Rede:
ID1118908000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 12
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Irmer.: 1
    7. Sie: 1
    8. haben: 1
    9. heute: 1
    10. Geburtstag;: 1
    11. herzlichen: 1
    12. Glückwunsch.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/189 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 189. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Irmer 14651 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transporte gefährlicher Güter durch Militärfahrzeuge (Drucksache 11/1379) b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Daubertshäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gefährdung der Sicherheit auf dem Nord-Ostsee-Kanal durch die Erweiterung der Befreiung von der Lotsenannahmepflicht durch die Bundesregierung (Drucksache 11/5278) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu den Anträgen der Fraktion der SPD aa) Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW bb) Überladung von Gefahrgut-LKW cc) Bruchsichere Transportbehälter und Tanks dd) Bremssystme für Gefahrgut-LKW ee) Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut-LKW ff) Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter gg) Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter hh) Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer ii) Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten jj) Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte kk) Gefahrgutbeauftragte 11) Informationssystem für GefahrgutTransporte mm) Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter nn) Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrgut-Transporte oo) Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter pp) Unfallrisiken bei Gefällestrecken qq) Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter rr) Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksachen 11/1110, 11/1112, 11/1113, 11/1114, 11/1115, 11/1367, 11/1368, 11/1369, 11/1370, 11/1371, 11/1372, 11/1373, 11/1374, 11/1375, 11/1376, 11/1377, 11/1378, 11/1380, 11/4529) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rock, Frau Teubner, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhöhung der Sicherheit von LKW-Transporten, insbesondere beim Transport von Sonderabfällen und Gefahrgut (Drucksachen 11/2878, 11/4591) Daubertshäuser SPD 14618 A Jung (Limburg) CDU/CSU 14621 A Frau Rock GRÜNE 14622 D Gries FDP 14623 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 14625 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäres Kriegsvölkerrecht b) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Humanitäres Kriegsvölkerrecht (Drucksachen 11/2118, 11/3295, 11/5943) Verheugen SPD 14627 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 14629 D Verheugen SPD 14630 D Frau Schilling GRÜNE 14631 C Dr. Feldmann FDP 14632 C Schäfer, Staatsminister AA 14633 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aufhebung des Visumzwanges gegenüber Ungarn (Drucksachen 11/2203, 11/5724) Dr. Nöbel SPD 14634 B Clemens CDU/CSU 14635 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14636 B Lüder FDP 14637 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 14637D Dr. Penner SPD 14638 A Dr. Nöbel SPD 14638 B Krey CDU/CSU 14638 C Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990 bis 1994) (Drucksachen 11/5426 Nr. 3.3, 11/5789) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wissenschaftlichen Programm THE HUMAN FRONTIER (Drucksachen 11/2487, 11/5791) Jäger CDU/CSU 14639 A Vosen SPD 14640 D Timm FDP 14641 D Dr. Briefs GRÜNE 14642 D Catenhusen SPD 14644 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 14645 D Dr. Briefs GRÜNE 14646D, 14648 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Bohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gleichstellung der deutschen Sprache als Amtssprache in europäischen Gremien (Drucksache 11/5953) Dr. Rüttgers CDU/CSU 14649 B Brück SPD 14650 A Irmer FDP 14651 C Dr. Wulff CDU/CSU 14652 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14653 D Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/5014) Meneses Vogl GRÜNE 14655 A Höffkes CDU/CSU 14655 D Bindig SPD 14656 D Dr. Hirsch FDP 14657 C Schäfer, Staatsminister AA 14658 B Nächste Sitzung 14659 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14661* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14661* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14617 189. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Ahrens SPD 19. 01. 90 * Antretter SPD 19. 01. 90 * Bachmaier SPD 19. 01. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 19. 01. 90 Biehle CDU/CSU 19. 01. 90 * * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 19. 01. 90 * Büchner (Speyer) SPD 19. 01. 90 * Dr. von Bülow SPD 19. 01. 90 Frau Conrad SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 19. 01. 90 Doss CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Emmerlich SPD 19. 01. 90 Eylmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Faße SPD 19. 01. 90 Fellner CDU/CSU 19. 01 .90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Friedmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Frieß GRÜNE 19. 01. 90 Gallus FDP 19. 01. 90 Gattermann FDP 19. 01. 90 Dr. Gautier SPD 19. 01. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 19. 01. 90 Glos CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Götz CDU/CSU 19. 01. 90 Grünbeck FDP 19. 01. 90 Dr. Haack SPD 19. 01. 90 Haack (Extertal) SPD 19. 01. 90 Harries CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 19. 01. 90 Häuser SPD 19. 01. 90 Heimann SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hensel GRÜNE 19. 01. 90 Hinrichs CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 19. 01. 90 Ibrügger SPD 19. 01. 90 * * Kirschner SPD 19. 01. 90 Klein (München) CDU/CSU 19. 01. 90 Kolbow SPD 19. 01. 90 Dr. Kreile CDU/CSU 19. 01. 90 Leidinger SPD 19. 01. 90 Frau Luuk SPD 19. 01. 90 * Mechtersheimer GRÜNE 19. 01. 90 Nagel SPD 19. 01. 90 Niegel CDU/CSU 19. 01. 90 * Dr. Osswald SPD 19. 01. 90 Petersen CDU/CSU 19. 01. 90 * * Pfeifer CDU/CSU 19. 01. 90 Pfuhl SPD 19. 01. 90 * Dr. Pick SPD 19. 01. 90 Dr. Pinger CDU/CSU 19. 01. 90 Rauen CDU/CSU 19. 01. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Reddemann CDU/CSU 19. 01. 90 * Repnik CDU/CSU 19. 01. 90 Reschke SPD 19. 01. 90 Reuschenbach SPD 19. 01. 90 Schartz CDU/CSU 19. 01. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 19. 01. 90 von Schmude CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Schulte CDU/CSU 19. 01. 90 (Schwäbisch Gmünd) Schütz SPD 19. 01. 90 Schwarz CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 19. 01. 90 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 19. 01. 90 Tietjen SPD 19. 01. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Trenz GRÜNE 19. 01. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 19. 01. 90 Uldall CDU/CSU 19. 01. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 19. 01. 90 Waltemathe SPD 19. 01. 90 Dr. Warnke CDU/CSU 19. 01. 90 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 19. 01. 90 Wissmann CDU/CSU 19. 01. 90 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen Tierzuchtgesetz Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG) Gesetz zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Katastrophenschutzergänzungsgesetz - KatSErgG) Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG -) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990) Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes 14662* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG): 1. Der Bundesrat begrüßt das Verlangen des Deutschen Bundestages, daß ihm die Bundesregierung a) über die Ergebnisse des zu den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Planspiels sowie b) nach Vorliegen erster Erfahrungen mit der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen — über die Auswirkungen der UVP auf die Dauer der Zulassungsverfahren und — über die Erfahrungen mit den Verwaltungsvorschriften zu § 20 UVPG berichten soll. 2. Der Bundesrat unterstützt die Forderung des Deutschen Bundestages, Nummer 17 des Anhangs zu Nummer 1 der Anlage zu § 3 UVPG (Gentechnische Anlagen) an die jeweiligen Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinien und eines künftigen Gentechnikgesetzes anzupassen. 3. Der Bundesrat bedauert, daß der Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates im ersten Durchgang — Beschluß vom 23. September 1988, Drucksache 335/88 (Beschluß) — nicht aufgegriffen hat, geringfügige Gewässerausbauten aus der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht auszunehmen. Der Bundesrat hatte hierzu in den Ziffern 20 und 22 seiner Stellungnahme eine Aufzählung der umweltverträglichkeitspflichtigen Ausbauvorhaben vorgeschlagen. Der Bundesrat hält das in diesen Empfehlungen zum Ausdruck kommende Anliegen nach wie vor für grundsätzlich berechtigt. Er bittet deshalb die Bundesregierung, die Forderung des Bundesrates in anderer geeigneter Weise aufzugreifen. Es kommen dazu drei verschiedene Wege in Betracht: — Zum einen könnte daran gedacht werden, bei einer aus anderen Gründen erforderlichen Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes das Plangenehmigungsverfahren anstelle des Planfeststellungsverfahrens neben dem Fall, daß mit Einwendungen nicht zu rechnen ist, auch bei unbedeutenden Ausbaumaßnahmen vorzusehen, etwa nach dem Vorbild des § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes. — Zum zweiten könnten unbedeutende Ausbaumaßnahmen, d. h. solche, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt besorgen lassen, durch Verordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des vorliegenden Gesetzes aus der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgenommen werden. — Schließlich erschiene es auch akzeptabel, der geringeren Umweltrelevanz kleinerer Ausbaumaßnahmen dadurch Rechnung zu tragen, daß in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 20 des Gesetzes die Anforderungen an die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend zurückgeschraubt werden. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung baldmöglichst einen dieser Wege beschreitet, um vom Umweltschutz nicht gebotene Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 UVPG vorzubereiten und mit den Ländern zu beraten, durch die sichergestellt werden kann, daß einerseits alle umweltbedeutsamen wasserbaulichen Vorhaben auch unabhängig davon, oh sie nach den wasserrechtlichen Vorschriften einer Planfeststellung bedürfen, zwingend der Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden, andererseits solche wasserbaulichen Maßnahmen, deren Umwelterheblichkeit gering ist und die nicht in der Anlage 1 zur Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 (85/337/EWG) genannt sind, zweifelsfrei von der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf, unverzüglich den Entwurf von Verwaltungsvorschriften nach § 20 UVPG mit den Ländern abzustimmen und dem Bundesrat zur Beschlußfassung vorzulegen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Der Bundesrat — stellt fest, daß in dem Gesetzesvorhaben aus einer rechtlichen Fehleinschätzung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BT-Drucksache 10/2102) zur Tragweite des § 6 BeschFG hinsichtlich einer tarifvertraglichen Rechtsposition der öffentlichen Hände keine Folgerungen gezogen worden sind; — bedauert dies auf dem Hintergrund der seinerzeit aufgezeigten finanziellen Risiken für die Länder in einer Größenordnung von rd. 500 Millionen DM, die nunmehr durch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Tragen kommen, und er behält sich Gesetzesinitiativen zum Beschäftigungsförderungsgesetz vor. Das 1985 in Kraft getretene Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem darin verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 BeschFG) traf bei Bund, Ländern und Gemeinden auf die tarifvertragliche Rechtslage, daß ein zahlenmäßig erheblicher Personenkreis Teilzeitbeschäftigter mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit von der Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages ausgenommen ist (§ 3 Buchst. q BAT). Bei den Ländern sind dies insbesondere nebenberuflich tätige Lehrkräfte, die unterhalb des BAT-Vergütungsniveaus bezahlt werden. Bei den Beratungen des Entwurfs des Beschäftigungsförderungsgesetzes waren Zweifel aufgetreten, ob diese tarifvertragliche Rechtslage von der Vorschrift des § 6 des Gesetzentwurfs getragen wurde, der vorsieht, daß von dem Gleichbehandlungsgebot durch Tarifvertrag auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Um Mehrkosten für die Länderhaushalte zu vermeiden, die in Höhe von rd. 500 Millionen DM entstanden wären, wenn der tarifvertraglichen Grundlage der Boden entzogen worden wäre, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 1984 (BT-Drucksache 10/2102) vorgeschlagen, die rechtlichen Zweifel durch Ergänzung der Vorschrift des § 6 Beschäftigungsförderungsgesetz zu beseitigen. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung (BT-Drucksache 10/2102) nicht zu. Sie teilte zwar die von finanzpolitischen Überlegungen getragenen Erwägungen des Bundesrates, sah jedoch juristisch keinen Handlungsbedarf. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung wurde durch das Bundesarbeitsgericht nicht bestätigt. Aufgrund der damaligen Gegenäußerung der Bundesregierung hätte im Zuge dieses Gesetzesvorhabens dem Willen des Gesetzgebers zur Geltung verholfen werden müssen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) 1. Kontinuität in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung haben nach Auffassung des Bundesrates wesentlichen Anteil an der guten konjunkturellen Entwicklung. Sie hatte einen deutlich höheren Zuwachs der Steuereinnahmen zur Folge, als bislang angenommen und ermöglichte die Absenkung von Ausgabenansätzen, vor allem der Aufwendungen für Arbeitslose. Der Bundesrat erwartet von den 1990 in Kraft tretenden Steuerentlastungen eine weitere Verstärkung und Verstetigung des wirtschaftlichen Aufschwunges. Er würdigt die entsprechende Absenkung der Nettokreditaufnahme um 6,7 Milliarden DM als konsequente Fortsetzung des Kurses zur Sanierung der Bundesfinanzen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14663* 2. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung weiterhin in dem Bemühen, den Ausgabenanstieg eng zu begrenzen. Er ist der Auffassung, daß im Vollzug sich ergebende Mehreinnahmen oder Minderausgaben möglichst zur weiteren Senkung der Nettokreditaufnahme verwendet werden sollten. 3. Die derzeitigen großen Veränderungen in der DDR und in osteuropäischen Staaten werden sich auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden auswirken. Soforthilfen für Bürger und Staat der DDR sind weiterhin von Bund und Kommunen zu tragen. Die Länder sind ihrerseits bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der DDR und ihren regionalen Gliederungen grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bereichen wie Kultur, Umweltschutz, Verkehr, Wissenschaft und Technik anzubieten mit dem Ziel einer Ausweitung der Hilfe und eines Ausbaus der Kooperation. Auch die EG ist aufgefordert, ihren Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen Europas zu leisten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung wichtigen Anliegen des Bundesrates, wie vor allem der Ausstattung der Gemeinschaftsaufgaben „Hochschulbau" und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie der Ansätze für den Bundesfernstraßenbau (s. Drucksache 270/89 — Beschluß — vom 22. September 1989) nicht gefolgt ist. Er hält es für erforderlich, bei der Gestaltung künftiger Haushaltspläne diese wichtigen Bereiche bedarfsgerecht auszustatten. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz/WoBauFG) sieht in Art. 1 Nr. 10 erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung vor. Der Nachweis, daß die Beleg- und Mietpreisbindung eingehalten wird, ist für jedes Jahr durch eine Bescheinigung der nach § 3 Wohnungsbindungsgesetz zuständigen Stelle zu führen. Nach dem neu eingefügten § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG ist u. a. zu bescheinigen, daß der Steuerpflichtige die Wohnung nur an Personen vermietet hat, für die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes oder nach § 88a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausgestellt werden ist. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bescheinigung nach § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG auch dann zu erteilen ist, wenn der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses nicht mehr die Voraussetzungen des § 5 Wohnungsbindungsgesetz oder nach § 88 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erfüllt, weil er entweder die dort genannten Einkommensgrenzen überschreitet oder die Größe der Wohnung nicht mehr angemessen ist. Die zuständige Stelle hat daher nur zu prüfen, ob zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bescheinigung über die Wohnungsberechtigung ausgestellt worden ist. Würde § 7 k EStG so ausgelegt, daß die Voraussetzungen der Wohnberechtigung in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums vorliegen und bescheinigt werden müßten, so hätte dies zur Folge, daß der Vermieter die Steuervergünstigung rückwirkend für den gesamten Begünstigungszeitraum aufgrund von Umständen verlieren könnte, die seinem Einflußbereich entzogen sind. Eine solche Auslegung ist durch den Wortlaut der Vorschrift nicht geboten. Sie entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers. Dies zeigt sich vor allem daran, daß der Vermieter die Steuervergünstigungen nach einer auf Empfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in das Gesetz aufgenommenen Regelung auch dann nicht verlieren soll, wenn er nach dem Auszug des Mieters einen zu dem begünstigten Personenkreis zählenden Mieter nicht finden und die zuständige Stelle innerhalb von 6 Wochen einen solchen Mieter nicht nachweisen kann. Für den Fall, daß die Auslegung des Bundesrates nicht geteilt wird, hält der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Gesetzes für unabdingbar. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1989 ihren Änderungsantrag auf Drucksache 11/6081 (neu) zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehender Vorlage absieht: Drucksache 11/4607 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 2 Drucksache 11/3311 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 11/4680 Nr. 2.2 Drucksache 11/5051 Nr. 2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5642 Nr. 3.3-3.6, 3.8, 3.9, 3.11 Drucksache 11/5722 Nr. 2.2 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 11/4081 Nr. 2,16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alwin Brück


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Fremdenverkehrsgebieten der Europäischen Gemeinschaft kann man häufig das Schild antreffen: „Man spricht Deutsch". Die Frage ist: Gilt das auch für die Hauptstadt der Europäischen Gemeinschaft? Die Antwort ist leider: Nein. Dabei meine ich natürlich nicht die Gaststätten, Hotels und Geschäfte in Brüssel. Brüssel ist ja auch nicht gerade ein Fremdenverkehrsgebiet. Ich meine vielmehr die Bürogebäude der EG-Kommission und des Ministerrates.
    Dabei müßte für die Brüsseler Bürokratie eigentlich das gleiche wie für die europäischen Fremdenverkehrsgebiete gelten: In den Gaststätten, Hotels und auch in den Geschäften muß man nämlich des Deutschen mächtig sein, weil es so viele deutschsprechende Touristen gibt; denn das Deutsche als Muttersprache ist — das ist soeben schon gesagt worden — die in der EG, nicht unbedingt in Europa am meisten gesprochene Sprache.
    Das, was für die Europäische Gemeinschaft gilt, gilt erst recht für den Europarat; denn im Europarat sind ja gleich drei deutschsprachige Länder vertreten. Gewiß, in den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sprechen die Deutschen, die Österreicher und die Deutschschweizer Deutsch. Aber die Amtssprachen des Europarates sind französisch und englisch. Das Deutsche ist eben nur Arbeitssprache. Das heißt, daß die Dokumente des Europarates eben nicht in Deutsch verfaßt sind.
    Für jeden Abgeordneten aus den drei genannten deutschsprachigen Ländern ist es schon schwieirg, die Papiere zu studieren, es sei denn, er beherrscht die französische oder die englische Sprache perfekt. Denn da liegt ja das Problem: Selbst wenn man sich in einer Fremdsprache gut unterhalten kann, wird es immer wieder schwierig, die Feinheiten einer Sprache ganz zu verstehen.

    (Bohl [CDU/CSU]: Das ist der Punkt!)

    Da die Gruppe der deutschsprachigen Abgeordneten in der Beratenden Versammlung des Europarates die stärkste ist, kann ich die Forderung nach Einführung der deutschen Sprache als Amtssprache im Europarat nur unterstützen. Ich tue das auch im Namen meiner Fraktion, vor allem aber im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates oder der WEU sind.
    Wir können auch die Verhandlungen der Bundesregierung in dieser Sache unterstützen. Ob wir, wie das in dem Antrag formuliert ist, sie auch begrüßen können, werden wir dann entscheiden, wenn wir wissen, wie intensiv die Bundesregierung die Verhandlungen führt. Aber das werden wir dann bei den Ausschußberatungen hören.
    Wenn in dem Antrag dann weiter gefordert wird, daß die Bundesregierung mit Nachdruck darauf hinwirken soll, daß auch in der Praxis der Europäischen Gemeinschaft, des Europarats und der WEU die deutsche Sprache der französischen und englischen gleichgestellt wird, dann kann ich das auch unterstützen. Es kann aus unserer Sicht nicht hingenommen werden, daß die deutsche Sprache in der Europäischen Gemeinschaft zwar formell Amtssprache ist, aber eigentlich keine Arbeitssprache. Das heißt, wir können es nicht hinnehmen, daß in den Behörden der EG mit der deutschen Sprache nicht gearbeitet wird, daß in vielen Sitzungen nicht Deutsch geprochen wird. Wir hören immer wieder Berichte, daß Texte im internen Gebrauch der Kommission zuerst in Französisch oder Englisch vorliegen und es oft lange dauert, bis die deutsche Übersetzung vorliegt. Dabei kann es hier - das ist eben gesagt worden — auch um handfeste wirschaftliche Dinge gehen.
    Es trifft zu, was in der Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen gesagt wird, daß für deutsche Unternehmen, vor allem für mittelständische Unternehmen, hierdurch Wettbewerbsnachteile entstehen. Aber ehe wir andere beschimpfen, sollten wir bei uns selbst anfangen. Ich habe es auch schon erlebt, daß die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ein EG-Papier in englischer Sprache zugeleitet hat.
    Ich halte es für einen Vorteil, daß viele unserer Beamten mehr Fremdsprachen sprechen als beispielsweise Briten oder Franzosen, auch wenn wir, die Deutschen, hier noch hinter den kleineren europäischen Sprachnationen herhinken. Ich verstehe es auch, daß man gerne fremde Sprachen spricht. Ich tue es auch, schon aus egoistischen Gründen. Ich will nämlich mein Französisch und mein Englisch durch Übung immer wieder verbessern. Vielleicht denken unsere Beamten, die in Brüssel bei Verhandlungen dabei sind, genauso. Aber sie sollten nicht so egoistisch sein. Sie sollten ihren Kollegen aus anderen Mitgliedstaaten der EG auch die Chance lassen, ihr Deutsch zu verbessern. Das wird nämlich auch deshalb notwendig sein, weil — auch das ist eben gesagt worden — , die Entwicklung in Mittel- und Osteuropa vielleicht doch manchen Brüsseler Eurokraten zwin-



    Brück
    gen wird, Deutsch zu lernen, weil eben in den mittel- und osteuropäischen Ländern Deutsch mehr als Fremdsprache gesprochen wird als in westeuropäischen Ländern.
    Ich denke, daß uns Deutschen niemand Nationalismus unterstellen wird, wenn wir Wert darauf legen, daß auch unsere Sprache im Europarat und in der Europäischen Gemeinschaft gesprochen wird. Niemand soll mir mit dem Argument kommen, das alles koste sehr viel Geld, weil man viel mehr Übersetzer und viel mehr Dolmetscher beschäftigen muß. Dies muß uns Europa wert sein.
    Damit bin ich bei einer grundsätzlichen Frage. Es geht nicht nur um das Deutsche. Es geht auch um die anderen Sprachen in der Europäischen Gemeinschaft. Die große Mehrheit in Europa will die Entwicklung dieser Gemeinschaft zur Europäischen Union, zu den Vereinigten Staaten von Europa. Es ist meine feste Überzeugung, daß die Vereinigten Staaten von Europa nur funktionieren können, wenn sie föderalistisch gestaltet sind, föderalistischer als die Vereinigten Staaten von Amerika, denn wir werden in Europa dann ein Vielvölkerstaat sein. Dieser wird nur funktionieren, wenn die Vielzahl der europäischen Kulturen und damit auch der europäischen Sprachen toleriert und geschützt wird. Niemand in Europa darf das Gefühl haben, daß seine Sprache, seine Kultur unterdrückt wird.
    Ich denke, dali wir uns hier an der Schweiz ein gutes Beispiel nehmen können. So weiß ich, daß die Vorlagen für den Schweizer Nationalrat in Deutsch, Französisch und Italienisch erfolgen. Wer einmal mit dem Auto durch die Schweiz gefahren ist, wird sehen, wie selbstverständlich die Sprachen aufeinanderfolgen, ohne daß man als Autofahrer Probleme hat. Wenn an einer Autobahnausfahrt „Sortie" steht, dann kapiert das auch jemand, der nicht Französisch spricht.
    Ich weiß, daß es in Europa noch viele Sprachen gibt, die in ihren eigenen Ländern keine Amtssprachen und daher auch keine Amtssprachen der EG sind. Aber ich denke, daß es auch hier unsere Aufgabe sein muß, darauf zu achten, daß diese Sprachen wenigstens in den Regionen, in denen sie gesprochen werden, geschützt und bewahrt werden. Ich bin sogar davon überzeugt, daß sie es in einer Europäischen Union leichter haben werden, als sie es in den jetzigen Nationalstaaten haben. Wer seine regionale Sprache, seine Mundart pflegt, wird dann nicht mehr des Separatismus bezichtigt werden können, zumal ich auch glaube, daß ein künftiges Europa nicht mehr nur ein Europa der Mitgliedstaaten sein wird, sondern eher ein Europa der Regionen.
    Was immer ich aber gesagt habe zur Bewahrung der Muttersprache in den europäischen Ländern oder in den europäischen Regionen, eines kann ich natürlich auch nur jedem Europäer empfehlen, nämlich die Sprache des Nachbarn zu lernen. Vieles wird dann im menschlichen Zusammenleben einfacher, und vieles wird natürlich auch in der politischen und wirtschaftlichen Gestaltung dieses Europas einfacher werden.
    Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Irmer. Sie haben heute Geburtstag; herzlichen Glückwunsch.

(Beifall — Bohl [CDU/CSU]: Wie alt ist er denn?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Irmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Tak, frue formand! Madame le Président, chers collègues! Signora Presidente, onoréroli collèghi! Madam Chairman, colleagues! Verehrte Frau Präsidentin!

    (Bohl [CDU/CSU]: Die armen Stenographen!)

    Zunächst herzlichen Dank für die Glückwünsche.

    (Brück [SPD]: Da fehlen noch ein paar Sprachen!)

    — Ich kann sie ja nicht alle.
    Der deutsche Literat August Wilhelm von Schlegel hat in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die beklagenswerte Lage der deutschen Delegierten im Europarat prophetisch wie folgt vorhergesehen. In einem Gedicht mit der Überschrift „In der Fremde" heißt es:
    Oft hab' ich dich rauh gescholten, Muttersprache, so vertraut!
    Höher hätte mir gegolten
    südlicher Sirenenlaut.
    Und nun irr' ich in der Ferne freudenlos von Ort zu Ort
    und vernähm', ach, wie so gerne nur ein einzig deutsches Wort.
    Mit den Sprachen hat es ja seine besondere Bewandtnis. Sie sind das vornehmste Merkmal der kulturellen Identität. Gerade deshalb ist es, wenn Europa zusammenwächst, so notwendig, daß wir besonders die kleinen Sprachen respektieren. Die Dänen beispielsweise haben Angst, daß ihre Kultur auch wegen der Sprachgestaltung in der europäischen Praxis in einem allgemeinen europäischen Einheitsbrei verlorengeht. Diese Angst muß man ihnen nehmen. Frau Präsidentin, ich gestatte mir den Hinweis, daß auch die Maoris auf ihr angestammtes Wakahujahuja nur äußerst ungern verzichten würden.

    (Heiterkeit)

    Gegen die Vielzahl der Amtssprachen wird immer eingewandt, dies sei viel zu teuer; man solle es doch so machen wie in der UN-Vollversammlung. Da gibt es allerdings einen wesentlichen Unterschied: In der UN-Vollversammlung sitzen Diplomaten. Bei denen darf und muß man voraussetzen, daß zu ihrer beruflichen Qualifikation die Beherrschung von Fremdsprachen gehört.
    Anders ist das in den parlamentarischen Gremien in Europa. Ich möchte, daß jeder Mitbürger die Chance hat, z. B. für das Europäische Parlament zu kandidieren, auch wenn er nie die Gelegenheit hatte, Sprachen zu lernen, etwa in der Schule.
    Im übrigen ist die Beherrschung von Sprachen auch nicht nur eine Frage der Bildung, sondern auch des ganz spezifischen Talents. Ich erinnere an den italienischen Mathematikprofessor, der das auf italienisch wunderschön so ausdrückte: Sono negato per le lin-



    Irmer
    gue. Damit wollte er ausdrücken: Mit Sprachen habe ich nichts zu tun, das liegt mir nicht. Es war ein hochintelligenter Mann, der aber diese spezifische Begabung absolut nicht hatte.

    (Fiebig [SPD]: Viele Abgeordnete können ja noch nicht einmal Deutsch!)

    — Das haben Sie gesagt, Herr Kollege.

    (Heiterkeit)

    Es ist manchmal auch eine Frage der Bereitschaft. Ich habe einmal einen britischen Kollegen aus dem Europäischen Parlament gefragt, warum er ausgerechnet als erste Fremdsprache Italienisch lerne. Ich meine, man hat ja Verständnis dafür: die Kultur ist anregend, die Küche nicht minder. Aber dasselbe gilt ja auch für Französisch. Ich habe ihn gefragt: Warum lernst du nicht Französisch? Damit kannst du hier doch viel mehr anfangen. Er sagte: As long as these bloody French don't learn English, I bluntly refuse to speak their dialect. — Meine Damen und Herren, es ist also auch eine Frage der inneren Bereitschaft.
    Ich habe diese ganzen ausländischen Zitate hier natürlich nur deshalb gebracht, um von vornherein dem Verdacht entgegenzuwirken, der diesem Antrag ja entgegenschlagen könnte, nämlich hier mache sich ein gewisser Provinzialismus breit. Meine Damen und Herren, dies ist nun genau nicht der Fall. Ich will nicht wiederholen, was die Vorredner so richtig gesagt haben. Es ist weder Provinzialismus, noch ist es nationale Selbstüberhebung, wenn wir darauf bestehen, daß der deutschen Sprache ihr angestammter Platz und Rang zukommen.
    Gerade in dieser Zeit der Umwälzungen in Osteuropa und in der DDR werden wir von unseren Nachbarn mißtrauisch beäugt, ob wir als Deutsche uns nicht wieder überheben, ob wir nicht wieder Größenwahn an den Tag legen. Und da muß man im Zusammenhang mit diesem Antrag auch ganz klar sagen: Eben dies ist nicht gewollt und nicht gemeint, und diesem Verdacht wollen wir uns auch nicht aussetzen.
    Die wahren Gründe sind zweifacher Natur: Einmal sind es die wirtschaftlichen Implikationen, auf die der Kollege Rüttgers schon hingewiesen hat und auf die Kollege Beckmann anschließend gewiß zu sprechen kommen wird. Zweitens aber kommt der deutschen Sprache, gerade durch die Öffnung nach Osten, künftig eine noch stärkere Brückenfunktion zu, als sie sie bisher hatte. Denn in den Ländern, die sich jetzt befreit haben, in der Tschechoslowakei, in Polen, in Ungarn, ist die deutsche Sprache oft weit stärker verbreitet als irgendeine andere Fremdsprache. Deshalb wäre es gut, daß die europäischen Gremien der deutschen Sprache künftig auch einen höheren Rang einräumen.
    Die Bundesregierung soll hier handeln. Eines Tages werden wir dann erfreut feststellen, was in diesem Zusammenhang — wiederum prophetisch — Heinrich Heine in seinem großen Gedicht „Deutschland — ein Wintermärchen" gesagt hat. Ich hatte das große Vergnügen, genau auf den Tag heute vor einem Jahr größere Auszüge aus diesem Gedicht zitieren zu dürfen. Ich möchte es mir eigentlich zur lieben Gewohnheit machen, wenigstens einmal im Jahr hier Heinrich Heine vorlesen zu dürfen. Frau Präsidentin, es soll also in Zukunft der Zustand erreicht werden, den Heinrich Heine beschrieben hat. Allerdings hat Heinrich Heine dies gesagt, als er von Paris nach Hamburg reiste und in Aachen an die deutsche Grenze kam. In Zukunft soll es den — von August Wilhelm Schlegel so beklagten — deutschen Delegierten im Europarat auf ihrem Wege von Deutschland nach Frankreich hinüber folgendermaßen gehen:
    Und als ich an die Grenze kam, Da fühlt ich ein stärkeres Klopfen In meiner Brust, ich glaube sogar, Die Augen begunnen zu tropfen.
    Und als ich die deutsche Sprache vernahm, Da ward mir seltsam zumute:
    Ich meinte nicht anders, als ob das Herz Recht angenehm verblute.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)