Rede:
ID1118908400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Frau: 1
    5. Staatsministerin: 1
    6. Dr.: 1
    7. Adam-Schwaetzer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/189 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 189. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Irmer 14651 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transporte gefährlicher Güter durch Militärfahrzeuge (Drucksache 11/1379) b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Daubertshäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gefährdung der Sicherheit auf dem Nord-Ostsee-Kanal durch die Erweiterung der Befreiung von der Lotsenannahmepflicht durch die Bundesregierung (Drucksache 11/5278) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu den Anträgen der Fraktion der SPD aa) Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW bb) Überladung von Gefahrgut-LKW cc) Bruchsichere Transportbehälter und Tanks dd) Bremssystme für Gefahrgut-LKW ee) Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut-LKW ff) Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter gg) Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter hh) Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer ii) Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten jj) Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte kk) Gefahrgutbeauftragte 11) Informationssystem für GefahrgutTransporte mm) Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter nn) Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrgut-Transporte oo) Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter pp) Unfallrisiken bei Gefällestrecken qq) Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter rr) Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksachen 11/1110, 11/1112, 11/1113, 11/1114, 11/1115, 11/1367, 11/1368, 11/1369, 11/1370, 11/1371, 11/1372, 11/1373, 11/1374, 11/1375, 11/1376, 11/1377, 11/1378, 11/1380, 11/4529) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rock, Frau Teubner, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhöhung der Sicherheit von LKW-Transporten, insbesondere beim Transport von Sonderabfällen und Gefahrgut (Drucksachen 11/2878, 11/4591) Daubertshäuser SPD 14618 A Jung (Limburg) CDU/CSU 14621 A Frau Rock GRÜNE 14622 D Gries FDP 14623 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 14625 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäres Kriegsvölkerrecht b) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Humanitäres Kriegsvölkerrecht (Drucksachen 11/2118, 11/3295, 11/5943) Verheugen SPD 14627 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 14629 D Verheugen SPD 14630 D Frau Schilling GRÜNE 14631 C Dr. Feldmann FDP 14632 C Schäfer, Staatsminister AA 14633 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aufhebung des Visumzwanges gegenüber Ungarn (Drucksachen 11/2203, 11/5724) Dr. Nöbel SPD 14634 B Clemens CDU/CSU 14635 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14636 B Lüder FDP 14637 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 14637D Dr. Penner SPD 14638 A Dr. Nöbel SPD 14638 B Krey CDU/CSU 14638 C Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990 bis 1994) (Drucksachen 11/5426 Nr. 3.3, 11/5789) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wissenschaftlichen Programm THE HUMAN FRONTIER (Drucksachen 11/2487, 11/5791) Jäger CDU/CSU 14639 A Vosen SPD 14640 D Timm FDP 14641 D Dr. Briefs GRÜNE 14642 D Catenhusen SPD 14644 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 14645 D Dr. Briefs GRÜNE 14646D, 14648 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Bohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gleichstellung der deutschen Sprache als Amtssprache in europäischen Gremien (Drucksache 11/5953) Dr. Rüttgers CDU/CSU 14649 B Brück SPD 14650 A Irmer FDP 14651 C Dr. Wulff CDU/CSU 14652 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14653 D Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/5014) Meneses Vogl GRÜNE 14655 A Höffkes CDU/CSU 14655 D Bindig SPD 14656 D Dr. Hirsch FDP 14657 C Schäfer, Staatsminister AA 14658 B Nächste Sitzung 14659 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14661* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14661* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14617 189. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Ahrens SPD 19. 01. 90 * Antretter SPD 19. 01. 90 * Bachmaier SPD 19. 01. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 19. 01. 90 Biehle CDU/CSU 19. 01. 90 * * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 19. 01. 90 * Büchner (Speyer) SPD 19. 01. 90 * Dr. von Bülow SPD 19. 01. 90 Frau Conrad SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 19. 01. 90 Doss CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Emmerlich SPD 19. 01. 90 Eylmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Faße SPD 19. 01. 90 Fellner CDU/CSU 19. 01 .90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Friedmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Frieß GRÜNE 19. 01. 90 Gallus FDP 19. 01. 90 Gattermann FDP 19. 01. 90 Dr. Gautier SPD 19. 01. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 19. 01. 90 Glos CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Götz CDU/CSU 19. 01. 90 Grünbeck FDP 19. 01. 90 Dr. Haack SPD 19. 01. 90 Haack (Extertal) SPD 19. 01. 90 Harries CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 19. 01. 90 Häuser SPD 19. 01. 90 Heimann SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hensel GRÜNE 19. 01. 90 Hinrichs CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 19. 01. 90 Ibrügger SPD 19. 01. 90 * * Kirschner SPD 19. 01. 90 Klein (München) CDU/CSU 19. 01. 90 Kolbow SPD 19. 01. 90 Dr. Kreile CDU/CSU 19. 01. 90 Leidinger SPD 19. 01. 90 Frau Luuk SPD 19. 01. 90 * Mechtersheimer GRÜNE 19. 01. 90 Nagel SPD 19. 01. 90 Niegel CDU/CSU 19. 01. 90 * Dr. Osswald SPD 19. 01. 90 Petersen CDU/CSU 19. 01. 90 * * Pfeifer CDU/CSU 19. 01. 90 Pfuhl SPD 19. 01. 90 * Dr. Pick SPD 19. 01. 90 Dr. Pinger CDU/CSU 19. 01. 90 Rauen CDU/CSU 19. 01. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Reddemann CDU/CSU 19. 01. 90 * Repnik CDU/CSU 19. 01. 90 Reschke SPD 19. 01. 90 Reuschenbach SPD 19. 01. 90 Schartz CDU/CSU 19. 01. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 19. 01. 90 von Schmude CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Schulte CDU/CSU 19. 01. 90 (Schwäbisch Gmünd) Schütz SPD 19. 01. 90 Schwarz CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 19. 01. 90 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 19. 01. 90 Tietjen SPD 19. 01. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Trenz GRÜNE 19. 01. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 19. 01. 90 Uldall CDU/CSU 19. 01. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 19. 01. 90 Waltemathe SPD 19. 01. 90 Dr. Warnke CDU/CSU 19. 01. 90 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 19. 01. 90 Wissmann CDU/CSU 19. 01. 90 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen Tierzuchtgesetz Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG) Gesetz zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Katastrophenschutzergänzungsgesetz - KatSErgG) Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG -) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990) Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes 14662* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG): 1. Der Bundesrat begrüßt das Verlangen des Deutschen Bundestages, daß ihm die Bundesregierung a) über die Ergebnisse des zu den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Planspiels sowie b) nach Vorliegen erster Erfahrungen mit der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen — über die Auswirkungen der UVP auf die Dauer der Zulassungsverfahren und — über die Erfahrungen mit den Verwaltungsvorschriften zu § 20 UVPG berichten soll. 2. Der Bundesrat unterstützt die Forderung des Deutschen Bundestages, Nummer 17 des Anhangs zu Nummer 1 der Anlage zu § 3 UVPG (Gentechnische Anlagen) an die jeweiligen Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinien und eines künftigen Gentechnikgesetzes anzupassen. 3. Der Bundesrat bedauert, daß der Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates im ersten Durchgang — Beschluß vom 23. September 1988, Drucksache 335/88 (Beschluß) — nicht aufgegriffen hat, geringfügige Gewässerausbauten aus der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht auszunehmen. Der Bundesrat hatte hierzu in den Ziffern 20 und 22 seiner Stellungnahme eine Aufzählung der umweltverträglichkeitspflichtigen Ausbauvorhaben vorgeschlagen. Der Bundesrat hält das in diesen Empfehlungen zum Ausdruck kommende Anliegen nach wie vor für grundsätzlich berechtigt. Er bittet deshalb die Bundesregierung, die Forderung des Bundesrates in anderer geeigneter Weise aufzugreifen. Es kommen dazu drei verschiedene Wege in Betracht: — Zum einen könnte daran gedacht werden, bei einer aus anderen Gründen erforderlichen Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes das Plangenehmigungsverfahren anstelle des Planfeststellungsverfahrens neben dem Fall, daß mit Einwendungen nicht zu rechnen ist, auch bei unbedeutenden Ausbaumaßnahmen vorzusehen, etwa nach dem Vorbild des § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes. — Zum zweiten könnten unbedeutende Ausbaumaßnahmen, d. h. solche, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt besorgen lassen, durch Verordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des vorliegenden Gesetzes aus der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgenommen werden. — Schließlich erschiene es auch akzeptabel, der geringeren Umweltrelevanz kleinerer Ausbaumaßnahmen dadurch Rechnung zu tragen, daß in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 20 des Gesetzes die Anforderungen an die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend zurückgeschraubt werden. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung baldmöglichst einen dieser Wege beschreitet, um vom Umweltschutz nicht gebotene Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 UVPG vorzubereiten und mit den Ländern zu beraten, durch die sichergestellt werden kann, daß einerseits alle umweltbedeutsamen wasserbaulichen Vorhaben auch unabhängig davon, oh sie nach den wasserrechtlichen Vorschriften einer Planfeststellung bedürfen, zwingend der Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden, andererseits solche wasserbaulichen Maßnahmen, deren Umwelterheblichkeit gering ist und die nicht in der Anlage 1 zur Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 (85/337/EWG) genannt sind, zweifelsfrei von der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf, unverzüglich den Entwurf von Verwaltungsvorschriften nach § 20 UVPG mit den Ländern abzustimmen und dem Bundesrat zur Beschlußfassung vorzulegen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Der Bundesrat — stellt fest, daß in dem Gesetzesvorhaben aus einer rechtlichen Fehleinschätzung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BT-Drucksache 10/2102) zur Tragweite des § 6 BeschFG hinsichtlich einer tarifvertraglichen Rechtsposition der öffentlichen Hände keine Folgerungen gezogen worden sind; — bedauert dies auf dem Hintergrund der seinerzeit aufgezeigten finanziellen Risiken für die Länder in einer Größenordnung von rd. 500 Millionen DM, die nunmehr durch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Tragen kommen, und er behält sich Gesetzesinitiativen zum Beschäftigungsförderungsgesetz vor. Das 1985 in Kraft getretene Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem darin verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 BeschFG) traf bei Bund, Ländern und Gemeinden auf die tarifvertragliche Rechtslage, daß ein zahlenmäßig erheblicher Personenkreis Teilzeitbeschäftigter mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit von der Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages ausgenommen ist (§ 3 Buchst. q BAT). Bei den Ländern sind dies insbesondere nebenberuflich tätige Lehrkräfte, die unterhalb des BAT-Vergütungsniveaus bezahlt werden. Bei den Beratungen des Entwurfs des Beschäftigungsförderungsgesetzes waren Zweifel aufgetreten, ob diese tarifvertragliche Rechtslage von der Vorschrift des § 6 des Gesetzentwurfs getragen wurde, der vorsieht, daß von dem Gleichbehandlungsgebot durch Tarifvertrag auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Um Mehrkosten für die Länderhaushalte zu vermeiden, die in Höhe von rd. 500 Millionen DM entstanden wären, wenn der tarifvertraglichen Grundlage der Boden entzogen worden wäre, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 1984 (BT-Drucksache 10/2102) vorgeschlagen, die rechtlichen Zweifel durch Ergänzung der Vorschrift des § 6 Beschäftigungsförderungsgesetz zu beseitigen. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung (BT-Drucksache 10/2102) nicht zu. Sie teilte zwar die von finanzpolitischen Überlegungen getragenen Erwägungen des Bundesrates, sah jedoch juristisch keinen Handlungsbedarf. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung wurde durch das Bundesarbeitsgericht nicht bestätigt. Aufgrund der damaligen Gegenäußerung der Bundesregierung hätte im Zuge dieses Gesetzesvorhabens dem Willen des Gesetzgebers zur Geltung verholfen werden müssen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) 1. Kontinuität in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung haben nach Auffassung des Bundesrates wesentlichen Anteil an der guten konjunkturellen Entwicklung. Sie hatte einen deutlich höheren Zuwachs der Steuereinnahmen zur Folge, als bislang angenommen und ermöglichte die Absenkung von Ausgabenansätzen, vor allem der Aufwendungen für Arbeitslose. Der Bundesrat erwartet von den 1990 in Kraft tretenden Steuerentlastungen eine weitere Verstärkung und Verstetigung des wirtschaftlichen Aufschwunges. Er würdigt die entsprechende Absenkung der Nettokreditaufnahme um 6,7 Milliarden DM als konsequente Fortsetzung des Kurses zur Sanierung der Bundesfinanzen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14663* 2. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung weiterhin in dem Bemühen, den Ausgabenanstieg eng zu begrenzen. Er ist der Auffassung, daß im Vollzug sich ergebende Mehreinnahmen oder Minderausgaben möglichst zur weiteren Senkung der Nettokreditaufnahme verwendet werden sollten. 3. Die derzeitigen großen Veränderungen in der DDR und in osteuropäischen Staaten werden sich auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden auswirken. Soforthilfen für Bürger und Staat der DDR sind weiterhin von Bund und Kommunen zu tragen. Die Länder sind ihrerseits bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der DDR und ihren regionalen Gliederungen grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bereichen wie Kultur, Umweltschutz, Verkehr, Wissenschaft und Technik anzubieten mit dem Ziel einer Ausweitung der Hilfe und eines Ausbaus der Kooperation. Auch die EG ist aufgefordert, ihren Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen Europas zu leisten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung wichtigen Anliegen des Bundesrates, wie vor allem der Ausstattung der Gemeinschaftsaufgaben „Hochschulbau" und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie der Ansätze für den Bundesfernstraßenbau (s. Drucksache 270/89 — Beschluß — vom 22. September 1989) nicht gefolgt ist. Er hält es für erforderlich, bei der Gestaltung künftiger Haushaltspläne diese wichtigen Bereiche bedarfsgerecht auszustatten. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz/WoBauFG) sieht in Art. 1 Nr. 10 erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung vor. Der Nachweis, daß die Beleg- und Mietpreisbindung eingehalten wird, ist für jedes Jahr durch eine Bescheinigung der nach § 3 Wohnungsbindungsgesetz zuständigen Stelle zu führen. Nach dem neu eingefügten § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG ist u. a. zu bescheinigen, daß der Steuerpflichtige die Wohnung nur an Personen vermietet hat, für die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes oder nach § 88a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausgestellt werden ist. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bescheinigung nach § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG auch dann zu erteilen ist, wenn der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses nicht mehr die Voraussetzungen des § 5 Wohnungsbindungsgesetz oder nach § 88 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erfüllt, weil er entweder die dort genannten Einkommensgrenzen überschreitet oder die Größe der Wohnung nicht mehr angemessen ist. Die zuständige Stelle hat daher nur zu prüfen, ob zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bescheinigung über die Wohnungsberechtigung ausgestellt worden ist. Würde § 7 k EStG so ausgelegt, daß die Voraussetzungen der Wohnberechtigung in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums vorliegen und bescheinigt werden müßten, so hätte dies zur Folge, daß der Vermieter die Steuervergünstigung rückwirkend für den gesamten Begünstigungszeitraum aufgrund von Umständen verlieren könnte, die seinem Einflußbereich entzogen sind. Eine solche Auslegung ist durch den Wortlaut der Vorschrift nicht geboten. Sie entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers. Dies zeigt sich vor allem daran, daß der Vermieter die Steuervergünstigungen nach einer auf Empfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in das Gesetz aufgenommenen Regelung auch dann nicht verlieren soll, wenn er nach dem Auszug des Mieters einen zu dem begünstigten Personenkreis zählenden Mieter nicht finden und die zuständige Stelle innerhalb von 6 Wochen einen solchen Mieter nicht nachweisen kann. Für den Fall, daß die Auslegung des Bundesrates nicht geteilt wird, hält der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Gesetzes für unabdingbar. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1989 ihren Änderungsantrag auf Drucksache 11/6081 (neu) zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehender Vorlage absieht: Drucksache 11/4607 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 2 Drucksache 11/3311 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 11/4680 Nr. 2.2 Drucksache 11/5051 Nr. 2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5642 Nr. 3.3-3.6, 3.8, 3.9, 3.11 Drucksache 11/5722 Nr. 2.2 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 11/4081 Nr. 2,16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Wulff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Begründung zum Antrag heißt es:
    73 Millionen Bürger von Staaten des Europarates sprechen Deutsch; es ist
    — wie richtig gesagt wurde —
    die am meisten gesprochene Sprache Europas.
    Und niemand bestreitet — auch das möchte ich einmal sagen — , daß Englisch und Französisch Weltsprachen sind. Aber wir leben in Europa, und dort sprechen die meisten als ihre Muttersprache Deutsch.
    Weil das so ist, sollte Deutsch nach unserer Meinung auch als Amtssprache in den europäischen Gremien gleichgestellt werden, um so mehr, als die deutsche Sprache Gefahr läuft, in der Gemeinschaft, im Europarat wie auch in der WEU ins Hintertreffen zu geraten. Wenn wichtige Dokumente zunächst nur in Englisch und Französisch erscheinen und Arbeitspapiere in diesen Sprachen angefertigt werden, laufen deutsche Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, Gefahr, Wettbewerbsnachteile zu erleiden.
    Hierzu nur einige ganz wenige Beispiele: Ihre vielfältige Korrespondenz mit der deutschen Wirtschaft führt die Kommission fast ausschließlich in Englisch und Französisch. Die Benachteiligung der deutschen Sprache ist auch in Anhörungen und Symposien der Kommission festzustellen. Bei zahlreichen Veranstaltungen ist der Dolmetscherdienst für Deutsch nicht gewährleistet; das Informationsmaterial liegt nur in



    Dr. Wulff
    Englisch und Französisch vor. So hat die Kommission im Februar 1989 eine Anhörung der Industrie zum Thema „Panorama der EG-Industrie" nur in Französisch und Englisch durchgeführt. Die zahlreichen Teilnehmer aus dem deutschsprachigen Raum wurden in der Wahrnehmung ihrer Belange, so meine ich, erheblich benachteiligt.
    Bei Ausschreibungen der Kommission liegen häufig die Ausschreibungsunterlagen in deutscher Sprache nicht gleichzeitig mit den französisch- und englischsprachigen Unterlagen vor. Die verspätete Verfügbarkeit verkürzt die Bearbeitungszeit und damit die Wettbewerbschancen.
    Wichtige Studien und Informationsschriften der Kommission liegen nicht oder sehr verspätet in deutscher Sprache vor. Die wirtschaftspolitische Analyse der Kommission zum Binnenmarkt beispielsweise erschien im März 1988 in französischer und in englischer Ausgabe. Die angekündigte deutsche Ausgabe erschien erst im März 1989. Die Presseinformation der Kommission über den wirtschaftlichen Nutzen des Programms „Binnenmarkt '92" vom März 1988 enthielt den wichtigen statistischen Anhang mit der Quantifizierung des Binnenmarktkonzepts nur in französischer Sprache. Kern der Veröffentlichung sind die statistischen Tabellen. Diese werden in der Vielzahl der Fälle nur mit englischer und französischer Beschriftung dargestellt, obwohl drucktechnisch die Einfügung des deutschen Textes in die Tabellen und damit die leichtere Lesbarkeit für den deutschsprachigen Leserkreis ohne weiteres möglich wäre.
    Ein weiteres wichtiges Faktum: Zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa werden mit Unterstützung der Kommission in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sogenannte Euro-Informationsschalter eingerichtet, die der Wirtschaft alle EG-relevanten Informationen vermitteln sollen. Aber wie sieht es aus? Auch hier sind bei der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und deutschen Informationsschaltern Benachteiligungen bei der Berücksichtigung der deutschen Sprache festzustellen. So sind die für die Arbeit der deutschen Schalter wichtigen thematischen Einzelmerkblätter nur in Englisch und Französisch verfügbar.
    Meine Damen und Herren, ein Gedanke aber scheint mir in der gegenwärtigen Situation besonders wichtig zu sein. In den Ländern Europas, die sich mehr und mehr dem Gedanken der europäischen Einigung zuwenden, ist die deutsche Sprache weit verbreitet. Deshalb stellt die Einführung der deutschen Sprache als Amtssprache auch und insbesondere eine Brücke nach Osteuropa dar.
    Ich habe von der ökonomischen Bedeutung der deutschen Sprache im europäischen Raum gesprochen. Neben dem Ökonomischen scheint mir aber noch eines wichtig zu sein. Bereits im Jahre 1977 wurde in einer Stellungnahme der Bundesregierung zur auswärtigen Kulturpolitik folgendes festgestellt:
    Die deutsche Sprache ist und bleibt ein zentraler Bestandteil unserer Kultur und ein wichtiger Mittler zur Verständigung zwischen den Völkern. Deshalb kann es nach Meinung der Bundesregierung keine auswärtige Kulturpolitik ohne sinnvolle Sprachpolitik geben. Sie ist eine ihrer wichtigsten Aufgaben.
    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluß, den Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes Dr. Witte, einen ebenso klugen wie engagierten Mann, zu zitieren. Er hat vor geraumer Zeit folgendes geschrieben:
    Die deutsche Sprache ist gleichwohl eine wichtige (nach dem Russischen die als Muttersprache meistgesprochene) Regionalsprache in Europa geblieben. Neuerdings läßt sich auch eine neue Aufgeschlossenheit für Deutsch feststellen. Dies hängt nicht zuletzt mit der europäischen Neubesinnung und Aufbruchstimmung zusammen, im Westen in Richtung auf das Europa des Binnenmarktes 1992, im Osten in Richtung auf Demokratisierung und Systemreform. Europa gewinnt zunehmend auch eine kulturelle Dimension.
    Der Kollege Brück hat das eben schon gesagt.
    Zielt aber politische und ökonomische Integration auf Abbau von Grenzen, Handelsbarrieren und auf Harmonisierung, so ist das kulturelle Europa eines der Vielfalt, der Regionen und Nischen und der kleinen Lebenskreise. Vielsprachigkeit ist ein Kernstück dieser europäischen „universitas multiplex" . Eine zunehmend multipolar werdende Welt bedarf eines vielschichtigen Sprachenangebots. Die deutsche Sprache hat darin einen wichtigen Platz.
    Ich meine zu Recht, meine Damen und Herren!

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Staatsministerin Dr. Adam-Schwaetzer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich in meinem Beitrag auf Deutsch beschränken. Erstens bin ich nicht so polyglott wie der Kollege Uli Irmer. Zweitens muß ich mich hier mit der, wie es im Antrag heißt, „Gleichstellung der deutschen Sprache als Amtssprache in europäischen Gremien" beschäftigen. Das Wort „Amtssprache" fordert einen natürlich nicht gerade zu geistreichen Ausführungen heraus. Ich hoffe sehr, obwohl der Augenschein dagegen spricht, daß dann nicht die deutsche Amtssprache übernommen wird, sondern die deutsche Sprache.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Immerhin — und das empfinde ich als sehr begrüßenswert — ist bei dieser Debatte deutlich geworden, daß Sprache ein entscheidender, vielleicht der entscheidende Faktor der Identität eines Volkes ist und damit auch Ausdruck seiner kulturellen Entwicklung. Dies ist neben den wirtschaftlichen Erwägungen der Grund für die Bundesregierung, Deutsch innerhalb der europäischen Gremien als ständig genutzte Sprache zu fördern. Deutsch ist eine wichtige europäische Regionalsprache und verdient deshalb angemessene Berücksichtigung bei europäischen Organisationen.



    Staatsminister Frau Dr. Adam-Schwaetzer
    Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen zunächst darauf konzentriert, Startvorteile auszugleichen, die Englisch und Französisch bei den kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Organisationen als alleinige Amtssprachen gewonnen haben. Das sind Europarat und Westeuropäische Union. In der zehn Jahre später gegründeten Europäischen Gemeinschaft ist Deutsch von Anfang an den Sprachen der anderen Mitgliedstaaten gleichgestellt worden. Im Europarat haben wir bisher nur ein Zwischenziel erreicht. Deutsch ist inzwischen Arbeitssprache in der Parlamentarischen Versammlung und den Ministerkonferenzen. Als sogenannte Amtssprache könnte Deutsch nur durch eine Änderung des Europaratsstatuts eingeführt werden. Die dafür erforderlichen qualifizierten Mehrheiten sind nicht ohne Regelung der entstehenden Mehrkosten für Dolmetscher und Übersetzungsaufwendungen zu erreichen. Ich freue mich sehr, daß die Kollegen, die hier dazu gesprochen haben, die Bereitschaft bekundet haben, mehr Geld dafür auszugeben. Die Bundesregierung begrüßt das. Ich hoffe, Sie sagen das Ihren Kollegen, die im Haushaltsausschuß tätig sind, weiter; denn die Bundesregierung kann nur die Mittel ausgeben, die ihr der Deutsche Bundestag für diese Zwecke auch bewilligt.
    Wenn auch die Verbesserung der Stellung des Deutschen als Arbeitssprache im Mittelpunkt unserer Bemühungen stand, Ziel bleibt die Einführung von Deutsch als Amtssprache. In der Westeuropäischen Union sind wir sogar der einzige deutschsprachige Mitgliedstaat und bedürften eines einstimmigen Votums für eine Änderung des Statuts. Das macht die Schwierigkeiten deutlich.
    Die Bundesregierung strebt als einen ersten Schritt die Bewilligung zusätzlicher Übersetzerstellen beim Sekretariat sowie die Ermöglichung des Dolmetschens bei Ausschuß- und Arbeitsgruppensitzungen an.
    In der Europäischen Gemeinschaft geht es nicht um statusmäßige Verbesserungen, da geht es um Fragen der Praxis. In der Praxis aber — und da ist der Beschlußempfehlung zuzustimmen — läuft nicht alles so, wie es sein sollte. Die Bundesregierung legt deshalb großen Wert darauf, daß Deutsch auch de facto neben Englisch und Französisch als Amtssprache und als Arbeitssprache der Gemeinschaft verwendet wird.
    Die Bundesregierung hat dieses Thema auf allen Ebenen gegenüber der EG-Kommission — und da müßte das vorrangig verbessert werden — und dem Generalsekretariat des Rates immer wieder aufgegriffen. Der Bundeskanzler selbst hat das Thema gegenüber dem Präsidenten der EG-Kommission wiederholt deutlich angesprochen. Wir haben darauf hingewiesen, daß die fortschreitende europäische Integration nur dann der deutschen Bevölkerung verständlich gemacht und ihre positive Einstellung zu diesem Prozeß erhalten werden kann, wenn sie auch künftig im Umgang mit den Nachbarn und den Behörden in der deutschen Sprache verkehren kann.
    Aber lassen Sie mich auch noch ein Wort zu der wirtschaftlichen Bedeutung sagen — der Kollege Wulff ist ausdrücklich darauf eingegangen; ich kann das nur nachdrücklich unterstreichen — : Die Wettbewerbsparität für die deutsche Wirtschaft und hier insbesondere für die mittelständischen Unternehmen gebietet es, daß die Kommission hier endlich ihren Verpflichtungen, die sie von Anfang an dadurch übernommen hat, daß Deutsch gleichberechtigte Sprache ist, auch tatsächlich nachkommt. Das bezieht sich sowohl auf die Vorlage von Dokumenten wie auch auf Ausschreibungen. Gerade mittelständischen Firmen ist es nicht zuzumuten, einen eigenen Übersetzungsdienst einzurichten, so daß wir immer wieder konstatieren müssen, daß deutsche Firmen schlicht benachteiligt sind, wenn Ausschreibungsunterlagen in deutsch erst Wochen, zum Teil sogar Monate nach den ursprünglichen aufgelegten englischen oder französischen Unterlagen verfügbar sind.
    Hier müssen und werden wir darauf drängen, daß durchgreifende Verbesserungen beim deutschen Übersetzungsdienst in der Kommission endlich zum Tragen kommen. Einen Zwischenerfolg haben wir in den vergangenen Wochen erzielt, und zwar bei der Nutzung von Deutsch als Konferenzsprache bei den Verhandlungen über die Einrichtung der osteuropäischen Investitionsbank in Paris.
    Natürlich sind die deutschen Mitarbeiter in der Kommission, im Rat und in der Ständigen Vertretung gehalten, jeden Verstoß aufzugreifen und auf Abhilfe zu drängen.

    (Duve [SPD]: Verstoß?)

    — Ja, es ist in der Tat ein Verstoß gegen eingegangene rechtliche Verpflichtungen schon mit der Unterzeichnung des Vertrages.
    Grundsätzliche Probleme werden weiterhin von der Bundesregierung mit den betreffenden Stellen in Brüssel erörtert. Daneben sollte aber jeder deutsche Staatsangehörige, der mit der Gemeinschaft in Verbänden oder in welcher Weise auch immer zu tun hat, dort der deutschen Sprache Geltung verschaffen. Der Anstoß, der hier aus dem Deutschen Bundestag gegeben worden ist, wird von der Bundesregierung gerne aufgenommen. Es ist eine willkommene Ermutigung.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)