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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/206 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen des Bundeskanzlers und der Abg. Frau Augustin 16134 B Bestimmung des Abg. Scheu als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Kreile sowie Bestimmung des Abg. Kraus als stellvertretendes Mitglied 16134 C Erweiterung der Tagesordnung 16134 C Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Weitere Entlastung der Beitragszahler durch die Gesundheitsreform; Direktwahl und volles Stimmrecht für die Berliner Abgeordneten; Aktuelle Fragen) Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 16101B Dreßler SPD 16101 D Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 16102B Fuchtel CDU/CSU 16103 A Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 16103 A Heyenn SPD 16103C Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 16103 C Scharrenbroich CDU/CSU 16103 D Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 16104 B Frau Weiler SPD 16104 D Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 16105A Louven CDU/CSU 16105 B Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 16105B Reimann SPD 16105 C Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 16105 C Frau Dempwolf CDU/CSU 16106 A Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 16106B Wartenberg (Berlin) SPD 16106C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 16106C Kalisch CDU/CSU 16107 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 16107A Lüder FDP 16107B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 16107 C Dr. Hirsch FDP 16107 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 16108A Dr. Mahlo CDU/CSU 16108A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 16108B Gansel SPD 16108 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 16108C Frau Dr. Segall FDP 16108 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 16109A Frau Hensel GRÜNE 16109B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 16109B Frau Garbe GRÜNE 16109C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 16109C Harries CDU/CSU 16109 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 16110A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Berufsförderung für Soldaten auf Zeit (Drucksache 11/6769) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. November 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/6741, 11/6907 [neu]) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Drucksache 11/6940) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/6939) e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Marschewski, Seesing, Dr. Wittmann, Dr. Stark (Nürtingen), Eylmann, Dr. Hüsch, Hörster, Helmrich, Geis und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU sowie den Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 201 StGB — (. . . StrÄndG) (Drucksache 11/6714) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rock, Frau Teubner, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erhalt der DB-Strecke Euskirchen—Bad Münstereifel (Drucksache 11/6507) g) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Berichtspflicht der Bundesregierung über die Vereinten Nationen (Drucksache 11/6550) h) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Berichtspflicht der Bundesregierung über die Vereinten Nationen (Drucksache 11/6604) i) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über vorhandene private Initiativen, die im Zusammenhang mit Zwangsarbeit während des 2. Weltkrieges ergriffen wurden (Drucksache 11/6286) j) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über Härtefonds für Nationalgeschädigte beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Drucksache 11/6287) k) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu Steuerfragen (Drucksache 11/5792) 16118 D Tagesordnungspunkt 4: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 4 vom 25. April 1989 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte (Drucksachen 11/6035, 11/6624) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Berufe des Rechtsanwalts und des Patentanwalts (Drucksachen 11/6154, 11/6721) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einhaltung des ABM-Vertrages (Drucksachen 11/15, 11/3015) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Ersten Richtlinie 73/239/EWG und der Zweiten Richtlinie des Rates 88/357/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG, insbesondere bezüglich der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (Drucksachen 11/4081 Nr. 2.1, 11/6641) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 986/68 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung von Beihilfen für Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke (Drucksachen 11/5722 Nr. 2.8, 11/6732) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung tierseuchenrechtlicher Fragen bei der Vermarktung von Nagetieren in der Gemeinschaft (Drucksachen 11/6125 Nr. 6, 11/6739) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine dreizehnte Richtlinie des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote (Drucksachen 11/4337 Nr. 1, 11/4338, 11/6612) 16119 D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 III Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. aktuelle Lage der Landwirtschaft — Preissenkungspolitik der EG-Kommission im Agrarsektor Susset CDU/CSU 16121 C Oostergetelo SPD 16122A Bredehorn FDP 16123 A Kreuzeder GRÜNE 16124A, 16128A Eigen CDU/CSU 16125 A Ewen SPD 16126B Heinrich FDP 16127 A Michels CDU/CSU 16128B Pfuhl SPD 16129 A Kiechle, Bundesminister BML 16130 C Müller (Schweinfurt) SPD 16132 C Bayha CDU/CSU 16133 C Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz) (Drucksachen 11/4528, 11/6949) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. de With, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beistand und mehr Rechte für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen (Drucksachen 11/669, 11/6949) Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 16135 A Dr. de With SPD 16137 B Funke FDP 16140 C Frau Nickels GRÜNE 16141D Dr. Langner CDU/CSU 16143 D Frau Nickels GRÜNE 16144 D Frau Unruh fraktionslos 16145 C Engelhard, Bundesminister BMJ 16146 B Namentliche Abstimmung 16147 B Ergebnis 16148 A Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Beendigung der Arbeiten am Endlager Gorleben (Drucksachen 11/511, 11/6967) b) Beratung des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN Atommüllendlager „Schacht Konrad" in Salzgitter-Bleckenstedt (Drucksachen 11/2002, 11/6968) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vier Jahre nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl (Drucksache 11/6852) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/775, 11/2102 [neu], 11/5177) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 16150B Harries CDU/CSU 16152A Schütz SPD 16153 C Frau Dr. Segall FDP 16155 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags des Abgeordneten Vogel (Ennepetal), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher und der Fraktion der FDP: Entwicklung in Rumänien (Drucksache 11/6574) Frau Geiger CDU/CSU 16157 A Frau Hämmerle SPD 16158B Irmer FDP 16159 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 16160C, 16162C Schäfer, Staatsminister AA 16161B Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Gemeinsames Programm von Bund und Ländern zur Fortsetzung der Öffnungspolitik an den Hochschulen zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP: Gemeinsames Hochschulsonderprogramm von Bund und Ländern zur Erweiterung der Ausbildungskapazität in besonders belasteten Studiengängen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage des Abgeordneten Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklungsstand und Perspektiven der Fachhochschulen in der Bun- IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 desrepublik Deutschland (Drucksachen 11/4141, 11/4223, 11/2211, 11/2603, 11/3588, 11/6114) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 16163 B Frau Odendahl SPD 16164 D Neuhausen FDP 16167 B Wetzel GRÜNE 16168B Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW 16169B Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Stiftung Umwelt" (Drucksache 11/6931) Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 16170C Frau Ganseforth SPD 16172 A Dr. Laufs CDU/CSU 16173 B Dr. Knabe GRÜNE 16174 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 16175 D Schmidt (Salzgitter) SPD 16177 B Strube CDU/CSU 16179 C Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 16180 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 153 zu Petitionen (Drucksache 11/6616) Frau Bulmahn SPD 16181B Dr. Grünewald CDU/CSU 16182 C Hüser GRÜNE 16183 D Nolting FDP 16184 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 155 zu Petitionen (Drucksache 11/6618) Such GRÜNE 16185B Zeitlmann CDU/CSU 16185D Peter (Kassel) SPD 16186B Funke FDP 16187 A Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes (Drucksachen 11/6910, 11/6948) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler (Drucksache 11/6937) 16188 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/6944 vom 20. April 1990 — Einbeziehung der Zivildienstleistenden in die sog. „Dritte-Söhne-Regelung" bei der vorzeitigen Entlassung aus dem Grundwehrdienst gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 Wehrpflichtgesetz MdlAnfr 16, 17 Kastning SPD Antw StSekr Chory BMJFFG 16110D, 16111 C ZusFr Kastning SPD 16111A, 16111 C ZusFr Opel SPD 16111D Anerkennung eines anderen Dienstes im Ausland nach § 14b Zivildienstgesetz im Rahmen der sog. „Dritte-Söhne-Regelung" bei Heranziehung zum Wehr- bzw. Zivildienst MdlAnfr 18 Bindig SPD Antw StSekr Chory BMJFFG 16112A ZusFr Bindig SPD 16112 A Bewertung des Vergleichs des Parlamentarischen Staatssekretärs Vogt zwischen der Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialfürsorge in der DDR MdlAnfr 19 Dreßler SPD Antw StSekr Chory BMJFFG 16112 B ZusFr Dreßler SPD 16112 C ZusFr Heyenn SPD 16113 A ZusFr Schreiner SPD 16113 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . . 16113D ZusFr Frau Weiler SPD 16114 A ZusFr Opel SPD 16114 B Einführung einer Armutsberichterstattung in der Bundesrepublik Deutschland; Konsequenzen aus dem Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes MdlAnfr 22, 23 Heyenn SPD Antw StSekr Chory BMJFFG 16114D, 16116C ZusFr Heyenn SPD 16114D, 16116 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . . 16115 C ZusFr Dreßler SPD 16115D ZusFr Opel SPD 16115 D ZusFr Schreiner SPD 16116 A Einführung eines gewerblichen Mietspiegels zur Eindämmung der Mietpreiserhöhungen bei der Neuvermietung von Gewerberäumen Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 2(d Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 V an kleinere Einzelhandels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe MdlAnfr 55, 56 Dr. Pick SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ . 16117C, 16118B ZusFr Dr. Pick SPD 16117D, 16118 C Nächste Sitzung 16188 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16189* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Seesing (CDU/CSU) nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Betreuungsgesetzes (Drucksachen 11/4528, 11/6949) (TOP 13) 16189* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 9 a und 9 b der Tagesordnung (Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes und Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler) 16189* C Anlage 4 Übertragung des Kraftfahrzeugkennzeichens auf den Zweitwagen MdlAnfr 1 — Drs 11/6944 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 16195* B Anlage 5 Verhinderung der Verwendung von Mitteln aus dem Städtebauförderungsgesetz für kostenintensive Begleitmaßnahmen MdlAnfr 2, 3 — Drs 11/6944 — von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 16195* C Anlage 6 Vereinbarung mit den US-Streitkräften über die Nutzung des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr MdlAnfr 4 — Drs 11/6944 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16195* D Anlage 7 Änderung der Milchquotenregelung vor Vollendung des Binnenmarktes angesichts der Unzufriedenheit der Milchbauern MdlAnfr 5, 6 — Drs 11/6944 — Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 16196* A Anlage 8 Verhinderung des weiteren Preisverfalls deutscher Landwirtschaftsprodukte innerhalb der EG MdlAnfr 7, 8 — Drs 11/6944 — Frau Flinner GRÜNE SchrAntw PStSekr Gallus BML 16196* B Anlage 9 Verhinderung des weiteren Preisverfalls deutscher Landwirtschaftsprodukte innerhalb der EG MdlAnfr 9, 10 — Drs 11/6944 — Kreuzeder GRÜNE SchrAntw PStSekr Gallus BML 16197* A Anlage 10 Forderung des Verbandes der BundeswehrFeuerwehren e. V. auf Gleichstellung seiner Mitglieder mit den Berufs-Feuerwehren und Übernahme aller Bundeswehr-Feuerwehrleute in das Beamtenverhältnis; Ausdünnung oder Auflösung von Dienststellen im Zuge des Personalabbaus bei der Bundeswehr um fast 20 v. H. MdlAnfr 11, 12 — Drs 11/6944 — Opel SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 16198* A Anlage 11 Vereinbarkeit der Teilnahme von Ministerpräsident Engholm am Gelöbnis von Rekruten in Heide mit dem Erlaß des BMVg vom 2. Juli 1979 betr. „Besuche von Politikern bei der Bundeswehr" MdlAnfr 13 — Drs 11/6944 — Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 16198* C Anlage 12 Zahlungsrückstände bei den Zuschüssen an Beschäftigungsstellen von Zivildienstleistenden MdlAnfr 14, 15 — Drs 11/6944 — Frau Ganseforth SPD SchrAntw StSekr Chory BMJFFG . . . . 16198* C Anlage 13 Auffassung über die stärkere Verdrängung der Armut in der Gesellschaft im Bericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes; unzureichende Erhöhung der Regelsätze in der Sozialhilfe MdlAnfr 20, 21 — Drs 11/6944 — Jaunich SPD SchrAntw StSekr Chory BMJFFG . . . . 16198* D VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206 Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 Anlage 14 Einbeziehung der Schutzzone 2 in die finanzielle Förderung baulicher Schutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz MdlAnfr 24, 25 — Drs 11/6944 — Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 16199' A Anlage 15 Konsequenzen aus der Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit über die Strahlenbelastung durch Atomtransporte zum geplanten Endlager „Schacht Konrad" ; Bedingungen für die Inanspruchnahme des Transportbehälterlagers Gorleben zur Einlagerung abgebrannter Brennelemente durch Kernkraftwerke MdlAnfr 26, 27 — Drs 11/6944 — Frau Wollny GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU 16199* C Anlage 16 Einbeziehung der fernmeldetechnischen Ausrüstung von Bundeswehr und Volksarmee zur Beseitigung der Engpässe im Telefonverkehr mit der DDR MdlAnfr 28 — Drs 11/6944 — Antretter SPD SchrAntw StSekr Dr. Florian BMPT . . . 16200* A Anlage 17 Intervention gegen das Öffnen von Paketen und die Entnahme von Waren im innerdeutschen Postverkehr; Schaden durch derartige Kontrollmethoden MdlAnfr 29, 30 — Drs 11/6944 — Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Florian BMPT . . . 16200* B Anlage 18 Verlängerung der Kündigungsfristen für gewerblich angemietete Flächen zum Schutz kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe MdlAnfr 57, 58 — Drs 11/6944 —Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . . . 16200* D Anlage 19 Anteil der kleinen Einzelhandels- und Handwerksbetriebe in Innenstädten und Entwicklung der Mietkosten für gewerblich genutzte Flächen in den letzten zehn Jahren MdlAnfr 59, 60 — Drs 11/6944 — Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 16201* A Anlage 20 Aufgabe oder Verlagerung kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe angesichts des zunehmenden Mietpreisanstiegs in Innenstädten MdlAnfr 61, 62 — Drs 11/6944 — Scherrer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 16201* C Anlage 21 Reduzierung der Forderungen der Energieversorgungsunternehmen für den Netzanschluß neuer Windenergieanlagen MdlAnfr 63 — Drs 11/6944 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 16202* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 16101 206. Sitzung Bonn, den 25. April 1990 Beginn: 13.00 Uhr
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    *) Anlage 3 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 27. 04. 90 ** Amling SPD 27.04.90 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 25. 04. 90 Brauer GRÜNE 25.04.90 Büchner (Speyer) SPD 27. 04. 90 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 26. 04. 90 * Buschbom CDU/CSU 27.04.90 Frau Conrad SPD 27. 04. 90 Eich GRÜNE 25.04.90 Eylmann CDU/CSU 25.04.90 Frau Fischer CDU/CSU 26. 04. 90 Dr. Gautier SPD 25. 04. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 25. 04. 90 Dr. Götz CDU/CSU 25. 04. 90 Hedrich CDU/CSU 25.04.90 Jung (Düsseldorf) SPD 25. 04. 90 Frau Kelly GRÜNE 25. 04. 90 Kittelmann CDU/CSU 26. 04. 90 ** Kolb CDU/CSU 27.04.90 Koltzsch SPD 27.04.90 Leidinger SPD 25.04.90 Frau Limbach CDU/CSU 27. 04. 90 Link (Diepholz) CDU/CSU 25. 04. 90 Dr. Müller CDU/CSU 26. 04. 90 * Dr. Neuling CDU/CSU 26. 04. 90 Niegel CDU/CSU 26. 04. 90 * Petersen CDU/CSU 27.04.90 Pfeifer CDU/CSU 25.04.90 Dr. Scheer SPD 26. 04. 90 ** Schröer (Mülheim) SPD 27. 04. 90 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 25. 04. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 25. 04. 90 Dr. Warnke CDU/CSU 26. 04. 90 Wiefelspütz SPD 27.04.90 Frau Wollny GRÜNE 27. 04. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Seesing (CDU/CSU) nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Betreuungsgesetzes (Drucksachen 11/4528, 11/6949) (TOP 13) In der Vergangenheit habe ich mich mehrfach zur Frage der Sterilisation geistig Behinderter geäußert und größte Bedenken gegen eine gesetzlich geregelte Zulässigkeit vorgetragen. Eine Sterilisation halte ich für einen wesentlichen Eingriff in Menschenwürde und Menschenrechte eines jeden Menschen. Sie darf nur dann vorgenommen werden, wenn die oder der Betroffene sich über alle Folgen voll im klaren ist. Auch geistig Behinderte ha- Anlagen zum Stenographischen Bericht ben ein Recht auf gelebte Sexualität. Sie können aber kaum die möglichen Folgen bewerten. Nach Abwägung der Frage, ob dann eine Abtreibung eines ungewollt gezeugten Kindes eine Lösung des Problems sein könne, halte ich die Sterilisation eines einwilligungsunfähigen Betreuten für das „geringere Übel". Die Zustimmung zum Gesetz wird mir durch die Vorschrift „Bei der Sterilisation ist stets der Methode der Vorzug zu geben, die eine Refertilisierung zuläßt" (§ 1905 [2]) und durch die Darlegung im Bericht der Berichterstatter des Rechtsausschusses (zu Art. 1 Nr. 41) erleichtert. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 9 a und 9 b der Tagesordnung (Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes und Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler) Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Erstens. Am 18. März 1990 haben die Deutschen in der DDR erstmals in freier Wahl die Abgeordneten der Volkskammer gewählt. Das Ergebnis dieser Wahl läßt auf eine zügige Entwicklung auf dem Weg zur Deutschen Einheit hoffen. Die Menschen in der DDR: Die politische und wirtschaftliche Entwicklung kommt in Bewegung, es geht bergauf. Ab 1. Juli 1990 ist die D-Mark in der DDR offizielle Währung. Zweitens. Deutlich wird die Entwicklung auch durch einen Blick auf die drastisch zurückgegangenen Übersiedlerzahlen. Kamen früher an jedem Arbeitstag gut 2 200 Übersiedler in die Bundesaufnahmestellen, so verlassen nach der Wahl immer weniger Deutsche ihre Heimat in der DDR, um in die Bundesrepublik Deutschland überzusiedeln. Ich bin sicher: Wenn sich die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR weiter stabilisiert haben, wenn die Währungsunion Wirklichkeit wird und die Wirtschafts- und Sozialordnung angeglichen wird, dann wird sich der Zuzug von Deutschen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland normalisieren. Drittens. Bereits jetzt ist festzustellen, daß ein zahlenmäßig hoher Anteil an Übersiedlern vor dem Umzug für Wohnung und Arbeitsplatz gesorgt hat. Mehr als zwei Drittel der aus der DDR zuziehenden Deutschen sind nicht auf öffentliche Unterbringung angewiesen. Viertens. Die jetzige Entwicklung rechtfertigt es, nunmehr das seit den fünfziger Jahren durchgeführte Aufnahmeverfahren zu beenden. Die Bundesregierung hat hierzu den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, nach dem mit Wirkung zum 1. Juli 1990 das Aufnahmegesetz aufgehoben werden soll. Zugleich sollen von diesem Zeitpunkt an Eingliederungsleistungen für Übersiedler - vor allem nach dem Flüchtlingshilfegesetz - nicht mehr gewährt werden. Wer ab 1. Juli 1990 in die Bundesrepublik 16190* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 Deutschland kommt, um hier zu leben und zu arbeiten, muß sich dann selbst um Arbeit und Wohnung kümmern und erhält nur noch Leistungen wie die sonstige Wohnbevölkerung. Fünftens. In letzter Zeit mehren sich die Stimmen vor allem SPD-regierter Länder und Kommunen, die eine sofortige Aufhebung des Aufnahmegesetzes fordern. Einige Länder gehen sogar so weit, Übersiedlern, die ihnen auf Grund des geltenden Rechts von den Bundesaufnahmestellen zugewiesen wurden, die Tür zu weisen. Sie tun dies mit der Erklärung, das Aufnahmegesetz sei durch die jüngste Entwicklung in der DDR hinfällig geworden. Ich halte dies für eine Verletzung der bundesstaatlichen Solidarität. Ich werde darauf dringen, daß die geltenden Gesetze ebenso wie die zwischen den Ländern einvernehmlich geregelten Aufnahmeverpflichtungen eingehalten werden. Der richtige Zeitpunkt für die Aufhebung des Aufnahmegesetzes ist nach Auffassung der Bundesregierung der 1. Juli 1990, weil dann die Gründe für einen solchen Zuzug wegen der Stabilisierung der politischen und wirtschaftlichen Lage in der DDR fortgefallen sind. Sechstens. Normalisierung des Zuzugs heißt dann aber auch: Normalisierung der Finanzierung. Mit der Aufhebung des Aufnahmegesetzes trägt der Bund nicht zuletzt den Forderungen der Länder Rechnung. Forderungen der Länder und Kommunen nach Erstattung von eventuellen Kosten der Sozialhilfe für Übersiedler, die im gleichen Atemzug erhoben werden, hält die Bundesregierung für nicht berechtigt. Siebtens. Auch in den meisten ost- und südosteuropäischen Staaten sind wir Zeugen dramatischer Veränderungen geworden, die diesen Staaten und ihren Bürgern Freiheit und Demokratie gebracht haben. Im Zuge dessen ist es vielfach zur Aufhebung von Reisebeschränkungen gekommen. Erkennbar ist auch, daß sich in osteuropäischen Staaten die Lage der deutschen Volksgruppen verbessert und sich ihre Chancen vergrößern, sich als eigenständige Minderheiten zusammenzufinden. Dennoch wirken in einigen Staaten die durch Verschleppung, Vertreibung und die Änderung der politischen Verhältnisse nach Kriegsende hervorgerufenen Belastungen der deutschen Volksgruppen heute noch fort. Die fortbestehende Verunsicherung veranlaßt weiterhin viele, in die Bundesrepublik Deutschland auszusiedeln. Ich habe wiederholt und unmißverständlich erklärt, daß die Bundesregierung auch in Zukunft ihre Aufnahme als Aussiedler sichern wird. Achtens. Die Aufnahme muß sich aber in einem geordneten Verfahren vollziehen. Viele Schwierigkeiten sind wesentlich durch den ansteigenden Zustrom von Personen entstanden, die mit einem Touristenvisum einreisen und hier die Anerkennung als Aussiedler begehren. Der ungeordnete und ungeregelte Zugang von Menschen aus den Aussiedlungsgebieten stellt Bund und Länder vor erhebliche Probleme, weil die Zahl dieser Personen nicht vorausberechenbar ist und die Behörden deshalb auch nicht die Möglichkeit haben, entsprechend Vorsorge zu treffen. Außerdem erfüllt ein Teil von ihnen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen einer Anerkennung als Aussiedler. Sie kommen mit Erwartungen in die Bundesrepublik Deutschland, die hier aus Rechtsgründen nicht erfüllt werden können. Gleichwohl belasten sie die öffentlichen Haushalte, die Leistungen für einen Personenkreis erbringen müssen, für den sie eigentlich nicht vorgesehen sind. Neuntens. Ihnen liegt nunmehr der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Aussiedleraufnahmegesetzes vor, der die dargestellten Schwierigkeiten einer Lösung zuführen soll. Der Gesetzentwurf ist auf der Grundlage der Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe entstanden, die sich in den vergangenen Monaten mit der Neuordnung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler befaßt hat. Er sieht vor, daß die in den Aussiedlungsgebieten lebenden deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen bereits von dort aus ihre Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland beantragen. Das Bundesverwaltungsamt prüft die Anträge unter Beteiligung der Länder. Nur wer einen Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes erhalten hat, wird nach Inkrafttreten des Gesetzes den Status eines Aussiedlers und damit auch die für diesen Personenkreis vorgesehenen Leistungen erlangen können. Dieses neue Verfahren bringt sowohl für die Verwaltung als auch für die Betroffenen größere Sicherheit. Es wird auch dazu beitragen, hier und dort vorhandene Vorbehalte gegenüber Aussiedlern abzubauen, da nunmehr bereits in jedem Fall vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzungen einer späteren Anerkennung als Aussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz geprüft werden. Zehntens. Auch an dieser Stelle betone ich noch einmal, daß es vorrangiges Ziel der Bemühungen der Bundesregierung ist, die Situation der Menschen in ihrer angestammten Heimat zu verbessern. Sie müssen ihr Leben in einer Weise unter Bedingungen gestalten können, die es ihnen erlaubt, ihre nationalen Eigenarten und ihre kulturelle Identität als Deutsche zu wahren. Besonders wichtig sind die Gewährleistung muttersprachlichen Deutschunterrichts, die Förderung deutscher Kulturvereinigungen und die Förderung grenzüberschreitender Kulturmaßnahmen. Hierfür wird sich die Bundesregierung weiterhin und in verstärktem Maße einsetzen. Ich bitte um Unterstützung für die beiden Vorlagen, die ich Ihnen hier erläutert habe. Zeitlmann (CDU/CSU): Im Namen der CDU/CSU- Fraktion begrüße ich die beiden von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe. Wir halten den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes für eine zügige und sachgerechte Reaktion auf die geänderten politischen Verhältnisse in der DDR, insbesondere im Hinblick auf die ersten freien und demokratischen Wahlen. Wir stimmen mit der Bundesregierung überein, daß der 1. Juli 1990 ein sachgerechter Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes ist. Dieser Zeitpunkt ist im Zusammenhang mit der geplanten Verwirklichung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialgemeinschaft erreicht. Damit werden Grundlagen für einen wirt- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 16191* schaftlichen Aufbau in der DDR geschaffen, der die Lebensverhältnisse unserer dort lebenden Landsleute entscheidend verbessern wird. Dies und der Aufbau einer rechtsstaatlichen Ordnung ist das, was die Menschen zum Bleiben veranlassen wird. Entsprechend den Veränderungen in der DDR hat sich der Zuzug aus Mitteldeutschland schon jetzt deutlich verringert. Mehr als zwei Drittel der jetzt zuziehenden Übersiedler bedürfen nach Abschluß des Aufnahmeverfahrens keiner öffentlichen Unterbringung. Diese Entwicklung bestätigt die besonnene Haltung der Bundesregierung, die schon immer darauf hingewiesen hat, daß nicht etwa das Aufnahmeverfahren oder die den Übersiedlern gewährten Leistungen, sondern allein die Verhältnisse in der DDR ursächlich für den Entschluß der Menschen waren, ihre Heimat zu verlassen. Dagegen hatte das Aufnahmeverfahren einen guten und richtigen Zweck, nämlich unsere Gemeinden vor einem völlig ungeregelten Zuzug, vor allen Dingen in den Ballungsgebieten, zu bewahren. Deshalb haben auch die kommunalen Spitzenverbände bis vor kurzem gefordert, an dem Aufnahmeverfahren festzuhalten. Durch die konsequente Politik der Bundesregierung werden sich die Perspektiven für unsere Landsleute in der DDR rasch und weiter verbessern. Die damit eintretende Normalisierung wird das Aufnahmeverfahren überflüssig machen. Dagegen wird man mit hektischen Maßnahmen und Schwarzmalerei der geschichtlichen Situation nicht gerecht. Auch der Zuzug von Aussiedlern aus Ost- und Südeuropa ist eines der wichtigen Themen der letzten Monate, das die Menschen stark beschäftigt hat. Ich verstehe auch, daß unsere Bürger sich wegen des anhaltend hohen Zugangs von Aussiedlern Sorgen machen. Gleichwohl müssen wir die grundgesetzliche und moralische Fürsorgeverpflichtung für diejenigen Menschen sehen, die am schwersten an den Folgen des Krieges zu tragen hatten und die sich in ihrer großen Mehrzahl immer zu unserem Vaterland bekannt haben. Trotz der vielfältigen Veränderungen in Osteuropa sehen viele Deutsche in den Aussiedlungsgebieten keine Möglichkeit, ihre Tradition, ihre Sprache und ihre Kultur als Deutsche zu bewahren. Deshalb wird uns die Frage der Aufnahme und Integration von Aussiedlern auch weiterhin beschäftigen. Der heute von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf wird noch im einzelnen zu prüfen sein. Die für uns besonders wichtigen Punkte möchte ich kurz skizzieren: Erstens. Keinem Deutschen, der einen Anspruch darauf hat, darf es verwehrt werden, zu uns zu kommen. Wir werden unseren grundgesetzlichen Verpflichtungen weiter nachkommen. Zweitens. Wir stimmen mit dem Grundgedanken des Gesetzes überein, daß die prinzipielle Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Aussiedler aufzunehmen, im Interesse der Betroffenen und der einheimischen Bevölkerung ein geordnetes und effizientes Aufnahmeverfahren voraussetzt. Drittens. Es ist die Absicht des Gesetzes, wieder zu einem weitgehend einheitlichen Verfahren zwischen Bund und allen Ländern zu kommen. Hierdurch sollen einseitige Belastungen vermieden und die Sozialverträglichkeit sichergestellt werden. Ich appelliere im Sinne eines kooperativen Föderalismus an die Länder, diesen Weg mit dem Bund gemeinsam zu gehen. Viertens. Es sind Bedenken erhoben worden, ob das vorgesehene Verfahren praktikabel ist und nicht zu unvertretbaren Verzögerungen führt. Deshalb wird bei den weiteren Beratungen diesem Problem besondere Aufmerksamkeit zu schenken sein. Die für die Entscheidung zuständigen Stellen werden rechtzeitig das erforderliche Personal zur Verfügung stellen müssen. Auch ist daran zu denken, das Aufnahmeverfahren für die Betroffenen so flexibel wie möglich zu gestalten, d. h. es muß z. B. möglich sein, nicht nur über die deutschen Auslandsvertretungen, sondern auch über Vertrauenspersonen in der Bundesrepublik Deutschland oder bei einer Besuchsreise auch direkt beim Bundesverwaltungsamt in Köln Anträge zu stellen. Besonders zu begrüßen ist, daß das Gesetz eine Härtefallregelung vorsieht. Diese Regelung muß es ermöglichen, nicht nur den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls, sondern auch besonderen aktuellen Gruppenschicksalen in den Aussiedlungsgebieten Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, ob die bereits im Besitz einer Übernahmegenehmigung nach bisherigen Verfahren befindlichen Aussiedler, die nach Inkrafttreten des Gesetzes einreisen, im Wege dieser Härteregelung aufzunehmen sind, oder ob man nicht besser für diese Fälle eine gesetzliche Übergangsregelung schaffen muß. Fünftens. Im übrigen möchte ich noch einmal ganz klar sagen, daß wir den Gedanken einer Gesamtrevision des Kriegsfolgenrechts, der in manchen Anträgen und Forderungen vorgebracht wird, jetzt jedenfalls nicht verfolgen werden. Die Zeit dafür ist noch nicht gekommen. Die geänderten politischen Verhältnisse in einigen osteuropäischen Ländern haben sich eben noch nicht hinreichend konsolidiert. Außerdem sollte eine Gesamtrevision des Kriegsfolgenrechts im Zusammenhang mit einer gesamteuropäischen Regelung, die heute angestrebt wird, gesehen werden. Das Gesetz gibt uns die Möglichkeit ausdrücklich nachzuweisen, daß wir zu unseren im Grundgesetz verankerten Pflichten stehen, daß wir die christlichen und sozialen Belange unserer Gesellschaft ernst nehmen und daß der Bund und die Länder im Interesse der Sache zu einer kooperativen Zusammenarbeit bereit sind. Frau Hämmerle (SPD): Die Bundesregierung legt heute zwei Gesetzentwürfe vor, die eigentlich zu schwerwiegend sind, als daß sie am späten Abend behandelt werden sollten. Deshalb auch nur knapp das Wichtigste: Erstens. Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes vor. Na, 16192* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 endlich, kann ich dazu nur sagen. Die SPD hat bereits am 7. Februar 1990 das gleiche beantragt. „Neuregelungen für Übersiedlerinnen und Übersiedler" hieß unser Antrag. Wir wollten schon im Februar das Aufnahmegesetz abschaffen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, daß der frühere Zeitpunkt richtiger gewesen wäre. Den Termin, den die Regierung vorschlägt, den 1. Juli, halten wir für falsch. In dieser wichtigen Frage des Termins ist übrigens auch der Bundesrat nicht einverstanden. Alle Bundesländer waren sich am 6. April 1990 darüber einig. Ich möchte jetzt nicht nachtarocken. Vieles könnte ich zitieren, was Vertreter besonders der CDU uns an den Kopf geworfen haben, zum Teil auch in sehr unangenehmer, ja rüder Form: „Neidkampagne", „Schüren von Sozialneid" und „Spaltpilz der Nation" sind nur einige Stichworte. Wenn die Regierung nur drei Monate später genau das gleiche Begehren, nämlich die Abschaffung des Aufnahmegesetzes, als Gesetzentwurf einbringt, dann wäre ein Wort des Bedauerns wegen der Beschimpfungen uns gegenüber schon angebracht. Einen damals schon strittigen Punkt haben Sie allerdings auch heute nicht geregelt: die Frage der möglicherweise entstehenden Sozialhilfeleistungen. Wir haben am 7. Februar 1990 beantragt, daß dem Bundestag alsbald ein Gesetzentwurf vorzulegen ist, „der den Ländern, Gemeinden und der Bundesanstalt für Arbeit die ihnen durch Übersiedlungen entstehenden Belastungen für eine gewisse Zeit durch Bundesmittel ausgleicht. " Auch der Bundesrat hat einstimmig folgendes beschlossen: Der Bundesrat erwartet, daß der Bund für den Zeitraum, für den sonst Eingliederungsgeld gewährt wird, Sozialhilfeleistungen für Übersiedler erstattet, die keinen Anspruch auf Eingliederungsgeld, aber einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Das Problem der Unterbringung ist übrigens nicht gelöst. Es kommen ja weiterhin Menschen aus der DDR und Osteuropa, mal mehr, mal weniger, zur Zeit eher wieder mehr. 290 812 Aus- und Übersiedler seit 1. Januar 1990, das ist ja nicht wenig. Wir benötigen weiterhin ein verstärktes Wohnungsbauprogramm für öffentlich geförderte Wohnungen sowohl für die eigene Bevölkerung als auch für die Zuziehenden, ohne Bevorzugung der letzteren. In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt die Regierung „auch ist zu erwarten, daß nach den ersten freien und demokratischen Wahlen in der DDR und aufgrund der angestrebten Währungs- und Wirtschaftsgemeinschaft einschließlich ihrer sozialen Absicherung die Menschen in der DDR ohne Furcht an der Verwirklichung einer freiheitlichen Demokratie in ihrer Heimat mitarbeiten und auf eine Besserung ihrer wirtschaftlichen Lage rechnen können". Diese Erwartung teile ich. Ich glaube aber auch, daß sich nach Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion die Frage nach den gleichen Bedingungen für die Gewährung von Arbeitslosenunterstützung stellen kann. Wir sollten diesen Punkt im Ausschuß beraten. Zweitens. Der zweite Gesetzentwurf, der hier zur ersten Beratung ansteht, betrifft die Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler. Das bisherige Aufnahmeverfahren soll verändert werden. Bisher waren das Verlassen des Herkunftslandes, das Registrierverfahren in einem Durchgangslager und die Beantragung der Vertriebeneneigenschaft in der Bundesrepublik die Voraussetzung für den Erhalt des Status „Aussiedler". Aussiedlungswillige aus der UdSSR und aus Rumänien erhielten in ihren Herkunftsländern nur dann einen Paß, wenn u. a. auch ein schriftlicher Antrag vom Bundesverwaltungsamt positiv beschieden worden war. Nach dem Gesetzentwurf ist jetzt nötig, daß der Aussiedlungswillige zunächst einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln stellt, damit dort geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Status „Aussiedler" vorliegen. Über den Aufnahmebescheid entscheidet das Bundesland, in dem sich der Aussiedlungswillige niederlassen will. Eingliederungsleistungen können nur noch den Personen gewährt werden, die dieses Verfahren durchlaufen und einen Aufnahmebescheid erhalten haben. Dies ist ganz zweifellos eine Lenkungsmaßnahme, vielleicht sogar eine Kontingentierung, für die wir von der Koalition schwer gescholten worden sind. Da ein schriftliches Aussiedlungsverfahren bei Personen aus der UdSSR und Rumänien bereits seit langem praktiziert wird, sind vor allem Aussiedler aus Polen von der Neuregelung betroffen. Aussiedler aus der UdSSR wären dann davon betroffen, wenn das liberalisierte Paßgesetz voll praktiziert würde. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, zumal die SPD schon im November 1989 die Einführung eines schriftlichen Anerkennungsverfahrens für Aussiedler gefordert hat, nicht zuletzt deswegen, weil das ungelenkte Einreiseverfahren per Touristenvisum sehr viele Probleme aufwirft. Das Problem des Aussiedlerzuzugs ist weiterhin groß. Es ist davon auszugehen, daß 1990 über eine halbe Million Aussiedler kommen werden. 1989 waren es 377 000. Das schriftliche Verfahren ist längst überfällig. Etwa 10 % aller aus Polen Kommenden werden bei der Registrierung in den Durchgangslagern nicht als Aussiedler anerkannt. Sie tauchen dann in den allermeisten Fällen unter und fallen den Gemeinden sozial zur Last. In der Begründung des Gesetzentwurfs stellt die Bundesregierung fest, daß in Ungarn und in Jugoslawien kein Vertreibungsdruck mehr besteht, weil die Menschen dort entweder Minderheitenrechte haben oder ihr Land seit Jahren verlassen können. Dies gilt natürlich auch für die anderen im Bundesvertriebenengesetz genannten Länder, besonders für Polen und die CSFR. Wir erhalten deshalb unseren Antrag, das Bundesvertriebenengesetz zu beenden, aufrecht. Ihr Vorschlag ist nur ein erster Schritt. Ich sage Ihnen allerdings auch aus der Erfahrung mit dem Aufnahmegesetz voraus, daß Sie uns auch beim Bundesvertriebenengesetz bald folgen werden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 16193* Wichtig am Gesetzentwurf ist der Text über die sogenannten Sammeleingebürgerten, Volksliste 3. Nach der bisherigen Auffassung der Bundesregierung waren die in die Volksliste 3 Eingetragenen sowie ihre Kinder und Kindeskinder deutsche Staatsangehörige. Hier tritt nun ein sehr beachtlicher Wandel ein, denn die Bundesregierung stellt fest: „Auch bei den Sammeleingebürgerten kann von den durch Vertreibung und Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse verursachten Belastungen häufig nicht ausgegangen werden, wenn sie bei und nach Kriegsende von den gegen Deutsche gerichteten Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen nicht unmittelbar betroffen waren". Hier wird endlich klargemacht, daß es für polnische Staatsangehörige eben nicht mehr ausreicht nachzuweisen, daß der Großvater bei der deutschen Wehrmacht war, um die deutsche Staatsangehörigkeit anzustreben. Diese Erkenntnis ist richtig und wichtig, waren es doch allein im vergangenen Jahr 200 000 Menschen aus Polen, die davon betroffen waren. Eine Regelung ist also längst überfällig. Dieser Punkt wird in den Beratungen des Innenausschusses eine zentrale Rolle spielen müssen. Wir werden die Frage nicht zuletzt deshalb intensiver behandeln müssen, weil schon der Grundgesetz-Kommentar Maunz-Dürig zu folgendem Urteil kommt: Dem Völkerrecht würde es widersprechen, wenn der deutsche Gesetzgeber eine Entscheidung darüber getroffen hätte, welche Personen von fremden Staaten als ihre Angehörige in Anspruch genommen worden sind oder werden. Das kann daher bei verfassungskonformer Auslegung keinesfalls Inhalt des Ersten Staatsangehörigkeits-Regelungsgesetzes sein. Eine Auslegung des Gesetzes, die die Entscheidung über die Inanspruchnahme für die fremde Staatsangehörigkeit dem deutschen Gesetzgeber zuschreibt, würde mit Sicherheit zur Verfassungswidrigkeit des Ersten Staatsangehörigkeits-Regelungsgesetzes führen ... Die Tatsache der Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme einer Person für die fremde Staatsangehörigkeit kann allein durch den Nachweis einschlägiger Akten des betreffenden Staates nachgewiesen werden. Diese zuletzt genannte Vorbedingung ist bisher noch nie bei der Anwendung des Ersten Staatsangehörigkeits-Regelungsgesetzes erfüllt worden. So viel für heute; die SPD-Bundestagsfraktion signalisiert grundsätzliche Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen. Lüder (FDP): Wir Freien Demokraten haben die Regierungsentwürfe zu den Gesetzen, die wir heute beraten, von Anfang an begrüßt. Beide Gesetze können zur Versachlichung der Diskussion beitragen und nach den Irritationen durch frühere Äußerungen von Bundes- und Landespolitikern aus CDU/CSU und SPD auf den gemeinsamen Boden sozialverantwortlich und rechtsstaatlich orientierter Politik der Koalition gegenüber Übersiedlern und Aussiedlern zurückführen. Insbesondere die Diskussion über das Ob und Wann einer Aufhebung oder Veränderung des Aufnahmegesetzes wird durch die Gesetzentwürfe auf vernünftige Bahnen gelenkt. Wir haben stets allen denen eine Absage erteilt, die meinten, die mit den Anfang des Jahres steigenden Übersiedlerzahlen entstandenen Probleme im wesentlichen durch Aufhebung des Aufnahmegesetzes lösen zu können. Für uns galt und gilt, daß das Recht auf Freizügigkeit für alle unberührt bleiben muß und auch nicht durch sozialen Druck beeinträchtigt werden darf. Jeder Versuch, durch Kürzungen der Sozialhilfe, wie er zeitweise insbesondere aus dem Süden Deutschlands und von Teilen der SPD diskutiert wurde, einen Rückreisedruck auf die Deutschen aus der DDR auszuüben, ist mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar. Wir haben immer gesagt — und ich wiederhole es hier — , woran sich auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung orientiert: Das Aufnahmegesetz — früher auch Notaufnahmegesetz — wird so lange bestehen bleiben müssen, wie die Verhältnisse in der DDR Bürger zum Übersiedeln veranlassen. Weil jeder Deutsche — und damit auch jeder Deutsche in der DDR — das uneingeschränkte und ihm nicht nehmbare Recht auf Freizügigkeit hat, würde eine sofortige Aufhebung des Aufnahmegesetzes nicht einen einzigen Übersiedlungsfall verhindern. Sie würde wohl aber starke Belastungen der Gemeinden mit sich bringen, die an Stelle des Bundes jedem Deutschen Obdach geben müßten, der bei ihnen darum nachsucht. Der mit dem Gesetzentwurf eingeschlagene Weg ist richtig, schon jetzt die Vorbereitungen für zukünftige bessere Verhältnisse zu beginnen, zugleich aber denen eine Absage zu erteilen, die zu früh und daher falsch handeln wollen, wie es insbesondere Bundesratsinitiativen aufzeigten. Die Einreisemöglichkeit für jeden Deutschen in unser Gebiet ist für uns unverzichtbares Freiheitsrecht des Grundgesetzes. Solange die DDR ein selbständiger Staat ist, haben wir jedem deutschen Staatsbürger bei uns Aufnahme zu gewähren, ohne seine Motive zu hinterfragen. Unsere Verfassung verbietet, einen Deutschen außer Landes zu weisen. Weder polizeilicher Zwang noch sozialer Druck dürfen dies bewirken. Das Aufnahmegesetz begünstigt die Übersiedler nicht, es schränkt ihre Freizügigkeit im Bundesgebiet vielmehr ein, solange sie nicht selbst Arbeit und Einkommen gefunden haben, indem staatliche Stellen diesen Übersiedlern Wohnsitz und Wohnraum dort zuweisen können, wo dies noch am ehesten möglich ist. Mit der Abschaffung des Gesetzes kann dann nach unserer Rechtsordnung jedermann, der aus der DDR zu uns übersiedelt, in der Gemeinde Unterkunft verlangen, in die er selbst möchte. Solange er diese Unterkunft nicht bezahlen kann, hilft dann in angemessenem Rahmen die Sozialhilfe der Kommunen. Es dürfte eine Illusion sein zu glauben, daß die Übersiedler, die Menschen aus der DDR, die 40 Jahre nicht geflohen sind, heute dort Wohnung und Heimat, Familie und Freunde verlassen, nur weil sie hier einmal die 200 DM Eingliederungsgeld erhielten. Wer der großen Zahl der Übersiedler dieses Motiv unterstellt, der hat sich mit den Sorgen und Problemen die- 16194* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 ser Menschen noch nie beschäftigt, der offenbart allenfalls, wie sehr er selbst sein Denken an zwei Hundertmarkscheinen orientiert. Um die Übersiedlerzahl zu verringern, ist es erforderlich, daß die Lebensperspektiven in der DDR verbessert werden. Das hat sich schon an der Entwicklung der Übersiedlerzahlen über die letzten Wochen mit der Chance auf ein Leben in Wirtschafts-, Währungs- und — vor allem — Sozialunion gezeigt. Dazu gehört, daß Rentner und Arbeitslose in der heutigen DDR dort Zutrauen in die soziale Gerechtigkeit der vor uns liegenden Sozialunion gewinnen. Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge der Bundesregierung zum Abschluß des Staatsvertrages über die Sozialunion weisen in die richtige Richtung. Insbesondere die Sicherung der Renten, aber auch die Einführung der Grundprinzipien unseres Sozialstaates liefern den Stoff, aus dem auch in der DDR ein stabiles soziales Netz geknüpft werden kann. Dies ist die Voraussetzung für die Grundlage des Vertrauens in eine sozial gesicherte Zukunft in der DDR. Die Wirtschafts- und Währungsunion gibt dazu die stärkere Motivation zu einem Leben in Wohlstand, das auch im freien Rechtsstaat das Leben erst angenehm macht. Es geht um grundlegende Sicherungen, es geht um grundlegende Verbesserungen in der DDR und für unsere Landsleute drüben als Voraussetzung der Herstellung der Einheit und zugleich als Voraussetzung zum Abbau der Übersiedlerzahlen. Die kurz bevorstehende Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft auf der Grundlage einer Sozialunion erst schafft die Voraussetzung dafür, das Aufnahmeverfahren zu beenden und volle Freizügigkeit zu gewähren. Nicht weil die Übersiedlerzahlen zu groß sind, soll auf das Aufnahmegesetz verzichtet werden. Umgekehrt: Weil die Übersiedlerzahlen abnehmen werden, kann das aus Notzeiten stammende, für besondere Situationen geschaffene Aufnahmegesetz in Erfüllung seiner Aufgaben auslaufen. Wir passen damit den verbesserten politischen Verhältnissen die Rechtslage an, die für schlechtere Zeiten Vorsorge tragen sollte. Der gleiche Grundsatz gilt für die vorgesehenen Veränderungen im Aussiedlungsbereich durch das Aussiedler-Aufnahme-Gesetz. Weil sich die Situation in den früheren Vertreibungsgebieten verändert hat, können wir mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Normalisierung leisten. Wir wollen in den Ausschüssen zügig über die Gesetze beraten und erklären schon heute unsere grundsätzliche Bereitschaft zur Zustimmung zu den Intentionen beider Entwürfe. Meneses Vogl (GRÜNE): Zur Beratung stehen heute zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die eigentlich längst überfällig, aber auch vollkommen unzureichend und halbherzig sind. Es ist nur konsequent, daß sogenannte Notaufnahmeverfahren für DDR-Bürger und -Bürgerinnen — im herrschenden Jargon Übersiedler genannt — zu stoppen, wo doch die Einverleibung der DDR fast abgeschlossen ist. Jahrelang wurden Sonderprogramme, Sonderregelungen für sogenannte Aus- und Übersiedler durchgeführt, die diese teilweise privilegierten oder zumindest den Eindruck erweckten: Diese speziellen Sonderprogramme waren gerade darauf angelegt, die Konkurrenzsituation unter den Erwerbslosen und Lohnabhängigen zu verschärfen. Es ist doch ganz offensichtlich, daß die großdeutschen Träume führender Politiker auf dem Rücken der Erwerbslosen und Benachteiligten ausgetragen werden, während die bundesdeutschen Unternehmer nur an den Profit aus dem zugewanderten, in der DDR ausgebildeten Arbeitskräftepotential denken. Seit Jahren wurde von den Bundesregierungen eine Heim-ins-Reich-Politik betrieben. Als die Betroffenen dann tatsächlich kamen, waren sie bald schon nicht mehr erwünscht. Die Tatsache der offenen Grenzen in der DDR führt unter den gegebenen Umständen zu einer Verschiebung des sozialen Drucks angesichts anhaltender Massenerwerbslosigkeit, zunehmender Wohnungsnot, jahrelang gezielter Wohnungsverknappungspolitik der Bundesregierung und steigender Armutsproblematik. Soziale Spannungen, Polarisierung und Rassismus werden geschürt. Ich kann es nicht anders nennen. Mit ihren Sondergesetzen für diejenigen, die auf Grund der Grundgesetzanmaßung des Art. 116 oder des Bundesvertriebenengesetzes als deutsch oder deutschstämmig bezeichnet werden, schürt die Bundesregierung soziale Konflikte und Konkurrenzsituationen in der Bevölkerung. Es handelt sich hier jedoch um nichts anderes als einen Menschenverschiebebahnhof. Auf der Strecke bleiben diejenigen, die ohnehin sozial benachteiligt sind und von denen Solidarität erwartet wird, aber auch die Betroffenen Aus- und Übersiedler, die zunehmend mit Ablehnung und Ausgrenzung konfrontiert werden. Gerade der Gesetzentwurf bezüglich der Aussiedler ist doch vollkommen unzureichend. Es geht der Bundesregierung hier doch um nichts anderes als die Verzögerung der Ausreise, eine genauere Sortierung derjenigen, die die nach völkischen Kriterien definierte Deutschstämmigkeit irgendwie beweisen oder erkaufen können, und derjenigen, die diesen Nachweis nicht erbringen können. So werden immer mehr Menschen, z. B. aus Polen, die kein deutsches Blut haben und die wegen steigender Massenarmut dort keine Lebensgrundlage mehr sehen, als Asylanten bezeichnet, was eigentlich ein Spezialbegriff zur Selektion von nichtdeutschen, nichtweißen Flüchtlingen ist, vor denen dieses Land abgeschottet werden soll. Am Bundesvertriebenengesetz rüttelt die Bundesregierung natürlich nicht. Immer noch wird von dort Vertreibung, Flüchtlingen etc. gesprochen, erhalten Vertriebene, insbesondere Vertriebenenverbände großzügige Regelungen und Zuwendungen, während Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen und andere Opfer der NS-Herrschaft wie Zangssterilisierte, Sinti und Roma noch immer auf Entschädigungs- und Rentenansprüche warten. Das Vertriebenengesetz sollte allerdings ersatzlos gestrichen werden. Wir werden uns an einer Abschottungspolitik gegen Einwanderer und Flüchtlinge, die Menschen nach rassistischen Kriterien wie Deutschstämmigkeit beurteilt, die Menschen zur Durchsetzung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 16195* ihrer Machtinteressen als Verschiebemasse benutzt, nicht beteiligen. Die Auswirkungen dieser herrschenden Ideologie, die ihren Niederschlag in diesen Sondergesetzen hat, ist sattsam bekannt: Rassistische Überfälle auf Flüchtlinge aus der Dritten Welt häufen sich. Wir vertreten eine Politik der offenen Grenzen, der Toleranz, der Flexibilität. Dies setzt natürlich die Beschaffung von menschenwürdigen Lebensbedingungen für alle und eine verantwortungsvolle Sozialpolitik voraus, die die Bedingungen für alle hier Lebenden verbessert. Gerade jetzt, wo für diese Bundesregierung offensichtlich nur Deutsche zählen, werden die Lebensbedingungen für die als Ausländer definierten Menschen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Verschärfung des Sondergesetzes Ausländergesetz erheblich verschärft, und die Abschottung vor Flüchtlingen aus der Dritten Welt wird perfektioniert. Aussiedler werden einmal aus ideologischem, ein anderes Mal aus ökonomischem Kalkül begrüßt, dann aber wieder ausgegrenzt und abgeschoben. Sondergesetze waren immer da, um zu spalten. In diesem Sinne wiederholt die Bundesregierung alte Fehler: in der Praxis ist die Geschichte der Aussiedler und Übersiedler in der Bundesrepublik die Wiederholung der Geschichte der Ausländer. Demnach stehen uns große soziale Konflikte bevor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6944 Frage 1): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei Autobesitzern mit einem Zweitwagen die Übertragung des einen Nummernschildes auf das andere Fahrzeug zu vereinfachen? Um den Besitzern von Zweitwagen die Übertragung des Nummernschildes auf das andere Fahrzeug zu ermöglichen, bedürfte es der Einführung sog. Wechselkennzeichen. Die Einführung von Wechselkennzeichen wird jedoch insbesondere aus folgenden Gründen nicht erwogen: 1. Die polizeiliche Fahndung z. B. bei Unfallflucht kann ins Leere laufen, wenn der Fahrer legal mit demselben Kennzeichen verschiedene Fahrzeuge benutzen darf. Auch die Beweisführung bei Ordnungswidrigkeiten würde gefährdet, denn der Fahrzeughalter könnte behaupten, er habe in der fraglichen Zeit sein Kennzeichen legal an einem anderen Fahrzeug benutzt. 2. Bei der den Ländern zustehenden Kraftfahrzeugsteuer entstünden Einnahmeausfälle. Die Länder lehnen daher Wechselkennzeichen nachdrücklich ab. 3. Auch bei den Kraftfahrzeugversicherern entfiele ein Teil der Versicherungsprämien mit der nicht auszuschließenden Folge einer allgemeinen Prämienerhöhung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 11/6944 Fragen 2 und 3): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Mittel aus der Städtebauförderung häufig nicht nur für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen, sondern auch für absolut überflüssige kostentreibende Begleitmaßnahmen verwendet werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um künftig zu verhindern, daß mit Städtebauförderungsmitteln anstelle dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung und Verbesserung von Wohnraum, Maßnahmen durchgeführt werden, wie z. B. das Pflanzen überteuerter Bäume, das Aufreißen guter Asphaltstraßen, um Kopfsteinpflaster zu setzen, oder das Umgestalten von innerstädtischen Gartenanlagen auf Grund „moderner Architektenerkenntnisse"? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß die Städtebauförderungsmittel in erster Linie für dringliche Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden sollen. Ihr ist nicht bekannt, daß solche Mittel „für absolut überflüssige kostentreibende Begleitmaßnahmen" von Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Sollten Ihnen solche Fälle eines Fehlgebrauchs konkret bekannt sein, wäre ich dankbar, wenn Sie sie mir mitteilten. Ich bin dann gerne bereit, ihnen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nachzugehen. Zu diesem Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ist zu beachten, daß die Stadterneuerung nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung originär den Ländern obliegt. Außerdem haben die Gemeinden das verfassungsmäßige Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dementsprechend entscheiden die Länder und Gemeinden auch über den Einsatz der Städtebauförderungsmittel, die der Bund mit seinen Finanzhilfen lediglich verstärkt, in eigener Zuständigkeit. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6944 Frage 4): Wie ist der Stand der Gespräche mit den US-Streitkräften über eine Nutzungsvereinbarung über den Truppenübungsplatz Grafenwöhr, und gibt es Informationen der Bundesregierung über eine eventuell beabsichtigte Verminderung der US-Streitkräfte in Grafenwöhr? Das vom Bundesministerium der Finanzen den Entsendestaaten bereits im August 1988 vorgeschlagene Verwaltungsabkommen betreffend die Überlassungsvereinbarungen für Übungsplätze konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden. Die Entsendestaaten streben für alle beteiligten Streitkräfte ein einheitliches Abkommen mit möglichst einheitlichen Mustervereinbarungen an, haben ihre gegenseitigen Konsultationen über eine untereinander abgestimmte Haltung aber noch nicht beendet. Das Bundesministerium der Finanzen bleibt weiterhin bestrebt, die Verhandlungen zu einem baldigen Abschluß zu bringen. 16196* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine Verminderung der amerikanischen Streitkräfte in Grafenwöhr vor. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird der Truppenübungsplatz Grafenwöhr auch nach einer generellen Truppenreduzierung seine wichtigen Funktionen als Ausbildungsgelände behalten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 11/6944 Fragen 5 und 6): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Milchquotenregelung vor dem Hintergrund immer noch vorhandener Unzufriedenheit der Milchbauern? Sieht die Bundesregierung eine Lösungsmöglichkeit dieser Unzufriedenheit in der Handelbarkeit der Milchmengenquoten, und zwar noch vor der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes? Die Bundesregierung kann die von Ihnen erwähnte Unzufriedenheit bei den deutschen Milcherzeugern generell so nicht feststellen. Vielmehr ist zu verzeichnen, daß die Masse der Milcherzeuger mit den einkommensmäßigen Auswirkungen der Quotenregelung einverstanden ist und Berufskollegen in anderen Bereichen teilweise ähnliche Regelungen wünschen. Naturgemäß hat eine mengenbegrenzende Regelung einengende Elemente. Die Bundesregierung war und ist deshalb bestrebt, die gesamte Regelung möglichst flexibel auszugestalten. Nach Abbau des sog. Bauchladens wird sie vorschlagen, die Abzugsregelung bei sämtlichen Pacht- und Übertragungsfällen zu streichen; des weiteren will sie das flächenungebundene Leasen von Quoten zulassen. Diese Vorschläge bedürfen jedoch der Zustimmung des Bundesrates. Eine weitergehende Handelbarkeit von Milchquoten losgelöst von der Fläche ist jedoch mit größter Vorsicht zu prüfen. Eine Mehrheit in den übrigen Mitgliedstaaten für die Aufhebung der Flächenbindung ist derzeit auch nicht ersichtlich. Eine Handelbarkeit von Quoten über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus lehnt die Bundesregierung ab. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Flinner (GRÜNE) (Drucksache 11/6944 Fragen 7 und 8): Welche Konsequenzen für ihre Agrarpolitik zieht die Bundesregierung daraus, daß bei den Erzeugerpreisen für landwirtschaftliche Produkte im Januar 1990 das Niveau von 1980 um 1,1 % unterschritten, bei den Nahrungsmittelpreisen aber um 21,5 % und bei den Lebenshaltungskosten sogar um 27,9 % überschritten wurde? Welche Positionen vertritt die Bundesregierung bei den laufenden EG-Agrarpreisverhandlungen, und wieweit hat sie bereits einem Kompromiß zugestimmt (bzw. wird zustimmen), der für die Bauern weitere direkte und indirekte Preissenkungen und damit für viele eine direkte Existenzbedrohung bedeutet? Zu Frage 7: Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise und der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Bei den Nahrungsmittelpreisen hat der Einfluß der Kosten auf der Be- und Verarbeitungs- sowie Vertriebsstufe immer stärker zugenommen, d. h. der Anteil der landwirtschaftlichen Produktpreise an den Verbraucherausgab en für Nahrungsmittel nahm kontinuierlich ab auf derzeit gut ein Drittel. Im Vergleich dazu sind die Kosten der Erzeugung von landwirtschaftlichen Rohprodukten weniger stark gestiegen, teilweise sogar gesunken. Außerdem wird die Preisentwicklung im Durchschnitt aller Produkte von abweichenden Entwicklungen und unterschiedlichen Gewichten der Einzelprodukte beeinflußt. So haben die Produkte Speisekartoffeln, Obst, Gemüse, für die sowohl im Erzeuger- als auch im Verbraucherbereich deutlich höhere Preise als 1980 zu beobachten sind, im Erzeugerpreisindex einen Anteil von 4,5 %, im Preisindex für Nahrungsmittel aber einen Anteil von 11,2 %. Entsprechend stärker schlagen hier Preisanstiege auf den Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel durch. Die Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugerpreise wird durch Angebot und Nachfrage geprägt. Wie die Garantiemengenregelung bei Milch bewiesen hat, lassen sich die Preise am ehesten dadurch stabilisieren, daß sich das Angebot der Nachfrage anpaßt. Daraus ergibt sich für die Agrarpolitik die Konsequenz, sich auch weiterhin um die Herstellung des Marktgleichgewichts in den verschiedenen Produktbereichen zu bemühen. Zu Frage 8: Die Bundesregierung hat wiederholt klargestellt, daß im Rahmen der Agrarpreisvorschläge für das Wirtschaftsjahr 1990/91 durch die EG-Kommission direkte oder indirekte Preissenkungen über die Stabilisatorenauswirkungen hinaus für sie nicht akzeptabel sind. Von den im Februar 1988 beschlossenen Stabilisierungsmaßnahmen wurden die angebotsbegrenzenden und nachfragestimulierenden Elemente bisher nicht oder nicht in allen Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Flächenstilllegungsregelung ; die Produktionsschwelle von 160 Millionen t Getreide wäre im laufenden Wirtschaftsjahr nicht überschritten worden, wenn die Flächenstillegungsregelung in allen Mitgliedstaaten ebenso konsequent angeboten und genutzt worden wäre wie in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grunde fordert die Bundesregierung Maßnahmen zur Erlösverbesserung, durch die im Ergebnis die Preissenkung infolge der Stabilisatorenregelung entscheidend abgemildert wird. Darüber hinaus hält die Bundesregierung richtungweisende Beschlüsse zur wirksamen Durchführung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 16197* der Flächenstillegungsregelung in allen Mitgliedstaaten, zur Förderung konkreter Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und zur Förderung der Verfütterung von Getreide für erforderlich. Die Bundesregierung hat die von der irischen Präsidentschaft in Abstimmung mit der EG-Kommission bisher vorgelegten Kompromißvorschläge abgelehnt, da die Forderungen der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt waren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kreuzeder (GRÜNE) (Drucksache 11/6944 Fragen 9 und 10): Wie sollen bäuerliche Betriebe bei beständiger Senkung der Erzeugerpreise wirtschaftlich überleben können und den allgemeinen Preisverfall bei landwirtschaftlichen Produkten auffangen, der beim Milchpreis eine Senkung von 4 bis 11 Pf/kg gegenüber dem Vorjahr, bei Getreide (Weizen) eine Senkung des Erzeugerpreises von 1983 bis 1989 um 17 DM/dt (von 55 auf 38 DM/dt) ausmacht? Beabsichtigt die Bundesregierung, aus den Protesten und Demonstrationen von Landwirten gegen die von ihr und der EG- Kommission getragene „Preisdruckpolitik" Konsequenzen zu ziehen und den bäuerlichen Betrieben wieder eine wirtschaftliche Perspektive zu geben; welche Maßnahmen wird die Regierung konkret durchführen? Zu Frage 9: Die landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe haben im vergangenen Wirtschaftsjahr 1988/89 ihr bislang höchstes Einkommen erzielt; im laufenden Wirtschaftsjahr ist ein weiterer Anstieg zu erwarten. Diese günstige Situation wird durch die Entwicklung bei einzelnen Erzeugerpreisen insgesamt nicht in Frage gestellt. Die Garantiemengenregelung bei Milch hat für die milcherzeugenden Betriebe in den letzten Wirtschaftsjahren nicht nur zu einem festen, sondern auch im Vergleich zu früheren Jahren zu einem erheblich höheren Milchpreis geführt. Die Folge war ein Einkommensanstieg, der die Futterbaubetriebe — früher häufig Stiefkind der Einkommensentwicklung — an die Spitze der Einkommenspyramide brachte. Besonders hoch waren die Milchpreise und entsprechend die Einkommen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1988/89. Wenn jetzt von dem genannten hohen Niveau die Preise kurzfristig sinken, wobei ein so hoher Rückgang, wie er in der Anfrage genannt wird, statistisch nicht nachweisbar ist, so dürften für die Futterbaubetriebe daraus überhaupt keine Einkommensschwierigkeiten entstehen. Die Versorgung mit wirtschaftseigenem Futter ist günstig, die Futtermittelpreise liegen niedrig. Bei konsequenter Ausnutzung der in vielen Betrieben noch bestehenden Möglichkeiten zur Rationalisierung und Kosteneinsparung sind die Futterbaubetriebe daher auch beim gegenwärtigen Preisniveau durchaus in der Lage, befriedigende oder sogar gute Einkommen zu erzielen. Erheblich schwieriger ist die Situation in den Getreidebaubetrieben. Dies gilt vor allem für die extensiven Marktfruchtbetriebe. In dieser Gruppe, die etwa 5 % aller Vollerwerbsbetriebe umfaßt, haben die deutlichen Getreidepreissenkungen der vergangenen Jahre zu Einkommensverlusten geführt, die nicht durch verstärkte Rationalisierungsbemühungen und die Ausnutzung noch bestehender Spielräume zur Kostensenkung ausgeglichen werden konnten. Die Ursachen des deutlichen Preisverfalls bei Getreide liegen in den erheblichen Marktüberschüssen. Eine zukünftig befriedigende Preis- und damit Einkommensentwicklung für die Getreideerzeuger setzt daher eine Sanierung des Getreidemarktes durch angebotsbegrenzende und nachfragefördernde Maßnahmen voraus. Die Bundesregierung ist daher im Rahmen der Agrarpreisverhandlungen darum bemüht, daß die im Rahmen der Stabilisatorenregelung beschlossenen flankierenden Maßnahmen, wie etwa die Flächenstilllegung, endlich in allen Mitgliedstaaten gleichgewichtig angewendet werden und darüber hinaus weitere marktentlastende Maßnahmen beschlossen und umgesetzt werden. Da diese Maßnahmen aber frühestens im Wirtschaftsjahr 1991/92 preiswirksam werden können, strebt die Bundesregierung darüber hinaus im Rahmen der Agrarpreisverhandlungen einen Ausgleich für die sich aus der Stabilisatorenregelung ergebende Senkung der Stützungspreise um 3 % im Wirtschaftsjahr 1990/91 an. Zu Frage 10: Die Bundesregierung hat direkt oder indirekt preissenkende Maßnahmen, die über die im Februar 1988 beschlossene Stabilisatorenregelung hinausgehen, stets abgelehnt. Dies gilt für frühere Preisverhandlungen ebenso wie für die laufende Agrarpreisrunde. Da die angebotsbegrenzenden und nachfragestimulierenden Bestandteile des Stabilisatorenpaketes nach mehr als zwei Jahren entweder noch gar nicht — wie die Förderung der Mehrverfütterung von Getreide — oder nicht in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft konsequent — wie die Flächenstillegungsregelung — umgesetzt worden sind, fordert die Bundesregierung bei den laufenden Agrarpreisverhandlungen im Getreidebereich kompensierende erlösstabilisierende Maßnahmen. Hierdurch soll im Ergebnis eine wesentliche Abmilderung der Preiswirkung der Stabilisatorenregelung erreicht werden. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, den bäuerlichen Betrieben müsse wieder eine wirtschaftliche Perspektive gegeben werden. Aus diesem Grunde wurde bei den laufenden Agrarpreisverhandlungen in Brüssel von deutscher Seite gefordert, richtungweisende Beschlüsse im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und der konsequenteren Anwendung der Flächenstillegungsregelung in allen Mitgliedstaaten zu fassen. Darüber hinaus wurde darauf gedrängt, daß die EG-Kommission einen praktikablen Vorschlag für die Förderung der Verfütterung von Getreide in Mischfuttermitteln vorlegt. Im Verlauf der letzten Verhandlungsrunde hat sich gezeigt, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Forderungen nicht allein steht. Es besteht deshalb 16198* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 Grund zu der Erwartung, daß der diesjährige Preisbeschluß Elemente enthalten wird, die den bäuerlichen Betrieben eine bessere wirtschaftliche Perspektive eröffnen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Opel (SPD) (Drucksache 11/6944 Fragen 11 und 12): Ist die Bundesregierung bereit, der Forderung des „Verbandes der Bundeswehr-Feuerwehren e. V." auf Gleichstellung aller seiner Mitglieder mit den Berufs-Feuerwehren zu folgen und alle Bundeswehr-Feuerwehrleute sofort als Beamte zu übernehmen, wie es ein Konzept des Bundesministers der Verteidigung angeblich vorsieht? Möchte die Bundesregierung den am 6. Dezember 1989 beschlossenen Personalabbau der Bundeswehr um fast 20 % auf 420 000 Soldaten durch Ausdünnung oder durch Auflösung von Dienststellen durchführen, und ist die Bundesregierung bereit, die dem genannten Beschluß angeblich zugrundeliegenden umfangreichen planerischen Untersuchungen dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 11: Im Hinblick auf die besonderen Aufgaben der Bundeswehr-Feuerwehren wird untersucht, ob langfristig eine generelle Verbeamtung des Feuerwehrpersonals möglich ist. Die Personalstruktur dieser Untersuchung wird angelehnt an die der kommunalen Berufsfeuerwehren. Gegen eine Verbeamtung der Bundeswehr-Feuerwehren hat sich die Gewerkschaft ÖTV ausgesprochen. Sie weist auf die zu erwartenden Einkommenseinbußen für die Feuerwehrleute und die größere Flexibilität der tarifrechtlichen Arbeitszeitbestimmungen hin. Die Untersuchung wird — bedingt auch durch die Umstrukturierung der Bundeswehr — noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu Frage 12: Die Bundesregierung strebt an, den aktiven Umfang der Bundeswehr in den nächsten Jahren als Konsequenz erfolgreicher Abrüstungspolitik auf 400 000 Soldaten zurückzuführen. Die aus dem Personalabbau abzuleitenden Strukturänderungen werden derzeit bei allen drei Teilstreitkräften eingehend untersucht. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Fest steht allerdings, daß zur Einnahme der künftigen Streitkräftestruktur sowohl bisher präsente Einheiten und Verbände aufgelöst, als auch verbleibende Truppenteile zum Teil gekadert bzw. teilgekadert werden müssen. Die dem Kabinettsbeschluß vom 6. Dezember 1989 zugrunde liegenden planerischen Untersuchungen des Bundesministeriums der Verteidigung wurden in ihren Grundzügen und Eckwerten im Deutschen Bundestag bereits ausführlich dargestellt und erörtert. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 11/6944 Frage 13): Kann aus der Tatsache, daß Ministerpräsident Engholm anläßlich des Gelöbnisses am 15. März 1990 in Heide/Dithmarschen Gelegenheit erhielt, zu Rekruten zu sprechen, geschlossen werden, daß der Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 2. Juli 1979 zu „Besuchen von Politikern bei der Bundeswehr" keine Anwendung mehr findet? Die Frage ist mit „nein" zu beantworten. Das in dem Erlaß grundsätzlich geregelte Verbot des Besuches von Politikern bei der Bundeswehr innerhalb von 6 Wochen vor Wahlen gilt nach wie vor und wird angewandt. Der Erlaß regelt jedoch auch die Ausnahmen von diesem Verbot. Eine solche Ausnahme ist z. B. der ausdrücklich genannte Besuch eines feierlichen Gelöbnisses, zu dem im übrigen Vertreter aller im Landtag von Schleswig-Holstein vertretenen Parteien geladen waren. Darüber hinaus hat der Ministerpräsident auf Einladung des Befehlshabers Territorialkommando Schleswig-Holstein gesprochen in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Chory auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/6944 Fragen 14 und 15): Wie hoch sind die Zahlungsrückstände der Zuschüsse an Beschäftigungsstellen von Zivildienstleistenden bis Ende April 1990, oder sind sie, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 11/5484) angekündigt, erledigt? Welche Höhe werden die Zahlungsrückstände am Ende dieses Jahres erreichen? Zu Frage 14: Die fälligen Aufwandszuschüsse bis einschließlich April 1990 werden im Mai vom Bundesamt für den Zivildienst ausgezahlt. Dann bestehen keine Zahlungsrückstände mehr. Zu Frage 15: Ende Dezember 1990 werden sich die Aufwandszuschüsse, die in der zweiten Jahreshälfte anfallen, auf wahrscheinlich 30 Millionen DM belaufen. Diese Aufwandszuschüsse werden in den ersten Wochen des Jahres 1991 ausgezahlt. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Chory auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 11/6944 Fragen 20 und 21): Teilt die Bundesregierung die im Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vertretene Auffassung, „in der Mitte der Gesellschaft" bestehe eine immer stärker werdende Tendenz, Armut zu verdrängen, und wie begründet sie ihre Haltung, falls diese Auffassung nicht geteilt wird? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 16199 * Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die im Oktober 1989 von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Erhöhung der Regelsätze in der Sozialhilfe um lediglich 4,6 %, d. h. monatlich im Durchschnitt 19 DM, ab 1. Juli 1990 verteilt auf drei Jahre, noch dem Gebot des § 9 SGB I entspricht, den Hilfeempfängern die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, und wie begründet sie zutreffendenfalls ihre Auffassung? Zu Frage 20: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Ihr widerspricht vor allem der hohe Rang, den die soziale Sicherheit für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen im Bewußtsein aller gesellschaftlichen Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland einnimmt. Zu Frage 21: Ja. Der Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 1989 betraf im wesentlichen die Einführung eines neuen Bemessungssystems für die Regelsätze, die eine zusätzliche Anhebung der Regelsätze bringt, also über der jährlich der Preisentwicklung entsprechenden Anhebung liegt. Im übrigen ist die zusätzliche Erhöhung zum 1. Juli 1990 nur die erste der insgesamt dreistufigen Erhöhung aufgrund des neuen Bemessungssystems. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 11/6944 Fragen 24 und 25) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund abnehmender Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz entsprechend die Schutzzone 2 in die Förderung mit aufzunehmen? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß durch die Einbeziehung der Schutzzone 2 eine wesentliche Verbesserung für die dort lebenden Menschen erreicht werden kann, wenn ja, wann wird die Bundesregierung diese Maßnahmen ergreifen? Zu Frage 24: Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vor (BT-Drs. 11/2217). Er sieht vor, daß auch Eigentümern von in der Schutzzone 2 eines Lärmschutzbereichs gelegenen Grundstücken Aufwendungen für baulichen Schallschutz erstattet werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf ausgeführt, daß die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm auch in Schutzzone 2 erheblich sein kann. Nach einer im Jahre 1987 vorgenommenen Schätzung des Umweltbundesamtes würden die Einbeziehung der Schutzzone 2 in die Erstattungsregelung Kosten in Höhe von ca. 1,119 Mrd. DM entstehen. Hiervon wären 920,2 Mio. DM vom Bund als Halter der Militärflugplätze aufzubringen. Sie hält bei dieser Sachlage ein so kostenintensives Gesetz aus Haushaltsgründen für derzeit nicht realisierbar. Zu Frage 25: Eine Einbeziehung der Schutzzone 2 in die Förderung ist nicht die einzige Maßnahme, mit der die Situation der dort lebenden Bevölkerung verbessert werden könnte. Die Bundesregierung wird deshalb über die bereits auf Grund des Gesetzentwurfs des Bundesrates (BT-Drs. 11/2217) vorgenommenen Prüfungen hinaus — deren Ergebnisse sie in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf dargelegt hat eventuelle Lösungsmöglichkeiten mit einem verkraftbaren finanziellen Rahmen untersuchen, sobald die entsprechende Empfehlung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zu dem o. a. Gesetzentwurf vom Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen worden ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs: Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Wollny (GRÜNE) (Drucksache 11/6944 Fragen 26 und 27): Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit über die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Atomtransporte zum geplanten Endlager „Schacht Konrad" zu ziehen, und kann unter diesen Bedingungen das Planfeststellungsverfahren „Schacht Konrad" in der bisherigen Form aufrechterhalten werden? Unter welchen Bedingungen kann von Atomkraftwerken das Transportbehälterlager (TBL) Gorleben zur Einlagerung abgebrannter Brennelemente in Anspruch genommen werden, und welche Atomkraftwerke sind auf Grund begrenzter kraftwerksinterner Lagerkapazitäten auf die Inanspruchnahme des TBL Gorleben angewiesen? Zu Frage 26: Zum Jahresende 1988 hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) in Köln beauftragt, eine Studie über „Die möglichen radiologischen Auswirkungen von Abfalltransporten zum Endlager Konrad" zu erstellen. Die GRS ist verpflichtet, die vorgenannte Studie, in der Kurzfassung „Transportstudie Konrad" genannt, bis zum 31. Oktober 1990 fertigzustellen. Die Bundesregierung wird die Studie nach Fertigstellung veröffentlichen und eine Bewertung vornehmen. Transporte zum geplanten Endlager „Schacht Konrad" werden gemäß den geltenden atom- und verkehrsrechtlichen Vorschriften auszuführen sein. Derartige Transporte sind nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens „Schacht Konrad". Zu Frage 27: Entsprechend den in der Aufbewahrungsgenehmigung vom 5. September 1983 nach § 6 des Atomgesetzes für das Transportbehälterlager (TBL) Gorleben festgelegten Bedingungen können bestrahlte Brennelemente aus Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland dort eingelagert werden. Gemäß der Länderumfrage zum Entsorgungsvorsorgenachweis vom Dezember 1989 wird das TBL 16200* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 Gorleben für den Entsorgungsvorsorgenachweis von Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland z. Zt. nicht in Anspruch genommen. Unbeschadet davon geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, daß mit der Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente im TBL Gorleben begonnen werden kann. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/6944 Frage 28): Wie beurteilt die Bundesregierung Anregungen aus der Wirtschaft, die Engpässe im Telefonverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR durch Einbeziehung der fernmeldetechnischen Ausrüstung von Bundeswehr und Volksarmee wenigstens teilweise zu beseitigen, und welchen Entlastungseffekt verspricht sie sich gegebenenfalls davon? Mit der Deutschen Post der DDR werden zur Zeit intensive Gespräche mit dem Ziel geführt, die Verkehrsabwicklung zwischen den Telefonnetzen zu verbessern. Eine Reihe von Sofortmaßnahmen, wie z. B. Vermehrung von Leitungen für den halbautomatischen Telefonverkehr, Überlassung von vermittlungstechnischen Einrichtungen für den Einsatz in der DDR, sind bereits eingeleitet. Im Netz der Deutschen Bundespost TELEKOM sind grundsätzlich genügend technische Einrichtungen vorhanden, um die Abwicklung des Telefonverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR weiter zu verbessern. Technische Einrichtungen der Bundeswehr sind hierfür nicht erforderlich. Ob fernmeldetechnische Einrichtungen der Nationalen Volksarmee für den Einsatz im Netz der DDR geeignet sind, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die neugebildete Regierung der DDR alle möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten für ihre Bürger prüfen wird. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 11/6944 Fragen 29 und 30): Was unternimmt die Bundesregierung, damit das weitere Offnen von Paketen und Päckchen im deutsch-deutschen Postverkehr und die Entnahme von Waren und Gegenständen durch Dienststellen der DDR — wie noch in der letzten März-Woche geschehen — unterbleibt? Wie hoch ist der Schaden, der den Bundesbürgern bzw. den Brief- und Paketempfängern in der DDR durch derartige Kontrollmethoden entstanden ist? Zu Frage 29: Die ordnungsgemäße zollamtliche Behandlung von Päckchen und Paketen mit Warensendungen aus dem Bereich der Deutschen Bundespost war u. a. auch Gegenstand der Verhandlungen der deutsch-deutschen Arbeitsgruppe zur Verbesserung und Ausgestaltung des Postverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Von den Vertretern der Deutschen Post der DDR wurde zugesagt, daß man ständig bemüht sei, in Zusammenarbeit mit der dortigen zollamtlichen Verwaltung Unregelmäßigkeiten auf diesem Gebiet abzustellen. Die Oberpostdirektionen wurden angewiesen, bedeutende Fälle von Beschädigungen bei Paketsendungen mitzuteilen. Die dazu ergangenen Meldungen lassen erkennen, daß es zu außergewöhnlichen Unregelmäßigkeiten nicht gekommen ist. Die weitere Entwicklung wird beobachtet, und gravierende Fälle werden mit den Vertretern der Deutschen Post der DDR erörtert. Die Vertreter der Deutschen Post der DDR bekundeten ferner ihre Bereitschaft, Eingaben von Beschwerdeführern aus der Bundesrepublik Deutschland direkt zu beantworten. Zu Frage 30: Da es nach Auskunft der Oberpostdirektionen in letzter Zeit nicht zu außergewöhnlichen Unregelmäßigkeiten gekommen ist, liegen der Bundesregierung auch keine Informationen über aufgetretene Schäden vor. Im übrigen hafte die Deutsche Bundespost POSTDIENST auch im Paketverkehr mit der DDR nach den Vorschriften des Gesetzes über das Postwesen, d. h. für Verlust und Beschädigung von Paketen bis zur Höhe von 1 000, — DM. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 11/6944 Fragen 57 und 58): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Auffassung der ganz überwiegenden Zahl der Geschäftsraummieter und der Mietervereine ein dringender Handlungsbedarf zur Gewährleistung eines besseren Schutzes der Geschäftsraummieter besteht, und wird die Bundesregierung diesem berechtigten Anliegen Rechnung tragen? Ist die Bundesregierung zumindest bereit, den Verhandlungs- und Dispositionsspielraum Meiner und mittlerer Gewerberaummieter durch eine Verlängerung der Kündigungsfristen bei Geschäftsraummietverhältnissen zu verbessern? Zu Frage 57: Der Bundesregierung sind die Ergebnisse der Untersuchung bekannt, die im Auftrag des Bundesministers der Justiz zur Kündigungsfrist bei Geschäftsraummietverhältnissen durchgeführt worden ist. Danach befürwortet die Mehrzahl der Geschäftsraummieter eine dispositive Verlängerung der Kündigungsfrist auf sechs Monate oder mehr. Die Frage, ob der Handlungsbedarf als „dringend" angesehen wird, wurde den Geschäftsraummietern nicht gestellt und daher von diesen auch nicht beantwortet. Die Bundesregierung wird jedoch auf der Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 16201* Grundlage der Untersuchung die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Handlungsbedarfs prüfen. Zu Frage 58: Der bessere Schutz der Geschäftsraummieter, den Sie, Herr Kollege Müntefering, in der vorigen Frage angesprochen haben, kann nach Auffassung der Bundesregierung in einer Verlängerung der Kündigungsfristen bei Geschäftsraummieten bestehen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit diese Möglichkeit auf der Grundlage der zu Ihrer vorigen Frage erwähnten Untersuchung des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik. Die Dringlichkeit einer solchen Regelung sowie deren Vor- und Nachteile sind allerdings fachlich und politisch umstritten. Eine solche Regelung ist beispielsweise noch von keinem der maßgeblichen Spitzenverbände der Gewerberaummieter entschieden befürwortet, geschweige denn als dringlich anerkannt worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 11/6944 Fragen 59 und 60) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine ausgewogene Struktur von kleinen, mittleren und großen Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen im Interesse der Angebotsvielfalt, Leistungsfähigkeit und Qualität unserer Stadtkerne wünschenswert und notwendig ist, und wie hat sich der Anteil der kleinen Einzelhandels- und Handwerksbetriebe in den Innenstädten in den zurückliegenden zehn Jahren entwikkelt? Wie haben sich die Mietkosten bei gewerblich genutzten Flächen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und läßt sich feststellen, daß insbesondere in Stadtzentren ein überproportional hoher Mietkostenanstieg zu beobachten war? Zu Frage 59: Die Bundesregierung mißt einer ausgewogenen Struktur an kleinen, mittleren und großen Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen große Bedeutung bei. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Stadtkerne, sondern im Interesse einer verbrauchergerechten Versorgung auch für die übrigen Bereiche bzw. Gebiete. Wie sich der Anteil der Einzelhandels- und Handwerksbetriebe in den Innenstädten nach ihrer Betriebsgröße entwickelt hat, kann anhand der verfügbaren statistischen Daten nicht ermittelt werden. Nach der Handels- und Gaststättenzählung (HGZ), die letzte fand 1985 statt, wird im mehrjährigen Turnus nur die Entwicklung der Ladengeschäfte insgesamt nach ausgewählten örtlichen Lagen festgestellt. Zu Frage 60: Amtliches statistisches Zahlenmaterial hierzu liegt der Bundesregierung nicht vor. Einer Untersuchung des Instituts für Handelsforschung von 1988 zufolge stieg die durchschnittliche Monatsmiete je qm im gesamten Einzelhandel von 15,10 DM im Jahre 1980 auf 18,80 DM im Jahre 1988. Der prozentuale Anteil der Mietkostenbelastung am Absatzerlös erhöhte sich von 3,3 % im Jahre 1980 auf 4,0 % im Jahre 1988, wobei seit 1984 der Mietkostenprozentsatz im Durchschnitt aller Unternehmen nahezu konstant geblieben ist. Differenziert nach Geschäftslagen läßt sich in Orten über 100 000 Einwohnern ein Anstieg der qm-Miete in den Hauptverkehrslagen der Innenstädte von 1980 bis 1988 um durchschnittlich 19 % feststellen. Die prozentuale Mietbelastung der Geschäfte in den Hauptverkehrslagen der Innenstädte betrug 1988 5,0 %, während sie 1981 noch bei 4,4 % lag. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordenten Scherrer (SPD) (Drucksache 11/6944 Fragen 61 und 62) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für die große Mehrzahl aller Einzelhandelsunternehmen der Standort von existenzentscheidender Bedeutung ist, und liegen ihr Kenntnisse darüber vor, wie viele kleine und mittlere Einzelhandels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wegen der gestiegenen Mietkosten gezwungen waren, ihren Geschäftsbetrieb zu verlagern oder aufzugeben? Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Feststellungen des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik, daß über 25 % der von Kündigungen betroffenen kleinen und mittleren Gewerberaummieter wegen nicht mehr tragbarer Mietkostenbelastungen ihr Gewerbe aufgeben oder verlagern mußten, gegen den zunehmenden Mietpreisanstieg in den Innenstädten zu unternehmen? Zu Frage 61: Nach Ansicht der Bundesregierung kommt dem Standort für die Wirtschaftlichkeit von Einzelhandelsunternehmen eine wichtige Rolle zu. Andere Faktoren, wie etwa die Sortimentspolitik und die Einkaufsbedingungen, sind gleichfalls für die Rentabilität und für den Bestand einzelner Handelsbetriebe von Bedeutung. Angaben bzw. Kenntnisse, wieviele kleine und mittlere Einzelhandels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieb e wegen gestiegener Mietkosten ihren Geschäftsbetrieb verlagert bzw. aufgegeben haben, liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach einer Untersuchung des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik im Auftrag des BMJ, die Sie in Frage 2 zitieren, sollen insgesamt 10 % der befragten Unternehmen einen Standortwechsel wegen zu hoher Mietkosten vorgenommen haben. Die Studie differenziert allerdings nicht nach Branchen und Betriebsgrößenklassen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundsregierung nicht vor. Zu Frage 62: Zunächst einmal muß festgehalten werden, daß es sich bei der Mehrzahl der vom Institut untersuchten Mietvertragskündigungen mit anschließendem Stand- 16202* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1990 ortwechsel um eigene Vertragskündigungen der Geschäftsraummieter handelte, die damit eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die weitere Geschäftsentwicklung anstrebten. Dies macht deutlich, daß es auch auf Seiten der Mieter nicht nur ein Interesse an Mieterschutz, sondern auch ein Interesse an Erhaltung der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit im Wettbewerb gibt. Zur Einordnung der Bedeutung der Mietkosten ist darauf hinzuweisen, daß nach der Untersuchung im Facheinzelhandel der Mietpreis rd. 10 % der Gesamtkosten ausmacht. Zur Frage, ob die Bundesregierung Handlungsbedarf zu einer Verbesserung des Mieterschutzes für Geschäftsraummieter sieht, verweise ich auf die Antwort des insoweit federführenden Bundesjustizministers auf die Fragen der Abgeordneten Prof. Dr. Pick und Müntefering zum gleichen Thema. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6944 Frage 63): Wie hoch sind die durchschnittlichen finanziellen Forderungen seitens eines Energieversorgungsunternehmens für den Netzanschluß neuer Windkraftanlagen, und in welchem Umfang sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Behinderung der erneuerbaren Energien, auch im Rahmen des 200 MW- Windenergieprogramms insbesondere für Privatpersonen, zu reduzieren? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die an das Energieversorgungsunternehmen zu zahlenden Kosten für den Netzanschluß einer Windkraftanlage unterschiedlich hoch sind. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig von den verschiedenartigen Gegebenheiten des Einzelfalles, d. h. insbesondere von der Leistungsgröße der Anlage, ihrer Entfernung zur nächsten geeigneten Anschlußstelle an das Netz, der Leistungsfähigkeit des aufnehmenden Netzes. Generalisierende Aussagen über die Höhe der Anschlußkosten lassen sich daher nicht machen. Die Elektrizitätswirtschaft hat zugesagt, sich mit den Betreibern von Anlagen erneuerbarer Energien um möglichst kostengünstige Lösungen zu bemühen. Bei Schwierigkeiten im Einzelfall können die Energieaufsichtsbehörden der Länder eingeschaltet werden. Im Rahmen des 100 MW-Programms werden die Investitionskosten der Windkraftanlage einschließlich der Hausanschlußleitung, nicht jedoch alle Kosten der Netzanbindung im Rahmen der Förderung anerkannt. Im einzelnen können Kosten zur Beschaffung der Windkraftanlagen, Transportkosten, Kosten zur Aufstellung der Anlagen sowie Kosten für die notwendige Verkabelung zwischen Windkraftanlagen und Schaltschränken bis zu 60 % der Gesamtinvestitionskosten abgerechnet werden. Nicht gefördert werden dagegen Kosten für Fundamente sowie Beratungs- und Planungskosten. Im übrigen ist die Ermittlung der spezifischen Netzanschlußkosten Teil der Aufgabenstellung, die im Rahmen des wissenschaftlichen Meß- und Evaluierungsprogramms bearbeitet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist zu Ende.
    Ich möchte noch einige Mitteilungen machen. Dies ist die erste Gelegenheit, dem Bundeskanzler nachträglich zum Geburtstag zu gratulieren. Er hat am 3. April seinen 60. Geburtstag gehabt. Ich glaube, ich darf in Ihrer aller Namen für das ganze Haus nachträglich herzlich gratulieren.

    (Beifall)

    Frau Kollegin Augustin hat am 24. April ebenfalls ihren 60. Geburtstag gehabt. Auch ihr gelten die besten Wünsche des Hauses.

    (Beifall)

    Jetzt wird es amtlicher. Aus dem Vermittlungsausschuß nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes ist der ehemalige Kollege Dr. Kreile als ordentliches Mitglied ausgeschieden. Die CDU/CSU-Fraktion schlägt Herrn Abgeordneten Scheu, der bisher stellvertretendes Mitglied war, nunmehr als ordentliches Mitglied und Herrn Abgeordneten Kraus als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß vor. Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Damit sind die Kollegen Scheu als ordentliches Mitglied und Kraus als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß bestimmt.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist die verbundene Tagesordnung umgestellt bzw. ergänzt worden. Die Einzelheiten sind Ihnen mit einer amtlichen Mitteilung am 24. April 1990 bekanntgemacht worden. Die Zusatzpunkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunkteliste aufgeführt:
    1. Aktuelle Stunde: Aktuelle Lage der Landwirtschaft — Preissenkungspolitik der EG-Kommission im Agrarsektor
    2. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau — Drucksache 11/6943 —3. Aktuelle Stunde: Haltung der Bundesregierung zu militärischen Flugübungen über bewohntem Gebiet
    Von der Frist für den Beginn der Beratung soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Ich rufe nun Punkt 13 der Tagesordnung auf:
    a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz — BtG)

    — Drucksache 11/4528 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    — Drucksache 11/6949 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Funke Dr. Langner
    Frau Nickels
    Dr. Stark (Nürtingen) Dr. de With

    (Erste Beratung 153. Sitzung)

    b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), Dr. Pick, Reschke, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD



    Vizepräsident Westphal
    Beistand und mehr Rechte für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen
    — Drucksachen 11/669, 11/6949 —
    Berichterstatter: Abgeordnete Geis Dr. de With
    Hierzu liegen Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktion der SPD, der Fraktion der GRÜNEN sowie der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP auf den Drucksachen 11/6962 bis 11/6966, 11/6969 und 11/6973, 11/6975 sowie 11/6983 vor.
    Meine Damen und Herren, im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung der beiden Vorlagen 90 Minuten vereinbart worden. — Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stark (Nürtingen).


Rede von Dr. Anton Stark
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir hier heute unter dem Namen „Betreuungsgesetz" verabschieden, ist eines der wichtigsten und bedeutendsten rechtspolitischen Vorhaben — meines Erachtens nicht nur dieser Legislaturperiode, sondern der letzten acht Jahre, also der Zeit, in der diese Koalition die Regierung bildet.
Von dem Betreuungsgesetz, das die bisherigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und anderer Gesetze über die Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft für volljährige Mitbürger, die psychisch krank oder körperlich oder seelisch behindert sind, völlig neu regelt, werden schon heute Hunderttausende von Mitbürgern betroffen. Auf Grund des steigenden durchschnittlichen Lebensalters werden es in Zukunft noch mehr sein. Die Bedeutung des Gesetzes kommt schließlich auch dadurch zum Ausdruck, daß theoretisch jeder Bürger von diesem Gesetz betroffen werden kann.
Erkannt ist dies zwar in der Fachwelt und unter den Betroffenen, aber, wie wir auch an der Teilnahme an der heutigen Plenarsitzung sehen, noch nicht von allen Abgeordneten und nicht von der sogenannten Öffentlichkeit. Das sollte uns aber nicht daran hindern, dieses wichtige Gesetz zu beraten und zu verabschieden.
Der Kern der bisherigen Vorschriften über Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft stammt aus dem 19. Jahrhundert, das bisherige Entmündigungsrecht im wesentlichen aus dem Jahre 1877. Begriffe, Sprache, materieller Inhalt und auch die verfahrensrechtlichen Regelungen auf diesem Rechtsgebiet entsprechen nicht mehr dem Menschenbild des Grundgesetzes, dem gewandelten Selbstbewußtsein der psychisch kranken oder altersbehinderten Mitbürger und auch nicht mehr dem Bewußtsein unserer Gesellschaft, die heute erfreulicherweise eine andere Einstellung zum psychisch kranken oder körperlich, geistig oder seelisch behinderten Mitbürger hat als noch vor vierzig, fünfzig, sechzig oder hundert Jahren. Wir wissen und anerkennen heute, daß auch der behinderte oder altersgeschwächte Mensch eine eigene Würde im Sinne des Art. 1 unseres Grundgesetzes hat. Bei der Neuregelung des Vormundschaftsrechts muß
die Menschenwürde der Betroffenen sowohl was die Sprache wie was den materiellen Inhalt wie was die verfahrensrechtlichen Regelungen für die notwendigen Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang nach wie vor getroffen werden müssen, betrifft, gewahrt werden.
Der behinderte Mitbürger soll in Zukunft nicht mehr lediglich als Objekt staatlicher Fürsorge, Verwaltung oder leider manchmal auch Verwahrung angesehen werden dürfen, was in vielen Fällen zur Abgrenzung, Ausgrenzung und Isolation des behinderten und älteren Menschen geführt hat.
Auch der behinderte Mensch muß in seiner Menschenwürde ernst genommen, und sein verbliebener Wille und seine noch vorhandenen Fähigkeiten müssen — trotz aller Erkrankung oder Behinderung — statt übergangen oder gar ausgeschaltet, besonders geachtet und gefördert werden.
Aus diesem Grund wird mit dem neuen Gesetz die bisherige Entmündigung, die mit einem automatischen Verlust der Geschäftsfähigkeit des Behinderten verbunden war, völlig abgeschafft. Die Entmündigung und bis vor nicht allzu langer Zeit ihre Verkündung — man höre und staune — in einem Amtsblatt — oft war das Amtsblatt mit dem Heimatblatt verbunden — führten zu einer unnötigen Diskriminierung und Stigmatisierung der Betroffenen. Diskriminierende Begriffe wie „der zu Entmündigende", „Mündel", „Pflegling" — oft für 80- oder 85jährige Menschen — gibt es in Zukunft nicht mehr.
Wie sieht nun die Neuregelung aus? Kernpunkt der Neuregelung ist die Einführung des flexiblen Rechtsinstituts Betreuung, das an die Stelle der bisherigen Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft tritt.
Über den Namen haben wir uns in den Beratungen, auch in der Anhörung, lange unterhalten. „Betreuung", „Sachwalterschaft" — „Sachwalter" heißt es bei den Österreichern — oder „Beistand" standen zur Wahl. Ich selbst und viele andere haben zu der Wortwahl „Beistand" sehr geneigt, weil es, was den Betreuer, also den aktiven Teil betrifft, in diesem Rechtsverhältnis eine sehr gute Bezeichnung wäre, die zum Ausdruck brächte, daß den hilfsbedürftigen Menschen beigestanden würde. Aber was den passiven Teil, nämlich den zu Betreuenden, betrifft, gibt es keine entsprechende gute Bezeichnung. Da kam man auf „Beistandsberechtigter" und „Beistandsempfänger". Die Schweizer haben gar „Besachwalteter" gesagt.

(Marschewski [CDU/CSU]: Das ist selbst für Baden-Württemberger schwer verständlich!)

Da haben wir uns also doch nach langer Überlegung entschieden, es bei den Begriffen zu belassen, wie sie das Gesetz ursprünglich vorgeschlagen hat. In dem Wort „Betreuung" kommt auf der einen Seite klar zum Ausdruck, daß Schluß sein muß mit der reinen anonymen Verwaltung von Vermögen, die zum Teil in Hunderten von Fällen von einem gemacht wurde, der dann den zu Betreuenden manchmal sogar nie gesehen hat. Andererseits kommt auch eine gewisse treu-



Dr. Stark (Nürtingen)

händerische Wahrnehmung der Interessen des Betreuten zum Ausdruck.

(V o r sitz : Vizepräsidentin Renger)

Über den Namen kann man streiten. Wir haben uns nach reiflicher Überlegung für den Namen „Betreuung" entschieden. Also, das Rechtsinstitut heißt Betreuung; derjenige, der hilfsbedürftigen Menschen hilft, heißt Betreuer, und der Hilfsbedürftige heißt der Betreute.
Mit der Anordnung der Betreuung ist in Zukunft nicht mehr automatisch der Verlust der Geschäftsfähigkeit des Betreuten verbunden. Das halten wir für ganz wichtig. Nur zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des zu Betreuenden kann gerichtlich angeordnet werden, daß der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf.
Auch die Ehefähigkeit, die Testierfähigkeit und das Wahlrecht des Betreuten werden durch die Anordnung einer Betreuung im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen nicht berührt. In Österreich war z. B. das Wahlrecht abgesprochen, wenn die Sachwalterschaft angeordnet war, wobei dann erst eine Gerichtsentscheidung dem Betreuten das Wahlrecht wieder gegeben hat.
Im Mittelpunkt der Betreuung steht die Sorge für die Person des Betroffenen. An die Stelle anonymer Vermögensverwaltung — ich habe das schon vorgetragen — , wie es bisher bei Vormundschaft und Pflegschaft häufig üblich war, tritt die persönliche Betreuung.
Vor allen anderen Möglichkeiten ist die Betreuung einer natürlichen Person zu übertragen. Bei der Auswahl des Betreuers ist primär den Wünschen des Betreuten, hilfsweise seinen sonstigen persönlichen Bindungen Rechnung zu tragen. Erst wenn die Betreuung durch eine natürliche Person nicht gewährleistet ist, eröffnet der Gesetzentwurf hilfsweise die Möglichkeit, einen anerkannten Betreuungsverein zum Betreuer zu bestellen. Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann als letztes eine Behörde zum Betreuer bestellt werden, wobei dann der Betreuerverein und die Behörde wiederum eine natürliche Person, eine bestimmte Person als Betreuer für den Betreuten benennen.
In diesem Zusammenhang ist etwas Neues eingeführt worden, das von großer Bedeutung sein kann, nämlich die Möglichkeit, eine sogenannte Altersvorsorgevollmacht auszustellen, schon jetzt als Alterstestament bezeichnet. Es war bisher eine große Ungereimtheit, daß verbindliche Verfügungen zwar für den Todesfall, aber nicht für die alters- oder krankheitsbedingte Hilflosigkeit getroffen werden konnten. Vielen älteren Mitbürgern kann damit zumindest ein Teil der Angst vor dem Nachlassen ihrer geistigen Fähigkeiten genommen werden, weil sie in gesunden Tagen vorausschauend im Vollbesitz ihrer Kräfte festlegen können, wer im Falle alters- oder krankheitsbedingter Gebrechlichkeit als Betreuer bestellt und nach welchen Grundsätzen für seine Person und sein Vermögen gesorgt werden soll.
Sowohl bei der Anordnung einer Betreuung als auch bei Eingriffen in die Rechte des Betreuten gilt streng der Erforderlichkeitsgrundsatz; das ist eine ganz wichtige Vorschrift. Nur soweit der Betreute tatsächlich der Unterstützung bedarf, darf eine Betreuung angeordnet werden. Wir wollen kein Volk von Betreuten, wo überall schnell und ohne Not Betreuungen angeordnet werden. Nur soweit erforderlich, darf eine Betreuung angeordnet werden, und nur soweit erforderlich, darf die Rechtsfähigkeit des Betreuten eingeschränkt werden. Es gibt graduelle Abstufungen, da behinderte und ältere Menschen durchaus manches noch können und manches nicht mehr können; darauf muß abgehoben werden. Das individuelle Betreuungsbedürfnis ist deshalb entscheidend. Die verbliebenen Fähigkeiten des Betreuten sind zu berücksichtigen.
Ganz wichtig: Die Betreuungsanordnung gilt nicht mehr für ewig — wie das bisher zum Teil der Fall war — , sondern muß spätestens alle fünf Jahre überprüft werden. Das heißt nicht, daß sie nicht auch früher überprüft werden kann und muß, wenn dazu ein Anlaß, ein Antrag oder eine Anregung erfolgt.
Zur Stärkung der persönlichen Rechte des Betreuten regelt der Gesetzentwurf konkret wichtige Bereiche der Personensorge. Hier sind vor allem Maßnahmen zu nennen, die sich auf die Gesundheit des Betreuten und hier vor allem auf lebensgefährliche Krankheitsbehandlungen beziehen.
Ganz wichtig und von größter Bedeutung sind die gesetzlichen Regelungen, welche Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betreuten im Zusammenhang mit einer Unterbringung in einer Kranken- oder sonstigen Anstalt betreffen. Hierdurch wird dem Mißbrauch bei Unterbringungen und einer menschenunwürdigen Behandlung der Untergebrachten durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente und anderes ein Riegel vorgeschoben.
In dem Gesetz wird erstmalig auch die diffizile und schwierige Frage einer Sterilisation von volljährigen, aber dauernd einwilligungsunfähigen geistig Behinderten in einer sehr behutsamen und mit allen Rechtsstaatsgarantien versehenen Form geregelt. Über diese Frage hat der Rechtsausschuß sehr sensibel und lange diskutiert. Von der Lösung, die wir gefunden haben, ist niemand begeistert, aber sie war notwendig. Wir haben uns bemüht, die Sterilisation aus der Grauzone herauszubringen. Im einzelnen wird dazu wie auch zu anderen Fragen des Gesetzes, auf die ich aus zeitlichen Gründen nicht eingehen kann, mein Kollege Dr. Langner Stellung nehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ob das Grundanliegen dieses neuen Gesetzes, nämlich die menschenwürdigere Behandlung von psychisch Kranken und Behinderten, verwirklicht werden kann und ob es die Hoffnungen erfüllen kann, welche die Betroffenen damit verbinden, hängt entscheidend davon ab, ob es gelingt, genügend geeignete und ausreichend motivierte Mitbürger zu finden, die bereit sind, sich als Betreuer von behinderten und älteren Menschen zur Verfügung zu stellen.
Der Gesetzentwurf versucht durch verschiedene neue Regelungen, wie z. B. die Einführung eines Aufwendungsersatzes für ehrenamtliche Betreuer, die



Dr. Stark (Nürtingen)

Vergütung und Aufwandsentschädigung für hauptberufliche Betreuer sowie die Übernahme der Kosten einer Haftpflichtversicherung für alle Betreuer, gewisse Anreize für die Gewinnung geeigneter Betreuerpersonen zu schaffen. Leider mußten wir diese Anreize mit Rücksicht auf die erforderliche Zustimmung des Bundesrates etwas zurücknehmen. Andererseits haben die Ländervertreter während der Beratung des Gesetzes in Aussicht gestellt, daß sie die Betreuervereine finanziell fördern wollen. Insgesamt bin ich persönlich der Überzeugung, daß, wenn sich das Gesetz bewährt, seine finanzielle Ausstattung noch gesteigert werden wird.
Mit dem neuen Betreuungsgesetz wird ein lange Zeit vernachlässigtes Rechtsgebiet, von dem viele, vor allem ältere Menschen, betroffen sind, dem Geist unserer Verfassung angepaßt. Die Betroffenen und ihre Angehörigen haben lange darauf gewartet. Die Regierungskoalition hat stets versichert, daß sie das neue Betreuungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verwirklichen will.

(Marschewski [CDU/CSU]: Wieder Wort gehalten!)

Dieses Versprechen lösen wir heute ein.
Bevor ich zum Schluß meiner Rede komme, möchte ich dem Herrn Bundesjustizminister und seinen für dieses Gesetz zuständigen Mitarbeitern, den Herren Wolf und Kiermeier und anderen, für die hervorragende Vorarbeit zu diesem Gesetz und auch die hervorragende Zusammenarbeit bei der Beratung im Rechtsausschuß danken. Ich muß offen gestehen: Ich habe in den 25 Jahren, in denen ich im Rechtsausschuß tätig sein durfte, noch niemals erlebt, daß ein Gesetz so gründlich vorbereitet, der Öffentlichkeit vorgestellt, mit den Betroffenen diskutiert, durch Anhörungen geklärt und durch eine gründliche Beratung im Rechtsausschuß verabschiedet werden konnte. Dafür herzlichen Dank!
Mein Dank gilt aber auch den Kolleginnen und Kollegen der Opposition im Rechtsausschuß, ganz besonders den Kollegen der SPD-Fraktion — Herr de With, hören Sie einmal zu — , die durch ihre sachliche und konstruktive Art der Beratung dazu beigetragen haben, daß wir dieses wichtige Gesetz heute verabschieden können.
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. de With.