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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/174 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Schily auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 13099 A Eintritt der Abg. Frau Kottwitz in den Deutschen Bundestag 13099 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Einspruch des Abgeordneten Böhm (Melsungen) gegen den am 26. Oktober erteilten Ordnungsruf 13099 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) (Drucksachen 11/4124, 11/4452, 11/5490, 11/5530, 11/5493) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innengruppen sowie erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Erziehender bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung und zur Heraufsetzung der Bemessungsgrundlage von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1401, 11/4964, 11/5490, 11/5530) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen und Beamten/innen bei den Auswirkungen der Steuerreform (Drucksache 11/4957) Hüser GRÜNE (zur GO) . . . 13100C, 13100D Bohl CDU/CSU (zur GO) 13100 C Hoss GRÜNE (zur GO) 13101A Cronenberg (Arnsberg) FDP (zur GO) . 13101D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13102 A Günther CDU/CSU 13102B Frau Unruh fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 13107D Dreßler SPD 13108A, 13159C Cronenberg (Arnsberg) FDP 13113B Hoss GRÜNE 13116A Scheu CDU/CSU 13119 D Heyenn SPD 13122 C Heinrich FDP 13125A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13127 A Frau Limbach CDU/CSU 13129B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13131 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13133A, 13159A Egert SPD 13139 B Frau Würfel FDP 13151 A Frau Unruh fraktionslos 13152 A Kolb CDU/CSU 13153D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Frau Steinhauer SPD 13155 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 13157 B Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179 C, 13188B Namentliche Abstimmungen 13178D, 13179A, B Ergebnisse . 13182D, 13184 A, 13185C, 13186D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Die Flüchtlingsbewegung und die Situation in den Aufnahmelagern; Aktuelle Fragen) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13142 D Dr. Penner SPD 13143 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13143 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13144 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . 13144 B Bohl CDU/CSU 13144 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13144 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 13145A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13145 B Frau Hämmerle SPD 13146A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146B Lüder FDP 13146 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13146D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13147 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 13147 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13147 C Frau Hensel GRÜNE 13147D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13148A Oostergetelo SPD 13148D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149A Dr. Hitschler FDP 13149B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 13149 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 13149D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . . 13149 D Müntefering SPD 13150B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 13150 C Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5537, 11/5548) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der Alterssicherungssysteme (Drucksachen 11/4125, 11/4965, 11/5537) Fellner CDU/CSU 13160A Bernrath SPD 13162A Richter FDP 13164 C Hoss GRÜNE 13166C Heistermann SPD 13167 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 13169 A Frau Unruh fraktionslos 13170 C Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13179D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/5303, 11/5498, 11/5500) b) Zweite und Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 11/5408; Artikel 4 aus Drucksachen 11/5136, 11/5372, 11/5499, 11/5501) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu dem Antrag des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anrechnung der Rente auf die Altersentschädigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/5304, 11/5338, 11/3109, 11/1597, 11/5499) Dr. Rüttgers CDU/CSU 13172B Wiefelspütz SPD 13173 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 III Dr. Hoyer FDP 13175 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13176 C Frau Unruh fraktionslos 13177E Eimer (Fürth) FDP (Erklärung nach § 31 GO) 13178A Vizepräsident Stücklen (Abstimmungen) 13180B Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Schätzung der EG- Getreideernte durch die EG-Kommission Eigen CDU/CSU 13188D Oostergetelo SPD 13189D Bredehorn FDP 13190 C Kreuzeder GRÜNE 13191B, 13194 C Susset CDU/CSU 13192 B Sielaff SPD 13193 A Heinrich FDP 13193 D Michels CDU/CSU 13194 D Frau Weyel SPD 13195 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13196 C Wimmer (Neuötting) SPD 13197 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 13198D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksachen 11/4176, 11/4305, 11/5582, 11/5607) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/390, 11/5582) c) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Büchler (Hof), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/1334, 11/5582) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Apel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine (Drucksachen 11/124, 11/5582) Dr. Grünewald CDU/CSU 13201 A Opel SPD 13203 C Rind FDP 13208 C Hüser GRÜNE 13211 C Spilker CDU/CSU 13213 D Schmidt (Salzgitter) SPD 13215 C Tillmann CDU/CSU 13217 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 13218B Namentliche Abstimmung 13219 C Ergebnis 13219D Erklärung der Bundesregierung zur vorläufigen Freigabe von Besuchsreisen und Ausreisen aus der DDR Seiters, Bundesminister BK 13221 A Dr. Vogel SPD 13221 C Dr. Dregger CDU/CSU 13222 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 13222 C Mischnick FDP 13223 A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 13223 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 11/5528 vom 3. November 1989 — Ratifizierung der Zusatzabkommen zum Genfer Protokoll; Ausklammerung der im Zusatzprotokoll enthaltenen atomaren Vorbehaltsklausel bei der Ratifikation durch die Sowjetunion MdlAnfr 13, 14 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Schäfer AA . . . 13181A, 13181 C ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 13181A, 13181 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 13182 A ZusFr Oostergetelo SPD 13182B ZusFr Dr. Soell SPD 13182 C Berichtigung 13223* A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13225* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO des Abgeordneten Dr. Soell und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 . . . . 13225* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) 13226* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes 13226* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stiegler und weiterer Abgeordneter der SPD zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 13227* B Anlage 6 Erstellung eines Registers potentieller Knochenmarkspender zur Behandlung der Leukämie MdlAnfr 6 — Drs 11/5528 — Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 13227* D Anlage 7 Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zum Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung eines Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak MdlAnfr 10 — Drs 11/5528 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 13228* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13099 174. Sitzung Bonn, den 9. November 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 173. Sitzung, Seite 13087 D: Im letzten Absatz ist am Beginn der 5. Zeile das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10.11.89 Becker (Nienberge) SPD 10.11.89 Beckmann FDP 10.11.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10.11.89 * Frau Bulmahn SPD 10.11.89 Büchner (Speyer) SPD 10.11.89 ** Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10.11.89 ** Dr. Dollinger CDU/CSU 10.11.89 Frau Eid GRÜNE 10.11.89 Engelhard FDP 9. 11.89 Engelsberger CDU/CSU 10.11.89 Ewen SPD 10. 11.89 Frau Geiger CDU/CSU 10.11.89 Dr. Geißler CDU/CSU 10.11.89 Grünbeck FDP 9.11.89 Häfner GRÜNE 9.11.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 10. 11.89 Dr. Hennig CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Hornhues CDU/CSU 10. 11.89 Höffkes CDU/CSU 10.11.89 * Jung (Limburg) CDU/CSU 9. 11.89 Klein (Dieburg) SPD 10. 11.89 Klein (München) CDU/CSU 10.11.89 Dr. Knabe GRÜNE 10.11.89 Dr. Kohl CDU/CSU 10.11.89 Dr. Kreile CDU/CSU 10.11.89 Linsmeier CDU/CSU 10.11.89 Lintner CDU/CSU 10.11.89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 10.11.89 Lowack CDU/CSU 10.11.89 Frau Luuk SPD 10.11.89 Dr. Müller CDU/CSU 10.11.89 ** Paintner FDP 10.11.89 Pfeifer CDU/CSU 10.11.89 Reuschenbach SPD 9.11.89 Frau Rock GRÜNE 10.11.89 Dr. Rüttgers CDU/CSU 9. 11.89 Dr. Schmude SPD 10. 11.89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 10.11.89 Steiner SPD 10.11.89 * Frau Dr. Timm SPD 10.11.89 Toetemeyer SPD 10.11.89 Verheugen SPD 10.11.89 Volmer GRÜNE 10.11.89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 10.11.89 Wissmann CDU/CSU 10.11.89 Wüppesahl fraktionslos 10.11.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 Abs. 1 GO der Abgeordneten Dr. Soell, Duve und Weisskirchen (Wiesloch) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Das dem Bundestag vorliegende Gesetzgebungswerk zur Rentenreform ist wahrscheinlich in der Lage, unser Rentensystem für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf eine einigermaßen solide Grundlage zu stellen. Aber was wird danach? Auch wenn die Altersstruktur, insbesondere das Verhältnis von aktiv Erwerbstätigen zu Rentnern und Pensionären, noch nicht in jeder Einzelheit vorausberechenbar ist (es hängt ab von der Dauer der Lebensarbeitszeit, dem Anteil erwerbstätiger Frauen, der Altersstruktur der Zuwanderung), kann niemand an der Tatsache vorbeisehen, daß sich das Verhältnis Erwerbstätige zu Rentnern, das heute bei 2 : 1 liegt, spätestens nach dem Jahre 2005 auf ein Verhältnis 1 : 1 zubewegt. Einigermaßen realistische Schätzungen über die dann notwendigen Beitragssätze liegen in Größenordnungen von 25 bis 30 To des Bruttoeinkommens. Dies sind angesichts einer wohl kaum sinkenden Steuerlast unerträgliche Sätze. Hinzu kommt, daß dann der sogenannte Generationenvertrag vollends zum Generationenbetrug wird, jedenfalls zum Betrug derer, die Kinder aufgezogen haben, die angesichts eines nur in schwachen Ansätzen vorhandenen Familienlastenausgleichs meist über eine sehr viel geringere soziale und private Altersvorsorge verfügen und nun erleben müssen, daß ihre Kinder sowie deren Kinder (sofern diese noch Kinder kriegen wollen) den in der Regel besser versorgten Kinderlosen die höheren Renten, Pensionen, Lebensversicherungen, Kapitalerträge etc. erarbeiten müssen. Im Extremfall einer alleinerziehenden Frau (die Alleinerziehenden sind zu 90 % Frauen), die 1 bis 2 Kinder aufzieht und meist kaum oberhalb des Existenzminimums gelebt und entsprechend gering „geklebt" hat, kann deren Rente geringer ausfallen als der dann monatlich fällige Arbeitnehmerbeitrag eines ihrer Kinder. Nach Schätzung von Familienverbänden liegen die durchschnittlichen finanziellen Kosten für die Pflege und Erziehung von Kindern zwischen DM 500, - bis 750,- monatlich. Bei einem angenommenen Durchschnittssatz von DM 600, - beträgt in 20 Jahren der (verzinste) Aufwand über DM 150 000,- pro Kind. Davon wird vom Staat höchstens ein Anteil von 20 bis 25 % (seit den BAföG-Kürzungen eher weniger) ausgeglichen. Zugleich sind die Steuer- und Beitragslasten von Familien mit Kindern mindestens genauso hoch wie die von Kinderlosen, da ihr Verbrauchsteueranteil angesichts des nicht absenkbaren Grundbedarfs relativ höher ist als bei Haushalten ohne Kinder. 13226* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Wenn sich die heute schon bestehenden Verteilungsungerechtigkeiten des „Generationenvertrages" nicht noch verdoppeln und verdreifachen sollen, dann muß die Rentenreform durch Lösungen ergänzt werden, die ab den 90er Jahren den Familienlastenausgleich deutlich verbessern und einen Kapitalstock ansammeln, der auch für die Jahre nach 2005 die Beitragslast in erträglichen Grenzen hält. Künftige Entscheidungen über die Sicherung des Alterslastenausgleichs sollten ohne Neuregelung des Familienausgleichs nicht mehr stattfinden. Dazu zwei konkrete Vorschläge: a) Erhöhung des Kindergeldes auf DM 300, — pro Monat ab dem ersten Kind (zu finanzieren aus den rd. 24 Mrd. Kindergeld und Kinderfreibeträgen und aus den rd. 33 Mrd., die ab 1990 das Ehegattensplitting kosten wird). b) Nutzung der Erträge aus der Wertschöpfungsabgabe zum Aufbau eines Kapitalstocks, dessen Verteilungsmodus nicht durch politische Tagesmehrheiten, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit, d. h. verfassungsrechtlich verankert, verändert werden darf. Er soll dazu benutzt werden, die nach dem Jahr 2005 wahrscheinlich notwendigen Beitragserhöhungen zu begrenzen. Inwieweit der von mehreren Seiten in die Diskussion gebrachte Vorschlag der unterschiedlichen Beitragssätze für Erwerbstätige mit und ohne Kinder zur Finanzierung eines solchen Kapitalstocks herangezogen werden kann, müßte noch intensiver diskutiert werden. In einer Form, die eine Beitragsstaffel nur für den Arbeitnehmerbeitrag vorsieht, ist er nicht akzeptabel. Würde auch ein Arbeitgeberbeitrag entsprechend herangezogen, wäre dies ein erheblicher Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik und zur Gleichstellung der Frau, weil es finanziell attraktiv würde, Frauen und Männer mit Kindern einzustellen, für die dann niedrigere Arbeitgeberbeiträge zu zahlen wären. Kurz zusammengefaßt: Schon bisher war der „Generationenvertrag" eine Fiktion — angesichts gerade noch vertretbarer Beitragssätze und bei Berücksichtigung der enormen Wiederaufbaulasten, die die Rentnergeneration der letzten drei Jahrzehnte zu tragen hatte, immerhin eine zeitweise akzeptable Fiktion. Künftig schafft diese Fiktion immer unerträglichere Verteilungsungerechtigkeiten. Es sollte zwar Konsens sein und bleiben, daß wir — auch auf Grund des Mißbrauchs in der Vergangenheit — keine aktive Bevölkerungspolitik betreiben wollen. Tatsächlich ist eine Beibehaltung dieses ungerechten „Generationenvertrages" Bevölkerungspolitik — nur in ihrer negativsten Form. Weil Alterslastenausgleich und Familienlastenausgleich sachlich zusammengehören und dies in der Rentenreform '92 nicht berücksichtigt ist, lehne ich das vorliegende Gesetz ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5544 und über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/5547 (beide zum Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992) Ich unterstütze im Grundsatz die in der Begründung aufgeführten Ziele, halte aber die vorgeschlagenen Lösungswege teilweise für falsch bzw. befürchte, daß sie zu ungewünschten Konsequenzen führen könnten. Eine detaillierte Überprüfung war mir in der kurzen Zeit, seitdem mir diese Anträge bekannt wurden, nicht möglich. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Lutz (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Ich werde bei der Abstimmung über die zehnte Novelle zum Abgeordnetengesetz, mit der die Altersentschädigung der Bundetagsabgeordneten neu geregelt wird, mit Nein stimmen. Wenn man die Zustimmung verweigert, tut man gut daran, um nicht mißverstanden zu werden, folgende Bemerkung vorauszuschicken: Meine Altersentschädigung würde durch die Neuregelung nicht nur nicht tangiert — ich hätte sowohl nach dem alten wie dem neuen Recht ganz ohne Übergangsregelung die Höchstpension erreicht. Ich spreche also nicht pro domo. Das macht es mir leichter, den Grund meines Nein hier vorzutragen. Ich zweifle ferner nicht an, daß der Deutsche Bundestag, wenn er sich schon zu einschneidenden Veränderungen in den zwei wichtigsten Alterssicherungssystemen entschließt, seine eigene Versorgung nicht draußen vor lassen kann. Das hätte ihn allerdings nicht daran gehindert, zu einer intelligenten Lösung zu finden, die nicht neue Probleme aufwirft, die ganz außerhalb des Versorgungssystems entstehen. Meine Ablehnung des Gesetzes ist bestimmt durch die im § 20 vorgesehene Streckung der erforderlichen Mitgliedschaftsdauer zur Erreichung der Höchstversorgung. 16 Jahre waren es bisher, 18 Jahre werden es künftig sein. Ich habe schon zu Beginn der Beratungen meine Bedenken gegen einen solchen Schritt angemeldet. Und ich habe in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern aus allen Fraktionen dieses Hauses festge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 13227* stellt, daß diese Bedenken im Grunde von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen geteilt werden. Aber wie das leider nur allzuoft der Fall ist: die Bedenken werden geteilt, aber dann zuckt man die Achseln und sagt, die Einwände seien zwar alle richtig, aber man könne leider nichts machen, weil eine Korrektur von der Öffentlichkeit prompt mißverstanden werden würde. Im Klartext wird die heutige Verlängerung der Frist zur Erreichung der Höchstversorgung dazu führen, daß ein MdB künftig nicht mehr volle vier Legislaturperioden dem Parlament angehören muß, sondern fünf. Daran dürften wir alle miteinander kein Interesse haben. Die Welt um uns herum ist in einem stürmischen Wandel begriffen. Es ist dem parlamentarischen System nur förderlich, wenn die Rotation in diesem Haus immer wieder für Blutauffrischung sorgt. Man muß das Prinzip nicht gleich auf die Spitze treiben, wie DIE GRÜNEN das tun bzw. getan haben, aber man sollte zumindest nicht neue Hemmnisse gegen einen personellen Wandel im Bundestag einbauen. Genau das aber geschieht mit dieser Neuregelung, und davor kann man nicht eindringlich genug warnen. Nun höre ich schon den Einwand — er wird meist mit gewölbter Brust und sonorer Stimme vorgetragen — kein Mitglied dieses Hauses würde etwa nur deshalb noch einmal um die Rückkehr in den Bundestag kämpfen, weil es die Höchstpension noch nicht erreicht habe. Da Politiker aber auch nur Menschen sind, klingen solche Beteuerungen hohl und gehen an der Sache vorbei. Tatsächlich wird diese Neuerung die Erneuerung und Verjüngung des Parlaments erheblich behindern, und ich frage mich, welches Interesse dieses Haus und welches Interesse das deutsche Volk daran haben kann, daß die alten Hasen, die Routiniers, die oft auch schon im harten Parlamentsalltag verschlissenen bzw. skeptisch oder gar zynisch gewordenen Politiker dazu verleitet werden, noch einmal anzutreten. Diese neue Bestimmung ist der Entwicklung unserres Gemeinwesens nicht förderlich. Ich sehe traurig ein weiteres Mal, daß sich der Deutsche Bundestag aus lauter Angst, sonst draußen mißverstanden zu werden, selbst ein Bein stellt. Und ich will daran nicht mitschuldig werden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stiegler, Amling, Bamberg, Büchler (Hof), Kastner, Kißlinger, Kolbow, Lambinus, Leidinger, Lutz, Müller (Schweinfurt), Nagel, Reuter, Dr. Schöfberger, Sieler (Amberg), Dr. SkarpelisSperk, Vahlberg, Dr. Wernitz, Wimmer (Neuötting) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf des Rentenreformgesetzes 1992 Wir haben dem Rentenreformgesetz 1992 in dritter Lesung nicht zugestimmt und uns dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: Das Rentenreformgesetz 1992 enthält viele positive Regelungen. Wir danken der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion dafür, daß es ihr gelungen ist, den Koalitionsparteien viele Verbesserungen abzuringen. Das gilt auch für die Hinausschiebung der Anhebung der Altersgrenzen. Die Tatsache, daß die Koalitionsfraktionen aber nicht bereit waren, auf die Anhebung der Altersgrenzen und damit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit insgesamt zu verzichten, veranlaßt uns, dem Rentenreformgesetz insgesamt nicht zuzustimmen. Wir halten die Anhebung für arbeitsmarktpolitisch verfehlt, weil in Zeiten der andauernden Massenarbeitslosigkeit die allgemeine Lebensarbeitszeit verkürzt und nicht verlängert werden muß, um allen die Chance der Erwerbsarbeit zu geben. Wir meinen, daß die Anhebung der Lebensarbeitszeit auch angesichts des Zustroms vorwiegend jüngerer Aus- und Übersiedler und der damit verbundenen Wirkungen für den Altersaufbau unserer Gesellschaft auch nicht erforderlich ist. Wir sind der Überzeugung, daß die von uns angestrebte höhere Erwerbstätigkeit der Frauen ebenfalls dazu beiträgt, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit verzichten zu können. Wir wollen, daß sich die Arbeitnehmer nach einem arbeitsreichen Leben außerhalb der Erwerbsarbeit selbst verwirklichen können. Die reichste Industrienation Europas kann das auch gewährleisten. Wir werden deshalb nicht ruhen, in der kommenden Legislaturperiode mit einer anderen Mehrheit die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wieder zu streichen. Wir wissen uns dabei einig mit der gesamten sozialdemokratischen Fraktion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Ausschöpfung der deutlich gestiegenen Möglichkeiten, Leukämie durch Knochenmarkübertragungen zu heilen, ein Register potentieller Knochenmarkspender erforderlich ist, da nur etwa 30 % der Patienten geeignete Spender in der eigenen Familie haben, und inwieweit ist sie bereit, sich an dem Aufbau eines solchen Registers zu beteiligen? Die Knochenmarktransplantation stellt eine zur Chemotherapie alternative, derzeit noch experimentelle Methode bei der Therapie von Leukämien dar. Fortschritte bei dieser Therapiemöglichkeit sind offenbar aber zu verzeichnen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmarktransplantation und die Deutsche Gesellschaft für Bluttransfusionsmedizin und Immunhämatologie haben nunmehr ein länderübergreifendes Verbundprojekt mehrerer Kliniken initiiert, das die weiteren 13228* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1989 Therapiemöglichkeiten mit der nicht-verwandten Knochenmarktransplantation wissenschaftlich überprüfen soll. Im Zuge dieses Forschungsvorhabens werden auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Spenderdatei untersucht. Das Vorhaben ist zwischenzeitlich vom zuständigen Expertenkreis bei der Deutschen Krebsgesellschaft, die sich derzeit um eine Finanzierung des Forschungsvorhabens durch geeignete Förderorganisationen bemüht, positiv begutachtet worden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorhaben, das sicher einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Etablierung der Therapie und einer dazu notwendigen Spenderdatei liefern wird. Sie wird sich um die Umsetzung des Programms bei entsprechend positiven Ergebnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/5528 Frage 10) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das Bundesgesundheitsamt ein Gutachten zu dem Antrag der Tabakindustrie auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den schwedischen Mundtabak in portionierter Form erarbeitet und an das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit weitergeleitet hat? Ja. Das Bundesgesundheitsamt hat auf Weisung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 in Verbindung mit § 48 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines schwedischen Mundtabakerzeugnisses in Portionsbeuteln Stellung genommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Abgeordnete Herr Bohl hat seinen Widerspruch eben schon zum Ausdruck gebracht. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Rücküberweisung an die Ausschüsse. Wer stimmt für den Antrag der GRÜNEN? — Wer stimmt gegen den Antrag der GRÜNEN? — Wer enthält sich der Stimme? — Damit ist der Antrag der GRÜNEN mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der SPD- Fraktion bei einer Enthaltung abgelehnt.
    Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Herrn Günther.


Rede von Horst Günther
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Rentenreformgesetz 1992, beraten wir ein herausragendes sozialpolitisches Vorhaben mit außerordentlicher Bedeutung für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. 1957, in der Zeit des Ausbaues der Bundesrepublik Deutschland, hat die CDU/CSU unter Führung von Konrad Adenauer die dynamische Rente geschaffen. Seitdem sind die Rentner an der allgemeinen Einkommensentwicklung in vollem Umfang beteiligt,

(Frau Unruh [fraktionslos]: Das stimmt nicht!)

d. h. die Renten wachsen jährlich nach demselben Maßstab wie die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer.

(Frau Unruh [fraktionslos] : Stimmt auch nicht!)

Auf diese Weise profitieren unsere älteren Mitbürger seit nunmehr über 30 Jahren vom allgemeinen Wirtschaftswachstum, von der Steigerung der Produktivität und von der damit einhergehenden Verbesserung der Einkommenssituation der Erwerbstätigen.
Kollege Hoss, ich bedanke mich ausdrücklich, daß Sie mit Ihrem Geschäftsordnungsantrag in eindrucksvoller Weise unterstrichen haben, wie gut unsere Politik ist. Wirtschaftswachstum führt zu mehr Beitragseinnahmen, was sich aber sehr schnell wandeln kann.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir machen keine Rentenreform bis 1995, sondern wir machen eine Rentenreform, die ab 1992 gilt, aber insbesondere wegen der demographischen Entwicklung erst ab 1995 richtig zum Tragen kommt. Sie wissen selber, welche Probleme die Entwicklung über das Jahr 2010 hinaus mit sich bringt. Insofern ist Ihr Antrag auch von der Sache her völlig ins Leere gegangen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das Nettorentenniveau liegt heute bei rund 72 %. Vor der großen Rentenreform 1957 lag es bei rund 40 %. Wir können daher mit Fug und Recht sagen: Die Rente tritt als Alterseinkommen an die Stelle des Erwerbseinkommens, an das der Rentner während seiner aktiven Zeit gewöhnt war. Die Rente ist damit die entscheidende und verläßliche Grundlage dafür, daß der Rentner seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten kann.

(Frau Unruh [fraktionslos]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

Gegen diese Feststellung wird immer wieder polemisiert. Die Feststellung ist gleichwohl richtig. Denn sie beruht auf folgenden Tatsachen:
Erstens. Sie beruht auf einem erfüllten Erwerbsleben mit nach Möglichkeit 45 Versicherungsjahren. Versicherungsjahre sind — ich will das einmal erläutern — Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten, Zurechnungszeiten und Ausfallzeiten — dazu gehören Ausbildungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Arbeitsunfähigkeit. Insoweit erreicht mancher Rentner eine höhere Anzahl von Versicherungsjahren und damit eine höhere Rente.
Zweitens. Sie beruht auf der Tatsache, daß sich der Einkommensbedarf im Ruhestand vermindert. Große Anschaffungen und Ausgaben fallen in der Regel nicht mehr oder in erheblich vermindertem Umfang an;

(Frau Unruh [fraktionslos]: Wie bei den Beamten und den Abgeordneten!)

Kinder haben das Elternhaus längst verlassen und stehen auf eigenen Füßen.
Drittens. Immer häufiger beziehen Ehemann und Ehefrau eine Rente, und Frauenrenten haben wegen der Änderung des Erwerbsverhaltens nach wie vor eine steigende Tendenz.
Ich weiß, daß jetzt die Behauptung einer angeblich großen Altersarmut fällig ist.

(Frau Unruh [fraktionslos]: Natürlich!)

Diese Behauptung ist weit übertrieben. Sie geht an der Lebenswirklichkeit vorbei

(Frau Unruh [fraktionslos]: 5 Millionen!)

und stützt sich statt dessen auf isoliert herausgegriffene Durchschnittswerte ohne wirkliche Aussagekraft.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Frau Unruh [fraktionslos]: Stimmt auch nicht!)

Dazu nur eine Vergleichsrelation, beruhend auf „Infratest" 1986. Demnach lebten 55 % der Bezieher von Renten unter 600 DM in Haushalten mit einem



Günther
Haushaltseinkommen von 2 000 DM und mehr. Es ist also fast willkürlich und meist bewußt irreführend, lediglich einen niedrigen Durchschnittsrentenwert zu betrachten und hieraus bereits auf Altersarmut zu schließen.

(Frau Limbach [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Frau Unruh [fraktionslos]: Sie kürzen doch die Rente!)

Es käme ja auch niemand auf die Idee, das Einkommen z. B. einer verheirateten Frau, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, isoliert zu betrachten und bei entsprechend niedrigem Verdienst von Armut zu sprechen, ohne das gesamte Haushaltseinkommen zu berücksichtigen.

(Frau Limbach [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Frau Unruh [fraktionslos]: Falsch! — Gegenruf des Abg. Kolb [CDU/CSU]: Ruhe!)

Vor allem ist es völlig verfehlt, die Ursachen für Altersarmut dem bestehenden Rentensystem anzulasten und deshalb ein anderes System zu fordern. Die Wahrheit ist, daß die in diesem Land bestehende Rentenversicherung Altersarmut geradezu verhindert und zu ihrer Eindämmung wesentlich beigetragen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Bei uns geht der weitaus größte Teil der erwachsenen Bevölkerung einer Erwerbstätigkeit nach. Er tut dies für die Dauer eines vollen Erwerbslebens, oder er ist durch eine Lebensgemeinschaft in entsprechender Weise abgesichert und trägt auch dann teilweise durch Erwerbsarbeit oder durch Familienarbeit zur gemeinschaftlichen Alterssicherung bei.
An dieser Verhaltensweise orientiert sich nach wie vor der weit überwiegende Teil der Bevölkerung, und an dieser Verhaltensweise orientiert sich auch unser Rentenversicherungssystem. Auf diese Weise funktioniert die Alterssicherung mit den bereits beschriebenen sehr guten Ergebnissen.
Das ist der entscheidende Grund, dieses Alterssicherungssystem zu bewahren und den künftigen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.
Daß eine kleine Minderheit die Gesellschaft verändern und nach völlig anderen Vorstellungen leben möchte, ist noch lang kein Grund, die von der gesamten Gesellschaft organisierte und getragene Alterssicherung auf die Minderheitenvorstellungen auszurichten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Den heutigen Stand der Alterssicherung zu erreichen war schwer genug. Ihn für die Zukunft trotz erheblicher Herausforderungen aufrechtzuerhalten ist das Ziel unseres Reformkonzepts. Wir wollen das erreichte Rentenniveau und die Funktion der Rente als den nach wie vor entscheidenden Bestandteil der Sicherung des Lebensstandards im Alter auch für die Zukunft und für die heute noch erwerbstätigen Altersgruppen erhalten. Diese Aufgabe ist nicht leicht, aber sie ist lösbar. Sie ist deshalb nicht leicht, weil sich der Altersaufbau der Bevölkerung anhaltend verändert und weil diese Entwicklung weit in die Zukunft hineinwirkt.
Der Anteil und die Zahl der alten Menschen nehmen aus zwei Gründen zu: Weil sich die Geburtenrate gegenüber den 60er Jahren drastisch vermindert, nahezu halbiert hat und weil ferner die Lebenserwartung erheblich gestiegen ist und weiter steigen wird. Das wirkt sich im System der dynamischen, an die Einkommensentwicklung gekoppelten Rente aus, denn dieses System funktioniert nur unter einer bestimmten unabänderlichen Voraussetzung: Die Renten werden immer im wesentlichen von den gerade erwerbstätigen Arbeitnehmern bezahlt. Dieses Umlagesystem funktioniert relativ reibungslos, wenn sich das zahlenmäßige Verhältnis von Rentenbeziehern auf der einen Seite und von Beitragszahlern auf der anderen Seite gleichbleibend entwickelt. Wenn dagegen die Rentenbezieher mehr und die Beitragszahler weniger werden, dann muß man sich über das Gleichgewicht des Systems Gedanken machen.

(Dr. Dregger [CDU/CSU]: So ist es!)

Das heutige Renteniveau konnte seit den 70er Jahren nur mit allmählich steigenden Beitragssätzen aufrechterhalten werden. Zwischen 1977 und 1981 wurden die Rentenanpassungen zudem mehrfach nach unten korrigiert. Davon abgesehen wäre das Rentenniveau höher, wenn seit 1983 nicht eine Beteiligung der Rentner an ihrem Krankenversicherungsbeitrag eingeführt worden wäre. Aber ohne diese Beteiligung der Rentner an ihrer Krankenversicherung hätten die Beitragssätze sogar noch kräftiger steigen müssen, oder der Bund hätte diese Ausgaben zusätzlich tragen müssen.

(Frau Unruh [fraktionslos]: Richtig, soll er doch!)

Der Bund sah sich dazu aber nicht in der Lage, denn er mußte alle Kraft darauf verwenden, seine Neuverschuldung zu begrenzen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Unruh [fraktionslos]: Jäger 90 und anderer Quatsch!)

Wenn die Zahl der Beitragszahler abnimmt und die der Rentenbezieher zunimmt, das Rentenniveau aber trotzdem erhalten werden soll, so hat das eine zwingende Konsequenz: Für den einzelnen Beitragszahler muß sich der Aufwand erhöhen, d. h. der Beitragssatz muß steigen.
Ohne unsere Rentenreform, also unter Beibehaltung des geltenden Rechts, würde sich der Beitragssatz von heute 18,7 % auf 24,8 % im Jahre 2010 erhöhen müssen. Das ist ein Anstieg um 6,1 Prozentpunkte, d. h. um ein Drittel des heutigen Beitragssatzes. Demgegenüber führt unser Reformkonzept bis zum Jahre 2010 zu einem Anstieg des Beitragssatzes um lediglich 2,7 Prozentpunkte auf 21,4 %.
Auf der Einnahmenseite beteiligt sich auch der Bund an der Aufbringung der zusätzlichen Lasten. Nach geltendem Recht würde der Bundeszuschuß, den Aufwand für Kindererziehungszeiten eingerechnet, von heute 18,5 % der Rentenausgaben auf 14,3 % im Jahre 2010 absinken. Dieser Rückgang des Bundeszuschusses wird als Folge des Reformkonzepts gerade nicht eintreten, sondern der Bundeszuschuß wird in den kommenden Jahren angehoben und dann be-



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ständig bei 19,2 % der Rentenausgaben bleiben, also noch etwas höher sein als heute.

(Frau Unruh [fraktionslos]: Es müßten über 30 % sein!)

Das sind für den Bund allein im Jahre 2010 Mehraufwendungen in Höhe von 14,1 Milliarden DM. Ohne diesen Zusatzbeitrag des Bundes müßte der Beitragssatz im Jahre 2010 um nahezu 1 % zusätzlich angehoben werden.
Meine Damen und Herren, die Beteiligung des Bundes an den höheren Lasten wird durch folgende Maßnahmen erreicht. Der Bundeszuschuß wird im Jahre 1990 um 0,3 Milliarden DM und 1991 um 2,3 Milliarden DM erhöht. Hinzu kommen die pauschalierten Erstattungen für Kindererziehungszeiten, die künftig auf den Bundeszuschuß übertragen werden. Die so erreichte Erhöhung des Bundeszuschusses um insgesamt 7,4 Milliarden DM führt in Verbindung mit dem geänderten günstigen Fortschreibungsmodus zu dem aufgezeigten vorteilhaften Ergebnis für die Rentenversicherung. Der Bundeszuschuß wird nämlich künftig nicht mehr allein entsprechend dem Anstieg der Bruttoverdienste fortgeschrieben, sondern zusätzlich entsprechend der Entwicklung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung. Der Bundeszuschuß wächst damit künftig, und zwar ausgehend von dem kräftig erhöhten Niveau, in demselben Verhältnis, wie der Beitragssatz steigt. Damit ist gewährleistet, daß der Bund auf die Dauer an der Übernahme der zusätzlichen Lasten beteiligt ist, die sich aus der Veränderung des Altersaufbaus für die Rentenversicherung, also für Beitragszahler und Rentner, ergeben.
Die Bemessung des Bundeszuschusses stellt das Äußerste dar, was in sehr langen und mit großer Beharrlichkeit geführten Verhandlungen mit dem Bundesminister der Finanzen erreichbar war. Dabei wird ausdrücklich anerkannt, daß es sich zum einen um ein gutes Ergebnis für die Rentenversicherung handelt und daß zum anderen die finanzpolitische Gesamtverantwortung ein wesentlich anderes Ergebnis selbst bei anderen politischen Mehrheitsverhältnissen nicht zugelassen hätte. Dementsprechend ist bekannt, daß die Rentenpolitiker der SPD mit ihren weitergehenden Vorstellungen zum Bundeszuschuß — jedenfalls bei ihren Finanzpolitikern — keine Unterstützung gefunden haben.
Ein Prozentpunkt Bundeszuschuß entspricht derzeit fast 1,7 Milliarden DM. Wer also diesen Zuschuß auf 25 % erhöht wissen will, muß sich mit der Frage befassen, wie die nach heutigem Stand dann erforderlichen Mehraufwendungen von 11 Milliarden DM finanziert werden sollen.

(Frau Unruh [fraktionslos]: Jetzt nehmen Sie es doch aus der Rentenkasse! — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Eine Beruhigungsspritze für den Grauen Panther!)

Vorschläge, wie sie für diese Gelegenheit meist bereitgehalten werden, also z. B. den Verteidigungshaushalt entsprechend zu kürzen, wie man das immer wieder hört, lassen das erkennen, meine Damen und Herren, was der Dichter mit „stiller Einfalt" und „edler Größe" bezeichnet hat. Im Lichte der Realitäten sind solche Forderungen völlig illusionär.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, die Rentenreform, über die wir heute beraten, hat den Sinn und steht unter der unweigerlichen Notwendigkeit, die finanziellen Belastungen aller Beteiligten in der Zukunft in einem tragbaren Rahmen zu halten. Daher ist es nicht sinnvoll und auch nicht zu verantworten, die Lasten durch Verschiebung in die Zukunft, also durch Verschuldung, noch zu erhöhen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Erhöhung des Bundeszuschusses ist trotzdem für viele eine Vorstellung, an der sie festhalten möchten. Zur Begründung verweist man darauf, daß die Veränderung des Altersaufbaus der Bevölkerung und die damit verbundene Zunahme der sogenannten demographischen Last eine Sache der Allgemeinheit und damit eines jeden Steuerzahlers sei. Diese Argumentation hat einen zutreffenden Ansatzpunkt. Eben deshalb wird der Bundeszuschuß in dem aufgezeigten Umfang auch erhöht; aber eine erheblich weitergehende Anhebung, zumal auf die Größenordnung von 25 % oder mehr, brächte schwerwiegende Gefahren mit sich, meine Damen und Herren. Je mehr Finanzierung aus Steuermitteln, desto stärker werden die Forderungen nach der Umwandlung in eine steuerfinanzierte Grundsicherung. Auch aus diesem Grunde sprechen sich viele Befürworter von Grund- oder Mindestsicherungssystemen und einer allgemeinen Volksversicherung für drastische Erhöhungen des Bundesanteils aus. Auch das muß man wissen, meine Damen und Herren.
Die Rentenreform muß jetzt eingeleitet werden. Ihre vollen Auswirkungen wird sie erst in Jahrzehnten entfalten, und zwar nicht nur bis zum Jahre 2010, sondern auch in den folgenden Jahrzehnten, auch wenn der Gesetzentwurf von der Fortführung der Modellrechnungen über das Jahr 2010 hinaus abgesehen hat, weil wir den falschen Eindruck auf Grund einer Prognose über so lange Zeiträume hinweg nicht entstehen lassen wollten. Gleichwohl läßt sich aufzeigen — darauf hat auch der Sozialbeirat hingewiesen —, daß durch die Reformmaßnahmen der erforderliche Beitragssatzanstieg im Vergleich zu unveränderter Rechtslage sowohl bis zum Jahre 2010 wie auch bis zum Jahre 2030 jeweils mehr als halbiert wird. Ich glaube, dies ist ein großer Erfolg.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es dient der Sache und der Akzeptanz der Reform, daß die SPD dieses Gesetz mitträgt. Dem diente es aber nicht, wenn hier oder anderswo versucht würde, den Eindruck zu erwecken, die sozialen Elemente der Reform und damit deren Ausgewogenheit seien erst der Opposition zu verdanken. Es wäre nämlich sozial viel schonender und verträglicher gewesen, wenn die heutige Opposition schon in den späten 70er oder frühen 80er Jahren eine Rentenreform eingeleitet hätte; denn dazu bestand nach dem Rentendebakel von 1976/77 längst Veranlassung. Ich erinnere daran, daß die Rentenanpassung 1977 um ein halbes Jahr hinausgeschoben wurde und daß auch die folgende Rentenanpassung mit einem weiteren halben Jahr Verzöge-



Günther
rung erst zum 1. Januar 1979 erfolgte. Es gab also seinerzeit innerhalb von drei Jahren nur zwei Rentenanpassungen. Die zweite, nämlich die vom 1. Januar 1979, wurde zudem unterhalb der allgemeinen Lohnzuwächse angesetzt. Dasselbe gilt für 1980 und 1981. In dieser Zeit wurden also die Rentenanpassungen nach der Kassenlage und nicht nach den Grundsätzen der dynamischen, lohnbezogenen Rentenbemessung vorgenommen. Damals ist also vieles versäumt worden. Man hätte dort vieles richtig einleiten können, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Scharrenbroich [CDU/CSU]: Aber die Zeiten sind Gott sei Dank überwunden! — Frau Unruh [fraktionslos]: Das waren doch schon 25 Nach unserem gemeinsamen Reformkonzept wird für die Rentenanpassungen ab 1992 folgendes gelten: Jährlich zum 1. Juli werden die Renten so angepaßt, wie sich im vorausgegangenen Jahr die Nettoentgelte entwickelt haben. Dabei wird auf die gleichen statistischen Quellen wie nach der bisher geltenden Bruttofortschreibung zurückgegriffen. Durch die so vorgenommenen Nettorentenanpassungen wird das Verhältnis der verfügbaren Renten zu den verfügbaren Arbeitnehmerverdiensten, also das sogenannte Nettorentenniveau, stabilisiert. Es werden aber nicht nur Belastungsveränderungen bei den Arbeitnehmern berücksichtigt, sondern auch die bei den Rentnern, beispielsweise durch Veränderungen der Beiträge der Rentner zur Krankenversicherung. Das Ziel einer gleichgewichtigen Entwicklung von verfügbaren Renten und verfügbaren Arbeitnehmerverdiensten ist im Grundsatz schon seit längerem allgemein akzeptiert. Auch zwischen den Parteien des Rentenkonsenses besteht hierüber Einvernehmen. Das Rückkoppelungsverhältnis zwischen der Anpassung der Renten und der Entwicklung der verfügbaren Arbeitnehmerverdienste sorgt dafür, daß die gemeinsame Lastentragung der Versicherten, des Bundes und der Rentner begrenzt wird; denn wenn Beitragssatzerhöhungen erforderlich werden — und dies wird in Zukunft nicht zu vermeiden sein — , bewirkt das automatisch eine Dämpfung des Rentenanstiegs und einen verstärkten Anstieg des Bundeszuschusses. Diese selbstregulierende Verbindung von Beitragssatz, Bundeszuschuß und Rentenanpassung bewirkt schließlich, daß deren Werte sich künftig Jahr für Jahr von selbst ergeben. Daher werden künftig die Höhe der Rentenanpassung und der erforderliche Beitragssatz im Rahmen präziser gesetzlicher Vorgaben durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt. Die Höhe des Bundeszuschusses folgt unmittelbar aus diesen Entscheidungen und aus den dafür eigens getroffenen Festlegungen im Rentenreformgesetz und wird jährlich durch das Haushaltsgesetz ordentlich festgestellt. Die Finanzierung der Rentenversicherung ist damit auf eine langfristige und gesicherte Basis gestellt. Sie wird von kurzfristigen Ad-hoc-Entscheidungen und tagespolitischen Einflüssen befreit. Auf diese Weise wird das Vertrauen in die Sicherheit der Renten und in die gerechte Behandlung aller an der Rentenversicherung Beteiligten gestärkt. Wer diese Entpolitisierung der Rentenversicherung kritisiert, was die GRÜNEN mit der Behauptung tun, der Gesetzgeber entäußere sich hiermit eines Teils seiner Verantwortung, der hat in Wahrheit nicht diese Verantwortung im Sinn, sondern es geht ihm genau um die Verunsicherung, die wir vermeiden wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD — Frau Unruh [fraktionslos]: Fünf Genossen haben geklatscht!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Frau Unruh [fraktionslos]: Stimmt nicht!)

Die GRÜNEN möchten nämlich weiterhin Jahr für Jahr das parlamentarische Forum für die wahrheitswidrige Behauptung behalten, um die Alterssicherung stehe es schlecht, und Altersarmut sei ein Kennzeichen und das Merkmal dieser Gesellschaft.
Aber in Wirklichkeit ist ein kennzeichnendes Merkmal dieser Gesellschaft, daß ganz bestimmte Teile dieser Gesellschaft einen staatlich finanzierten und abgesicherten Anspruch auf Altersrente ohne eigene Leistung fordern. Und dieses, meine Damen und Herren, lehnen wir ab.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Unruh [fraktionslos]: Haben sie doch auch!)

— Frau Unruh, damit Sie mit Ihren Zwischenrufen vielleicht mal etwas zurückhaltender sind,

(Frau Unruh [fraktionslos]: Nein, bin ich heute nicht!)

will ich aus „Glauben und Leben", Nr. 42, 1989, zitieren, wo ein Pastor Johannes Döring schreibt:
Der vulgäre Fanatismus der Frau Unruh und der ihr hörigen Funktionäre macht jedoch jedes konstruktive Gespräch unmöglich und schadet letztlich der Sache der alten Menschen selbst.
Und das ist der Fall, Frau Unruh.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich komme zu dem vierten Aktionsfeld, das zur Stabilisierung der Rentenfinanzen zur Verfügung steht. Das sind die Vorschriften über den Eintritt in den Ruhestand. Es geht um die Frage der Lebensarbeitszeit. Dabei ist vor allem eines hervorzuheben: Der Begriff „Anhebung der Altersgrenzen" ist mißverständlich. Man darf darunter nicht verstehen, daß nach vollem Inkrafttreten der sogenannten Anhebung niemand mehr vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen könnte. Vielmehr können vorgezogene Altersruhegelder auch dann noch in Anspruch genommen werden. Das führt allerdings für jedes Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme zu einer Minderung der Rente um 3,6 %. Wer will, kann jedoch auch über das 65. Lebensjahr hinaus erwerbstätig bleiben und noch keine Rente beziehen. In diesem Fall erhöht sich seine spätere Rente um 6 % für jedes hinausgeschobene Jahr.
Von all dem nicht betroffen ist die Altersgrenze von 60 Jahren für Berufs- und Erwerbsunfähige, Schwer-



Günther
behinderte und langjährige unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese Altersgrenzen können weiterhin ohne Abstriche in Anspruch genommen werden.
Diesem Konzept liegt die unbestreitbare Überlegung zugrunde, daß die durchschnittliche Rentenlaufzeit den Finanzierungsbedarf der Rentenversicherung erheblich beeinflußt. Die heutige Ausgestaltung der Rentenversicherung, also die Möglichkeit, ohne jede versicherungstechnische Rücksicht auf die Rente bereits mehrere Jahre vor der Regelaltersgrenze die Rente zu beziehen, läßt sich auf Dauer nicht mehr rechtfertigen. Denn allen Beitragszahlern und allen Rentnern zusätzliche Lasten auferlegen und gleichzeitig den einzelnen von der finanziellen Verantwortung und zu Lasten der Versichertengemeinschaft insgesamt freizustellen, das ist miteinander nicht zu vereinbaren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Vielmehr muß das Umgekehrte gelten. Wer seine Lebensarbeitszeit verlängert und von der Möglichkeit eines Rentenbezugs später Gebrauch macht, der trägt zur Bewältigung der wachsenden finanziellen Lasten für die Alterssicherung durch ein Mehr an Beitragszahlung bei.
Wir geben also in dem Aktionsfeld Lebensarbeitszeit nicht einfach das Stichwort „Heraufsetzung der Altersgrenze", sondern im Vordergrund steht das Stichwort „Flexibilisierung der Altersgrenzen". Die Versicherten erhalten mehr Wahlmöglichkeiten, und sie erhalten dabei die neuartige Möglichkeit des Bezugs einer Teilrente. Teilrente kann in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder von zwei Dritteln der sonst zustehenden Vollrente bezogen werden. Dabei sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten entsprechend abgestuft.
Daß der Gesetzgeber auf dem Sektor der Lebensarbeitszeit reagieren muß, kann höchstens bestreiten, wer die Realitäten nicht wahrhaben will, meine Damen und Herren. Zu diesen Realitäten gehört, daß sich die Lebensarbeitszeit tendenziell vermindert hat, weil der Eintritt in das Erwerbsleben infolge längerer Ausbildungszeiten zunehmend hinausgeschoben ist. Eine zweite Realität ist die erheblich gestiegene und weiterhin steigende Lebenserwartung. Das ist gleichbedeutend mit einer längeren Rentenbezugsdauer und damit ansteigenden Rentenausgaben. Deshalb mußten auf diesem Feld Änderungen eingeleitet werden, auch wenn sich diese Änderungen zunächst noch ziemlich geringfügig auswirken. Dabei gehe ich davon aus, daß diese Auswirkungen in späteren Jahrzehnten stärker als bis zum Jahre 2010 zur Finanzstabilität beitragen werden. Denn nach diesem Zeitpunkt wird sich die Veränderung des Altersaufbaus erheblich stärker bemerkbar machen, als das zunächst der Fall ist. Sie sehen also, daß wir auch an die Zeit nach dem Jahre 2010 gedacht haben.
Das Instrument der Lebensarbeitszeit hat für die Bewältigung der Zukunftsherausforderungen in der Rentenversicherung mehr Bedeutung, als man sich auf manchen Seiten eingestehen will. Welche Chancen in unserem Flexibilisierungskonzept liegen, wird man in vollem Ausmaß erst bei schrumpfendem Erwerbspersonenpotential und gleichzeitig zunehmender Rentnergeneration erkennen. Mit diesem Instrument kann sich die Rentenversicherung nämlich sehr wirksam selbst helfen, ohne das Einkommensniveau von Rentnern und Erwerbstätigen abzusenken.
Ich komme nun zu dem Teil der Reform, den es besonders zu würdigen gilt. Ich meine die familienbezogenen Elemente und dabei an herausragender Stelle die Anerkennung und fortschreitende Berücksichtigung der Kindererziehung. Ich halte das für evident: Wenn die Alterssicherung vom Umlagesystem abhängt, aber das Potential der Beitragszahler an Nachwuchsschwund leidet, muß man hier ansetzen.

(Frau Unruh [fraktionslos]: Man sollte da auch ein Umlagesystem machen!)

Das hat nichts mit Bevölkerungspolitik zu tun, sondern mit Vernunft und mit der Verbesserung der sozialen Sicherung der Frauen,

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

die Familienarbeit und Kindererziehung leisten, dafür Erwerbsarbeit zeitweilig zurückstellen und dadurch Nachteile bei ihrer Alterssicherung erleiden würden, wenn wir das nicht ausbügelten.

(Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Und die, die beides machen, die beides nicht aufgeben?)

Manche Gruppen in unserer Gesellschaft haben anderes im Sinn. Der Gedanke — auch wenn es nicht so klar ausgesprochen wird — ist: Die Erwerbsquote der Frauen soll gesteigert werden, denn heute liegt sie nur bei gut 50 oder 55 %. Dahinter steht das Gesellschaftsbild: Nur Erwerbstätigkeit führt zur Selbstverwirklichung der Frau. Die Kindererziehung wird dabei aus der Familie in die Verantwortung der Gesellschaft verlagert.

(Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Und Sie haben niemanden, der Ihnen die Puschen hinterherträgt!)

Unsere Vorstellung ist das nicht. Wir wissen, daß viele Frauen eine ausgeprägte Familienphase anstreben und erst danach das Schwergewicht wieder auf eine Berufstätigkeit legen möchten.

(Zuruf der Abg. Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD])

— Frau Däubler-Gmelin, ich habe gesagt: viele.

(Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Ich heiße Schmidt!)

Der Wiedereinstieg in den Beruf ist das Problem, nicht die unbedingte Beibehaltung der Erwerbstätigkeit während der Phase der Kindererziehung und Familienarbeit.
Noch eine Bemerkung: Von den Kindern ist bei allem Verständnis und aller Sympathie für die berechtigten und allzuoft vernachlässigten Belange unserer Frauen manchmal sehr wenig oder gar nicht die Rede. Im übrigen sind wir der Auffassung, daß die Ehepartner sehr gut selbst entscheiden können, was sie wollen. Sie brauchen keinen Vormund.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Günther
Aus diesen Gründen wollen wir die rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehung erweitern. Rentensplitting, Beitragssplitting — das sind Irrwege. Sie laufen darauf hinaus, die Folgen der Ehescheidung von vornherein zum Regelfall zu machen. Eine Ehescheidung und ihre rentenmäßigen Folgen führen bei Normalverdienern meistens zu zwei Sozialhilfefällen. Das kann kein Modell für eine Reform der Alterssicherung sein. Wer dennoch dafür eintritt, meine Damen und Herren, hat entweder keine Ahnung oder anderes im Sinn, nämlich die Grundrente.
Unser Konzept ist demgegenüber die Familienrente. Sie setzt sich zusammen aus der Rente des Mannes und der Rente der Frau, die einen wesentlichen Bestandteil aus Zeiten der Kindererziehung hat. Kein anderes Konzept ist realisierbar. Die Teilhaberente als einzige überhaupt ernsthafte Alternative war nicht machbar. Das mußten alle verantwortlichen politischen Kräfte in den Jahren 1984 und 1985 erkennen. Deshalb hat die Koalition das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz seinerzeit beschlossen.
Diese vorbereitende Reform, mit der ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Rentenversicherung erfüllt wurde, ist eine ganz wesentliche Grundlage der jetzt beratenen Rentenreform 1992. Unser Alterssicherungssystem funktioniert nicht durch mehr oder weniger beständige oder unbeständige und unverbindliche Lebensgemeinschaften. Die Institution der Familie ist mitnichten überholt. Im Gegenteil, wenn es auch in Zukunft eine verläßliche Alterssicherung geben soll, dann ist das nicht durch Förderung der Aussteigermentalität zu erreichen und genausowenig durch Förderung der Lebensgemeinschaft auf Zeit. In diesen Lebensformen will niemand dauerhafte Verantwortung für den anderen übernehmen, schon gar nicht für den Zeitraum von Generationen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Unruh [fraktionslos]: Jede dritte Ehe wird geschieden! — Frau Limbach [CDU/ CSU]: Das ist doch gerade nicht erfreulich! — Frau Unruh [fraktionslos]: Dann müßt ihr eine andere Familienpolitik machen!)

Deshalb, meine Damen und Herren, liegt die Zukunft der Rentenversicherung auch ganz entscheidend in ihrem familienpolitischen Ausbau. Wenn dieses Gesetz heute verabschiedet wird — darüber gibt es sicher keinen Zweifel —, kann in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen — möglicherweise ist er bereits entstanden —, daß die Bedeutung dieses Gesetzes nicht so groß ist; dieses deshalb, weil es über die ganzen Monate hinweg kein großes Getöse in der Öffentlichkeit und auch keine veröffentlichten Meinungen gegeben hat. — Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Die Bedeutung des Gesetzes und die Tragweite der Entscheidungen waren Grundlage des Konsens zwischen CDU/CSU, FDP und SPD sowie der Bundesregierung. Dazu gehörte auch die Übereinstimmung der Beteiligten, die schwierigen Arbeiten nicht durch verzichtbare Pressearbeit zu belasten. Dies hat funktioniert. Ich stelle dies mit Genugtuung fest.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Vielleicht ist gerade wegen des Fehlens der sonst üblichen Begleitung durch Veröffentlichungen unterschiedlicher Art ein so gutes Gesetz herausgekommen.
Ich gehe soweit, daß dieses nach 1957 der zweite historische Tag für die deutsche Rentenversicherung ist. Nach langer Beratungszeit bedanke ich mich bei den Vertretern der am Konsens beteiligten Fraktionen, beim Ausschußbüro und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

bei der Bundesregierung und hier besonders beim Bundesarbeitsminister mit seiner hervorragenden Mannschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich darf mich heute im Plenum ausnahmsweise auch einmal bei meinen eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich danke auch herzlich für die gute Zuarbeit und Dialogbereitschaft vieler Fachleute, besonders der Rentenversicherungsträger. Ich tue das für meine Fraktion, aber ausdrücklich auch ganz persönlich. Sie alle haben dazu beigetragen, daß wir eine neue Rentensicherheit für Jahrzehnte beschließen und ein Gesetz verabschieden, das von hohem Rang und großer sozialpolitischer Bedeutung für unsere Bürger ist. Deshalb wird unsere Fraktion diesem Gesetz mit Freude zustimmen.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Abgeordnete Frau Unruh hat das Wort zu einer persönlichen Erklärung nach § 30 unserer Geschäftsordnung.
    Frau Unruh, es geht nur um eine persönliche Erklärung, um eine direkte Erwiderung, nicht darum, eine Aussage in der Sache zu machen.