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ID1119806000

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    Plenarprotokoll 11/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15247 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London und über die Vorbereitungsarbeiten zur 3. INK vom 7. bis 8. März 1990 in Den Haag (Drucksache 11/6373) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor zu dem Entschließungsantrag der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor — Drucksachen 11/3847, 11/4213, 11/4515, 11/6496 — Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 15248 A Lennartz SPD 15249 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 15251 B Frau Garbe GRÜNE 15253 C Eylmann CDU/CSU 15255 A Dr. Heydemann, Minister des Landes Schleswig-Holstein 15256C, 15267 A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . 15257 B, 15258 C Harries CDU/CSU 15260 D Schütz CDU/CSU 15262 A Eylmann CDU/CSU 15263 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 15264 A Schütz SPD 15264 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 11/6449) in Verbindung mit 11 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (. . . StrÄndG — 2. UKG) (Drucksache 11/6453) Bachmaier SPD 15268 A Dr. Laufs CDU/CSU 15269 C Häfner GRÜNE 15270 B Funke FDP 15271 B Eylmann CDU/CSU 15272 A Engelhard, Bundesminister BMJ 15273 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umwelthaftungsgesetzes — UmweltHG (Drucksache 11/6454) Dr. Hüsch CDU/CSU 15274 B Bachmaier SPD 15276 B Kleinert (Hannover) FDP 15277 B Häfner GRÜNE 15278 C Schütz SPD 15280 B Engelhard, Bundesminister BMJ 15281 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung (Drucksache 11/5086) Frau Steinhauer SPD 15282 D Dr. Hüsch CDU/CSU 15284 A, 15290 C Hoss GRÜNE 15286 D Kleinert (Hannover) FDP 15287 D Dr. Pick SPD 15288 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15290A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15291 A Nächste Sitzung 15292 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15293* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15293* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 15247 198. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 16. 02. 90 Dr. Ahrens SPD 16. 02. 90 Dr. Apel SPD 16. 02. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16. 02. 90 Börnsen (Ritterhude) SPD 16. 02. 90 Borchert CDU/CSU 16.02.90 Dr. Briefs GRÜNE 16. 02. 90 Büchner (Speyer) SPD 16. 02. 90 Frau Conrad SPD 16. 02. 90 Daweke CDU/CSU 16.02.90 Frau Dempwolf CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 16. 02. 90 Duve SPD 16.02.90 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 16. 02. 90 Frau Fischer CDU/CSU 16. 02. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 16. 02. 90 Gansel SPD 16.02.90 Gattermann FDP 16.02.90 Gerster (Mainz) CDU/CSU 16. 02. 90 Glos CDU/CSU 16.02.90 Dr. Götz CDU/CSU 16. 02. 90 Grünbeck FDP 16.02.90 Haack (Extertal) SPD 16. 02. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 16. 02. 90 Heimann SPD 16.02.90 Frau Hillerich GRÜNE 16. 02. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 16. 02. 90 Ibrügger SPD 16. 02. 90** Jaunich SPD 16.02.90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 16. 02. 90 Kastning SPD 16.02.90 Kittelmann CDU/CSU 16. 02. 90* Klein (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Knabe GRÜNE 16. 02. 90 Kohn FDP 16.02.90 Kolbow SPD 16.02.90 Kühbacher SPD 16.02.90 Kuhlwein SPD 16.02.90 Lamers CDU/CSU 16.02.90 Lattmann CDU/CSU 16.02.90 Leidinger SPD 16.02.90 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 16. 02. 90 Lohmann (Witten) SPD 16. 02. 90 Maaß CDU/CSU 16.02.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 16. 02. 90 Menzel SPD 16.02.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 16. 02. 90 Mischnick FDP 16.02.90 Neumann (Bremen) CDU/CSU 16. 02. 90 Niggemeier SPD 16.02.90 Paintner FDP 16.02.90 Petersen CDU/CSU 16. 02. 90** Poß SPD 16.02.90 Reuschenbach SPD 16.02.90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Riedl (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Roth (Gießen) CDU/CSU 16. 02. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 16. 02. 90 Dr. Scheer SPD 16. 02. 90* Frau Schilling GRÜNE 16. 02. 90 Schluckebier SPD 16.02.90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 16. 02. 90 Dr. Schmude SPD 16. 02. 90 von Schmude CDU/CSU 16. 02. 90 Schneider (Idar-Oberstein) CDU/CSU 16.02.90 Dr. Schöfberger SPD 16. 02. 90 Schreiber CDU/CSU 16.02.90 Schröer (Mülheim) SPD 16. 02. 90 Frau Schulte (Hameln) SPD 16. 02. 90 Sielaff SPD 16.02.90 Steiner SPD 16. 02. 90* Stobbe SPD 16.02.90 Straßmeier CDU/CSU 16.02.90 Frau Trenz GRÜNE 16. 02. 90 Frau Unruh fraktionslos 16. 02. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 16. 02. 90** Vosen SPD 16.02.90 Dr. Waigel CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 16. 02. 90 Wetzel GRÜNE 16.02.90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 16. 02. 90 Wischnewski SPD 16.02.90 Wissmann CDU/CSU 16.02.90 Würzbach CDU/CSU 16.02.90 Zierer CDU/CSU 16. 02. 90* Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 12. Februar 1990 ihren Antrag „Qualitative Veränderung des integrierten Entwicklungsvorhabens Bondoc/Philippinen" - Drucksache 11/4733 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/4986 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/4081 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5722 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.2-2.4, 2.6-2.9 Drucksache 11/6017 Nr. 2.4 -2.7 Drucksache 11/6125 Nr. 1-4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/3200 Nr. 2.33 Drucksache 11/4534 Nr. 2.22, 2.24 Drucksache 11/4680 Nr. 2.16 Drucksache 11/5145 Nr. 3.36
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Bachmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Hüsch, dazu wären wir gern bereit gewesen, wenn Sie etwas Besseres gebracht hätten.

    (Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Oh, jetzt geht es schon wieder los! Es war eben so nett! Jetzt hättest du doch auch einmal nett sein können!)

    Aber nach dem, was hier gesagt wurde, muß man einiges Kritischeres anmerken.
    Schon der sogenannte Diskussionsentwurf zum Umwelthaftungsrecht, den die Minister Engelhard und Töpfer im späten Frühjahr des vergangenen Jahres vorlegten, war ein äußerst unzureichendes Flickwerk dessen, was im Umwelthaftungsrecht not täte. Der noch weiter hinter diesem Diskussionsentwurf zurückbleibende Gesetzentwurf, den wir in diesen Tagen zu Gesicht bekommen haben, ist — das sage ich mit aller Deutlichkeit und allem Ernst — ein blanker Hohn für diejenigen, die sich von dieser Regierung gravierende Verbesserungen im notleidenden Bereich des Umwelthaftungsrechts versprochen hatten.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Das sagt die Industrie auch!)

    — Dazu komme ich gleich.
    Man kann schon heute sagen, daß dieser Entwurf, sollte er je Gesetz werden, den Umweltgeschädigten wahrlich Steine statt Brot gibt. Nimmt man einmal die gängigen Auflistungen der weit über 100 Milliarden DM hohen Schäden, die unbestritten alljährlich den Menschen und der Umwelt zugefügt werden, als Meßlatte und vergleicht man einmal, für welche Bereiche dieses Gesetz zu einem verbesserten Schadensersatz führen wird, dann wird man schnell feststellen, daß der Löwenanteil dieser Umweltschäden durch diesen Gesetzentwurf noch nicht einmal erfaßt ist.
    Obwohl der Bundesgerichtshof — Herr Dr. Hüsch sprach davon — bereits im Dezember 1987 den Gesetzgeber im sogenannten Waldschadensurteil recht unmißverständlich aufgefordert hat, für eine gerechte Entschädigung der Waldschäden und ähnlicher Schäden zu sorgen, wagte es die Bundesregierung, mehr als zwei Jahre danach einen Gesetzentwurf zum Umwelthaftungsrecht vorzulegen, der die sogenannten Summations- und Distanzschäden noch nicht einmal erfaßt, geschweige denn regelt. Luftverschmutzungsschäden an der Gesundheit, an Bauwerken, den Wäldern und der übrigen Natur werden noch nicht einmal erwähnt, geschweige denn, daß endlich eine Lösung angeboten wird.
    Mit diesem Gesetz können sich diejenigen, die um ihres wirtschaftlichen Vorteils willen uns und unserer Umwelt unermeßlichen und nicht mehr reparablen Schaden zufügen, getrost zurücklehnen, auch wenn sie jetzt aus leicht durchschaubaren taktischen Gründen aufschreien. Sie werden auch in Zukunft kaum damit rechnen müssen, wenigstens den Schaden auszugleichen, den sie tagtäglich verursachen. Von einer wirksamen Umweltvorsorge, die ein Umwelthaftungsrecht sehr wohl leisten kënnte, kann bei diesen Vorstellungen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen nicht einmal im entferntesten die Rede sein.
    Nun einige Beispiele, die der Kollege Schütz nachher noch vertiefen wird:
    Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung soll lediglich für eine äußerst begrenzte Anzahl von Anlagen eingeführt werden. Nur ein noch engerer Kreis von Anlagenbetreibern soll verpflichtet werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder anderweitig für eine der Höhe nach begrenzte Deckung Sorge zu tragen.
    Die so groß angekündigten Beweiserleichterungen für die Geschädigten reduzieren sich, wenn man sie näher betrachtet, praktisch gegen null und werden kaum über das hinausgehen, was von der Rechtsprechung heute bereits gewährt wird. Beim sogenannten Normalbetrieb einer Anlage, der auch noch zugunsten des Schädigers vermutet wird,

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Unter bestimmten Bedingungen!)

    obliegt denjenigen, die oft schweren Schaden erlitten
    haben, nach wie vor die volle Beweislast. Der Geschädigte kommt also in die geradezu groteske Situation,



    Bachmaier
    nachweisen zu müssen, daß kein Normalbetrieb vorgelegen hat.

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht! — Dr. Göhner [CDU/CSU]: Das ist falsch!)

    — Das können wir dann in den Ausschußberatungen klarstellen; ich wäre froh, wenn es anders wäre.

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Nein, Sie müssen hier die Wahrheit sagen!)

    Aus der Erfahrung, daß es den potentiellen Schadensverursachern in aller Regel wesentlich leichter fällt, eine Schadensvermutung zu widerlegen, als den Geschädigten, den vollen Kausalitätsnachweis zu erbringen, hat die Bundesregierung offensichtlich nichts gelernt. Noch schlimmer: Durch diese äußerst restriktive und rigide Festschreibung im Umwelthaftungsgesetzentwurf der Bundesregierung wird auch eine weitere Fortentwicklung des Beweisrechts zugunsten der Geschädigten durch die Rechtsprechung gefährdet, wenn nicht sogar weitgehend unterbunden.
    Die im Diskussionsentwurf ohnehin schon erheblich eingeschränkten Auskunftsansprüche von Geschädigten werden nunmehr noch weiter eingeengt, so daß auch hierdurch der Beweisnot der Geschädigten kaum abgeholfen werden dürfte.

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Das ist schlicht falsch!)

    — Vergleichen Sie es mit dem Diskussionsentwurf; dann werden Sie es feststellen, aus „Möglichkeiten" sind „Tatsachen" geworden und ähnliches. Wir können darüber reden, Herr Kollege Dr. Hüsch.
    Dieser Gesetzentwurf ist zutiefst unseriös. — Ich sage so etwas ungern, aber in diesem Fall ist es berechtigt. — Mehr noch als beim früheren Diskussionsentwurf gilt beim jetzigen Gesetzentwurf: Was der eine Absatz eines Paragraphen gibt, kassiert der nächste wieder ein. Die bislang geäußerte Vermutung wird nunmehr zur Gewißheit: Die Wirtschaftslobby innerhalb der CDU/CSU und der FDP verhindert Fortschritte im Umwelthaftungsrecht ebenso wie bei der Verankerung des Umweltschutzes als Staatsziel im Grundgesetz. Auch in Zukunft werden ökologische Risiken bei uns weitgehend von den Geschädigten und nicht von denjenigen getragen, die diese Risiken in die Welt setzen und — das hören Sie ungern — dafür auch noch die Gewinne einstreichen. Von einem verursachergerechten Schadensersatzrecht, von dem man immer so gern redet, kann bei diesem Machwerk nicht die Rede sein.
    Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Rüttgers [CDU/ CSU]: Das war aber nicht nett!)

    — Ich bin auch nicht dazu da, Nettigkeiten zu verbreiten.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Bachmaier, ich dachte, wir hätten hier eine rechtspolitische
    Auseinandersetzung. Auf der breiten Woge der Überzeugung, daß alles, was der Umwelt schadet, natürlich höchst verwerflich, moralisch abgrundtief zu verwerfen ist, dahinzuschwimmen und eine Fülle von Prinzipien unseres bürgerlichen Rechts hinwegschwemmen zu lassen, das ist aber keine Rechtspolitik, sondern das ist Populismus der allereinleuchtendsten Sorte, um es, wie Sie zu sagen belieben, etwas zurückhaltend darzustellen. Es ist hochgradig einleuchtend und rechtspolitisch deshalb auch sehr falsch. Wie Herr Hüsch bereits ausgeführt hat, handelt es sich darum, das, was unser Rechtssystem leisten kann, hier zu tun, um dramatische Fortschritte für die Geschädigten aus Beeinträchtigungen der Umwelt zu erzielen.
    Dabei dürfen wir aber nicht die Prinzipien des bürgerlichen Rechts aushebeln, nur weil es so grundsätzlicher Art ist. Ich teile ja die Überzeugung, daß wir für unsere Umwelt immer noch viel mehr tun müssen, als wir bisher getan haben. Aber bei dieser Gelegenheit Prinzipien des bürgerlichen Rechts einfach auszuhebeln, das würde heißen, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben.
    Die Verursachung, die Sie immer so gern im Munde führen, müssen wir hier wenigstens wiederfinden können. Kausalität als Voraussetzung eines Anspruchs, das ist doch das wenigste, was wir hier aufrechterhalten müssen, wenn wir zu akzeptablen Lösungen kommen wollen.

    (Beifall bei der FDP)

    Wir sollten einmal den Ausgangspunkt betrachten. Ich bin nicht bereit, mich dafür zu entschuldigen, daß hier keine Summations- und Distanzschäden Erwähnung finden, sondern ich danke denjenigen, die es jetzt in eine bessere Form gebracht haben, dafür, daß sie nicht versucht haben, den Eindruck zu erwecken, man könnte die Verpflichtung der gesamten Gesellschaft auf klassenkämpferische Weise — dieses Wort ist meiner Ansicht nach von Herrn Hüsch durchaus zu Recht gefallen; je länger ich Ihnen zugehört habe, desto deutlicher ist mir das geworden — auf einzelne abwälzen.

    (Schütz [SPD]: Erzählen Sie das mal den Waldbauern! Graf Zeil, der Klassenkämpfer!)

    Auf diese Weise kann man nicht einen Schaden, den die Gesellschaft insgesamt hat entstehen lassen, auf einen Teil der Gesellschaft mit enormen Nachteilen für alle Mitglieder — und zwar für die Arbeitnehmer im Zweifel noch viel mehr als für die von Ihnen offenbar wenig geschätzten Unternehmer — abwälzen.
    Nein, hier ist eine öffentliche Verantwortung gegeben. Ich habe bei Summationsschäden nicht die Möglichkeit, noch eine einigermaßen plausible Kausalkette im Sinne unserer zivilrechtlichen Prinzipien herzustellen. Deshalb ist hier der Staat gefordert, für das einzutreten, was einzelne, was ganze Bevölkerungsgruppen wegen des Wirtschaftswachstums, von dem wir alle profitieren, hinnehmen müssen. Davon profitieren alle, nicht nur irgendeine Klasse.
    Das ist es, was mir an Ihren Darlegungen so wenig gefällt: daß Sie nicht das Ganze im Auge behalten, sondern daß Sie glauben, Sie könnten mit einem ele-



    Kleinert (Hannover)

    ganten Schlenker über ein angebliches Haftungsrecht staatliche Verpflichtungen, wichtige staatliche Aufgaben auf einen kleinen Kreis der am Wirtschaftsleben Beteiligten abwälzen.

    (Bachmaier [SPD]: Bei den Lasten denken Sie ans Ganze, bei den Vorteilen an den einzelnen! Das ist Ihr Denkfehler, Herr Kleinert!)

    — Wie Münzen das so an sich haben, hat diese Münze natürlich genau die Gegenseite, daß Sie glauben, Sie könnten die Schäden auf einzelne abwälzen und Sie könnten den Nutzen von allen ziehen lassen. Das ist genau die Kehrseite der Münze, die Sie hier eben schlagen wollten.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das ist nicht seriös! Was soll das denn? Lassen Sie uns doch über die Sache reden! Dafür ist doch die Zeit zu schade!)

    — Frau Däubler-Gmelin, es ist doch wirklich klar erkennbar, daß wir uns hier im Rahmen der Gefährdungshaftung ähnlich wie im Kraftfahrzeugbereich, ähnlich wie im Luftverkehrsbereich verhalten müssen, daß wir Beweiserleichterungen schaffen müssen und daß wir das bis an die Grenze getan haben, hinter der einfach eine ungerechte Umverteilung und ein Ausbruch aus unserer Rechtssystematik bevorsteht.
    Ich glaube, wir werden — Herr Bachmaier hat dieses Rückzugsgefecht hier vorhin angedeutet — im Rechtsausschuß vielleicht noch Gelegenheit haben, Sie etwas mehr von der Seriosität unserer rechtspolitischen Bemühungen in diesem Zusammenhang zu überzeugen.

    (Bachmaier [SPD]: Da bin ich aber gespannt!)

    Wir werden an einem Punkt meiner Meinung nach noch nachbessern müssen: Es geht nicht an, Leute zu bestrafen, wenn sie sich nicht versichert haben, wenn ich nicht dafür sorge, daß das Risiko auch versi cher-bar ist. Da liegt ein Widerspruch, dem wir uns in Form irgendwelcher Höchstgrenzen in der Ausschußberatung noch einmal werden widmen müssen, und zwar gründlicher, als es jetzt im Gesetzentwurf steht.
    Im übrigen möchte ich zum Schluß, Frau DäublerGmelin, ganz deutlich sagen: Was im zivilrechtlichen Bereich getan werden kann, das möchten wir mit diesem Gesetz tun. Es gibt aber viele andere Notwendigkeiten für eine bessere Gestaltung unserer Umwelt, für mehr Verantwortungsbewußtsein in bezug auf unsere Umwelt zu sorgen, und das kann man nur als ein Bündel von vielen Maßnahmen sehen, und da gehört jede in die entsprechende Abteilung, öffentlich-rechtlich, strafrechtlich, zivilrechtlich, aber das sollte nicht von einer Gruppe in eine andere in einer Weise überlappen, die das Rechtssystem in Unordnung bringt. Dann müssen wir eben da, wo noch Lücken bestehen, wo andere Rechtsmöglichkeiten gegeben sind, nach Abhilfe suchen, und das werden wir auch tun.
    Danke schön.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)