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    Plenarprotokoll 11/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Schily auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 13099 A Eintritt der Abg. Frau Kottwitz in den Deutschen Bundestag 13099 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Einspruch des Abgeordneten Böhm (Melsungen) gegen den am 26. Oktober erteilten Ordnungsruf 13099 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) (Drucksachen 11/4124, 11/4452, 11/5490, 11/5530, 11/5493) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innengruppen sowie erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Erziehender bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung und zur Heraufsetzung der Bemessungsgrundlage von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1401, 11/4964, 11/5490, 11/5530) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen und Beamten/innen bei den Auswirkungen der Steuerreform (Drucksache 11/4957) Hüser GRÜNE (zur GO) . . . 13100C, 13100D Bohl CDU/CSU (zur GO) 13100 C Hoss GRÜNE (zur GO) 13101A Cronenberg (Arnsberg) FDP (zur GO) . 13101D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13102 A Günther CDU/CSU 13102B Frau Unruh fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 13107D Dreßler SPD 13108A, 13159C Cronenberg (Arnsberg) FDP 13113B Hoss GRÜNE 13116A Scheu CDU/CSU 13119 D Heyenn SPD 13122 C Heinrich FDP 13125A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13127 A Frau Limbach CDU/CSU 13129B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13131 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13133A, 13159A Egert SPD 13139 B Frau Würfel FDP 13151 A Frau Unruh fraktionslos 13152 A Kolb CDU/CSU 13153D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Frau Steinhauer SPD 13155 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 13157 B Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179 C, 13188B Namentliche Abstimmungen 13178D, 13179A, B Ergebnisse . 13182D, 13184 A, 13185C, 13186D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Die Flüchtlingsbewegung und die Situation in den Aufnahmelagern; Aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13142 D Dr. Penner SPD 13143 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13143 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13144 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . 13144 B Bohl CDU/CSU 13144 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13144 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 13145A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13145 B Frau Hämmerle SPD 13146A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146B Lüder FDP 13146 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13147 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 13147 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13147 C Frau Hensel GRÜNE 13147D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13148A Oostergetelo SPD 13148D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149A Dr. Hitschler FDP 13149B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13149D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . . 13149 D Müntefering SPD 13150B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 13150 C Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5537, 11/5548) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der Alterssicherungssysteme (Drucksachen 11/4125, 11/4965, 11/5537) Fellner CDU/CSU 13160A Bernrath SPD 13162A Richter FDP 13164 C Hoss GRÜNE 13166C Heistermann SPD 13167 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13169 A Frau Unruh fraktionslos 13170 C Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/5303, 11/5498, 11/5500) b) Zweite und Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 11/5408; Artikel 4 aus Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5499, 11/5501) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu dem Antrag des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anrechnung der Rente auf die Altersentschädigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/5304, 11/5338, 11/3109, 11/1597, 11/5499) Dr. Rüttgers CDU/CSU 13172B Wiefelspütz SPD 13173 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 III Dr. Hoyer FDP 13175 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13176 C Frau Unruh fraktionslos 13177E Eimer (Fürth) FDP (Erklärung nach § 31 GO) 13178A Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13180B Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Schätzung der EG- Getreideernte durch die EG-Kommission Eigen CDU/CSU 13188D Oostergetelo SPD 13189D Bredehorn FDP 13190 C Kreuzeder GRÜNE 13191B, 13194 C Susset CDU/CSU 13192 B Sielaff SPD 13193 A Heinrich FDP 13193 D Michels CDU/CSU 13194 D Frau Weyel SPD 13195 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13196 C Wimmer (Neuötting) SPD 13197 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 13198D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksachen 11/4176, 11/4305, 11/5582, 11/5607) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/390, 11/5582) c) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Büchler (Hof), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/1334, 11/5582) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Apel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine (Drucksachen 11/124, 11/5582) Dr. Grünewald CDU/CSU 13201 A Opel SPD 13203 C Rind FDP 13208 C Hüser GRÜNE 13211 C Spilker CDU/CSU 13213 D Schmidt (Salzgitter) SPD 13215 C Tillmann CDU/CSU 13217 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 13218B Namentliche Abstimmung 13219 C Ergebnis 13219D Erklärung der Bundesregierung zur vorläufigen Freigabe von Besuchsreisen und Ausreisen aus der DDR Seiters, Bundesminister BK 13221 A Dr. Vogel SPD 13221 C Dr. Dregger CDU/CSU 13222 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 13222 C Mischnick FDP 13223 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13223 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 11/5528 vom 3. November 1989 — Ratifizierung der Zusatzabkommen zum Genfer Protokoll; Ausklammerung der im Zusatzprotokoll enthaltenen atomaren Vorbehaltsklausel bei der Ratifikation durch die Sowjetunion MdlAnfr 13, 14 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Schäfer AA . . . 13181A, 13181 C ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 13181A, 13181 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 13182 A ZusFr Oostergetelo SPD 13182B ZusFr Dr. Soell SPD 13182 C Berichtigung 13223* A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13225* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO des Abgeordneten Dr. Soell und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 . . . . 13225* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) 13226* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes 13226* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stiegler und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 13227* B Anlage 6 Erstellung eines Registers potentieller Knochenmarkspender zur Behandlung der Leukämie MdlAnfr 6 — Drs 11/5528 — Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 13227* D Anlage 7 Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zum Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung eines Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak MdlAnfr 10 — Drs 11/5528 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 13228* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13099 174. Sitzung Bonn, den 9. November 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 173. Sitzung, Seite 13087 D: Im letzten Absatz ist am Beginn der 5. Zeile das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10.11.89 Becker (Nienberge) SPD 10.11.89 Beckmann FDP 10.11.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10.11.89 * Frau Bulmahn SPD 10.11.89 Büchner (Speyer) SPD 10.11.89 ** Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10.11.89 ** Dr. Dollinger CDU/CSU 10.11.89 Frau Eid GRÜNE 10.11.89 Engelhard FDP 9. 11.89 Engelsberger CDU/CSU 10.11.89 Ewen SPD 10. 11.89 Frau Geiger CDU/CSU 10.11.89 Dr. Geißler CDU/CSU 10.11.89 Grünbeck FDP 9.11.89 Häfner GRÜNE 9.11.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 10. 11.89 Dr. Hennig CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Hornhues CDU/CSU 10. 11.89 Höffkes CDU/CSU 10.11.89 * Jung (Limburg) CDU/CSU 9. 11.89 Klein (Dieburg) SPD 10. 11.89 Klein (München) CDU/CSU 10.11.89 Dr. Knabe GRÜNE 10.11.89 Dr. Kohl CDU/CSU 10.11.89 Dr. Kreile CDU/CSU 10.11.89 Linsmeier CDU/CSU 10.11.89 Lintner CDU/CSU 10.11.89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 10.11.89 Lowack CDU/CSU 10.11.89 Frau Luuk SPD 10.11.89 Dr. Müller CDU/CSU 10.11.89 ** Paintner FDP 10.11.89 Pfeifer CDU/CSU 10.11.89 Reuschenbach SPD 9.11.89 Frau Rock GRÜNE 10.11.89 Dr. Rüttgers CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Schmude SPD 10. 11.89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 10.11.89 Steiner SPD 10.11.89 * Frau Dr. Timm SPD 10.11.89 Toetemeyer SPD 10.11.89 Verheugen SPD 10.11.89 Volmer GRÜNE 10.11.89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 10.11.89 Wissmann CDU/CSU 10.11.89 Wüppesahl fraktionslos 10.11.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO der Abgeordneten Dr. Soell, Duve und Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Das dem Bundestag vorliegende Gesetzgebungswerk zur Rentenreform ist wahrscheinlich in der Lage, unser Rentensystem für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf eine einigermaßen solide Grundlage zu stellen. Aber was wird danach? Auch wenn die Altersstruktur, insbesondere das Verhältnis von aktiv Erwerbstätigen zu Rentnern und Pensionären, noch nicht in jeder Einzelheit vorausberechenbar ist (es hängt ab von der Dauer der Lebensarbeitszeit, dem Anteil erwerbstätiger Frauen, der Altersstruktur der Zuwanderung), kann niemand an der Tatsache vorbeisehen, daß sich das Verhältnis Erwerbstätige zu Rentnern, das heute bei 2 : 1 liegt, spätestens nach dem Jahre 2005 auf ein Verhältnis 1 : 1 zubewegt. Einigermaßen realistische Schätzungen über die dann notwendigen Beitragssätze liegen in Größenordnungen von 25 bis 30 To des Bruttoeinkommens. Dies sind angesichts einer wohl kaum sinkenden Steuerlast unerträgliche Sätze. Hinzu kommt, daß dann der sogenannte Generationenvertrag vollends zum Generationenbetrug wird, jedenfalls zum Betrug derer, die Kinder aufgezogen haben, die angesichts eines nur in schwachen Ansätzen vorhandenen Familienlastenausgleichs meist über eine sehr viel geringere soziale und private Altersvorsorge verfügen und nun erleben müssen, daß ihre Kinder sowie deren Kinder (sofern diese noch Kinder kriegen wollen) den in der Regel besser versorgten Kinderlosen die höheren Renten, Pensionen, Lebensversicherungen, Kapitalerträge etc. erarbeiten müssen. Im Extremfall einer alleinerziehenden Frau (die Alleinerziehenden sind zu 90 % Frauen), die 1 bis 2 Kinder aufzieht und meist kaum oberhalb des Existenzminimums gelebt und entsprechend gering „geklebt" hat, kann deren Rente geringer ausfallen als der dann monatlich fällige Arbeitnehmerbeitrag eines ihrer Kinder. Nach Schätzung von Familienverbänden liegen die durchschnittlichen finanziellen Kosten für die Pflege und Erziehung von Kindern zwischen DM 500, - bis 750,- monatlich. Bei einem angenommenen Durchschnittssatz von DM 600, - beträgt in 20 Jahren der (verzinste) Aufwand über DM 150 000,- pro Kind. Davon wird vom Staat höchstens ein Anteil von 20 bis 25 % (seit den BAföG-Kürzungen eher weniger) ausgeglichen. Zugleich sind die Steuer- und Beitragslasten von Familien mit Kindern mindestens genauso hoch wie die von Kinderlosen, da ihr Verbrauchsteueranteil angesichts des nicht absenkbaren Grundbedarfs relativ höher ist als bei Haushalten ohne Kinder. 13226* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Wenn sich die heute schon bestehenden Verteilungsungerechtigkeiten des „Generationenvertrages" nicht noch verdoppeln und verdreifachen sollen, dann muß die Rentenreform durch Lösungen ergänzt werden, die ab den 90er Jahren den Familienlastenausgleich deutlich verbessern und einen Kapitalstock ansammeln, der auch für die Jahre nach 2005 die Beitragslast in erträglichen Grenzen hält. Künftige Entscheidungen über die Sicherung des Alterslastenausgleichs sollten ohne Neuregelung des Familienausgleichs nicht mehr stattfinden. Dazu zwei konkrete Vorschläge: a) Erhöhung des Kindergeldes auf DM 300, — pro Monat ab dem ersten Kind (zu finanzieren aus den rd. 24 Mrd. Kindergeld und Kinderfreibeträgen und aus den rd. 33 Mrd., die ab 1990 das Ehegattensplitting kosten wird). b) Nutzung der Erträge aus der Wertschöpfungsabgabe zum Aufbau eines Kapitalstocks, dessen Verteilungsmodus nicht durch politische Tagesmehrheiten, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit, d. h. verfassungsrechtlich verankert, verändert werden darf. Er soll dazu benutzt werden, die nach dem Jahr 2005 wahrscheinlich notwendigen Beitragserhöhungen zu begrenzen. Inwieweit der von mehreren Seiten in die Diskussion gebrachte Vorschlag der unterschiedlichen Beitragssätze für Erwerbstätige mit und ohne Kinder zur Finanzierung eines solchen Kapitalstocks herangezogen werden kann, müßte noch intensiver diskutiert werden. In einer Form, die eine Beitragsstaffel nur für den Arbeitnehmerbeitrag vorsieht, ist er nicht akzeptabel. Würde auch ein Arbeitgeberbeitrag entsprechend herangezogen, wäre dies ein erheblicher Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik und zur Gleichstellung der Frau, weil es finanziell attraktiv würde, Frauen und Männer mit Kindern einzustellen, für die dann niedrigere Arbeitgeberbeiträge zu zahlen wären. Kurz zusammengefaßt: Schon bisher war der „Generationenvertrag" eine Fiktion — angesichts gerade noch vertretbarer Beitragssätze und bei Berücksichtigung der enormen Wiederaufbaulasten, die die Rentnergeneration der letzten drei Jahrzehnte zu tragen hatte, immerhin eine zeitweise akzeptable Fiktion. Künftig schafft diese Fiktion immer unerträglichere Verteilungsungerechtigkeiten. Es sollte zwar Konsens sein und bleiben, daß wir — auch auf Grund des Mißbrauchs in der Vergangenheit — keine aktive Bevölkerungspolitik betreiben wollen. Tatsächlich ist eine Beibehaltung dieses ungerechten „Generationenvertrages" Bevölkerungspolitik — nur in ihrer negativsten Form. Weil Alterslastenausgleich und Familienlastenausgleich sachlich zusammengehören und dies in der Rentenreform '92 nicht berücksichtigt ist, lehne ich das vorliegende Gesetz ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) Ich unterstütze im Grundsatz die in der Begründung aufgeführten Ziele, halte aber die vorgeschlagenen Lösungswege teilweise für falsch bzw. befürchte, daß sie zu ungewünschten Konsequenzen führen könnten. Eine detaillierte Überprüfung war mir in der kurzen Zeit, seitdem mir diese Anträge bekannt wurden, nicht möglich. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Ich werde bei der Abstimmung über die zehnte Novelle zum Abgeordnetengesetz, mit der die Altersentschädigung der Bundetagsabgeordneten neu geregelt wird, mit Nein stimmen. Wenn man die Zustimmung verweigert, tut man gut daran, um nicht mißverstanden zu werden, folgende Bemerkung vorauszuschicken: Meine Altersentschädigung würde durch die Neuregelung nicht nur nicht tangiert — ich hätte sowohl nach dem alten wie dem neuen Recht ganz ohne Übergangsregelung die Höchstpension erreicht. Ich spreche also nicht pro domo. Das macht es mir leichter, den Grund meines Nein hier vorzutragen. Ich zweifle ferner nicht an, daß der Deutsche Bundestag, wenn er sich schon zu einschneidenden Veränderungen in den zwei wichtigsten Alterssicherungssystemen entschließt, seine eigene Versorgung nicht draußen vor lassen kann. Das hätte ihn allerdings nicht daran gehindert, zu einer intelligenten Lösung zu finden, die nicht neue Probleme aufwirft, die ganz außerhalb des Versorgungssystems entstehen. Meine Ablehnung des Gesetzes ist bestimmt durch die im § 20 vorgesehene Streckung der erforderlichen Mitgliedschaftsdauer zur Erreichung der Höchstversorgung. 16 Jahre waren es bisher, 18 Jahre werden es künftig sein. Ich habe schon zu Beginn der Beratungen meine Bedenken gegen einen solchen Schritt angemeldet. Und ich habe in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern aus allen Fraktionen dieses Hauses festge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13227* stellt, daß diese Bedenken im Grunde von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen geteilt werden. Aber wie das leider nur allzuoft der Fall ist: die Bedenken werden geteilt, aber dann zuckt man die Achseln und sagt, die Einwände seien zwar alle richtig, aber man könne leider nichts machen, weil eine Korrektur von der Öffentlichkeit prompt mißverstanden werden würde. Im Klartext wird die heutige Verlängerung der Frist zur Erreichung der Höchstversorgung dazu führen, daß ein MdB künftig nicht mehr volle vier Legislaturperioden dem Parlament angehören muß, sondern fünf. Daran dürften wir alle miteinander kein Interesse haben. Die Welt um uns herum ist in einem stürmischen Wandel begriffen. Es ist dem parlamentarischen System nur förderlich, wenn die Rotation in diesem Haus immer wieder für Blutauffrischung sorgt. Man muß das Prinzip nicht gleich auf die Spitze treiben, wie DIE GRÜNEN das tun bzw. getan haben, aber man sollte zumindest nicht neue Hemmnisse gegen einen personellen Wandel im Bundestag einbauen. Genau das aber geschieht mit dieser Neuregelung, und davor kann man nicht eindringlich genug warnen. Nun höre ich schon den Einwand — er wird meist mit gewölbter Brust und sonorer Stimme vorgetragen — kein Mitglied dieses Hauses würde etwa nur deshalb noch einmal um die Rückkehr in den Bundestag kämpfen, weil es die Höchstpension noch nicht erreicht habe. Da Politiker aber auch nur Menschen sind, klingen solche Beteuerungen hohl und gehen an der Sache vorbei. Tatsächlich wird diese Neuerung die Erneuerung und Verjüngung des Parlaments erheblich behindern, und ich frage mich, welches Interesse dieses Haus und welches Interesse das deutsche Volk daran haben kann, daß die alten Hasen, die Routiniers, die oft auch schon im harten Parlamentsalltag verschlissenen bzw. skeptisch oder gar zynisch gewordenen Politiker dazu verleitet werden, noch einmal anzutreten. Diese neue Bestimmung ist der Entwicklung unserres Gemeinwesens nicht förderlich. Ich sehe traurig ein weiteres Mal, daß sich der Deutsche Bundestag aus lauter Angst, sonst draußen mißverstanden zu werden, selbst ein Bein stellt. Und ich will daran nicht mitschuldig werden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stiegler, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Kastner, Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Leidinger, Lutz, Müller (Schweinfurt), Nagel, Reuter, Dr. Schöfberger, Sieler (Amberg), Dr. SkarpelisSperk, Vahlberg, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Wir haben dem Rentenreformgesetz 1992 in dritter Lesung nicht zugestimmt und uns dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: Das Rentenreformgesetz 1992 enthält viele positive Regelungen. Wir danken der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion dafür, daß es ihr gelungen ist, den Koalitionsparteien viele Verbesserungen abzuringen. Das gilt auch für die Hinausschiebung der Anhebung der Altersgrenzen. Die Tatsache, daß die Koalitionsfraktionen aber nicht bereit waren, auf die Anhebung der Altersgrenzen und damit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit insgesamt zu verzichten, veranlaßt uns, dem Rentenreformgesetz insgesamt nicht zuzustimmen. Wir halten die Anhebung für arbeitsmarktpolitisch verfehlt, weil in Zeiten der andauernden Massenarbeitslosigkeit die allgemeine Lebensarbeitszeit verkürzt und nicht verlängert werden muß, um allen die Chance der Erwerbsarbeit zu geben. Wir meinen, daß die Anhebung der Lebensarbeitszeit auch angesichts des Zustroms vorwiegend jüngerer Aus- und Übersiedler und der damit verbundenen Wirkungen für den Altersaufbau unserer Gesellschaft auch nicht erforderlich ist. Wir sind der Überzeugung, daß die von uns angestrebte höhere Erwerbstätigkeit der Frauen ebenfalls dazu beiträgt, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit verzichten zu können. Wir wollen, daß sich die Arbeitnehmer nach einem arbeitsreichen Leben außerhalb der Erwerbsarbeit selbst verwirklichen können. Die reichste Industrienation Europas kann das auch gewährleisten. Wir werden deshalb nicht ruhen, in der kommenden Legislaturperiode mit einer anderen Mehrheit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wieder zu streichen. Wir wissen uns dabei einig mit der gesamten sozialdemokratischen Fraktion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Ausschöpfung der deutlich gestiegenen Möglichkeiten, Leukämie durch Knochenmarkübertragungen zu heilen, ein Register potentieller Knochenmarkspender erforderlich ist, da nur etwa 30 % der Patienten geeignete Spender in der eigenen Familie haben, und inwieweit ist sie bereit, sich an dem Aufbau eines solchen Registers zu beteiligen? Die Knochenmarktransplantation stellt eine zur Chemotherapie alternative, derzeit noch experimentelle Methode bei der Therapie von Leukämien dar. Fortschritte bei dieser Therapiemöglichkeit sind offenbar aber zu verzeichnen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmarktransplantation und die Deutsche Gesellschaft für Bluttransfusionsmedizin und Immunhämatologie haben nunmehr ein länderübergreifendes Verbundprojekt mehrerer Kliniken initiiert, das die weiteren 13228* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Therapiemöglichkeiten mit der nicht-verwandten Knochenmarktransplantation wissenschaftlich überprüfen soll. Im Zuge dieses Forschungsvorhabens werden auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Spenderdatei untersucht. Das Vorhaben ist zwischenzeitlich vom zuständigen Expertenkreis bei der Deutschen Krebsgesellschaft, die sich derzeit um eine Finanzierung des Forschungsvorhabens durch geeignete Förderorganisationen bemüht, positiv begutachtet worden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorhaben, das sicher einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Etablierung der Therapie und einer dazu notwendigen Spenderdatei liefern wird. Sie wird sich um die Umsetzung des Programms bei entsprechend positiven Ergebnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 10) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das Bundesgesundheitsamt ein Gutachten zu dem Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak in portionierter Form erarbeitet und an das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit weitergeleitet hat? Ja. Das Bundesgesundheitsamt hat auf Weisung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 48 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines schwedischen Mundtabakerzeugnisses in Portionsbeuteln Stellung genommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Kroll-Schlüter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die agrarpolitische Entwicklung in den 60er und 70er Jahren

    (Zuruf von der SPD: In den 50er Jahren! — Frau Flinner [GRÜNE]: Hat die FDP gestaltet, und darum ist sie so geworden, wie sie ist!)

    hat zu Ergebnissen geführt, die aus damaliger Sicht sehr verständlich, auch erstrebenswert waren, die sich aber im Rahmen der europäischen Entwicklung zu Problemen entwickelt haben, die zu Beginn der 80er



    Kroll-Schlüter
    Jahre als besonders schwerwiegende Probleme vor der neuen Regierung standen. Man wird doch sicherlich sagen können, daß auch der Bundesminister Kiechle in besonderer Weise tatkräftig und konkret darangegangen ist, die Probleme zu lösen.

    (Frau Weyel [SPD]: Er hat keinen Erfolg dabei! — Weiterer Zuruf von der SPD: Warum dann die Aktuelle Stunde, wenn er alle Probleme gelöst hat?)

    Auf jeden Fall gibt es bis heute kein überzeugendes Alternativkonzept dazu. Wir haben nie davon gehört. Wir haben von einzelnen kleinen Alternativschritten gehört, aber ein alternatives Gesamtkonzept dazu hat es Ihrerseits nicht gegeben.

    (Frau Flinner [GRÜNE]: Das stimmt nicht! Wir haben immer gute Konzepte gehabt!)

    Die Ergebnisse unserer Agrarpolitik, wie sie sich im Moment darstellen, sind durchaus positiv zu bewerten.

    (Opel [SPD]: Die Gestaltungsverantwortung liegt sowieso bei der Regierung!)

    Es gibt tatsächlich eine Ordnung des Milchmarktes. Es gibt einen stabilen bis erhöhten Milchpreis. Andere Agrarpreise sind in diesem Jahr beachtlich gestiegen. Die Schweinepreise sind im Vergleich zum vergangenen Jahr bis zu 30 % gestiegen. Das heißt, die Maßnahmen zur Ordnung der Märkte haben sich durchaus positiv ausgewirkt.

    (Oostergetelo [SPD]: Das ist doch reine Planwirtschaft!)

    — Ich möchte das Wort gerne aufnehmen. Eine mehr marktwirtschaftliche Ordnung war infolge dieser Entwicklung und dieser großen Probleme nicht möglich.

    (Opel [SPD]: Aber wünschenswert!)

    — Aber wünschenswert. — Das Ziel der Ordnung der Märkte ist ja, mehr Marktordnung zu ermöglichen.

    (Opel [SPD]: Aber, Herr Kollege, da laufen Sie ganz schnell von dem Ziel weg!)

    — Nein, eben nicht.
    Indem ich zu dem eigentlichen Thema der Aktuellen Stunde zurückkehre,

    (Zuruf von der SPD: Das ist gut!)

    sage ich: Die deutschen Bauern zeigen sich seit mehr als drei Jahrzehnten von der besten europäischen Seite. Die deutsche Landwirtschaft war und ist bereit, notwendige Kompromisse im Interesse der Sache mitzutragen. Schwerwiegende Wettbewerbsnachteile hat sie geduldig ertragen. Die deutsche Landwirtschaft braucht also keine Belehrung darüber, daß das große Werk der europäischen Integration seinen Preis hat. Aber der politische und auch der wirtschaftliche Preis muß plausibel begründet, der Sache dienlich sein.
    Bei der Art und Weise der Getreidepreisfestsetzung kann davon nicht die Rede sein. Warum nicht? Wenn die Garantieschwelle um 0,3 % überschritten wird, mit der Folge einer 3%igen Preissenkung und eines mehr als 10%igen Einkommensverlustes, dann sind solche
    Maßnahmen nicht geeignet, das Vertrauen der Bauern in die Solidität der Politik zu begründen.

    (Oostergetelo [SPD]: Konnten Sie das nicht vorher anders vereinbaren? — Weitere Zurufe von der SPD)

    Das ist der schwierige Punkt, den es hier in Angriff zu nehmen gilt. Eine fragwürdige Schätzung mit einem fragwürdigen Ergebnis schafft Mißtrauen, Ärger und Enttäuschung. Und die Politisierung der Zusatzmitverantwortungsabgabe führt zu Unruhe. Der Sinn kann nicht mehr vermittelt werden.

    (Frau Flinner [GRÜNE]: Er ist noch nie vermittelt worden! Die Bauern haben nie verstanden, daß sie das bezahlen müssen!)

    Deswegen: Diese Zusatzmitverantwortungsabgabe muß weg!
    Die Ordnung des Getreidemarktes kann auch über einen unsinnigen Preisdruck nicht hergestellt werden.
    Was richtig und wichtig wäre, ist bereits gesagt worden: Flächenstillegung, Extensivierung, die Nutzung nachwachsender Rohstoffe, die Erhöhung der Getreideverfütterung, Eindämmung der Importflut an Futtermitteln.
    In diesem Zusammenhang muß auch einmal darauf hingewiesen werden, daß diese Schätzung sicherlich auch etwas mit der von der EG-Kommission gewünschten Position in den GATT-Verhandlungen zu tun hat, die — so wie sie sie anstrebt — aus ihrer Sicht wünschenswert sein muß, aber aus unserer Sicht eben nicht zu begrüßen wäre.
    Ich möchte auch darauf hinweisen, meine Damen und Herren, daß in diesem Augenblick, in dem wir von großen Getreideproduktionen in der EG sprechen, gleichzeitig davon die Rede war, daß die Amerikaner ihre Getreideproduktion ausweiten, den Export stark subventionieren. Gleichzeitig war von der FAO zu lesen, daß die Nahrungsmittelhilfe mit Getreide auf ein besorgniserregend niedriges Niveau gesunken sei. Das heißt: Auch diesen größeren Zusammenhang einmal herzustellen sollte Anlaß dieser Aktuellen Stunde sein und auch bei nächster Gelegenheit noch einmal aufgegriffen werden. Dieser Zusammenhang ist eine Erörterung wert.
    Vielen Dank, daß Sie mir zugehört haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
So, meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde zum Thema „Schätzung der EG-Getreideernte durch die EG-Kommission".
Ich kann nunmehr den Tagesordnungspunkt 9 aufrufen:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung

(Vereinsförderungsgesetz)

— Drucksachen 11/4176, 11/4305 —



Vizepräsident Cronenberg
aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 11/5582 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Grünewald Opel
Rind
bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 11/5607 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Roth (Gießen) Dr. Weng (Gerlingen)
Dr. Diederich (Berlin)

Frau Vennegerts

(Erste Beratung 134. Sitzung)

b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts
— Drucksache 11/390 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 11/5582 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Grünewald
Opel
Rind

(Erste Beratung 134. Sitzung)

c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Büchler (Hof), Dr. Apel, Dr. Spöri, Börnsen (Ritterhude), Dr. Hauchler, Huonker, Kastning, Frau Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Oesinghaus, Poß, Reschke, Westphal, Dr. Wieczorek, Frau Adler, Amling, Andres, Antretter, Frau Becker-Inglau, Bernrath, Frau Blunck, Brück, Büchner (Speyer), Frau Bulmahn, Conradi, Daubertshäuser, Dreßler, Egert, Ewen, Fischer (Homburg), Frau Fuchs (Verl), Gansel, Gilges, Frau Dr. Götte, Grunenberg, Dr. Haack, Frau Hämmerle, Frau Dr. Hartenstein, Heimann, Heistermann, Heyenn, Hiller (Lübeck), Dr. Holtz, Horn, Ibrügger, Jaunich, Dr. Jens, Jung (Düsseldorf), Jungmann, Kirschner, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Kolbow, Koltzsch, Koschnick, Kretkowski, Kuhlwein, Lambinus, Leidinger, Leonhart, Lohmann (Witten), Lutz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Dr. Mitzscherling, Müller (Pleisweiler), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Nehm, Dr. Niese, Oostergetelo, Dr. Penner, Peter (Kassel), Pfuhl, Porzner, Reimann, Reuschenbach, Reuter, Rixe, Dr. Scheer, Schmidt (München), Schmidt (Salzgitter), Dr. Schmude, Dr. Schöfberger, Schreiner, Schröer (Mühlheim), Seidenthal, Frau Seuster, Sieler (Amberg), Sielaff, Dr. Soell, Stahl (Kempen), Steiner, Frau Steinhauer, Stiegler, Stobbe, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Urbaniak, Vahlberg, Verheugen, Voigt (Frankfurt), von der Wiesche, Walther, Wartenberg (Berlin), Weiermann, Frau Weiler, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Wernitz, Würtz, Zumkley, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts
— Drucksache 11/1334 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 11/5582 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Grünewald Opel
Rind

(Erste Beratung 134. Sitzung)

d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Apel, Dr. Penner, Büchner (Speyer), Dr. Spöri, Klein (Dieburg), Amling, Frau Becker-Inglau, Dr. Hauchler, Huonker, Kastning, Lambinus, Lohmann (Witten), Frau Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Dr. Nöbel, Oesinghaus, Porzner, Poß, Frau Renger, Reschke, Schmidt (Salzgitter), Frau Steinhauer, Dr. Struck, Westphal, Wieczorek (Duisburg), Wimmer (Neuötting), Bamberg, Bernrath, Dr. Böhme (Unna), Brück, Dr. Emmerlich, Graf, Großmann, Frau Hämmerle, Heistermann, Kuhlwein, Müller (Pleisweiler), Müntefering, Frau Odendahl, Paterna, Peter (Kassel), Rixe, Schäfer (Offenburg), Wartenberg (Berlin), Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Wernitz, Frau Weyel, Würtz, Zander, Schanz, Dreßler, Toetemeyer Ibrügger, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine
— Drucksachen 11/124, 11/5582 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Grünewald
Opel
Rind
Meine Damen und Herren, zum Vereinsförderungsgesetz liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der SPD vor, und zwar auf den Drucksachen 11/5592 und 11/5593, sowie vier Änderungsanträge der Fraktion DIE GRÜNEN, und zwar auf den Drucksachen 11/5596 bis 11/5599.
Im übrigen informiere ich das Haus darüber, daß die SPD-Fraktion verlangt hat, über den Antrag auf Drucksache 11/5593 namentlich abzustimmen.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Debattenzeit von 90 Minuten vor. Ich frage, ob das Haus damit einverstanden ist. — Das ist offensichtlich der Fall.
Ich muß außerdem noch darauf aufmerksam machen, daß es einen Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN gibt. Er liegt Ihnen auf Drucksache 11/5600 vor.
Wir können mit der Ausprache beginnen. Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Dr. Grünewald.

(Koschnick [SPD]: Er war ein guter Kommunalbeamter — aber jetzt!)




Vizepräsident Cronenberg
— Aber Herr Abgeordneter Koschnick, nicht vorher! Wir wollen doch wenigstens einmal abwarten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Joachim Grünewald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verehrter Herr Kollege Koschnick, ich hoffe nicht, daß wir dieses Schicksal teilen. — Verehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der ersten Lesung des Vereinsförderungsgesetzes am 16. März in diesem Hause haben wir uns in wirklich sehr mühevoller Kleinarbeit angeschickt, ein wenig Licht in die Dunkelfelder des ebenso undankbaren wie unstimmigen Gemeinnützigkeits- und Spendenabzugsrechts zu bringen.
    Unsere Bemühungen waren ganz überwiegend von breiter Zustimmung, aber auch von unerfüllbaren, teilweise sogar unanständigen Wünschen begleitet.
    Das Ergebnis ist ein wohlausgewogener Kompromiß, der den gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen, insbesondere den altruistisch-mildtätigen Vereinen und Organisationen, eine gute Zukunft sichert. Dabei sei nicht verschwiegen — leider ist Herr Kollege Gattermann noch nicht da — , daß wir nicht alle systematischen Unebenheiten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und nicht jede der zahllosen Grenz-
    und Zweifelsfragen bereinigen konnten. Die Hauptziele aber, die — jedenfalls von meiner Fraktion — mit diesem gesellschaftspolitisch so bedeutsamen Gesetz verbunden waren, haben wir erreicht:
    Erstens. Das Gesetz kann, wie von der Bundesregierung versprochen und allen anderslautenden, teilweise sehr hämischen Vorhersagen zum Trotz zeitgleich mit dem Steuer-Reformgesetz zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Dies ist mit Sicht auf die über zehnjährige Vorgeschichte und das umfängliche Gutachten der unabhängigen Sachverständigenkommission, die sich übrigens nachweislich eines Minderheitenvotums auch nicht auf eine einheitliche hatte verständigen können, keineswegs eine Selbstverständigkeit. Nach jahrelangem Verdruß, nach Zweifeln und Unsicherheiten kennen die gemeinnützigen Körperschaften nun endlich die sichere Geschäftsgrundlage, auf der sie zukünftig ihre verdienstvolle, für die Allgemeinheit unverzichtbare Arbeit leisten und fortsetzen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zweitens. Das ehrenamtliche und uneigennützliche Engagement so vieler Bürger, die jahraus, jahrein in selbstloser Weise Verantwortung tragen, oder sich gar in tätiger Nächstenliebe üben, findet durch dieses Gesetz seine verdiente Anerkennung. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß wir unterwegs der Beratungen über den Regierungsentwurf hinaus den Spendenabzugsrahmen für mildtätige Zwecke von derzeit 5 auf 10 % verdoppelt und für die nebenberufliche Pflege alter, kranker und behinderter Menschen einen steuerfreien Aufwendungspauschbetrag von 2 400 DM eingeführt haben. Durch diese fiskalisch keineswegs unbedeutsamen Maßnahmen wird deutlich, daß für die CDU/CSU-Fraktion der wirklich uneigennützige Dienst am Nächsten auch zukünftig absoluten Vorrang haben wird. Der schon im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung gegen uns erhobene Vorwurf einer Verschiebung der Werterelationen — weg von der altruistischen Mildtätigkeit und hin zur bloßen Freizeitgestaltung — wird damit ad absurdum gef ührt.

    (Hüser [GRÜNE]: Na, na, nicht so übertreiben!)

    Drittens. Durch ein ganzes Bündel von Vereinfachungsmaßnahmen ist sichergestellt, daß zukünftig über 90 % aller unserer gemeinnützigen Vereine ihre Überschüsse aus wirtschaftlichen Betätigungen überhaupt nicht mehr zu ermitteln, steuerlich zuzuordnen und — was noch viel wichtiger ist — zu versteuern brauchen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dies ist fürwahr eine große Wohltat für nahezu alle Vereine und ihre geplagten, in aller Regel steuerrechtlich unkundigen Vorstände. Die frohe Botschaft lautet: Schluß mit allem Prüfungs- und Nachforschungsaufwand sowie Ende der Sorgen um vereinsrechtliche und in Extremfällen sogar strafrechtliche Konsequenzen! Kurzum: mehr Freude an der Vereinsarbeit!

    (Beifall bei der CDU/CSU und FDP)

    Diese vereinfachenden, entbürokratisierenden Maßnahmen sind: Festlegung einer Zweckbetriebsgrenze von 60 000 DM mit Einführung eines Wahlrechts nach geltendem Recht; Einführung einer auf die Einnahmen bezogenen Gewichtigkeitsgrenze von ebenfalls 60 000 DM; Umwandlung und Erhöhung der geltenden Freigrenzen bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer zu Freibeträgen — also: zu echten Freibeträgen — von jeweils 7 500 DM; Zulassung einer pauschalierten Umsatzvorsteuer von 7 %; Gewährung einer Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten und Gewinnen aus verschiedenen wirtschaftlichen Betätigungen — um nur die wichtigsten zu nennen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Alles sehr positiv!)

    Viertens. Die Spendenfreudigkeit der Mitbürger, deren Geldvermögen sich dank der guten Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung gerade in den letzten Jahren um ein Vielfaches erhöht hat, soll durch die Einführung eines Vertrauensschutzes für den gutgläubigen Spender gefördert und zusätzlich aktiviert werden. Dieser sehr grundsätzlichen Systemveränderung, angeregt übrigens von der Sachverständigenkommission, vom Bundesrat — im Bundesrat unter aktiver Mitwirkung des Landes Nordrhein-Westfalen und auch Bremens; lieber Kollege Opel, nicht von uns ist diese Bestimmung, wie es da heute in einer Presseerklärung von Ihnen heißt, in die Diskussion gebracht worden —,

    (Glos [CDU/CSU]: Sehr interessanter Vorgang!)

    liegt die Überlegung zugrunde, daß es unbillig und darüber hinaus für die Spendenbereitschaft äußerst abträglich ist, wenn der gutgläubige Spender bei seiner Bestimmbarkeit entzogener zweckentfremdeter Verwendung seiner Spenden durch den Spendenempfänger unter Umständen erst viele, viele Jahre nach der Spendenhergabe seine spendenbedingte Steuerersparnis rückwirkend wieder verliert. Mit dieser übrigens auch der Vereinfachung dienenden Regelung muß selbstverständlich auf Seiten des unredlichen



    Dr. Grünewald
    Spendenempfängers ein Haftungstatbestand korrespondieren, weil allein in seiner Sphäre das Fehlverhalten zu verantworten ist. Er muß deshalb zukünftig mit 40 v. H. des zugewendeten und zweckentfremdeten Betrages pauschal nachhaften.
    Diese gerechte und, wie ich meine, jedem Rechtslaien einsichtige, dem Grundsatz von Treu und Glauben entlehnte Neuregelung war in den Beratungen bis zuletzt äußerst umstritten; nicht aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern wegen der vielleicht verständlichen Besorgnis einiger Kollegen, sie könne mit Sicht auf die noch rechtsanhängigen Parteispendenverfahren in der Öffentlichkeit mißverstanden werden. Solche Besorgnisse, meine Damen und Herren, aber sind nach gewissenhafter Prüfung nun wirklich völlig unbegründet. Denn die beabsichtigte Regelung über den Vertrauensschutz beinhaltet nichts anderes als das, was nach geltendem Strafrecht schon heute gilt: Wer nämlich eine Bestätigung über Spenden oder Mitgliedsbeiträge der Finanzbehörde vorlegt und dadurch eine niedrigere Steuerfestsetzung bewirkt, begeht keine vorsätzliche Steuerhinterziehung, wenn er auf die Richtigkeit der Bestätigung vertraut hat. War die Bestätigung unrichtig, liegt eine vorsätzliche Steuerhinterziehung jedoch nur dann vor, wenn die Spendenbescheinigung durch unerlaubte Mittel oder falsche Angaben erwirkt wurde. Gleiches gilt, wenn dem Steuerpflichtigen die Unrichtigkeit der Bestätigung bekannt war. War ihm die Unrichtigkeit der Spendenbescheinigung infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt, so liegt eine leichtfertige Steuerverkürzung, also eine Ordnungswidrigkeit, vor.
    Die strafrechtliche Rechtslage wird folglich durch die allein steuerverfahrensrechtliche Vertrauensschutzgewährung überhaupt nicht berührt. Die Aufnahme dieser Bestimmung in das Gesetz kann deshalb auch keinerlei Auswirkungen auf noch nicht eingeleitete oder rechtsanhängige Strafverfahren haben; einmal ganz abgesehen davon, daß der Bundesfinanzhof schon in der Vergangenheit in Einzelfällen einen solchen Vertrauensschutz gewährt hat.