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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/199 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Unruh, Krey, Frau Dr. Segall, Dr. Geißler und des Bundesministers Kiechle 15327 A Verzicht der Abg. Frau Rost (Berlin) und des Abg. Dr. Kreile auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 15327 A Eintritt der Abg. Dewitz und Keller in den Deutschen Bundestag 15327 A Wahl des Abg. Dr. Mahlo zum Schriftführer als Nachfolger des Abg. Schulze (Berlin) . 15327 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 15327 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht 1990) Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15295 A Frau Odendahl SPD 15296 A Oswald CDU/CSU 15296 D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15297 A Rixe SPD 15297 B Möllemann, Bundesminister BMBW . . 15297 C Kastning SPD 15297 D Möllemann, Bundesminister BMBW . . . 15297 D Müntefering SPD 15298 B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau . 15298 C Dr. Klejdzinski SPD 15299 A Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau . 15299 A Frau Schulte (Hameln) SPD 15299 B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau . 15299 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15299 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 15299 C Singer SPD 15300 A Müntefering SPD 15300 B Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 15300 B Frau Schulte (Hameln) SPD 15300 D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 15300 D Dr. Klejdzinski SPD 15300 D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 15300 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Behinderungen für den Aufbau der sozialen Marktwirtschaft in der DDR durch das neue Gewerkschaftsgesetz der DDR Müller (Wesseling) CDU/CSU 15313 A Dreßler SPD 15313D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15314 D Hoss GRÜNE 15315D, 15320 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15316D Scheu CDU/CSU 15317 C Dr. Jens SPD 15318B Funke FDP 15319B Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15320 B Schreiber CDU/CSU 15321 D Andres SPD 15322 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 15324 A Reuschenbach SPD 15324 D . Lummer CDU/CSU 15325 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz — HStatG) (Drucksache 11/5832) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz — WoBauErlG) (Drucksachen 11/6508, 11/6540) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindÄndG) (Drucksache 11/6524) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (Drucksache 11/6530) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. Oktober 1989 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom 30. November 1978 (Drucksache 11/6531) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (Drucksache 11/6532) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 28. September 1989 zur Änderung des Abkommens vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 (Drucksache 11/6533) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrentenrechts (Drucksache 11/6536) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Frau Kelly, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verletzung der Allgemeinen Menschenrechte in Marokko und der besetzten Westsahara (Drucksache 11/5937) . . 15327 C Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/6542) 15328 C Tagesordnungspunkt 4: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle (Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz — StVUnfStatG) (Drucksachen 11/5464, 11/6320) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Steuerrechtliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für HIV-infizierte Hämophile (Drucksachen 11/4140, 11/6384) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 150 zu Petitionen (Drucksache 11/6460) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 151 zu Petitionen (Drucksache 11/6461) 15328 C Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes — WBeauftrG) (Drucksachen 11/6367, 11/6594) b) Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 III der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45 b des Grundgesetzes — WBeauftrG) (Drucksachen 11/6317, 11/6594) Breuer CDU/CSU 15329 C Dr. Klejdzinski SPD 15329 D Heistermann SPD 15331 B Nolting FDP 15332 D Heistermann SPD 15333 C Frau Beer GRÜNE 15334 A Nolting FDP 15334 B Horn SPD 15335 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und anderer wehrrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 11/6030, 11/6158, 11/6443, 11/6545) Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 15335 D Steiner SPD 15336D Nolting FDP 15338 B Horn SPD 15339A Ronneburger FDP 15339 C Frau Beer GRÜNE 15339 D Dr. Klejdzinski SPD 15340 B Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretärin BMVg 15340 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 11/5373, 11/6283, 11/6575, 11/6569) Dr. Hoffacker CDU/CSU 15342 B Jaunich SPD 15344 B Frau Würfel FDP 15347 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 15349A Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 15350 C Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts (Drucksachen 11/4152, 11/6481, 11/6482) Neumann (Bremen) CDU/CSU 15354 C Dr. Glotz SPD 15356A Dr. Hirsch FDP 15357 B Dr. Briefs GRÜNE 15358A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15358 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Information über die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden (Drucksache 11/2125) Such GRÜNE 15360A Kalisch CDU/CSU 15361 A Dr. Emmerlich SPD 15362 A Dr. Hirsch FDP 15362 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15363 C Dr. Emmerlich SPD 15363 D Wüppesahl fraktionslos 15364 C Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Gansel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Kriegswaffenkontrolle (Drucksachen 11/2920, 11/6427, 11/ 6430) Gansel SPD 15365 D Kittelmann CDU/CSU 15367 A Frau Eid GRÜNE 15368 D Funke FDP 15369 D Gansel SPD 15370 B Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15371B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 15372 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP (Erklärung nach § 31 GO) 15373 D Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) (Drucksache 11/4756) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) (Drucksache 11/6547) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines dienst- und besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst — BGAD) (Drucksache 11/ 6543) Verheugen SPD 15374 D Lowack CDU/CSU 15376 C Lüder FDP 15377 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Frau Kottwitz GRÜNE 15378A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15379 A Genscher, Bundesminister AA 15380 A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Stand und Entwicklung der deutschen Schulen im Ausland (Drucksachen 11/1642, 11/ 6478) Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15380 D Toetemeyer SPD 15382 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15382 D Frau Kottwitz GRÜNE 15384 A Schäfer, Staatsminister AA 15384 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Günther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (Drucksache 11/6469) Schartz (Trier) CDU/CSU 15386A Wimmer (Neuötting) SPD 15387 C Schartz (Trier) CDU/CSU 15388 A Müller (Schweinfurt) SPD 15388 B Oostergetelo SPD 15388 B Heinrich FDP 15389 D Wimmer (Neuötting) SPD 15390 D Frau Flinner GRÜNE 15391 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags des Abgeordneten Susset, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Paintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zum Getreidepreis (Drucksache 11/6472) Eigen CDU/CSU 15392 A Müller (Schweinfurt) SPD 15393 C Oostergetelo SPD 15394 A Eigen CDU/CSU 15394 C Bredehorn FDP 15395 D Kreuzeder GRÜNE 15397 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/6561 vom 2. März 1990 — Beschleunigung der Zulassung bzw. Verlängerung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln MdlAnfr 1, 2 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 15301A, 15302 C ZusFr Eigen CDU/CSU 15301 C, 15302 C ZusFr Wüppesahl fraktionslos 15302 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15303 B Spenden und Hilfsgüter des BMA zur Unterstützung des „Demokratischen Aufbruchs" in der DDR MdlAnfr 3 Amling SPD Antw PStSekr Vogt BMA 15303 C ZusFr Amling SPD 15303 D Kontrolle der Strahlenbelastung und Katastrophenschutzplanung bei der Anhängung von Spezialwaggons mit abgebrannten Brennelementen an reguläre Güterzüge für den Transport zur COGEMA nach La Hague MdlAnfr 5 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 15304 A ZusFr Dr. Kübler SPD 15304 B ZusFr Wüppesahl fraktionslos 15304 C ZusFr Sielaff SPD 15304 C Einsatz der Bundeswehr zur Beseitigung der Orkanschäden in den Wäldern MdlAnfr 10 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 15305 A ZusFr Dr. Kübler SPD 15305 A ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD 15305 C ZusFr Wüppesahl fraktionslos 15305 D ZusFr Sielaff SPD 15306 A Beseitigung der Altlasten auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord; Gesamtsanierung des Platzes MdlAnfr 8, 9 Frau Schulte (Hameln) SPD Antw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 15306B, 15306 D ZusFr Frau Schulte (Hameln) SPD 15306B, 15306 D Anpassung des § 71a des Weingesetzes an Änderungen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere zur Bekämpfung von Straftaten MdlAnfr 11, 12 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 15307B, 15307 C ZusFr Frau Weyel SPD . . . . 15307B, 15307D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 V ZusFr Sielaff SPD 15307C, 15308 B Anpassung des § 71 a des Weingesetzes an die Änderungen des Gemeinschaftsrechts MdlAnfr 13, 14 Sielaff SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 15308 C ZusFr Frau Weyel SPD 15308 D Förderung integrativer Kindergärten (Leben und Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern) MdlAnfr 15 Wüppesahl fraktionslos Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 15308 D ZusFr Wüppesahl fraktionslos 15309 A Berechtigung der von einer Bremer Initiative geforderten Zahlung von 727 Milliarden DM als Ausgleich für DDR-Reparationszahlungen; Beeinflussung der Meinungsbildung der Bundesregierung durch die Unterstützung von Bremer Senatoren MdlAnfr 30, 31 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Carstens BMF . 15309D, 15310B ZusFr Dr. Müller CDU/CSU . . 15310A, 15310 C ZusFr Frau Schulte (Hameln) SPD . . . . 15310D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 15310D ZusFr Lowack CDU/CSU 15311 A Leistungen der DDR an den Warschauer Pakt und für die Stationierung sowjetischer Streitkräfte; Zahlung in D-Mark im Falle einer Währungsunion MdlAnfr 36, 37 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 15311 C, 15312A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . 15311D, 15312 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 15312A Intervention für die Freilassung der politischen Häftlinge in Bautzen MdlAnfr 43 Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 15312 B ZusFr Jäger CDU/CSU 15312 C Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15399 *A Anlage 2 Auswirkung finanzieller Umschichtungen zugunsten des Fernstraßenbaus in der DDR auf kleine und mittlere Unternehmen MdlAnfr 4 — Drs 11/6561 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15399 *C Anlage 3 Aufstockung der Mittel für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der DDR MdlAnfr 16, 17 — Drs 11/6561 — Rixe SPD SchrAntw PStSekr Dr. Lammert BMBW . 15399 *D Anlage 4 Finanzierung beruflicher Qualifizierung in der DDR in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung; Förderung der Volkshochschulen in der DDR MdlAnfr 18, 19 — Drs 11/6561— Dr. Böhme (Unna) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Lammert BMBW . 15400 * C Anlage 5 Einbeziehung der Hochschulen in den Ausbau der Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der deutschlandpolitischen Aufgaben und Bereitstellung der erforderlichen Mittel MdlAnfr 20 — Drs 11/6561 — Kastning SPD SchrAntw PStSekr Dr. Lammert BMBW . 15401 * B Anlage 6 Auswirkung der dritten Stufe der Steuerreform auf das Einkommen eines in Schichtarbeit beschäftigten Druckers MdlAnfr 32 — Drs 11/6561 — Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 15401 *C Anlage 7 Ausgleich für die Verschlechterung der Situation des bayerischen Grenzlandes an der deutsch-tschechischen Grenze MdlAnfr 33 — Drs 11/6561 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 15402 *A VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Anlage 8 Britische Industriestudie über die Wirtschaftlichkeit von Atomkraftwerken im Vergleich zu Kohle- oder Gaskraftwerken; Stromgewinnung durch Windenergie in Dänemark MdlAnfr 34, 35 — Drs 11/6561 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . . 15402 *B Anlage 9 Verwendung von Mitteln des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen für Weiterbildungsmaßnahmen in der DDR MdlAnfr 40, 41 — Drs 11/6561 — Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 15403 * A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 15295 199. Sitzung Bonn, den 7. März 1990 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 08. 03. 90 Brandt 08. 03. 90 Dr. von Bülow 07. 03. 90 Frau Conrad 7. 03. 90 Dewitz 8. 03. 90 Dr. Ehmke (Bonn) 08. 03. 90 Eich 08. 03. 90 Dr. Faltlhauser 08. 03. 90 Gallus 08. 03. 90 Gattermann 7. 03. 90 Dr. Geißler 8. 03. 90 Grünbeck 08. 03. 90 Haack (Extertal) 08. 03. 90 Hasenfratz 08. 03. 90 Dr. Haussmann 08. 03. 90 Frau Dr. Hellwig 08. 03. 90 Frau Hensel 08. 03. 90 Frhr. Heereman von Zuydtwyck 7. 03. 90 Dr. Jenninger 8. 03. 90 Jung (Düsseldorf) 7. 03. 90 Frau Kelly 8. 03. 90 Kißlinger 7. 03. 90 Dr. Klejdzinski**' 8. 03. 90 Kolbow 08. 03. 90 Lattmann 08. 03. 90 Louven 7. 03. 90 Lutz 8. 03. 90 Mischnick 07. 03. 90 Dr. Niese 07. 03. 90 Porzner 07. 03. 90 Dr. Rappe (Hildesheim) 7. 03. 90 Rauen 8. 03. 90 Reddemann* 08. 03. 90 Roth 08. 03. 90 Frau Schilling 08. 03. 90 Schroer (Mülheim) 08. 03. 90 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 08. 03. 90 Sielaff 08. 03. 90 Dr. Soell** 08. 03. 90 Stobbe 08. 03. 90 Stratmann 7. 03. 90 Tietjen 8. 03. 90 Frau Dr. Timm 08. 03. 90 Dr. Töpfer 08. 03. 90 Frau Vennegerts 7. 03. 90 Vosen 8. 03. 90 Wiefelspütz 08. 03. 90 von der Wiesche 08. 03. 90 Wissmann 08. 03. 90 Dr. Wittmann 08. 03. 90 Frau Wollny 08. 03. 90 Zeitler 08. 03. 90 Zierer* 08. 03. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/6561 Frage 4): Beabsichtigt die Bundesregierung finanzielle Umschichtungen zugunsten des Ausbaus von Fernstraßen in der DDR vorzunehmen, und wenn ja, wie sollen, was Aufträge anbelangt, die mittelständischen Interessen kleinerer und mittlerer Unternehmungen berücksichtigt werden, die nicht in der Lage sind, in großen Entfernungen Großbauprojekte durchzuführen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, finanzielle Umschichtungen zugunsten des Ausbaus von Fernstraßen in der DDR vorzunehmen. Vielmehr hat die Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 14. Februar 1990 für den Nachtragshaushalt 1990 im Bereich des Bundesministers für Verkehr (Einzelplan 12) eine Anhebung der Mittel für Bundesfernstraßen in 1990 um 93,5 Mio DM und Verpflichtungsermächtigungen über 168 Mio DM in 1991 beschlossen. Mit diesen Mitteln sollen vordringliche Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen in der Bundesrepublik Deutschland im grenznahen Bereich zur DDR und in Berlin (West) finanziert werden. Darüber hinaus ist die Bundesregierung darum bemüht, daß Finanzmittel aus dem „Gegenwertfonds" unter anderem auch für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen innerhalb der DDR eingesetzt werden. Wie die seit nunmehr 15 Jahren durchgeführte Statistik über die Vergabe von Bauaufträgen im Bundesfernstraßenbau zeigt, hatten mittelständische Firmen einen Anteil von rund 60 Prozent am gesamten Auftragsvolumen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß auch bei den vorgenannten Maßnahmen kleinere und mittlere Unternehmen entsprechend beteiligt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Rixe (SPD) (Drucksache 11/6561 Fragen 16 und 17): Welche Rolle und Bedeutung mißt die Bundesregierung der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR für die nötige Gesellschafts-, Wirtschafts- und Bildungsreform in der DDR und zur Reduzierung des Übersiedlerstroms in die Bundesrepublik Deutschland zu? Wird die Bundesregierung sofort über den Nachtragshaushalt 1990 eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der DDR finanziell unterstützen, damit entstandene Defizite im Bildungsbereich vor allem in Wirtschafts-, Geistes-, Sozial- und Gesellschaftswissenschaften schnell aufgeholt werden können? Zu Frage 16: Für den Weiterbildungsbereich gilt in besonderer Weise, was auch für das Bildungswesen der DDR generell zutrifft: Es bedarf aus der Sicht der Betroffenen wie der dort tätigen politischen Kräfte einer grundlegenden Reform hinsichtlich der politischen Neuorientierung, der Anpassung der Bildungsangebote an die Bildungsbedürfnisse der Bürger, der Neugestaltung 15400' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 ganzer Aus- und Weiterbildungsgänge, aber auch der Anpassung von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten an neue, meist westliche Standards. Währungs- und Wirtschaftsunion sind nicht ohne qualifiziert ausgebildete Bürger, die diesen Wandlungsprozeß in der DDR mitvollziehen, umzusetzen. Gleichwohl müssen die trotz der unterschiedlichen politischen Entwicklung bestehenden Gemeinsamkeiten, zum Beispiel im Bereich der dualen Berufsausbildung, von beiden Seiten zügig und effektiv genutzt werden. Damit ist die berufliche Aus- und Weiterbildung angesprochen. Die Ausgangslage stellt sich hier folgendermaßen dar. Die Ausbildung in kaufmännischen und zahlreichen anderen Dienstleistungsberufen, zum Beispiel im Bank- und Versicherungswesen, ist gemessen an den Anforderungen westlicher Marktwirtschaft völlig unterentwickelt. Kenntnisse zum Beispiel im Rechnungswesen, die für betriebswirtschaftliche Kostenrechnung eine unverzichtbare Voraussetzung sind, werden kaum vermittelt. Auch in handwerklichen Berufen besteht ein großer Nachholbedarf. Die technische Ausstattung der Betriebe ist zudem überwiegend veraltet. Völlig unzureichend ist auch die Entwicklung von Methoden selbständigen, statt nur rezeptiven Lernens. Die bevorstehende Umstrukturierung der DDR-Wirtschaft und das Fehlen ausreichend qualifizierten Nachwuchses führt notwendig zu einem erheblichen Weiterbildungsbedarf. Insofern können Qualitätsverbesserung und Neustrukturierung der Berufsbildungsgänge nur gelingen, wenn der Ausbildung und insbesondere der Weiterqualifizierung der Ausbilder und Berufsschullehrer eine Schlüsselrolle zukommt. Diese Fragen sind Gegenstand der Sachverständigengespräche, die gegenwärtig mit der DDR geführt werden. Zu Frage 17: Der Bundesregierung ist bewußt, daß die Reform vorhandener und die Entwicklung fehlender Studiengänge und -fächer in der DDR für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Reformprozeß der DDR von zentraler Bedeutung sind; das gilt insbesondere für die Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungswissenschaften, die Rechtswissenschaft sowie die Geistes- und Sozialwissenschaften. Dieser Prozeß ist nicht in kurzer Zeit zu vollziehen. Um erste Maßnahmen festlegen zu können, entwickelt die Bundesregierung zur Zeit im Gespräch mit den Ländern, mit Mittlerorganisationen, einzelnen Hochschulen und Experten auf unserer Seite sowie dem Ministerium für Bildung, Hochschulvertretern und unabhängigen Experten auf der DDR-Seite einen konkreten Katalog. Dazu gehören gemeinsame Studienprogramme ebenso wie der Personenaustausch im Rahmen von Forschungskooperationen und die Verstärkung der wissenschaftlichen Kooperation über die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Zeitlich befristete Forschungsstipendien und der Austausch von Gastdozenten und Nachwuchswissenschaftlern werden den oben genannten Fächern/Disziplinen ebenso zugute kommen, wie die vorgesehene Zurverfügungstellung von Fachliteratur. Insbesondere für die Wirtschaftswissenschaften ist die Entwicklung und Erprobung von neuen Studienangeboten zur Aus- und Weiterbildung und ein entsprechender Wissenstransfer vorgesehen. Einzelheiten werden in den derzeit, 6. und 7. März, laufenden Expertengesprächen zu klären sein. In diese Gesprächen wird die Bundesregierung auch die Frage einbeziehen, welche Rolle den Einrichtungen der Weiterbildung In dem Erneuerungsprozeß des DDR-Bildungswesens zukommen könnte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Unna) (SPD) (Drucksache 11/6561 Fragen 18 und 19): Auf welche Weise kann in der DDR in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung über das Ausbildungsförderungsgesetz berufliche Qualifizierung einschließlich der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und gesellschaftspolitischen Kenntnissen finanziert werden, z. B. durch Finanzierung der Ausbildung von DDR-Ausbilderinnen und -Ausbildern in der Bundesrepublik Deutschland oder durch Finanzierung von Teilnehmer-Austausch? Wie kann die entsprechende Unterstützung, die z. B. die Volkshochschulen der DDR von ihren Partnervolkshochschulen und von den Volkshochschul-Landesverbänden in der Bundesrepublik Deutschland erhoffen, von der Bundesregierung im Rahmen ihrer deutschlandpolitischen Verantwortung gefördert werden? Zu Frage 18: Bereits am 11. Januar 1990 haben der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und der Minister für Bildung der DDR unter anderem zu Fragen der beruflichen Bildung eine erste Erklärung abgegeben. Beide streben eine deutsch-deutsche Arbeitsgruppe an, in der in enger Zusammenarbeit mit den Ländern die anstehenden Probleme im Bereich von Bildung und Wissenschaft bearbeitet werden sollen. Zur Vorbereitung eines Sachverständigengesprächs am 12. und 13. März 1990 hat am 15. Februar ein Vorgespräch in Berlin/Ost stattgefunden. Die vorgesehene Zusammenarbeit mit der DDR auf den Gebieten von Bildung und Wissenschaft umfaßt insbesondere Informations- und Erfahrungsaustausch, Forschungs-, Modell- und Entwicklungsvorhaben, Austausch- und Qualifizierungsprogramme sowie Ausstattung mit Geräten und Literatur, insbesondere bei Kooperationsprojekten. In den Entwurf des Nachtragshaushaltes 1990 des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft sind insgesamt Mittel in Höhe von 50 Millionen DM vorgesehen, davon sollen nach bisheriger Planung mindestens 8 Millionen DM für die genannten Maßnahmen der beruflichen Bildung eingesetzt werden. In dem geplanten Sachverständigengespräch am 12. und 13. März soll versucht werden, erste Konkretisierungen für die Durchführung der genannten Maßnahmen zu erreichen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung wird frühzeitig einbezogen; darüber hinaus wird es erforderlich sein, insbesondere den Sachver- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 15401* stand der Wirtschaft und der Kammern für die Entwicklung der beruflichen Bildung in der DDR zu nutzen. Zu Frage 19: Es ist zu erwarten, daß die Volkshochschulen in der DDR auch in Zukunft eine ähnliche Bedeutung im Gesamtsystem der Weiterbildung haben werden, wie die entsprechenden Einrichtungen in der Bundesrepublik. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft berät derzeit mit dem Deutschen Volkshochschulverband und anderen Weiterbildungsträgern, welche kooperativen Maßnahmen aus den Mitteln des Nachtragshaushalts finanziert werden können. Dabei wird es insbesondere um Hilfen bei der Versorgung mit Lehrmaterialien, um Dozentenaustausch, Fortbildungsmaßnahmen für Dozenten und gemeinsame Tagungen gehen. In einer Sondersitzung des Arbeitskreises 2 der Konzertierten Aktion Weiterbildung am 30. März 1990 werden diese Fragen unter Beteiligung anderer Bundesressorts, der in der KAW vereinigten Weiterbildungsträger und Sachverständigen aus der Bundesrepublik und der DDR erörtert werden. Ziel der Tagung wird es sein, die große Zahl von bereits bestehenden bilateralen Kontakten und Kooperationen auf Arbeitsebene zu unterstützen und zu verstärken. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Lammert auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/6561 Frage 20): In welcher Weise plant die Bundesregierung, im Rahmen der jetzigen deutschlandpolitischen Aufgaben die Hochschulen in den Aufbau und Ausbau von Weiterbildungs- und Qualifizierungsstrukturen einzubeziehen, und unter welchen Bedingungen werden Mittel für den Austausch von Lehrenden und Studierenden, für die Entsendung von Gastdozenten, für die Ausstattung mit Büchern und Geräten für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt? Das Bildungswesen in der DDR bedarf, auch aus der Sicht aller dort tätigen politischen Kräfte und der Betroffenen, einer grundlegenden Reform. Die deutschdeutsche Entwicklung bedeutet auch für die bildungs- und wissenschaftspolitische Zusammenarbeit eine neue Dimension. Die Bundesregierung hat der DDR ihre Bereitschaft auch zur Unterstützung des Reform- und Modernisierungsprozesses im Bildungsbereich zugesagt; auf diese Weise will die Bundesregierung auch einen Beitrag dazu leisten, den bestehenden Abwanderungstendenzen von Abiturienten und Studenten aus der DDR entgegenzuwirken. Über die Felder, in denen Reformbedarf besteht und in denen die DDR dringend Unterstützung braucht, besteht weitgehende Klarheit. Um aber auch umfassend und zielgenau die notwendigen Maßnahmen festzulegen, entwickelt die Bundesregierung zur Zeit im Gespräch mit den Ländern, mit Mittlerorganisationen, einzelnen Hochschulen und Experten auf unserer Seite sowie dem Ministerium für Bildung, Hochschulvertretern und unabhängigen Experten auf der DDR-Seite einen konkreten Maßnahmenkatalog. Alle in Ihrer Anfrage genannten Maßnahmen sind in dem in Diskussion befindlichen Maßnahmenkatalog berücksichtigt. Die Einzelheiten der Durchführung und der Finanzierung liegen noch nicht endgültig fest. Allgemein läßt sich im Moment sagen, daß die Bundesregierung sich dabei um größtmögliche Flexibilität bemüht und sicherstellen will, daß vereinbarte Maßnahmen nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts 1990 unverzüglich anlaufen können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 11/6561 Frage 32): In welcher Weise wirkt sich die dritte Stufe der Steuerreform auf das Einkommen eines in Schichtarbeit beschäftigten Druckers in der Druckindustrie anhand von konkreten Beispielen (z. B. Verheiratete mit zwei Kindern) aus? Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung war es geboten, die Steuerfreiheit von Lohnzuschlägen zu beschränken und zu vereinheitlichen. Im Hinblick auf die großzügig bemessenen Steuerfreigrenzen sind die meisten Arbeitnehmer von der Neuregelung nicht betroffen. Wenn nach bisherigem Recht steuerfreie Lohnzuschläge in ganz erheblichem Umfang gezahlt wurden, können allerdings bisher steuerfreie Lohnzuschläge sich effektiv vermindern. Härten werden durch eine Übergangsregelung vermieden, nach der die neu steuerpflichtig werdenden Lohnzuschläge im Erstjahr 1990 auf 6 v. H. des Grundlohns, 1991 auf 10 v. H. usw. begrenzt werden. Dies zeigt sich am Beispiel eines in Dauernachtschicht beschäftigten Rotationsdruckers mit einem Bruttojahresverdienst 1990 von 69 169 DM, in dem nach der bis 1989 geltenden Regelung 20 877 DM steuerfreie Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit enthalten sind. Durch die Übergangsregelung wird die Steuerpflicht der Lohnzuschläge 1990 auf 2 350 DM begrenzt. Insgesamt erhält der Drucker in 1990 in der Steuerklasse III/2 eine Nettolohnverbesserung von 564 DM. Geringere Lohnzuschläge als bei Dauernachtschicht ergeben sich bei einem in Wechselschicht tätigen Drucker. Bei einem Bruttojahresverdienst — einschließlich 12 693 DM bisher steuerfreier Lohnzuschläge — von 58 811 DM ergibt sich 1990 in der Steuerklasse I/O eine Nettolohnverbesserung von 671 DM. 15402* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6561 Frage 33): Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation des bayerischen Grenzlandes (Zonenrandgebiet entlang der deutsch-tschechoslowakischen Grenze) im Verhältnis zur Entwicklung im Zonenrandgebiet entlang der Grenze zur DDR, und was wird sie unternehmen, um die relative Verschlechterung der Situation des bayerischen Grenzlandes im Rahmen der Zonenrandförderung und der Regionalförderung auszugleichen? Eine Verschlechterung der Situation des bayerischen Grenzlandes an der Grenze zur CSSR im Vergleich zum Zonenrandgebiet entlang der innerdeutschen Grenze sieht die Bundesregierung nicht. Die Situation im Zonenrandgebiet erscheint in wirtschaftlicher Hinsicht sowohl entlang der innerdeutschen wie auch entlang der CSSR-Grenze allerdings bislang auch noch nicht wesentlich im positiven Sinne verändert. Die Bundesregierung wird deshalb, wie im Jahreswirtschaftsbericht dargelegt, die Förderung des gesamten Zonenrandgebietes, also auch entlang der deutsch-tschechoslowakischen Grenze, fortführen. Zweifellos eröffnet die Entwicklung vor allem in der DDR, aber auch in der CSSR Chancen für die Zukunft. Auch im Hinblick auf die CSSR konnte inzwischen auf Expertenebene die Errichtung von zunächst neun neuen Grenzübergangsstellen vereinbart werden. Diese Vereinbarung und die von der CSSR-Seite bekundete grundsätzliche Bereitschaft zur schrittweisen Öffnung weiterer Übergangsstellen können als Durchbruch für die weitere Entwicklung in Richtung auf eine bürgerfreundliche Durchlässigkeit der Grenze angesehen werden; dadurch werden auch Wirtschaftskontakte erleichtert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6561 Fragen 34 und 35): Wie beurteilt die Bundesregierung die britische Industriestudie, der zufolge der Atomstrom in Großbritannien dreimal so teuer ist wie die Gewinnung aus Kohle oder Erdgas (vgl. DER SPIEGEL 2/1990), und ist der Bundesregierung bekannt, daß eine deutsche Firma ein GUD-Kraftwerk für 600 Millionen DM bei einer Leistung von 900 MW an Großbritannien liefern will und somit auch in der Bundesrepublik Deutschland aus rein wirtschaftlichen Gründen Atomkraftwerke als schlechtere Alternative zu sehen sind? Welche Inseln in Dänemark sind der Bundesregierung bekannt, die über 25 % des verbrauchten Stromes aus der Windenergie (insbesondere unter Berücksichtigung der Eigenstromerzeugung) herstellen, und welche Zielsetzungen aus Dänemark sind der Bundesregierung bekannt, bzw. welche Zielsetzungen hält sie in der Bundesrepublik Deutschland für relevant, Strom durch Windenergie herzustellen? Zu Frage 34: Zutreffend ist, daß unter den aktuellen britischen Verhältnissen Kohle- und Erdgaskraftwerke zur Zeit wirtschaftlicher sind als Kernkraftwerke. Die — in dem zitierten Zeitungsartikel angesprochenen — hohen Kosten der britischen Kernkraftwerke beruhen weitestgehend auf Besonderheiten der britischen Reaktorlinien, die für die Kernkraftwerke in der Bundesrepublik nicht gelten. Dies gilt hinsichtlich der Verfügbarkeiten, die in Großbritannien wesentlich niedriger liegen, des höheren Brennstoffbedarfs und vor allem erhebliche Mehrkosten auf Grund unzureichender Stillegungs- und Entsorgungsrückstellungen. Auch hinsichtlich des Einsatzes von Erdgas und Kohle läßt sich die britische Situation nicht auf die Bundesrepublik übertragen. Für die Verhältnisse in der Bundesrepublik trifft nicht zu, daß Kernkraftwerke aus wirtschaftlichen Gründen als schlechtere Alternative zu sehen sind. Für Investitionsrechnungen letztlich maßgeblich sind die insgesamt über die Lebensdauer zu erwartenden Stromerzeugungskosten. Zur Zeit liegen die Brennstoffkosten in Gaskraftwerken zwar verhältnismäßig niedrig, doch kann nicht davon ausgegangen werden, daß derart günstige Brennstoffpreise auf Dauer bestehen bleiben: z. B. lagen noch vor fünf Jahren die Kraftwerksgaspreise beim Doppelten der heutigen Preise. Gerade für den Grundlasteinsatz ist es daher nicht sinnvoll, brennstoffintensive und mit hohen Preisrisiken belastete Kraftwerke auf Dauer einzuplanen. Der Bundesregierung ist im übrigen aus Pressemitteilungen bekannt, daß der Gesamtwert des in der Frage angesprochenen GuD-Kraftwerks bei 350 Millionen Pfund liegen soll. Darin enthalten sind sowohl die Leistungen des Lieferkonsortiums — in dem eine deutsche Firma Konsortialführer ist — wie auch Bauherrneigenleistungen. Nicht bekannt sind der Bundesregierung allerdings die Einzelheiten des Liefervertrages, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Zu Frage 35: Der Bundesregierung sind keine Inseln in Dänemark bekannt, die über 25 % des verbrauchten Stroms aus Windenergie herstellen. Insellagen können für Windkraftanlagen besonders geeignet sein. In der Bundesrepublik Deutschland ist derzeit mit massiver Unterstützung durch die Bundesregierung eine Windkraftanlage auf der Insel Helgoland im Bau, die etwa ein Viertel des auf Helgoland verbrauchten Stroms liefern wird. Windkraftanlagen stehen auch auf den Inseln Fehmarn und Pellworm, weitere Anlagen sind dort in Planung. Im übrigen ist die Energieversorgungsstruktur Dänemarks eine völlig andere als die der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die dänische Windenergie als heimische Energiequelle erheblich mittelbar und unmittelbar gefördert wird. Trotz der starken staatlichen Unterstützung seit über 10 Jahren ist der Beitrag der Windenergie zur dänischen Stromerzeugung nach wie vor gering (1988 rd. 0,9 % des gesamten Stromverbrauchs. Quelle: VDEW-Veröffentlichung Januar 1990). Die Bundesregierung hat ihre an den deutschen Gegebenheiten orientierte Politik zur Förderung der Windenergie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 20. Juli 1988 eingehend dargelegt (BT-Drucksache 11/2684). Darüber hinaus hat sie in dem Bericht an den Deut- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1990 15403* schen Bundestag vom 14. Februar 1990 (BT-Drucksache 11/6444) zur Frage der Förderung der Windkraft Stellung genommen. In diesem Bericht wird u. a. darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung erst Mitte vergangenen Jahres zusätzlich ein 100 MW-Demonstrationsprogramm aufgelegt hat, dessen Förderung aus Bundesmitteln voraussichtlich über 130 Millionen DM betragen wird. Da das Programm auf lebhaftes Interesse gestoßen ist, wird derzeit erwogen, es auf 200 MW aufzustocken. Außerdem prüft der Bundesminister für Wirtschaft derzeit, wie insbesondere angesichts der weltweit diskutierten Klimaproblematik der Einsatz erneuerbarer Energien generell stärker unterstützt werden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/6561 Fragen 40 und 41): In welchem Umfang besteht die Möglichkeit, Mittel des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen umzuschichten, die vorrangig Vertriebenenverbänden zur Verfügung gestellt werden, angesichts der neuen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aufgaben der innerdeutschen Kooperation (z. B. heute noch eingesetzte Mittel für den Besuch der Mauer)? Ist die Bundesregierung bereit, umgeschichtete Mittel sofort für die Reorganisation, die Umstrukturierung oder den Aufbau von Weiterbildungsstrukturen in der DDR zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 40: Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat im Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung in der DDR im Rahmen des haushaltsrechtlich zulässigen Mittel im Einzelplan des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen umgeschichtet, insbesondere im Rahmen der Mittelbewirtschaftung der jeweiligen Haushaltstitel. Auch die Vertriebenenverbände sind von Schwerpunktverlagerungen betroffen. Ich habe jedoch nicht die Absicht, deutschlandpolitische Projekte der Vertriebenenverbände generell von einer Förderung auszuschließen und diese damit schlechter zu behandeln als solche anderer Träger. Dazu besteht insbesondere auch deshalb kein Anlaß, weil sich viele Projekte der Vertriebenenverbände konkret mit der neuen Lage in Deutschland und Europa befassen. Aus dem vorrangig für die Förderung der deutschlandpolitischen und kulturellen Arbeit der Flüchtlings- und Vertriebenenverbände heranzuziehenden Titel 2702/685 02 erhielten die Vertriebenenverbände 1989 Projektzuschüsse in Höhe von rund 715 000, —DM, bei einem Ansatz von insgesamt rund 4,6 Mio DM. Nach dem derzeitigen Stand der Planung wird der Zuwendungsbetrag 1990 niedriger liegen müssen, um den gestiegenen Bedarf im Rahmen der Kulturarbeit in der DDR annähernd decken zu können. Der Mittelzuwachs in diesem Titel wird 1990 fast ausschließlich für die Förderung der mitteldeutschen Kulturarbeit verwandt; die bereits 1989 begonnene Schwerpunktverlagerung bei den Ausgaben in diesem Titel wird also fortgesetzt. Ein Teil dieser Gelder trägt zur Unterstützung der Wiederbegründung landeskundlicher Einrichtungen und zur Förderung des regionalen Bewußtseins •in den Ländern zwischen Mecklenburg und Sachsen bei. Die in Ihrer Frage angesprochenen Mittel für Berlin-Fahrten stehen nicht vorrangig den Vertriebenenverbänden zur Verfügung. Das entsprechende Förderungsprogramm wird fortgesetzt. Zu Frage 41: Ich vermute, daß sich Ihre zweite Frage auf die vorhergehende bezieht. Grundsätzlich kann der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen umgeschichtete Mittel nur im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit einsetzen. Die von Ihnen genannten Aufgaben gehören nicht dazu. Eine Rückfrage beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat ergeben, daß dieser bereit ist, für die Kooperation im Bereich der Weiterbildung Mittel aus dem Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Jaunich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hat auf mich sehr erhellend gewirkt, Herr Kollege Dr. Hoffacker, daß Sie als eines der Ziele dieser Novelle das wirksame Abwehren von Schadenersatzansprüchen herausgestellt haben. Schadenersatzansprüche wehrt man am besten dadurch wirksam ab, daß man es zu einem Fehlverhalten erst gar nicht kommen läßt. Aber Tatsache ist, daß die Amtspraxis beim Bundesgesundheitsamt über Jahre hinweg am
    Gesetz vorbeigeht. Die Frist für die Erteilung einer Zulassung, wenn alle Unterlagen vorgelegt sind, darf nach dem Gesetz nämlich maximal sieben Monate nicht überschreiten. Wir haben mehrjährige Verfahren, und es gibt zwischenzeitlich auch Urteile zu dieser Frage. Ob Sie einen wirksamen Weg gegangen sind, solche Schadenersatzansprüche abzuwehren, wird sich noch zeigen; darüber werden die Gerichte entscheiden. Aus unserer Sicht wird das mit der 4. Novelle nicht erreicht.
    Ich möchte einem von Ihnen hier suggerierten Eindruck entgegentreten. Wir machen für den Zulassungsstau nicht die Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamtes verantwortlich. Dies ist ein Versäumnis der Regierung und der sie tragenden Koalition. Sie haben nicht die entsprechenden Beschlüsse gefaßt, die Regierung hat nicht in entsprechender Weise gehandelt. Ein gleiches gilt auch für das Referat im Ministerium. Dort gibt es tüchtige Fachbeamte; sie tun mir immer wieder leid, wenn man sieht, was im Zusammenhang mit Arzneimittelrechtsnovellierungen hier so alles veranstaltet wird.
    Wenn Sie sagen, Herr Kollege Hoffacker, wir hätten zu dem Thema „Zulassungsstau" keine Beiträge geleistet, dann ist das falsch. „Ich trete dafür ein — ich habe das für meine Fraktion mehrfach öffentlich erklärt; es ließ sich aber nicht aus der Hüfte heraus beschließen — : Wenn alle diese Bemühungen in der Vergangenheit das erstrebenswerte und vom Gesetz vorgezeichnete Ziel nicht erreichen lassen, dann müssen wir zu radikalen Lösungen kommen. Deswegen sprechen wir uns dafür aus, den Gedanken auch in parlamentarischen Beratungen wirklich ernsthaft zu prüfen, ob wir uns, was die Zulassung von Arzneimitteln angeht, dieser Aufgabe nicht über ein Bundesinstitut entledigen und uns — dieser Gedanke ist von der Fachöffentlichkeit in die Diskussion gebracht worden — einem Arzneimittel-TÜV zuwenden. Ich will mich dazu heute nicht im Detail äußern, aber ich sage Ihnen voraus: Die 5. Novelle ist vorprogrammiert. Von daher werden wir uns spätestens bei dieser Gelegenheit wieder sprechen.
    Ich habe ein paar Jahre meines Lebens auf dem Bau gearbeitet, und dort hat man, wenn unsolide gearbeitet wurde, den Spruch „Meister, ich bin fertig. Kann ich mit der Reparatur anfangen?" gehabt. Dies ist eigentlich die Überschrift des Drehbuches zu der 4. Arzneimittelgesetznovelle, die heute zur Verhandlung steht. Die Fristen für die Novellierungen dieses Gesetzeswerkes aus dem Jahre 1976 werden immer kürzer, und zwar deswegen, weil die Probleme nicht vom Grunde her gelöst werden, sondern weil immer nur an der Oberfläche laboriert wird.
    Das, was sich diesmal abgespielt hat, kann man auch als Trauerspiel in mehreren Akten bezeichnen. Erster Akt: Während wir hier im Hause die 3. Novelle beraten und am 23. Juni 1988 verabschiedet haben, war schon klar: Die 4. Novelle ist in Vorbereitung, denn sie muß kommen. Erklärtes Ziel der 3. Novelle war, den Antragsstau zurückzuführen. Dieses Ziel war mit den vorgesehenen Mitteln nicht erreichbar. Die 4. Novelle mußte kommen.
    Zweiter Akt: Die 4. Novelle kommt. Der Stau ist zwischenzeitlich auf ca. 10 000 Präparate gestiegen.



    Jaunich
    Wiederum wird keine generelle Lösung der Probleme vorgesehen. Wiederum wird nur an der Oberfläche gekratzt.
    Dritter Akt: die öffentliche Anhörung zu dem Thema. Die Koalition ist baß erstaunt, dort zu hören, daß die beabsichtigten Erleichterungen bei der Nachzulassung, nämlich über eine Änderungsanzeige Veränderungen und Anpassungen an die Monographien vorzunehmen, nur dann entlastend wirken, wenn dieses Gesetz weit vor Ende des vergangenen Jahres hätte verabschiedet werden können. Das war zu dem Zeitpunkt der Anhörung schon gar nicht mehr in Sicht und gar nicht mehr möglich. Wenn das nicht geschieht, dann kommt es nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer Belastung, die zu einem Kollaps führen muß; denn kein Manager eines Unternehmens kann verantwortlich Anträge in dem guten Glauben zurückhalten, der Gesetzgeber würde eines Tages irgendwelche Erleichterungen beschließen. Also hätten alle bis zum Ende des Jahres ihre Anträge nach altem, nach heute noch geltendem Recht auf die Reise schicken müssen.
    Es muß also ein Vorschaltgesetz her. Wir haben ein Vorschaltgesetz beschlossen. Die Sozialdemokraten haben dies mitgetragen; denn wenn etwas sinnvoll ist, verweigern wir unsere Mitarbeit nicht. Der Termin für die Nachzulassung ist auf den 30. April dieses Jahres hinausgeschoben worden. Die Erleichterungen bei der Nachzulassung kommen erst mit Rechtskraft dieser Novelle auf die Unternehmen zu.
    Vierter Akt: Der Ausschuß hat wenig Zeit. Er wird unter Druck gesetzt. Dies muß alles schnell beraten werden. Am 19. Januar werden die Beratungen abgeschlossen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist immer so! Ganz schlimm!)

    Plötzlich tritt Frau Staatsminister Adam-Schwaetzer auf die Bühne. Das Licht geht aus.

    (Zurufe von der FDP: Auf!)

    — Nein, aus! — Das heißt, die für den 25. Januar vorgesehene Verabschiedung dieses Gesetzes wird plötzlich abgesetzt; denn die Koalition hat unter sich Beratungsbedarf festgestellt.

    (Frau Würfel [FDP]: Den haben wir immer!)

    — Den sollten Sie nur rechtzeitig bekanntgeben. Die Zeit, die hier verplempert worden ist — denn heute ist schon der 7. März — , hätten wir für ordentliche Beratungen im Ausschuß gut gebrauchen können, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Frau Adam-Schwaetzer also, die im Auswärtigen Amt wohl auch für Europafragen zuständig ist, entdeckt, daß Art. 5 nicht europakonform ist. Ich frage mich: Ist denn das Auswärtige Amt bei der Einbringung des Gesetzentwurfes nicht beteiligt worden, wie es doch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung vorsieht? Oder hat Frau Adam-Schwaetzer geschlafen? Hat sie denn ihre Einwendungen erst entdeckt, nachdem die Koalition die schlimme Geschichte verbessert hat, wenn auch nicht ausreichend? Herr Kollege Hoffacker hat die Zeitabläufe, um die es hier geht, ja deutlich gemacht.
    Was bedeutet denn Art. 5? Art. 5 ist in der Tat von der Bundesregierung vorgesehen worden, um die Verpflichtung auszusetzen, innerhalb von vier plus drei Monaten eine Genehmigung zu erteilen. Dies sollte bis 1996 ausgesetzt werden. Der Ausschuß hat dann mit den Stimmen der Koalition das Datum „31. Dezember 1993", also keine so lange Aussetzung, festgesetzt.
    Die SPD hat gesagt: Aussetzen bis zum 31. Dezember 1991. Dies will ich erklären. Es macht ja keinen Sinn, heute Personalaufstockungen beim Bundesgesundheitsamt zu beschließen und zu sagen, diese Viermonatsfrist würde dann ab morgen plötzlich Realität sein. Deswegen ist das, was Sie jetzt mit der Streichung des Art. 5 machen, Kosmetik. Es ist im Grunde unredlich; denn trotz Zurverfügungstellung von 230 Personalstellen und anderen organisatorischen Maßnahmen, die Sie vorhaben, wird es nicht gelingen, daß ab sofort in vier oder in maximal sieben Monaten eine Genehmigung erteilt werden kann. Also: Das Problem ist nicht bereinigt, sondern nur wieder etwas verkleistert.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat zum Arzneimittelrecht eine klare und eindeutige Haltung. Wir haben bisher immer, wenn es vertretbar erschien, versucht, eine große Mehrheit für solche Entscheidungen möglich zu machen. In Arzneimittelfragen sollte man nämlich nicht von heute auf morgen, nicht in hastiger Eile und nicht ohne Not im Streit beschließen. Wir lassen uns aber nicht für den erneuten, den mehrfachen Versuch in die Haftung nehmen, mit diesem Problem fertig zu werden. Mit den vorgesehenen unzureichenden Mitteln wird dies nicht erreicht.
    Herr Thomae, mit Zeitschriftenartikeln kann man über das Thema fabulieren, aber es gehört hier in den Deutschen Bundestag. Ich habe unsere Haltung zum Arzneimittel-TÜV auch bei der Pharma-Tagung in München zum Besten gegeben. Dort waren Sie auch anwesend, aber Sie haben zu diesem Thema geschwiegen. Es wäre besser gewesen, Sie hätten sich damals zu diesem Thema auch geäußert. Das gehört hier in den Deutschen Bundestag. Das gehört in den Zusammenhang der parlamentarischen Beratungen. Mit Zeitschriftenartikeln ist das Problem nicht zu lösen.

    (Dr. Thomae [FDP]: Aber heute gehört es doch nicht dazu!)

    — Ja, weil Sie die Zeit dafür verschenkt haben.
    Mit Sozialdemokraten können Sie alles tun und alles vereinbaren, was der Arzneimittelsicherheit dient, was dem Verbraucherschutz dient, was einer gesetzeskonformen Zulassungspraxis entspricht, was die Nachzulassung erleichtert, um damit die Naturheilmittel zu schützen, um diesen Schatz, den die Natur uns bietet, für die Anwendung verfügbar sein zu lassen.
    Unsere gelegentliche Kritik am Bundesgesundheitsamt, die natürlich auch immer wieder eine Kritik an der Regierung ist, bezog sich — ich sage es noch



    Jaunich
    einmal — nicht auf den Zulassungsstau, sondern bezog und bezieht sich darauf, daß wir beim Bundesgesundheitsamt lange Zeit die Sensibilität für das Thema der Naturheilmittel haben vermissen müssen. Unsere Kritik richtet sich darauf, daß dort in der Administration der eindeutige Wille des Gesetzgebers, des Deutschen Bundestages, in mehrfachen Entschließungen bekundet, bis jetzt einfach nicht Amtspraxis geworden ist. Dies ist unsere Kritik, und davon nehmen wir nicht ein Jota zurück.
    Ich will überhaupt nicht in Zweifel ziehen, daß auch diese 4. Novelle einige Bestandteile aufweist, die wir für richtig halten. Aber insgesamt ist sie unbefriedigend. Sie löst die Probleme nicht. Deswegen werden wir ihr nicht zustimmen.
    Herr Kollege Hoffacker, was Sie hier zum einheitlichen Apothekenabgabepreis gesagt haben, war trotz meiner Intervention noch nicht voll die Wahrheit. Den einheitlichen Apothekenabgabepreis haben wir bereits im Zusammenhang mit der zweiten Novellierung des Arzneimittelgesetzes als Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Sie haben das niedergestimmt. Sie haben damals gesagt, das sei gar nicht nötig, dafür gebe es keine Notwendigkeit.
    Ich darf auch daran erinnern, daß es nicht Sozialdemokraten, sondern Koalitionsabgeordnete waren, die im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Lösung dieses Problems einen Antrag eingebracht haben, der unsere Zustimmung nun wirklich nicht finden konnte. Herr Kollege Hoffacker, das hätten Sie also besser nicht erwähnt.

    (Dr. Hoffacker [CDU/CSU]: Nein, nein, der Antrag, den Sie vorgelegt haben, ist abgelehnt worden, und unserem Antrag haben Sie nicht zugestimmt!)

    — Wenn ich einen eigenen Antrag habe, dann stimme ich doch nicht einem Antrag von Ihnen zu, Herr Kollege Hoffacker. Das werden wir gleich bei der Antragsberatung in der zweiten Lesung hier noch sehen.

    (Dr. Hoffacker [CDU/CSU]: Der hatte denselben Inhalt!)

    Die Einführung des einheitlichen Apothekenabgabepreises — ich sage es noch einmal — hätte seit Jahren im Gesetz stehen können; denn, wie gesagt, bereits bei der zweiten Novellierung haben wir entsprechende Vorschläge eingebracht. Wir werden also die Verantwortung für diese Novelle nicht mit übernehmen.
    Nun kommen wir zum fünften Akt, Herr Kollege Hoffacker. Mit Datum vom 7. März reicht die Koalition nunmehr Änderungsanträge ein. Für den Januar war die Verabschiedung geplant, im Januar sollte dieses Gesetz verabschiedet werden; am 7. März werden Änderungsanträge eingebracht. Hatte ich also unrecht, als ich eingangs sagte „Meister, ich bin fertig. Kann ich mit der Reparatur beginnen?"? Das ist doch ein Zeichen dafür, wie unzureichend, wie unsolide von Ihnen in dieser Frage gearbeitet wird.
    Nur durch den Verzicht auf die Fristeinrede kann in dieser Woche die dritte Lesung zu diesem Thema stattfinden. Das muß aus unserer Sicht so sein, denn sonst erreichen wir den Bundesrat nicht. Unter diesem Aspekt haben wir keine Fristeinrede geltend gemacht. Aber, meine Damen und Herren, Sie haben in Ihren Koalitionszirkeln wochenlang über irgendwelchen Änderungen gebrütet, reichen sie aber erst jetzt im Parlament ein.

    (Eimer [Fürth] [FDP]: Ist es denn so schlimm, wenn wir jetzt einem Ihrer Anträge zustimmen?)

    — Herr Kollege Eimer, lenken Sie doch nicht ab! Ich merke, wie Sie das piekt. Aber ich kann Sie in dieser Frage nicht schonen.

    (Eimer [Fürth] [FDP]: Das ist üblicher parlamentarischer Stil!)

    Ich will noch zur Beschlußempfehlung kommen und Sie — das ist auch eine Bitte an den Präsidenten für die Abstimmung — ganz herzlich um folgendes bitten. Für die Ziffern II.2 bis 5 kann ich für die SPDBundestagsfraktion Zustimmung signalisieren. Bei Ziffer II. i bitte ich um Einzelabstimmung. Ich bitte darum, alternativ über die Ziffer aus unserem Entschließungsantrag, deren Nummer ich ihnen gleich noch sagen werde, abzustimmen. Denn wir sind mit einer Aussage der Hufeland-Gesellschaft konfrontiert — und das ist in der Tat ja doch wohl eine ernstzunehmende Institution — , die erklärt: Wenn, wie es die Koalition in Ziffer II.1 formuliert hat, die Organotherapeutika in den so konstruierten Kommissionen mit mindestens zwei stimmberechtigten Personen ausgestattet sind, dann heißt das, daß der Weg für die Einrichtung stoffbezogener Aufbereitungskommissionen versperrt ist.
    Zu diesem Thema spricht sich unser Antrag aus, der die Bundesregierung in Ziffer 4 c bittet, sicherzustellen, daß in den indikationsbezogen arbeitenden Aufbereitungskommissionen die Vertreter der jeweiligen therapeutischen Richtungen angemessen vertreten sind. Die Bundesregierung wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen, ob auch stoffbezogene Aufbereitungskommissionen eingerichtet werden sollten.
    Dies entspricht dem Petitum, auf das ich soeben abgehoben habe. Ich bitte Sie sehr herzlich, diese Anregung der Hufeland-Gesellschaft nicht an sich vorbeigehen zu lassen und nicht unberücksichtigt zu lassen.
    Im übrigen darf ich noch auf einige unserer Änderungsanträge hinweisen. Wir haben uns ja nicht darauf beschränkt, das, was sie hier eingebracht haben, zu kritisieren, sondern begleiten diesen Prozeß konstruktiv. Ich darf auf den Antrag hinweisen, der eine nochmalige Präzisierung und auch Verschärfung der Abgabe von Arzneimittelmustern zum Inhalt hat. Ich bedauere es sehr, daß wir hierzu nicht auch von Ihnen die Zustimmung bekommen haben. Denn ich erinnere mich, daß Sie, wenn dieses Thema auf Apothekertagen behandelt wurde, immer sehr wohlwollend Ihre Beiträge dazu geleistet haben. Hier ist eine Möglichkeit, diesen Lippenbekenntnissen Taten folgen zu lassen.
    Ich bedauere auch, daß Sie die im Interesse des Verbraucherschutzes liegenden Anträge nicht berücksichtigt haben.



    Jaunich
    Ich komme zum Schluß und sage zusammenfassend: Aus all dem ergibt sich für uns ganz eindeutig, daß wir dieser Novelle unsere Zustimmung nicht erteilen können.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Danke schön. — Bevor ich der Abgeordneten Frau Würfel das Wort gebe, informiere ich das Haus darüber, daß mir die Geschäftsführer der Fraktionen mitgeteilt haben, daß zu dem Entschließungsantrag auf Drucksache 11/6590 in veränderter Form von allen Fraktionen Zustimmung signalisiert worden ist und daß es damit nicht zu einer namentlichen Abstimmung über diesen Entschließungsantrag kommt. Ich nehme an, daß dieser Hinweis für den einen oder anderen hilfreich ist.
Herr Abgeordneter Jaunich, Sie haben einige Wünsche zur Abstimmung geäußert. Wir müssen prüfen, ob dies schon in die Vorlagen eingearbeitet ist.

(Jaunich [SPD]: Eine Ziffer aus unserem Entschließungsantrag soll in die Beschlußempfehlung!)

— Ich wäre dankbar, wenn Sie meinem Nachfolger, dem Herrn Abgeordneten Westphal, noch einmal einen konkreten Hinweis gäben, damit keine Mißverständnisse entstehen.
Nun hat die Abgeordnete Frau Würfel das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uta Würfel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Indem wir uns heute abschließend mit der 4. AMG-Novelle befassen, beenden wir für diese Legislaturperiode eine ganze Reihe außerordentlich wichtiger gesetzlicher Neuregelungen, die das Arzneimittelwesen im allgemeinen und den Arzneimittelmarkt der gesetzlichen Krankenversicherung im besonderen betreffen. Ich denke hierbei an die 3. AMG-Novelle, das Gesundheitswesen-Reformgesetz mit der Einführung der Festbeträge und an die 4. Novelle zum Arzneimittelgesetz, die ja eigentlich aus zwei Gesetzen besteht, wenn man das Vorschaltgesetz vom Dezember 1989 mitberücksichtigt.
    Unverkennbare Zielrichtung aller dieser Gesetze ist aus liberaler Sicht, daß der Nachzulassungsprozeß beim Bundesgesundheitsamt beschleunigt und die Arzneimittelsicherheit verbessert wird, wobei für uns besonders wichtig ist, daß die Vielfalt der Therapierichtungen erhalten bleibt.
    Die knappe Redezeit für uns zwingt mich zu einer engen Strukturierung meiner Ausführungen. Ich betone an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich, daß es unser liberales Anliegen ist, die besonderen Therapierichtungen gleichberechtigt neben der Schulmedizin bestehen zu lassen.

    (Beifall bei der FDP)

    Eine Überordnung oder Nachrangigkeit im therapeutischen Sinne kann es unseres Erachtens hierbei nicht geben. Denn so individuell eine Krankheit ist, so individuell muß auch die Therapie sein, die dem Patienten angeboten wird. Einen Alleinvertretungsanspruch schulmedizinischer Denkrichtungen im Arzneimittelsektor zu formulieren würde letztendlich denen schaden, um die es im Gesundheitswesen ja wohl immer zu gehen hat, nämlich den Patienten.
    Unter diesem Aspekt werden wir auch in Zukunft dafür eintreten, daß die Naturheilkunde den Stellenwert im Gesundheitswesen erhält bzw. behält, der ihr zukommt. Dazu ist notwendig, daß sich diese Ansicht mehr als bisher in der konkreten Arbeit des Bundesgesundheitsamtes niederschlägt. Die internen und externen Fachleute beim BGA müssen die besonderen Therapierichtungen in ihrer Eigenart beurteilen und anerkennen. So haben wir in § 22 Abs. 3 einen Satz eingefügt, wonach bei der Zusammenstellung der Zulassungsunterlagen „die medizinischen Erfahrungen der jeweiligen Therapierichtungen" zu berücksichtigen sind.
    Wir haben dafür gekämpft, weil wir der Überzeugung sind, daß die Erfahrungsheilkunde nicht vollständig nach naturwissenschaftlich-schulmedizinischen Kriterien beurteilt werden kann. Aus diesem Grunde stimmen wir auch dem SPD-Antrag auf Drucksache 11/6467 zu, der unsere Ansicht unterstreicht. Daß wir in diesem Zusammenhang um die Einrichtung von mehr naturheilkundlichen Lehrstühlen an den deutschen medizinischen Fakultäten bemüht sind, will ich nur am Rande erwähnen.
    Unter dem Punkt „Vielfalt der Therapierichtungen" möchte ich auf einige Detailregelungen dieses Gesetzes eingehen, weil ich diese für besonders erwähnenswert halte.
    Ich bedaure, daß es uns nicht gelungen ist, eine eigene Aufbereitungskommission für die Organotherapeutika zu schaffen. Der Kompromiß, den wir gefunden haben, wonach zwei Mitglieder dieser Therapierichtung in der entsprechenden Kommission Sitz und Stimme haben sollen, ist meines Erachtens zwar ein Schritt in die richtige Richtung, kann uns aber auf die Dauer nicht zufriedenstellen.

    (Jaunich [SPD]: Ja, ja!)

    Den kürzlich in die Diskussion gebrachten Vorschlag einer Kommission für Regulationstherapie, in der mehrere Therapierichtungen vertreten sein können, halte ich in diesem Zusammenhang für eine wertvolle Anregung. Ich meine, daß er in die Zukunft weist. Ich würde es daher begrüßen, wenn sich auch die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen hierfür erklären könnten.
    Es ist Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und — wie von Herrn Jaunich ausdrücklich erwähnt — der interessierten Öffentlichkeit nicht entgangen, daß es erhebliche Auseinandersetzungen in der Koalition um die in Art. 5 vorgesehene Aussetzung der maximal siebenmonatigen Bearbeitungsfrist für einen Zulassungsantrag gegeben hat.
    Ich möchte hier für meine Fraktion noch einmal feststellen, daß es unserem Rechtsempfinden natürlich nicht entspricht, wenn eine Behörde einem gesetzlich begründeten Anspruch der pharmazeutischen Unternehmer nicht nachkommen kann und wenn man in der Folge diesen Anspruch suspendiert, statt daß der Gesetzgeber alle Anstrengungen unternimmt, um



    Frau Würtel
    dem von ihm selbst formulierten Anspruch zur Durchsetzung zu verhelfen.

    (Beifall bei der FDP und des Abg. Nelle [CDU/CSU])

    Rückblickend müssen wir für die Gesamtsituation leider feststellen, daß das verantwortliche Ministerium und das BGA in der Vergangenheit sicherlich eine, sagen wir einmal, rühmlichere Rolle hätten spielen können, insbesondere was die Informierung der Abgeordneten über die innere Struktur des Arzneimittelinstituts, die personelle Situation und die Arbeitsabläufe betraf. Die beklagenswerte Situation des BGA wurde deshalb vom Bundesrechnungshof wohl auch folgerichtig untersucht und aufgedeckt.

    (Jaunich [SPD]: Deswegen darf er diesmal nicht tätig werden!)

    Die nach wie vor desolate Lage zwingt uns, nun sogar eine externe Institution mit einer Effizienzanalyse hinsichtlich des Arbeitsablaufs bei Zulassung und Nachzulassung zu betrauen,

    (Jaunich [SPD]: Macht diesmal Kienbaum — oder wer?)

    um die Lage bei den Zulassungen und Nachzulassungen endlich in den Griff zu bekommen; das wollen wir ja alle.

    (Beifall bei der FDP und des Abg. Petersen [CDU/CSU])

    Angesichts der nun schon fast dramatischen Situation im Arzneimittelinstitut ist das unverzichtbar.
    Allerdings haben die intensiven Verhandlungen und Beratungen bei der 4. Novelle dazu geführt, daß wir jetzt endlich Daten haben werden, die uns als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen. Wir werden, Herr Jaunich, die notwendigen personellen und sachlichen Mittel bereitstellen, damit das Amt besser als bisher den Anforderungen nachkommen kann, die an das Arzneimittelinstitut gerichtet sind. Und natürlich hätte das Parlament, wie Sie auch ausgeführt haben, Herr Jaunich, bereits früher auf entscheidende, durchgreifende Verbesserungen infrastruktureller und personeller Art beim Arzneimittelinstitut gedrungen, wenn es eine andere Entscheidungsgrundlage gehabt hätte; denn selbstverständlich kann man nicht das Amt mit immer mehr Aufgaben belasten, ohne beispielsweise wenigstens das notwendige Personal bereitzustellen.
    Vielleicht sollten wir aber auch eingestehen, daß von vielen die Dramatik der Lage beim Arzneimittelinstitut jahrelang unterschätzt wurde und daß die getroffenen Maßnahmen deshalb unzureichend waren. Vielleicht kommt auch noch hinzu, daß im Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen im Haushalt eine Gewichtung der finanziellen Schwerpunkte stattfand, die dem Amt auch nicht diente.
    Mit der großzügigen Aufstockung der Personalmittel des Arzneimittelinstituts korrigieren wir diesen Fehler. Wenn ich von Personalmitteln spreche, so habe ich dieses Wort mit Bedacht gewählt; denn hierbei geht es nicht um Stellen. Die Aufteilung dieser Mittel in Dauerstellen, befristete Stellen und Honorarmittel muß mit Sorgfalt so erfolgen, daß es beim BGA nun keine Überkapazitäten gibt und daß die erf order-liche Umstrukturierung des Amtes erfolgt, ohne daß der Haushalt auf Dauer belastet wird.

    (Beifall bei der FDP)

    Ich möchte noch zu einer weiteren Einzelheit kommen. Der Ausfuhrparagraph — § 73 a — bringt meines Erachtens eine wichtige Neuerung. Nachdem die Koalition heftig dafür kritisiert worden ist, daß sie die Menschen in den Entwicklungsländern angeblich vergiften will, indem sie den Export von Arzneimitteln zuläßt, die in der Bundesrepublik nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, sind wir diesen Bedenken, wie ich glaube, in vernünftiger Weise entgegengekommen. Wir haben das getan, weil wir natürlich nicht wollen, daß von der Bundesrepublik Arzneimittelrisiken ausgehen, die letztendlich das Gegenteil von wohlverstandener Entwicklungshilfe sind.
    Die Neuregelung stellt darüber hinaus sicher, daß wir uns nicht als — sagen wir einmal — Oberlehrer der Importländer aufspielen. Die Vorschrift, daß der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes die Versagungsgründe bekanntzumachen sind, die dem Inverkehrbringen im Geltungsbereich dieses Gesetzes entgegenstehen, trägt meines Erachtens allen Anforderungen in ausreichendem Maße Rechnung.
    Einen gewissen Zwang zur Wahrnehmung der Standardzulassung vorzusehen ist uns Liberalen nicht leichtgefallen; denn hier wird das Recht eines pharmazeutischen Unternehmers auf Einzelzulassung seines Medikamentes gemindert. Nur vor dem Hintergrund der Bewältigung des erheblichen Antragsstaus und weil wir durchsetzen konnten, daß die Standardzulassung insgesamt attraktiver gemacht wird, konnten wir schweren Herzens zustimmen. Wir behalten uns jedoch vor, für den Fall, daß der Antragsstau zügig abgearbeitet wird und daß auch nicht zu befürchten ist, daß ein neuer Antragsstau entsteht, auf diese Vorschrift wieder zurückzukommen. Ich möchte deshalb ausdrücklich erklären, daß diese Regelung für uns Übergangscharakter hat.
    Weiterhin haben wir mit diesem Gesetz die Nutzung externen Sachverstandes vermehrt und verbessert, wie Dr. Paul Hoffacker schon ausgeführt hat. Ich bin sicher, daß wir damit auch einen Beitrag zu einem besseren Verständnis und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Bundesgesundheitsamtes und den externen Wissenschaftlern leisten können.
    Ich hoffe sehr, daß sich diese Neuregelungen, die eigentlich im Zusammenhang mit der 3. AMG-Novelle stehen, bewähren.
    Schließlich haben wir noch den Verbraucherschutz erheblich verbessert. Zum einen werden die Bestandteile des Arzneimittels deutlich gekennzeichnet. Zum anderen haben wir die Werbung in den audiovisuellen Medien so gestaltet, daß der Verbraucher nicht mehr von der Fülle an Informationen überfordert ist. Wenn ein Medikament nun visuell oder verbal angeboten wird, so wird lediglich der Satz zu lesen oder zu hören sein: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Diese Aussage reicht völlig und ist



    Frau Würfel
    darüber hinaus ein wertvoller Hinweis auf die Beratungskompetenz des Arztes und des Apothekers.
    Soweit hierdurch ein Beitrag zu verantwortungsbewußter Selbstmedikation geleistet werden kann, ist das von uns gewünscht.
    Ich hoffe, daß wir mit diesem Gesetz die in immer kürzeren Abständen erfolgten Novellierungen des AMG auf absehbare Zeit abschließen können. Sollte das so sein, so haben sich die Anstrengungen und auch der Ärger, den wir gerade in den letzten Wochen hatten, gelohnt. Sollte das nicht so sein, sehen wir neuen Anstrengungen und neuem Ärger gelassen entgegen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Jaunich [SPD]: Wursteln Sie so weiter!)