Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn einige Bemerkungen zu den kohlepolitischen Ausführungen des Bundeswirtschaftsministers machen, der die Situation ja so dargestellt hat, als werde im Saarland gegenwärtig eine Wahlkampfmasche gefahren.
Ich will Sie daran erinnern, Herr Haussmann, daß das Kohlegespräch am 24. August vergangenen Jahres zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Kohleländer im Kern die Sicherung einer Verstromungsmenge von 40,9 Millionen t bis 1995, also bis zum Auslaufen des Jahrhundertvertrages, zum Ergebnis hatte.
Die jüngsten Ergebnisse von Brüssel, die Sie hier dreisterweise auch noch als Erfolg darstellen,
haben dies gerade nicht zum Inhalt, sondern die Verstromungshilfen, also Kohlepfennig usw., sind nur bis 1991 genehmigt worden. Das steht völlig im Gegensatz zu den Vereinbarungen, die auch Grundlage der Debatte zur Novellierung des Dritten Verstromungsgesetzes im Spätherbst vergangenen Jahres waren.
Die kartellrechtliche Genehmigung des Jahrhundertvertrages wird auf den 31. März 1991 befristet.
Das heißt: Die Ergebnisse, die Sie bislang mit nach Hause bringen konnten, entsprechen nicht im geringsten den Vereinbarungen, die mit dem Bundeskanzler getroffen worden sind, und sie entsprechen nicht im geringsten der Geschäftsgrundlage der Debatte, die hier im Herbst vergangenen Jahres einvernehmlich geführt worden ist.
Ich will Sie darauf hinweisen, was in den internen Papieren des Bundeswirtschaftsministeriums aus der vergangenen Woche steht. Dort heißt es — ich zitiere — : „Das Mengenbild für die Zeit danach" , also für die Zeit nach 1991, „ist mit dem EG-Risiko behaftet." Im Bundeswirtschaftsministerium wird offen eingeräumt, daß das Mengenbild nach 1991 auf Grund der jüngsten Vereinbarungen mit dem EG-Risiko behaftet sei. Ich sage Ihnen zusätzlich: Selbst dieser Kompromiß, den Sie soeben als Erfolg zu feiern versucht haben, ist an die auflösende Bedingung geknüpft, daß die Bundesregierung ihren Klagebeitritt zurückzieht und die Bergbauunternehmen ebenfalls zur Rücknahme ihrer Klage bewegt. Dies bedeutet im Ergebnis, daß Sie der EG-Kommission freiwillig Mitentscheidungsrechte über die Summe der Kohle, die in der Bundesrepublik zu verstromen ist, einräumen.
Ich sage Ihnen zusätzlich, daß in den internen Überlegungen aus der vergangenen Woche im Bundeswirtschaftsministerium zu der Frage, wie denn der Verhandlungsstand sei, deutlich gemacht wird — ich zitiere —, es bestünde Einvernehmen, daß eine negativ akzentuierte Debatte vor der Saarlandwahl unerwünscht sei.
Es heißt dort ferner — ich zitiere zusätzlich — , es bestünde kein Anlaß, die notwendigen Gespräche mit den Unternehmen und den Bergbauländern, die Sie ja zugesichert haben, in der kommenden Woche, also in dieser Woche, zu führen.
Das heißt doch im Klartext: Das Bundeswirtschaftsministerium tut alles, um zu verhindern, daß vor dem Wahlsonntag, dem kommenden Sonntag, die ganze Wahrheit auf den Tisch kommt.
Wenn Sie in den Gesprächen mit den Revierländern und den Bergbauunternehmen Positives zu vermelden gehabt hätten, was hätte Sie davor zurückschrekken lassen können, diese Gespräche in dieser Woche zu führen? Niemand hätte Sie davor zurückschrecken lassen können.
Statt dessen wird der 28. Januar, der Wahlsonntag im Saarland — das ist übermorgen —, für Sie zu einer magischen Formel, alles Mögliche zu unternehmen, um nach außen den Eindruck zu erwecken, man bewege sich entlang den Vereinbarungen vom August vergangenen Jahres mit dem Bundeskanzler.
Tatsächlich sind Sie längst dabei, diese Vereinbarungen erneut zu brechen. Sie dürfen mir nicht böse sein, wenn man dieses Verhalten zumindest als den Versuch des Wahlbetrugs qualifiziert, um Einfluß zu nehmen auf die Wählerentscheidung am nächsten Sonntag.