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ID1117406000

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    Plenarprotokoll 11/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Schily auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 13099 A Eintritt der Abg. Frau Kottwitz in den Deutschen Bundestag 13099 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Einspruch des Abgeordneten Böhm (Melsungen) gegen den am 26. Oktober erteilten Ordnungsruf 13099 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) (Drucksachen 11/4124, 11/4452, 11/5490, 11/5530, 11/5493) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innengruppen sowie erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Erziehender bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung und zur Heraufsetzung der Bemessungsgrundlage von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1401, 11/4964, 11/5490, 11/5530) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen und Beamten/innen bei den Auswirkungen der Steuerreform (Drucksache 11/4957) Hüser GRÜNE (zur GO) . . . 13100C, 13100D Bohl CDU/CSU (zur GO) 13100 C Hoss GRÜNE (zur GO) 13101A Cronenberg (Arnsberg) FDP (zur GO) . 13101D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13102 A Günther CDU/CSU 13102B Frau Unruh fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 13107D Dreßler SPD 13108A, 13159C Cronenberg (Arnsberg) FDP 13113B Hoss GRÜNE 13116A Scheu CDU/CSU 13119 D Heyenn SPD 13122 C Heinrich FDP 13125A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13127 A Frau Limbach CDU/CSU 13129B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13131 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13133A, 13159A Egert SPD 13139 B Frau Würfel FDP 13151 A Frau Unruh fraktionslos 13152 A Kolb CDU/CSU 13153D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Frau Steinhauer SPD 13155 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 13157 B Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179 C, 13188B Namentliche Abstimmungen 13178D, 13179A, B Ergebnisse . 13182D, 13184 A, 13185C, 13186D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Die Flüchtlingsbewegung und die Situation in den Aufnahmelagern; Aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13142 D Dr. Penner SPD 13143 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13143 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13144 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . 13144 B Bohl CDU/CSU 13144 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13144 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 13145A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13145 B Frau Hämmerle SPD 13146A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146B Lüder FDP 13146 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13147 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 13147 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13147 C Frau Hensel GRÜNE 13147D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13148A Oostergetelo SPD 13148D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149A Dr. Hitschler FDP 13149B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13149D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . . 13149 D Müntefering SPD 13150B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 13150 C Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5537, 11/5548) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der Alterssicherungssysteme (Drucksachen 11/4125, 11/4965, 11/5537) Fellner CDU/CSU 13160A Bernrath SPD 13162A Richter FDP 13164 C Hoss GRÜNE 13166C Heistermann SPD 13167 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13169 A Frau Unruh fraktionslos 13170 C Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/5303, 11/5498, 11/5500) b) Zweite und Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 11/5408; Artikel 4 aus Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5499, 11/5501) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu dem Antrag des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anrechnung der Rente auf die Altersentschädigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/5304, 11/5338, 11/3109, 11/1597, 11/5499) Dr. Rüttgers CDU/CSU 13172B Wiefelspütz SPD 13173 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 III Dr. Hoyer FDP 13175 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13176 C Frau Unruh fraktionslos 13177E Eimer (Fürth) FDP (Erklärung nach § 31 GO) 13178A Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13180B Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Schätzung der EG- Getreideernte durch die EG-Kommission Eigen CDU/CSU 13188D Oostergetelo SPD 13189D Bredehorn FDP 13190 C Kreuzeder GRÜNE 13191B, 13194 C Susset CDU/CSU 13192 B Sielaff SPD 13193 A Heinrich FDP 13193 D Michels CDU/CSU 13194 D Frau Weyel SPD 13195 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13196 C Wimmer (Neuötting) SPD 13197 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 13198D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksachen 11/4176, 11/4305, 11/5582, 11/5607) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/390, 11/5582) c) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Büchler (Hof), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/1334, 11/5582) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Apel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine (Drucksachen 11/124, 11/5582) Dr. Grünewald CDU/CSU 13201 A Opel SPD 13203 C Rind FDP 13208 C Hüser GRÜNE 13211 C Spilker CDU/CSU 13213 D Schmidt (Salzgitter) SPD 13215 C Tillmann CDU/CSU 13217 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 13218B Namentliche Abstimmung 13219 C Ergebnis 13219D Erklärung der Bundesregierung zur vorläufigen Freigabe von Besuchsreisen und Ausreisen aus der DDR Seiters, Bundesminister BK 13221 A Dr. Vogel SPD 13221 C Dr. Dregger CDU/CSU 13222 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 13222 C Mischnick FDP 13223 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13223 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 11/5528 vom 3. November 1989 — Ratifizierung der Zusatzabkommen zum Genfer Protokoll; Ausklammerung der im Zusatzprotokoll enthaltenen atomaren Vorbehaltsklausel bei der Ratifikation durch die Sowjetunion MdlAnfr 13, 14 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Schäfer AA . . . 13181A, 13181 C ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 13181A, 13181 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 13182 A ZusFr Oostergetelo SPD 13182B ZusFr Dr. Soell SPD 13182 C Berichtigung 13223* A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13225* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO des Abgeordneten Dr. Soell und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 . . . . 13225* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) 13226* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes 13226* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stiegler und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 13227* B Anlage 6 Erstellung eines Registers potentieller Knochenmarkspender zur Behandlung der Leukämie MdlAnfr 6 — Drs 11/5528 — Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 13227* D Anlage 7 Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zum Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung eines Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak MdlAnfr 10 — Drs 11/5528 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 13228* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13099 174. Sitzung Bonn, den 9. November 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 173. Sitzung, Seite 13087 D: Im letzten Absatz ist am Beginn der 5. Zeile das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10.11.89 Becker (Nienberge) SPD 10.11.89 Beckmann FDP 10.11.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10.11.89 * Frau Bulmahn SPD 10.11.89 Büchner (Speyer) SPD 10.11.89 ** Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10.11.89 ** Dr. Dollinger CDU/CSU 10.11.89 Frau Eid GRÜNE 10.11.89 Engelhard FDP 9. 11.89 Engelsberger CDU/CSU 10.11.89 Ewen SPD 10. 11.89 Frau Geiger CDU/CSU 10.11.89 Dr. Geißler CDU/CSU 10.11.89 Grünbeck FDP 9.11.89 Häfner GRÜNE 9.11.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 10. 11.89 Dr. Hennig CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Hornhues CDU/CSU 10. 11.89 Höffkes CDU/CSU 10.11.89 * Jung (Limburg) CDU/CSU 9. 11.89 Klein (Dieburg) SPD 10. 11.89 Klein (München) CDU/CSU 10.11.89 Dr. Knabe GRÜNE 10.11.89 Dr. Kohl CDU/CSU 10.11.89 Dr. Kreile CDU/CSU 10.11.89 Linsmeier CDU/CSU 10.11.89 Lintner CDU/CSU 10.11.89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 10.11.89 Lowack CDU/CSU 10.11.89 Frau Luuk SPD 10.11.89 Dr. Müller CDU/CSU 10.11.89 ** Paintner FDP 10.11.89 Pfeifer CDU/CSU 10.11.89 Reuschenbach SPD 9.11.89 Frau Rock GRÜNE 10.11.89 Dr. Rüttgers CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Schmude SPD 10. 11.89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 10.11.89 Steiner SPD 10.11.89 * Frau Dr. Timm SPD 10.11.89 Toetemeyer SPD 10.11.89 Verheugen SPD 10.11.89 Volmer GRÜNE 10.11.89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 10.11.89 Wissmann CDU/CSU 10.11.89 Wüppesahl fraktionslos 10.11.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO der Abgeordneten Dr. Soell, Duve und Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Das dem Bundestag vorliegende Gesetzgebungswerk zur Rentenreform ist wahrscheinlich in der Lage, unser Rentensystem für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf eine einigermaßen solide Grundlage zu stellen. Aber was wird danach? Auch wenn die Altersstruktur, insbesondere das Verhältnis von aktiv Erwerbstätigen zu Rentnern und Pensionären, noch nicht in jeder Einzelheit vorausberechenbar ist (es hängt ab von der Dauer der Lebensarbeitszeit, dem Anteil erwerbstätiger Frauen, der Altersstruktur der Zuwanderung), kann niemand an der Tatsache vorbeisehen, daß sich das Verhältnis Erwerbstätige zu Rentnern, das heute bei 2 : 1 liegt, spätestens nach dem Jahre 2005 auf ein Verhältnis 1 : 1 zubewegt. Einigermaßen realistische Schätzungen über die dann notwendigen Beitragssätze liegen in Größenordnungen von 25 bis 30 To des Bruttoeinkommens. Dies sind angesichts einer wohl kaum sinkenden Steuerlast unerträgliche Sätze. Hinzu kommt, daß dann der sogenannte Generationenvertrag vollends zum Generationenbetrug wird, jedenfalls zum Betrug derer, die Kinder aufgezogen haben, die angesichts eines nur in schwachen Ansätzen vorhandenen Familienlastenausgleichs meist über eine sehr viel geringere soziale und private Altersvorsorge verfügen und nun erleben müssen, daß ihre Kinder sowie deren Kinder (sofern diese noch Kinder kriegen wollen) den in der Regel besser versorgten Kinderlosen die höheren Renten, Pensionen, Lebensversicherungen, Kapitalerträge etc. erarbeiten müssen. Im Extremfall einer alleinerziehenden Frau (die Alleinerziehenden sind zu 90 % Frauen), die 1 bis 2 Kinder aufzieht und meist kaum oberhalb des Existenzminimums gelebt und entsprechend gering „geklebt" hat, kann deren Rente geringer ausfallen als der dann monatlich fällige Arbeitnehmerbeitrag eines ihrer Kinder. Nach Schätzung von Familienverbänden liegen die durchschnittlichen finanziellen Kosten für die Pflege und Erziehung von Kindern zwischen DM 500, - bis 750,- monatlich. Bei einem angenommenen Durchschnittssatz von DM 600, - beträgt in 20 Jahren der (verzinste) Aufwand über DM 150 000,- pro Kind. Davon wird vom Staat höchstens ein Anteil von 20 bis 25 % (seit den BAföG-Kürzungen eher weniger) ausgeglichen. Zugleich sind die Steuer- und Beitragslasten von Familien mit Kindern mindestens genauso hoch wie die von Kinderlosen, da ihr Verbrauchsteueranteil angesichts des nicht absenkbaren Grundbedarfs relativ höher ist als bei Haushalten ohne Kinder. 13226* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Wenn sich die heute schon bestehenden Verteilungsungerechtigkeiten des „Generationenvertrages" nicht noch verdoppeln und verdreifachen sollen, dann muß die Rentenreform durch Lösungen ergänzt werden, die ab den 90er Jahren den Familienlastenausgleich deutlich verbessern und einen Kapitalstock ansammeln, der auch für die Jahre nach 2005 die Beitragslast in erträglichen Grenzen hält. Künftige Entscheidungen über die Sicherung des Alterslastenausgleichs sollten ohne Neuregelung des Familienausgleichs nicht mehr stattfinden. Dazu zwei konkrete Vorschläge: a) Erhöhung des Kindergeldes auf DM 300, — pro Monat ab dem ersten Kind (zu finanzieren aus den rd. 24 Mrd. Kindergeld und Kinderfreibeträgen und aus den rd. 33 Mrd., die ab 1990 das Ehegattensplitting kosten wird). b) Nutzung der Erträge aus der Wertschöpfungsabgabe zum Aufbau eines Kapitalstocks, dessen Verteilungsmodus nicht durch politische Tagesmehrheiten, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit, d. h. verfassungsrechtlich verankert, verändert werden darf. Er soll dazu benutzt werden, die nach dem Jahr 2005 wahrscheinlich notwendigen Beitragserhöhungen zu begrenzen. Inwieweit der von mehreren Seiten in die Diskussion gebrachte Vorschlag der unterschiedlichen Beitragssätze für Erwerbstätige mit und ohne Kinder zur Finanzierung eines solchen Kapitalstocks herangezogen werden kann, müßte noch intensiver diskutiert werden. In einer Form, die eine Beitragsstaffel nur für den Arbeitnehmerbeitrag vorsieht, ist er nicht akzeptabel. Würde auch ein Arbeitgeberbeitrag entsprechend herangezogen, wäre dies ein erheblicher Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik und zur Gleichstellung der Frau, weil es finanziell attraktiv würde, Frauen und Männer mit Kindern einzustellen, für die dann niedrigere Arbeitgeberbeiträge zu zahlen wären. Kurz zusammengefaßt: Schon bisher war der „Generationenvertrag" eine Fiktion — angesichts gerade noch vertretbarer Beitragssätze und bei Berücksichtigung der enormen Wiederaufbaulasten, die die Rentnergeneration der letzten drei Jahrzehnte zu tragen hatte, immerhin eine zeitweise akzeptable Fiktion. Künftig schafft diese Fiktion immer unerträglichere Verteilungsungerechtigkeiten. Es sollte zwar Konsens sein und bleiben, daß wir — auch auf Grund des Mißbrauchs in der Vergangenheit — keine aktive Bevölkerungspolitik betreiben wollen. Tatsächlich ist eine Beibehaltung dieses ungerechten „Generationenvertrages" Bevölkerungspolitik — nur in ihrer negativsten Form. Weil Alterslastenausgleich und Familienlastenausgleich sachlich zusammengehören und dies in der Rentenreform '92 nicht berücksichtigt ist, lehne ich das vorliegende Gesetz ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) Ich unterstütze im Grundsatz die in der Begründung aufgeführten Ziele, halte aber die vorgeschlagenen Lösungswege teilweise für falsch bzw. befürchte, daß sie zu ungewünschten Konsequenzen führen könnten. Eine detaillierte Überprüfung war mir in der kurzen Zeit, seitdem mir diese Anträge bekannt wurden, nicht möglich. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Ich werde bei der Abstimmung über die zehnte Novelle zum Abgeordnetengesetz, mit der die Altersentschädigung der Bundetagsabgeordneten neu geregelt wird, mit Nein stimmen. Wenn man die Zustimmung verweigert, tut man gut daran, um nicht mißverstanden zu werden, folgende Bemerkung vorauszuschicken: Meine Altersentschädigung würde durch die Neuregelung nicht nur nicht tangiert — ich hätte sowohl nach dem alten wie dem neuen Recht ganz ohne Übergangsregelung die Höchstpension erreicht. Ich spreche also nicht pro domo. Das macht es mir leichter, den Grund meines Nein hier vorzutragen. Ich zweifle ferner nicht an, daß der Deutsche Bundestag, wenn er sich schon zu einschneidenden Veränderungen in den zwei wichtigsten Alterssicherungssystemen entschließt, seine eigene Versorgung nicht draußen vor lassen kann. Das hätte ihn allerdings nicht daran gehindert, zu einer intelligenten Lösung zu finden, die nicht neue Probleme aufwirft, die ganz außerhalb des Versorgungssystems entstehen. Meine Ablehnung des Gesetzes ist bestimmt durch die im § 20 vorgesehene Streckung der erforderlichen Mitgliedschaftsdauer zur Erreichung der Höchstversorgung. 16 Jahre waren es bisher, 18 Jahre werden es künftig sein. Ich habe schon zu Beginn der Beratungen meine Bedenken gegen einen solchen Schritt angemeldet. Und ich habe in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern aus allen Fraktionen dieses Hauses festge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13227* stellt, daß diese Bedenken im Grunde von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen geteilt werden. Aber wie das leider nur allzuoft der Fall ist: die Bedenken werden geteilt, aber dann zuckt man die Achseln und sagt, die Einwände seien zwar alle richtig, aber man könne leider nichts machen, weil eine Korrektur von der Öffentlichkeit prompt mißverstanden werden würde. Im Klartext wird die heutige Verlängerung der Frist zur Erreichung der Höchstversorgung dazu führen, daß ein MdB künftig nicht mehr volle vier Legislaturperioden dem Parlament angehören muß, sondern fünf. Daran dürften wir alle miteinander kein Interesse haben. Die Welt um uns herum ist in einem stürmischen Wandel begriffen. Es ist dem parlamentarischen System nur förderlich, wenn die Rotation in diesem Haus immer wieder für Blutauffrischung sorgt. Man muß das Prinzip nicht gleich auf die Spitze treiben, wie DIE GRÜNEN das tun bzw. getan haben, aber man sollte zumindest nicht neue Hemmnisse gegen einen personellen Wandel im Bundestag einbauen. Genau das aber geschieht mit dieser Neuregelung, und davor kann man nicht eindringlich genug warnen. Nun höre ich schon den Einwand — er wird meist mit gewölbter Brust und sonorer Stimme vorgetragen — kein Mitglied dieses Hauses würde etwa nur deshalb noch einmal um die Rückkehr in den Bundestag kämpfen, weil es die Höchstpension noch nicht erreicht habe. Da Politiker aber auch nur Menschen sind, klingen solche Beteuerungen hohl und gehen an der Sache vorbei. Tatsächlich wird diese Neuerung die Erneuerung und Verjüngung des Parlaments erheblich behindern, und ich frage mich, welches Interesse dieses Haus und welches Interesse das deutsche Volk daran haben kann, daß die alten Hasen, die Routiniers, die oft auch schon im harten Parlamentsalltag verschlissenen bzw. skeptisch oder gar zynisch gewordenen Politiker dazu verleitet werden, noch einmal anzutreten. Diese neue Bestimmung ist der Entwicklung unserres Gemeinwesens nicht förderlich. Ich sehe traurig ein weiteres Mal, daß sich der Deutsche Bundestag aus lauter Angst, sonst draußen mißverstanden zu werden, selbst ein Bein stellt. Und ich will daran nicht mitschuldig werden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stiegler, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Kastner, Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Leidinger, Lutz, Müller (Schweinfurt), Nagel, Reuter, Dr. Schöfberger, Sieler (Amberg), Dr. SkarpelisSperk, Vahlberg, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Wir haben dem Rentenreformgesetz 1992 in dritter Lesung nicht zugestimmt und uns dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: Das Rentenreformgesetz 1992 enthält viele positive Regelungen. Wir danken der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion dafür, daß es ihr gelungen ist, den Koalitionsparteien viele Verbesserungen abzuringen. Das gilt auch für die Hinausschiebung der Anhebung der Altersgrenzen. Die Tatsache, daß die Koalitionsfraktionen aber nicht bereit waren, auf die Anhebung der Altersgrenzen und damit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit insgesamt zu verzichten, veranlaßt uns, dem Rentenreformgesetz insgesamt nicht zuzustimmen. Wir halten die Anhebung für arbeitsmarktpolitisch verfehlt, weil in Zeiten der andauernden Massenarbeitslosigkeit die allgemeine Lebensarbeitszeit verkürzt und nicht verlängert werden muß, um allen die Chance der Erwerbsarbeit zu geben. Wir meinen, daß die Anhebung der Lebensarbeitszeit auch angesichts des Zustroms vorwiegend jüngerer Aus- und Übersiedler und der damit verbundenen Wirkungen für den Altersaufbau unserer Gesellschaft auch nicht erforderlich ist. Wir sind der Überzeugung, daß die von uns angestrebte höhere Erwerbstätigkeit der Frauen ebenfalls dazu beiträgt, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit verzichten zu können. Wir wollen, daß sich die Arbeitnehmer nach einem arbeitsreichen Leben außerhalb der Erwerbsarbeit selbst verwirklichen können. Die reichste Industrienation Europas kann das auch gewährleisten. Wir werden deshalb nicht ruhen, in der kommenden Legislaturperiode mit einer anderen Mehrheit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wieder zu streichen. Wir wissen uns dabei einig mit der gesamten sozialdemokratischen Fraktion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Ausschöpfung der deutlich gestiegenen Möglichkeiten, Leukämie durch Knochenmarkübertragungen zu heilen, ein Register potentieller Knochenmarkspender erforderlich ist, da nur etwa 30 % der Patienten geeignete Spender in der eigenen Familie haben, und inwieweit ist sie bereit, sich an dem Aufbau eines solchen Registers zu beteiligen? Die Knochenmarktransplantation stellt eine zur Chemotherapie alternative, derzeit noch experimentelle Methode bei der Therapie von Leukämien dar. Fortschritte bei dieser Therapiemöglichkeit sind offenbar aber zu verzeichnen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmarktransplantation und die Deutsche Gesellschaft für Bluttransfusionsmedizin und Immunhämatologie haben nunmehr ein länderübergreifendes Verbundprojekt mehrerer Kliniken initiiert, das die weiteren 13228* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Therapiemöglichkeiten mit der nicht-verwandten Knochenmarktransplantation wissenschaftlich überprüfen soll. Im Zuge dieses Forschungsvorhabens werden auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Spenderdatei untersucht. Das Vorhaben ist zwischenzeitlich vom zuständigen Expertenkreis bei der Deutschen Krebsgesellschaft, die sich derzeit um eine Finanzierung des Forschungsvorhabens durch geeignete Förderorganisationen bemüht, positiv begutachtet worden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorhaben, das sicher einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Etablierung der Therapie und einer dazu notwendigen Spenderdatei liefern wird. Sie wird sich um die Umsetzung des Programms bei entsprechend positiven Ergebnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 10) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das Bundesgesundheitsamt ein Gutachten zu dem Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak in portionierter Form erarbeitet und an das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit weitergeleitet hat? Ja. Das Bundesgesundheitsamt hat auf Weisung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 48 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines schwedischen Mundtabakerzeugnisses in Portionsbeuteln Stellung genommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günther Heyenn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir sehen diesen Umverteilungsspielraum eindeutig, und wir sagen Ihnen auch, daß mittel- und langfristig zu dem, was wir jetzt hier beschließen, zur Finanzierung, die Wertschöpfung dazugehört. Nur, mit 37 % der Mandate konnten wir in dieser Konsensrunde dies nicht durchsetzen.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir haben 1984 einen Rentenreformgesetzentwurf vorgelegt. Diesen haben wir in den folgenden Jahren weiterentwickelt. Das jetzt zur Verabschiedung anstehende Gesetz enthält in vielen Teilen Punkte aus diesem Entwurf von 1984, so den künftigen Gleichklang in der Entwicklung der Nettoeinkommen und der Renten, die sogenannte Nettorentenanpassung. Hier liegt im übrigen das Haupteinsparpotential unserer Rentenreform.
    Über die Anhebung des Bundeszuschusses mag man trefflich streiten. Es ist sicherlich ordnungspolitisch ein Fehler, die Kindererziehungszeiten hineinzurechnen;

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Aha!)

    wenn ich aber große Milliardenbeträge und bis zum Jahr 2036 hieraus zusätzliche Mittel im Bundeszuschuß für die Rentenversicherung gewinnen kann, dann bin ich gerne bereit, diesen ordnungspolitischen Fehltritt mitzutragen.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU und der FDP)

    Wir haben die Verlängerung der Rente nach Mindesteinkommen durchgesetzt, d. h. die Anhebung der niedrigen Pflichtbeiträge für langjährig Versicherte. Bisher war das auf die Zeit bis 1972 begrenzt. In den Konsensverhandlungen haben wir erreicht, daß die Mindestbewertung auf alle Pflichtbeitragszeiten bis 1991 verlängert wird. Damit erhalten die Betroffenen eine Rente über dem Sozialhilfeniveau. Von diesem Schritt profitieren vor allem Frauen,

    (Frau Schulte [Hameln] [SPD]: Ja!)

    deren Niedriglöhne damit im Rentenalter ausgeglichen werden.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Und kommen aufs Sozialhilfeniveau!)

    So findet ein Ausgleich der Lohndiskriminierung statt.
    Entscheidend ist dabei, daß alle Renten, die 1991 laufen, überprüft werden und somit rund 1,4 Millionen Rentner — das ist jeder zehnte Rentner und ist jede zehnte Rentnerin — durchschnittliche Rentenanhebungen von 150 DM im Monat erhalten.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Auf welchen Satz?)

    Damit ist die Altersarmut in der Republik nicht beseitigt — das kann nur eine soziale Grundsicherung leisten —,

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Aha!)

    aber es ist ein erheblicher Schritt in die richtige Richtung.

    (Beifall bei der SPD)

    Auch beim Gesamtleistungsmodell zur Reform bei der Anrechnung der beitragslosen und beitragsgeminderten Zeiten gab es im ersten Diskussionsentwurf gravierende Verschlechterungen für Frauen. Nach dem Entwurf der Bundesregierung hätten Frauen mit im Durchschnitt 3,2 % der Rentenausgaben, Arbeiterinnen sogar mit im Durschnitt 5,2 % Rentenverschlechterungen hinnehmen müssen. Durch unsere Vorschläge wurde das Gesamtleistungsmodell umgestaltet, und in Verbindung mit der Weiterführung der Rente nach Mindesteinkommen wurden erhebliche Verbesserungen für Frauen erzielt.
    Die drohende Finanzierungskrise der gesetzlichen Rentenversicherung hat allerdings — das darf nicht unausgesprochen bleiben — die jetzige Bundesregierung mitverschuldet. So wurden mit dem Haushaltsbegleitgesetz die Rentenversicherungsbeiträge der Bundesanstalt für Arbeit mehr als halbiert, auf diese



    Heyenn
    Weise wurden der Rentenversicherung jährlich 5 Milliarden DM entzogen.
    Durch den Einsatz der SPD ist Ergebnis der Konsensgespräche, daß wir die halbierten Beiträge der Arbeitslosen zur Rentenversicherung wieder anheben, zwar bedauerlicherweise nicht auf 100 %, aber doch auf 80 %. Es muß darauf hingewiesen werden, daß dies gegenüber dem heutigen Stand jährliche Mehreinnahmen von 4 Milliarden DM für die Rentenversicherung bedeutet.
    Sehr schmerzlich ist uns geworden, daß in diesem Zusammenhang die Leistungen für Arbeitslose in ihrer Auswirkung auf die Berechnung der Rente abgesenkt wurden. Wir konnten in den Konsensverhandlungen nur erreichen, daß dies zeitlich hinausgeschoben wird und in Stufen erfolgt.
    Die Heraufsetzung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung hat vor allem im Hinblick auf die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation viel Unmut hervorgerufen. Wir haben dieser Heraufsetzung zugestimmt, weil wir erreichen konnten, daß der Eintritt der Maßnahme um acht Jahre hinausgeschoben wird und daß die Heraufsetzung dann in kleinen Schritten erfolgt, und weil wir erreicht haben, daß ab 1997 der Deutsche Bundestag jährlich mit dem Rentenanpassungsbericht darüber informiert wird, wie sich die Anhebung der Altersgrenzen ab 2001 auf die Finanzen des Bundes, auf die Finanzen der Rentenversicherung und auf die Arbeitsmarktsituation auswirken wird.
    Meine Damen und Herren, wenn wir dann noch Massenarbeitslosigkeit haben, wird wohl jede Mehrheit, welche es dann auch gibt, sagen: Bei Massenarbeitslosigkeit ist die Heraufsetzung der Altersgrenze nicht zumutbar. Und dann wird man zu entsprechenden gesetzlichen Schritten kommen.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir hätten die Entscheidung über die Altersgrenzen in diesem Gesetz gerne vermieden. Ich will aber nicht verhehlen, daß die Ankündigung dieser Heraufsetzung ab 2001 für die Versicherten und für ihre Lebensplanung auch eine nicht unerhebliche Bedeutung hat.
    Meine Damen und Herren, der Kollege Scheu hat zum Fremdrentengesetz gesprochen. Ich will mich darauf beschränken, zu sagen, daß wir mit dem Fremdrentengesetz und den daraus resultierenden Leistungen Millionen Heimatvertriebene und DDR- Flüchtlinge in der Vergangenheit rentenrechtlich, also sozialpolitisch, in die Bundesrepublik integriert haben.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Ja, gut! Wer hat das bezahlt?)

    Wir haben immer wieder betont, daß wir am Grundprinzip des Fremdrentengesetzes, nämlich dem Integrationsprinzip, festhalten. Eine Demontage dieses Gesetzes kommt für uns nicht in Frage.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Frau Unruh [fraktionslos]: Wer bezahlt das?)

    Zudem — das will ich zur Bezahlung sagen — ist darauf hinzuweisen, daß für Jahrzehnte die günstige
    Altersstruktur der Aus- und Übersiedler positive Auswirkungen auf die Finanzen der Rentenversicherung haben werden. Wir wollen allerdings auch eines — das leisten wir mit diesem Gesetz — : Wir wollen dort, wo sich durch das geltende Recht oder durch Entscheidungen des Bundessozialgerichts Besserstellungen für Aus- und Übersiedler gegenüber bundesdeutschen Bürgern ergeben haben, das Recht ändern. Aus- und Übersiedler sollen nicht bessergestellt werden als bundesdeutsche Bürger, sie sollen aber auch nicht schlechtergestellt werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir haben mit dem vorgesehenen Entwurf unser Ziel, die Belastungen aus der demographischen Entwicklung weitgehend gleichgewichtig auf Bund, Versicherte und Rentner zu übertragen, weitgehend erreicht. Der Einstieg in die Harmonisierung ist zu begrüßen.
    Was muß ich zum Schluß noch erwähnen? Ich glaube, es ist wichtig, darauf hinzuweisen, daß wir für alle, die ab 1. Januar 1992 berufs- oder erwerbsunfähig werden — und dies vor dem 55. Lebensjahr —, die Zurechnungszeit ausgebaut haben. Das bedeutet für diesen Personenkreis eine Anhebung um durchschnittlich 60 DM im Monat bei ihrer Rente.
    Ich muß auch noch erwähnen, daß wir den Alterssicherungsbericht ab 1997 einmal in jeder Legislaturperiode vorgelegt bekommen, um im Bundestag dann über die Einkommenssituation im Alter der gesamten Bevölkerung und nicht nur der der Rentenversicherung diskutieren zu können.

    (Hoss [GRÜNE]: Wir wissen doch, daß es Minirenten gibt! Wir brauchen doch nicht einen Bericht! Was nützt uns fünfmal ein Bericht, wenn man einmal nichts tut?)

    Der Personenkreis der Verfolgten mit Kindern im Ausland, auf den Herr Hoss hingewiesen hat, wird im wesentlichen schon nach heutigem Recht durch die Anrechnung von Ersatzzeiten entschädigt. Ich muß darauf hinweisen — das ist ganz wichtig — , daß wir erstmalig seit 40 Jahren für deutschsprachige Juden die Anerkennung als Vertriebene erreicht und damit Leistungsmöglichkeiten nach dem Fremdrentengesetz geschaffen haben. Ich halte das für einen erheblichen Fortschritt.

    (Dreßler [SPD]: Sehr richtig!)

    Lassen Sie mich abschließend kurz vier Punkte nennen:
    Erstens. In diesem Gesetzentwurf ist die sozialdemokratische Handschrift deutlich erkennbar.
    Zweitens. Mit diesem Gesetzentwurf haben wir für die nächsten 20 Jahre die politischen und psychologischen Grundlagen für die Sicherheit im Alter gelegt.
    Drittens. Die Einführung einer sozialen Grundsicherung, die Einführung eines Wertschöpfungsbeitrags und die Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze, was wir hier nicht lösen konnten, bleiben für uns Sozialdemokraten auf der Tagesordnung.

    (Beifall bei der SPD)




    Heyenn
    Viertens. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf nicht nur der politischen Kultur in der Republik gedient, wir haben auch gegenüber den Vorschlägen der Koalition bei aller nötigen Konsolidierung erhebliche Verbesserungen erreicht. Darauf sind wir ein bißchen stolz. Wir haben den betroffenen Beitragszahlern und den betroffenen Rentnern erheblich geholfen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Heinrich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Heinrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meiner Rede möchte ich die Überschrift geben: Vertrauen in das gemeinsame Konzept der Alterssicherung. Die seitherigen Beiträge rechtfertigen, glaube ich, diese Überschrift. Die beitrags- und leistungsbezogene Rentenversicherung ist für die Mehrheit unserer Bürger die bedeutendste Absicherung im Alter. Dabei wird es auch künftig bleiben. Keiner, der heute Rente bezieht, muß — dies sei in aller Klarheit gesagt — Angst haben, daß seine Rente gekürzt wird. Notwendige Korrekturen werden, soweit sie nicht Verbesserungen enthalten, nur für die Zukunft vorgenommen.
    Mit langen Übergangsregelungen haben wir dafür gesorgt, daß rentennahen Jahrgängen der Anpassungsprozeß erleichtert wird. Dabei habe ich Verständnis, daß all diejenigen, denen diese Übergangsregelungen noch nicht ausreichen, natürlich gerne weitreichendere Regelungen gehabt hätten; aber mehr ließ sich in diesem Rahmen nicht durchsetzen.
    Besonders wichtig war für uns, daß auch künftig an der Vielfalt des gegliederten Systems unserer Alterssicherung festgehalten wird. Es ist sachlich und historisch begründet sowie im Bewußtsein der betroffenen Personengruppen fest verankert.
    Vergessen wir aber nicht, daß die gesetzliche Rentenversicherung die Lebensstandardsicherung auf längere Sicht nicht in jedem Fall gewährleisten kann. — Kollege Cronenberg hat darauf bereits hingewiesen. — Deshalb gehören nach unserer Auffassung neben der ersten Säule, der gesetzlichen Rentenversicherung, auch die zweite Säule, die betriebliche Altersversorgung, und die dritte Säule, die private Vorsorge, dazu. Eine Einheitsversorgung, auch in Form einer allgemeinen Grundsicherung, lehnen wir hingegen ab.
    Wir können uns auch weiterhin nicht mit Vorstellungen anfreunden, alle Selbständigen obligatorisch in die Rentenversicherung einzubeziehen. Dafür gibt es weder Bedarf noch eine Notwendigkeit. Insofern ist es richtig, daß der Entscheidungsspielraum, ob ein Selbständiger in die Rentenversicherung als Pflichtmitglied eintreten will oder nicht, nunmehr von zwei auf fünf Jahre verlängert wird.
    Dieser Grundsatz von mehr Wahlfreiheit verlangt aber auch im Bereich der Handwerkerversicherung, allen Plänen eine deutliche Absage zu erteilen, die auf eine wesentlich längere Zwangsmitgliedschaft als nach geltendem Recht zielen.
    Es ist uns gelungen, gravierende Verschlechterungen für die jetzt aktiven Alleinmeister zu vermeiden. Damit wird die Akzeptanz dieses Reformvorhabens erhöht. Sie wird ebenso durch die verlängerte Nachzahlungsmöglichkeit — in Zukunft bis zum 45. Lebensjahr — für jetzt nicht mehr anerkannte Ausbildungszeiten als zukünftige Anrechnungszeiten erhöht.
    Wir haben in den Beratungen im Ausschuß, die sehr konstruktiv verliefen, nicht nur die Möglichkeiten der vorzeitigen Wartezeiterfüllung verbessert, wenn Erwerbsunfähigkeit oder Tod die Folge einer Krankheit kurz nach Beendigung einer Ausbildung sind, sondern auch bestehende Ungerechtigkeiten hinsichtlich einer Gruppe von Arbeiterwitwen abgebaut.
    Nicht übersehen werden darf, daß — das liegt mir ganz besonders am Herzen — entscheidende Verbesserungen für Behinderte erzielt wurden. Dies gilt nicht nur für die Bewertung der Beiträge zur Rentenversicherung — diese wurden von 70 % auf 80 % erhöht, Herr Kollege Hoss — , sondern vor allem auch für den Wegfall der bisher geltenden Regelung, nach der in den letzten fünf Jahren vor dem Rentenbezug mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt werden mußten. Diese flexible Regelung macht jedoch zugleich deutlich, daß das gesamte Recht der Invaliditätsrenten der Überprüfung bedarf. Hier werden wir in der Zukunft noch einiges zu leisten haben.
    In der öffentlichen und parlamentarischen Diskussion waren die Renten von Aus- und Übersiedlern in den letzten Monaten ein wesentliches und oft dominierendes Thema. Bei dieser oft emotional und noch öfter ohne Sachkenntnis geführten Diskussion

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Na, na, Herr Heinrich!)

    war fast immer festzustellen, daß auch in der Bundesrepublik unterschiedliche Lohn- und Gehaltsstrukturen in den einzelnen Regionen und Branchen immer auch unterschiedlich hohe Renten zur Konsequenz haben. Diese Tatsache muß man auch in der Diskussion über die Aus- und Übersiedlerrenten berücksichtigen.
    Dazu noch eine Bemerkung. Man kann nicht einerseits eine rasche Integration dieses Personenkreises in unsere Wirtschaft und Gesellschaft fordern und andererseits — ohne schamrot zu werden — so tun, als hätten diese neuen Bürger nie gearbeitet.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Bei der Regelung dieser sehr komplizierten Materie ließen wir uns aber immer noch von dem Gedanken leiten, daß besondere Vergünstigungen für diesen Personenkreis der Aussiedler, die unserem Recht nicht entsprechen, beseitigt werden müssen. Dies gilt auch — und insofern besteht Übereinstimmung mit der polnischen Regierung — für die im deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen Begünstigten.
    Um pauschalierende Besserstellungen zu minimieren, haben wir die bisherige Eingruppierung in bestimmte Leistungsgruppen durch 24 Branchenwerte ergänzt. Ich bin mir im klaren darüber, daß dies Mehrarbeit für die Rentenversicherungsträger schafft, aber



    Heinrich
    ich bin absolut sicher, daß eine solche Regelung dazu beiträgt, daß wir unserem Ziel nahe kommen, sowohl für die Neubürger als auch für die eingesessene Bevölkerung gleichermaßen vertretbare Lösungen der Probleme zu schaffen.
    Was das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen betrifft, so haben wir eine sofortige Kündigung, wie sie von manchen suggeriert wurde, abgelehnt. Wir verkennen aber nicht, daß die politischen Veränderungen in Polen es notwendig machen, gemeinsam mit den Polen darüber nachzudenken, ob die in den 70er Jahren unter ganz anderen Umständen getroffenen Entscheidungen auf Dauer noch aufrechterhalten werden können.
    Lassen Sie mich noch auf einige Aspekte eingehen, die heute in der Debatte angeklungen sind, Vorstellungen, die — äußerst vorsichtig ausgedrückt — problematisch sind. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch die Forderung vom Kollegen Dreßler nach einer Wertschöpfungsabgabe. Richtiger müßte es ja wohl heißen: nach einer Rationalisierungs- oder Investitionsstrafsteuer. Wir sagen dazu ein klares Nein; denn gerade bei den anstehenden demographischen Problemen, die wir nur bewältigen können, wenn unsere Wirtschaft international und im EG-Rahmen wettbewerbsfähig bleibt, können wir uns eine zusätzliche Belastung von Innovation und wirtschaftlichem Fortschritt nicht leisten.

    (Beifall bei der FDP)

    Verlockend mag in manchen Ohren auch die Forderung nach einer bedarfsorientierten Grundsicherung klingen. Doch wer solchen Schalmeienklängen folgt, verniedlicht die damit verbundenen Gefahren, daß nämlich früher oder später die beitragsfinanzierte Rentenversicherung auf Grund läuft.
    Lassen Sie mich noch ein Wort zu den gerade geäußerten Befürchtungen sagen, der vorgesehene Regelmechanismus zwischen Rentenanpassung, Beitragssatz und Bundeszuschuß führe zur Entpolitisierung. Im Ausschuß wurde sogar von einer Selbstkastrierung des Bundestages gesprochen. — Bei allem Verständnis für solche Bedenken, die das Selbstverständnis des Parlamentes berühren — ich halte sie letztlich für nicht durchschlagend; denn durch die jetzige Regelung ist doch der Gesetzgeber nicht gehindert, einzugreifen, wann immer er es für notwendig hält. Der künftige Regelmechanismus entlastet aber nicht nur das Parlament, ist also Entbürokratisierung, Deregulierung im besten Sinne, hemmt kurzsichtige Einzelfallentscheidungen, wie es sie in der Vergangenheit gab, sondern trägt auch zur ausgewogenen Belastung aller Beteiligten, nämlich der Beitragszahler, der Rentner und des Bundes, bei der Bewältigung der Probleme der demographischen Entwicklung bei.

    (Hoss [GRÜNE]: Und wie löst es die Frage der Armutsgrenze?)

    Lassen Sie mich noch ein paar kurze Sätze zur Verlängerung der Kindererziehungszeiten sagen. Die jetzt vorgesehene Verbesserung bei der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Pflege wird von uns nachdrücklich unterstützt,

    (Beifall bei der FDP)

    wird doch damit eine alte FDP-Forderung endlich erfüllt. Die jetzige Regelung ist aber noch nicht weitgehend genug. Wir berücksichtigen partiell die gesellschaftlichen Veränderungen, aber, wie gesagt, eben nur teilweise. Hier besteht noch Handlungsbedarf. Die Rezepte dafür sind sehr unterschiedlich.
    Für uns Liberale geht es in diesem Zusammenhang nicht um eine irgendwie geartete Bevölkerungspolitik. Wir wollen dem einzelnen oder der einzelnen auch nicht ein bestimmtes Lebensmodell vorschreiben. Wenn ihr oder ihm zum Ausgleich der zusätzlichen Belastungen, die mit Kindern notwendigerweise verbunden sind, Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung gewährt werden, darf unserer Ansicht nach nicht danach differenziert werden, ob jemand wegen seiner Kinder zu Hause bleibt

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    oder ob er den ohnehin schwierigen Versuch unternimmt, Berufsleben und Kindererziehung unter einen Hut zu bringen. Deshalb halten wir die Anerkennung der Kindererziehungszeiten auch bei Berufstätigkeit oder freiwilliger Beitragsleistung, begrenzt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, in vollem Umfang für erforderlich. Nach unserer Auffassung berücksichtigt nur eine solche Regelung die veränderten gesellschaftlichen Umstände und trägt dem sich langfristig ändernden Erwerbsverhalten von Frauen, das ja von allen gewünscht wird, Rechnung.
    Ich möchte noch ein deutliches Wort zu den immer wieder vorgebrachten kritischen Äußerungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit sagen. Wer dies ablehnt und die Wochenarbeitszeit gleichzeitig auf 35 Stunden verringern will, muß sich über die gefährlichen Konsequenzen in der Zukunft im klaren sein. Dies hieße im Klartext: Senkung des Rentenniveaus.

    (Kolb [CDU/CSU]: Freizeit für die Rentner!)

    Auch der DGB muß endlich zur Kenntnis nehmen, daß das Rentenniveau entscheidend durch die Beiträge beeinflußt wird und daß bei kürzerer Arbeitszeit auch weniger Beiträge in die Kassen der Rentenversicherung fließen.

    (Zustimmung bei der FDP — Reimann [SPD]: Das ist horrender Unsinn!)

    Lassen Sie mich zusammenfassend noch einmal sagen: Der Konsens zwischen CDU/CSU, SPD und FDP ist deshalb gelungen, weil sich die beteiligten Parteien ihrer Verantwortung bewußt waren, in dieser überaus wichtigen Frage der Alterssicherung eine große Aufgabe gemeinsam lösen zu müssen, und dafür die normalerweise nun einmal bestehenden Hürden beiseite schoben. Für mich ist das erneut ein Beweis dafür, daß die Parteien ihren Auftrag in der Demokratie verantwortungsbewußt wahrnehmen, und dies stimmt mich hoffnungsvoll.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)