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ID1119804800

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    Plenarprotokoll 11/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15247 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London und über die Vorbereitungsarbeiten zur 3. INK vom 7. bis 8. März 1990 in Den Haag (Drucksache 11/6373) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor zu dem Entschließungsantrag der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor — Drucksachen 11/3847, 11/4213, 11/4515, 11/6496 — Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 15248 A Lennartz SPD 15249 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 15251 B Frau Garbe GRÜNE 15253 C Eylmann CDU/CSU 15255 A Dr. Heydemann, Minister des Landes Schleswig-Holstein 15256C, 15267 A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . 15257 B, 15258 C Harries CDU/CSU 15260 D Schütz CDU/CSU 15262 A Eylmann CDU/CSU 15263 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 15264 A Schütz SPD 15264 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 11/6449) in Verbindung mit 11 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (. . . StrÄndG — 2. UKG) (Drucksache 11/6453) Bachmaier SPD 15268 A Dr. Laufs CDU/CSU 15269 C Häfner GRÜNE 15270 B Funke FDP 15271 B Eylmann CDU/CSU 15272 A Engelhard, Bundesminister BMJ 15273 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umwelthaftungsgesetzes — UmweltHG (Drucksache 11/6454) Dr. Hüsch CDU/CSU 15274 B Bachmaier SPD 15276 B Kleinert (Hannover) FDP 15277 B Häfner GRÜNE 15278 C Schütz SPD 15280 B Engelhard, Bundesminister BMJ 15281 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung (Drucksache 11/5086) Frau Steinhauer SPD 15282 D Dr. Hüsch CDU/CSU 15284 A, 15290 C Hoss GRÜNE 15286 D Kleinert (Hannover) FDP 15287 D Dr. Pick SPD 15288 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15290A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15291 A Nächste Sitzung 15292 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15293* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15293* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 15247 198. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 16. 02. 90 Dr. Ahrens SPD 16. 02. 90 Dr. Apel SPD 16. 02. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16. 02. 90 Börnsen (Ritterhude) SPD 16. 02. 90 Borchert CDU/CSU 16.02.90 Dr. Briefs GRÜNE 16. 02. 90 Büchner (Speyer) SPD 16. 02. 90 Frau Conrad SPD 16. 02. 90 Daweke CDU/CSU 16.02.90 Frau Dempwolf CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 16. 02. 90 Duve SPD 16.02.90 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 16. 02. 90 Frau Fischer CDU/CSU 16. 02. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 16. 02. 90 Gansel SPD 16.02.90 Gattermann FDP 16.02.90 Gerster (Mainz) CDU/CSU 16. 02. 90 Glos CDU/CSU 16.02.90 Dr. Götz CDU/CSU 16. 02. 90 Grünbeck FDP 16.02.90 Haack (Extertal) SPD 16. 02. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 16. 02. 90 Heimann SPD 16.02.90 Frau Hillerich GRÜNE 16. 02. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 16. 02. 90 Ibrügger SPD 16. 02. 90** Jaunich SPD 16.02.90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 16. 02. 90 Kastning SPD 16.02.90 Kittelmann CDU/CSU 16. 02. 90* Klein (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Knabe GRÜNE 16. 02. 90 Kohn FDP 16.02.90 Kolbow SPD 16.02.90 Kühbacher SPD 16.02.90 Kuhlwein SPD 16.02.90 Lamers CDU/CSU 16.02.90 Lattmann CDU/CSU 16.02.90 Leidinger SPD 16.02.90 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 16. 02. 90 Lohmann (Witten) SPD 16. 02. 90 Maaß CDU/CSU 16.02.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 16. 02. 90 Menzel SPD 16.02.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 16. 02. 90 Mischnick FDP 16.02.90 Neumann (Bremen) CDU/CSU 16. 02. 90 Niggemeier SPD 16.02.90 Paintner FDP 16.02.90 Petersen CDU/CSU 16. 02. 90** Poß SPD 16.02.90 Reuschenbach SPD 16.02.90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Riedl (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Roth (Gießen) CDU/CSU 16. 02. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 16. 02. 90 Dr. Scheer SPD 16. 02. 90* Frau Schilling GRÜNE 16. 02. 90 Schluckebier SPD 16.02.90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 16. 02. 90 Dr. Schmude SPD 16. 02. 90 von Schmude CDU/CSU 16. 02. 90 Schneider (Idar-Oberstein) CDU/CSU 16.02.90 Dr. Schöfberger SPD 16. 02. 90 Schreiber CDU/CSU 16.02.90 Schröer (Mülheim) SPD 16. 02. 90 Frau Schulte (Hameln) SPD 16. 02. 90 Sielaff SPD 16.02.90 Steiner SPD 16. 02. 90* Stobbe SPD 16.02.90 Straßmeier CDU/CSU 16.02.90 Frau Trenz GRÜNE 16. 02. 90 Frau Unruh fraktionslos 16. 02. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 16. 02. 90** Vosen SPD 16.02.90 Dr. Waigel CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 16. 02. 90 Wetzel GRÜNE 16.02.90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 16. 02. 90 Wischnewski SPD 16.02.90 Wissmann CDU/CSU 16.02.90 Würzbach CDU/CSU 16.02.90 Zierer CDU/CSU 16. 02. 90* Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 12. Februar 1990 ihren Antrag „Qualitative Veränderung des integrierten Entwicklungsvorhabens Bondoc/Philippinen" - Drucksache 11/4733 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/4986 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/4081 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5722 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.2-2.4, 2.6-2.9 Drucksache 11/6017 Nr. 2.4 -2.7 Drucksache 11/6125 Nr. 1-4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/3200 Nr. 2.33 Drucksache 11/4534 Nr. 2.22, 2.24 Drucksache 11/4680 Nr. 2.16 Drucksache 11/5145 Nr. 3.36
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Paul Laufs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen heute dem Deutschen Bundestag unseren Gesetzentwurf zu einer verbesserten Bekämpfung der Umweltkriminalität vor. Wir widerlegen damit diejenigen, die uns hier lautstark wegen Untätigkeit und Unfähigkeit angegriffen haben.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!) Qualität ist gefragt und nicht Schnelligkeit.


    (Bachmaier [SPD]: Das fällt wirklich auf Sie zurück!)

    — Nun, die Mängel und Defizite des Gesetzes von 1980 zeigen ja, daß es damals etwas sorgfältiger hätte vorbereitet und beraten werden müssen.

    (Bachmaier [SPD]: Sie sollten mal die früheren Protokolle nachlesen! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Wir verwirklichen nun, was wir uns für diese Wahlperiode vorgenommen haben, sowohl für das Umweltstrafrecht wie auch für das Umwelthaftungsrecht.
    Das Umweltstrafrecht ist in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten. Das Umweltbewußtsein der Bevölkerung ist geschärft, und die Zahl der Anzeigen und Ermittlungsverfahren gegen Umweltsünder ist entsprechend stark gestiegen. Anklage wurde aber selten erhoben. Es kam nur zu verhältnismäßig wenigen Verurteilungen.
    Diese Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes in folgenlose Ermittlungsverfahren wird von allen Betroffenen als unbefriedigend empfunden und hat zu der Feststellung geführt, das Umweltstrafrecht befinde sich in einer Krise.
    Die Ausweitung des Strafrechts auf den Bereich der Umweltvorsorge sei eine Fehlentwicklung, wird gesagt, weil es nicht mehr allein um die Verletzung von Rechtsgütern gehe, sondern schon um ihre potentielle Gefährdung. Manche raten zur ersatzlosen Streichung der Umweltstraftatbestände.
    Meine Damen und Herren, diese Kritik ist überzogen. Richtig ist zunächst die Forderung, die Straftatbestände schärfer zu umreißen. Sie sind bisher zu weit und zu offen, mit der Folge, daß auch Bagatelldelikte zum Ermittlungsgegenstand werden.
    Nunmehr sollen die Tatbestandsmerkmale einer klareren Fassung unterworfen werden. Dazu gehört auch eine strenge Verwaltungsakzessorietät. Das heißt, Umweltverwaltungsrecht hat Vorrang vor Umweltstrafrecht. Was in Umweltrechtsvorschriften



    Dr. Laufs
    steht, beschreibt die Grenze des Erlaubten. Wer diese Grenze überschreitet, verletzt verwaltungsrechtliche Pflichten und begeht damit strafbares Unrecht.
    Wir haben in den letzten Jahren zum Erlaß von zahlreichen Rechtsverordnungen, etwa im Bereich der Groß- und Kleinfeuerungsanlagen, Grenzwerte erlassen, die nunmehr auch die Grundlage für ein modernes, am Umweltverwaltungsrecht orientiertes Umweltstrafrecht bilden. Durch das Tatbestandsmerkmal einer groben Pflichtverletzung und der Anforderung einer erheblichen Umweltbeeinträchtigung heben wir bei bestimmten Tatbeständen die Strafbarkeitsschwelle an, weil nicht jede Verletzung eines Vorsorgewertes schon als kriminelles Unrecht zu werten ist. Außerdem führen wir eine Definition der verwaltungsrechtlichen Pflicht ein.
    Das geltende Recht behandelt die Pfade der Umweltverschmutzung unterschiedlich, was zu ungereimten Ergebnissen führen kann. So wird z. B. die Verseuchung des Bodens mit Altöl aus einem Tankwagen bisher strafrechtlich nicht verfolgt. Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz lückenlos werden, insbesondere auch durch die Einbeziehung des Bodenschutzes in die Umweltstraftatbestände.
    Umweltstrafrecht hat schließlich auch einen erzieherischen und damit einen vorsorgenden Effekt. Es ist zwar richtig, das Strafrecht kommt immer zu spät; es trägt aber dazu bei, die Wertigkeit der geschützten Rechtsgüter im öffentlichen Bewußtsein nachhaltig zu verankern. Wer künftig illegal z. B. ein Gebäude in einem Naturschutzgebiet errichtet, muß sich auch des strafrechtlichen Risikos bewußt sein. Er muß das Gebäude nicht nur abreißen und den alten Zustand der Natur wiederherstellen, sondern er erhält darüber hinaus auch eine empfindliche Strafe.
    Wir nehmen solche Grenzziehungen zum Schutz unserer Umwelt sehr ernst, und wir dokumentieren dies mit unserer Gesetzesinitiative.
    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Häfner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerald Häfner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsfraktionen haben einen von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf zur Reform des Umweltschadensrechtes,

    (Marschewski [CDU/CSU]: Letzteres ist falsch!)

    des Umweltstrafrechtes, eingebracht.

    (Widerspruch des Abg. Marschewski [CDU/ CSU])

    — Beides ist richtig. Aber zunächst einmal beraten wir das Umweltstrafrecht.
    Herr Marschewski, bevor ich inhaltlich dazu Stellung nehme, soweit das in vier Minuten überhaupt möglich ist, lassen Sie mich kurz etwas zum Verfahren selbst und zum Umgang mit den anderen Fraktionen in diesem Hohen Hause sagen.
    Die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung haben sich jahrelang Zeit gelassen, haben jahrelang überhaupt nicht den Eindruck erweckt, daß es etwa eilen könnte mit einer solchen Reform. Im Gegenteil! SPD und GRÜNE dagegen haben immer gedrängt. Wir hatten den starken Eindruck: Die Regierung und auch Ihre Fraktion befinden sich umweltrechtspolitisch im Tiefschlaf.
    Jetzt plötzlich, da die Wahlkämpfe nahen, entwikkeln Sie hektische Aktivitäten. Der Hauptgrund hierfür ist — das wurde ja auch offen ausgesprochen — Ihre Angst vor dem drohenden Verlust der Mehrheit im Bundesrat.
    Die heutige Debatte im Plenum ist schon vor über eine Woche angesetzt worden, ein entsprechender Punkt war in der Tagesordnung enthalten, aber die ganze Zeit über lag noch kein Gesetzentwurf vor. Ich habe am Freitag letzter Woche, am Montag, am Dienstag nachgefragt, erst am Mittwoch vormittag habe ich diesen Gesetzentwurf erhalten.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Persönlich übergeben! So freundlich bin ich!)

    — Ja, persönlich. Das macht die Sache nicht besser. Herr Marschewski, das Umweltstrafrecht ist nicht irgendein Antrag, den man mal eben schnell behandeln kann, sondern es ist Gegenstand eines umfänglichen und komplizierten Gesetzeswerks, auf das man sich vorbereiten muß; man muß zeitlich in die Lage gesetzt werden, es inhaltlich zu prüfen. Das gilt gerade für die Fraktion, die das ökologische Gewissen dieses Parlaments darstellt

    (Marschewski [CDU/CSU]: Das ist Geschichte!)

    und die hier eine bedeutende Wächterfunktion hat.
    Jetzt aber mußte es plötzlich ganz schnell gehen. Jetzt hatten Sie plötzlich nicht mehr die Zeit, den Gesetzentwurf in der sonst üblichen Frist einzubringen und den Fraktionen wenigstens eine Woche Zeit zur Bearbeitung und Prüfung zu lassen. Ich halte das schon für eine gewisse Brüskierung des Parlaments. Aber die letzten Tage und Wochen haben ja auch gezeigt, daß Sie das Parlament gar nicht wirklich ernst nehmen, es eher als Ärgernis denn als das, was es ist, empfinden, nämlich als die erste und oberste Gewalt im Staate.
    Ich komme nun zum Gesetzentwurf selbst. Er ist halbherzig und — als Lehrer würde ich sagen: ungenügend. Er täuscht vor allen Dingen eine Wirkung vor, die er nicht erreichen wird, die er gar nicht erreichen kann.
    Das Umweltstrafrecht ist ein stumpfes Schwert im Kampf gegen die dramatisch voranschreitende Zerstörung unserer Umwelt. Oder was würden Sie von einem Schöpflöffel halten, durch den 98 % der Soße wieder hindurchrinnt, bevor Sie ihn überhaupt zum Teller geführt haben? So sehen die Statistiken zum Umweltstrafrecht nämlich aus. Wenn Sie wochenlang die Tischdecke vollgeschüttet haben, würden Sie sich vielleicht auch überlegen, ob Sie ein anderes Werkzeug brauchen. Diese anderen Werkzeuge haben die GRÜNEN vorgestellt, und wir haben hier im Deutsch en Bundestag entsprechende Vorschläge einge-



    Häfner
    bracht. Ich werde nachher noch darauf zu sprechen kommen.
    Das Umweltstrafrecht erfaßt im wesentlichen Bagatelldelikte; die allermeisten von ihnen werden zudem eingestellt. Das eigentliche Ärgernis, das die Bürgerinnen und Bürger immer wieder wütend macht, wird auch in Ihrem Gesetzentwurf in keiner Weise berührt. Die Leute können nämlich zu Recht nicht verstehen, daß etwa ein Familienvater, der seine Campingabfälle in den Rhein wirft, verfolgt und bestraft wird, während kaum einen Kilometer weiter ein riesiges Chemiewerk täglich tonnenweise giftige Chemikalien in denselben Fluß leitet, ohne daß Polizei, Behörden oder Staatsanwaltschaft irgend etwas dagegen unternehmen. So wird auch nach Ihrem Entwurf weiterhin gelten, was in bezug auf das geltende Umweltstrafrecht überall schon seit Jahren die Spatzen von den Dächern pfeifen: Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen.
    Ein wesentlicher Grund hierfür — neben vielen anderen — ist Ihr striktes Festhalten am Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät. Hochgradig umweltschädigendes Verhalten ist demnach nicht strafbar, wenn, wie es oft genug geschehen ist, die Behörde dem Betreiber hierfür einen Persilschein ausgestellt hat. Beispielsweise bleibt selbst das Betreiben einer atomaren Anlage ohne die erforderliche atomrechtliche Genehmigung straffrei, wenn die Behörde mitspielt und z. B. entweder rechtswidrige oder nachträgliche Genehmigungen ausspricht.
    Ich muß zum Schluß kommen. Es gibt noch viele Unzulänglichkeiten in Ihrem vor allem auf umweltpolitische Symbolik und nicht auf reale Veränderung zielenden Gesetzentwurf. Die Ausschußberatungen werden mir Gelegenheit geben, diese Unzulänglichkeiten Punkt für Punkt nachzuweisen und Sie vielleicht doch noch eines Besseren zu belehren. Darauf hoffe ich.

    (Beifall bei den GRÜNEN)