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ID1118608700

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    Plenarprotokoll 11/186 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 14393 A Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung über den Begriff des Arbeitsumfelds und den Anwendungsbereich von Artikel 118 a des EWG-Vertrags (Drucksachen 11/3899, 11/5997) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 2/89 (Drucksache 11/6084) 14393 B Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Scheer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einberufung einer zweiten Konferenz der Nicht-Kernwaffenstaaten (Drucksachen 11/2202, 11/5705) Dr. Scheer SPD 14393 D Lowack CDU/CSU 14396 C Eich GRÜNE 14397 C Dr. Feldmann FDP 14398 D Schäfer, Staatsminister AA 14400 C Dr. Soell SPD 14402 C Lamers CDU/CSU 14403 D Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. September 1988 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation, der Regierung Japans und der Regierung Kanadas über Zusammenar-belt bei Detailentwurf, Entwicklung, Betrieb und Nutzung der ständig bemannten zivilen Raumstation (Drucksache 11/4576) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt (Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz) (Drucksache 11/5994) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag des Abgeordneten Vosen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltraumpolitik der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1995, 11/4723) Dr. Probst, Parl. Staatssekretär BMFT 14405 A Fischer (Homburg) SPD 14406 D Dr.-Ing. Laermann FDP 14409 B Wetzel GRÜNE 14410 C Dr. Rüttgers CDU/CSU 14412 A Catenhusen SPD 14415D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1989 Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ost-West-Handel mit Hochtechnologiegütern (Drucksachen 11/2658, 11/3726) Roth SPD 14418 D Kittelmann CDU/CSU 14421 A Stratmann GRÜNE 14423 B Funke FDP 14425 B Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 14426 C Vosen SPD 14427 C Dr. Schwörer CDU/CSU 14428 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Strafnachlaßgesetzes zum 40jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/4555) Frau Nickels GRÜNE 14430 B Marschewski CDU/CSU 14431 A Dr. de With SPD 14432 B Kleinert (Hannover) FDP 14433 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 14434 B Nächste Sitzung 14435 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14437* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14437* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1989 14393 186. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 185. Sitzung, Seite 14391' A: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten sind einzufügen: Hoss GRÜNE 14. 11. 89 und Scharrenbroich CDU/CSU 14. 11. 89 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 15. 12. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 12. 89 * Dr. Apel SPD 15. 12. 89 Bachmaier SPD 15. 12. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Becker-inglau SPD 15. 12. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Briefs GRÜNE 15. 12. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15. 12. 89 Dr. Diederich (Berlin) SPD 15. 12. 89 Egert SPD 15. 12. 89 Dr. Ehmke (Bonn) SPD 15. 12. 89 Ehrbar CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Ehrenberg SPD 15. 12. 89 Dr. Emmerlich SPD 15. 12. 89 Eylmann CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Frieß GRÜNE 15. 12. 89 Gattermann FDP 15. 12. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 15. 12. 89 Genscher FDP 15. 12. 89 Dr. Götz CDU/CSU 15. 12. 89 Grünbeck FDP 15. 12. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 15. 12. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Haussmann FDP 15. 12. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Hämmerle SPD 15. 12. 89 Heyenn SPD 15. 12. 89 Hiller (Lübeck) SPD 15. 12. 89 Hoss GRÜNE 15. 12. 89 Irmer FDP 15. 12. 89 Jaunich SPD 15. 12. 89 Jung (Düsseldorf) SPD 15. 12. 89 Kißlinger SPD 15. 12. 89 Klein (Dieburg) SPD 15. 12. 89 Kolb CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Kottwitz GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Kreile CDU/CDU 15. 12. 89 Kreuzeder GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Kübler SPD 15. 12. 89 Lummer CDU/CSU 15. 12. 89 Lutz SPD 15. 12. 89 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 15. 12. 89 Meneses Vogl GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 15. 12. 89 Meyer SPD 15. 12. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 15. 12. 89 Michels CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Müller CDU/CSU 15. 12. 89 Niegel CDU/CSU 15. 12. 89 Niggemeier SPD 15. 12. 89 Dr. Nöbel SPD 15. 12. 89 Petersen CDU/CSU 15. 12. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15. 12. 89 Rappe (Hildesheim) SPD 15. 12. 89 Reddemann CDU/CSU 15. 12. 89 Reimann SPD 15. 12. 89 Reuschenbach SPD 15. 12. 89 Rind FDP 15. 12. 89 Frau Rock GRÜNE 15. 12. 89 Scharrenbroich CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Schäuble CDU/CSU 15. 12. 89 Schluckebier SPD 15. 12. 89 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 15. 12. 89 von Schmude CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Sperling SPD 15. 12. 89 Dr. Sprung CDU/CSU 15. 12. 89 Steiner SPD 15. 12. 89 Dr. Thomae FDP 15. 12. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 12. 89 Waltemathe SPD 15. 12. 89 von der Wiesche SPD 15. 12. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 15. 12. 89 Wissmann CDU/CSU 15. 12. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 15. 12. 89 Würtz SPD 15. 12. 89 Würzbach CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 15. 12. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 11. Dezember 1989 bzw. 14. Dezember 1989 mitgeteilt, daß sie ihre Anträge auf Drucksache 11/5274 „Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze Polens" und auf Drucksache 11/5969 „Melderechtsrahmengesetz (MRRG)" zurückzieht. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/4020 Drucksache 11/4226 Drucksache 11/4339 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/4489 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/2681 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/4341 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4081 Nr. 2.12 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/4680 Nr. 2.13
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Anwesende! Es geht hier um das Strafnachlaßgesetz der GRÜNEN aus Anlaß der Feierlichkeiten zum 40jährigen Bestehen des Bonner Grundgesetzes. Als wir unseren Gesetzentwurf verfaßten, wollten wir einen wirklich guten Beitrag zum Fest aus Anlaß des 40jährigen Geburtstags der Bundesrepublik leisten. Wir wollten ein Geburtstagsgeschenk überreichen, welches zur Abwechslung einmal einer Gruppe von Menschen zugute kommt, die auf der Schattenseite des Lebens stehen, nämlich den fast 50 000 Strafgefangenen und den mehreren Hunderttausend Angehörigen dieser Strafgefangenen draußen. Nicht zu ahnen war damals im Frühjahr dieses Jahres, daß inzwischen noch viel mehr Grund zum Feiern besteht, seit die DDR die Grenzen geöffnet hat und die Menschen dort demokratische Reformen begonnen haben. Drüben gibt es inzwischen einen breiten Strafnachlaß, sogar eine richtige Amnestie, deren genaues Ausmaß allerdings noch nicht bekannt ist. Wenn sie aber der Amnestie von 1987 ähnelt, bei der man fast alle der ca. 25 000 Strafgefangenen entließ, dann übertrifft sie unseren Vorschlag bei weitem.
    Nun werden einige Kolleginnen und Kollegen gerade von seiten der CDU einwenden: Ja, sicher, aber in der DDR herrscht auch ein Unrechtssystem, und die Gefangenen dort sind politische Gefangene, die man zu Recht entlassen muß, weil sie zu Unrecht eingesperrt worden sind. — Was die politischen Gefangenen angeht, ist das richtig. Aber auch in der DDR sitzt der überwiegende Teil der Gefangenen wegen sogenannter ganz normaler Kriminalität ein. Etwa 5 bis 10% sitzen wegen politisch motivierter Straftaten ein. Das Ausmaß der Amnestie 1987 und auch der große Umfang der neuen Amnestie in der DDR waren damals und heute eine großzügige kriminalpolitische Geste auch gegenüber den ganz gewöhnlichen straffällig gewordenen Mitbürgern in der DDR. Ich verweise hier dazu auf eine Untersuchung von Prof. Roggemann in der angesehenen Neuen Juristischen Wochenschrift 1988.
    Wir sind mit unserem Entwurf wesentlich bescheidener. Unser Entwurf sieht nur dann die Entlassung vor, wenn der Gefangene die Hälfte seiner Strafe verbüßt hat. Kern des Entwurfs ist unsere Absicht, endlich dem Grundgedanken des § 57 Abs. 2 StGB, also der sogenannten Halbstrafenregelung, Geltung zu verschaffen; er fristet nämlich in der Praxis ein Schattendasein. Wenn es damals dem Bundesrat nicht gelang, die Halbstrafe zur Regel statt zur Ausnahme zu machen, so sollten wir das heute im Wege eines kollektiven Gnadenaktes zum Ende eines bewegten Jahres wagen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Niemand muß befürchten, das kriminalpolitische Chaos breche aus, was gerade von seiten der CSU immer heraufbeschworen wird, denn — wohlgemerkt — es sollen alle Straftaten nach wie vor vollständig aufgeklärt und die laufenden Verfahren bis zu einem rechtskräftigen Urteil zu Ende geführt werden. Aus gutem Grund bleiben auch die berechtigten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche des Geschädigten vom Strafnachlaß selbstverständlich unberührt. Weil es zur Verhütung von Kriminalität in erster Linie auf Aufdeckung und weniger auf die Strafe als Sanktion ankommt, besteht hier auch keine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung.
    Zwei Jahre nach der DDR-Amnestie hat Professor Buchholz dort festgestellt, daß nur ein Siebtel wieder rückfällig geworden war. Das unterschreitet die Rückfallquoten nach herkömmlichen Entlassungen und bekräftigt das Gesagte.
    Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, daß es hierzulande auch einmal an der Zeit wäre, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, und zwar über den Einzelfall hinaus. Wir glauben auch, daß so ein Strafnachlaßgesetz in diesem Jubiläumsjahr auch für die Politiker und Politikerinnen nützlich wäre. Es wäre geeignet, der diffusen Kriminalpolitik, die bei uns herrscht, eine Besinnungspause zu verordnen, in der man auch das gesamte Strafrecht auf den Prüfstand stellen könnte und einmal darüber nachdenken könnte, was hier zugunsten der straffällig Gewordenen und auch der Opfer von Kriminalität wirklich durchgreifend passieren könnte.
    Abschließend möchte ich noch anmerken: Es ist hier in der letzten Zeit Praxis geworden, daß wir über Gesetzesinitiativen, die den Bereich Strafvollzug betreffen, immer freitags zum Schluß debattieren.

    (Seesing [CDU/CSU]: Oder nach Mitternacht!)

    Jetzt steht das Strafnachlaßgesetz, über das ja in diesem Jubiläumsjahr debattiert werden sollte, erst am
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1989 14431
    Frau Nickels
    Ende des Jahres auf der Tagesordnung, und dies ist erst die erste Lesung. Ich frage mich, was das zu bedeuten hat. Heißt das, daß hier im Parlament auch die Belange der Strafgefangenen das letzte sind, das letzte in einer Sitzungswoche, das letzte unter den Tagesordnungspunkten, das letzte in einem Jahr?

    (Bohl [CDU/CSU]: Das Beste kommt immer zum Schluß!)

    Oder wollen Sie das einmal umkehren und vielleicht ein Ausrufungszeichen im Sinne von Gnade vor Recht und Humanität im Strafvollzug setzen?
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Marschewski.

(Stratmann [GRÜNE]: Jetzt faßt die CDU sich ein Herz und stimmt zu!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Marschewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Freunde der Rechtspolitik! Der 40jährige Geburtstag unserer Republik ist für uns alle zwar ein Grund zum Feiern, ein Grund, Straftätern ihre Strafe zu erlassen, ist er nicht. Denn es besteht, so meine ich, kein Anlaß, Straftaten endgültig zu vergessen, zu vergeben, zu amnestieren. Ein Blick in die Geschichte: Es gab in dieser Republik lediglich vier Straffreiheitsgesetze. Dadurch, Frau Kollegin, wird der Ausnahmecharakter dieser Gesetze besonders deutlich. Ich erinnere an die Straffreiheitsgesetze von 1949 und 1954. Damals ging es darum, einen Schlußstrich unter die außergewöhnliche Not der Kriegszeit und der Nachkriegszeit zu ziehen. Ich erinnere an das Straffreiheitsgesetz von 1968, die sogenannte Rechtskorrekturamnestie, eine Konsequenz aus der Novellierung des Staatschutzstrafrechts. Ich denke ferner an die Gesetze von 1970, die ausschließlich der Befriedung, der inneren Ordnung dienten, weil eine gesetzliche Neuregelung vorhanden war. Gerade dies, meine Damen und Herren, zeigt die restriktive Handhabung der Amnestie. Es ist nicht nur zweckmäßig, sondern es folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip, daß die Pflicht des Staates besteht, Strafansprüche durchzusetzen und verhängte Strafen zu vollstrecken.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Ich meine, die gleichförmige Anwendung der Strafgesetze ist die wesentliche Garantie für die Gestaltungskraft einer Rechtsordnung überhaupt und die unerläßliche Voraussetzung der generalpräventiven Wirksamkeit des Strafrechts.
    Frau Kollegin, unsere Rechtsordnung — das wissen Sie — stellt letzten Endes andere Mittel zur Verfügung, die wirksamer sind und die, auf den Einzelfall bezogen, auch gerechter sind. Sie kennen die Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld oder die Strafaussetzung zur Bewährung. Ich sage noch einmal: Dadurch wird demjenigen wirklich Gerechtigkeit zuteil, der im Einzelfall betroffen ist. Wir kennen in dieser Republik nicht die sogenannte Jubelamnestie. Sie wissen, daß diese aus gesellschaftlichen Anlässen oder aus anderen Gründen letztmalig in der Kaiserzeit gewährt wurde. Ich darf doch sicherlich unwiderleglich vermuten, daß Sie diese Zeit, Frau Kollegin, nicht mehr wiederaufleben lassen wollen.
    Wenn Sie das wollen, was Sie vorhin gesagt haben, ist eines klar: Fehlentwicklungen, falls sie überhaupt vorhanden sind, und Mißstände, über die man reden kann, werden letzten Endes durch Reformen beseitigt, über die wir jetzt diskutiert haben und über die wir das nächste Mal im kommenden Jahr, Herr Staatssekretär, der Sie hier den Justizminister vertreten, diskutieren werden. Wir werden Reformen durchführen, und so werden wir die Mißstände beseitigen.
    Einen vernünftigen Grund sehe ich nicht, hier eine Amnestie zu beschließen. Ich meine ganz im Gegenteil: Der Rechtsfrieden würde durch Ihr Gesetz sicherlich gefährdet. Ich will dies wirklich sagen: Aus dem Rechtsstaat, Frau Nickels, würde ein Unrechtsstaat. Dem können wir einfach nicht zustimmen.
    Ich will Ihnen dies einmal beweisen. Vom Strafnachlaß würden zwar Naziverbrecher und Mörder ausgenommen, Sexualstraftäter nur dann, wenn Wiederholungsgefahr besteht, aber keinesfalls Terroristen. Für Terroristen soll dieses Gesetz, meine Damen und Herren, voll wirksam werden, und dies können wir nicht akzeptieren. Das ist die Ideologie, die Ihre Kollegin Ditfurth dauernd gefordert hat, die von Terror und Schrecken sprach. Das ist genau das, was Sie vorhaben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es ist, Frau Nickels, eine furchtbare Geschicklichkeit, daß dieses Ziel unter dem Mantel einer pauschalen Amnestie zumindest objektiv erreicht wird. Dem können wir keinesfalls zustimmen.