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ID1117432700

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    Plenarprotokoll 11/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Schily auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 13099 A Eintritt der Abg. Frau Kottwitz in den Deutschen Bundestag 13099 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Einspruch des Abgeordneten Böhm (Melsungen) gegen den am 26. Oktober erteilten Ordnungsruf 13099 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) (Drucksachen 11/4124, 11/4452, 11/5490, 11/5530, 11/5493) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innengruppen sowie erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Erziehender bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung und zur Heraufsetzung der Bemessungsgrundlage von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1401, 11/4964, 11/5490, 11/5530) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen und Beamten/innen bei den Auswirkungen der Steuerreform (Drucksache 11/4957) Hüser GRÜNE (zur GO) . . . 13100C, 13100D Bohl CDU/CSU (zur GO) 13100 C Hoss GRÜNE (zur GO) 13101A Cronenberg (Arnsberg) FDP (zur GO) . 13101D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13102 A Günther CDU/CSU 13102B Frau Unruh fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 13107D Dreßler SPD 13108A, 13159C Cronenberg (Arnsberg) FDP 13113B Hoss GRÜNE 13116A Scheu CDU/CSU 13119 D Heyenn SPD 13122 C Heinrich FDP 13125A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13127 A Frau Limbach CDU/CSU 13129B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13131 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13133A, 13159A Egert SPD 13139 B Frau Würfel FDP 13151 A Frau Unruh fraktionslos 13152 A Kolb CDU/CSU 13153D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Frau Steinhauer SPD 13155 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 13157 B Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179 C, 13188B Namentliche Abstimmungen 13178D, 13179A, B Ergebnisse . 13182D, 13184 A, 13185C, 13186D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Die Flüchtlingsbewegung und die Situation in den Aufnahmelagern; Aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13142 D Dr. Penner SPD 13143 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13143 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13144 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . 13144 B Bohl CDU/CSU 13144 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13144 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 13145A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13145 B Frau Hämmerle SPD 13146A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146B Lüder FDP 13146 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13147 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 13147 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13147 C Frau Hensel GRÜNE 13147D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13148A Oostergetelo SPD 13148D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149A Dr. Hitschler FDP 13149B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13149D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . . 13149 D Müntefering SPD 13150B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 13150 C Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5537, 11/5548) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der Alterssicherungssysteme (Drucksachen 11/4125, 11/4965, 11/5537) Fellner CDU/CSU 13160A Bernrath SPD 13162A Richter FDP 13164 C Hoss GRÜNE 13166C Heistermann SPD 13167 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13169 A Frau Unruh fraktionslos 13170 C Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/5303, 11/5498, 11/5500) b) Zweite und Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 11/5408; Artikel 4 aus Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5499, 11/5501) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu dem Antrag des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anrechnung der Rente auf die Altersentschädigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/5304, 11/5338, 11/3109, 11/1597, 11/5499) Dr. Rüttgers CDU/CSU 13172B Wiefelspütz SPD 13173 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 III Dr. Hoyer FDP 13175 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13176 C Frau Unruh fraktionslos 13177E Eimer (Fürth) FDP (Erklärung nach § 31 GO) 13178A Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13180B Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Schätzung der EG- Getreideernte durch die EG-Kommission Eigen CDU/CSU 13188D Oostergetelo SPD 13189D Bredehorn FDP 13190 C Kreuzeder GRÜNE 13191B, 13194 C Susset CDU/CSU 13192 B Sielaff SPD 13193 A Heinrich FDP 13193 D Michels CDU/CSU 13194 D Frau Weyel SPD 13195 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13196 C Wimmer (Neuötting) SPD 13197 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 13198D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksachen 11/4176, 11/4305, 11/5582, 11/5607) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/390, 11/5582) c) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Büchler (Hof), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/1334, 11/5582) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Apel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine (Drucksachen 11/124, 11/5582) Dr. Grünewald CDU/CSU 13201 A Opel SPD 13203 C Rind FDP 13208 C Hüser GRÜNE 13211 C Spilker CDU/CSU 13213 D Schmidt (Salzgitter) SPD 13215 C Tillmann CDU/CSU 13217 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 13218B Namentliche Abstimmung 13219 C Ergebnis 13219D Erklärung der Bundesregierung zur vorläufigen Freigabe von Besuchsreisen und Ausreisen aus der DDR Seiters, Bundesminister BK 13221 A Dr. Vogel SPD 13221 C Dr. Dregger CDU/CSU 13222 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 13222 C Mischnick FDP 13223 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13223 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 11/5528 vom 3. November 1989 — Ratifizierung der Zusatzabkommen zum Genfer Protokoll; Ausklammerung der im Zusatzprotokoll enthaltenen atomaren Vorbehaltsklausel bei der Ratifikation durch die Sowjetunion MdlAnfr 13, 14 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Schäfer AA . . . 13181A, 13181 C ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 13181A, 13181 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 13182 A ZusFr Oostergetelo SPD 13182B ZusFr Dr. Soell SPD 13182 C Berichtigung 13223* A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13225* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO des Abgeordneten Dr. Soell und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 . . . . 13225* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) 13226* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes 13226* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stiegler und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 13227* B Anlage 6 Erstellung eines Registers potentieller Knochenmarkspender zur Behandlung der Leukämie MdlAnfr 6 — Drs 11/5528 — Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 13227* D Anlage 7 Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zum Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung eines Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak MdlAnfr 10 — Drs 11/5528 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 13228* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13099 174. Sitzung Bonn, den 9. November 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 173. Sitzung, Seite 13087 D: Im letzten Absatz ist am Beginn der 5. Zeile das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10.11.89 Becker (Nienberge) SPD 10.11.89 Beckmann FDP 10.11.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10.11.89 * Frau Bulmahn SPD 10.11.89 Büchner (Speyer) SPD 10.11.89 ** Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10.11.89 ** Dr. Dollinger CDU/CSU 10.11.89 Frau Eid GRÜNE 10.11.89 Engelhard FDP 9. 11.89 Engelsberger CDU/CSU 10.11.89 Ewen SPD 10. 11.89 Frau Geiger CDU/CSU 10.11.89 Dr. Geißler CDU/CSU 10.11.89 Grünbeck FDP 9.11.89 Häfner GRÜNE 9.11.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 10. 11.89 Dr. Hennig CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Hornhues CDU/CSU 10. 11.89 Höffkes CDU/CSU 10.11.89 * Jung (Limburg) CDU/CSU 9. 11.89 Klein (Dieburg) SPD 10. 11.89 Klein (München) CDU/CSU 10.11.89 Dr. Knabe GRÜNE 10.11.89 Dr. Kohl CDU/CSU 10.11.89 Dr. Kreile CDU/CSU 10.11.89 Linsmeier CDU/CSU 10.11.89 Lintner CDU/CSU 10.11.89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 10.11.89 Lowack CDU/CSU 10.11.89 Frau Luuk SPD 10.11.89 Dr. Müller CDU/CSU 10.11.89 ** Paintner FDP 10.11.89 Pfeifer CDU/CSU 10.11.89 Reuschenbach SPD 9.11.89 Frau Rock GRÜNE 10.11.89 Dr. Rüttgers CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Schmude SPD 10. 11.89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 10.11.89 Steiner SPD 10.11.89 * Frau Dr. Timm SPD 10.11.89 Toetemeyer SPD 10.11.89 Verheugen SPD 10.11.89 Volmer GRÜNE 10.11.89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 10.11.89 Wissmann CDU/CSU 10.11.89 Wüppesahl fraktionslos 10.11.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO der Abgeordneten Dr. Soell, Duve und Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Das dem Bundestag vorliegende Gesetzgebungswerk zur Rentenreform ist wahrscheinlich in der Lage, unser Rentensystem für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf eine einigermaßen solide Grundlage zu stellen. Aber was wird danach? Auch wenn die Altersstruktur, insbesondere das Verhältnis von aktiv Erwerbstätigen zu Rentnern und Pensionären, noch nicht in jeder Einzelheit vorausberechenbar ist (es hängt ab von der Dauer der Lebensarbeitszeit, dem Anteil erwerbstätiger Frauen, der Altersstruktur der Zuwanderung), kann niemand an der Tatsache vorbeisehen, daß sich das Verhältnis Erwerbstätige zu Rentnern, das heute bei 2 : 1 liegt, spätestens nach dem Jahre 2005 auf ein Verhältnis 1 : 1 zubewegt. Einigermaßen realistische Schätzungen über die dann notwendigen Beitragssätze liegen in Größenordnungen von 25 bis 30 To des Bruttoeinkommens. Dies sind angesichts einer wohl kaum sinkenden Steuerlast unerträgliche Sätze. Hinzu kommt, daß dann der sogenannte Generationenvertrag vollends zum Generationenbetrug wird, jedenfalls zum Betrug derer, die Kinder aufgezogen haben, die angesichts eines nur in schwachen Ansätzen vorhandenen Familienlastenausgleichs meist über eine sehr viel geringere soziale und private Altersvorsorge verfügen und nun erleben müssen, daß ihre Kinder sowie deren Kinder (sofern diese noch Kinder kriegen wollen) den in der Regel besser versorgten Kinderlosen die höheren Renten, Pensionen, Lebensversicherungen, Kapitalerträge etc. erarbeiten müssen. Im Extremfall einer alleinerziehenden Frau (die Alleinerziehenden sind zu 90 % Frauen), die 1 bis 2 Kinder aufzieht und meist kaum oberhalb des Existenzminimums gelebt und entsprechend gering „geklebt" hat, kann deren Rente geringer ausfallen als der dann monatlich fällige Arbeitnehmerbeitrag eines ihrer Kinder. Nach Schätzung von Familienverbänden liegen die durchschnittlichen finanziellen Kosten für die Pflege und Erziehung von Kindern zwischen DM 500, - bis 750,- monatlich. Bei einem angenommenen Durchschnittssatz von DM 600, - beträgt in 20 Jahren der (verzinste) Aufwand über DM 150 000,- pro Kind. Davon wird vom Staat höchstens ein Anteil von 20 bis 25 % (seit den BAföG-Kürzungen eher weniger) ausgeglichen. Zugleich sind die Steuer- und Beitragslasten von Familien mit Kindern mindestens genauso hoch wie die von Kinderlosen, da ihr Verbrauchsteueranteil angesichts des nicht absenkbaren Grundbedarfs relativ höher ist als bei Haushalten ohne Kinder. 13226* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Wenn sich die heute schon bestehenden Verteilungsungerechtigkeiten des „Generationenvertrages" nicht noch verdoppeln und verdreifachen sollen, dann muß die Rentenreform durch Lösungen ergänzt werden, die ab den 90er Jahren den Familienlastenausgleich deutlich verbessern und einen Kapitalstock ansammeln, der auch für die Jahre nach 2005 die Beitragslast in erträglichen Grenzen hält. Künftige Entscheidungen über die Sicherung des Alterslastenausgleichs sollten ohne Neuregelung des Familienausgleichs nicht mehr stattfinden. Dazu zwei konkrete Vorschläge: a) Erhöhung des Kindergeldes auf DM 300, — pro Monat ab dem ersten Kind (zu finanzieren aus den rd. 24 Mrd. Kindergeld und Kinderfreibeträgen und aus den rd. 33 Mrd., die ab 1990 das Ehegattensplitting kosten wird). b) Nutzung der Erträge aus der Wertschöpfungsabgabe zum Aufbau eines Kapitalstocks, dessen Verteilungsmodus nicht durch politische Tagesmehrheiten, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit, d. h. verfassungsrechtlich verankert, verändert werden darf. Er soll dazu benutzt werden, die nach dem Jahr 2005 wahrscheinlich notwendigen Beitragserhöhungen zu begrenzen. Inwieweit der von mehreren Seiten in die Diskussion gebrachte Vorschlag der unterschiedlichen Beitragssätze für Erwerbstätige mit und ohne Kinder zur Finanzierung eines solchen Kapitalstocks herangezogen werden kann, müßte noch intensiver diskutiert werden. In einer Form, die eine Beitragsstaffel nur für den Arbeitnehmerbeitrag vorsieht, ist er nicht akzeptabel. Würde auch ein Arbeitgeberbeitrag entsprechend herangezogen, wäre dies ein erheblicher Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik und zur Gleichstellung der Frau, weil es finanziell attraktiv würde, Frauen und Männer mit Kindern einzustellen, für die dann niedrigere Arbeitgeberbeiträge zu zahlen wären. Kurz zusammengefaßt: Schon bisher war der „Generationenvertrag" eine Fiktion — angesichts gerade noch vertretbarer Beitragssätze und bei Berücksichtigung der enormen Wiederaufbaulasten, die die Rentnergeneration der letzten drei Jahrzehnte zu tragen hatte, immerhin eine zeitweise akzeptable Fiktion. Künftig schafft diese Fiktion immer unerträglichere Verteilungsungerechtigkeiten. Es sollte zwar Konsens sein und bleiben, daß wir — auch auf Grund des Mißbrauchs in der Vergangenheit — keine aktive Bevölkerungspolitik betreiben wollen. Tatsächlich ist eine Beibehaltung dieses ungerechten „Generationenvertrages" Bevölkerungspolitik — nur in ihrer negativsten Form. Weil Alterslastenausgleich und Familienlastenausgleich sachlich zusammengehören und dies in der Rentenreform '92 nicht berücksichtigt ist, lehne ich das vorliegende Gesetz ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) Ich unterstütze im Grundsatz die in der Begründung aufgeführten Ziele, halte aber die vorgeschlagenen Lösungswege teilweise für falsch bzw. befürchte, daß sie zu ungewünschten Konsequenzen führen könnten. Eine detaillierte Überprüfung war mir in der kurzen Zeit, seitdem mir diese Anträge bekannt wurden, nicht möglich. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Ich werde bei der Abstimmung über die zehnte Novelle zum Abgeordnetengesetz, mit der die Altersentschädigung der Bundetagsabgeordneten neu geregelt wird, mit Nein stimmen. Wenn man die Zustimmung verweigert, tut man gut daran, um nicht mißverstanden zu werden, folgende Bemerkung vorauszuschicken: Meine Altersentschädigung würde durch die Neuregelung nicht nur nicht tangiert — ich hätte sowohl nach dem alten wie dem neuen Recht ganz ohne Übergangsregelung die Höchstpension erreicht. Ich spreche also nicht pro domo. Das macht es mir leichter, den Grund meines Nein hier vorzutragen. Ich zweifle ferner nicht an, daß der Deutsche Bundestag, wenn er sich schon zu einschneidenden Veränderungen in den zwei wichtigsten Alterssicherungssystemen entschließt, seine eigene Versorgung nicht draußen vor lassen kann. Das hätte ihn allerdings nicht daran gehindert, zu einer intelligenten Lösung zu finden, die nicht neue Probleme aufwirft, die ganz außerhalb des Versorgungssystems entstehen. Meine Ablehnung des Gesetzes ist bestimmt durch die im § 20 vorgesehene Streckung der erforderlichen Mitgliedschaftsdauer zur Erreichung der Höchstversorgung. 16 Jahre waren es bisher, 18 Jahre werden es künftig sein. Ich habe schon zu Beginn der Beratungen meine Bedenken gegen einen solchen Schritt angemeldet. Und ich habe in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern aus allen Fraktionen dieses Hauses festge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13227* stellt, daß diese Bedenken im Grunde von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen geteilt werden. Aber wie das leider nur allzuoft der Fall ist: die Bedenken werden geteilt, aber dann zuckt man die Achseln und sagt, die Einwände seien zwar alle richtig, aber man könne leider nichts machen, weil eine Korrektur von der Öffentlichkeit prompt mißverstanden werden würde. Im Klartext wird die heutige Verlängerung der Frist zur Erreichung der Höchstversorgung dazu führen, daß ein MdB künftig nicht mehr volle vier Legislaturperioden dem Parlament angehören muß, sondern fünf. Daran dürften wir alle miteinander kein Interesse haben. Die Welt um uns herum ist in einem stürmischen Wandel begriffen. Es ist dem parlamentarischen System nur förderlich, wenn die Rotation in diesem Haus immer wieder für Blutauffrischung sorgt. Man muß das Prinzip nicht gleich auf die Spitze treiben, wie DIE GRÜNEN das tun bzw. getan haben, aber man sollte zumindest nicht neue Hemmnisse gegen einen personellen Wandel im Bundestag einbauen. Genau das aber geschieht mit dieser Neuregelung, und davor kann man nicht eindringlich genug warnen. Nun höre ich schon den Einwand — er wird meist mit gewölbter Brust und sonorer Stimme vorgetragen — kein Mitglied dieses Hauses würde etwa nur deshalb noch einmal um die Rückkehr in den Bundestag kämpfen, weil es die Höchstpension noch nicht erreicht habe. Da Politiker aber auch nur Menschen sind, klingen solche Beteuerungen hohl und gehen an der Sache vorbei. Tatsächlich wird diese Neuerung die Erneuerung und Verjüngung des Parlaments erheblich behindern, und ich frage mich, welches Interesse dieses Haus und welches Interesse das deutsche Volk daran haben kann, daß die alten Hasen, die Routiniers, die oft auch schon im harten Parlamentsalltag verschlissenen bzw. skeptisch oder gar zynisch gewordenen Politiker dazu verleitet werden, noch einmal anzutreten. Diese neue Bestimmung ist der Entwicklung unserres Gemeinwesens nicht förderlich. Ich sehe traurig ein weiteres Mal, daß sich der Deutsche Bundestag aus lauter Angst, sonst draußen mißverstanden zu werden, selbst ein Bein stellt. Und ich will daran nicht mitschuldig werden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stiegler, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Kastner, Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Leidinger, Lutz, Müller (Schweinfurt), Nagel, Reuter, Dr. Schöfberger, Sieler (Amberg), Dr. SkarpelisSperk, Vahlberg, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Wir haben dem Rentenreformgesetz 1992 in dritter Lesung nicht zugestimmt und uns dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: Das Rentenreformgesetz 1992 enthält viele positive Regelungen. Wir danken der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion dafür, daß es ihr gelungen ist, den Koalitionsparteien viele Verbesserungen abzuringen. Das gilt auch für die Hinausschiebung der Anhebung der Altersgrenzen. Die Tatsache, daß die Koalitionsfraktionen aber nicht bereit waren, auf die Anhebung der Altersgrenzen und damit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit insgesamt zu verzichten, veranlaßt uns, dem Rentenreformgesetz insgesamt nicht zuzustimmen. Wir halten die Anhebung für arbeitsmarktpolitisch verfehlt, weil in Zeiten der andauernden Massenarbeitslosigkeit die allgemeine Lebensarbeitszeit verkürzt und nicht verlängert werden muß, um allen die Chance der Erwerbsarbeit zu geben. Wir meinen, daß die Anhebung der Lebensarbeitszeit auch angesichts des Zustroms vorwiegend jüngerer Aus- und Übersiedler und der damit verbundenen Wirkungen für den Altersaufbau unserer Gesellschaft auch nicht erforderlich ist. Wir sind der Überzeugung, daß die von uns angestrebte höhere Erwerbstätigkeit der Frauen ebenfalls dazu beiträgt, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit verzichten zu können. Wir wollen, daß sich die Arbeitnehmer nach einem arbeitsreichen Leben außerhalb der Erwerbsarbeit selbst verwirklichen können. Die reichste Industrienation Europas kann das auch gewährleisten. Wir werden deshalb nicht ruhen, in der kommenden Legislaturperiode mit einer anderen Mehrheit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wieder zu streichen. Wir wissen uns dabei einig mit der gesamten sozialdemokratischen Fraktion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Ausschöpfung der deutlich gestiegenen Möglichkeiten, Leukämie durch Knochenmarkübertragungen zu heilen, ein Register potentieller Knochenmarkspender erforderlich ist, da nur etwa 30 % der Patienten geeignete Spender in der eigenen Familie haben, und inwieweit ist sie bereit, sich an dem Aufbau eines solchen Registers zu beteiligen? Die Knochenmarktransplantation stellt eine zur Chemotherapie alternative, derzeit noch experimentelle Methode bei der Therapie von Leukämien dar. Fortschritte bei dieser Therapiemöglichkeit sind offenbar aber zu verzeichnen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmarktransplantation und die Deutsche Gesellschaft für Bluttransfusionsmedizin und Immunhämatologie haben nunmehr ein länderübergreifendes Verbundprojekt mehrerer Kliniken initiiert, das die weiteren 13228* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Therapiemöglichkeiten mit der nicht-verwandten Knochenmarktransplantation wissenschaftlich überprüfen soll. Im Zuge dieses Forschungsvorhabens werden auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Spenderdatei untersucht. Das Vorhaben ist zwischenzeitlich vom zuständigen Expertenkreis bei der Deutschen Krebsgesellschaft, die sich derzeit um eine Finanzierung des Forschungsvorhabens durch geeignete Förderorganisationen bemüht, positiv begutachtet worden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorhaben, das sicher einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Etablierung der Therapie und einer dazu notwendigen Spenderdatei liefern wird. Sie wird sich um die Umsetzung des Programms bei entsprechend positiven Ergebnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 10) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das Bundesgesundheitsamt ein Gutachten zu dem Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak in portionierter Form erarbeitet und an das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit weitergeleitet hat? Ja. Das Bundesgesundheitsamt hat auf Weisung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 48 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines schwedischen Mundtabakerzeugnisses in Portionsbeuteln Stellung genommen.
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    Rede von Wilhelm Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, möchte ich an dieser Stelle zu Beginn vielleicht doch auch einmal sagen dürfen, denn es ist tatsächlich so, daß der Herr Kollege Spilker mit Recht darauf hingewiesen hat, daß die Initiative für dieses Vereinsförderungsgesetz im wesentlichen aus der Sportorganisation herrührt und sie von den Parteien jeweils im Wechsel — je nachdem, ob sie in der Opposition oder der Regierungskoalition gewesen sind — aufgegriffen worden ist.
    Aber, Herr Kollege Spilker, Sie haben bei Ihrer Darstellung des zeitlichen Ablaufes einige kleine, aber doch wesentliche Punkte vergessen. An eines möchte ich doch erinnern: Zu Beginn dieser Legislaturperiode ist der hier vorliegende und auch zu beratende Antrag der SPD erschienen, der sich ganz ausdrücklich noch einmal auf diese Dinge bezieht. Deswegen ist letzten Endes doch das auf den Weg gebracht worden, was wir hier diskutieren.
    Ich will hinzufügen: Nach meiner Einschätzung ist nur Euphorie nicht angebracht. Das Gesetz ist zwar ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer sportfreundlicheren Gesellschaft. Aber es ist doch so, daß wir in den letzten Jahren alle das Gefühl hatten — und ich bin dankbar dafür, daß wir so etwas wie eine Sportkoalition in diesem Hause wieder haben herstellen können — : Wir müssen die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen auf diese Weise wieder unterstützen, mehr als das bisher der Fall war, und sie aus diesem Steuerdschungel befreien, der sie in ihrer Vereinsarbeit — in ihrer ehrenamtlichen allemal — behindert hat. Die Aussagen reichten hin bis zu derjenigen, daß ein Schatzmeister in einem Verein schon die Steuerberaterprüfung haben müsse, um mit den Dingen zurechtzukommen, die ihm auf diesem Sektor im Verein immer wieder begegnen.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Wir kennen alle die Fälle, in denen Vereinsvorstände kriminalisiert worden sind, weil sie mit den Steuervorschriften nicht zurechtgekommen waren.



    Schmidt (Salzgitter)

    Ich erinnere ganz deutlich daran — das will ich noch einmal mit Nachdruck sagen — , daß es der Sport selbst gewesen ist, der es geschafft hat, uns, die Politiker, auf Trab zu bringen und uns Politikern zu sagen, was denn dringendst notwendig ist. Ich denke, dahinter brauchen wir uns auch nicht zu verstecken, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, denn es ist doch nichts Schändliches, sich als Unternehmen hinter die größte Menschenorganisation in unserem Lande zu stellen und mit ihnen gemeinsam zu handeln. 22 Millionen Menschen in 70 000 Vereinen — dies ist durchaus auch unsere Initiative wert. Wir stehen dazu und sind stolz darauf, daß wir das gemeinsam geschafft haben.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Ich will auch mit Deutlichkeit an die Grundlagen des DSB erinnern, die dieser erarbeitet hat: insbesondere das Steuermemorandum von 1983 und der Forderungskatalog von 1987. Zahlreiche Sportkonferenzen der Parteien, die sich immer gerade dem Sport verbunden gefühlt haben — FDP, CDU/CSU und SPD — haben bestätigt, daß es dringend notwendig war, hier etwas zu tun. Es ist so, daß wir auch bei den Finanzpolitikern mehr und mehr den Rückhalt für diese Aufgabe finden konnten. Übrigens nicht zuletzt deswegen waren wir in der SPD-Fraktion ganz besonders stolz darauf, daß auch die SPD-Finanzpolitiker zu Anfang dieser Legislaturperiode unsere Initiative unterstützt haben.
    Ich will aber auf einen Faktor eingehen, der uns alle, glaube ich, in dem Bemühen, nun Licht in diesen Dschungel zu bringen, sehr stark gestört hat, nämlich das Gemeinnützigkeitsgutachten. Wir haben ja dazu eine Sonderdebatte hier im Hause gehabt. Wenn sich nun die GRÜNEN mit ihren Aussagen und Anträgen heute vorbehaltslos auf die Intentionen und Aussagen dieses Gutachtens stützen, dann muß ich sagen, haben sie in den vergangenen 12 Monaten bei diesem Thema überhaupt nichts dazugelernt.
    Ich will hinzufügen, daß wir alle gemeinsam gerade auf dieser Basis — nämlich in der Einigkeit darüber, daß der Sport und auch viele andere gemeinnützige Betätigungen beileibe nicht nur eigennützige Freizeitbeschäftigungen sind, wie es in diesem Gutachten formuliert war — sehr stark vorangekommen sind. Gerade deswegen ist es gut, daß wir auf Grund dieses Gutachtens einmal klarmachen konnten, wie viele Werte sich gerade in der sportlichen Tätigkeit verbergen, manchmal tatsächlich zu sehr verbergen und zuwenig an die Öffentlichkeit getragen werden. Das ist nicht nur die Bildung gerade auch für junge Menschen, das ist nicht nur die immer wieder ihnen zuwachsende soziale Aufgabe. Ich erinnere daran, daß wir alle gemeinsam den Sport darauf hingewiesen haben, er möge sich bitte auch der Aufgabe der Integration der Aus- und Übersiedler zuwenden. Wo waren wir, die wie in dieser Zeit als Politiker viele Maßnahmen und Möglichkeiten angedeutet haben? Wir wußten die Rezepte noch nicht, wir haben erst einmal wieder den Sport mit angeschoben. Er hat sich dieser Aufgabe gestellt und tut dies zunehmend.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

    So gesehen, meine Damen und Herren, ist der Sport ein Faktor von Lebensqualität, ein Faktor von Zukunftssicherung. Dies haben gerade die kommunalen Spitzenverbände in diesen Tagen noch einmal festgestellt; ich will dies gern an dieser Stelle zitieren.
    Natürlich hat der Sport in unserer wachsenden Freizeitgesellschaft, die immer mehr professionalisiert und kommerzialisiert wird, eine ganze Reihe von Problemen zu überwinden. Ich denke, er hat dazu mit seinem Kongreß „Menschen und Sport 2000" jedenfalls im Ansatz einen Versuch unternommen, etwas zu leisten. Leider ist dies nicht — bisher jedenfalls — in dem Maße geschehen, wie das für die Sache notwendig wäre. Darum brauchen wir nach wie vor Sportförderung und -unterstützung. Dieses Vereinsförderungsgesetz ist ein wichtiges Element. Die SPD findet sich darin jedenfalls durchaus und sehr deutlich wieder.
    Ich will hinzufügen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß es die Vereinsarbeit und die Arbeit der Ehrenamtlichen ist, die hierbei im Vordergrund steht und die bei der Bewertung von Steuererleichterungen denn auch immer wieder ganz besonders bedacht werden muß. Gerade deswegen ist es gut, daß die neuen Freigrenzen, die Gewichtigkeitsgrenzen, eingeführt worden sind und damit für den Großteil der Sportvereine — ich möchte jetzt keine Prozentzahl nennen; die genannte Zahl mag durchaus stimmen, aber ich will mich dem enthalten — an dieser Stelle tatsächlich wesentliche Erleichterungen im Verhältnis zum Finanzamt eintreten. Aber, Kollege Spilker, etwas muß man doch berichtigen; das will ich in aller Deutlichkeit tun. Wir entledigen die Vereine damit nicht einer Aufzeichungspflicht. Sie müssen nach wie vor so etwas wie eine Buchhaltung führen.

    (Dr. Grünewald [CDU/CSU]: Müssen sie nach dem Vereinsrecht auch!)

    — Es klang vorhin etwas anders. Ich sage das hier in aller Deutlichkeit, damit wir nicht irgendwann einmal der Leichtfertigkeit gescholten werden. —

    (Opel [SPD]: Sie müssen ja auch nachweisen, ob sie über oder unter 60 000 DM liegen!)

    Sie haben mit dem Finanzamt schon etwas zu tun, nämlich dann, wenn das Finanzamt kommt und die Nachweise auf den Tisch haben möchte. Ich will das mit aller Deutlichkeit sagen.

    (Opel [SPD]: Die Erleichterung hält sich also in Grenzen!)

    Ich will auf einige wenige Punkte kommen, bei denen wir das Gefühl haben, es hätte mehr getan werden können. Sie verstehen auch, glaube ich, daß ich dies relativ moderat tue, weil wir uns in dem Vereinsförderungsgesetz — ausgenommen sei hier das Sperrfeuer, das durch den Vertrauensschutzparagraphen jetzt noch eingetreten ist — doch sehr intensiv wiederfinden. Diese Debatte ist eigentlich völlig unnötig, weil dieses Gesetz an dieser Stelle mit einer solchen Vorschrift nicht hätte befrachtet werden müssen.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Grünewald [CDU/ CSU]: Dann hätten die Sportvereine weniger Spenden!)




    Schmidt (Salzgitter)

    — Bitte immer erst ausreden lassen, Herr Grünewald. — Weil dieser Paragraph an dieser Stelle völlig unnötig ist, meine ich, daß wir sagen können: Der Sport hat dieses U-Boot-Verfahren eigentlich gar nicht verdient und die übrigen gemeinnützigen Vereine auch nicht.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir hätten uns das für eine Auseinandersetzung an anderer Stelle aufsparen sollen und müssen. Wir haben doch vorhin darauf hingewiesen — Sie selbst in Ihrem Beitrag auch — , daß das Spendenverfahren noch einmal überdacht und neu geregelt werden muß. Warum hätten Sie sich diese Vorschrift nicht noch für dieses Verfahren aufheben können, frage ich Sie an dieser Stelle.

    (Dr. Grünewald [CDU/CSU]: Weil sie die Spendenfreudigkeit gelähmt hätte!)

    Ich will an dieser Stelle in aller Kürze, aber auch mit allem Nachdruck noch einmal an die Mängel des Gesetzes erinnern, die uns auch die Sportorganisationen in aller Deutlichkeit, Kollege Tillmann, immer wieder geschildert haben. Es ist die Frage: Wo ist denn die — eine solche Regelung wäre sehr leicht unterzubringen gewesen — Möglichkeit für die Sportvereine verblieben, nun auch die Ausrüstungsgegenstände steuerfrei entgegenzunehmen? Das wäre sehr leicht und einfach zu regeln gewesen und hätte niemandem geschadet. Das ist aber herausgelassen worden. Ich will auch kurz auf die Bindungsfrist hinweisen. Warum zwingt man die Vereine, die gemeinnützig sind, zu dieser kurzen Bindungsfrist? Sie müssen sich ständig wieder hin- und herbewegen. Ich will hinzufügen, daß wir, jedenfalls vorübergehend, im Sportausschuß gemeinsam auch einmal daran gedacht haben, daß die Nettoumsätze der Steuerbefreiung unterliegen. Ich denke, das wäre eine sehr angemessene Lösung gewesen, auch wenn sie sich am Ende nicht durchgesetzt hat.
    Zur Frage der Übungsleiterpauschale will ich darauf hinweisen, daß wir auch hier im Prinzip einer Meinung waren, daß Sie sie nur nicht umgesetzt haben, jedenfalls nicht im Sportausschuß. Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU und FDP konnten dies nicht mittragen. Wir haben dies deswegen nicht in den gemeinsamen Antrag des Sportausschusses aufnehmen können, den wir dem federführenden Finanzausschuß zugeleitet haben. Aber ich weise darauf hin: Sie zwingen damit die Übungsleiter und die jetzt hinzukommenden Pflegehelfer auf eine zusätzliche Schiene der Bürokratie, die sie nicht verdient haben. Darum sind wir so sehr bestrebt, dies heute mit unserem Extra-Antrag durchzusetzen.
    Ich sage als letztes: Als schwierigste Frage — im Sinne einer Maßnahme, die gegen die Förderung des Leistungssports gesprochen hat — hat sich die Frage herausgestellt: Wie bewerten wir § 67 a? Es geht dabei um die freigestellten Sportler aus den Großvereinen, die als Leistungssportler für Training und Wettkampf nicht mehr in dieser Weise befreit werden können? Wir machen gerade an dieser Stelle einen Rückzug von der Leistungssportförderung. Sie wissen dies. Ich kann das nur kritisieren. Ich hoffe, daß wir gerade die Bewegung in Richtung Olympia-Stützpunkte und Leistungssportförderung auf diese Weise nicht untergraben und nachhaltig gefährden. Wir müssen hierüber noch einmal sprechen. Ich bitte gerade an dieser Stelle den Finanzminister oder den hier anwesenden Staatssekretär, sich dieser Thematik noch einmal mit allem Nachdruck zuzuwenden, weil wir hier allergrößte Gefahren für die Sportförderung im Leistungssport bundesweit sehen.
    Wir werden dem Gesetz insgesamt zustimmen, bitten Sie aber, unseren beiden Änderungsanträgen ebenfalls zuzustimmen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Tillmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ferdinand Tillmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der sensationellen, wichtigen Meldung, die uns Herr Kollege Spilker soeben hier bekanntgemacht hat, mag es dem einen oder anderen Zuhörer dieser Debatte als kleinkariert erscheinen, daß wir uns hier weiter, als ob nichts geschehen sei, über Pauschalen in einer Größenordnung von 2 400 oder 3 600 DM streiten und weiter über die Förderung des Sports reden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Aber erstens ist dies eine sehr wichtige und erfreuliche Nachricht auch für alle Bürgerinnen und Bürger in beiden Teilen Deutschlands, die sich dem Sport verbunden fühlen und die miteinander Sport treiben wollen.

    (Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Diese Nachricht gibt uns die Hoffnung, daß dies in Zukunft ohne größere Komplikationen möglich sein wird und wir dieser unsäglichen Gespräche über den Sportkalender in Zukunft nicht mehr bedürfen.

    (Beifall der Abg. Sauer [Salzgitter] [CDU/ CSU] und Dr. Grünewald [CDU/CSU])

    Zweitens handelt es sich bei dem Gesetz, das wir jetzt beraten, nach meiner Auffassung um ein sehr wichtiges Gesetz, das ein Beitrag auch zum Glaubwürdigkeitsgehalt der Politik ganz allgemein, aber auch ein wichtiger Beitrag zum Glaubwürdigkeitsgehalt der Politik dieser Koalition und dieser Bundesregierung ist. Hier wird nämlich wieder einmal deutlich, daß wir Versprochenes einhalten. Wir haben das, was Bundeskanzler Kohl in der Regierungserklärung 1987 angekündigt hat, jetzt umgesetzt. Ehrenamtliche Funktionäre in rund 250 000 Vereinen, die mit sehr, sehr viel Idealismus arbeiten, können aufatmen. Nach dem 1. Januar 1990 wird ihre Diskriminierung, die durch Überforderungen wegen Bürokratisierung, wegen unzumutbarer Besteuerungsvorschriften hervorgerufen wurde, nicht mehr vorhanden sein; sie wird dann der Vergangenheit angehören. Der unentbehrliche Dienst dieser ehrenamtlichen Mitarbeiter der Vereine wird dann entscheidend erleichtert werden.
    Da ich selten die Gelegenheit habe, im Rahmen einer Debatte über den Sport, wie sie diese ja auch ist, vor einer solchen gefüllten Arena zu sprechen, erlaube ich mir, noch ein paar Sätze zu der großen Bedeutung unserer gemeinnützigen Vereine zu sagen.



    Tillmann
    Die Vereine haben wirklich einen gerechtfertigten Anspruch auf die Schaffung dieser vernünftigen Rahmenbedingungen, die wir mit diesem Vereinsförderungsgesetz jetzt schaffen. Die Vereine in der Bundesrepublik Deutschland sind unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Kultur. Sie sind das Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaftsstruktur. Sie sind auch eine permanente flächendeckende Bürgerinitiative — eine Bürgerinitative für soziales Engagement, für Jugendbildung und Erziehung, für Kultur in Stadt und Land, für den Natur- und Umweltschutz, für die Erhaltung von Brauchtum, für das Geschichtsbewußtsein und natürlich auch, was die Sportvereine angeht, speziell für Gesundheitsbewußtsein und die Erhaltung der Gesundheit.
    Sie leisten ihre Aufgaben natürlich nicht professionell, nicht hauptamtlich, ihre Mitglieder sind nebenamtlich und ehrenamtlich tätig, und das bedeutet natürlich zwangsläufig, daß dies in der Freizeit geschehen muß und nicht während der Arbeitszeit, in der es nicht geschehen kann. Es ist daher unbillig und unseriös, wenn nicht unbedingt ganz kompetente Kritiker — zu denen gehört auch Herr Kollege Hüser, den ich jetzt nicht sehe, und die Fraktion der GRÜNEN — sehr oberflächlich dieses Gesetz jetzt deswegen ablehnen, weil sie glauben, hier sei einfach privates Hobby oder private Freizeitgestaltung mit dem Gemeinnützigkeitsstatus versehen worden. Das ist nicht der Fall. Aus der Tatsache, daß die Vereine ihre sozialen Aufgaben in der Freizeit wahrnehmen, darf nicht der Fehlschluß gezogen werden, als handele es sich bei dieser Tätigkeit um privates Hobby oder reines Freizeitvergnügen.
    Meine Damen und Herren, es gibt keine ordnungspolitisch begründeten Ansätze, dieses Gesetz anzugreifen oder gar abzulehnen. Es ist schon ausgeführt worden: Wettbewerbsverfälschungen, Mißbrauch sind durch die Beratungen im Finanzausschuß weitgehend ausgeschlossen worden. Detailfragen, die noch offengeblieben sind, können im Verwaltungsverfahren, z. B. zu § 67 a Abgabenordnung, noch geklärt werden. Was die Erhöhung der Übungsleiterpauschale angeht, ist hier von meinen Vorrednern schon alles gesagt worden.

    ( Vor s i t z : Vizepräsidentin Renger)

    Kurzum, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz verdient eigentlich die Zustimmung aller Mitglieder dieses Parlaments. Dieses Gesetz ist notwendig, richtig und wichtig, es ist vernünftig und zukunftsweisend. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf mit großer Überzeugung zu.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)