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ID1119504300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/195 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 195. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Februar 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15009 A Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Lastfahrzeugen (Drucksache 11/6336) . 15009 A Zusatztagesordnungspunkt: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1989/90 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 11/5786) 15009 B Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Weltweites Chemiewaffenverbot: Notwendige Initiativen nach der Pariser Konferenz (Drucksache 11/4054) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags des Abgeordneten Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterrichtung von Öffentlichkeit und Parlament über die Planung und Vorbereitung des Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/6310) Dr. Scheer SPD 15009 D Lummer CDU/CSU 15011 C Dr. Scheer SPD 15012 D Frau Beer GRÜNE 15014 A Dr. Feldmann FDP 15015 C Frau Dr. Götte SPD 15017 A Schäfer, Staatsminister AA 15017 D Reimann SPD 15018 D Erler SPD 15020 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 15021 D Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs für ein Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts (Drucksache 11/6321) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 11/4732) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (Drucksache 11/4958) d) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundesausländergesetzes (Drucksache 11/5637) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Ausländerzentralregister (Drucksache 11/5828) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 15023 A Dr. Schmude SPD 15024 D Dr. Penner SPD 15025 B Schröer (Mülheim) SPD 15028 B Dr. Hirsch FDP 15031 B Dr. Penner SPD 15032 C Frau Trenz GRÜNE 15033 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 15034 C Dr. Bull, Minister des Landes SchleswigHolstein 15039 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1990 Dr. Schäuble CDU/CSU 15041 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 15042 A Lüder FDP 15043 B Such GRÜNE 15043 D Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 15045 A Meneses Vogl GRÜNE 15046 C Fellner CDU/CSU 15048A Wartenberg (Berlin) SPD 15049 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieczorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stand der multilateralen Handelsverhandlungen (Uruguay-Runde) (Drucksachen 11/5089, 11/5626) Dr. Wieczorek SPD 15051 D Kittelmann CDU/CSU 15055 D Volmer GRÜNE 15057 B Funke FDP 15058 C Niegel CDU/CSU 15059 C Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15060 D Eigen CDU/CSU 15061 D Zusatztagesordnungspunkt 13: Aktuelle Stunde betr. Teilgenehmigung für die Pilotkonditionierungsanlage Gorleben als Prüfstein der neuen deutsch-deutschen Umweltpolitik der Bundesregierung Frau Wollny GRÜNE 15062D, 15068 D Harries CDU/CSU 15063 C Schütz SPD 15064 C Dr.-Ing. Laermann FDP 15065 D Dr. Kübler SPD 15066 C Dr. Friedrich CDU/CSU 15067 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 15069 B Stahl (Kempen) SPD 15070 D Nächste Sitzung 15072 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15073* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15073* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Februar 1990 15009 195. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 09. 02. 90 Dr. Ahrens SPD 09. 02. 90 Antretter SPD 09. 02. 90 Bahr SPD 09. 02. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 09. 02. 90 Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 09. 02. 90 Dr. Briefs GRÜNE 09. 02. 90 Dr. von Bülow SPD 09. 02. 90 Clemens CDU/CSU 09. 02. 90 Frau Conrad SPD 09. 02. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 09. 02. 90 Daweke CDU/CSU 09. 02. 90 Frau Dempwolf CDU/CSU 09. 02. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 09. 02. 90 Dr. Ehrenberg SPD 09. 02. 90 Frau Fischer CDU/CSU 09. 02. 90 Gallus FDP 09. 02. 90 Gerstein CDU/CSU 09. 02. 90 Dr. Götz CDU/CSU 09. 02. 90 Graf SPD 09. 02. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 09. 02. 90 Dr. Hauchler SPD 09. 02. 90 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 09. 02. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 09. 02. 90 Zuydtwyck Heimann SPD 09. 02. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 09. 02. 90 Heyenn SPD 09. 02. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 09. 02. 90 Klose SPD 09. 02. 90 Dr. Knabe GRÜNE 09. 02. 90 Kohn FDP 09. 02. 90 Kolbow SPD 09. 02. 90 Kossendey CDU/CSU 09. 02. 90 Dr. Kreile CDU/CSU 09. 02. 90 Kreuzeder GRÜNE 09. 02. 90 Lattmann CDU/CSU 09. 02. 90 Leidinger SPD 09. 02. 90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 09. 02. 90 Müller (Schweinfurt) SPD 09. 02. 90 Frau Nickels GRÜNE 09. 02. 90 Opel SPD 09. 02. 90 Paintner FDP 09. 02. 90 Pesch CDU/CSU 09. 02. 90 Pfeifer CDU/CSU 09. 02. 90 Rawe CDU/CSU 09. 02. 90 Reuschenbach SPD 09. 02. 90 Rind FDP 09. 02. 90 Frau Rock GRÜNE 09. 02. 90 Frau Schätzle CDU/CSU 09. 02. 90 Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Schilling GRÜNE 09. 02. 90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 09. 02. 90 von Schmude CDU/CSU 09. 02. 90 Schulhoff CDU/CSU 09. 02. 90 Seehofer CDU/CSU 09. 02. 90 Spilker CDU/CSU 09. 02. 90 Straßmeir CDU/CSU 09. 02. 90 Tietjen SPD 09. 02. 90 Frau Dr. Timm SPD 09. 02. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 09. 02. 90 Dr. Vogel SPD 09. 02. 90 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 09. 02. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 09. 02. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 09. 02. 90 Weiss (München) GRÜNE 09. 02. 90 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 09. 02. 90 Wetzel GRÜNE 09. 02. 90 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 09. 02. 90 Wissmann CDU/CSU 09. 02. 90 Würtz SPD 09. 02. 90 Zierer CDU/CSU 09. 02. 90 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 26. Januar 1990 ihre Kleine Anfrage auf Drucksache 11/6293 zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/4410 Drucksache 11/4881 Drucksache 11/5496 Innenausschuß Drucksache 11/1762 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/3758 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/6285 Nr. 2.12 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/4534 Nr. 2.23 Drucksache 11/4758 Nr. 2.33 Drucksache 11/5051 Nr. 52 Drucksache 11/5145 Nr. 3.35 Drucksache 11/5642 Nr. 3.22
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte sehr.


Rede von Dr. Willfried Penner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, Ihre Bekenntnisse zur Nationalstaatlichkeit nehmen wir ja hin.
Aber wie stehen Sie denn zu den Bemühungen, die ja gerade von Bundeskanzler Kohl immer wieder beteuert werden, das EG-Europa zusammenwachsen zu lassen? Gilt also die Sperre des Ausländerwahlrechts auch für die EG-Europäer?

(Andres [SPD]: Sehr gut!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Penner, wir wissen, daß sich der ganze Gegenstand der Regelung des Ausländergesetzes auf Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, beziehen. Wir haben in der EG Sonderregelungen. Wir sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auch dabei, zu einem staatsähnlichen Gebilde zusammenzuwachsen. Nur, das ist überhaupt nicht das Thema. Sie haben das kommunale Wahlrecht nicht für EG-angehörige Ausländer gefordert, sondern generell, und wir haben dagegen das Bundesverfassungsgericht angerufen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Im übrigen würde ich gerne, meine Damen und Herren, noch einmal darauf zurückkommen, daß die Begrenzung des Zuzugs aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine notwendige Voraussetzung dafür ist, daß wir die Ausländerfreundlichkeit für die hier lebenden Ausländer auch in Zukunft gewährleisten können.

    (Andres [SPD]: Einheitliche europäische Staatsangehörigkeit!)

    Ich sagte schon: Wir dürfen die Grenzen der Aufnahmebereitschaft und die Aufnahmefähigkeit bei uns für Menschen aus anderen Ländern und Kulturkreisen nicht außer acht lassen. Anders zu handeln wäre keine verantwortliche Politik.
    Natürlich muß Politik verändern, aber sie muß diese Veränderung auf der Grundlage der Verhältnisse vornehmen, die sie vorfindet, und alles andere würde Stabilität als gerade derzeit wichtige politische Maxime gefährden. Wir stehen mit unserer Politik, den Zuzug zu begrenzen, keineswegs allein. Ganz im Gegenteil, eine Politik der offenen Republik würde uns isolieren. Auch die klassischen Einwanderungsländer betreiben eine strenge Kontingentpolitik bei der Einwanderung, und sie wählen übrigens aus, wen sie aufnehmen, während wir eine solche Entscheidung niemals getroffen haben. Auch die klassischen Einwanderungsländer sind gerade keine offenen Republiken.
    Wir müssen auch die weitere Besonderheit beachten, daß die Bundesrepublik Deutschland jedem, der hier lebt, also auch Ausländern, einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe gewährt, was viele andere Staaten ebenfalls so nicht tun. Ich halte dies für richtig. Ich denke, daß das christlich geprägte Menschenbild unseres Landes verbietet, daß wir Menschen in ihrer Not alleinlassen. Aber wer diesen Anspruch gewährt, der muß sehen, daß er angesichts des Wohlstandsgefälles in der Welt damit auch einen Anreiz auslöst, und dies bedeutet, wenn wir uns nicht überfordern wollen, daß wir den Zuzug auf andere Weise begrenzen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unser Entwurf schreibt deshalb den Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer im Gesetz fest, und es ist damit allein nicht getan. Probleme bereitet uns seit Jahren vor allem der Zuzug von Menschen unter Berufung auf das Asylrecht. Bei einer Anerkennungsquote von 5 % im vergangenen Jahr — im vergangenen Monat waren es eben noch 3 % — sind 121 000 Menschen unter Berufung auf das Asylrecht in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, und allein im Januar dieses Jahres 13 000. Diese Wanderungsbewegung trifft uns nicht allein. Sie ist ein Resultat der Sogwirkung, die der Wohlstand in Westeuropa auf Menschen in ärmeren Ländern ausübt. Wir müssen



    Bundesminister Dr. Schäuble
    uns darüber klar sein, daß die Beseitigung der Fluchtursachen, die Linderung der Not und die Bekämpfung der Armut in der Dritten Welt zu den wichtigsten politischen Aufgaben von Gegenwart und Zukunft gehören, und wir müssen auch die Chancen ergreifen, die sich aus dem Wandel in Osteuropa bieten, den Reichtum an Produktivität, Kreativität und Ideen der nördlichen Hemisphäre für die Länder der Dritten Welt nutzbar zu machen.
    Aber wir müssen die Armut in den Ländern der Dritten Welt selbst bekämpfen. Das Bundeskabinett hat am vergangen Mittwoch auf meinen Antrag beschlossen, eine internationale Flüchtlingskonzeption zu erarbeiten. Ihre Schwerpunkte sollen die Armutsbekämpfung in der Dritten Welt und Hilfen zur Rückkehr sein. Wiedereingliederungshilfen, Verbesserung der Infrastruktur in den betroffenen Ländern, auch Hilfen in den Nachbarregionen können Mittel zur Lösung des Problems sein, eines Problems, das wir im übrigen nicht allein, sondern nur durch internationale Zusammenarbeit bewältigen können. Die Lösung der Probleme der Dritten Welt und der Probleme der weltweiten Flüchtlingsströme können wir jedenfalls nicht dadurch erreichen, daß wir alle in Not Geratenen bei uns in der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Olderog [CDU/CSU]: Leider wahr!)

    Dies würde uns wie alle Länder der nördlichen Hemisphäre überfordern, und uns in der dichtbesiedelten Bundsrepublik vollends. Im übrigen würde eine unkontrollierte Zuwanderung die Stabilität unseres Landes gefährden. Die Stabilität einer freiheitlichen Demokratie, eines modernen Industriestaats beruht auf dem Beziehungsgeflecht zahlreicher komplizierter Komponenten, die keineswegs in einem stabilen, sondern eher in einem labilen Gleichgewicht stehen. Wir müssen diese Stabilität insbesondere erhalten, um auch in Zukunft zur Hilfe für Ärmere auf dieser Welt fähig zu sein. Wenn wir darauf nicht achten, sind wir zu keiner Hilfeleistung mehr fähig.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Natürlich ist die Begrenzung von Zuzug in der Praxis in einem Europa der offenen Grenzen schwierig zu bewerkstelligen. Wir wollen uns ja nicht abschotten, und dies insbesondere nicht in einer Zeit, wo sich endlich die Grenzen im östlichen Teil unseres Kontinents öffnen. Auch wegen dieser Politik der offenen Grenzen, auch weil wir schon deshalb nicht an unseren Grenzen in jedem Fall prüfen können und wollen, ob ein einreisender Ausländer zutrittsberechtigt ist oder nicht, müssen wir eben rasch Klarheit darüber schaffen, ob sie hierbleiben dürfen oder nicht. Wenn sie nicht bleiben dürfen, müssen sie eben die Bundesrepublik Deutschland auch zügig wieder verlassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Olderog [CDU/CSU]: Am besten gar nicht erst reinlassen!)

    — Nein, Herr Kollege. Ich sagte eben, wir können sie an der Grenze nicht so kontrollieren; das wird praktisch nicht funktionieren. Wir müssen rasch entscheiden, ob sie bleiben können oder nicht. Dies heißt in der Praxis von über 120 000 Asylbewerbern im vergangen Jahr Beschleunigung von Asylverfahren. Ein
    sachgerechtes Asylverfahren muß sicherstellen, daß der tatsächlich politisch Verfolgte möglichst rasch anerkannt wird, daß aber auch umgekehrt der Antrag desjenigen, der nicht verfolgt wird, ebenso rasch abgelehnt wird.
    Rasche Klarheit, ob sie bleiben dürfen oder nicht, liegt übrigens vor allem im Interesse der Betroffenen selbst. Wir sollten nicht übersehen: Die Aussicht, auch im Falle der Ablehnung eines Asylantrages nur wegen der langen Verfahrensdauer nicht mehr mit einer Abschiebung rechnen zu müssen, stellt einen wesentlichen Anreiz dar, ein Asylverfahren zu betreiben und mit allen Mitteln in die Länge zu ziehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Zur Beschleunigung des Asylverfahrens hat die Innenministerkonferenz im Juni vergangenen Jahres auf meinen Vorschlag hin ein neues Verfahren mit dem Ziel beschlossen, zeitliche Verzögerungen zu vermeiden und insbesondere zu einem schnellen Abschluß offensichtlich aussichtsloser Asylverfahren zu gelangen. Durch die enge räumliche Verbindung zentralisierter Ausländerbehörden der Länder mit dezentralisierten Stellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entfallen Leerlaufzeiten: von der Stellung des Asylantrages über den Zugang beim Bundesamt bis zur Anhörung des Ausländers dort, verbunden mit oft langen Reisen. Alle diese Zeiträume summierten sich und führten zu der langen Verfahrensdauer.
    Wir versprechen uns von dem neuen System — erste Erfahrungen mit diesem Modell bestätigen dies —, daß sich an die Antragstellung möglichst unmittelbar oder jedenfalls innerhalb weniger Tage die Anhörung in der Außenstelle des Bundesamtes anschließt und daß jedenfalls bei den Hauptherkunftsländern, damit auch eine schnelle Entscheidung in der Außenstelle erfolgen kann. Ich wünsche mir, daß auch in den Ländern, in denen die Voraussetzungen zur Verfahrensbeschleunigung — insbesondere die Einrichtung zentraler Ausländerbehörden — noch nicht geschaffen sind, dies in Kürze geschieht. Der Bund ist bereit, dort weitere Außenstellen einzurichten.
    Positiv auf die Verfahrensdauer wirken sich auch die Personalverstärkungen für das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge aus.
    Im Blick auf die Notwendigkeit, die Asylverfahren zu verkürzen, begrüße ich den Gesetzentwurf des Bundesrats zur weiteren Änderung des Asylverfahrensgesetzes, der ebenfalls Gegenstand dieser Debatte ist. Die Bundesregierung ist mit dem Bundesrat der Auffassung, daß auch die gesetzgeberischen Möglichkeiten zur weiteren Verfahrensbeschleunigung konsequent genutzt werden müssen.
    Der Gesetzentwurf zielt zu einem guten Teil auf Beschleunigung des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten. Ich bin sicher, wenn wir neben dem Verwaltungsverfahren auch noch die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschleunigen und sich diese um schnelle Entscheidungen bemühen, können die offensichtlich unbegründeten Asylanträge innerhalb weniger Wochen oder Monate rechtskräftig behandelt sein. Wenn wir so zu schnellen Entscheidungen kommen und die Antragsteller rasch Klarheit



    Bundesminister Dr. Schäuble
    über ihr Bleiberecht oder ihre Ausreisepflicht haben, können zum einen ablehnende Entscheidungen tatsächlich vollzogen und Ausweisungen vorgenommen werden, und zum anderen können wir dann auch das Arbeitsaufnahmeverbot für Asylbewerber lockern, wofür wir im Zusammenhang mit der Neuregelung des Ausländerrechts die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen wollen.
    Es ist dann aber notwendig, konsequenter als bisher abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Künftig darf nur noch in den Fällen von einer Abschiebung abgesehen werden — und auch dies schlägt der Regierungsentwurf vor — , in denen rechtliche oder gewichtige humanitäre Gründe es gebieten. Wir müssen dabei auch an unsere Städte und Gemeinden denken, deren Sozialhilfeetats nicht unbegrenzt belastbar sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine notwendige Ergänzung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung ist auch das Gesetz über das Ausländerzentralregister. Dieses beruht bis jetzt einzig auf einer Vorschrift im Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes. Alle Detailfragen — auch so wichtige wie Registerinhalt und Übermittlung von Daten — wurden in Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Erlassen geregelt. Auch wenn bei der Führung des Registers in der Vergangenheit datenschutzrechtliche Vorschriften stets beachtet worden sind, bedarf diese Datensammlung angesichts ihrer Bedeutung einer umfassenden rechtlichen Regelung. Diese muß zwischen dem Persönlichkeitsrecht des einzelnen und seinem Schutz einerseits sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem effizienten Verwaltungsvollzug andererseits die verträgliche Balance finden. Ich meine, daß die von der Bundesregierung beschlossene Vorlage dieser nicht einfachen Aufgabe gerecht geworden ist.
    Im Gegensatz zum Regierungsentwurf wird der SPD-Entwurf nach meiner Auffassung den Anforderungen, Ausländerfreundlichkeit zu sichern und zu fördern, nicht gerecht.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Ich finde diesen Entwurf einseitig, lebensfremd und praxisfern.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie die SPD!)

    Der Entwurf der SPD erschöpft sich im wesentlichen darin, Ausländern unter weitestgehendem Verzicht auf Integrationsvoraussetzungen praktisch unentziehbare Zuwanderungs- und Aufenthaltsrechte einzuräumen. Dies beginnt mit einem weltweiten, nur durch die Möglichkeit einer Sichtvermerkspflicht für einzelne Länder beschränkbaren Einreiseanspruch für den Aufenthalt bis zu drei Monaten, setzt sich über den Verzicht auf einen gesetzlich festgelegten Anwerbestopp und eine gleichsam automatische Kette von der Ersteinreise über die Aufenthaltserlaubnis, die Aufenthaltsberechtigung und das Niederlassungsrecht nach acht Jahren fort und endet beim fast absoluten Ausweisungsschutz für Niederlassungsberechtigte. Ein derartiger Vorschlag hat mit Integrationsförderung nichts zu tun. Wir können die Augen nicht vor den Grenzen der Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft verschließen. Der Gesetzgeber muß adäquate Antworten finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ein friedliches, auf gegenseitiger Achtung und auf gegenseitigem Verständnis beruhendes Zusammenleben von Deutschen und Ausländern läßt sich nur durch Integration erreichen und auf Dauer bewahren. Dies ist kein einseitiger Akt, sondern eine Leistung, zu der beide Teile, Deutsche wie Ausländer, beitragen müssen. Die Verhältnisse sind dabei gewiß nicht statisch, sondern ein fortlaufender Prozeß. Das Maß an Integration, das unsere Mitbürger aus den Staaten der Europäischen Gemeinschaft in unserem Land erreicht haben, hätte sich manch einer vor 20 oder 30 Jahren nicht vorstellen können. Aber ein solcher Prozeß, meine Damen und Herren, muß sich entwickeln. Man kann und darf ihn nicht erzwingen. Und ebensowenig kann durch die bloße Zuerkennung eines unentziehbaren Aufenthaltsrechts ein partnerschaftliches Miteinander, kann Harmonie zwischen Deutschen und Ausländern dekretiert werden. All dies muß wachsen.
    Der SPD-Entwurf läßt dies unberücksichtigt. Ich fürchte, er fördert — vielleicht in guter Absicht — im Ergebnis durch seine eindimensionale Anlage eher Ausländerfeindlichkeit in unserem Land. Er fördert Vorurteile, anstatt sie zu bekämpfen.
    Er erhält übrigens eine besondere Pikanterie dadurch, daß er bei der Aufenthaltsverfestigung und beim Familiennachzug auf jedes Wohnraumerfordernis verzichtet. Aber es sind umgekehrt auch Sozialdemokraten, die immer lauter die Forderung erheben, unsere Landsleute aus der DDR sollten Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland nur erhalten, wenn sie hier Wohnung und Arbeitsplatz nachweisen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Offene Türen für jedermann aus aller Welt und Abschottung gegenüber unseren eigenen Landsleuten, um nicht das Wort von der Mauer zu benutzen, das, meine Damen und Herren, geht nicht zusammen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Widerspruch bei der SPD)

    Schließlich verzichtet Ihr Entwurf auch auf eine Harmonisierung des ausländerrechtlichen Abschiebeverbots wegen politischer Verfolgung mit den Regelungen des Asylverfahrensrechts.

    (Frau Schulte [Hameln] [SPD]: Das werden Sie in Bayern schon sehen, was Sie hier für Quatsch erzählen! — Dr. Nöbel [SPD]: Schmeißen Sie Ihren Ghostwriter heraus!)

    Ihr Entwurf hält im Ergebnis an der Regelung des geltenden Rechts fest, daß die Duldung im Ermessen der Behörde steht und nicht von klaren gesetzlichen Voraussetzungen abhängt.
    So läßt Ihr Entwurf die Bundesländer völlig allein. Dort, wo der Gesetzgeber wirklich gefordert ist, dort, wo in jeder Hinsicht schwierige politische Entscheidungen zu treffen sind, übt Ihr Entwurf eine bemerkenswert diskrete Zurückhaltung.

    (Frau Schulte [Hameln] [SPD]: Sie sind mit Sprüchen wirklich unübertrefflich!)




    Bundesminister Dr. Schäuble
    — Ich weiß schon, daß Sie die Diskussion nicht gerne haben. Aber Sie müssen sich dieser Diskussion stellen. Sie können nicht an einem Tag den Eindruck erwecken, es läge an uns, daß so viele Menschen kein Zutrauen mehr in die Lage in der DDR haben, und am anderen Tag die Ausländerfreundlichkeit darstellen wollen, ohne zu verantwortlicher Politik fähig zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Wartenberg [Berlin] [SPD]: Das, was Sie machen, ist schamlos!)

    Das muß Ihnen in diesem Zusammenhang vorgehalten werden.
    Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Entwürfe zur Novellierung des Ausländer- und Asylrechts sind nun in der Verantwortung des Deutschen Bundestages. Ich bitte Sie im Interesse der bei uns lebenden Ausländer, im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens zwischen Deutschen und Ausländern und im Interesse des inneren Friedens, die Neuregelungen so zügig zu beraten, daß sie zum Jahresende in Kraft treten können.

    (Wartenberg [Berlin] [SPD]: Diese Rede hätte auch Herr Zimmermann halten können!)

    Von der Neuregelung wird, dessen bin ich sicher, eine positive Wirkung auf den inneren Frieden in unserem Land ausgehen. Dies ist dringend nötig; denn ihn zu bewahren, ist oberste Pflicht von uns allen, von der Regierung ebenso wie der Legislative.