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    Plenarprotokoll 11/189 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 189. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Irmer 14651 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transporte gefährlicher Güter durch Militärfahrzeuge (Drucksache 11/1379) b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Daubertshäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gefährdung der Sicherheit auf dem Nord-Ostsee-Kanal durch die Erweiterung der Befreiung von der Lotsenannahmepflicht durch die Bundesregierung (Drucksache 11/5278) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu den Anträgen der Fraktion der SPD aa) Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW bb) Überladung von Gefahrgut-LKW cc) Bruchsichere Transportbehälter und Tanks dd) Bremssystme für Gefahrgut-LKW ee) Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut-LKW ff) Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter gg) Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter hh) Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer ii) Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten jj) Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte kk) Gefahrgutbeauftragte 11) Informationssystem für GefahrgutTransporte mm) Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter nn) Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrgut-Transporte oo) Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter pp) Unfallrisiken bei Gefällestrecken qq) Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter rr) Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksachen 11/1110, 11/1112, 11/1113, 11/1114, 11/1115, 11/1367, 11/1368, 11/1369, 11/1370, 11/1371, 11/1372, 11/1373, 11/1374, 11/1375, 11/1376, 11/1377, 11/1378, 11/1380, 11/4529) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rock, Frau Teubner, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhöhung der Sicherheit von LKW-Transporten, insbesondere beim Transport von Sonderabfällen und Gefahrgut (Drucksachen 11/2878, 11/4591) Daubertshäuser SPD 14618 A Jung (Limburg) CDU/CSU 14621 A Frau Rock GRÜNE 14622 D Gries FDP 14623 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 14625 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäres Kriegsvölkerrecht b) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Humanitäres Kriegsvölkerrecht (Drucksachen 11/2118, 11/3295, 11/5943) Verheugen SPD 14627 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 14629 D Verheugen SPD 14630 D Frau Schilling GRÜNE 14631 C Dr. Feldmann FDP 14632 C Schäfer, Staatsminister AA 14633 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aufhebung des Visumzwanges gegenüber Ungarn (Drucksachen 11/2203, 11/5724) Dr. Nöbel SPD 14634 B Clemens CDU/CSU 14635 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14636 B Lüder FDP 14637 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 14637D Dr. Penner SPD 14638 A Dr. Nöbel SPD 14638 B Krey CDU/CSU 14638 C Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990 bis 1994) (Drucksachen 11/5426 Nr. 3.3, 11/5789) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wissenschaftlichen Programm THE HUMAN FRONTIER (Drucksachen 11/2487, 11/5791) Jäger CDU/CSU 14639 A Vosen SPD 14640 D Timm FDP 14641 D Dr. Briefs GRÜNE 14642 D Catenhusen SPD 14644 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 14645 D Dr. Briefs GRÜNE 14646D, 14648 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Bohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gleichstellung der deutschen Sprache als Amtssprache in europäischen Gremien (Drucksache 11/5953) Dr. Rüttgers CDU/CSU 14649 B Brück SPD 14650 A Irmer FDP 14651 C Dr. Wulff CDU/CSU 14652 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14653 D Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/5014) Meneses Vogl GRÜNE 14655 A Höffkes CDU/CSU 14655 D Bindig SPD 14656 D Dr. Hirsch FDP 14657 C Schäfer, Staatsminister AA 14658 B Nächste Sitzung 14659 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14661* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14661* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14617 189. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Ahrens SPD 19. 01. 90 * Antretter SPD 19. 01. 90 * Bachmaier SPD 19. 01. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 19. 01. 90 Biehle CDU/CSU 19. 01. 90 * * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 19. 01. 90 * Büchner (Speyer) SPD 19. 01. 90 * Dr. von Bülow SPD 19. 01. 90 Frau Conrad SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 19. 01. 90 Doss CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Emmerlich SPD 19. 01. 90 Eylmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Faße SPD 19. 01. 90 Fellner CDU/CSU 19. 01 .90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Friedmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Frieß GRÜNE 19. 01. 90 Gallus FDP 19. 01. 90 Gattermann FDP 19. 01. 90 Dr. Gautier SPD 19. 01. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 19. 01. 90 Glos CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Götz CDU/CSU 19. 01. 90 Grünbeck FDP 19. 01. 90 Dr. Haack SPD 19. 01. 90 Haack (Extertal) SPD 19. 01. 90 Harries CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 19. 01. 90 Häuser SPD 19. 01. 90 Heimann SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hensel GRÜNE 19. 01. 90 Hinrichs CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 19. 01. 90 Ibrügger SPD 19. 01. 90 * * Kirschner SPD 19. 01. 90 Klein (München) CDU/CSU 19. 01. 90 Kolbow SPD 19. 01. 90 Dr. Kreile CDU/CSU 19. 01. 90 Leidinger SPD 19. 01. 90 Frau Luuk SPD 19. 01. 90 * Mechtersheimer GRÜNE 19. 01. 90 Nagel SPD 19. 01. 90 Niegel CDU/CSU 19. 01. 90 * Dr. Osswald SPD 19. 01. 90 Petersen CDU/CSU 19. 01. 90 * * Pfeifer CDU/CSU 19. 01. 90 Pfuhl SPD 19. 01. 90 * Dr. Pick SPD 19. 01. 90 Dr. Pinger CDU/CSU 19. 01. 90 Rauen CDU/CSU 19. 01. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Reddemann CDU/CSU 19. 01. 90 * Repnik CDU/CSU 19. 01. 90 Reschke SPD 19. 01. 90 Reuschenbach SPD 19. 01. 90 Schartz CDU/CSU 19. 01. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 19. 01. 90 von Schmude CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Schulte CDU/CSU 19. 01. 90 (Schwäbisch Gmünd) Schütz SPD 19. 01. 90 Schwarz CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 19. 01. 90 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 19. 01. 90 Tietjen SPD 19. 01. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Trenz GRÜNE 19. 01. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 19. 01. 90 Uldall CDU/CSU 19. 01. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 19. 01. 90 Waltemathe SPD 19. 01. 90 Dr. Warnke CDU/CSU 19. 01. 90 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 19. 01. 90 Wissmann CDU/CSU 19. 01. 90 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen Tierzuchtgesetz Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG) Gesetz zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Katastrophenschutzergänzungsgesetz - KatSErgG) Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG -) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990) Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes 14662* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG): 1. Der Bundesrat begrüßt das Verlangen des Deutschen Bundestages, daß ihm die Bundesregierung a) über die Ergebnisse des zu den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Planspiels sowie b) nach Vorliegen erster Erfahrungen mit der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen — über die Auswirkungen der UVP auf die Dauer der Zulassungsverfahren und — über die Erfahrungen mit den Verwaltungsvorschriften zu § 20 UVPG berichten soll. 2. Der Bundesrat unterstützt die Forderung des Deutschen Bundestages, Nummer 17 des Anhangs zu Nummer 1 der Anlage zu § 3 UVPG (Gentechnische Anlagen) an die jeweiligen Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinien und eines künftigen Gentechnikgesetzes anzupassen. 3. Der Bundesrat bedauert, daß der Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates im ersten Durchgang — Beschluß vom 23. September 1988, Drucksache 335/88 (Beschluß) — nicht aufgegriffen hat, geringfügige Gewässerausbauten aus der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht auszunehmen. Der Bundesrat hatte hierzu in den Ziffern 20 und 22 seiner Stellungnahme eine Aufzählung der umweltverträglichkeitspflichtigen Ausbauvorhaben vorgeschlagen. Der Bundesrat hält das in diesen Empfehlungen zum Ausdruck kommende Anliegen nach wie vor für grundsätzlich berechtigt. Er bittet deshalb die Bundesregierung, die Forderung des Bundesrates in anderer geeigneter Weise aufzugreifen. Es kommen dazu drei verschiedene Wege in Betracht: — Zum einen könnte daran gedacht werden, bei einer aus anderen Gründen erforderlichen Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes das Plangenehmigungsverfahren anstelle des Planfeststellungsverfahrens neben dem Fall, daß mit Einwendungen nicht zu rechnen ist, auch bei unbedeutenden Ausbaumaßnahmen vorzusehen, etwa nach dem Vorbild des § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes. — Zum zweiten könnten unbedeutende Ausbaumaßnahmen, d. h. solche, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt besorgen lassen, durch Verordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des vorliegenden Gesetzes aus der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgenommen werden. — Schließlich erschiene es auch akzeptabel, der geringeren Umweltrelevanz kleinerer Ausbaumaßnahmen dadurch Rechnung zu tragen, daß in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 20 des Gesetzes die Anforderungen an die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend zurückgeschraubt werden. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung baldmöglichst einen dieser Wege beschreitet, um vom Umweltschutz nicht gebotene Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 UVPG vorzubereiten und mit den Ländern zu beraten, durch die sichergestellt werden kann, daß einerseits alle umweltbedeutsamen wasserbaulichen Vorhaben auch unabhängig davon, oh sie nach den wasserrechtlichen Vorschriften einer Planfeststellung bedürfen, zwingend der Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden, andererseits solche wasserbaulichen Maßnahmen, deren Umwelterheblichkeit gering ist und die nicht in der Anlage 1 zur Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 (85/337/EWG) genannt sind, zweifelsfrei von der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf, unverzüglich den Entwurf von Verwaltungsvorschriften nach § 20 UVPG mit den Ländern abzustimmen und dem Bundesrat zur Beschlußfassung vorzulegen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Der Bundesrat — stellt fest, daß in dem Gesetzesvorhaben aus einer rechtlichen Fehleinschätzung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BT-Drucksache 10/2102) zur Tragweite des § 6 BeschFG hinsichtlich einer tarifvertraglichen Rechtsposition der öffentlichen Hände keine Folgerungen gezogen worden sind; — bedauert dies auf dem Hintergrund der seinerzeit aufgezeigten finanziellen Risiken für die Länder in einer Größenordnung von rd. 500 Millionen DM, die nunmehr durch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Tragen kommen, und er behält sich Gesetzesinitiativen zum Beschäftigungsförderungsgesetz vor. Das 1985 in Kraft getretene Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem darin verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 BeschFG) traf bei Bund, Ländern und Gemeinden auf die tarifvertragliche Rechtslage, daß ein zahlenmäßig erheblicher Personenkreis Teilzeitbeschäftigter mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit von der Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages ausgenommen ist (§ 3 Buchst. q BAT). Bei den Ländern sind dies insbesondere nebenberuflich tätige Lehrkräfte, die unterhalb des BAT-Vergütungsniveaus bezahlt werden. Bei den Beratungen des Entwurfs des Beschäftigungsförderungsgesetzes waren Zweifel aufgetreten, ob diese tarifvertragliche Rechtslage von der Vorschrift des § 6 des Gesetzentwurfs getragen wurde, der vorsieht, daß von dem Gleichbehandlungsgebot durch Tarifvertrag auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Um Mehrkosten für die Länderhaushalte zu vermeiden, die in Höhe von rd. 500 Millionen DM entstanden wären, wenn der tarifvertraglichen Grundlage der Boden entzogen worden wäre, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 1984 (BT-Drucksache 10/2102) vorgeschlagen, die rechtlichen Zweifel durch Ergänzung der Vorschrift des § 6 Beschäftigungsförderungsgesetz zu beseitigen. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung (BT-Drucksache 10/2102) nicht zu. Sie teilte zwar die von finanzpolitischen Überlegungen getragenen Erwägungen des Bundesrates, sah jedoch juristisch keinen Handlungsbedarf. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung wurde durch das Bundesarbeitsgericht nicht bestätigt. Aufgrund der damaligen Gegenäußerung der Bundesregierung hätte im Zuge dieses Gesetzesvorhabens dem Willen des Gesetzgebers zur Geltung verholfen werden müssen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) 1. Kontinuität in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung haben nach Auffassung des Bundesrates wesentlichen Anteil an der guten konjunkturellen Entwicklung. Sie hatte einen deutlich höheren Zuwachs der Steuereinnahmen zur Folge, als bislang angenommen und ermöglichte die Absenkung von Ausgabenansätzen, vor allem der Aufwendungen für Arbeitslose. Der Bundesrat erwartet von den 1990 in Kraft tretenden Steuerentlastungen eine weitere Verstärkung und Verstetigung des wirtschaftlichen Aufschwunges. Er würdigt die entsprechende Absenkung der Nettokreditaufnahme um 6,7 Milliarden DM als konsequente Fortsetzung des Kurses zur Sanierung der Bundesfinanzen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14663* 2. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung weiterhin in dem Bemühen, den Ausgabenanstieg eng zu begrenzen. Er ist der Auffassung, daß im Vollzug sich ergebende Mehreinnahmen oder Minderausgaben möglichst zur weiteren Senkung der Nettokreditaufnahme verwendet werden sollten. 3. Die derzeitigen großen Veränderungen in der DDR und in osteuropäischen Staaten werden sich auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden auswirken. Soforthilfen für Bürger und Staat der DDR sind weiterhin von Bund und Kommunen zu tragen. Die Länder sind ihrerseits bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der DDR und ihren regionalen Gliederungen grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bereichen wie Kultur, Umweltschutz, Verkehr, Wissenschaft und Technik anzubieten mit dem Ziel einer Ausweitung der Hilfe und eines Ausbaus der Kooperation. Auch die EG ist aufgefordert, ihren Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen Europas zu leisten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung wichtigen Anliegen des Bundesrates, wie vor allem der Ausstattung der Gemeinschaftsaufgaben „Hochschulbau" und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie der Ansätze für den Bundesfernstraßenbau (s. Drucksache 270/89 — Beschluß — vom 22. September 1989) nicht gefolgt ist. Er hält es für erforderlich, bei der Gestaltung künftiger Haushaltspläne diese wichtigen Bereiche bedarfsgerecht auszustatten. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz/WoBauFG) sieht in Art. 1 Nr. 10 erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung vor. Der Nachweis, daß die Beleg- und Mietpreisbindung eingehalten wird, ist für jedes Jahr durch eine Bescheinigung der nach § 3 Wohnungsbindungsgesetz zuständigen Stelle zu führen. Nach dem neu eingefügten § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG ist u. a. zu bescheinigen, daß der Steuerpflichtige die Wohnung nur an Personen vermietet hat, für die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes oder nach § 88a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausgestellt werden ist. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bescheinigung nach § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG auch dann zu erteilen ist, wenn der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses nicht mehr die Voraussetzungen des § 5 Wohnungsbindungsgesetz oder nach § 88 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erfüllt, weil er entweder die dort genannten Einkommensgrenzen überschreitet oder die Größe der Wohnung nicht mehr angemessen ist. Die zuständige Stelle hat daher nur zu prüfen, ob zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bescheinigung über die Wohnungsberechtigung ausgestellt worden ist. Würde § 7 k EStG so ausgelegt, daß die Voraussetzungen der Wohnberechtigung in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums vorliegen und bescheinigt werden müßten, so hätte dies zur Folge, daß der Vermieter die Steuervergünstigung rückwirkend für den gesamten Begünstigungszeitraum aufgrund von Umständen verlieren könnte, die seinem Einflußbereich entzogen sind. Eine solche Auslegung ist durch den Wortlaut der Vorschrift nicht geboten. Sie entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers. Dies zeigt sich vor allem daran, daß der Vermieter die Steuervergünstigungen nach einer auf Empfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in das Gesetz aufgenommenen Regelung auch dann nicht verlieren soll, wenn er nach dem Auszug des Mieters einen zu dem begünstigten Personenkreis zählenden Mieter nicht finden und die zuständige Stelle innerhalb von 6 Wochen einen solchen Mieter nicht nachweisen kann. Für den Fall, daß die Auslegung des Bundesrates nicht geteilt wird, hält der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Gesetzes für unabdingbar. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1989 ihren Änderungsantrag auf Drucksache 11/6081 (neu) zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehender Vorlage absieht: Drucksache 11/4607 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 2 Drucksache 11/3311 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 11/4680 Nr. 2.2 Drucksache 11/5051 Nr. 2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5642 Nr. 3.3-3.6, 3.8, 3.9, 3.11 Drucksache 11/5722 Nr. 2.2 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 11/4081 Nr. 2,16
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    Rede von Klaus Daubertshäuser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die französische Tageszeitung „Le Monde " kommentierte die Tanklastzugkatastrophe von Herborn am Tag danach wie folgt: Jede Katastrophe läßt Ängste wiederaufleben und löst eine fieberhafte Suche nach den Schuldigen aus, bevor nicht ein neues Drama sie aus dem öffentlichen Gedächtnis überantwortet. Und so gleitet man von Furcht zu Furcht ohne meßbaren Fortschritt.
    Diese feudalistische Einschätzung, meine Damen und Herren, hat die Bundesregierung leider zur Realität werden lassen. Herborn liegt bald drei Jahre zurück. Die Wunden im Stadtbild sind zwar geschlossen, die Narben jedoch noch deutlich sichtbar. Die Menschen dort haben nichts vergessen. Sie haben viele Opfer gebracht, und sie erwarten, daß diese Opfer nicht umsonst gewesen sind.
    Der Zufall will es, daß auch in dieser Woche das Landgericht Limburg die Urteile in den Strafverfahren zu Herborn verkündet hat. Die Versäumnisse der Politik sind übrigens auch wiederholt Thema dieses Strafverfahrens gewesen. Ich bin sicher, die Urteilsbegründung wird auch für die Politik eine aufschlußreiche Lektüre sein.
    Ich teile im übrigen die Auffassung des vorsitzenden Richters dort, daß die Gefahr einer Wiederholung von Herborn fortbesteht. Die strafrechtliche Seite, die Aufarbeitung und Bewertung dieser Katastrophe von Herborn im Sommer 1987, ist ein Aspekt. Der andere Aspekt — und der ist mindestens genauso wichtig — betrifft die Frage: Was ist geschehen, und was ist umgesetzt, damit sich Herborn nicht wiederholt?
    Die Feuerwalze von Herborn hat auf furchtbare Weise deutlich gemacht, welches Gefahrenpotential beim Transport gefährlicher Güter besteht und wie sehr diese Transporte Leben und Gesundheit unserer Bürger bedrohen. Die Bundesregierung hat Herborn nicht als Menetekel begriffen. In den fast drei Jahren, die inzwischen vergangen sind, hat sie Wesentliches nicht auf den Weg gebracht.

    (Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Das Gegenteil ist richtig, Herr Kollege! Verdrehen Sie nicht die Wahrheit!)

    Sie spekuliert offensichtlich auf das öffentliche Vergessen, Herr Kollege Fischer. Sie haben nicht die Wirklichkeit geändert, Herr Kollege Fischer,

    (Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Es hat wesentliche Maßnahmen gegeben ! )

    sondern die Darstellung der Wirklichkeit Ich sage Ihnen: Das kann und das darf auch nicht funktionieren.

    (Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Sie nehmen die Dinge nicht zur Kenntnis!)

    Vor fast genau zwei Jahren haben wir hier im Plenum unsere Anträge für mehr Sicherheit debattiert. Den damaligen Bundesverkehrsminister Dr. Warnke habe ich hier aufgefordert, seine Politik halbherziger Ankündigungen aufzugeben und entschlossen zu handeln. Wir verstehen unsere Anträge zum einen als Meßlatte, um daran das Handeln der Bundesregierung zu messen, zum anderen aber auch als Signal dafür, Herr Fischer, daß wir als Opposition bereit sind, der Bundesregierung bei der Verwirklichung von unpopulären aber wirkungsvollen Maßnahmen zur Seite zu stehen. Dieses Angebot haben Sie nicht in dem Umfang angenommen, wie wir es vorgeschlagen haben.

    (Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Wie wir es für vertretbar halten!)

    Wirkungsvolle Maßnahmen sind von Ihnen weder eingeleitet noch umgesetzt worden.

    (Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Falsch!)

    Die vorgesehenen Regelungen beispielsweise zum Gefahrgutbeauftragten oder zur stärkeren Nutzung der Schiene beim Gefahrguttransport sind viel zu dünn. Sie sind halbherzig, und sie bringen zu wenig. Sie wissen das auch. Sie wissen, daß damit das Risiko von Gefahrgutunfällen nur scheinbar und nur unwesentlich vermindert worden ist. Trotzdem versuchen Sie auch hier wieder — das machen Sie auch in der Öffentlichkeit — , den Bürgern das Gegenteil weiszumachen. Da verstehen Sie Politik als Kunst des bewußten Mogelns mit dem Ziel, dabei nicht erwischt zu werden. Das ist aber nicht unser Politikverständnis. Es ist auch nicht das Politikverständnis unserer Burger. Wenn Sie von diesem Ansatz ausgehen, gilt immer noch das, was Herbert Wehner in diesem Hause einmal gesagt hat: Politik ist die Kunst, das Notwendige möglich zu machen. Das gilt ganz exakt in dem Bereich, über den wir uns heute unterhalten. Die Bürger wollen mehr Schutz beim Transport gefährlicher Güter. Sie wissen, daß sich fast tagtäglich Beinahekatastrophen ereignen.
    Sicher — das haben wir nie in Abrede gestellt — werden sich Gefährdungen der Bürger aus Gefahrguttransporten nicht vollständig vermeiden lassen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Es bleibt ein Restrisiko. Aber wir müssen einsehen, daß dieses Restrisiko keine philosophische Größe ist. Es ist



    Daubertshäuser
    eine alltägliche und praktische Realität. Deshalb müssen wir uns darauf einstellen. Bei diesem Restrisiko zahlen Menschen mit ihrem Leben und mit ihrer Gesundheit. Auch deshalb ist es unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, beim Transport gefährlicher Güter für mehr Sicherheit zu sorgen.
    Es ist schon unseriös, Herr Kollege Fischer, wie die Bundesregierung gehandelt hat. Ich will ein Beispiel aus der Vergangenheit verdeutlichen. In der 10. Legislaturperiode hat meine Fraktion eine Kleine Anfrage gestartet und u. a. gefragt:
    Rechtfertigt die Befürchtung, daß beispielsweise durch einen Unfall der gesamte Gefahrguttransport in einer Ortslage explodieren kann mit tödlichen Folgen für viele Menschen, ein Durchfahrverbot für Gefahrguttransporte mit explosionsgefährlichen oder leichtentzündlichen Stoffen . . .?
    Damals hat die Bundesregierung ausweichend geantwortet und die Frage im Prinzip verneint. Nach dem Unfall in Herborn wollte sie hiervon am liebsten nichts mehr wissen. Sie hat die Vorschriften geändert, um nun dieselbe Frage im Prinzip bejahen zu können.

    (Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Herborn war kein Problem von Vorschriften! Lesen Sie das Urteil!)

    — Herr Fischer, darum geht es nicht.
    Wir wollen mehr Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter. Wir haben das in einem Zehn-PunkteKatalog festgeschrieben. Die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße sind nun einmal sicherer als die Straße. Beide sind deshalb für den Transport gefährlicher Güter verstärkt zu nutzen. Zu begrüßen ist durchaus, daß wir uns hier im Grundsatz einig sind. Da stimmen Sie ja zu. Wenn Sie sich aber berühmen, Sie wollten rund 20 % der auf der Straße transportierten Gefahrgüter auf Bahn und Schiene verladen, so heißt das doch auch hier dem Bürger Sand in die Augen streuen. Der Straßengüterverkehr transportiert rund 240 Millionen Tonnen gefährlicher Güter pro Jahr. Hiervon wollen Sie ganze 7 Millionen Tonnen auf Schiene und Binnenschiffahrt verladen. Das sind nicht die 20 %, von denen Sie sprechen, sondern das sind lediglich 3 % und damit viel zu wenig. Der Verkehrsminister kommt nur deshalb zu einem höheren Prozentsatz, weil er die Zahlen manipuliert. Er läßt alle Gefahrgüter unberücksichtigt, die im Bezirksgüterverkehr und im Werkverkehr befördert werden. Aber die Gefährlichkeit besteht unabhängig davon, ob diese Güter im Fernverkehr, im Werkverkehr oder im Bezirksgüterverkehr gefahren werden. Wir sind auch der Auffassung, daß zusätzlich die Struktur der Benzintransporte sicherer organisiert werden muß. Derzeit läuft die Versorgung der Bundesrepublik über wenige Großtanklager. Der Treibstoff wird dann über große Entfernungen per Lkw zu den Tankstellen geliefert. Nötig ist auch hier eine Umstellung auf dezentrale Tanklager mit Gleisanschluß. Die Feinverteilung erfolgt anschließend selbstverständlich per Lkw im Nahverkehr. Solche dezentralen Tanklager sind in vielen Fällen noch vorhanden. Sie sind in den letzten
    Jahren geschlossen worden. Sie werden nur dann wieder genutzt, wenn das politisch gewollt ist.

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Wird doch! Es gibt Kooperationsabkommen!)

    Das heißt, der Gesetzgeber, wir, Herr Kollege Jung, müssen hierfür die Weichen stellen. Ziel muß sein, die im Vergleich zur Straße sichereren Verkehrsträger zu nutzen. Das gilt für den Gleisanschlußverkehr wie für den kombinierten Verkehr Schiene/Straße bzw. Schiff/Straße.

    (Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Das Hauptproblem ist die Nahverteilung!)

    Die Industrie hat eine Vielzahl von technischen Möglichkeiten serienreif entwickelt, um Gefahrguttransporte sicherer zu machen. Ich weise hier nur auf die Versuche mit dem Topas-Fahrzeug hin. Aber es dauert auch hier viel zu lange,

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Wer hat es denn entwickeln lassen und gefördert?)

    bis diese Bauvorschriften umgesetzt werden, bis sie entsprechende Verbindlichkeiten erhalten, Herr Kollege Jung. Das geht alles viel zu langsam. Nehmen wir einmal ein ganz konkretes Beispiel, weil Sie dazwischenrufen: Nicht angepaßte Geschwindigkeit und ungenügender Sicherheitsabstand

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Neuer Bußgeldkatalog!)

    sind die Hauptunfallursachen beim Transport gefährlicher Güter. Das wissen wir seit langem. Aber nur noch rund 15 der Lkw halten auf den Autobahnen die höchstzulässige Geschwindigkeit von 80 km/h ein.

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Das ist eine Frage der Kontrolle und nicht der Vorschrift!)

    Alle anderen fahren deutlich schneller, teilweise sogar schneller als 100 km/h. Diese Daten gelten auch für die Gefahrguttransporte.

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Das ist doch kein Problem der Gesetzgebung!)

    — Hören Sie doch zu, Herr Kollege Jung! Die Schlußfolgerung, die daraus zu ziehen ist, ist, die Einführung von automatischen Geschwindigkeitsbegrenzern zu fordern. Dies ist sogar positiv vom deutschen Güterverkehrsgewerbe aufgenommen worden. Sie sind in Italien und in Frankreich schon länger Realität. Trotzdem wollen Sie auch heute wieder diese Forderung hier ablehnen mit der Begründung, automatische Geschwindigkeitsbegrenzer könnten nicht national, sondern nur international eingeführt werden. Aber Sie wissen genau, das ist eine fadenscheinige Begründung, die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt.
    Sie haben den Bußgeldkatalog eben mit einem Zwischenruf angesprochen. Er ist mit dem Ziel von Ihnen überarbeitet worden, Fahrer von Gefahrgut-Lkw härter ranzunehmen.

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Halter!)




    Daubertshäuser
    Das ist die alleinige Stoßrichtung. Dies als alleinige Stoßrichtung ist aber ungerecht, und sie ist auch untauglich.

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Falsch!)

    Die Fahrer sind nämlich das schwächste Glied in einer ganzen Kette von Tätern und Mittätern.

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Wir haben die Halter in Anspruch genommen im Unterschied zu Ihnen!)

    — Ich komme noch dazu! — Häufig sind sie zum Rasen ja gezwungen — das wissen Sie —, weil sie praktisch im Akkord fahren müssen. Sie bekommen ihre Routen und den Zeitplan detailliert vorgeschrieben. Dabei werden häufig optimale Fahrbedingungen unterstellt. Diese optimalen Fahrbedingungen gibt es aber in der Praxis häufig nicht. Das heißt, viele Fahrer müssen ihrem Tourenplan hinterherhetzen. Ein schärferes Vorgehen auch gegen rasende Gefahrgutfahrer ist sicherlich nötig. In jedem Fall aber müssen die Schreibtischtäter, Herr Kollege Jung, wirkungsvoller in die Pflicht genommen werden.

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Das haben wir doch gemacht!)

    — Nein, das haben Sie nicht gemacht!

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Aber sicher haben wir das gemacht!)

    Wer nämlich bei der Tourendisposition Rechtsverstöße der Fahrer einkalkuliert, der hat in diesem Geschäft nichts zu suchen. Das heißt, er muß seine Konzession verlieren. Das ist der wirkungsvolle Ansatz für mehr Sicherheit beim Gefahrguttransport. Genau dies aber wollen Sie nicht. Sie wollen nämlich die Schreibtischtäter ungeschoren lassen.

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Polemik!)

    — Na sicher! Dann stimmen Sie doch unserem Antrag zu, wenn Sie es wollen!
    Es gibt ein weiteres Instrument, auf das Sie verzichtet haben, nämlich auf jede Art von zeitlichen Sanktionen, obwohl diese ganz besonders wirksam wären
    — das wissen Sie auch — , weil Sie damit auch die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens treffen würden. Deshalb aber tun Sie hier auch nichts. Hier einzuschreiten, wäre besonders wirkungsvoll, weil es ja nicht nur um die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen geht, sondern auch um die Einhaltung von Sozialvorschriften und um die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
    Also, es ist sicherlich richtig, was Sie eben in einem Zwischenruf zum Ausdruck gebracht haben. Wir müssen die Kontrollen entsprechend wirksamer gestalten. Wenn sich bei 40 % der kontrollierten Gefahrguttransporte Beanstandungen ergeben, so beweist das, daß hier Verstöße offensichtlich bewußt einkalkuliert werden. Das heißt, das Risiko, erwischt zu werden, ist zu gering, und die Sanktionen sind zu schwach und damit zu wirkungslos. Dies exakt wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
    Wir alle wissen doch, daß gerade die Fahrtenschreiber manipulationssicherer gestaltet werden müssen. 70 % der Verstöße im Zusammenhang mit der Kontrolle der Sozialvorschriften ergeben sich daraus, daß an den Fahrtenschreibern Veränderungen vorgenommen worden sind. Das ist auch deshalb besonders bedenklich, weil mit solchen Manipulationen andere und noch weitergehende Verstöße verschleiert werden sollen.
    Das Problem der Transporte gefährlicher Güter aber stellt sich nicht nur auf der Straße. Auch im Seeverkehr ist es, wenn auch mit anderen Schwerpunkten, ebenso gravierend. Ich denke hier vor allem an die vielen Umweltkatastrophen, die durch Tankerunfälle weltweit ausgelöst worden sind. Auch das Risiko solcher Tankerunfälle muß reduziert werden. Die Bundesrepublik hat sich deshalb auch international dafür eingesetzt, daß Tanker die Nordsee nur mit einem revierkundigen Lotsen befahren dürfen. Lotsen vermindern die Gefahr von Schiffsunfällen. Das hängt damit zusammen, daß sie sich im Revier besonders gut auskennen, weil sie das Fahrwasser, die Strömungsverhältnisse, Querverkehre usw. kennen. Trotzdem hat die Bundesregierung im Sommer 1989 die Lotsenpflicht auf dem Nord-Ostsee-Kanal gelockert. Mehr Schiffe dürfen den Kanal jetzt ohne Lotsen befahren. Die Anhebung der Freifahrgrenze war deshalb kein Beitrag zur Sicherheit im Schiffsverkehr, im Gegenteil: Sie hat die Risiken erhöht. Anschauungsunterricht für diese Gefahren lieferte wenige Tage später ja auch die Affäre um den niederländischen Frachter „Ostsee" in Brunsbüttel. Der Nord-Ostsee-Kanal ist eine der meistbefahrenen Wasserstraßen der Welt, und die Anzahl der Schiffe mit gefährlicher Ladung ist dort ganz beträchtlich. Entsprechend kritisch haben dann auch die Lotsen und andere Fachkundige gegen die Lockerung der Lotsenpflicht protestiert.
    Mittlerweile hat die Bundesverkehrsverwaltung auf die anhaltende Kritik insofern reagiert, als sie die im Sommer 1989 erweiterten Möglichkeiten wieder etwas zurückführt. Wir verlangen aber mit unserem Antrag die völlige Rücknahme der Verordnung. Die Abgeordneten der Koalition, die sich hierfür an der Küste ebenfalls einsetzen, haben heute bei der Abstimmung die Möglichkeit, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Sie sind herzlich eingeladen, unserem Antrag zuzustimmen.
    Bei allen Transporten gefährlicher Güter bleibt ein Risiko. Wirkliche Sicherheitsgewinne sind deshalb nur dann erreichbar, wenn die Produktionsstrukturen auch mit dem Ziel überprüft werden, Gefahrguttransporte zu reduzieren. Vor allem bei Stoffen, die bei einem Unfall unbeherrschbare Folgen auslösen können, müssen Transporte auch untersagt werden können, wenn der Stoff zumutbar an dem Ort produziert werden kann, an dem er benötigt wird.
    Die Sicherheit der Bevölkerung muß Vorrang vor den ökonomischen Interessen der Wirtschaft haben. Ich sage das auch in dem Wissen, daß es einen verbesserten Schutz auf diesem Gebiet nicht zum Nulltarif geben kann, daß er Geld kosten wird.
    Mit unseren Anträgen haben wir ein umfassendes Maßnahmenbündel vorgelegt, das einen wirkungsvollen Schutz beim Transport gefährlicher Güter sicherstellt und das menschliches Versagen im Umgang mit der Technik minimiert. Dieses Maßnahmenbündel zeigt, daß man mehr tun kann, als die Bundesregierung zu tun bereit ist.



    Daubertshäuser
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jung (Limburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Michael Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Daubertshäuser, ich darf drei Vorbemerkungen machen, weil ich auf das eingehen will, was Sie gesagt haben. Das erste: Ich muß mich mit Nachdruck dagegen verwahren, daß Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, als ob lediglich das Stellen Ihrer Anträge zu mehr Sicherheit in diesem wichtigen Bereich führen könnte und als ob die Regierung untätig gewesen wäre. Das Gegenteil ist der Fall.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die zweite Bemerkung: Mich wundert eigentlich — das gilt nicht nur für den Verkehrsbereich, sondern auch für die anderen Felder der Politik — , daß Sie immer dann die großartigen Lösungsvorschläge unterbreiten, wenn Sie in der Opposition sind. Als Sie in der Regierungsverantwortung waren, haben Sie dieses Feld vollkommen unbeackert gelassen. Warum eigentlich?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Daubertshäuser [SPD]: Erblast!?)

    — Ja, das ist die Erblast. Wenn Sie das selbst schon erkennen, muß es ja stimmen.
    Die dritte Bemerkung: Gerade der Prozeß vor dem Landgericht meiner Heimatstadt hat doch bewiesen, daß es eben nicht nur eine Frage der gesetzlichen Grundlagen, der Vorschriften ist, sondern auch eine Frage der Einhaltung der Bestimmungen. Insofern ist das doch kein Versäumnis des Gesetzgebers, sondern fehlerhaftes Handeln des Menschen, was ja überhaupt die Hauptursache von Unglücken im Straßenverkehr ist, wie Sie eigentlich selbst wissen müßten. Das ist die Problematik.

    (Daubertshäuser [SPD]: Aber der Minister ist für Kontrollen und Sanktionen verantwortlich, Herr Kollege Jung!)

    — Auch durch schärfere Sanktionen wird es nicht möglich sein, das vollkommen zu ändern.

    (Daubertshäuser [SPD]: Damit unterstreichen Sie doch noch einmal die Untätigkeit! Sie heißen die Untätigkeit gut!)

    Lassen Sie mich jetzt zur Sache kommen. Es ist vollkommen richtig — da stimme ich mit Ihnen wieder überein — , daß der Schatten von Herborn auch über dieser Debatte des Bundestages liegt, noch dazu, weil das Landgericht meiner Heimatstadt vor zwei Tagen die strafrechtliche Würdigung dieses schrecklichen Ereignisses vom Juli 1987 vorgenommen hat. Viele Prozeßteilnehmer haben sich natürlich über das Strafverfahren im konkreten Fall hinaus die Frage gestellt, ob denn alles Notwendige getan worden sei, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.
    Der Bundestag und insbesondere der Verkehrsausschuß haben sich intensivst mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben bereits im April 1988 ein sehr umfangreiches öffentliches Anhörungsverfahren mit der Beteiligung vieler Sachverständiger durchgeführt.
    Wie ist die Problemlage? Auf deutschen Verkehrswegen werden jährlich in erheblichem Ausmaß Gefahrguttransporte durchgeführt. Insgesamt waren es — auf dieses Sonderproblem komme ich gleich noch zu sprechen — ohne Straßengüternahverkehr im Jahre 1986 — neuere Zahlen liegen uns nicht vor —186 Millionen t. Davon entfielen 41 Millionen t auf den Straßengüterfernverkehr. Der überwiegende Teil der Gefahrguttransporte im Straßenfernverkehr bestand mit 74 % aus entzündbaren flüssigen Stoffen wie Benzine, Dieseltreibstoffe, Heizöle und sonstige brennbare Flüssigkeiten.
    Nun zum besonderen Problem: Im Straßengüternahverkehr wurden etwa 200 Millionen t befördert. Mit diesem Problem müssen wir uns auseinandersetzen, weil hier eine Verlagerung z. B. auf die Bahn oder das Schiff überhaupt nicht möglich ist, weil es sich z. B. um Verteilerverkehre zu Tankstellen oder zu den einzelnen Wohnhäusern handelt, was nicht anders als mit dem Lkw machbar ist. Das ist die Situation.
    Im übrigen will ich anmerken, daß die Verlagerung des Transportes gefährlicher Güter von der Straße auf die Bahn kein Allheilmittel ist. Gefahren und Unfälle gibt es auch dort, wie wir wissen, und es bestehen sogar zusätzliche Risiken bei der Umladung von Schiene auf Straße. Im übrigen fehlen teilweise auch die notwendigen Bahnkapazitäten, um die Beförderung umzustrukturieren.
    Das bedeutet: Der Straßentransport muß noch sicherer gemacht werden. Ich habe bereits eingangs gesagt: Diese Aufgabenstellung hat die Bundesregierung unter dem früheren Verkehrsminister Warnke und dem jetzigen Minister Zimmermann gelöst. Es sind Vorschriften zur Verbesserung im technischen Bereich erlassen worden, auch die rechtliche Ausgestaltung wurde den neuen Anforderungen angepaßt, und das Hauptproblem, die Gefahr „Mensch", wurde berücksichtigt. Ich erinnere an die Rechtsverordnung der Bundesregierung, die Sie, Herr Kollege, anscheinend nicht zur Kenntnis genommen haben, die Notwendiges und Sinnvolles veranlaßt hat.
    Beispielhaft will ich hier folgendes erwähnen: Regelung und Verlagerung des Transportes gefährlicher Güter in erheblichem Umfange, soweit dies aus den vorgenannten Gründen überhaupt machbar war. Dazu dienen im übrigen auch die Kooperationsvereinbarungen z. B. in der Chemie und in der Mineralölwirtschaft und zwar untereinander und mit der Deutschen Bundesbahn.
    Nächster Punkt: die Nutzung sicherer Straßenabschnitte, Verbesserung der Schulung von Fahrzeugführern, Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Betrieben, die mindestens 50 t Gefahrgut jährlich verpacken, versenden oder befördern. Dort muß eine besondere Schulung nachgewiesen werden. Sie wissen, daß wir gerade in diesem Punkt eine Anregung von Ihnen aufgenommen haben, weil wir selbstverständlich gemeinsam handeln wollen und jederzeit bereit sind, sinnvolle Anregungen der Opposition in unser Maßnahmepaket mit aufzunehmen.



    Jung (Limburg)

    Wir haben technische Verbesserungen der Fahrzeuge eingeführt; sie bedürfen zum Teil noch der Notifizierung bei der EG-Kommission. Ich nenne beispielhaft automatische Blockierverhinderer, automatische Nachsteller der Bremsgestänge und Vorschriften über eine größere Kippstabilität für kofferförmige Tanks.
    Europa ist im übrigen auch bei der Gefahrgutdebatte ein wichtiges Stichwort. Wir sind das größte Transitland in Europa; der Verkehr wird beim Binnenmarkt ab 1993 noch weiter zunehmen. Wir haben von daher ein besonderes Interesse daran, daß die Vorschriften in Europa harmonisiert werden und daß die geltenden Gesetze und ihre Einhaltung auch kontrolliert werden. Der deutsche Standard ist im übrigen auch in diesem Bereich der höchste in Europa. Auch dies, meine Damen und Herren von der Opposition, sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
    Die Kontrollen in diesem wichtigen Bereich sind Ländersache. Selbstverständlich müssen sie intensiviert werden und in die Betriebe vorverlegt werden. Das Beispiel Herborn hat gezeigt, daß das Problem nicht nur in schärferen Vorschriften liegt, sondern in der Einhaltung bestehender Gesetze.
    Unabhängig davon haben wir auch die Sanktionen verschärft — ich verweise auf die Gefahrgutverordnung Straße — und den ab 1. Januar dieses Jahrs geltenden neuen Bußgeldkatalog.
    Dort haben wir das, was sinnvoll ist, angepackt; wir haben nämlich analysiert, wie und wo Unfälle zustande kommen, und haben diese Ursachen entsprechend aufgenommen und mit Sanktionen bewehrt.
    Ich nenne beispielhaft die drastische Anhebung der Ahndungssätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen, differenziert nach der Gefahrenlage, nämlich nach innerorts und außerorts. Besonders unfallträchtige Verkehrsverstöße im Gefahrengutbereich werden stärker geahndet.
    Es gibt ein früheres Einsetzen der Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sie wissen, daß dieses Mittel besonders geeignet ist — das sage ich auch aus meiner anwaltlichen Praxis — , präventiv zu wirken, weil die Möglichkeit, den Führerschein zu verlieren, besonders drakonisch für denjenigen wirkt, der mit dieser Gefahr konfrontiert ist.
    Wir haben eine Differenzierung vorgenommen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Ahndungssätzen für Verkehrsverstöße mit Pkw oder Lkw nach dem jeweiligen Gefahrenpotential, das dort vorhanden ist.
    Wir haben vor allen Dingen eins gemacht, Herr Kollege, was Sie hier bestreiten: Wir haben nämlich nicht nur, wie Sie es formulieren, das schwächste Glied in der Kette, den Fahrer, herangenommen, sondern wir haben erhebliche Sanktionen gegen die Halter ausgeworfen. Wir haben die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung dort genauso mit hineingenommen wie die Frage der sonstigen Sanktionen. Wir haben dies gemacht, während Sie in Ihrer früheren Tätigkeit darüber immer nur geredet haben.
    Herr Kollege, im übrigen weist ja gerade das Urteil des Landgerichtes Limburg darauf hin, daß der Halter stärker zur Verantwortung gezogen wird als der Fahrer. Insofern muß es die gesetzgeberischen Grundlagen dafür ja geben. Sonst wäre das gar nicht möglich gewesen.

    (Zuruf von der SPD: Vom Richter! Weil der Richter das gemacht hat, was vernünftig ist!)

    — Sie haben doch eine Verschärfung im Strafrechtsbereich gefordert. Wenn es das so nicht gäbe, hätte so nicht geurteilt werden können, Herr Kollege.

    (Zuruf von der SPD: Entzug der Konzession ist nicht Strafrecht, Herr Kollege!)

    — Sie nehmen das nicht zur Kenntnis, was Ihnen nicht paßt, Herr Kollege. So geht es natürlich nicht.
    Ich weise auf weitere Maßnahmen hin, auf solche im baulichen Bereich wie Auslaufstrecken gerade in Herborn, Bremsbetten und anderes mehr. Ich weise hin auf die Realisierung des Ortsumgehungsprogramms, das die Bundesregierung im Straßenbau mit Nachdruck betreibt, den bundesweiten Atlas für Gefälle- und Gefahrgut-Verbotsstrecken und sage, daß alle diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein können, wenn nicht jeder Tätige im Bereich des Gefahrguts um seine besondere Verantwortung weiß.
    Im übrigen — auch das sollte einmal gesagt werden — gibt es viele, die verantwortungsbewußt handeln. Auch denen sollten wir an dieser Stelle Dank sagen. Mein Appell geht deshalb dahin, diese besondere Verpflichtung wahrzunehmen. Ich sage, daß wir alles dafür getan haben und weiterhin dafür tun werden, daß Herborn sich nicht wiederholt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut! — Beifall bei der CDU/CSU)