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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/189 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 189. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Irmer 14651 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transporte gefährlicher Güter durch Militärfahrzeuge (Drucksache 11/1379) b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Daubertshäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gefährdung der Sicherheit auf dem Nord-Ostsee-Kanal durch die Erweiterung der Befreiung von der Lotsenannahmepflicht durch die Bundesregierung (Drucksache 11/5278) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu den Anträgen der Fraktion der SPD aa) Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW bb) Überladung von Gefahrgut-LKW cc) Bruchsichere Transportbehälter und Tanks dd) Bremssystme für Gefahrgut-LKW ee) Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut-LKW ff) Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter gg) Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter hh) Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer ii) Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten jj) Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte kk) Gefahrgutbeauftragte 11) Informationssystem für GefahrgutTransporte mm) Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter nn) Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrgut-Transporte oo) Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter pp) Unfallrisiken bei Gefällestrecken qq) Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter rr) Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksachen 11/1110, 11/1112, 11/1113, 11/1114, 11/1115, 11/1367, 11/1368, 11/1369, 11/1370, 11/1371, 11/1372, 11/1373, 11/1374, 11/1375, 11/1376, 11/1377, 11/1378, 11/1380, 11/4529) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rock, Frau Teubner, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhöhung der Sicherheit von LKW-Transporten, insbesondere beim Transport von Sonderabfällen und Gefahrgut (Drucksachen 11/2878, 11/4591) Daubertshäuser SPD 14618 A Jung (Limburg) CDU/CSU 14621 A Frau Rock GRÜNE 14622 D Gries FDP 14623 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 14625 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäres Kriegsvölkerrecht b) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Humanitäres Kriegsvölkerrecht (Drucksachen 11/2118, 11/3295, 11/5943) Verheugen SPD 14627 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 14629 D Verheugen SPD 14630 D Frau Schilling GRÜNE 14631 C Dr. Feldmann FDP 14632 C Schäfer, Staatsminister AA 14633 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aufhebung des Visumzwanges gegenüber Ungarn (Drucksachen 11/2203, 11/5724) Dr. Nöbel SPD 14634 B Clemens CDU/CSU 14635 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14636 B Lüder FDP 14637 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 14637D Dr. Penner SPD 14638 A Dr. Nöbel SPD 14638 B Krey CDU/CSU 14638 C Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990 bis 1994) (Drucksachen 11/5426 Nr. 3.3, 11/5789) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wissenschaftlichen Programm THE HUMAN FRONTIER (Drucksachen 11/2487, 11/5791) Jäger CDU/CSU 14639 A Vosen SPD 14640 D Timm FDP 14641 D Dr. Briefs GRÜNE 14642 D Catenhusen SPD 14644 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 14645 D Dr. Briefs GRÜNE 14646D, 14648 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Bohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gleichstellung der deutschen Sprache als Amtssprache in europäischen Gremien (Drucksache 11/5953) Dr. Rüttgers CDU/CSU 14649 B Brück SPD 14650 A Irmer FDP 14651 C Dr. Wulff CDU/CSU 14652 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14653 D Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/5014) Meneses Vogl GRÜNE 14655 A Höffkes CDU/CSU 14655 D Bindig SPD 14656 D Dr. Hirsch FDP 14657 C Schäfer, Staatsminister AA 14658 B Nächste Sitzung 14659 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14661* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14661* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14617 189. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Ahrens SPD 19. 01. 90 * Antretter SPD 19. 01. 90 * Bachmaier SPD 19. 01. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 19. 01. 90 Biehle CDU/CSU 19. 01. 90 * * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 19. 01. 90 * Büchner (Speyer) SPD 19. 01. 90 * Dr. von Bülow SPD 19. 01. 90 Frau Conrad SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 19. 01. 90 Doss CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Emmerlich SPD 19. 01. 90 Eylmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Faße SPD 19. 01. 90 Fellner CDU/CSU 19. 01 .90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Friedmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Frieß GRÜNE 19. 01. 90 Gallus FDP 19. 01. 90 Gattermann FDP 19. 01. 90 Dr. Gautier SPD 19. 01. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 19. 01. 90 Glos CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Götz CDU/CSU 19. 01. 90 Grünbeck FDP 19. 01. 90 Dr. Haack SPD 19. 01. 90 Haack (Extertal) SPD 19. 01. 90 Harries CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 19. 01. 90 Häuser SPD 19. 01. 90 Heimann SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hensel GRÜNE 19. 01. 90 Hinrichs CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 19. 01. 90 Ibrügger SPD 19. 01. 90 * * Kirschner SPD 19. 01. 90 Klein (München) CDU/CSU 19. 01. 90 Kolbow SPD 19. 01. 90 Dr. Kreile CDU/CSU 19. 01. 90 Leidinger SPD 19. 01. 90 Frau Luuk SPD 19. 01. 90 * Mechtersheimer GRÜNE 19. 01. 90 Nagel SPD 19. 01. 90 Niegel CDU/CSU 19. 01. 90 * Dr. Osswald SPD 19. 01. 90 Petersen CDU/CSU 19. 01. 90 * * Pfeifer CDU/CSU 19. 01. 90 Pfuhl SPD 19. 01. 90 * Dr. Pick SPD 19. 01. 90 Dr. Pinger CDU/CSU 19. 01. 90 Rauen CDU/CSU 19. 01. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Reddemann CDU/CSU 19. 01. 90 * Repnik CDU/CSU 19. 01. 90 Reschke SPD 19. 01. 90 Reuschenbach SPD 19. 01. 90 Schartz CDU/CSU 19. 01. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 19. 01. 90 von Schmude CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Schulte CDU/CSU 19. 01. 90 (Schwäbisch Gmünd) Schütz SPD 19. 01. 90 Schwarz CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 19. 01. 90 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 19. 01. 90 Tietjen SPD 19. 01. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Trenz GRÜNE 19. 01. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 19. 01. 90 Uldall CDU/CSU 19. 01. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 19. 01. 90 Waltemathe SPD 19. 01. 90 Dr. Warnke CDU/CSU 19. 01. 90 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 19. 01. 90 Wissmann CDU/CSU 19. 01. 90 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen Tierzuchtgesetz Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG) Gesetz zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Katastrophenschutzergänzungsgesetz - KatSErgG) Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG -) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990) Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes 14662* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG): 1. Der Bundesrat begrüßt das Verlangen des Deutschen Bundestages, daß ihm die Bundesregierung a) über die Ergebnisse des zu den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Planspiels sowie b) nach Vorliegen erster Erfahrungen mit der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen — über die Auswirkungen der UVP auf die Dauer der Zulassungsverfahren und — über die Erfahrungen mit den Verwaltungsvorschriften zu § 20 UVPG berichten soll. 2. Der Bundesrat unterstützt die Forderung des Deutschen Bundestages, Nummer 17 des Anhangs zu Nummer 1 der Anlage zu § 3 UVPG (Gentechnische Anlagen) an die jeweiligen Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinien und eines künftigen Gentechnikgesetzes anzupassen. 3. Der Bundesrat bedauert, daß der Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates im ersten Durchgang — Beschluß vom 23. September 1988, Drucksache 335/88 (Beschluß) — nicht aufgegriffen hat, geringfügige Gewässerausbauten aus der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht auszunehmen. Der Bundesrat hatte hierzu in den Ziffern 20 und 22 seiner Stellungnahme eine Aufzählung der umweltverträglichkeitspflichtigen Ausbauvorhaben vorgeschlagen. Der Bundesrat hält das in diesen Empfehlungen zum Ausdruck kommende Anliegen nach wie vor für grundsätzlich berechtigt. Er bittet deshalb die Bundesregierung, die Forderung des Bundesrates in anderer geeigneter Weise aufzugreifen. Es kommen dazu drei verschiedene Wege in Betracht: — Zum einen könnte daran gedacht werden, bei einer aus anderen Gründen erforderlichen Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes das Plangenehmigungsverfahren anstelle des Planfeststellungsverfahrens neben dem Fall, daß mit Einwendungen nicht zu rechnen ist, auch bei unbedeutenden Ausbaumaßnahmen vorzusehen, etwa nach dem Vorbild des § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes. — Zum zweiten könnten unbedeutende Ausbaumaßnahmen, d. h. solche, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt besorgen lassen, durch Verordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des vorliegenden Gesetzes aus der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgenommen werden. — Schließlich erschiene es auch akzeptabel, der geringeren Umweltrelevanz kleinerer Ausbaumaßnahmen dadurch Rechnung zu tragen, daß in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 20 des Gesetzes die Anforderungen an die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend zurückgeschraubt werden. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung baldmöglichst einen dieser Wege beschreitet, um vom Umweltschutz nicht gebotene Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 UVPG vorzubereiten und mit den Ländern zu beraten, durch die sichergestellt werden kann, daß einerseits alle umweltbedeutsamen wasserbaulichen Vorhaben auch unabhängig davon, oh sie nach den wasserrechtlichen Vorschriften einer Planfeststellung bedürfen, zwingend der Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden, andererseits solche wasserbaulichen Maßnahmen, deren Umwelterheblichkeit gering ist und die nicht in der Anlage 1 zur Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 (85/337/EWG) genannt sind, zweifelsfrei von der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf, unverzüglich den Entwurf von Verwaltungsvorschriften nach § 20 UVPG mit den Ländern abzustimmen und dem Bundesrat zur Beschlußfassung vorzulegen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Der Bundesrat — stellt fest, daß in dem Gesetzesvorhaben aus einer rechtlichen Fehleinschätzung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BT-Drucksache 10/2102) zur Tragweite des § 6 BeschFG hinsichtlich einer tarifvertraglichen Rechtsposition der öffentlichen Hände keine Folgerungen gezogen worden sind; — bedauert dies auf dem Hintergrund der seinerzeit aufgezeigten finanziellen Risiken für die Länder in einer Größenordnung von rd. 500 Millionen DM, die nunmehr durch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Tragen kommen, und er behält sich Gesetzesinitiativen zum Beschäftigungsförderungsgesetz vor. Das 1985 in Kraft getretene Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem darin verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 BeschFG) traf bei Bund, Ländern und Gemeinden auf die tarifvertragliche Rechtslage, daß ein zahlenmäßig erheblicher Personenkreis Teilzeitbeschäftigter mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit von der Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages ausgenommen ist (§ 3 Buchst. q BAT). Bei den Ländern sind dies insbesondere nebenberuflich tätige Lehrkräfte, die unterhalb des BAT-Vergütungsniveaus bezahlt werden. Bei den Beratungen des Entwurfs des Beschäftigungsförderungsgesetzes waren Zweifel aufgetreten, ob diese tarifvertragliche Rechtslage von der Vorschrift des § 6 des Gesetzentwurfs getragen wurde, der vorsieht, daß von dem Gleichbehandlungsgebot durch Tarifvertrag auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Um Mehrkosten für die Länderhaushalte zu vermeiden, die in Höhe von rd. 500 Millionen DM entstanden wären, wenn der tarifvertraglichen Grundlage der Boden entzogen worden wäre, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 1984 (BT-Drucksache 10/2102) vorgeschlagen, die rechtlichen Zweifel durch Ergänzung der Vorschrift des § 6 Beschäftigungsförderungsgesetz zu beseitigen. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung (BT-Drucksache 10/2102) nicht zu. Sie teilte zwar die von finanzpolitischen Überlegungen getragenen Erwägungen des Bundesrates, sah jedoch juristisch keinen Handlungsbedarf. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung wurde durch das Bundesarbeitsgericht nicht bestätigt. Aufgrund der damaligen Gegenäußerung der Bundesregierung hätte im Zuge dieses Gesetzesvorhabens dem Willen des Gesetzgebers zur Geltung verholfen werden müssen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) 1. Kontinuität in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung haben nach Auffassung des Bundesrates wesentlichen Anteil an der guten konjunkturellen Entwicklung. Sie hatte einen deutlich höheren Zuwachs der Steuereinnahmen zur Folge, als bislang angenommen und ermöglichte die Absenkung von Ausgabenansätzen, vor allem der Aufwendungen für Arbeitslose. Der Bundesrat erwartet von den 1990 in Kraft tretenden Steuerentlastungen eine weitere Verstärkung und Verstetigung des wirtschaftlichen Aufschwunges. Er würdigt die entsprechende Absenkung der Nettokreditaufnahme um 6,7 Milliarden DM als konsequente Fortsetzung des Kurses zur Sanierung der Bundesfinanzen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14663* 2. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung weiterhin in dem Bemühen, den Ausgabenanstieg eng zu begrenzen. Er ist der Auffassung, daß im Vollzug sich ergebende Mehreinnahmen oder Minderausgaben möglichst zur weiteren Senkung der Nettokreditaufnahme verwendet werden sollten. 3. Die derzeitigen großen Veränderungen in der DDR und in osteuropäischen Staaten werden sich auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden auswirken. Soforthilfen für Bürger und Staat der DDR sind weiterhin von Bund und Kommunen zu tragen. Die Länder sind ihrerseits bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der DDR und ihren regionalen Gliederungen grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bereichen wie Kultur, Umweltschutz, Verkehr, Wissenschaft und Technik anzubieten mit dem Ziel einer Ausweitung der Hilfe und eines Ausbaus der Kooperation. Auch die EG ist aufgefordert, ihren Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen Europas zu leisten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung wichtigen Anliegen des Bundesrates, wie vor allem der Ausstattung der Gemeinschaftsaufgaben „Hochschulbau" und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie der Ansätze für den Bundesfernstraßenbau (s. Drucksache 270/89 — Beschluß — vom 22. September 1989) nicht gefolgt ist. Er hält es für erforderlich, bei der Gestaltung künftiger Haushaltspläne diese wichtigen Bereiche bedarfsgerecht auszustatten. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz/WoBauFG) sieht in Art. 1 Nr. 10 erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung vor. Der Nachweis, daß die Beleg- und Mietpreisbindung eingehalten wird, ist für jedes Jahr durch eine Bescheinigung der nach § 3 Wohnungsbindungsgesetz zuständigen Stelle zu führen. Nach dem neu eingefügten § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG ist u. a. zu bescheinigen, daß der Steuerpflichtige die Wohnung nur an Personen vermietet hat, für die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes oder nach § 88a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausgestellt werden ist. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bescheinigung nach § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG auch dann zu erteilen ist, wenn der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses nicht mehr die Voraussetzungen des § 5 Wohnungsbindungsgesetz oder nach § 88 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erfüllt, weil er entweder die dort genannten Einkommensgrenzen überschreitet oder die Größe der Wohnung nicht mehr angemessen ist. Die zuständige Stelle hat daher nur zu prüfen, ob zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bescheinigung über die Wohnungsberechtigung ausgestellt worden ist. Würde § 7 k EStG so ausgelegt, daß die Voraussetzungen der Wohnberechtigung in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums vorliegen und bescheinigt werden müßten, so hätte dies zur Folge, daß der Vermieter die Steuervergünstigung rückwirkend für den gesamten Begünstigungszeitraum aufgrund von Umständen verlieren könnte, die seinem Einflußbereich entzogen sind. Eine solche Auslegung ist durch den Wortlaut der Vorschrift nicht geboten. Sie entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers. Dies zeigt sich vor allem daran, daß der Vermieter die Steuervergünstigungen nach einer auf Empfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in das Gesetz aufgenommenen Regelung auch dann nicht verlieren soll, wenn er nach dem Auszug des Mieters einen zu dem begünstigten Personenkreis zählenden Mieter nicht finden und die zuständige Stelle innerhalb von 6 Wochen einen solchen Mieter nicht nachweisen kann. Für den Fall, daß die Auslegung des Bundesrates nicht geteilt wird, hält der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Gesetzes für unabdingbar. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1989 ihren Änderungsantrag auf Drucksache 11/6081 (neu) zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehender Vorlage absieht: Drucksache 11/4607 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 2 Drucksache 11/3311 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 11/4680 Nr. 2.2 Drucksache 11/5051 Nr. 2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5642 Nr. 3.3-3.6, 3.8, 3.9, 3.11 Drucksache 11/5722 Nr. 2.2 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 11/4081 Nr. 2,16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vogel (Ennepetal).


Rede von Friedrich Vogel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß überhaupt kein Anlaß zu einer derartigen Dramatisierung besteht, wie der Kollege Verheugen sie hier vorgeführt hat,

(Dr. Feldmann [FDP]: Sehr richtig! — Verheugen [SPD]: 14 Jahre!)

wobei mich die Geschwindigkeit beeindruckt, mit der Positionen der SPD innerhalb weniger Jahre verändert werden.



Vogel (Ennepetal)

Ich will einiges zur Bedeutung dieser beiden Zusatzprotokolle sagen, durch die ja die Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 ergänzt werden und die ganz sicher eine bedeutende Weiterentwicklung des humanitären Kriegsvölkerrechts darstellen. Wir dürfen nicht übersehen, daß hier in erheblichem Umfang schon geltendes Völkergewohnheitsrecht kodifiziert wird; gleichwohl verdienen die Protokolle durchaus die Bezeichnung „Charta der Menschlichkeit", weil sie umfangreiche Regeln insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung gegen die Auswirkungen von Feindseligkeiten in Kriegszeiten enthalten.
Herr Kollege Verheugen hat schon darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung diese 1977 beschlossenen Zusatzprotokolle auch bereits 1977 unterzeichnet hat. Wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht verläßt, bestand damals die sozialliberale Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt, und diese damalige Bundesregierung hat erhebliche Bedenken dagegen gehabt, mit der Ratifizierung dieser beiden Zusatzprotokolle vorzupreschen, und zwar mit der Begründung — Herr Kollege Verheugen, das möchte ich in Ihre Erinnerung zurückrufen —, daß die Bundesrepublik Deutschland erst dann ratifizieren sollte, wenn eine der Nuklearmächte des NATO-Bündnisses die Ratifizierung vorgenommen habe. Damit haben wir einen Teil der Problematik, die hier aufgezeigt ist, und es ist ganz erstaunlich, wie sich Ihre Auffassungen, nachdem Sie in der Opposition sind, verändert haben; aber das wirft auch ein Licht auf die Ernsthaftigkeit Ihrer Argumentation.

(Lummer [CDU/CSU] und Dr. Feldmann [FDP]: Sehr richtig! — Verheugen [SPD]: Na, na, na!)

Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland hatte zweierlei zu berücksichtigen:
Einmal hatte sie zu berücksichtigen, daß sie Mitglied des westlichen Verteidigungsbündnisses ist, daß die Streitkräfte der Bundeswehr in dieses Bündnis integriert sind und daß Truppen mehrerer verbündeter Staaten auf unseren Territorien stationiert sind, im wesentlichen Truppen von Staaten, die, bislang jedenfalls, diese Zusatzprotokolle nicht ratifiziert haben. Ein Argument können Sie mit all dem, was Sie hier vorgeführt haben, nicht wegwischen, nämlich daß diese Verflechtung der Bundeswehr in der NATO möglichst einheitliche Auffassungen auch zum humanitären Völkerrecht erforderlich macht.

(Verheugen [SPD]: Ja!)

— Ja, Sie sehen nur, daß die Entwicklung bei unseren Verbündeten innerhalb der NATO eine andere gewesen ist und daß vor allen Dingen wichtige Bündnispartner in Europa mit einer Nuklearerklärung ratifiziert haben. Sie haben auf die Position der Nuklearmächte innerhalb der NATO hingewiesen.
Ich hatte gesagt, zweierlei habe die Bundesrepublik zu berücksichtigen gehabt: Das zweite war, daß es, wenn diese Zusatzprotokolle mit ihren Regeln in Europa anwendbar sein sollen, selbstverständlich auch erforderlich ist, daß diese Zusatzprotokolle in West und Ost akzeptiert werden. Die UdSSR z. B. hat erst im August 1989 ratifiziert. Eigentlich ist erst seit diesem Zeitpunkt absehbar, daß es auch einen wesentlichen
Fortschritt im humanitären Völkerrecht geben wird, wenn wir ratifizieren.

(Dr. Feldmann [FDP]: So ist es!)

Nun verrate ich Ihnen gar kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, daß wir im Unterausschuß für Menschenrechte und humanitäre Hilfe seit Bestehen dieses Unterausschusses, d. h. seit Beginn dieser Legislaturperiode, darauf drängen, daß die Bundesrepublik diese beiden Zusatzprotokolle ratifiziert.
Ich freue mich, daß der Bundeskanzler in seiner Rede vor der 39. Ordentlichen Bundesversammlung des Deutschen Roten Kreuzes am 4. November 1989 folgendes gesagt hat:
Die Bundesregierung wird alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten, damit diese Zusatzprotokolle von der Bundesrepublik Deutschland schon bald ratifiziert werden können, auf alle Fälle noch in dieser Legislaturperiode.
Ich möchte sehr deutlich sagen: Wir erwarten genau dieses von der Bundesregierung.

(Dr. Feldmann [FDP]: Die FDP auch!)

Ich darf darauf hinweisen, daß der Bundesrat genauso, wie wir es heute tun sollen, am 21. April 1989 die Bundesregierung aufgefordert hat, das Ratifizierungsverfahren einzuleiten. Ich freue mich auch darüber, daß in der Forderung nach Ratifizierung alle in diesem Hause übereinstimmen. Es gibt diesen einzigen Dissens.
Was Sie zur Begründung der Meinungsänderung innerhalb der SPD-Fraktion gegenüber ihrem ursprünglichen Antrag hier vorgetragen haben, Herr Kollege Verheugen,

(Verheugen [SPD]: Wir haben die Meinung nicht geändert!)

ist schon ein wenig grotesk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Vogel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?