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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/203 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 203. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15802A, 15816A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 15816A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler; Verordnung über die Ausbildungsförderung für Auszubildende mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes; Faktenbericht 1990 zum Bundesbericht Forschung; aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15783B Frau Hämmerle SPD 15784 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15784B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 15784 D Dr. Czaja CDU/CSU 15785A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15785B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 15786A Frau Odendahl SPD 15786 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15786C Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15787A Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15787B Vosen SPD 15787 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15787C Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 15787 D Jäger CDU/CSU 15788 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15788A Maaß CDU/CSU 15788 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15788B Stahl (Kempen) SPD 15788 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15788D Seesing CDU/CSU 15789 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15789C Reuschenbach SPD 15789 D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15790A Dr. Penner SPD 15790B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15790B Jahn (Marburg) SPD 15790D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15791A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15791B Vosen SPD 15791 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15791C Zusatztagesordnungspunkt: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/6803) . . . . 15802A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Möglichkeit genereller Genehmigungen zur Müllverbrennung durch geplante Änderungen im Abfallrecht Hoss GRÜNE 15802 B Schmidbauer CDU/CSU 15803 B Frau Kastner SPD 15804 B Baum FDP 15805A, 15810 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 15806 A Frau Dr. Hartenstein SPD 15807 A Dr. Göhner CDU/CSU 15808 B Vosen SPD 15809 B Brauer GRÜNE 15811 A Dr. Friedrich CDU/CSU 15811 D Stahl (Kempen) SPD 15813 A Harries CDU/CSU 15814 A Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 15814 D Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines . . . Strafrechtsänderungsgesetzes — Erweiterter Verfall (Drucksache 11/6623) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 11/6004) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV- Anpassungsgesetz 1990) (Drucksache 11/6760) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP- Nachtragsplangesetz 1990) (Drucksache 11/6740) e) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem regionalen Aktionsprogramm auf Initiative der Kommission zur wirtschaftlichen Umstrukturierung der Kohlereviere (RECHAR) (Drucksache 11/6121) f) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Nachtragshaushaltsgesetz 1990) — Drucksache 11/6400 — hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 11/6763) 15816 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 11/6790) 15816D Tagesordnungspunkt 4: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1987 (Drucksachen 11/3765, 11/6489) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1988 (Drucksachen 11/6186, 11/6488) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 152 zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Februar 1987 bis 31. Dezember 1989 eingegangenen Petitionen (Drucksache 11/6615) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 154 zu Petitionen (Drucksache 11/6617) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 156 zu Petitionen (Drucksache 11/6698) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 157 zu Petitionen (Drucksache 11/6699) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einführung einer zwingend vorgeschriebenen Nährwertkennzeichnung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Vorschriften für die Nährwertkennzeichnung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln (Drucksachen 11/3558 Nr. 3.37, 11/4187) 15817 A Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 11/5961, 11/6003, 11/6747, 11/6767) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-Reform 1990) (Drucksachen 11/5347, 11/6747, 11/6766) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 III c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD zu einer Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu dem Entschließungsbetrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Drucksachen 11/1315, 11/2160) Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Wetzel, Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Drucksachen 11/1315, 11/2160) Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) (Drucksachen 11/5348, 11/5524, 11/610, 11/2823, 11/2225, 11/2239, 11/6747) Frau Odendahl SPD 15818D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15821 D Kuhlwein SPD 15823 A Frau Odendahl SPD 15824 A Wetzel GRÜNE 15824 B Dr. Lammert CDU/CSU 15825 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15826 C Kastning SPD 15829 A Wetzel GRÜNE 15829 B Kastning SPD 15829 D Neuhausen FDP 15831 C Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU . . . 15833 B Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Mindesturlaubs an die tarifvertragliche Entwicklung (Mindesturlaubs-Anpassungsgesetz) (Drucksache 11/5466) Reimann SPD 15834 D Dr. Warrikoff CDU/CSU 15836 B Reimann SPD 15836 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15837 B Heinrich FDP 15838A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15839 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1990 (Drucksachen 11/6535, 11/6789, 11/6765) Höpfinger CDU/CSU 15840 B Heyenn SPD 15841 B Heinrich FDP 15842 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15843 C Höpfinger CDU/CSU 15843 D Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15844 D Schreiner SPD 15845 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz — KJHG) (Drucksachen 11/5948, 11/6002, 11/6748, 11/6830) Link (Diepholz) CDU/CSU 15846 C Gilges SPD 15848 B Link (Diepholz) CDU/CSU 15850 B Eimer (Fürth) FDP 15851A, 15861 C Frau Dr. Götte SPD 15851 D Frau Schoppe GRÜNE 15853 A Eimer (Fürth) FDP 15853C, 15853 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 15855 B Schmidt (Salzgitter) SPD 15856 D Frau Männle CDU/CSU 15860 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 15862 A Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Frau Teubner, Dr. Knabe, Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energieversorgung (Neuordnung der Energiewirtschaft und Novellierung des Energierechts) (Drucksache 11/6484) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Programm zur Verminderung der Schadstoffemissionen bei einer Stromversorgung ohne Atomenergie (Drucksachen 11/306, 11/3702) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiewirtschaftsgesetz (Drucksachen 11/1271, 11/5636) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner, Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot des Neuanschlusses von Stromheizungen (Drucksache 11/6727) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 15865 B Gerstein CDU/CSU 15867 A Jung (Düsseldorf) SPD 15869 A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 15870A Timm FDP 15870D Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15872D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 15873B Dr. Knabe GRÜNE 15874 D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 15875D Dr. Sperling SPD 15876 D Frau Dr. Segall FDP 15878 A Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 15878 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern (Drucksache 11/6750) Roth (Gießen) CDU/CSU 15880 B Frau Hämmerle SPD 15881 A Dr. Weng (Gerlingen) FDP 15882 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 15883 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/6762 vom 23. März 1990 — Sachspenden bzw. sonstige Zuwendungen von Bundesministerien oder anderen obersten Bundesbehörden an politische Parteien oder Gruppierungen in der DDR; Verkaufserlös bei Verwertung der gespendeten Gegenstände über die VEBEG-Verwertungsgesellschaft mbH MdlAnfr 2, 3 Amling SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 15791D, 15792D ZusFr Amling SPD 15792C, 15792D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15793 A ZusFr Büchler (Hof) SPD 15793 B Wissenschaftliches Gremium als Nachfolger des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen; Abgabe einer Regierungserklärung zu den Gutachten MdlAnfr 10, 11 Kirschner SPD Antw StSekr Jagoda BMA 15793 C ZusFr Kirschner SPD 15793 D ZusFr Frau Blunck SPD 15794 B Räumung der Raketenstützpunkte Mutlangen und Heilbronn für eine zivile Nutzung MdlAnfr 12 Antretter SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 15794 C ZusFr Antretter SPD 15794 D Militärische Anlagen der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte im südhessichen Raum, insbesondere im Bereich Bergstraße MdlAnfr 14 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 15795 C ZusFr Dr. Kübler SPD 15795 D Aufnahme des voraussichtlichen Zeitpunktes des Kernschmelzens bei einem Reaktorstörfall in die Katastrophenschutzpläne MdlAnfr 17 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 15796 B ZusFr Dr. Kübler SPD 15796 D Umweltbelastungen bei der Herstellung von Kompakt-Leuchtstofflampen MdlAnfr 20, 21 Opel SPD Antw PStSekr Gröbl BMU . 15797A, 15798 C ZusFr Opel SPD 15797 C, 15798 D ZusFr Frau Blunck SPD . . . 15798A, 15799A ZusFr Frau Weyel SPD 15798B ZusFr Dr. Kübler SPD 15798 D Verwendete Materialien bei der Herstellung von Kompakt-Leuchtstofflampen und deren Umweltverträglichkeit MdlAnfr 22 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 15799 B ZusFr Frau Blunck SPD 15799 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 15799 C ZusFr Schmidbauer CDU/CSU 15799 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 V Überprüfung der Rechnungen des Versicherungsdetektivs Mauss durch das Bundeskriminalamt; Unterrichtung des BKA über die Ermittlungstätigkeiten von Werner Mauss MdlAnfr 31, 32 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 15800A, 15800 C ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . 15800A, 15800 D Beamten- und Angestelltenaustausch mit der DDR-Regierung MdlAnfr 33 Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 15801 A ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 15801 A Pläne zur Entsendung inaktiver ehemaliger Angehöriger des öffentlichen Dienstes durch Privatinstitutionen zu DDR-Behörden MdlAnfr 34, 35 Büchler (Hof) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 15801 C ZusFr Büchler (Hof) SPD 15801 C Nächste Sitzung 15884 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15885' A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Drucksachen 11/5948, 11/6002) (TOP 8) 15885* B Anlage 3 Verhinderung des Anlandens illegal gefangener Fische vor der Nordseeküste zum Schutz deutscher Kutterfischer MdlAnfr 1 — Drs 11/6762 — Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 15885* C Anlage 4 Zeitpunkt der Anbindung des französischen TGV-Ost an das Streckennetz der Bundesbahn MdlAnfr 4 — Drs 11/6762 — Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15886* B Anlage 5 Genehmigung der Weiterverwendung älterer Motorradsturzhelme im Straßenverkehr und Rückerstattung der bisher verhängten Verwarnungsgebühren MdlAnfr 5 — Drs 11/6762 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15886* C Anlage 6 Zahlung von Arbeitslosengeld an arbeitslose Manager angesichts hoher Abfindungssummen ihrer Konzerne MdlAnfr 6, 7 — Drs 11/6762 — Dr. Niese SPD SchrAntw StSekr Jagoda BMA 15886* D Anlage 7 Personalausstattung der Bundesanstalt für Arbeit; Überstunden der Landesarbeitsämter seit 1989 MdlAnfr 8, 9 — Drs 11/6762 — Frau Steinhauer SPD SchrAntw StSekr Jagoda BMA 15887* B Anlage 8 Verhinderung einer kurzzeitigen Einberufung zum Wehrdienst MdlAnfr 13 — Drs 11/6762 — Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 15887* D Anlage 9 Sicherheitsüberprüfung der Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield nach der positiven Entscheidung über die Verträge zur Wiederaufarbeitung deutscher Atomabfälle mit der COGEMA und der British Nuclear Fuels; Preisabsprachen für die Wiederaufarbeitung MdlAnfr 15, 16 — Drs 11/6762 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 15888* A Anlage 10 Kosten für die Entsorgung von Glühbirnen und KompaktLeuchtstofflampen; Verfahren zur Verminderung des Abfalls bei Leuchtstofflampen durch Recycling MdlAnfr 18, 19 — Drs 11/6762 — Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 15888* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 15783 203. Sitzung Bonn, den 28. März 1990 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 30. 03. 90 ** Böhm (Melsungen) CDU/CSU 28. 03. 90 ** Dr. Briefs GRÜNE 28. 03. 90 Büchner (Speyer) SPD 30. 03. 90 * Dr. von Bülow SPD 30. 03. 90 Buschbom CDU/CSU 30. 03. 90 Clemens CDU/CSU 29. 03. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 28. 03. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 30. 03. 90 Egert SPD 29. 03. 90 Dr. Ehrenberg SPD 28. 03. 90 Eich GRÜNE 30. 03. 90 Frau Eid GRÜNE 28. 03. 90 Frau Garbe GRÜNE 30. 03. 90 Dr. Haack SPD 30. 03. 90 Haack (Extertal) SPD 30. 03. 90 Herkenrath CDU/CSU 30. 03. 90 Höffkes CDU/CSU 30. 03. 90 Dr. Holtz SPD 30. 03. 90 * Kleinert (Marburg) GRÜNE 30. 03. 90 Kolbow SPD 28. 03. 90 Kraus CDU/CSU 28. 03. 90 Lennartz SPD 30. 03. 90 Lenzer CDU/CSU 30. 03. 90 * Lüder FDP 30. 03. 90 Frau Luuk SPD 30. 03. 90 * Meyer SPD 30. 03. 90 Dr. Müller CDU/CSU 28. 03. 90 * Müller (Wesseling) CDU/CSU 30. 03. 90 Oesinghaus SPD 28. 03. 90 Poß SPD 28. 03. 90 Richter FDP 30. 03. 90 Schäfer (Mainz) FDP 29. 03. 90 Schanz SPD 30. 03. 90 Schartz (Trier) CDU/CSU 28. 03. 90 Schmidt (München) SPD 30. 03. 90 ** Schröer (Mülheim) SPD 30. 03. 90 Schütz SPD 30. 03. 90 Spilker CDU/CSU 30. 03. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 28. 03. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Drucksachen 11/5948, 11/6002) (TOP 8) Ich habe dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder-und Jugendhilferechts in zweiter und dritter Lesung Anlagen zum Stenographischen Bericht nicht zugestimmt, sondern mich der Stimme enthalten, weil es nicht gelungen ist, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit einer entsprechenden Übergangsfrist zu verankern. Dadurch ist ein wirksames Konzept zur Vereinbarkeit von Kindern und Beruf nicht zu verwirklichen: Kindertageseinrichtungen mindestens für Kinder ab dem dritten Lebensjahr sind dafür unabdingbare Voraussetzung. Selbstverständlich müssen Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, d. h. die damit verbundenen Investitions- und laufenden Kosten müssen beim Bund-LänderFinanzausgleich berücksichtigt werden. Ich gehe davon aus, daß eine SPD-geführte Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Angleichung der Sozialsysteme der BRD und der DDR diesen Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilferecht umgehend verankern wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Frage 1): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zum Schutz deutscher Kutterfischer zu ergreifen, um das Anlanden illegal gefangener Fische vor der Nordseeküste zu verhindern? Entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes wird die Fischereiüberwachung auf der Hohen See durch Bundesbehörden vorgenommen. Die Überwachungstätigkeit des Bundes an Land beschränkt sich auf die Entgegennahme der - Logbuchaufzeichnungen der Großen Hochseefischerei, - der Anlande-/Umlandungserklärungen bei Anlandungen in anderen Staaten und bei Umladungen auf Schiffe, die die Flagge eines anderen Staates führen. Im übrigen wird die Überwachung der Fischerei durch die Küstenländer wahrgenommen. Durch die Kontrolltätigkeit des Bundes auf der Hohen See wird das Anlanden von illegal gefangenem Fisch weitgehend verhindert. Da es nach EG-Recht verboten ist, illegal gefangenen Fisch an Bord zu haben, kann schon auf der Hohen See der Versuch, solche Fische anzulanden, vereitelt werden. Die Kontrolle auf See ist äußerst effizient. Alle deutschen Kontrollschiffe (die drei Schutzboote des BML, Kontrollschiffe der Länder, Zollboote) haben 1989 534 Kontrollen in der Nordsee vorgenommen. Dabei sind 27 Verstöße festgestellt worden. Die Bundesregierung ist ständig bestrebt, die Effizienz durch eine noch bessere Koordination mit den Ländern zu erhöhen. So hat Anfang März 1990 wieder 15886* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 eine Koordinierungssitzung mit allen an der Fischereikontrolle beteiligten Behörden (BML, Zoll und Länder) stattgefunden. In die Überlegungen werden auch mögliche technische Verbesserungen (Videokontrolle durch Hubschraubereinsatz, Satellitenüberwachung) einbezogen. Es hat sich allerdings gezeigt, daß die problematischsten Verstöße — Inlettfischerei (Einlegen eines verbotswidrig engmaschigen Netzes) und — die Verwendung eines vorgetäuschten Scheuerschutzes (beide sind in der Regel mit Reißleinen versehen, um kurz vor der Kontrolle beseitigt zu werden) gerichtsfest nur durch Kontrolleure an Bord der Fischereifahrzeuge festgestellt werden können. Hinzuweisen ist noch darauf, daß die Länder über die Seefischmärkte Größenkontrollen vornehmen. Soweit Anlandungen nicht über die Seefischmärkte erfolgen, nimmt der Zoll Mengenfeststellungen vor. Die Länder haben für 1989 30 Verstöße bei den Hafenkontrollen festgestellt. Davon waren 14 Fälle von untermaßigem Fisch zu verzeichnen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 4): Ist der Bundesregierung bekannt, wann in Frankreich die Entscheidung über die Anbindung des TGV-Ost über Straßburg in die Bundesrepublik Deutschland erfolgt, und bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung Übereinstimmung über die Streckenführung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich? Eine Entscheidung über die Trassenführung des TGV-Est ist durch die französische Regierung bisher nicht gefällt worden. Der Bundesminister für Verkehr hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Überlegungen des von der französischen Regierung eingesetzten Beauftragten für Trassenführung und Finanzierung, Herrn Essig, die erneute Einberufung der gemeinsamen deutsch-französischen Arbeitsgruppe zur Schnellbahnverbindung veranlaßt. Sie hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Es sind damit die Voraussetzungen geschaffen worden, die noch anstehenden gemeinsamen Untersuchungen über die Streckenführung auf deutscher und französischer Seite bis Ende 1990 abzuschließen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Anschluß daran eine Entscheidung getroffen wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 5): Bis wann wird die Bundesregierung eine Regelung erlassen, wonach die alten Motorradsturzhelme, die zwar nicht amtlich genehmigt, aber den Anforderungen der Verkehrssicherheit entsprechen, weiterverwendet werden dürfen, und wird dann denen, die bisher kostenpflichtig verwarnt wurden, die Verwarnungsgebühr zurückerstattet werden? Die Ausnahmeverordnung für Kraftrad- Schutzhelme tritt am 28. März 1990 in Kraft. Sie bestimmt, daß Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 weiter verwendet werden dürfen, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung beim Führen von Krafträdern bieten. Die Ausnahmeverordnung war deshalb erforderlich, weil eine hinreichende polizeiliche Überwachung der ab 1. Januar 1990 geltenden ECE-Regelung nicht sichergestellt werden konnte. Die Überwachung der Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ist Sache der Bundesländer. Dies gilt insbesondere auch für die Erteilung von Verwarnungen. Die Verwarnungsgelder sind auf Grund einer gültigen Rechtslage erteilt worden, die den Bürgern seit längerer Zeit bekannt war. Materiell wird auch weiterhin voll an ihr festgehalten, weil ein der ECE-Regelung entsprechender Kraftrad-Schutzhelm auch in Zukunft die beste Gewähr gegen Kopfverletzungen bei einem Unfall gibt. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Jagoda auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Niese (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 6 und 7): Treffen Darstellungen der Sendung „Plus-Minus" zu, wonach entlassene Spitzenmanager in Absprache mit ihren vorherigen Arbeitgebern im Grunde unzulässig Arbeitslosenunterstützung bis zu mehreren tausend DM monatlich beziehen, obwohl diesen arbeitslosen Managern von ihren Konzernen hohe Abfindungssummen gezahlt werden, ohne daß diese Abfindungen, wie bei anderen Arbeitslosen auch, auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden? Trifft es zu, daß dieses Verfahren von den Konzernen und Großunternehmen bereits seit zehn Jahren betrieben wird und die Bundesanstalt für Arbeit auf Grund gesetzlich fehlender Regelungen auf diese Weise rund 400 Millionen DM jährlich an arbeitslose Manager zahlen muß? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in vielfacher Form — vorwiegend ältere — Arbeitnehmer, die aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden, von ihrem bisherigen Arbeitgeber Abfindungen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld erhalten. Ich erinnere dabei nur an die Vielzahl von Sozialplänen, in denen oft Abfindungen von beträchtlicher Höhe vereinbart werden, die zum Ziel haben, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundene Beeinträchtigung des sozialen Besitzstandes auszugleichen und damit letztlich auch dem sozialen Frieden zu dienen. Diese Praxis ist nicht auf Spitzenmanager beschränkt, sondern betrifft — wenn sie sich die Vielzahl der Sozialpläne ansehen — Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 15887* Arbeitnehmer aus allen Berufen und Schichten. Insofern dürften die in der Sendung Plusminus genannten Beispiele insbesondere zur Höhe der gezahlten Abfindungen nicht repräsentativ sein. Ob die in der Sendung genannten Zahlen zutreffen, kann nicht bestätigt werden, da der Bundesanstalt für Arbeit hierzu keine Daten vorliegen. Zur Rechtslage ist folgendes zu bemerken: Die Tatsache allein, daß ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhält, beeinflußt den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht. Arbeitslosengeld ist eine von der individuellen Bedürftigkeit und den Vermögensverhältnissen des Arbeitnehmers unabhängige — auf Beitragsleistung beruhende — Versicherungsleistung. Abfindungen werden nur dann auf das Arbeitslosengeld „angerechnet", wenn der Arbeitnehmer vorzeitig — d. h. ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers — aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Dies gilt in gleicher Weise für Abfindungen aus Sozialplänen wie für individuelle Entschädigungen, wie sie z. B. die in der Sendung genannte Firma Aral AG an ihre ehemaligen Führungskräfte gezahlt hat. Richtig ist, daß derartig hohe Einkünfte, die während der Arbeitslosigkeit gezahlt werden, die Arbeitsbereitschaft des Arbeitslosen beeinträchtigen können. So hat eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit in zwei Vermittlungsstellen eines süddeutschen Arbeitsamtes ergeben, daß rd. 20 v. H. der Arbeitslosen gegen Zahlung hoher Abfindungen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Das war Anlaß für die Bundesregierung, den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zu bitten, zu dieser Frage eine Sonderuntersuchung in weiteren Arbeitsämtern durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen noch nicht vor. Nach Auswertung der Ergebnisse der Untersuchung wird zu prüfen sein, ob die gesetzlichen Regelungen geändert werden müssen. Dabei werden die Interessen der Arbeitnehmer, die Abfindungen aus Sozialplänen erhalten, zu berücksichtigen sein. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Jagoda auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 8 und 9) : Hält die Bundesregierung unter Bezug auf ihre Antworten vom 12. Februar 1990 auf Frage 22 (Drucksache 11/6497) nach wie vor die Personalausstattung der Bundesanstalt für Arbeit für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben für ausreichend, und wie ist die derzeitige Belastung der Beschäftigten? Wie viele Überstunden sind zum Beispiel seit 1989 insgesamt und getrennt nach Landesarbeitsämtern geleistet worden? Die Ihnen am 12. Februar 1990 erteilte Antwort trifft auch heute noch zu. Die Bundesregierung anerkennt ausdrücklich die Leistung, die die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit bei der zusätzlichen Betreuung der rat- und arbeitsuchenden DDR-Bürger erbringen. Sie geht davon aus, daß die Bundesanstalt hin- sichtlich ihrer Personalausstattung mit weit über 70 000 Mitarbeitern eine Obergrenze erreicht hat, die sie in die Lage versetzt, ihre Aufgaben gegenüber der Bevölkerung einschließlich der Aus- und Übersiedler zu erfüllen. Aktuelle Mehrbelastungen müssen daher zunächst durch organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden. Hierbei ist in erster Linie an personelle Umsetzung innerhalb der Arbeitsämter sowie von nicht so stark belasteten zu den stark belasteten Arbeitsämtern zu denken. Nach Mitteilung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit hat er bisher rund 400 Kräfte vorübergehend umgesetzt. Daneben versuchen die Arbeitsämter, dem Beratungsbedürfnis der DDR-Bürger durch die Durchführung von weniger personalaufwendigen Gruppeninformationstagen Rechnung zu tragen. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit wurden folgende Überstunden geleistet: Landesarbeitsamtsbezirk 1989 Januar 1990 Schleswig-Holstein-Hamburg 741 905 Niedersachsen-Bremen 1 254 1 929 Nordrhein-Westfalen 34 378 7 422 Hessen 1 251 2 474 Rheinland-Pfalz-Saarland 2 138 3 011 Baden-Württemberg 4 764 428 Nord-Bayern 5 717 749 Süd-Bayern 7 621 2 365 Berlin 750 90 Besondere Dienststellen 488 263 Zusammen 59 102 19 636 Die Gesamtzahl der 1989 geleisteten Überstunden würde umgerechnet 37 Jahreskräfte ergeben. Im Januar 1990 hat die Zahl der Überstunden zwar zugenommen, teilweise sogar erheblich, trotzdem ist die Überstundenleistung im Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten weiterhin gering. Überstunden werden nicht nur durch die Beratung von Übersiedlern oder DDR-Bürgern ausgelöst. Traditionell werden bei den Arbeitsämtern in den Wintermonaten Überstunden in stärkerem Maße notwendig. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 11/6762 Frage 13): Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß in den vergangenen Monaten verstärkt Wehrpflichtige mit einer Ankündigungszeit von nur zwei oder drei Wochen zum Wehrdienst einberufen wurden und sich demzufolge kaum auf die neuen Lebensumstände einrichten können, und wie wird sie sicherstellen, daß es zukünftig nicht mehr zu solch kurzen Einberufungsfristen kommt? Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz i. V. m. § 13 Abs. 4 Musterungsverordnung) müssen die Einberufungsbescheide 15888* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 4 Wochen vor dem Einberufungstermin zugestellt sein. Die Zustellung erfolgt in der Regel jedoch bereits 2 bis 3 Monate vor dem jeweiligen Einberufungstermin. Eine Unterschreitung der Frist ist nur dann zulässig, wenn Wehrpflichtige als Ersatz für Ausfälle vorgesehen sind. Diese Wehrpflichtigen sind dann jedoch unter Einhaltung der allgemeinen Einberufungsfrist schriftlich darüber zu unterrichten, daß sie kurzfristig — bis etwa 14 Tage vor dem jeweiligen Termin — einberufen werden können. Diese Regelung ist notwendig, weil die Stellen der kurzfristig ausfallenden Wehrpflichtigen im Rahmen der Bedarfsdeckung mit anderen Wehrpflichtigen nachbesetzt werden müssen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem die gesetzlich vorgegebenen Fristen nicht eingehalten wurden, es sei denn, daß ein Wehrpflichtiger sich aus persönlichen Gründen mit einer kurzfristigen Einberufung ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6762 Fragen 15 und 16): Hat die Bundesregierung angesichts ihrer — nach Pressemeldungen — positiven Entscheidung über die von der Elektrizitätswirtschaft/DWK vorgelegten Musterverträge zur Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Leichtwasserreaktoren, die diese mit der französischen Firma COGEMA und der British Nuclear Fuels (BNFL) ausgehandelt haben, die angekündigte Prüfung der Anlagen von La Hague und Sellafield nach deutschen Sicherheitsmaßstäben bereits abgeschlossen, und in welcher Form werden diese Ergebnisse veröffentlicht? In welchen Preishorizonten bewegen sich die angestrebten Abmachungen mit den Anlagen-Betreibern von Sellafield und La Hague über die Bearbeitung der deutschen Atomabfälle, und wann sollen die ersten Hin- und Rücklieferungen erfolgen? Zu Frage 15: Entsprechend der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie" vom 6. Juni 1989 ist eine deutsch-französische Expertengruppe gebildet worden, die den Auftrag hat, gemeinsame Überlegungen zur Sicherheit der Entsorgungsanlagen anzustellen und ihre Schlußfolgerungen hierzu vorzulegen. Das Mandat für diese Expertengruppe, das der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Pressemitteilung vom 6. Juni 1989 veröffentlicht hat, sieht folgendes vor: „Diese Expertengruppe ist damit beauftragt, für beide Regierungen einen Informationsaustausch vorzunehmen und gemeinsame Überlegungen über die Sicherheitsziele und über die in vergleichbaren Entsorgungsanlagen beider Länder gewählten technischen Eigenschaften anzustellen, damit diese Ziele erreicht werden. Innerhalb dieses Mandates bilden Wiederaufarbeitung und Abfallendlagerung besondere Punkte des gemeinsamen Interesses. Die Gruppe wird sich insbesondere auf die in beiden Ländern existierenden Arbeiten und Untersuchungen zu diesen Anlagen beziehen, wobei die Besonderheit jeder Anlage zu berücksichtigen ist." Die Expertengruppe wird ihre Arbeitsergebnisse Anfang 1991 vorlegen. In gleicher Weise besteht gemäß der Gemeinsamen Erklärung über die arbeitsteilige Zusammenarbeit in der Kernenergie mit Großbritannien vom 25. Juli 1989 Übereinstimmung darin, daß bei der Konzeption der neuen britischen Wiederaufarbeitungsanlage THORP die höchsten Standards in bezug auf Sicherheit und Umweltschutz zur Anwendung kommen sollen. In diesem Zusammenhang werden die Kontakte zwischen den britischen Aufsichtsbehörden und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ausgebaut und die Sicherheitsstandards für Wiederaufarbeitungsanlagen zum besonderen Gegenstand der Gespräche gemacht. Wo notwendig, werden auf dieser Basis gemeinsame Vorschläge zur fortlaufenden Weiterentwicklung der Standards erarbeitet. Ein Bericht über diese bilateralen Kontakte soll ebenfalls Anfang 1991 vorgelegt werden. Die Arbeitsergebnisse der Expertengruppen sollen in Form von Arbeitsberichten veröffentlicht werden. Zu Frage 16: Einzelheiten bezüglich der Kostenstruktur unterliegen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 Atomgesetz in Verbindung mit § 139b der Gewerbeordnung der Geheimhaltung. Wann die Anlieferung der abgebrannten Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung an die COGEMA bzw. BNFL erfolgt und wann die bei der Wiederaufarbeitung zurückgewonnenen Reststoffe Uran und Plutonium sowie die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeliefert werden, wird im Rahmen der noch abzuschließenden Einzelverträge geregelt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 18 und 19): Welche Kosten fallen für die Entsorgung von Glühbirnen und für KompaktLeuchtstofflampen an, und in welchem Verhältnis stehen diese Kosten zum spezifischen Energieverbrauch der jeweiligen Lichtquelle? Sind der Bundesregierung Verfahren bekannt, wie das Abfallaufkommen bei KompaktLeuchtstofflampen (z. B. Quecksilber, Cadmium, Blei, Strontium) durch Recycling vermindert werden kann, und um welche Verfahren handelt es sich? Zu Frage 18: Die Kosten für die Entsorgung von Leuchtstofflampen durch spezielle Firmen betragen zwischen 25 und 40 Pfennig pro Lampe. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 15889* Die Entsorgung herkömmlicher Glühlampen erfolgt in der Regel über den Hausmüll. Geht man davon aus, daß die Lebensdauer einer Glühlampe nur 1/8 der einer Kompakt-Leuchtstofflampe und das Gewicht einer Glühlampe etwa 40 g beträgt, sind für eine Leuchtstofflampe acht Glühlampen mit einem Gesamtgewicht von 320 g zu entsorgen. Bei angenommenen Entsorgungskosten von ca. 100 DM pro Tonne Hausmüll entstehen für die Entsorgung der acht Glühlampen Kosten von insgesamt etwa 3 Pfennig. Bei einem Kostenvergleich zwischen herkömmlichen Glühlampen und Kompakt-Leuchtstofflampen sind neben den eingesparten Kosten aufgrund des verminderten Stromverbrauchs auch die durch den aufwendigeren Herstellungsprozeß verursachten höheren Kosten zu berücksichtigen. In dieses Kalkül ist ferner die längere Lebensdauer einer KompaktLeuchtstofflampe einzubeziehen. Bei Berücksichtigung dieser Faktoren kommt man bei einem Vergleich zum Ergebnis, daß die durch einen höheren Arbeits-, Material- und Energieeinsatz verursachten höheren Herstellungskosten einer Kompakt-Leuchtstofflampe durch die gegenüber Glühlampen bis zu 8-fach höhere Lebensdauer und den um bis zu 80 reduzierten Stromverbrauch bei gleicher Lichtmenge deutlich kompensiert wird. Zu Frage 19: Für die Entsorgung von Entladungslampen sind je nach Lampentyp unterschiedliche Inhaltsstoffe von Bedeutung. Konventionelle Glühlampen bestehen vorwiegend aus Glas, Wolfram, Kupfer, Nickel, Molybdän und Aluminium. Entladungslampen enthalten geringe Mengen an Antimon, Barium, Blei, Indium, Strontium und Yttrium. Dabei sind Menge und Zusammensetzung der Inhaltsstoffe abhängig vom Lampentyp bzw. dem Herstellungsverfahren. Für Quecksilber ergibt sich, daß Kompakt-Leuchtstofflampen je nach Typ im Mittel 4,5 bis 40 mg Quecksilber enthalten können. Cadmium ist in den neuen Kompakt-Leuchtstofflampen westeuropäischer Hersteller nicht mehr enthalten. Da die Entsorgung einzelner Leuchtlampen aus privaten Haushaltungen gemeinsam mit Hausmüll — auch nach Aussage des Umweltbundesamtes — tolerierbar erscheint, sind diese in der Regel auch nicht von der Hausmüllentsorgung ausgeschlossen. Aus Vorsorgegründen sollte aber so wenig Quecksilber wie möglich auf Hausmülldeponien oder in Hausmüllverbrennungsanlagen gelangen und deshalb Entladungslampen aller Typen, sofern sie nicht verwertet werden, der Sonderabfallentsorgung (Sonderabfalldeponie/Monodeponie) zugeführt werden. Dies gilt insbesondere für größere Mengen an Leuchtstoffröhren, wie sie beim turnusgemäßen Auswechseln in Behörden, Gewerbebetrieben und Großbetrieben anfallen. Da ein laufendes Forschungsvorhaben (Recycling von Entladungslampen) durch die Firma Lampenverwertungsgesellschaft mbH (LVG) bisher befriedigende Ergebnisse gebracht hat, kann zumindest die technische Seite der Verwertung weitgehend als gelöst betrachtet werden. Das technische Niveau der Recyclingverfahren ist noch recht unterschiedlich. Allen gemeinsam ist die selektive Abtrennung und teilweise Wiederverwertung des Quecksilbers der Leuchtstofflampen. Wesentliche Unterschiede treten bei der Verwertung der restlichen Komponenten der Leuchtstofflampen (Glas, Leuchtstoff und Metallsockel) auf. Die Firma LVG (Lampen-Verwertungs-Gesellschaft) entwickelt mit finanzieller Unterstützung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Aufbereitungsanlage, die das Lampenglas in einer Qualität gewinnt, die eine direkte Rückführung in die Lampenherstellung gestattet. In Zukunft wird auch die Wiedergewinnung der Leuchtstoffe möglich sein. Viele Träger von Sonderabfalldeponien haben auf diese Situation bereits reagiert und schließen Leuchtstofflampen von der Deponierung aus. Damit werden die Großverbraucher von Leuchtstofflampen mittelfristig gezwungen, die verbrauchten Lampen in die Verwertung zu geben. Der BMU prüft derzeit, ob eine Rücknahmeverpflichtung einschließlich der Lampen von Kleinverbrauchern auf der Grundlage von § 14 AbfG zielführend ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
    Gestatten Sie einem amtierenden Präsidenten ein Wort zur Debatte. Wer aus diesem Politikbereich gekommen ist, dem kommen die Argumente, die wir ausgetauscht haben, schon 35 Jahre lang sehr bekannt vor.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf den Drucksachen 11/5948 und 11/6748.
    Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion der SPD sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN vor. Ich lasse über die Änderungsanträge in der Reihenfolge der Drucksachennummern abstimmen.
    Wer für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/6806 stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Änderungsantrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
    Wer für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/6807 stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist mit der gleichen Mehrheit abgelehnt worden.
    Wer für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/6808 stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Auch dieser Änderungsantrag ist ist mit der gleichen Mehrheit abgelehnt worden.
    Wer für den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6823 unter Nr. I stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Änderungsantrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der SPD abgelehnt worden.
    Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Art. i in der Ausschußfassung. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist diese Ausschußfassung des Art. 1 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen worden.
    Ich rufe Art. 2 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6823 unter der Nr. II vor. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden.
    Wer für Art. 2 in der Ausschußfassung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ist Art. 2 in der Ausschußfassung angenommen worden.
    Ich rufe nun Art. 3 bis 22, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann sind diese Vorschriften mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen worden. — Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
    Ich muß Ihnen mitteilen, daß die Abgeordnete Frau Renate Schmidt (Nürnberg) eine Erklärung zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben hat, in der sie ihre Ablehnung des Gesetzes begründet. * )

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Die ist doch gar nicht da, Herr Präsident!)

    — Herr Gerster, auch Sie haben vielleicht schon einmal eine Erklärung abgegeben, ohne dabei zu sein.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Nein, Herr Präsident!)

    Dies ist schon einmal zugelassen worden, auch wenn Sie es nicht getan haben.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der SPD bei Gegenstimmen der GRÜNEN angenommen worden.
    Wir stimmen jetzt noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/6795 ab. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden.
    Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 sowie den Zusatztagesordnungspunkt 3 auf:
    9. a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Frau Teubner, Dr. Knabe, Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN
    Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energieversorgung (Neuordnung der Energiewirtschaft und Novellierung des Energierechts)

    — Drucksache 11/6484 —Überweisungsvorschlag des Altestenrates:
    Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Verkehr
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    *) Anlage 2



    Vizepräsident Westphal
    b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (21. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN
    Programm zur Verminderung der Schadstoffemissionen bei einer Stromversorgung ohne Atomenergie
    — Drucksachen 11/306, 11/3702 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Schmidbauer Schäfer (Offenburg)

    Baum
    Brauer
    c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
    Energiewirtschaftsgesetz
    — Drucksachen 11/1271, 11/5636 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Jung (Düsseldorf)

    ZP3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner, Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN
    Verbot des Neuanschlusses von Stromheizungen
    — Drucksache 11/6727 —Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Im Ältestenrat ist für die Beratung der Tagesordnungspunkte ein Beitrag bis zu zehn Minuten und im Anschluß daran für eine weitere Beratung ein Beitrag bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Daniels (Regensburg).


Rede von Dr. Wolfgang Daniels
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, die Sie jetzt gerade leider den Saal verlassen! Schon längst gilt die Maxime: Nicht nur die Erde, sondern auch der Himmel ist die Grenze unseres Handelns. Spätestens seit den ersten Anzeichen der drohenden Klimakatastrophe wurde dies für alle persönlich erfahrbar. Diese Erkenntnis muß nun auch in eine Maxime politischen Handelns umgesetzt werden.
Die Enquete-Kommission zum Schutz der Erdatmosphäre hat erfreulicherweise Mindestvorgaben für ein Sofortprogramm entwickelt: 30 % CO2-Reduktion bis zum Jahre 2005, 50 % bis zum Jahre 2020 und 80 % bis zum Jahre 2050. Diesen Vorgaben können auch DIE GRÜNEN zustimmen.
Es ist allerdings sehr fragwürdig, ob diese Forderungen einzuhalten sind, wenn man sich den jetzt vorhandenen gesetzlichen Rahmen anschaut. Das Instrumentarium nur für Nachbesserungen zu nutzen reicht nicht. Denn ohne eine drastische Reduktion des Energieverbrauchs durch eine Effizienz-Revolution sind die Energie- und Klimaprobleme nicht lösbar. Dringend notwendig sind neues Denken auch in der Energiepolitik und als Grundlage dafür ein neues Energiewirtschaftsgesetz.
Die Grundlagen dieser Energiewende, die wir gerne im Konsens beschließen würden, sind aus unserem Antrag „Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energieversorgung" zu entnehmen. Wir fordern darin die Bundesregierung auf, endlich ein Energiespar- und Strukturgesetz vorzulegen, das insbesondere eine Reform der Ordnung der Energiewirtschaft vorsieht. Die neuen Schlüsselworte für eine Energieversorgung müssen lauten: Gefährdungsminimierung statt Risikomix, Umwelt- und Sozialverträglichkeit statt zentralisierter Großtechnik und die Bewahrung der Ressourcen für zukünftige Generationen. Dies alles ist mit dem Einsatz der Atomenergie nicht vereinbar.
Die Hauptziele der zukünftigen Energieversorgung, die sich am Prinzip der Energiedienstleistung orientieren, werden durch sparsamen und rationellen Umgang mit fossilen Energieträgern und den massiv gesteigerten Einsatz erneuerbarer Energien erreichen.
Wir würden uns aber in die Tasche lügen, wenn wir glaubten, diese Ziele in den überkommenen Strukturen erreichen zu können, deren Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik lauten: monopolistische, hochzentralistische, zentralisierte und ausschließlich gewinnorientierte Struktur der Energieversorgung, systematische Behinderung von sinnvoll nur dezentral nutzbaren Technologien — der Energieeinsparung —, Behinderung rationeller Energienutzung und ökologisch verträglicher Energiesysteme.
Seit 1971 wollten verschiedene Bundesregierungen das Energiewirtschaftsgesetz aus dem Jahre 1935 ändern. In den Koalitionsvereinbarungen von 1987 hat auch diese Regierung eine Überprüfung angekündigt. Passiert ist bis heute nichts.
Die Kollegen von der SPD sind einen kleinen Schritt weiter. Sie haben einen halbherzigen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Aber es wird wohl so sein, daß er in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr im Parlament eingebracht werden wird. Deswegen haben wenigstens die GRÜNEN die Initiative ergriffen.

(Beifall des Abg. Dr. Knabe [GRÜNE])

Das Haupthindernis sind die scheinbar übermächtigen Strommonopolisten, deren Lobbyisten sich besonders gern auf dem Bonner Parkett tummeln, z. B. in Gestalt der Vereinigung der Elektrizitätswerke Deutschlands. Nur die GRÜNEN sind bisher nicht in diesen hochdotierten Verwaltungsbeiräten vertreten,

(Kittelmann [CDU/CSU]: Zu Recht! — Zuruf von der CDU/CSU: Ist das eure einzige Sorge?)




Dr. Daniels (Regensburg)

die meiner Meinung nach die Politik korrumpieren. Eine andere Form der Korrumpierung von Entscheidungsträgen sind die Konzessionsabgaben, die den Gemeinden kurzfristige Vorteile versprechen, aber mit einer langfristigen Abhängigkeit von den großen EVUs erkauft werden.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Welchen Button tragen Sie denn da, Herr Kollege?)

Heute lügen, betrügen und übertölpeln diese Energiemonopolisten die kleinen Gemeinden. Der Bundesregierung geht es eigentlich auch nicht besser. Aber ich will auf das Thema Wackersdorf in diesem Zusammenhang nicht eingehen.
Währenddessen kommen die Energiemonopolisten mit dem Geldzählen überhaupt nicht mehr nach. RWE kauft einmal schnell aus der Portokasse Texaco und beteiligt sich mit 50 % an den Braunkohlekraftwerken an der DDR.

(Seesing [CDU/CSU]: Ein bißchen mehr als Portokasse war es schon!)

Bei dem, was hier tatsächlich passiert, kann man wohl nicht mehr von Wettbewerb oder Marktwirtschaft sprechen.
Um es noch deutlicher zu machen, einige wenige Beispiele. Da wollen die Kommunen endlich eine vernünftige Energiepolitik machen, Geld verdienen, um auch eigene Stadtwerke aufzubauen, und das ist ja wünschenswert.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Windkanäle bauen!)

Hierzu wird allerdings der Netzrückkauf notwendig. Dieser Netzrückkauf wird aber von den großen Energieversorgungsunternehmen durch völlig überhöhte Phantasiepreise verhindert.
Ein anderes Beispiel: Eine schleswig-holsteinische Gemeinde wird geknebelt und ultimativ aufgefordert, den Konzessionsvertrag zu unterschreiben. Anderenfalls wird die Stromversorgung einfach beendet.
Oder ein Beispiel für die gesamte Republik: Immer noch dürfen die Energieversorgungsunternehmen ihren Energieabsatz mit Stromheizungen auf hohem Niveau verstetigen.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Atomstrom!)

Wo, bitte, bleibt bei der umweltschädlichen Form des Heizens, die immerhin achtmal mehr CO2 ausstößt als eine Gasheizung, das Verbot? Aus dem Ausfüllen von Nachttälern sind heute schon Nachtspitzen geworden, die nur mit einem erhöhten Einsatz von Kohlekraftwerken abgedeckt werden können. Wo bleibt, bitte schön, ein Verbot der Kondensationskraftwerke, die heute 70 % der Energie in die Atmosphäre blasen, und wo bleibt der Abwärmenutzungszwang? Die Stromlobby macht es möglich. Trotz besserer Einsicht ist nichts passiert.
Aber nicht nur die rationelle Energieverwendung und Energieeinsparung werden blockiert und verhindert, sondern auch die erneuerbaren Energien werden boykottiert. Dazu möchte ich auch einige Beispiele nennen.
Stichwort „Einspeisevergütung". Eine Privatperson stellt sich eine Windanlage in den Garten und will den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Die EVU zahlen dafür vielleicht 7 Pf je kWh, verlangen aber bei der Weitergabe mindestens 21 Pf. Nach Schätzungen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe haben die Stromkonzerne in diesem Zusammenhang eine Gewinnmarge bis zu 365 %.

(Dr. Knabe [GRÜNE]: Unerhört!)

Zweites Beispiel: Völlig überzogene Anschlußkosten. Damit soll das 200-MW-Windenergieprogramm des BMFT für Privatpersonen verschlossen bleiben. Für einen 50 kV-Windenergiegenerator, der netto 80 000 DM kostet, werden z. B. von RWE in Osnabrück 102 000 DM Anschlußkosten oder von VEW im Raum Arnsberg 70 000 DM Anschlußkosten berechnet. Die faktischen Kosten für einen solchen Anschluß — das ist überprüft worden — liegen meistens zwischen 2 000 und 3 000 DM.
Der Stadt Georgs-Marienhütte wurden Netzanschluß- und Trafokosten von 100 000 DM für eine Windenergieanlage auferlegt. Das hätte natürlich die Amortisationszeit erheblich verlängert, und zwar praktisch verdoppelt.
Allein durch diese „aufgeblasenen" Preise seitens der EVU sind nach Informationen einer Windstromanlagenberatungsstelle 50 % der Antragswilligen, die für eine Windenergieanlage vom Bundesforschungsministerium Förderungsmittel haben wollten, abgeschreckt worden.
Beispiel drei, schikanöse Methoden der EVU: Da sind einmal monatelang keine Stromzähler geliefert worden; so konnte eben der Windstrom nicht eingespeist werden.
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes — bei einer Länge von 1 000 m — wurden vom RWE 670 DM Grundgebühr verlangt.
Ich kann diese Aufzählungen beliebig fortsetzen. Diese Praxis der Behinderung kann mit dem geltenden Energierecht nicht beseitigt werden. Deswegen fordern wir eine Entflechtung der Groß-Verbundunternehmen und setzen auf eine bessere demokratische Kontrolle, denn nur vor Ort lassen sich — zusammen mit jedem einzelnen Haushalt, mit jedem kleinen Betrieb oder jedem Wirtschaftsunternehmen — die vorhandenen Potentiale zur Energieeinsparung und -effizienz erschließen. Die Verantwortung für die Energiepolitik muß wieder in die Kommunen verlagert werden. Ohne Rekommunalisierung werden wir nicht zu den notwendigen Energieeinsparungsmaßnahmen kommen.
Heute wollen die Kommunen zum Beispiel den Wärmestandard verbessern. Das ist ihnen gesetzlich verboten; man darf so etwas in Neubaugebieten nicht machen. Es muß also das Ziel sein, dezentrale Unternehmen zu schaffen, die nicht den Absatz von Kilowattstunden als ihr Glück betrachten, sondern die möglichst umwelt- und sozialverträgliche Deckung der Energiedienstleistungen wie Wärme, Licht und Kraft, die eben vor allem auch mit erneuerbaren Energien möglich ist. Notwendig ist ein Minimalkostengebot, also die Orientierung an einer vernünftigen Berechnungsgrundlage. Davon müssen die Haushalte



Dr. Daniels (Regensburg)

profitieren, wenn sie sich an einer umweltfreundlichen Deckung des Energiebedarfs beteiligen.

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    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, würden Sie sich bitte an einen Schlußsatz erinnern?