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    Plenarprotokoll 11/204 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15891 A Zur Geschäftsordnung Bohl CDU/CSU 15891 B Jahn (Marburg) SPD 15892 A Kohn FDP 15892 D Hüser GRÜNE 15893 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Lastfahrzeugen (Drucksachen 11/6336, 11/6720, 11/6768) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15895 A Gries FDP 15896 A Kretkowski SPD 15897 C Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15898 D Frau Rock GRÜNE 15899 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMV 15900 C Antretter SPD 15901 B Rauen CDU/CSU 15902 C Gattermann FDP (Erklärung nach § 31 GO) 15903 C Bohl CDU/CSU (zur GO) 15904 D Fischer (Hamburg) CDU/CSU (zur GO) . 15905 B Tagesordnungspunkt 12: Wahl des Wehrbeauftragten (Drucksache 11/6437) Vizepräsident Cronenberg 15905 B Ergebnis 15911D Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (Drucksachen 11/4482, 11/6773) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (Drucksachen 11/6524, 11/6773) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland (Drucksachen 11/6005, 11/6774) Dr. Möller CDU/CSU 15907 A Großmann SPD 15909 B Dr. Hitschler FDP 15912 A Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 15913 C Großmann SPD 15915 A Dr. Hitschler FDP 15915 B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 15915D Müntefering SPD 15918 B Gattermann FDP 15919B, 15921 C Geis CDU/CSU 15919D Dr. Hitschler FDP 15920 A Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 15920 C Pesch CDU/CSU 15922 A Müntefering SPD 15923B, 15923 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags des Abgeordneten Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbilligte Abgabe von Grundstücken aus Bundesbesitz für den sozialen Wohnungsbau (Drucksache 11/6382) Conradi SPD 15925 C Müller (Wadern) CDU/CSU 15926 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 15927 C Gattermann FDP 15928 B Conradi SPD 15928 D Grünbeck FDP 15929 A Heistermann SPD 15929 B Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15929 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Überprüfung und Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens (Drucksache 11/5665) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Überprüfung und Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens (Drucksache 11/6804) Heistermann SPD 15931 A Nolting FDP 15931 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . . 15932 D Heistermann SPD 15934 B Dr. Hauchler SPD 15934 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 15935 A Heistermann SPD 15935 D Nolting FDP 15936 C Heistermann SPD 15937 D Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . . 15938 A Zumkley SPD 15938 B Börnsen (Ritterhude) SPD 15939A Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg . . . 15940 B Heistermann SPD 15940 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . . 15942 A Dr. Hauchler SPD 15942 A Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik (Drucksachen 11/5622, 11/6778, 11/6836) Seesing CDU/CSU 15948 C Catenhusen SPD 15952 C Frau Nickels GRÜNE 15957 C Kohn FDP 15958 C Frau Bulmahn SPD 15960A Catenhusen SPD 15960 B Frau Rust GRÜNE 15963 A Fellner CDU/CSU 15966 D Frau Blunck SPD 15969 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15970 C Catenhusen SPD 15971 A Frau Rust GRÜNE 15971 D Frau Bulmahn SPD 15973 B Kohn FDP 15974 C Eimer (Fürth) FDP 15976 C Frau Nickels GRÜNE 15978 A Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 15979 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . 15980 B Stiegler SPD 15981 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 15982 C Frau Becker-Inglau SPD 15985 B Dr. Hoffacker CDU/CSU 15987 A Catenhusen SPD 15988 C Frau Nickels GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 15989A Frau Saibold GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 15989 C Namentliche Abstimmung 15990 B Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes (Drucksachen 11/4310, 11/4311, 11/6805) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15992 B Dr. Niese SPD 15993 C Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15994 A Dr. Hirsch FDP 15994 D Häfner GRÜNE 15995 D Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15996 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15997 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (Drucksachen 11/2344, 11/6722) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 III Curilla, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 15998 D Marschewski CDU/CSU 15999 D Dr. de With SPD 16000 B Funke FDP 16001 C Frau Nickels GRÜNE 16002 A Engelhard, Bundesminister BMJ 16002 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Scheer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abrüstung und Sicherheit 1990 (Drucksache 11/6309) Frau Fuchs (Verl) SPD 16003 B Ronneburger FDP 16005 B Lamers CDU/CSU 16006 B Frau Beer GRÜNE 16008 C Dr. Klejdzinski SPD 16009 C Ronneburger FDP 16011B Dr. Klejdzinski SPD 16012 B Koschnick SPD 16013 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 16014 A Dr. Klejdzinski SPD 16015 B Koschnick SPD 16016 C Voigt (Frankfurt) SPD 16017 A Wilz CDU/CSU 16019D Dr. Klejdzinski SPD 16021 C Dr. Soell SPD 16022 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 16023 C Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN Rosa Listen Beeinträchtigung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung von Homosexuellen durch den HomosexuellenSonderparagraphen (175 StGB) und die Sicherheitsrichtlinien (SiR) (Drucksachen 11/2586, 11/4299) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zunehmende Gewalt gegen homosexuelle Männer und wirksame Wege ihrer Bekämpfung (Drucksachen 11/4910, 11/5783) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 16025 B Dr. Hirsch FDP 16026 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 16027 D Dr. Emmerlich SPD 16028A Dr. Olderog CDU/CSU 16029 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 16030B Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/6762 vom 23. März 1990 — Zurverfügungstellung von Beratungshilfen durch den Bundesminister für Wirtschaft und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung während der Leipziger Messe MdlAnfr 25 Sielaff SPD Antw BM Klein BPA 15943 B ZusFr Sielaff SPD 15943 C Unterstützung der Unabhängigkeitsbewegung im Baltikum MdlAnfr 29, 30 Jäger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 15944 A ZusFr Jäger CDU/CSU 15944 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 15944 D Verteilung einer Broschüre der KKB durch den Bundesminister für Wirtschaft auf dem Stand des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung während der Leipziger Messe MdlAnfr 57 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 15945 B ZusFr Sielaff SPD 15945 C ZusFr Dr. Rüttgers CDU/CSU 15946 A Stromeinsparung bei ausschließlicher Verwendung von Kompakt-Leuchtstofflampen; Anschaffungs- und Betriebskosten; Verfahren zur Herstellung von Kompakt-Leuchtstofflampen MdlAnfr 59, 60, 61 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD, Frau Blunck SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . 15946B, 15946 C ZusFr Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD . 15947 A ZusFr Frau Blunck SPD 15947 A ZusFr Urbaniak SPD 15947 D Nächste Sitzung 16030 D Berichtigung 16030 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16031* A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Anlage 2 Aufgaben der Bundesbehörde für Befragungswesen, Zweigstelle Düsseldorf; Notwendigkeit einer solchen Einrichtung angesichts der politischen Entwicklung in Osteuropa MdlAnfr 23, 24 — Drs 11/6762 — Stahl (Kempen) SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . . 16031* B Anlage 3 Sinn und Kosten der Broschüre „Unsere Bundeswehr — warum und wofür" MdlAnfr 26, 27 — Drs 11/6762 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw BM Klein BPA 16031* D Anlage 4 Abschaffung der Visumpflicht durch Ungarn und die CSSR MdlAnfr 28 — Drs 11/6762 — Stiegler SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 16032* A Anlage 5 Umwidmung der bisher für den Ausbau und die Sanierung von Bunkern veranschlagten Mittel angesichts der veränderten politischen Situation zwischen Ost und West MdlAnfr 36, 37 — Drs 11/6762 — Dreßler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16032* B Anlage 6 Zuwendungen der Bundesregierung an bisher gemeinnützige Wohnungsunternehmen bei Umstellung auf die Steuerpflicht MdlAnfr 38 — Drs 11/6762 — Conradi SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16032* D Anlage 7 Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs an das Saarland und Finanzhilfen des Bundes an die Saarbergwerke AG seit 1983 MdlAnfr 39, 40 — Drs 11/6762 — Roth (Gießen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16033* A Anlage 8 Strukturhilfe des Bundes für das Saarland 1989 und 1990 MdlAnfr 41, 42 — Drs 11/6762 — Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16033* C Anlage 9 Entwicklung der Nettokreditaufnahme und ihres Anteils an den Gesamtausgaben des Saarlandes in den Jahren 1986 bis 1989 MdlAnfr 43, 44 — Drs 11/6762 — Schreiber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* A Anlage 10 Verschuldung des Saarlandes seit 1985 MdlAnfr 45, 46 — Drs 11/6762 — Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* B Anlage 11 Anzahl der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Saarland MdlAnfr 47, 48 — Drs 11/6762 — Ganz (St. Wendel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* C Anlage 12 Entwicklung der Ausgaben und Investitionen des Saarlandes in den Jahren 1986 bis 1989 bzw. seit 1983 MdlAnfr 49, 50 — Drs 11/6762 — Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* D Anlage 13 Schlußfolgerungen aus der vom saarländischen Rechnungshof festgestellten Verfassungswidrigkeit des Landeshaushalts ab 1988 MdlAnfr 51 — Drs 11/6762 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16035* A Anlage 14 Ausschluß volkseigener DDR-Betriebe (z. B. Baukombinate) bei öffentlichen Ausschreibungen im Sinne des § 8 Ziff. 5 VOB/A MdlAnfr 52, 53 — Drs 11/6762 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 16035* C Anlage 15 Umfang der seit 1970 an die saarländische Stahlindustrie gezahlten Bundesmittel MdlAnfr 54, 55 — Drs 11/6762 — Müller (Wadern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 16036* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 V Anlage 16 Absicht von Ministerpräsident Lafontaine zur Gewährung höherer Subventionen für das Saarland im Falle seiner Wahl zum Bundeskanzler MdlAnfr 56 — Drs 11/6762 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 16036* C Anlage 17 Beteiligung bundesdeutscher Experten und Firmen an Raketenprojekten in Saudi Arabien und im Irak MdlAnfr 62, 63 — Drs 11/6762 — Gansel SPD SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 16036* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 15891 204. Sitzung Bonn, den 29. März 1990 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 30. 03. 90 * * Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 03. 90 Büchner (Speyer) SPD 30. 03. 90 * Dr. von Bülow SPD 30. 03. 90 Buschbom CDU/CSU 30.03.90 Clemens CDU/CSU 29.03.90 Dr. Dollinger CDU/CSU 30. 03. 90 Egert SPD 29.03.90 Dr. Ehmke (Bonn) SPD 30. 03. 90 Eich GRÜNE 30.03.90 Frau Garbe GRÜNE 30. 03. 90 Dr. Haack SPD 30. 03. 90 Haack (Extertal) SPD 30. 03. 90 Herkenrath CDU/CSU 30.03.90 Höffkes CDU/CSU 30.03.90 Dr. Holtz SPD 30. 03. 90 Dr. Hoyer FDP 30. 03. 90 Kleinert (Marburg) GRÜNE 30. 03. 90 Kuhlwein SPD 30.03.90 Lennartz SPD 30.03.90 Lenzer CDU/CSU 30. 03. 90 * Linsmeier CDU/CSU 30.03.90 Lüder FDP 30.03.90 Frau Luuk SPD 30. 03. 90 * Meyer SPD 30.03.90 Möllemann FDP 30.03.90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 30. 03. 90 Frau Odendahl SPD 30. 03. 90 Richter FDP 30.03.90 Schäfer (Mainz) FDP 30. 03. 90 Schanz SPD 30.03.90 Schmidt (München) SPD 30. 03. 90 * * Schröer (Mülheim) SPD 30. 03. 90 Schütz SPD 30.03.90 Frau Seuster SPD 29. 03. 90 Spilker CDU/CSU 30.03.90 Westphal SPD 29.03.90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 23 und 24): Ist der Bundesregierung die Hauptstelle für Befragungswesen, Zweigstelle Düsseldorf, Immermannstraße 11, bekannt, wenn ja, welche Aufgaben hat diese Bundesbehörde? Hält die Bundesregierung eine derartige Einrichtung insbesondere nach den politischen Entwicklungen in Osteuropa noch für notwendig und zeitgemäß, und kann die Bundesregierung negative Folgen ausschließen, wenn vorgeladene Personen der Einladung nicht folgen? Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. Die „Hauptstelle für Befragungswesen" mit Zweigstellen in Düsseldorf und einigen anderen Städten der Bundesrepublik Deutschland ist 1958 von der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes eingerichtet worden. Sie hat die Aufgabe, Personen zu befragen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen und von denen auf Grund ihres Herkommens angenommen wird, daß sie über nicht allgemein zugängliche Informationen verfügen, deren Kenntnis für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung von Bedeutung ist. 2. Diese Befragungen erbringen, obwohl sie auf Grund der politischen Entwicklungen in Osteuropa in der Breite der Befragungsthemen gegenüber der Praxis in den vergangenen Jahren bereits eingeschränkt wurden, immer noch wichtige Informationen aus Ländern, deren politische, wirtschaftliche, militärische und technologische Entwicklung für die Beurteilung unserer Sicherheitslage wesentlich ist. Dies gilt insbesondere für das Potential der Sowjetunion und anderer Staaten des Warschauer Paktes sowie deren Nachrichten- und Sicherheitsdienste. Die Befragungen werden ausschließlich auf freiwilliger Grundlage durchgeführt. Personen, die zur Befragung eingeladen wurden und dieser Einladung nicht Folge leisten, haben daraus keinerlei Nachteile zu erwarten. Sowohl die Tatsache, daß bei weitem nicht alle Eingeladenen der Einladung Folge leisten, als auch das Verhalten derjenigen, die der Einladung nachkommen, zeigen, daß diese Grundlage der Freiwilligkeit in den allermeisten Fällen erkannt wird. Einige zweifelnde Anfragen und Zuschriften aus den vergangenen Monaten haben dennoch Anlaß dazu gegeben, daß der einheitliche Text der Einladungsschreiben zur Zeit überarbeitet und in Kürze in veränderter Form erscheinen wird, so daß auch in Einzelfällen noch verbliebene Zweifel über die Freiwilligkeit des Folgeleistens künftig ausgeschlossen sein dürften. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Klein auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 26 und 27): Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in der Information, die sie unter dem Stichwort „Unsere Bundeswehr - warum und wofür?" herausgegeben hat und die keinerlei sachliche Information für die neunziger Jahre bietet? Was haben diese „Bürgerinformation" und die darin angebotene Dokumentation gekostet, und in welcher Auflage werden sie jeweils aufgelegt? 1. Ziel dieses achtseitigen Informationsheftes ist es, in Form plakativer Aussagen von Politikern und Institutionen knappe Antworten auf die Fragen zu geben, warum die Bundeswehr auch in den neunziger Jahren notwendig ist und wofür sie steht. 16032* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Zugleich wurde damit auf die Broschüre „Bundeswehr in den 90er Jahren" hingewiesen, die vom Bundespresseamt bezogen werden kann. 2. Die achtseitige Information „Unsere Bundeswehr — warum und wofür?" ist in einer Auflage von 50 000 Exemplaren erschienen; die Kosten dafür liegen bei 7 000 DM. Von der Broschüre „Bundeswehr in den 90er Jahren" wurden rund 43 000 Exemplare gedruckt; die Kosten belaufen sich auf 41 000 DM. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 28): Wie ist der Stand der Abstimmungsgespräche mit den Partnern des Schengener Abkommens über den visafreien Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der CSSR und Ungarn, und ist bei den Gesprächen des Bundesministers des Auswärtigen in Prag am 15. und 16. März schon ein Fahrplan über den Weg zur visafreien Nachbarschaft erarbeitet worden? Im Verhältnis zu Ungarn sind die Konsultationen mit den Schengen-Partnern abgeschlossen. Nach entsprechenden Konsultationen auch im EG-Kreis wurde am 24. März 1990 in Budapest eine deutsch-ungarische Regierungsvereinbarung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Besuchsreisen bis zu drei Monaten durch die Außenminister beider Länder unterzeichnet. Die Vereinbarung tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. Im Falle der CSSR wurden die Konsultationen mit den Schengen-Partnern eingeleitet. Parallel hierzu laufen Erörterungen im Kreis der EG-Staaten. Was die Gespräche der beiden Außenminister am 15. März 1990 in Prag anbetrifft, so haben die Minister die gemeinsame Absicht beider Seiten bekräftigt, dafür zu sorgen, daß die Sichtvermerksfreiheit für Besucherreisen bis zu drei Monaten so bald wie möglich eingeführt wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dreßler (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 36 und 37): Wie lange und wie viele Mittel — unter Abwägung der veränderten politischen Situation zwischen Ost und West und den sich stellenden staatlichen und überstaatlichen Aufgaben — sollen weiterhin für Bunkersanierung und Bunkerausbau bereitgestellt werden? Wie wird die Bundesregierung reagieren, wenn Kommunen, wie z. B. Wuppertal, beschließen bzw. demnächst beschließen werden, sich — unter Berücksichtigung der vom Zeitpunkt der Antragstellung 1982/1983 bis heute völlig gewandelten politischen Lage — gegen einen Vollzug der 1989/1990 erteilten Bewilligungsbescheide (für die Stadt Wuppertal in Höhe von ca. 10 Millionen DM) des Bundesministers des Innern auszusprechen, damit die Mittel wichtigeren Zwecken zugeführt werden können? Zu Frage 36: Die Bundesregierung wird bei ihren Planungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes die politischen Entwicklungen, die sich in den Ost-West-Beziehungen, insbesondere im Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander, seit dem Herbst des vergangenen Jahres vollzogen haben, berücksichtigen. Für die Nutzbarmachung ehemaliger Schutzbauwerke des Zweiten Weltkrieges sind nur soviel Haushaltsmittel eingeplant, wie zur Fertigstellung bereits begonnener Baumaßnahmen oder für solche, für die bereits rechtsverbindliche Verpflichtung eingegangen sind, benötigt werden. Sofern diese Baumaßnahmen ohne zeitliche Verzögerungen — wie geplant — durchgeführt und abgeschlossen werden können, werden in den Haushaltsjahren 1990 und 1991 insgesamt rund 26 Millionen DM benötigt. Zu Frage 37: Die Antwort auf diese Frage ergibt sich im Grundsatz bereits aus meiner Beantwortung Ihrer vorausgegangenen Frage. Danach werden neue Nutzbarmachungsmaßnahmen, selbst wenn sie dem Grunde nach schon in früheren Jahren bewilligt, jedoch noch nicht begonnen worden sind, schon im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr in Angriff genommen. Befürchtungen von Kommunen, daß die Bundesregierung auf der Erfüllung bereits in früheren Jahren bewilligter Nutzbarmachungsanträge bestehen könnte, sind damit gegenstandslos. Im Entwurf des Bundeshaushalts 1991 sind nur noch die für die Fertigstellung bereits begonnener Maßnahmen im Bereich der Nutzbarmachung erforderlichen Mittel veranschlagt. Es werden also effektiv keine Mittel frei, die anderen Zwecken zugeführt werden könnten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 38): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zuwendungen an die bisher gemeinnützigen Wohnungsunternehmen bei der Umstellung auf die Steuerpflicht — 50 oder 200 Mrd. DM —, und hat es in der deutschen Geschichte jemals vorher eine Zuwendungsaktion diesen Umfangs gegeben? Durch das Steuerreformgesetz 1990 ist die bisherige Steuerbefreiung für die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen grundsätzlich aufgehoben worden. Bei der Überführung der bisher gemeinnützigen Unternehmen in die Steuerpflicht waren Regelungen über die Bewertung ihres Grundbesitzes zu treffen. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, diese Bewertung nach den schon bisher geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Dies bedeutet, daß die Unternehmen beim Eintritt in die Steuerpflicht eine steuerliche Anfangsbilanz zu erstellen haben, in der die Wirtschafts- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 16033* güter mit dem Teilwert anzusetzen sind (§ 13 Abs. 2 und 3 Körperschaftsteuergesetz). Die Alternative, die der Gesetzgeber gehabt hätte, wäre der Ansatz zu Buchwerten gewesen. Dies hätte jedoch im Ergebnis dazu geführt, daß den bisher gemeinnützigen Wohnungsunternehmen die in der Vergangenheit geltende Steuerbefreiung praktisch rückwirkend wieder entzogen worden wäre. Bei der Überführung der Wohnungsunternehmen in die Steuerpflicht müssen 800 000 bis 1 Million Objekte bewertet werden. Deshalb ist sowohl aus der Sicht der Finanzverwaltung als auch der betroffenen Unternehmen eine pauschale Wertermittlung unbedingt erforderlich. Hierzu ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Verwaltungsregelung getroffen worden. Da § 13 Körperschaftsteuergesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für diese Verfahrensweise bildet, ist mit der Umstellung auf die Steuerpflicht eine „Zuwendung" an die bisher gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nicht — und schon gar nicht in der genannten Größenordnung — verbunden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Roth (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 39 und 40): Wie hoch waren die Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs an das Saarland in den Jahren 1983 bis 1989? Wie hoch waren die Kapitalzuführungen des Bundes an die Saarbergwerke AG seit 1983? Zu Frage 39: In den Jahren 1983 bis 1989 wurden an das Saarland Bundesergänzungszuweisungen in folgender Höhe gezahlt: 1983 rd. 134 Millionen DM 1984 rd. 160 Millionen DM 1985 rd. 159 Millionen DM 1986 rd. 161 Millionen DM 1987 rd. 267 Millionen DM 1988 rd. 307 Millionen DM 1989 rd. 331 Millionen DM 1983 —1989 zusammen: rd. 1519 Millionen DM. Damit hat das Saarland an der Erhöhung der Bundesergänzungszuweisungen im Jahr 1988 von vorher 1,5 v. H. auf 2 v. H. des Umsatzsteueraufkommens und der geänderten Verteilung wesentlich partizipiert. Sein Anteil an den Ergänzungszuweisungen ist von 8,4 v. H. 1983 auf 12,5 v. H. 1989 gestiegen. Das Saarland erhält damit unter den Empfängerländern nach Bremen den höchsten Betrag je Einwohner*). *) [Saarland: 314 DM je Einwohner] [Bremen: 345 DM je Einwohner] Insgesamt gewähren der Bund und die anderen Länder dem Saarland mit dem bundesstaatlichen Finanzausgleich und durch andere Hilfen massive Unterstützungsleistungen. Durch die Ausgleichszuweisungen im Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen wird die Finanzkraft des Saarlandes auf das Niveau der Finanzkraft von Baden-Württemberg und Hessen, also der beiden Zahlerländer im Länderfinanzausgleich, angehoben. Im Jahr 1989 übertraf die Finanzkraft des Saarlandes danach im Ergebnis sogar die Finanzkraft des Hauptzahlerlandes Hessen. Zu Frage 40: Die Kapitalzuführungen des Bundes an die Saarbergwerke AG beliefen sich von 1983 bis 1989 auf insgesamt 505,5 Millionen DM. Auch im Haushalt 1990 ist im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 1990 eine Kapitalzuführung des Bundes in Höhe von 80 Millionen DM vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 41 und 42): Wieviel Mittel hat der Bund dem Saarland im Rahmen des Strukturhilfegesetzes 1989 und 1990 zur Verfügung gestellt? Stimmt die Bundesregierung zu, daß diese Mittel wesentlich zur Stärkung der Wirtschaftskraft des Saarlandes beitragen? Zu Frage 41: Der Bund gewährt dem Saarland nach dem Strukturhilfegesetz Finanzhilfen von jährlich 112 Millionen DM. Davon hat das Saarland 1989 rd. 108 Millionen DM für förderfähige Vorhaben in Anspruch genommen. Der Rest erhöht den für das Land in 1990 verfügbaren Betrag auf 116 Millionen DM. Davon wurden bis 15. März 1990 110 Millionen DM freigegeben. Zu Frage 42: Grundsätzlich können die von der Bundesregierung bereitgestellten Strukturhilfemittel bei optimalem Einsatz wesentlich zur Stärkung der Wirtschaftskraft eines Landes beitragen. Ob und inwieweit einzelne mit Strukturhilfemitteln geförderte Vorhaben tatsächlich zur Stärkung der Wirtschaftskraft eines Landes beitragen, kann die Bundesregierung mangels Sachnähe nicht feststellen. Da sie lediglich die Förderfähigkeit geplanter Vorhaben im Hinblick darauf zu prüfen hat, ob sie nach den Angaben des Landes in einem vom Strukturhilfegesetz als strukturverbessernd bezeichneten Investitionsbereich fallen und nicht gänzlich ungeeignet sind, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft beizutragen, liegt die Verantwortung für den optimalen Einsatz der Strukturhilfemittel allein bei den Ländern. 16034* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Schreiber (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 43 und 44): Wie hoch war die Nettokreditaufnahme des Saarlandes in den Jahren 1986 bis 1989 in absoluten Beträgen und in Prozent der Ausgaben? Wie stellt sich die Kreditfinanzierungsquote (Anteil der Nettokreditaufnahme an den Ausgaben) im Saarland in den Jahren 1986 bis 1989 dar im Vergleich zur Gesamtheit der Bundesländer und dem Bund? Zu Frage 43: Die Nettokreditaufnahme des Saarlandes ist von 612 Millionen DM 1986 über 702 Millionen DM 1987 auf 817 Millionen DM 1988 gestiegen. 1989 ist die Nettokreditaufnahme wie in fast allen Ländern zurückgeführt worden. Nach dem vorläufigen Ergebnis 1989 betrug die Nettokreditaufnahme 435 Millionen DM. Die Kreditfinanzierungsquote, d. h. die Nettokreditaufnahme bezogen auf die Ausgaben zeigte einen entsprechenden Verlauf. Sie stieg von 14,1 v. H. 1986 auf 17,3 v. H. 1988 und sank 1989 nach dem vorläufigen Ergebnis auf rd. 9 v. H. Zu Frage 44: Im Saarland betrug der Anteil der Nettokreditaufnahme an den Ausgaben, die sog. Kreditfinanzierungsquote, 1986 rd. 14 v. H. 1987 rd. 16 v. H. 1988 rd. 17 v. H. und 1989 rd. 9 v. H. Sie liegt damit um bis zu 60 % höher als im Bundeshaushalt und durchweg mindestens doppelt so hoch als bei der Ländergesamtheit. 1989 ist die Kreditfinanzierungsquote des Saarlandes mit rd. 9 v. H. sogar dreimal so hoch als bei den Ländern insgesamt mit 3 v. H. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 45 und 46): Wie hat sich die Verschuldung des Saarlandes seit 1985 entwickelt? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des saarländischen Landesrechnungshofes, daß das Saarland am Rande der Zahlungsunfähigkeit stehe? Zu Frage 45: Die Verschuldung des Saarlandes aus Kreditmarktmitteln betrug Ende 1985 7,4 Milliarden DM Ende 1986 8 Milliarden DM Ende 1987 8,9 Milliarden DM Ende 1988 9,7 Milliarden DM und Ende 1989 10,6 Milliarden DM In den 4 Jahren seit Ende 1985 hat sich die Verschuldung des Saarlandes somit um fast die Hälfte des Standes von Ende 1985 erhöht. Zu Frage 46: Aus den Jahresberichten des Landesrechnungshofs geht nicht hervor, daß das Saarland am Rande der Zahlungsunfähigkeit steht. Allerdings vertritt der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 1989 die Auffassung, daß die saarländischen Haushaltsgesetze für die Rechnungsjahre 1988, 1989 und 1990 wegen des Ausmaßes der Verschuldung verfassungswidrig seien. Die Bundesregierung ist mit dem Landesrechnungshof der Auffassung, daß die Konsolidierungsbemühungen der Landesregierung weiter verstärkt und vom Landtag mitgetragen werden müssen. Dazu ist es notwendig, daß das im Finanzplanungsrat verabredete Ausgabenziel im Saarland mittelfristig eingehalten wird, um so das Finanzierungsdefizit zu vermindern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 47 und 48): Wie entwickelte sich die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Saarland seit 1983? Liegt die prozentuale Zunahme über bzw. unter dem Durchschnitt aller Länder? Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten hat sich im Saarland seit 1983 von 27 955 bis 1988 auf 26 964 vermindert. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist von 1983 von 4 220 bis 1988 mit 6 024 kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der Vollbeschäftigten hat sich in den Jahren 1983 bis 1988 im Saarland jahresdurchschnittlich um 0,5 v. H. und in den Ländern insgesamt jahresdurchschnittlich um 0,6 verringert, die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat sich um 6,6 v. H. bzw. 4,9 v. H. erhöht. Damit liegt das Saarland in der Abnahme der Zahl der Vollzeitbeschäftigten unter dem Länderdurchschnitt; in der Zunahme der Teilzeitbeschäftigten darüber. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Spiesen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 49 und 50): Wie hoch war die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben im saarländischen Landeshaushalt in den Jahren 1986 bis 1989, und wie sieht der Vergleich mit der Ländergesamtheit und dem Bund aus? Wie hoch sind die Investitionen des Saarlandes seit 1983, und wie hoch sind dabei die Eigenmittel? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 16035* Zu Frage 49: Die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben in den Jahren 1986 bis 1989 betrug im Saarland jahresdurchschnittlich 1,3 v. H., bei den Ländern insgesamt 3,6 v. H. und beim Bund um 3,0 v. H. Zu Frage 50: Die Investitionen des Saarlandes haben sich seit 1983 von 612 Millionen DM auf 807 Millionen DM in 1989 erhöht. Die Eigenmittel des Saarlandes sind seit 1983 von 486 Millionen auf 631 Millionen DM im Jahr 1989 gestiegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/6762 Frage 51): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, daß der Rechnungshof des Saarlandes die dortigen Landeshaushalte seit 1988 für verfassungswidrig erklärt hat, die saarländische Landesregierung sich jedoch über dieses Votum hinwegsetzt, indem sie beispielsweise zwei neue Ministerien einrichtet und ansonsten argumentiert, nicht Saarbrükken, sondern Bonn sei für die Haushaltsmisere verantwortlich und müsse deshalb dem Land Entschuldungshilfe in Milliardenhöhe leisten? Nach Art. 109 Abs. 1 Grundgesetz sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Deshalb sieht die Bundesregierung von einer Kommentierung der veränderten Organisationsstruktur der saarländischen Landesregierung ab. Da die Haushaltslage des Saarlandes seit Jahren problematisch ist, hat der Bund seine Hilfen für das Saarland in den letzten Jahren erheblich erhöht. Zum Beispiel sind die Bundesergänzungszuweisungen an das Saarland von 84,9 Millionen DM in 1982 auf 331,5 Millionen DM in 1989 gestiegen. Außerdem hat das Saarland von 1985 bis 1987 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM erhalten und bekommt seit 1989 nach dem Strukturhilfegesetz jährlich 112 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Wenn das im Finanzplanungsrat verabredete Ausgabenziel im Saarland mittelfristig eingehalten wird, besteht für das Saarland durchaus die Möglichkeit, das Finanzierungsdefizit zu vermindern. Die Bundesregierung ist deshalb mit dem Landesrechnungshof der Auffassung, daß die Konsolidierungsbemühungen der Landesregierung weiter verstärkt und vom Landtag mitgetragen werden müssen. Eine weitere Erhöhung der Bundesleistungen ist deshalb nach Auffassung der Bundesregierung weder nötig noch möglich. Durch die Ausgleichszuweisungen im Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen wird die Finanzkraft des Saarlandes auf das Niveau der Finanzkraft von Baden-Württemberg und Hessen, der beiden einzigen Zahlerländer im Länderfinanzausgleich, angehoben. Im Jahr 1989 übertraf die Finanzkraft des Saarlandes danach im Ergebnis sogar die Finanzkraft des Hauptzahlerlandes Hessen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 52 und 53): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Zielsetzung der Vorschrift nach § 8 Ziffer 5 VOB/A, die für die Vergabe öffentlicher Bauleistungen vorschreibt, daß „Betriebe der öffentlichen Hand und Verwaltungen zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmern nicht zuzulassen sind", — wegen des Schutzes der Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Organisations- und Kostenvorteile bei Einrichtungen der öffentlichen Hand — auch auf volkseigene Betriebe (z. B. Baukombinate) der DDR zutrifft? Falls dem so ist, ist die Bundesregierung bereit, in Konsequenz hieraus für den Ausschluß von volkseigenen Betrieben bei öffentlichen Ausschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen? Zu Frage 52: Grundsätzlich sind volkseigene Betriebe der DDR bei öffentlichen Ausschreibungen gem. § 8 Nr. 5 VOB/A zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zuzulassen. Sinn und Zweck der Vorschrift des § 8 Nr. 5 VOB/A ist es, keine Wettbewerbsverzerrungen dadurch entstehen zu lassen, daß Betriebe ohne betriebswirtschaftliche Kostenkalkulation und (damit) ohne Existenzrisiko zusammen mit im Wettbewerb stehenden Betrieben an Ausschreibungen beteiligt werden. Eine generelle Änderung dieser Situation wird erst eintreten, wenn und soweit die DDR ihre verkündete Absicht zur Umwandelung der volkseigenen Betriebe in juristische Personen des Privatrechts, insbesondere in Aktiengesellschaften verwirklicht. Letztlich wird aber in der Übergangszeit jeder Einzelfall — wie übrigens von § 8 Nr. 5 VOB/A vorausgesetzt — zu prüfen sein. Dabei kann als Maßstab auch in Betracht kommen, ob die Umwandelung bereits mit ausreichender Sicherheit auf Erfolg eingeleitet wurde. Unter Anwendung dieser Betrachtungsweise kann die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen im Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen der Bundesrepublik dem Prozeß der Umstrukturierung unter den oben genannten Voraussetzungen förderlich sein. Zu Frage 53: Diese Frage läßt sich jeweils erst dann beantworten, wenn die in der Antwort auf die vorherige Frage aufgezeigte Einzelfallprüfung abgeschlossen ist. Die Bundesregierung ist bereit, bei der Klärung zweifelhafter Einzelfragen mitzuwirken. Sie verfolgt die Entwicklung in der DDR gerade auch unter dem Gesichtspunkt des hier aufgeworfenen Problems sehr genau. 16036* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wadern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 54 und 55): In welcher Höhe sind Haushaltsmittel des Bundes seit 1970 an das Saarland zugunsten der dortigen Stahlindustrie geflossen? Wie reagiert die Bundesregierung auf die Aussage des saarländischen Ministerpräsidenten Lafontaine, der in seiner Regierungserklärung u. a. ausgeführt hat: „Es kann nicht angehen, daß man dem Saarland den Ausgleich seiner Montanlasten verweigert ..."? Zu Frage 54: Der Bund hat an die saarländische Stahlindustrie seit 1970 insgesamt Zuschüsse in Höhe von 985,7 Millionen DM gezahlt und Kredite von 705 Millionen DM verbürgt. Mit dem Zusammenschluß der Saarstahl Völklingen GmbH mit der AG der Dillinger Hüttenwerke in einer neugegründeten Holding im Juni 1989 hat der Bund auf die bedingte Rückzahlbarkeit der gezahlten Zuschüsse verzichtet und endgültig Zinsen sowie Tilgungszahlungen auf die verbürgten Kredite übernommen. Außerdem hat sich der Bund an den Kosten der saarländischen Stahlunternehmen für Sozialpläne für ausscheidende Arbeitnehmer mit insgesamt 130 Millionen DM beteiligt (Hilfen nach Artikel 56 Abs. 2b EGKS-Vertrag). Mit diesen Hilfen, die im wesentlichen nach 1978 gewährt wurden, hat der Bund die Umstrukturierung der saarländischen Stahlindustrie begleitet und einen Belegschaftsabbau von rd. 31 000 im Jahre 1978 auf etwa 16 500 im Jahre 1988 sozial flankiert. Die Umstrukturierung hat bewirkt, daß die saarländischen Stahlunternehmen jetzt mit einer wesentlich verbesserten Produktivität arbeiten und seit Mitte 1988 positive Ergebnisse ausweisen können. Zu Frage 55: Es ist mir unerklärlich, wie Ministerpräsident Lafontaine angesichts der außerordentlich hohen finanziellen Hilfen des Bundes für die saarländische Kohleindustrie von „Verweigerung" sprechen kann. Die direkten Hilfen des Bundes zugunsten des Saarbergbaus sind in den letzten Jahren auf über 500 Millionen DM jährlich angestiegen, u. a. weil Saarkohle mehr als dreimal so teuer wie Importkohle ist. Dabei ist die Absicherung in der Verstromung noch nicht einmal eingerechnet. Entsprechend langjähriger Übung beteiligen sich die Revierländer wegen der regionalen und arbeitsmarktpolitischen Komponente an den Kohlehilfen. Mit Rücksicht auf die fehlende Finanzkraft des Saarlandes hat der Bund u. a. bei der bei weitem wichtigsten Kohlenhilfe, der Kokskohlenbeihilfe, das Saarland von seinem Drittel freigestellt. Dies allein bedeutet eine Entlastung des Saarlandes um insgesamt 330 Millionen DM in den Jahren 1989 bis 1991. Auch beim Revierausgleich, der die Mehrkosten der saarländischen Kohle gegenüber Ruhrkohle abdeckt und damit spezifisch regionalwirtschaftliche Bedeutung hat, ist der Bund bereit, dem Saarland entgegenzukommen. Wir sind bereit, 5/6 zu übernehmen, so daß Saarland anstelle des Drittels, das NRW zu tragen bereit ist, nur ein Sechstel zahlen muß. Dies ist ein weiterer Sonderbeitrag des Bundes von rd. 50 Millionen DM zugunsten des Saarlandes. Leider blockiert die Landesregierung hier immer noch. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/6762 Frage 56): Ist es mit den Vorstellungen der EG zur deutschen Kohlepolitik vereinbar, beispielsweise dem Saarland höhere Kohlesubventionen zu gewähren, wie es Ministerpräsident Oskar Lafontaine in der Landtagsdebatte vom 21. März 1990 als Ziel erklärt hat, in der er ausführte, er strebe u. a. deshalb das Amt des Bundeskanzlers an, weil er dann dem Saarland über die heutige Unterstützung hinaus zukünftig höhere Subventionen, insbesondere im Kohlebereich, gewähren könne? Die nationalen Kohlebeihilfen müssen jährlich von der EG-Kommission genehmigt werden. Grundlage ist die Kohlebeihilfeentscheidung Nr. 2064/86/EGKS vom 30. Juni 1986. Sie legt detailliert fest, unter welchen Voraussetzungen Kohlesubventionen zulässig sind. Genehmigungsvoraussetzung für nationale Kohlehilfen ist u. a., daß diese Subventionen mindestens zu einem der folgenden Ziele beitragen: — Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Steinkohlebergbaus, der zu einer größeren Versorgungssicherheit beiträgt; — Errichtung neuer Förderkapazitäten, wenn diese wirtschaftlich lebensfähig sind; — Lösung der mit der Entwicklung des Steinkohlebergbaus zusammenhängenden sozialen und regionalen Probleme. Die Kommission geht darüber hinaus bei ihrer Beihilfeaufsicht davon aus, daß die Kohlehilfen verringert werden müssen. Sie unterstreicht, daß der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Steinkohlenbergbau eine besondere Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund und nach den Erfahrungen der Bundesregierung in den Verhandlungen über das Verstromungssystem muß davon ausgegangen werden, daß eine noch weitere Erhöhung von Kohlesubventionen von der EG-Kommission nicht genehmigt würde. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 62 und 63): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeit deutscher Experten an einem Raketenprojekt in Saudi-Arabien, und was ist aus den Plänen der Bundesregierung geworden, solche Tätigkeiten genehmigungspflichtig zu machen? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 16037* Wie ist der Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen der Beteiligung deutscher Experten und deutscher Firmen an der Produktion von Mittelstreckenraketen im Irak, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, daß sich Personen und Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter an der Entwicklung und Produktion von Raketen in Ländern des Nahen Ostens beteiligen? Zu Frage 62: Staatsminister Stavenhagen hat am 14. März 1990 die Parlamentarische Kontrollkommission ausführlich über den Erkenntnisstand unterrichtet. Da es sich hier um vertrauliche Informationen handelt, bitte ich um Verständnis, wenn ich die Frage in diesem Punkt öffentlich nicht näher beantworte. Zum 2. Punkt der Frage weise ich darauf hin, daß die Bundesregierung nach wie vor eine entsprechende Änderung des AWG und der AWV anstrebt und hofft, daß die parlamentarische Beratung der vorgeschlagenen Änderungen des AWG und des KWKG bald abgeschlossen sein wird. Zu Frage 63: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts illegaler Ausfuhren für das irakische Saad 16-Projekt durch. Bei Saad 16 handelt es sich nach heutigem Kenntnisstand zwar um einen militärischen Forschungs- und Produktionskomplex, aber es liegen keine Erkenntnisse vor, daß dort Mittelstreckenraketen hergestellt werden. Zum Stand dieses Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld mitgeteilt, daß die Ermittlungen noch nicht beendet sind. Die technische Auswertung der sichergestellten Unterlagen ist erfolgt, die rechtliche Bewertung aber noch nicht abgeschlossen. Um eine weitere Beteiligung von deutschen Staatsangehörigen und Firmen an der Entwicklung und Herstellung von Raketen in den Ländern des Nahen Ostens zu verhindern, hat die Bundesregierung einmal die schon in der Vorfrage erwähnten Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Außerdem hat die Bundesregierung in allen Fällen, in denen Hinweisen zufolge deutsche Experten von ihren Firmen abgeworben wurden/werden sollten, mit den Unternehmensleitungen gesprochen, um auf die Mitarbeiter einzuwirken und diese auf die Konsequenzen insbesondere einer bevorstehenden Gesetzesänderung des Außenwirtschaftsrechts hinzuweisen. Das Thema Proliferation von Raketentechnologie ist ein regelmäßiger Schwerpunkt des interministeriellen Ausschusses zur Verhinderung illegalen Technologietransfers. Auch die Industrie wurde im Rahmen des vereinbarten Frühwarnsystems in geeigneten Fällen unterrichtet.
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    Nein, ich möchte gern vortragen.



    Bundesminister Frau Dr. Lehr
    Es ist jetzt viel über einzelne Aspekte des Gesetzentwurfs geredet worden.

    (Zander [SPD]: Stimmt es denn, daß Sie an keiner Ausschußsitzung teilgenommen haben?)

    Ich halte es für notwendig, noch einmal auf die Grundsätze zurückzukommen. Wir sollten über den Einzelheiten das Grundanliegen des Gesetzentwurfs nicht aus den Augen verlieren.

    (Zander [SPD]: Das habe ich schon einmal gehört! Das steht auch in der Einleitung!)

    Die Gentechnik ist mit Chancen und mit Risiken verbunden. Beide Aspekte machen eine gesetzliche Regelung nötig. Mensch und Umwelt müssen vor möglichen Risiken beim Ungang mit der Gentechnik und mit gentechnisch veränderten Organismen geschützt werden. Zugleich aber ist ein verläßlicher, kalkulierbarer rechtlicher Rahmen Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Gentechnik in der Forschung und in der industriellen Produktion. Beide Zielsetzungen sind in der Zweckbestimmung des § 1 des Entwurfs aufgenommen.
    Ich bekenne mich als Gesundheitsministerin ganz ausdrücklich zu dieser doppelten Zielsetzung. Daß mir der Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Gentechnik ein wichtiges Anliegen ist, ist selbstverständlich. Doch gerade Gesundheitspolitiker müssen auch daran interessiert sein, daß die positiven Potentiale der Gentechnik weiterentwickelt werden können.

    (Zander [SPD]: Können Sie nicht ein bißchen schneller lesen? Dann haben wir es schneller hinter uns!)

    Die Gentechnik eröffnet uns neue Zugänge zum Verständnis von Krankheiten, zur Diagnose, zur Therapie. Wer sich der Gentechnik gegenüber nur in der Rolle des Verhinderers übt, wird deshalb seiner Verantwortung als Gesundheitspolitiker, ja generell als Politiker nicht gerecht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ziel des Gentechnikgesetzes muß es sein, Risiken für Mensch und Tier auszuschließen, zugleich aber die Chancen der Gentechnik zu bewahren. Damit verbieten sich pauschale, undifferenzierte Lösungen. Generelle Verbote, auch wenn sie mit dem Etikett „Moratorium" versehen sind, werden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie sind gerade bei der Gentechnik ein viel zu grobschlächtiges Instrument. Gefordert ist eine differenzierte, präventive Kontrolle in jedem Einzelfall. Diese Kontrolle muß Schritt für Schritt den Nachweis erbringen, daß unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt nicht zu erwarten sind. Dann allerdings, wenn diese Gewähr gegeben ist, besteht ein Anspruch auf Genehmigung der gentechnischen Arbeit oder der Freisetzung.
    Die nötigen Einzelfallentscheidungen verlangen qualifizierten, breit angelegten Sachverstand. Deshalb sind mit den Entscheidungen sachkundig besetzte Behörden zu betrauen. Sie haben vor der Entscheidung den Rat eines mit bestens ausgewiesenen Experten besetzten Sachverständigengremiums einzuholen. Der Gesetzentwurf konstituiert deshalb die
    Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit und schreibt ihre Beteiligung bei allen wesentlichen Entscheidungen vor.
    Meine Damen und Herren, das ist das Grundkonzept des Regierungsentwurfs zum Gentechnikgesetz, nämlich Schutz von Mensch und Umwelt durch präventive, differenzierende Kontrolle in jedem Einzelfall durch sachkundige Behörden mit Unterstützung externer Sachverständiger und großzügige Haftungsregelungen für den Schadensfall, alles noch abgesichert durch staatliche Überwachung und generalpräventive Straf- und Bußgeldvorschriften.
    Diese Grundkonzeption ist bereits in den vom Bundeskabinett 1988 verabschiedeten Eckwerten zur Gentechnik vorgezeichnet. Das Gesetzgebungsverfahren hat sie bestätigt und ausgebaut — zu Recht, denn es gibt dazu keine vernünftige Alternative. Unser Grundkonzept ist internationaler Standard.

    (Zander [SPD]: Woher wissen Sie das?)

    Ihm lagen schon die bewährten Genrichtlinien des Forschungsministeriums zugrunde. Die EG-Richtlinien zur Gentechnik gehen von diesem Konzept aus, und auch die vom Gesundheitsausschuß durchgeführte Anhörung hat grundsätzlich andere Lösungsansätze nicht aufgezeigt.

    (Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE]: Ach? — Zander [SPD]: Dann haben Sie den falschen Vermerk darüber gelesen!)

    Ich sage das so nachdrücklich, auch um dem hier verschiedentlich hervorgerufenen Eindruck entgegenzutreten, vom Entwurf der Bundesregierung sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens kein Stein mehr auf dem anderen geblieben. Sicherlich: Es gibt eine große Zahl einzelner Änderungen, deswegen aber noch lange keinen neuen Gesetzentwurf, Herr Catenhusen.

    (Lachen bei der SPD — Zuruf von den GRÜNEN: Das ist Ihr Trick gewesen!)

    Die Grundkonzeption des Regierungsentwurfs ist weder vom Bundesrat noch bei den Beratungen in den Ausschüssen

    (Zander [SPD]: Die Berlin-Klausel ist geblieben!)

    auch nur in einem einzigen wichtigen Punkt in Frage gestellt oder geändert worden.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Sogar von Ihrer Regierung hat man sich über den Entwurf geschämt!)

    Die Änderungen am Regierungsentwurf kommen im wesentlichen aus drei Richtungen. Sie betreffen erstens Angleichungen an den sich ändernden Beratungsstand der EG-Richtlinienvorschläge zur Gentechnik. Zweitens greifen sie Änderungswünsche der Länder auf. Drittens und nicht zuletzt kommen sie aus den Ausschußberatungen im Bundestag.
    Diese Änderungen sind auch aus Sicht der Bundesregierung als Verbesserungen anzusehen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Seesing [CDU/CSU]: Das ist gut! Das freut uns!)




    Bundesminister Frau Dr. Lehr
    Das gilt beispielsweise für die maßvolle Erweiterung der ZKBS, die Konkretisierung ihrer Zusammensetzung und die Verbesserung der Transparenz ihrer Arbeit. Das gilt aber ebenso für die Haftungsvorschriften, bei denen zugunsten des Geschädigten eine Kausalitätsvermutung eingeführt wird, und für die Regelung, nach der der Haftungsausschluß für höhere Gewalt entfallen soll.
    Ich stimme auch damit überein, daß der Gesichtspunkt der Förderung der Gentechnik in den Wortlaut des § 1 des Gesetzentwurfs aufgenommen wird. Ich habe die positiven Aspekte der Gentechnik kurz angesprochen. Wegen dieses unleugbaren Nutzens der Gentechnik,

    (Frau Schmidt [Hamburg] [SPD]: Den behaupten Sie einfach! Haben Sie den schon einmal nachgewiesen?)

    den Kollege Riesenhuber aufgezeigt hat, ist die Bundesregierung nicht nur zur Förderung berechtigt, sondern meines Erachtens in Einzelbereichen sogar dazu verpflichtet. Sie kommt dieser Verpflichtung auch nach.

    (Zander [SPD]: Donnerwetter!)

    Diese Förderung, die im übrigen auch die Sicherheitsforschung mit einschließt, gibt es in erheblichem Umfang auch im Ausland. Zudem wurde sie in der Bundesrepublik nicht erst von der gegenwärtigen Bundesregierung begonnen.
    Nun heißt es hier in der Diskussion, der Förderungsgedanke verwässere den Schutzzweck des Gesetzes. — Meine Damen und Herren, nach § 1 des Entwurfs ist neben dem Schutz von Mensch und Umwelt Zweck des Gesetzes — Herr Kollege Riesenhuber hat bereits darauf hingewiesen; ich zitiere — , „den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen".

    (Zander [SPD]: Riesenhuber ist im Gegensatz zu Ihnen noch zitierfähig!)

    Die Förderung der Gentechnik wird also als gegeben vorausgesetzt. Dieser bestehenden Förderung soll vom Gentechnikgesetz ein Rahmen gesetzt werden.

    (Seesing [CDU/CSU]: So ist es!)

    Ich kann wirklich nicht verstehen, was es dagegen einzuwenden gibt.

    (Frau Weyel [SPD]: Sie hätten vielleicht einmal an einer Ausschußsitzung teilnehmen sollen, dann wüßten Sie es!)

    Der Regierungsentwurf knüpfte bei der präventiven Einzelfallkontrolle an der jeweiligen gentechnischen Arbeit an. Das ist sachgerecht; denn mögliche Risiken sind für jede einzelne Arbeit grundsätzlich erneut zu prüfen und zu bewerten. Dieser tätigkeitsbezogenen Kontrolle soll nun eine anlagenbezogene Kontrolle vorangestellt oder zur Seite gestellt werden. Gegen diese auf die Anlage bezogene Betrachtungsweise bestehen keine Bedenken, solange nicht ihretwegen die präventive Kontrolle der einzelnen Arbeiten vernachlässigt wird. Deshalb stellen die auf Antrag der Koalitionsfraktionen vom Ausschuß beschlossenen
    Änderungen eine in sich geschlossene Kombination von Anlagen- und Tätigkeitskonzept dar.
    In erster Linie verantwortlich für den Vollzug des Gesetzes in diesem Bereich sind die Länder. Das war nach dem Regierungsentwurf anders. Dafür gab es gute Gründe. Allerdings glauben wir, daß das Ziel einer einheitlichen Anwendung der Vorschriften des Gesetzes letztlich auch beim Vollzug durch die Länder erreicht werden kann. Voraussetzung ist allerdings, daß möglichst bald nach dem Gentechnikgesetz auch die wichtigsten konkretisierenden Rechtsverordnungen in Kraft treten. Das Bundeskabinett hat über diese Verordnung gestern beschlossen. Voraussetzung ist weiter, daß bald alle zuständigen Behörden der Länder über die erforderlichen sachkompetenten Mitarbeiter verfügen. Voraussetzung ist schließlich, daß sich die fachliche Autorität der ZKBS bei den zuständigen Behörden durchsetzt.
    Gestatten Sie mir zum Schluß noch einige Bernerkungen zum Entschließungsantrag und zu den Änderungsanträgen der SPD. Meine Damen und Herren von der SPD, mit Ihren Vorstellungen über die Ziele eines Gentechnikgesetzes, wie sie in Ihrem Entschließungsantrag und in Ihren Änderungsanträgen zum Ausdruck kommen, bin ich völlig einverstanden.

    (Beifall des Abg. Dr. Böhme [Unna] [SPD])

    Dort heißt es nämlich: Schutz von Mensch und Umwelt; Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit; Rechtssicherheit für Wissenschaft und Industrie.
    Ich bin auch mit vielen inhaltlichen Forderungen einverstanden, die Sie aus dieser Zielsetzung ableiten, z. B. damit, daß das Genehmigungsverfahren für Freisetzungen als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet sein soll,

    (Frau Rust [GRÜNE]: Warum steht es dann nicht im Gesetz?)

    oder mit der Forderung nach Gefährdungshaftung mit Beweiserleichterung.

    (Frau Rust [GRÜNE]: So ein Quatsch!)

    Doch das steht ja auch im Gesetzentwurf und braucht deshalb nicht mehr gefordert zu werden.

    (Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)

    Es gibt allerdings auch unterschiedliche Auffassungen:

    (Zander [SPD]: Sie haben keine Ahnung — und davon eine ganze Menge! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Wir wollen z. B. kein Versagungsermessen bei der Freisetzung. Im Genehmigungsverfahren soll mit aller Sorgfalt geprüft werden, ob Risiken für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden können. Wenn das aber feststeht, soll es auch einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung geben. Für uns ergibt sich das aus dem Ziel der Rechtssicherheit, das Sie ja auch verfolgen.
    Wir sind grundsätzlich für Öffentlichkeitsbeteiligung. Aber wir sehen keinen Sinn in diesem Verfahren bei jeder Arbeit der Sicherheitsstufe 1, die ja auch nach Ihren Anträgen gerade dadurch definiert ist, daß



    Bundesminister Frau Dr. Lehr
    es hier Gefahren für Mensch und Umwelt gar nicht gibt.
    Das sind nur Beispiele, aber sie zeigen, daß wir im Streit um den richtigen Weg zum gemeinsam angestrebten Ziel so weit gar nicht auseinanderliegen. Und Ihr Abstimmungsverhalten im Ausschuß

    (Zander [SPD]: Da waren Sie doch gar nicht! Sie wissen doch gar nicht, wo der Ausschuß tagt! — Eimer [Fürth] [FDP]: Sie waren in unserem Ausschuß schon lange nicht mehr, Herr Kollege!)

    ist ja auch durchaus differenziert zu sehen.

    (Zuruf von der FDP: Differenzierter als im Plenum!)

    Ich kann nur sagen: Dieses Gesetz ist sorgfältig beraten worden, in seinen Ausformulierungen immer wieder überdacht und durch neue Formulierungen verbessert worden. Einen allgemeinen Konsens über alle Aspekte des Entwurfs herzustellen, dazu hätte allerdings wohl auch jede beliebige Verlängerung der Beratungszeit nicht ausgereicht. Das ist bei dem breiten Meinungsspektrum zur Gentechnik in diesem Hause einfach nicht möglich gewesen. Die unterschiedlichen Positionen sind zu deutlich, auch wenn man sich in einigen Punkten ein Stück nähergekommen ist.
    Die Zeit ist nun reif für eine Entscheidung.

    (Jaunich [SPD]: Für diese Ministerin ist die Zeit reif! — Zander [SPD]: Für ihren Rücktritt ist die Zeit reif!)

    Die Gentechnik wird sich weiterentwickeln, die Erfahrungen werden wachsen. Die rechtliche Grundlage dafür bietet dieses Gesetz. Es ist eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik in den Grenzen, die ihr zum Schutz von Mensch und Umwelt gezogen werden müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zander [SPD]: Zugabe!)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Becker-Inglau.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Becker-Inglau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um das Durchpeitschen des Gentechnikgesetzentwurfs hat neben dem Aufzeigen der inhaltlichen Schwachpunkte und Unzulänglichkeiten auch die meines Erachtens positive Wirkung gehabt, daß eine Gott sei Dank breiter werdende Öffentlichkeit auf die Technologie aufmerksam wurde.
    Die Frage „Was steckt eigentlich dahinter, daß der Deutsche Bundestag ein Gesetz in einem solchen Schweinsgalopp verabschieden muß?" drängt sich auf, wenn man weiß, daß über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren über Gentechnologie nachgedacht und geforscht wurde. Eine Antwort konnte in der heutigen Debatte bisher nicht gegeben werden. Auch Frau Professor Lehr als für dieses schlampige Gesetz Verantwortliche hatte keine.
    Frau Ministerin, wir hätten im Ausschuß oder im Unterausschuß mit Ihnen gern — wenigstens einmal — über die Inhalte dieses Gesetzes diskutiert.

    (Zander [SPD]: Um Gottes willen! — Jaunich [SPD]: Und ihre „sachkundige Meinung" erfragt!)

    Aber dazu haben Sie uns leider überhaupt keine Gelegenheit gegeben. Na ja, wer weiß, wofür es denn gut war.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

    Frau Ministerin, es freut uns zu hören, daß das Kabinett gestern den Verordnungen zum Gesetz zugestimmt hat. Hoffentlich mußten Sie nicht wie wir
    — aber wir sind ja nur Parlamentarier — über eine Tischvorlage abstimmen und entscheiden. Wenn man vor allem bedenkt, daß selbst zwischen der Fertigstellung des Berichts der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie" und der Einbringung eines — wie es in diesem Hohen Hause auch heute häufig unbestritten erschien — den Anforderungen einer solchen Technologie nicht gerecht werdenden Gesetzes drei Jahre gelegen haben, muß sich die Bundesregierung fragen lassen, warum sie ein Interesse daran hat, eine gründliche Beratung eines solch einschneidenden und weitgreifenden Gesetzes im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu verhindern.

    (Seesing [CDU/CSU]: Welche Tischvorlage meinen Sie?)

    — Die Tischvorlage mit den Veränderungen der Verordnungen.

    (Seesing [CDU/CSU]: Sie meinen doch jetzt Ihre Tischvorlagen, nicht wahr? Ihre waren Tischvorlagen, unsere nicht!)

    — Nein, nicht unsere, sondern die Verordnungstischvorlage, die uns in der letzten Sitzung des Unterausschusses in völlig veränderter Fassung zugeleitet worden ist.
    Außerdem drängt sich dann die Frage auf, warum die Koalitionsfraktionen eigentlich die Glaubwürdigkeit des Parlaments auf diese Art und Weise verspielen, indem sie dieses Vorgehen der Bundesregierung bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht nur unterstützen; nein, sie haben das Vorhaben sogar noch provoziert und gefördert. Ist Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich bewußt geworden, daß Sie das in uns gesetzte Vertrauen mit Füßen treten, und sind Sie sich eigentlich bewußt, wie Sie — und nicht, wie Sie meinen, wir — mit einer solchen Vorgehensweise das Mißtrauen gegenüber der Gentechnologie geschürt haben?
    Es dürfte nicht an Ihnen vorbeigegangen sein, daß die Diskussion schon lange nicht mehr um ein „alles oder nichts" ging, sondern daß gerade wir Sozialdemokraten uns bemüht haben, eine Abwägung zwischen den Chancen und Risiken zu treffen, die zweifellos in dieser Technologie stecken.

    (Seesing [CDU/CSU]: Richtig!)

    Deshalb hätten wir eine behutsamere Diskussion um das Gesetz und die Einbeziehung allen möglichen vorhandenen Sachverstandes erwartet, um die Grat-



    Frau Becker-Inglau
    wanderung zwischen den Befürwortern und den Kritikern abzusichern. Das hätten wir auch gerne nach dem fast neu formulierten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen getan.

    (Vorsitz : Vizepräsidentin Renger)

    Während die einen in der Gentechnologie die Schlüsseltechnologie zur Bewältigung großer Probleme unserer und der zukünftigen Zeit sehen — ich nenne die Umweltverschmutzung, die Entdeckung und Bekämpfung bisher unheilbarer Krankheiten und Erbkrankheiten und die Verringerung des Hungers in unserer Welt —, sehen die anderen in der Gentechnologie eine über die derzeit gültigen Wertvorstellungen hinausgehende Technologie, die das bisherige Bild der Schöpfung verändern muß.
    Wir müssen bereits der Forschung Grenzen auferlegen,

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    genauso wie denjenigen, die gentechnisch Erforschtes in Verkehr bringen wollen, ohne die Risikofolgen abschätzen zu können und ohne die Sicherheit zu gewährleisten, daß der Mensch und seine Umwelt nicht Schaden an Gesundheit und Leben nehmen. Deshalb muß es uns vor allem wichtig sein, daß die Gentechnologie zum Wohle der Menschen weiterentwickelt und genutzt wird.
    Dieses kann aber meines Erachtens nur geschehen, wenn man davon absieht, im stillen Kämmerlein nach Art des Hexenmeisters zu werkeln, und statt dessen mit einer größtmöglichen Offenheit und Öffentlichkeitsbeteiligung arbeitet.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Ich meine, wer Schaden minimieren oder abwenden will, der braucht die Öffentlichkeit nicht zu fürchten.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich den Ausführungen kompetenter Vertreter namhafter deutscher Arzneimittelfirmen Glauben schenken darf, so gewinne ich den Eindruck, als säße ich mit ihnen in einem Boot. Auch sie fordern für die Gentechnik einen gesellschaftlichen Konsens, und sie suchen sogar die Öffentlichkeit. Ich meine, sie fördern dies auch zu Recht; denn gerade im Bereich der Arzneimittelforschung und der Anwendung im Versuch scheint es Beispiele zu geben, die deutlich machen, daß Gentechnologie eben auch Chancen beinhaltet.
    Ich will hier an den für Bluter lebensnotwendigen Blutgerinnungsfaktor VIII erinnern, der inzwischen gentechnisch gewonnen werden kann. Vorteil der gentechnologischen Gewinnung ist: Man muß den Stoff nicht mehr aus dem Blutplasma von Blutspendern gewinnen und schaltet damit aus, daß sich Bluter beispielsweise an dem AIDS verursachenden HI-Virus infizieren, wie es in der Vergangenheit über 100 000mal geschehen ist.

    (Frau Flinner [GRÜNE]: Das kann man auch auf andere Art und Weise!)

    Positiv ist auch zu verzeichnen, daß die 8 bis 10 Millionen Liter Blutplasma, die weltweit nötig waren, nicht mehr nötig sein werden.
    Bei Betrachtung der zeitlichen Dimensionen muß ich mich auf die Aussagen der Industrie verlassen, die bisher nur eine zeitlich gleich lange Entwicklungsphase sowohl bei der gentechnischen als auch bei der traditionellen Methode feststellen mußte.
    Wenn dann die zur Zeit noch sehr hohen Kosten betrachtet werden, die bei der Anwendung der gentechnischen Entwicklung des Arzneimittels hinzukommen, bleibt die Frage offen, ob es sich die Pharmaindustrie bei der derzeitigen Diskussion über die Auswirkungen der Gesundheitsreform bei der Festpreisregelung wirklich leistet, bei Gleichwertigkeit der Produkte einen solch teuren Weg zu gehen.
    Ähnlich ließen sich auch die gentechnisch gewonnenen Arzneimittel — Insulin gegen Diabetes, EPO bei Nierenerkrankungen oder Interferone — als Errungenschaften bezeichnen.
    Dies sind positive Beispiele für die Forschung im Bereich der Gentechnologie. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, warum die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, wenn sie die Gentechnologie zum Schutze und Wohle der Menschen betreiben wollen, nicht bei der Aufnahme anderer Forschungsarbeiten, auch wenn die Anlagen bereits genehmigt sind, aus einem eigenen Sicherheitsbedürfnis heraus nicht nur eine bloße Anmeldepflicht, sondern darüber hinaus wenigstens bei den Sicherheitsstufen 3 und 4 auch eine Genehmigungspflicht in das Gesetz schreiben.
    Warum verspielen Sie eigentlich diese Sicherheitsmöglichkeiten? Warum setzen Sie das Schutzziel des Gesetzes leichtfertig aufs Spiel? Ist es vielleicht sogar die Absicht, gar nicht die Sicherheit und den Schutz des Menschen in den Vordergrund zu stellen, sondern eher die Förderung der Forschung und der Produktion?

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Meinen Sie, die machen das ohne Absicht?)

    Auf diesen Gedanken kann man leicht kommen, wenn man sich ansieht, daß dieses Gesetz das erste Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik ist. Bisher sind alle Fragen, die die Regelung der Gentechnologie z. B. am Menschen betreffen, ausgespart, so die Fragen der Genomanalyse, die in vielen Bereichen bereits durchgeführt wird, ohne daß die Betroffenen davon wissen und ohne daß die Anwender bisher einer Kontrolle unterliegen, was sie denn mit den gewonnenen Daten machen.

    (Seesing [CDU/CSU]: Sie machen mit uns dann ein neues Gesetz! Einverstanden! — Dr. Hoffacker [CDU/CSU]: Das ist ein anderes Gebiet!)

    — Ich wollte nur deutlich machen, daß es eine ganze Reihe von Notwendigkeiten gibt und daß dies erst das erste Gesetz ist.

    (Seesing [CDU/CSU]: Ja!)

    Ich denke, der Zeitraum ist sicher sehr langfristig gewählt worden. Wenn man den Schutz des Menschen in den Vordergrund stellt, hätte parallel dazu in dieser Wahlperiode einiges mehr erreicht werden müssen.

    (Seesing [CDU/CSU]: Das sehe ich auch so!)




    Frau Becker-Inglau
    Denn ich kann mir nicht vorstellen, daß in dieser Wahlperiode insoweit außer diesem Gesetz überhaupt noch etwas geschieht.
    Ebenso gibt es keine Regelungen zur Gentherapie, wozu es in den USA bereits den zweiten genehmigten Versuch gibt.
    Wenn es der Regierung um den Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor den Gefahren der Gentechnologie geht: Warum hat sie bisher gesetzliche Regelungen in diesen Verfahren nicht gefunden? Warum hat sie im Patent- und Sortenschutz bisher nichts vorbereitet?
    Ich kann also feststellen: Wesentliche Probleme der Gentechnologie sind mit diesem Gentechnikgesetz leider nicht geregelt worden.
    Die Koalitionsfraktionen kann ich nur bitten, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. Sie sind Verbesserungen. Sie würden an diesem Gesetz den Charakter eines Schutzgesetzes nicht völlig verändern.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)