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    Plenarprotokoll 11/204 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15891 A Zur Geschäftsordnung Bohl CDU/CSU 15891 B Jahn (Marburg) SPD 15892 A Kohn FDP 15892 D Hüser GRÜNE 15893 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Lastfahrzeugen (Drucksachen 11/6336, 11/6720, 11/6768) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15895 A Gries FDP 15896 A Kretkowski SPD 15897 C Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15898 D Frau Rock GRÜNE 15899 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMV 15900 C Antretter SPD 15901 B Rauen CDU/CSU 15902 C Gattermann FDP (Erklärung nach § 31 GO) 15903 C Bohl CDU/CSU (zur GO) 15904 D Fischer (Hamburg) CDU/CSU (zur GO) . 15905 B Tagesordnungspunkt 12: Wahl des Wehrbeauftragten (Drucksache 11/6437) Vizepräsident Cronenberg 15905 B Ergebnis 15911D Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (Drucksachen 11/4482, 11/6773) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (Drucksachen 11/6524, 11/6773) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland (Drucksachen 11/6005, 11/6774) Dr. Möller CDU/CSU 15907 A Großmann SPD 15909 B Dr. Hitschler FDP 15912 A Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 15913 C Großmann SPD 15915 A Dr. Hitschler FDP 15915 B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 15915D Müntefering SPD 15918 B Gattermann FDP 15919B, 15921 C Geis CDU/CSU 15919D Dr. Hitschler FDP 15920 A Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 15920 C Pesch CDU/CSU 15922 A Müntefering SPD 15923B, 15923 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags des Abgeordneten Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbilligte Abgabe von Grundstücken aus Bundesbesitz für den sozialen Wohnungsbau (Drucksache 11/6382) Conradi SPD 15925 C Müller (Wadern) CDU/CSU 15926 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 15927 C Gattermann FDP 15928 B Conradi SPD 15928 D Grünbeck FDP 15929 A Heistermann SPD 15929 B Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15929 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Überprüfung und Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens (Drucksache 11/5665) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Überprüfung und Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens (Drucksache 11/6804) Heistermann SPD 15931 A Nolting FDP 15931 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . . 15932 D Heistermann SPD 15934 B Dr. Hauchler SPD 15934 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 15935 A Heistermann SPD 15935 D Nolting FDP 15936 C Heistermann SPD 15937 D Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . . 15938 A Zumkley SPD 15938 B Börnsen (Ritterhude) SPD 15939A Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg . . . 15940 B Heistermann SPD 15940 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . . 15942 A Dr. Hauchler SPD 15942 A Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik (Drucksachen 11/5622, 11/6778, 11/6836) Seesing CDU/CSU 15948 C Catenhusen SPD 15952 C Frau Nickels GRÜNE 15957 C Kohn FDP 15958 C Frau Bulmahn SPD 15960A Catenhusen SPD 15960 B Frau Rust GRÜNE 15963 A Fellner CDU/CSU 15966 D Frau Blunck SPD 15969 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15970 C Catenhusen SPD 15971 A Frau Rust GRÜNE 15971 D Frau Bulmahn SPD 15973 B Kohn FDP 15974 C Eimer (Fürth) FDP 15976 C Frau Nickels GRÜNE 15978 A Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 15979 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . 15980 B Stiegler SPD 15981 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 15982 C Frau Becker-Inglau SPD 15985 B Dr. Hoffacker CDU/CSU 15987 A Catenhusen SPD 15988 C Frau Nickels GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 15989A Frau Saibold GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 15989 C Namentliche Abstimmung 15990 B Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes (Drucksachen 11/4310, 11/4311, 11/6805) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15992 B Dr. Niese SPD 15993 C Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15994 A Dr. Hirsch FDP 15994 D Häfner GRÜNE 15995 D Fischer (Hamburg) CDU/CSU 15996 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15997 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (Drucksachen 11/2344, 11/6722) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 III Curilla, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 15998 D Marschewski CDU/CSU 15999 D Dr. de With SPD 16000 B Funke FDP 16001 C Frau Nickels GRÜNE 16002 A Engelhard, Bundesminister BMJ 16002 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Scheer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abrüstung und Sicherheit 1990 (Drucksache 11/6309) Frau Fuchs (Verl) SPD 16003 B Ronneburger FDP 16005 B Lamers CDU/CSU 16006 B Frau Beer GRÜNE 16008 C Dr. Klejdzinski SPD 16009 C Ronneburger FDP 16011B Dr. Klejdzinski SPD 16012 B Koschnick SPD 16013 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 16014 A Dr. Klejdzinski SPD 16015 B Koschnick SPD 16016 C Voigt (Frankfurt) SPD 16017 A Wilz CDU/CSU 16019D Dr. Klejdzinski SPD 16021 C Dr. Soell SPD 16022 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 16023 C Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN Rosa Listen Beeinträchtigung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung von Homosexuellen durch den HomosexuellenSonderparagraphen (175 StGB) und die Sicherheitsrichtlinien (SiR) (Drucksachen 11/2586, 11/4299) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zunehmende Gewalt gegen homosexuelle Männer und wirksame Wege ihrer Bekämpfung (Drucksachen 11/4910, 11/5783) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 16025 B Dr. Hirsch FDP 16026 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 16027 D Dr. Emmerlich SPD 16028A Dr. Olderog CDU/CSU 16029 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 16030B Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/6762 vom 23. März 1990 — Zurverfügungstellung von Beratungshilfen durch den Bundesminister für Wirtschaft und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung während der Leipziger Messe MdlAnfr 25 Sielaff SPD Antw BM Klein BPA 15943 B ZusFr Sielaff SPD 15943 C Unterstützung der Unabhängigkeitsbewegung im Baltikum MdlAnfr 29, 30 Jäger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 15944 A ZusFr Jäger CDU/CSU 15944 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 15944 D Verteilung einer Broschüre der KKB durch den Bundesminister für Wirtschaft auf dem Stand des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung während der Leipziger Messe MdlAnfr 57 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 15945 B ZusFr Sielaff SPD 15945 C ZusFr Dr. Rüttgers CDU/CSU 15946 A Stromeinsparung bei ausschließlicher Verwendung von Kompakt-Leuchtstofflampen; Anschaffungs- und Betriebskosten; Verfahren zur Herstellung von Kompakt-Leuchtstofflampen MdlAnfr 59, 60, 61 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD, Frau Blunck SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . 15946B, 15946 C ZusFr Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD . 15947 A ZusFr Frau Blunck SPD 15947 A ZusFr Urbaniak SPD 15947 D Nächste Sitzung 16030 D Berichtigung 16030 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16031* A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Anlage 2 Aufgaben der Bundesbehörde für Befragungswesen, Zweigstelle Düsseldorf; Notwendigkeit einer solchen Einrichtung angesichts der politischen Entwicklung in Osteuropa MdlAnfr 23, 24 — Drs 11/6762 — Stahl (Kempen) SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . . 16031* B Anlage 3 Sinn und Kosten der Broschüre „Unsere Bundeswehr — warum und wofür" MdlAnfr 26, 27 — Drs 11/6762 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw BM Klein BPA 16031* D Anlage 4 Abschaffung der Visumpflicht durch Ungarn und die CSSR MdlAnfr 28 — Drs 11/6762 — Stiegler SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 16032* A Anlage 5 Umwidmung der bisher für den Ausbau und die Sanierung von Bunkern veranschlagten Mittel angesichts der veränderten politischen Situation zwischen Ost und West MdlAnfr 36, 37 — Drs 11/6762 — Dreßler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 16032* B Anlage 6 Zuwendungen der Bundesregierung an bisher gemeinnützige Wohnungsunternehmen bei Umstellung auf die Steuerpflicht MdlAnfr 38 — Drs 11/6762 — Conradi SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16032* D Anlage 7 Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs an das Saarland und Finanzhilfen des Bundes an die Saarbergwerke AG seit 1983 MdlAnfr 39, 40 — Drs 11/6762 — Roth (Gießen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16033* A Anlage 8 Strukturhilfe des Bundes für das Saarland 1989 und 1990 MdlAnfr 41, 42 — Drs 11/6762 — Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16033* C Anlage 9 Entwicklung der Nettokreditaufnahme und ihres Anteils an den Gesamtausgaben des Saarlandes in den Jahren 1986 bis 1989 MdlAnfr 43, 44 — Drs 11/6762 — Schreiber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* A Anlage 10 Verschuldung des Saarlandes seit 1985 MdlAnfr 45, 46 — Drs 11/6762 — Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* B Anlage 11 Anzahl der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Saarland MdlAnfr 47, 48 — Drs 11/6762 — Ganz (St. Wendel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* C Anlage 12 Entwicklung der Ausgaben und Investitionen des Saarlandes in den Jahren 1986 bis 1989 bzw. seit 1983 MdlAnfr 49, 50 — Drs 11/6762 — Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16034* D Anlage 13 Schlußfolgerungen aus der vom saarländischen Rechnungshof festgestellten Verfassungswidrigkeit des Landeshaushalts ab 1988 MdlAnfr 51 — Drs 11/6762 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 16035* A Anlage 14 Ausschluß volkseigener DDR-Betriebe (z. B. Baukombinate) bei öffentlichen Ausschreibungen im Sinne des § 8 Ziff. 5 VOB/A MdlAnfr 52, 53 — Drs 11/6762 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 16035* C Anlage 15 Umfang der seit 1970 an die saarländische Stahlindustrie gezahlten Bundesmittel MdlAnfr 54, 55 — Drs 11/6762 — Müller (Wadern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 16036* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 V Anlage 16 Absicht von Ministerpräsident Lafontaine zur Gewährung höherer Subventionen für das Saarland im Falle seiner Wahl zum Bundeskanzler MdlAnfr 56 — Drs 11/6762 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 16036* C Anlage 17 Beteiligung bundesdeutscher Experten und Firmen an Raketenprojekten in Saudi Arabien und im Irak MdlAnfr 62, 63 — Drs 11/6762 — Gansel SPD SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 16036* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 15891 204. Sitzung Bonn, den 29. März 1990 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 30. 03. 90 * * Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 03. 90 Büchner (Speyer) SPD 30. 03. 90 * Dr. von Bülow SPD 30. 03. 90 Buschbom CDU/CSU 30.03.90 Clemens CDU/CSU 29.03.90 Dr. Dollinger CDU/CSU 30. 03. 90 Egert SPD 29.03.90 Dr. Ehmke (Bonn) SPD 30. 03. 90 Eich GRÜNE 30.03.90 Frau Garbe GRÜNE 30. 03. 90 Dr. Haack SPD 30. 03. 90 Haack (Extertal) SPD 30. 03. 90 Herkenrath CDU/CSU 30.03.90 Höffkes CDU/CSU 30.03.90 Dr. Holtz SPD 30. 03. 90 Dr. Hoyer FDP 30. 03. 90 Kleinert (Marburg) GRÜNE 30. 03. 90 Kuhlwein SPD 30.03.90 Lennartz SPD 30.03.90 Lenzer CDU/CSU 30. 03. 90 * Linsmeier CDU/CSU 30.03.90 Lüder FDP 30.03.90 Frau Luuk SPD 30. 03. 90 * Meyer SPD 30.03.90 Möllemann FDP 30.03.90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 30. 03. 90 Frau Odendahl SPD 30. 03. 90 Richter FDP 30.03.90 Schäfer (Mainz) FDP 30. 03. 90 Schanz SPD 30.03.90 Schmidt (München) SPD 30. 03. 90 * * Schröer (Mülheim) SPD 30. 03. 90 Schütz SPD 30.03.90 Frau Seuster SPD 29. 03. 90 Spilker CDU/CSU 30.03.90 Westphal SPD 29.03.90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 23 und 24): Ist der Bundesregierung die Hauptstelle für Befragungswesen, Zweigstelle Düsseldorf, Immermannstraße 11, bekannt, wenn ja, welche Aufgaben hat diese Bundesbehörde? Hält die Bundesregierung eine derartige Einrichtung insbesondere nach den politischen Entwicklungen in Osteuropa noch für notwendig und zeitgemäß, und kann die Bundesregierung negative Folgen ausschließen, wenn vorgeladene Personen der Einladung nicht folgen? Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. Die „Hauptstelle für Befragungswesen" mit Zweigstellen in Düsseldorf und einigen anderen Städten der Bundesrepublik Deutschland ist 1958 von der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes eingerichtet worden. Sie hat die Aufgabe, Personen zu befragen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen und von denen auf Grund ihres Herkommens angenommen wird, daß sie über nicht allgemein zugängliche Informationen verfügen, deren Kenntnis für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung von Bedeutung ist. 2. Diese Befragungen erbringen, obwohl sie auf Grund der politischen Entwicklungen in Osteuropa in der Breite der Befragungsthemen gegenüber der Praxis in den vergangenen Jahren bereits eingeschränkt wurden, immer noch wichtige Informationen aus Ländern, deren politische, wirtschaftliche, militärische und technologische Entwicklung für die Beurteilung unserer Sicherheitslage wesentlich ist. Dies gilt insbesondere für das Potential der Sowjetunion und anderer Staaten des Warschauer Paktes sowie deren Nachrichten- und Sicherheitsdienste. Die Befragungen werden ausschließlich auf freiwilliger Grundlage durchgeführt. Personen, die zur Befragung eingeladen wurden und dieser Einladung nicht Folge leisten, haben daraus keinerlei Nachteile zu erwarten. Sowohl die Tatsache, daß bei weitem nicht alle Eingeladenen der Einladung Folge leisten, als auch das Verhalten derjenigen, die der Einladung nachkommen, zeigen, daß diese Grundlage der Freiwilligkeit in den allermeisten Fällen erkannt wird. Einige zweifelnde Anfragen und Zuschriften aus den vergangenen Monaten haben dennoch Anlaß dazu gegeben, daß der einheitliche Text der Einladungsschreiben zur Zeit überarbeitet und in Kürze in veränderter Form erscheinen wird, so daß auch in Einzelfällen noch verbliebene Zweifel über die Freiwilligkeit des Folgeleistens künftig ausgeschlossen sein dürften. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Klein auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 26 und 27): Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in der Information, die sie unter dem Stichwort „Unsere Bundeswehr - warum und wofür?" herausgegeben hat und die keinerlei sachliche Information für die neunziger Jahre bietet? Was haben diese „Bürgerinformation" und die darin angebotene Dokumentation gekostet, und in welcher Auflage werden sie jeweils aufgelegt? 1. Ziel dieses achtseitigen Informationsheftes ist es, in Form plakativer Aussagen von Politikern und Institutionen knappe Antworten auf die Fragen zu geben, warum die Bundeswehr auch in den neunziger Jahren notwendig ist und wofür sie steht. 16032* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Zugleich wurde damit auf die Broschüre „Bundeswehr in den 90er Jahren" hingewiesen, die vom Bundespresseamt bezogen werden kann. 2. Die achtseitige Information „Unsere Bundeswehr — warum und wofür?" ist in einer Auflage von 50 000 Exemplaren erschienen; die Kosten dafür liegen bei 7 000 DM. Von der Broschüre „Bundeswehr in den 90er Jahren" wurden rund 43 000 Exemplare gedruckt; die Kosten belaufen sich auf 41 000 DM. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 28): Wie ist der Stand der Abstimmungsgespräche mit den Partnern des Schengener Abkommens über den visafreien Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der CSSR und Ungarn, und ist bei den Gesprächen des Bundesministers des Auswärtigen in Prag am 15. und 16. März schon ein Fahrplan über den Weg zur visafreien Nachbarschaft erarbeitet worden? Im Verhältnis zu Ungarn sind die Konsultationen mit den Schengen-Partnern abgeschlossen. Nach entsprechenden Konsultationen auch im EG-Kreis wurde am 24. März 1990 in Budapest eine deutsch-ungarische Regierungsvereinbarung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Besuchsreisen bis zu drei Monaten durch die Außenminister beider Länder unterzeichnet. Die Vereinbarung tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. Im Falle der CSSR wurden die Konsultationen mit den Schengen-Partnern eingeleitet. Parallel hierzu laufen Erörterungen im Kreis der EG-Staaten. Was die Gespräche der beiden Außenminister am 15. März 1990 in Prag anbetrifft, so haben die Minister die gemeinsame Absicht beider Seiten bekräftigt, dafür zu sorgen, daß die Sichtvermerksfreiheit für Besucherreisen bis zu drei Monaten so bald wie möglich eingeführt wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dreßler (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 36 und 37): Wie lange und wie viele Mittel — unter Abwägung der veränderten politischen Situation zwischen Ost und West und den sich stellenden staatlichen und überstaatlichen Aufgaben — sollen weiterhin für Bunkersanierung und Bunkerausbau bereitgestellt werden? Wie wird die Bundesregierung reagieren, wenn Kommunen, wie z. B. Wuppertal, beschließen bzw. demnächst beschließen werden, sich — unter Berücksichtigung der vom Zeitpunkt der Antragstellung 1982/1983 bis heute völlig gewandelten politischen Lage — gegen einen Vollzug der 1989/1990 erteilten Bewilligungsbescheide (für die Stadt Wuppertal in Höhe von ca. 10 Millionen DM) des Bundesministers des Innern auszusprechen, damit die Mittel wichtigeren Zwecken zugeführt werden können? Zu Frage 36: Die Bundesregierung wird bei ihren Planungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes die politischen Entwicklungen, die sich in den Ost-West-Beziehungen, insbesondere im Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander, seit dem Herbst des vergangenen Jahres vollzogen haben, berücksichtigen. Für die Nutzbarmachung ehemaliger Schutzbauwerke des Zweiten Weltkrieges sind nur soviel Haushaltsmittel eingeplant, wie zur Fertigstellung bereits begonnener Baumaßnahmen oder für solche, für die bereits rechtsverbindliche Verpflichtung eingegangen sind, benötigt werden. Sofern diese Baumaßnahmen ohne zeitliche Verzögerungen — wie geplant — durchgeführt und abgeschlossen werden können, werden in den Haushaltsjahren 1990 und 1991 insgesamt rund 26 Millionen DM benötigt. Zu Frage 37: Die Antwort auf diese Frage ergibt sich im Grundsatz bereits aus meiner Beantwortung Ihrer vorausgegangenen Frage. Danach werden neue Nutzbarmachungsmaßnahmen, selbst wenn sie dem Grunde nach schon in früheren Jahren bewilligt, jedoch noch nicht begonnen worden sind, schon im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr in Angriff genommen. Befürchtungen von Kommunen, daß die Bundesregierung auf der Erfüllung bereits in früheren Jahren bewilligter Nutzbarmachungsanträge bestehen könnte, sind damit gegenstandslos. Im Entwurf des Bundeshaushalts 1991 sind nur noch die für die Fertigstellung bereits begonnener Maßnahmen im Bereich der Nutzbarmachung erforderlichen Mittel veranschlagt. Es werden also effektiv keine Mittel frei, die anderen Zwecken zugeführt werden könnten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 38): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zuwendungen an die bisher gemeinnützigen Wohnungsunternehmen bei der Umstellung auf die Steuerpflicht — 50 oder 200 Mrd. DM —, und hat es in der deutschen Geschichte jemals vorher eine Zuwendungsaktion diesen Umfangs gegeben? Durch das Steuerreformgesetz 1990 ist die bisherige Steuerbefreiung für die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen grundsätzlich aufgehoben worden. Bei der Überführung der bisher gemeinnützigen Unternehmen in die Steuerpflicht waren Regelungen über die Bewertung ihres Grundbesitzes zu treffen. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, diese Bewertung nach den schon bisher geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Dies bedeutet, daß die Unternehmen beim Eintritt in die Steuerpflicht eine steuerliche Anfangsbilanz zu erstellen haben, in der die Wirtschafts- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 16033* güter mit dem Teilwert anzusetzen sind (§ 13 Abs. 2 und 3 Körperschaftsteuergesetz). Die Alternative, die der Gesetzgeber gehabt hätte, wäre der Ansatz zu Buchwerten gewesen. Dies hätte jedoch im Ergebnis dazu geführt, daß den bisher gemeinnützigen Wohnungsunternehmen die in der Vergangenheit geltende Steuerbefreiung praktisch rückwirkend wieder entzogen worden wäre. Bei der Überführung der Wohnungsunternehmen in die Steuerpflicht müssen 800 000 bis 1 Million Objekte bewertet werden. Deshalb ist sowohl aus der Sicht der Finanzverwaltung als auch der betroffenen Unternehmen eine pauschale Wertermittlung unbedingt erforderlich. Hierzu ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Verwaltungsregelung getroffen worden. Da § 13 Körperschaftsteuergesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für diese Verfahrensweise bildet, ist mit der Umstellung auf die Steuerpflicht eine „Zuwendung" an die bisher gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nicht — und schon gar nicht in der genannten Größenordnung — verbunden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Roth (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 39 und 40): Wie hoch waren die Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs an das Saarland in den Jahren 1983 bis 1989? Wie hoch waren die Kapitalzuführungen des Bundes an die Saarbergwerke AG seit 1983? Zu Frage 39: In den Jahren 1983 bis 1989 wurden an das Saarland Bundesergänzungszuweisungen in folgender Höhe gezahlt: 1983 rd. 134 Millionen DM 1984 rd. 160 Millionen DM 1985 rd. 159 Millionen DM 1986 rd. 161 Millionen DM 1987 rd. 267 Millionen DM 1988 rd. 307 Millionen DM 1989 rd. 331 Millionen DM 1983 —1989 zusammen: rd. 1519 Millionen DM. Damit hat das Saarland an der Erhöhung der Bundesergänzungszuweisungen im Jahr 1988 von vorher 1,5 v. H. auf 2 v. H. des Umsatzsteueraufkommens und der geänderten Verteilung wesentlich partizipiert. Sein Anteil an den Ergänzungszuweisungen ist von 8,4 v. H. 1983 auf 12,5 v. H. 1989 gestiegen. Das Saarland erhält damit unter den Empfängerländern nach Bremen den höchsten Betrag je Einwohner*). *) [Saarland: 314 DM je Einwohner] [Bremen: 345 DM je Einwohner] Insgesamt gewähren der Bund und die anderen Länder dem Saarland mit dem bundesstaatlichen Finanzausgleich und durch andere Hilfen massive Unterstützungsleistungen. Durch die Ausgleichszuweisungen im Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen wird die Finanzkraft des Saarlandes auf das Niveau der Finanzkraft von Baden-Württemberg und Hessen, also der beiden Zahlerländer im Länderfinanzausgleich, angehoben. Im Jahr 1989 übertraf die Finanzkraft des Saarlandes danach im Ergebnis sogar die Finanzkraft des Hauptzahlerlandes Hessen. Zu Frage 40: Die Kapitalzuführungen des Bundes an die Saarbergwerke AG beliefen sich von 1983 bis 1989 auf insgesamt 505,5 Millionen DM. Auch im Haushalt 1990 ist im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 1990 eine Kapitalzuführung des Bundes in Höhe von 80 Millionen DM vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 41 und 42): Wieviel Mittel hat der Bund dem Saarland im Rahmen des Strukturhilfegesetzes 1989 und 1990 zur Verfügung gestellt? Stimmt die Bundesregierung zu, daß diese Mittel wesentlich zur Stärkung der Wirtschaftskraft des Saarlandes beitragen? Zu Frage 41: Der Bund gewährt dem Saarland nach dem Strukturhilfegesetz Finanzhilfen von jährlich 112 Millionen DM. Davon hat das Saarland 1989 rd. 108 Millionen DM für förderfähige Vorhaben in Anspruch genommen. Der Rest erhöht den für das Land in 1990 verfügbaren Betrag auf 116 Millionen DM. Davon wurden bis 15. März 1990 110 Millionen DM freigegeben. Zu Frage 42: Grundsätzlich können die von der Bundesregierung bereitgestellten Strukturhilfemittel bei optimalem Einsatz wesentlich zur Stärkung der Wirtschaftskraft eines Landes beitragen. Ob und inwieweit einzelne mit Strukturhilfemitteln geförderte Vorhaben tatsächlich zur Stärkung der Wirtschaftskraft eines Landes beitragen, kann die Bundesregierung mangels Sachnähe nicht feststellen. Da sie lediglich die Förderfähigkeit geplanter Vorhaben im Hinblick darauf zu prüfen hat, ob sie nach den Angaben des Landes in einem vom Strukturhilfegesetz als strukturverbessernd bezeichneten Investitionsbereich fallen und nicht gänzlich ungeeignet sind, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft beizutragen, liegt die Verantwortung für den optimalen Einsatz der Strukturhilfemittel allein bei den Ländern. 16034* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Schreiber (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 43 und 44): Wie hoch war die Nettokreditaufnahme des Saarlandes in den Jahren 1986 bis 1989 in absoluten Beträgen und in Prozent der Ausgaben? Wie stellt sich die Kreditfinanzierungsquote (Anteil der Nettokreditaufnahme an den Ausgaben) im Saarland in den Jahren 1986 bis 1989 dar im Vergleich zur Gesamtheit der Bundesländer und dem Bund? Zu Frage 43: Die Nettokreditaufnahme des Saarlandes ist von 612 Millionen DM 1986 über 702 Millionen DM 1987 auf 817 Millionen DM 1988 gestiegen. 1989 ist die Nettokreditaufnahme wie in fast allen Ländern zurückgeführt worden. Nach dem vorläufigen Ergebnis 1989 betrug die Nettokreditaufnahme 435 Millionen DM. Die Kreditfinanzierungsquote, d. h. die Nettokreditaufnahme bezogen auf die Ausgaben zeigte einen entsprechenden Verlauf. Sie stieg von 14,1 v. H. 1986 auf 17,3 v. H. 1988 und sank 1989 nach dem vorläufigen Ergebnis auf rd. 9 v. H. Zu Frage 44: Im Saarland betrug der Anteil der Nettokreditaufnahme an den Ausgaben, die sog. Kreditfinanzierungsquote, 1986 rd. 14 v. H. 1987 rd. 16 v. H. 1988 rd. 17 v. H. und 1989 rd. 9 v. H. Sie liegt damit um bis zu 60 % höher als im Bundeshaushalt und durchweg mindestens doppelt so hoch als bei der Ländergesamtheit. 1989 ist die Kreditfinanzierungsquote des Saarlandes mit rd. 9 v. H. sogar dreimal so hoch als bei den Ländern insgesamt mit 3 v. H. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 45 und 46): Wie hat sich die Verschuldung des Saarlandes seit 1985 entwickelt? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des saarländischen Landesrechnungshofes, daß das Saarland am Rande der Zahlungsunfähigkeit stehe? Zu Frage 45: Die Verschuldung des Saarlandes aus Kreditmarktmitteln betrug Ende 1985 7,4 Milliarden DM Ende 1986 8 Milliarden DM Ende 1987 8,9 Milliarden DM Ende 1988 9,7 Milliarden DM und Ende 1989 10,6 Milliarden DM In den 4 Jahren seit Ende 1985 hat sich die Verschuldung des Saarlandes somit um fast die Hälfte des Standes von Ende 1985 erhöht. Zu Frage 46: Aus den Jahresberichten des Landesrechnungshofs geht nicht hervor, daß das Saarland am Rande der Zahlungsunfähigkeit steht. Allerdings vertritt der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 1989 die Auffassung, daß die saarländischen Haushaltsgesetze für die Rechnungsjahre 1988, 1989 und 1990 wegen des Ausmaßes der Verschuldung verfassungswidrig seien. Die Bundesregierung ist mit dem Landesrechnungshof der Auffassung, daß die Konsolidierungsbemühungen der Landesregierung weiter verstärkt und vom Landtag mitgetragen werden müssen. Dazu ist es notwendig, daß das im Finanzplanungsrat verabredete Ausgabenziel im Saarland mittelfristig eingehalten wird, um so das Finanzierungsdefizit zu vermindern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 47 und 48): Wie entwickelte sich die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Saarland seit 1983? Liegt die prozentuale Zunahme über bzw. unter dem Durchschnitt aller Länder? Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten hat sich im Saarland seit 1983 von 27 955 bis 1988 auf 26 964 vermindert. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist von 1983 von 4 220 bis 1988 mit 6 024 kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der Vollbeschäftigten hat sich in den Jahren 1983 bis 1988 im Saarland jahresdurchschnittlich um 0,5 v. H. und in den Ländern insgesamt jahresdurchschnittlich um 0,6 verringert, die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat sich um 6,6 v. H. bzw. 4,9 v. H. erhöht. Damit liegt das Saarland in der Abnahme der Zahl der Vollzeitbeschäftigten unter dem Länderdurchschnitt; in der Zunahme der Teilzeitbeschäftigten darüber. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Spiesen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 49 und 50): Wie hoch war die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben im saarländischen Landeshaushalt in den Jahren 1986 bis 1989, und wie sieht der Vergleich mit der Ländergesamtheit und dem Bund aus? Wie hoch sind die Investitionen des Saarlandes seit 1983, und wie hoch sind dabei die Eigenmittel? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 16035* Zu Frage 49: Die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben in den Jahren 1986 bis 1989 betrug im Saarland jahresdurchschnittlich 1,3 v. H., bei den Ländern insgesamt 3,6 v. H. und beim Bund um 3,0 v. H. Zu Frage 50: Die Investitionen des Saarlandes haben sich seit 1983 von 612 Millionen DM auf 807 Millionen DM in 1989 erhöht. Die Eigenmittel des Saarlandes sind seit 1983 von 486 Millionen auf 631 Millionen DM im Jahr 1989 gestiegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/6762 Frage 51): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, daß der Rechnungshof des Saarlandes die dortigen Landeshaushalte seit 1988 für verfassungswidrig erklärt hat, die saarländische Landesregierung sich jedoch über dieses Votum hinwegsetzt, indem sie beispielsweise zwei neue Ministerien einrichtet und ansonsten argumentiert, nicht Saarbrükken, sondern Bonn sei für die Haushaltsmisere verantwortlich und müsse deshalb dem Land Entschuldungshilfe in Milliardenhöhe leisten? Nach Art. 109 Abs. 1 Grundgesetz sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Deshalb sieht die Bundesregierung von einer Kommentierung der veränderten Organisationsstruktur der saarländischen Landesregierung ab. Da die Haushaltslage des Saarlandes seit Jahren problematisch ist, hat der Bund seine Hilfen für das Saarland in den letzten Jahren erheblich erhöht. Zum Beispiel sind die Bundesergänzungszuweisungen an das Saarland von 84,9 Millionen DM in 1982 auf 331,5 Millionen DM in 1989 gestiegen. Außerdem hat das Saarland von 1985 bis 1987 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM erhalten und bekommt seit 1989 nach dem Strukturhilfegesetz jährlich 112 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Wenn das im Finanzplanungsrat verabredete Ausgabenziel im Saarland mittelfristig eingehalten wird, besteht für das Saarland durchaus die Möglichkeit, das Finanzierungsdefizit zu vermindern. Die Bundesregierung ist deshalb mit dem Landesrechnungshof der Auffassung, daß die Konsolidierungsbemühungen der Landesregierung weiter verstärkt und vom Landtag mitgetragen werden müssen. Eine weitere Erhöhung der Bundesleistungen ist deshalb nach Auffassung der Bundesregierung weder nötig noch möglich. Durch die Ausgleichszuweisungen im Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen wird die Finanzkraft des Saarlandes auf das Niveau der Finanzkraft von Baden-Württemberg und Hessen, der beiden einzigen Zahlerländer im Länderfinanzausgleich, angehoben. Im Jahr 1989 übertraf die Finanzkraft des Saarlandes danach im Ergebnis sogar die Finanzkraft des Hauptzahlerlandes Hessen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 52 und 53): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Zielsetzung der Vorschrift nach § 8 Ziffer 5 VOB/A, die für die Vergabe öffentlicher Bauleistungen vorschreibt, daß „Betriebe der öffentlichen Hand und Verwaltungen zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmern nicht zuzulassen sind", — wegen des Schutzes der Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Organisations- und Kostenvorteile bei Einrichtungen der öffentlichen Hand — auch auf volkseigene Betriebe (z. B. Baukombinate) der DDR zutrifft? Falls dem so ist, ist die Bundesregierung bereit, in Konsequenz hieraus für den Ausschluß von volkseigenen Betrieben bei öffentlichen Ausschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen? Zu Frage 52: Grundsätzlich sind volkseigene Betriebe der DDR bei öffentlichen Ausschreibungen gem. § 8 Nr. 5 VOB/A zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zuzulassen. Sinn und Zweck der Vorschrift des § 8 Nr. 5 VOB/A ist es, keine Wettbewerbsverzerrungen dadurch entstehen zu lassen, daß Betriebe ohne betriebswirtschaftliche Kostenkalkulation und (damit) ohne Existenzrisiko zusammen mit im Wettbewerb stehenden Betrieben an Ausschreibungen beteiligt werden. Eine generelle Änderung dieser Situation wird erst eintreten, wenn und soweit die DDR ihre verkündete Absicht zur Umwandelung der volkseigenen Betriebe in juristische Personen des Privatrechts, insbesondere in Aktiengesellschaften verwirklicht. Letztlich wird aber in der Übergangszeit jeder Einzelfall — wie übrigens von § 8 Nr. 5 VOB/A vorausgesetzt — zu prüfen sein. Dabei kann als Maßstab auch in Betracht kommen, ob die Umwandelung bereits mit ausreichender Sicherheit auf Erfolg eingeleitet wurde. Unter Anwendung dieser Betrachtungsweise kann die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen im Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen der Bundesrepublik dem Prozeß der Umstrukturierung unter den oben genannten Voraussetzungen förderlich sein. Zu Frage 53: Diese Frage läßt sich jeweils erst dann beantworten, wenn die in der Antwort auf die vorherige Frage aufgezeigte Einzelfallprüfung abgeschlossen ist. Die Bundesregierung ist bereit, bei der Klärung zweifelhafter Einzelfragen mitzuwirken. Sie verfolgt die Entwicklung in der DDR gerade auch unter dem Gesichtspunkt des hier aufgeworfenen Problems sehr genau. 16036* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wadern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Fragen 54 und 55): In welcher Höhe sind Haushaltsmittel des Bundes seit 1970 an das Saarland zugunsten der dortigen Stahlindustrie geflossen? Wie reagiert die Bundesregierung auf die Aussage des saarländischen Ministerpräsidenten Lafontaine, der in seiner Regierungserklärung u. a. ausgeführt hat: „Es kann nicht angehen, daß man dem Saarland den Ausgleich seiner Montanlasten verweigert ..."? Zu Frage 54: Der Bund hat an die saarländische Stahlindustrie seit 1970 insgesamt Zuschüsse in Höhe von 985,7 Millionen DM gezahlt und Kredite von 705 Millionen DM verbürgt. Mit dem Zusammenschluß der Saarstahl Völklingen GmbH mit der AG der Dillinger Hüttenwerke in einer neugegründeten Holding im Juni 1989 hat der Bund auf die bedingte Rückzahlbarkeit der gezahlten Zuschüsse verzichtet und endgültig Zinsen sowie Tilgungszahlungen auf die verbürgten Kredite übernommen. Außerdem hat sich der Bund an den Kosten der saarländischen Stahlunternehmen für Sozialpläne für ausscheidende Arbeitnehmer mit insgesamt 130 Millionen DM beteiligt (Hilfen nach Artikel 56 Abs. 2b EGKS-Vertrag). Mit diesen Hilfen, die im wesentlichen nach 1978 gewährt wurden, hat der Bund die Umstrukturierung der saarländischen Stahlindustrie begleitet und einen Belegschaftsabbau von rd. 31 000 im Jahre 1978 auf etwa 16 500 im Jahre 1988 sozial flankiert. Die Umstrukturierung hat bewirkt, daß die saarländischen Stahlunternehmen jetzt mit einer wesentlich verbesserten Produktivität arbeiten und seit Mitte 1988 positive Ergebnisse ausweisen können. Zu Frage 55: Es ist mir unerklärlich, wie Ministerpräsident Lafontaine angesichts der außerordentlich hohen finanziellen Hilfen des Bundes für die saarländische Kohleindustrie von „Verweigerung" sprechen kann. Die direkten Hilfen des Bundes zugunsten des Saarbergbaus sind in den letzten Jahren auf über 500 Millionen DM jährlich angestiegen, u. a. weil Saarkohle mehr als dreimal so teuer wie Importkohle ist. Dabei ist die Absicherung in der Verstromung noch nicht einmal eingerechnet. Entsprechend langjähriger Übung beteiligen sich die Revierländer wegen der regionalen und arbeitsmarktpolitischen Komponente an den Kohlehilfen. Mit Rücksicht auf die fehlende Finanzkraft des Saarlandes hat der Bund u. a. bei der bei weitem wichtigsten Kohlenhilfe, der Kokskohlenbeihilfe, das Saarland von seinem Drittel freigestellt. Dies allein bedeutet eine Entlastung des Saarlandes um insgesamt 330 Millionen DM in den Jahren 1989 bis 1991. Auch beim Revierausgleich, der die Mehrkosten der saarländischen Kohle gegenüber Ruhrkohle abdeckt und damit spezifisch regionalwirtschaftliche Bedeutung hat, ist der Bund bereit, dem Saarland entgegenzukommen. Wir sind bereit, 5/6 zu übernehmen, so daß Saarland anstelle des Drittels, das NRW zu tragen bereit ist, nur ein Sechstel zahlen muß. Dies ist ein weiterer Sonderbeitrag des Bundes von rd. 50 Millionen DM zugunsten des Saarlandes. Leider blockiert die Landesregierung hier immer noch. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/6762 Frage 56): Ist es mit den Vorstellungen der EG zur deutschen Kohlepolitik vereinbar, beispielsweise dem Saarland höhere Kohlesubventionen zu gewähren, wie es Ministerpräsident Oskar Lafontaine in der Landtagsdebatte vom 21. März 1990 als Ziel erklärt hat, in der er ausführte, er strebe u. a. deshalb das Amt des Bundeskanzlers an, weil er dann dem Saarland über die heutige Unterstützung hinaus zukünftig höhere Subventionen, insbesondere im Kohlebereich, gewähren könne? Die nationalen Kohlebeihilfen müssen jährlich von der EG-Kommission genehmigt werden. Grundlage ist die Kohlebeihilfeentscheidung Nr. 2064/86/EGKS vom 30. Juni 1986. Sie legt detailliert fest, unter welchen Voraussetzungen Kohlesubventionen zulässig sind. Genehmigungsvoraussetzung für nationale Kohlehilfen ist u. a., daß diese Subventionen mindestens zu einem der folgenden Ziele beitragen: — Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Steinkohlebergbaus, der zu einer größeren Versorgungssicherheit beiträgt; — Errichtung neuer Förderkapazitäten, wenn diese wirtschaftlich lebensfähig sind; — Lösung der mit der Entwicklung des Steinkohlebergbaus zusammenhängenden sozialen und regionalen Probleme. Die Kommission geht darüber hinaus bei ihrer Beihilfeaufsicht davon aus, daß die Kohlehilfen verringert werden müssen. Sie unterstreicht, daß der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Steinkohlenbergbau eine besondere Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund und nach den Erfahrungen der Bundesregierung in den Verhandlungen über das Verstromungssystem muß davon ausgegangen werden, daß eine noch weitere Erhöhung von Kohlesubventionen von der EG-Kommission nicht genehmigt würde. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 62 und 63): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeit deutscher Experten an einem Raketenprojekt in Saudi-Arabien, und was ist aus den Plänen der Bundesregierung geworden, solche Tätigkeiten genehmigungspflichtig zu machen? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1990 16037* Wie ist der Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen der Beteiligung deutscher Experten und deutscher Firmen an der Produktion von Mittelstreckenraketen im Irak, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, daß sich Personen und Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter an der Entwicklung und Produktion von Raketen in Ländern des Nahen Ostens beteiligen? Zu Frage 62: Staatsminister Stavenhagen hat am 14. März 1990 die Parlamentarische Kontrollkommission ausführlich über den Erkenntnisstand unterrichtet. Da es sich hier um vertrauliche Informationen handelt, bitte ich um Verständnis, wenn ich die Frage in diesem Punkt öffentlich nicht näher beantworte. Zum 2. Punkt der Frage weise ich darauf hin, daß die Bundesregierung nach wie vor eine entsprechende Änderung des AWG und der AWV anstrebt und hofft, daß die parlamentarische Beratung der vorgeschlagenen Änderungen des AWG und des KWKG bald abgeschlossen sein wird. Zu Frage 63: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts illegaler Ausfuhren für das irakische Saad 16-Projekt durch. Bei Saad 16 handelt es sich nach heutigem Kenntnisstand zwar um einen militärischen Forschungs- und Produktionskomplex, aber es liegen keine Erkenntnisse vor, daß dort Mittelstreckenraketen hergestellt werden. Zum Stand dieses Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld mitgeteilt, daß die Ermittlungen noch nicht beendet sind. Die technische Auswertung der sichergestellten Unterlagen ist erfolgt, die rechtliche Bewertung aber noch nicht abgeschlossen. Um eine weitere Beteiligung von deutschen Staatsangehörigen und Firmen an der Entwicklung und Herstellung von Raketen in den Ländern des Nahen Ostens zu verhindern, hat die Bundesregierung einmal die schon in der Vorfrage erwähnten Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Außerdem hat die Bundesregierung in allen Fällen, in denen Hinweisen zufolge deutsche Experten von ihren Firmen abgeworben wurden/werden sollten, mit den Unternehmensleitungen gesprochen, um auf die Mitarbeiter einzuwirken und diese auf die Konsequenzen insbesondere einer bevorstehenden Gesetzesänderung des Außenwirtschaftsrechts hinzuweisen. Das Thema Proliferation von Raketentechnologie ist ein regelmäßiger Schwerpunkt des interministeriellen Ausschusses zur Verhinderung illegalen Technologietransfers. Auch die Industrie wurde im Rahmen des vereinbarten Frühwarnsystems in geeigneten Fällen unterrichtet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Achim Großmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einmal mehr müssen wir heute erleben, wie die Bundesregierung versucht, ihre verkorkste Wohnungsbaupolitik mit Kinkerlitzchen zu verbessern.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Änderungen des Wohnungsbindungsgesetzes sollten — so der Vorschlag der Ministerin — lediglich den freiwilligen Tausch von Sozialwohnungen ermöglichen. Ob durch diese Änderungen überhaupt ein Tausch von Wohnungen zustande kommt, sei dahingestellt. Im Ausschuß konnte man uns keine Zahlen nennen. Wir haben auch diesmal danach gefragt und, wie immer, keine Antwort bekommen.
    Wir können nur hoffen, daß wenigstens ein paar hundert Wohnungen zum Tausch anstehen, daß also vielleicht ein paar hundert Wohnungen andere Mieter finden werden. Derzeit jedoch fehlen — das sei hier erneut gesagt — über 1 Million Wohnungen in der Bundesrepublik.

    (Zuruf von der SPD: Das ist das Problem!)

    Berücksichtigt man diese Relation und bedenkt man, daß ein Wohnungstausch keine einzige neue Wohnung schafft, so klingt es wie blanker Hohn,
    wenn es in der Begründung zu dieser Gesetzesänderung heißt:
    Durch die Erleichterung des Tausches von Sozialwohnungen werden öffentliche Mittel für den Bau größerer Sozialwohnungen eingespart.
    Ein Glück nur, daß der Bundesrat die Gelegenheit beim Schopfe packte, mit eigenen Vorschlägen auch ein Stück Mieterschutz in diese Veränderung hineinzuschreiben. Wir als SPD sind darüber auch deshalb froh und zufrieden, weil es Initiativen sind, die wir im Deutschen Bundestag seit Jahren gefordert haben, die jedoch bisher von der Mehrheit aus CDU/CSU und FDP immer weggestimmt worden sind. Allmählich scheint ihnen zu dämmern, daß Sie mit ihrer mieterfeindlichen Ideologie nicht mehr weiterkommen.
    1985 und 1989 war das noch anders. Als wir forderten, alte Wohnungsbindungen zu sichern, den Mietenanstieg zu bremsen und neue Wohnungsbindungen zu schaffen, wollten Sie davon nichts wissen. Erst jetzt, unter dem Druck von teilweise extremer Wohnungsnot und explodierenden Mieten, sind Sie bereit, die Forderungen der SPD wenigstens teilweise zu übernehmen; dies ist jedoch zu spät und zu halbherzig.
    Über Jahre hinweg haben Sie den sozialen Mietwohnungsbau verkümmern lassen

    (Conradi [SPD]: So ist es !)

    und es so versäumt, rechtzeitig neue Wohnungsbindungen zu schaffen. Über Jahre hinweg haben Sie es unterlassen, alte Bindungen trotz steigender Darlehensrückzahlungen bei den Sozialmietwohnungen zu sichern. Für über eine Million Wohnungen wurden seit der Regierungsübernahme durch Sie vorzeitig Mittel zurückgezahlt.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: 1981 verabschiedet!)

    Das sind rund 20 % des sozialen Wohnungsbestandes. Sie haben das einfach laufen lassen. Eine Million Wohnungen sind allein während Ihrer Regierungszeit aus der Bindung herausgefallen.

    (Conradi [SPD]: Absichtlich herbeigeführt! — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Unglaublich!)

    — Absichtlich! Und Sie haben dies willenlos laufen lassen!
    Daß Sie das jetzt verhindern wollen, kommt deshalb zu spät, weil bis Mitte der 90er Jahre die Hälfte der sozialgebundenen Wohnungen aus der Bindung herausfällt. In zehn Jahren wird von diesen Wohnungen nur noch ein Drittel übrig sein.
    Dabei weiß die Bundesregierung genau Bescheid, welche Konsequenzen dieses Laufenlassen hat. Es gibt nämlich eine Untersuchung, die sie selbst in Auftrag gegeben hat. Der Bundesbauminister wollte wissen, welche Konsequenzen denn die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen beim sozialen Mietwohnungsbau hat, etwa bei Wegfall der Bindungen. Während jedoch willkommene Untersuchungsergebnisse auf Glanzpapier mit Foto der Ministerin veröffentlicht werden — übrigens lächelt sie auf Farbfotos mehr als auf Schwarzweißfotos — , waren die Ergebnisse dieser



    Großmann
    Untersuchung unerwünscht; sie wurden bis heute nicht veröffentlicht.
    Ich will daher die Gelegenheit nehmen, aus dieser Untersuchung ein paar Zahlen zur Kenntnis zu geben: Die Studie weist aus, daß Mitte der 80er Jahre beispielsweise die gemeinnützigen Eigentümer den Zinsverfall nutzten, um kostenneutral Mietsenkungen weiterzugeben. Anders die nicht gemeinnützigen Eigentümer; die zahlten zurück, um Mieterhöhungen vorzunehmen.
    Die Zahlen sprechen für sich. Während in den Wohnungen von gemeinnützigen Eigentümern die Mieten nach Bindungsende um ca. 3 % pro Jahr stiegen, waren dies bei den Wohnungen der nicht gemeinnützigen Eigentümer zwischen 8 und 21 % pro Jahr. Ich zitiere einen Satz aus der Untersuchung:
    In 22 %
    — diese Zahl muß man sich genau anhören —
    von den untersuchten 102 Fällen wurde eine Überschreitung der 30-%-Kappungsgrenze für Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren bei bestehenden Mietverhältnissen festgestellt, dabei in 7 % der Fälle eine Überschreitung von mehr als 50 % innerhalb von drei Jahren.
    Da Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, die Gemeinnützigkeit ja abgeschafft haben, drohen uns diese Praktiken demnächst im gesamten sozialen Mietwohnungsbau.
    In der Untersuchung heißt es weiter:
    Die Mietpreissteigerungen haben häufig entweder zu einer Verdrängung von Bewohnern oder bei vielen verbliebenen Altmietern, die insbesondere auf angespannten Wohnungsmärkten keine tragbaren Alternativen hatten, zu einer erheblichen Erhöhung der Mietbelastung geführt.
    Es ist logisch, daß diese Mietpreissteigerungen auch zur Anhebung des allgemeinen Mietniveaus führen.
    So führen nicht nur die starke Wohnungsnot, sondern auch der von der Bundesregierung willenlos hingenommene Wegfall von Bindungen zu teilweise horrenden Mieterhöhungen, zu zahlreicher werdenden, nicht geahndeten Verstößen — denn viele Mieter halten den Mund, weil sie keine Alternative haben — und zu immer weniger preiswertem Wohnraum.
    Immer, wenn es um die Politik der sozialen Gerechtigkeit geht, meine Damen und Herren von der Koalition, sind Sie überfordert. So ist es nur logisch, daß die wirklich wichtigen Änderungsvorschläge über den Bundesrat, und zwar von Nordrhein-Westfalen, beantragt worden sind.
    Sie müssen also, meine Damen und Herren, von der Koalition, förmlich dazu gedrängt werden, in dieser katastrophalen Wohnungssituation endlich etwas für die Mieter zu tun.
    Sie seien klüger geworden, hat Herr Dörflinger vor zwei Wochen hier in der Debatte zum Wohnungsbauerleichterungsgesetz gesagt. Auch heute scheinen Sie klüger zu werden, weil Sie endlich Vorschläge der SPD aufgreifen.
    Leider verläuft der Prozeß des Klügerwerdens bei Ihnen beängstigend langsam und geht zu Lasten der Wohnungssuchenden, der Mieter und der Städte und Gemeinden, die mit den Problemen und Mietpreissteigerungen nicht mehr allein fertig werden können.
    Die Vorschläge des Bundesrats sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.
    Dies gilt besonders für die Verlängerung der Nachwirkungsfrist, in der eine öffentlich geförderte Wohnung auch nach Rückzahlung der Fördermittel weiter wie eine Sozialwohnung behandelt wird.
    Damit dies eine spürbare Verlängerung wird, werden wir — Herr Möller hat darauf hingewiesen — wie im Ausschuß beantragen, die Nachwirkungsfrist bei unfreiwilliger Rückzahlung von 10 auf 14 Jahre und bei freiwilliger Rückzahlung von 8 auf 12 Jahre zu verlängern. Wir begrüßen es, daß eine Abkürzung der Nachwirkungsfrist durch die Streichung des Abs. 3 in § 16 ausgeschlossen wird.
    Ganz wesentlich ist für uns der Wegfall des § 16 a. In Städten und Gemeinden unter 200 000 Einwohnern fällt derzeit sechs Monate nach der vorzeitigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel die Mietpreisbindung weg; der Vermieter darf die örtliche Vergleichsmiete erheben. Die Praxis hat gezeigt, daß viele Mieter mit kleinem Einkommen ihre Mieten dann nicht mehr zahlen können.
    Die SPD begrüßt ausdrücklich die Initiative von Nordrhein-Westfalen zur Streichung dieses Paragraphen aus dem Wohnungsbindungsgesetz.
    Die Sonderregelung für Städte und Gemeinden unter 200 000 Einwohnern entfällt. Hier gelten künftig die gleichen Bindungen wie in den größeren Städten. Da die Wohnungsnot auch vor diesen kleineren Städten nicht haltmacht, ist es dringend nötig, die Mieter auch in kleineren Städten stärker zu schützen.
    Einen anderen wichtigen Schritt zu mehr Mieterschutz wollen Sie nicht mitgehen. Wir werden beantragen, im Fall einer Zwangsversteigerung die Nachwirkungsfrist von drei auf sechs Jahre zu verlängern.

    (Beifall des Abg. Müntefering [SPD])

    Ich habe erst kürzlich in zwei konkreten größeren Mietobjekten in meinem Wahlkreis erlebt, mit welch rüden Methoden die Mieter nach einer Zwangsversteigerung eingeschüchtert wurden.
    Wir müssen zum Schutz der Mieter die Zwangsversteigerungen erschweren, indem wir sie weniger attraktiv machen. Neun Bundesländer haben diesen Vorschlag von Nordrhein-Westfalen unterstützt. Ich fordere Sie auf, unserem Antrag heute zuzustimmen. Es sind die Fachleute aus den Bundesländern, die diese Praxis ja genau kennen und Abhilfe schaffen wollen, Abhilfe gegen ein oftmals skandalöses Vorgehen einiger Immobilienhaie und zum Schutz oftmals völlig hilfloser Mieter, nicht selten älterer Menschen, die seit Jahrzehnten dort wohnen.
    Mehr Mieterschutz bringt auch ein weiterer Antrag des Bundesrats zu § 28. Durch diesen Änderungsvorschlag wird sichergestellt, daß bei einer vorzeitigen



    Großmann
    Rückzahlung öffentlicher Mittel im sozialen Wohnungsbau die möglicherweise höheren Zinsen der Ersatzfinanzierung nicht zu einer Mieterhöhung führen werden. Eine Dämpfung der Miete kann auch durch die Regelung erzielt werden, künftig Vereinbarungen zuzulassen, in denen sich ein Eigentümer verpflichtet, über die derzeit gültige Frist von sechs Jahren hinaus bestimmte Kosten nicht geltend zu machen. Auch dies ist keine Idee der Bundesregierung oder gar der Koalition; all diese Vorschläge sind Vorschläge des Bundesrates. Ich wiederhole das deshalb, damit hier kein Etikettenschwindel betrieben wird. Die Bundesregierung ist von sich aus überhaupt nicht auf die Idee gekommen, über Mieterschutz nachzudenken, geschweige denn mehr Mieterschutz in den eigenen Gesetzentwurf hineinzuschreiben.

    (Müntefering [SPD]: Das ist die Wahrheit! — Dr. Vogel [SPD]: So ist das!)

    Wie halbherzig die Vorschläge übernommen werden, zeigt der Art. 4 der vorliegenden Änderung. Wir Sozialdemokraten fordern eine größere Rückwirkung des Gesetzes. Eine dreimonatig längere Frist als vorgesehen würde z. B. allein in Nordrhein-Westfalen ca. 16 000 Wohnungen in eine längere Bindung bringen. Sie schieben verfassungsrechtliche Bedenken vor. Das große Gewicht dieser außerordentlichen Notlage Wohnungsnot für das Allgemeinwohl und den sozialen Frieden würde es zulassen, eine längere Rückwirkung in dieses Gesetz hineinzuschreiben. Dem Art. 4 werden wir daher in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen können.
    Ansonsten weisen die Vorschläge des Bundesrates in die richtige Richtung. Unsere Änderungsanträge sind daher textgleich mit den Vorschlägen des Bundesrates, die bisher nicht in den Gesetzestext übernommen worden sind.
    Ausruhen darf man sich mit diesem Wohnungsbindungsänderungsgesetz aber keineswegs. Zentrale Forderungen der SPD bleiben weiterhin unberücksichtigt, sind aber völlig unverzichtbar. Wenn man Wohnungsnot und die damit einhergehende galoppierende Mietenexplosion in den Griff bekommen will, müssen erstens neue Bindungen im sozialen Mietwohnungsbau geschaffen werden. Dazu muß der Bau von Sozialmietwohnungen stärker als bisher gefördert werden, sowohl in der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme wie auch durch eine höhere Förderung der einzelnen Wohneinheit. Ich erzähle Ihnen hier nichts Neues; das fordern z. B. der Städte- und Gemeindebund und der Städtetag seit Monaten.
    Zweitens muß der Schutz der Mieter vor der zunehmenden Umwandlungsspekulation verbessert werden. Die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen in Umwandlungsfällen von drei auf fünf Jahre ist zuwenig. Die SPD fordert mindestens sieben, besser noch zehn Jahre. Darüber hinaus müssen Umwandlungen generell erschwert werden durch die Einführung des zonierten Satzungsrechtes für Kommunen, die damit befristet Umwandlung in Problemgebieten untersagen können, oder durch konsequente Anwendung strenger Kriterien bei der Erteilung der sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigungen, die erforderlich sind, um Mietwohnungen umzuwandeln, oder durch die Reduzierung der steuerlichen Anreize für Wohnungserwerb aus dem Bestand durch eine Umgestaltung der Eigentumsförderung auf Abzug von der Steuerschuld und Verstärkung der Neubaukomponente.
    Dringend erforderlich sind schließlich Verbesserungen im Mietrecht: Um die Mietenexplosion zu bremsen, muß für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wieder der gesamte Wohnungsbestand zugrunde gelegt werden. Die höchstzulässige Erhöhung der Miete im Bestand — heute in drei Jahren 30 % — muß deutlich reduziert werden.

    (Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Auch von uns abgeschrieben!)

    — Das sind Anträge, die seit Jahren im Bundestag liegen, Frau Oesterle-Schwerin. Überlegen Sie mal, wer hier von wem abschreibt!
    Diese drei wichtigen Bereiche, wirklicher sozialer Wohnungsbau, Schutz gegen Umwandlungsspekulationen und wirksame Verbesserungen des Mietrechts, sind mit der Koalition nicht zu machen. Im Gegenteil, durch Zuwarten und falsche Politik auch in anderen Bereichen haben Sie die Verantwortung für die sich zuspitzende Wohnungsnot und die Mietenwillkür zu tragen. Wer erst von außen gedrängt werden muß, Schritte in die richtige Richtung einzuleiten, wird seiner Verantwortung nicht gerecht. Wenn Wohnungsnot Chefsache ist, der Chef aber nichts tut, dann sollten die Wohnungssuchenden und die Mieter den Chef bei nächster Gelegenheit feuern.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe jetzt erst einmal das Ergebnis der Wahl des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages bekannt. Mitgliederzahl 519, abgegebene Stimmen 476, davon 473 gültige Stimmen, Enthaltungen 25, ungültige Stimmen 3. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Abgeordneten Biehle 249 Stimmen, auf den Abgeordneten Jungmann 199 Stimmen.
Gemäß § 13 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wäre derjenige gewählt gewesen, der die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhalten hätte. Die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages einschließlich der Mitglieder des Landes Berlin beträgt mindestens 260 Stimmen. Damit hat hier keiner der vorgeschlagenen Abgeordneten die ausreichende Mehrheit erhalten.
Meine Damen und Herren, wir müssen erneut in die Wahl zum Wehrbeauftragten eintreten. Der Zeitpunkt für die Wahl des Wehrbeauftragten wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben. Dazu sind sicherlich erst neue Überlegungen nötig.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Kanzler hätte Herr Biehle werden können, aber Wehrbeauftragter nicht!)

Meine Damen und Herren, wir fahren in den Beratungen fort. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hitschler.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Hitschler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die mit der Drucksache 11/6773 vorgelegten Änderungen des Wohnungsbindungsgesetztes verfolgen im wesentlichen zwei Ziele:...

    (Unruhe)