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ID1117405400

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    Plenarprotokoll 11/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Schily auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 13099 A Eintritt der Abg. Frau Kottwitz in den Deutschen Bundestag 13099 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Einspruch des Abgeordneten Böhm (Melsungen) gegen den am 26. Oktober erteilten Ordnungsruf 13099 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) (Drucksachen 11/4124, 11/4452, 11/5490, 11/5530, 11/5493) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innengruppen sowie erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Erziehender bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung und zur Heraufsetzung der Bemessungsgrundlage von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1401, 11/4964, 11/5490, 11/5530) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen und Beamten/innen bei den Auswirkungen der Steuerreform (Drucksache 11/4957) Hüser GRÜNE (zur GO) . . . 13100C, 13100D Bohl CDU/CSU (zur GO) 13100 C Hoss GRÜNE (zur GO) 13101A Cronenberg (Arnsberg) FDP (zur GO) . 13101D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13102 A Günther CDU/CSU 13102B Frau Unruh fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 13107D Dreßler SPD 13108A, 13159C Cronenberg (Arnsberg) FDP 13113B Hoss GRÜNE 13116A Scheu CDU/CSU 13119 D Heyenn SPD 13122 C Heinrich FDP 13125A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13127 A Frau Limbach CDU/CSU 13129B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13131 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13133A, 13159A Egert SPD 13139 B Frau Würfel FDP 13151 A Frau Unruh fraktionslos 13152 A Kolb CDU/CSU 13153D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Frau Steinhauer SPD 13155 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 13157 B Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179 C, 13188B Namentliche Abstimmungen 13178D, 13179A, B Ergebnisse . 13182D, 13184 A, 13185C, 13186D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Die Flüchtlingsbewegung und die Situation in den Aufnahmelagern; Aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13142 D Dr. Penner SPD 13143 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13143 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13144 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . 13144 B Bohl CDU/CSU 13144 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13144 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 13145A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13145 B Frau Hämmerle SPD 13146A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146B Lüder FDP 13146 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13147 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 13147 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13147 C Frau Hensel GRÜNE 13147D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13148A Oostergetelo SPD 13148D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149A Dr. Hitschler FDP 13149B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13149D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . . 13149 D Müntefering SPD 13150B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 13150 C Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5537, 11/5548) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der Alterssicherungssysteme (Drucksachen 11/4125, 11/4965, 11/5537) Fellner CDU/CSU 13160A Bernrath SPD 13162A Richter FDP 13164 C Hoss GRÜNE 13166C Heistermann SPD 13167 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13169 A Frau Unruh fraktionslos 13170 C Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/5303, 11/5498, 11/5500) b) Zweite und Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 11/5408; Artikel 4 aus Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5499, 11/5501) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu dem Antrag des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anrechnung der Rente auf die Altersentschädigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/5304, 11/5338, 11/3109, 11/1597, 11/5499) Dr. Rüttgers CDU/CSU 13172B Wiefelspütz SPD 13173 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 III Dr. Hoyer FDP 13175 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13176 C Frau Unruh fraktionslos 13177E Eimer (Fürth) FDP (Erklärung nach § 31 GO) 13178A Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13180B Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Schätzung der EG- Getreideernte durch die EG-Kommission Eigen CDU/CSU 13188D Oostergetelo SPD 13189D Bredehorn FDP 13190 C Kreuzeder GRÜNE 13191B, 13194 C Susset CDU/CSU 13192 B Sielaff SPD 13193 A Heinrich FDP 13193 D Michels CDU/CSU 13194 D Frau Weyel SPD 13195 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13196 C Wimmer (Neuötting) SPD 13197 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 13198D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksachen 11/4176, 11/4305, 11/5582, 11/5607) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/390, 11/5582) c) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Büchler (Hof), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/1334, 11/5582) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Apel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine (Drucksachen 11/124, 11/5582) Dr. Grünewald CDU/CSU 13201 A Opel SPD 13203 C Rind FDP 13208 C Hüser GRÜNE 13211 C Spilker CDU/CSU 13213 D Schmidt (Salzgitter) SPD 13215 C Tillmann CDU/CSU 13217 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 13218B Namentliche Abstimmung 13219 C Ergebnis 13219D Erklärung der Bundesregierung zur vorläufigen Freigabe von Besuchsreisen und Ausreisen aus der DDR Seiters, Bundesminister BK 13221 A Dr. Vogel SPD 13221 C Dr. Dregger CDU/CSU 13222 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 13222 C Mischnick FDP 13223 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13223 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 11/5528 vom 3. November 1989 — Ratifizierung der Zusatzabkommen zum Genfer Protokoll; Ausklammerung der im Zusatzprotokoll enthaltenen atomaren Vorbehaltsklausel bei der Ratifikation durch die Sowjetunion MdlAnfr 13, 14 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Schäfer AA . . . 13181A, 13181 C ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 13181A, 13181 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 13182 A ZusFr Oostergetelo SPD 13182B ZusFr Dr. Soell SPD 13182 C Berichtigung 13223* A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13225* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO des Abgeordneten Dr. Soell und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 . . . . 13225* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) 13226* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes 13226* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stiegler und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 13227* B Anlage 6 Erstellung eines Registers potentieller Knochenmarkspender zur Behandlung der Leukämie MdlAnfr 6 — Drs 11/5528 — Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 13227* D Anlage 7 Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zum Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung eines Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak MdlAnfr 10 — Drs 11/5528 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 13228* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13099 174. Sitzung Bonn, den 9. November 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 173. Sitzung, Seite 13087 D: Im letzten Absatz ist am Beginn der 5. Zeile das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10.11.89 Becker (Nienberge) SPD 10.11.89 Beckmann FDP 10.11.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10.11.89 * Frau Bulmahn SPD 10.11.89 Büchner (Speyer) SPD 10.11.89 ** Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10.11.89 ** Dr. Dollinger CDU/CSU 10.11.89 Frau Eid GRÜNE 10.11.89 Engelhard FDP 9. 11.89 Engelsberger CDU/CSU 10.11.89 Ewen SPD 10. 11.89 Frau Geiger CDU/CSU 10.11.89 Dr. Geißler CDU/CSU 10.11.89 Grünbeck FDP 9.11.89 Häfner GRÜNE 9.11.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 10. 11.89 Dr. Hennig CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Hornhues CDU/CSU 10. 11.89 Höffkes CDU/CSU 10.11.89 * Jung (Limburg) CDU/CSU 9. 11.89 Klein (Dieburg) SPD 10. 11.89 Klein (München) CDU/CSU 10.11.89 Dr. Knabe GRÜNE 10.11.89 Dr. Kohl CDU/CSU 10.11.89 Dr. Kreile CDU/CSU 10.11.89 Linsmeier CDU/CSU 10.11.89 Lintner CDU/CSU 10.11.89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 10.11.89 Lowack CDU/CSU 10.11.89 Frau Luuk SPD 10.11.89 Dr. Müller CDU/CSU 10.11.89 ** Paintner FDP 10.11.89 Pfeifer CDU/CSU 10.11.89 Reuschenbach SPD 9.11.89 Frau Rock GRÜNE 10.11.89 Dr. Rüttgers CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Schmude SPD 10. 11.89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 10.11.89 Steiner SPD 10.11.89 * Frau Dr. Timm SPD 10.11.89 Toetemeyer SPD 10.11.89 Verheugen SPD 10.11.89 Volmer GRÜNE 10.11.89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 10.11.89 Wissmann CDU/CSU 10.11.89 Wüppesahl fraktionslos 10.11.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO der Abgeordneten Dr. Soell, Duve und Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Das dem Bundestag vorliegende Gesetzgebungswerk zur Rentenreform ist wahrscheinlich in der Lage, unser Rentensystem für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf eine einigermaßen solide Grundlage zu stellen. Aber was wird danach? Auch wenn die Altersstruktur, insbesondere das Verhältnis von aktiv Erwerbstätigen zu Rentnern und Pensionären, noch nicht in jeder Einzelheit vorausberechenbar ist (es hängt ab von der Dauer der Lebensarbeitszeit, dem Anteil erwerbstätiger Frauen, der Altersstruktur der Zuwanderung), kann niemand an der Tatsache vorbeisehen, daß sich das Verhältnis Erwerbstätige zu Rentnern, das heute bei 2 : 1 liegt, spätestens nach dem Jahre 2005 auf ein Verhältnis 1 : 1 zubewegt. Einigermaßen realistische Schätzungen über die dann notwendigen Beitragssätze liegen in Größenordnungen von 25 bis 30 To des Bruttoeinkommens. Dies sind angesichts einer wohl kaum sinkenden Steuerlast unerträgliche Sätze. Hinzu kommt, daß dann der sogenannte Generationenvertrag vollends zum Generationenbetrug wird, jedenfalls zum Betrug derer, die Kinder aufgezogen haben, die angesichts eines nur in schwachen Ansätzen vorhandenen Familienlastenausgleichs meist über eine sehr viel geringere soziale und private Altersvorsorge verfügen und nun erleben müssen, daß ihre Kinder sowie deren Kinder (sofern diese noch Kinder kriegen wollen) den in der Regel besser versorgten Kinderlosen die höheren Renten, Pensionen, Lebensversicherungen, Kapitalerträge etc. erarbeiten müssen. Im Extremfall einer alleinerziehenden Frau (die Alleinerziehenden sind zu 90 % Frauen), die 1 bis 2 Kinder aufzieht und meist kaum oberhalb des Existenzminimums gelebt und entsprechend gering „geklebt" hat, kann deren Rente geringer ausfallen als der dann monatlich fällige Arbeitnehmerbeitrag eines ihrer Kinder. Nach Schätzung von Familienverbänden liegen die durchschnittlichen finanziellen Kosten für die Pflege und Erziehung von Kindern zwischen DM 500, - bis 750,- monatlich. Bei einem angenommenen Durchschnittssatz von DM 600, - beträgt in 20 Jahren der (verzinste) Aufwand über DM 150 000,- pro Kind. Davon wird vom Staat höchstens ein Anteil von 20 bis 25 % (seit den BAföG-Kürzungen eher weniger) ausgeglichen. Zugleich sind die Steuer- und Beitragslasten von Familien mit Kindern mindestens genauso hoch wie die von Kinderlosen, da ihr Verbrauchsteueranteil angesichts des nicht absenkbaren Grundbedarfs relativ höher ist als bei Haushalten ohne Kinder. 13226* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Wenn sich die heute schon bestehenden Verteilungsungerechtigkeiten des „Generationenvertrages" nicht noch verdoppeln und verdreifachen sollen, dann muß die Rentenreform durch Lösungen ergänzt werden, die ab den 90er Jahren den Familienlastenausgleich deutlich verbessern und einen Kapitalstock ansammeln, der auch für die Jahre nach 2005 die Beitragslast in erträglichen Grenzen hält. Künftige Entscheidungen über die Sicherung des Alterslastenausgleichs sollten ohne Neuregelung des Familienausgleichs nicht mehr stattfinden. Dazu zwei konkrete Vorschläge: a) Erhöhung des Kindergeldes auf DM 300, — pro Monat ab dem ersten Kind (zu finanzieren aus den rd. 24 Mrd. Kindergeld und Kinderfreibeträgen und aus den rd. 33 Mrd., die ab 1990 das Ehegattensplitting kosten wird). b) Nutzung der Erträge aus der Wertschöpfungsabgabe zum Aufbau eines Kapitalstocks, dessen Verteilungsmodus nicht durch politische Tagesmehrheiten, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit, d. h. verfassungsrechtlich verankert, verändert werden darf. Er soll dazu benutzt werden, die nach dem Jahr 2005 wahrscheinlich notwendigen Beitragserhöhungen zu begrenzen. Inwieweit der von mehreren Seiten in die Diskussion gebrachte Vorschlag der unterschiedlichen Beitragssätze für Erwerbstätige mit und ohne Kinder zur Finanzierung eines solchen Kapitalstocks herangezogen werden kann, müßte noch intensiver diskutiert werden. In einer Form, die eine Beitragsstaffel nur für den Arbeitnehmerbeitrag vorsieht, ist er nicht akzeptabel. Würde auch ein Arbeitgeberbeitrag entsprechend herangezogen, wäre dies ein erheblicher Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik und zur Gleichstellung der Frau, weil es finanziell attraktiv würde, Frauen und Männer mit Kindern einzustellen, für die dann niedrigere Arbeitgeberbeiträge zu zahlen wären. Kurz zusammengefaßt: Schon bisher war der „Generationenvertrag" eine Fiktion — angesichts gerade noch vertretbarer Beitragssätze und bei Berücksichtigung der enormen Wiederaufbaulasten, die die Rentnergeneration der letzten drei Jahrzehnte zu tragen hatte, immerhin eine zeitweise akzeptable Fiktion. Künftig schafft diese Fiktion immer unerträglichere Verteilungsungerechtigkeiten. Es sollte zwar Konsens sein und bleiben, daß wir — auch auf Grund des Mißbrauchs in der Vergangenheit — keine aktive Bevölkerungspolitik betreiben wollen. Tatsächlich ist eine Beibehaltung dieses ungerechten „Generationenvertrages" Bevölkerungspolitik — nur in ihrer negativsten Form. Weil Alterslastenausgleich und Familienlastenausgleich sachlich zusammengehören und dies in der Rentenreform '92 nicht berücksichtigt ist, lehne ich das vorliegende Gesetz ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) Ich unterstütze im Grundsatz die in der Begründung aufgeführten Ziele, halte aber die vorgeschlagenen Lösungswege teilweise für falsch bzw. befürchte, daß sie zu ungewünschten Konsequenzen führen könnten. Eine detaillierte Überprüfung war mir in der kurzen Zeit, seitdem mir diese Anträge bekannt wurden, nicht möglich. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Ich werde bei der Abstimmung über die zehnte Novelle zum Abgeordnetengesetz, mit der die Altersentschädigung der Bundetagsabgeordneten neu geregelt wird, mit Nein stimmen. Wenn man die Zustimmung verweigert, tut man gut daran, um nicht mißverstanden zu werden, folgende Bemerkung vorauszuschicken: Meine Altersentschädigung würde durch die Neuregelung nicht nur nicht tangiert — ich hätte sowohl nach dem alten wie dem neuen Recht ganz ohne Übergangsregelung die Höchstpension erreicht. Ich spreche also nicht pro domo. Das macht es mir leichter, den Grund meines Nein hier vorzutragen. Ich zweifle ferner nicht an, daß der Deutsche Bundestag, wenn er sich schon zu einschneidenden Veränderungen in den zwei wichtigsten Alterssicherungssystemen entschließt, seine eigene Versorgung nicht draußen vor lassen kann. Das hätte ihn allerdings nicht daran gehindert, zu einer intelligenten Lösung zu finden, die nicht neue Probleme aufwirft, die ganz außerhalb des Versorgungssystems entstehen. Meine Ablehnung des Gesetzes ist bestimmt durch die im § 20 vorgesehene Streckung der erforderlichen Mitgliedschaftsdauer zur Erreichung der Höchstversorgung. 16 Jahre waren es bisher, 18 Jahre werden es künftig sein. Ich habe schon zu Beginn der Beratungen meine Bedenken gegen einen solchen Schritt angemeldet. Und ich habe in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern aus allen Fraktionen dieses Hauses festge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13227* stellt, daß diese Bedenken im Grunde von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen geteilt werden. Aber wie das leider nur allzuoft der Fall ist: die Bedenken werden geteilt, aber dann zuckt man die Achseln und sagt, die Einwände seien zwar alle richtig, aber man könne leider nichts machen, weil eine Korrektur von der Öffentlichkeit prompt mißverstanden werden würde. Im Klartext wird die heutige Verlängerung der Frist zur Erreichung der Höchstversorgung dazu führen, daß ein MdB künftig nicht mehr volle vier Legislaturperioden dem Parlament angehören muß, sondern fünf. Daran dürften wir alle miteinander kein Interesse haben. Die Welt um uns herum ist in einem stürmischen Wandel begriffen. Es ist dem parlamentarischen System nur förderlich, wenn die Rotation in diesem Haus immer wieder für Blutauffrischung sorgt. Man muß das Prinzip nicht gleich auf die Spitze treiben, wie DIE GRÜNEN das tun bzw. getan haben, aber man sollte zumindest nicht neue Hemmnisse gegen einen personellen Wandel im Bundestag einbauen. Genau das aber geschieht mit dieser Neuregelung, und davor kann man nicht eindringlich genug warnen. Nun höre ich schon den Einwand — er wird meist mit gewölbter Brust und sonorer Stimme vorgetragen — kein Mitglied dieses Hauses würde etwa nur deshalb noch einmal um die Rückkehr in den Bundestag kämpfen, weil es die Höchstpension noch nicht erreicht habe. Da Politiker aber auch nur Menschen sind, klingen solche Beteuerungen hohl und gehen an der Sache vorbei. Tatsächlich wird diese Neuerung die Erneuerung und Verjüngung des Parlaments erheblich behindern, und ich frage mich, welches Interesse dieses Haus und welches Interesse das deutsche Volk daran haben kann, daß die alten Hasen, die Routiniers, die oft auch schon im harten Parlamentsalltag verschlissenen bzw. skeptisch oder gar zynisch gewordenen Politiker dazu verleitet werden, noch einmal anzutreten. Diese neue Bestimmung ist der Entwicklung unserres Gemeinwesens nicht förderlich. Ich sehe traurig ein weiteres Mal, daß sich der Deutsche Bundestag aus lauter Angst, sonst draußen mißverstanden zu werden, selbst ein Bein stellt. Und ich will daran nicht mitschuldig werden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stiegler, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Kastner, Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Leidinger, Lutz, Müller (Schweinfurt), Nagel, Reuter, Dr. Schöfberger, Sieler (Amberg), Dr. SkarpelisSperk, Vahlberg, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Wir haben dem Rentenreformgesetz 1992 in dritter Lesung nicht zugestimmt und uns dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: Das Rentenreformgesetz 1992 enthält viele positive Regelungen. Wir danken der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion dafür, daß es ihr gelungen ist, den Koalitionsparteien viele Verbesserungen abzuringen. Das gilt auch für die Hinausschiebung der Anhebung der Altersgrenzen. Die Tatsache, daß die Koalitionsfraktionen aber nicht bereit waren, auf die Anhebung der Altersgrenzen und damit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit insgesamt zu verzichten, veranlaßt uns, dem Rentenreformgesetz insgesamt nicht zuzustimmen. Wir halten die Anhebung für arbeitsmarktpolitisch verfehlt, weil in Zeiten der andauernden Massenarbeitslosigkeit die allgemeine Lebensarbeitszeit verkürzt und nicht verlängert werden muß, um allen die Chance der Erwerbsarbeit zu geben. Wir meinen, daß die Anhebung der Lebensarbeitszeit auch angesichts des Zustroms vorwiegend jüngerer Aus- und Übersiedler und der damit verbundenen Wirkungen für den Altersaufbau unserer Gesellschaft auch nicht erforderlich ist. Wir sind der Überzeugung, daß die von uns angestrebte höhere Erwerbstätigkeit der Frauen ebenfalls dazu beiträgt, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit verzichten zu können. Wir wollen, daß sich die Arbeitnehmer nach einem arbeitsreichen Leben außerhalb der Erwerbsarbeit selbst verwirklichen können. Die reichste Industrienation Europas kann das auch gewährleisten. Wir werden deshalb nicht ruhen, in der kommenden Legislaturperiode mit einer anderen Mehrheit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wieder zu streichen. Wir wissen uns dabei einig mit der gesamten sozialdemokratischen Fraktion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Ausschöpfung der deutlich gestiegenen Möglichkeiten, Leukämie durch Knochenmarkübertragungen zu heilen, ein Register potentieller Knochenmarkspender erforderlich ist, da nur etwa 30 % der Patienten geeignete Spender in der eigenen Familie haben, und inwieweit ist sie bereit, sich an dem Aufbau eines solchen Registers zu beteiligen? Die Knochenmarktransplantation stellt eine zur Chemotherapie alternative, derzeit noch experimentelle Methode bei der Therapie von Leukämien dar. Fortschritte bei dieser Therapiemöglichkeit sind offenbar aber zu verzeichnen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmarktransplantation und die Deutsche Gesellschaft für Bluttransfusionsmedizin und Immunhämatologie haben nunmehr ein länderübergreifendes Verbundprojekt mehrerer Kliniken initiiert, das die weiteren 13228* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Therapiemöglichkeiten mit der nicht-verwandten Knochenmarktransplantation wissenschaftlich überprüfen soll. Im Zuge dieses Forschungsvorhabens werden auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Spenderdatei untersucht. Das Vorhaben ist zwischenzeitlich vom zuständigen Expertenkreis bei der Deutschen Krebsgesellschaft, die sich derzeit um eine Finanzierung des Forschungsvorhabens durch geeignete Förderorganisationen bemüht, positiv begutachtet worden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorhaben, das sicher einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Etablierung der Therapie und einer dazu notwendigen Spenderdatei liefern wird. Sie wird sich um die Umsetzung des Programms bei entsprechend positiven Ergebnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 10) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das Bundesgesundheitsamt ein Gutachten zu dem Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak in portionierter Form erarbeitet und an das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit weitergeleitet hat? Ja. Das Bundesgesundheitsamt hat auf Weisung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 48 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines schwedischen Mundtabakerzeugnisses in Portionsbeuteln Stellung genommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Scheu


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Lieber Kollege Reuter, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag.



    Scheu
    Meine Damen und Herren! Die unerwartet hohe Zahl von Aus- und Übersiedlern beschäftigt die Bevölkerung zweifelsohne weit über den Kreis derjenigen hinaus, die daraus parteipolitisch Wasser auf ihre Mühle leiten möchten. Das Thema ist auch wie kein anderes geeignet, begründete und unbegründete Sorgen zu schüren. Dazu gehört die berechtigte Frage, auf die ich besonders eingehen möchte, ob das bisherige Fremdrentengesetz unverändert bleiben kann, wenn manche seiner Ungereimtheiten jetzt verstärkt ins Blickfeld rücken, weil es in nicht wenigen Einzelfällen zu Besserstellungen von Fremdrentenberechtigten gegenüber Rentnern kommen konnte, die ihr Versicherungsleben in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt und hier Beiträge gezahlt haben.
    Für die an sozialer Gerechtigkeit orientierte Betrachtung meiner Partei waren diese Fragen, die durch ungelöste Probleme des deutsch-polnischen Sozialabkommens aus dem Jahre 1975 noch verschärft wurden, daher ein wesentlicher Punkt im Rentenkonsens.
    Wir hätten es vorgezogen, die Fremdrente künftiger Zuwanderer, die keinerlei Zeiten in der deutschen Reichsversicherung mehr nachweisen können, auf das Niveau der hiesigen Durchschnittsrenten zu begrenzen oder wenigstens eine sogenannte Beitragsquote in Abzug zu bringen, womit strukturell am einfachsten der Tatsache Rechnung getragen werden könnte, daß es sich insofern eigentlich um Renten ohne Beitragsleistungen handelt. Sie ersehen aus dem Konjunktiv, daß diese Auffassung nicht konsensfähig war.
    Auf der anderen Seite ist es jedoch gelungen, das Fremdrentengesetz in zahlreichen Punkten so zu ändern, daß die begründeten Einwände zunächst ausgeräumt erscheinen, und auch die unter den Konsensfraktionen CDU/CSU, SPD und FDP jetzt übereinstimmende Beurteilung des DPSVA hat ihr eigenes bedeutsames und von der Bundesregierung sicherlich auch angemessen gewürdigtes Gewicht.
    Bereits der Gesetzentwurf hat Besserstellungen beseitigt, die so nicht länger zu tolerieren waren. Ich will nur einige nennen: Teilzeitarbeit in Herkunftsländern erhält nur einen Teil- und nicht wie bisher den Vollzeitwert. Geringfügige Beschäftigungen bleiben künftig ebenso unberücksichtigt wie minimale freiwillige Beiträge. DDR-Beitragszeiten von Nichtdeutschen werden nicht länger übernommen, DDR-Schul-
    und Studienzeiten nur noch als Anrechnungszeiten eingestuft. Zeiten der Kindererziehung oder beispielsweise des Grundwehrdienstes werden so bewertet wie bei ansässigen Versicherten auch. Die Möglichkeit wird ausgeschlossen, lediglich glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit anderen Zeiten voll aufzufüllen. Sicherungssysteme für Selbständige können nicht mehr als gesetzliche Rentenversicherung anerkannt werden. In ausländischen Vertragsstaaten nach Kriegsende zurückgelegte Zeiten werden nicht mehr angerechnet.
    Der nunmehr vorliegende Gesetzesantrag enthält eine Reihe weiterer zum Teil bedeutender Neuregelungen. Zeiten ohne Beitragsleistung, für die im Bundesgebiet eine Nachversicherung durchzuführen gewesen wäre, können nicht mehr als Beitragszeiten angerechnet werden, was der Absicht entspricht, sogenannte beitragslose Beitragszeiten einzuschränken und einen Leistungstransfer ins Ausland zu verhindern. Die volle Anrechnung für langjährig beim selben Arbeitgeber Beschäftigte wird gestrichen. Für die Zuordnung zur Knappschaft kommt es darauf an, ob die Beschäftigung auch im Bundesgebiet der Pflicht zur knappschaftlichen Versicherung unterlegen hätte.
    Von Bedeutung ist vor allem, daß Zuwanderer künftig individuell gerechter ihrem jeweiligen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden sollen, was zur Folge hat, daß bisher überhohe Fremdrenten abgeflacht und unter dem Branchendurchschnitt liegende aufgestockt werden. Ob sich die von den Befürwortern des Branchenmodells gehegte Erwartung einer besseren Akzeptanz einstellen wird, wird sich zeigen. Sollte das neue, gegenüber einem Strukturabschlag verwaltungstechnisch sicherlich weit aufwendigere Verfahren — jede Einzelfallgerechtigkeit bringt mehr Aufwand mit sich — eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, so wären zumindest Zweifel angebracht. Außerdem wird es von der Branchenstruktur der Zuwanderer abhängen, ob das Modell für die Rentenversicherung finanziell von Vor- oder Nachteil ist.
    Immerhin: Wichtige Schritte sind gemacht, die sich zunächst zwar alle — der Teufel steckt wie immer im Detail — sehr rententechnisch anhören, mit denen wir aber der Kritik an überzogenen fremdrechtlichen Gewährungen den Boden entzogen haben.
    Aus dieser Sicht bedeutender sind die Neuregelungen im Bereich des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens, von denen der eine Teil bereits im Rentenreformgesetz selbst umgesetzt wird, der gewichtigere Teil aber noch der Erfüllung durch die tatkräftige Bundesregierung entsprechend der nunmehr im Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit vertretenen gemeinsamen Beurteilung harrt. Das deutschpolnische Sozialversicherungsabkommen hat hinsichtlich seines sachlichen wie seines persönlichen Geltungsbereichs nun wirklich eine Ausdehnung erfahren, deren beabsichtigte oder auch nur stillschweigende Inkaufnahme ich weder der damaligen deutschen Verhandlungsseite unterstellen will, noch mit den legitimen Belangen der deutschen Solidargemeinschaft für vereinbar halten könnte. Es gibt auch einen ordre public des deutschen Interesses.
    Auf der Grundlage ihres bisherigen extensiven Abkommensverständnisses hat die deutsche Rentenpraxis in Polen zurückgelegte Zeiten selbst dann berücksichtigt, wenn das deutsche Rentenrecht entsprechende Ansprüche gar nicht kennt. Beispiele hierfür sind Kindererziehungszeiten von bis zu sechs Jahren, Zeiten der Pflege eines kranken Kindes oder eines Kriegsinvaliden, Zeiten einer Ausbildung ohne Abschluß usw. Mit anderen Worten: Der Berechtigte fährt danach mit polnischen Zeiten in der Bundesrepublik in einen rentenrechtlichen Wertehimmel auf, der den Deutschen hier selbst verschlossen bleibt. Daß solches Fremdrentenrecht die ansässige Bevölkerung mehr als „befremdet" hat, verwundert nicht,

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Sehr richtig!)




    Scheu
    noch dazu, wenn man sich vor Augen führt, welche Zeiten nach polnischem Recht als den Beschäftigungszeiten gleichzustellen oder hinzurechenbar angesehen werden und damit abkommenserheblich sein können.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Sagen Sie einmal, wer es bezahlt hat!)

    Ich will diese Zeiten gar nicht benennen.
    Insbesondere bedarf jedoch die Interpretation des persönlichen Geltungsbereichs einer Anpassung an das, was beide Parteien seinerzeit vernünftiger- und billigerweise gewollt haben können.
    Das DPSVA ist weltweit wohl das einzige Abkommen dieser Art, das zwischen zwei Staaten das sozialversicherungsrechtliche Eingliederungsprinzip uneingeschränkt vereinbart. Diese Einzigartigkeit hat die Stellungnahme der Bundesregierung vom Februar 1975 damit erklärt, die Vereinbarung trage den besonderen Gegebenheiten in den deutsch-polnischen Beziehungen Rechnung. Die dem Rentenabkommen zugrunde liegende Situation liege so nur im deutschpolnischen Verhältnis vor, da nur hier Gebiets- und Bevölkerungsverschiebungen dieses Ausmaßes erfolgt seien, die dann eine Regelung der sich daraus ergebenden rentenrechtlichen Unzuträglichkeiten auf diese Weise erforderlich machten.
    Es lag jedoch außerhalb der Vorstellung der Parteien und war mit Sicherheit seinerzeit auch nicht gewollt, daß die Bundesrepublik damit einseitig Renten für eine möglicherweise unübersehbar und unbestimmbar große Zahl von Personen, noch dazu gleich, welcher Staats- oder Volkszugehörigkeit, übernehmen wollte oder sollte. Dagegen spricht die zum Verhältnis von Leistung und Gegenleistung grundlegende Vereinbarung über die pauschale Abgeltung von Rentenansprüchen in Höhe von 1,3 Milliarden DM, die ihrer vertraglichen Zweckbestimmung nach zum wechselseitigen Ausgleich bereits erbrachter Leistungen, aber ebenso für die sich aus der im Abkommen vorgesehenen Übernahme von Rentenleistungen künftig noch ergebenden Belastungen vorgesehen war.
    In die Rentenlast der deutschen Seite sollten künftig im wesentlichen nur noch deutsche Aussiedler fallen. Dafür, daß man das so nicht ausdrücklich in das Abkommen geschrieben hat, war allein der Umstand verantwortlich, daß man sich vor dem Hintergrund von Art. 116 unseres Grundgesetzes nicht auf einen gemeinsamen Staatsangehörigkeitsbegriff für diesen Personenkreis verständigen konnte. Deshalb spricht man insoweit von einem „offenen" Abkommen.
    Daß aber darüber hinaus nennenswerte Fluktuationen von Rentenberechtigten stattfinden würden, lag außerhalb der beiderseitigen Erwartungen und konnte deshalb auch von vornherein nicht Gegenstand der Verhandlungen gewesen sein.
    Die andere Seite hatte sich ja im Gegenteil dagegen verwahrt, daß ihre Haltung in humanitären Fragen „für eine Emigration zu Erwerbszwecken von Personen polnischer Nationalität ausgenutzt wird".
    In Wirklichkeit ist alles ganz anders gekommen. Die Zahl der Polen, die in der Bundesrepublik Asylantrag
    stellen, hat sich seit 1976 versiebzigfacht. Die Zahl der Ablehnungen hat sich gar knapp vervierhundertfacht. Von 1976 bis heute haben rund 112 000 Polen in der Bundesrepublik um Asyl wegen angeblich politischer Verfolgung nachgesucht. Es halten sich derzeit rund 150 000 Polen mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung in der Bundesrepublik auf.
    Würde dieser Personenkreis — mehr als die seinerzeit vereinbarte Umsiedlung von 125 000 Deutschen — als nach dem Abkommen „berechtigt" angesehen werden, so könnte sich das nach einer groben Rechnung, aufsummiert über die Rentenlaufzeit, zu einer Belastung von etwa 12 bis 13 Milliarden DM nach heutigem Geldwert auswachsen.
    Die im Rentenreformgesetz jetzt erfolgende Definition des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des DPSVA ist sicher eine geeignete erste Maßnahme, einem bloßen Rententourismus in die Bundesrepublik entgegenzuwirken, zumal es die erklärte Politik der Bundesregierung ist, keine Anreize dafür zu setzen, daß die Bürger Osteuropas ihre Heimat verlassen. Verläßlich wirken kann aber nur die Eingrenzung des persönlichen Geltungsbereichs auf das, was bei Vertragsschluß gewollt war.
    Wir sehen deshalb beide Seiten nach Treu und Glauben in der Pflicht, sich in geeigneter Weise zu verständigen. Wege dazu gibt es; man muß sie nur gehen wollen.
    Ein Asylantenbegünstigungsgesetz wäre der Solidargemeinschaft der deutschen Rentenversicherung nicht zumutbar. Welchen gerechten Grund sollte es auch geben, Asylbewerber aus Polen besserzustellen als solche aus anderen Staaten, in denen — anders als im Polen von heute — wirklich politische Verfolgung stattfindet? Was soll man davon halten, daß Drittstaatsangehörige, die in Polen als Gastarbeitnehmer — z. B. aus Vietnam — tätig sind, via DPSVA denkbarerweise gegenüber der deutschen Rentenversicherung polnische Zeiten geltend machen können?
    Das wäre bei aller Offenheit für multikulturelle Bereicherungen jedenfalls rentenrechtlich eine Unmöglichkeit. Dann wäre es besser, gleich in unser Rentenrecht zu schreiben, daß die deutsche Sozialversicherung die Ausfallgarantie für alles übernimmt, was anderswo nicht bedient wird.

    (Frau Unruh [franktionslos]: Das müßte der Steuerzahler machen, aber nicht die Rentenkasse!)

    Auch manche Zumutungen der EG-Kommission scheinen ja, z. B. bei den Kindererziehungszeiten, in diese Richtung zu gehen. Wir können der deutschen Sozialpolitik nur raten, will sie ihr hohes Niveau nicht gefährden, dazu von Anfang an klar nein zu sagen.
    Lassen Sie mich abschließend noch auf zwei Punkte eingehen, die teilweise auf Kritik gestoßen sind. Die Übertragung der Kosten der Kindererziehungszeiten auf die Rentenversicherung sei durch den erhöhten Bundesanteil zwar möglicherweise bis weit in das kommende Jahrhundert hinein abgedeckt, bleibe aber gleichwohl eine Aufgabe allein des allgemeinen Familienlastenausgleichs. Dieser Auffassung vermag ich so nicht zu folgen. Kinder sind im Grunde das Dek-



    Scheu
    kungskapital der im Umlageverfahren finanzierten Rente. Aber dieses Verfahren funktioniert wie vorgesehen doch nur so lange, wie sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern über die jeweiligen Perioden hinweg nicht grundlegend ändert. Es war — insofern verstehe ich die Kritik allerdings — nicht möglich, z. B. über eine familienorientierte Staffelung der Beitragssätze entsprechende Mittel den Rentenversicherungsträgern zuzuführen.
    Ernst nehmen wir den Einwand, die bis zum Jahre 2035 nicht sichere, aber vorstellbare Verdoppelung des Alterslastquotienten lasse es angeraten erscheinen, das Umlageverfahren nicht zu überfordern. Deshalb bestehen auch erhebliche Bedenken, neue Aufgaben wie etwa das Pflegefallrisiko für die in Zukunft mit Sicherheit immer größer werdende Zahl der Hochbetagten auf Dauer dem sozialversicherungsrechtlichen Umlageverfahren zuzuweisen. Für die Absicherung der bereits jetzt schwer Pflegebedürftigen war das zunächst sicherlich unvermeidlich.
    Im übrigen aber sollten wir weitere Überlegungen darauf konzentrieren, inwieweit einer kapitalbildenden Selbstvorsorge der Vorzug zu geben wäre, wie wir ohnehin die ergänzenden Möglichkeiten der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge stärker in das Bewußtsein rücken sollten, wofür z. B. die Rückgängigmachung der Quellensteuer auf Kapitallebensversicherungen sicherlich ein richtiger Schritt war. Der Gesetzgeber darf nicht die Illusion nähren, soziale Leistungen kämen wie der Strom aus der Steckdose. Voraussetzung ist und bleibt eine hohe Wirtschaftsleistung, ohne die die Probleme der Zukunft nicht annehmbar zu lösen sein werden. Eben diese Leistungskraft wird aber von der Bildung langfristigen Kapitals begünstigt, die mit jeder ergänzenden privaten Altersvorsorge einhergeht.
    Wirtschafts- und Sozialpolitik sind eine untrennbare Einheit. Aus diesem Grunde müssen die Reformen der Alterssicherungssysteme ebenso wie die Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung und anderer Bereiche des Sozialrechts und des Steuerrechts stets als Einheit gesehen und so gestaltet werden, daß die Gesamtabgabelast in wirtschaftlich noch verträglichen Grenzen bleibt.
    So gesehen ist die Mitwirkung der SPD am Rentenkonsens sehr zu begrüßen. Sie bleibt aber unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Renten leider nur ein halber Schritt, solange die SPD nicht zu akzeptieren vermag, daß eben deswegen — damit die unvermeidlich steigende Rentenbeitragslast aufgebracht werden kann — der Krankenversicherungsbeitrag stabilisiert und die Steuerlast gesenkt werden mußte.
    Alles miteinander, die Steuerreform 1985/90, die Gesundheitsreform 1988 und die Rentenreform 1990/92, war notwendig, um das Ganze zu sichern: eine leistungskräftige Volkswirtschaft, in der soziale Gerechtigkeit verwirklicht werden kann. Für diese schwere Gesamtaufgabe sind und bleiben CDU/CSU und FDP ohne Alternative die am ehesten geeigneten Garanten.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Heyenn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Heyenn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Bauchschmerzen, Herr Kollege Scheu, wenn man das Gesundheits-Reformgesetz in Verbindung setzt mit dem Rentenreformgesetz; denn einer unserer Gründe für die Beteiligung am Konsens war gerade, daß wir bei der Rente verhindern wollten, daß es einen zweiten großen Trümmerhaufen, dem Gesundheits-Reformgesetz vergleichbar, gibt.

    (Zustimmung bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU — Hoss [GRÜNE]: Aber der Trümmerhaufen ist eben doch da!)

    Wir haben uns entschlossen — anders als bei den großen Rentenreformen von 1957 und 1972 —, bereits bei der Vorarbeit für den Gesetzentwurf Einfluß geltend zu machen und Verantwortung zu übernehmen, und das um der sozialpolitischen Sache willen. Im Interesse der Rentner und der Beitragszahler haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.
    Der gemeinsame Weg birgt allerdings auch Risiken für beide Seiten. CDU/CSU, FDP und der Bundesarbeitsminister müssen damit leben, daß die Sozialdemokraten im Laufe der Konsensgespräche erhebliche Verbesserungen durchgesetzt haben, und sie müssen damit leben, daß wir darüber auch mit sehr deutlichen Worten sprechen.
    Wir Sozialdemokraten haben uns mit erheblicher Kritik aus Teilen der Partei und aus einzelnen Gewerkschaften auseinanderzusetzen,

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Gott sei Dank!)

    vielleicht auch, weil es für Teile der Partei ungewohnt war, daß wir, die wir uns seit 1982 in der Opposition befinden, hier einen Teil Verantwortung mittragen, allerdings in einer Sache, die nahezu die gesamte Bevölkerung angeht.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Sie müssen jetzt zähneknirschend bei der Stange bleiben!)

    Die Anhebung der Altersgrenzen und die fehlende additive Anrechnung der Kindererziehungszeiten sind Hauptinhalte dieser Kritik. Aber ich glaube, mit diesen Risiken können CDU/CSU, FDP und SPD leben. — Wir bleiben nicht zähneknirschend bei der Stange, Frau Beck-Oberdorf, sondern wir sagen: Dieser Entwurf trägt in wesentlichen Teilen sozialdemokratische Handschrift.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Dann ist es ja noch schlimmer!)

    Wir haben mit 37 % der Mandate eine Menge durchgesetzt.
    Daß die Alterssicherungssysteme in den kommenden Jahrzehnten vor erhebliche Finanzierungsprobleme gestellt werden, ist inzwischen allgemein bekannt. Die demographische Entwicklung, die veränderte Erwerbsbiographie der Arbeitnehmer und die anhaltend ungünstige Arbeitsmarktsituation werden in den nächsten Jahrzehnten zu einer für die Beitrags-



    Heyenn
    zahler erheblich belastenden Relation zwischen Beitragszahlern und Rentnern führen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Wieviel Leute sollen wir noch beschäftigen? Es sind 28 Millionen!)

    Ich will wiederholen: Heute müssen 100 Beitragszahler für 59 Rentner aufkommen. Im Jahre 2000 werden es auf 100 Beitragszahler 75 Rentner sein und im Jahre 2010 sogar 90 Rentner auf 100 Beitragszahler.
    Ich will ebenfalls wiederholen, daß das Defizit der Rentenversicherung, wenn wir als Gesetzgeber nichts tun, im Jahre 2002 zwischen 345 und 470 Milliarden DM betragen wird. Diese Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit einer Konsolidierung, und dies ist in der Tat ein Gesetz zur Konsolidierung, aber auch zur Veränderung der Strukturen. Verläßlichkeit und Vertrauen in die Generationensolidarität lassen sich durch eine Reform nur wiederherstellen, wenn sie von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen wird.

    (Kolb [CDU/CSU]: Und wenn sie auch auf Dauer beibehalten wird!)