Rede:
ID1119805200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Eylmann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15247 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London und über die Vorbereitungsarbeiten zur 3. INK vom 7. bis 8. März 1990 in Den Haag (Drucksache 11/6373) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor zu dem Entschließungsantrag der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor — Drucksachen 11/3847, 11/4213, 11/4515, 11/6496 — Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 15248 A Lennartz SPD 15249 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 15251 B Frau Garbe GRÜNE 15253 C Eylmann CDU/CSU 15255 A Dr. Heydemann, Minister des Landes Schleswig-Holstein 15256C, 15267 A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . 15257 B, 15258 C Harries CDU/CSU 15260 D Schütz CDU/CSU 15262 A Eylmann CDU/CSU 15263 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 15264 A Schütz SPD 15264 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 11/6449) in Verbindung mit 11 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (. . . StrÄndG — 2. UKG) (Drucksache 11/6453) Bachmaier SPD 15268 A Dr. Laufs CDU/CSU 15269 C Häfner GRÜNE 15270 B Funke FDP 15271 B Eylmann CDU/CSU 15272 A Engelhard, Bundesminister BMJ 15273 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umwelthaftungsgesetzes — UmweltHG (Drucksache 11/6454) Dr. Hüsch CDU/CSU 15274 B Bachmaier SPD 15276 B Kleinert (Hannover) FDP 15277 B Häfner GRÜNE 15278 C Schütz SPD 15280 B Engelhard, Bundesminister BMJ 15281 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung (Drucksache 11/5086) Frau Steinhauer SPD 15282 D Dr. Hüsch CDU/CSU 15284 A, 15290 C Hoss GRÜNE 15286 D Kleinert (Hannover) FDP 15287 D Dr. Pick SPD 15288 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15290A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15291 A Nächste Sitzung 15292 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15293* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15293* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 15247 198. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 16. 02. 90 Dr. Ahrens SPD 16. 02. 90 Dr. Apel SPD 16. 02. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16. 02. 90 Börnsen (Ritterhude) SPD 16. 02. 90 Borchert CDU/CSU 16.02.90 Dr. Briefs GRÜNE 16. 02. 90 Büchner (Speyer) SPD 16. 02. 90 Frau Conrad SPD 16. 02. 90 Daweke CDU/CSU 16.02.90 Frau Dempwolf CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 16. 02. 90 Duve SPD 16.02.90 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 16. 02. 90 Frau Fischer CDU/CSU 16. 02. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 16. 02. 90 Gansel SPD 16.02.90 Gattermann FDP 16.02.90 Gerster (Mainz) CDU/CSU 16. 02. 90 Glos CDU/CSU 16.02.90 Dr. Götz CDU/CSU 16. 02. 90 Grünbeck FDP 16.02.90 Haack (Extertal) SPD 16. 02. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 16. 02. 90 Heimann SPD 16.02.90 Frau Hillerich GRÜNE 16. 02. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 16. 02. 90 Ibrügger SPD 16. 02. 90** Jaunich SPD 16.02.90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 16. 02. 90 Kastning SPD 16.02.90 Kittelmann CDU/CSU 16. 02. 90* Klein (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Knabe GRÜNE 16. 02. 90 Kohn FDP 16.02.90 Kolbow SPD 16.02.90 Kühbacher SPD 16.02.90 Kuhlwein SPD 16.02.90 Lamers CDU/CSU 16.02.90 Lattmann CDU/CSU 16.02.90 Leidinger SPD 16.02.90 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 16. 02. 90 Lohmann (Witten) SPD 16. 02. 90 Maaß CDU/CSU 16.02.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 16. 02. 90 Menzel SPD 16.02.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 16. 02. 90 Mischnick FDP 16.02.90 Neumann (Bremen) CDU/CSU 16. 02. 90 Niggemeier SPD 16.02.90 Paintner FDP 16.02.90 Petersen CDU/CSU 16. 02. 90** Poß SPD 16.02.90 Reuschenbach SPD 16.02.90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Riedl (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Roth (Gießen) CDU/CSU 16. 02. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 16. 02. 90 Dr. Scheer SPD 16. 02. 90* Frau Schilling GRÜNE 16. 02. 90 Schluckebier SPD 16.02.90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 16. 02. 90 Dr. Schmude SPD 16. 02. 90 von Schmude CDU/CSU 16. 02. 90 Schneider (Idar-Oberstein) CDU/CSU 16.02.90 Dr. Schöfberger SPD 16. 02. 90 Schreiber CDU/CSU 16.02.90 Schröer (Mülheim) SPD 16. 02. 90 Frau Schulte (Hameln) SPD 16. 02. 90 Sielaff SPD 16.02.90 Steiner SPD 16. 02. 90* Stobbe SPD 16.02.90 Straßmeier CDU/CSU 16.02.90 Frau Trenz GRÜNE 16. 02. 90 Frau Unruh fraktionslos 16. 02. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 16. 02. 90** Vosen SPD 16.02.90 Dr. Waigel CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 16. 02. 90 Wetzel GRÜNE 16.02.90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 16. 02. 90 Wischnewski SPD 16.02.90 Wissmann CDU/CSU 16.02.90 Würzbach CDU/CSU 16.02.90 Zierer CDU/CSU 16. 02. 90* Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 12. Februar 1990 ihren Antrag „Qualitative Veränderung des integrierten Entwicklungsvorhabens Bondoc/Philippinen" - Drucksache 11/4733 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/4986 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/4081 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5722 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.2-2.4, 2.6-2.9 Drucksache 11/6017 Nr. 2.4 -2.7 Drucksache 11/6125 Nr. 1-4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/3200 Nr. 2.33 Drucksache 11/4534 Nr. 2.22, 2.24 Drucksache 11/4680 Nr. 2.16 Drucksache 11/5145 Nr. 3.36
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Häfner, wir legen einen Entwurf eines neuen Umweltstrafrechts vor, das gründlich vorbereitet worden ist. Die heutige erste Lesung mit insgesamt 45 Minuten Debattenzeit wird der Bedeutung dieses für uns alle wichtigen Gesetzes in keiner Weise gerecht. Auch die Besetzung des Plenums zu dieser Zeit wird der Bedeutung dieses Gesetzes in keiner Weise gerecht. Freitags um 11 Uhr könnte das Plenum durchaus etwas voller sein. Dieser Vorwurf richtet sich nicht nur an meine eigene Partei, sondern z. B. auch an die Partei der GRÜNEN, die ja meint, sie habe die Umweltpolitik gepachtet.
    In diesem Gesetz werden wesentliche Lücken im Bereich des Umweltstrafrechts geschlossen. Das Gesetz wird praktikabler sein und dazu führen, daß Umwelttäter mehr als bisher ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Der Kollege Bachmaier, der sich gerade so intensiv unterhält

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Aber über wichtige Dinge!)

    — ja, natürlich, mit Ihnen bespricht man immer nur wichtige Dinge, Frau Däubler-Gmelin;

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie hängen mit Ihrer Rede zusammen!)

    das würde mich sehr freuen — hat zu Recht auf die Vollzugsdefizite im Umweltstrafrecht hingewiesen. Im Gegensatz zu dem Kollegen Dr. Laufs, der die Sache jetzt offensichtlich nicht mehr ganz so ernst nimmt, weil er schon wieder draußen ist,

    (Lachen bei der SPD — Dr. Rüttgers [CDU/ CSU]: Er ist mal gerade draußen!)

    bin ich der Meinung, daß es nicht die Schuld des Umweltstrafrechts aus dem Jahre 1980 gewesen ist —, die Dinge haben sich ja im Laufe der 80er Jahre entwickelt; wir konnten froh sein, daß wir dieses Gesetz 1980 beschlossen haben, daß hier wenigstens ein Bewußtsein für Umweltstrafrecht entstanden ist —; wenn auch zuzugeben ist, daß ein wesentliches Vollzugsdefizit vorhanden ist. Das ist ohne weiteres an den Statistiken erkennbar, die Herr Bachmaier zu Recht angeführt hat.
    Dieses Gesetz ist durch gründliche Beratung und eine interministrielle Arbeitsgruppe vorbereitet worden und wird dafür sorgen, daß die bestehenden Umweltverwaltungsvorschriften auf Grund eines schlagkräftigen Sanktionensystems ernst genommen werden.
    Dies gilt insbesondere auf dem Gebiet der Bodenverunreinigung, für den unverantwortlichen Umgang mit gefährlichen Stoffen. Aber auch die Erweiterung der Strafvorschriften gegen Luftverunreinigung wird hier hilfreich sein. Naturschutzgebiete und Wasserschutzgebiete werden gegen schädliche Einwirkungen stärker gesichert. Vor allem der illegale Export von gefährlichen Abfällen, vor allem in die Entwicklungsländer, wird unter Strafe gestellt. Den Schweinkram, den wir hier selber anstellen, wollen wir nicht illegal in die Entwicklungsländer exportieren.

    (Frau Folz-Steinacker [FDP]: Sehr gut, sehr lobenswert!)

    Wichtig ist auch, daß die Verantwortlichkeiten in den Unternehmen und damit auch die Frage, wer Straftäter im Sinne des Umweltstrafrechts ist, klarer definiert werden. Wir begrüßen es auch, daß Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen verhängt werden können, wenn ein Verantwortlicher in leitender Stellung eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Der Schutz der natürlichen Umwelt, der Schutz gegen Boden- und Luftverunreinigung, gegen Beeinträchtigung von Wasser, der Schutz von Heilquellen und Naturschutzgebieten sowie vor Gefahren durch unverantwortlichen Umgang mit gefährlichen Stoffen und durch grob fehlerhaftes Verhalten beim Transport gefährlicher Güter ist eine wesentliche Aufgabe des Gesetzgebers. Hier muß sich zeigen, daß Verstöße, die die Allgemeinheit in wachsendem Umfang schädigen, auch rigoros bestraft und nicht mehr als Kavaliersdelikte betrachtet werden.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)




    Funke
    Das Strafrecht hat auch edukativen — sprich: erzieherischen — Charakter und soll deutlich machen, daß wir es nicht mehr hinnehmen werden, daß sich unverantwortliches Handeln bei Umweltdelikten lohnt.
    Schließlich müssen auch die besonders geschützt werden, die bereit sind, mit der Umwelt verantwortlich umzugehen. Umweltstraftäter dürfen keine Vorteile gegenüber denjenigen haben, die sauber arbeiten, die sozusagen saubere Mitkonkurrenten auf diesem Markt sind. Insoweit ist auch das Umweltstrafrecht ein Schutz vor unlauterer Konkurrenz.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Eylmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir legen zur besseren Bekämpfung und Ahndung der Umweltkriminalität heute einen Entwurf vor, der notwendig ist, der, wie wir hoffen, effektiv sein wird und von dem wir auch hoffen, daß wir ihn ausgewogen gestaltet haben.
    Er schlägt neue Regelungen vor, wo sich strafrechtliche Lücken gezeigt haben. So soll nicht nur die Verunreinigung der Umweltmedien Wasser und Luft, sondern auch des Bodens unter Strafe gestellt werden.
    Der Entwurf faßt Tatbestände da neu, wo sie sich als unpraktikabel herausgestellt haben. Das gilt z. B. für den Tatbestand der Luftverunreinigung, dessen Einschränkungen eine Anwendung erschwerten.
    Der Entwurf — Herr Häfner, das ist Ihnen entgangen —

    (Häfner [GRÜNE]: Das ist mir keineswegs entgangen!)

    verschärft auch Strafandrohungen, die sich auf Grund einer gewandelten Bewertung des Unrechtsgehalts von Umweltbeeinträchtigungen als zu gering erwiesen haben, so z. B. bei vorsätzlichen schweren Umwelttaten.
    Schließlich schafft der Entwurf durch die Erweiterung der tätigen Reue zusätzliche Anreize, im Interesse der Abwehr von Umweltgefahren aktiv Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

    (Such [GRÜNE]: Das ist eine Sache der Genehmigung! Da muß man ansetzen, nicht bei der Kriminalität!)

    — Ich komme darauf noch zu sprechen. — Der Entwurf erweitert auch die Einziehungsmöglichkeiten und verbessert die Möglichkeit, Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen zu verhängen.
    Das Erste Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität ist vor zehn Jahren von diesem Hause nahezu einstimmig verabschiedet worden. Wir, damals in der Opposition, haben dem Entwurf trotz einiger Bedenken zugestimmt. Diese Bedenken haben sich in der Folgezeit als gerechtfertigt erwiesen. So hatten wir z. B. gefordert, insbesondere die zahlreichen als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestalteten Tatbestände schärfer zu konkretisieren. Das geschieht nun; da bessern wir nach.
    Heute sind die Rollen vertauscht. Die SPD hat einen eigenen Entwurf zum Umweltstrafrecht vorgelegt. Er weicht in einer Reihe von Punkten von unserem Entwurf ab. Es gibt aber, Herr Kollege Bachmaier, auch Übereinstimmungen. Sie wollen wie wir die Bodenverunreinigung unter Strafe stellen, den Tatbestand der Luftverunreinigung neu fassen, die Verursachung von Lärm und Erschütterungen bestrafen, den umweltgefährdenden Umgang mit gefährlichen Gütern neu regeln usw. Das ist eine ganze Reihe von Übereinstimmungen, und das gibt mir die Hoffnung, daß es im Zuge der weiteren Beratungen doch vielleicht gelingen kann, einen breiten Konsens zu erreichen.

    (Bachmaier [SPD]: Das ist möglich!)

    Meine Damen und Herren, das Umweltstrafrecht ist in letzter Zeit der Kritik aus unterschiedlichen Richtungen ausgesetzt gewesen. Von der einen Seite wird beklagt, daß man zwar gegen jeden Ladendieb vorgehe, daß aber Umweltschädigungen mit einem weitaus größeren Unrechtsgehalt ungesühnt blieben. Andererseits wird gerade in den letzten Jahren aber auch verstärkt geltend gemacht, die Möglichkeiten des Strafrechts, im Umweltbereich eine präventive Wirkung zu erzielen, würden weit überschätzt. Diese Auffassung sieht in dem oft beklagten Vollzugsdefizit einen strukturellen Mangel des Umweltstrafrechts. Der Frankfurter Professor Hassemer, sicherlich nicht als Industrie-Lobbyist zu verdächtigen, hat erst kürzlich in einem Aufsatz gemeint, das Strafrecht in seiner herkömmlichen rechtsstaatlich-liberalen Gestalt sei — ich zitiere — für eine Flankierung politischer Ziele, eine Steuerung von Problemlagen und eine großflächige Prävention gefährlicher Situationen denkbar schlecht geeignet.

    (Such [GRÜNE]: Das ist auch richtig!)

    Die Strafnormen, die der Gesetzgeber unter einem ihm von der Öffentlichkeit aufgedrängten Handlungsbedarf produziere, taugten in ihrer praktischen Anwendbarkeit nichts und hätten gleichsam nur symbolische Bedeutung.

    (Such [GRÜNE]: Das stimmt!)

    Die gerade im Umweltstrafrecht zu beobachtende Flucht in die abstrakten Gefährdungsdelikte rücke die eigentliche Aufgabe des Strafrechts, den Rechtsgüterschutz nämlich, in den Hintergrund.
    Diese Kritik ist ernst zu nehmen, und ich habe bei Ihnen, Herr Kollege Bachmaier, ein Wort dazu vermißt. Ich will ein Problem herausgreifen, das nur schwer zu bewältigen ist. Der vorliegende Entwurf behält die sogenannte Verwaltungsakzessorietät bei und verankert sie sogar noch klarer im Gesetz. Das heißt: Was das Verwaltungsrecht erlaubt, kann nicht strafbar sein. Herr Kollege Häfner, es wird Ihnen nicht gelingen, einen Bürger davon zu überzeugen, daß es gerecht ist, ihn zu bestrafen, wenn verwaltungsrechtliche Vorschriften sein Tun erlauben.

    (Häfner [GRÜNE]: Und wenn er das annehmen mußte, Herr Eylmann?)

    Andererseits begibt sich derjenige, der gegen verwaltungsrechtliche Pflichten verstößt, bei Hinzutreten



    Eylmann
    weiterer Umstände in den Bereich des kriminellen Unrechts. Ich nenne als Beispiel den neuen Tatbestand der Bodenverunreinigung, wo es heißt, bestraft werde, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt usw.
    Die Zahl derartiger verwaltungsrechtlicher Vorschriften ist nun allerdings Legion. Sie reichen von konkreten Verboten über Vorschriften mit einer Fülle von sehr allgemein gehaltenen Aussagen bis hin zu Minimierungsgeboten und bloßen Programmsätzen. Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes erfordert aber, daß der Bürger mit hinreichender Sicherheit erkennen kann, welches Verhalten ihm in einer konkreten Situation abverlangt wird und welches Verhalten ihn straffällig macht. Hier liegt ein großes Problem der Verwaltungsakzessorietät und des Umweltstrafrechts schlechthin, und ich würde mich freuen, wenn wir ihm bei der weiteren Beratung im Rechtsausschuß besondere Beachtung schenken könnten.
    Gewichtige Probleme grundsätzlicher Art tauchen auch zu zwei Einzelpunkten auf, die hier schon erwähnt worden sind. Unser Entwurf sieht im Gegensatz zum SPD-Entwurf einen besonderen Tatbestand für die Strafbarkeit von Amtsträgern nicht vor.

    (Häfner [GRÜNE]: Das zeigt, wie unehrlich das gemeint ist!)

    Gegen eine Kriminalisierung der Verwaltungsbeamten, die bei der Erteilung von Genehmigungen Fehler machen oder gegen eine Beeinträchtigung der Umwelt nicht einschreiten,

    (Such [GRÜNE]: Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer!)

    bestehen die gleichen Bedenken fort, die schon vor zehn Jahren bei den Beratungen des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Umweltkriminalität deutlich wurden. Wir glauben, daß sich da nichts geändert hat. Wir stehen insoweit auch in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des 57. Deutschen Juristentages.
    Unser Entwurf enthält auch keine Strafbestimmungen über die Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen. Aber auch über diese Problematik können wir uns im Rechtsausschuß noch ausführlich unterhalten.
    Lassen Sie mich zusammenfassen, meine Damen und Herren: Entscheidende Bedeutung kommt nach wie vor dem verwaltungsrechtlichen Umweltschutz zu. Ihm soll aber noch in dieser Wahlperiode flankierend ein wirksames Umwelthaftungs- und auch ein wirksameres Umweltstrafrecht zur Seite gestellt werden. Koalitionsfraktionen und Bundesregierung machen damit deutlich, daß sie alle Möglichkeiten eines umfassenden Umweltschutzes ausschöpfen wollen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Such [GRÜNE]: Sie fangen mit Ihren Strafen immer nur die Kleinen!)