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ID1119805600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15247 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London und über die Vorbereitungsarbeiten zur 3. INK vom 7. bis 8. März 1990 in Den Haag (Drucksache 11/6373) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor zu dem Entschließungsantrag der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor — Drucksachen 11/3847, 11/4213, 11/4515, 11/6496 — Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 15248 A Lennartz SPD 15249 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 15251 B Frau Garbe GRÜNE 15253 C Eylmann CDU/CSU 15255 A Dr. Heydemann, Minister des Landes Schleswig-Holstein 15256C, 15267 A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . 15257 B, 15258 C Harries CDU/CSU 15260 D Schütz CDU/CSU 15262 A Eylmann CDU/CSU 15263 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 15264 A Schütz SPD 15264 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 11/6449) in Verbindung mit 11 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (. . . StrÄndG — 2. UKG) (Drucksache 11/6453) Bachmaier SPD 15268 A Dr. Laufs CDU/CSU 15269 C Häfner GRÜNE 15270 B Funke FDP 15271 B Eylmann CDU/CSU 15272 A Engelhard, Bundesminister BMJ 15273 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umwelthaftungsgesetzes — UmweltHG (Drucksache 11/6454) Dr. Hüsch CDU/CSU 15274 B Bachmaier SPD 15276 B Kleinert (Hannover) FDP 15277 B Häfner GRÜNE 15278 C Schütz SPD 15280 B Engelhard, Bundesminister BMJ 15281 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung (Drucksache 11/5086) Frau Steinhauer SPD 15282 D Dr. Hüsch CDU/CSU 15284 A, 15290 C Hoss GRÜNE 15286 D Kleinert (Hannover) FDP 15287 D Dr. Pick SPD 15288 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15290A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15291 A Nächste Sitzung 15292 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15293* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15293* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 15247 198. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 16. 02. 90 Dr. Ahrens SPD 16. 02. 90 Dr. Apel SPD 16. 02. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16. 02. 90 Börnsen (Ritterhude) SPD 16. 02. 90 Borchert CDU/CSU 16.02.90 Dr. Briefs GRÜNE 16. 02. 90 Büchner (Speyer) SPD 16. 02. 90 Frau Conrad SPD 16. 02. 90 Daweke CDU/CSU 16.02.90 Frau Dempwolf CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 16. 02. 90 Duve SPD 16.02.90 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 16. 02. 90 Frau Fischer CDU/CSU 16. 02. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 16. 02. 90 Gansel SPD 16.02.90 Gattermann FDP 16.02.90 Gerster (Mainz) CDU/CSU 16. 02. 90 Glos CDU/CSU 16.02.90 Dr. Götz CDU/CSU 16. 02. 90 Grünbeck FDP 16.02.90 Haack (Extertal) SPD 16. 02. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 16. 02. 90 Heimann SPD 16.02.90 Frau Hillerich GRÜNE 16. 02. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 16. 02. 90 Ibrügger SPD 16. 02. 90** Jaunich SPD 16.02.90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 16. 02. 90 Kastning SPD 16.02.90 Kittelmann CDU/CSU 16. 02. 90* Klein (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Knabe GRÜNE 16. 02. 90 Kohn FDP 16.02.90 Kolbow SPD 16.02.90 Kühbacher SPD 16.02.90 Kuhlwein SPD 16.02.90 Lamers CDU/CSU 16.02.90 Lattmann CDU/CSU 16.02.90 Leidinger SPD 16.02.90 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 16. 02. 90 Lohmann (Witten) SPD 16. 02. 90 Maaß CDU/CSU 16.02.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 16. 02. 90 Menzel SPD 16.02.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 16. 02. 90 Mischnick FDP 16.02.90 Neumann (Bremen) CDU/CSU 16. 02. 90 Niggemeier SPD 16.02.90 Paintner FDP 16.02.90 Petersen CDU/CSU 16. 02. 90** Poß SPD 16.02.90 Reuschenbach SPD 16.02.90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Riedl (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Roth (Gießen) CDU/CSU 16. 02. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 16. 02. 90 Dr. Scheer SPD 16. 02. 90* Frau Schilling GRÜNE 16. 02. 90 Schluckebier SPD 16.02.90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 16. 02. 90 Dr. Schmude SPD 16. 02. 90 von Schmude CDU/CSU 16. 02. 90 Schneider (Idar-Oberstein) CDU/CSU 16.02.90 Dr. Schöfberger SPD 16. 02. 90 Schreiber CDU/CSU 16.02.90 Schröer (Mülheim) SPD 16. 02. 90 Frau Schulte (Hameln) SPD 16. 02. 90 Sielaff SPD 16.02.90 Steiner SPD 16. 02. 90* Stobbe SPD 16.02.90 Straßmeier CDU/CSU 16.02.90 Frau Trenz GRÜNE 16. 02. 90 Frau Unruh fraktionslos 16. 02. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 16. 02. 90** Vosen SPD 16.02.90 Dr. Waigel CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 16. 02. 90 Wetzel GRÜNE 16.02.90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 16. 02. 90 Wischnewski SPD 16.02.90 Wissmann CDU/CSU 16.02.90 Würzbach CDU/CSU 16.02.90 Zierer CDU/CSU 16. 02. 90* Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 12. Februar 1990 ihren Antrag „Qualitative Veränderung des integrierten Entwicklungsvorhabens Bondoc/Philippinen" - Drucksache 11/4733 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/4986 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/4081 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5722 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.2-2.4, 2.6-2.9 Drucksache 11/6017 Nr. 2.4 -2.7 Drucksache 11/6125 Nr. 1-4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/3200 Nr. 2.33 Drucksache 11/4534 Nr. 2.22, 2.24 Drucksache 11/4680 Nr. 2.16 Drucksache 11/5145 Nr. 3.36
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum
    Abschluß dieser Debatte zunächst einmal den Koalitionsfraktionen für die beschleunigte Einbringung des Entwurfs sehr herzlich danken.
    Dieser Entwurf deckt sich mit dem Entwurf der Bundesregierung, der vorgestern vom Kabinett auf meinen Vorschlag hin beschlossen worden ist.

    (Häfner [GRÜNE]: Wie kommt denn das, Herr Engelhard? Erklären Sie das einmal!)

    Die Bedeutung liegt darin, daß jetzt die Möglichkeit gegeben ist, dieses Vorhaben in der verbliebenen Zeit dieser sehr weit vorgerückten Legislaturperiode auch noch zu beraten und zu verabschieden.
    Nun hat die SPD ja in großer Eile gleichfalls einen Entwurf vorgelegt.

    (Bachmaier [SPD]: Oh, wer hat sich denn hier beeilt, Herr Bundesminister?)

    Sie verfolgen mit Ihrem Entwurf — bei einigen Unterschieden, Herr Kollege Bachmaier, von denen Sie vorhin einige aufgezählt haben — ja dasselbe Anliegen. Ich sage seitens der Bundesregierung, daß — warum sollte man das gegenüber der Opposition bestreiten? — Konkurrenz das Geschäft bekanntermaßen immer belebt. Dasselbe Anliegen auch von Ihrer Seite, für das wir so nachdrücklich streiten, wird sicherstellen, daß dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode beraten und verabschiedet werden kann.
    Nun dürfen wir die Dinge ja nie isoliert betrachten. Ich unterstreiche das, was Herr Kollege Eylmann eben auch ausgeführt hat: Wir brauchen ein umfassendes Umweltverwaltungsrecht.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Daran arbeiten wir zur Ergänzung, wo immer es notwendig ist, über die Zeiten.
    Wir brauchen zum zweiten ein Umwelthaftungsrecht, das gleich Gegenstand unserer nächsten Beratung sein wird.
    Wir brauchen zum dritten ein Umweltstrafrecht.

    (Häfner [GRÜNE]: Ein Akteneinsichtsrecht brauchen Sie nicht?)

    Hier Abschied zu nehmen — wieder im Sinne der isolierten Betrachtung — , Herr Abgeordneter Häfner, von der Verwaltungsakzessorietät und sie anzuschwärzen wäre verfehlt; denn ich möchte das Land sehen, in dem derjenige strafrechtlich herangezogen werden kann, der das tut, was ihm zunächst genehmigt worden ist. Nein, wenn man der Auffassung ist, daß zuviel, daß das Falsche, daß das Unrichtige genehmigt wird, muß man auf der anderen Ebene des Umweltverwaltungsrechts an die Sache herangehen, um derartiges unmöglich zu machen.

    (Häfner [GRÜNE]: Das tun Sie ja nicht!)

    Wir stehen vor einem wichtigen Punkt. Ich weise mit aller Entschiedenheit den Vorwurf zurück, daß man sich hier — aus welchen Gründen immer — zuviel Zeit gelassen, die Dinge nicht ernst genug genommen habe. Ich erinnere daran, daß Umweltkatastrophen wie Sandoz bei Basel im November 1986 den letzten Anstoß dafür gaben, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzusetzen, deren Aufgabe es war, Umwelthaftungsrecht und Umweltstrafrecht zu erarbei-



    Bundesminister Engelhard
    ten bzw. beim Umweltstrafrecht die notwendigen Ergänzungen und Verbesserungen vorzunehmen. Das war ein langer, ein schwieriger und ein harter Weg. Deshalb — nur deshalb — kommt man erst jetzt zur Vorlage; hier muß sehr genau und sehr sorgfältig gearbeitet werden.
    Ich danke Ihnen für Ihren allseits engagierten Einsatz für dieses neue Vorhaben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 11/6449 und 11/6453 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Das Haus ist damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Zusatztagesordnungspunkt 8 auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umwelthaftungsgesetzes — UmweltHG
— Drucksache 11/6454 —Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Beratung 45 Minuten vorgesehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hüsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Günther Hüsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über die Umwelthaftung, von der Bundesregierung unter Federführung des Herrn Justizministers entwickelt und von den Koalitionsfraktionen begleitet und heute als ihr Entwurf eingebracht, ist ein sehr weiter Schritt nach vorn. Die Koalition will, daß die Beratungen zügig erfolgen und daß das Gesetz bald in Kraft tritt. Das erfordert große parlamentarische Anstrengungen in diesem Sommer. Dies ist eine Herausforderung, für deren Bewältigung nur kurze Zeit zur Verfügung steht.
    Die Ziele, die mit dem Gesetz verfolgt werden, rechtfertigen solche Anstrengungen. Es geht um den weiteren und verstärkten Schutz von Wasser, Boden und Luft. In Teilbereichen besteht ein solcher rechtlicher Schutz bereits, insbesondere im wasserrechtlichen Bereich. Was wir aber nunmehr wollen, ist, diesen Schutz noch dichter zu machen und für diesen Schutz in einer marktkonformen Weise neue Kräfte zu mobilisieren. Diese neuen Kräfte erwachsen aus zwei Elementen. Wenn das Gesetz in Kraft ist und für alle gilt, wird es sich für jeden, der unter das Gesetz fällt, lohnen, lohnen in einem ganz besonderen natürlichen und naturnahen Sinne:
    Das Gesetz verschärft die Haftung. Die gewollte Konsequenz ist, daß das Entstehen der Schäden vermieden wird, um die gewollte Schärfe der neuen Haftung für Umweltschäden zu vermeiden. Deshalb steht im Vordergrund der gesetzgeberischen Absicht, den
    Einfallsreichtum, die Organisationsfähigkeit, das kaufmännische Geschick, die rechtlichen Kenntnisse und vieles mehr so zu mobilisieren, daß der Schadensfall nicht eintritt und daß durch den Nichteintritt des Schadensfalles die Umwelt geschützt ist.
    Zum anderen liegt der Vorteil in der wesentlichen Verbesserung der Rechtsstellung des Geschädigten. Diejenigen, die gefährdet oder geschädigt werden, werden im Blick darauf, daß ihnen ein Schadensersatzanspruch erwächst und sie in eine bessere Lage versetzt sind, diesen Schadensersatzanspruch wirksam geltend machen können. So werden sie mit um so größerer Aufmerksamkeit und mit noch größerem Nachdruck um den Schadensersatz und damit den Schutz der Umwelt kämpfen.
    Die jetzt bestehende weitgehende Resignation gegenüber den vermeintlich Großen, den Starken, denen mit den guten Anwälten im Rücken, gegenüber denen die verschleiern können, wird sich dann abbauen. Damit wächst die Bereitschaft zur Geltendmachung des Anspruchs und damit zugleich der Druck zur Verhinderung der Schadensfälle.
    Das alles ist vernünftig. Es entspricht dem, was Menschen denken. Ein Gesetz, das so auf die ganz natürlichen und zwangsläufigen Abläufe und Gegebenheiten eingeht, muß wirksam werden. Deshalb hat der Entwurf die große Chance, von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden zu werden.
    Es ist unausbleiblich, daß die Betroffenen, von denen Umweltgefährdungen ausgehen können und bei deren Versagen Umweltansprüche entstehen, eine zusätzliche Last übernehmen müssen; anders kann es nicht organisiert werden. Aber gerade der Druck dieser Last ist ein wesentliches Motiv. Wenn nun beide, die Gefährdeten und diejenigen, die Gefahren setzen, das Gesetz in diesem Sinne konstruktiv aufgreifen, bin ich sicher, daß das Gesetz nach einer wahrscheinlich schwierigen Übergangsfrist nicht nur auf seiten der unmittelbar zunächst Begünstigten, sondern auf beiden Seiten positiv bewertet wird und daß daraus auch materieller Nutzen für beide erwächst. Allerdings darf kein Zweifel übrigbleiben: Opfer verlangt das Gesetz von denjenigen, die Anlagen haben bzw. betreiben wollen, betreiben oder betrieben haben.
    Erfahrungsgemäß schaffen solche neuen Situationen neue Herausforderungen. Wer sie annimmt, der wird gewinnen. Er selbst wird in besserer Umwelt leben und auch seine Mitarbeiter. Er wird vom Gesetz oft gezwungen, sich neue Gedanken zu machen, die ihn letztlich materiell besserstellen als zuvor.
    Nun zu den Einzelheiten. Künftig soll eine anlagenbezogene Gefährdungshaftung gelten, d. h. für eine Umweltschädigung wird auch dann gehaftet, wenn ein Verschulden nicht vorliegt. Dies gilt für die im Gesetz aufgeführten Anlagen. Der Entwurf folgt weitgehend Prinzipien, die uns aus dem Kraftfahrzeugrecht bekannt sind. Dieses Kraftfahrzeugrecht ist Allgemeingut der Bevölkerung. Es ist Bestandteil des Willens und nicht nur etwa die Meinung des Gesetzgebers.
    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Neigung einer Anlage zu Umweltschäden und einem aufgetretenen Schaden soll künftig vermutet werden,



    Dr. Hüsch
    auch wenn es in Fällen möglich bleibt, dieser Vermutung zu entrinnen. Den Geschädigten bringt diese Regelung den unschätzbaren Vorteil einer wirksamen und besseren Prozeßführung. Dem Haftungsverpflichteten gibt das Gesetz zugleich die Möglichkeit, sich durch Vorsorge und Dokumentation zu schützen. Er ist also nicht hoffnungslos ausgeliefert, insbesondere dann nicht, wenn er sowohl seine Pflichten als Betreiber der Anlage ordnungsgemäß erfüllt als auch sich darum bemüht, daß die Vorgänge nachprüfbar dokumentiert werden.
    Der Gesetzentwurf geht von einer gesamtschuldnerischen Haftung aller aus, deren Anlagen den Schaden herbeigeführt haben können. Gerade diese Bestimmung wird weitreichende Auswirkungen auf den Willen des Betreibers der Anlage haben, die Schadensauslösungen auszuschließen. Es wird eine in sich selbsttragende Kontrollsystematik entstehen, denn nunmehr hat jeder Betreiber einer einzigen Anlage das Interesse, daß auch die anderen Betreiber solcher Anlagen umsichtig, verantwortungsbewußt und gesetzestreu handeln. Die so mobilisierte private Wachsamkeit kann in ihrer Bedeutung nicht überschätzt werden. Ich bin sicher, sie wird zu neuen und fruchtbaren Kooperationen der Anlageninhaber führen, zu deren Nutzen, aber auch zu unser aller Nutzen.
    Von Bedeutung sind auch die weitgehenden Auskunftsansprüche. Sicher, im deutschen Recht gilt das Prinzip, daß sich niemand selbst anklagen muß. Wer aber Ursachen setzt, durch die andere in ihren Rechten, in ihrer Gesundheit, in ihrem Eigentum und in ihrem Vermögen geschädigt werden, der ist nach unserer Auffassung auch zur Offenbarung verpflichtet; denn es darf ja wohl nicht moralischer oder ethischer Kernsatz werden, daß man zwar nicht verletzten soll, die Konsequenz aus einer Verletzung jedoch dadurch ausräumen kann, daß man schweigt.
    Es niuß so wie parallel im Kraftfahrzeugrecht sein: Wer einen Unfall verursacht, muß an Ort und Stelle warten und sich dann zum Unfall und zur Haftung bekennen. Wer den Umweltschaden besetzt hat, kann zwar in diesem Sinne nicht an Ort und Stelle warten, aber er muß jedenfalls die zur Aufhellung gebotenen Auskünfte geben. Ausnahmen davon müssen auf die Kernfragen des unausweichlichen Geheimschutzes reduziert bleiben.
    In diese Aufklärungspflichten sind auch die Behörden einbezogen. Deren bisheriges weitgehendes Zögern oder Verweigern der Auskunft leitet sich aus der traditionellen Verschwiegenheitspflicht unserer Behörden ab. Gegenüber dem moralischen und ethischen Postulat, daß angerichteter Schaden wieder gutgemacht werden muß, ist es jedoch richtig, die an sich gegebene Verschwiegenheitspflicht der Behörden zu begrenzen und zugunsten des Geschädigten zu lockern.
    In Teilen soll künftig eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung gegen auftretende Schäden begründet werden. Auch das ist richtig, selbst wenn die Versicherungswirtschaft zur Zeit Widerstand leistet. Der Bürger, der Betroffene, jeder, der sich Sorge um die unversehrte Umwelt macht, muß darauf vertrauen können, daß ein angerichteter Schaden nicht nur dem Gesetz nach zum Ersatz verpflichtet, sondern daß auch die materiellen Möglichkeiten vorhanden sind, den Schaden wiedergutzumachen.
    In einer modernen Volkswirtschaft sind Risikoabsicherungen selbstverständlich. Ebenso ist in der modernen Rechtsgemeinschaft aus der Erfahrung heraus, daß eine an sich gebotene Risikoabsicherung notleidend werden kann, wenn man sich nicht darum bemüht hatte oder weil man eine solche Risikoabsicherung als nebensächlich ansah, die Zwangsversicherung mit Kontrolle über die fortlaufende Dauer der Versicherung wünschenswert.
    Es wird ganz sicher zu Kostenbelastungen kommen. Da solche Kostenbelastungen jedoch alle Rechtsteilnehmer in der vergleichbaren Situation treffen, balanciert sich die Marktlage. Allerdings müssen wir darauf drängen, daß es in den konkurrierenden anderen europäischen Ländern, in denen Gestehungskosten wie etwa auch Risikoabsicherung den Preis eines Produktes ebenso beeinflussen wie bei uns, zu ähnlichen und nach Möglichkeit gleichlautenden Regelungen kommt.
    Der Gesetzentwurf hat weitere Vorteile. Das Gesetz ist kurz gefaßt und klar formuliert. Es kann verstanden werden. Es ist kein Riesengestrüpp von Paragraphen, und es gründet sich auf bekannte Rechtsinstitute. Man muß ein wenig dazulernen, aber bleibt im Rechtssystem und kann auf Vertrautes zurückgreifen.
    Dennoch wird es Stimmen geben, die etwas anderes oder mehr fordern. Anderes ist natürlich denkbar. Wir haben uns für die jetzt vorgelegte schlanke und klassisch formulierte Fassung entschieden.

    (Beifall des Abg. Kleinert [Hannover] [FDP])

    Ob es Besseres gibt, muß die Beratung zeigen. Ich selbst habe auch schon jetzt einige zusätzliche Anregungen; beispielsweise die Begründung eines direkten Anspruchs gegen den Versicherer des Schadens und die Festlegung eines Gerichtsstandes. Dies nicht zuletzt im Blick auf den gemeinsamen Markt, in dessen Rahmen sich auch Versicherer mit Sitz im Ausland um die Risikoabdeckung bewerben können. Der Geschädigte und auch der Haftungsverpflichtete sollten jedoch Sicherheit haben, daß sie ihre Ansprüche ortsnah bei dem für die schadenstiftende Anlage zuständigen örtlichen Gericht durchsetzen können.
    Es ist auch Mißbrauch denkbar. Treu und Glauben, die Bestimmungen über Sittenwidrigkeit und Schikane geben natürliche Grenzen eines jeden Anspruches innerhalb des jetzt bestehenden Rechtssystems. Dennoch sollte geprüft werden, ob nicht in Anbetracht der oft bis zu zehn Jahren reichenden nachfolgenden Verantwortung die Möglichkeiten zum Mißbrauch beschnitten werden müssen. Das ist eine Frage der objektiven Gerechtigkeit. Es geht nämlich nicht darum — wie manche meinen — , die Welt in die schuldigen Anlagenbesitzer und die unschuldigen Geschädigten einzuteilen. Ein solches Strickmuster wäre zu einfach; es entspräche dem des Klassenkampfes, entspricht aber nicht der Wirklichkeit.
    Ein letztes Wort zu den Bereichen, die nicht geregelt werden sollen. Zu den Distanz- und Summationsschä-



    Dr. Hüsch
    den! Ich verstehe Überlegungen, auch solche Schäden zu regeln. Die Zeit war zu kurz, um das in diesem Gesetz zu tun. Die Koalition erfüllt mit der Vorlage des Gesetzentwurfs die Koalitionsvereinbarungen. Dennoch bleiben Regelungsnotwendigkeiten, wie sie beispielsweise unter dem Begriff Waldschäden auch von höchsten deutschen Gerichten bejaht worden sind und bei denen ein geltendes Recht bisher nicht besteht.
    Ungeachtet des jetzt vorliegenden Umwelthaftungsgesetzentwurfes muß über Regelungen nachgedacht werden. Ich weiß, daß die Bundesregierung das bereits tut. Ich könnte mir vorstellen, daß wir uns in den parlamentarischen Beratungen darüber einig werden, die Bundesregierung in dieser ihrer Absicht zu unterstützen und sie zur Vorlage eines solchen weiteren Gesetzgebungswerkes — auf solche Vorgänge zugeschnitten — zu drängen.
    Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als Berichterstatter im Rechtsausschuß möchte ich auf zügige Behandlung drängen. Der Unterstützung der Kollegen, der Abgeordneten der Koalition bin ich sicher, und unsere hochverehrten politischen Gegner bitte ich, sich diesen guten Absichten anzuschließen,

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

    und das Maß der Opposition so zu beschränken, daß das gute Werk auch das Tageslicht des Gesetzgebungsblattes erblicken kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Sehr überzeugend! — Bachmaier [SPD]: Dann hätten Sie etwas Besseres bringen müssen!)