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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/199 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Unruh, Krey, Frau Dr. Segall, Dr. Geißler und des Bundesministers Kiechle 15327 A Verzicht der Abg. Frau Rost (Berlin) und des Abg. Dr. Kreile auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 15327 A Eintritt der Abg. Dewitz und Keller in den Deutschen Bundestag 15327 A Wahl des Abg. Dr. Mahlo zum Schriftführer als Nachfolger des Abg. Schulze (Berlin) . 15327 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 15327 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht 1990) Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15295 A Frau Odendahl SPD 15296 A Oswald CDU/CSU 15296 D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15297 A Rixe SPD 15297 B Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15297 C Kastning SPD 15297 D Möllemann, Bundesminister BMBW . . . 15297 D Müntefering SPD 15298 B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau . 15298 C Dr. Klejdzinski SPD 15299 A Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau . 15299 A Frau Schulte (Hameln) SPD 15299 B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau . 15299 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15299 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 15299 C Singer SPD 15300 A Müntefering SPD 15300 B Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 15300 B Frau Schulte (Hameln) SPD 15300 D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 15300 D Dr. Klejdzinski SPD 15300 D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 15300 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Behinderungen für den Aufbau der sozialen Marktwirtschaft in der DDR durch das neue Gewerkschaftsgesetz der DDR Müller (Wesseling) CDU/CSU 15313 A Dreßler SPD 15313D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15314 D Hoss GRÜNE 15315D, 15320 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15316D Scheu CDU/CSU 15317 C Dr. Jens SPD 15318B Funke FDP 15319B Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15320 B Schreiber CDU/CSU 15321 D Andres SPD 15322 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 15324 A Reuschenbach SPD 15324 D . Lummer CDU/CSU 15325 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz — HStatG) (Drucksache 11/5832) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz — WoBauErlG) (Drucksachen 11/6508, 11/6540) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindÄndG) (Drucksache 11/6524) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (Drucksache 11/6530) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. Oktober 1989 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom 30. November 1978 (Drucksache 11/6531) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (Drucksache 11/6532) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 28. September 1989 zur Änderung des Abkommens vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 (Drucksache 11/6533) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrentenrechts (Drucksache 11/6536) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Frau Kelly, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verletzung der Allgemeinen Menschenrechte in Marokko und der besetzten Westsahara (Drucksache 11/5937) . . 15327 C Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/6542) 15328 C Tagesordnungspunkt 4: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle (Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz — StVUnfStatG) (Drucksachen 11/5464, 11/6320) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Steuerrechtliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für HIV-infizierte Hämophile (Drucksachen 11/4140, 11/6384) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 150 zu Petitionen (Drucksache 11/6460) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 151 zu Petitionen (Drucksache 11/6461) 15328 C Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes — WBeauftrG) (Drucksachen 11/6367, 11/6594) b) Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 III der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45 b des Grundgesetzes — WBeauftrG) (Drucksachen 11/6317, 11/6594) Breuer CDU/CSU 15329 C Dr. Klejdzinski SPD 15329 D Heistermann SPD 15331 B Nolting FDP 15332 D Heistermann SPD 15333 C Frau Beer GRÜNE 15334 A Nolting FDP 15334 B Horn SPD 15335 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und anderer wehrrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 11/6030, 11/6158, 11/6443, 11/6545) Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 15335 D Steiner SPD 15336D Nolting FDP 15338 B Horn SPD 15339A Ronneburger FDP 15339 C Frau Beer GRÜNE 15339 D Dr. Klejdzinski SPD 15340 B Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretärin BMVg 15340 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 11/5373, 11/6283, 11/6575, 11/6569) Dr. Hoffacker CDU/CSU 15342 B Jaunich SPD 15344 B Frau Würfel FDP 15347 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 15349A Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 15350 C Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts (Drucksachen 11/4152, 11/6481, 11/6482) Neumann (Bremen) CDU/CSU 15354 C Dr. Glotz SPD 15356A Dr. Hirsch FDP 15357 B Dr. Briefs GRÜNE 15358A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15358 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Information über die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden (Drucksache 11/2125) Such GRÜNE 15360A Kalisch CDU/CSU 15361 A Dr. Emmerlich SPD 15362 A Dr. Hirsch FDP 15362 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15363 C Dr. Emmerlich SPD 15363 D Wüppesahl fraktionslos 15364 C Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Gansel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Kriegswaffenkontrolle (Drucksachen 11/2920, 11/6427, 11/ 6430) Gansel SPD 15365 D Kittelmann CDU/CSU 15367 A Frau Eid GRÜNE 15368 D Funke FDP 15369 D Gansel SPD 15370 B Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15371B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 15372 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP (Erklärung nach § 31 GO) 15373 D Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) (Drucksache 11/4756) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) (Drucksache 11/6547) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines dienst- und besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst — BGAD) (Drucksache 11/ 6543) Verheugen SPD 15374 D Lowack CDU/CSU 15376 C Lüder FDP 15377 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Frau Kottwitz GRÜNE 15378A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15379 A Genscher, Bundesminister AA 15380 A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Stand und Entwicklung der deutschen Schulen im Ausland (Drucksachen 11/1642, 11/ 6478) Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15380 D Toetemeyer SPD 15382 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15382 D Frau Kottwitz GRÜNE 15384 A Schäfer, Staatsminister AA 15384 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Günther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (Drucksache 11/6469) Schartz (Trier) CDU/CSU 15386A Wimmer (Neuötting) SPD 15387 C Schartz (Trier) CDU/CSU 15388 A Müller (Schweinfurt) SPD 15388 B Oostergetelo SPD 15388 B Heinrich FDP 15389 D Wimmer (Neuötting) SPD 15390 D Frau Flinner GRÜNE 15391 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags des Abgeordneten Susset, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Paintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zum Getreidepreis (Drucksache 11/6472) Eigen CDU/CSU 15392 A Müller (Schweinfurt) SPD 15393 C Oostergetelo SPD 15394 A Eigen CDU/CSU 15394 C Bredehorn FDP 15395 D Kreuzeder GRÜNE 15397 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/6561 vom 2. März 1990 — Beschleunigung der Zulassung bzw. Verlängerung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln MdlAnfr 1, 2 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 15301A, 15302 C ZusFr Eigen CDU/CSU 15301 C, 15302 C ZusFr Wüppesahl fraktionslos 15302 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15303 B Spenden und Hilfsgüter des BMA zur Unterstützung des „Demokratischen Aufbruchs" in der DDR MdlAnfr 3 Amling SPD Antw PStSekr Vogt BMA 15303 C ZusFr Amling SPD 15303 D Kontrolle der Strahlenbelastung und Katastrophenschutzplanung bei der Anhängung von Spezialwaggons mit abgebrannten Brennelementen an reguläre Güterzüge für den Transport zur COGEMA nach La Hague MdlAnfr 5 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 15304 A ZusFr Dr. Kübler SPD 15304 B ZusFr Wüppesahl fraktionslos 15304 C ZusFr Sielaff SPD 15304 C Einsatz der Bundeswehr zur Beseitigung der Orkanschäden in den Wäldern MdlAnfr 10 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 15305 A ZusFr Dr. Kübler SPD 15305 A ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD 15305 C ZusFr Wüppesahl fraktionslos 15305 D ZusFr Sielaff SPD 15306 A Beseitigung der Altlasten auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord; Gesamtsanierung des Platzes MdlAnfr 8, 9 Frau Schulte (Hameln) SPD Antw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 15306B, 15306 D ZusFr Frau Schulte (Hameln) SPD 15306B, 15306 D Anpassung des § 71a des Weingesetzes an Änderungen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere zur Bekämpfung von Straftaten MdlAnfr 11, 12 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 15307B, 15307 C ZusFr Frau Weyel SPD . . . . 15307B, 15307D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 V ZusFr Sielaff SPD 15307C, 15308 B Anpassung des § 71 a des Weingesetzes an die Änderungen des Gemeinschaftsrechts MdlAnfr 13, 14 Sielaff SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 15308 C ZusFr Frau Weyel SPD 15308 D Förderung integrativer Kindergärten (Leben und Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern) MdlAnfr 15 Wüppesahl fraktionslos Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 15308 D ZusFr Wüppesahl fraktionslos 15309 A Berechtigung der von einer Bremer Initiative geforderten Zahlung von 727 Milliarden DM als Ausgleich für DDR-Reparationszahlungen; Beeinflussung der Meinungsbildung der Bundesregierung durch die Unterstützung von Bremer Senatoren MdlAnfr 30, 31 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Carstens BMF . 15309D, 15310B ZusFr Dr. Müller CDU/CSU . . 15310A, 15310 C ZusFr Frau Schulte (Hameln) SPD . . . . 15310D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 15310D ZusFr Lowack CDU/CSU 15311 A Leistungen der DDR an den Warschauer Pakt und für die Stationierung sowjetischer Streitkräfte; Zahlung in D-Mark im Falle einer Währungsunion MdlAnfr 36, 37 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 15311 C, 15312A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . 15311D, 15312 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 15312A Intervention für die Freilassung der politischen Häftlinge in Bautzen MdlAnfr 43 Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 15312 B ZusFr Jäger CDU/CSU 15312 C Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15399 *A Anlage 2 Auswirkung finanzieller Umschichtungen zugunsten des Fernstraßenbaus in der DDR auf kleine und mittlere Unternehmen MdlAnfr 4 — Drs 11/6561 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15399 *C Anlage 3 Aufstockung der Mittel für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der DDR MdlAnfr 16, 17 — Drs 11/6561 — Rixe SPD SchrAntw PStSekr Dr. Lammert BMBW . 15399 *D Anlage 4 Finanzierung beruflicher Qualifizierung in der DDR in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung; Förderung der Volkshochschulen in der DDR MdlAnfr 18, 19 — Drs 11/6561— Dr. Böhme (Unna) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Lammert BMBW . 15400 * C Anlage 5 Einbeziehung der Hochschulen in den Ausbau der Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der deutschlandpolitischen Aufgaben und Bereitstellung der erforderlichen Mittel MdlAnfr 20 — Drs 11/6561 — Kastning SPD SchrAntw PStSekr Dr. Lammert BMBW . 15401 * B Anlage 6 Auswirkung der dritten Stufe der Steuerreform auf das Einkommen eines in Schichtarbeit beschäftigten Druckers MdlAnfr 32 — Drs 11/6561 — Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 15401 *C Anlage 7 Ausgleich für die Verschlechterung der Situation des bayerischen Grenzlandes an der deutsch-tschechischen Grenze MdlAnfr 33 — Drs 11/6561 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 15402 *A VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Anlage 8 Britische Industriestudie über die Wirtschaftlichkeit von Atomkraftwerken im Vergleich zu Kohle- oder Gaskraftwerken; Stromgewinnung durch Windenergie in Dänemark MdlAnfr 34, 35 — Drs 11/6561 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 15402 *B Anlage 9 Verwendung von Mitteln des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen für Weiterbildungsmaßnahmen in der DDR MdlAnfr 40, 41 — Drs 11/6561 — Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 15403 * A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 15295 199. Sitzung Bonn, den 7. März 1990 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 08. 03. 90 Brandt 08. 03. 90 Dr. von Bülow 07. 03. 90 Frau Conrad 7. 03. 90 Dewitz 8. 03. 90 Dr. Ehmke (Bonn) 08. 03. 90 Eich 08. 03. 90 Dr. Faltlhauser 08. 03. 90 Gallus 08. 03. 90 Gattermann 7. 03. 90 Dr. Geißler 8. 03. 90 Grünbeck 08. 03. 90 Haack (Extertal) 08. 03. 90 Hasenfratz 08. 03. 90 Dr. Haussmann 08. 03. 90 Frau Dr. Hellwig 08. 03. 90 Frau Hensel 08. 03. 90 Frhr. Heereman von Zuydtwyck 7. 03. 90 Dr. Jenninger 8. 03. 90 Jung (Düsseldorf) 7. 03. 90 Frau Kelly 8. 03. 90 Kißlinger 7. 03. 90 Dr. Klejdzinski**' 8. 03. 90 Kolbow 08. 03. 90 Lattmann 08. 03. 90 Louven 7. 03. 90 Lutz 8. 03. 90 Mischnick 07. 03. 90 Dr. Niese 07. 03. 90 Porzner 07. 03. 90 Dr. Rappe (Hildesheim) 7. 03. 90 Rauen 8. 03. 90 Reddemann* 08. 03. 90 Roth 08. 03. 90 Frau Schilling 08. 03. 90 Schroer (Mülheim) 08. 03. 90 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 08. 03. 90 Sielaff 08. 03. 90 Dr. Soell** 08. 03. 90 Stobbe 08. 03. 90 Stratmann 7. 03. 90 Tietjen 8. 03. 90 Frau Dr. Timm 08. 03. 90 Dr. Töpfer 08. 03. 90 Frau Vennegerts 7. 03. 90 Vosen 8. 03. 90 Wiefelspütz 08. 03. 90 von der Wiesche 08. 03. 90 Wissmann 08. 03. 90 Dr. Wittmann 08. 03. 90 Frau Wollny 08. 03. 90 Zeitler 08. 03. 90 Zierer* 08. 03. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/6561 Frage 4): Beabsichtigt die Bundesregierung finanzielle Umschichtungen zugunsten des Ausbaus von Fernstraßen in der DDR vorzunehmen, und wenn ja, wie sollen, was Aufträge anbelangt, die mittelständischen Interessen kleinerer und mittlerer Unternehmungen berücksichtigt werden, die nicht in der Lage sind, in großen Entfernungen Großbauprojekte durchzuführen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, finanzielle Umschichtungen zugunsten des Ausbaus von Fernstraßen in der DDR vorzunehmen. Vielmehr hat die Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 14. Februar 1990 für den Nachtragshaushalt 1990 im Bereich des Bundesministers für Verkehr (Einzelplan 12) eine Anhebung der Mittel für Bundesfernstraßen in 1990 um 93,5 Mio DM und Verpflichtungsermächtigungen über 168 Mio DM in 1991 beschlossen. Mit diesen Mitteln sollen vordringliche Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen in der Bundesrepublik Deutschland im grenznahen Bereich zur DDR und in Berlin (West) finanziert werden. Darüber hinaus ist die Bundesregierung darum bemüht, daß Finanzmittel aus dem „Gegenwertfonds" unter anderem auch für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen innerhalb der DDR eingesetzt werden. Wie die seit nunmehr 15 Jahren durchgeführte Statistik über die Vergabe von Bauaufträgen im Bundesfernstraßenbau zeigt, hatten mittelständische Firmen einen Anteil von rund 60 Prozent am gesamten Auftragsvolumen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß auch bei den vorgenannten Maßnahmen kleinere und mittlere Unternehmen entsprechend beteiligt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Rixe (SPD) (Drucksache 11/6561 Fragen 16 und 17): Welche Rolle und Bedeutung mißt die Bundesregierung der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR für die nötige Gesellschafts-, Wirtschafts- und Bildungsreform in der DDR und zur Reduzierung des Übersiedlerstroms in die Bundesrepublik Deutschland zu? Wird die Bundesregierung sofort über den Nachtragshaushalt 1990 eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der DDR finanziell unterstützen, damit entstandene Defizite im Bildungsbereich vor allem in Wirtschafts-, Geistes-, Sozial- und Gesellschaftswissenschaften schnell aufgeholt werden können? Zu Frage 16: Für den Weiterbildungsbereich gilt in besonderer Weise, was auch für das Bildungswesen der DDR generell zutrifft: Es bedarf aus der Sicht der Betroffenen wie der dort tätigen politischen Kräfte einer grundlegenden Reform hinsichtlich der politischen Neuorientierung, der Anpassung der Bildungsangebote an die Bildungsbedürfnisse der Bürger, der Neugestaltung 15400' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 ganzer Aus- und Weiterbildungsgänge, aber auch der Anpassung von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten an neue, meist westliche Standards. Währungs- und Wirtschaftsunion sind nicht ohne qualifiziert ausgebildete Bürger, die diesen Wandlungsprozeß in der DDR mitvollziehen, umzusetzen. Gleichwohl müssen die trotz der unterschiedlichen politischen Entwicklung bestehenden Gemeinsamkeiten, zum Beispiel im Bereich der dualen Berufsausbildung, von beiden Seiten zügig und effektiv genutzt werden. Damit ist die berufliche Aus- und Weiterbildung angesprochen. Die Ausgangslage stellt sich hier folgendermaßen dar. Die Ausbildung in kaufmännischen und zahlreichen anderen Dienstleistungsberufen, zum Beispiel im Bank- und Versicherungswesen, ist gemessen an den Anforderungen westlicher Marktwirtschaft völlig unterentwickelt. Kenntnisse zum Beispiel im Rechnungswesen, die für betriebswirtschaftliche Kostenrechnung eine unverzichtbare Voraussetzung sind, werden kaum vermittelt. Auch in handwerklichen Berufen besteht ein großer Nachholbedarf. Die technische Ausstattung der Betriebe ist zudem überwiegend veraltet. Völlig unzureichend ist auch die Entwicklung von Methoden selbständigen, statt nur rezeptiven Lernens. Die bevorstehende Umstrukturierung der DDR-Wirtschaft und das Fehlen ausreichend qualifizierten Nachwuchses führt notwendig zu einem erheblichen Weiterbildungsbedarf. Insofern können Qualitätsverbesserung und Neustrukturierung der Berufsbildungsgänge nur gelingen, wenn der Ausbildung und insbesondere der Weiterqualifizierung der Ausbilder und Berufsschullehrer eine Schlüsselrolle zukommt. Diese Fragen sind Gegenstand der Sachverständigengespräche, die gegenwärtig mit der DDR geführt werden. Zu Frage 17: Der Bundesregierung ist bewußt, daß die Reform vorhandener und die Entwicklung fehlender Studiengänge und -fächer in der DDR für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Reformprozeß der DDR von zentraler Bedeutung sind; das gilt insbesondere für die Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungswissenschaften, die Rechtswissenschaft sowie die Geistes- und Sozialwissenschaften. Dieser Prozeß ist nicht in kurzer Zeit zu vollziehen. Um erste Maßnahmen festlegen zu können, entwickelt die Bundesregierung zur Zeit im Gespräch mit den Ländern, mit Mittlerorganisationen, einzelnen Hochschulen und Experten auf unserer Seite sowie dem Ministerium für Bildung, Hochschulvertretern und unabhängigen Experten auf der DDR-Seite einen konkreten Katalog. Dazu gehören gemeinsame Studienprogramme ebenso wie der Personenaustausch im Rahmen von Forschungskooperationen und die Verstärkung der wissenschaftlichen Kooperation über die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Zeitlich befristete Forschungsstipendien und der Austausch von Gastdozenten und Nachwuchswissenschaftlern werden den oben genannten Fächern/Disziplinen ebenso zugute kommen, wie die vorgesehene Zurverfügungstellung von Fachliteratur. Insbesondere für die Wirtschaftswissenschaften ist die Entwicklung und Erprobung von neuen Studienangeboten zur Aus- und Weiterbildung und ein entsprechender Wissenstransfer vorgesehen. Einzelheiten werden in den derzeit, 6. und 7. März, laufenden Expertengesprächen zu klären sein. In diese Gesprächen wird die Bundesregierung auch die Frage einbeziehen, welche Rolle den Einrichtungen der Weiterbildung In dem Erneuerungsprozeß des DDR-Bildungswesens zukommen könnte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Unna) (SPD) (Drucksache 11/6561 Fragen 18 und 19): Auf welche Weise kann in der DDR in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung über das Ausbildungsförderungsgesetz berufliche Qualifizierung einschließlich der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und gesellschaftspolitischen Kenntnissen finanziert werden, z. B. durch Finanzierung der Ausbildung von DDR-Ausbilderinnen und -Ausbildern in der Bundesrepublik Deutschland oder durch Finanzierung von Teilnehmer-Austausch? Wie kann die entsprechende Unterstützung, die z. B. die Volkshochschulen der DDR von ihren Partnervolkshochschulen und von den Volkshochschul-Landesverbänden in der Bundesrepublik Deutschland erhoffen, von der Bundesregierung im Rahmen ihrer deutschlandpolitischen Verantwortung gefördert werden? Zu Frage 18: Bereits am 11. Januar 1990 haben der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und der Minister für Bildung der DDR unter anderem zu Fragen der beruflichen Bildung eine erste Erklärung abgegeben. Beide streben eine deutsch-deutsche Arbeitsgruppe an, in der in enger Zusammenarbeit mit den Ländern die anstehenden Probleme im Bereich von Bildung und Wissenschaft bearbeitet werden sollen. Zur Vorbereitung eines Sachverständigengesprächs am 12. und 13. März 1990 hat am 15. Februar ein Vorgespräch in Berlin/Ost stattgefunden. Die vorgesehene Zusammenarbeit mit der DDR auf den Gebieten von Bildung und Wissenschaft umfaßt insbesondere Informations- und Erfahrungsaustausch, Forschungs-, Modell- und Entwicklungsvorhaben, Austausch- und Qualifizierungsprogramme sowie Ausstattung mit Geräten und Literatur, insbesondere bei Kooperationsprojekten. In den Entwurf des Nachtragshaushaltes 1990 des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft sind insgesamt Mittel in Höhe von 50 Millionen DM vorgesehen, davon sollen nach bisheriger Planung mindestens 8 Millionen DM für die genannten Maßnahmen der beruflichen Bildung eingesetzt werden. In dem geplanten Sachverständigengespräch am 12. und 13. März soll versucht werden, erste Konkretisierungen für die Durchführung der genannten Maßnahmen zu erreichen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung wird frühzeitig einbezogen; darüber hinaus wird es erforderlich sein, insbesondere den Sachver- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 15401* stand der Wirtschaft und der Kammern für die Entwicklung der beruflichen Bildung in der DDR zu nutzen. Zu Frage 19: Es ist zu erwarten, daß die Volkshochschulen in der DDR auch in Zukunft eine ähnliche Bedeutung im Gesamtsystem der Weiterbildung haben werden, wie die entsprechenden Einrichtungen in der Bundesrepublik. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft berät derzeit mit dem Deutschen Volkshochschulverband und anderen Weiterbildungsträgern, welche kooperativen Maßnahmen aus den Mitteln des Nachtragshaushalts finanziert werden können. Dabei wird es insbesondere um Hilfen bei der Versorgung mit Lehrmaterialien, um Dozentenaustausch, Fortbildungsmaßnahmen für Dozenten und gemeinsame Tagungen gehen. In einer Sondersitzung des Arbeitskreises 2 der Konzertierten Aktion Weiterbildung am 30. März 1990 werden diese Fragen unter Beteiligung anderer Bundesressorts, der in der KAW vereinigten Weiterbildungsträger und Sachverständigen aus der Bundesrepublik und der DDR erörtert werden. Ziel der Tagung wird es sein, die große Zahl von bereits bestehenden bilateralen Kontakten und Kooperationen auf Arbeitsebene zu unterstützen und zu verstärken. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Lammert auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/6561 Frage 20): In welcher Weise plant die Bundesregierung, im Rahmen der jetzigen deutschlandpolitischen Aufgaben die Hochschulen in den Aufbau und Ausbau von Weiterbildungs- und Qualifizierungsstrukturen einzubeziehen, und unter welchen Bedingungen werden Mittel für den Austausch von Lehrenden und Studierenden, für die Entsendung von Gastdozenten, für die Ausstattung mit Büchern und Geräten für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt? Das Bildungswesen in der DDR bedarf, auch aus der Sicht aller dort tätigen politischen Kräfte und der Betroffenen, einer grundlegenden Reform. Die deutschdeutsche Entwicklung bedeutet auch für die bildungs- und wissenschaftspolitische Zusammenarbeit eine neue Dimension. Die Bundesregierung hat der DDR ihre Bereitschaft auch zur Unterstützung des Reform- und Modernisierungsprozesses im Bildungsbereich zugesagt; auf diese Weise will die Bundesregierung auch einen Beitrag dazu leisten, den bestehenden Abwanderungstendenzen von Abiturienten und Studenten aus der DDR entgegenzuwirken. Über die Felder, in denen Reformbedarf besteht und in denen die DDR dringend Unterstützung braucht, besteht weitgehende Klarheit. Um aber auch umfassend und zielgenau die notwendigen Maßnahmen festzulegen, entwickelt die Bundesregierung zur Zeit im Gespräch mit den Ländern, mit Mittlerorganisationen, einzelnen Hochschulen und Experten auf unserer Seite sowie dem Ministerium für Bildung, Hochschulvertretern und unabhängigen Experten auf der DDR-Seite einen konkreten Maßnahmenkatalog. Alle in Ihrer Anfrage genannten Maßnahmen sind in dem in Diskussion befindlichen Maßnahmenkatalog berücksichtigt. Die Einzelheiten der Durchführung und der Finanzierung liegen noch nicht endgültig fest. Allgemein läßt sich im Moment sagen, daß die Bundesregierung sich dabei um größtmögliche Flexibilität bemüht und sicherstellen will, daß vereinbarte Maßnahmen nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts 1990 unverzüglich anlaufen können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 11/6561 Frage 32): In welcher Weise wirkt sich die dritte Stufe der Steuerreform auf das Einkommen eines in Schichtarbeit beschäftigten Druckers in der Druckindustrie anhand von konkreten Beispielen (z. B. Verheiratete mit zwei Kindern) aus? Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung war es geboten, die Steuerfreiheit von Lohnzuschlägen zu beschränken und zu vereinheitlichen. Im Hinblick auf die großzügig bemessenen Steuerfreigrenzen sind die meisten Arbeitnehmer von der Neuregelung nicht betroffen. Wenn nach bisherigem Recht steuerfreie Lohnzuschläge in ganz erheblichem Umfang gezahlt wurden, können allerdings bisher steuerfreie Lohnzuschläge sich effektiv vermindern. Härten werden durch eine Übergangsregelung vermieden, nach der die neu steuerpflichtig werdenden Lohnzuschläge im Erstjahr 1990 auf 6 v. H. des Grundlohns, 1991 auf 10 v. H. usw. begrenzt werden. Dies zeigt sich am Beispiel eines in Dauernachtschicht beschäftigten Rotationsdruckers mit einem Bruttojahresverdienst 1990 von 69 169 DM, in dem nach der bis 1989 geltenden Regelung 20 877 DM steuerfreie Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit enthalten sind. Durch die Übergangsregelung wird die Steuerpflicht der Lohnzuschläge 1990 auf 2 350 DM begrenzt. Insgesamt erhält der Drucker in 1990 in der Steuerklasse III/2 eine Nettolohnverbesserung von 564 DM. Geringere Lohnzuschläge als bei Dauernachtschicht ergeben sich bei einem in Wechselschicht tätigen Drucker. Bei einem Bruttojahresverdienst — einschließlich 12 693 DM bisher steuerfreier Lohnzuschläge — von 58 811 DM ergibt sich 1990 in der Steuerklasse I/O eine Nettolohnverbesserung von 671 DM. 15402* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6561 Frage 33): Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation des bayerischen Grenzlandes (Zonenrandgebiet entlang der deutsch-tschechoslowakischen Grenze) im Verhältnis zur Entwicklung im Zonenrandgebiet entlang der Grenze zur DDR, und was wird sie unternehmen, um die relative Verschlechterung der Situation des bayerischen Grenzlandes im Rahmen der Zonenrandförderung und der Regionalförderung auszugleichen? Eine Verschlechterung der Situation des bayerischen Grenzlandes an der Grenze zur CSSR im Vergleich zum Zonenrandgebiet entlang der innerdeutschen Grenze sieht die Bundesregierung nicht. Die Situation im Zonenrandgebiet erscheint in wirtschaftlicher Hinsicht sowohl entlang der innerdeutschen wie auch entlang der CSSR-Grenze allerdings bislang auch noch nicht wesentlich im positiven Sinne verändert. Die Bundesregierung wird deshalb, wie im Jahreswirtschaftsbericht dargelegt, die Förderung des gesamten Zonenrandgebietes, also auch entlang der deutsch-tschechoslowakischen Grenze, fortführen. Zweifellos eröffnet die Entwicklung vor allem in der DDR, aber auch in der CSSR Chancen für die Zukunft. Auch im Hinblick auf die CSSR konnte inzwischen auf Expertenebene die Errichtung von zunächst neun neuen Grenzübergangsstellen vereinbart werden. Diese Vereinbarung und die von der CSSR-Seite bekundete grundsätzliche Bereitschaft zur schrittweisen Öffnung weiterer Übergangsstellen können als Durchbruch für die weitere Entwicklung in Richtung auf eine bürgerfreundliche Durchlässigkeit der Grenze angesehen werden; dadurch werden auch Wirtschaftskontakte erleichtert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6561 Fragen 34 und 35): Wie beurteilt die Bundesregierung die britische Industriestudie, der zufolge der Atomstrom in Großbritannien dreimal so teuer ist wie die Gewinnung aus Kohle oder Erdgas (vgl. DER SPIEGEL 2/1990), und ist der Bundesregierung bekannt, daß eine deutsche Firma ein GUD-Kraftwerk für 600 Millionen DM bei einer Leistung von 900 MW an Großbritannien liefern will und somit auch in der Bundesrepublik Deutschland aus rein wirtschaftlichen Gründen Atomkraftwerke als schlechtere Alternative zu sehen sind? Welche Inseln in Dänemark sind der Bundesregierung bekannt, die über 25 % des verbrauchten Stromes aus der Windenergie (insbesondere unter Berücksichtigung der Eigenstromerzeugung) herstellen, und welche Zielsetzungen aus Dänemark sind der Bundesregierung bekannt, bzw. welche Zielsetzungen hält sie in der Bundesrepublik Deutschland für relevant, Strom durch Windenergie herzustellen? Zu Frage 34: Zutreffend ist, daß unter den aktuellen britischen Verhältnissen Kohle- und Erdgaskraftwerke zur Zeit wirtschaftlicher sind als Kernkraftwerke. Die — in dem zitierten Zeitungsartikel angesprochenen — hohen Kosten der britischen Kernkraftwerke beruhen weitestgehend auf Besonderheiten der britischen Reaktorlinien, die für die Kernkraftwerke in der Bundesrepublik nicht gelten. Dies gilt hinsichtlich der Verfügbarkeiten, die in Großbritannien wesentlich niedriger liegen, des höheren Brennstoffbedarfs und vor allem erhebliche Mehrkosten auf Grund unzureichender Stillegungs- und Entsorgungsrückstellungen. Auch hinsichtlich des Einsatzes von Erdgas und Kohle läßt sich die britische Situation nicht auf die Bundesrepublik übertragen. Für die Verhältnisse in der Bundesrepublik trifft nicht zu, daß Kernkraftwerke aus wirtschaftlichen Gründen als schlechtere Alternative zu sehen sind. Für Investitionsrechnungen letztlich maßgeblich sind die insgesamt über die Lebensdauer zu erwartenden Stromerzeugungskosten. Zur Zeit liegen die Brennstoffkosten in Gaskraftwerken zwar verhältnismäßig niedrig, doch kann nicht davon ausgegangen werden, daß derart günstige Brennstoffpreise auf Dauer bestehen bleiben: z. B. lagen noch vor fünf Jahren die Kraftwerksgaspreise beim Doppelten der heutigen Preise. Gerade für den Grundlasteinsatz ist es daher nicht sinnvoll, brennstoffintensive und mit hohen Preisrisiken belastete Kraftwerke auf Dauer einzuplanen. Der Bundesregierung ist im übrigen aus Pressemitteilungen bekannt, daß der Gesamtwert des in der Frage angesprochenen GuD-Kraftwerks bei 350 Millionen Pfund liegen soll. Darin enthalten sind sowohl die Leistungen des Lieferkonsortiums — in dem eine deutsche Firma Konsortialführer ist — wie auch Bauherrneigenleistungen. Nicht bekannt sind der Bundesregierung allerdings die Einzelheiten des Liefervertrages, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Zu Frage 35: Der Bundesregierung sind keine Inseln in Dänemark bekannt, die über 25 % des verbrauchten Stroms aus Windenergie herstellen. Insellagen können für Windkraftanlagen besonders geeignet sein. In der Bundesrepublik Deutschland ist derzeit mit massiver Unterstützung durch die Bundesregierung eine Windkraftanlage auf der Insel Helgoland im Bau, die etwa ein Viertel des auf Helgoland verbrauchten Stroms liefern wird. Windkraftanlagen stehen auch auf den Inseln Fehmarn und Pellworm, weitere Anlagen sind dort in Planung. Im übrigen ist die Energieversorgungsstruktur Dänemarks eine völlig andere als die der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die dänische Windenergie als heimische Energiequelle erheblich mittelbar und unmittelbar gefördert wird. Trotz der starken staatlichen Unterstützung seit über 10 Jahren ist der Beitrag der Windenergie zur dänischen Stromerzeugung nach wie vor gering (1988 rd. 0,9 % des gesamten Stromverbrauchs. Quelle: VDEW-Veröffentlichung Januar 1990). Die Bundesregierung hat ihre an den deutschen Gegebenheiten orientierte Politik zur Förderung der Windenergie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 20. Juli 1988 eingehend dargelegt (BT-Drucksache 11/2684). Darüber hinaus hat sie in dem Bericht an den Deut- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 15403* schen Bundestag vom 14. Februar 1990 (BT-Drucksache 11/6444) zur Frage der Förderung der Windkraft Stellung genommen. In diesem Bericht wird u. a. darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung erst Mitte vergangenen Jahres zusätzlich ein 100 MW-Demonstrationsprogramm aufgelegt hat, dessen Förderung aus Bundesmitteln voraussichtlich über 130 Millionen DM betragen wird. Da das Programm auf lebhaftes Interesse gestoßen ist, wird derzeit erwogen, es auf 200 MW aufzustocken. Außerdem prüft der Bundesminister für Wirtschaft derzeit, wie insbesondere angesichts der weltweit diskutierten Klimaproblematik der Einsatz erneuerbarer Energien generell stärker unterstützt werden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/6561 Fragen 40 und 41): In welchem Umfang besteht die Möglichkeit, Mittel des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen umzuschichten, die vorrangig Vertriebenenverbänden zur Verfügung gestellt werden, angesichts der neuen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aufgaben der innerdeutschen Kooperation (z. B. heute noch eingesetzte Mittel für den Besuch der Mauer)? Ist die Bundesregierung bereit, umgeschichtete Mittel sofort für die Reorganisation, die Umstrukturierung oder den Aufbau von Weiterbildungsstrukturen in der DDR zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 40: Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat im Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung in der DDR im Rahmen des haushaltsrechtlich zulässigen Mittel im Einzelplan des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen umgeschichtet, insbesondere im Rahmen der Mittelbewirtschaftung der jeweiligen Haushaltstitel. Auch die Vertriebenenverbände sind von Schwerpunktverlagerungen betroffen. Ich habe jedoch nicht die Absicht, deutschlandpolitische Projekte der Vertriebenenverbände generell von einer Förderung auszuschließen und diese damit schlechter zu behandeln als solche anderer Träger. Dazu besteht insbesondere auch deshalb kein Anlaß, weil sich viele Projekte der Vertriebenenverbände konkret mit der neuen Lage in Deutschland und Europa befassen. Aus dem vorrangig für die Förderung der deutschlandpolitischen und kulturellen Arbeit der Flüchtlings- und Vertriebenenverbände heranzuziehenden Titel 2702/685 02 erhielten die Vertriebenenverbände 1989 Projektzuschüsse in Höhe von rund 715 000, —DM, bei einem Ansatz von insgesamt rund 4,6 Mio DM. Nach dem derzeitigen Stand der Planung wird der Zuwendungsbetrag 1990 niedriger liegen müssen, um den gestiegenen Bedarf im Rahmen der Kulturarbeit in der DDR annähernd decken zu können. Der Mittelzuwachs in diesem Titel wird 1990 fast ausschließlich für die Förderung der mitteldeutschen Kulturarbeit verwandt; die bereits 1989 begonnene Schwerpunktverlagerung bei den Ausgaben in diesem Titel wird also fortgesetzt. Ein Teil dieser Gelder trägt zur Unterstützung der Wiederbegründung landeskundlicher Einrichtungen und zur Förderung des regionalen Bewußtseins •in den Ländern zwischen Mecklenburg und Sachsen bei. Die in Ihrer Frage angesprochenen Mittel für Berlin-Fahrten stehen nicht vorrangig den Vertriebenenverbänden zur Verfügung. Das entsprechende Förderungsprogramm wird fortgesetzt. Zu Frage 41: Ich vermute, daß sich Ihre zweite Frage auf die vorhergehende bezieht. Grundsätzlich kann der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen umgeschichtete Mittel nur im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit einsetzen. Die von Ihnen genannten Aufgaben gehören nicht dazu. Eine Rückfrage beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat ergeben, daß dieser bereit ist, für die Kooperation im Bereich der Weiterbildung Mittel aus dem Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heike Wilms-Kegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese 4. Novelle zum Arzneimittelgesetz ist von der Bundesregierung eingebracht worden, um ein ganzes Sammelsurium von Problemen zu lösen. Zwar ist bei den Ausschußberatungen Änderungsanträgen der GRÜNEN zugestimmt worden oder sind in Änderungsanträgen der GRÜNEN angesprochene Problembereiche einer Lösung zugeführt worden; dennoch ist für uns diese Änderung des Arzneimittelgesetzes in ihrer Gänze nicht zustimmungsfähig.
    Erfreulich ist, daß die Forderung der Hebammen und Geburtspfleger bezüglich der Beschaffung der Arzneimittel, die sie laut Berufsordnung in der Geburtshilfe anwenden dürfen, in der vierten Änderung des Arzneimittelgesetzes endlich berücksichtigt worden ist. Wir GRÜNEN haben bereits 1989, als erste übrigens, auf diesen Mißstand hingewiesen und die Forderung nach dessen Beseitigung aufgestellt. Es ist schön, daß sich die Koalitionsfraktionen hier einsichtig zeigten und damit unsere Forderungen erfüllt wurden.

    (Zuruf von der FDP: Na, na!)

    Sorge macht uns unverändert, wie in diesem Gesetz mit den naturheilkundlichen Arzneimitteln umgegangen wird. Bis jetzt sind die Hürden für die Zulassung von Naturheilmitteln nicht beseitigt. Immer noch besteht das Bundesgesundheitsamt auf einem objektivierbaren naturwissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis aller in einer Kombination enthaltenen Wirkstoffe, wohl wissend, daß diese Bedingungen von den in ihrer Natur ja komplexen Naturheilmitteln nicht erfüllt werden können. Die Koalitionsfraktionen beteuern, Naturheilkunde erhalten zu wollen, schaffen aber die Regelungen nicht ab, die dies erschweren.
    Die in dieser Novelle eingefügten Hinweise auf Naturheilmittel sind außerordentlich vage und unverbindlich. Wir stellen deswegen entsprechende Anträge zu einer festen Verankerung der Besonderheiten der Naturheilmittel noch einmal zur Abstimmung. Dabei geht es uns auch darum, daß die externen Gutachter, die vom Arzneimittelinstitut zur Beurteilung von Arzneimitteln hinzugezogen werden, nur aus den
    Reihen von Sachverständigen mit besonderer Sachkenntnis gestellt werden. Unter „besonderer Sachkenntnis" ist dabei zu verstehen, daß ein Gutachter auf den Anwendungsgebieten der jeweiligen Stoffgruppen oder Therapierichtungen sowohl über wissenschaftliche Erkenntnisse als auch über eigene praktische Erfahrungen verfügt. Erst mit dieser Regelung wird den Besonderheiten der Naturheilkunde wirklich Rechnung getragen.
    Daß die Bundesregierung nicht gewillt ist, für eine feste Absicherung der Naturheilkunde zu sorgen, ist an den halbherzigen und schwammigen Aussagen diesbezüglich zu ersehen. Das zeigt einmal mehr die Geringschätzung gegenüber der Naturheilkunde und, was wesentlich wichtiger ist, die Geringschätzung gegenüber dem Willen von Millionen von Wählern und Wählerinnen, die ihr Vertrauen in alternative Heilmethoden setzen. Weitere Gefahren drohen der Naturheilkunde durch die Vorprüfung, in der die Sachverständigen bereits Entscheidungen in der Hauptsache über den gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aussprechen dürfen, was letztlich eine Frage des Standpunktes ist. Die Wissenschaft ist eine dynamische Angelegenheit, die selten über feste Definitionen verfügt.
    Auch die in diesem Gesetz verankerte pauschale Übernahme von EG-Richtlinien stellt, wie wir meinen, eine akute Bedrohung für die Naturheilkunde dar. Auf EG-Ebene gilt unumstritten eine schulmedizinische Beurteilung von Arzneimitteln, die naturgemäß von den Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen nicht erfüllt werden kann.
    Meine Damen und Herren, wenn wir immer wieder auf die Gefahren hinweisen, die den Naturheilmitteln drohen, so tun wir dies, weil in unseren Augen die Bundesregierung nichts unternimmt, um diese Gefahren für die Naturheilkunde abzuwehren.

    (Zuruf von der FDP: Na, na!)

    Die unangemessene Behandlung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen durch das Bundesgesundheitsamt und die offen ausgesprochene Mißbilligung dieser Arzneimittel durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, unverschleiert nachzulesen in den Antworten auf Fragen aus dem Europäischen Parlament, sind eine eklatante Bedrohung für die Naturheilkunde, die aus jahrtausendelanger Erfahrung gewachsen ist.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Genauso ist es!)

    Dieser Arzneimittelschatz der besonderen Therapierichtungen stellt ein Kulturgut dar, das keinesfalls auf dem Altar der europäischen Einheitlichkeit geopfert werden darf.

    (Beifall bei den GRÜNEN, des Abg. Petersen [CDU/CSU] und des Abg. Dr. Thomae [FDP])

    Ein geeintes Europa darf nicht dazu führen, daß nationale und traditionsreiche Naturheilkunde vernichtet wird.

    (Beifall bei den GRÜNEN)




    Frau Wilms-Kegel
    Auf einen weiteren Aspekt möchte ich trotz der knappen Redezeit noch eingehen:

    (Vorsitz: Vizepräsident Westphal)

    Art. 5 des Gesetzes scheint mir mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun zu haben — das habe ich im Ausschuß ausführlich dargelegt — , wird doch hier die Möglichkeit vorgesehen, daß die Frist für die Zulassung außer Kraft gesetzt werden kann, wenn es das Bundesgesundheitsamt nicht schafft, eben diese im Gesetz vorgesehene Frist einzuhalten. Genau das sagt Art. 5 aus. Das darf das Bundesgesundheitsamt sogar selbst entscheiden. Diese Regelung ist nichts anderes als eine Legitimation der Unfähigkeit des Arzneimittelinstituts des Bundesgesundheitsamts, seinen Aufgaben nachzukommen.
    Wir GRÜNEN haben schon in den Ausschußberatungen einen Antrag auf Streichung des Art. 5 eingebracht, dem leider keine andere Fraktion zugestimmt hat. Inzwischen hat jedoch gerade dieser Artikel zu einer heftigen Krise innerhalb der Koalition geführt. Wie mittlerweile zu hören war, haben die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP inzwischen den Irrtum eingesehen,

    (Zuruf von der FDP: Nein, nein!)

    den sie mit der Ablehnung unseres Änderungsantrags im Ausschuß begangen haben. Es liegt mittlerweile ein wortgleicher Antrag der Koalitionsfraktionen vor. Ich gehe davon aus, daß unser Antrag jetzt hier eine satte Mehrheit bekommt.
    Schon jetzt ist deutlich, daß eine neue Arzneimittelnovelle zur Regelung neuer, aber auch alter Problembereiche unerläßlich ist. Wir haben vier Entschließungsanträge eingebracht, in denen wir uns insbesondere der Problematik der besonderen Therapierichtungen annehmen. Wesentlich ist für uns, daß die naturheilkundlichen Therapierichtungen in ihrer Gesamtheit erhalten bleiben und auch späteren Generationen zugute kommen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ich fordere Sie deshalb auf — und würde mich freuen, wenn Sie dieser Aufforderung nachkämen —, unseren Anträgen zuzustimmen.
    Wir haben unseren Antrag, den wir zur namentlichen Abstimmung vorgesehen hatten, in Übereinstimmung mit den anderen Fraktionen von der namentlichen Abstimmung ausgenommen. Die späte Stunde, so denke ich, war dabei auch ein Argument. Tatsache ist jedoch, daß der Antrag jetzt — wenn ich das richtig sehe — eine einstimmige Zustimmung bekommen wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: In einer leicht veränderten Fassung!)

    — In einer leicht veränderten Fassung. — Das ist für uns im Sinne der Naturheilkunde ein wirklich wichtiger Erfolg.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Herr Pfeifer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den kritischen Bemerkungen, die vor allem aus den Oppositionsfraktionen zu diesem Gesetzentwurf gemacht worden sind, möchte ich zunächst einmal folgendes feststellen: Das Arzneimittelgesetz erhält nach Ansicht der Bundesregierung durch die vorliegende Novelle eine ganze Reihe von wichtigen Verbesserungen. Der vorliegende Gesetzentwurf gewährleistet den hohen Stand der Arzneimittelsicherheit in unserem Lande, er enthält wichtige Weichenstellungen für den europäischen Binnenmarkt, er wird das Zulassungsverfahren für Arzneimittel beim Bundesgesundheitsamt beschleunigen, und er verbessert insgesamt die Voraussetzungen für die Zulassung und die Nachzulassung der Naturheilmittel ganz wesentlich. Ich möchte dies in einigen wenigen Punkten zusammenfassen und dabei zunächst etwas zu den Naturheilmitteln sagen.
    Meine Damen und Herren, die Gewährleistung und die Förderung der Vielfalt in der Arzneimitteltherapie und damit die Gewährleistung und die Förderung der Naturheilmittel war und ist ein wichtiges Ziel unserer Gesundheitspolitik. Das gilt für die Bundesregierung gleichermaßen wie für beide Koalitionsfraktionen.
    Aus diesem Grunde wollen und werden wir mit diesem Gesetzentwurf die Bedingungen für die Marktzulassung der Naturheilmittel verbessern. Es ist beispielsweise immer wieder und zu Recht die Forderung erhoben worden, daß zum Beleg der Wirksamkeit von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen keine unvertretbaren wissenschaftlichen Nachweise verlangt werden dürfen. Auch das haben Sie, Frau Kollegin Wilms-Kegel, eben wieder gesagt. Der Gesetzentwurf stellt ausdrücklich klar, daß als Wirkungsnachweis von Arzneimitteln mit bekannten Stoffen auch die medizinischen Erfahrungen der jeweiligen Therapierichtungen Berücksichtigung finden.
    Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Bestimmung, in welcher geregelt wird, daß für frei verkäufliche und weitgehend risikofreie Arzneimittel wie Vorbeugungs- und Stärkungsmittel ausdrücklich keine überzogenen Wirkungsnachweise gefordert werden, sondern eine Kennzeichnung mit dem Hinweis auf die traditionelle Anwendung ausreicht, die dem Verbraucher die Anwendungsmöglichkeit dieser Arzneimittel verdeutlicht.
    Auch für die bevorstehende Nachzulassung der Altarzneimittel enthält dieser Gesetzentwurf Neuregelungen, die sich vor allem günstig auf die Nachzulassung der Naturheilmittel auswirken werden.
    Zum Thema Nachzulassung möchte ich auf folgendes hinweisen: Der gesetzliche Auftrag zur Aufbereitung und Nachzulassung der sogenannten Altarzneimittel besteht seit 1976. Wir haben die Arbeiten zur Aufbereitung Anfang der 80er Jahre forciert, das Kommissionssystem gestrafft und die Arbeit der Kommissionen durch die Einrichtung von Geschäftsstellen im Bundesgesundheitsamt in Gang gebracht. Bei der Aufbereitung dieses Altmarktes haben die Kommissionen mit ihren ehrenamtlichen Sachverständigen



    Parl. Staatssekretär Pfeifer
    eine, wie ich meine, vorzügliche Arbeit geleistet, so daß für die mit der Einreichung der Nachzulassungsanträge beginnende Nachzulassung eine gute Grundlage erarbeitet worden ist.
    Diese Nachzulassung wird jetzt u. a. dadurch erheblich erleichtert und vereinfacht werden, daß der vorliegende Gesetzentwurf die Möglichkeit schafft, die betroffenen Arzneimittel vor dem Zeitpunkt der Nachzulassung durch eine einfache Änderungsanzeige an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen. Ich begrüße es ausdrücklich, daß bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuß zusätzliche Anpassungsmöglichkeiten in die Novelle eingearbeitet wurden. Insbesondere gilt dies für die Anpassungsmöglichkeiten speziell für die homöopatischen Arzneimittel und für die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Wirkstoffe auszutauschen. Auch diese Regelungen, meine Damen und Herren, werden die Nachzulassung vieler Naturheilmittel erleichtern.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: So ist es!)

    Schließlich möchte ich gerade im Hinblick auf den Schutz der Naturheilmittel nochmals auf einen wichtigen Gesichtspunkt im Zusammenhang mit der sogenannten Negativliste hinweisen. Für uns war es ganz wichtig, daß in der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Regelung vorgesehen wurde, die sicherstellt, daß Arzneimittel, die vom Bundesgesundheitsamt zugelassen worden sind, grundsätzlich nicht von der Negativliste erfaßt werden.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr gut! — Jaunich [SPD]: Aber nur grundsätzlich!)

    Darüber hinaus ist in der Verordnung für das Inkrafttreten der 1. Juli 1991 vorgesehen worden, so daß genügend Zeit bleibt, ein Arzneimittel an den Stand der Aufbereitung anzupassen und damit rechtzeitig die Nachzulassung zu erreichen, mit der Folge, daß der Hersteller die Herausnahme seines Arzneimittel aus der Kassenerstattung nicht befürchten muß.

    (Jaunich [SPD]: Der fliegt erst später raus!)

    Meine Damen und Herren, auch hier haben wir also den notwendigen Schutz der Naturheilmittel gewährleistet. Ich lasse deswegen den Vorwurf nicht gelten daß wir hier zuwenig tun. Das Gegenteil ist richtig.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Jaunich [SPD]: Sie tun zuviel!)

    Der zweite Punkt, meine Damen und Herren. Das andere grundsätzliche Ziel dieses Gesetzentwurfs sind der Abbau des Antragsstaus und die Beschleunigung des Arzneimittelzulassungsverfahrens beim Bundesgesundheitsamt. Ich gebe zu und ich habe nie einen Zweifel daran gelassen, daß es absolut unbefriedigend ist, wenn inzwischen mehr als 10 000 Zulassungsanträge beim Bundesgesundheitsamt auf eine Zulassungsentscheidung warten.

    (Jaunich [SPD]: Schlimm, schlimm!)

    Aber, meine Damen und Herren: Bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes 1976 ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß jährlich ca. 800 Arzneimittelzulassungen zur Entscheidung anstehen würden.

    (Jaunich [SPD]: Ja und?)

    Tatsächlich sind in den letzten Jahren Jahr für Jahr wesentlich mehr Zulassungsanträge gestellt worden. In einem Jahr, 1986, waren es mehr als 5 300.

    (Jaunich [SPD]: Das war Ihre übereilte Entscheidung mit der Zweitanmeldeproblematik!)

    Die Bundesregierung ist nicht untätig gewesen, wenn es darum ging, mit diesem Problem fertig zu werden. Wir haben administrative Verbesserungen im Zulassungsverfahren vorgenommen, wie sie uns der Bundesrechnungshof vorgeschlagen hat. Wir haben die Personalstellen im Arzneimittelinstitut des Bundesgesundheitsamts vermehrt. Wir haben das Arzneimittelgesetz geändert, um die Zulassungsentscheidungen bei den Generika durch die Heranziehung externen Sachverstands zu beschleunigen.
    Dies, meine Damen und Herren, hat ohne Zweifel positive Wirkungen gehabt. Im vergangenen Jahr hat das Bundesgesundheitsamt über insgesamt 1 231 Zulassungs- und Registrierungsanträge entschieden — mehr als in den Jahren zuvor!

    (Jaunich [SPD]: Aber nicht ausreichend!)

    Aber auf der anderen Seite — das ist auch richtig; darauf hat Herr Kollege Hoffacker hingewiesen — sind 1989 ca. 2 205 Zulassungsanträge und 994 Registrierungsanträge neu gestellt worden. Das ist eben unser Problem. Dies hat uns veranlaßt, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Zunächst werden wir auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs die Heranziehung des externen Sachverstandes im Zulassungsverfahren des Bundesgesundheitsamtes ausweiten. Wir sehen in diesem Gesetz die externe Vorprüfung der Zulassungsanträge auf Vollständigkeit der Zulassungsanträge vor. Schon dies wird das Bundesgesundheitsamt wesentlich entlasten. Sodann wird durch dieses Gesetz das Bundesgesundheitsamt in den Stand gesetzt, die Zulassung von Arzneimitteln in wesentlichen Teilen auf die Aussagen anerkannter und unabhängiger Experten abzustützen. Das gilt in erster Linie bei bereits bekannten Arzneimitteln, kann jedoch auch bei der Zulassung neuer Arzneimittel nützlich sein.
    Darüber hinaus, meine Damen und Herren, begrüße ich es nachdrücklich, daß in dem vorliegenden Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen die Bundesregierung aufgefordert wird, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß jährlich über ca. 2 200 Zulassungsanträge und rund 1 000 Registrierungsanträge beim Bundesgesundheitsamt entschieden werden kann. Das betrifft vor allem die Personalausstattung des Bundesgesundheitsamtes. Die Bundesregierung wird dem Anliegen des Entschließungsantrages nachkommen. Im Nachtragshaushalt für 1990 haben wir eine Verstärkung der Personalausstattung des Bundesgesundheitsamtes um 200 Stellen vorgesehen. Wir werden alles daransetzen, daß diese Stellen vom Bundesgesundheitsamt qualifiziert und schnell besetzt werden. Ich denke, daß dies dazu beitragen kann, daß wir den Antragsstau hoffentlich bis 1993 abbauen werden.



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