Rede:
ID1117419700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 30
    1. Man: 1
    2. kann,: 1
    3. Herr: 1
    4. Kollege: 1
    5. Richter,: 1
    6. nur: 1
    7. hoffen,: 1
    8. daß: 1
    9. die: 1
    10. Schnelligkeit: 1
    11. ihres: 1
    12. Redeflusses: 1
    13. nicht: 1
    14. im: 1
    15. umgekehrten: 1
    16. Verhältnis: 1
    17. zur: 1
    18. Möglichkeit: 1
    19. des: 1
    20. Verstehens: 1
    21. bei: 1
    22. den: 1
    23. betroffenen: 1
    24. Beamten: 1
    25. steht.Herr: 1
    26. Hoss: 1
    27. ist: 1
    28. der: 1
    29. nächste: 1
    30. Redner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Schily auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 13099 A Eintritt der Abg. Frau Kottwitz in den Deutschen Bundestag 13099 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Einspruch des Abgeordneten Böhm (Melsungen) gegen den am 26. Oktober erteilten Ordnungsruf 13099 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) (Drucksachen 11/4124, 11/4452, 11/5490, 11/5530, 11/5493) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innengruppen sowie erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Erziehender bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung und zur Heraufsetzung der Bemessungsgrundlage von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1401, 11/4964, 11/5490, 11/5530) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen und Beamten/innen bei den Auswirkungen der Steuerreform (Drucksache 11/4957) Hüser GRÜNE (zur GO) . . . 13100C, 13100D Bohl CDU/CSU (zur GO) 13100 C Hoss GRÜNE (zur GO) 13101A Cronenberg (Arnsberg) FDP (zur GO) . 13101D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13102 A Günther CDU/CSU 13102B Frau Unruh fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 13107D Dreßler SPD 13108A, 13159C Cronenberg (Arnsberg) FDP 13113B Hoss GRÜNE 13116A Scheu CDU/CSU 13119 D Heyenn SPD 13122 C Heinrich FDP 13125A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13127 A Frau Limbach CDU/CSU 13129B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13131 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13133A, 13159A Egert SPD 13139 B Frau Würfel FDP 13151 A Frau Unruh fraktionslos 13152 A Kolb CDU/CSU 13153D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Frau Steinhauer SPD 13155 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 13157 B Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179 C, 13188B Namentliche Abstimmungen 13178D, 13179A, B Ergebnisse . 13182D, 13184 A, 13185C, 13186D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Die Flüchtlingsbewegung und die Situation in den Aufnahmelagern; Aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13142 D Dr. Penner SPD 13143 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13143 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13144 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . 13144 B Bohl CDU/CSU 13144 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13144 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 13145A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13145 B Frau Hämmerle SPD 13146A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146B Lüder FDP 13146 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13147 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 13147 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13147 C Frau Hensel GRÜNE 13147D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13148A Oostergetelo SPD 13148D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149A Dr. Hitschler FDP 13149B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13149D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . . 13149 D Müntefering SPD 13150B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 13150 C Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5537, 11/5548) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der Alterssicherungssysteme (Drucksachen 11/4125, 11/4965, 11/5537) Fellner CDU/CSU 13160A Bernrath SPD 13162A Richter FDP 13164 C Hoss GRÜNE 13166C Heistermann SPD 13167 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13169 A Frau Unruh fraktionslos 13170 C Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/5303, 11/5498, 11/5500) b) Zweite und Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 11/5408; Artikel 4 aus Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5499, 11/5501) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu dem Antrag des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anrechnung der Rente auf die Altersentschädigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/5304, 11/5338, 11/3109, 11/1597, 11/5499) Dr. Rüttgers CDU/CSU 13172B Wiefelspütz SPD 13173 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 III Dr. Hoyer FDP 13175 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13176 C Frau Unruh fraktionslos 13177E Eimer (Fürth) FDP (Erklärung nach § 31 GO) 13178A Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13180B Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Schätzung der EG- Getreideernte durch die EG-Kommission Eigen CDU/CSU 13188D Oostergetelo SPD 13189D Bredehorn FDP 13190 C Kreuzeder GRÜNE 13191B, 13194 C Susset CDU/CSU 13192 B Sielaff SPD 13193 A Heinrich FDP 13193 D Michels CDU/CSU 13194 D Frau Weyel SPD 13195 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13196 C Wimmer (Neuötting) SPD 13197 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 13198D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksachen 11/4176, 11/4305, 11/5582, 11/5607) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/390, 11/5582) c) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Büchler (Hof), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/1334, 11/5582) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Apel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine (Drucksachen 11/124, 11/5582) Dr. Grünewald CDU/CSU 13201 A Opel SPD 13203 C Rind FDP 13208 C Hüser GRÜNE 13211 C Spilker CDU/CSU 13213 D Schmidt (Salzgitter) SPD 13215 C Tillmann CDU/CSU 13217 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 13218B Namentliche Abstimmung 13219 C Ergebnis 13219D Erklärung der Bundesregierung zur vorläufigen Freigabe von Besuchsreisen und Ausreisen aus der DDR Seiters, Bundesminister BK 13221 A Dr. Vogel SPD 13221 C Dr. Dregger CDU/CSU 13222 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 13222 C Mischnick FDP 13223 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13223 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 11/5528 vom 3. November 1989 — Ratifizierung der Zusatzabkommen zum Genfer Protokoll; Ausklammerung der im Zusatzprotokoll enthaltenen atomaren Vorbehaltsklausel bei der Ratifikation durch die Sowjetunion MdlAnfr 13, 14 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Schäfer AA . . . 13181A, 13181 C ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 13181A, 13181 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 13182 A ZusFr Oostergetelo SPD 13182B ZusFr Dr. Soell SPD 13182 C Berichtigung 13223* A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13225* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO des Abgeordneten Dr. Soell und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 . . . . 13225* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) 13226* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes 13226* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stiegler und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 13227* B Anlage 6 Erstellung eines Registers potentieller Knochenmarkspender zur Behandlung der Leukämie MdlAnfr 6 — Drs 11/5528 — Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 13227* D Anlage 7 Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zum Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung eines Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak MdlAnfr 10 — Drs 11/5528 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 13228* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13099 174. Sitzung Bonn, den 9. November 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 173. Sitzung, Seite 13087 D: Im letzten Absatz ist am Beginn der 5. Zeile das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10.11.89 Becker (Nienberge) SPD 10.11.89 Beckmann FDP 10.11.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10.11.89 * Frau Bulmahn SPD 10.11.89 Büchner (Speyer) SPD 10.11.89 ** Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10.11.89 ** Dr. Dollinger CDU/CSU 10.11.89 Frau Eid GRÜNE 10.11.89 Engelhard FDP 9. 11.89 Engelsberger CDU/CSU 10.11.89 Ewen SPD 10. 11.89 Frau Geiger CDU/CSU 10.11.89 Dr. Geißler CDU/CSU 10.11.89 Grünbeck FDP 9.11.89 Häfner GRÜNE 9.11.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 10. 11.89 Dr. Hennig CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Hornhues CDU/CSU 10. 11.89 Höffkes CDU/CSU 10.11.89 * Jung (Limburg) CDU/CSU 9. 11.89 Klein (Dieburg) SPD 10. 11.89 Klein (München) CDU/CSU 10.11.89 Dr. Knabe GRÜNE 10.11.89 Dr. Kohl CDU/CSU 10.11.89 Dr. Kreile CDU/CSU 10.11.89 Linsmeier CDU/CSU 10.11.89 Lintner CDU/CSU 10.11.89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 10.11.89 Lowack CDU/CSU 10.11.89 Frau Luuk SPD 10.11.89 Dr. Müller CDU/CSU 10.11.89 ** Paintner FDP 10.11.89 Pfeifer CDU/CSU 10.11.89 Reuschenbach SPD 9.11.89 Frau Rock GRÜNE 10.11.89 Dr. Rüttgers CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Schmude SPD 10. 11.89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 10.11.89 Steiner SPD 10.11.89 * Frau Dr. Timm SPD 10.11.89 Toetemeyer SPD 10.11.89 Verheugen SPD 10.11.89 Volmer GRÜNE 10.11.89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 10.11.89 Wissmann CDU/CSU 10.11.89 Wüppesahl fraktionslos 10.11.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO der Abgeordneten Dr. Soell, Duve und Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Das dem Bundestag vorliegende Gesetzgebungswerk zur Rentenreform ist wahrscheinlich in der Lage, unser Rentensystem für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf eine einigermaßen solide Grundlage zu stellen. Aber was wird danach? Auch wenn die Altersstruktur, insbesondere das Verhältnis von aktiv Erwerbstätigen zu Rentnern und Pensionären, noch nicht in jeder Einzelheit vorausberechenbar ist (es hängt ab von der Dauer der Lebensarbeitszeit, dem Anteil erwerbstätiger Frauen, der Altersstruktur der Zuwanderung), kann niemand an der Tatsache vorbeisehen, daß sich das Verhältnis Erwerbstätige zu Rentnern, das heute bei 2 : 1 liegt, spätestens nach dem Jahre 2005 auf ein Verhältnis 1 : 1 zubewegt. Einigermaßen realistische Schätzungen über die dann notwendigen Beitragssätze liegen in Größenordnungen von 25 bis 30 To des Bruttoeinkommens. Dies sind angesichts einer wohl kaum sinkenden Steuerlast unerträgliche Sätze. Hinzu kommt, daß dann der sogenannte Generationenvertrag vollends zum Generationenbetrug wird, jedenfalls zum Betrug derer, die Kinder aufgezogen haben, die angesichts eines nur in schwachen Ansätzen vorhandenen Familienlastenausgleichs meist über eine sehr viel geringere soziale und private Altersvorsorge verfügen und nun erleben müssen, daß ihre Kinder sowie deren Kinder (sofern diese noch Kinder kriegen wollen) den in der Regel besser versorgten Kinderlosen die höheren Renten, Pensionen, Lebensversicherungen, Kapitalerträge etc. erarbeiten müssen. Im Extremfall einer alleinerziehenden Frau (die Alleinerziehenden sind zu 90 % Frauen), die 1 bis 2 Kinder aufzieht und meist kaum oberhalb des Existenzminimums gelebt und entsprechend gering „geklebt" hat, kann deren Rente geringer ausfallen als der dann monatlich fällige Arbeitnehmerbeitrag eines ihrer Kinder. Nach Schätzung von Familienverbänden liegen die durchschnittlichen finanziellen Kosten für die Pflege und Erziehung von Kindern zwischen DM 500, - bis 750,- monatlich. Bei einem angenommenen Durchschnittssatz von DM 600, - beträgt in 20 Jahren der (verzinste) Aufwand über DM 150 000,- pro Kind. Davon wird vom Staat höchstens ein Anteil von 20 bis 25 % (seit den BAföG-Kürzungen eher weniger) ausgeglichen. Zugleich sind die Steuer- und Beitragslasten von Familien mit Kindern mindestens genauso hoch wie die von Kinderlosen, da ihr Verbrauchsteueranteil angesichts des nicht absenkbaren Grundbedarfs relativ höher ist als bei Haushalten ohne Kinder. 13226* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Wenn sich die heute schon bestehenden Verteilungsungerechtigkeiten des „Generationenvertrages" nicht noch verdoppeln und verdreifachen sollen, dann muß die Rentenreform durch Lösungen ergänzt werden, die ab den 90er Jahren den Familienlastenausgleich deutlich verbessern und einen Kapitalstock ansammeln, der auch für die Jahre nach 2005 die Beitragslast in erträglichen Grenzen hält. Künftige Entscheidungen über die Sicherung des Alterslastenausgleichs sollten ohne Neuregelung des Familienausgleichs nicht mehr stattfinden. Dazu zwei konkrete Vorschläge: a) Erhöhung des Kindergeldes auf DM 300, — pro Monat ab dem ersten Kind (zu finanzieren aus den rd. 24 Mrd. Kindergeld und Kinderfreibeträgen und aus den rd. 33 Mrd., die ab 1990 das Ehegattensplitting kosten wird). b) Nutzung der Erträge aus der Wertschöpfungsabgabe zum Aufbau eines Kapitalstocks, dessen Verteilungsmodus nicht durch politische Tagesmehrheiten, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit, d. h. verfassungsrechtlich verankert, verändert werden darf. Er soll dazu benutzt werden, die nach dem Jahr 2005 wahrscheinlich notwendigen Beitragserhöhungen zu begrenzen. Inwieweit der von mehreren Seiten in die Diskussion gebrachte Vorschlag der unterschiedlichen Beitragssätze für Erwerbstätige mit und ohne Kinder zur Finanzierung eines solchen Kapitalstocks herangezogen werden kann, müßte noch intensiver diskutiert werden. In einer Form, die eine Beitragsstaffel nur für den Arbeitnehmerbeitrag vorsieht, ist er nicht akzeptabel. Würde auch ein Arbeitgeberbeitrag entsprechend herangezogen, wäre dies ein erheblicher Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik und zur Gleichstellung der Frau, weil es finanziell attraktiv würde, Frauen und Männer mit Kindern einzustellen, für die dann niedrigere Arbeitgeberbeiträge zu zahlen wären. Kurz zusammengefaßt: Schon bisher war der „Generationenvertrag" eine Fiktion — angesichts gerade noch vertretbarer Beitragssätze und bei Berücksichtigung der enormen Wiederaufbaulasten, die die Rentnergeneration der letzten drei Jahrzehnte zu tragen hatte, immerhin eine zeitweise akzeptable Fiktion. Künftig schafft diese Fiktion immer unerträglichere Verteilungsungerechtigkeiten. Es sollte zwar Konsens sein und bleiben, daß wir — auch auf Grund des Mißbrauchs in der Vergangenheit — keine aktive Bevölkerungspolitik betreiben wollen. Tatsächlich ist eine Beibehaltung dieses ungerechten „Generationenvertrages" Bevölkerungspolitik — nur in ihrer negativsten Form. Weil Alterslastenausgleich und Familienlastenausgleich sachlich zusammengehören und dies in der Rentenreform '92 nicht berücksichtigt ist, lehne ich das vorliegende Gesetz ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) Ich unterstütze im Grundsatz die in der Begründung aufgeführten Ziele, halte aber die vorgeschlagenen Lösungswege teilweise für falsch bzw. befürchte, daß sie zu ungewünschten Konsequenzen führen könnten. Eine detaillierte Überprüfung war mir in der kurzen Zeit, seitdem mir diese Anträge bekannt wurden, nicht möglich. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Ich werde bei der Abstimmung über die zehnte Novelle zum Abgeordnetengesetz, mit der die Altersentschädigung der Bundetagsabgeordneten neu geregelt wird, mit Nein stimmen. Wenn man die Zustimmung verweigert, tut man gut daran, um nicht mißverstanden zu werden, folgende Bemerkung vorauszuschicken: Meine Altersentschädigung würde durch die Neuregelung nicht nur nicht tangiert — ich hätte sowohl nach dem alten wie dem neuen Recht ganz ohne Übergangsregelung die Höchstpension erreicht. Ich spreche also nicht pro domo. Das macht es mir leichter, den Grund meines Nein hier vorzutragen. Ich zweifle ferner nicht an, daß der Deutsche Bundestag, wenn er sich schon zu einschneidenden Veränderungen in den zwei wichtigsten Alterssicherungssystemen entschließt, seine eigene Versorgung nicht draußen vor lassen kann. Das hätte ihn allerdings nicht daran gehindert, zu einer intelligenten Lösung zu finden, die nicht neue Probleme aufwirft, die ganz außerhalb des Versorgungssystems entstehen. Meine Ablehnung des Gesetzes ist bestimmt durch die im § 20 vorgesehene Streckung der erforderlichen Mitgliedschaftsdauer zur Erreichung der Höchstversorgung. 16 Jahre waren es bisher, 18 Jahre werden es künftig sein. Ich habe schon zu Beginn der Beratungen meine Bedenken gegen einen solchen Schritt angemeldet. Und ich habe in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern aus allen Fraktionen dieses Hauses festge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13227* stellt, daß diese Bedenken im Grunde von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen geteilt werden. Aber wie das leider nur allzuoft der Fall ist: die Bedenken werden geteilt, aber dann zuckt man die Achseln und sagt, die Einwände seien zwar alle richtig, aber man könne leider nichts machen, weil eine Korrektur von der Öffentlichkeit prompt mißverstanden werden würde. Im Klartext wird die heutige Verlängerung der Frist zur Erreichung der Höchstversorgung dazu führen, daß ein MdB künftig nicht mehr volle vier Legislaturperioden dem Parlament angehören muß, sondern fünf. Daran dürften wir alle miteinander kein Interesse haben. Die Welt um uns herum ist in einem stürmischen Wandel begriffen. Es ist dem parlamentarischen System nur förderlich, wenn die Rotation in diesem Haus immer wieder für Blutauffrischung sorgt. Man muß das Prinzip nicht gleich auf die Spitze treiben, wie DIE GRÜNEN das tun bzw. getan haben, aber man sollte zumindest nicht neue Hemmnisse gegen einen personellen Wandel im Bundestag einbauen. Genau das aber geschieht mit dieser Neuregelung, und davor kann man nicht eindringlich genug warnen. Nun höre ich schon den Einwand — er wird meist mit gewölbter Brust und sonorer Stimme vorgetragen — kein Mitglied dieses Hauses würde etwa nur deshalb noch einmal um die Rückkehr in den Bundestag kämpfen, weil es die Höchstpension noch nicht erreicht habe. Da Politiker aber auch nur Menschen sind, klingen solche Beteuerungen hohl und gehen an der Sache vorbei. Tatsächlich wird diese Neuerung die Erneuerung und Verjüngung des Parlaments erheblich behindern, und ich frage mich, welches Interesse dieses Haus und welches Interesse das deutsche Volk daran haben kann, daß die alten Hasen, die Routiniers, die oft auch schon im harten Parlamentsalltag verschlissenen bzw. skeptisch oder gar zynisch gewordenen Politiker dazu verleitet werden, noch einmal anzutreten. Diese neue Bestimmung ist der Entwicklung unserres Gemeinwesens nicht förderlich. Ich sehe traurig ein weiteres Mal, daß sich der Deutsche Bundestag aus lauter Angst, sonst draußen mißverstanden zu werden, selbst ein Bein stellt. Und ich will daran nicht mitschuldig werden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stiegler, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Kastner, Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Leidinger, Lutz, Müller (Schweinfurt), Nagel, Reuter, Dr. Schöfberger, Sieler (Amberg), Dr. SkarpelisSperk, Vahlberg, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Wir haben dem Rentenreformgesetz 1992 in dritter Lesung nicht zugestimmt und uns dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: Das Rentenreformgesetz 1992 enthält viele positive Regelungen. Wir danken der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion dafür, daß es ihr gelungen ist, den Koalitionsparteien viele Verbesserungen abzuringen. Das gilt auch für die Hinausschiebung der Anhebung der Altersgrenzen. Die Tatsache, daß die Koalitionsfraktionen aber nicht bereit waren, auf die Anhebung der Altersgrenzen und damit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit insgesamt zu verzichten, veranlaßt uns, dem Rentenreformgesetz insgesamt nicht zuzustimmen. Wir halten die Anhebung für arbeitsmarktpolitisch verfehlt, weil in Zeiten der andauernden Massenarbeitslosigkeit die allgemeine Lebensarbeitszeit verkürzt und nicht verlängert werden muß, um allen die Chance der Erwerbsarbeit zu geben. Wir meinen, daß die Anhebung der Lebensarbeitszeit auch angesichts des Zustroms vorwiegend jüngerer Aus- und Übersiedler und der damit verbundenen Wirkungen für den Altersaufbau unserer Gesellschaft auch nicht erforderlich ist. Wir sind der Überzeugung, daß die von uns angestrebte höhere Erwerbstätigkeit der Frauen ebenfalls dazu beiträgt, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit verzichten zu können. Wir wollen, daß sich die Arbeitnehmer nach einem arbeitsreichen Leben außerhalb der Erwerbsarbeit selbst verwirklichen können. Die reichste Industrienation Europas kann das auch gewährleisten. Wir werden deshalb nicht ruhen, in der kommenden Legislaturperiode mit einer anderen Mehrheit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wieder zu streichen. Wir wissen uns dabei einig mit der gesamten sozialdemokratischen Fraktion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Ausschöpfung der deutlich gestiegenen Möglichkeiten, Leukämie durch Knochenmarkübertragungen zu heilen, ein Register potentieller Knochenmarkspender erforderlich ist, da nur etwa 30 % der Patienten geeignete Spender in der eigenen Familie haben, und inwieweit ist sie bereit, sich an dem Aufbau eines solchen Registers zu beteiligen? Die Knochenmarktransplantation stellt eine zur Chemotherapie alternative, derzeit noch experimentelle Methode bei der Therapie von Leukämien dar. Fortschritte bei dieser Therapiemöglichkeit sind offenbar aber zu verzeichnen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmarktransplantation und die Deutsche Gesellschaft für Bluttransfusionsmedizin und Immunhämatologie haben nunmehr ein länderübergreifendes Verbundprojekt mehrerer Kliniken initiiert, das die weiteren 13228* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Therapiemöglichkeiten mit der nicht-verwandten Knochenmarktransplantation wissenschaftlich überprüfen soll. Im Zuge dieses Forschungsvorhabens werden auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Spenderdatei untersucht. Das Vorhaben ist zwischenzeitlich vom zuständigen Expertenkreis bei der Deutschen Krebsgesellschaft, die sich derzeit um eine Finanzierung des Forschungsvorhabens durch geeignete Förderorganisationen bemüht, positiv begutachtet worden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorhaben, das sicher einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Etablierung der Therapie und einer dazu notwendigen Spenderdatei liefern wird. Sie wird sich um die Umsetzung des Programms bei entsprechend positiven Ergebnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 10) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das Bundesgesundheitsamt ein Gutachten zu dem Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak in portionierter Form erarbeitet und an das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit weitergeleitet hat? Ja. Das Bundesgesundheitsamt hat auf Weisung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 48 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines schwedischen Mundtabakerzeugnisses in Portionsbeuteln Stellung genommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manfred Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit ich es nicht vergesse, will ich mit dem Dank anfangen. Auch ich bedanke mich bei allen, denen schon gedankt worden ist, und besonders danke ich dem Bundesinnenminister und den Mitarbeitern seines Hauses, die man bisher vergessen hat.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein Erfolg der Koalitionsfraktionen von FDP und CDU/CSU und natürlich auch der SPD, daß wir hier gemeinsame Gesetzentwürfe vorgelegt haben, daß wir sie gemeinsam behandelt und beraten haben und daß wir sie jetzt gemeinsam beschließen werden.
    Der Weg dorthin aber war — das gilt jedenfalls für die Beamtenversorgung — steinig und schwierig. Wir haben viele Verhandlungsrunden in wechselnden Besetzungen gebraucht, und es gab immer neue Probleme. Sogar zunächst vereinbarte Kompromisse — ich erinnere an das Sommertheater wegen der Kindererziehungszeiten — ließen sich nicht halten. Nun gut, wir haben das Ganze überstanden. Das Ergebnis läßt sich sehen, und zwar nach beiden Seiten, hinsichtlich dessen, was wir vereinbart haben, und hinsichtlich dessen, was wir verhindert haben.
    Wir können drei Felder unterscheiden. Das erste enthält all das, was nicht kommt, besser gesagt: was durch die Koalitionsfraktionen und besonders durch die FDP verhindert worden ist. Das zweite Feld betrifft all das, was wir heute beschließen wollen. Das dritte Feld kann man mit den Begriffen „Unzufriedenheit" oder „offene Punkte" beschreiben.
    Beginnen wir mit dem ersten Bereich. Verhindert haben wir folgendes. Die von anderen immer wieder



    Richter
    geforderte Vereinheitlichung des öffentlichen Dienstrechts wird es nicht geben, auch nicht durch die Hintertür der Novellierung des Beamtenversorgungsrechts.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Die Eigenständigkeit der Beamtenversorgung ist gewahrt, und auch die eigene Systematik des Beamtenversorgungsrechts bleibt erhalten. Die Linearisierung und die Streckung der Ruhegehaltsskala haben nicht die weite Bedeutung, die ihnen insoweit zugemessen wird.
    Zweitens. Es gibt keine offen ausgewiesenen Eigenbeiträge der Beamten zu ihrer Altersversorgung. Solche Art Nivellierung ist mit der FDP nicht zu machen.

    (Beifall bei der FDP — Regenspurger [CDU/ CSU] : Mit uns auch nicht!)

    Daß die Beamten mittelbar ohnehin schon einen Eigenbeitrag zu ihrer Versorgung leisten, ist hinlänglich bekannt; ich brauche das hier nicht zu wiederholen.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Weil es auch nicht stimmt!)

    Als Ersatz wurde uns angesonnen, wenigstens einen Automatismus zu akzeptieren, was den Zusammenhang zwischen zukünftigen Erhöhungen der Beamtengehälter und der Beamtenversorgung und der Berücksichtigung von Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Rentenversicherung angeht. Auch das ist verhindert worden. Vernünftig ist, was wir beschlossen haben, nämlich die Berücksichtigung der Beitragsentwicklung in der Rentenversicherung als eines von mehreren wirtschaftspolitischen Daten, die wir bei den regelmäßigen Anpassungen der Beamtenbesoldung und der Beamtenversorgung mit einbeziehen müssen.
    Als zweites Feld ist zu besprechen, was wir nun tatsächlich an Änderungen in der Beamtenversorgung machen wollen.
    Erstens. Am einschneidendsten ist die Streckung und Linearisierung der Ruhegehaltsskala auf 40 Jahre mit einem Steigerungssatz von jährlich 1,875 %. Dabei bleibt das Versorgungsniveau erhalten. Praktisch und nicht nur theoretisch wird bei normalem Laufbahnverlauf für jeden der Betroffenen das Höchstruhegehalt von 75 % erreichbar. Das gilt auch für Laufbahnen mit vorgezogenen gesetzlichen Altersgrenzen, z. B. bei Soldaten, Polizisten, Beamten des Justizvollzugsdienstes und der Feuerwehr, und zwar auch dann, wenn Beamtenbewerber mit längeren Ausbildungs- oder Berufsausübungszeiten in den Beamtendienst eintreten. Die Linearisierung und Streckung der Ruhegehaltsskala auf 40 Jahre war aus der Zielsetzung des Entwurfs, nämlich Kosten einzusparen, adäquat mit den Kosteneinsparungen in der Rentenreform, unumgänglich.
    Zweitens. Zu den Maßnahmen, die tatsächlich eine Kosteneinsparung bewirken werden, ist auch der Versorgungsabschlag für die Inanspruchnahme vorgezogener Altersgrenzen zu sehen. Hier haben wir den Vorschlag des Bundesrates aufgenommen und sichergestellt, daß die Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersgrenzen mit langfristigen Übergangsregelungen flankiert wird, so daß in diesem Punkt die Beamtenschaft keine Schlechterstellung gegenüber den Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung hinnehmen muß.
    Begleitet und im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der Amtsangemessenheit der beamtenrechtlichen Alimentation gemildert wird die Strekkung und Linearisierung der Ruhegehaltsskala mit Verbesserung bei der Zurechnung bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand.
    Drittens. Für Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand treten, führen wir die Anrechnung von Erwerbseinkommen ein. Ich will nicht verhehlen, daß wir durchaus Bedenken insbesondere im Hinblick auf etwaige präjudizierende Wirkungen für zukünftige Fälle hatten. Wir können den Menschen draußen nicht predigen, ihre Altersversorgung auf mehrere Füße zu stellen, sie dann aber zu Sparzwecken auf anderweitige Einkünfte bzw. Einkunftsmöglichkeiten verweisen.

    (Dr. Penner [SPD]: Herr Richter, es geht um Ihre Gesundheit! Schnappen Sie nach Luft! — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Der Richter redet schneller, als der Penner denkt!)

    Gleichwohl ist im vorliegenden Rahmen die Anrechnung von Erwerbseinkommen vertretbar und richtig, weil die Anrechnung auf Erhöhungen des Ruhegehalts beschränkt wird, die aus sozialen Gründen gewährt werden. Das erdiente Ruhegehalt bleibt den Beamten ungeschmälert erhalten.
    Viertens. Ein wenig aus dem Blickfeld ist die Stärkung des Grundsatzes „Rehabilitation statt Versorgung" geraten.
    Fünftens. Voller Vertrauensschutz wird gewährleistet. Bestehende Versorgungsverhältnisse werden — mit Ausnahme der Frage der Anrechnung von Erwerbseinkommen aus neuen Arbeitsverhältnissen ab 1992 — nicht berührt. Ältere Beamte, die zehn Jahre vor ihrer gesetzlichen Altersgrenze stehen, werden nach altem Recht behandelt, wenn dies für sie günstiger ist. Für alle übrigen Beamten werden erdiente Versorgungsanwartschaften in vollem Umfang aufrechterhalten.
    Sechstens. Erreicht haben wir eine Parallelität der Verabschiedung der Änderungen der Beamtenversorgung mit der Reform der Rentenversicherung.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Die Rentner lachen sich kaputt, wenn sie das hören!)

    All diese Maßnahmen sind, verglichen mit dem heutigen Zustand, natürlich keine Wohltaten für die Beamtenschaft, sie sind aber unumgänglich.

    (Beifall bei der FDP)

    Auch wenn ich mich oder andere wiederhole: Die demographische Entwicklung läßt uns — ebenso wie in der Rentenversicherung — keine andere Wahl als eine Begrenzung der Leistungen in der Beamtenversorgung. Nur das ist richtig verstandene Fürsorge und Vorsorge des Staates gegenüber seinen Beamten.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Mein Gott!)




    Richter
    — Es reicht, wenn Sie mich mit „Herr Richter" anreden.

    (Heiterkeit)

    Nun zum heikelsten Teil, nämlich dem Feld, das ich mit „Unzufriedenheit" überschreibe. In dem Gesamtpaket sind natürlich Kompromisse enthalten. Ich will diese Kompromisse nicht kritisieren. Angesichts der verschiedenartigen Interessen, die verfolgt worden sind, ist das Schließen von Kompromissen unausweichlich. Das Ziel dieser Kompromisse, nämlich eine möglichst breite politische Basis der Rentenreform und der Novellierung der Beamtenversorgung zu erzielen, war die vielen Kompromisse schon wert.
    Aber einiges wird uns in Zukunft noch zu schaffen machen. Das erste ist die überdurchschnittliche Benachteiligung von Frauen; davon ist schon die Rede gewesen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die Linearisierung und Streckung der Ruhegehaltsskala wird allenfalls ansatzweise, keinesfalls aber im Gesamtniveau ausgeglichen. An der FDP hat es nicht gelegen, daß letztlich als Kompromiß herausgekommen ist, Kindererziehungszeiten wie in der Rentenversicherung mit einem einheitlichen Betrag zu berücksichtigen.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: An uns auch nicht!)

    — Sehr richtig.
    Ein weiterer Punkt, der nicht zufriedenstellend gelöst scheint, der allerdings auch durch einen Kompromiß abgedeckt wird, ist die Situation der sogenannten nachgeheirateten Witwe.
    Der dritte Punkt, über den bei der FDP Unzufriedenheit herrscht, ist die Versorgungsregelung bei den kommunalen Wahlbeamten. Der Anreiz für Bewerber, sich dem politischen Amt eines kommunalen Wahlbeamten zuzuwenden, dürfte durch das Gesetz mehr als in anderen Bereichen beeinträchtigt werden.
    Der letzte offene Punkt, den ich in diesem Zusammenhang ansprechen will, ist die Frage der Übertragung der Änderungen der Beamtenversorgung auf den Tarifbereich, ich will sagen: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Nach wie vor gehen wir davon aus, daß die Änderungen im Tarifbereich systembedingt sein werden. Wir werden nicht zulassen, daß durch unterschiedliche Regelungen der Alterseinkünfte innerhalb des öffentlichen Dienstes Neid und Mißgunst entstehen und Tendenzen zur Entbeamtung gestärkt werden.
    Mit dem heutigen Tag hört die Gesetzgebung nicht auf. Ebensowenig, wie die SPD davon lassen wird, nach Mitteln und Wegen zu suchen, das Fernziel eines einheitlichen öffentlichen Dienstrechts anzustreben, werden wir Freien Demokraten davon ablassen, dort Verbesserungen in der Beamtenpolitik anzustreben und Mehrheiten dafür zu suchen, wo sie uns im Interesse des Berufsbeamtentums, im Interesse unseres Staats- und Gemeinwesens, im Interesse unserer Gesellschaft notwendig erscheinen. Wir brauchen eine leistungsfähige Beamtenschaft, wir brauchen die Attraktivität des Berufsbeamtentums für die Gewinnung
    geeigneten und qualifizierten Nachwuchses. Denn für eine Berufsentscheidung für den öffentlichen Dienst ist auch die Versorgungsregelung ein maßgeblicher Gesichtspunkt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Man kann, Herr Kollege Richter, nur hoffen, daß die Schnelligkeit ihres Redeflusses nicht im umgekehrten Verhältnis zur Möglichkeit des Verstehens bei den betroffenen Beamten steht.
Herr Hoss ist der nächste Redner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Hoss


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem der Beamtenversorgung ist ein Reizproblem, und zwar wegen gewisser Privilegien, aber auch deshalb, weil gemeint wird, man könnte auf den Sack schlagen und man träfe immer den Richtigen.
    Das Problem ist differenziert zu sehen. Wir GRÜNEN gehen davon aus, daß die heutige Vorlage wieder einmal das Grundproblem aufzeigt, daß nämlich bei der Gründung der Bundesrepublik, bei dem Neuanfang, die einmalige Chance vertan wurde, das überholte Berufsbeamtentum abzuschaffen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Dieser Status war vor 200 Jahren ein Fortschritt, als es darum ging, die Beamten aus der persönlichen Abhängigkeit des einzelnen Landesherrn und seiner Willkür zu befreien. Aus privaten Dienern wurden so Staatsdiener. Das war ein gewisser Fortschritt.
    Mit der Entwicklung der Demokratie, spätestens mit dem Grundgesetz von 1949, ist dieser Beamtenstatus, der in Deutschland dem preußischen Obrigkeitsstaat entstammt, aber ein historisches Fossil,

    (Beifall der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜNE])

    das leider den Weg aus der Mottenkiste deutscher Geschichte in das Grundgesetz gefunden hat.
    Nicht Diener eines über der Gesellschaft stehenden Staates, sondern Dienerinnen und Diener einer demokratischen Gesellschaft sind heute gefordert.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Schon heute verstehen sich genügend Beamtinnen und Beamte so. Um so eher gilt es, den überkommenen Beamtenstatus, der von vielen der Betroffenen selber als Zwangsjacke empfunden wird, endlich zu beseitigen.
    Denn welchen Grund gibt es noch heute, eine besondere Treuepflicht in Über- und Unterordnung, ein Streikverbot, eine eigene Disziplinargerichtsbarkeit usw. aufrechtzuerhalten? Soll vielleicht das noch immer gültige oder nicht endgültig beseitigte Berufsverbot, das mit dem Beamtentum zu tun hat, Vorbild und Beispiel für diejenigen sein, die in diesen Tagen entweder aus der DDR hierherkommen oder in der DDR selber für demokratische Veränderungen kämpfen?

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Warum muß der Schulunterricht von Lehrern als Beamten, sozusagen von Dienern des Staates ge-



    Hoss
    macht werden? Warum können die Lehrer nicht mehr in Richtung auf die Eltern, in Richtung auf gemeinsames Arbeiten, in Richtung auf die Kinder orientiert arbeiten?
    Warum müssen Leistungen von Post und Bahn im Beamtenverhältnis abgewickelt werden? Vielleicht deswegen — damit komme ich auf die Differenzierung im Beamtenbereich — , weil die kleinen Post-und Bahnbeamten sonst nicht nur eine bessere Schichtregelung, bessere Arbeitszeitregelungen, bessere tarifliche und Arbeitskonditionen hätten, sondern insgesamt höhere Verdienste in Angleichung an die freie Wirtschaft bekommen müßten, was ein besonderes Problem ist.
    Wenn wir GRÜNEN die Einführung von eigenständigen Beiträgen in der Beamtenversorgung fordern, die wir in ein gemeinsames System der gesetzlichen Rentenversicherungen überführen wollen, dann muß auch über die Ungleichheit in der Entlohnung gesprochen werden, die heute zwischen Beamten und den Leuten in der gewerblichen Wirtschaft besteht. Wenn ein Mechaniker oder Techniker bei der Post oder Bahn als Beamter bedeutend weniger verdient als ein gleichartig Tätiger in der gewerblichen Wirtschaft, dann ist auch das etwas, was geklärt werden muß, bevor wir von ihnen die zusätzlichen Beiträge verlangen. Das ist ein Problem, das die Gewerkschaften und das auch die Beschäftigten selbst angeht. Wer das Beamtenrecht abschaffen will, wer den Beamtenstatus abschaffen will, der muß sich auch dieser Frage stellen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ich meine, daß es an der Zeit ist, das zu tun, weil das, was wir gegenwärtig, in diesen Tagen, in der DDR erleben, nämlich das Abschneiden von alten Zöpfen, von uns aus nicht dadurch kommentiert werden kann, daß wir uns zurücklehnen und genüßlich darauf schauen, was drüben passiert. Vielmehr müssen wir anfangen, auch hier bei uns alte Zöpfe abzuschneiden.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Dazu gehört u. a. das Beamtenrecht, der Beamtenstatus. Das ist wiederum ein Punkt, bei dem ich mich fragen muß, warum die SPD in einen solchen Konsens hineingeht

    (Zuruf von der SPD: Aber Herr Hoss, das sind uralte Zöpfe!)

    und nicht die Frage auf diesen Punkt zuspitzt. Sie gehen weiter auf alten Wegen, und Sie sind nicht bereit, einen neuen Weg zu beschreiten. — Ich denke, daß das so gesagt werden muß.
    Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt im Beamtenrecht drin. Er hat keinen Ansatz zur Zusammenführung, schafft keine Grundlage für die Zusammenführung der verschiedenen Systeme, wobei wir zugestehen wollen, daß es vielleicht längerer Zeiträume bedarf, das zu ändern.
    Was wir kritisieren, ist, daß es sogar an der gleichgewichtigen Übertragung der Belastungen fehlt. Sie haben ein Spargesetz bei der Rentenversicherung gemacht, konnten dann wegen des Drucks in der Bevölkerung nicht umhin, auch die Beamten unter Druck zu nehmen, und haben auch hier eine Spargeschichte gemacht. Wir müssen aber feststellen, daß bei der Rentenversicherung bis zum Jahre 2000 insgesamt 8 % eingespart werden und daß bei der Beamtenversorgung 4 % eingespart werden.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Stimmt nicht, was Sie erzählen! Keine Ahnung!)

    Zweiter Punkt ist, daß auch innerhalb des Beamtensystems Differenzierungen vorgenommen werden, die zuungunsten der Beamten ablaufen, die im unteren Bereich sind, und zugunsten der Beamten, die oben sind. Ich kann anführen, daß z. B. Frauen, die sich wegen der Kindererziehung für längere Zeit beurlauben lassen, durch die neuen Regelungen, durch die Linearisierung, Nachteile erfahren gegenüber denen, die im oberen Bereich sind.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Wenn Sie Beamtinnen mit Rentnerinnen vergleichen, dann schaut der Vergleich ganz anders aus!)

    — Ich kann darauf jetzt nicht eingehen.
    Ich meine auch, daß es im Hinblick auf die Probleme, die über die EG entstehen — da kommen ja auf das Beamtentum Forderungen zu, die in Konflikt geraten mit dem, was in Richtung der Schaffung des europäischen Binnenmarktes vor sich geht —, an der Zeit ist, Überlegungen anzustellen. Was Sie machen, ist: Sie konservieren den Bestand der Beamten, und Sie sind nicht in der Lage, mit diesem vorgelegten Entwurf Schritte zu tun, die davon wegführen.
    Deswegen raten wir zur Zustimmung zu unseren Anträgen

    (Zuruf von der CDU/CSU: Auf euren Rat hört keiner!)

    und lehnen das von der Regierungskoalition und der SPD vorgelegte Gesetzeswerk in zweiter und dritter Lesung ab.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Diesen Mann haben wir in der Beratung nicht einmal gesehen! Der hat sich nicht einmal blicken lassen! Deshalb hat er so dummes Zeug erzählt!)