Rede von
Dr.
Wolfgang
von
Geldern
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Eigen, die Bundesregierung hat die vorzeitige Erntefeststellung bei Getreide durch die EG-Kommission im Oktober 1989 nachdrücklich mißbilligt. Aktuelle Ernteermittlungen, die auch genauere Daten über die Maisernte enthalten, ergeben allerdings eine Erntemenge, die größer ist als 160,5 Millionen t. Die EG-Kommission muß also den Beschlüssen des Europäischen Rates vom Februar 1988 entsprechend die Stützungspreise bei Getreide für 1990/91 um 3 % senken.
Die diesjährigen Preisvorschläge der Kommission enthalten keine Maßnahmen, mit denen die Senkung der Stützungspreise abgeschwächt oder sogar ausgeglichen werden kann. Ohne Vorschlag der EG-Kommission müßten solche Regelungen einstimmig vom Rat beschlossen werden. In mehreren Gesprächen mit der Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten sowie bei der ersten Diskussion der Preisvorschläge im Rat selbst hat sich gezeigt, daß eine Einstimmigkeit in dieser Frage gegenwärtig keinesfalls zu erreichen ist.
Die Bundesregierung hat bei den Preisverhandlungen erneut gefordert, daß die Beschlüsse des Europäischen Rates EG-weit vollständig und gleichgewichtig umgesetzt werden müssen. Dazu gehört neben der Flächenstillegung und anderen produktionsbegrenzenden Maßnahmen auch die Förderung der Mehrverwendung von Getreide im Mischfutter und der Verwendung von landwirtschaftlichen Rohstoffen im Nicht-Nahrungsmittelsektor.
Die Bundesregierung hat hierzu wiederholt geeignete Vorschläge der Kommission angefordert und wird auch in der laufenden Preisrunde nicht lockerlassen.
Im übrigen hat der Rat auf deutsches Drängen vor kurzem den Gemeinschaftsanteil an den Flächenstillegungsprämien erhöht. Dies gibt der Kommission eine verbesserte Handhabe, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, den Landwirten attraktive Flächenstillegungsprämien anzubieten.
Die Bundesregierung hat jedoch nicht die Absicht, die Beschlüsse des Europäischen Rats vom Februar 1988 in Frage zu stellen, um dadurch die Senkung der Stützungspreise um 3 % zu verhindern. Damit würde der seinerzeit in sehr schwierigen Verhandlungen erreichte Gesamtkompromiß einschließlich der von der Bundesregierung durchgesetzten mengenbegrenzenden Maßnahmen gefährdet. Es wäre dann kaum zu verhindern, daß sich das von der EG-Kommission und einigen Mitgliedstaaten angestrebte Konzept der Marktsanierung durch noch drastischere Preissenkungen durchsetzt.