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    Plenarprotokoll 11/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Schily auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 13099 A Eintritt der Abg. Frau Kottwitz in den Deutschen Bundestag 13099 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Einspruch des Abgeordneten Böhm (Melsungen) gegen den am 26. Oktober erteilten Ordnungsruf 13099 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) (Drucksachen 11/4124, 11/4452, 11/5490, 11/5530, 11/5493) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innengruppen sowie erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Erziehender bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung und zur Heraufsetzung der Bemessungsgrundlage von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1401, 11/4964, 11/5490, 11/5530) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen und Beamten/innen bei den Auswirkungen der Steuerreform (Drucksache 11/4957) Hüser GRÜNE (zur GO) . . . 13100C, 13100D Bohl CDU/CSU (zur GO) 13100 C Hoss GRÜNE (zur GO) 13101A Cronenberg (Arnsberg) FDP (zur GO) . 13101D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13102 A Günther CDU/CSU 13102B Frau Unruh fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 13107D Dreßler SPD 13108A, 13159C Cronenberg (Arnsberg) FDP 13113B Hoss GRÜNE 13116A Scheu CDU/CSU 13119 D Heyenn SPD 13122 C Heinrich FDP 13125A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13127 A Frau Limbach CDU/CSU 13129B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13131 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13133A, 13159A Egert SPD 13139 B Frau Würfel FDP 13151 A Frau Unruh fraktionslos 13152 A Kolb CDU/CSU 13153D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Frau Steinhauer SPD 13155 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 13157 B Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179 C, 13188B Namentliche Abstimmungen 13178D, 13179A, B Ergebnisse . 13182D, 13184 A, 13185C, 13186D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Die Flüchtlingsbewegung und die Situation in den Aufnahmelagern; Aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13142 D Dr. Penner SPD 13143 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13143 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13144 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . 13144 B Bohl CDU/CSU 13144 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13144 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 13145A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13145 B Frau Hämmerle SPD 13146A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146B Lüder FDP 13146 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13147 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 13147 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13147 C Frau Hensel GRÜNE 13147D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13148A Oostergetelo SPD 13148D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149A Dr. Hitschler FDP 13149B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13149D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . . 13149 D Müntefering SPD 13150B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 13150 C Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5537, 11/5548) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der Alterssicherungssysteme (Drucksachen 11/4125, 11/4965, 11/5537) Fellner CDU/CSU 13160A Bernrath SPD 13162A Richter FDP 13164 C Hoss GRÜNE 13166C Heistermann SPD 13167 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13169 A Frau Unruh fraktionslos 13170 C Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/5303, 11/5498, 11/5500) b) Zweite und Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 11/5408; Artikel 4 aus Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5499, 11/5501) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu dem Antrag des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anrechnung der Rente auf die Altersentschädigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/5304, 11/5338, 11/3109, 11/1597, 11/5499) Dr. Rüttgers CDU/CSU 13172B Wiefelspütz SPD 13173 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 III Dr. Hoyer FDP 13175 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13176 C Frau Unruh fraktionslos 13177E Eimer (Fürth) FDP (Erklärung nach § 31 GO) 13178A Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13180B Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Schätzung der EG- Getreideernte durch die EG-Kommission Eigen CDU/CSU 13188D Oostergetelo SPD 13189D Bredehorn FDP 13190 C Kreuzeder GRÜNE 13191B, 13194 C Susset CDU/CSU 13192 B Sielaff SPD 13193 A Heinrich FDP 13193 D Michels CDU/CSU 13194 D Frau Weyel SPD 13195 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13196 C Wimmer (Neuötting) SPD 13197 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 13198D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksachen 11/4176, 11/4305, 11/5582, 11/5607) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/390, 11/5582) c) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Büchler (Hof), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/1334, 11/5582) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Apel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine (Drucksachen 11/124, 11/5582) Dr. Grünewald CDU/CSU 13201 A Opel SPD 13203 C Rind FDP 13208 C Hüser GRÜNE 13211 C Spilker CDU/CSU 13213 D Schmidt (Salzgitter) SPD 13215 C Tillmann CDU/CSU 13217 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 13218B Namentliche Abstimmung 13219 C Ergebnis 13219D Erklärung der Bundesregierung zur vorläufigen Freigabe von Besuchsreisen und Ausreisen aus der DDR Seiters, Bundesminister BK 13221 A Dr. Vogel SPD 13221 C Dr. Dregger CDU/CSU 13222 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 13222 C Mischnick FDP 13223 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13223 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 11/5528 vom 3. November 1989 — Ratifizierung der Zusatzabkommen zum Genfer Protokoll; Ausklammerung der im Zusatzprotokoll enthaltenen atomaren Vorbehaltsklausel bei der Ratifikation durch die Sowjetunion MdlAnfr 13, 14 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Schäfer AA . . . 13181A, 13181 C ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 13181A, 13181 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 13182 A ZusFr Oostergetelo SPD 13182B ZusFr Dr. Soell SPD 13182 C Berichtigung 13223* A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13225* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO des Abgeordneten Dr. Soell und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 . . . . 13225* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) 13226* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes 13226* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stiegler und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 13227* B Anlage 6 Erstellung eines Registers potentieller Knochenmarkspender zur Behandlung der Leukämie MdlAnfr 6 — Drs 11/5528 — Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 13227* D Anlage 7 Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zum Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung eines Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak MdlAnfr 10 — Drs 11/5528 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 13228* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13099 174. Sitzung Bonn, den 9. November 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 173. Sitzung, Seite 13087 D: Im letzten Absatz ist am Beginn der 5. Zeile das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10.11.89 Becker (Nienberge) SPD 10.11.89 Beckmann FDP 10.11.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10.11.89 * Frau Bulmahn SPD 10.11.89 Büchner (Speyer) SPD 10.11.89 ** Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10.11.89 ** Dr. Dollinger CDU/CSU 10.11.89 Frau Eid GRÜNE 10.11.89 Engelhard FDP 9. 11.89 Engelsberger CDU/CSU 10.11.89 Ewen SPD 10. 11.89 Frau Geiger CDU/CSU 10.11.89 Dr. Geißler CDU/CSU 10.11.89 Grünbeck FDP 9.11.89 Häfner GRÜNE 9.11.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 10. 11.89 Dr. Hennig CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Hornhues CDU/CSU 10. 11.89 Höffkes CDU/CSU 10.11.89 * Jung (Limburg) CDU/CSU 9. 11.89 Klein (Dieburg) SPD 10. 11.89 Klein (München) CDU/CSU 10.11.89 Dr. Knabe GRÜNE 10.11.89 Dr. Kohl CDU/CSU 10.11.89 Dr. Kreile CDU/CSU 10.11.89 Linsmeier CDU/CSU 10.11.89 Lintner CDU/CSU 10.11.89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 10.11.89 Lowack CDU/CSU 10.11.89 Frau Luuk SPD 10.11.89 Dr. Müller CDU/CSU 10.11.89 ** Paintner FDP 10.11.89 Pfeifer CDU/CSU 10.11.89 Reuschenbach SPD 9.11.89 Frau Rock GRÜNE 10.11.89 Dr. Rüttgers CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Schmude SPD 10. 11.89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 10.11.89 Steiner SPD 10.11.89 * Frau Dr. Timm SPD 10.11.89 Toetemeyer SPD 10.11.89 Verheugen SPD 10.11.89 Volmer GRÜNE 10.11.89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 10.11.89 Wissmann CDU/CSU 10.11.89 Wüppesahl fraktionslos 10.11.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO der Abgeordneten Dr. Soell, Duve und Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Das dem Bundestag vorliegende Gesetzgebungswerk zur Rentenreform ist wahrscheinlich in der Lage, unser Rentensystem für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf eine einigermaßen solide Grundlage zu stellen. Aber was wird danach? Auch wenn die Altersstruktur, insbesondere das Verhältnis von aktiv Erwerbstätigen zu Rentnern und Pensionären, noch nicht in jeder Einzelheit vorausberechenbar ist (es hängt ab von der Dauer der Lebensarbeitszeit, dem Anteil erwerbstätiger Frauen, der Altersstruktur der Zuwanderung), kann niemand an der Tatsache vorbeisehen, daß sich das Verhältnis Erwerbstätige zu Rentnern, das heute bei 2 : 1 liegt, spätestens nach dem Jahre 2005 auf ein Verhältnis 1 : 1 zubewegt. Einigermaßen realistische Schätzungen über die dann notwendigen Beitragssätze liegen in Größenordnungen von 25 bis 30 To des Bruttoeinkommens. Dies sind angesichts einer wohl kaum sinkenden Steuerlast unerträgliche Sätze. Hinzu kommt, daß dann der sogenannte Generationenvertrag vollends zum Generationenbetrug wird, jedenfalls zum Betrug derer, die Kinder aufgezogen haben, die angesichts eines nur in schwachen Ansätzen vorhandenen Familienlastenausgleichs meist über eine sehr viel geringere soziale und private Altersvorsorge verfügen und nun erleben müssen, daß ihre Kinder sowie deren Kinder (sofern diese noch Kinder kriegen wollen) den in der Regel besser versorgten Kinderlosen die höheren Renten, Pensionen, Lebensversicherungen, Kapitalerträge etc. erarbeiten müssen. Im Extremfall einer alleinerziehenden Frau (die Alleinerziehenden sind zu 90 % Frauen), die 1 bis 2 Kinder aufzieht und meist kaum oberhalb des Existenzminimums gelebt und entsprechend gering „geklebt" hat, kann deren Rente geringer ausfallen als der dann monatlich fällige Arbeitnehmerbeitrag eines ihrer Kinder. Nach Schätzung von Familienverbänden liegen die durchschnittlichen finanziellen Kosten für die Pflege und Erziehung von Kindern zwischen DM 500, - bis 750,- monatlich. Bei einem angenommenen Durchschnittssatz von DM 600, - beträgt in 20 Jahren der (verzinste) Aufwand über DM 150 000,- pro Kind. Davon wird vom Staat höchstens ein Anteil von 20 bis 25 % (seit den BAföG-Kürzungen eher weniger) ausgeglichen. Zugleich sind die Steuer- und Beitragslasten von Familien mit Kindern mindestens genauso hoch wie die von Kinderlosen, da ihr Verbrauchsteueranteil angesichts des nicht absenkbaren Grundbedarfs relativ höher ist als bei Haushalten ohne Kinder. 13226* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Wenn sich die heute schon bestehenden Verteilungsungerechtigkeiten des „Generationenvertrages" nicht noch verdoppeln und verdreifachen sollen, dann muß die Rentenreform durch Lösungen ergänzt werden, die ab den 90er Jahren den Familienlastenausgleich deutlich verbessern und einen Kapitalstock ansammeln, der auch für die Jahre nach 2005 die Beitragslast in erträglichen Grenzen hält. Künftige Entscheidungen über die Sicherung des Alterslastenausgleichs sollten ohne Neuregelung des Familienausgleichs nicht mehr stattfinden. Dazu zwei konkrete Vorschläge: a) Erhöhung des Kindergeldes auf DM 300, — pro Monat ab dem ersten Kind (zu finanzieren aus den rd. 24 Mrd. Kindergeld und Kinderfreibeträgen und aus den rd. 33 Mrd., die ab 1990 das Ehegattensplitting kosten wird). b) Nutzung der Erträge aus der Wertschöpfungsabgabe zum Aufbau eines Kapitalstocks, dessen Verteilungsmodus nicht durch politische Tagesmehrheiten, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit, d. h. verfassungsrechtlich verankert, verändert werden darf. Er soll dazu benutzt werden, die nach dem Jahr 2005 wahrscheinlich notwendigen Beitragserhöhungen zu begrenzen. Inwieweit der von mehreren Seiten in die Diskussion gebrachte Vorschlag der unterschiedlichen Beitragssätze für Erwerbstätige mit und ohne Kinder zur Finanzierung eines solchen Kapitalstocks herangezogen werden kann, müßte noch intensiver diskutiert werden. In einer Form, die eine Beitragsstaffel nur für den Arbeitnehmerbeitrag vorsieht, ist er nicht akzeptabel. Würde auch ein Arbeitgeberbeitrag entsprechend herangezogen, wäre dies ein erheblicher Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik und zur Gleichstellung der Frau, weil es finanziell attraktiv würde, Frauen und Männer mit Kindern einzustellen, für die dann niedrigere Arbeitgeberbeiträge zu zahlen wären. Kurz zusammengefaßt: Schon bisher war der „Generationenvertrag" eine Fiktion — angesichts gerade noch vertretbarer Beitragssätze und bei Berücksichtigung der enormen Wiederaufbaulasten, die die Rentnergeneration der letzten drei Jahrzehnte zu tragen hatte, immerhin eine zeitweise akzeptable Fiktion. Künftig schafft diese Fiktion immer unerträglichere Verteilungsungerechtigkeiten. Es sollte zwar Konsens sein und bleiben, daß wir — auch auf Grund des Mißbrauchs in der Vergangenheit — keine aktive Bevölkerungspolitik betreiben wollen. Tatsächlich ist eine Beibehaltung dieses ungerechten „Generationenvertrages" Bevölkerungspolitik — nur in ihrer negativsten Form. Weil Alterslastenausgleich und Familienlastenausgleich sachlich zusammengehören und dies in der Rentenreform '92 nicht berücksichtigt ist, lehne ich das vorliegende Gesetz ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) Ich unterstütze im Grundsatz die in der Begründung aufgeführten Ziele, halte aber die vorgeschlagenen Lösungswege teilweise für falsch bzw. befürchte, daß sie zu ungewünschten Konsequenzen führen könnten. Eine detaillierte Überprüfung war mir in der kurzen Zeit, seitdem mir diese Anträge bekannt wurden, nicht möglich. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Ich werde bei der Abstimmung über die zehnte Novelle zum Abgeordnetengesetz, mit der die Altersentschädigung der Bundetagsabgeordneten neu geregelt wird, mit Nein stimmen. Wenn man die Zustimmung verweigert, tut man gut daran, um nicht mißverstanden zu werden, folgende Bemerkung vorauszuschicken: Meine Altersentschädigung würde durch die Neuregelung nicht nur nicht tangiert — ich hätte sowohl nach dem alten wie dem neuen Recht ganz ohne Übergangsregelung die Höchstpension erreicht. Ich spreche also nicht pro domo. Das macht es mir leichter, den Grund meines Nein hier vorzutragen. Ich zweifle ferner nicht an, daß der Deutsche Bundestag, wenn er sich schon zu einschneidenden Veränderungen in den zwei wichtigsten Alterssicherungssystemen entschließt, seine eigene Versorgung nicht draußen vor lassen kann. Das hätte ihn allerdings nicht daran gehindert, zu einer intelligenten Lösung zu finden, die nicht neue Probleme aufwirft, die ganz außerhalb des Versorgungssystems entstehen. Meine Ablehnung des Gesetzes ist bestimmt durch die im § 20 vorgesehene Streckung der erforderlichen Mitgliedschaftsdauer zur Erreichung der Höchstversorgung. 16 Jahre waren es bisher, 18 Jahre werden es künftig sein. Ich habe schon zu Beginn der Beratungen meine Bedenken gegen einen solchen Schritt angemeldet. Und ich habe in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern aus allen Fraktionen dieses Hauses festge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13227* stellt, daß diese Bedenken im Grunde von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen geteilt werden. Aber wie das leider nur allzuoft der Fall ist: die Bedenken werden geteilt, aber dann zuckt man die Achseln und sagt, die Einwände seien zwar alle richtig, aber man könne leider nichts machen, weil eine Korrektur von der Öffentlichkeit prompt mißverstanden werden würde. Im Klartext wird die heutige Verlängerung der Frist zur Erreichung der Höchstversorgung dazu führen, daß ein MdB künftig nicht mehr volle vier Legislaturperioden dem Parlament angehören muß, sondern fünf. Daran dürften wir alle miteinander kein Interesse haben. Die Welt um uns herum ist in einem stürmischen Wandel begriffen. Es ist dem parlamentarischen System nur förderlich, wenn die Rotation in diesem Haus immer wieder für Blutauffrischung sorgt. Man muß das Prinzip nicht gleich auf die Spitze treiben, wie DIE GRÜNEN das tun bzw. getan haben, aber man sollte zumindest nicht neue Hemmnisse gegen einen personellen Wandel im Bundestag einbauen. Genau das aber geschieht mit dieser Neuregelung, und davor kann man nicht eindringlich genug warnen. Nun höre ich schon den Einwand — er wird meist mit gewölbter Brust und sonorer Stimme vorgetragen — kein Mitglied dieses Hauses würde etwa nur deshalb noch einmal um die Rückkehr in den Bundestag kämpfen, weil es die Höchstpension noch nicht erreicht habe. Da Politiker aber auch nur Menschen sind, klingen solche Beteuerungen hohl und gehen an der Sache vorbei. Tatsächlich wird diese Neuerung die Erneuerung und Verjüngung des Parlaments erheblich behindern, und ich frage mich, welches Interesse dieses Haus und welches Interesse das deutsche Volk daran haben kann, daß die alten Hasen, die Routiniers, die oft auch schon im harten Parlamentsalltag verschlissenen bzw. skeptisch oder gar zynisch gewordenen Politiker dazu verleitet werden, noch einmal anzutreten. Diese neue Bestimmung ist der Entwicklung unserres Gemeinwesens nicht förderlich. Ich sehe traurig ein weiteres Mal, daß sich der Deutsche Bundestag aus lauter Angst, sonst draußen mißverstanden zu werden, selbst ein Bein stellt. Und ich will daran nicht mitschuldig werden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stiegler, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Kastner, Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Leidinger, Lutz, Müller (Schweinfurt), Nagel, Reuter, Dr. Schöfberger, Sieler (Amberg), Dr. SkarpelisSperk, Vahlberg, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Wir haben dem Rentenreformgesetz 1992 in dritter Lesung nicht zugestimmt und uns dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: Das Rentenreformgesetz 1992 enthält viele positive Regelungen. Wir danken der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion dafür, daß es ihr gelungen ist, den Koalitionsparteien viele Verbesserungen abzuringen. Das gilt auch für die Hinausschiebung der Anhebung der Altersgrenzen. Die Tatsache, daß die Koalitionsfraktionen aber nicht bereit waren, auf die Anhebung der Altersgrenzen und damit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit insgesamt zu verzichten, veranlaßt uns, dem Rentenreformgesetz insgesamt nicht zuzustimmen. Wir halten die Anhebung für arbeitsmarktpolitisch verfehlt, weil in Zeiten der andauernden Massenarbeitslosigkeit die allgemeine Lebensarbeitszeit verkürzt und nicht verlängert werden muß, um allen die Chance der Erwerbsarbeit zu geben. Wir meinen, daß die Anhebung der Lebensarbeitszeit auch angesichts des Zustroms vorwiegend jüngerer Aus- und Übersiedler und der damit verbundenen Wirkungen für den Altersaufbau unserer Gesellschaft auch nicht erforderlich ist. Wir sind der Überzeugung, daß die von uns angestrebte höhere Erwerbstätigkeit der Frauen ebenfalls dazu beiträgt, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit verzichten zu können. Wir wollen, daß sich die Arbeitnehmer nach einem arbeitsreichen Leben außerhalb der Erwerbsarbeit selbst verwirklichen können. Die reichste Industrienation Europas kann das auch gewährleisten. Wir werden deshalb nicht ruhen, in der kommenden Legislaturperiode mit einer anderen Mehrheit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wieder zu streichen. Wir wissen uns dabei einig mit der gesamten sozialdemokratischen Fraktion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Ausschöpfung der deutlich gestiegenen Möglichkeiten, Leukämie durch Knochenmarkübertragungen zu heilen, ein Register potentieller Knochenmarkspender erforderlich ist, da nur etwa 30 % der Patienten geeignete Spender in der eigenen Familie haben, und inwieweit ist sie bereit, sich an dem Aufbau eines solchen Registers zu beteiligen? Die Knochenmarktransplantation stellt eine zur Chemotherapie alternative, derzeit noch experimentelle Methode bei der Therapie von Leukämien dar. Fortschritte bei dieser Therapiemöglichkeit sind offenbar aber zu verzeichnen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmarktransplantation und die Deutsche Gesellschaft für Bluttransfusionsmedizin und Immunhämatologie haben nunmehr ein länderübergreifendes Verbundprojekt mehrerer Kliniken initiiert, das die weiteren 13228* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Therapiemöglichkeiten mit der nicht-verwandten Knochenmarktransplantation wissenschaftlich überprüfen soll. Im Zuge dieses Forschungsvorhabens werden auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Spenderdatei untersucht. Das Vorhaben ist zwischenzeitlich vom zuständigen Expertenkreis bei der Deutschen Krebsgesellschaft, die sich derzeit um eine Finanzierung des Forschungsvorhabens durch geeignete Förderorganisationen bemüht, positiv begutachtet worden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorhaben, das sicher einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Etablierung der Therapie und einer dazu notwendigen Spenderdatei liefern wird. Sie wird sich um die Umsetzung des Programms bei entsprechend positiven Ergebnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 10) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das Bundesgesundheitsamt ein Gutachten zu dem Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak in portionierter Form erarbeitet und an das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit weitergeleitet hat? Ja. Das Bundesgesundheitsamt hat auf Weisung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 48 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines schwedischen Mundtabakerzeugnisses in Portionsbeuteln Stellung genommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manfred Opel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Grünewald, der zweite Fall ist korrekt dargestellt. Auf der anderen Seite ging es hier um die Übungsleiterpauschale. Die Übungsleiterpauschale ist seit Jahren gleichgeblieben, und dies ist angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung gegenüber den Sportvereinen schlicht und einfach ungerecht. Unsere Sportvereine müssen eine höhere Übungsleiterpauschale haben, damit sie ihre Übungsleiter, die sie heute nicht mehr bekommen, endlich wieder bekommen können. Wir wollen, daß sie auf 3 600 DM angehoben wird.

    (Beifall bei der SPD — Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU]: Die können das über Einzelnachweis machen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich will fortfahren. Diese Vorlage der GRÜNEN im Finanzausschuß würde dazu führen, daß fast alle Vereine, die wir mit diesem Gesetz fördern, in Zukunft nicht mehr gemeinnützig wären und auch keine steuerbegünstigten Spenden mehr entgegennehmen könnten. Im Klartext heißt dies, daß bis auf die altruistisch tätigen Vereine praktisch alle voll der Steuerpflicht unterliegen würden.

    (Hüser [GRÜNE]: Sie würden nicht der Steuerpflicht unterliegen, sondern bekämen Spenden nicht mehr steuerlich anerkannt!)

    — Sie würden voll — Herr Hüser, das wissen Sie auch
    — der Steuerpflicht unterliegen. Dies müssen die Menschen draußen im Lande und insbesondere in den
    Vereinen wissen, denn hier zeigt sich ganz deutlich, Herr Hüser, die vereinsfeindliche Grundhaltung der GRÜNEN.

    (Beifall bei der SPD)

    Auf die vielen Briefe, die wir von den verschiedensten Vereinen bekamen, müssen die GRÜNEN, wenn sie ehrlich wären, jeweils antworten, daß sie für diese keinerlei Förderungsmöglichkeiten sehen.
    Nun haben uns die GRÜNEN hier Entschließungsanträge vorgelegt, Herr Hüser, die genau das Gegenteil beinhalten. Sie wollen die Gemeinnützigkeit und die Spendenabzugsfähigkeit in erheblichem und darüber hinaus steuersystematisch äußerst bedenklichem Maße ausweiten. Ich, Herr Hüser, nenne dieses Vorgehen inkonsequent.
    Dabei verkenne ich nicht, daß hinter den heute vorliegenden Anträgen der GRÜNEN gute Absichten stecken. Doch was nützt es einer Rentnerin, wenn ihr für unentgeltlichen Pflegedienst in Sozialstationen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern ein Steuerabzug in Höhe von 5 DM pro Stunde bis zu einem Höchstbetrag von 1 200 DM oder 2 400 DM pro Jahr eingeräumt würde, da sie ohnehin keine Steuern zahlt? Man kann nicht auf der einen Seite den Kinderfreibetrag bekämpfen und auf der anderen Seite einen neuen Freibetrag einführen wollen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß diese Maßnahme unstrittig für einen sehr guten Zweck gedacht ist. Wir Sozialdemokraten bevorzugen die Lösung dieses Problems mit Hilfe eines Pflegegesetzes. Da können Sie ja dann zustimmen, Herr Hüser. Dies ist der richtige Weg. Deswegen werden wir diesen auch mit Nachdruck verfolgen.
    Besonders erfreulich ist es, daß es uns gelungen ist — gemeinsam, Herr Dr. Grünewald, räume ich ein —, eine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe der Übungsleiterpauschale solchen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zuzugestehen, die nebenberuflich die Pflege alter, kranker und behinderter Menschen übernommen haben. Damit findet eine wichtige soziale Tätigkeit auch eine angemessene Würdigung in unserem Steuerrecht. Anmerken möchte ich allerdings, daß wir dabei unsere steuersystematischen Bedenken zunächst zurückgestellt haben. Diese Anerkennung sollte nämlich nach meiner Grundüberzeugung unabhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens gewährt werden.
    Ich kann mit Befriedigung ebenfalls feststellen, daß es uns Sozialdemokraten gelungen ist, unseren Antrag vom 25. November 1987, wonach Pflanzen- und Kleintierzucht in den Förderungskatalog aufgenommen werden sollten, jetzt endlich durchzusetzen. Weiter sind in der neuen Nr. 4 des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung verschiedene Förderungszwecke aufgeführt, über deren systematische Einreihung man sicherlich streiten kann. Dies — das darf ich hier ganz offen bekennen — war auch unter den Berichterstattern unstrittig.
    Aus diesem Grunde haben wir im Finanzausschuß die Bundesregierung gebeten, eine erläuternde Stellungnahme über andere förderungsfähige Vereinszwecke abzugeben. Die Stellungnahme der Bundesregierung findet sich in Kurzform auch in dem zuge-



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    hörigen Bericht der Berichterstatter wieder. Dort kann man sie nachlesen.
    Es ist völlig unstrittig, daß § 52 Abs. 2 in seinen vier Ziffern nur beispielhaft die Förderungszwecke aufführt. Dies wird damit begründet, daß dieser Förderungskatalog festschreibt, was „insbesondere" anzuerkennen ist. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung erklärt, daß Vereinszwecke wie Modellschiffbau, Briefmarkensammeln, Münzsammeln, Amateurfilmen und Amateurfotografieren in Zukunft ebenfalls als gemeinnützig anerkannt werden können, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind in Abs. 1 des § 52 der Abgabenordnung aufgeführt. Insofern gibt das Gesetz — das möchte ich nochmals ausdrücklich betonen — lediglich eine beispielhafte Aufzählung der gemeinnützigen Zwecke wieder.
    Dies sage ich insbesondere an die Adresse der vielen Vereine draußen im Land, die uns geschrieben haben und die in vielen Fällen zu Recht die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit eingefordert haben.

    (Tillmann [CDU/CSU]: Wie zum Beispiel die Philatelisten!)

    — Genauso. Deswegen habe ich, Herr Kollege, dem Finanzminister einen Brief geschrieben, und er hat mir bestätigt, daß die Philatelisten in den Förderungskatalog aufgenommen sind; das freut mich ganz besonders.

    (Uldall [CDU/CSU]: Nein, nicht in den Förderungskatalog aufgenommen!)

    — Also, daß sie als gemeinnützig anerkannt werden können, um das nochmals zu sagen,

    (Rind [FDP]: Schon immer! Nichts Neues!)

    und dies bedeutet schlicht und einfach, daß es in der Regel der Fall ist; es müßte die Ausnahme nachgewiesen werden; da haben Sie, Herr Kollege, völlig recht.
    Da es leider nicht möglich war, den Beispielskatalog im Vereinsförderungsgesetz erschöpfend zu gestalten, und weil wir uns bewußt darauf geeinigt haben, den besonderen Katalog in Nr. 4 des Abs. 2 des § 52 der Abgabenordnung zu begrenzen, war eine erschöpfende Aufzählung der möglichen gemeinnützigen Zwecke ohnehin nicht durchsetzbar.
    Einschränkend ist allerdings zu bemerken, daß bei den im Gesetz nicht aufgeführten Förderzwecken die Vermutung der Gemeinnützigkeit nicht von vornherein gelten kann, sondern gegenüber den Finanzbehörden nachgewiesen werden muß. Herr Staatssekretär, hier appelliere ich an den Finanzminister, die möglichen Förderzwecke auf dem Erlaßwege so umfassend zu definieren und aufzuzählen, daß es tatsächlich gelingt, zu einer Vereinfachung in der Anerkennung vor Ort zu kommen. Was wir alle vermeiden müssen, ist eine Flut von Prozessen um die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von gemeinnützigen Vereinen, und hier gehört, Herr Kollege Tillmann, die Philatelie dazu. Ich kann mir darüber hinaus nicht vorstellen, daß man beispielsweise den Karneval fördert, aber nicht die Volksbühnen, auch nicht, daß man den Hundesport fördert, aber nicht z. B. die
    Freikörperkultur. Dieses wäre systematisch sonst alles außerhalb der Reihe.

    (Gattermann [FDP]: Herr Kollege, was hat das beides miteinander zu tun? — Huonker [SPD]: Herr Gattermann, das müßten Sie wissen!)

    — Da kann ich Ihnen gerne eine Antwort geben. Wenn Sie in Nr. 4 des Abs. 2 des § 52 sehen, dann werden Sie mir auch die Frage beantworten müssen, was z. B. der Modellflugzeugbau mit dem Hundesport zu tun hat. Das wäre die gleiche Gegenfrage.

    (Huonker [SPD]: Der ist doch ein Sonnenfreund! — Oostergetelo [SPD]: Er ist auf den Hund gekommen!)

    Ich komme zu einem anderen Themenbereich: Für uns Sozialdemokraten ist es selbstverständlich, daß die Förderung der Soldaten- und Reservistenbetreuung in jedem Fall ausschließen muß, daß auch Vereinigungen von früheren Mitgliedern der Waffen-SS und die HIAG oder vergleichbare Vereinigungen als gemeinnützig anerkannt werden.

    (Beifall bei der SPD — Rind [FDP]: Das steht doch im Ausschußbericht!)

    Wir bekräftigen nochmals, daß es für uns vollkommen undenkbar ist, daß Vereine, die sich auf die nationalsozialistische Bewegung beziehen, als gemeinnützig anerkannt werden können. Nur, Herr Kollege Rind, ist es wichtig, daß es nicht irgendwo im Papier versteckt steht, sondern daß es hier im Bundestag gesagt wird.

    (Huonker [SPD]: Das ist wahr!)

    Die Gemeinnützigkeit des Siedlungs- und Eigenheimwesens soll nach unserer Auffassung auch im Wege von Verwaltungsregelungen sichergestellt werden, insbesondere auch, weil die Vereine inzwischen wichtige Aufgaben bei der Aufnahme und Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern übernommen haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir Sozialdemokraten hielten es für erforderlich, die bisherige Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift für die Umsätze von Theatern, Orchestern, Chören und Museen sowie anderen auf die Vermittlungsleistungen von gemeinnützigen Besucherorganisationen wie z. B. von Volksbühnen auszudehnen. Deshalb wollen wir gemeinnützige Theater-Besucherorganisationen, die darauf gerichtet sind, ihren Mitgliedern den Besuch kultureller Veranstaltungen zu ermöglichen, von der Umsatzsteuer befreien.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr gut!)

    Die Bundesregierung hat dargelegt, daß es den Theaterbesucherorganisationen einerseits unbenommen bleibe, den eigenen Organisationsaufwand auf nicht der Umsatzbesteuerung unterliegende Mitgliederbeiträge umzulegen. Andererseits befänden sich die Besucherorganisationen im Wettbewerb mit den gewerblichen Vorverkaufsstellen, wenn sie ebenso wie diese Provisionen für die Vermittlung von Eintrittskarten für den Besuch der steuerbefreiten Theater und ähnlichen erhielten. Diese Vermittlungsleistungen seien daher nach ihrer Ansicht grundsätzlich umsatz-



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    steuerpflichtig. Schließlich hat die Bundesregierung erklärt, daß für die Besucherorganisationen in der großen Mehrzahl der Fälle wegen der sogenannten Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer ohnehin nicht zu erheben sei. Wir sind im Ausschuß übereingekommen, die Bundesregierung aufzufordern, baldmöglichst im Verwaltungswege eine zufriedenstellende Lösung im Sinne einer größtmöglichen Förderung der von den Besucherorganisationen vorgetragenen Problematik herbeizuführen.
    Ich sage hier eines aber deutlich: Sollte dies nicht gelingen, behalten wir uns vor, eine gesetzgeberische Regelung zu initiieren.
    Für Bildungseinrichtungen wurde klargestellt, daß sie ihre Gemeinnützigkeit nicht verlieren, wenn sie neben ihrer eigentlichen Tätigkeit ihre Tagungsstätten auch anderen gemeinnützigen Einrichtungen oder in gewissem Umfang sonstigen Nutzern zur Verfügung stellen. Es ist sicherlich leicht einzusehen, daß bei den Tagungsstätten sogenannte Fremdbelegungen nicht in beliebigem Umfang gemeinnützig sein können. Hier würden die Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechtes und insbesondere das Gebot der Selbstlosigkeit verletzt.
    Es ist jedoch erforderlich, daß der Finanzminister den Bildungsstätten und Tagungsstätten entsprechende Richtlinien an die Hand gibt, Herr Staatssekretär, die in Zukunft Handlungssicherheit bei ihren Planungen garantieren.
    Für uns Sozialdemokraten ist es selbstverständlich, daß wir die Bildungsarbeit soweit nur irgend möglich unterstützen. Dazu gehört natürlich auch, daß die Bildungsstätten wirtschaftlich effektiv arbeiten können. Deshalb muß es möglich sein, daß die Bildungsstätten in gewissem Umfang Fremdbelegungen oder Gastveranstaltungen anderer Träger aufnehmen können, ohne daß dadurch ihr Gemeinnützigkeitsstatus in Frage gestellt wird.
    Wir alle sind von einer Flut von Briefen überschwemmt worden, die uns den Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensformen abverlangten. Offensichtlich gab es insbesondere in den südlichen Bundesländern bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit erhebliche Schwierigkeiten. Dazu ist festzustellen, daß die Abwehr von Diskriminierungen aller Art schon nach geltendem Recht zu den begünstigten Zwecken im Sinne des Vereinsförderungsgesetzes gilt. Ich bitte, Herr Staatssekretär, den Finanzminister dringend, die ungleiche Handhabung der Anerkennungspraxis von verschiedenen Finanzämtern durch geeignete Verwaltungsmaßnahmen auszuräumen. Es ist nach unserer Auffassung unstrittig, daß die Betreuung AIDS-Infizierter oder der Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensformen sowie ähnliche Vereinszwecke grundsätzlich für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit in Betracht kommen. Ich sage dem Finanzminister ganz ausdrücklich, daß das ein besonderes Anliegen der Sozialdemokraten ist.
    Hinzufügen möchte ich noch, daß für uns selbstverständlich der Umweltschutz, der Naturschutz und im weitesten Sinne alle Vereine, die sich dem Schutz der Schöpfung verschrieben haben, vom Grundsatz her
    für eine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit in Betracht kommen.
    Wir haben uns aber auch intensiv mit der besonderen Förderungswürdigkeit mildtätiger Zwecke beschäftigt. Hier sehen wir in Übereinstimmung mit dem Sachverständigengutachten den Schwerpunkt der Vereinsförderung. Deswegen haben wir auch der Erhöhung der Abzugsfähigkeit für mildtätige Spenden von 5 % auf 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte ausdrücklich zugestimmt.
    Wichtig ist für uns vor allen Dingen, daß es einer durchgreifenden, grundlegenden und umfassenden Reform des Spendenabzugsrechtes bedarf. Diesem Anliegen ist der gesamte Finanzausschuß einmütig beigetreten. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, dieser Willensbekundung zu entsprechen und in den nächsten Monaten entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Die seit Jahren geforderte Reform und Vereinfachung des Spendenabzugsrechtes, das heute in vielen Gesetzes-, Verordnungs- und Verwaltungsvorschriften zersplittert ist und das in Teilen sogar für verfassungswidrig gehalten wird, ist längst überfällig.
    An dieser Stelle möchte ich mich bei den Mitberichterstattern und vornehmlich beim Kollegen Dr. Grünewald für die vertrauensvolle Zusammenarbeit während der Ausschußberatungen über dieses schwierige und komplizierte Gesetz bedanken.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Leider hat es eine spät nachgeschobene Regelung gegeben, wie sie sich jetzt im Art. 3 des Gesetzentwurfes befindet, die die ansonsten harmonische Arbeit gestört hat. Ich spreche von der sogenannten Vertrauensschutzregelung für gutgläubige Spender. Im Finanzausschuß hatten wir am 4. Oktober in Berlin vereinbart, daß die Koalitionsfraktionen ihre Absicht, eine Vertrauensschutzregelung für Spenden in das Vereinsförderungsgesetz einzubringen, zurückziehen würden, wenn die SPD-Fraktion diese Regelung nicht oder nur zu einem Teil mitzutragen bereit sei.

    (Huonker [SPD]: Das ist im Protokoll nachzulesen!)

    In der Sitzung des Finanzausschusses am 25. Oktober habe ich im Namen meiner Fraktion erklärt, daß die SPD einer solchen Regelung zumindest jetzt nicht zustimmen könne. Dennoch haben sich die Koalitionsfraktionen — absprachewidrig — entschlossen, die Regelung nicht aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.
    Wir haben im Finanzausschuß zudem ein weiteres faires Angebot gemacht. Wir haben angeregt, daß vom Ausschuß beim Bundesminister der Justiz ein Gutachten über mögliche strafrechtliche Implikationen der neuen Vertrauensschutzregelung eingeholt wird, bevor sie beschlossen werden kann. Dieses Gutachten liegt zumindest uns, Herr Dr. Grünewald, nicht vor.

    (Huonker [SPD]: Ihm auch nicht!)

    Deshalb gilt nach wie vor das Wort der Bundesregierung im Finanzausschuß, nämlich daß eine begünstigende Beeinflussung der Parteispendenprozesse durch die neue Vertrauensschutzregelung für gut-



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    gläubige Spender nicht ausgeschlossen werden kann. Allein diese Aussage, meine Damen und Herren, reicht aus — das müßte für jedermann in diesem Hause gelten — , um dieser Neuregelung auf gar keinen Fall zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Damit stellt sich automatisch die Frage, warum die Koalitionsfraktionen jetzt mit soviel Energie eine solche Regelung ins Gesetz einführen wollen. Besonders schwer wiegt die Tatsache, daß sich die Bundesregierung in der Drucksache 11/4305 auch schriftlich gegen die Vertrauensschutzregelung ausgesprochen hat. Das können sie dort nachlesen.

    (Dr. Grünewald [CDU/CSU]: Aber aus anderen Gründen!)

    Hier heißt es:
    Andererseits könnte die Regelung auch bewußt mißbraucht werden.
    Das ist die Aussage der Bundesregierung. Es ist nicht die Aussage der SPD.

    (Abg. Uldall [CDU/CSU] und Abg. Frau WillFeld [CDU/CSU] melden sich zu einer Zwischenfrage)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, wir haben zwei Wünsche zu einer Zwischenfrage. Ich weiß nicht, ob Sie bereit sind, diese zwei Fragen zuzulassen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Opel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wenn es nicht angerechnet wird, Herr Präsident.