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ID1120322200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/203 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 203. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15802A, 15816A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 15816A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler; Verordnung über die Ausbildungsförderung für Auszubildende mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes; Faktenbericht 1990 zum Bundesbericht Forschung; aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15783B Frau Hämmerle SPD 15784 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15784B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 15784 D Dr. Czaja CDU/CSU 15785A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15785B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 15786A Frau Odendahl SPD 15786 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15786C Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15787A Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15787B Vosen SPD 15787 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15787C Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 15787 D Jäger CDU/CSU 15788 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15788A Maaß CDU/CSU 15788 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15788B Stahl (Kempen) SPD 15788 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15788D Seesing CDU/CSU 15789 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15789C Reuschenbach SPD 15789 D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15790A Dr. Penner SPD 15790B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15790B Jahn (Marburg) SPD 15790D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15791A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15791B Vosen SPD 15791 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15791C Zusatztagesordnungspunkt: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/6803) . . . . 15802A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Möglichkeit genereller Genehmigungen zur Müllverbrennung durch geplante Änderungen im Abfallrecht Hoss GRÜNE 15802 B Schmidbauer CDU/CSU 15803 B Frau Kastner SPD 15804 B Baum FDP 15805A, 15810 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 15806 A Frau Dr. Hartenstein SPD 15807 A Dr. Göhner CDU/CSU 15808 B Vosen SPD 15809 B Brauer GRÜNE 15811 A Dr. Friedrich CDU/CSU 15811 D Stahl (Kempen) SPD 15813 A Harries CDU/CSU 15814 A Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 15814 D Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines . . . Strafrechtsänderungsgesetzes — Erweiterter Verfall (Drucksache 11/6623) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 11/6004) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV- Anpassungsgesetz 1990) (Drucksache 11/6760) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP- Nachtragsplangesetz 1990) (Drucksache 11/6740) e) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem regionalen Aktionsprogramm auf Initiative der Kommission zur wirtschaftlichen Umstrukturierung der Kohlereviere (RECHAR) (Drucksache 11/6121) f) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Nachtragshaushaltsgesetz 1990) — Drucksache 11/6400 — hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 11/6763) 15816 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 11/6790) 15816D Tagesordnungspunkt 4: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1987 (Drucksachen 11/3765, 11/6489) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1988 (Drucksachen 11/6186, 11/6488) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 152 zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Februar 1987 bis 31. Dezember 1989 eingegangenen Petitionen (Drucksache 11/6615) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 154 zu Petitionen (Drucksache 11/6617) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 156 zu Petitionen (Drucksache 11/6698) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 157 zu Petitionen (Drucksache 11/6699) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einführung einer zwingend vorgeschriebenen Nährwertkennzeichnung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Vorschriften für die Nährwertkennzeichnung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln (Drucksachen 11/3558 Nr. 3.37, 11/4187) 15817 A Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 11/5961, 11/6003, 11/6747, 11/6767) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-Reform 1990) (Drucksachen 11/5347, 11/6747, 11/6766) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 III c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD zu einer Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu dem Entschließungsbetrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Drucksachen 11/1315, 11/2160) Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Wetzel, Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Drucksachen 11/1315, 11/2160) Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) (Drucksachen 11/5348, 11/5524, 11/610, 11/2823, 11/2225, 11/2239, 11/6747) Frau Odendahl SPD 15818D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15821 D Kuhlwein SPD 15823 A Frau Odendahl SPD 15824 A Wetzel GRÜNE 15824 B Dr. Lammert CDU/CSU 15825 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15826 C Kastning SPD 15829 A Wetzel GRÜNE 15829 B Kastning SPD 15829 D Neuhausen FDP 15831 C Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU . . . 15833 B Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Mindesturlaubs an die tarifvertragliche Entwicklung (Mindesturlaubs-Anpassungsgesetz) (Drucksache 11/5466) Reimann SPD 15834 D Dr. Warrikoff CDU/CSU 15836 B Reimann SPD 15836 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15837 B Heinrich FDP 15838A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15839 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1990 (Drucksachen 11/6535, 11/6789, 11/6765) Höpfinger CDU/CSU 15840 B Heyenn SPD 15841 B Heinrich FDP 15842 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15843 C Höpfinger CDU/CSU 15843 D Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15844 D Schreiner SPD 15845 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz — KJHG) (Drucksachen 11/5948, 11/6002, 11/6748, 11/6830) Link (Diepholz) CDU/CSU 15846 C Gilges SPD 15848 B Link (Diepholz) CDU/CSU 15850 B Eimer (Fürth) FDP 15851A, 15861 C Frau Dr. Götte SPD 15851 D Frau Schoppe GRÜNE 15853 A Eimer (Fürth) FDP 15853C, 15853 D Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 15855 B Schmidt (Salzgitter) SPD 15856 D Frau Männle CDU/CSU 15860 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 15862 A Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Frau Teubner, Dr. Knabe, Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energieversorgung (Neuordnung der Energiewirtschaft und Novellierung des Energierechts) (Drucksache 11/6484) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Programm zur Verminderung der Schadstoffemissionen bei einer Stromversorgung ohne Atomenergie (Drucksachen 11/306, 11/3702) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiewirtschaftsgesetz (Drucksachen 11/1271, 11/5636) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner, Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot des Neuanschlusses von Stromheizungen (Drucksache 11/6727) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 15865 B Gerstein CDU/CSU 15867 A Jung (Düsseldorf) SPD 15869 A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 15870A Timm FDP 15870D Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15872D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 15873B Dr. Knabe GRÜNE 15874 D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 15875D Dr. Sperling SPD 15876 D Frau Dr. Segall FDP 15878 A Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 15878 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern (Drucksache 11/6750) Roth (Gießen) CDU/CSU 15880 B Frau Hämmerle SPD 15881 A Dr. Weng (Gerlingen) FDP 15882 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 15883 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/6762 vom 23. März 1990 — Sachspenden bzw. sonstige Zuwendungen von Bundesministerien oder anderen obersten Bundesbehörden an politische Parteien oder Gruppierungen in der DDR; Verkaufserlös bei Verwertung der gespendeten Gegenstände über die VEBEG-Verwertungsgesellschaft mbH MdlAnfr 2, 3 Amling SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 15791D, 15792D ZusFr Amling SPD 15792C, 15792D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15793 A ZusFr Büchler (Hof) SPD 15793 B Wissenschaftliches Gremium als Nachfolger des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen; Abgabe einer Regierungserklärung zu den Gutachten MdlAnfr 10, 11 Kirschner SPD Antw StSekr Jagoda BMA 15793 C ZusFr Kirschner SPD 15793 D ZusFr Frau Blunck SPD 15794 B Räumung der Raketenstützpunkte Mutlangen und Heilbronn für eine zivile Nutzung MdlAnfr 12 Antretter SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 15794 C ZusFr Antretter SPD 15794 D Militärische Anlagen der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte im südhessichen Raum, insbesondere im Bereich Bergstraße MdlAnfr 14 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 15795 C ZusFr Dr. Kübler SPD 15795 D Aufnahme des voraussichtlichen Zeitpunktes des Kernschmelzens bei einem Reaktorstörfall in die Katastrophenschutzpläne MdlAnfr 17 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 15796 B ZusFr Dr. Kübler SPD 15796 D Umweltbelastungen bei der Herstellung von Kompakt-Leuchtstofflampen MdlAnfr 20, 21 Opel SPD Antw PStSekr Gröbl BMU . 15797A, 15798 C ZusFr Opel SPD 15797 C, 15798 D ZusFr Frau Blunck SPD . . . 15798A, 15799A ZusFr Frau Weyel SPD 15798B ZusFr Dr. Kübler SPD 15798 D Verwendete Materialien bei der Herstellung von Kompakt-Leuchtstofflampen und deren Umweltverträglichkeit MdlAnfr 22 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 15799 B ZusFr Frau Blunck SPD 15799 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 15799 C ZusFr Schmidbauer CDU/CSU 15799 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 V Überprüfung der Rechnungen des Versicherungsdetektivs Mauss durch das Bundeskriminalamt; Unterrichtung des BKA über die Ermittlungstätigkeiten von Werner Mauss MdlAnfr 31, 32 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 15800A, 15800 C ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . 15800A, 15800 D Beamten- und Angestelltenaustausch mit der DDR-Regierung MdlAnfr 33 Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 15801 A ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 15801 A Pläne zur Entsendung inaktiver ehemaliger Angehöriger des öffentlichen Dienstes durch Privatinstitutionen zu DDR-Behörden MdlAnfr 34, 35 Büchler (Hof) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 15801 C ZusFr Büchler (Hof) SPD 15801 C Nächste Sitzung 15884 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15885' A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Drucksachen 11/5948, 11/6002) (TOP 8) 15885* B Anlage 3 Verhinderung des Anlandens illegal gefangener Fische vor der Nordseeküste zum Schutz deutscher Kutterfischer MdlAnfr 1 — Drs 11/6762 — Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 15885* C Anlage 4 Zeitpunkt der Anbindung des französischen TGV-Ost an das Streckennetz der Bundesbahn MdlAnfr 4 — Drs 11/6762 — Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15886* B Anlage 5 Genehmigung der Weiterverwendung älterer Motorradsturzhelme im Straßenverkehr und Rückerstattung der bisher verhängten Verwarnungsgebühren MdlAnfr 5 — Drs 11/6762 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15886* C Anlage 6 Zahlung von Arbeitslosengeld an arbeitslose Manager angesichts hoher Abfindungssummen ihrer Konzerne MdlAnfr 6, 7 — Drs 11/6762 — Dr. Niese SPD SchrAntw StSekr Jagoda BMA 15886* D Anlage 7 Personalausstattung der Bundesanstalt für Arbeit; Überstunden der Landesarbeitsämter seit 1989 MdlAnfr 8, 9 — Drs 11/6762 — Frau Steinhauer SPD SchrAntw StSekr Jagoda BMA 15887* B Anlage 8 Verhinderung einer kurzzeitigen Einberufung zum Wehrdienst MdlAnfr 13 — Drs 11/6762 — Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 15887* D Anlage 9 Sicherheitsüberprüfung der Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield nach der positiven Entscheidung über die Verträge zur Wiederaufarbeitung deutscher Atomabfälle mit der COGEMA und der British Nuclear Fuels; Preisabsprachen für die Wiederaufarbeitung MdlAnfr 15, 16 — Drs 11/6762 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 15888* A Anlage 10 Kosten für die Entsorgung von Glühbirnen und KompaktLeuchtstofflampen; Verfahren zur Verminderung des Abfalls bei Leuchtstofflampen durch Recycling MdlAnfr 18, 19 — Drs 11/6762 — Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 15888* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 15783 203. Sitzung Bonn, den 28. März 1990 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 30. 03. 90 ** Böhm (Melsungen) CDU/CSU 28. 03. 90 ** Dr. Briefs GRÜNE 28. 03. 90 Büchner (Speyer) SPD 30. 03. 90 * Dr. von Bülow SPD 30. 03. 90 Buschbom CDU/CSU 30. 03. 90 Clemens CDU/CSU 29. 03. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 28. 03. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 30. 03. 90 Egert SPD 29. 03. 90 Dr. Ehrenberg SPD 28. 03. 90 Eich GRÜNE 30. 03. 90 Frau Eid GRÜNE 28. 03. 90 Frau Garbe GRÜNE 30. 03. 90 Dr. Haack SPD 30. 03. 90 Haack (Extertal) SPD 30. 03. 90 Herkenrath CDU/CSU 30. 03. 90 Höffkes CDU/CSU 30. 03. 90 Dr. Holtz SPD 30. 03. 90 * Kleinert (Marburg) GRÜNE 30. 03. 90 Kolbow SPD 28. 03. 90 Kraus CDU/CSU 28. 03. 90 Lennartz SPD 30. 03. 90 Lenzer CDU/CSU 30. 03. 90 * Lüder FDP 30. 03. 90 Frau Luuk SPD 30. 03. 90 * Meyer SPD 30. 03. 90 Dr. Müller CDU/CSU 28. 03. 90 * Müller (Wesseling) CDU/CSU 30. 03. 90 Oesinghaus SPD 28. 03. 90 Poß SPD 28. 03. 90 Richter FDP 30. 03. 90 Schäfer (Mainz) FDP 29. 03. 90 Schanz SPD 30. 03. 90 Schartz (Trier) CDU/CSU 28. 03. 90 Schmidt (München) SPD 30. 03. 90 ** Schröer (Mülheim) SPD 30. 03. 90 Schütz SPD 30. 03. 90 Spilker CDU/CSU 30. 03. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 28. 03. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Drucksachen 11/5948, 11/6002) (TOP 8) Ich habe dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder-und Jugendhilferechts in zweiter und dritter Lesung Anlagen zum Stenographischen Bericht nicht zugestimmt, sondern mich der Stimme enthalten, weil es nicht gelungen ist, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit einer entsprechenden Übergangsfrist zu verankern. Dadurch ist ein wirksames Konzept zur Vereinbarkeit von Kindern und Beruf nicht zu verwirklichen: Kindertageseinrichtungen mindestens für Kinder ab dem dritten Lebensjahr sind dafür unabdingbare Voraussetzung. Selbstverständlich müssen Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, d. h. die damit verbundenen Investitions- und laufenden Kosten müssen beim Bund-LänderFinanzausgleich berücksichtigt werden. Ich gehe davon aus, daß eine SPD-geführte Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Angleichung der Sozialsysteme der BRD und der DDR diesen Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilferecht umgehend verankern wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 11/6762 Frage 1): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zum Schutz deutscher Kutterfischer zu ergreifen, um das Anlanden illegal gefangener Fische vor der Nordseeküste zu verhindern? Entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes wird die Fischereiüberwachung auf der Hohen See durch Bundesbehörden vorgenommen. Die Überwachungstätigkeit des Bundes an Land beschränkt sich auf die Entgegennahme der - Logbuchaufzeichnungen der Großen Hochseefischerei, - der Anlande-/Umlandungserklärungen bei Anlandungen in anderen Staaten und bei Umladungen auf Schiffe, die die Flagge eines anderen Staates führen. Im übrigen wird die Überwachung der Fischerei durch die Küstenländer wahrgenommen. Durch die Kontrolltätigkeit des Bundes auf der Hohen See wird das Anlanden von illegal gefangenem Fisch weitgehend verhindert. Da es nach EG-Recht verboten ist, illegal gefangenen Fisch an Bord zu haben, kann schon auf der Hohen See der Versuch, solche Fische anzulanden, vereitelt werden. Die Kontrolle auf See ist äußerst effizient. Alle deutschen Kontrollschiffe (die drei Schutzboote des BML, Kontrollschiffe der Länder, Zollboote) haben 1989 534 Kontrollen in der Nordsee vorgenommen. Dabei sind 27 Verstöße festgestellt worden. Die Bundesregierung ist ständig bestrebt, die Effizienz durch eine noch bessere Koordination mit den Ländern zu erhöhen. So hat Anfang März 1990 wieder 15886* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 eine Koordinierungssitzung mit allen an der Fischereikontrolle beteiligten Behörden (BML, Zoll und Länder) stattgefunden. In die Überlegungen werden auch mögliche technische Verbesserungen (Videokontrolle durch Hubschraubereinsatz, Satellitenüberwachung) einbezogen. Es hat sich allerdings gezeigt, daß die problematischsten Verstöße — Inlettfischerei (Einlegen eines verbotswidrig engmaschigen Netzes) und — die Verwendung eines vorgetäuschten Scheuerschutzes (beide sind in der Regel mit Reißleinen versehen, um kurz vor der Kontrolle beseitigt zu werden) gerichtsfest nur durch Kontrolleure an Bord der Fischereifahrzeuge festgestellt werden können. Hinzuweisen ist noch darauf, daß die Länder über die Seefischmärkte Größenkontrollen vornehmen. Soweit Anlandungen nicht über die Seefischmärkte erfolgen, nimmt der Zoll Mengenfeststellungen vor. Die Länder haben für 1989 30 Verstöße bei den Hafenkontrollen festgestellt. Davon waren 14 Fälle von untermaßigem Fisch zu verzeichnen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 4): Ist der Bundesregierung bekannt, wann in Frankreich die Entscheidung über die Anbindung des TGV-Ost über Straßburg in die Bundesrepublik Deutschland erfolgt, und bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung Übereinstimmung über die Streckenführung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich? Eine Entscheidung über die Trassenführung des TGV-Est ist durch die französische Regierung bisher nicht gefällt worden. Der Bundesminister für Verkehr hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Überlegungen des von der französischen Regierung eingesetzten Beauftragten für Trassenführung und Finanzierung, Herrn Essig, die erneute Einberufung der gemeinsamen deutsch-französischen Arbeitsgruppe zur Schnellbahnverbindung veranlaßt. Sie hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Es sind damit die Voraussetzungen geschaffen worden, die noch anstehenden gemeinsamen Untersuchungen über die Streckenführung auf deutscher und französischer Seite bis Ende 1990 abzuschließen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Anschluß daran eine Entscheidung getroffen wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6762 Frage 5): Bis wann wird die Bundesregierung eine Regelung erlassen, wonach die alten Motorradsturzhelme, die zwar nicht amtlich genehmigt, aber den Anforderungen der Verkehrssicherheit entsprechen, weiterverwendet werden dürfen, und wird dann denen, die bisher kostenpflichtig verwarnt wurden, die Verwarnungsgebühr zurückerstattet werden? Die Ausnahmeverordnung für Kraftrad- Schutzhelme tritt am 28. März 1990 in Kraft. Sie bestimmt, daß Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 weiter verwendet werden dürfen, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung beim Führen von Krafträdern bieten. Die Ausnahmeverordnung war deshalb erforderlich, weil eine hinreichende polizeiliche Überwachung der ab 1. Januar 1990 geltenden ECE-Regelung nicht sichergestellt werden konnte. Die Überwachung der Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ist Sache der Bundesländer. Dies gilt insbesondere auch für die Erteilung von Verwarnungen. Die Verwarnungsgelder sind auf Grund einer gültigen Rechtslage erteilt worden, die den Bürgern seit längerer Zeit bekannt war. Materiell wird auch weiterhin voll an ihr festgehalten, weil ein der ECE-Regelung entsprechender Kraftrad-Schutzhelm auch in Zukunft die beste Gewähr gegen Kopfverletzungen bei einem Unfall gibt. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Jagoda auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Niese (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 6 und 7): Treffen Darstellungen der Sendung „Plus-Minus" zu, wonach entlassene Spitzenmanager in Absprache mit ihren vorherigen Arbeitgebern im Grunde unzulässig Arbeitslosenunterstützung bis zu mehreren tausend DM monatlich beziehen, obwohl diesen arbeitslosen Managern von ihren Konzernen hohe Abfindungssummen gezahlt werden, ohne daß diese Abfindungen, wie bei anderen Arbeitslosen auch, auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden? Trifft es zu, daß dieses Verfahren von den Konzernen und Großunternehmen bereits seit zehn Jahren betrieben wird und die Bundesanstalt für Arbeit auf Grund gesetzlich fehlender Regelungen auf diese Weise rund 400 Millionen DM jährlich an arbeitslose Manager zahlen muß? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in vielfacher Form — vorwiegend ältere — Arbeitnehmer, die aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden, von ihrem bisherigen Arbeitgeber Abfindungen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld erhalten. Ich erinnere dabei nur an die Vielzahl von Sozialplänen, in denen oft Abfindungen von beträchtlicher Höhe vereinbart werden, die zum Ziel haben, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundene Beeinträchtigung des sozialen Besitzstandes auszugleichen und damit letztlich auch dem sozialen Frieden zu dienen. Diese Praxis ist nicht auf Spitzenmanager beschränkt, sondern betrifft — wenn sie sich die Vielzahl der Sozialpläne ansehen — Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 15887* Arbeitnehmer aus allen Berufen und Schichten. Insofern dürften die in der Sendung Plusminus genannten Beispiele insbesondere zur Höhe der gezahlten Abfindungen nicht repräsentativ sein. Ob die in der Sendung genannten Zahlen zutreffen, kann nicht bestätigt werden, da der Bundesanstalt für Arbeit hierzu keine Daten vorliegen. Zur Rechtslage ist folgendes zu bemerken: Die Tatsache allein, daß ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhält, beeinflußt den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht. Arbeitslosengeld ist eine von der individuellen Bedürftigkeit und den Vermögensverhältnissen des Arbeitnehmers unabhängige — auf Beitragsleistung beruhende — Versicherungsleistung. Abfindungen werden nur dann auf das Arbeitslosengeld „angerechnet", wenn der Arbeitnehmer vorzeitig — d. h. ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers — aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Dies gilt in gleicher Weise für Abfindungen aus Sozialplänen wie für individuelle Entschädigungen, wie sie z. B. die in der Sendung genannte Firma Aral AG an ihre ehemaligen Führungskräfte gezahlt hat. Richtig ist, daß derartig hohe Einkünfte, die während der Arbeitslosigkeit gezahlt werden, die Arbeitsbereitschaft des Arbeitslosen beeinträchtigen können. So hat eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit in zwei Vermittlungsstellen eines süddeutschen Arbeitsamtes ergeben, daß rd. 20 v. H. der Arbeitslosen gegen Zahlung hoher Abfindungen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Das war Anlaß für die Bundesregierung, den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zu bitten, zu dieser Frage eine Sonderuntersuchung in weiteren Arbeitsämtern durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen noch nicht vor. Nach Auswertung der Ergebnisse der Untersuchung wird zu prüfen sein, ob die gesetzlichen Regelungen geändert werden müssen. Dabei werden die Interessen der Arbeitnehmer, die Abfindungen aus Sozialplänen erhalten, zu berücksichtigen sein. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Jagoda auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 8 und 9) : Hält die Bundesregierung unter Bezug auf ihre Antworten vom 12. Februar 1990 auf Frage 22 (Drucksache 11/6497) nach wie vor die Personalausstattung der Bundesanstalt für Arbeit für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben für ausreichend, und wie ist die derzeitige Belastung der Beschäftigten? Wie viele Überstunden sind zum Beispiel seit 1989 insgesamt und getrennt nach Landesarbeitsämtern geleistet worden? Die Ihnen am 12. Februar 1990 erteilte Antwort trifft auch heute noch zu. Die Bundesregierung anerkennt ausdrücklich die Leistung, die die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit bei der zusätzlichen Betreuung der rat- und arbeitsuchenden DDR-Bürger erbringen. Sie geht davon aus, daß die Bundesanstalt hin- sichtlich ihrer Personalausstattung mit weit über 70 000 Mitarbeitern eine Obergrenze erreicht hat, die sie in die Lage versetzt, ihre Aufgaben gegenüber der Bevölkerung einschließlich der Aus- und Übersiedler zu erfüllen. Aktuelle Mehrbelastungen müssen daher zunächst durch organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden. Hierbei ist in erster Linie an personelle Umsetzung innerhalb der Arbeitsämter sowie von nicht so stark belasteten zu den stark belasteten Arbeitsämtern zu denken. Nach Mitteilung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit hat er bisher rund 400 Kräfte vorübergehend umgesetzt. Daneben versuchen die Arbeitsämter, dem Beratungsbedürfnis der DDR-Bürger durch die Durchführung von weniger personalaufwendigen Gruppeninformationstagen Rechnung zu tragen. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit wurden folgende Überstunden geleistet: Landesarbeitsamtsbezirk 1989 Januar 1990 Schleswig-Holstein-Hamburg 741 905 Niedersachsen-Bremen 1 254 1 929 Nordrhein-Westfalen 34 378 7 422 Hessen 1 251 2 474 Rheinland-Pfalz-Saarland 2 138 3 011 Baden-Württemberg 4 764 428 Nord-Bayern 5 717 749 Süd-Bayern 7 621 2 365 Berlin 750 90 Besondere Dienststellen 488 263 Zusammen 59 102 19 636 Die Gesamtzahl der 1989 geleisteten Überstunden würde umgerechnet 37 Jahreskräfte ergeben. Im Januar 1990 hat die Zahl der Überstunden zwar zugenommen, teilweise sogar erheblich, trotzdem ist die Überstundenleistung im Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten weiterhin gering. Überstunden werden nicht nur durch die Beratung von Übersiedlern oder DDR-Bürgern ausgelöst. Traditionell werden bei den Arbeitsämtern in den Wintermonaten Überstunden in stärkerem Maße notwendig. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 11/6762 Frage 13): Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß in den vergangenen Monaten verstärkt Wehrpflichtige mit einer Ankündigungszeit von nur zwei oder drei Wochen zum Wehrdienst einberufen wurden und sich demzufolge kaum auf die neuen Lebensumstände einrichten können, und wie wird sie sicherstellen, daß es zukünftig nicht mehr zu solch kurzen Einberufungsfristen kommt? Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz i. V. m. § 13 Abs. 4 Musterungsverordnung) müssen die Einberufungsbescheide 15888* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 4 Wochen vor dem Einberufungstermin zugestellt sein. Die Zustellung erfolgt in der Regel jedoch bereits 2 bis 3 Monate vor dem jeweiligen Einberufungstermin. Eine Unterschreitung der Frist ist nur dann zulässig, wenn Wehrpflichtige als Ersatz für Ausfälle vorgesehen sind. Diese Wehrpflichtigen sind dann jedoch unter Einhaltung der allgemeinen Einberufungsfrist schriftlich darüber zu unterrichten, daß sie kurzfristig — bis etwa 14 Tage vor dem jeweiligen Termin — einberufen werden können. Diese Regelung ist notwendig, weil die Stellen der kurzfristig ausfallenden Wehrpflichtigen im Rahmen der Bedarfsdeckung mit anderen Wehrpflichtigen nachbesetzt werden müssen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem die gesetzlich vorgegebenen Fristen nicht eingehalten wurden, es sei denn, daß ein Wehrpflichtiger sich aus persönlichen Gründen mit einer kurzfristigen Einberufung ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6762 Fragen 15 und 16): Hat die Bundesregierung angesichts ihrer — nach Pressemeldungen — positiven Entscheidung über die von der Elektrizitätswirtschaft/DWK vorgelegten Musterverträge zur Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Leichtwasserreaktoren, die diese mit der französischen Firma COGEMA und der British Nuclear Fuels (BNFL) ausgehandelt haben, die angekündigte Prüfung der Anlagen von La Hague und Sellafield nach deutschen Sicherheitsmaßstäben bereits abgeschlossen, und in welcher Form werden diese Ergebnisse veröffentlicht? In welchen Preishorizonten bewegen sich die angestrebten Abmachungen mit den Anlagen-Betreibern von Sellafield und La Hague über die Bearbeitung der deutschen Atomabfälle, und wann sollen die ersten Hin- und Rücklieferungen erfolgen? Zu Frage 15: Entsprechend der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie" vom 6. Juni 1989 ist eine deutsch-französische Expertengruppe gebildet worden, die den Auftrag hat, gemeinsame Überlegungen zur Sicherheit der Entsorgungsanlagen anzustellen und ihre Schlußfolgerungen hierzu vorzulegen. Das Mandat für diese Expertengruppe, das der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Pressemitteilung vom 6. Juni 1989 veröffentlicht hat, sieht folgendes vor: „Diese Expertengruppe ist damit beauftragt, für beide Regierungen einen Informationsaustausch vorzunehmen und gemeinsame Überlegungen über die Sicherheitsziele und über die in vergleichbaren Entsorgungsanlagen beider Länder gewählten technischen Eigenschaften anzustellen, damit diese Ziele erreicht werden. Innerhalb dieses Mandates bilden Wiederaufarbeitung und Abfallendlagerung besondere Punkte des gemeinsamen Interesses. Die Gruppe wird sich insbesondere auf die in beiden Ländern existierenden Arbeiten und Untersuchungen zu diesen Anlagen beziehen, wobei die Besonderheit jeder Anlage zu berücksichtigen ist." Die Expertengruppe wird ihre Arbeitsergebnisse Anfang 1991 vorlegen. In gleicher Weise besteht gemäß der Gemeinsamen Erklärung über die arbeitsteilige Zusammenarbeit in der Kernenergie mit Großbritannien vom 25. Juli 1989 Übereinstimmung darin, daß bei der Konzeption der neuen britischen Wiederaufarbeitungsanlage THORP die höchsten Standards in bezug auf Sicherheit und Umweltschutz zur Anwendung kommen sollen. In diesem Zusammenhang werden die Kontakte zwischen den britischen Aufsichtsbehörden und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ausgebaut und die Sicherheitsstandards für Wiederaufarbeitungsanlagen zum besonderen Gegenstand der Gespräche gemacht. Wo notwendig, werden auf dieser Basis gemeinsame Vorschläge zur fortlaufenden Weiterentwicklung der Standards erarbeitet. Ein Bericht über diese bilateralen Kontakte soll ebenfalls Anfang 1991 vorgelegt werden. Die Arbeitsergebnisse der Expertengruppen sollen in Form von Arbeitsberichten veröffentlicht werden. Zu Frage 16: Einzelheiten bezüglich der Kostenstruktur unterliegen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 Atomgesetz in Verbindung mit § 139b der Gewerbeordnung der Geheimhaltung. Wann die Anlieferung der abgebrannten Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung an die COGEMA bzw. BNFL erfolgt und wann die bei der Wiederaufarbeitung zurückgewonnenen Reststoffe Uran und Plutonium sowie die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeliefert werden, wird im Rahmen der noch abzuschließenden Einzelverträge geregelt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 11/6762 Fragen 18 und 19): Welche Kosten fallen für die Entsorgung von Glühbirnen und für KompaktLeuchtstofflampen an, und in welchem Verhältnis stehen diese Kosten zum spezifischen Energieverbrauch der jeweiligen Lichtquelle? Sind der Bundesregierung Verfahren bekannt, wie das Abfallaufkommen bei KompaktLeuchtstofflampen (z. B. Quecksilber, Cadmium, Blei, Strontium) durch Recycling vermindert werden kann, und um welche Verfahren handelt es sich? Zu Frage 18: Die Kosten für die Entsorgung von Leuchtstofflampen durch spezielle Firmen betragen zwischen 25 und 40 Pfennig pro Lampe. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1990 15889* Die Entsorgung herkömmlicher Glühlampen erfolgt in der Regel über den Hausmüll. Geht man davon aus, daß die Lebensdauer einer Glühlampe nur 1/8 der einer Kompakt-Leuchtstofflampe und das Gewicht einer Glühlampe etwa 40 g beträgt, sind für eine Leuchtstofflampe acht Glühlampen mit einem Gesamtgewicht von 320 g zu entsorgen. Bei angenommenen Entsorgungskosten von ca. 100 DM pro Tonne Hausmüll entstehen für die Entsorgung der acht Glühlampen Kosten von insgesamt etwa 3 Pfennig. Bei einem Kostenvergleich zwischen herkömmlichen Glühlampen und Kompakt-Leuchtstofflampen sind neben den eingesparten Kosten aufgrund des verminderten Stromverbrauchs auch die durch den aufwendigeren Herstellungsprozeß verursachten höheren Kosten zu berücksichtigen. In dieses Kalkül ist ferner die längere Lebensdauer einer KompaktLeuchtstofflampe einzubeziehen. Bei Berücksichtigung dieser Faktoren kommt man bei einem Vergleich zum Ergebnis, daß die durch einen höheren Arbeits-, Material- und Energieeinsatz verursachten höheren Herstellungskosten einer Kompakt-Leuchtstofflampe durch die gegenüber Glühlampen bis zu 8-fach höhere Lebensdauer und den um bis zu 80 reduzierten Stromverbrauch bei gleicher Lichtmenge deutlich kompensiert wird. Zu Frage 19: Für die Entsorgung von Entladungslampen sind je nach Lampentyp unterschiedliche Inhaltsstoffe von Bedeutung. Konventionelle Glühlampen bestehen vorwiegend aus Glas, Wolfram, Kupfer, Nickel, Molybdän und Aluminium. Entladungslampen enthalten geringe Mengen an Antimon, Barium, Blei, Indium, Strontium und Yttrium. Dabei sind Menge und Zusammensetzung der Inhaltsstoffe abhängig vom Lampentyp bzw. dem Herstellungsverfahren. Für Quecksilber ergibt sich, daß Kompakt-Leuchtstofflampen je nach Typ im Mittel 4,5 bis 40 mg Quecksilber enthalten können. Cadmium ist in den neuen Kompakt-Leuchtstofflampen westeuropäischer Hersteller nicht mehr enthalten. Da die Entsorgung einzelner Leuchtlampen aus privaten Haushaltungen gemeinsam mit Hausmüll — auch nach Aussage des Umweltbundesamtes — tolerierbar erscheint, sind diese in der Regel auch nicht von der Hausmüllentsorgung ausgeschlossen. Aus Vorsorgegründen sollte aber so wenig Quecksilber wie möglich auf Hausmülldeponien oder in Hausmüllverbrennungsanlagen gelangen und deshalb Entladungslampen aller Typen, sofern sie nicht verwertet werden, der Sonderabfallentsorgung (Sonderabfalldeponie/Monodeponie) zugeführt werden. Dies gilt insbesondere für größere Mengen an Leuchtstoffröhren, wie sie beim turnusgemäßen Auswechseln in Behörden, Gewerbebetrieben und Großbetrieben anfallen. Da ein laufendes Forschungsvorhaben (Recycling von Entladungslampen) durch die Firma Lampenverwertungsgesellschaft mbH (LVG) bisher befriedigende Ergebnisse gebracht hat, kann zumindest die technische Seite der Verwertung weitgehend als gelöst betrachtet werden. Das technische Niveau der Recyclingverfahren ist noch recht unterschiedlich. Allen gemeinsam ist die selektive Abtrennung und teilweise Wiederverwertung des Quecksilbers der Leuchtstofflampen. Wesentliche Unterschiede treten bei der Verwertung der restlichen Komponenten der Leuchtstofflampen (Glas, Leuchtstoff und Metallsockel) auf. Die Firma LVG (Lampen-Verwertungs-Gesellschaft) entwickelt mit finanzieller Unterstützung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Aufbereitungsanlage, die das Lampenglas in einer Qualität gewinnt, die eine direkte Rückführung in die Lampenherstellung gestattet. In Zukunft wird auch die Wiedergewinnung der Leuchtstoffe möglich sein. Viele Träger von Sonderabfalldeponien haben auf diese Situation bereits reagiert und schließen Leuchtstofflampen von der Deponierung aus. Damit werden die Großverbraucher von Leuchtstofflampen mittelfristig gezwungen, die verbrauchten Lampen in die Verwertung zu geben. Der BMU prüft derzeit, ob eine Rücknahmeverpflichtung einschließlich der Lampen von Kleinverbrauchern auf der Grundlage von § 14 AbfG zielführend ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist zu Ende.
    Nun müssen Sie eine Weile mir zuhören.



    Vizepräsident Westphal
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt.
    1. Aktuelle Stunde: Die Möglichkeit genereller Genehmigungen zur Müllverbrennung durch geplante Änderungen im Abfallrecht
    2. Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 11/6790 —3. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner, Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot des Neuanschlusses von Stromheizungen — Drucksache 11/6727 —4. Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Überprüfung und Aufhebung des Soltau-I.üneburg-Abkommens — Drucksache 11/6804 —
    Zugleich soll mit der Aufsetzung — soweit erforderlich — von der Frist für den Beginn der Beratung abgewichen werden.
    Weiterhin ist interfraktionell vereinbart worden, Tagesordnungspunkt 4 e — Sammelübersicht 155 zu Petitionen — abzusetzen.
    Sind Sie mit dem Vorgetragenen einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 und Zusatzpunkt 2 auf:
    3. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Erweiterter Verfall — (. . . StrÄndG)

    — Drucksache 11/6623 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

    Innenausschuß
    Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Haushaltsausschuß
    b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung
    — Drucksache 11/6004 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    c) Erste Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 — KOVAnpG 1990)

    — Drucksache 11/6760 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Innenausschuß
    Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Haushaltsausschuß mitberatend und gem. § 96 GO
    d) Erste Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Nachtragsplangesetz 1990)

    — Drucksache 11/6740 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß
    e) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament
    Entschließung zu einem regionalen Aktionsprogramm auf Initiative der Kommission zur wirtschaftlichen Umstrukturierung der Kohlereviere (RECHAR)

    — Drucksache 11/6121 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Haushaltsausschuß
    f) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Nachtragshaushaltsgesetz 1990) — Drucksache 11/6400 — hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    — Drucksache 11/6763 —
    Überweisung: Haushaltsausschuß
    ZP2 Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    — Drucksache 11/6790 —
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    Rechtsausschuß
    Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte.
    Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Die Vorlage auf Drucksache 11/6790 soll zusätzlich zur Mitberatung an den Ausschuß für



    Vizepräsident Westphal
    innerdeutsche Beziehungen überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? — Die Überweisungen sind so beschlossen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 a bis d und f bis h auf:
    a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft
    Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1987
    — Drucksachen 11/3765, 11/6489 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Rossmanith Dr. Weng (Gerlingen) Wieczorek (Duisburg) Kleinert (Marburg)
    b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft
    Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1988
    — Drucksachen 11/6186, 11/6488 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Rossmanith Dr. Weng (Gerlingen) Wieczorek (Duisburg) Kleinert (Marburg)
    c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 152 zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Februar 1987 bis 31. Dezember 1989 eingegangenen Petitionen
    — Drucksache 11/6615 —
    d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 154 zu Petitionen
    — Drucksache 11/6617 —
    f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 156 zu Petitionen
    — Drucksache 11/6698 —
    g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 157 zu Petitionen
    — Drucksache 11/6699 —
    h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (13. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
    Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über
    die Einführung einer zwingend vorgeschriebenen Nährwertkennzeichnung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln
    Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Vorschriften für die Nährwertkennzeichnung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln
    — Drucksachen 11/3558 Nr. 3.37, 11/4187 — Berichterstatter: Abgeordneter Eimer (Fürth)

    Es handelt sich um Vorlagen ohne Aussprache, über die abgestimmt werden muß.
    Zunächst zu den Punkten 4 a und b. Wir stimmen über die Beschlußempfehlungen des Haushaltsausschusses auf den Drucksachen 11/6489 und 11/6488 zu Anträgen des Bundesministers für Wirtschaft ab. Wer für die Beschlußempfehlungen stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Ich stelle Einstimmigkeit fest. Die Beschlußempfehlungen sind also angenommen.
    Zu Punkt 4 c. Wir stimmen über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 11/6615, Sammelübersicht 152, ab. Wer für die Beschlußempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist diese Beschlußempfehlung einstimmig angenommen worden.
    Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 4 d, Sammelübersicht 154. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6696 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Es ist die eindeutige Mehrheit auf seiten derjenigen, die dem Änderungsantrag zugestimmt haben. Der Änderungsantrag ist angenommen.
    Wer der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 11/6617 mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit derselben Mehrheit ist diese Beschlußempfehlung mit der Änderung angenommen worden.
    Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Punkte 4 f und g. Es handelt sich um die Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses auf den Drucksachen 11/6698 und 11/6699, Sammelübersicht 156 und Sammelübersicht 157. Wer für diese Beschlußempfehlungen stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und der Fraktion der SPD sind diese Beschlußempfehlungen angenommen.
    Wir kommen zu Punkt 4 h. Wir stimmen jetzt über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit auf Drucksache 11/4187 ab, Einführung von Nährwertkennzeichnung für bestimmte Lebensmittel. Wer für diese Beschlußempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung ist diese Beschlußempfehlung angenommen worden.



    Vizepräsident Westphal
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
    a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG-E)

    — Drucksachen 11/5961, 11/6003 —
    aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (19. Ausschuß)

    — Drucksache 11/6747 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Graf von Waldburg-Zeil Frau Odendahl
    Neuhausen
    Wetzel
    bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 11/6767 —
    Berichterstatterinnen:
    Abgeordnete Frau Männle Frau Dr. Wegner
    Frau Seiler-Albring

    (Erste Beratung 183. Sitzung)

    b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-Reform 1990)

    — Drucksache 11/5347 —
    aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (19. Ausschuß)

    — Drucksache 11/6747 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Graf von Waldburg-Zeil Frau Odendahl
    Neuhausen
    Wetzel
    bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 11/6766 —
    Berichterstatterinnen:
    Abgeordnete Frau Männle Frau Dr. Wegner
    Frau Seiler-Albring

    (Erste Beratung 183. Sitzung)

    c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (19. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der SPD zu einer Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
    zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung — Drucksachen 11/1315, 11/2160 —
    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG)

    zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Wetzel, Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung — Drucksachen 11/1315, 11/2160 —
    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG)

    — Drucksachen 11/5348, 11/5524, 11/610,
    11/2823, 11/2225, 11/2239, 11/6747 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Graf von Waldburg-Zeil Frau Odendahl
    Neuhausen
    Wetzel
    Zu Punkt 5 a liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor.
    Im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung 90 Minuten vereinbart worden. — Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Odendahl.


Rede von Doris Odendahl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ankündigung von seiten des Bildungsministers für diese heute zur Abstimmung stehende 12. BAföG-Novelle klang vielversprechend. Eine grundlegende Reform der Ausbildungsförderung wurde versprochen.
Festgehalten wird leider auch dieses Mal am altbewährten, zwar etwas verbesserten BAföG-Reparaturbetrieb. Für viele Ihrer Mängelreparaturen hat Ihnen die SPD-Fraktion seit Jahren eine Mängelliste vorgelegt. Ein paar Mängel haben Sie nun endlich zu beheben versucht.
Der große Wurf einer Reform ist Ihnen leider nicht gelungen. Deshalb hat die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, und das auch noch ein bißchen früher. Deshalb rede ich vor dem Herrn Minister, der seinen eigentlich vortragen müßte.

(Kuhlwein [SPD]: Sehr richtig!)

Das Kernstück einer wirklichen Reform der Ausbildungsförderung, die Wiedereinführung der Förderung für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11, verweigern Sie trotz der Empfehlung des BAföG-Beirats und aller angehörten Sachverständigen auch weiterhin. Repariert haben Sie dabei nur Ihre Argumentation für die Ablehnung; denn zur Begründung des BAföG-Kahlschlags hatte Ihre Regierungskoalition ordnungspolitische Gesichtspunkte bemüht, und auch der Bildungsminister hat diese noch bei der letzten Haushaltsdebatte herangezogen. Er hat dabei das



Frau Odendahl
Debakel eines Klempners — Entschuldigung, Herr Kollege Rixe — mit Abitur, der keinen Wasserhahn mehr reparieren könne, an die Wand gemalt.
Aufgeschreckt durch die Kritik des BAföG-Beirats und aller Verbände und Organisationen am Regierungsentwurf ist der Bildungsminister dann bei der ersten Lesung des BAföG-Gesetzentwurfes auf finanzpolitische Gründe eingeschwenkt und hat sich bei diesem Eiertanz auch noch auf die Ablehnung durch die Länder berufen.
Ich darf Ihnen an dieser Stelle für alle SPD-regierten Länder versichern, daß alle die Schülerförderung für einen unverzichtbaren Bestandteil der Chancengleichheit in der Bildung halten,

(Graf von Waldburg-Zeil [CDU/CSU]: Bloß handeln sie nicht danach!)

und deshalb der Wiedereinführung des Schüler-BAföG zustimmen werden,

(Graf von Waldburg-Zeil [CDU/CSU]: Aber sie selber machen nichts!)

auch wenn Ihnen das bei der derzeitigen Finanzlage der sich ständig erweiternden Aufgabenstellung nicht leichtgemacht wird.

(Graf von Waldburg-Zeil [CDU/CSU]: Fragen Sie doch einmal Herrn Lafontaine, was das Saarland macht!)

— Ich antworte sofort, Graf Waldburg.
Im übrigen — weil Sie so oft die fehlende Entscheidungskompetenz des Bundes in Bildungsfragen beklagen, Herr Möllemann

(Zuruf von der FDP: So ist es!)

— so ist es wirklich — : BAföG ist ein Bundesgesetz. Hier können Sie voranreiten; aber statt des Rennpferds sind Sie leider nur der Oxer geblieben.

(Beifall bei der SPD — Wetzel [GRÜNE]: Schimmelreiter!)

Doch zurück zu Ihrem Reparaturbetrieb. Seit langen Jahren ist das durch die unzureichende Anhebung der Elternfreibeträge immer größer gewordene Mittelstandsloch Spitzenreiter der Mängelliste. Hier wurden über lange Zeit Einkommensentwicklungen und -strukturen außer acht gelassen, so daß insbesondere Familien im mittleren Einkommensbereich durch Wegfall der Ausbildungsförderung besonders hart betroffen waren, vor allem wenn sie mehrere Kinder in der Ausbildung hatten. Sie mußten und müssen heute noch die Ausbildung ihrer Kinder aus eigener Kraft finanzieren, ohne in anderen Bereichen bei der Erfüllung dieser Familienaufgabe entlastet zu werden.
Der BAföG-Beirat hat auf die Probleme des geltenden Familienlastenausgleichs nicht nur hingewiesen, sondern auch Reformbedürftigkeit in Richtung auf einen einheitlichen Familienlastenausgleich aufgezeigt. Allerdings waren dem BAföG-Beirat bei seiner Aufgabe, Reformvorschläge zu entwickeln, sehr enge Grenzen gesetzt. Deshalb wird das Förderloch in den nun vorliegenden Gesetzentwürfen entsprechend den Beiratsempfehlungen über die Regelung der relativen Freibeträge zwar notdürftig gestopft, kann aber jederzeit wieder aufreißen.
Damit haben Sie ein weiteres Versprechen nicht eingehalten; denn nach der Öde des BAföG-Kahlschlags versprach die ehemalige Bildungsministerin Frau Wilms eine Wiedergutmachung über den Familienlastenausgleich.

(Kastning [SPD]: Die hat viel erzählt!)

Daß Sie nun endlich davon abgehen, die Studierenden, die auf eine Ausbildungsförderung angewiesen sind, mit einem Volldarlehen, das am Ende eines Studiums oft mit rund 50 000 DM Miesen zu Buche schlägt, zu belasten, haben wir ebenfalls seit Jahren auf unserer Mängelliste angemahnt.
Die Einführung eines Teilzuschusses von mindestens 50 % halten wir für eine wichtige Verbesserung, desgleichen die Studienabschlußförderung für zwei Semester bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer sowie die Verbesserung der Förderung von behinderten Studenten.

(Graf von Waldburg-Zeil [CDU/CSU]: Richtig!)

Mit Nachdruck weisen wir Sie an dieser Stelle darauf hin, daß alle Studierenden der letzten sieben Jahre, die nun dank Ihrer Volldarlehensregelung zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn mit einem Schuldenberg von rund 50 000 DM dastehen, ihre Situation zu Recht als große Ungerechtigkeit empfinden. Sie haben schließlich das BAföG-Sparschwein Ihrer Finanzminister finanziert.
Eine Reform des BAföG ist innerhalb des Bundesausbildungsförderungsgesetzes durchaus möglich. Dies hat der Beirat in seinem Bericht als die Lösung vorgeschlagen, die am schnellsten und am einfachsten durchzuführen ist.
Der Gesetzentwurf der SPD schlägt deshalb Neuformulierungen, Änderungen und Ergänzungen vor, die die genannten Kriterien einschließlich der Darlehensrückzahlung berücksichtigen. Außerdem werden die Bedarfssätze und die Freibeträge angehoben und die vorgesehenen Regelanpassungen berücksichtigt, die zur Bedarfsdeckung notwendig sind.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich dem BAföG-Beirat für seine sorgfältige Untersuchung und die richtungsweisenden Lösungsvorschläge danken.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Graf von Waldburg-Zeil [CDU/CSU])

Sie wissen, daß die SPD heute auch beantragt, den BAföG-Beirat mit der Überprüfung der Voraussetzungen, der Möglichkeiten und der Bedingungen einer Neugestaltung der Ausbildungsförderung zu beauftragen. Mein Kollege Kastning wird darauf im einzelnen noch eingehen.
Die Diskussion über die Förderung des zweiten Bildungsweges hat gezeigt, daß die gymnasiale Oberstufe längst kein Königsweg mehr ist. Der Bundesgerichtshof hat im Sommer 1989 ein Urteil gesprochen, nach dem die Unterhaltspflicht der Eltern nicht mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung des Auszubildenden endet. Eine generelle elternunabhängige Förderung wäre somit nur in Verbindung mit dem geltenden Unterhaltsrecht zu regeln. Sie sollte aber auch



Frau Odendahl
angesichts der Regelungen in anderen europäischen Ländern in Angriff genommen werden.

(Beifall bei der SPD)

Aus diesem Grund und um allen Studierenden gleiche Voraussetzungen für den Anspruch auf Förderleistungen nach dem BAföG zu schaffen, werden im Regierungsentwurf und im SPD-Gesetzentwurf die inzwischen wohlbekannten §§ 11 Abs. 3 Nr. 5 und 25a aufgehoben. Dies benachteiligt jedoch einige Gruppen des zweiten Bildungsweges, wie in der Anhörung vor dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft deutlich dargestellt wurde.
An Abendgymnasien und Kollegs wird die Hochschulzugangsberechtigung nachgeholt. Dies wird elternunabhängig gefördert. Betroffen vom Wegfall der elternunabhängigen Förderung nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 während des daran anschließenden Studiums sind in der Mehrzahl Absolventen und Absolventinnen von Kollegs. Diese sind während des Kollegbesuchs im Gegensatz zu den Abendgymnasiasten nicht berufstätig. So kann es vorkommen, daß die noch bestehenden Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung während des Studiums nicht erfüllt werden können. Besonders häufig betrifft das junge Frauen. Für ihre Lebensplanung waren Studium und damit der Schulbesuch bis zur Hochschulreife nicht vorgesehen, übrigens oft eine negative Bildungsentscheidung, die mit einer Schülerförderung nicht hätte getroffen werden müssen. So was kommt dann halt von so was.
Diese jungen Frauen lernen häufig frauentypische Berufe mit meist nur zweijähriger Ausbildung. Es fehlen also schon entscheidende Anrechnungszeiten. Da dagegen Wehrdienst oder Zivildienst angerechnet wird, fehlen hier Frauen wiederum notwendige Möglichkeiten der Anrechnung. Frauen sind auf Grund kürzerer Ausbildung und fehlender Dienstzeit auch jünger und erreichen somit oft noch nicht einmal die Altersgrenze für eine elternunabhängige Förderung.
Die Gründe der Betroffenheit gegenüber anderen Absolventen des zweiten Bildungsweges sind also meist von ihnen nicht selbst zu vertreten.
Die Zahl der Betroffenen ist begrenzt und überschaubar. Da sie schon mehrere Jahre lang unabhängig vom Elternhaus leben, ist es außerordentlich problematisch, sie nach elternunabhängiger Förderung während des zweiten Bildungsweges bei Beginn des Studiums wieder in das Elternhaus und an die Kasse der Eltern zurückzuverweisen.
Diese Zusammenhänge wurden während der Ausschußanhörung deutlich. Man macht ja Anhörungen, damit man etwas klüger wird.

(Kuhlwein [SPD]: Das trifft nur auf uns zu!)

Deshalb beantragt die SPD-Fraktion, Absolventinnen und Absolventen an Abendgymnasien und Kollegs auch während des Studiums elternunabhängig zu fördern.

(Beifall des Abg. Wetzel [GRÜNE])

Das ist die richtige Konsequenz aus unserer letzten Anhörung. Ich bitte Sie, hier im Plenum unserem entsprechenden Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Eine weitere wichtige Verbesserung ist im SPD-Gesetzentwurf enthalten. Erstmals soll durch den Gesetzentwurf die Vereinbarkeit von Familie und Studium ermöglicht werden. Immerhin haben etwa 6 % der Studierenden Kinder. Wir fordern deshalb, daß der Zeitaufwand für die Pflege und Erziehung von Kindern bis zu zehn Jahren anerkannt wird. Wir freuen uns sehr, daß wir dabei der Bundesregierung auf die Sprünge helfen konnten. Erfreulicherweise ist nach den Beratungen im Bundesrat auch die Bundesregierung bereit, dies in ihrem Entwurf zur 12. BAföG-Novelle zu formulieren, allerdings nur für Kinder bis fünf Jahre. Der Bundesrat hat sechs Jahre vorgeschlagen.
Die SPD hat sich deshalb für zehn Jahre entschieden, weil die Bedingungen, ein Kind in Kindergarten, Schule und Tagesstätte unterzubringen, dies noch in der Nähe einer Hochschule und im vollen Bewußtsein, was Sie als Gesetzentwurf beim neuen Jugendhilferecht vorlegen, denkbar schlecht sind und sich auch nicht sonderlich verbessern werden. Ich gebe das hier noch einmal zu bedenken.
Wir haben sehr viel Verständnis, daß Sie bei der Aufzählung Ihrer Verbesserungen auch die dazugehörenden Reparaturkosten dieser BAföG-Novelle herausstellen. Aber, meine Damen und Herren, viele Löcher, viele Flicken, viele Kosten. Wir bescheinigen Ihnen gern, daß der über lange Jahre schon zur Routine gewordene Griff in den BAföG-Spartopf nun zum Stillstand gekommen ist. Nicht ganz freiwillig. Denn auf Grund der Entwicklungen in der DDR und in Osteuropa steht eine 13. Novelle schon ins Haus, die wiederum keine Sparnovelle sein kann. Auch diese Entwicklungen sind ein Grund mehr für einen erneuten Auftrag an den BAföG-Beirat.
Die jetzt vorgesehene Erhöhung des Finanzansatzes allein wird nicht reichen. Auch die Ergänzung im Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach in einer Rechtsverordnung die Berechnung bei DDR-Bürgern geregelt werden soll, ist nur eine Notlösung. Wie sehr diese Ergänzung aus der Not formuliert wurde, zeigt einmal das geplante rückwirkende Inkrafttreten zum 1. April dieses Jahres. Wir halten es allerdings für notwendig, diese Übergangszeit auf ein Jahr zu befristen. Nachdem der Herr Bundeskanzler sich bei der Währungsunion auf den 1. Juli 1990 festgelegt hatte, kann schon deshalb diese Richtlinienverordnung nur von kurzer Dauer sein, obwohl ich gerne zur Kenntnis genommen habe, daß auch Herr Minister Möllemann bei der Befragung der Bundesregierung heute mittag dieses Datum außerordentlich in Frage gestellt hat.
Wir stimmen ausdrücklich mit Ihnen überein, daß es sozial nicht vertretbar ist, Studienpendler aus der DDR durch BAföG-Vorteile zu bevorzugen. Es ist mit Sicherheit schwierig, die Bildungswünsche und das zukünftige Bildungsverhalten der Menschen in der DDR bis ins einzelne zu berechnen und zu planen. Das Streben nach angemessener hochqualifizierter Bildung ist jedoch schon heute klar erkennbar, in der DDR wie auch bei Übersiedlern und Aussiedlern. Auch wenn



Frau Odendahl
Daten bisher nicht statistisch erfaßt sind, wenn weiterführende Bildungseinrichtungen, vor allem Hochschulen, in der Bundesrepublik besucht werden, so gibt es doch klare Anhaltspunkte für die Nachfrage nach einer Hochschulausbildung dieser Bevölkerungsgruppen. Allein der Nachholbedarf in der DDR läßt sich über den Anteil Studierender an der Bevölkerung in der DDR im Vergleich zur Bundesrepublik leicht errechnen.
Persönliche Lebensplanung, der Wunsch nach zukunftsorientierter beruflicher Tätigkeit, die dann auch entsprechend bezahlt wird, sowie der wirtschaftliche Nachholbedarf in der DDR erfordern auch eine dem europäischen Standard angepaßte Entwicklung der Hochschulausbildung. Wir sollten und müssen also damit rechnen, daß sich die Zahl der Studierenden für das Gebiet der DDR zumindest verdoppeln wird. Hier liegt die große Aufgabe vor uns, diesen Menschen den Zugang zu einer Hochschulbildung über die Erweiterung der Studienmöglichkeiten in der DDR zu ermöglichen und die Auswirkungen auf die Bundesrepublik schon heute mit in unsere Überlegungen einzubeziehen.
Dabei müssen wir uns gleichzeitig auch mit der Frage der Ausbildungsförderung befassen, denn auch in der DDR ist das Einkommen der Familien unterschiedlich hoch. Auch dort sollte niemand durch das zu niedrige Familieneinkommen an einer guten Ausbildung gehindert werden. In der DDR gibt es Ausbildungsförderung. Sie ist anders gestaltet als unser BAföG. Die Ausbildungsförderung in der DDR war bisher, was die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Studierenden, Lebensunterhalt und Wohnen, anbelangt, gerade ausreichend und nur für einen von staatlicher Seite ausgewählten überschaubaren Personenkreis gedacht. Mit der angestrebten Änderung der Lebensverhältnisse in der DDR wird der bisherigen Ausbildungsförderung die Basis entzogen. Auch hier müssen wir gemeinsam zu grundlegenden neuen Überlegungen kommen.
In einem Punkt hätten Sie die Reparaturkosten etwas preisgünstiger gestalten können. Wir fordern erneut den Verzicht auf den allseits ungeliebten Darlehensteilerlaß. Wir haben Ihnen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das ist ein Vorschlag, den die Länder gerne aufgreifen werden, denn der Darlehensteilerlaß hat Mehrkosten für die Länder zur Folge, den Hochschulen macht er mehr Arbeit. Die SPD-Fraktion hat den Darlehensteilerlaß seit langen Jahren auf ihrer Mängelliste, denn Leistungsprämien können nun einmal nicht Bestandteil eines Sozialgesetzes sein.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen: Das BAföG ist ein Sozialgesetz. Dies war bei der Einführung der Ausbildungsförderung die einheitliche Meinung des Deutschen Bundestages. Deshalb sind wir in der SPD-Fraktion außerordentlich enttäuscht darüber, daß das Schüler-BAföG nach dem Votum des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft und entsprechend den Mehrheitsverhältnissen in diesem Haus heute erneut verweigert wird.

(Kastning [CDU/CSU]: Ein Trauerspiel ist das!)

Für die Kolleginnen und Kollegen in der FDP-Fraktion, die über lange Jahre ebenfalls für Chancengleichheit in der Bildung und damit für die Schülerförderung eingetreten waren, bedeutet die heutige Verweigerung durch diese Regierungskoalition einen traurigen Verzicht. Sie haben sich einst als das Flaggschiff der Bildungspolitik gefühlt.

(Dr. Hoyer [FDP]: Das sind wir noch immer!)

Ihr eigener Minister trägt dazu bei, daß nur noch eine müde Fregatte übriggeblieben ist.

(Kuhlwein [SPD]: Das ist die bildungspolitische Pendlerpartei! — Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Eine Nußschale ist übriggeblieben!)

An Ihnen allen, meine Damen und Herren, liegt es heute, das Reparaturwerk doch noch zu einer wirklichen, nach vorne weisenden Reform zu machen und der Schülerförderung ab Klasse 11 zuzustimmen. Sie würden damit vielen jungen Menschen Bildungswege öffnen, die ihnen sonst verschlossen blieben.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nun erteile ich dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Jürgen Möllemann, das Wort.

    (Dr. Penner [SPD]: Für welche Koalition ist der eigentlich?)