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ID1118901100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/189 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 189. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Irmer 14651 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transporte gefährlicher Güter durch Militärfahrzeuge (Drucksache 11/1379) b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Daubertshäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gefährdung der Sicherheit auf dem Nord-Ostsee-Kanal durch die Erweiterung der Befreiung von der Lotsenannahmepflicht durch die Bundesregierung (Drucksache 11/5278) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu den Anträgen der Fraktion der SPD aa) Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW bb) Überladung von Gefahrgut-LKW cc) Bruchsichere Transportbehälter und Tanks dd) Bremssystme für Gefahrgut-LKW ee) Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut-LKW ff) Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter gg) Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter hh) Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer ii) Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten jj) Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte kk) Gefahrgutbeauftragte 11) Informationssystem für GefahrgutTransporte mm) Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter nn) Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrgut-Transporte oo) Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter pp) Unfallrisiken bei Gefällestrecken qq) Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter rr) Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksachen 11/1110, 11/1112, 11/1113, 11/1114, 11/1115, 11/1367, 11/1368, 11/1369, 11/1370, 11/1371, 11/1372, 11/1373, 11/1374, 11/1375, 11/1376, 11/1377, 11/1378, 11/1380, 11/4529) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rock, Frau Teubner, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhöhung der Sicherheit von LKW-Transporten, insbesondere beim Transport von Sonderabfällen und Gefahrgut (Drucksachen 11/2878, 11/4591) Daubertshäuser SPD 14618 A Jung (Limburg) CDU/CSU 14621 A Frau Rock GRÜNE 14622 D Gries FDP 14623 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 14625 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäres Kriegsvölkerrecht b) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Humanitäres Kriegsvölkerrecht (Drucksachen 11/2118, 11/3295, 11/5943) Verheugen SPD 14627 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 14629 D Verheugen SPD 14630 D Frau Schilling GRÜNE 14631 C Dr. Feldmann FDP 14632 C Schäfer, Staatsminister AA 14633 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aufhebung des Visumzwanges gegenüber Ungarn (Drucksachen 11/2203, 11/5724) Dr. Nöbel SPD 14634 B Clemens CDU/CSU 14635 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14636 B Lüder FDP 14637 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 14637D Dr. Penner SPD 14638 A Dr. Nöbel SPD 14638 B Krey CDU/CSU 14638 C Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990 bis 1994) (Drucksachen 11/5426 Nr. 3.3, 11/5789) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wissenschaftlichen Programm THE HUMAN FRONTIER (Drucksachen 11/2487, 11/5791) Jäger CDU/CSU 14639 A Vosen SPD 14640 D Timm FDP 14641 D Dr. Briefs GRÜNE 14642 D Catenhusen SPD 14644 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 14645 D Dr. Briefs GRÜNE 14646D, 14648 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Bohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gleichstellung der deutschen Sprache als Amtssprache in europäischen Gremien (Drucksache 11/5953) Dr. Rüttgers CDU/CSU 14649 B Brück SPD 14650 A Irmer FDP 14651 C Dr. Wulff CDU/CSU 14652 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14653 D Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/5014) Meneses Vogl GRÜNE 14655 A Höffkes CDU/CSU 14655 D Bindig SPD 14656 D Dr. Hirsch FDP 14657 C Schäfer, Staatsminister AA 14658 B Nächste Sitzung 14659 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14661* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14661* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14617 189. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Ahrens SPD 19. 01. 90 * Antretter SPD 19. 01. 90 * Bachmaier SPD 19. 01. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 19. 01. 90 Biehle CDU/CSU 19. 01. 90 * * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 19. 01. 90 * Büchner (Speyer) SPD 19. 01. 90 * Dr. von Bülow SPD 19. 01. 90 Frau Conrad SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 19. 01. 90 Doss CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Emmerlich SPD 19. 01. 90 Eylmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Faße SPD 19. 01. 90 Fellner CDU/CSU 19. 01 .90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Friedmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Frieß GRÜNE 19. 01. 90 Gallus FDP 19. 01. 90 Gattermann FDP 19. 01. 90 Dr. Gautier SPD 19. 01. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 19. 01. 90 Glos CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Götz CDU/CSU 19. 01. 90 Grünbeck FDP 19. 01. 90 Dr. Haack SPD 19. 01. 90 Haack (Extertal) SPD 19. 01. 90 Harries CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 19. 01. 90 Häuser SPD 19. 01. 90 Heimann SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hensel GRÜNE 19. 01. 90 Hinrichs CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 19. 01. 90 Ibrügger SPD 19. 01. 90 * * Kirschner SPD 19. 01. 90 Klein (München) CDU/CSU 19. 01. 90 Kolbow SPD 19. 01. 90 Dr. Kreile CDU/CSU 19. 01. 90 Leidinger SPD 19. 01. 90 Frau Luuk SPD 19. 01. 90 * Mechtersheimer GRÜNE 19. 01. 90 Nagel SPD 19. 01. 90 Niegel CDU/CSU 19. 01. 90 * Dr. Osswald SPD 19. 01. 90 Petersen CDU/CSU 19. 01. 90 * * Pfeifer CDU/CSU 19. 01. 90 Pfuhl SPD 19. 01. 90 * Dr. Pick SPD 19. 01. 90 Dr. Pinger CDU/CSU 19. 01. 90 Rauen CDU/CSU 19. 01. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Reddemann CDU/CSU 19. 01. 90 * Repnik CDU/CSU 19. 01. 90 Reschke SPD 19. 01. 90 Reuschenbach SPD 19. 01. 90 Schartz CDU/CSU 19. 01. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 19. 01. 90 von Schmude CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Schulte CDU/CSU 19. 01. 90 (Schwäbisch Gmünd) Schütz SPD 19. 01. 90 Schwarz CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 19. 01. 90 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 19. 01. 90 Tietjen SPD 19. 01. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Trenz GRÜNE 19. 01. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 19. 01. 90 Uldall CDU/CSU 19. 01. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 19. 01. 90 Waltemathe SPD 19. 01. 90 Dr. Warnke CDU/CSU 19. 01. 90 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 19. 01. 90 Wissmann CDU/CSU 19. 01. 90 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen Tierzuchtgesetz Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG) Gesetz zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Katastrophenschutzergänzungsgesetz - KatSErgG) Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG -) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990) Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes 14662* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG): 1. Der Bundesrat begrüßt das Verlangen des Deutschen Bundestages, daß ihm die Bundesregierung a) über die Ergebnisse des zu den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Planspiels sowie b) nach Vorliegen erster Erfahrungen mit der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen — über die Auswirkungen der UVP auf die Dauer der Zulassungsverfahren und — über die Erfahrungen mit den Verwaltungsvorschriften zu § 20 UVPG berichten soll. 2. Der Bundesrat unterstützt die Forderung des Deutschen Bundestages, Nummer 17 des Anhangs zu Nummer 1 der Anlage zu § 3 UVPG (Gentechnische Anlagen) an die jeweiligen Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinien und eines künftigen Gentechnikgesetzes anzupassen. 3. Der Bundesrat bedauert, daß der Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates im ersten Durchgang — Beschluß vom 23. September 1988, Drucksache 335/88 (Beschluß) — nicht aufgegriffen hat, geringfügige Gewässerausbauten aus der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht auszunehmen. Der Bundesrat hatte hierzu in den Ziffern 20 und 22 seiner Stellungnahme eine Aufzählung der umweltverträglichkeitspflichtigen Ausbauvorhaben vorgeschlagen. Der Bundesrat hält das in diesen Empfehlungen zum Ausdruck kommende Anliegen nach wie vor für grundsätzlich berechtigt. Er bittet deshalb die Bundesregierung, die Forderung des Bundesrates in anderer geeigneter Weise aufzugreifen. Es kommen dazu drei verschiedene Wege in Betracht: — Zum einen könnte daran gedacht werden, bei einer aus anderen Gründen erforderlichen Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes das Plangenehmigungsverfahren anstelle des Planfeststellungsverfahrens neben dem Fall, daß mit Einwendungen nicht zu rechnen ist, auch bei unbedeutenden Ausbaumaßnahmen vorzusehen, etwa nach dem Vorbild des § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes. — Zum zweiten könnten unbedeutende Ausbaumaßnahmen, d. h. solche, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt besorgen lassen, durch Verordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des vorliegenden Gesetzes aus der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgenommen werden. — Schließlich erschiene es auch akzeptabel, der geringeren Umweltrelevanz kleinerer Ausbaumaßnahmen dadurch Rechnung zu tragen, daß in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 20 des Gesetzes die Anforderungen an die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend zurückgeschraubt werden. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung baldmöglichst einen dieser Wege beschreitet, um vom Umweltschutz nicht gebotene Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 UVPG vorzubereiten und mit den Ländern zu beraten, durch die sichergestellt werden kann, daß einerseits alle umweltbedeutsamen wasserbaulichen Vorhaben auch unabhängig davon, oh sie nach den wasserrechtlichen Vorschriften einer Planfeststellung bedürfen, zwingend der Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden, andererseits solche wasserbaulichen Maßnahmen, deren Umwelterheblichkeit gering ist und die nicht in der Anlage 1 zur Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 (85/337/EWG) genannt sind, zweifelsfrei von der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf, unverzüglich den Entwurf von Verwaltungsvorschriften nach § 20 UVPG mit den Ländern abzustimmen und dem Bundesrat zur Beschlußfassung vorzulegen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Der Bundesrat — stellt fest, daß in dem Gesetzesvorhaben aus einer rechtlichen Fehleinschätzung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BT-Drucksache 10/2102) zur Tragweite des § 6 BeschFG hinsichtlich einer tarifvertraglichen Rechtsposition der öffentlichen Hände keine Folgerungen gezogen worden sind; — bedauert dies auf dem Hintergrund der seinerzeit aufgezeigten finanziellen Risiken für die Länder in einer Größenordnung von rd. 500 Millionen DM, die nunmehr durch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Tragen kommen, und er behält sich Gesetzesinitiativen zum Beschäftigungsförderungsgesetz vor. Das 1985 in Kraft getretene Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem darin verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 BeschFG) traf bei Bund, Ländern und Gemeinden auf die tarifvertragliche Rechtslage, daß ein zahlenmäßig erheblicher Personenkreis Teilzeitbeschäftigter mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit von der Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages ausgenommen ist (§ 3 Buchst. q BAT). Bei den Ländern sind dies insbesondere nebenberuflich tätige Lehrkräfte, die unterhalb des BAT-Vergütungsniveaus bezahlt werden. Bei den Beratungen des Entwurfs des Beschäftigungsförderungsgesetzes waren Zweifel aufgetreten, ob diese tarifvertragliche Rechtslage von der Vorschrift des § 6 des Gesetzentwurfs getragen wurde, der vorsieht, daß von dem Gleichbehandlungsgebot durch Tarifvertrag auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Um Mehrkosten für die Länderhaushalte zu vermeiden, die in Höhe von rd. 500 Millionen DM entstanden wären, wenn der tarifvertraglichen Grundlage der Boden entzogen worden wäre, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 1984 (BT-Drucksache 10/2102) vorgeschlagen, die rechtlichen Zweifel durch Ergänzung der Vorschrift des § 6 Beschäftigungsförderungsgesetz zu beseitigen. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung (BT-Drucksache 10/2102) nicht zu. Sie teilte zwar die von finanzpolitischen Überlegungen getragenen Erwägungen des Bundesrates, sah jedoch juristisch keinen Handlungsbedarf. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung wurde durch das Bundesarbeitsgericht nicht bestätigt. Aufgrund der damaligen Gegenäußerung der Bundesregierung hätte im Zuge dieses Gesetzesvorhabens dem Willen des Gesetzgebers zur Geltung verholfen werden müssen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) 1. Kontinuität in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung haben nach Auffassung des Bundesrates wesentlichen Anteil an der guten konjunkturellen Entwicklung. Sie hatte einen deutlich höheren Zuwachs der Steuereinnahmen zur Folge, als bislang angenommen und ermöglichte die Absenkung von Ausgabenansätzen, vor allem der Aufwendungen für Arbeitslose. Der Bundesrat erwartet von den 1990 in Kraft tretenden Steuerentlastungen eine weitere Verstärkung und Verstetigung des wirtschaftlichen Aufschwunges. Er würdigt die entsprechende Absenkung der Nettokreditaufnahme um 6,7 Milliarden DM als konsequente Fortsetzung des Kurses zur Sanierung der Bundesfinanzen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14663* 2. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung weiterhin in dem Bemühen, den Ausgabenanstieg eng zu begrenzen. Er ist der Auffassung, daß im Vollzug sich ergebende Mehreinnahmen oder Minderausgaben möglichst zur weiteren Senkung der Nettokreditaufnahme verwendet werden sollten. 3. Die derzeitigen großen Veränderungen in der DDR und in osteuropäischen Staaten werden sich auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden auswirken. Soforthilfen für Bürger und Staat der DDR sind weiterhin von Bund und Kommunen zu tragen. Die Länder sind ihrerseits bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der DDR und ihren regionalen Gliederungen grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bereichen wie Kultur, Umweltschutz, Verkehr, Wissenschaft und Technik anzubieten mit dem Ziel einer Ausweitung der Hilfe und eines Ausbaus der Kooperation. Auch die EG ist aufgefordert, ihren Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen Europas zu leisten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung wichtigen Anliegen des Bundesrates, wie vor allem der Ausstattung der Gemeinschaftsaufgaben „Hochschulbau" und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie der Ansätze für den Bundesfernstraßenbau (s. Drucksache 270/89 — Beschluß — vom 22. September 1989) nicht gefolgt ist. Er hält es für erforderlich, bei der Gestaltung künftiger Haushaltspläne diese wichtigen Bereiche bedarfsgerecht auszustatten. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz/WoBauFG) sieht in Art. 1 Nr. 10 erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung vor. Der Nachweis, daß die Beleg- und Mietpreisbindung eingehalten wird, ist für jedes Jahr durch eine Bescheinigung der nach § 3 Wohnungsbindungsgesetz zuständigen Stelle zu führen. Nach dem neu eingefügten § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG ist u. a. zu bescheinigen, daß der Steuerpflichtige die Wohnung nur an Personen vermietet hat, für die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes oder nach § 88a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausgestellt werden ist. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bescheinigung nach § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG auch dann zu erteilen ist, wenn der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses nicht mehr die Voraussetzungen des § 5 Wohnungsbindungsgesetz oder nach § 88 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erfüllt, weil er entweder die dort genannten Einkommensgrenzen überschreitet oder die Größe der Wohnung nicht mehr angemessen ist. Die zuständige Stelle hat daher nur zu prüfen, ob zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bescheinigung über die Wohnungsberechtigung ausgestellt worden ist. Würde § 7 k EStG so ausgelegt, daß die Voraussetzungen der Wohnberechtigung in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums vorliegen und bescheinigt werden müßten, so hätte dies zur Folge, daß der Vermieter die Steuervergünstigung rückwirkend für den gesamten Begünstigungszeitraum aufgrund von Umständen verlieren könnte, die seinem Einflußbereich entzogen sind. Eine solche Auslegung ist durch den Wortlaut der Vorschrift nicht geboten. Sie entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers. Dies zeigt sich vor allem daran, daß der Vermieter die Steuervergünstigungen nach einer auf Empfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in das Gesetz aufgenommenen Regelung auch dann nicht verlieren soll, wenn er nach dem Auszug des Mieters einen zu dem begünstigten Personenkreis zählenden Mieter nicht finden und die zuständige Stelle innerhalb von 6 Wochen einen solchen Mieter nicht nachweisen kann. Für den Fall, daß die Auslegung des Bundesrates nicht geteilt wird, hält der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Gesetzes für unabdingbar. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1989 ihren Änderungsantrag auf Drucksache 11/6081 (neu) zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehender Vorlage absieht: Drucksache 11/4607 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 2 Drucksache 11/3311 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 11/4680 Nr. 2.2 Drucksache 11/5051 Nr. 2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5642 Nr. 3.3-3.6, 3.8, 3.9, 3.11 Drucksache 11/5722 Nr. 2.2 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 11/4081 Nr. 2,16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
    Der Ältestenrat schlägt vor, die Anträge der Fraktion der SPD auf den Drucksachen 11/1379 und 11/5278 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr auf Drucksache 11/4529 zu einer Reihe von Anträgen der Fraktion der SPD, die sich auf die Sicherheit im Straßenverkehr beziehen. Kann ich davon ausgehen, daß wir über die Beschlußempfehlung insgesamt abstimmen können? —
    Der Ausschuß empfiehlt, die Anträge der Fraktion der SPD auf den Drucksachen 11/1110, 11/1112 bis 11/1115, 11/1367 bis 11/1378 und 11/1380 abzulehnen. Wer dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit ist diese Beschlußempfehlung angenommen.



    Vizepräsident Stücklen
    Wir stimmen jetzt über Tagesordnungspunkt 11 d ab. Der Ausschuß für Verkehr empfiehlt auf Drucksache 11/4591, den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/2878 abzulehnen. Die Fraktion DIE GRÜNEN bittet darum, daß ausnahmsweise unmittelbar über ihren Antrag, und zwar getrennt, abgestimmt wird.

    (Hüser [GRÜNE]: Nicht getrennt!) — Es wird also nicht getrennt abgestimmt.

    Wer der Beschlußempfehlung auf Drucksache 11/4591 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Damit ist die Beschlußempfehlung angenommen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:
    Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

    a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD Humanitäres Kriegsvölkerrecht
    b) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Humanitäres Kriegsvölkerrecht
    — Drucksachen 11/2118, 11/3295, 11/5943 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Graf Huyn Dr. Scheer
    Dr. Mechtersheimer
    Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6274 vor.
    Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprachezeit von 45 Minuten vorgesehen. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Verheugen.


Rede von Günter Verheugen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir finden es bedauerlich, daß diese Debatte heute morgen stattfinden muß, denn wenn auf die Zusagen der Bundesregierung Verlaß wäre, dann hätte das Thema schon 1984 erledigt sein müssen, denn die Ratifizierung der Zusatzprotokolle zu dem Genfer Rotkreuz-Abkommen ist uns von der damaligen und jetzigen Bundesregierung für das Jahr 1984 fest versprochen worden. Seitdem sind wieder fast sechs Jahre vergangen, und die parlamentarische Leidensgeschichte der Zusatzprotokolle ist immer noch nicht zu Ende.
Wir werden heute vielleicht einen Schritt weiterkommen, indem der Bundestag die Bundesregierung auffordert, den Ratifizierungsvorgang nun unverzüglich einzuleiten. Ich habe aber nach den bisherigen Erfahrungen Zweifel, ob sich die Bundesregierung von dieser Aufforderung sehr beeindrucken lassen wird. Vor allen Dingen habe ich Zweifel, ob ein Ratifizierungsgesetz vorgelegt werden wird, das die schwerwiegenden rechtlichen und politischen Fragen im Zusammenhang mit den Zusatzprotokollen wirklich beantwortet.
Ich will zur Vorgeschichte noch einmal daran erinnern, daß sie im Jahre 1977 von der damaligen Bundesregierung unterzeichnet worden sind und daß seitdem alle Bundesregierungen diese Protokolle immer wieder als einen wesentlichen Fortschritt beim Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegen und Bürgerkriegen bezeichnet haben. Dennoch sind seit der Unterzeichnung heute schon fast 14 Jahre vergangen, ohne daß ratifiziert worden wäre. Das ist ein wohl einmaliger Rekord.
Tatsächlich stellen die Zusatzprotokolle eine bedeutsame Weiterentwicklung des Völkerrechts dar. Der Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten war bisher völlig unzureichend oder überhaupt nicht geregelt. Dabei lehrt uns die traurige Erfahrung aus der Geschichte der Kriege dieses Jahrhunderts und gerade auch der jüngsten Zeit, daß es die Zivilbevölkerung ist, die in Kriegen die meisten Opfer bringen muß. Wir kennen bewaffnete Auseinandersetzungen, in denen bis zu 90 % der Opfer unbeteiligte Zivilpersonen gewesen sind. Es versteht sich also von selbst, daß das deutsche Volk, das die schrecklichen Folgen von Kriegen in diesem Jahrhundert zweimal spüren mußte, ein besonderes Interesse an der Wirksamkeit international verbindlicher Regeln haben muß, die dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen. Das gilt übrigens für beide deutsche Staaten, und es wäre erstrebenswert, die gleichzeitige Ratifizierung der Protokolle in die deutsch-deutsche Zusammenarbeit einzubeziehen.

(Frau Dr. Timm [SPD]: Sehr richtig!)

Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes hat die Mitglieder des Bundestags bei verschiedenen Gelegenheiten über die wesentlichen Inhalte der Protokolle informiert. Die entscheidende neue Regel ist, daß die Konfliktparteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben. Methoden der Kriegführung, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen, sind verboten. Ebenfalls ist eine Kriegführung verboten, die ausgedehnte, langanhaltende oder schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursacht.
Entscheidend aber sind die in Art. 51 des Zusatzprotokolls 1 niedergelegten Kampfführungsbestimmungen. Dort wird gesagt, daß weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen das Ziel von Angriffen sein dürfen, daß unterschiedslose Angriffe verboten sind, daß Repressalien gegen die Zivilbevölkerung verboten sind und daß keine militärischen Mittel eingesetzt werden dürfen, deren zerstörerische Wirkungen in keinem Verhältnis zum erwarteten militärischen Vorteil stehen.
Das Zusatzprotokoll 1 regelt außerdem den Schutz unverteidigter Orte und entmilitarisierter Zonen, stellt Angehörige des Zivilschutzes unter völkerrechtlichen Schutz und begründet besondere Schutzmaßnahmen zugunsten von Frauen und Kindern.
Obwohl sich die Presse in Bonn für das Thema bisher wenig interessiert hat, will ich doch darauf hinweisen, daß das Zusatzprotokoll 1 einen völkerrechtlichen Schutz für Journalisten mit gefährlichem Auftrag vorsieht. Es ist sogar so, daß Journalisten in Bonn die ersten sein könnten, die von den Segnungen dieses Protokolls etwas haben werden.



Verheugen
Das ist keine unwesentliche Regelung am Rande, denn die Zahl von Journalisten, Wort- und Bildberichterstattern, die in Ausübung ihres Berufs Opfer bewaffneter Konflikte wurden, ist in den letzten Jahrzehnten erschreckend gestiegen.
Man kann natürlich darüber streiten, ob völkerrechtliche Regelungen wirklich zur Zivilisierung von Kriegen beitragen können oder nicht. Vielleicht ist es sogar ein Widerspruch in sich, so etwas versuchen zu wollen. Die Erfahrung zeigt aber, daß die bisher schon geltenden völkerrechtlichen Regeln durchaus dazu geführt haben, daß sich die kriegführenden Parteien bestimmten Einschränkungen unterwerfen mußten. Die segensreiche Rolle des Roten Kreuzes in Kriegen wäre ohne entsprechendes internationales Recht nicht möglich.
Was das humanitäre Kriegsvölkerrecht nicht leisten kann, ist die Vermeidung von Kriegen überhaupt. Gleichwohl stellt das Zusatzprotokoll eine wichtige Verbindung zwischen dem Kriegsvölkerrecht und dem Friedensvölkerrecht dar. Es hat nämlich auch eine hohe rüstungskontrollpolitische Bedeutung. Art. 36 verlangt von den Vertragsparteien eine Art Völkerrechtsverträglichkeitsprüfung. Sie sollen nämlich feststellen, daß bei der Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder neuer Mittel oder Methoden der Kriegführung diese Waffen oder Methoden nach anwendbaren Regeln des Völkerrechts oder durch dieses Protokoll nicht verboten wären.
Damit soll erreicht werden, daß schon die Verteidigungsplanung und die Rüstungspolitik Rücksicht nehmen auf die die Kriegführung einschränkenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Dieser Zusammenhang ist in der bisherigen Diskussion wenig beachtet worden. Er verdient aber besondere Beachtung in einem Jahr, das von der Bundesregierung selbst als das Jahr 1 eines Jahrzehnts der Abrüstung gewünscht wird.
Daß die Bundesregierung die Protokolle immer noch nicht zur Ratifizierung vorgelegt hat, steht in einem schmerzlichen Widerspruch zu ihren immer wieder abgegebenen Erklärungen zur Abrüstung und Rüstungskontrolle. Warum, so muß man ja fragen, ist eigentlich die Ratifizierung so schwierig? Warum liegt immer noch kein Gesetzentwurf vor? Die schlichte Wahrheit ist, daß die 1977 unterzeichneten Protokolle in einem krassen Widerspruch stehen zur militärischen Doktrin des westlichen Bündnisses, zur derzeit gültigen NATO-Strategie und dementsprechend zu Auftrag und Ausrüstung der Bundeswehr.

(Dr. Feldmann [FDP]: Genau das ist der Punkt!)

Die Protokolle verbieten nicht bestimmte Waffenarten oder Methoden der Kriegführung, sondern sie verbieten Wirkungen, ganz egal, wodurch diese Wirkungen ausgelöst werden. Mit anderen Worten: Die Protokolle schließen Massenvernichtungswaffen, auf denen das Prinzip der Abschreckung beruht, vollkommen ein.
Ich weiß, daß an dieser Stelle keine Einigkeit besteht. Die Bundesregierung hat zu Beginn der politischen Debatte um die Ratifizierung die Auffassung vertreten, Atomwaffen seien von den Protokollen ausdrücklich ausgeschlossen. Weder der Wortlaut noch die Vertragsgeschichte stützen diese Argumentation. Man muß sich damit im Grunde gar nicht mehr bef assen. Denn ein völkerrechtlicher Vertrag wird nach seinem Wortlaut und nach seiner Zweckbestimmung ausgelegt, und beide sagen eindeutig, daß es um den umfassenden Schutz der Zivilbevölkerung geht. Es wäre geradezu widersinnig, die gefährlichsten Waffen, nämlich die Atomwaffen, aus dem Vertragswerk herauszunehmen und die Zivilbevölkerung im Ernstfall dem Atomkrieg auszusetzen und das auch noch für erlaubt zu erklären.
Die Bundesregierung hat diese Position später auch verlassen und dann behauptet, es habe einen Konsens gegeben, die Protokolle nicht auf Atomwaffen anzuwenden. Auch das ist falsch. Es sind im Zusammenhang mit der Vertragsunterzeichnung unterschiedliche Erklärungen abgegeben worden. Der Auffassung der Atomwaffenbesitzer USA und Großbritannien, Atomwaffen seien von den Regelungen nicht erfaßt, ist damals, z. B. von Indien, ausdrücklich widersprochen worden.
Die vorläufig letzte Position der Regierung lautet jetzt, daß das Protokoll für Atomwaffen teilweise gilt und teilweise nicht.

(Frau Dr. Timm [SPD]: Also jein!)

Meine Damen und Herren, das ist völlig absurd. Soweit das Protokoll bereits bestehendes Völkerrecht, sogenanntes Völkergewohnheitsrecht, lediglich kodifiziert, gilt es nach dieser Auffassung auch für Atomwaffen; soweit es neue Regelungen schafft, soll es für Atomwaffen nicht gelten.
Nun muß man aber wissen, was die neuen Regeln sind. Unbestritten sind lediglich das Verbot der Umweltkriegführung und das absolute Repressalienverbot gegenüber der Zivilbevölkerung. Das hieße also: Repressalien gegen die Zivilbevölkerung mit konventionellen Waffen wären verboten, mit Atomwaffen aber erlaubt; Vernichtung der Umwelt mit konventionellen Waffen wäre verboten, mit Atomwaffen aber erlaubt. Kein vernünftiger Mensch könnte dieser Argumentation folgen.
Sie wird auch nur dadurch verständlich, daß innerhalb der NATO die Auffassung besteht, daß für die Kampfführungsbestimmungen selbst, im engeren Sinne, neue Regeln geschaffen wurden. Genannt wird hier die Konkretisierung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Es ist ganz klar, daß diese Auffassung lediglich den Zweck verfolgt, die in der NATO-Strategie vorgesehene nukleare Eskalation und die Option auf den Ersteinsatz von Atomwaffen völkerrechtlich abzusichern.
Da der Vertrag selbst diese Absicherung nicht zuläßt, will sich die NATO mit sogenannten Interpretationserklärungen behelfen; eine solche Erklärung will auch die Bundesregierung abgeben. Sie will feststellen, daß die neuen Regeln nach ihrem Verständnis auf Atomwaffen keine Anwendung finden sollen.
Das hätte einen gewissen Sinn — wenn ich ihn auch nicht billigen könnte — , wenn alle NATO-Partner dieselbe Auffassung hätten. Die Lage ist aber so, daß der



Verheugen
wichtigste Partner, die USA, nach nunmehr 14 Jahren Konsultation innerhalb des Bündnisses die Protokolle überhaupt nicht ratifizieren will. Frankreich hat bereits die Unterzeichnung verweigert, ehrlicherweise mit dem Argument, daß dieses Protokoll Auswirkungen auf die Doktrin der nuklearen Abschreckung hat. Großbritannien hat sich zur Frage der Ratifizierung nicht festgelegt. Belgien und die Niederlande haben mit der bewußten Nuklearerklärung ratifiziert, Italien wiederum mit einer anderen, und sechs andere NATO-Staaten haben ohne Nuklearerklärung ratifiziert.

(Dr. Feldmann [FDP]: Sollen wir jetzt auch nicht ratifizieren?)

Mit anderen Worten: Für die NATO-Verbündeten und ihre auf deutschem Boden stationierten Streitkräfte, Herr Feldmann, gelten bereits heute unterschiedliche völkerrechtliche Regeln für die Kriegsführung.

(Dr. Feldmann [FDP]: Damit muß man im Völkerrecht leben!)

Die Sache wird zunehmend kompliziert dadurch, daß die Sowjetunion und weitere Staaten des Warschauer Paktes die Protokolle ohne Vorbehalt und ohne Nuklearerklärung ratifiziert haben.
Also, wie kommt man aus dem Dilemma heraus? — Nach unserer Überzeugung nur dadurch: Die Bundesrepublik muß die Zusatzprotokolle ohne Vorbehalt und ohne Nuklearerklärung ratifizieren. Die Nuklearerklärung wäre politisch schädlich; denn sie würde den Eindruck erwecken, daß die Option auf atomare Kriegführung offengehalten werden soll. Das paßt doch nicht mehr in diese Zeit, meine Damen und Herren! Und sie wäre militärisch unsinnig, weil das unbestritten geltende Verbot unterschiedsloser Angriffe und das Übermaßverbot den Einsatz von Atomwaffen im dichtbesiedelten Mitteleuropa ohnehin von vornherein ausschließen.
Wer Völkerrecht und Strategie zusammenbringen will, der muß eine Politik betreiben, die an das anknüpft, was ich hinsichtlich der rüstungskontrollpolitischen Bedeutung der Zusatzprotokolle gesagt habe. Ich nenne noch einmal die Stichworte: Revision der NATO-Strategie, Abzug aller Atomwaffen von deutschem Boden und Überprüfung der konventionellen Rüstung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Genfer Vertragswerk.
Die Ratifizierung ohne Nuklearerklärung und ohne Vorbehalt wäre ein bedeutsames abrüstungspolitisches Signal. Wir sollten uns die Chance, ein solches Signal zu setzen, nicht entgehen lassen.
Als die SPD-Fraktion ihren Antrag vorgelegt hat, dem nach der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses heute zugestimmt werden soll, waren wir nicht davon ausgegangen, daß beim damaligen Stand der Diskussion ein Ratifizierungsgesetz mit Nuklearerklärung überhaupt noch in Betracht gezogen werden könnte. Ich möchte deshalb klarstellen, daß der inhaltlich weitergehende Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN, der später eingebracht worden ist und ein Ratifizierungsgesetz ohne Vorbehalt fordert, unserer Auffassung voll enspricht. Wir werden deshalb
auch dem vorliegenden Änderungsantrag zustimmen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf jetzt sofort ohne Vorbehalt und ohne Nuklearerklärung vorzulegen. Wir fordern die Bundesregierung weiter auf, dem Deutschen Bundestag darüber zu berichten, welche Anpassungen der Dienstvorschriften der Bundeswehr und der Rüstungsmaßnahmen notwendig werden, um die Ziele des Vertrages zu erfüllen. Dasselbe gilt für die Anpassung des Zivilschutzgesetzes. Wir fordern die Bundesregierung außerdem auf, zugleich mit der Ratifizierung zu erklären, daß sie die in Art. 90 des Zusatzprotokolls I vorgesehene internationale Ermittlungskommission im Falle von Vertragsverstößen anerkennt. Eine entsprechende Erklärung hat der Oberste Sowjet bei der Ratifizierung abgegeben.
Wir teilen nicht die Auffassung derjenigen, die sagen: besser jetzt ein Ratifizierungsgesetz mit Nuklearerklärung als überhaupt keines. Wir werden alle parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um eine Ratifizierung ohne Nuklearerklärung zu erreichen. Das sind wir dem Schutz unserer Bevölkerung, dem Ansehen unseres Landes und den Zielen unserer Sicherheitspolitik schuldig. Wir sind es aber auch den Angehörigen der Streitkräfte schuldig, daß sie nicht in eine Lage gebracht werden, in der sie nicht mehr sicher sein können, ob ihr Handeln rechtmäßig ist oder nicht. Schwere Verstöße gegen die Protokolle wären im Ernstfall Kriegsverbrechen. Es kann nicht Sache des Soldaten sein, entscheiden zu müssen, ob eine Strategie völkerrechtswidrig ist oder nicht; diese Frage müssen wir beantworten.
Es gibt einen unauflösbaren Widerspruch in der Abschreckungsdoktrin; das wissen wir. Sie wird moralisch gerechtfertigt mit ihrer Funktion der Kriegsverhütung,

(Dr. Feldmann [FDP]: So ist es!)

aber sie kann nur glaubwürdig sein, wenn die Bereitschaft zum Einsatz dieser Waffen auch tatsächlich besteht. Die Ratifizierung der Zusatzprotokolle wird diesen Widerspruch nicht auflösen, aber es ist gut, daß die Sachfrage uns noch einmal darauf aufmerksam macht, daß hinter ihr eine größere politische Aufgabe steht.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)


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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vogel (Ennepetal).