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ID1119808400

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    Plenarprotokoll 11/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15247 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London und über die Vorbereitungsarbeiten zur 3. INK vom 7. bis 8. März 1990 in Den Haag (Drucksache 11/6373) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor zu dem Entschließungsantrag der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor — Drucksachen 11/3847, 11/4213, 11/4515, 11/6496 — Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 15248 A Lennartz SPD 15249 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 15251 B Frau Garbe GRÜNE 15253 C Eylmann CDU/CSU 15255 A Dr. Heydemann, Minister des Landes Schleswig-Holstein 15256C, 15267 A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . 15257 B, 15258 C Harries CDU/CSU 15260 D Schütz CDU/CSU 15262 A Eylmann CDU/CSU 15263 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 15264 A Schütz SPD 15264 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 11/6449) in Verbindung mit 11 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (. . . StrÄndG — 2. UKG) (Drucksache 11/6453) Bachmaier SPD 15268 A Dr. Laufs CDU/CSU 15269 C Häfner GRÜNE 15270 B Funke FDP 15271 B Eylmann CDU/CSU 15272 A Engelhard, Bundesminister BMJ 15273 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umwelthaftungsgesetzes — UmweltHG (Drucksache 11/6454) Dr. Hüsch CDU/CSU 15274 B Bachmaier SPD 15276 B Kleinert (Hannover) FDP 15277 B Häfner GRÜNE 15278 C Schütz SPD 15280 B Engelhard, Bundesminister BMJ 15281 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung (Drucksache 11/5086) Frau Steinhauer SPD 15282 D Dr. Hüsch CDU/CSU 15284 A, 15290 C Hoss GRÜNE 15286 D Kleinert (Hannover) FDP 15287 D Dr. Pick SPD 15288 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15290A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15291 A Nächste Sitzung 15292 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15293* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15293* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 15247 198. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 16. 02. 90 Dr. Ahrens SPD 16. 02. 90 Dr. Apel SPD 16. 02. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16. 02. 90 Börnsen (Ritterhude) SPD 16. 02. 90 Borchert CDU/CSU 16.02.90 Dr. Briefs GRÜNE 16. 02. 90 Büchner (Speyer) SPD 16. 02. 90 Frau Conrad SPD 16. 02. 90 Daweke CDU/CSU 16.02.90 Frau Dempwolf CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 16. 02. 90 Duve SPD 16.02.90 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 16. 02. 90 Frau Fischer CDU/CSU 16. 02. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 16. 02. 90 Gansel SPD 16.02.90 Gattermann FDP 16.02.90 Gerster (Mainz) CDU/CSU 16. 02. 90 Glos CDU/CSU 16.02.90 Dr. Götz CDU/CSU 16. 02. 90 Grünbeck FDP 16.02.90 Haack (Extertal) SPD 16. 02. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 16. 02. 90 Heimann SPD 16.02.90 Frau Hillerich GRÜNE 16. 02. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 16. 02. 90 Ibrügger SPD 16. 02. 90** Jaunich SPD 16.02.90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 16. 02. 90 Kastning SPD 16.02.90 Kittelmann CDU/CSU 16. 02. 90* Klein (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Knabe GRÜNE 16. 02. 90 Kohn FDP 16.02.90 Kolbow SPD 16.02.90 Kühbacher SPD 16.02.90 Kuhlwein SPD 16.02.90 Lamers CDU/CSU 16.02.90 Lattmann CDU/CSU 16.02.90 Leidinger SPD 16.02.90 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 16. 02. 90 Lohmann (Witten) SPD 16. 02. 90 Maaß CDU/CSU 16.02.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 16. 02. 90 Menzel SPD 16.02.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 16. 02. 90 Mischnick FDP 16.02.90 Neumann (Bremen) CDU/CSU 16. 02. 90 Niggemeier SPD 16.02.90 Paintner FDP 16.02.90 Petersen CDU/CSU 16. 02. 90** Poß SPD 16.02.90 Reuschenbach SPD 16.02.90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Riedl (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Roth (Gießen) CDU/CSU 16. 02. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 16. 02. 90 Dr. Scheer SPD 16. 02. 90* Frau Schilling GRÜNE 16. 02. 90 Schluckebier SPD 16.02.90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 16. 02. 90 Dr. Schmude SPD 16. 02. 90 von Schmude CDU/CSU 16. 02. 90 Schneider (Idar-Oberstein) CDU/CSU 16.02.90 Dr. Schöfberger SPD 16. 02. 90 Schreiber CDU/CSU 16.02.90 Schröer (Mülheim) SPD 16. 02. 90 Frau Schulte (Hameln) SPD 16. 02. 90 Sielaff SPD 16.02.90 Steiner SPD 16. 02. 90* Stobbe SPD 16.02.90 Straßmeier CDU/CSU 16.02.90 Frau Trenz GRÜNE 16. 02. 90 Frau Unruh fraktionslos 16. 02. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 16. 02. 90** Vosen SPD 16.02.90 Dr. Waigel CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 16. 02. 90 Wetzel GRÜNE 16.02.90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 16. 02. 90 Wischnewski SPD 16.02.90 Wissmann CDU/CSU 16.02.90 Würzbach CDU/CSU 16.02.90 Zierer CDU/CSU 16. 02. 90* Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 12. Februar 1990 ihren Antrag „Qualitative Veränderung des integrierten Entwicklungsvorhabens Bondoc/Philippinen" - Drucksache 11/4733 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/4986 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/4081 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5722 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.2-2.4, 2.6-2.9 Drucksache 11/6017 Nr. 2.4 -2.7 Drucksache 11/6125 Nr. 1-4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/3200 Nr. 2.33 Drucksache 11/4534 Nr. 2.22, 2.24 Drucksache 11/4680 Nr. 2.16 Drucksache 11/5145 Nr. 3.36
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Günther Hüsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident, ich nehme die Möglichkeit der Gegenintervention gern wahr.
    Was Frau Kollegin Däubler-Gmelin offensichtlich nicht wahrhaben will, ist eine Lebenserfahrung, daß es nämlich in jedem Beruf Pflichterfüllung und Pflichtvernachlässigung gibt. Bei den Haftungsfragen müssen wir uns leider mit den Folgen der Pflichtvernachlässigung befassen. Das hat überhaupt nichts mit der Einschätzung des Arbeitnehmers als wertvolles Mitglied der Gesellschaft zu tun. Wenn Sie mir das unterstellen, so würde ich das aus persönlichen Gründen zurückweisen. Aber Sie folgen der Illusion, daß es, wenn jemand nur einem Stand angehöre, solche Erwägungen eigentlich nicht geben könnte.
    Zweitens. Ich glaube, ein großer Dissens besteht in der Definition des Arbeitnehmers. Wenn Sie als Arbeitnehmer etwa den typischen Massenarbeitnehmer des Ruhrgebiets nehmen, ist das akzeptiert. Ich habe Ihnen aber drei Fallgestaltungen vorgehalten, wo es sich jeweils auch um Arbeitnehmer handelte, wo aber all das, was Sie aus soziologischen, gesellschaftlichen, arbeitsrechtlichen, arbeitspolitischen Gründen zu Recht anführen, nicht durchgreift. Die Vorhaltung an Ihren Entwurf ist, daß Sie mit dem ganz groben Raster rangehen. Herr Kleinert hat Ihnen — zugegebenermaßen — eleganter geantwortet als ich; er ist eben der bessere Redner. Das ist akzeptiert. Aber es bleibt die Vorhaltung, daß Sie es zu grob machen.
    Drittens. Ich glaube, daß ein Gesetz auch in der Sache gerecht sein muß, gerecht natürlich auch gegenüber dem Arbeitnehmer unter veränderten Umständen. Aber nicht jeder hat veränderte Umstände. Das Gesetz sollte auch gerecht gegenüber dem Geschädigten sein. Herr Kleinert und ich hatten zu Recht auf den Drittgeschädigten hingewiesen.
    Letztlich kann man sich viertens nicht völlig von der Überlegung trennen, daß das Haftenmüssen auch eine Frage der Sorgfalt und der Schutzfunktion ist gegenüber dem Arbeitskollegen, der neben einem steht, der dann ja auch irgendwie in die begrenzte Haftung einbezogen wird. Oder es geht etwa im Kraftverkehr um den Dritten. Sie haben sich z. B. nicht dazu geäußert, daß als grobe Fahrlässigkeit mit Haftungsfolgen bezeichnet worden ist, wenn jemand bei Rotlicht in die Kreuzung fährt. Dafür darf es doch eigentlich keine Rechtfertigung und keine Entschul-



    Dr. Hüsch
    digung geben, nicht einmal eine Einschränkung der Haftung; denn hier geht es um Regeln, denen jeder unterliegt, und es ist keine Übertragung einer zusätzlichen Haftung auf den Arbeitnehmer. In dem Kampf geht es darum, die gerechte Abwägung vorzunehmen. Der Hinweis auf die RVO ist völlig falsch, weil sie im Straßenverkehr insofern nicht gilt.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir hören als letzten Debattenredner den Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Vogt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Vogt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD will die Haftung des Arbeitnehmers im Verhältnis zu seinem Arbeitgeber für die Schäden begrenzen, die der Arbeitnehmer durch betriebliche oder dienstliche Tätigkeiten verursacht hat. Bei der Arbeit können natürlich durch Verschulden des Arbeitnehmers Schäden am Eigentum oder am Vermögen des Arbeitgebers oder bei Dritten entstehen, die dieser dann nach den Regeln des bürgerlichen Rechts ersetzen müßte. Das wurde schon frühzeitig als unbillig anerkannt, einerseits weil das Schadenspotential bei der Arbeit weitaus größer ausfallen kann als im privaten Bereich und andererseits weil die Möglichkeiten des Arbeitnehmers zu einem Schadensausgleich eher gering sind.
    Die Arbeitnehmerhaftung muß sich deshalb an den besonderen Gegebenheiten des Arbeitslebens orientieren. Das führt zwangsläufig zu Abweichungen von den allgemeinen Haftungsgrundsätzen des bürgerlichen Rechts. Es ist daher grundsätzlich sinnvoll und auf längere Sicht auch geboten, die Arbeitnehmerhaftung ebenso wie zahlreiche andere Fragen des Arbeitsvertragsrechts durch Gesetz zu regeln. Auf diesem sensiblen Feld ist aber vor unüberlegten politischen Schnellschüssen zu warnen.
    Die Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung würden durch den Gesetzentwurf der SPD wesentlich verändert, ohne daß für das vorgeschlagene Konzept der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung eine allgemeine Rechtsüberzeugung feststellbar ist. Eine solche Änderung wirft viele Fragen auf, die noch keineswegs ausdiskutiert sind. Ihre Beantwortung bedarf noch eingehender fachlicher Erörterungen. Dabei muß nicht zuletzt auch ein sachgerechter, angemessener Ausgleich der hier aufeinanderstoßenden Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gefunden werden.
    Zur näheren Beleuchtung dessen will ich nur auf zwei Kernpunkte des Gesetzentwurfes eingehen:
    Zum einen will die SPD die Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Diese engen Haftungsvoraussetzungen schließen eine Arbeitnehmerhaftung in weitgehendem Maße aus. Auf eine Prüfung im Einzelfall käme es dann bei normaler Fahrlässigkeit nicht mehr an. Wenn aber der Arbeitnehmer bei jedem nicht grobfahrlässigen Verhalten nicht mehr schadenersatzpflichtig ist, stellt sich die Frage, ob nicht dadurch die vorbeugende Aufgabe der Haftung verlorengeht.

    (Dr. Pick [SPD]: Das ist doch jetzt schon so im öffentlichen Bereich!)

    Wird dann — diese Frage muß man sich stellen — der Arbeitnehmer noch zur Sorgfalt angehalten, Schäden am Eigentum oder Vermögen des Arbeitgebers, von Arbeitskollegen oder Dritten zu vermeiden?
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung bei gefahrgeneigten Tätigkeiten des Arbeitnehmers bereits die Haftung nach folgenden Grundsätzen eingeschränkt: keine Haftung bei leichtester Fahrlässigkeit, volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, anteilige Haftung bei normaler Fahrlässigkeit, wobei die Gesamtumstände von Schadenanlaß und Schadensfolge abzuwägen sind.
    Die Bewertung dieser Rechtsprechung durch die Opposition als „Weg in den Ruin" für die einzelnen Arbeitnehmer und deren Familien kann ich nicht teilen. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann man sicher noch verbessern, aber sie kann insgesamt nicht als ungerecht angesehen werden.
    Besonders betonen möchte ich an dieser Stelle, daß nicht zur Debatte steht, ob der Arbeitnehmer für jeden mit normaler Fahrlässigkeit verursachten Schaden voll haften soll. Ziel einer gesetzlichen Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung ist es vielmehr, den Arbeitnehmer vor Schadenersatzpflichten zu bewahren, die sein und seiner Familie Leben unvertretbar belasten und seinen Lebensstandard, gemessen am Arbeitsentgelt, unangemessen und möglicherweise auf lange Zeit unzumutbar beeinträchtigen würden. Diese Zielsetzung erfordert aber nicht notwendigerweise, die Haftung für jedes normal fahrlässige Verhalten völlig auszuschließen.
    Der Gesetzgeber kann deshalb nicht an der Frage vorbeigehen, ob man nicht auf der Basis der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Wege weiterer Rechtsfortbildung zu einer angemesseneren Lösung kommen kann. Richtig ist, daß das Anknüpfen der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung an gefahrgeneigte Tätigkeiten, wie sie bisher die Rechtsprechung vorgenommen hat, mehr als zweifelhaft ist. Der Begriff der Gefahrgeneigtheit ist wenig konkret, und deshalb ist eine Abgrenzung schwierig. Außerdem sind mir auch Fälle bekannt, in denen die Rechtsprechung keine gefahrgeneigte Tätigkeit angenommen hat, die volle Haftung des Arbeitnehmers aber gleichwohl unangemessen war.
    Das zeigt, wie vielschichtig und zum Teil schwierig die Fragestellungen sind. Es erscheint deshalb sinnvoll, sie zunächst gründlich aufzuarbeiten und dazu Sachverständige zu hören, bevor der Gesetzgeber entscheidet. Dafür spricht weiterhin, daß in dieser Frage keine einheitliche Rechtsüberzeugung besteht. Die Problematik ist — keineswegs abschließend — bereits auf dem Deutschen Juristentag 1986 erörtert worden.
    Im übrigen, meine Damen und Herren, ist dieses Vorhaben nicht vordringlich. Es herrscht ja kein Chaos, bei dem ein vorschnelles Ziehen der Not-



    Parl. Staatssekretär Vogt
    bremse erforderlich wäre. Wie ich aufgezeigt habe, hat zum einen die Rechtsprechung bereits weitgehend sinnvolle Wege zur Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung gefunden. Zum anderen sollte man die praktische Bedeutung nicht überschätzen. Es ist bekannt, daß die Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in der Regel nur in den Fällen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, in denen dem Arbeitnehmer wegen der Schwere seines Fehlverhaltens auch gekündigt wird. In den übrigen Fällen machen die Arbeitgeber Schadenersatzansprüche kaum geltend.
    Es fällt der SPD als Opposition leicht, eine solche gesetzliche Regelung vorzuschlagen. Doch hat sie, wie schon erwähnt, in ihrer dreizehnjährigen Regierungsverantwortung eine solche Regelung nicht verabschiedet,

    (Becker [Nienberge] [SPD]: Aber Sie in acht Jahren auch nicht!)

    obwohl die damalige Rechtssituation die gleiche war wie heute.

    (Becker [Nienberge] [SPD]: Quatsch! — Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Vorhin sagte er, es sei nicht vordringlich!)

    Die jetzt von der SPD kritisierte Rechtsprechung und
    die betriebliche Praxis geben keinen Anlaß, diese
    Frage nun auf einmal vordringlich zu behandeln. Der Sache wäre mehr gedient, wenn über gesetzliche Regelungen der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung in der nächsten Legislaturperiode befunden würde.

    (Hoss [GRÜNE]: Darauf können Sie sich verlassen!)

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Die armen Arbeitnehmer!)