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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/204 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15891 A Zur Geschäftsordnung Bohl CDU/CSU 15891 B Jahn (Marburg) SPD 15892 A Kohn FDP 15892 D Hüser GRÜNE 15893 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Lastfahrzeugen (Drucksachen 11/6336, 11/6720, 11/6768) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15895 A Gries FDP 15896 A Kretkowski SPD 15897 C Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15898 D Frau Rock GRÜNE 15899 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMV 15900 C Antretter SPD 15901 B Rauen CDU/CSU 15902 C Gattermann FDP (Erklärung nach § 31 GO) 15903 C Bohl CDU/CSU (zur GO) 15904 D Fischer (Hamburg) CDU/CSU (zur GO) . 15905 B Tagesordnungspunkt 12: Wahl des Wehrbeauftragten (Drucksache 11/6437) Vizepräsident Cronenberg 15905 B Ergebnis 15911D Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (Drucksachen 11/4482, 11/6773) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (Drucksachen 11/6524, 11/6773) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland (Drucksachen 11/6005, 11/6774) Dr. Möller CDU/CSU 15907 A Großmann SPD 15909 B Dr. Hitschler FDP 15912 A Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 15913 C Großmann SPD 15915 A Dr. Hitschler FDP 15915 B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 15915D Müntefering SPD 15918 B Gattermann FDP 15919B, 15921 C Geis CDU/CSU 15919D Dr. Hitschler FDP 15920 A Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 15920 C Pesch CDU/CSU 15922 A Müntefering SPD 15923B, 15923 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags des Abgeordneten Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbilligte Abgabe von Grundstücken aus Bundesbesitz für den sozialen Wohnungsbau (Drucksache 11/6382) Conradi SPD 15925 C Müller (Wadern) CDU/CSU 15926 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 15927 C Gattermann FDP 15928 B Conradi SPD 15928 D Grünbeck FDP 15929 A Heistermann SPD 15929 B Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15929 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Überprüfung und Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens (Drucksache 11/5665) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Überprüfung und Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens (Drucksache 11/6804) Heistermann SPD 15931 A Nolting FDP 15931 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . . 15932 D Heistermann SPD 15934 B Dr. Hauchler SPD 15934 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 15935 A Heistermann SPD 15935 D Nolting FDP 15936 C Heistermann SPD 15937 D Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . . 15938 A Zumkley SPD 15938 B Börnsen (Ritterhude) SPD 15939A Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg . . . 15940 B Heistermann SPD 15940 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . . 15942 A Dr. Hauchler SPD 15942 A Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik (Drucksachen 11/5622, 11/6778, 11/6836) Seesing CDU/CSU 15948 C Catenhusen SPD 15952 C Frau Nickels GRÜNE 15957 C Kohn FDP 15958 C Frau Bulmahn SPD 15960A Catenhusen SPD 15960 B Frau Rust GRÜNE 15963 A Fellner CDU/CSU 15966 D Frau Blunck SPD 15969 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15970 C Catenhusen SPD 15971 A Frau Rust GRÜNE 15971 D Frau Bulmahn SPD 15973 B Kohn FDP 15974 C Eimer (Fürth) FDP 15976 C Frau Nickels GRÜNE 15978 A Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 15979 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . 15980 B Stiegler SPD 15981 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 15982 C Frau Becker-Inglau SPD 15985 B Dr. Hoffacker CDU/CSU 15987 A Catenhusen SPD 15988 C Frau Nickels GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 15989A Frau Saibold GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 15989 C Namentliche Abstimmung 15990 B Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes (Drucksachen 11/4310, 11/4311, 11/6805) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15992 B Dr. Niese SPD 15993 C Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15994 A Dr. Hirsch FDP 15994 D Häfner GRÜNE 15995 D Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15996 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15997 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (Drucksachen 11/2344, 11/6722) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 III Curilla, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 15998 D Marschewski CDU/CSU 15999 D Dr. de With SPD 16000 B Funke FDP 16001 C Frau Nickels GRÜNE 16002 A Engelhard, Bundesminister BMJ 16002 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Scheer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abrüstung und Sicherheit 1990 (Drucksache 11/6309) Frau Fuchs (Verl) SPD 16003 B Ronneburger FDP 16005 B Lamers CDU/CSU 16006 B Frau Beer GRÜNE 16008 C Dr. Klejdzinski SPD 16009 C Ronneburger FDP 16011B Dr. Klejdzinski SPD 16012 B Koschnick SPD 16013 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 16014 A Dr. Klejdzinski SPD 16015 B Koschnick SPD 16016 C Voigt (Frankfurt) SPD 16017 A Wilz CDU/CSU 16019D Dr. Klejdzinski SPD 16021 C Dr. Soell SPD 16022 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 16023 C Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN Rosa Listen Beeinträchtigung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung von Homosexuellen durch den HomosexuellenSonderparagraphen (175 StGB) und die Sicherheitsrichtlinien (SiR) (Drucksachen 11/2586, 11/4299) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zunehmende Gewalt gegen homosexuelle Männer und wirksame Wege ihrer Bekämpfung (Drucksachen 11/4910, 11/5783) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 16025 B Dr. Hirsch FDP 16026 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 16027 D Dr. Emmerlich SPD 16028A Dr. Olderog CDU/CSU 16029 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 16030B Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/6762 vom 23. März 1990 — Zurverfügungstellung von Beratungshilfen durch den Bundesminister für Wirtschaft und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung während der Leipziger Messe MdlAnfr 25 Sielaff SPD Antw BM Klein BPA 15943 B ZusFr Sielaff SPD 15943 C Unterstützung der Unabhängigkeitsbewegung im Baltikum MdlAnfr 29, 30 Jäger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 15944 A ZusFr Jäger CDU/CSU 15944 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 15944 D Verteilung einer Broschüre der KKB durch den Bundesminister für Wirtschaft auf dem Stand des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung während der Leipziger Messe MdlAnfr 57 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 15945 B ZusFr Sielaff SPD 15945 C ZusFr Dr. Rüttgers CDU/CSU 15946 A Stromeinsparung bei ausschließlicher Verwendung von Kompakt-Leuchtstofflampen; Anschaffungs- und Betriebskosten; Verfahren zur Herstellung von Kompakt-Leuchtstofflampen MdlAnfr 59, 60, 61 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD, Frau Blunck SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . 15946B, 15946 C ZusFr Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD . 15947 A ZusFr Frau Blunck SPD 15947 A ZusFr Urbaniak SPD 15947 D Nächste Sitzung 16030 D Berichtigung 16030 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16031* A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Anlage 2 Aufgaben der Bundesbehörde für Befragungswesen, Zweigstelle Düsseldorf; Notwendigkeit einer solchen Einrichtung angesichts der politischen Entwicklung in Osteuropa MdlAnfr 23, 24 — Drs 11/6762 — Stahl (Kempen) SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . . 16031* B Anlage 3 Sinn und Kosten der Broschüre „Unsere Bundeswehr — warum und wofür" MdlAnfr 26, 27 — Drs 11/6762 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw BM Klein BPA 16031* D Anlage 4 Abschaffung der Visumpflicht durch Ungarn und die CSSR MdlAnfr 28 — Drs 11/6762 — Stiegler SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 16032* A Anlage 5 Umwidmung der bisher für den Ausbau und die Sanierung von Bunkern veranschlagten Mittel angesichts der veränderten politischen Situation zwischen Ost und West MdlAnfr 36, 37 — Drs 11/6762 — Dreßler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16032* B Anlage 6 Zuwendungen der Bundesregierung an bisher gemeinnützige Wohnungsunternehmen bei Umstellung auf die Steuerpflicht MdlAnfr 38 — Drs 11/6762 — Conradi SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16032* D Anlage 7 Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs an das Saarland und Finanzhilfen des Bundes an die Saarbergwerke AG seit 1983 MdlAnfr 39, 40 — Drs 11/6762 — Roth (Gießen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16033* A Anlage 8 Strukturhilfe des Bundes für das Saarland 1989 und 1990 MdlAnfr 41, 42 — Drs 11/6762 — Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16033* C Anlage 9 Entwicklung der Nettokreditaufnahme und ihres Anteils an den Gesamtausgaben des Saarlandes in den Jahren 1986 bis 1989 MdlAnfr 43, 44 — Drs 11/6762 — Schreiber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* A Anlage 10 Verschuldung des Saarlandes seit 1985 MdlAnfr 45, 46 — Drs 11/6762 — Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* B Anlage 11 Anzahl der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Saarland MdlAnfr 47, 48 — Drs 11/6762 — Ganz (St. Wendel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* C Anlage 12 Entwicklung der Ausgaben und Investitionen des Saarlandes in den Jahren 1986 bis 1989 bzw. seit 1983 MdlAnfr 49, 50 — Drs 11/6762 — Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* D Anlage 13 Schlußfolgerungen aus der vom saarländischen Rechnungshof festgestellten Verfassungswidrigkeit des Landeshaushalts ab 1988 MdlAnfr 51 — Drs 11/6762 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16035* A Anlage 14 Ausschluß volkseigener DDR-Betriebe (z. B. Baukombinate) bei öffentlichen Ausschreibungen im Sinne des § 8 Ziff. 5 VOB/A MdlAnfr 52, 53 — Drs 11/6762 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 16035* C Anlage 15 Umfang der seit 1970 an die saarländische Stahlindustrie gezahlten Bundesmittel MdlAnfr 54, 55 — Drs 11/6762 — Müller (Wadern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 16036* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 V Anlage 16 Absicht von Ministerpräsident Lafontaine zur Gewährung höherer Subventionen für das Saarland im Falle seiner Wahl zum Bundeskanzler MdlAnfr 56 — Drs 11/6762 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 16036* C Anlage 17 Beteiligung bundesdeutscher Experten und Firmen an Raketenprojekten in Saudi Arabien und im Irak MdlAnfr 62, 63 — Drs 11/6762 — Gansel SPD SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 16036* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 15891 204. Sitzung Bonn, den 29. März 1990 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 30. 03. 90 * * Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 03. 90 Büchner (Speyer) SPD 30. 03. 90 * Dr. von Bülow SPD 30. 03. 90 Buschbom CDU/CSU 30.03.90 Clemens CDU/CSU 29.03.90 Dr. Dollinger CDU/CSU 30. 03. 90 Egert SPD 29.03.90 Dr. Ehmke (Bonn) SPD 30. 03. 90 Eich GRÜNE 30.03.90 Frau Garbe GRÜNE 30. 03. 90 Dr. Haack SPD 30. 03. 90 Haack (Extertal) SPD 30. 03. 90 Herkenrath CDU/CSU 30.03.90 Höffkes CDU/CSU 30.03.90 Dr. Holtz SPD 30. 03. 90 Dr. Hoyer FDP 30. 03. 90 Kleinert (Marburg) GRÜNE 30. 03. 90 Kuhlwein SPD 30.03.90 Lennartz SPD 30.03.90 Lenzer CDU/CSU 30. 03. 90 * Linsmeier CDU/CSU 30.03.90 Lüder FDP 30.03.90 Frau Luuk SPD 30. 03. 90 * Meyer SPD 30.03.90 Möllemann FDP 30.03.90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 30. 03. 90 Frau Odendahl SPD 30. 03. 90 Richter FDP 30.03.90 Schäfer (Mainz) FDP 30. 03. 90 Schanz SPD 30.03.90 Schmidt (München) SPD 30. 03. 90 * * Schröer (Mülheim) SPD 30. 03. 90 Schütz SPD 30.03.90 Frau Seuster SPD 29. 03. 90 Spilker CDU/CSU 30.03.90 Westphal SPD 29.03.90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 23 und 24): Ist der Bundesregierung die Hauptstelle für Befragungswesen, Zweigstelle Düsseldorf, Immermannstraße 11, bekannt, wenn ja, welche Aufgaben hat diese Bundesbehörde? Hält die Bundesregierung eine derartige Einrichtung insbesondere nach den politischen Entwicklungen in Osteuropa noch für notwendig und zeitgemäß, und kann die Bundesregierung negative Folgen ausschließen, wenn vorgeladene Personen der Einladung nicht folgen? Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. Die „Hauptstelle für Befragungswesen" mit Zweigstellen in Düsseldorf und einigen anderen Städten der Bundesrepublik Deutschland ist 1958 von der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes eingerichtet worden. Sie hat die Aufgabe, Personen zu befragen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen und von denen auf Grund ihres Herkommens angenommen wird, daß sie über nicht allgemein zugängliche Informationen verfügen, deren Kenntnis für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung von Bedeutung ist. 2. Diese Befragungen erbringen, obwohl sie auf Grund der politischen Entwicklungen in Osteuropa in der Breite der Befragungsthemen gegenüber der Praxis in den vergangenen Jahren bereits eingeschränkt wurden, immer noch wichtige Informationen aus Ländern, deren politische, wirtschaftliche, militärische und technologische Entwicklung für die Beurteilung unserer Sicherheitslage wesentlich ist. Dies gilt insbesondere für das Potential der Sowjetunion und anderer Staaten des Warschauer Paktes sowie deren Nachrichten- und Sicherheitsdienste. Die Befragungen werden ausschließlich auf freiwilliger Grundlage durchgeführt. Personen, die zur Befragung eingeladen wurden und dieser Einladung nicht Folge leisten, haben daraus keinerlei Nachteile zu erwarten. Sowohl die Tatsache, daß bei weitem nicht alle Eingeladenen der Einladung Folge leisten, als auch das Verhalten derjenigen, die der Einladung nachkommen, zeigen, daß diese Grundlage der Freiwilligkeit in den allermeisten Fällen erkannt wird. Einige zweifelnde Anfragen und Zuschriften aus den vergangenen Monaten haben dennoch Anlaß dazu gegeben, daß der einheitliche Text der Einladungsschreiben zur Zeit überarbeitet und in Kürze in veränderter Form erscheinen wird, so daß auch in Einzelfällen noch verbliebene Zweifel über die Freiwilligkeit des Folgeleistens künftig ausgeschlossen sein dürften. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Klein auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 26 und 27): Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in der Information, die sie unter dem Stichwort „Unsere Bundeswehr - warum und wofür?" herausgegeben hat und die keinerlei sachliche Information für die neunziger Jahre bietet? Was haben diese „Bürgerinformation" und die darin angebotene Dokumentation gekostet, und in welcher Auflage werden sie jeweils aufgelegt? 1. Ziel dieses achtseitigen Informationsheftes ist es, in Form plakativer Aussagen von Politikern und Institutionen knappe Antworten auf die Fragen zu geben, warum die Bundeswehr auch in den neunziger Jahren notwendig ist und wofür sie steht. 16032* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Zugleich wurde damit auf die Broschüre „Bundeswehr in den 90er Jahren" hingewiesen, die vom Bundespresseamt bezogen werden kann. 2. Die achtseitige Information „Unsere Bundeswehr — warum und wofür?" ist in einer Auflage von 50 000 Exemplaren erschienen; die Kosten dafür liegen bei 7 000 DM. Von der Broschüre „Bundeswehr in den 90er Jahren" wurden rund 43 000 Exemplare gedruckt; die Kosten belaufen sich auf 41 000 DM. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 28): Wie ist der Stand der Abstimmungsgespräche mit den Partnern des Schengener Abkommens über den visafreien Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der CSSR und Ungarn, und ist bei den Gesprächen des Bundesministers des Auswärtigen in Prag am 15. und 16. März schon ein Fahrplan über den Weg zur visafreien Nachbarschaft erarbeitet worden? Im Verhältnis zu Ungarn sind die Konsultationen mit den Schengen-Partnern abgeschlossen. Nach entsprechenden Konsultationen auch im EG-Kreis wurde am 24. März 1990 in Budapest eine deutsch-ungarische Regierungsvereinbarung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Besuchsreisen bis zu drei Monaten durch die Außenminister beider Länder unterzeichnet. Die Vereinbarung tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. Im Falle der CSSR wurden die Konsultationen mit den Schengen-Partnern eingeleitet. Parallel hierzu laufen Erörterungen im Kreis der EG-Staaten. Was die Gespräche der beiden Außenminister am 15. März 1990 in Prag anbetrifft, so haben die Minister die gemeinsame Absicht beider Seiten bekräftigt, dafür zu sorgen, daß die Sichtvermerksfreiheit für Besucherreisen bis zu drei Monaten so bald wie möglich eingeführt wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dreßler (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 36 und 37): Wie lange und wie viele Mittel — unter Abwägung der veränderten politischen Situation zwischen Ost und West und den sich stellenden staatlichen und überstaatlichen Aufgaben — sollen weiterhin für Bunkersanierung und Bunkerausbau bereitgestellt werden? Wie wird die Bundesregierung reagieren, wenn Kommunen, wie z. B. Wuppertal, beschließen bzw. demnächst beschließen werden, sich — unter Berücksichtigung der vom Zeitpunkt der Antragstellung 1982/1983 bis heute völlig gewandelten politischen Lage — gegen einen Vollzug der 1989/1990 erteilten Bewilligungsbescheide (für die Stadt Wuppertal in Höhe von ca. 10 Millionen DM) des Bundesministers des Innern auszusprechen, damit die Mittel wichtigeren Zwecken zugeführt werden können? Zu Frage 36: Die Bundesregierung wird bei ihren Planungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes die politischen Entwicklungen, die sich in den Ost-West-Beziehungen, insbesondere im Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander, seit dem Herbst des vergangenen Jahres vollzogen haben, berücksichtigen. Für die Nutzbarmachung ehemaliger Schutzbauwerke des Zweiten Weltkrieges sind nur soviel Haushaltsmittel eingeplant, wie zur Fertigstellung bereits begonnener Baumaßnahmen oder für solche, für die bereits rechtsverbindliche Verpflichtung eingegangen sind, benötigt werden. Sofern diese Baumaßnahmen ohne zeitliche Verzögerungen — wie geplant — durchgeführt und abgeschlossen werden können, werden in den Haushaltsjahren 1990 und 1991 insgesamt rund 26 Millionen DM benötigt. Zu Frage 37: Die Antwort auf diese Frage ergibt sich im Grundsatz bereits aus meiner Beantwortung Ihrer vorausgegangenen Frage. Danach werden neue Nutzbarmachungsmaßnahmen, selbst wenn sie dem Grunde nach schon in früheren Jahren bewilligt, jedoch noch nicht begonnen worden sind, schon im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr in Angriff genommen. Befürchtungen von Kommunen, daß die Bundesregierung auf der Erfüllung bereits in früheren Jahren bewilligter Nutzbarmachungsanträge bestehen könnte, sind damit gegenstandslos. Im Entwurf des Bundeshaushalts 1991 sind nur noch die für die Fertigstellung bereits begonnener Maßnahmen im Bereich der Nutzbarmachung erforderlichen Mittel veranschlagt. Es werden also effektiv keine Mittel frei, die anderen Zwecken zugeführt werden könnten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 38): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zuwendungen an die bisher gemeinnützigen Wohnungsunternehmen bei der Umstellung auf die Steuerpflicht — 50 oder 200 Mrd. DM —, und hat es in der deutschen Geschichte jemals vorher eine Zuwendungsaktion diesen Umfangs gegeben? Durch das Steuerreformgesetz 1990 ist die bisherige Steuerbefreiung für die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen grundsätzlich aufgehoben worden. Bei der Überführung der bisher gemeinnützigen Unternehmen in die Steuerpflicht waren Regelungen über die Bewertung ihres Grundbesitzes zu treffen. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, diese Bewertung nach den schon bisher geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Dies bedeutet, daß die Unternehmen beim Eintritt in die Steuerpflicht eine steuerliche Anfangsbilanz zu erstellen haben, in der die Wirtschafts- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 16033* güter mit dem Teilwert anzusetzen sind (§ 13 Abs. 2 und 3 Körperschaftsteuergesetz). Die Alternative, die der Gesetzgeber gehabt hätte, wäre der Ansatz zu Buchwerten gewesen. Dies hätte jedoch im Ergebnis dazu geführt, daß den bisher gemeinnützigen Wohnungsunternehmen die in der Vergangenheit geltende Steuerbefreiung praktisch rückwirkend wieder entzogen worden wäre. Bei der Überführung der Wohnungsunternehmen in die Steuerpflicht müssen 800 000 bis 1 Million Objekte bewertet werden. Deshalb ist sowohl aus der Sicht der Finanzverwaltung als auch der betroffenen Unternehmen eine pauschale Wertermittlung unbedingt erforderlich. Hierzu ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Verwaltungsregelung getroffen worden. Da § 13 Körperschaftsteuergesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für diese Verfahrensweise bildet, ist mit der Umstellung auf die Steuerpflicht eine „Zuwendung" an die bisher gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nicht — und schon gar nicht in der genannten Größenordnung — verbunden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Roth (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 39 und 40): Wie hoch waren die Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs an das Saarland in den Jahren 1983 bis 1989? Wie hoch waren die Kapitalzuführungen des Bundes an die Saarbergwerke AG seit 1983? Zu Frage 39: In den Jahren 1983 bis 1989 wurden an das Saarland Bundesergänzungszuweisungen in folgender Höhe gezahlt: 1983 rd. 134 Millionen DM 1984 rd. 160 Millionen DM 1985 rd. 159 Millionen DM 1986 rd. 161 Millionen DM 1987 rd. 267 Millionen DM 1988 rd. 307 Millionen DM 1989 rd. 331 Millionen DM 1983 —1989 zusammen: rd. 1519 Millionen DM. Damit hat das Saarland an der Erhöhung der Bundesergänzungszuweisungen im Jahr 1988 von vorher 1,5 v. H. auf 2 v. H. des Umsatzsteueraufkommens und der geänderten Verteilung wesentlich partizipiert. Sein Anteil an den Ergänzungszuweisungen ist von 8,4 v. H. 1983 auf 12,5 v. H. 1989 gestiegen. Das Saarland erhält damit unter den Empfängerländern nach Bremen den höchsten Betrag je Einwohner*). *) [Saarland: 314 DM je Einwohner] [Bremen: 345 DM je Einwohner] Insgesamt gewähren der Bund und die anderen Länder dem Saarland mit dem bundesstaatlichen Finanzausgleich und durch andere Hilfen massive Unterstützungsleistungen. Durch die Ausgleichszuweisungen im Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen wird die Finanzkraft des Saarlandes auf das Niveau der Finanzkraft von Baden-Württemberg und Hessen, also der beiden Zahlerländer im Länderfinanzausgleich, angehoben. Im Jahr 1989 übertraf die Finanzkraft des Saarlandes danach im Ergebnis sogar die Finanzkraft des Hauptzahlerlandes Hessen. Zu Frage 40: Die Kapitalzuführungen des Bundes an die Saarbergwerke AG beliefen sich von 1983 bis 1989 auf insgesamt 505,5 Millionen DM. Auch im Haushalt 1990 ist im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 1990 eine Kapitalzuführung des Bundes in Höhe von 80 Millionen DM vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 41 und 42): Wieviel Mittel hat der Bund dem Saarland im Rahmen des Strukturhilfegesetzes 1989 und 1990 zur Verfügung gestellt? Stimmt die Bundesregierung zu, daß diese Mittel wesentlich zur Stärkung der Wirtschaftskraft des Saarlandes beitragen? Zu Frage 41: Der Bund gewährt dem Saarland nach dem Strukturhilfegesetz Finanzhilfen von jährlich 112 Millionen DM. Davon hat das Saarland 1989 rd. 108 Millionen DM für förderfähige Vorhaben in Anspruch genommen. Der Rest erhöht den für das Land in 1990 verfügbaren Betrag auf 116 Millionen DM. Davon wurden bis 15. März 1990 110 Millionen DM freigegeben. Zu Frage 42: Grundsätzlich können die von der Bundesregierung bereitgestellten Strukturhilfemittel bei optimalem Einsatz wesentlich zur Stärkung der Wirtschaftskraft eines Landes beitragen. Ob und inwieweit einzelne mit Strukturhilfemitteln geförderte Vorhaben tatsächlich zur Stärkung der Wirtschaftskraft eines Landes beitragen, kann die Bundesregierung mangels Sachnähe nicht feststellen. Da sie lediglich die Förderfähigkeit geplanter Vorhaben im Hinblick darauf zu prüfen hat, ob sie nach den Angaben des Landes in einem vom Strukturhilfegesetz als strukturverbessernd bezeichneten Investitionsbereich fallen und nicht gänzlich ungeeignet sind, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft beizutragen, liegt die Verantwortung für den optimalen Einsatz der Strukturhilfemittel allein bei den Ländern. 16034* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Schreiber (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 43 und 44): Wie hoch war die Nettokreditaufnahme des Saarlandes in den Jahren 1986 bis 1989 in absoluten Beträgen und in Prozent der Ausgaben? Wie stellt sich die Kreditfinanzierungsquote (Anteil der Nettokreditaufnahme an den Ausgaben) im Saarland in den Jahren 1986 bis 1989 dar im Vergleich zur Gesamtheit der Bundesländer und dem Bund? Zu Frage 43: Die Nettokreditaufnahme des Saarlandes ist von 612 Millionen DM 1986 über 702 Millionen DM 1987 auf 817 Millionen DM 1988 gestiegen. 1989 ist die Nettokreditaufnahme wie in fast allen Ländern zurückgeführt worden. Nach dem vorläufigen Ergebnis 1989 betrug die Nettokreditaufnahme 435 Millionen DM. Die Kreditfinanzierungsquote, d. h. die Nettokreditaufnahme bezogen auf die Ausgaben zeigte einen entsprechenden Verlauf. Sie stieg von 14,1 v. H. 1986 auf 17,3 v. H. 1988 und sank 1989 nach dem vorläufigen Ergebnis auf rd. 9 v. H. Zu Frage 44: Im Saarland betrug der Anteil der Nettokreditaufnahme an den Ausgaben, die sog. Kreditfinanzierungsquote, 1986 rd. 14 v. H. 1987 rd. 16 v. H. 1988 rd. 17 v. H. und 1989 rd. 9 v. H. Sie liegt damit um bis zu 60 % höher als im Bundeshaushalt und durchweg mindestens doppelt so hoch als bei der Ländergesamtheit. 1989 ist die Kreditfinanzierungsquote des Saarlandes mit rd. 9 v. H. sogar dreimal so hoch als bei den Ländern insgesamt mit 3 v. H. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 45 und 46): Wie hat sich die Verschuldung des Saarlandes seit 1985 entwickelt? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des saarländischen Landesrechnungshofes, daß das Saarland am Rande der Zahlungsunfähigkeit stehe? Zu Frage 45: Die Verschuldung des Saarlandes aus Kreditmarktmitteln betrug Ende 1985 7,4 Milliarden DM Ende 1986 8 Milliarden DM Ende 1987 8,9 Milliarden DM Ende 1988 9,7 Milliarden DM und Ende 1989 10,6 Milliarden DM In den 4 Jahren seit Ende 1985 hat sich die Verschuldung des Saarlandes somit um fast die Hälfte des Standes von Ende 1985 erhöht. Zu Frage 46: Aus den Jahresberichten des Landesrechnungshofs geht nicht hervor, daß das Saarland am Rande der Zahlungsunfähigkeit steht. Allerdings vertritt der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 1989 die Auffassung, daß die saarländischen Haushaltsgesetze für die Rechnungsjahre 1988, 1989 und 1990 wegen des Ausmaßes der Verschuldung verfassungswidrig seien. Die Bundesregierung ist mit dem Landesrechnungshof der Auffassung, daß die Konsolidierungsbemühungen der Landesregierung weiter verstärkt und vom Landtag mitgetragen werden müssen. Dazu ist es notwendig, daß das im Finanzplanungsrat verabredete Ausgabenziel im Saarland mittelfristig eingehalten wird, um so das Finanzierungsdefizit zu vermindern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 47 und 48): Wie entwickelte sich die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Saarland seit 1983? Liegt die prozentuale Zunahme über bzw. unter dem Durchschnitt aller Länder? Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten hat sich im Saarland seit 1983 von 27 955 bis 1988 auf 26 964 vermindert. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist von 1983 von 4 220 bis 1988 mit 6 024 kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der Vollbeschäftigten hat sich in den Jahren 1983 bis 1988 im Saarland jahresdurchschnittlich um 0,5 v. H. und in den Ländern insgesamt jahresdurchschnittlich um 0,6 verringert, die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat sich um 6,6 v. H. bzw. 4,9 v. H. erhöht. Damit liegt das Saarland in der Abnahme der Zahl der Vollzeitbeschäftigten unter dem Länderdurchschnitt; in der Zunahme der Teilzeitbeschäftigten darüber. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Spiesen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 49 und 50): Wie hoch war die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben im saarländischen Landeshaushalt in den Jahren 1986 bis 1989, und wie sieht der Vergleich mit der Ländergesamtheit und dem Bund aus? Wie hoch sind die Investitionen des Saarlandes seit 1983, und wie hoch sind dabei die Eigenmittel? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 16035* Zu Frage 49: Die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben in den Jahren 1986 bis 1989 betrug im Saarland jahresdurchschnittlich 1,3 v. H., bei den Ländern insgesamt 3,6 v. H. und beim Bund um 3,0 v. H. Zu Frage 50: Die Investitionen des Saarlandes haben sich seit 1983 von 612 Millionen DM auf 807 Millionen DM in 1989 erhöht. Die Eigenmittel des Saarlandes sind seit 1983 von 486 Millionen auf 631 Millionen DM im Jahr 1989 gestiegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/6762 Frage 51): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, daß der Rechnungshof des Saarlandes die dortigen Landeshaushalte seit 1988 für verfassungswidrig erklärt hat, die saarländische Landesregierung sich jedoch über dieses Votum hinwegsetzt, indem sie beispielsweise zwei neue Ministerien einrichtet und ansonsten argumentiert, nicht Saarbrükken, sondern Bonn sei für die Haushaltsmisere verantwortlich und müsse deshalb dem Land Entschuldungshilfe in Milliardenhöhe leisten? Nach Art. 109 Abs. 1 Grundgesetz sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Deshalb sieht die Bundesregierung von einer Kommentierung der veränderten Organisationsstruktur der saarländischen Landesregierung ab. Da die Haushaltslage des Saarlandes seit Jahren problematisch ist, hat der Bund seine Hilfen für das Saarland in den letzten Jahren erheblich erhöht. Zum Beispiel sind die Bundesergänzungszuweisungen an das Saarland von 84,9 Millionen DM in 1982 auf 331,5 Millionen DM in 1989 gestiegen. Außerdem hat das Saarland von 1985 bis 1987 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM erhalten und bekommt seit 1989 nach dem Strukturhilfegesetz jährlich 112 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Wenn das im Finanzplanungsrat verabredete Ausgabenziel im Saarland mittelfristig eingehalten wird, besteht für das Saarland durchaus die Möglichkeit, das Finanzierungsdefizit zu vermindern. Die Bundesregierung ist deshalb mit dem Landesrechnungshof der Auffassung, daß die Konsolidierungsbemühungen der Landesregierung weiter verstärkt und vom Landtag mitgetragen werden müssen. Eine weitere Erhöhung der Bundesleistungen ist deshalb nach Auffassung der Bundesregierung weder nötig noch möglich. Durch die Ausgleichszuweisungen im Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen wird die Finanzkraft des Saarlandes auf das Niveau der Finanzkraft von Baden-Württemberg und Hessen, der beiden einzigen Zahlerländer im Länderfinanzausgleich, angehoben. Im Jahr 1989 übertraf die Finanzkraft des Saarlandes danach im Ergebnis sogar die Finanzkraft des Hauptzahlerlandes Hessen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 52 und 53): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Zielsetzung der Vorschrift nach § 8 Ziffer 5 VOB/A, die für die Vergabe öffentlicher Bauleistungen vorschreibt, daß „Betriebe der öffentlichen Hand und Verwaltungen zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmern nicht zuzulassen sind", — wegen des Schutzes der Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Organisations- und Kostenvorteile bei Einrichtungen der öffentlichen Hand — auch auf volkseigene Betriebe (z. B. Baukombinate) der DDR zutrifft? Falls dem so ist, ist die Bundesregierung bereit, in Konsequenz hieraus für den Ausschluß von volkseigenen Betrieben bei öffentlichen Ausschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen? Zu Frage 52: Grundsätzlich sind volkseigene Betriebe der DDR bei öffentlichen Ausschreibungen gem. § 8 Nr. 5 VOB/A zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zuzulassen. Sinn und Zweck der Vorschrift des § 8 Nr. 5 VOB/A ist es, keine Wettbewerbsverzerrungen dadurch entstehen zu lassen, daß Betriebe ohne betriebswirtschaftliche Kostenkalkulation und (damit) ohne Existenzrisiko zusammen mit im Wettbewerb stehenden Betrieben an Ausschreibungen beteiligt werden. Eine generelle Änderung dieser Situation wird erst eintreten, wenn und soweit die DDR ihre verkündete Absicht zur Umwandelung der volkseigenen Betriebe in juristische Personen des Privatrechts, insbesondere in Aktiengesellschaften verwirklicht. Letztlich wird aber in der Übergangszeit jeder Einzelfall — wie übrigens von § 8 Nr. 5 VOB/A vorausgesetzt — zu prüfen sein. Dabei kann als Maßstab auch in Betracht kommen, ob die Umwandelung bereits mit ausreichender Sicherheit auf Erfolg eingeleitet wurde. Unter Anwendung dieser Betrachtungsweise kann die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen im Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen der Bundesrepublik dem Prozeß der Umstrukturierung unter den oben genannten Voraussetzungen förderlich sein. Zu Frage 53: Diese Frage läßt sich jeweils erst dann beantworten, wenn die in der Antwort auf die vorherige Frage aufgezeigte Einzelfallprüfung abgeschlossen ist. Die Bundesregierung ist bereit, bei der Klärung zweifelhafter Einzelfragen mitzuwirken. Sie verfolgt die Entwicklung in der DDR gerade auch unter dem Gesichtspunkt des hier aufgeworfenen Problems sehr genau. 16036* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wadern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 54 und 55): In welcher Höhe sind Haushaltsmittel des Bundes seit 1970 an das Saarland zugunsten der dortigen Stahlindustrie geflossen? Wie reagiert die Bundesregierung auf die Aussage des saarländischen Ministerpräsidenten Lafontaine, der in seiner Regierungserklärung u. a. ausgeführt hat: „Es kann nicht angehen, daß man dem Saarland den Ausgleich seiner Montanlasten verweigert ..."? Zu Frage 54: Der Bund hat an die saarländische Stahlindustrie seit 1970 insgesamt Zuschüsse in Höhe von 985,7 Millionen DM gezahlt und Kredite von 705 Millionen DM verbürgt. Mit dem Zusammenschluß der Saarstahl Völklingen GmbH mit der AG der Dillinger Hüttenwerke in einer neugegründeten Holding im Juni 1989 hat der Bund auf die bedingte Rückzahlbarkeit der gezahlten Zuschüsse verzichtet und endgültig Zinsen sowie Tilgungszahlungen auf die verbürgten Kredite übernommen. Außerdem hat sich der Bund an den Kosten der saarländischen Stahlunternehmen für Sozialpläne für ausscheidende Arbeitnehmer mit insgesamt 130 Millionen DM beteiligt (Hilfen nach Artikel 56 Abs. 2b EGKS-Vertrag). Mit diesen Hilfen, die im wesentlichen nach 1978 gewährt wurden, hat der Bund die Umstrukturierung der saarländischen Stahlindustrie begleitet und einen Belegschaftsabbau von rd. 31 000 im Jahre 1978 auf etwa 16 500 im Jahre 1988 sozial flankiert. Die Umstrukturierung hat bewirkt, daß die saarländischen Stahlunternehmen jetzt mit einer wesentlich verbesserten Produktivität arbeiten und seit Mitte 1988 positive Ergebnisse ausweisen können. Zu Frage 55: Es ist mir unerklärlich, wie Ministerpräsident Lafontaine angesichts der außerordentlich hohen finanziellen Hilfen des Bundes für die saarländische Kohleindustrie von „Verweigerung" sprechen kann. Die direkten Hilfen des Bundes zugunsten des Saarbergbaus sind in den letzten Jahren auf über 500 Millionen DM jährlich angestiegen, u. a. weil Saarkohle mehr als dreimal so teuer wie Importkohle ist. Dabei ist die Absicherung in der Verstromung noch nicht einmal eingerechnet. Entsprechend langjähriger Übung beteiligen sich die Revierländer wegen der regionalen und arbeitsmarktpolitischen Komponente an den Kohlehilfen. Mit Rücksicht auf die fehlende Finanzkraft des Saarlandes hat der Bund u. a. bei der bei weitem wichtigsten Kohlenhilfe, der Kokskohlenbeihilfe, das Saarland von seinem Drittel freigestellt. Dies allein bedeutet eine Entlastung des Saarlandes um insgesamt 330 Millionen DM in den Jahren 1989 bis 1991. Auch beim Revierausgleich, der die Mehrkosten der saarländischen Kohle gegenüber Ruhrkohle abdeckt und damit spezifisch regionalwirtschaftliche Bedeutung hat, ist der Bund bereit, dem Saarland entgegenzukommen. Wir sind bereit, 5/6 zu übernehmen, so daß Saarland anstelle des Drittels, das NRW zu tragen bereit ist, nur ein Sechstel zahlen muß. Dies ist ein weiterer Sonderbeitrag des Bundes von rd. 50 Millionen DM zugunsten des Saarlandes. Leider blockiert die Landesregierung hier immer noch. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/6762 Frage 56): Ist es mit den Vorstellungen der EG zur deutschen Kohlepolitik vereinbar, beispielsweise dem Saarland höhere Kohlesubventionen zu gewähren, wie es Ministerpräsident Oskar Lafontaine in der Landtagsdebatte vom 21. März 1990 als Ziel erklärt hat, in der er ausführte, er strebe u. a. deshalb das Amt des Bundeskanzlers an, weil er dann dem Saarland über die heutige Unterstützung hinaus zukünftig höhere Subventionen, insbesondere im Kohlebereich, gewähren könne? Die nationalen Kohlebeihilfen müssen jährlich von der EG-Kommission genehmigt werden. Grundlage ist die Kohlebeihilfeentscheidung Nr. 2064/86/EGKS vom 30. Juni 1986. Sie legt detailliert fest, unter welchen Voraussetzungen Kohlesubventionen zulässig sind. Genehmigungsvoraussetzung für nationale Kohlehilfen ist u. a., daß diese Subventionen mindestens zu einem der folgenden Ziele beitragen: — Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Steinkohlebergbaus, der zu einer größeren Versorgungssicherheit beiträgt; — Errichtung neuer Förderkapazitäten, wenn diese wirtschaftlich lebensfähig sind; — Lösung der mit der Entwicklung des Steinkohlebergbaus zusammenhängenden sozialen und regionalen Probleme. Die Kommission geht darüber hinaus bei ihrer Beihilfeaufsicht davon aus, daß die Kohlehilfen verringert werden müssen. Sie unterstreicht, daß der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Steinkohlenbergbau eine besondere Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund und nach den Erfahrungen der Bundesregierung in den Verhandlungen über das Verstromungssystem muß davon ausgegangen werden, daß eine noch weitere Erhöhung von Kohlesubventionen von der EG-Kommission nicht genehmigt würde. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 62 und 63): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeit deutscher Experten an einem Raketenprojekt in Saudi-Arabien, und was ist aus den Plänen der Bundesregierung geworden, solche Tätigkeiten genehmigungspflichtig zu machen? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 16037* Wie ist der Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen der Beteiligung deutscher Experten und deutscher Firmen an der Produktion von Mittelstreckenraketen im Irak, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, daß sich Personen und Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter an der Entwicklung und Produktion von Raketen in Ländern des Nahen Ostens beteiligen? Zu Frage 62: Staatsminister Stavenhagen hat am 14. März 1990 die Parlamentarische Kontrollkommission ausführlich über den Erkenntnisstand unterrichtet. Da es sich hier um vertrauliche Informationen handelt, bitte ich um Verständnis, wenn ich die Frage in diesem Punkt öffentlich nicht näher beantworte. Zum 2. Punkt der Frage weise ich darauf hin, daß die Bundesregierung nach wie vor eine entsprechende Änderung des AWG und der AWV anstrebt und hofft, daß die parlamentarische Beratung der vorgeschlagenen Änderungen des AWG und des KWKG bald abgeschlossen sein wird. Zu Frage 63: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts illegaler Ausfuhren für das irakische Saad 16-Projekt durch. Bei Saad 16 handelt es sich nach heutigem Kenntnisstand zwar um einen militärischen Forschungs- und Produktionskomplex, aber es liegen keine Erkenntnisse vor, daß dort Mittelstreckenraketen hergestellt werden. Zum Stand dieses Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld mitgeteilt, daß die Ermittlungen noch nicht beendet sind. Die technische Auswertung der sichergestellten Unterlagen ist erfolgt, die rechtliche Bewertung aber noch nicht abgeschlossen. Um eine weitere Beteiligung von deutschen Staatsangehörigen und Firmen an der Entwicklung und Herstellung von Raketen in den Ländern des Nahen Ostens zu verhindern, hat die Bundesregierung einmal die schon in der Vorfrage erwähnten Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Außerdem hat die Bundesregierung in allen Fällen, in denen Hinweisen zufolge deutsche Experten von ihren Firmen abgeworben wurden/werden sollten, mit den Unternehmensleitungen gesprochen, um auf die Mitarbeiter einzuwirken und diese auf die Konsequenzen insbesondere einer bevorstehenden Gesetzesänderung des Außenwirtschaftsrechts hinzuweisen. Das Thema Proliferation von Raketentechnologie ist ein regelmäßiger Schwerpunkt des interministeriellen Ausschusses zur Verhinderung illegalen Technologietransfers. Auch die Industrie wurde im Rahmen des vereinbarten Frühwarnsystems in geeigneten Fällen unterrichtet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich möchte Sie dringend davor warnen, auf Zwischenrufe aus dem Plenum zu antworten; denn dann werden Sie nicht fertig.
    Die Fragen 62 und 63 des Abgeordneten Gansel sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
    Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
    Meine Damen und Herren, ich rufe den Zusatztagesordnungspunkt auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik
    — Drucksache 11/5622 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (13. Ausschuß)

    — Drucksache 11/6778 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Catenhusen
    Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 11/6836 —
    Berichterstatter: Abgeordnete Kalb Zander
    Zywietz
    Frau Vennegerts

    (Erste Beratung 175. Sitzung)

    Hierzu liegen Änderungsanträge und ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 11/6812 bis 11/6821 und 11/6851 vor.
    Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Beratung vier Stunden vorgesehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seesing.


Rede von Heinrich Seesing
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik wird ein vorläufiger Endpunkt einer sechsjährigen Debatte solcher Fragen im Deutschen Bundestag erreicht.
Begonnen hat es 1984 mit der Einrichtung der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie". Diese Kommission bestand aus neun Abgeordneten der vier Fraktionen des Deutschen Bundestages und acht Sachverständigen.
Nach zweieinhalbjährigen Beratungen hat die Kommission unter Vorsitz unseres Kollegen Wolf-Michael Catenhusen einen Bericht über die Chancen, aber auch über die Risiken der Gentechnologie vorgelegt. Man kann ihn auch heute noch als eine grundlegende Arbeit auf diesem Gebiet ansehen.
Schon in diesem Bericht, der im Januar 1987 dem Bundestagspräsidenten übergeb en wurde, wurde die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung der Fragen der Gentechnik erhoben. Die Enquete-Kommission hat seinerzeit über diese Problematik intensiv diskutiert. Sie glaubte damals, daß es sinnvoll sei, das Bundes-Seuchengesetz zu einem Gesetz über die biologische Sicherheit auszubauen. Der Verzicht auf ein eigenständiges Gentechnikgesetz ist damals u. a. auch damit begründet worden, daß ein Herausheben der Gentechnologie aus den anderen Technikbereichen nicht wünschenswert sei.
Aber sehr schnell wurde bei den Beratungen des Abschlußberichts der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie" in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages deutlich, daß zumindest drei Fraktionen ein eigenständiges Gentechnikgesetz anstrebten. Einen entsprechenden Beschluß hatte auch der Deutsche Bundestag am 26. Oktober 1989 gefaßt.
Aber nicht nur der Bundestag hat sich in den letzten Jahren mit der Frage eines Gentechnikgesetzes auseinandergesetzt. Die betroffene Forschung und Industrie haben sich lange Zeit sehr kritisch mit den Forderungen nach einem Gentechnikgesetz befaßt. Oft wurde geäußert, daß ein solches Gesetz völlig sinnlos und überflüssig sei. Dabei wurde auf die rechtliche Lage in anderen Staaten verwiesen.
Aus solchen Darstellungen ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, als wenn man in anderen Ländern Gentechnik betreiben könne, wie man Lust und Laune habe. Ich behaupte, daß deswegen viele Menschen in unserem Lande Ängste entwickeln. Damit ist genau das Gegenteil von dem erreicht worden, was man eigentlich erreichen wollte. Statt Erleichterungen für die deutschen Betreiber sind daraus Forderungen nach Verbot oder nach starken Einschränkungen der Gentechnologie geworden. Deswegen habe ich es durchaus begrüßt, daß deutsche Forschung und Wirtschaft seit geraumer Zeit auch die Forderung nach einem Gentechnikgesetz unterstützt haben.
Wir, CDU und CSU, haben das Gentechnikgesetz vor allem auch deswegen gefordert, weil bestimmte



Seesing
rechtliche Regelungen für die Gentechnologie keine gesetzliche Grundlage haben.
Die Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neukombinierte Nukleinsäuren haben bisher funktioniert, weil sich Forschung und Wirtschaft mehr oder weniger freiwillig den Vorschriften unterworfen haben. Natürlich haben Bund und Länder ein anderes Machtmittel dazu genutzt: die Gewährung oder Nichtgewährung von finanziellen Beiträgen zu einem Projekt. Das kann aber auf Dauer nicht gutgehen. Wer etwas von unserer Verfassung und von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kennt, der weiß auch, daß Rechtsverordnungen nur auf der Grundlage eines Gesetzes Bestand haben können. Auch deswegen wollten und wollen wir ein Gentechnikgesetz.
Es ist häufig kritisiert worden, daß die Bundesregierung den Entwurf eines Gentechnikgesetzes erst so spät oder zu spät vorgelegt habe. Nun scheint es mir an der Zeit zu sein, die Dinge einmal aus der Sicht der Koalitionsfraktionen zu beleuchten.
Problem Nummer eins: Am 4. Juni 1987 hat der Deutsche Bundestag noch darum gebeten, erst die Beratungen des Berichts der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie" in den Ausschüssen des Bundestages abzuwarten, bevor man zu Maßnahmen komme. Ich war sehr erstaunt darüber, daß wir das damals hier so gesagt haben.
Problem Nummer zwei: Etwa zum gleichen Zeitpunkt begann die intensive Beratung von Vorentwürfen der EG-Richtlinien zur Gentechnik. Das hat sicherlich auch zur Diskussion von Zuständigkeitsfragen in der Bundesregierung geführt. Aber viel wichtiger waren die Fragen, wie man die sachlichen Probleme lösen könne. Die Vorlage sogenannter Eckwerte im Spätherbst 1988 war der Versuch, Anhaltspunkte für ein Gentechnikgesetz diskutieren zu lassen.
Im Juni 1989 waren die Vertreter der Koalitionsfraktionen der Auffassung, nunmehr einen Gesetzentwurf formulieren und im Bundesrat einbringen zu sollen. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 12. Juli 1989 ging von den Zuständigkeiten aus, die vom Bund verfassungsrechtlich in Anspruch genommen werden können.
Der Bundesrat hat dem eine andere Konzeption gegenübergestellt. Daß die Bundesregierung diesen Vorstellungen des Bundesrates weitestgehend folgen wollte, ist spätestens seit dem 15. November 1989 bekannt. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag ist das angesprochen worden. In der Bundestagsdrucksache 11/5622 kann man es lesen. Ich haben den Eindruck, meine Damen und Herren, daß viele, die sich über den Gesetzentwurf ausgelassen haben, nicht die ganze Drucksache zur Kenntnis genommen haben.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Der Bundestag hat am 15. November 1989 den Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen und den Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit mit der Federführung beauftragt. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde bei diesem ein Unterausschuß „Gentechnikgesetz" eingerichtet. Ihm gehörten fünf Abgeordnete der CDU/CSU, vier Abgeordnete der SPD, ein Abgeordneter der FDP und eine Abgeordnete der GRÜNEN an. Dem Unterausschuß war als Aufgabe die Beratung des Gesetzentwurfes, die Auswertung einer dreitägigen Anhörung des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu diesem Gesetzentwurf, die Beratung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse und die Diskussion der Entwürfe von Verordnungen zu diesem Gesetz übertragen worden. In acht Sitzungen hat der Unterausschuß diese Aufgaben erledigt. Weitere vorgeschlagene und vereinbarte Termine brauchten nicht in Anspruch genommen zu werden.

(Fellner [CDU/CSU]: Das ist dem Kollegen Catenhusen ganz entgangen!)

Wenn heute sicher auch noch Kritik an der Arbeit des Unterausschusses oder zumindest an seinem Zeitplan geübt werden wird, so darf ich doch als Vorsitzender dieses Unterausschusses feststellen, daß die Arbeit im Unterausschuß in größter Sachlichkeit geleistet wurde.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Voigt [Northeim] [CDU/CSU]: Das lag am Vorsitzenden!)

Ich hatte den Eindruck, daß jedes Mitglied dem anderen zumindest den Willen zugute hielt, ein möglichst gutes Gentechnikgesetz schaffen zu wollen, wobei die Ansichten darüber, was ein gutes Gesetz sei, natürlich auseinandergingen. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen persönlich herzlich bedanken für die Form des Umgangs miteinander. Dem Vorsitzenden wurde die Arbeit dadurch sehr erleichtert. Ganz besonders herzlich darf ich aber dem Sekretär des Unterausschusses, Herrn Regierungsdirektor Nothelle, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Er hatte bis dahin, wenn ich es richtig sehe, keine Ausschußerfahrung. Heute kann ich ihn jedem Ausschußvorsitzenden nur empfehlen.

(Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: War der so schlimm?)

— So gut.
Was hat nun der Unterausschuß zustande gebracht? Das Ergebnis liegt Ihnen in der Bundestagsdrucksache 11/6778 vor. Ich sagte schon, daß der Unterausschuß insgesamt acht Sitzungen durchführte. Ich höre nun Kritik, daß nicht genügend Beratungszeit zur Verfügung gestanden habe. Ich meine aber, daß man nicht mehr tun kann, als Beratungszeit anzubieten. Wenn ganze Sitzungen ausfallen konnten, weil kein Beratungsbedarf mehr zu bestehen schien, darf das nicht anderen zum Vorwurf gemacht werden. Es ist richtig, daß der Unterausschuß keine Grundsatzdebatte mehr geführt hat, ob wir Gentechnologie wollen oder nicht wollen. Es ging ausschließlich darum, wie man die Fragen der Gentechnologie rechtlich regeln sollte. Ich meine heute morgen hier gehört zu haben, daß der Bericht der Enquete-Kommission nicht beraten worden wäre. Das kann man nun wirklich nicht



Seesing
sagen. Er ist über zwei Jahre in den Ausschüssen des Bundestages eingehend diskutiert worden.

(Catenhusen [SPD]: Vielleicht bei den GRÜNEN nicht! — Frau Nickels [GRÜNE]: So ein Quatsch!)

Die Grundsatzfragen sind in den Jahren vorher in den Gremien des Bundestages zur Genüge erörtert worden. Ich bedaure sehr, daß hier heute wieder der Eindruck erweckt wird, als wenn dafür nicht genügend Zeit zur Verfügung gestanden habe. Ich frage mich, was der Vorwurf soll, der federführende Ausschuß habe nicht einmal zwei Stunden über den Gesetzentwurf beraten. Warum, so frage ich, haben wir eigentlich den Unterausschuß gebildet? Worüber hätte denn der Ausschuß weiter beraten sollen? Die Anträge der SPD z. B. sind in der Fraktion wohl erst nach der Ausschußsitzung diskutiert worden.

(Catenhusen [SPD]: Das ging nicht anders! — Zander [SPD]: Weil dauernd wechselnde Texte kamen!)

Deswegen will ich durchaus anerkennend bewerten, daß die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion dennoch zahlreiche, aus ihrer Sicht fundierte Änderungsanträge schon in die Unterausschußarbeit eingebracht haben. Warum das erst so spät erfolgen konnte, bleibt allerdings das Geheimnis der SPD-Fraktion.

(Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Die waren überfordert!)

Die Koalitionsfraktionen haben zusammen mit der Bundesregierung und den Bundesländern unmittelbar nach den Anhörungen begonnen, die notwendigen Änderungen des Gesetzestextes zu erarbeiten. Ich sagte vorher schon, daß die bereits seit der Einbringung im Bundestag bekannte neue Konzeption Änderungen einfach erzwang. Hinzu kamen Überlegungen, die Vorgaben der EG möglichst weitgehend in das Gesetz zu übernehmen. Wenn die SPD da von Flickschusterei spricht, so behaupte ich, daß ein Gesetz entstanden ist, das ganz konsequent eine einmal als richtig erkannte Linie in rechtliche Vorschriften umsetzt. Ich bin sehr dankbar, daß sich die Koalitionsfraktionen dabei immer auch auf die Unterstützung durch die Bundesländer verlassen konnten. Begriffe wie „Durchpeitschen" , „Konzessionen an die Industrie", „unverantwortlich", „Nähen mit heißer Nadel" oder „Dickicht naher Wahltermine" treffen — mit Ausnahme des Hinweises „nahe Wahltermine" — nicht die Wahrheit. Aber diese nahen Wahltermine sind in keinem Dickicht verborgen. Sicherlich finden Gesetzesberatungen auch im Hinblick auf Wahltermine statt. Ich bin sogar bereit, Äußerungen im Hinblick auf den 13. Mai zu schlucken. Ich kann das heute um so eher, als ich davon überzeugt bin, daß der 13. Mai kein guter Tag für die SPD sein wird.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Reimann [SPD]: Aber da würde ich abwarten! — Frau Rust [GRÜNE]: Vielleicht für die GRÜNEN!)

Es ist aber auch nicht unehrenhaft, eine Sache zielbewußt und terminbewußt voranzutreiben. Wenn mir
bewiesen würde, daß die SPD das noch nie getan hat, dann müßte ich mich allerdings schämen.
Ich glaube aber, daß es noch andere Gründe gibt und gegeben hat, das Gentechnikgesetz zügig auf den Weg zu bringen:
Erstens. Es gilt, so schnell wie möglich eine zweifellos bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und Rechtsklarheit zu schaffen. Zur Zeit müssen bei der Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten folgende Rechtsgrundlagen beachtet werden: die Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neukombinierte Nukleinsäuren, die in der Fassung vom 28. Mai 1986 vorliegen; die Vierte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung vom 19. Mai 1988; die Abwasserherkunftsverordnung in der Fassung vom 3. Juli 1987; das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Februar 1990; die Gefahrstoffverordnung nach dem Chemikaliengesetz — mir hat niemand sagen können, wo da der Zusammenhang zwischen Gentechnologie und Chemikalien zu suchen sei — und die Unfallverhütungsvorschriften, die aber nach dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes ihre Gültigkeit behalten werden.
All diese Rechtsgrundlagen werden nun in einer Rechtsvorschrift, nämlich im Gentechnikgesetz, zusammengefaßt.
Zweitens. Große Rechtsunsicherheit hat das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 1989 hervorgerufen. Ich habe bisher nur wenige Leute gehört, die glauben, daß dieses Urteil vor dem Bundesverfassunsgericht Bestand haben wird, wenn jemand das höchste Gericht anrufen würde. Ich bin auch etwas verwundert über die Begründung des Urteils, denn die Richter behaupten, daß die Gentechnik auch bei der Beachtung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ein letztlich nicht abschätzbares Risiko darstellt, und vergleichen die Gentechnologie mit der Kernenergie. Ich bedaure, daß die Richter, wie man es dem Text entnehmen kann, nur eine Auffassung von Gentechnik studiert haben, nämlich die des Öko-Instituts. In der Praxis bedeutet dieses Urteil — trotz aller verfassungsrechtlichen Bedenken — ein Moratorium in den Genehmigungsverfahren. Auch deswegen brauchen wir ein Rechtsicherheit schaffendes Gentechnikgesetz.
Drittens. Es gibt aber auch noch einen äußerst wichtigen Grund, der mich seit Monaten zu einem möglichst frühen Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes drängt. Mir scheint, man hat bei der Diskussion um die Vereinigung der beiden deutschen Staaten die Entwicklung in Europa und das Jahr 1992 aus den Augen verloren. Die Wirtschaft vergißt das nicht. Sie wird in der zweiten Jahreshälfte Investitionsentscheidungen treffen. Mir ist schon sehr daran gelegen, daß solche Entscheidungen für die Errichtung gentechnischer Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland fallen. Mit unserem Gentechnikgesetz haben wir ganz klare Bedingungen vorgegeben. Jeder weiß, woran er ist.
Dieses Gesetz gilt nunmehr für gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten, Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und das In-Verkehr-Bringen von Produkten, die gentechnisch verän-



Seesing
derte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen.
Das Gesetz gilt nicht für gentechnische Eingriffe in die Keimbahn des Menschen, für Gentherapie und Genomanalyse bei Menschen. Dazu werden rechtliche Regelungen in anderen Gesetzen geschaffen.
Zweck des Gesetzes ist es zunächst, Mensch, Natur und Umwelt vor möglichen Risiken und Gefahren zu schützen. Es soll aber auch den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten der Gentechnik abgeben. Aus der Reihenfolge der Ziele wird die Abstufung ihrer Bedeutung deutlich.
Wir sind schon der Ansicht, daß auch die Forschung in der Bundesrepublik Deutschland es verdient hat, in ihrer Arbeit gefördert zu werden. Wir sind auch der Ansicht, daß das durch dieses Gesetz insgesamt geschieht, selbst wenn die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft noch anderer Auffassung sein sollten.
Wie nun behauptet werden kann, daß die Einführung des Wortes „Förderung" die Gentechnik der öffentlichen Anfrage und Kritik entzieht, ist mir nicht erklärlich. Sie muß sich nach unserer Auffassung gerade dem Vorbehalt und der Kritik stellen. In den USA haben es sich Staat, Forschung und Industrie als Aufgabe gesetzt, intensive Aufklärung über die einzelnen Vorhaben zu betreiben. Wir erwarten gerade wegen des Fördergedankens nun auch eine verstärkte Aufklärung der Bevölkerung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Schulen, Forschung und Industrie.
Wenn etwas gefördert werden soll, muß man auch wissen, um was es sich handelt. Im Gesetz wird unterschieden zwischen Forschungs- und Produktionsanlagen. Es hat Schwierigkeiten gegeben, den Begriff „gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken" zu erklären. Das Gesetz beschreibt sie nunmehr als „eine Arbeit für Lehr-, Forschungs- oder Entwicklungszwecke oder eine Arbeit für nichtindustrielle bzw. nichtkommerzielle Zwecke in kleinem Maßstab".
Ich möchte ausdrücklich zu Protokoll geben, daß hier Forschungsarbeit als Forschungsarbeit zu betrachten ist, unabhängig von Gefäßgrößen und Forschungsfinanzierung. Die Forschung erfährt durch dieses Gesetz also sehr annehmbare Dinge.
Es wird kritisiert, daß in Teilbereichen das Genehmigungsverfahren durch ein Anmeldeverfahren ersetzt wird. Nach unserer Auffassung entsprechen diese neuen Regelungen auch dem Fortschritt der Erkenntnis aus 20 Jahren Forschungsarbeit in der Gentechnik.
Wir sind bereit, der Forschung in der Bundesrepublik auch den rechtlichen Rahmen zu geben, der ihr wegen Art. 5 des Grundgesetzes zusteht. Dennoch stellt das Gentechnikgesetz eine durchgehende Kontrolle auch der Forschung sicher. Manche Bedingungen, die in den Rechtsverordnungen präzisiert werden, stoßen auf den Widerwillen der Verbandsfunktionäre. Ich meine aber, daß es gerade hier um Ernsthaftigkeit und Wahrhaftigkeit geht. Ich würde also
weniger Kritik aus den Reihen der Forschung erwarten, dafür aber um so mehr Erklärung, was man da eigentlich tut. Ich glaube, daß es möglich ist, viel mehr über die gentechnische Forschung zu sagen, ohne irgendwelche betrieblichen Geheimnisse zu verraten.
Von großer Bedeutung sind die im Gesetz festgelegten Fristen für die Genehmigungsverfahren. Die zuständigen Behörden sind gehalten, über einen Genehmigungsantrag innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich zu entscheiden. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Frist um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn es sich dabei nicht um die gentechnischen Arbeiten handelt. Die Fristen ruhen während eines Anhörungsverfahrens oder wenn der Antragsteller noch nicht alle Unterlagen eingereicht hat. Die Setzung dieser Fristen ist ein ehrgeiziges Ziel. Die Koalition war aber der Auffassung, daß auch der Bürokratie in Deutschland Zeichen zu setzen sind. Wir müssen von den überlangen Zeiten für Genehmigungsverfahren herunter. Mit diesem Gesetz werden Bund, Länder und Kommunen festgelegt.
Ich glaube, daß die Frage der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem gentechnischen Genehmigungsverfahren angemessen geregelt ist. Ich weiß, daß die Industrie mit den Vorschriften des § 16 dieses Gesetzes zunächst nicht einverstanden ist. Danach findet immer ein Anhörverfahren statt, wenn es um die Errichtung und den Betrieb einer gentechnischen Anlage geht, in der gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 2, 3 oder 4 zu gewerblichen Zwecken durchgeführt werden sollen. Aber auch bei den anderen Anlagen mit den Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 ist ein Anhörverfahren durchzuführen, wenn ein Genehmigungsverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich ist. Bei Freisetzung ist ein Anhörverfahren immer durchzuführen, es sei denn, es handelt sich um Organismen, deren Ausbreitung begrenzbar ist.
Ich wehre mich einerseits gegen die Ausdehnung der Anhörverfahren auf die einzelnen gentechnischen Arbeiten in den Anlagen; denn da kann es auf Dauer doch nur um gesellschaftliche Festlegungen gehen, was die augenblickliche sogenannte Volksmeinung produziert haben will oder nicht. Wir haben hier ganz andere ordnungspolitische Ansichten. Wir halten die Kontrolle durch die Länder oder das Bundesgesundheitsamt für wünschenswert und aureichend. Andererseits habe ich aber gar kein Verständnis für die Vorbehalte der Industrie gegen eine Beteiligung der Öffentlichkeit beim Bau einer Anlage. Hier ist doch die Gelegenheit, sich, seine Arbeit, seine Mitarbeit und sein Vorhaben der Öffentlichkeit darzustellen, Einwände aufzugreifen, Verständnis und Akzeptanz zu gewinnen und schließlich auch Rechtssicherheit zu erhalten. Das Gentechnikgesetz geht hier nach unserer Auffassung den richtigen Weg.
Die Antragsteller haben es im Grunde selbst in der Hand, wie lange ein Genehmigungsverfahren dauert. Im Gesetz und in den Rechtsverordnungen steht, welche Unterlagen beizubringen sind. Man sollte sich von vornherein daran halten. Es werden klare Verhältnisse geschaffen.
Die EG-Richtlinien werden in deutsches Recht überführt. Es ist richtig, daß wir das so weit wie eben



Seesing
möglich im Rahmen dieses Gesetzes tun; denn es ist schon schlimm und ich halte es für nicht mehr tragbar, daß zwölf nationale Parlamente gezwungen sind, als geltendes Recht hinzunehmen, was eine Kommission, zwölf Regierungen und dreizehn Bürokratien sich ausdenken. Ich würde mich entschieden wohler fühlen, wenn das Europäische Parlament in seiner Gesetzgebungsarbeit endlich zu richtigen Kompetenzen käme.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

In unser Gentechnikgesetz sind viele Vorgaben des neuen EG-Rechts eingeflossen. Es ist notwendig, die Einzelheiten des Gesetzes in Rechtsverordnungen zu regeln. Das gilt auch für Teile des EG-Rechts. In diesem Gesetz sind alle notwendigen Verordnungsermächtigungen enthalten. Der Bundestag behält sich vor, die Rechtsverordnungen zu § 6 a — das sind die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen — und zu § 13 Abs. 4 — das ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren bei der Freisetzung — zu beraten.
Der Unterausschuß Gentechnikgesetz hat sich am 23. März 1990 mit der erstgennanten Rechtsverordnung befaßt. Die Beratung hat mich nicht zufriedengestellt. Es scheint mir notwendig zu sein, ein Verfahren zu entwickeln, wie der Bundestag diese sich selbst gestellte Aufgabe am besten löst.

(Catenhusen [SPD]: Sehr richtig!)

Als letztes möchte ich noch die Frage der militärischen Nutzung der Gentechnik ansprechen. In der Bundesrepublik Deutschland ist am 21. Februar 1983 das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer und biologischer Waffen und von toxinen Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen in Kraft getreten. Daran ist jeder gebunden.
Die Frage ist, ob Defensiv- oder Schutzforschung betrieben werden soll. Gestattet ist sie nach dem genannten Übereinkommen. Bis zu einer endgültigen weltweiten Beendigung solcher Forschung werden möglicherweise auch gentechnische Arbeiten in diesem Bereich stattfinden. Wir wollen keinen geringeren Schutz unserer Soldaten und der ganzen Bevölkerung vor biologischen Waffen, als es bei anderen Armeen und in anderen Ländern als erforderlich angesehen wird. Aber ich bitte den Bundesverteidigungsminister nachdrücklich zu prüfen, ob nicht auf solche Entwicklungen in bundeswehreigenen Einrichtungen verzichtet und die Aufgabe anderen Institutionen übertragen werden kann, wenn sie überhaupt noch notwendig sind.

(Catenhusen [SPD]: Dann schreiben Sie es doch in das Gesetz hinein!)

— Was du vorgeschlagen hast, ist etwas ganz anderes, mein Lieber.
Wegen dieses Schutzgedankens müssen wir den Antrag der SPD auf ein totales Verbot der Nutzung der Gentechnik zu militärischen Zwecken zu diesem Zeitpunkt ablehnen;

(Catenhusen [SPD]: Was heißt denn „zu diesem Zeitpunkt"?)

denn damit würde der Schutz nicht nur der Soldaten, sondern auch der aller anderen Bürgerinnen und Bürger behindert, wenn nicht gar verhindert.
Nur hinweisen möchte ich auf die Frage der Haftung von Betreibern einer gentechnischen Anlage. Sie ist umfassend nach den Vorstellungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages geregelt worden.
Viele Menschen in unserem Lande glauben, das Problem Gentechnologie ganz einfach durch ein Verbot regeln zu können. Abgesehen davon, daß das EG-Recht eine solche Entscheidung kaum noch zulassen wird, muß man sich die Frage stellen, was ein Verzicht auf die Gentechnik allgemein oder ein Verzicht auf bestimmte Arbeiten für die Menschen bedeuten würde. Ich könnte einen solchen Verzicht mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Aber gerade deswegen dränge ich auf klare rechtliche Regelungen. Sie sind durch dieses Gesetz gegeben.
Ich bitte alle, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der FDP: Eine ausgezeichnete Rede!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Catenhusen.