung an dieser Grenze möglicherweise in nicht allzu ferner Zukunft entfallen werden. Die Bundeszollverwaltung hat jedoch in anderen Bereichen (z. B. Flughäfen, Zollfahndung, Außenprüfung und Steueraufsicht, Außenwirtschaft) einen erheblichen Personalmehrbedarf, so daß für die Bediensteten die Möglichkeit besteht, auf Grund von Stellenausschreibungen auf freie Dienstposten in diesen Arbeitsgebieten überzuwechseln. Eine Weiterbeschäftigung innerhalb der Zollverwaltung in der Grenzregion wird nur in begrenztem Umfang möglich sein, da dort Zollaufgaben nur in geringem Ausmaß verbleiben werden. Die Beamten sollen Anfang Juni über die beabsichtigten Maßnahmen umfassend unterrichtet werden. Zu Frage 74: Das Bundesfinanzministerium setzt sich dafür ein, daß neue Aufgaben des Bundes — soweit fachlich möglich — der Zollverwaltung übertragen werden. Ein Anfang ist mit der Erhebung der Straßenbenutzungsgebühren für Schwerlastfahrzeuge zum 1. Juli 1990 gemacht. Als nächster Schritt soll die Mitwirkung bei der Kontrolle der Sozialausweise zur Bekämpfung der Schwarzarbeit folgen. Darüber hinaus sind wir bemüht, der Zollverwaltung die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr übertragen zu lassen. Die Übertragung von Umweltschutzaufgaben durch die Länder wirft dagegen insbesondere verfassungsrechtliche Probleme auf, die noch zu klären sind. In diesem Zusammenhang ist allgemein darauf hinzuweisen, daß neue Aufgaben bundesweit erledigt werden müssen und deshalb nur zu einem geringen Teil in der Grenzregion anfallen werden. Bei notwendigen Versetzungen sollen Härten vermieden und persönliche Belange der einzelnen Beamten soweit wie möglich berücksichtigt werden. Es wird jedoch nicht möglich sein, alle Wünsche der Beamten zu berücksichtigen, so daß es zu Versetzungen aus dienstlichen Gründen kommen wird. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordenten Graf (SPD) (Drucksache 11/7228 Fragen 75 und 76) : Wie viele Eingaben liegen der Bundesregierung von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes und der Zollverwaltung vor, die von ihr auf Grund der deutsch-deutschen Entwicklung konkrete Antworten hinsichtlich ihrer weiteren Verwendung, besonders unter Berücksichtigung der jeweils persönlichen Situation, einfordern? Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, daß die betroffenen Beamten, Angestellten und Arbeiter durch die zu erwartende Aufhebung der deutsch-deutschen Grenzkontrollen auch künftig eine heimatnahe Verwendung finden werden? Zu Frage 75: Die Sorgen um die berufliche Zukunft beschäftigt alle an der innerdeutschen Grenze eingesetzten Zollbeamten in besonderem Maße. Es gehen zahlreiche von diesen Sorgen geprägte Eingaben beim Bundesminister der Finanzen ein, allerdings weniger von einzelnen Beamten, als von Abgeordneten, Kommunen im Grenzbereich, Berufsverbänden und Personalvertretungen. Die Zollbeamten sollen Anfang Juni über die beabsichtigten Maßnahmen umfassend unterrichtet werden. Zu Frage 76: Bei einer Aufhebung aller Grenzkontrollen an der innerdeutschen Grenze würden rd. 2 700 Zollbeamte von ihren jetzigen Aufgaben freigesetzt. Eine Weiterbeschäftigung innerhalb der Zollverwaltung in der Grenzregion wird nur in begrenztem Umfang möglich sein. Das Bundesfinanzministerium setzt sich dafür ein, daß neue Aufgaben des Bundes — soweit fachlich möglich — der Zollverwaltung übertragen werden. Ein Anfang ist mit der Erhebung der Straßenbenutzungsgebühren für Schwerlastfahrzeuge zum 1. Juli 1990 gemacht. Als nächster Schritt soll die Mitwirkung bei der Kontrolle der Sozialausweise zur Bekämpfung der Schwarzarbeit folgen. Darüber hinaus sind wir bemüht, der Zollverwaltung die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr übertragen zu lassen. Die Übertragung von Umweltschutzaufgaben durch die Länder wirft dagegen insbesondere verfassungsrechtliche Probleme auf, die noch zu klären sind. Allen neuen Aufgaben ist aber gemeinsam, daß sie bundesweit erledigt werden müssen und deshalb nur zu einem geringen Teil in der Grenzregion anfallen werden. Auf Initiative des Bundesfinanzministeriums wird sich darüber hinaus der Bund/Länder-Arbeitskreis für Beamtenrechtsfragen auf seiner bevorstehenden Sitzung Ende Mai/Anfang Juni in Bremen unter anderem mit laufbahnrechtlichen Fragen eines Wechsels von Zollbeamten in den Dienst der Länder und Kommunen befassen. Weitere Maßnahmen sind von dem Beratungsergebnis abhängig. Im Ergebnis wird aber nur ein Teil der Zollbeamten an der innerdeutschen Grenze in Zukunft eine heimatnahe Verwendung finden können. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 16981* Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Seidenthal (SPD) (Drucksache 11/7228 Frage 77): Welche konkreten Ergebnisse haben die von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Außenverwaltungen und Personalvertretungen erarbeitet, um die erheblichen personellen und organisatorischen Veränderungen unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Beschäftigten im BGS- und Zollbereich lösen zu können? Die vom Bundesfinanzministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zur „Ermittlung der Auswirkungen der innerdeutschen Entwicklung auf das Personal der Zollverwaltung an der innerdeutschen Grenze und in Berlin" hat in bisher 2 Arbeitssitzungen eine Bestandsaufnahme über die Auswirkungen eines vollständigen Aufgabenabbaus an der innerdeutschen Grenze gemacht. Unter Berücksichtigung der dringend zu verstärkenden Bereiche in der Zollverwaltung hat sie den künftigen Bedarf in den einzelnen Oberfinanzbezirken ermittelt. Darüber hinaus hat sie vorgeschlagen, Dienstposten in den Verstärkungsbereichen für die betroffenen Beschäftigten ausschreiben zu lassen. Die Verstärkungsbereiche liegen überwiegend nicht in der Grenzregion. Die Erörterung der zu treffenden Maßnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe ist für Mitte Juni 1990 geplant. In ihr sollen vor allem flankierende Sozialmaßnahmen erörtert werden. Für die von einem Wegfall der Personenkontrollen an der innerdeutschen Grenze betroffenen BGS-Bediensteten bestehen grundsätzlich Weiterverwendungsmöglichkeiten im Bundesgrenzschutz, sei es bei Dienststellen des Grenzschutzeinzeldienstes an der EG-Außengrenze (insbesondere Flughäfen), sei es bei den Verbänden und sonstigen Einheiten des Bundesgrenzschutzes; den Bediensteten droht kein Verlust des Arbeitsplatzes. Erforderlich ist jedoch eine entsprechende Bereitschaft zur Mobilität. In Betracht kommt auch, daß betroffene Beamte bei entsprechender Aufnahmebereitschaft der Länder zur Landespolizei überwechseln. Es wird nicht verkannt, daß im personalwirtschaftlichen Bereich Härtefälle auftreten können. Die Bundesregierung ist um sozial ausgewogene Lösungen bemüht. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage der Abgeordneten Frau Weiler (SPD) (Drucksache 11/ 7228 Frage 78): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Eingaben von Betroffenen des BGS und des Zolls auf dem Dienstweg an den zuständigen Minister bereits auf unterer Behördenebene abgeblockt werden und ihr dadurch eine umfassende Information über die Situation vor Ort vorenthalten wird? Alle Eingaben von Beamten sind auf dem Dienstweg vorzulegen. Dafür, daß nachgeordnete Dienststellen solche Eingaben pflichtwidrig nicht weiterleiten, liegen keinerlei Anhaltspunkte vor. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Repnik auf die Fragen des Abgeordneten Hornung (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 7228 Fragen 79 und 80): Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Hauptgründe, warum die von der Welternährungskonferenz beschlossenen Maßnahmen nicht zum größeren Erfolg geführt haben, so daß die damals anvisierten Ziele trotz großer Anstrengungen und erheblichem Mitteleinsatz nicht erreicht wurden? Sind der Bundesregierung Konzepte zur Beseitigung des Hungers in der Welt in den 90er Jahren bekannt, und welche Vorstellungen bestehen über die hierfür einzusetzenden Mittel? Zu Frage 79: Die Welternährungskonferenz 1974 hatte sich zum Ziel gesetzt, Hunger und Unterernährung innerhalb eines Jahrzehnts zu beseitigen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Der Welternährungsrat der VN geht von 550 Millionen Menschen, rd. 10 % der Erdbevölkerung, aus, die nicht ausreichend ernährt sind. Zwar wurden weltweit genügend Nahrungsmittel zur ausreichenden Ernährung aller Menschen erzeugt. Einem Überschuß in den Hauptproduktionsländern steht jedoch eine Nahrungsmittellücke in vielen Entwicklungsländern, vor allem in Afrika und in den bevölkerungsreichen Ländern Asiens, gegenüber. Dies ist Folge zu hohen Bevölkerungswachstums, unzureichender Agrarproduktion, oft verursacht durch eine falsche Landwirtschaftspolitik, unzureichende Verteilung, fehlende Devisen für Importfinanzierung sowie mangelnder Kaufkraft der ärmeren Bevölkerungsschichten. Eine stärkere Förderung der Eigenproduktion von Nahrungsmitteln — soweit sie ökonomisch und ökologisch vertretbar ist — muß deshalb Ziel der Entwicklungspolitik bleiben. Daneben müssen Wege gefunden werden, durch Schaffung von Arbeitsplätzen die Kaufkraft ärmerer Bevölkerungsschichten zu erhöhen. Es kann nicht im langfristigen Interesse der Entwicklungsländer liegen, daß der steigende Nahrungsmittelbedarf durch steigende Nahrungsmittelimporte gedeckt wird. Entsprechende Erklärungen der Entwicklungsländer, u. a. anläßlich der UN-Sondergeneralversammlung zur kritischen Wirtschaftslage in Afrika 1986, lassen erkennen, daß auch sie heute Maßnahmen für notwendig halten, die einerseits die Produktivität der Bauern, insbesondere der Kleinbauern, erhöhen und andererseits der Übernutzung der natürlichen Ressourcen entgegenwirken. Zu Frage 80: Fast alle Länder in der Welt könnten sich bei Ausnutzung ihrer landwirtschaftlichen Ressourcen nach modernen Erkenntnissen selbst ernähren. Eine verfehlte Politik — insbesondere eine falsche Landwirtschaftspolitik — ohne Anreize für Mehrproduktion und Produktivitätssteigerung hinderten in vielen Ländern die Selbstversorgung. Zusammen mit der Weltbank und anderen Gebern bemüht sich die Bundesregierung, diese erstarrten Strukturen durch für die einzelnen Länder maßgeschneiderte Strukturanpassungsprogramme zu ändern. Diese Programme sollen Produktionsanreize der Bauern verbessern und durch Hilfsprogramme für sozial benachteiligte Grup- 16982* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1990 pen, z. B. die städtischen Armen, einen sozialen Ausgleich schaffen. Im Vordergrund steht die Unterstützung des Reformwillens in der Dritten Welt. Dieser wird in Form von Länderkonzepten jeweils analysiert und bewertet. Die Weltbank hat in ihrem Bericht „Von der Krise zum nachhaltigen Wachstum" für Afrika südlich der Sahara für den Fall von Reformen Schätzungen über finanzielle Ressourcen angestellt, die aus ihrer Sicht nötig wären, um diesen Prozeß zu fördern. Für die Bundesregierung steht im Vordergrund die Unterstützung des Reformwillens in diesen Ländern durch zuverlässige und schnelle Hilfe. Ebensowenig wie es möglich ist, heute Intensität und Umfang potentieller Reformen in der Dritten Welt abzuschätzen, ist es möglich, schon jetzt den Umfang notwendiger Hilfe im einzelnen zu berechnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Herr Bachmaier.


Rede von Hermann Bachmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines kann man heute schon sagen: Die von den Koalitionsfraktionen heute zur Abstimmung gestellten Ergänzungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsrechts sind kaum dazu angetan, den illegalen Export von gefährlicher Nuklear- und Chemiewaffentechnologie in Drittländer zu verhindern.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Sie wollen daß es so ist, aber es ist nicht so! — Funke [FDP]: Die Gesetze lesen!)

Nachdem die Bundesregierung im Herbst des vergangenen Jahres endlich bereit war, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsrecht wenigstens ansatzweise so zu novellieren, daß die tödlichen Geschäfte wirksamer als bisher geahndet werden könnten, gab es innerhalb der Koalitionsfraktionen bereits heftigen Widerstand gegen diese neu geplanten Vorschriften.

(Wiefelspütz [SPD]: So war es!)

Die Beratungen in den Ausschüssen versandeten. Von dem Vorhaben, die neuen Vorschriften zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten zu lassen, war nicht mehr die Rede. An den Haaren herbeigezogene rechtliche Bedenken gegen die Vorschläge der „eigenen"



Bachmaier
Bundesregierung wurden ins Feld geführt. Es kümmerte die Aufweichungsstrategen in den Koalitionsfraktionen wenig, daß ein Gutachten des Bundesjustizministeriums die ersehnte Hilfestellung nicht gewährte und statt dessen unverblümt vor einschränkenden Formulierungen warnte. Wie nicht anders zu erwarten, wurde diese gutachtliche Stellungnahme aus dem Hause Engelhard als Verschlußsache behandelt, damit sie ja nicht in die Hände der Opposition oder gar an das Licht der Öffentlichkeit gelangt.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Sie wurde öffentlich verbreitet! Das ist doch Quatsch, das ist doch falsch, was Sie sagen! — Funke [FDP]: Sie müssen es nur lesen!)

— Ich habe sie nicht gekriegt, obwohl ich mich sehr bemüht habe. Nur durch einen reinen Zufall ist sie mir zugegangen. Das ist Ihnen zwar peinlich, aber es ist die Wahrheit.
Mittlerweile haben sich diejenigen durchgesetzt, denen eine schärfere Gangart gegen illegale Waffenexporteure schon immer ein Dorn im Auge war. Wenn man sich die jetzt neu gefaßten §§ 19 und 20 des Kriegswaffenkontrollgesetzes und den nach wie vor unzureichenden § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes ansieht, wird einem schnell klar, daß davon kaum eine abschreckende Wirkung auf jene ausgehen wird, die mit solchen Geschäften liebäugeln: Wer diejenigen, die am Atom-, Chemie- und Biologiewaffenbau illegal beteiligt sind — und dadurch den Frieden extrem gefährden — , noch nicht einmal zwingend mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren bestrafen will und statt dessen, wie es im jetzigen Entwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen ist, auch für diese Fälle Bewährungsstrafen ins Auge faßt, hat entweder noch nicht begriffen, worum es geht und mit wem er es zu tun hat, oder will ganz einfach an den unerträglichen bestehenden Verhältnissen nichts ändern.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Diejenigen gar, die sich Wissenschaft und Forschung zurechnen und im nuklear-, chemie- und biologiewaffennahen Bereich arbeiten, können aufatmen. Sie werden auch dann nicht bestraft, wenn sie den Atom-, Chemie- und Biologiewaffenbau in erheblichem Umfange und extrem leichtfertig fördern. Gerade der Personenkreis, Herr Minister, der wie kein anderer in diesen gefährlichen Waffenbau verstrickt werden kann, erhält durch den Gesetzgeber auch noch Entwarnung signalisiert.
Man muß es sich schon auf der Zunge zergehen lassen, daß selbst dann, wenn Forscher und Wissenschaftler — und wer sollte es eigentlich sonst sein? — den Bau von ABC-Waffen leichtfertig in hohem Umfange fördern, die einschlägigen Normen des Kriegswaffenkontrollgesetzes expressis verbis fingieren, diese Tatbeiträge hätten kraft Gesetzes dennoch als unerheblich zu gelten, wenn sie z. B. im Rahmen wissenschaftlicher Zusammenarbeit erbracht werden. Hier werden Tatbeiträge eines Personenkreises, von dem man besondere Gewissensanspannungen und besondere Behutsamkeit verlangen kann, so privilegiert, daß er der Gefahr strafrechtlicher Ahndung in einem beträchtlichen Umfang entzogen wird.
Gerade Wissenschaftlern und Forschern, die im ABC-waffennahen Bereich arbeiten, müssen besonders strenge Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Statt dessen tun Sie genau das Gegenteil: Unter unerträglicher Bezugnahme auf die Wissenschaftsfreiheit wird ein weitgehender strafrechtlicher Freibrief erteilt. Selbst das Bundesjustizministerium hat gegen dieses durch nichts zu rechtfertigende Privileg bei den Beratungen im Rechtsausschuß verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.
Um von diesen weitreichenden Aufweichungen des ursprünglichen Gesetzesvorhabens abzulenken, haben sich diejenigen, die diese Aufweichungen betrieben haben, etwas ganz Besonderes einfallen lassen: In einem zusätzlichen Absatz der §§ 19 und 20 des Kriegswaffenkontrollgesetzes sollen nunmehr bis zu lebenslange Freiheitsstrafen dann verhängt werden können, wenn die ABC-Massenvernichtungswaffen tatsächlich zum Einsatz kommen. Aber selbst in diesem — hoffentlich nie eintretenden — makabren Fall haben, die diese neue Norm gezimmert haben, den gewissenlosen Tätern noch ein Brücke für eine gelinde strafrechtliche Behandlung gebaut. Die zehnjährige bis lebenslange Freiheitsstrafe soll nämlich nur dann verhängt werden können, wenn die Täter beim ABC-Waffenbau nachweisbar schon gewußt haben, daß diese Waffe dann später gegen Menschen zum Einsatz kommt.
Es reicht also für diese hohen Freiheitsstrafen noch nicht einmal aus, daß die vorsätzlich hergestellten Massenvernichtungswaffen zum Einsatz kommen und verheerende Verwüstungen anrichten. Nein, um diese Täter dann tatsächlich langjährig hinter Schloß und Riegel zu bringen, muß man auch noch den praktisch niemals zu führenden Beweis erbringen, daß sie bei der Durchführung der Tat schon von deren späteren Einsatz gewußt haben, wie es dort heißt. Zynischer — Herr Kittelmann, da vergeht mir das Lachen; das kann ich Ihnen wirklich sagen —

(Bohl [CDU/CSU]: Er lacht doch gar nicht!)

kann man wohl kaum die absolute Wirkungslosigkeit einer Strafrechtsnorm im Interesse von potentiellen Tätern planen. Das möchte ich ausdrücklich festgestellt haben.

(Beifall bei der SPD — Kittelmann [CDU/ CSU]: Sie diskutieren doch gegen sich selbst! Das glauben Sie doch nicht! Sie sind doch ein viel zu guter Mann! Sie haben hier einen Auftrag zu erfüllen!)

— Danke für das Kompliment.
Abschließend noch eine Bemerkung zu dem völlig unzureichend novellierten § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes. § 34 AWG ist die Schlüsselnorm bei der strafrechtlichen Ahndung in bezug auf waffennahe Technologien, auch im Nuklear- und Chemiebereich. Es ist zwar zu begrüßen, daß die Bundesregierung nunmehr beabsichtigt, den Strafrahmen im Grundtatbestand anzuheben und für besondere schwere Fälle wesentlich höhere Strafen vorzusehen. Der grundsätzliche Webfehler aber, der häufig verhindert, daß diese Norm zur Anwendung kommt, wird dadurch nicht beseitigt.



Bachmaier
Dieser Webfehler besteht darin, daß bei einer Strafandrohung von allenfalls bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe dann, wenn ein Verstoß gegen ein Exportverbot vorliegt, außerdem noch geprüft werden muß, ob diese Tat auch geeignet ist, entweder die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, das friedliche Zusammenleben der Völker oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik erheblich zu gefährden. Man kann sich unschwer vorstellen, wie ungemein schwierig es für die Strafverfolgungsorgane ist, diese strafrechtliche Schlüsselnorm praktisch umzusetzen. Das haben wir im Falle Rabta, Lahr, im U-Boot-Fall und in vielen anderen Fällen schön plastisch miterleben können.

(Frau Vennegerts [GRÜNE]: Das entscheidet dann das Auswärtige Amt!)

In aller Regel ist es dann so, daß letztendlich nicht die Strafverfolgungsorgane oder später die Gerichte darüber befinden, ob diese Norm trotz eines klaren Verstoßes gegen Exportverbote zur Anwendung kommt oder nicht.

(Frau Vennegerts [GRÜNE]: Das Auswärtige Amt macht es!)

Darüber befinden meist — das ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten auch schon nach dem geltenden Recht bedenklich — die politischen Instanzen in der Bundesrepublik — also die Bonner Ministerien: Auswärtiges Amt oder das Bundeswirtschaftsministerium — und nicht die zur strafrechtlichen Ahndung berufenen Organe.
Daß eine so extrem umständliche und in ihrer Anwendung so schwer vorhersehbare Norm letztlich zur stumpfen Waffe gegen einen Täterkreis wird,

(Kittelmann [CDU/CSU]: Sie sind auf einem irrealen Feld!)

der es oft hervorragend versteht, an den bestehenden Gesetzen vorbei zu lavieren, braucht wohl kaum näher erläutert zu werden. Die Waffenexportskandale der vergangenen Jahre haben uns doch hinreichendes Anschauungsmaterial dafür geliefert, daß dann, wenn man gewissenlosen Waffenexporteuren das Handwerk legen will, eine strukturelle Neuanfassung des § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes unverzichtbar ist.
Wir meinen, daß diejenigen, die sich im waffennahen Technologiebereich über bestehende Exportverbote hinwegsetzen, mit Bestrafung rechnen müssen unabhängig davon, ob sie darüber hinaus noch die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, das friedliche Zusammenleben der Völker oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik erheblich gefährden oder nicht. Diese zusätzlichen Tatbestandsmerkmale haben in einer Strafrechtsgrundnorm nichts zu suchen und können allenfalls in einem zusätzlichen Qualifizierungstatbestand untergebracht werden.
Auch aus diesem Grund, der ansatzweise von vielen, mit denen ich diskutiert habe — auch aus Ihren Reihen — , eingesehen wird, bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Herr Hüsch.