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    Plenarprotokoll 11/203 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 203. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15802A, 15816A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 15816A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler; Verordnung über die Ausbildungsförderung für Auszubildende mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes; Faktenbericht 1990 zum Bundesbericht Forschung; aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15783B Frau Hämmerle SPD 15784 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15784B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 15784 D Dr. Czaja CDU/CSU 15785A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15785B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 15786A Frau Odendahl SPD 15786 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15786C Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15787A Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15787B Vosen SPD 15787 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15787C Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 15787 D Jäger CDU/CSU 15788 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15788A Maaß CDU/CSU 15788 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15788B Stahl (Kempen) SPD 15788 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15788D Seesing CDU/CSU 15789 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15789C Reuschenbach SPD 15789 D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15790A Dr. Penner SPD 15790B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15790B Jahn (Marburg) SPD 15790D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15791A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15791B Vosen SPD 15791 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15791C Zusatztagesordnungspunkt: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/6803) . . . . 15802A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Möglichkeit genereller Genehmigungen zur Müllverbrennung durch geplante Änderungen im Abfallrecht Hoss GRÜNE 15802 B Schmidbauer CDU/CSU 15803 B Frau Kastner SPD 15804 B Baum FDP 15805A, 15810 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 15806 A Frau Dr. Hartenstein SPD 15807 A Dr. Göhner CDU/CSU 15808 B Vosen SPD 15809 B Brauer GRÜNE 15811 A Dr. Friedrich CDU/CSU 15811 D Stahl (Kempen) SPD 15813 A Harries CDU/CSU 15814 A Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 15814 D Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines . . . Strafrechtsänderungsgesetzes — Erweiterter Verfall (Drucksache 11/6623) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 11/6004) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV- Anpassungsgesetz 1990) (Drucksache 11/6760) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP- Nachtragsplangesetz 1990) (Drucksache 11/6740) e) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem regionalen Aktionsprogramm auf Initiative der Kommission zur wirtschaftlichen Umstrukturierung der Kohlereviere (RECHAR) (Drucksache 11/6121) f) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Nachtragshaushaltsgesetz 1990) — Drucksache 11/6400 — hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 11/6763) 15816 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 11/6790) 15816D Tagesordnungspunkt 4: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1987 (Drucksachen 11/3765, 11/6489) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1988 (Drucksachen 11/6186, 11/6488) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 152 zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Februar 1987 bis 31. Dezember 1989 eingegangenen Petitionen (Drucksache 11/6615) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 154 zu Petitionen (Drucksache 11/6617) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 156 zu Petitionen (Drucksache 11/6698) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 157 zu Petitionen (Drucksache 11/6699) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einführung einer zwingend vorgeschriebenen Nährwertkennzeichnung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Vorschriften für die Nährwertkennzeichnung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln (Drucksachen 11/3558 Nr. 3.37, 11/4187) 15817 A Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 11/5961, 11/6003, 11/6747, 11/6767) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-Reform 1990) (Drucksachen 11/5347, 11/6747, 11/6766) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 III c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD zu einer Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu dem Entschließungsbetrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Drucksachen 11/1315, 11/2160) Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Wetzel, Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Drucksachen 11/1315, 11/2160) Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) (Drucksachen 11/5348, 11/5524, 11/610, 11/2823, 11/2225, 11/2239, 11/6747) Frau Odendahl SPD 15818D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15821 D Kuhlwein SPD 15823 A Frau Odendahl SPD 15824 A Wetzel GRÜNE 15824 B Dr. Lammert CDU/CSU 15825 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15826 C Kastning SPD 15829 A Wetzel GRÜNE 15829 B Kastning SPD 15829 D Neuhausen FDP 15831 C Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU . . . 15833 B Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Mindesturlaubs an die tarifvertragliche Entwicklung (Mindesturlaubs-Anpassungsgesetz) (Drucksache 11/5466) Reimann SPD 15834 D Dr. Warrikoff CDU/CSU 15836 B Reimann SPD 15836 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15837 B Heinrich FDP 15838A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15839 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1990 (Drucksachen 11/6535, 11/6789, 11/6765) Höpfinger CDU/CSU 15840 B Heyenn SPD 15841 B Heinrich FDP 15842 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15843 C Höpfinger CDU/CSU 15843 D Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15844 D Schreiner SPD 15845 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz — KJHG) (Drucksachen 11/5948, 11/6002, 11/6748, 11/6830) Link (Diepholz) CDU/CSU 15846 C Gilges SPD 15848 B Link (Diepholz) CDU/CSU 15850 B Eimer (Fürth) FDP 15851A, 15861 C Frau Dr. Götte SPD 15851 D Frau Schoppe GRÜNE 15853 A Eimer (Fürth) FDP 15853C, 15853 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 15855 B Schmidt (Salzgitter) SPD 15856 D Frau Männle CDU/CSU 15860 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 15862 A Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Frau Teubner, Dr. Knabe, Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energieversorgung (Neuordnung der Energiewirtschaft und Novellierung des Energierechts) (Drucksache 11/6484) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Programm zur Verminderung der Schadstoffemissionen bei einer Stromversorgung ohne Atomenergie (Drucksachen 11/306, 11/3702) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiewirtschaftsgesetz (Drucksachen 11/1271, 11/5636) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner, Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot des Neuanschlusses von Stromheizungen (Drucksache 11/6727) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 15865 B Gerstein CDU/CSU 15867 A Jung (Düsseldorf) SPD 15869 A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 15870A Timm FDP 15870D Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15872D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 15873B Dr. Knabe GRÜNE 15874 D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 15875D Dr. Sperling SPD 15876 D Frau Dr. Segall FDP 15878 A Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 15878 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern (Drucksache 11/6750) Roth (Gießen) CDU/CSU 15880 B Frau Hämmerle SPD 15881 A Dr. Weng (Gerlingen) FDP 15882 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 15883 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/6762 vom 23. März 1990 — Sachspenden bzw. sonstige Zuwendungen von Bundesministerien oder anderen obersten Bundesbehörden an politische Parteien oder Gruppierungen in der DDR; Verkaufserlös bei Verwertung der gespendeten Gegenstände über die VEBEG-Verwertungsgesellschaft mbH MdlAnfr 2, 3 Amling SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 15791D, 15792D ZusFr Amling SPD 15792C, 15792D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15793 A ZusFr Büchler (Hof) SPD 15793 B Wissenschaftliches Gremium als Nachfolger des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen; Abgabe einer Regierungserklärung zu den Gutachten MdlAnfr 10, 11 Kirschner SPD Antw StSekr Jagoda BMA 15793 C ZusFr Kirschner SPD 15793 D ZusFr Frau Blunck SPD 15794 B Räumung der Raketenstützpunkte Mutlangen und Heilbronn für eine zivile Nutzung MdlAnfr 12 Antretter SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 15794 C ZusFr Antretter SPD 15794 D Militärische Anlagen der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte im südhessichen Raum, insbesondere im Bereich Bergstraße MdlAnfr 14 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 15795 C ZusFr Dr. Kübler SPD 15795 D Aufnahme des voraussichtlichen Zeitpunktes des Kernschmelzens bei einem Reaktorstörfall in die Katastrophenschutzpläne MdlAnfr 17 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 15796 B ZusFr Dr. Kübler SPD 15796 D Umweltbelastungen bei der Herstellung von Kompakt-Leuchtstofflampen MdlAnfr 20, 21 Opel SPD Antw PStSekr Gröbl BMU . 15797A, 15798 C ZusFr Opel SPD 15797 C, 15798 D ZusFr Frau Blunck SPD . . . 15798A, 15799A ZusFr Frau Weyel SPD 15798B ZusFr Dr. Kübler SPD 15798 D Verwendete Materialien bei der Herstellung von Kompakt-Leuchtstofflampen und deren Umweltverträglichkeit MdlAnfr 22 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 15799 B ZusFr Frau Blunck SPD 15799 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 15799 C ZusFr Schmidbauer CDU/CSU 15799 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 V Überprüfung der Rechnungen des Versicherungsdetektivs Mauss durch das Bundeskriminalamt; Unterrichtung des BKA über die Ermittlungstätigkeiten von Werner Mauss MdlAnfr 31, 32 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 15800A, 15800 C ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . 15800A, 15800 D Beamten- und Angestelltenaustausch mit der DDR-Regierung MdlAnfr 33 Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 15801 A ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 15801 A Pläne zur Entsendung inaktiver ehemaliger Angehöriger des öffentlichen Dienstes durch Privatinstitutionen zu DDR-Behörden MdlAnfr 34, 35 Büchler (Hof) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 15801 C ZusFr Büchler (Hof) SPD 15801 C Nächste Sitzung 15884 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15885' A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Drucksachen 11/5948, 11/6002) (TOP 8) 15885* B Anlage 3 Verhinderung des Anlandens illegal gefangener Fische vor der Nordseeküste zum Schutz deutscher Kutterfischer MdlAnfr 1 — Drs 11/6762 — Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 15885* C Anlage 4 Zeitpunkt der Anbindung des französischen TGV-Ost an das Streckennetz der Bundesbahn MdlAnfr 4 — Drs 11/6762 — Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15886* B Anlage 5 Genehmigung der Weiterverwendung älterer Motorradsturzhelme im Straßenverkehr und Rückerstattung der bisher verhängten Verwarnungsgebühren MdlAnfr 5 — Drs 11/6762 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15886* C Anlage 6 Zahlung von Arbeitslosengeld an arbeitslose Manager angesichts hoher Abfindungssummen ihrer Konzerne MdlAnfr 6, 7 — Drs 11/6762 — Dr. Niese SPD SchrAntw StSekr Jagoda BMA 15886* D Anlage 7 Personalausstattung der Bundesanstalt für Arbeit; Überstunden der Landesarbeitsämter seit 1989 MdlAnfr 8, 9 — Drs 11/6762 — Frau Steinhauer SPD SchrAntw StSekr Jagoda BMA 15887* B Anlage 8 Verhinderung einer kurzzeitigen Einberufung zum Wehrdienst MdlAnfr 13 — Drs 11/6762 — Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 15887* D Anlage 9 Sicherheitsüberprüfung der Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield nach der positiven Entscheidung über die Verträge zur Wiederaufarbeitung deutscher Atomabfälle mit der COGEMA und der British Nuclear Fuels; Preisabsprachen für die Wiederaufarbeitung MdlAnfr 15, 16 — Drs 11/6762 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 15888* A Anlage 10 Kosten für die Entsorgung von Glühbirnen und KompaktLeuchtstofflampen; Verfahren zur Verminderung des Abfalls bei Leuchtstofflampen durch Recycling MdlAnfr 18, 19 — Drs 11/6762 — Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 15888* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 15783 203. Sitzung Bonn, den 28. März 1990 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 30. 03. 90 ** Böhm (Melsungen) CDU/CSU 28. 03. 90 ** Dr. Briefs GRÜNE 28. 03. 90 Büchner (Speyer) SPD 30. 03. 90 * Dr. von Bülow SPD 30. 03. 90 Buschbom CDU/CSU 30. 03. 90 Clemens CDU/CSU 29. 03. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 28. 03. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 30. 03. 90 Egert SPD 29. 03. 90 Dr. Ehrenberg SPD 28. 03. 90 Eich GRÜNE 30. 03. 90 Frau Eid GRÜNE 28. 03. 90 Frau Garbe GRÜNE 30. 03. 90 Dr. Haack SPD 30. 03. 90 Haack (Extertal) SPD 30. 03. 90 Herkenrath CDU/CSU 30. 03. 90 Höffkes CDU/CSU 30. 03. 90 Dr. Holtz SPD 30. 03. 90 * Kleinert (Marburg) GRÜNE 30. 03. 90 Kolbow SPD 28. 03. 90 Kraus CDU/CSU 28. 03. 90 Lennartz SPD 30. 03. 90 Lenzer CDU/CSU 30. 03. 90 * Lüder FDP 30. 03. 90 Frau Luuk SPD 30. 03. 90 * Meyer SPD 30. 03. 90 Dr. Müller CDU/CSU 28. 03. 90 * Müller (Wesseling) CDU/CSU 30. 03. 90 Oesinghaus SPD 28. 03. 90 Poß SPD 28. 03. 90 Richter FDP 30. 03. 90 Schäfer (Mainz) FDP 29. 03. 90 Schanz SPD 30. 03. 90 Schartz (Trier) CDU/CSU 28. 03. 90 Schmidt (München) SPD 30. 03. 90 ** Schröer (Mülheim) SPD 30. 03. 90 Schütz SPD 30. 03. 90 Spilker CDU/CSU 30. 03. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 28. 03. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Drucksachen 11/5948, 11/6002) (TOP 8) Ich habe dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder-und Jugendhilferechts in zweiter und dritter Lesung Anlagen zum Stenographischen Bericht nicht zugestimmt, sondern mich der Stimme enthalten, weil es nicht gelungen ist, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit einer entsprechenden Übergangsfrist zu verankern. Dadurch ist ein wirksames Konzept zur Vereinbarkeit von Kindern und Beruf nicht zu verwirklichen: Kindertageseinrichtungen mindestens für Kinder ab dem dritten Lebensjahr sind dafür unabdingbare Voraussetzung. Selbstverständlich müssen Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, d. h. die damit verbundenen Investitions- und laufenden Kosten müssen beim Bund-LänderFinanzausgleich berücksichtigt werden. Ich gehe davon aus, daß eine SPD-geführte Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Angleichung der Sozialsysteme der BRD und der DDR diesen Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilferecht umgehend verankern wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Frage 1): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zum Schutz deutscher Kutterfischer zu ergreifen, um das Anlanden illegal gefangener Fische vor der Nordseeküste zu verhindern? Entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes wird die Fischereiüberwachung auf der Hohen See durch Bundesbehörden vorgenommen. Die Überwachungstätigkeit des Bundes an Land beschränkt sich auf die Entgegennahme der - Logbuchaufzeichnungen der Großen Hochseefischerei, - der Anlande-/Umlandungserklärungen bei Anlandungen in anderen Staaten und bei Umladungen auf Schiffe, die die Flagge eines anderen Staates führen. Im übrigen wird die Überwachung der Fischerei durch die Küstenländer wahrgenommen. Durch die Kontrolltätigkeit des Bundes auf der Hohen See wird das Anlanden von illegal gefangenem Fisch weitgehend verhindert. Da es nach EG-Recht verboten ist, illegal gefangenen Fisch an Bord zu haben, kann schon auf der Hohen See der Versuch, solche Fische anzulanden, vereitelt werden. Die Kontrolle auf See ist äußerst effizient. Alle deutschen Kontrollschiffe (die drei Schutzboote des BML, Kontrollschiffe der Länder, Zollboote) haben 1989 534 Kontrollen in der Nordsee vorgenommen. Dabei sind 27 Verstöße festgestellt worden. Die Bundesregierung ist ständig bestrebt, die Effizienz durch eine noch bessere Koordination mit den Ländern zu erhöhen. So hat Anfang März 1990 wieder 15886* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 eine Koordinierungssitzung mit allen an der Fischereikontrolle beteiligten Behörden (BML, Zoll und Länder) stattgefunden. In die Überlegungen werden auch mögliche technische Verbesserungen (Videokontrolle durch Hubschraubereinsatz, Satellitenüberwachung) einbezogen. Es hat sich allerdings gezeigt, daß die problematischsten Verstöße — Inlettfischerei (Einlegen eines verbotswidrig engmaschigen Netzes) und — die Verwendung eines vorgetäuschten Scheuerschutzes (beide sind in der Regel mit Reißleinen versehen, um kurz vor der Kontrolle beseitigt zu werden) gerichtsfest nur durch Kontrolleure an Bord der Fischereifahrzeuge festgestellt werden können. Hinzuweisen ist noch darauf, daß die Länder über die Seefischmärkte Größenkontrollen vornehmen. Soweit Anlandungen nicht über die Seefischmärkte erfolgen, nimmt der Zoll Mengenfeststellungen vor. Die Länder haben für 1989 30 Verstöße bei den Hafenkontrollen festgestellt. Davon waren 14 Fälle von untermaßigem Fisch zu verzeichnen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 4): Ist der Bundesregierung bekannt, wann in Frankreich die Entscheidung über die Anbindung des TGV-Ost über Straßburg in die Bundesrepublik Deutschland erfolgt, und bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung Übereinstimmung über die Streckenführung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich? Eine Entscheidung über die Trassenführung des TGV-Est ist durch die französische Regierung bisher nicht gefällt worden. Der Bundesminister für Verkehr hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Überlegungen des von der französischen Regierung eingesetzten Beauftragten für Trassenführung und Finanzierung, Herrn Essig, die erneute Einberufung der gemeinsamen deutsch-französischen Arbeitsgruppe zur Schnellbahnverbindung veranlaßt. Sie hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Es sind damit die Voraussetzungen geschaffen worden, die noch anstehenden gemeinsamen Untersuchungen über die Streckenführung auf deutscher und französischer Seite bis Ende 1990 abzuschließen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Anschluß daran eine Entscheidung getroffen wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 5): Bis wann wird die Bundesregierung eine Regelung erlassen, wonach die alten Motorradsturzhelme, die zwar nicht amtlich genehmigt, aber den Anforderungen der Verkehrssicherheit entsprechen, weiterverwendet werden dürfen, und wird dann denen, die bisher kostenpflichtig verwarnt wurden, die Verwarnungsgebühr zurückerstattet werden? Die Ausnahmeverordnung für Kraftrad- Schutzhelme tritt am 28. März 1990 in Kraft. Sie bestimmt, daß Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 weiter verwendet werden dürfen, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung beim Führen von Krafträdern bieten. Die Ausnahmeverordnung war deshalb erforderlich, weil eine hinreichende polizeiliche Überwachung der ab 1. Januar 1990 geltenden ECE-Regelung nicht sichergestellt werden konnte. Die Überwachung der Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ist Sache der Bundesländer. Dies gilt insbesondere auch für die Erteilung von Verwarnungen. Die Verwarnungsgelder sind auf Grund einer gültigen Rechtslage erteilt worden, die den Bürgern seit längerer Zeit bekannt war. Materiell wird auch weiterhin voll an ihr festgehalten, weil ein der ECE-Regelung entsprechender Kraftrad-Schutzhelm auch in Zukunft die beste Gewähr gegen Kopfverletzungen bei einem Unfall gibt. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Jagoda auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Niese (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 6 und 7): Treffen Darstellungen der Sendung „Plus-Minus" zu, wonach entlassene Spitzenmanager in Absprache mit ihren vorherigen Arbeitgebern im Grunde unzulässig Arbeitslosenunterstützung bis zu mehreren tausend DM monatlich beziehen, obwohl diesen arbeitslosen Managern von ihren Konzernen hohe Abfindungssummen gezahlt werden, ohne daß diese Abfindungen, wie bei anderen Arbeitslosen auch, auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden? Trifft es zu, daß dieses Verfahren von den Konzernen und Großunternehmen bereits seit zehn Jahren betrieben wird und die Bundesanstalt für Arbeit auf Grund gesetzlich fehlender Regelungen auf diese Weise rund 400 Millionen DM jährlich an arbeitslose Manager zahlen muß? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in vielfacher Form — vorwiegend ältere — Arbeitnehmer, die aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden, von ihrem bisherigen Arbeitgeber Abfindungen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld erhalten. Ich erinnere dabei nur an die Vielzahl von Sozialplänen, in denen oft Abfindungen von beträchtlicher Höhe vereinbart werden, die zum Ziel haben, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundene Beeinträchtigung des sozialen Besitzstandes auszugleichen und damit letztlich auch dem sozialen Frieden zu dienen. Diese Praxis ist nicht auf Spitzenmanager beschränkt, sondern betrifft — wenn sie sich die Vielzahl der Sozialpläne ansehen — Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 15887* Arbeitnehmer aus allen Berufen und Schichten. Insofern dürften die in der Sendung Plusminus genannten Beispiele insbesondere zur Höhe der gezahlten Abfindungen nicht repräsentativ sein. Ob die in der Sendung genannten Zahlen zutreffen, kann nicht bestätigt werden, da der Bundesanstalt für Arbeit hierzu keine Daten vorliegen. Zur Rechtslage ist folgendes zu bemerken: Die Tatsache allein, daß ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhält, beeinflußt den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht. Arbeitslosengeld ist eine von der individuellen Bedürftigkeit und den Vermögensverhältnissen des Arbeitnehmers unabhängige — auf Beitragsleistung beruhende — Versicherungsleistung. Abfindungen werden nur dann auf das Arbeitslosengeld „angerechnet", wenn der Arbeitnehmer vorzeitig — d. h. ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers — aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Dies gilt in gleicher Weise für Abfindungen aus Sozialplänen wie für individuelle Entschädigungen, wie sie z. B. die in der Sendung genannte Firma Aral AG an ihre ehemaligen Führungskräfte gezahlt hat. Richtig ist, daß derartig hohe Einkünfte, die während der Arbeitslosigkeit gezahlt werden, die Arbeitsbereitschaft des Arbeitslosen beeinträchtigen können. So hat eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit in zwei Vermittlungsstellen eines süddeutschen Arbeitsamtes ergeben, daß rd. 20 v. H. der Arbeitslosen gegen Zahlung hoher Abfindungen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Das war Anlaß für die Bundesregierung, den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zu bitten, zu dieser Frage eine Sonderuntersuchung in weiteren Arbeitsämtern durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen noch nicht vor. Nach Auswertung der Ergebnisse der Untersuchung wird zu prüfen sein, ob die gesetzlichen Regelungen geändert werden müssen. Dabei werden die Interessen der Arbeitnehmer, die Abfindungen aus Sozialplänen erhalten, zu berücksichtigen sein. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Jagoda auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 8 und 9) : Hält die Bundesregierung unter Bezug auf ihre Antworten vom 12. Februar 1990 auf Frage 22 (Drucksache 11/6497) nach wie vor die Personalausstattung der Bundesanstalt für Arbeit für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben für ausreichend, und wie ist die derzeitige Belastung der Beschäftigten? Wie viele Überstunden sind zum Beispiel seit 1989 insgesamt und getrennt nach Landesarbeitsämtern geleistet worden? Die Ihnen am 12. Februar 1990 erteilte Antwort trifft auch heute noch zu. Die Bundesregierung anerkennt ausdrücklich die Leistung, die die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit bei der zusätzlichen Betreuung der rat- und arbeitsuchenden DDR-Bürger erbringen. Sie geht davon aus, daß die Bundesanstalt hin- sichtlich ihrer Personalausstattung mit weit über 70 000 Mitarbeitern eine Obergrenze erreicht hat, die sie in die Lage versetzt, ihre Aufgaben gegenüber der Bevölkerung einschließlich der Aus- und Übersiedler zu erfüllen. Aktuelle Mehrbelastungen müssen daher zunächst durch organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden. Hierbei ist in erster Linie an personelle Umsetzung innerhalb der Arbeitsämter sowie von nicht so stark belasteten zu den stark belasteten Arbeitsämtern zu denken. Nach Mitteilung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit hat er bisher rund 400 Kräfte vorübergehend umgesetzt. Daneben versuchen die Arbeitsämter, dem Beratungsbedürfnis der DDR-Bürger durch die Durchführung von weniger personalaufwendigen Gruppeninformationstagen Rechnung zu tragen. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit wurden folgende Überstunden geleistet: Landesarbeitsamtsbezirk 1989 Januar 1990 Schleswig-Holstein-Hamburg 741 905 Niedersachsen-Bremen 1 254 1 929 Nordrhein-Westfalen 34 378 7 422 Hessen 1 251 2 474 Rheinland-Pfalz-Saarland 2 138 3 011 Baden-Württemberg 4 764 428 Nord-Bayern 5 717 749 Süd-Bayern 7 621 2 365 Berlin 750 90 Besondere Dienststellen 488 263 Zusammen 59 102 19 636 Die Gesamtzahl der 1989 geleisteten Überstunden würde umgerechnet 37 Jahreskräfte ergeben. Im Januar 1990 hat die Zahl der Überstunden zwar zugenommen, teilweise sogar erheblich, trotzdem ist die Überstundenleistung im Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten weiterhin gering. Überstunden werden nicht nur durch die Beratung von Übersiedlern oder DDR-Bürgern ausgelöst. Traditionell werden bei den Arbeitsämtern in den Wintermonaten Überstunden in stärkerem Maße notwendig. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 11/6762 Frage 13): Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß in den vergangenen Monaten verstärkt Wehrpflichtige mit einer Ankündigungszeit von nur zwei oder drei Wochen zum Wehrdienst einberufen wurden und sich demzufolge kaum auf die neuen Lebensumstände einrichten können, und wie wird sie sicherstellen, daß es zukünftig nicht mehr zu solch kurzen Einberufungsfristen kommt? Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz i. V. m. § 13 Abs. 4 Musterungsverordnung) müssen die Einberufungsbescheide 15888* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 4 Wochen vor dem Einberufungstermin zugestellt sein. Die Zustellung erfolgt in der Regel jedoch bereits 2 bis 3 Monate vor dem jeweiligen Einberufungstermin. Eine Unterschreitung der Frist ist nur dann zulässig, wenn Wehrpflichtige als Ersatz für Ausfälle vorgesehen sind. Diese Wehrpflichtigen sind dann jedoch unter Einhaltung der allgemeinen Einberufungsfrist schriftlich darüber zu unterrichten, daß sie kurzfristig — bis etwa 14 Tage vor dem jeweiligen Termin — einberufen werden können. Diese Regelung ist notwendig, weil die Stellen der kurzfristig ausfallenden Wehrpflichtigen im Rahmen der Bedarfsdeckung mit anderen Wehrpflichtigen nachbesetzt werden müssen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem die gesetzlich vorgegebenen Fristen nicht eingehalten wurden, es sei denn, daß ein Wehrpflichtiger sich aus persönlichen Gründen mit einer kurzfristigen Einberufung ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6762 Fragen 15 und 16): Hat die Bundesregierung angesichts ihrer — nach Pressemeldungen — positiven Entscheidung über die von der Elektrizitätswirtschaft/DWK vorgelegten Musterverträge zur Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Leichtwasserreaktoren, die diese mit der französischen Firma COGEMA und der British Nuclear Fuels (BNFL) ausgehandelt haben, die angekündigte Prüfung der Anlagen von La Hague und Sellafield nach deutschen Sicherheitsmaßstäben bereits abgeschlossen, und in welcher Form werden diese Ergebnisse veröffentlicht? In welchen Preishorizonten bewegen sich die angestrebten Abmachungen mit den Anlagen-Betreibern von Sellafield und La Hague über die Bearbeitung der deutschen Atomabfälle, und wann sollen die ersten Hin- und Rücklieferungen erfolgen? Zu Frage 15: Entsprechend der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie" vom 6. Juni 1989 ist eine deutsch-französische Expertengruppe gebildet worden, die den Auftrag hat, gemeinsame Überlegungen zur Sicherheit der Entsorgungsanlagen anzustellen und ihre Schlußfolgerungen hierzu vorzulegen. Das Mandat für diese Expertengruppe, das der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Pressemitteilung vom 6. Juni 1989 veröffentlicht hat, sieht folgendes vor: „Diese Expertengruppe ist damit beauftragt, für beide Regierungen einen Informationsaustausch vorzunehmen und gemeinsame Überlegungen über die Sicherheitsziele und über die in vergleichbaren Entsorgungsanlagen beider Länder gewählten technischen Eigenschaften anzustellen, damit diese Ziele erreicht werden. Innerhalb dieses Mandates bilden Wiederaufarbeitung und Abfallendlagerung besondere Punkte des gemeinsamen Interesses. Die Gruppe wird sich insbesondere auf die in beiden Ländern existierenden Arbeiten und Untersuchungen zu diesen Anlagen beziehen, wobei die Besonderheit jeder Anlage zu berücksichtigen ist." Die Expertengruppe wird ihre Arbeitsergebnisse Anfang 1991 vorlegen. In gleicher Weise besteht gemäß der Gemeinsamen Erklärung über die arbeitsteilige Zusammenarbeit in der Kernenergie mit Großbritannien vom 25. Juli 1989 Übereinstimmung darin, daß bei der Konzeption der neuen britischen Wiederaufarbeitungsanlage THORP die höchsten Standards in bezug auf Sicherheit und Umweltschutz zur Anwendung kommen sollen. In diesem Zusammenhang werden die Kontakte zwischen den britischen Aufsichtsbehörden und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ausgebaut und die Sicherheitsstandards für Wiederaufarbeitungsanlagen zum besonderen Gegenstand der Gespräche gemacht. Wo notwendig, werden auf dieser Basis gemeinsame Vorschläge zur fortlaufenden Weiterentwicklung der Standards erarbeitet. Ein Bericht über diese bilateralen Kontakte soll ebenfalls Anfang 1991 vorgelegt werden. Die Arbeitsergebnisse der Expertengruppen sollen in Form von Arbeitsberichten veröffentlicht werden. Zu Frage 16: Einzelheiten bezüglich der Kostenstruktur unterliegen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 Atomgesetz in Verbindung mit § 139b der Gewerbeordnung der Geheimhaltung. Wann die Anlieferung der abgebrannten Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung an die COGEMA bzw. BNFL erfolgt und wann die bei der Wiederaufarbeitung zurückgewonnenen Reststoffe Uran und Plutonium sowie die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeliefert werden, wird im Rahmen der noch abzuschließenden Einzelverträge geregelt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 18 und 19): Welche Kosten fallen für die Entsorgung von Glühbirnen und für KompaktLeuchtstofflampen an, und in welchem Verhältnis stehen diese Kosten zum spezifischen Energieverbrauch der jeweiligen Lichtquelle? Sind der Bundesregierung Verfahren bekannt, wie das Abfallaufkommen bei KompaktLeuchtstofflampen (z. B. Quecksilber, Cadmium, Blei, Strontium) durch Recycling vermindert werden kann, und um welche Verfahren handelt es sich? Zu Frage 18: Die Kosten für die Entsorgung von Leuchtstofflampen durch spezielle Firmen betragen zwischen 25 und 40 Pfennig pro Lampe. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 15889* Die Entsorgung herkömmlicher Glühlampen erfolgt in der Regel über den Hausmüll. Geht man davon aus, daß die Lebensdauer einer Glühlampe nur 1/8 der einer Kompakt-Leuchtstofflampe und das Gewicht einer Glühlampe etwa 40 g beträgt, sind für eine Leuchtstofflampe acht Glühlampen mit einem Gesamtgewicht von 320 g zu entsorgen. Bei angenommenen Entsorgungskosten von ca. 100 DM pro Tonne Hausmüll entstehen für die Entsorgung der acht Glühlampen Kosten von insgesamt etwa 3 Pfennig. Bei einem Kostenvergleich zwischen herkömmlichen Glühlampen und Kompakt-Leuchtstofflampen sind neben den eingesparten Kosten aufgrund des verminderten Stromverbrauchs auch die durch den aufwendigeren Herstellungsprozeß verursachten höheren Kosten zu berücksichtigen. In dieses Kalkül ist ferner die längere Lebensdauer einer KompaktLeuchtstofflampe einzubeziehen. Bei Berücksichtigung dieser Faktoren kommt man bei einem Vergleich zum Ergebnis, daß die durch einen höheren Arbeits-, Material- und Energieeinsatz verursachten höheren Herstellungskosten einer Kompakt-Leuchtstofflampe durch die gegenüber Glühlampen bis zu 8-fach höhere Lebensdauer und den um bis zu 80 reduzierten Stromverbrauch bei gleicher Lichtmenge deutlich kompensiert wird. Zu Frage 19: Für die Entsorgung von Entladungslampen sind je nach Lampentyp unterschiedliche Inhaltsstoffe von Bedeutung. Konventionelle Glühlampen bestehen vorwiegend aus Glas, Wolfram, Kupfer, Nickel, Molybdän und Aluminium. Entladungslampen enthalten geringe Mengen an Antimon, Barium, Blei, Indium, Strontium und Yttrium. Dabei sind Menge und Zusammensetzung der Inhaltsstoffe abhängig vom Lampentyp bzw. dem Herstellungsverfahren. Für Quecksilber ergibt sich, daß Kompakt-Leuchtstofflampen je nach Typ im Mittel 4,5 bis 40 mg Quecksilber enthalten können. Cadmium ist in den neuen Kompakt-Leuchtstofflampen westeuropäischer Hersteller nicht mehr enthalten. Da die Entsorgung einzelner Leuchtlampen aus privaten Haushaltungen gemeinsam mit Hausmüll — auch nach Aussage des Umweltbundesamtes — tolerierbar erscheint, sind diese in der Regel auch nicht von der Hausmüllentsorgung ausgeschlossen. Aus Vorsorgegründen sollte aber so wenig Quecksilber wie möglich auf Hausmülldeponien oder in Hausmüllverbrennungsanlagen gelangen und deshalb Entladungslampen aller Typen, sofern sie nicht verwertet werden, der Sonderabfallentsorgung (Sonderabfalldeponie/Monodeponie) zugeführt werden. Dies gilt insbesondere für größere Mengen an Leuchtstoffröhren, wie sie beim turnusgemäßen Auswechseln in Behörden, Gewerbebetrieben und Großbetrieben anfallen. Da ein laufendes Forschungsvorhaben (Recycling von Entladungslampen) durch die Firma Lampenverwertungsgesellschaft mbH (LVG) bisher befriedigende Ergebnisse gebracht hat, kann zumindest die technische Seite der Verwertung weitgehend als gelöst betrachtet werden. Das technische Niveau der Recyclingverfahren ist noch recht unterschiedlich. Allen gemeinsam ist die selektive Abtrennung und teilweise Wiederverwertung des Quecksilbers der Leuchtstofflampen. Wesentliche Unterschiede treten bei der Verwertung der restlichen Komponenten der Leuchtstofflampen (Glas, Leuchtstoff und Metallsockel) auf. Die Firma LVG (Lampen-Verwertungs-Gesellschaft) entwickelt mit finanzieller Unterstützung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Aufbereitungsanlage, die das Lampenglas in einer Qualität gewinnt, die eine direkte Rückführung in die Lampenherstellung gestattet. In Zukunft wird auch die Wiedergewinnung der Leuchtstoffe möglich sein. Viele Träger von Sonderabfalldeponien haben auf diese Situation bereits reagiert und schließen Leuchtstofflampen von der Deponierung aus. Damit werden die Großverbraucher von Leuchtstofflampen mittelfristig gezwungen, die verbrauchten Lampen in die Verwertung zu geben. Der BMU prüft derzeit, ob eine Rücknahmeverpflichtung einschließlich der Lampen von Kleinverbrauchern auf der Grundlage von § 14 AbfG zielführend ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Timm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP tritt seit langem dafür ein, mehr Wettbewerb und mehr Umweltschutz im Energiebereich zu verwirklichen. Deshalb ist es notwendig, das geltende Energierecht zu ändern. Über die Ziele besteht daher eigentlich kein grundsätzlicher Dissens, wohl aber über den zu beschreitenden Weg.
    Eines ist allerdings klar. Die Kommunen müssen und können bei den anstehenden Neuverhandlungen der Konzessionsverträge viel für die Umwelt, für alternative Energien, für Rückspeisung und mehr eigenen Einfluß erreichen.

    (Beifall bei der FDP)

    Die bestehende öffentliche Versorgungswirtschaft wird allerdings zu Unrecht verteufelt, denn die Versorgungsgarantie ist für unsere Kommunen in jeder Beziehung — ob für die privaten Haushalte, ob für Gewerbe oder Industrie — von ausschlaggebender Bedeutung. Ein entsprechendes Versorgungssystem



    Timm
    von Kraftwerken und Verteilungsanlagen aufzubrechen und zu vereinzeln, etwa nach dem Motto „Jeder Bürgermeister ein Kraftwerkschef", bringt außer hohen Kosten keinen einzigen Vorteil.

    (Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE]: Falsch!)

    — Das ist nicht falsch, sondern genau richtig, weil Sie immer eines vergessen, Herr Dr. Daniels: Sie sprechen nie von einer Bilanz der Energie. Alles das, was Sie bei der Vereinzelung glauben erreichen zu können, müssen Sie vorher mit Energie erst einmal erarbeiten. Diese Bilanzrechnung machen Sie zu keinem Zeitpunkt.

    (Hinsken [CDU/CSU]: So weit ist er noch nicht, Herr Kollege! — Frau Dr. Segall [FDP]: Das schafft er auch nie!)

    Deswegen werden Sie unter dem Strich auch immer mit roten Zahlen operieren.

    (Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE]: Wir haben Energieeinsparkraftwerke vorgesehen!)

    Ich jedenfalls möchte in meiner Gemeinde kein eigenes Kohle-, Öl- oder Gaskraftwerk haben; das sage ich Ihnen ganz ehrlich.

    (Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE]: Wo sollen die denn stehen?)

    Was wir wohl erreichen wollen, ist, daß ungenutzte Energien oder Energiemengen in die vorhandenen Systeme eingespeist werden können. Unsere Kommunen sind gerade dabei, diese Positionen in die mit den Versorgungsunternehmen abzuschließenden oder zu verlängernden Verträge einzubauen. Der Staat muß seine Finger bei der Umorientierung unserer Energieversorgungsstrukturen auf mehr Dienstleistung, mehr Wettbewerb, mehr Energiesparen und mehr Umweltschutz möglichst heraushalten,

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    sonst gibt es doch nur höhere Abgaben und Zentralisierung.
    Bei der wiederholt zur Beratung anstehenden Vorlage „Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energieversorgung" handelt es sich um das ideologische Glaubensbekenntnis der Anti-Atom-Bewegung. Die Vorlage ist bereits in der 10. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag und in den Auschüssen behandelt worden, sie ist also ein Dauerbrenner

    (Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE]: Nicht in den Ausschüssen!)

    und ist von Ihnen auch in der 11. Legislaturperiode wieder eingebracht worden.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Und nicht besser geworden! — Dr. Knabe [GRÜNE]: In der 12. wird sie durchgesetzt!)

    Das Ergebnis wird auch in dieser Legislaturperiode kein anderes als in der letzten sein: Wir werden dem Entwurf, wie Sie ihn vorgestellt haben, nicht folgen.

    (Dr. Knabe [GRÜNE]: Schade!)

    Es ist ja interessant, daß die SPD trotz der geistigen
    Nähe dazu mit ihren Gesetzentwürfen zum Energiewirtschaftsgesetz und zur Kernenergieentwicklung nicht Ihren Vorstellungen zu radikalen Veränderungen gefolgt ist.
    Die FDP sieht andere, wirksamere Maßnahmen vor, die sich besser in unsere freiheitliche und soziale Marktwirtschaft einpassen. Mehr Wettbewerb in der Energiewirtschaft erreichen wir u. a. über das Kartellgesetz. Wir haben es soeben fortgeschrieben und die 5. Novelle verabschiedet und damit das präzisiert, was bereits in der 4. Novelle enthalten war. Die Dauerbesitzstände der Elektrizitätswirtschaft in Form von Gebietsmonopolen werden wirksam befristet. Der Wettbewerb zwischen den Stromversorgern um die Versorgungsgebiete wird intensiviert. Das können Sie in den Kommunen überall nachempfinden und nachvollziehen. Es ist ganz interessant, den Verhandlungen zu diesem Komplex und insbesondere den Angeboten, die da gemacht werden, zu folgen. Die Marktposition der Städte und Gemeinden gegenüber den Strom- und Verbundunternehmen wird also durchaus gestärkt.

    (Hinsken [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

    Dennoch ist darauf hinzuweisen, daß der Abschied von den geschlossenen Versorgungsgebieten noch nicht gekommen ist.
    Die Verstaatlichung der nationalen Überlandnetze ist an der Schwelle zu einem einheitlichen europäischen Strommarkt allerdings kein überzeugendes Konzept. Wir wollen die Staatsmonopole in Europa beseitigen und nicht etwa neue einführen. Wir wollen im europäischen Strommarkt mehr Wettbewerb durchsetzen und wollen nicht zurück zu nationalen Strukturen. Das bringt uns keinen Schritt weiter.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Unsere privatwirtschaftlichen Versorgungsunternehmen sind geradezu ein Vorbild für andere Länder in Europa. Dieses Vorbild sollten wir eigentlich nicht aufgeben, sondern verbessern; das ist doch entscheidend. Bislang fehlt der Wettbewerb, aber er wird verstärkt kommen, wie alle Anzeichen aus Brüssel für den europäischen Bereich zeigen.
    Unsere Stromwirtschaft ist eigentlich gut gerüstet, in diesem Wettbewerb zu bestehen. Wir sollten ihr diese Chance nicht nehmen.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Dazu gehört auch das Energiewirtschaftsgesetz!)

    Eine Zerschlagung der gewachsenen leistungsfähigen Strukturen und ihre Überfrachtung mit einer Regelung über eine drittelparitätische Mitbestimmung würde uns in Europa energiepolitisch binnen kurzem zum Offenbarungseid bringen. In keinem Land der Welt herrscht bisher auf dem Stromsektor vollkommener Wettbewerb.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Geht auch gar nicht!)

    — Das wird nicht gehen.
    Zur Verhinderung von Mißbräuchen der Monopole gibt es die staatliche Preisaufsicht und die Anzeigepflicht für Investitionen. Die strikte Umweltgesetzgebung für Elektrizitätserzeugungsanlagen sorgt dafür, daß neue Anlagen nach dem Stand der Technik so



    Timm
    umweltschonend wie möglich gebaut werden und daß bestehende Kraftwerke mit Milliardeninvestitionen auf umweltfreundlichen Betrieb nachgerüstet wurden und werden. Die schnelle und umfangreiche Entgiftung unserer Kraftwerke war doch eine der erfolgreichsten Umweltschutzaktionen überhaupt. Sie konnte nur deshalb schnell und unkompliziert abgewickelt werden, weil unser leistungsfähiges System über das nötige Investitionskapital verfügte; und wir brauchen jede Mark.
    Die Bundesrepublik als Industriestandort braucht weiterhin eine leistungsfähige öffentliche Energiewirtschaft. Die flächendeckende Versorgung von Industrie, Gewerbe und Haushalten ist allein mit dezentralen regenerativen Kraftwerken, von denen manche träumen, nicht zu leisten. Jeder Kommune einen eigenen kleinen Kugelhaufenreaktor zu geben, ist sicher auch nicht die Lösung.

    (Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE]: Da haben Sie sicher recht! — Gerstein [CDU/CSU]: Obwohl der Reaktor gut ist!)

    Auf die Kernenergie, die andere abschaffen wollen, können wir trotzdem gegenwärtig weder aus Energiebedarfs- noch aus Klimaschutzgründen verzichten. Wohin die von den GRÜNEN gewünschten Staatsbetriebe ökonomisch führen, das können wir in der DDR gut sehen. Ich meine, daß wir hier ein Feld haben, auf dem wir das, was wir an Investitionskapital erarbeiten konnten, einsetzen und das an Umweltschutz erreichen können, was wir mit den Maßnahmen, die Sie mit Ihrer Änderung vorschlagen, nach meiner Auffassung in den nächsten 20 Jahren überhaupt nicht erreichen werden.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir werden also bei der Vereinigung der beiden deutschen Staaten in den nächsten Jahren vor gewaltigen Aufgaben stehen, auch im Energiebereich. Sie sind nach meiner Auffassung nur auf Grund einer leistungsfähigen und privatwirtschaftlich organisierten Energiewirtschaft lösbar. Wir müssen die DDR aus dem RGW-Verbundnetz herauslösen und sie in das europäische Stromverbundnetz eingliedern. Wir müssen auch die überalterten Braunkohleanlagen und die unsicheren Kernkraftanlagen auf dem Boden der heutigen DDR im Grunde — das muß man ja wohl so sagen — ersetzen.
    Meine Damen und Herren, in der Debatte über grundsätzliche Fragen unserer Energiewirtschaft muß auch die bedrohliche CO2-Problematik eine Rolle spielen. Es darf bei der Energiepolitik kein Tabu geben, auch nicht das Tabu der Kernenergie. Wenn alle Industrie- und Schwellenländer der Welt mit der Energie so sparsam umgingen wie wir, so wären wir einen guten Schritt weiter. Gemeinsam mit der DDR sind schnelle Fortschritte auf diesem Gebiet ganz sicher möglich. Die Umweltmark ist nun einmal in der DDR zehn- bis zwanzigmal mehr wert als bei uns.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Das Vierfache!)

    Aber auch wir müssen noch sparsamer mit der Energie wirtschaften. Dazu gehört eine bessere Energieausnutzung, eine Abwärmevermeidung in der Industrie ebenso wie in den Haushalten und im Verkehr.
    Mit Neuordnung der Bundestarifordnung Elektrizität haben wir einen Schritt mehr getan, sparsames Verbraucherverhalten zu belohnen. Stromverschwendung hat es aber bei den hohen Strompreisen auch vorher in unserem Lande nicht gegeben.
    Im Gegensatz zu den GRÜNEN lehnt die FDP die Überwachung und Bevormundung der Bürger ab. Der geforderten Verstaatlichung und Bürokratisierung setzen wir konsequent mehr Freiheit, Eigenverantwortung und Entbürokratisierung entgegen.

    (Beifall bei der FDP — Abg. Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Herr Dr. Daniels, ich habe kaum noch Redezeit. Ich möchte dies eigentlich noch gerne zu Ende bringen.

    (Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE]: Ich wollte nur fragen, ob Sie den Antrag überhaupt gelesen haben!)

    Meine Damen und Herren, wir rechnen in Kürze mit einer richtungweisenden Aussage der Bundesregierung zu diesem Komplex und werden die Beratung eines neuen Gesetzes zu Beginn der nächsten Periode unterstützen. Die FDP wird sich dafür einsetzen, daß die Gesetzesnovelle nicht mehr wie das alte Energiewirtschaftsgesetz, das aus einer längst vergangenen Zeit herrührt, staatswirtschaftliche und bürokratische Züge besitzt.
    Das Energierecht kann aber keine Basis dafür sein, aus dem von den GRÜNEN verteufelten „Atomstaat" auszusteigen. Im Gegenteil: Wir werden die Kernenergie im Prozeß der deutschen Einigung noch eine gute Zeit brauchen, um unsere aktuellen Energieprobleme zu bewältigen. Wenn das richtig ist, was ich heute an Zahlen bekommen habe, dann sind für den Umbau in der DDR 220 Milliarden DM für Energie und Umwelt erforderlich.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Das ist noch sehr knapp kalkuliert!)

    Dafür brauchen wir jede Mark. Dafür brauchen wir eine gesunde Energiewirtschaft. Dafür brauchen wir eine positive Bilanz, auch in der Energie.
    Danke schön.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft, Herr Beckmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Beckmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wegen der wahrlich epischen Breite des Antrags der GRÜNEN kann und möchte ich hier nicht zu allen Forderungen und Argumenten Stellung nehmen. Das bleibt den Ausschußberatungen vorbehalten.
    Lassen Sie mich aber zu einigen wenigen Grundforderungen meine Meinung sagen. Die GRÜNEN — so sagen sie — wollen eine umweltfreundliche Stromerzeugung. Wer will das nicht? Das will auch die Bun-



    Parl. Staatssekretär Beckmann
    desregierung. Ich nehme an, das wollen alle hier im Parlament vertretenen Parteien.

    (Dr. Daniels [Regensburg] [GRÜNE]: Aber wir wollen das ernsthaft!)

    Die GRÜNEN meinen, eine umweltverträgliche Energieerzeugung und -nutzung nur mit einer radikalen Änderung unserer derzeitigen und, wie ich meine, im Grundsatz bewährten Energieversorgungsstrukturen erreichen zu können. Dazu werden alle marktwirtschaftlichen Prinzipien beiseite geschoben.
    Die GRÜNEN gehen bei der Neukonstruierung der Energiewirtschaft von gewagten Annahmen aus. Die wegfallende Stromerzeugung aus Kern- und anderen Großkraftwerken soll durch Einsparungen und KraftWärme-Koppelung ausgeglichen werden, deren Anteil — unrealistisch hoch — 57 % an der Stromerzeugung ausmachen soll.
    Darüber hinaus sollen bis zum Jahre 2010 — ebenso unrealistisch — 26 % des Stroms auf regenerative Art erzeugt werden. Prognos und das Fraunhofer-Institut gehen hier realistisch von einer Quote aus, die unter 5 % liegt.
    Meine Damen und Herren, dabei wird der Wert der bestehenden, aber künftig nicht mehr genutzten Kraftwerke und Netze weitgehend unberücksichtigt gelassen, was, nur nebenbei gesagt, einer ganz enormen Kapitalvernichtung gleichkommt.
    Dies alles soll, damit es beim Bürger gut ankommt, der in diesem Antrag vor allem als Mieter angesprochen wird, mit fallenden Strompreisen und überhaupt einer Entlastung von den Energiekosten erreicht werden. Nur kurzfristig soll es zu einer Preiserhöhung von maximal 2,5 Pfennig pro Kilowattstunde kommen.
    Meine Damen und Herren, ich halte ein solches Szenario für illusionär und daher für unseriös, auch wenn in dem Antrag laufend auf wissenschaftliche oder pseudowissenschaftliche Untersuchungen Bezug genommen wird.

    (Dr. Knabe [GRÜNE]: In dem Antrag stand das nicht!)

    Ziel der Bundesregierung ist der rationelle und umweltfreundliche Energieeinsatz auch in der Strom-und Gasversorgung. Wir halten aber nichts von utopischen Szenarien, sondern mehr von einer realistischen und auch durchsetzbaren Energiepolitik. Ich bin überzeugt, daß die ökologische Fragestellung kein Modethema, sondern ein reales Problem ist.

    (Beifall bei der FDP)

    Es wird uns in der Wirtschafts- und Energiepolitik des ausgehenden 20. Jahrhunderts vordringlich beschäftigen, hier vor allem die Gefährdung des Weltklimas durch die Emissionen von CO2 und anderen Spurengasen.