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ID1117431900

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    Plenarprotokoll 11/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Schily auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 13099 A Eintritt der Abg. Frau Kottwitz in den Deutschen Bundestag 13099 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Einspruch des Abgeordneten Böhm (Melsungen) gegen den am 26. Oktober erteilten Ordnungsruf 13099 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) (Drucksachen 11/4124, 11/4452, 11/5490, 11/5530, 11/5493) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innengruppen sowie erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Erziehender bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung und zur Heraufsetzung der Bemessungsgrundlage von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1401, 11/4964, 11/5490, 11/5530) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen und Beamten/innen bei den Auswirkungen der Steuerreform (Drucksache 11/4957) Hüser GRÜNE (zur GO) . . . 13100C, 13100D Bohl CDU/CSU (zur GO) 13100 C Hoss GRÜNE (zur GO) 13101A Cronenberg (Arnsberg) FDP (zur GO) . 13101D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13102 A Günther CDU/CSU 13102B Frau Unruh fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 13107D Dreßler SPD 13108A, 13159C Cronenberg (Arnsberg) FDP 13113B Hoss GRÜNE 13116A Scheu CDU/CSU 13119 D Heyenn SPD 13122 C Heinrich FDP 13125A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13127 A Frau Limbach CDU/CSU 13129B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13131 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13133A, 13159A Egert SPD 13139 B Frau Würfel FDP 13151 A Frau Unruh fraktionslos 13152 A Kolb CDU/CSU 13153D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Frau Steinhauer SPD 13155 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 13157 B Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179 C, 13188B Namentliche Abstimmungen 13178D, 13179A, B Ergebnisse . 13182D, 13184 A, 13185C, 13186D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Die Flüchtlingsbewegung und die Situation in den Aufnahmelagern; Aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13142 D Dr. Penner SPD 13143 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13143 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13144 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . 13144 B Bohl CDU/CSU 13144 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13144 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 13145A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13145 B Frau Hämmerle SPD 13146A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146B Lüder FDP 13146 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13147 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 13147 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13147 C Frau Hensel GRÜNE 13147D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13148A Oostergetelo SPD 13148D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149A Dr. Hitschler FDP 13149B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13149D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . . 13149 D Müntefering SPD 13150B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 13150 C Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5537, 11/5548) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der Alterssicherungssysteme (Drucksachen 11/4125, 11/4965, 11/5537) Fellner CDU/CSU 13160A Bernrath SPD 13162A Richter FDP 13164 C Hoss GRÜNE 13166C Heistermann SPD 13167 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13169 A Frau Unruh fraktionslos 13170 C Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/5303, 11/5498, 11/5500) b) Zweite und Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 11/5408; Artikel 4 aus Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5499, 11/5501) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu dem Antrag des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anrechnung der Rente auf die Altersentschädigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/5304, 11/5338, 11/3109, 11/1597, 11/5499) Dr. Rüttgers CDU/CSU 13172B Wiefelspütz SPD 13173 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 III Dr. Hoyer FDP 13175 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13176 C Frau Unruh fraktionslos 13177E Eimer (Fürth) FDP (Erklärung nach § 31 GO) 13178A Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13180B Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Schätzung der EG- Getreideernte durch die EG-Kommission Eigen CDU/CSU 13188D Oostergetelo SPD 13189D Bredehorn FDP 13190 C Kreuzeder GRÜNE 13191B, 13194 C Susset CDU/CSU 13192 B Sielaff SPD 13193 A Heinrich FDP 13193 D Michels CDU/CSU 13194 D Frau Weyel SPD 13195 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13196 C Wimmer (Neuötting) SPD 13197 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 13198D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksachen 11/4176, 11/4305, 11/5582, 11/5607) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/390, 11/5582) c) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Büchler (Hof), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/1334, 11/5582) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Apel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine (Drucksachen 11/124, 11/5582) Dr. Grünewald CDU/CSU 13201 A Opel SPD 13203 C Rind FDP 13208 C Hüser GRÜNE 13211 C Spilker CDU/CSU 13213 D Schmidt (Salzgitter) SPD 13215 C Tillmann CDU/CSU 13217 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 13218B Namentliche Abstimmung 13219 C Ergebnis 13219D Erklärung der Bundesregierung zur vorläufigen Freigabe von Besuchsreisen und Ausreisen aus der DDR Seiters, Bundesminister BK 13221 A Dr. Vogel SPD 13221 C Dr. Dregger CDU/CSU 13222 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 13222 C Mischnick FDP 13223 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13223 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 11/5528 vom 3. November 1989 — Ratifizierung der Zusatzabkommen zum Genfer Protokoll; Ausklammerung der im Zusatzprotokoll enthaltenen atomaren Vorbehaltsklausel bei der Ratifikation durch die Sowjetunion MdlAnfr 13, 14 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Schäfer AA . . . 13181A, 13181 C ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 13181A, 13181 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 13182 A ZusFr Oostergetelo SPD 13182B ZusFr Dr. Soell SPD 13182 C Berichtigung 13223* A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13225* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO des Abgeordneten Dr. Soell und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 . . . . 13225* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) 13226* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes 13226* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stiegler und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 13227* B Anlage 6 Erstellung eines Registers potentieller Knochenmarkspender zur Behandlung der Leukämie MdlAnfr 6 — Drs 11/5528 — Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 13227* D Anlage 7 Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zum Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung eines Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak MdlAnfr 10 — Drs 11/5528 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 13228* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13099 174. Sitzung Bonn, den 9. November 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 173. Sitzung, Seite 13087 D: Im letzten Absatz ist am Beginn der 5. Zeile das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10.11.89 Becker (Nienberge) SPD 10.11.89 Beckmann FDP 10.11.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10.11.89 * Frau Bulmahn SPD 10.11.89 Büchner (Speyer) SPD 10.11.89 ** Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10.11.89 ** Dr. Dollinger CDU/CSU 10.11.89 Frau Eid GRÜNE 10.11.89 Engelhard FDP 9. 11.89 Engelsberger CDU/CSU 10.11.89 Ewen SPD 10. 11.89 Frau Geiger CDU/CSU 10.11.89 Dr. Geißler CDU/CSU 10.11.89 Grünbeck FDP 9.11.89 Häfner GRÜNE 9.11.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 10. 11.89 Dr. Hennig CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Hornhues CDU/CSU 10. 11.89 Höffkes CDU/CSU 10.11.89 * Jung (Limburg) CDU/CSU 9. 11.89 Klein (Dieburg) SPD 10. 11.89 Klein (München) CDU/CSU 10.11.89 Dr. Knabe GRÜNE 10.11.89 Dr. Kohl CDU/CSU 10.11.89 Dr. Kreile CDU/CSU 10.11.89 Linsmeier CDU/CSU 10.11.89 Lintner CDU/CSU 10.11.89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 10.11.89 Lowack CDU/CSU 10.11.89 Frau Luuk SPD 10.11.89 Dr. Müller CDU/CSU 10.11.89 ** Paintner FDP 10.11.89 Pfeifer CDU/CSU 10.11.89 Reuschenbach SPD 9.11.89 Frau Rock GRÜNE 10.11.89 Dr. Rüttgers CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Schmude SPD 10. 11.89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 10.11.89 Steiner SPD 10.11.89 * Frau Dr. Timm SPD 10.11.89 Toetemeyer SPD 10.11.89 Verheugen SPD 10.11.89 Volmer GRÜNE 10.11.89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 10.11.89 Wissmann CDU/CSU 10.11.89 Wüppesahl fraktionslos 10.11.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO der Abgeordneten Dr. Soell, Duve und Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Das dem Bundestag vorliegende Gesetzgebungswerk zur Rentenreform ist wahrscheinlich in der Lage, unser Rentensystem für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf eine einigermaßen solide Grundlage zu stellen. Aber was wird danach? Auch wenn die Altersstruktur, insbesondere das Verhältnis von aktiv Erwerbstätigen zu Rentnern und Pensionären, noch nicht in jeder Einzelheit vorausberechenbar ist (es hängt ab von der Dauer der Lebensarbeitszeit, dem Anteil erwerbstätiger Frauen, der Altersstruktur der Zuwanderung), kann niemand an der Tatsache vorbeisehen, daß sich das Verhältnis Erwerbstätige zu Rentnern, das heute bei 2 : 1 liegt, spätestens nach dem Jahre 2005 auf ein Verhältnis 1 : 1 zubewegt. Einigermaßen realistische Schätzungen über die dann notwendigen Beitragssätze liegen in Größenordnungen von 25 bis 30 To des Bruttoeinkommens. Dies sind angesichts einer wohl kaum sinkenden Steuerlast unerträgliche Sätze. Hinzu kommt, daß dann der sogenannte Generationenvertrag vollends zum Generationenbetrug wird, jedenfalls zum Betrug derer, die Kinder aufgezogen haben, die angesichts eines nur in schwachen Ansätzen vorhandenen Familienlastenausgleichs meist über eine sehr viel geringere soziale und private Altersvorsorge verfügen und nun erleben müssen, daß ihre Kinder sowie deren Kinder (sofern diese noch Kinder kriegen wollen) den in der Regel besser versorgten Kinderlosen die höheren Renten, Pensionen, Lebensversicherungen, Kapitalerträge etc. erarbeiten müssen. Im Extremfall einer alleinerziehenden Frau (die Alleinerziehenden sind zu 90 % Frauen), die 1 bis 2 Kinder aufzieht und meist kaum oberhalb des Existenzminimums gelebt und entsprechend gering „geklebt" hat, kann deren Rente geringer ausfallen als der dann monatlich fällige Arbeitnehmerbeitrag eines ihrer Kinder. Nach Schätzung von Familienverbänden liegen die durchschnittlichen finanziellen Kosten für die Pflege und Erziehung von Kindern zwischen DM 500, - bis 750,- monatlich. Bei einem angenommenen Durchschnittssatz von DM 600, - beträgt in 20 Jahren der (verzinste) Aufwand über DM 150 000,- pro Kind. Davon wird vom Staat höchstens ein Anteil von 20 bis 25 % (seit den BAföG-Kürzungen eher weniger) ausgeglichen. Zugleich sind die Steuer- und Beitragslasten von Familien mit Kindern mindestens genauso hoch wie die von Kinderlosen, da ihr Verbrauchsteueranteil angesichts des nicht absenkbaren Grundbedarfs relativ höher ist als bei Haushalten ohne Kinder. 13226* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Wenn sich die heute schon bestehenden Verteilungsungerechtigkeiten des „Generationenvertrages" nicht noch verdoppeln und verdreifachen sollen, dann muß die Rentenreform durch Lösungen ergänzt werden, die ab den 90er Jahren den Familienlastenausgleich deutlich verbessern und einen Kapitalstock ansammeln, der auch für die Jahre nach 2005 die Beitragslast in erträglichen Grenzen hält. Künftige Entscheidungen über die Sicherung des Alterslastenausgleichs sollten ohne Neuregelung des Familienausgleichs nicht mehr stattfinden. Dazu zwei konkrete Vorschläge: a) Erhöhung des Kindergeldes auf DM 300, — pro Monat ab dem ersten Kind (zu finanzieren aus den rd. 24 Mrd. Kindergeld und Kinderfreibeträgen und aus den rd. 33 Mrd., die ab 1990 das Ehegattensplitting kosten wird). b) Nutzung der Erträge aus der Wertschöpfungsabgabe zum Aufbau eines Kapitalstocks, dessen Verteilungsmodus nicht durch politische Tagesmehrheiten, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit, d. h. verfassungsrechtlich verankert, verändert werden darf. Er soll dazu benutzt werden, die nach dem Jahr 2005 wahrscheinlich notwendigen Beitragserhöhungen zu begrenzen. Inwieweit der von mehreren Seiten in die Diskussion gebrachte Vorschlag der unterschiedlichen Beitragssätze für Erwerbstätige mit und ohne Kinder zur Finanzierung eines solchen Kapitalstocks herangezogen werden kann, müßte noch intensiver diskutiert werden. In einer Form, die eine Beitragsstaffel nur für den Arbeitnehmerbeitrag vorsieht, ist er nicht akzeptabel. Würde auch ein Arbeitgeberbeitrag entsprechend herangezogen, wäre dies ein erheblicher Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik und zur Gleichstellung der Frau, weil es finanziell attraktiv würde, Frauen und Männer mit Kindern einzustellen, für die dann niedrigere Arbeitgeberbeiträge zu zahlen wären. Kurz zusammengefaßt: Schon bisher war der „Generationenvertrag" eine Fiktion — angesichts gerade noch vertretbarer Beitragssätze und bei Berücksichtigung der enormen Wiederaufbaulasten, die die Rentnergeneration der letzten drei Jahrzehnte zu tragen hatte, immerhin eine zeitweise akzeptable Fiktion. Künftig schafft diese Fiktion immer unerträglichere Verteilungsungerechtigkeiten. Es sollte zwar Konsens sein und bleiben, daß wir — auch auf Grund des Mißbrauchs in der Vergangenheit — keine aktive Bevölkerungspolitik betreiben wollen. Tatsächlich ist eine Beibehaltung dieses ungerechten „Generationenvertrages" Bevölkerungspolitik — nur in ihrer negativsten Form. Weil Alterslastenausgleich und Familienlastenausgleich sachlich zusammengehören und dies in der Rentenreform '92 nicht berücksichtigt ist, lehne ich das vorliegende Gesetz ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) Ich unterstütze im Grundsatz die in der Begründung aufgeführten Ziele, halte aber die vorgeschlagenen Lösungswege teilweise für falsch bzw. befürchte, daß sie zu ungewünschten Konsequenzen führen könnten. Eine detaillierte Überprüfung war mir in der kurzen Zeit, seitdem mir diese Anträge bekannt wurden, nicht möglich. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Ich werde bei der Abstimmung über die zehnte Novelle zum Abgeordnetengesetz, mit der die Altersentschädigung der Bundetagsabgeordneten neu geregelt wird, mit Nein stimmen. Wenn man die Zustimmung verweigert, tut man gut daran, um nicht mißverstanden zu werden, folgende Bemerkung vorauszuschicken: Meine Altersentschädigung würde durch die Neuregelung nicht nur nicht tangiert — ich hätte sowohl nach dem alten wie dem neuen Recht ganz ohne Übergangsregelung die Höchstpension erreicht. Ich spreche also nicht pro domo. Das macht es mir leichter, den Grund meines Nein hier vorzutragen. Ich zweifle ferner nicht an, daß der Deutsche Bundestag, wenn er sich schon zu einschneidenden Veränderungen in den zwei wichtigsten Alterssicherungssystemen entschließt, seine eigene Versorgung nicht draußen vor lassen kann. Das hätte ihn allerdings nicht daran gehindert, zu einer intelligenten Lösung zu finden, die nicht neue Probleme aufwirft, die ganz außerhalb des Versorgungssystems entstehen. Meine Ablehnung des Gesetzes ist bestimmt durch die im § 20 vorgesehene Streckung der erforderlichen Mitgliedschaftsdauer zur Erreichung der Höchstversorgung. 16 Jahre waren es bisher, 18 Jahre werden es künftig sein. Ich habe schon zu Beginn der Beratungen meine Bedenken gegen einen solchen Schritt angemeldet. Und ich habe in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern aus allen Fraktionen dieses Hauses festge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13227* stellt, daß diese Bedenken im Grunde von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen geteilt werden. Aber wie das leider nur allzuoft der Fall ist: die Bedenken werden geteilt, aber dann zuckt man die Achseln und sagt, die Einwände seien zwar alle richtig, aber man könne leider nichts machen, weil eine Korrektur von der Öffentlichkeit prompt mißverstanden werden würde. Im Klartext wird die heutige Verlängerung der Frist zur Erreichung der Höchstversorgung dazu führen, daß ein MdB künftig nicht mehr volle vier Legislaturperioden dem Parlament angehören muß, sondern fünf. Daran dürften wir alle miteinander kein Interesse haben. Die Welt um uns herum ist in einem stürmischen Wandel begriffen. Es ist dem parlamentarischen System nur förderlich, wenn die Rotation in diesem Haus immer wieder für Blutauffrischung sorgt. Man muß das Prinzip nicht gleich auf die Spitze treiben, wie DIE GRÜNEN das tun bzw. getan haben, aber man sollte zumindest nicht neue Hemmnisse gegen einen personellen Wandel im Bundestag einbauen. Genau das aber geschieht mit dieser Neuregelung, und davor kann man nicht eindringlich genug warnen. Nun höre ich schon den Einwand — er wird meist mit gewölbter Brust und sonorer Stimme vorgetragen — kein Mitglied dieses Hauses würde etwa nur deshalb noch einmal um die Rückkehr in den Bundestag kämpfen, weil es die Höchstpension noch nicht erreicht habe. Da Politiker aber auch nur Menschen sind, klingen solche Beteuerungen hohl und gehen an der Sache vorbei. Tatsächlich wird diese Neuerung die Erneuerung und Verjüngung des Parlaments erheblich behindern, und ich frage mich, welches Interesse dieses Haus und welches Interesse das deutsche Volk daran haben kann, daß die alten Hasen, die Routiniers, die oft auch schon im harten Parlamentsalltag verschlissenen bzw. skeptisch oder gar zynisch gewordenen Politiker dazu verleitet werden, noch einmal anzutreten. Diese neue Bestimmung ist der Entwicklung unserres Gemeinwesens nicht förderlich. Ich sehe traurig ein weiteres Mal, daß sich der Deutsche Bundestag aus lauter Angst, sonst draußen mißverstanden zu werden, selbst ein Bein stellt. Und ich will daran nicht mitschuldig werden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stiegler, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Kastner, Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Leidinger, Lutz, Müller (Schweinfurt), Nagel, Reuter, Dr. Schöfberger, Sieler (Amberg), Dr. SkarpelisSperk, Vahlberg, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Wir haben dem Rentenreformgesetz 1992 in dritter Lesung nicht zugestimmt und uns dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: Das Rentenreformgesetz 1992 enthält viele positive Regelungen. Wir danken der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion dafür, daß es ihr gelungen ist, den Koalitionsparteien viele Verbesserungen abzuringen. Das gilt auch für die Hinausschiebung der Anhebung der Altersgrenzen. Die Tatsache, daß die Koalitionsfraktionen aber nicht bereit waren, auf die Anhebung der Altersgrenzen und damit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit insgesamt zu verzichten, veranlaßt uns, dem Rentenreformgesetz insgesamt nicht zuzustimmen. Wir halten die Anhebung für arbeitsmarktpolitisch verfehlt, weil in Zeiten der andauernden Massenarbeitslosigkeit die allgemeine Lebensarbeitszeit verkürzt und nicht verlängert werden muß, um allen die Chance der Erwerbsarbeit zu geben. Wir meinen, daß die Anhebung der Lebensarbeitszeit auch angesichts des Zustroms vorwiegend jüngerer Aus- und Übersiedler und der damit verbundenen Wirkungen für den Altersaufbau unserer Gesellschaft auch nicht erforderlich ist. Wir sind der Überzeugung, daß die von uns angestrebte höhere Erwerbstätigkeit der Frauen ebenfalls dazu beiträgt, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit verzichten zu können. Wir wollen, daß sich die Arbeitnehmer nach einem arbeitsreichen Leben außerhalb der Erwerbsarbeit selbst verwirklichen können. Die reichste Industrienation Europas kann das auch gewährleisten. Wir werden deshalb nicht ruhen, in der kommenden Legislaturperiode mit einer anderen Mehrheit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wieder zu streichen. Wir wissen uns dabei einig mit der gesamten sozialdemokratischen Fraktion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Ausschöpfung der deutlich gestiegenen Möglichkeiten, Leukämie durch Knochenmarkübertragungen zu heilen, ein Register potentieller Knochenmarkspender erforderlich ist, da nur etwa 30 % der Patienten geeignete Spender in der eigenen Familie haben, und inwieweit ist sie bereit, sich an dem Aufbau eines solchen Registers zu beteiligen? Die Knochenmarktransplantation stellt eine zur Chemotherapie alternative, derzeit noch experimentelle Methode bei der Therapie von Leukämien dar. Fortschritte bei dieser Therapiemöglichkeit sind offenbar aber zu verzeichnen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmarktransplantation und die Deutsche Gesellschaft für Bluttransfusionsmedizin und Immunhämatologie haben nunmehr ein länderübergreifendes Verbundprojekt mehrerer Kliniken initiiert, das die weiteren 13228* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Therapiemöglichkeiten mit der nicht-verwandten Knochenmarktransplantation wissenschaftlich überprüfen soll. Im Zuge dieses Forschungsvorhabens werden auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Spenderdatei untersucht. Das Vorhaben ist zwischenzeitlich vom zuständigen Expertenkreis bei der Deutschen Krebsgesellschaft, die sich derzeit um eine Finanzierung des Forschungsvorhabens durch geeignete Förderorganisationen bemüht, positiv begutachtet worden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorhaben, das sicher einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Etablierung der Therapie und einer dazu notwendigen Spenderdatei liefern wird. Sie wird sich um die Umsetzung des Programms bei entsprechend positiven Ergebnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 10) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das Bundesgesundheitsamt ein Gutachten zu dem Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak in portionierter Form erarbeitet und an das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit weitergeleitet hat? Ja. Das Bundesgesundheitsamt hat auf Weisung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 48 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines schwedischen Mundtabakerzeugnisses in Portionsbeuteln Stellung genommen.
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    Rede von Hermann Rind


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Opel, zunächst weise ich den Vorwurf zurück, daß meine Fraktion Amnestieregelungen für Parteispender einzuführen versucht habe oder einzuführen versuche. Dies ist sachlich nicht richtig. Aus Zeitgründen kann ich darauf nicht näher eingehen.
    Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen aber ganz deutlich sagen, daß wir ja mit der Formulierung, wie sie jetzt im Vereinsförderungsgesetz steht, mit der Formulierung, die ich gerade zitiert habe, die Bedenken ausgeräumt haben und daß das Bundesministerium der Finanzen dies gutachtlich erklärt und festgestellt und mit dem Bundesminister der Justiz abgestimmt hat. Damit sind diese Einwendungen in bezug auf die Formulierung, wie sie nun vorliegt, gegenstandslos.
    Die Anregung aus dem Bundesrat, hier global etwas für den Vertrauensschutz zu tun, hätte die Möglichkeit eröffnen können, daß Rückwirkungen auf laufende Strafverfahren gegeben sind. Das aber, was jetzt mit dieser starken Einschränkung auf den gut-



    Rind
    gläubigen Spender Gesetz wird, eröffnet solche Möglichkeiten nicht.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, der Kollege Grünewald hat schon darauf hingewiesen, aber ich will es hier trotzdem noch einmal verstärkend betonen: Wir haben uns zu diesem Schritt, den gutgläubigen Spender zu schützen, auf Anregung des Bundeslandes Bayern, verstärkt noch durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen, insbesondere deshalb entschlossen, weil ohne diese Regelung bei Zigtausenden von Einrichtungen auf Grund der öffentlichen Diskussion dieses Themas das Spendenaufkommen in Zukunft gefährdet wäre. Die öffentliche Diskussion dieses Themas könnte unübersehbaren Schaden in Form sinkenden Spendenaufkommens bei allen Vereinen und Einrichtungen zur Folge haben, wenn wir nun den Vertrauensschutz nicht in das Gesetz übernähmen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Dazu, Herr Opel, ist noch folgendes zu sagen. Ihre umfangreiche Presseerklärung hat polemische Töne, und das nehme ich Ihnen nicht übel, denn es soll ja keine abgewogene Erklärung sein; aber auf einen Punkt muß ich Sie nun doch hinweisen. Wenn Sie zunächst schreiben „auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP", dann ist das nicht richtig. Sie wissen genau, woher die Anregung kam, nicht von uns, nicht von der Bundesregierung, sondern aus dem Bundesrat.

    (Poß [SPD]: Sie haben sie doch für den Bundestag übernommen!)

    Das ist der erste Punkt.

    (Opel [SPD]: Sie haben doch selber gesagt, daß Sie eine Neuregelung geschaffen haben!)

    — Aber Sie kennen doch den Werdegang. Wenn Sie Ihre Presseerklärung ehrlich abgefaßt hätten, dann hätten Sie geschrieben: Die Anregung der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen haben die Koalitionsfraktionen übernommen. Dann hätten Sie die Wahrheit gesagt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Grünewald [CDU/CSU]: Und des Sachverständigenrates und der Wissenschaft!)

    Die nächste Anmerkung ist: Sie schreiben: „Damit droht eine neue Parteispendenaffäre. " Sie haben dies hier auch ausgeführt. So etwas von maßloser Überziehung ist gar nicht denkbar; denn selbst den Fall, den Sie annehmen, würde nicht eine neue Parteispendenaffäre bedeuten, sondern würde nur bedeuten — ich bestreite, daß es so ist — , daß es in anhängigen Strafverfahren mildernde Umstände für Angeklagte geben könnte.

    (Opel [SPD]: Oder nicht eröffnete! Genau das ist es!)

    — Oder nicht eröffnete. Aber das ist doch keine neue Parteispendenaffäre.

    (Opel [SPD]: Aber selbstverständlich! Wie nennen Sie das denn?)

    Diese maßlose Überziehung brandmarkt das, was Sie hier vorhaben, als üble Polemik.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Es tut mir leid, daß dies mit dieser Dissonanz in dem sonst oft einigen Verfahren an dieser Stelle geendet hat.

    (Opel [SPD]: Herr Kollege, die Wirklichkeit wird Sie einholen genau wie bei der Quellensteuer!)

    Ein großer Wurf, meine Damen und Herren, und frei von steuersystematischen Bedenken ist dieses Gesetz nicht. Ich glaube aber, daß wir aus einer gesetzlichen Regelung nur schwer zugänglichen Materie etwas Brauchbares gemacht haben: etwas Brauchbares für die Ehrenamtlichen in allen gemeinnützigen Vereinen und insbesondere im Sport sowie erhebliche Verbesserungen für den mildtätigen Bereich und den Pflegebereich. Dies sind so wichtige Elemente, daß wir diesem Gesetz am Ende gerne zustimmen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Hüser.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uwe Hüser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rind, wenn Sie selber gerade sagen, daß das steuersystematisch gar nicht so ganz astrein ist, dann können Sie mir auch nicht vorwerfen, daß unsere Vorschläge steuerunsystematisch sind. Dann müssen Sie schon auf einer Linie bleiben.

    (Rind [FDP]: Sie verletzen so grob alle Regeln, daß sie überhaupt nicht mehr fassen! — Zuruf des Abg. Dr. Grünewald [CDU/CSU])

    — Die Inkonsequenz war aber zuerst auf seiner Seite.
    Zu Ihnen, Herr Opel. Wenn Sie jetzt meinen Ausführungen lauschen, dann werden Sie feststellen, daß Sie einige unserer Anträge oder Begründungen verkehrt wiedergegeben haben.
    Wenn wir uns vorstellen, daß irgendein x-beliebiger Karnevalverein einer rheinischen Stadt irgendwann, vielleicht jetzt oder Anfang nächsten Jahres, nach Rio fliegt, um einen intensiven Erfahrungsaustausch verschiedener Arten der internationalen Brauchtumspflege zu studieren, oder daß der Pflanzenschutzverein nach Neuseeland fliegt, um seltene Samenkörner, die es lohnt, auch hier zu züchten, zu suchen, und daß diese Reisekosten als Spenden abzugsfähig sind, dann müssen wir feststellen, daß diese grotesken Vorstellungen nächstes Jahr zur Realität werden können,

    (Rind [FDP]: Eben nicht! Genau das nicht!)

    wenn dieser Gesetzentwurf zur Vereinsförderung im Bundestag angenommen werden wird.
    Der vorliegende Antrag von der CDU/CSU und FDP, dem auch die SPD nach alledem, was wir hier gehört haben, zustimmen wird, führt unseres Erachtens zu einer nicht vertretbaren Ausweitung der steuerlich geförderten Gemeinnützigkeit. Dies lehnen die GRÜNEN ab.



    Hüser
    Der Gesetzentwurf geht auf den Bericht der unabhängigen Sachverständigenkommission zurück, die mit viel Sachverstand relativ unabhängig von Lobbyinteressen einige Jahre daran gearbeitet hat. Die steuerliche Subventionierung weiter Bereiche des organisierten Freizeitsports und der Freizeitbetätigung steht aber in eindeutigem Widerspruch zu dem Gutachten, das nach dem Grundsatz „Gemeinnützigkeit setzt Selbstlosigkeit voraus" nur solchen Vereinen die Spendenbegünstigung zugestehen will, die ausschließlich selbstlos sind.
    Der Gesetzentwurf ist unseres Erachtens eher das Ergebnis der Durchschlagskraft, über die die Freizeitvereinelobby bei gewichtigen Politikern verfügt. Bei allem Verständnis für sinnvolle Freizeitbetätigung: Wir denken — auch, Herr Grünewald, wenn Sie dies vorhin anders dargestellt haben — , daß hier der Kernbereich der Gemeinnützigkeit, zu dem Mildtätigkeit, Wohlfahrtspflege, Jugend- und Altenhilfe gehören, nicht mehr gesehen wird. Die Verschiebung der Werterelation in den Prioritäten der hier verantwortlichen Parteien ist doch schon recht beängstigend.
    Ich möchte dies an zwei Stellungnahmen zu verdeutlichen versuchen, die, so denke ich, dies sehr eindrucksvoll wiedergeben, und zwar erstens:
    Die steuerliche Begünstigung von Spenden ist auf das rechtfertigungsfähige Maß der gemeinwohlfördernden Zwecke im Dienste für den Nächsten und die Allgemeinheit zu reduzieren, vor allem unter Ausschluß der Förderung vereinsmäßig organisierter privater Freizeitaktivität.
    Das zweite Zitat:
    Solange einkommensteuerrechtlich das physische Existenzminimum durch einen realistischen Grundfreibetrag berücksichtigt wird, solange auch keine realistischen Kinderfreibeträge eingeführt werden sollen, ist es nicht konsequent, Aufwendungen oder Zuwendungen für die Freizeitbetätigung und die sportliche Betätigung zum Abzug zuzulassen.
    Dem ist, denke ich, nichts hinzuzufügen. Das erste Zitat stammt aus einer Erklärung des Juristentages 1988 in Mainz. Das zweite Zitat ist von der Sachverständigen-Kommission. Ähnlich hat sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme geäußert. Ich befürchte jedoch, daß dies keine Auswirkungen auf seine Entscheidung hat.
    Bedenkt man, daß ein gut verdienender Familienvater oder eine Mutter für den Kaninchenzüchterverein mehr Geld steuerwirksam geltend machen kann als für Familie und Vorsorge, so erhält das Schlagwort — auch wenn es etwas hart klingen mag, auch wenn wir durchaus sehen, daß einige Vergünstigungen im mildtätigen Bereich erreicht worden sind — „Kaninchen statt Kinder" eine traurige Rechtfertigung.

    (Dr. Tillmann [CDU/CSU]: Dummes Zeug!)

    Letztlich ist auch zu befürchten, daß das Spendenaufkommen zugunsten der caritativen Verbände und Vereine sinken wird, weil die Spendenströme — das haben wir ausführlich in den Ausschüssen und bei der Anhörung diskutiert — eher in Richtung persönlicher
    Freizeitgestaltung fließen werden, da wir nur einen bestimmten Spendenkuchen zur Verfügung haben.
    So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der Anhörung im Finanzausschuß betont, daß das Spendenaufkommen für Wohlfahrtszwecke voraussichtlich merklich zurückgehen werde und daß dies mit einer Kürzung der Bundeszuwendungen für zentrale Aufgaben der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt und mit der Kürzung der Zuschüsse für ABM-Kräfte um durchschnittlich 20 % zusammentrifft. Weitere Entlassungen und Schließungen bei freien Trägern wären dann kaum zu vermeiden, und eine Austrocknung sozialpolitisch notwendiger Maßnahmen wäre unvermeidlich die Folge.
    Um Unterstellungen direkt vorzubeugen: Natürlich sind auch wir der Meinung, daß in Freizeitvereinen gerade auch im Hinblick auf eine immer mehr zunehmende Freizeitgesellschaft sinnvolle Arbeit geleistet wird, gerade auch im Sport; das steht auch für uns außer Frage. Wir halten es jedoch für den verkehrten Weg, dies ohne jegliche Differenzierung pauschal staatlich zu fördern. Dort, wo förderungswürdige Arbeit geleistet wird, z. B. bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in die Gesellschaft durch die Sportvereine und in vielen anderen Bereichen, sollte unseres Erachtens der Staat direkte Zuwendungen und Leistungen geben. Dies ist treffsicherer, effizienter, politisch durchsichtig und auch von den Parlamenten kontrollierbar.
    DIE GRÜNEN legen hier einen Entschließungsantrag vor — er ist von meinem Vorredner schon erwähnt worden — , der unsere Kritik an dem Gesetzentwurf darlegt und die Bundesregierung auffordert, einen neuen Entwurf vorzulegen, welcher sich an den Vorschlägen der Sachverständigenkommission orientiert.
    In den Beratungen in den letzten Wochen und Monaten haben eigentlich alle Sachverständigen und in den Gesprächen nebenbei auch viele Politiker aus allen Fraktionen mehr oder weniger zugegeben, daß der von der Kommission vorgeschlagene Weg der richtige ist. Die Vielzahl der Vereine im Wahlkreis und im Lande lassen diese Einsicht aber wohl nicht in politisches Handeln umschlagen. Dies ist, denke ich, bedauerlich.
    Ich möchte an einem Punkt versuchen, Ihre Fehleinschätzung darzulegen, Herr Grünewald, daß Sie denken, Sie hätten hier einen abschließenden Katalog verabschiedet. Die Reduzierung der einzelnen Bereiche, die Sie im Ausschuß angenommen haben, bedeutet noch lange nicht, daß dies abschließend ist. Ein Punkt alleine reicht nicht. Wie Sie wissen, ist in der Abgabenordnung allein schon durch das Wort „insbesondere" ganz klar dargelegt, daß es sich hier nur um eine aufzählende, aber keine abschließende Abhandlung handelt.

    (Opel [SPD]: So ist es!)

    Ich weiß nicht, wie die Finanzämter den Unterschied zum Modellflug, Briefmarkensammeln oder Skat definieren wollen. Ich denke, hier kann von Vereinfachung keine Rede sein. Vielmehr befürchte ich, daß sich die Gerichte damit befassen müssen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte und wenn — wie Herr Opel es



    Hüser
    gesagt hat — dies dann über Verordnungen ausgeweitet wird, dann haben wir keine Einschränkung, sondern eine ganz massive Ausweitung.

    (Opel [SPD]: Genauso ist es!)

    Ich will nicht unerwähnt lassen, daß es in den Beratungen an dem vorliegenden Gesetzentwurf einige Verbesserungen gegeben hat, denen auch wir im Ausschuß zugestimmt haben und denen wir, wenn wir in die Einzelabstimmung kommen, auch hier zustimmen werden. Das betrifft die Ausweitung der Bereiche, für die die Übungsleiterpauschale gilt, den Spendenhöchstsatz für mildtätige Bereiche, den Bereich der Zweckbetriebe und noch einige andere Punkte.
    Ich will auf einige Punkte eingehen, die im Ausschuß keine Mehrheit gefunden haben und die wir hier nochmals beantragen wollen: Erstens geht es um die Anerkennung unentgeltlicher Pflegedienstleistungen. Auch mit der Ausdehnung der sogenannten Übungsleiterpauschale auf die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen reicht dies nicht aus. Angesichts des drohenden Pflegenotstands, der sich für die 90er Jahre abzeichnet, sollten auch unentgeltlich erbrachte Pflegedienstleistungen, die kostensparend auf verantwortungsvollen Pflegeposten erbracht werden, nicht nur in Regierungserklärungen und Sonntagsreden gelobt, sondern wenigstens in einem bescheidenen Umfang steuerlich anerkannt werden, wenn der Staat sie weder erbringen kann oder will noch bezahlen könnte. Dazu schlagen wir konkret eine Änderung des § 34 des Einkommensteuergesetzes vor, die diese unentgeltliche Pflegedienstleistung, die in Sozialstationen und Pflegeheimen oder Krankenhäusern erbracht wird, anerkennt. Ich gebe Ihnen auch darin recht, Herr Opel, daß dies natürlich nicht ausreicht und daß wir hier noch andere Maßnahmen in der sozialen Absicherung brauchen, auch entsprechende Mindestsicherungen im Pflegebereich.
    Dann muß ich noch — die Zeit ist kurz - auf einen zweiten Punkt eingehen. Es geht um die Absicht, daß Aufwendungen für Vereine steuerlich nur dann absetzbar sein sollen, wenn der Spender durch Vertrag oder durch die Satzung einen Erstattungsanspruch hat. Ich denke, daß dies so nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, will die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aushebeln, der eben einen solchen Erstattungsanspruch nicht für notwendig hält. Selbst wenn der Regierungsentwurf bei wohlhabenden Freizeit- und Sportvereinen insoweit vielleicht durchaus Sinn gäbe, so kann doch einem mildtätigen Verein, der die Hilfe des Aufwendungsspenders in Anspruch nimmt, nicht angelastet werden, daß er die Mittel für solche Erstattungsansprüche nicht hat. Eine entsprechende Änderung haben wir hierzu vorgelegt.
    Drittens geht es um den Tatbestand, daß bislang nur Parteispenden mit einer pauschalen Steuerermäßigung von 50 % bedacht werden. Dies wollen wir auch auf die anderen Bereiche ausweiten.
    Wir haben noch einen Antrag eingebracht, auf den ich jetzt, weil meine Redezeit gleich abgelaufen ist, nur noch kurz eingehen kann.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist sehr einschläfernd!)

    Herr Opel, Sie haben gesagt, daß es inkonsequent sei, wenn wir einerseits einen Entschließungsantrag einbringen, um die Gemeinnützigkeit so zu regeln, wie es in dem Gutachten dargelegt ist, und auf der anderen Seite konkretisierende Maßnahmen in diesen Gesetzentwurf hineinbringen. Ich denke nicht, daß dies inkonsequent ist. Wir haben nicht beantragt, den Katalog auszuweiten. Ich verweise hier durchaus auf die Ausführungen, die wir gemacht haben. Im Blick z. B. auf Schwulen- und Lesbenvereine — das kann ich nur voll unterstützen — wollen wir diese konkretisierenden Maßnahmen. Wenn dieser Gesetzentwurf nun schon angenommen wird, dann wollen wir wenigstens den Versuch unternehmen, daß diese Konkretisierung erfolgt, damit diese ungleiche Behandlung nicht auftaucht.

    (Opel [SPD]: Aber das Gesetz zeigt doch die Ausweitung, Herr Hüser!)

    Was den Passus mit dem Gutglaubensschutz für Parteispenden betrifft, so sollte schon die Möglichkeit, allein die Tatsache, daß es möglich sein könnte — es ist gar nicht notwendig, daß es eintritt — , daß diese Regelung rückwirkenden Charakter bekommt, uns gebieten, dies wieder aus dem Gesetz herauszunehmen. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zurufe von der SPD — Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Eine monotone Leierei!)